2020 Kameras erhöhen Sicherheit_UFA Revue
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Landtechnik
Kamerasysteme in der Landwirtschaft
Kameras erhöhen die Sicherheit
Im Bereich Agrartechnik gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln und Unterstützungsmöglichkeiten.
Der Einsatz von Kameras auf Maschinen mit Frontanbau erhöht die Sicherheit
im Strassenverkehr und ist in einigen Fällen auch obligatorisch. Kamera und Display müssen
sorgfältig ausgewählt werden.
Alain-
Xavier
Wurst
Seit dem 1. Mai 2019 gilt für
landwirtschaftliche Fahrzeuge
mit einer Sichtfeldeinschränkung
durch Vorbaugeräte eine neue
Verordnung. Zuvor sah der Gesetzgeber
keine Massnahmen vor, welche
die Sicht bei Fahrzeugen auf der
Strasse mit einem vorderen Überhang
von über vier Meter (Länge von
der Mitte der Lenkvorrichtung aus
gemessen) regeln. Diese Lücke wurde
nun geschlossen. Jedes Fahrzeug
dieses Typs muss mit einem Kamerasystem
ausgestattet sein, das an der
Frontseite befestigt und an einen
Monitor angeschlossen ist.
Maschine mit Frontanbau
Für landwirtschaftliche Maschinen
mit einem vorderen Überhang von
unter drei Meter sind Sichtgeräte
nicht erforderlich.
«Bei einem Überhang von drei bis
vier Meter hingegen ist an den seit
Mai 2019 verkauften Maschinen das
Anbringen von weitwinkligen, in
V-Form montierten Seitenblickspiegeln
obligatorisch, die je eine Spiegelfläche
von mindesten 500 cm 2
aufweisen müssen. Vorher betrug die
Mindestfläche 300 cm 2 , aber dieses
Mass ist nicht rückwirkend. Die Seitenrückspiegel
müssen im Querformat
angebracht werden. Beträgt der
vordere Überhang zwischen vier und
fünf Meter, ist das Montieren eines
in der Schweiz zugelassenen Kamera-Monitor-Systems
Vorschrift», erklärt
Didier Banderet von der Beratungsstelle
für Unfallverhütung in
der Landwirtschaft (BUL) und ergänzt,
dass der vordere Überhang
eine Länge von fünf Meter nicht
überschreiten dürfe.
Fahrer
2,50 m
12 m
0,7 m
Die Kameras sind möglichst weit vorne auf der Maschine anzubringen.
25 m
Blickfeld Kamera
0 m
Blickfeld Kamera
25 m
Blickfeld Fahrersitz
Eine Kamera erweitert das Blickfeld wesentlich.
Zugelassene Kameras
Zurzeit sind vom Bundesamt für
Stras sen (Astra) nur zwei Kameratypen
zugelassen: Die Motec-Systeme,
die Remund-Berger installiert,
und die von BlaserVisio montierten
Mekra Lang-Systeme. Laut Schätzungen
beider Unternehmen sollten zwischen
2000 und 4000 Fahrzeuge mit
diesem Kamera-Monitor-System ausgestattet
werden. «Nach unserer Einschätzung
sind weniger Fahrzeuge
ausgerüstet worden, als es eigentlich
sein müssten. Viele Landmaschinen
sind noch nicht standardmässig ausgestattet»,
erklärt Urs Berger von der
Remund-Berger AG in Oberbottigen.
Gleich tönt es bei BlaserVisio: «Wir
gehen aktuell von 2000 Landwirt-
Blickfeld mit Kamera-Frontaufbau
Blickfeld vom Fahrersitz
mögliche Aufbauzone
optimale Aufbauzone
6 m
schaftsfahrzeugen aus, die ausgerüstet
werden müssten. Zehn Prozent
davon haben wir bereits ausgerüstet,
die übrigen 90 Prozent fahren nach
wie vor mit unzulässigen Vorbaumassen
umher. Diese riskieren im besten
Fall eine Anzeige oder bei einem
Unfall sogar massive rechtliche und
versicherungstechnische Probleme.
Auch dann, wenn sie am Unfall gar
nicht schuld sind», warnt Lukas Graf,
Inhaber der W. Blaser AG in Burgdorf.
Bei einem Unfall werde für ein
nicht zugelassenes Fahrzeug natürlich
keine Sicherheitsleistung erbracht.
«Die ersten Kameras wurden
in diesem Sommer montiert. Uns
wurde mitgeteilt, dass auf dem
Markt noch nicht genügend zugelas-
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Landtechnik
sene Geräte erhältlich sind und die
Produktion noch den gesetzlich verlangten
technischen Vorschriften angepasst
werden muss», vermeldet
der Schweizerische Verband für
Landtechnik (SVLT). Weiter lässt er
verlauten, dass die Landwirte noch
etwas Zeit benötigen, um sich mit
den neuen gesetzlichen Bestimmungen
vertraut zu machen.
Kameramontage
Die Seitenblick-Kameras des Kamera-Monitor-Systems
sind möglichst
weit vorne anzubringen und dürfen
vom vordersten Punkt des Zusatzgerätes
höchstens 2,50 Meter zurückversetzt
sein. Auf dem Front anbaugerät
sind zwei Kameras zu
montieren, damit ein sicheres Einbiegen
in vorfahrtsberechtigte Strassen
und Kreuzungen gewährleistet
ist. Die Kameras ermöglichen einen
Blick auf die nächste sowie weiter
entfernte Umgebung. Zudem verfügen
diese zugelassenen Kameras
über ein beidseitig beschichtetes,
entspiegeltes Glas sowie über ein
streulichtoptimiertes Objektiv. Dadurch
werden Reflexionen auf ein
Minimum beschränkt. Dies ist besonders
bei tiefem Sonnenstand oder
grellen Autoscheinwerfern wichtig.
«Um eine gute Übersicht sicherzustellen,
muss der Monitor eine Grösse
von mindestens sieben Zoll aufweisen»,
ergänzt Didier Banderet. In
den von der BUL angebotenen Kursen
für Sicherheit im landwirtschaftlichen
Strassenverkehr werden diese
Neuerungen berücksichtigt.
Montage der Kameras und des Monitors
Der Monitor muss im Cockpit in einer Weise angebracht sein, dass:
• die Sicht des Fahrers in keiner Weise beeinträchtigt ist
• die Positionierung zweckmässig ist und die Aufgabe des Fahrers
erleichtert wird
• die gewählte Montagestelle möglichst geringen Vibrationen
ausgesetzt ist
Die Kameras müssen am Fahrzeug oder Gerät in einer Weise
angebracht sein, dass:
• die direkte Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird
• der gesamte Winkel der Kamera genutzt werden kann
• der Fahrer ein seitliches Blickfeld hat
• die Montage an einer vibrations armen Stelle erfolgt
Weitere Sicherheitshinweise
Im Fall eines vorderen Überhangs
von mehr als vier Meter muss im
Übrigens das Vorbaugerät mit einem
rundum oder vorwärts und rückwärts
wirkenden gelben Gefahrenlicht ausgestattet
sein (VTS Art. 78 Absatz 3,
Art. 109 Absatz 6). Auf dem Fahrzeugausweis
sind keine entsprechenden
Angaben erforderlich. «Mit der
Kamera allein ist das Problem nicht
gelöst, es braucht auch ein Gefahrenlicht.
In der Praxis hat sich gezeigt,
dass das gelbe Gefahrenlicht
ebenso wichtig ist wie die Kameras»,
ergänzt Urs Berger.
Nebst Sicherheitsfragen gehören die
Kontrollkameras, mit denen beispielsweise
Kartoffelroder oder Mähdrescher
ausgestattet sind, zum Arbeitsalltag.
In diesem Bereich wurde
der Grimme SmartView an der Agritechnica
2019 mit dem Innovation
Award in Silber ausgezeichnet. Dieses
Videosystem bietet eine umfassende
Übersicht dank einer Zoomund
Slow-Motion-Funktion sowie
einer Live-Bildübertragung mit
WLAN auf mobile Endgeräte mit
grossem Bildschirm, wodurch eine
bessere Kontrolle gewährleistet ist.
Ab 2020 ist das SmartView System
für den selbstfahrenden Kartoffelroder
Ventor 4150 serienmässig erhältlich.
Für den gezogenen EVO 280
Bunkerroder ist diese Ausrüstung
optional erhältlich.
n
Der Preis einer
Kamera-Monitor
Einrichtung schwankt je
nach Modell zwischen
2500 und 4000 Franken
exkl. MwSt.
Bild: Serco Landtechnik
Autor
Alain-Xavier Wurst,
freischaffender
Journalist
Links
www.remund-berger.ch
www.wblaserag.ch
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