11.03.2020 Aufrufe

News_Kompakt_Januar_2020-Print

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

NEWS KOMPAKT!<br />

Deutscher Druckund<br />

Medientag<br />

7.–8. Mai <strong>2020</strong><br />

Save the Date<br />

7.–8. Mai <strong>2020</strong> · Leipzig<br />

Deutscher Druck- und Medientag<br />

inclusive Jahresversammlung <strong>2020</strong><br />

7.-8. Mai in Leipzig<br />

Die Jahresversammlung <strong>2020</strong> findet am 07. und 08. Mai <strong>2020</strong> im Rahmen des Deutschen Druck- und Medientages<br />

<strong>2020</strong> in Leipzig statt. Notieren Sie sich schon heute den Termin ...<br />

Der Deutsche Druck- und Medientag <strong>2020</strong> findet in der<br />

traditionsreichen Druck- und Verlagsstadt Leipzig statt.<br />

Haben Sie schon einmal im Großen Brockhaus getagt?<br />

Dort, in Fußnähe zum Hauptbahnhof, findet die zentrale<br />

Tagung im Pentahotel Leipzig statt. Knapp 700 Meter entfernt,<br />

am bekannten Augustusplatz, laden wir anschließend<br />

zur Abendveranstaltung im FELIX im Lebendigen<br />

Haus ein.<br />

Freuen Sie sich auf interessante Vorträge und gute Unterhaltung!<br />

save<br />

the<br />

date<br />

JANUAR/<strong>2020</strong> 1


VERANSTALTUNGEN<br />

22. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong><br />

„Ohne Moos nichts los“ –<br />

Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen<br />

Das vdmno Projekt Kompetenzen 4.0 präsentiert das zweite vdmno Unternehmerfrühstück. In lockerem Rahmen werden<br />

regelmäßig Themen unter dem Motto “Aus der Praxis für die Praxis – Unternehmer berichten über ihren Alltag”<br />

aufgegriffen.<br />

„Ohne Moos nichts los“ - Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen<br />

In der zweiten Veranstaltung des Formats ‚Unternehmerfrühstück‘<br />

steht auf Wunsch der Teilnehmer der ersten Veranstaltung<br />

das Thema „Förderung“ im Mittelpunkt.<br />

THEMA<br />

Welche Fördergelder gibt es und wie kann ich sie beantragen?<br />

// Wo finde ich die richtigen Fördertöpfe?<br />

// Welche Anträge machen Sinn?<br />

// Welche Vorarbeiten sind notwendig?<br />

// Wie formulieren Sie Ihr Projekt am besten?<br />

// Wie kalkuliere ich beim Förderantrag am besten?<br />

// Moderierte Fragerunde & Diskussion<br />

Die Moderation übernimmt QUBIC als Projektträger.<br />

Veranstaltungszeit<br />

Mittwoch, den 22. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong><br />

9:00 Uhr bis 11:00 Uhr<br />

Veranstaltungsort<br />

Verband Druck & Medien NordOst<br />

Bödekerstraße 10<br />

30161 Hannover<br />

Bei großer Nachfrage kann sich der Veranstaltungsort<br />

noch ändern.<br />

Melden Sie sich an und sichern Sie sich Ihren Platz!<br />

Anmeldung<br />

Bitte telefonisch beim Verband (0511 3380629) oder per<br />

E-Mail an: seminaranmeldungen@vdmno.de<br />

2 JANUAR/<strong>2020</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

26. Februar <strong>2020</strong><br />

Wie können Unternehmen der Druck- und Medienbranche<br />

die digitale Transformation umsetzen?<br />

Welche Kompetenzen benötigen die Fach- und Führungskräfte,<br />

um die Chancen der digitalen Transformation nutzen<br />

zu können?<br />

Diese Fragen wurden im Rahmen des Projektes „Kompetenzen<br />

4.0 – Bedarf und Zukunftsperspektiven für die Fachkräftesicherung<br />

und Kompetenzentwicklung in der Druck-&<br />

Medien-Branche“ gestellt. Die Abschlussveranstaltung am<br />

26.02.<strong>2020</strong> stellt die Ergebnisse des Projektes vor und diskutiert<br />

deren Übertragbarkeit auf andere Branchen.<br />

Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick, welche Wege<br />

Unternehmen eingeschlagen haben, um der digitalen Transformation<br />

zu begegnen, welche Erfahrungen gemacht wurden<br />

und was daraus gelernt wurde. „In Bewegung kommen“,<br />

daraufhin will die Abschlussveranstaltung sensibilisieren und<br />

Möglichkeiten aufzeigen, wie dies aussehen kann.<br />

PROGRAMM<br />

9:00 Uhr Begrüßung<br />

9:15 Uhr Key Note von Prof. Daniel Wrede:<br />

„Machen ist wie Wollen – nur krasser:<br />

Transformationsprozesse in der Praxis“<br />

10:00 Uhr Erfahrungsberichte aus der Praxis und<br />

Podiumsdiskussion<br />

11:00 Uhr Marktplatz – Informations- und<br />

Austauschmöglichkeiten in drei Runden<br />

// Auswahl der Workshops auf dem Marktplatz<br />

// Mini-Workshop Strategieentwicklung nach der<br />

Engpass-Strategie<br />

// Mini-Workshop Arbeiten mit der VR-Brille<br />

// Roadshow mit der Mobilen Fabrik von ‚mit uns digital‘<br />

// Info- und Beratungsmöglichkeit zur Unterstützung von Changeprozessen<br />

12:30 Uhr Abschluss und Vernetzung mit gemeinsamem<br />

Mittagessen<br />

Veranstaltungsort<br />

GraCe – Graphisches Centrum Empelde<br />

Lägenfeldstraße 4-8<br />

30952 Hannover/Ronnenberg<br />

Melden Sie sich an und sichern Sie sich Ihren Platz!<br />

Informationen und Anmeldung finden Sie unter<br />

bit.ly/Kompetenzen40.<br />

JANUAR/<strong>2020</strong> 3


WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />

bvdm-Konjunkturtelegramm:<br />

Deutsche Druck- und Medienindustrie<br />

Dezember 2019: Geschäftsklima kühlt sich leicht ab,<br />

Geschäftslage verbessert sich<br />

Nachdem sich das Geschäftsklima in der deutschen Druckund<br />

Medienbranche in den beiden vorherigen Monaten<br />

deutlich erholt hatte, kühlte es im Dezember leicht ab.<br />

Der vom Bundesverband Druck und Medien berechnete<br />

Geschäftsklimaindex fiel gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt<br />

um 1,0 Prozent von 102,1 auf 101,0 Zähler.<br />

Erstmals seit <strong>Januar</strong> 2018 notierte der Indexwert jedoch<br />

deutlich über seinem Vorjahresniveau. Im Vergleich zum<br />

Vorjahr stieg der Index im Dezember um 5,1 Prozent.<br />

Konjunkturelle Lage der deutschen Druckindustrie 12/2019<br />

Indexwerte (2015=100), saisonbereinigt ⋅ Berechnung/Grafik: bvdm, Quelle: ifo-Konjunkturtest<br />

Indexwerte<br />

110<br />

100<br />

I<br />

II<br />

III<br />

2018 2019<br />

90<br />

12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12<br />

2018<br />

IV<br />

2019<br />

Geschäftslage Geschäftsklima<br />

Geschäftserwartungen<br />

Im Dezember bewerteten die vom ifo Institut befragten<br />

Druck- und Medienunternehmen ihre aktuelle Geschäftslage<br />

besser als im Vormonat. Ihre Erwartungen bezüglich<br />

ihrer Geschäftsentwicklung in den nächsten sechs Monaten<br />

hingegen waren pessimistischer als im November.<br />

Die Werte der aktuellen und der erwarteten Geschäftslage<br />

bestimmen die Entwicklung des Geschäftsklimas,<br />

das einen guten Vorlaufindikator für die Produktionsentwicklung<br />

der Druck- und Medienindustrie darstellt.<br />

I<br />

II<br />

III<br />

IV<br />

Während im Dezember rund 10 Prozent aller befragten<br />

Unternehmen angaben, dass sich ihre Verkaufspreise im<br />

Vormonat erhöht hätten, meldete kein Unternehmen eine<br />

Reduzierung seiner Preise. Im Vergleich zum Vorjahr kam<br />

es somit zu einer Verbesserung des entsprechenden Saldos<br />

um rund 12 Prozentpunkte.<br />

Die Bewertung der zukünftigen Geschäftslage seitens der<br />

Druck- und Medienunternehmen fiel pessimistischer aus<br />

als im Vormonat. Der entsprechende saisonbereinigte<br />

Index der Geschäftserwartungen sank gegenüber November<br />

um 4,1 Prozent auf 99,0 Zähler. Allerdings notierte<br />

der Index erstmals seit Juni dieses Jahres deutlich über<br />

seinem Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vorjahr betrug<br />

der Anstieg 3,1 Prozent. Nachdem die Unternehmenserwartungen<br />

im Oktober und im November gegenüber<br />

dem jeweiligen Vormonat außergewöhnlich stark angestiegen<br />

waren, wurden sie nun im Dezember nach unten<br />

korrigiert. Allerdings bewerteten die Unternehmen ihre<br />

zukünftigen Geschäftsaussichten optimistischer als noch<br />

im Dezember des letzten Jahres. Während im Dezember<br />

2018 rund 38 Prozent der befragten Unternehmen angaben,<br />

dass sich ihre Geschäftslage in den kommenden<br />

sechs Monaten eher ungünstig entwickeln würde, erwarteten<br />

nur rund 10 Prozent eine positive Geschäftsentwicklung.<br />

Im Dezember dieses Jahres sank der Anteil der<br />

Unternehmen, die eine schwächere Geschäftsentwicklung<br />

erwarten, auf rund 30 Prozent. Der entsprechende Saldo<br />

verbesserte sich im Vorjahresvergleich somit um rund 5<br />

Prozentpunkte.<br />

Konjunkturelle Lage der deutschen Druckindustrie 12/2019<br />

Indexwerte (2015=100), saisonbereinigt ⋅ Berechnung/Grafik: bvdm, Quelle: ifo-Konjunkturtest<br />

110<br />

I<br />

II<br />

III<br />

IV<br />

I<br />

II<br />

III<br />

IV<br />

Dass eine stärkere Eintrübung des Geschäftsklimas im<br />

Dezember verhindert werden konnte, ist überwiegend<br />

auf die vorweihnachtliche Verbesserung der Geschäftslageeinschätzung<br />

seitens der Unternehmen zurückzuführen.<br />

Im Dezember stieg der saisonbereinigte Geschäftslageindex<br />

im Vergleich zum Vormonat um 2,2 Prozent<br />

auf 103,0 Punkte. Im Vorjahresvergleich legte der Index<br />

sogar um 7,2 Prozent zu und verzeichnete damit den<br />

stärksten Anstieg seit <strong>Januar</strong> 2018. Die im Vergleich zum<br />

Vorjahresmonat stärkere Zunahme der Produktionstätigkeit<br />

und die positivere Verkaufspreisentwicklung dürften<br />

die wesentlichen Gründe für diesen Anstieg darstellen.<br />

Indexwerte<br />

100<br />

2018 2019<br />

90<br />

12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12<br />

2018<br />

2019<br />

Geschäftslage Geschäftsklima<br />

Geschäftserwartungen<br />

Hintergrundinformationen zum bvdm-Konjunkturtelegramm<br />

sowie Hinweise zur Teilnahme an den monatlichen<br />

ifo Konjunkturumfragen finden Sie unter:<br />

bvdm-online.de/kt<br />

4 JANUAR/<strong>2020</strong>


Rechnerische Auswirkungen zum<br />

1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> durch Änderungen<br />

im Bereich der Sozialgesetzgebung<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> werden die Beitragsbemessungsgrenzen<br />

der Sozialversicherung erhöht sowie mehrere<br />

Änderungen bei den Beitragssätzen vorgenommen.<br />

Der Bundesverband Druck und Medien stellt Ihnen die<br />

Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen<br />

Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die<br />

Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar<br />

Ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> gelten folgende Rechengrößen in<br />

der Sozialversicherung (Angaben ohne Gewähr)<br />

// Rentenversicherung<br />

Beitragssatz: 18,6 %<br />

Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />

West Erhöhung von 80 400 Euro auf 82 800 Euro<br />

Ost Erhöhung von 73 800 Euro auf 77 400 Euro<br />

Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />

West Erhöhung von 6 700 Euro auf 6 900 Euro<br />

Ost Erhöhung von 6 150 Euro auf 6 450 Euro<br />

// Pflegeversicherung<br />

Beitragssatz: 3,05 %<br />

Zusatzbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer: 0,25 %<br />

(Wird vom Arbeitnehmer alleine getragen.)<br />

Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />

West/Ost Erhöhung von 54 450 Euro auf 56 250 Euro<br />

Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />

West/Ost Erhöhung von 4 537,50 Euro auf 4 687,50<br />

Euro<br />

Die in den folgenden Tabellen dargestellten Kostenbelastungen<br />

für <strong>2020</strong> sind Durchschnittswerte der rechnerischen<br />

Auswirkungen auf Kosten des Arbeitsplatzes<br />

(Stundensätze) und auf tarifabhängige Personalkosten.<br />

Nicht einbezogen sind z. B. Kostensteigerungen bei Material,<br />

Energie, Reparaturen, Mieten, Abschreibungen,<br />

Zinsen usw.<br />

// Arbeitslosenversicherung<br />

Beitragssatz: Senkung von 2,5 % auf 2,4 %<br />

Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />

West Erhöhung von 80 400 Euro auf 82 800 Euro<br />

Ost Erhöhung von 73 800 Euro auf 77 400 Euro<br />

Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />

West Erhöhung von 6 700 Euro auf 6 900 Euro<br />

Ost Erhöhung von 6 150 Euro auf 6 450 Euro<br />

// Krankenversicherung<br />

allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %<br />

durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:<br />

Erhöhung von 0,9 % auf 1,1 % (Seit dem 1. <strong>Januar</strong> 2019<br />

wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />

von Arbeitgebern und Versicherten zu gleichen<br />

Teilen getragen.)<br />

Beitragsbemessungsgrenze jährlich:<br />

West/Ost Erhöhung von 54 450 Euro auf 56 250 Euro<br />

Je nach Personal- und Kostenstruktur sowie Lohn- und<br />

Gehaltsstaffelung sind die Auswirkungen von Betrieb zu<br />

Betrieb unterschiedlich. Jedes Unternehmen sollte daher<br />

eigene Berechnungen vornehmen.<br />

Beitragsbemessungsgrenze monatlich:<br />

West/Ost Erhöhung von 4 537,50 Euro auf 4 687,50<br />

Euro<br />

JANUAR/<strong>2020</strong> 5


SOZIALPOLITIK<br />

Jahressteuergesetz:<br />

Änderungen im Steuerrecht<br />

Das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der<br />

Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher<br />

Vorschriften“ („Jahressteuergesetz 2019“) ist am<br />

17. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht<br />

worden. Bereits zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> werden eine Reihe<br />

neuer steuerlicher Regelungen wirksam.<br />

Den Gesetzestext finden Sie unter vdmno.de/aktuelles/#newsid20340.<br />

Auf folgende Elemente weisen wir<br />

besonders hin:<br />

// Ermäßigter Steuersatz für elektronische Bücher,<br />

Zeitungen und Zeitschriften (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)<br />

Für E-Books sowie Zeitungen und Zeitschriften in<br />

elektronischer Form gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz<br />

von 7 %. Ausgenommen sind jugendgefährdende<br />

Erzeugnisse sowie Veröffentlichungen,<br />

die überwiegend Werbezwecken dienen. Begünstigt<br />

ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken,<br />

die eine Vielzahl von elektronischen Büchern,<br />

Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen<br />

enthalten.<br />

// Definition von Barlohn (§ 8 Abs. 1 und Abs. 2 S. 11<br />

EStG)<br />

In der Vergangenheit war die Abgrenzung zwischen<br />

steuerlich begünstigten Sachbezügen und dem steuer-<br />

und sozialversicherungspflichtigen Barlohn nicht<br />

immer ganz klar. Nunmehr wird klargestellt, dass auch<br />

zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen,<br />

Geldsurrogate und andere Vorteile,<br />

die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in<br />

Geld gehören und nicht unter die 44-Euro-Freigrenze<br />

fallen. Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich<br />

zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen,<br />

sind von dieser Änderung nicht betroffen.<br />

Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF)<br />

ein Anwendungsschreiben angekündigt. Als Orientierungshilfe<br />

verweist der Gesetzestext auf § 2 Abs. 1<br />

Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Eine zusätzliche<br />

Interpretationshilfe bietet die Gesetzesbegründung<br />

des Umdrucks Nr. 8 zum Jahressteuergesetz<br />

2019 (vgl. unter vdmno.de/aktuelles/#newsid20340).<br />

// Bewertungsabschlag für Mitarbeiterwohnungen<br />

(§ 8 Abs. 2 EStG)<br />

Der finanzielle Vorteil des Sachbezuges, den Arbeitnehmer<br />

als Mieter in Wohnungen ihres Arbeitgebers<br />

erhalten, wird mit einem Bewertungsabschlag von<br />

einem Drittel des ortsüblichen Mietwertes angesetzt.<br />

Der errechnete Wert dient als Freibetrag. Die Miete<br />

darf jedoch nicht mehr als 25 € je Quadratmeter betragen.<br />

// Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen<br />

(§ 9 Abs. 4a S. 3 EStG)<br />

Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland<br />

werden auf 28 € (bisher 24 €) für Abwesenheiten<br />

von 24 Stunden bzw. 14 € (bisher 12 €) für An- und<br />

Abreisetage sowie für Abwesenheitstage ohne Übernachtung<br />

und mehr als 8 Stunden Abwesenheit angehoben.<br />

// Steuerbefreiung von Job-Tickets (§ 40 Abs. 2 S. 2<br />

und 3 EStG)<br />

Die im § 3 Nr. 15 EStG eingeführte Steuerbefreiung von<br />

Arbeitgeberzuschüssen für Jobtickets zur Nutzung<br />

öffentlicher Verkehrsmittel wird durch eine alternative<br />

Wahlmöglichkeit ergänzt. Arbeitgeberzuschüsse<br />

können nun pauschal mit einem Steuersatz von 25 %<br />

versteuert werden, wofür im Gegenzug die Minderung<br />

des Werbungskostenabzugs in Form der Entfernungspauschale<br />

entfällt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG).<br />

// Förderung der Elektromobilität (§ 6 Abs. 1 Nr. 4, S. 2<br />

und S. 3 EStG)<br />

Die ursprünglich bis 31. Dezember 2021 befristete<br />

Halbierung der Bemessungsgrundlagen zur Dienstwagenbesteuerung<br />

für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge<br />

wird stufenweise bis zum 31. Dezember<br />

2030 verlängert. Im parlamentarischen Verfahren<br />

kamen noch Maßnahmen zur Förderung rein elektrisch<br />

betriebener Fahrzeuge hinzu. Die Steuerbefreiung<br />

der vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für<br />

das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder<br />

Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers<br />

werden ebenfalls verlängert (§ 52 Abs. 4 Satz 14 und<br />

Abs. 37c EStG).<br />

// Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und<br />

elektrisch betriebene Lastenfahrräder (§ 7c EStG)<br />

Zunächst sollten nur Elektronutzfahrzeuge gefördert<br />

werden, im parlamentarischen Prozess wurde die<br />

Sonderabschreibung von 50 % auch auf elektrisch<br />

betriebene Lastenfahrräder ausgedehnt. <br />

6 JANUAR/<strong>2020</strong>


BILDUNGSPOLITIK<br />

Das neue Berufsbildungsgesetz<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz und die daraus resultierenden Änderungen für das Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) sind zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> in Kraft getreten. Die letzte Novellierung des 1969 eingeführten Berufsbildungsgesetzes<br />

erfolgte 2005. Die bildungspolitisch relevanten Änderungen beziehen sich auf die Mindestausbildungsvergütung, die<br />

neuen Abschlussbezeichnungen in der höherqualifizierenden Berufsbildung, Freistellungsregelungen für Auszubildende<br />

und Prüfer sowie Regelungen zur Abnahme von Prüfungsteilen.<br />

1. Mindestausbildungsvergütung<br />

(§ 17 BBiG)<br />

Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) beträgt für alle<br />

<strong>2020</strong> neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im ersten<br />

Lehrjahr 515,- € monatlich. Für das zweite Jahr erfolgt eine<br />

Steigerung um 18 % auf 608,- € und im dritten Jahr um 35 %<br />

auf 695,- €. Bis 2023 erhöht sich die MiAV jährlich um 35,- €<br />

auf dann 620,- € im ersten Lehrjahr. Ab 2024 ergeben sich die<br />

Anpassungen aus der vom Bundesamt für Statistik ermittelten,<br />

durchschnittlichen Steigerung der Ausbildungsvergütungen.<br />

Nicht tarifgebundene Unternehmen dürfen maximal bis<br />

zu 20 % unter den tariflich geregelten Vergütungen liegen,<br />

wobei die Höhe der MiAV nicht unterschritten werden darf.<br />

Eine Ausnahme bilden tarifliche Ausbildungsvergütungen,<br />

die unter der MiAV sind. Sie behalten ihre Gültigkeit.<br />

Die tarifliche Ausbildungsvergütung in der Druck- und Medienindustrie<br />

steigt zum 1. Juni <strong>2020</strong> auf 976,12 € im ersten<br />

Ausbildungsjahr und liegt damit deutlich über der MiAV.<br />

2. Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich<br />

(§ 53 ff BBiG)<br />

Die „Aufstiegsfortbildung“ wird zur „höherqualifizierenden<br />

Berufsbildung“. Dadurch soll die Gesamtheit der Fortbildungen<br />

erfasst werden, die die berufliche Handlungsfähigkeit<br />

erweitern und somit einen beruflichen Aufstieg ermöglichen.<br />

Es werden drei Fortbildungsstufen mit neuen Bezeichnungen<br />

eingeführt. Dies ist für die geplante Neuregelung des<br />

Aufstiegs-BAföG notwendig, die zukünftig eine Mehrfachförderung<br />

von Aufstiegsfortbildungen ermöglichen soll. Die<br />

neuen Bezeichnungen der Fortbildungsstufen lauten „Geprüfter<br />

Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master<br />

Professional“ und gelten für alle ab dem 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> in<br />

Kraft tretenden Fortbildungsverordnungen. Die etablierten<br />

oder neu geschaffenen Fortbildungsbezeichnungen können<br />

den neuen Fortbildungsstufen vorangestellt werden. Die Abschlüsse<br />

Industriemeister/in – Fachrichtung <strong>Print</strong>medien oder<br />

Medienfachwirt/in entsprechen der zweiten Fortbildungsstufe<br />

und somit dem „Bachelor Professional“.<br />

3. Durchführung und Bewertung von Abschlussprüfungen<br />

(§ 42 BBiG)<br />

Die Abnahme und Bewertung von einzelnen Prüfungsleistungen<br />

kann von der zuständigen Stelle im Einvernehmen<br />

mit dem Prüfungsausschuss auf Prüferdelegationen übertragen<br />

werden. Prüferdelegationen sind nach den gleichen<br />

Vorschriften wie Prüfungsausschüsse zu besetzen.<br />

Für die Bewertung und Beurteilung von einzelnen schriftlichen<br />

oder anderen Prüfungsleistungen, die keine situativen<br />

Prüfungsanteile aufweisen und somit reproduzierbar sind,<br />

genügen zwei Prüfungsausschussmitglieder oder Delegierte.<br />

Liegt die Abweichung der Bewertung der beiden Prüfer<br />

unter 10 %, dann errechnet sich die endgültige Bewertung<br />

aus dem Durchschnitt. Bei höheren Abweichungen erfolgt<br />

die endgültige Bewertung durch ein drittes Mitglied des Prüfungsausschusses<br />

oder der Delegation.<br />

Mündliche und sonstige Prüfungsleistungen, die einen situativen<br />

Prüfungsanteil aufweisen, müssen weiterhin von drei<br />

Prüfern abgenommen werden. Hierzu zählen auch die praktischen<br />

Prüfungen, die insbesondere durch das Fachgespräch<br />

einen situativen Prüfungsanteil aufweisen.<br />

4. Freistellungen von Auszubildenden und Prüfern<br />

An Berufsschultagen mit Unterrichtsbeginn vor 9 Uhr dürfen<br />

Auszubildende vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden.<br />

Die bereits für minderjährige Auszubildende geltende Vorschrift<br />

zur Freistellung an Berufsschultagen mit mehr als<br />

fünf Unterrichtsstunden einmal in der Woche ist zukünftig für<br />

alle Auszubildenden gültig. Ebenso sind alle Auszubildenden<br />

an dem Arbeitstag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung<br />

freizustellen (§ 15 Abs. 1 BBiG).<br />

Auch die Freistellung der Prüfer ist neu geregelt: Ehrenamtliche<br />

Prüfer sind für die Durchführung von Prüfungen<br />

freizustellen, sofern keine wichtigen betrieblichen Gründe<br />

entgegenstehen (§ 40 Abs. 6a BBiG).<br />

5. Ausbildungsmittel, Teilzeitausbildung, Evaluation<br />

Den Auszubildenden ist künftig neben Arbeitsmitteln auch<br />

Fachliteratur kostenlos zur Verfügung zu stellen (§ 14 Abs.<br />

1 BBiG).<br />

Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung, die bisher Personen<br />

in besonderen Lebensumständen vorbehalten war, steht nun<br />

allen Auszubildenden offen, sofern das Einverständnis des<br />

Ausbildungsbetriebs vorliegt. Die Arbeitszeit soll, bei entsprechender<br />

Verlängerung der Ausbildungszeit, um maximal<br />

50 % gekürzt werden dürfen (§ 7a BBiG).<br />

Die Regelung zur Mindestvergütung und zu Prüferdelegationen<br />

soll fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vom<br />

Bundesinstitut für Berufsbildung wissenschaftlich evaluiert<br />

werden (§ 105 BBiG).<br />

Das neue Berufsbildungsgesetz kann unter dem nachfolgenden<br />

Link heruntergeladen werden: https://www.bmbf.<br />

de/publikationen/. <br />

JANUAR/<strong>2020</strong> 7


BILDUNG<br />

Aufruf zur Teilnahme am<br />

bundesweiten Girls’Day <strong>2020</strong><br />

Der Girls’Day <strong>2020</strong> findet am 26. März statt. Deutschlandweit<br />

öffnen Unternehmen ihre Türen, um Schülerinnen<br />

ab der 5. Klasse Berufe in Technik, IT, Handwerk<br />

und Naturwissenschaften vorzustellen. Bereits seit<br />

2001 verfolgt der Mädchenzukunftstag in Deutschland<br />

das Ziel, Nachwuchsförderung frei von Geschlechterklischees<br />

zu betreiben. Der Girls’Day ist ein Erfolg versprechendes<br />

Instrument zur Nachwuchssicherung:<br />

38 Prozent der Unternehmen, die sich mehrfach am<br />

Girls‘Day beteiligen, bekommen Bewerbungen von<br />

ehemaligen Teilnehmerinnen. Von 2.011 befragten<br />

Unternehmen haben 746 Bewerbungen von Girls’Day-<br />

Teilnehmerinnen erhalten, davon wurden 545 eingestellt.<br />

Dies ergibt eine beeindruckende Transferquote<br />

von 72 Prozent.<br />

Mädchen haben im Schnitt die besseren Schulabschlüsse<br />

und Noten. Allerdings wählt mehr als die Hälfte der Mädchen<br />

aus nur zehn verschiedenen Ausbildungsberufen<br />

im dualen System, darunter befindet sich kein einziger<br />

mit naturwissenschaftlich-technischem Hintergrund. In<br />

Studiengängen wie z. B. in Ingenieurswissenschaften oder<br />

Informatik sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Damit<br />

schöpfen sie ihre Berufsmöglichkeiten nicht voll aus und<br />

den Betrieben fehlt gerade in technischen und techniknahen<br />

Bereichen zunehmend der qualifizierte Nachwuchs.<br />

Alle Berufe mit einem Frauenanteil unter 40 % können am<br />

Girls’Day vorgestellt werden. Darunter fallen die Berufe<br />

Medientechnologin Druck, Medientechnologin Siebdruck,<br />

Medientechnologin Druckverarbeitung und Packmitteltechnologin.<br />

Wenn Sie diese Chance nutzen möchten, dann bieten Sie<br />

in Ihrem Unternehmen Berufserkundungen, Mitmach-<br />

Aktionen, Workshops oder Hospitationen an. Ihr Angebot<br />

können Sie kostenlos in das Girls’Day-Radar eintragen, wo<br />

es von interessierten Mädchen, Lehrkräften und Eltern<br />

gefunden werden kann. Girls’Day-Arbeitskreise in Ihrer<br />

Region unterstützen Sie bei der Vorbereitung. Aktionsmaterial<br />

in Form von Plakaten, Flyern, Formularen und<br />

Broschüren können kostenlos im Materialcenter heruntergeladen<br />

werden. Dies alles finden Sie unter https://www.<br />

girls-day.de/.<br />

Parallel zum Girls’Day findet auch der Boys’Day statt. Hierzu<br />

finden Sie alle Informationen unter https://www.boysday.de.<br />

<br />

üa Neuer Termin<br />

Der Termin für unseren überbetrieblichen<br />

Ausbildungskurs für Mediengestalter Digital<br />

und <strong>Print</strong><br />

AUFTRAGSMANAGEMENT<br />

KALKULATION & SACHBEARBEITUNG<br />

wurde vorgezogen:<br />

Jetzt vom 11.03. - 12.03.<strong>2020</strong> in Hannover<br />

(statt 25.03. - 26.03.<strong>2020</strong>)<br />

Näheres zum Kurs unter<br />

vdmno.de/seminar-veranstaltungskalender<br />

8 JANUAR/<strong>2020</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

29.<br />

Gestaltungswettbewerb<br />

29. Gestaltungswettbewerb<br />

Werbung für eure Ausbildungsberufe!<br />

Ob <strong>Print</strong>, Online oder Film: Plakat, Bannerwerbung oder<br />

kurzer YouTube-Clip – es ist alles gefragt. Wir suchen<br />

junge neue Nachwuchs-Fachkräfte! Deshalb braucht die<br />

Branche kreative und aufmerksamkeitsstarke Werbung<br />

von Euch! Zeigt allen, die unsere Branche nicht kennen,<br />

wie vielfältig, spannend und abwechslungsreich eure<br />

Ausbildungsberufe der Druck- und Medienindustrie<br />

sind.<br />

Das ist eure Aufgabe<br />

In diesem Jahr sollt Ihr Werbung für eure Berufe machen:<br />

Ob Mediengestalter Digital und <strong>Print</strong>, Geomatiker, Medientechnologen<br />

Druck, Siebdruck oder Druckverarbeitung,<br />

Buchbinder oder Packmitteltechnologen – alle Berufe<br />

sind gefragt. Ob eure Werbung für einen einzelnen<br />

Beruf oder für die Ausbildung in der gesamten Branche<br />

ist, bleibt euch überlassen.<br />

Der Abgabetermin<br />

Die Entwürfe müssen bis zum 19. Juni <strong>2020</strong> unter<br />

www.vdmno.de/gestaltungswettbewerb.php hochgeladen<br />

werden.<br />

Die Preise<br />

1. Platz Preisgeld von 600 Euro<br />

2. Platz Preisgeld von 300 Euro<br />

3. Platz Preisgeld von 150 Euro<br />

4.-10. Platz Digitales Jahresabo Page<br />

Die Preise werden in diesem Jahr von der Stiftung des<br />

vdmno, der Elsnerdruck-Stiftung, getragen.<br />

Alle Teilnehmer des Gestaltungswettbewerbes können im<br />

Ausbildungsjahr <strong>2020</strong>/2021 zum vdmno-Mitgliedssatz von<br />

75 Euro pro Tag an den üa-Kursen 1 teilnehmen.<br />

Anreise und Übernachtung müssen selbstgetragen werden.<br />

Die Kursübersicht gibt's unter bkdmno.vdmno.de/.<br />

Die Ausschreibung steht digital unter<br />

bit.ly/29_Gestaltungswettbewerb_vdmno<br />

Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg bei<br />

der Teilnahme!<br />

1<br />

Die üa ist die überbetriebliche Ausbildungsstätte des<br />

Verbandes Druck und Medien NordOst e.V.<br />

Ansprechpartner bei Fragen<br />

Katrin Stumpenhausen<br />

05 11 - 3 38 06 30<br />

stumpenhausen@vdmno.de<br />

www.vdmno.de<br />

JANUAR/<strong>2020</strong> 9


ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG<br />

Zwischen- & Abschlussprüfungen:<br />

Optimale Vorbereitung für Ihre Azubis<br />

in der üa* des vdmno<br />

Frühjahr ist Prüfungszeit<br />

Ende März und Mitte Mai <strong>2020</strong> stehen für Ihre Auszubildenden<br />

des zweiten und dritten Lehrjahres die Zwischenbzw.<br />

Abschlussprüfungen ins Haus.<br />

Immer gut vorbereitet<br />

Aus diesem Grund haben wir im ersten Quartal des Jahres<br />

unsere Kursplanung komplett auf Prüfungsvorbereitung<br />

Ihres Fachkräftenachwuchses abgestimmt.<br />

Mediengestalter<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Druck Praxis<br />

Oldenburg<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Digitaldruck Praxis<br />

Oldenburg<br />

Hannover<br />

Medientechnologe Druckverarbeitung<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Praxis<br />

Oldenburg<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Praxis<br />

Oldenburg<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Praxis<br />

Oldenburg<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Praxis<br />

Oldenburg<br />

Medientechnologe Druck<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Druck Praxis<br />

Oldenburg<br />

Prüfungsvorbereitung II<br />

Zwischenprüfung Digitaldruck Praxis<br />

Oldenburg<br />

Hannover<br />

Prüfungsvorbereitung III<br />

Abschlussprüfung Theorie<br />

Oldenburg Hannover Berlin<br />

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unserer<br />

Kursbroschüre.<br />

Ihr Leistungsangebot vom vdmno<br />

Nutzen Sie unser besonderes Angebot und melden Sie<br />

Ihre Auszubildenden gleich an. Den Termin für den gewünschten<br />

Kurs teilen wir Ihnen bei der Anmeldung mit.<br />

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!<br />

Rufen Sie doch einfach bei Astrid Habermann an:<br />

0511 33 80 621<br />

oder senden Sie eine Email<br />

habermann@vdmno.de<br />

10 JANUAR/<strong>2020</strong>


Nicht vergessen<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Zwischenprüfung: 19. März <strong>2020</strong><br />

Abschlussprüfung Sommer: 13. Mai <strong>2020</strong><br />

Beachten Sie unsere üa*-Vorbereitungskurse!<br />

ÜBERSICHT JANUAR BIS JUNI <strong>2020</strong><br />

MEDIENGESTALTER BILDBEARBEITUNG I<br />

20.01. - 24.01.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTD DRUCKEN III<br />

20.01. - 24.01.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTD PSO I<br />

27.01. - 1.01.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER BILDBEARBEITUNG II<br />

27.01.2 - 31.01.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER BILDBEARBEITUNG II<br />

03.02. - 07.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER GESTALTUNG I<br />

10.02. - 14.02.<strong>2020</strong> in Hannover<br />

MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />

ZWISCHENPRÜFUNG PRAXIS<br />

10.02. - 14.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTD PSO II<br />

10.02. - 14.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTD PSO III<br />

17.02. - 21.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />

ZWISCHENPRÜFUNG THEORIE<br />

24.02. - 28.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTDV PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />

ZWISCHENPRÜFUNG PRAXIS MIT PRÜFUNGSSTÜCK<br />

24.02. - 28.02.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />

ZWISCHENPRÜFUNG THEORIE<br />

02.03. - 06.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTDV PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />

ZWISCHENPRÜFUNG THEORIE<br />

02.03. - 06.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER BILDBEARBEITUNG II<br />

09.03. - 13.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTD PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />

ZWISCHENPRÜFUNG THEORIE<br />

09.03. - 13.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER<br />

AUFTRAGSMANAGEMENT:<br />

KALKULATION & SACHBEARBEITUNG<br />

11.03. - 12.03.<strong>2020</strong> in Hannover<br />

(Termin vorgezogen!)<br />

*<br />

MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG PRAXIS<br />

16.03. - 20.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTD PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />

ZWISCHENPRÜFUNG PRAXIS MIT PRÜFUNGSSTÜCK<br />

23.03. - 27.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG PRAXIS<br />

23.03. - 27.03.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTDD PRÜFUNGSVORBEREITUNG II<br />

ZWISCHENPRÜFUNG PRAXIS MIT PRÜFUNGSSTÜCK<br />

30.03. - 03.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />

06.04. - 09.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />

14.04. - 17.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />

20.04. - 24.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTDV PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />

20.04. - 24.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />

27.04. - 30.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTDV PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG PRAXIS<br />

27.04. - 30.04.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MEDIENGESTALTER ADOBE CREATIVE SUITE I<br />

04.05. - 08.05.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTD PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG THEORIE<br />

04.05. - 08.05.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTDD PRÜFUNGSVORBEREITUNG III<br />

ABSCHLUSSPRÜFUNG PRAXIS MIT PRÜFUNGSSTÜCK<br />

18.05. - 22.05.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

MTDV KLEBEBINDER III<br />

25.05. - 29.05.<strong>2020</strong> in Oldenburg<br />

Die Überbetriebliche Ausbildung, kurz auch einfach üa genannt, ist<br />

die überbetriebliche Ausbildungsstätte des Verbandes Druck und Medien<br />

NordOst e.V. mit Standorten in Oldenburg, Hannover und Berlin.<br />

Die Kürzel I, II und III stehen für die Ausbildungsjahre.<br />

JANUAR/<strong>2020</strong> 11


Wie erfolgreich Ihr Druck- & Medienunternehmen ist, bestimmen Sie ...<br />

Wir unterstützen Sie dabei!<br />

12 JANUAR/<strong>2020</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!