Barni-Post, KW 05, 29. Januar 2020
Allgemeines, Stellen, Immobilien, Veranstaltungen, Fahrzeuge
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LUZERNER POLIZEI<br />
MEDIENMITTEILUNGEN<br />
Brand einer Halle – keine Verletzte<br />
Hergiswil bei Willisau: Der Brand wurde der Polizei am frühen Dienstagmorgen,<br />
21. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong>, kurz vor 02.30 Uhr, gemeldet. Im Gebiet<br />
Hinter-Berkenbühl stand eine Halle mit einem Hobbyraum, Maschinen<br />
und Heuballen in Vollbrand. Die Feuerwehren Hergiswil und<br />
Willisau standen im Einsatz. Verletzt wurde niemand. Die Brandursache<br />
wird von den Branddetektiven der Luzerner Polizei abgeklärt.<br />
Luzerner Polizei rettet Fischreiher<br />
Beromünster: Am Dienstagvormittag, 21. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong>, kurz vor 11.30 Uhr, meldete sich eine Passantin bei der<br />
Polizei. Die Frau hatte im Ried am Hallwilersee einen Fischreiher (Graureiher) gesichtet, welcher geschwächt und<br />
unterkühlt war. Die Luzerner Polizei hat den Jungvogel geborgen und nach Sempach transportiert, wo er der<br />
Vogelwarte Sempach übergeben wurde.<br />
Luzerner Polizei unterrichtet neu zu den Themen Drogen-, Alkohol- und<br />
Medikamentenmissbrauch<br />
Kanton Luzern: Alkohol und Drogen haben eine enthemmende Wirkung und spielen bei vielen Straftaten von<br />
Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine wesentliche Rolle. Immer wieder stellt die Luzerner Polizei fest,<br />
dass Jugendliche und junge Erwachsene rezeptpflichtige Beruhigungsmittel konsumieren. Diesbezüglich wurde<br />
im vergangenen Jahr im Kanton Luzern ein grosses Ermittlungsverfahren gegen 50 Personen geführt, welches<br />
schweizweit auf grosses Echo stiess.<br />
Die Luzerner Polizei hat auf diese Tendenz reagiert und führte eine neue Unterrichtslektion bei rund 3’500<br />
Schülerinnen und Schülern der zweiten Oberstufe (8. Klasse SEK 1) zu den Themen Alkohol-, Drogen- und<br />
Medikamentenmissbrauch durch. Dabei ging es hauptsächlich darum, die Jugendlichen zu sensibilisieren und<br />
auf die Gefahren eines solchen Missbrauchs aufmerksam zu machen. Dieses Angebot ist eine Ergänzung zum<br />
bestehenden Unterrichtsangebot und wird neu jährlich durchgeführt.<br />
Schüler wie Lehrer zeigten sich sehr interessiert am neuen Unterrichtsangebot. Eine Lehrperson sagte: «Tolle<br />
Sache! Die neue Lektion der Luzerner Polizei ergänzt unseren Unterricht optimal.»<br />
Was können Eltern tun?<br />
• Vorbild sein<br />
• Freiheiten geben und Grenzen setzen<br />
• Risiken ansprechen<br />
• das Gespräch suchen<br />
• wenn nötig, Unterstützung in Anspruch nehmen<br />
Auffahrkollision zwischen zwei Autos –<br />
eine Person verletzt<br />
Sursee – Autobahn A2: Am Mittwoch, 22. <strong>Januar</strong><br />
<strong>2020</strong>, kurz vor 17.30 Uhr, fuhr eine Autofahrerin<br />
auf der Autobahn A2 in Sursee Fahrtrichtung Norden.<br />
Als der Verkehr ins Stocken geriet, musste<br />
der vor ihr fahrende Autofahrer sein Fahrzeug<br />
anhalten. Trotz eingeleiteter Vollbremsung prallte<br />
die Autofahrerin gegen das Heck des Vorderfahrzeuges.<br />
Beide Fahrzeuglenker wurden durch den Rettungsdienst 144 ins Spital gefahren. Die Autofahrerin wurde leicht,<br />
der Autofahrer nicht verletzt.<br />
Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbar und mussten abtransportiert werden. Beim Unfall entstand ein Sachschaden<br />
von ca. Fr. 30’000.–. Der Unfall führte zu Rückstau im Feierabendverkehr.<br />
Die Einfuhr von Waffen ohne Bewilligung ist verboten – dies gilt auch in der Fasnachtszeit<br />
Kanton Luzern: Bereits jetzt läuft im ganzen Kantonsgebiet die Vorfasnacht auf Hochtouren. Fasnächtler lassen<br />
sich verlocken, für die Fasnacht auf Online-Portalen im Ausland Imitations-, Schreckschuss- und Softairwaffen<br />
zu bestellen.<br />
Die Strafuntersuchungsbehörden warnen vor den Folgen. Um Waffen, Waffenbestandteile, Munition oder Munitionsbestandteile<br />
in die Schweiz einzuführen, benötigt man eine Bewilligung vom Bundesamt für Polizei (fedpol). Werden<br />
solche illegalen Einfuhren beim Zoll festgestellt, wird durch die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet.<br />
Kommt es zu einer Verurteilung, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Hinzu kommen