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Barni-Post, KW 05, 29. Januar 2020

Allgemeines, Stellen, Immobilien, Veranstaltungen, Fahrzeuge

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LUZERNER POLIZEI<br />

MEDIENMITTEILUNGEN<br />

Brand einer Halle – keine Verletzte<br />

Hergiswil bei Willisau: Der Brand wurde der Polizei am frühen Dienstagmorgen,<br />

21. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong>, kurz vor 02.30 Uhr, gemeldet. Im Gebiet<br />

Hinter-Berkenbühl stand eine Halle mit einem Hobbyraum, Maschinen<br />

und Heuballen in Vollbrand. Die Feuerwehren Hergiswil und<br />

Willisau standen im Einsatz. Verletzt wurde niemand. Die Brandursache<br />

wird von den Branddetektiven der Luzerner Polizei abgeklärt.<br />

Luzerner Polizei rettet Fischreiher<br />

Beromünster: Am Dienstagvormittag, 21. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong>, kurz vor 11.30 Uhr, meldete sich eine Passantin bei der<br />

Polizei. Die Frau hatte im Ried am Hallwilersee einen Fischreiher (Graureiher) gesichtet, welcher geschwächt und<br />

unterkühlt war. Die Luzerner Polizei hat den Jungvogel geborgen und nach Sempach transportiert, wo er der<br />

Vogelwarte Sempach übergeben wurde.<br />

Luzerner Polizei unterrichtet neu zu den Themen Drogen-, Alkohol- und<br />

Medikamentenmissbrauch<br />

Kanton Luzern: Alkohol und Drogen haben eine enthemmende Wirkung und spielen bei vielen Straftaten von<br />

Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine wesentliche Rolle. Immer wieder stellt die Luzerner Polizei fest,<br />

dass Jugendliche und junge Erwachsene rezeptpflichtige Beruhigungsmittel konsumieren. Diesbezüglich wurde<br />

im vergangenen Jahr im Kanton Luzern ein grosses Ermittlungsverfahren gegen 50 Personen geführt, welches<br />

schweizweit auf grosses Echo stiess.<br />

Die Luzerner Polizei hat auf diese Tendenz reagiert und führte eine neue Unterrichtslektion bei rund 3’500<br />

Schülerinnen und Schülern der zweiten Oberstufe (8. Klasse SEK 1) zu den Themen Alkohol-, Drogen- und<br />

Medikamentenmissbrauch durch. Dabei ging es hauptsächlich darum, die Jugendlichen zu sensibilisieren und<br />

auf die Gefahren eines solchen Missbrauchs aufmerksam zu machen. Dieses Angebot ist eine Ergänzung zum<br />

bestehenden Unterrichtsangebot und wird neu jährlich durchgeführt.<br />

Schüler wie Lehrer zeigten sich sehr interessiert am neuen Unterrichtsangebot. Eine Lehrperson sagte: «Tolle<br />

Sache! Die neue Lektion der Luzerner Polizei ergänzt unseren Unterricht optimal.»<br />

Was können Eltern tun?<br />

• Vorbild sein<br />

• Freiheiten geben und Grenzen setzen<br />

• Risiken ansprechen<br />

• das Gespräch suchen<br />

• wenn nötig, Unterstützung in Anspruch nehmen<br />

Auffahrkollision zwischen zwei Autos –<br />

eine Person verletzt<br />

Sursee – Autobahn A2: Am Mittwoch, 22. <strong>Januar</strong><br />

<strong>2020</strong>, kurz vor 17.30 Uhr, fuhr eine Autofahrerin<br />

auf der Autobahn A2 in Sursee Fahrtrichtung Norden.<br />

Als der Verkehr ins Stocken geriet, musste<br />

der vor ihr fahrende Autofahrer sein Fahrzeug<br />

anhalten. Trotz eingeleiteter Vollbremsung prallte<br />

die Autofahrerin gegen das Heck des Vorderfahrzeuges.<br />

Beide Fahrzeuglenker wurden durch den Rettungsdienst 144 ins Spital gefahren. Die Autofahrerin wurde leicht,<br />

der Autofahrer nicht verletzt.<br />

Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbar und mussten abtransportiert werden. Beim Unfall entstand ein Sachschaden<br />

von ca. Fr. 30’000.–. Der Unfall führte zu Rückstau im Feierabendverkehr.<br />

Die Einfuhr von Waffen ohne Bewilligung ist verboten – dies gilt auch in der Fasnachtszeit<br />

Kanton Luzern: Bereits jetzt läuft im ganzen Kantonsgebiet die Vorfasnacht auf Hochtouren. Fasnächtler lassen<br />

sich verlocken, für die Fasnacht auf Online-Portalen im Ausland Imitations-, Schreckschuss- und Softairwaffen<br />

zu bestellen.<br />

Die Strafuntersuchungsbehörden warnen vor den Folgen. Um Waffen, Waffenbestandteile, Munition oder Munitionsbestandteile<br />

in die Schweiz einzuführen, benötigt man eine Bewilligung vom Bundesamt für Polizei (fedpol). Werden<br />

solche illegalen Einfuhren beim Zoll festgestellt, wird durch die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet.<br />

Kommt es zu einer Verurteilung, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Hinzu kommen

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