Harlachinger´s Eventcatering & mehr...- Cateringzeitung
HARLACHINGER´s Eventcatering & mehr ... ist ein inhabergeführtes Unternehmen, meine Büroräume liegen im südlichen Münchner Stadtteil Harlaching, die Küchen- und Produktionsräume zentral im Zentrum Münchens. Sie haben einen Ansprechpartner, angefangen vom ersten Kontaktgespräch bis hin zum Tag der Veranstaltung bis der letzte Gast nach Hause geht. Mein Team und ich bietet Ihnen einen Rundum-Sorglos-Service für Ihren Event. Mein und unser Motto: Vom Besten das Beste ! Dieses Motto leben wir auch und setzen es perfekt um.
HARLACHINGER´s Eventcatering & mehr ... ist ein inhabergeführtes Unternehmen,
meine Büroräume liegen im südlichen Münchner Stadtteil Harlaching, die Küchen- und Produktionsräume zentral im Zentrum Münchens.
Sie haben einen Ansprechpartner, angefangen vom ersten Kontaktgespräch bis hin zum Tag
der Veranstaltung bis der letzte Gast nach Hause geht.
Mein Team und ich bietet Ihnen einen Rundum-Sorglos-Service für Ihren Event.
Mein und unser Motto: Vom Besten das Beste !
Dieses Motto leben wir auch und setzen es perfekt um.
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AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen HARLACHINGER´s Eventcatering (HEC)
Stand: 08/2018
Preise:
Alle hier aufgeführten Preise verstehen sich in EUR, sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Mindestauftragswert:
Bestellungen gegen Rechnung ab € 250,00 netto, bei Lieferungen (ohne weitere Dienstleistungen) im Raum Harlaching/Grünwald werden pauschal
25,00 € netto berechnet.
Auftragsannahme:
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend, jedoch behalten wir uns saisonal- und marktbedingte Änderung bei den Speisen jederzeit vor.
Die Angebote von HEC haben nur in gesamter, geschlossener Abnahme aller im Konzept aufgeführten Leistungen Gültigkeit. Teilleistungen bzw.
Ergänzungen werden grundsätzlich nach den aktuellen Listenpreisen von HEC abgerechnet.
Behördliche Genehmigungen:
Sämtliche zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen und notwendige behördliche Genehmigungen, wie z.B. Gema, lokale und kommunale
Genehmigungen, sind vollumfänglich Sache des Auftraggebers, dieser zeichnet für die Einholung, Einhaltung sowie Überwachung derer.
Bezahlung:
Unsere Lieferungen und Dienstleistungen sind zahlbar sofort nach Rechnungsstellung.
Bei allen Aufträgen behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Bei allen Aufträgen und Dienstleistungen von HEC ist eine Akontozahlung von 60% der Brutto-Angebotssumme bis 5 Werktagen vor dem
Veranstaltungstag fällig.
Maßgabe hierfür ist die Personen- bzw. Gästezahl, welche uns 8 Tage vor dem Veranstaltungstag verbindlich mitgeteilt und bestätigt wurde.
Wir akzeptieren leider keine EC Karten und Kreditkarten Zahlungen.
Sollte die Akontozahlung bei HEC nicht rechtzeitig erfolgen und eintreffen, behalten wir uns das Rücktrittsrecht vor.
Auftragsstornierung:
Bei einer Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber, werden bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, die bereits angefallenen Kosten in
voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Kündigung wird die volle Auftragssumme fällig.
Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich und ausschließlich per Fax zu erfolgen.
Gerichtsstand:
Für beide Seiten gilt München als vereinbart. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Auftragsgeber mit
diesen AGB's als einverstanden und als Vertragsbestandteil dessen.
Mit Erscheinen dieser Catering Zeitung verlieren alle zuvor erschienenen Unterlagen, Aktionen etc., an Gültigkeit.
Datenschutz:
Wir (HEC) verarbeiten die von unseren Kunden und Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß den jeweiligen
Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Wir verwenden die Daten ausschließlich für die interne Organisation zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben unserer Dienstleistungen. Die Kunden und
Geschäftspartner haben einen Anspruch auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Den Mitarbeitern (intern und extern) oder sonst für das Unternehmen Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu als dem
jeweiligen zur Dienstleistungserfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben oder Dritten zugänglich zu machen.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
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