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2020 Kameras erhöhen Sicherheit_UFA Revue

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Landtechnik

Kamerasysteme in der Landwirtschaft

Kameras erhöhen die Sicherheit

Im Bereich Agrartechnik gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln und Unterstützungsmöglichkeiten.

Der Einsatz von Kameras auf Maschinen mit Frontanbau erhöht die Sicherheit

im Strassenverkehr und ist in einigen Fällen auch obligatorisch. Kamera und Display müssen

sorgfältig ausgewählt werden.

Alain-

Xavier

Wurst

Seit dem 1. Mai 2019 gilt für

landwirtschaftliche Fahrzeuge

mit einer Sichtfeldeinschränkung

durch Vorbaugeräte eine neue

Verordnung. Zuvor sah der Gesetzgeber

keine Massnahmen vor, welche

die Sicht bei Fahrzeugen auf der

Strasse mit einem vorderen Überhang

von über vier Meter (Länge von

der Mitte der Lenkvorrichtung aus

gemessen) regeln. Diese Lücke wurde

nun geschlossen. Jedes Fahrzeug

dieses Typs muss mit einem Kamerasystem

ausgestattet sein, das an der

Frontseite befestigt und an einen

Monitor angeschlossen ist.

Maschine mit Frontanbau

Für landwirtschaftliche Maschinen

mit einem vorderen Überhang von

unter drei Meter sind Sichtgeräte

nicht erforderlich.

«Bei einem Überhang von drei bis

vier Meter hingegen ist an den seit

Mai 2019 verkauften Maschinen das

Anbringen von weitwinkligen, in

V-Form montierten Seitenblickspiegeln

obligatorisch, die je eine Spiegelfläche

von mindesten 500 cm 2

aufweisen müssen. Vorher betrug die

Mindestfläche 300 cm 2 , aber dieses

Mass ist nicht rückwirkend. Die Seitenrückspiegel

müssen im Querformat

angebracht werden. Beträgt der

vordere Überhang zwischen vier und

fünf Meter, ist das Montieren eines

in der Schweiz zugelassenen Kamera-Monitor-Systems

Vorschrift», erklärt

Didier Banderet von der Beratungsstelle

für Unfallverhütung in

der Landwirtschaft (BUL) und ergänzt,

dass der vordere Überhang

eine Länge von fünf Meter nicht

überschreiten dürfe.

Fahrer

2,50 m

12 m

0,7 m

Die Kameras sind möglichst weit vorne auf der Maschine anzubringen.

25 m

Blickfeld Kamera

0 m

Blickfeld Kamera

25 m

Blickfeld Fahrersitz

Eine Kamera erweitert das Blickfeld wesentlich.

Zugelassene Kameras

Zurzeit sind vom Bundesamt für

Stras sen (Astra) nur zwei Kameratypen

zugelassen: Die Motec-Systeme,

die Remund-Berger installiert,

und die von BlaserVisio montierten

Mekra Lang-Systeme. Laut Schätzungen

beider Unternehmen sollten zwischen

2000 und 4000 Fahrzeuge mit

diesem Kamera-Monitor-System ausgestattet

werden. «Nach unserer Einschätzung

sind weniger Fahrzeuge

ausgerüstet worden, als es eigentlich

sein müssten. Viele Landmaschinen

sind noch nicht standardmässig ausgestattet»,

erklärt Urs Berger von der

Remund-Berger AG in Oberbottigen.

Gleich tönt es bei BlaserVisio: «Wir

gehen aktuell von 2000 Landwirt-

Blickfeld mit Kamera-Frontaufbau

Blickfeld vom Fahrersitz

mögliche Aufbauzone

optimale Aufbauzone

6 m

schaftsfahrzeugen aus, die ausgerüstet

werden müssten. Zehn Prozent

davon haben wir bereits ausgerüstet,

die übrigen 90 Prozent fahren nach

wie vor mit unzulässigen Vorbaumassen

umher. Diese riskieren im besten

Fall eine Anzeige oder bei einem

Unfall sogar massive rechtliche und

versicherungstechnische Probleme.

Auch dann, wenn sie am Unfall gar

nicht schuld sind», warnt Lukas Graf,

Inhaber der W. Blaser AG in Burgdorf.

Bei einem Unfall werde für ein

nicht zugelassenes Fahrzeug natürlich

keine Sicherheitsleistung erbracht.

«Die ersten Kameras wurden

in diesem Sommer montiert. Uns

wurde mitgeteilt, dass auf dem

Markt noch nicht genügend zugelas-

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Landtechnik

sene Geräte erhältlich sind und die

Produktion noch den gesetzlich verlangten

technischen Vorschriften angepasst

werden muss», vermeldet

der Schweizerische Verband für

Landtechnik (SVLT). Weiter lässt er

verlauten, dass die Landwirte noch

etwas Zeit benötigen, um sich mit

den neuen gesetzlichen Bestimmungen

vertraut zu machen.

Kameramontage

Die Seitenblick-Kameras des Kamera-Monitor-Systems

sind möglichst

weit vorne anzubringen und dürfen

vom vordersten Punkt des Zusatzgerätes

höchstens 2,50 Meter zurückversetzt

sein. Auf dem Front anbaugerät

sind zwei Kameras zu

montieren, damit ein sicheres Einbiegen

in vorfahrtsberechtigte Strassen

und Kreuzungen gewährleistet

ist. Die Kameras ermöglichen einen

Blick auf die nächste sowie weiter

entfernte Umgebung. Zudem verfügen

diese zugelassenen Kameras

über ein beidseitig beschichtetes,

entspiegeltes Glas sowie über ein

streulichtoptimiertes Objektiv. Dadurch

werden Reflexionen auf ein

Minimum beschränkt. Dies ist besonders

bei tiefem Sonnenstand oder

grellen Autoscheinwerfern wichtig.

«Um eine gute Übersicht sicherzustellen,

muss der Monitor eine Grösse

von mindestens sieben Zoll aufweisen»,

ergänzt Didier Banderet. In

den von der BUL angebotenen Kursen

für Sicherheit im landwirtschaftlichen

Strassenverkehr werden diese

Neuerungen berücksichtigt.

Montage der Kameras und des Monitors

Der Monitor muss im Cockpit in einer Weise angebracht sein, dass:

• die Sicht des Fahrers in keiner Weise beeinträchtigt ist

• die Positionierung zweckmässig ist und die Aufgabe des Fahrers

erleichtert wird

• die gewählte Montagestelle möglichst geringen Vibrationen

ausgesetzt ist

Die Kameras müssen am Fahrzeug oder Gerät in einer Weise

angebracht sein, dass:

• die direkte Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird

• der gesamte Winkel der Kamera genutzt werden kann

• der Fahrer ein seitliches Blickfeld hat

• die Montage an einer vibrations armen Stelle erfolgt

Weitere Sicherheitshinweise

Im Fall eines vorderen Überhangs

von mehr als vier Meter muss im

Übrigens das Vorbaugerät mit einem

rundum oder vorwärts und rückwärts

wirkenden gelben Gefahrenlicht ausgestattet

sein (VTS Art. 78 Absatz 3,

Art. 109 Absatz 6). Auf dem Fahrzeugausweis

sind keine entsprechenden

Angaben erforderlich. «Mit der

Kamera allein ist das Problem nicht

gelöst, es braucht auch ein Gefahrenlicht.

In der Praxis hat sich gezeigt,

dass das gelbe Gefahrenlicht

ebenso wichtig ist wie die Kameras»,

ergänzt Urs Berger.

Nebst Sicherheitsfragen gehören die

Kontrollkameras, mit denen beispielsweise

Kartoffelroder oder Mähdrescher

ausgestattet sind, zum Arbeitsalltag.

In diesem Bereich wurde

der Grimme SmartView an der Agritechnica

2019 mit dem Innovation

Award in Silber ausgezeichnet. Dieses

Videosystem bietet eine umfassende

Übersicht dank einer Zoomund

Slow-Motion-Funktion sowie

einer Live-Bildübertragung mit

WLAN auf mobile Endgeräte mit

grossem Bildschirm, wodurch eine

bessere Kontrolle gewährleistet ist.

Ab 2020 ist das SmartView System

für den selbstfahrenden Kartoffelroder

Ventor 4150 serienmässig erhältlich.

Für den gezogenen EVO 280

Bunkerroder ist diese Ausrüstung

optional erhältlich.

n

Der Preis einer

Kamera-Monitor

Einrichtung schwankt je

nach Modell zwischen

2500 und 4000 Franken

exkl. MwSt.

Bild: Serco Landtechnik

Autor

Alain-Xavier Wurst,

freischaffender

Journalist

Links

www.remund-berger.ch

www.wblaserag.ch

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