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20200319 information bürger weitere einschränkungen nesseaue

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Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“

Aktuelle Mitteilung zum Thema Coronavirus 09/2020 (Stand 19.03.2020, 16.00 Uhr)

Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens

Veranstaltungen jeglicher Art verboten

Das Landratsamt Gotha hat mit Wirkung von Freitag, 20.03.2020, 0.00 Uhr, zunächst

befristet bis zum 19.04.2020 weitere Verbote und Beschränkungen zur Bekämpfung

der weiteren Ausbreitung des Coronavirus angeordnet.

Die Allgemeinverfügung steht auf der Internetseite www.landkreis-gotha.de zum

Download zur Verfügung.

Folgende wesentlichen Anordnungen sind darin getroffen worden:

das generelle Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen, Versammlungen

und Ansammlungen,

die fortgesetzte Schließung von Schulen und Kindertagesstätten (außer weiterhin

die Notbetreuung entsprechend der Vorgaben des Bildungsministeriums);

die Schließung von Gaststätten, denen ein Außerhaus-Verkauf gestattet bleibt,

die Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte inkl. Fabrikläden und

Direktverkaufsstellen, mit Ausnahme

- des Lebensmittelhandels (einschließlich Bäckereien und

Fleischereien), Getränke- Wochen-, Supermärkte und Hofläden,

- der Banken und Sparkassen;

- der Apotheken; Drogerien; Sanitätshäuser; Optiker; Hörgeräteakustiker;

- der Filialen der Deutschen Post AG und Paketstellen von Logistikunternehmen;

- der Abhol- und Lieferdienste;

- der Wäschereien und Reinigungen;

- der Tankstellen und Kfz-Teileverkaufsstellen;

- der Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte;

- des Tierbedarfs, der Bau- und Gartenmärkte;

- des Fernabsatzhandels;

- des Großhandels;

- Physiotherapien und medizinischer Fußpflegesalons.

Nicht mehr öffnen dürfen außerdem Übernachtungsangebote im Beherbergungsgewerbe

für touristische Zwecke (zulässig bleiben geschäftliche Übernachtungen), Friseure

und Barbiergeschäfte, Tattoo-, Piercing und Kosmetikstudios sowie Massageund

Wellnessstudios und ähnliche Angebote.

Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, insbesondere Betriebe von Kfz-Reparaturen,

dürfen weiterhin geöffnet bleiben, außer die vorgenannten Betriebe.


Neu ist auch, dass generell Ansammlungen von mehr als zehn Personen, insbesondere

Warteschlangen von Kunden zu vermeiden sind (z. B. durch Öffnung einer ausreichenden

Zahl von Kassen).

Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen dürfen nur Verwandte

ersten und zweiten Grades der/des Verstorbenen, der Trauerredner oder

Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.

Der notwendige Schutz vor der ankommenden Infektionswelle hat nun deutlich spürbare

Auswirkungen auf das Leben in unserer Verwaltungsgemeinschaft. Ich versichere

Ihnen, dass ich als stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende gemeinsam mit den

Bürgermeistern der Gemeinden und meinen Mitarbeiter*innen weiterhin alles in unserer

Macht stehende tun werde, um den Schutz der Menschen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft

zu gewährleisten.

Wir haben seit dem vergangenen Wochenende versucht die vorhandenen Informationen

und Fakten aufzubereiten und wichtige Informationen über die sozialen Netzwerke

und unsere Webseite zu kommunizieren. Aufgrund der schnelllebigen Zeit bitte ich um

Verständnis, wenn uns das nicht immer unverzüglich gelingt. Bitte helfen Sie auch mit,

indem Sie Personen über neue Erkenntnisse informieren, denen die neuen Informationswege

nicht zur Verfügung stehen.

Die Verwaltungsgemeinschaft steht mit den Gemeinden, sowie mit dem Landratsamt

Gotha im engen Kontakt und Austausch. Gemeinsam werden wir die wichtigen Entscheidungen

für die Überwindung der derzeitigen Krise treffen.

Schauen Sie nach Ihren Nachbarn, stehen Sie zusammen und helfen sich soweit erforderlich,

natürlich immer unter Beachtung des Infektionsschutzes.

Ich fordere Sie nochmals alle auf, helfen Sie mit, die Verbreitung der Coronaviren

zu verlangsamen. Nehmen Sie die getroffenen Anordnungen ernst, wirken Sie

insbesondere auf (Ihre) Kinder und Jugendliche ein und verdeutlichen Sie diesen

die Notwendigkeit der Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit der

Bevölkerung, insbesondere der Risikogruppen.

BLEIB ZU HAUSE, WENN DU KANNST!

In diesem Sinne bleiben Sie alle gesund, ruhig und besonnen!

Friemar, den 20.03.2020

Kalmring

stellv. Gemeinschaftsvorsitzende

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