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DKS 1 - 2020

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MOIN MOIN

KURZE VORSTELLUNG DER GÄSTE

(V. LI NACH RE HERR ROHDE,

FRAU BARTSCHLÄGER,

HERR EBMEYER) DURCH

MEIKE LATTENMAYER (STEHEND)

ÄDIGUNG –

S GESCHAH“

den beiden Mitarbeiter*innen der regionalen

Anlauf- und Beratungsstelle

in Hamburg, Frau Bartschläger und

Herr Rhode. Christian Ebmeyer ist als

Beauftragter für Gewaltopfer in Heimen

für den Deutschen Gehörlosen-

Bund e.V. (DGB) aktiv.

In dem Gespräch auf der Bühne erklärten

die beiden Mitarbeiter*innen,

was unter einer „Opferentschädigung“

zu verstehen ist und welche

Bedingungen vorliegen müssen,

um als Opfer Anträge für Entschädigungsgeld

stellen zu können. So

können beispielsweise Kinder oder

Jugendliche, die jahrelang in Heimen

oder Internaten gelitten haben oder

noch heute unter Folgewirkungen

leiden, einmalig Entschädigungsgeld

oder eine Rentenersatzleistung bekommen.

Welche Voraussetzungen müssen

vorliegen, um Entschädigungsgeld

zu bekommen?

Betroffene Kinder oder Jugendliche

von damals (im Alter ab 1 Jahr bis 18

oder 21 Jahre) können heute für ihr

DOVEN KLÖNSCHNACK

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