News_Kompakt_Januar_2020-Print
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NEWS KOMPAKT!<br />
Deutscher Druckund<br />
Medientag<br />
7.–8. Mai <strong>2020</strong><br />
Save the Date<br />
7.–8. Mai <strong>2020</strong> · Leipzig<br />
Deutscher Druck- und Medientag<br />
inclusive Jahresversammlung <strong>2020</strong><br />
7.-8. Mai in Leipzig<br />
Die Jahresversammlung <strong>2020</strong> findet am 07. und 08. Mai <strong>2020</strong> im Rahmen des Deutschen Druck- und Medientages<br />
<strong>2020</strong> in Leipzig statt. Notieren Sie sich schon heute den Termin ...<br />
Der Deutsche Druck- und Medientag <strong>2020</strong> findet in der<br />
traditionsreichen Druck- und Verlagsstadt Leipzig statt.<br />
Haben Sie schon einmal im Großen Brockhaus getagt?<br />
Dort, in Fußnähe zum Hauptbahnhof, findet die zentrale<br />
Tagung im Pentahotel Leipzig statt. Knapp 700 Meter entfernt,<br />
am bekannten Augustusplatz, laden wir anschließend<br />
zur Abendveranstaltung im FELIX im Lebendigen<br />
Haus ein.<br />
Freuen Sie sich auf interessante Vorträge und gute Unterhaltung!<br />
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date<br />
JANUAR/<strong>2020</strong> 1
VERANSTALTUNGEN<br />
22. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong><br />
„Ohne Moos nichts los“ –<br />
Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen<br />
Das vdmno Projekt Kompetenzen 4.0 präsentiert das zweite vdmno Unternehmerfrühstück. In lockerem Rahmen werden<br />
regelmäßig Themen unter dem Motto “Aus der Praxis für die Praxis – Unternehmer berichten über ihren Alltag”<br />
aufgegriffen.<br />
„Ohne Moos nichts los“ - Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen<br />
In der zweiten Veranstaltung des Formats ‚Unternehmerfrühstück‘<br />
steht auf Wunsch der Teilnehmer der ersten Veranstaltung<br />
das Thema „Förderung“ im Mittelpunkt.<br />
THEMA<br />
Welche Fördergelder gibt es und wie kann ich sie beantragen?<br />
// Wo finde ich die richtigen Fördertöpfe?<br />
// Welche Anträge machen Sinn?<br />
// Welche Vorarbeiten sind notwendig?<br />
// Wie formulieren Sie Ihr Projekt am besten?<br />
// Wie kalkuliere ich beim Förderantrag am besten?<br />
// Moderierte Fragerunde & Diskussion<br />
Die Moderation übernimmt QUBIC als Projektträger.<br />
Veranstaltungszeit<br />
Mittwoch, den 22. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong><br />
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr<br />
Veranstaltungsort<br />
Verband Druck & Medien NordOst<br />
Bödekerstraße 10<br />
30161 Hannover<br />
Bei großer Nachfrage kann sich der Veranstaltungsort<br />
noch ändern.<br />
Melden Sie sich an und sichern Sie sich Ihren Platz!<br />
Anmeldung<br />
Bitte telefonisch beim Verband (0511 3380629) oder per<br />
E-Mail an: seminaranmeldungen@vdmno.de<br />
2 JANUAR/<strong>2020</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
26. Februar <strong>2020</strong><br />
Wie können Unternehmen der Druck- und Medienbranche<br />
die digitale Transformation umsetzen?<br />
Welche Kompetenzen benötigen die Fach- und Führungskräfte,<br />
um die Chancen der digitalen Transformation nutzen<br />
zu können?<br />
Diese Fragen wurden im Rahmen des Projektes „Kompetenzen<br />
4.0 – Bedarf und Zukunftsperspektiven für die Fachkräftesicherung<br />
und Kompetenzentwicklung in der Druck-&<br />
Medien-Branche“ gestellt. Die Abschlussveranstaltung am<br />
26.02.<strong>2020</strong> stellt die Ergebnisse des Projektes vor und diskutiert<br />
deren Übertragbarkeit auf andere Branchen.<br />
Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick, welche Wege<br />
Unternehmen eingeschlagen haben, um der digitalen Transformation<br />
zu begegnen, welche Erfahrungen gemacht wurden<br />
und was daraus gelernt wurde. „In Bewegung kommen“,<br />
daraufhin will die Abschlussveranstaltung sensibilisieren und<br />
Möglichkeiten aufzeigen, wie dies aussehen kann.<br />
PROGRAMM<br />
9:00 Uhr Begrüßung<br />
9:15 Uhr Key Note von Prof. Daniel Wrede:<br />
„Machen ist wie Wollen – nur krasser:<br />
Transformationsprozesse in der Praxis“<br />
10:00 Uhr Erfahrungsberichte aus der Praxis und<br />
Podiumsdiskussion<br />
11:00 Uhr Marktplatz – Informations- und<br />
Austauschmöglichkeiten in drei Runden<br />
// Auswahl der Workshops auf dem Marktplatz<br />
// Mini-Workshop Strategieentwicklung nach der<br />
Engpass-Strategie<br />
// Mini-Workshop Arbeiten mit der VR-Brille<br />
// Roadshow mit der Mobilen Fabrik von ‚mit uns digital‘<br />
// Info- und Beratungsmöglichkeit zur Unterstützung von Changeprozessen<br />
12:30 Uhr Abschluss und Vernetzung mit gemeinsamem<br />
Mittagessen<br />
Veranstaltungsort<br />
GraCe – Graphisches Centrum Empelde<br />
Lägenfeldstraße 4-8<br />
30952 Hannover/Ronnenberg<br />
Melden Sie sich an und sichern Sie sich Ihren Platz!<br />
Informationen und Anmeldung finden Sie unter<br />
bit.ly/Kompetenzen40.<br />
JANUAR/<strong>2020</strong> 3
WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />
bvdm-Konjunkturtelegramm:<br />
Deutsche Druck- und Medienindustrie<br />
Dezember 2019: Geschäftsklima kühlt sich leicht ab,<br />
Geschäftslage verbessert sich<br />
Nachdem sich das Geschäftsklima in der deutschen Druckund<br />
Medienbranche in den beiden vorherigen Monaten<br />
deutlich erholt hatte, kühlte es im Dezember leicht ab.<br />
Der vom Bundesverband Druck und Medien berechnete<br />
Geschäftsklimaindex fiel gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt<br />
um 1,0 Prozent von 102,1 auf 101,0 Zähler.<br />
Erstmals seit <strong>Januar</strong> 2018 notierte der Indexwert jedoch<br />
deutlich über seinem Vorjahresniveau. Im Vergleich zum<br />
Vorjahr stieg der Index im Dezember um 5,1 Prozent.<br />
Konjunkturelle Lage der deutschen Druckindustrie 12/2019<br />
Indexwerte (2015=100), saisonbereinigt ⋅ Berechnung/Grafik: bvdm, Quelle: ifo-Konjunkturtest<br />
Indexwerte<br />
110<br />
100<br />
I<br />
II<br />
III<br />
2018 2019<br />
90<br />
12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12<br />
2018<br />
IV<br />
2019<br />
Geschäftslage Geschäftsklima<br />
Geschäftserwartungen<br />
Im Dezember bewerteten die vom ifo Institut befragten<br />
Druck- und Medienunternehmen ihre aktuelle Geschäftslage<br />
besser als im Vormonat. Ihre Erwartungen bezüglich<br />
ihrer Geschäftsentwicklung in den nächsten sechs Monaten<br />
hingegen waren pessimistischer als im November.<br />
Die Werte der aktuellen und der erwarteten Geschäftslage<br />
bestimmen die Entwicklung des Geschäftsklimas,<br />
das einen guten Vorlaufindikator für die Produktionsentwicklung<br />
der Druck- und Medienindustrie darstellt.<br />
I<br />
II<br />
III<br />
IV<br />
Während im Dezember rund 10 Prozent aller befragten<br />
Unternehmen angaben, dass sich ihre Verkaufspreise im<br />
Vormonat erhöht hätten, meldete kein Unternehmen eine<br />
Reduzierung seiner Preise. Im Vergleich zum Vorjahr kam<br />
es somit zu einer Verbesserung des entsprechenden Saldos<br />
um rund 12 Prozentpunkte.<br />
Die Bewertung der zukünftigen Geschäftslage seitens der<br />
Druck- und Medienunternehmen fiel pessimistischer aus<br />
als im Vormonat. Der entsprechende saisonbereinigte<br />
Index der Geschäftserwartungen sank gegenüber November<br />
um 4,1 Prozent auf 99,0 Zähler. Allerdings notierte<br />
der Index erstmals seit Juni dieses Jahres deutlich über<br />
seinem Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vorjahr betrug<br />
der Anstieg 3,1 Prozent. Nachdem die Unternehmenserwartungen<br />
im Oktober und im November gegenüber<br />
dem jeweiligen Vormonat außergewöhnlich stark angestiegen<br />
waren, wurden sie nun im Dezember nach unten<br />
korrigiert. Allerdings bewerteten die Unternehmen ihre<br />
zukünftigen Geschäftsaussichten optimistischer als noch<br />
im Dezember des letzten Jahres. Während im Dezember<br />
2018 rund 38 Prozent der befragten Unternehmen angaben,<br />
dass sich ihre Geschäftslage in den kommenden<br />
sechs Monaten eher ungünstig entwickeln würde, erwarteten<br />
nur rund 10 Prozent eine positive Geschäftsentwicklung.<br />
Im Dezember dieses Jahres sank der Anteil der<br />
Unternehmen, die eine schwächere Geschäftsentwicklung<br />
erwarten, auf rund 30 Prozent. Der entsprechende Saldo<br />
verbesserte sich im Vorjahresvergleich somit um rund 5<br />
Prozentpunkte.<br />
Konjunkturelle Lage der deutschen Druckindustrie 12/2019<br />
Indexwerte (2015=100), saisonbereinigt ⋅ Berechnung/Grafik: bvdm, Quelle: ifo-Konjunkturtest<br />
110<br />
I<br />
II<br />
III<br />
IV<br />
I<br />
II<br />
III<br />
IV<br />
Dass eine stärkere Eintrübung des Geschäftsklimas im<br />
Dezember verhindert werden konnte, ist überwiegend<br />
auf die vorweihnachtliche Verbesserung der Geschäftslageeinschätzung<br />
seitens der Unternehmen zurückzuführen.<br />
Im Dezember stieg der saisonbereinigte Geschäftslageindex<br />
im Vergleich zum Vormonat um 2,2 Prozent<br />
auf 103,0 Punkte. Im Vorjahresvergleich legte der Index<br />
sogar um 7,2 Prozent zu und verzeichnete damit den<br />
stärksten Anstieg seit <strong>Januar</strong> 2018. Die im Vergleich zum<br />
Vorjahresmonat stärkere Zunahme der Produktionstätigkeit<br />
und die positivere Verkaufspreisentwicklung dürften<br />
die wesentlichen Gründe für diesen Anstieg darstellen.<br />
Indexwerte<br />
100<br />
2018 2019<br />
90<br />
12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12<br />
2018<br />
2019<br />
Geschäftslage Geschäftsklima<br />
Geschäftserwartungen<br />
Hintergrundinformationen zum bvdm-Konjunkturtelegramm<br />
sowie Hinweise zur Teilnahme an den monatlichen<br />
ifo Konjunkturumfragen finden Sie unter:<br />
bvdm-online.de/kt<br />
4 JANUAR/<strong>2020</strong>
Rechnerische Auswirkungen zum<br />
1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> durch Änderungen<br />
im Bereich der Sozialgesetzgebung<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> werden die Beitragsbemessungsgrenzen<br />
der Sozialversicherung erhöht sowie mehrere<br />
Änderungen bei den Beitragssätzen vorgenommen.<br />
Der Bundesverband Druck und Medien stellt Ihnen die<br />
Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen<br />
Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die<br />
Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar<br />
Ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> gelten folgende Rechengrößen in<br />
der Sozialversicherung (Angaben ohne Gewähr)<br />
// Rentenversicherung<br />
Beitragssatz: 18,6 %<br />
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />
West Erhöhung von 80 400 Euro auf 82 800 Euro<br />
Ost Erhöhung von 73 800 Euro auf 77 400 Euro<br />
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />
West Erhöhung von 6 700 Euro auf 6 900 Euro<br />
Ost Erhöhung von 6 150 Euro auf 6 450 Euro<br />
// Pflegeversicherung<br />
Beitragssatz: 3,05 %<br />
Zusatzbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer: 0,25 %<br />
(Wird vom Arbeitnehmer alleine getragen.)<br />
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />
West/Ost Erhöhung von 54 450 Euro auf 56 250 Euro<br />
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />
West/Ost Erhöhung von 4 537,50 Euro auf 4 687,50<br />
Euro<br />
Die in den folgenden Tabellen dargestellten Kostenbelastungen<br />
für <strong>2020</strong> sind Durchschnittswerte der rechnerischen<br />
Auswirkungen auf Kosten des Arbeitsplatzes<br />
(Stundensätze) und auf tarifabhängige Personalkosten.<br />
Nicht einbezogen sind z. B. Kostensteigerungen bei Material,<br />
Energie, Reparaturen, Mieten, Abschreibungen,<br />
Zinsen usw.<br />
// Arbeitslosenversicherung<br />
Beitragssatz: Senkung von 2,5 % auf 2,4 %<br />
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />
West Erhöhung von 80 400 Euro auf 82 800 Euro<br />
Ost Erhöhung von 73 800 Euro auf 77 400 Euro<br />
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />
West Erhöhung von 6 700 Euro auf 6 900 Euro<br />
Ost Erhöhung von 6 150 Euro auf 6 450 Euro<br />
// Krankenversicherung<br />
allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %<br />
durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:<br />
Erhöhung von 0,9 % auf 1,1 % (Seit dem 1. <strong>Januar</strong> 2019<br />
wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />
von Arbeitgebern und Versicherten zu gleichen<br />
Teilen getragen.)<br />
Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />
West/Ost Erhöhung von 54 450 Euro auf 56 250 Euro<br />
Je nach Personal- und Kostenstruktur sowie Lohn- und<br />
Gehaltsstaffelung sind die Auswirkungen von Betrieb zu<br />
Betrieb unterschiedlich. Jedes Unternehmen sollte daher<br />
eigene Berechnungen vornehmen.<br />
Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />
West/Ost Erhöhung von 4 537,50 Euro auf 4 687,50<br />
Euro<br />
JANUAR/<strong>2020</strong> 5
SOZIALPOLITIK<br />
Jahressteuergesetz:<br />
Änderungen im Steuerrecht<br />
Das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der<br />
Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher<br />
Vorschriften“ („Jahressteuergesetz 2019“) ist am<br />
17. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht<br />
worden. Bereits zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> werden eine Reihe<br />
neuer steuerlicher Regelungen wirksam.<br />
Den Gesetzestext finden Sie unter vdmno.de/aktuelles/#newsid20340.<br />
Auf folgende Elemente weisen wir<br />
besonders hin:<br />
// Ermäßigter Steuersatz für elektronische Bücher,<br />
Zeitungen und Zeitschriften (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)<br />
Für E-Books sowie Zeitungen und Zeitschriften in<br />
elektronischer Form gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz<br />
von 7 %. Ausgenommen sind jugendgefährdende<br />
Erzeugnisse sowie Veröffentlichungen,<br />
die überwiegend Werbezwecken dienen. Begünstigt<br />
ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken,<br />
die eine Vielzahl von elektronischen Büchern,<br />
Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen<br />
enthalten.<br />
// Definition von Barlohn (§ 8 Abs. 1 und Abs. 2 S. 11<br />
EStG)<br />
In der Vergangenheit war die Abgrenzung zwischen<br />
steuerlich begünstigten Sachbezügen und dem steuer-<br />
und sozialversicherungspflichtigen Barlohn nicht<br />
immer ganz klar. Nunmehr wird klargestellt, dass auch<br />
zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen,<br />
Geldsurrogate und andere Vorteile,<br />
die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in<br />
Geld gehören und nicht unter die 44-Euro-Freigrenze<br />
fallen. Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich<br />
zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen,<br />
sind von dieser Änderung nicht betroffen.<br />
Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF)<br />
ein Anwendungsschreiben angekündigt. Als Orientierungshilfe<br />
verweist der Gesetzestext auf § 2 Abs. 1<br />
Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Eine zusätzliche<br />
Interpretationshilfe bietet die Gesetzesbegründung<br />
des Umdrucks Nr. 8 zum Jahressteuergesetz<br />
2019 (vgl. unter vdmno.de/aktuelles/#newsid20340).<br />
// Bewertungsabschlag für Mitarbeiterwohnungen<br />
(§ 8 Abs. 2 EStG)<br />
Der finanzielle Vorteil des Sachbezuges, den Arbeitnehmer<br />
als Mieter in Wohnungen ihres Arbeitgebers<br />
erhalten, wird mit einem Bewertungsabschlag von<br />
einem Drittel des ortsüblichen Mietwertes angesetzt.<br />
Der errechnete Wert dient als Freibetrag. Die Miete<br />
darf jedoch nicht mehr als 25 € je Quadratmeter betragen.<br />
// Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen<br />
(§ 9 Abs. 4a S. 3 EStG)<br />
Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland<br />
werden auf 28 € (bisher 24 €) für Abwesenheiten<br />
von 24 Stunden bzw. 14 € (bisher 12 €) für An- und<br />
Abreisetage sowie für Abwesenheitstage ohne Übernachtung<br />
und mehr als 8 Stunden Abwesenheit angehoben.<br />
// Steuerbefreiung von Job-Tickets (§ 40 Abs. 2 S. 2<br />
und 3 EStG)<br />
Die im § 3 Nr. 15 EStG eingeführte Steuerbefreiung von<br />
Arbeitgeberzuschüssen für Jobtickets zur Nutzung<br />
öffentlicher Verkehrsmittel wird durch eine alternative<br />
Wahlmöglichkeit ergänzt. Arbeitgeberzuschüsse<br />
können nun pauschal mit einem Steuersatz von 25 %<br />
versteuert werden, wofür im Gegenzug die Minderung<br />
des Werbungskostenabzugs in Form der Entfernungspauschale<br />
entfällt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG).<br />
// Förderung der Elektromobilität (§ 6 Abs. 1 Nr. 4, S. 2<br />
und S. 3 EStG)<br />
Die ursprünglich bis 31. Dezember 2021 befristete<br />
Halbierung der Bemessungsgrundlagen zur Dienstwagenbesteuerung<br />
für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge<br />
wird stufenweise bis zum 31. Dezember<br />
2030 verlängert. Im parlamentarischen Verfahren<br />
kamen noch Maßnahmen zur Förderung rein elektrisch<br />
betriebener Fahrzeuge hinzu. Die Steuerbefreiung<br />
der vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für<br />
das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder<br />
Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers<br />
werden ebenfalls verlängert (§ 52 Abs. 4 Satz 14 und<br />
Abs. 37c EStG).<br />
// Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und<br />
elektrisch betriebene Lastenfahrräder (§ 7c EStG)<br />
Zunächst sollten nur Elektronutzfahrzeuge gefördert<br />
werden, im parlamentarischen Prozess wurde die<br />
Sonderabschreibung von 50 % auch auf elektrisch<br />
betriebene Lastenfahrräder ausgedehnt. <br />
6 JANUAR/<strong>2020</strong>
BILDUNGSPOLITIK<br />
Das neue Berufsbildungsgesetz<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz und die daraus resultierenden Änderungen für das Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG) sind zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> in Kraft getreten. Die letzte Novellierung des 1969 eingeführten Berufsbildungsgesetzes<br />
erfolgte 2005. Die bildungspolitisch relevanten Änderungen beziehen sich auf die Mindestausbildungsvergütung, die<br />
neuen Abschlussbezeichnungen in der höherqualifizierenden Berufsbildung, Freistellungsregelungen für Auszubildende<br />
und Prüfer sowie Regelungen zur Abnahme von Prüfungsteilen.<br />
1. Mindestausbildungsvergütung<br />
(§ 17 BBiG)<br />
Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) beträgt für alle<br />
<strong>2020</strong> neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im ersten<br />
Lehrjahr 515,- € monatlich. Für das zweite Jahr erfolgt eine<br />
Steigerung um 18 % auf 608,- € und im dritten Jahr um 35 %<br />
auf 695,- €. Bis 2023 erhöht sich die MiAV jährlich um 35,- €<br />
auf dann 620,- € im ersten Lehrjahr. Ab 2024 ergeben sich die<br />
Anpassungen aus der vom Bundesamt für Statistik ermittelten,<br />
durchschnittlichen Steigerung der Ausbildungsvergütungen.<br />
Nicht tarifgebundene Unternehmen dürfen maximal bis<br />
zu 20 % unter den tariflich geregelten Vergütungen liegen,<br />
wobei die Höhe der MiAV nicht unterschritten werden darf.<br />
Eine Ausnahme bilden tarifliche Ausbildungsvergütungen,<br />
die unter der MiAV sind. Sie behalten ihre Gültigkeit.<br />
Die tarifliche Ausbildungsvergütung in der Druck- und Medienindustrie<br />
steigt zum 1. Juni <strong>2020</strong> auf 976,12 € im ersten<br />
Ausbildungsjahr und liegt damit deutlich über der MiAV.<br />
2. Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich<br />
(§ 53 ff BBiG)<br />
Die „Aufstiegsfortbildung“ wird zur „höherqualifizierenden<br />
Berufsbildung“. Dadurch soll die Gesamtheit der Fortbildungen<br />
erfasst werden, die die berufliche Handlungsfähigkeit<br />
erweitern und somit einen beruflichen Aufstieg ermöglichen.<br />
Es werden drei Fortbildungsstufen mit neuen Bezeichnungen<br />
eingeführt. Dies ist für die geplante Neuregelung des<br />
Aufstiegs-BAföG notwendig, die zukünftig eine Mehrfachförderung<br />
von Aufstiegsfortbildungen ermöglichen soll. Die<br />
neuen Bezeichnungen der Fortbildungsstufen lauten „Geprüfter<br />
Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master<br />
Professional“ und gelten für alle ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> in<br />
Kraft tretenden Fortbildungsverordnungen. Die etablierten<br />
oder neu geschaffenen Fortbildungsbezeichnungen können<br />
den neuen Fortbildungsstufen vorangestellt werden. Die Abschlüsse<br />
Industriemeister/in – Fachrichtung <strong>Print</strong>medien oder<br />
Medienfachwirt/in entsprechen der zweiten Fortbildungsstufe<br />
und somit dem „Bachelor Professional“.<br />
3. Durchführung und Bewertung von Abschlussprüfungen<br />
(§ 42 BBiG)<br />
Die Abnahme und Bewertung von einzelnen Prüfungsleistungen<br />
kann von der zuständigen Stelle im Einvernehmen<br />
mit dem Prüfungsausschuss auf Prüferdelegationen übertragen<br />
werden. Prüferdelegationen sind nach den gleichen<br />
Vorschriften wie Prüfungsausschüsse zu besetzen.<br />
Für die Bewertung und Beurteilung von einzelnen schriftlichen<br />
oder anderen Prüfungsleistungen, die keine situativen<br />
Prüfungsanteile aufweisen und somit reproduzierbar sind,<br />
genügen zwei Prüfungsausschussmitglieder oder Delegierte.<br />
Liegt die Abweichung der Bewertung der beiden Prüfer<br />
unter 10 %, dann errechnet sich die endgültige Bewertung<br />
aus dem Durchschnitt. Bei höheren Abweichungen erfolgt<br />
die endgültige Bewertung durch ein drittes Mitglied des Prüfungsausschusses<br />
oder der Delegation.<br />
Mündliche und sonstige Prüfungsleistungen, die einen situativen<br />
Prüfungsanteil aufweisen, müssen weiterhin von drei<br />
Prüfern abgenommen werden. Hierzu zählen auch die praktischen<br />
Prüfungen, die insbesondere durch das Fachgespräch<br />
einen situativen Prüfungsanteil aufweisen.<br />
4. Freistellungen von Auszubildenden und Prüfern<br />
An Berufsschultagen mit Unterrichtsbeginn vor 9 Uhr dürfen<br />
Auszubildende vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden.<br />
Die bereits für minderjährige Auszubildende geltende Vorschrift<br />
zur Freistellung an Berufsschultagen mit mehr als<br />
fünf Unterrichtsstunden einmal in der Woche ist zukünftig für<br />
alle Auszubildenden gültig. Ebenso sind alle Auszubildenden<br />
an dem Arbeitstag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung<br />
freizustellen (§ 15 Abs. 1 BBiG).<br />
Auch die Freistellung der Prüfer ist neu geregelt: Ehrenamtliche<br />
Prüfer sind für die Durchführung von Prüfungen<br />
freizustellen, sofern keine wichtigen betrieblichen Gründe<br />
entgegenstehen (§ 40 Abs. 6a BBiG).<br />
5. Ausbildungsmittel, Teilzeitausbildung, Evaluation<br />
Den Auszubildenden ist künftig neben Arbeitsmitteln auch<br />
Fachliteratur kostenlos zur Verfügung zu stellen (§ 14 Abs.<br />
1 BBiG).<br />
Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung, die bisher Personen<br />
in besonderen Lebensumständen vorbehalten war, steht nun<br />
allen Auszubildenden offen, sofern das Einverständnis des<br />
Ausbildungsbetriebs vorliegt. Die Arbeitszeit soll, bei entsprechender<br />
Verlängerung der Ausbildungszeit, um maximal<br />
50 % gekürzt werden dürfen (§ 7a BBiG).<br />
Die Regelung zur Mindestvergütung und zu Prüferdelegationen<br />
soll fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vom<br />
Bundesinstitut für Berufsbildung wissenschaftlich evaluiert<br />
werden (§ 105 BBiG).<br />
Das neue Berufsbildungsgesetz kann unter dem nachfolgenden<br />
Link heruntergeladen werden: https://www.bmbf.<br />
de/publikationen/. <br />
JANUAR/<strong>2020</strong> 7
BILDUNG<br />
Aufruf zur Teilnahme am<br />
bundesweiten Girls’Day <strong>2020</strong><br />
Der Girls’Day <strong>2020</strong> findet am 26. März statt. Deutschlandweit<br />
öffnen Unternehmen ihre Türen, um Schülerinnen<br />
ab der 5. Klasse Berufe in Technik, IT, Handwerk<br />
und Naturwissenschaften vorzustellen. Bereits seit<br />
2001 verfolgt der Mädchenzukunftstag in Deutschland<br />
das Ziel, Nachwuchsförderung frei von Geschlechterklischees<br />
zu betreiben. Der Girls’Day ist ein Erfolg versprechendes<br />
Instrument zur Nachwuchssicherung:<br />
38 Prozent der Unternehmen, die sich mehrfach am<br />
Girls‘Day beteiligen, bekommen Bewerbungen von<br />
ehemaligen Teilnehmerinnen. Von 2.011 befragten<br />
Unternehmen haben 746 Bewerbungen von Girls’Day-<br />
Teilnehmerinnen erhalten, davon wurden 545 eingestellt.<br />
Dies ergibt eine beeindruckende Transferquote<br />
von 72 Prozent.<br />
Mädchen haben im Schnitt die besseren Schulabschlüsse<br />
und Noten. Allerdings wählt mehr als die Hälfte der Mädchen<br />
aus nur zehn verschiedenen Ausbildungsberufen<br />
im dualen System, darunter befindet sich kein einziger<br />
mit naturwissenschaftlich-technischem Hintergrund. In<br />
Studiengängen wie z. B. in Ingenieurswissenschaften oder<br />
Informatik sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Damit<br />
schöpfen sie ihre Berufsmöglichkeiten nicht voll aus und<br />
den Betrieben fehlt gerade in technischen und techniknahen<br />
Bereichen zunehmend der qualifizierte Nachwuchs.<br />
Alle Berufe mit einem Frauenanteil unter 40 % können am<br />
Girls’Day vorgestellt werden. Darunter fallen die Berufe<br />
Medientechnologin Druck, Medientechnologin Siebdruck,<br />
Medientechnologin Druckverarbeitung und Packmitteltechnologin.<br />
Wenn Sie diese Chance nutzen möchten, dann bieten Sie<br />
in Ihrem Unternehmen Berufserkundungen, Mitmach-<br />
Aktionen, Workshops oder Hospitationen an. Ihr Angebot<br />
können Sie kostenlos in das Girls’Day-Radar eintragen, wo<br />
es von interessierten Mädchen, Lehrkräften und Eltern<br />
gefunden werden kann. Girls’Day-Arbeitskreise in Ihrer<br />
Region unterstützen Sie bei der Vorbereitung. Aktionsmaterial<br />
in Form von Plakaten, Flyern, Formularen und<br />
Broschüren können kostenlos im Materialcenter heruntergeladen<br />
werden. Dies alles finden Sie unter https://www.<br />
girls-day.de/.<br />
Parallel zum Girls’Day findet auch der Boys’Day statt. Hierzu<br />
finden Sie alle Informationen unter https://www.boysday.de.<br />
<br />
üa Neuer Termin<br />
Der Termin für unseren überbetrieblichen<br />
Ausbildungskurs für Mediengestalter Digital<br />
und <strong>Print</strong><br />
AUFTRAGSMANAGEMENT<br />
KALKULATION & SACHBEARBEITUNG<br />
wurde vorgezogen:<br />
Jetzt vom 11.03. - 12.03.<strong>2020</strong> in Hannover<br />
(statt 25.03. - 26.03.<strong>2020</strong>)<br />
Näheres zum Kurs unter<br />
vdmno.de/seminar-veranstaltungskalender<br />
8 JANUAR/<strong>2020</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
29.<br />
Gestaltungswettbewerb<br />
29. Gestaltungswettbewerb<br />
Werbung für eure Ausbildungsberufe!<br />
Ob <strong>Print</strong>, Online oder Film: Plakat, Bannerwerbung oder<br />
kurzer YouTube-Clip – es ist alles gefragt. Wir suchen<br />
junge neue Nachwuchs-Fachkräfte! Deshalb braucht die<br />
Branche kreative und aufmerksamkeitsstarke Werbung<br />
von Euch! Zeigt allen, die unsere Branche nicht kennen,<br />
wie vielfältig, spannend und abwechslungsreich eure<br />
Ausbildungsberufe der Druck- und Medienindustrie<br />
sind.<br />
Das ist eure Aufgabe<br />
In diesem Jahr sollt Ihr Werbung für eure Berufe machen:<br />
Ob Mediengestalter Digital und <strong>Print</strong>, Geomatiker, Medientechnologen<br />
Druck, Siebdruck oder Druckverarbeitung,<br />
Buchbinder oder Packmitteltechnologen – alle Berufe<br />
sind gefragt. Ob eure Werbung für einen einzelnen<br />
Beruf oder für die Ausbildung in der gesamten Branche<br />
ist, bleibt euch überlassen.<br />
Der Abgabetermin<br />
Die Entwürfe müssen bis zum 19. Juni <strong>2020</strong> unter<br />
www.vdmno.de/gestaltungswettbewerb.php hochgeladen<br />
werden.<br />
Die Preise<br />
1. Platz Preisgeld von 600 Euro<br />
2. Platz Preisgeld von 300 Euro<br />
3. Platz Preisgeld von 150 Euro<br />
4.-10. Platz Digitales Jahresabo Page<br />
Die Preise werden in diesem Jahr von der Stiftung des<br />
vdmno, der Elsnerdruck-Stiftung, getragen.<br />
Alle Teilnehmer des Gestaltungswettbewerbes können im<br />
Ausbildungsjahr <strong>2020</strong>/2021 zum vdmno-Mitgliedssatz von<br />
75 Euro pro Tag an den üa-Kursen 1 teilnehmen.<br />
Anreise und Übernachtung müssen selbstgetragen werden.<br />
Die Kursübersicht gibt's unter bkdmno.vdmno.de/.<br />
Die Ausschreibung steht digital unter<br />
bit.ly/29_Gestaltungswettbewerb_vdmno<br />
Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg bei<br />
der Teilnahme!<br />
1<br />
Die üa ist die überbetriebliche Ausbildungsstätte des<br />
Verbandes Druck und Medien NordOst e.V.<br />
Ansprechpartner bei Fragen<br />
Katrin Stumpenhausen<br />
05 11 - 3 38 06 30<br />
stumpenhausen@vdmno.de<br />
www.vdmno.de<br />
JANUAR/<strong>2020</strong> 9
ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG<br />
Zwischen- & Abschlussprüfungen:<br />
Optimale Vorbereitung für Ihre Azubis<br />
in der üa* des vdmno<br />
Frühjahr ist Prüfungszeit<br />
Ende März und Mitte Mai <strong>2020</strong> stehen für Ihre Auszubildenden<br />
des zweiten und dritten Lehrjahres die Zwischenbzw.<br />
Abschlussprüfungen ins Haus.<br />
Immer gut vorbereitet<br />
Aus diesem Grund haben wir im ersten Quartal des Jahres<br />
unsere Kursplanung komplett auf Prüfungsvorbereitung<br />
Ihres Fachkräftenachwuchses abgestimmt.<br />
Mediengestalter<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Druck Praxis<br />
Oldenburg<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Digitaldruck Praxis<br />
Oldenburg<br />
Hannover<br />
Medientechnologe Druckverarbeitung<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Praxis<br />
Oldenburg<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Praxis<br />
Oldenburg<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Praxis<br />
Oldenburg<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Praxis<br />
Oldenburg<br />
Medientechnologe Druck<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Druck Praxis<br />
Oldenburg<br />
Prüfungsvorbereitung II<br />
Zwischenprüfung Digitaldruck Praxis<br />
Oldenburg<br />
Hannover<br />
Prüfungsvorbereitung III<br />
Abschlussprüfung Theorie<br />
Oldenburg Hannover Berlin<br />
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unserer<br />
Kursbroschüre.<br />
Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />
Nutzen Sie unser besonderes Angebot und melden Sie<br />
Ihre Auszubildenden gleich an. Den Termin für den gewünschten<br />
Kurs teilen wir Ihnen bei der Anmeldung mit.<br />
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!<br />
Rufen Sie doch einfach bei Astrid Habermann an:<br />
0511 33 80 621<br />
oder senden Sie eine Email<br />
habermann@vdmno.de<br />
10 JANUAR/<strong>2020</strong>
Nicht vergessen<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Zwischenprüfung: 19. März <strong>2020</strong><br />
Abschlussprüfung Sommer: 13. Mai <strong>2020</strong><br />
Beachten Sie unsere üa*-Vorbereitungskurse!<br />
ÜBERSICHT JANUAR BIS JUNI <strong>2020</strong><br />
MEDIENGESTALTER BILDBEARBEITUNG I<br />
20.01. - 24.01.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTD DRUCKEN III<br />
20.01. - 24.01.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTD PSO I<br />
27.01. - 1.01.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER BILDBEARBEITUNG II<br />
27.01.2 - 31.01.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER BILDBEARBEITUNG II<br />
03.02. - 07.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER GESTALTUNG I<br />
10.02. - 14.02.<strong>2020</strong> in Hannover<br />
MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />
ZWISCHENPRÜFUNG PRAXIS<br />
10.02. - 14.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTD PSO II<br />
10.02. - 14.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTD PSO III<br />
17.02. - 21.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />
ZWISCHENPRÜFUNG THEORIE<br />
24.02. - 28.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTDV PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />
ZWISCHENPRÜFUNG PRAXIS MIT PRÜFUNGSSTÜCK<br />
24.02. - 28.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />
ZWISCHENPRÜFUNG THEORIE<br />
02.03. - 06.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTDV PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />
ZWISCHENPRÜFUNG THEORIE<br />
02.03. - 06.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER BILDBEARBEITUNG II<br />
09.03. - 13.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTD PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />
ZWISCHENPRÜFUNG THEORIE<br />
09.03. - 13.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER<br />
AUFTRAGSMANAGEMENT:<br />
KALKULATION & SACHBEARBEITUNG<br />
11.03. - 12.03.<strong>2020</strong> in Hannover<br />
(Termin vorgezogen!)<br />
*<br />
MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG PRAXIS<br />
16.03. - 20.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTD PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />
ZWISCHENPRÜFUNG PRAXIS MIT PRÜFUNGSSTÜCK<br />
23.03. - 27.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG PRAXIS<br />
23.03. - 27.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTDD PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />
ZWISCHENPRÜFUNG PRAXIS MIT PRÜFUNGSSTÜCK<br />
30.03. - 03.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />
06.04. - 09.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />
14.04. - 17.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />
20.04. - 24.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTDV PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />
20.04. - 24.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />
27.04. - 30.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTDV PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG PRAXIS<br />
27.04. - 30.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MEDIENGESTALTER ADOBE CREATIVE SUITE I<br />
04.05. - 08.05.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTD PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />
04.05. - 08.05.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTDD PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />
ABSCHLUSSPRÜFUNG PRAXIS MIT PRÜFUNGSSTÜCK<br />
18.05. - 22.05.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
MTDV KLEBEBINDER III<br />
25.05. - 29.05.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />
Die Überbetriebliche Ausbildung, kurz auch einfach üa genannt, ist<br />
die überbetriebliche Ausbildungsstätte des Verbandes Druck und Medien<br />
NordOst e.V. mit Standorten in Oldenburg, Hannover und Berlin.<br />
Die Kürzel I, II und III stehen für die Ausbildungsjahre.<br />
JANUAR/<strong>2020</strong> 11
Wie erfolgreich Ihr Druck- & Medienunternehmen ist, bestimmen Sie ...<br />
Wir unterstützen Sie dabei!<br />
12 JANUAR/<strong>2020</strong>