20200319 information bürger weitere einschränkungen nesseaue
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Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“
Aktuelle Mitteilung zum Thema Coronavirus 09/2020 (Stand 19.03.2020, 16.00 Uhr)
Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens
Veranstaltungen jeglicher Art verboten
Das Landratsamt Gotha hat mit Wirkung von Freitag, 20.03.2020, 0.00 Uhr, zunächst
befristet bis zum 19.04.2020 weitere Verbote und Beschränkungen zur Bekämpfung
der weiteren Ausbreitung des Coronavirus angeordnet.
Die Allgemeinverfügung steht auf der Internetseite www.landkreis-gotha.de zum
Download zur Verfügung.
Folgende wesentlichen Anordnungen sind darin getroffen worden:
das generelle Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen, Versammlungen
und Ansammlungen,
die fortgesetzte Schließung von Schulen und Kindertagesstätten (außer weiterhin
die Notbetreuung entsprechend der Vorgaben des Bildungsministeriums);
die Schließung von Gaststätten, denen ein Außerhaus-Verkauf gestattet bleibt,
die Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte inkl. Fabrikläden und
Direktverkaufsstellen, mit Ausnahme
- des Lebensmittelhandels (einschließlich Bäckereien und
Fleischereien), Getränke- Wochen-, Supermärkte und Hofläden,
- der Banken und Sparkassen;
- der Apotheken; Drogerien; Sanitätshäuser; Optiker; Hörgeräteakustiker;
- der Filialen der Deutschen Post AG und Paketstellen von Logistikunternehmen;
- der Abhol- und Lieferdienste;
- der Wäschereien und Reinigungen;
- der Tankstellen und Kfz-Teileverkaufsstellen;
- der Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte;
- des Tierbedarfs, der Bau- und Gartenmärkte;
- des Fernabsatzhandels;
- des Großhandels;
- Physiotherapien und medizinischer Fußpflegesalons.
Nicht mehr öffnen dürfen außerdem Übernachtungsangebote im Beherbergungsgewerbe
für touristische Zwecke (zulässig bleiben geschäftliche Übernachtungen), Friseure
und Barbiergeschäfte, Tattoo-, Piercing und Kosmetikstudios sowie Massageund
Wellnessstudios und ähnliche Angebote.
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, insbesondere Betriebe von Kfz-Reparaturen,
dürfen weiterhin geöffnet bleiben, außer die vorgenannten Betriebe.
Neu ist auch, dass generell Ansammlungen von mehr als zehn Personen, insbesondere
Warteschlangen von Kunden zu vermeiden sind (z. B. durch Öffnung einer ausreichenden
Zahl von Kassen).
Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen dürfen nur Verwandte
ersten und zweiten Grades der/des Verstorbenen, der Trauerredner oder
Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.
Der notwendige Schutz vor der ankommenden Infektionswelle hat nun deutlich spürbare
Auswirkungen auf das Leben in unserer Verwaltungsgemeinschaft. Ich versichere
Ihnen, dass ich als stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende gemeinsam mit den
Bürgermeistern der Gemeinden und meinen Mitarbeiter*innen weiterhin alles in unserer
Macht stehende tun werde, um den Schutz der Menschen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft
zu gewährleisten.
Wir haben seit dem vergangenen Wochenende versucht die vorhandenen Informationen
und Fakten aufzubereiten und wichtige Informationen über die sozialen Netzwerke
und unsere Webseite zu kommunizieren. Aufgrund der schnelllebigen Zeit bitte ich um
Verständnis, wenn uns das nicht immer unverzüglich gelingt. Bitte helfen Sie auch mit,
indem Sie Personen über neue Erkenntnisse informieren, denen die neuen Informationswege
nicht zur Verfügung stehen.
Die Verwaltungsgemeinschaft steht mit den Gemeinden, sowie mit dem Landratsamt
Gotha im engen Kontakt und Austausch. Gemeinsam werden wir die wichtigen Entscheidungen
für die Überwindung der derzeitigen Krise treffen.
Schauen Sie nach Ihren Nachbarn, stehen Sie zusammen und helfen sich soweit erforderlich,
natürlich immer unter Beachtung des Infektionsschutzes.
Ich fordere Sie nochmals alle auf, helfen Sie mit, die Verbreitung der Coronaviren
zu verlangsamen. Nehmen Sie die getroffenen Anordnungen ernst, wirken Sie
insbesondere auf (Ihre) Kinder und Jugendliche ein und verdeutlichen Sie diesen
die Notwendigkeit der Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung, insbesondere der Risikogruppen.
BLEIB ZU HAUSE, WENN DU KANNST!
In diesem Sinne bleiben Sie alle gesund, ruhig und besonnen!
Friemar, den 20.03.2020
Kalmring
stellv. Gemeinschaftsvorsitzende