Jahresrückblick 2019
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MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2019 MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2019
sich zur Wiederwahl und wurden von der Mitgliederversammlung
für die nächste Amtsperiode von zwei Jahren wiedergewählt.
Wolfgang Sonntag ist das bei weitem am längsten amtierende
Vorstandsmitglied. Er ist bereits seit dem Jahr 2003 amtierender
Schatzmeister des Golfclub Leverkusen e.V.
Ebenso stand in diesem Jahr die Neuwahl der Kassenprüfer
auf der Tagesordnung (TOP 5). Dr. Heinz Walter Kohl trat
nicht erneut für das Amt des Kassenprüfers an. Präsident
Klaus März bedankte sich bei Herrn Dr. Kohl herzlich für seine
langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und sein Engagement
für den GCL.
Der Golfclub Leverkusen e.V. bedankt sich bei Herrn Dr. Heinz
Walter Kohl für sein ehrenamtliches Engagement in den Jahren
2009 bis 2019.
Klaus März schlug Achim Rottschäfer für das Amt des Kassenprüfers
vor. Achim Rottschäfer ist Wirtschaftsprüfer aus
Düsseldorf mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung und
Jahresabschlusserstellung und bereits seit dem Jahr 2007 Mitglied
im GCL. Achim Rottschäfer und Rainer Meyer, der bereits
seit dem Jahr 2015 als Kassenprüfer agiert, wurden für
das Amt der Kassenprüfer gewählt.
Desweiteren wurden in der Versammlung Beschlüsse über
Satzungsänderungen gefasst sowie über eine Änderung der
Beitragsordnung informiert: Die Erhöhung des Jahresbeitrags
für aktive und passive Mitglieder bis zum 12. Lebensjahr um
100 Euro auf 200 Euro und aktive Mitglieder vom 13. bis zum
18. Lebensjahr von 200 Euro auf 300 Euro ab 1.1.2020.
Unter TOP 9 wurden die „Anträge von Mitgliedern“ behandelt,
insgesamt fünf Anträge wurden fristgerecht eingereicht.
Drei Anträge betrafen das Thema „Hunde auf dem Golfplatz“
und wurden gemeinsam behandelt. Mitglieder, die diese Anträge
befürworteten, regten an, Hunde auf dem Golfplatz
zumindest zum Test für einen kleinen Zeitraum zu erlauben,
um auszuprobieren, ob sich die Spekulationen zu den Negativerscheinungen
bewahrheiten. Die Hundeerlaubnis könne
auch nur für bestimmte Tage innerhalb dieses Testzeitraums
gelten. Ebenso schlägt ein Mitglied vor, dass die Möglichkeit
bestehe, dass Hunde eine Art Platzreife machen, und es
schön wäre, wenn Hundebefürworter und Hundegegner sich
zu einer Einigung zusammenfinden. Ebenso wird aus Clubs
berichtet, bei denen Hunde auf dem Golfplatz zugelassen
sind, und es dort keine Schwierigkeiten gäbe.
Ebenso sprachen sich aber auch Mitglieder dahingehend aus,
dass sie die Anträge nicht befürworten und gegen die Zulassung
von Hunden auf dem Golfplatz sind, da sie sich durch
Hunde gestört fühlen oder Angst vor Hunden haben.
Vizepräsident Dr. Wieckmann erläuterte, dass man hierbei
einige Punkte beachten müsse und sicherlich „jeder Hund
so gut sei wie sein Herrchen“. Man dürfe insbesondere nicht
außer Acht lassen, dass viele geschützte Wildtiere, wie Graugänse,
Enten, Hasen etc. auf unserem Golfplatz beheimatet
sind. Außerdem sei zu beachten, dass nicht angeleinte Hunde
von Spaziergängern Probleme machen könnten oder sich auf
dem Golfplatz befindende Hunde durch plötzlich auftauchende
Wildtiere aus der Ruhe gebracht werden. Als Beispiel gibt
er an, dass Jagdhunde ca. 1 ½ Jahre Training benötigen, damit
sie keinem Wildtier mehr hinterherlaufen.
Dr. Wieckmann sagte, dass sich der Vorstand zu diesem Antrag
neu beraten und den Mitgliedern zeitnah eine Entscheidung,
ggf. einen Zwischenweg, mitteilen werde. Sollte es eine
Testphase geben, wären Hunde nicht bei Turnieren erlaubt,
ebenso würde eine solche Regelung nur für Mitglieder gelten.
Weiterhin sind Hunde im Clubhaus nicht erlaubt, auf die Terrasse
dürfen Hunde mitgebracht werden.
Seit der Golfsaison 2019 gilt für die Testphase „Hunde auf
dem Golfplatz“ die folgende Regelung: Bis auf Widerruf dürfen
Hunde samstags und montags ab 16.00 Uhr unter Einhaltung
bestimmter Regelungen mit auf die Golfrunde. (Winterregelung:
In der Zeit vom 15.10. bis 15.03.2019 ist das
Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz an den o.g. Tagen
ab 14.00 Uhr möglich). Weitere Informationen dazu finden Sie
auf der Internetseite oder durch den Aushang im Clubhaus.
auf vertrauen können, dass über diese Anträge in der Mitgliederversammlung
diskutiert und ggf. abgestimmt wird.
Im fünften Mitgliederantrag wurde beantragt, dass Anträge
von Mitgliedern für die Mitgliederversammlung bereits bei
deren Bekanntgabe eine schriftliche Bewertung des Vorstandes
über die Abstimmungsfähigkeit des jeweiligen Antrages
erfolgen sollte und diese dann mit veröffentlicht wird.
Vizepräsident Herr Dr. Wieckmann erläuterte, dass dieser Antrag
die Entscheidungsfreiheit des Vorstandes einschränkt.
Der Vorstand könne sich nicht im Vorfeld auf eine konkrete
Entscheidung festlegen, da sich aus einer Diskussion in der
Mitgliederversammlung neue Gesichtspunkte ergeben können.
Zwar sei die Mitgliederversammlung das höchste Gremium
des Clubs, allerdings führt der Vorstand die operativen
Geschäfte, für die die Mitgliederversammlung nicht zuständig
sei. Schließlich müsse der Vorstand auch die Konsequenzen
aus seinen Entscheidungen tragen. Der Vorstand könne aber
wiederum auch über Themen in einer Mitgliederversammlung
abstimmen lassen, die nicht in deren Zuständigkeit fallen,
je nachdem, wie sich die Diskussion entwickle. Wenn der
Vorstand bereits im Vorfeld den Mitgliedern seine Entscheidung
mitteilen müsste, würde es evtl. zu einer breiten Auseinandersetzung
mit dem jeweiligen Thema gar nicht mehr kommen,
was ein Verlust an clubinterner Diskussionskultur wäre.
Unter dem letzten TOP 10 wurde u.a. das Parken von Motorrädern
vor der Caddie-Halle besprochen. Ab sofort werden
die Besitzer der dort parkenden Motorräder darauf aufmerksam
gemacht, ihre Motorräder auf dem offiziellen Parkplatz
bzw. hinter der Caddie-Halle zu parken. Ein weiteres Thema
waren Heizstrahler für die Terrasse des Golfrestaurants, wobei
der Vorstand die Anschaffung von Heizstrahlern durch
die Pächter der Gastronomie befürwortete. Ein weiterer
Punkt war die Fläche hinter dem Grün der Bahn 7, die nach
der Rodung der Bäume kein schöner Anblick sei. Wolfgang
Berg antwortete, dass man hier abwarten müsse, wie sich
der Bereich bzw. das Wachstum der Pflanzen zum Sommer
hin entwickeln würde. Herr Berg erläuterte ebenso, dass die
Abschlagshütten auf der Driving Range zeitnah renoviert und
auch die Übungsabschläge verbessert werden. Abschließend
informierte Dieter Mehler, dass sich im Clubhaus Bildbände
befinden, die den Bau des Golfplatzes und die Entwicklung
des Platzes über viele Jahre zeigen. Wer Interesse hat, sich
diese interessanten Bildbände anzuschauen, solle sich bitte
im Clubsekretariat melden.
Wir mussten uns leider von Mitgliedern
verabschieden, die verstorben sind.
* Karin Harbeke
* Isa Eckstein
* Heribert Linden
* Dr. Reinhard Mudra
* Liesel Müller
* Dr. Hanns-Ingolf Paul
* Detlef Poeschel
* Hermann Werner
Die aktuelle Satzung und die Beitragsordnung des GCL sind
auf der Internetseite des Clubs unter der Rubrik „Club“ veröffentlicht
und liegen im Clubsekretariat zur Einsicht und zur
Mitnahme aus.
Unter TOP 8 erläuterte Schatzmeister Wolfgang Sonntag den
Haushaltsplan 2019, einschließlich des Berichts über die Verwendung
der Investitionsumlagen. Der von Herrn Sonntag
vorgelegte Haushaltsplan zeigte die Planzahlen bis zum Jahr
2020. Die Einnahmen für das Jahr 2019 wurden etwas geringer
eingeplant, da mit weniger Einnahmen im Bereich der Investitionsumlagen
gerechnet wurde. Herr Sonntag erläuterte,
dass die Einnahmen insgesamt gut zu kalkulieren seien. Lediglich
der Bereich „Greenfee-Einnahmen“ sei schlecht vorherzusagen,
da diese Position sehr wetterabhängig ausfällt.
Höhere Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr wurden geplant
im Bereich „Personalkosten“ und im Bereich „Investitionen“.
Der nächste Antrag zum Thema „Kleiderordnung“ wurde bereits
im Vorfeld der Versammlung im Rahmen der Änderung
der Spielordnung wie folgt berücksichtigt:
„Es wird um angemessene Golfkleidung gebeten. Auf dem
Platz ist das Tragen von Leggings, Jogging-Anzügen, Hot-Pants,
verwaschenen und löchrigen Jeans, Muskelshirts, Shirts ohne
zumindest angedeuteten Kragen, Tops mit Spaghetti-Trägern
oder trägerlosen Tops verboten.“
Zu dem Antrag „Zulassung von Anträgen von nur anwesenden
Mitgliedern“ erläuterte Herr Dr. Wieckmann, dass dies
satzungswidrig sei und in die Rechte der übrigen anwesenden
Mitglieder in unzulässiger Weise eingreifen würde. Anträge,
die form- und fristgerecht eingereicht werden, werden
den Mitgliedern bekannt gemacht. Diese müssten dann dar-
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