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Jahresrückblick 2019

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MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2019 MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2019

sich zur Wiederwahl und wurden von der Mitgliederversammlung

für die nächste Amtsperiode von zwei Jahren wiedergewählt.

Wolfgang Sonntag ist das bei weitem am längsten amtierende

Vorstandsmitglied. Er ist bereits seit dem Jahr 2003 amtierender

Schatzmeister des Golfclub Leverkusen e.V.

Ebenso stand in diesem Jahr die Neuwahl der Kassenprüfer

auf der Tagesordnung (TOP 5). Dr. Heinz Walter Kohl trat

nicht erneut für das Amt des Kassenprüfers an. Präsident

Klaus März bedankte sich bei Herrn Dr. Kohl herzlich für seine

langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und sein Engagement

für den GCL.

Der Golfclub Leverkusen e.V. bedankt sich bei Herrn Dr. Heinz

Walter Kohl für sein ehrenamtliches Engagement in den Jahren

2009 bis 2019.

Klaus März schlug Achim Rottschäfer für das Amt des Kassenprüfers

vor. Achim Rottschäfer ist Wirtschaftsprüfer aus

Düsseldorf mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung und

Jahresabschlusserstellung und bereits seit dem Jahr 2007 Mitglied

im GCL. Achim Rottschäfer und Rainer Meyer, der bereits

seit dem Jahr 2015 als Kassenprüfer agiert, wurden für

das Amt der Kassenprüfer gewählt.

Desweiteren wurden in der Versammlung Beschlüsse über

Satzungsänderungen gefasst sowie über eine Änderung der

Beitragsordnung informiert: Die Erhöhung des Jahresbeitrags

für aktive und passive Mitglieder bis zum 12. Lebensjahr um

100 Euro auf 200 Euro und aktive Mitglieder vom 13. bis zum

18. Lebensjahr von 200 Euro auf 300 Euro ab 1.1.2020.

Unter TOP 9 wurden die „Anträge von Mitgliedern“ behandelt,

insgesamt fünf Anträge wurden fristgerecht eingereicht.

Drei Anträge betrafen das Thema „Hunde auf dem Golfplatz“

und wurden gemeinsam behandelt. Mitglieder, die diese Anträge

befürworteten, regten an, Hunde auf dem Golfplatz

zumindest zum Test für einen kleinen Zeitraum zu erlauben,

um auszuprobieren, ob sich die Spekulationen zu den Negativerscheinungen

bewahrheiten. Die Hundeerlaubnis könne

auch nur für bestimmte Tage innerhalb dieses Testzeitraums

gelten. Ebenso schlägt ein Mitglied vor, dass die Möglichkeit

bestehe, dass Hunde eine Art Platzreife machen, und es

schön wäre, wenn Hundebefürworter und Hundegegner sich

zu einer Einigung zusammenfinden. Ebenso wird aus Clubs

berichtet, bei denen Hunde auf dem Golfplatz zugelassen

sind, und es dort keine Schwierigkeiten gäbe.

Ebenso sprachen sich aber auch Mitglieder dahingehend aus,

dass sie die Anträge nicht befürworten und gegen die Zulassung

von Hunden auf dem Golfplatz sind, da sie sich durch

Hunde gestört fühlen oder Angst vor Hunden haben.

Vizepräsident Dr. Wieckmann erläuterte, dass man hierbei

einige Punkte beachten müsse und sicherlich „jeder Hund

so gut sei wie sein Herrchen“. Man dürfe insbesondere nicht

außer Acht lassen, dass viele geschützte Wildtiere, wie Graugänse,

Enten, Hasen etc. auf unserem Golfplatz beheimatet

sind. Außerdem sei zu beachten, dass nicht angeleinte Hunde

von Spaziergängern Probleme machen könnten oder sich auf

dem Golfplatz befindende Hunde durch plötzlich auftauchende

Wildtiere aus der Ruhe gebracht werden. Als Beispiel gibt

er an, dass Jagdhunde ca. 1 ½ Jahre Training benötigen, damit

sie keinem Wildtier mehr hinterherlaufen.

Dr. Wieckmann sagte, dass sich der Vorstand zu diesem Antrag

neu beraten und den Mitgliedern zeitnah eine Entscheidung,

ggf. einen Zwischenweg, mitteilen werde. Sollte es eine

Testphase geben, wären Hunde nicht bei Turnieren erlaubt,

ebenso würde eine solche Regelung nur für Mitglieder gelten.

Weiterhin sind Hunde im Clubhaus nicht erlaubt, auf die Terrasse

dürfen Hunde mitgebracht werden.

Seit der Golfsaison 2019 gilt für die Testphase „Hunde auf

dem Golfplatz“ die folgende Regelung: Bis auf Widerruf dürfen

Hunde samstags und montags ab 16.00 Uhr unter Einhaltung

bestimmter Regelungen mit auf die Golfrunde. (Winterregelung:

In der Zeit vom 15.10. bis 15.03.2019 ist das

Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz an den o.g. Tagen

ab 14.00 Uhr möglich). Weitere Informationen dazu finden Sie

auf der Internetseite oder durch den Aushang im Clubhaus.

auf vertrauen können, dass über diese Anträge in der Mitgliederversammlung

diskutiert und ggf. abgestimmt wird.

Im fünften Mitgliederantrag wurde beantragt, dass Anträge

von Mitgliedern für die Mitgliederversammlung bereits bei

deren Bekanntgabe eine schriftliche Bewertung des Vorstandes

über die Abstimmungsfähigkeit des jeweiligen Antrages

erfolgen sollte und diese dann mit veröffentlicht wird.

Vizepräsident Herr Dr. Wieckmann erläuterte, dass dieser Antrag

die Entscheidungsfreiheit des Vorstandes einschränkt.

Der Vorstand könne sich nicht im Vorfeld auf eine konkrete

Entscheidung festlegen, da sich aus einer Diskussion in der

Mitgliederversammlung neue Gesichtspunkte ergeben können.

Zwar sei die Mitgliederversammlung das höchste Gremium

des Clubs, allerdings führt der Vorstand die operativen

Geschäfte, für die die Mitgliederversammlung nicht zuständig

sei. Schließlich müsse der Vorstand auch die Konsequenzen

aus seinen Entscheidungen tragen. Der Vorstand könne aber

wiederum auch über Themen in einer Mitgliederversammlung

abstimmen lassen, die nicht in deren Zuständigkeit fallen,

je nachdem, wie sich die Diskussion entwickle. Wenn der

Vorstand bereits im Vorfeld den Mitgliedern seine Entscheidung

mitteilen müsste, würde es evtl. zu einer breiten Auseinandersetzung

mit dem jeweiligen Thema gar nicht mehr kommen,

was ein Verlust an clubinterner Diskussionskultur wäre.

Unter dem letzten TOP 10 wurde u.a. das Parken von Motorrädern

vor der Caddie-Halle besprochen. Ab sofort werden

die Besitzer der dort parkenden Motorräder darauf aufmerksam

gemacht, ihre Motorräder auf dem offiziellen Parkplatz

bzw. hinter der Caddie-Halle zu parken. Ein weiteres Thema

waren Heizstrahler für die Terrasse des Golfrestaurants, wobei

der Vorstand die Anschaffung von Heizstrahlern durch

die Pächter der Gastronomie befürwortete. Ein weiterer

Punkt war die Fläche hinter dem Grün der Bahn 7, die nach

der Rodung der Bäume kein schöner Anblick sei. Wolfgang

Berg antwortete, dass man hier abwarten müsse, wie sich

der Bereich bzw. das Wachstum der Pflanzen zum Sommer

hin entwickeln würde. Herr Berg erläuterte ebenso, dass die

Abschlagshütten auf der Driving Range zeitnah renoviert und

auch die Übungsabschläge verbessert werden. Abschließend

informierte Dieter Mehler, dass sich im Clubhaus Bildbände

befinden, die den Bau des Golfplatzes und die Entwicklung

des Platzes über viele Jahre zeigen. Wer Interesse hat, sich

diese interessanten Bildbände anzuschauen, solle sich bitte

im Clubsekretariat melden.

Wir mussten uns leider von Mitgliedern

verabschieden, die verstorben sind.

* Karin Harbeke

* Isa Eckstein

* Heribert Linden

* Dr. Reinhard Mudra

* Liesel Müller

* Dr. Hanns-Ingolf Paul

* Detlef Poeschel

* Hermann Werner

Die aktuelle Satzung und die Beitragsordnung des GCL sind

auf der Internetseite des Clubs unter der Rubrik „Club“ veröffentlicht

und liegen im Clubsekretariat zur Einsicht und zur

Mitnahme aus.

Unter TOP 8 erläuterte Schatzmeister Wolfgang Sonntag den

Haushaltsplan 2019, einschließlich des Berichts über die Verwendung

der Investitionsumlagen. Der von Herrn Sonntag

vorgelegte Haushaltsplan zeigte die Planzahlen bis zum Jahr

2020. Die Einnahmen für das Jahr 2019 wurden etwas geringer

eingeplant, da mit weniger Einnahmen im Bereich der Investitionsumlagen

gerechnet wurde. Herr Sonntag erläuterte,

dass die Einnahmen insgesamt gut zu kalkulieren seien. Lediglich

der Bereich „Greenfee-Einnahmen“ sei schlecht vorherzusagen,

da diese Position sehr wetterabhängig ausfällt.

Höhere Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr wurden geplant

im Bereich „Personalkosten“ und im Bereich „Investitionen“.

Der nächste Antrag zum Thema „Kleiderordnung“ wurde bereits

im Vorfeld der Versammlung im Rahmen der Änderung

der Spielordnung wie folgt berücksichtigt:

„Es wird um angemessene Golfkleidung gebeten. Auf dem

Platz ist das Tragen von Leggings, Jogging-Anzügen, Hot-Pants,

verwaschenen und löchrigen Jeans, Muskelshirts, Shirts ohne

zumindest angedeuteten Kragen, Tops mit Spaghetti-Trägern

oder trägerlosen Tops verboten.“

Zu dem Antrag „Zulassung von Anträgen von nur anwesenden

Mitgliedern“ erläuterte Herr Dr. Wieckmann, dass dies

satzungswidrig sei und in die Rechte der übrigen anwesenden

Mitglieder in unzulässiger Weise eingreifen würde. Anträge,

die form- und fristgerecht eingereicht werden, werden

den Mitgliedern bekannt gemacht. Diese müssten dann dar-

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