02.04.2020 Aufrufe

Corona Einbussen bei ü-65 Arbeitnehmer

Bitte mit Ü - 65 Arbeitnehmer Teilen und die Datei per Mail oder Postalisch ans Bundeshaus senden. Wer die Datei in einem Format haben möchte, bitte ein an primo@imhof.biz schreiben. Bleibt Virenfrei Grüsse Primo

Bitte mit Ü - 65 Arbeitnehmer Teilen und die Datei per Mail oder Postalisch ans Bundeshaus senden.
Wer die Datei in einem Format haben möchte, bitte ein an primo@imhof.biz schreiben.
Bleibt Virenfrei
Grüsse Primo

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Corona Einbussen bei ü-65 Arbeitnehmer

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Kreisschreiben -siehe Auszug unten- ist allem Anschein nach, nicht bei allen

Amtsstellen angekommen zu sein und ist ein Verstoss gegen die COVID-19-Verordnug

Erwerbsausfall!


Auf Anfragen wurde wie folgt geantwortet:

Primo W. Imhof

Sehr geehrter Herr Bundesrat Parmelin

Habe Ihre neusten Massnahmen zur Kenntnis genommen, leider fehlt in Ihren Auflistung,

eine Lösungen für ü-65 Jährige Stundenlöhner, die mit der Rente nicht auskommen und

somit weiterhin Berufstätig sind.

Durch das plötzliche Ausbleiben der künftigen Lohnzahlungen, werden sich

unwiderstehliche Finanzprobleme einstellen.

Würde mich freuen, betreffend der arbeitenden Rentner zu erfahren, welche

Möglichkeiten der Bund in Betracht zieht.

Als ü-65 sind Sie AHV-Bezüger. Wenn die AHV nicht reicht, dann haben Sie Anspruch auf

Ergänzungsleistungen. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton.

Freundliche Grüsse / Meilleures salutations

Evelyn Kobelt

Pressesprecherin / Porte-parole

Stv. Informationschefin / Suppléante du chef de l’information

Primo W. Imhof

Sehr geehrte Damen oder Herren

Entsprechend der Weisung meines Arbeitgebers sende ich Ihnen das

Formular_Corona_Erwerbsersatz_web, sowie die Lohnabrechnungen der letzen 3

Monaten.

Wir haben nun die Unterlagen erhalten. Gemäss der Anmeldung sind Sie bei der Firma

Traverse Limousine Services als Arbeitnehmer angestellt. Sie sind weder

selbstständigerwerbend noch stellen Sie den Antrag auf Kinderbetreuung oder sind in

Quarantäne. Somit sind wir nicht zuständig für Sie. Ihr Arbeitgeber kann Sie gegeben falls

über die kantonale Arbeitslosenkasse für Kurzarbeit anmelden.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Gina Heusser

Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgebe


Traverse Limousine Service LDT

Das Treuhandbüro H&P Beratungen hat die Sachlage bezüglich Kurzarbeit und

Lohnfortzahlung für Mitarbeiter über 65 Jahre abgeklärt.

Leider habe ich keinen positiven Bescheid bekommen.

Ich habe soeben die Rückmeldung von der Rechtsauskunft des VZH, Herrn Strittmatter

erhalten:

Die jetzige Situation geht unter »höhere Gewalt» und aus diesem Grund muss die Firma

keine Lohnfortzahlung leisten!

Für die Mitarbeiter, die über 65 Jahre alt sind, kann keine Kurzarbeit angemeldet werden,

da für sie keine wirtschaftliche Not besteht,

weil bei Ihnen ein Renteneinkommen vorhanden ist.

Sollte jedoch ein Mitarbeiter versuchen die Lohnfortzahlung einzuklagen, wäre die Chance

sehr gering auf Erfolg.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.

Freundliche Grüsse

Jolanda Parolini

ELITE Rent-a-Car Zurich

Wir möchten Euch gerne auf dem Laufenden halten betreffend unserem Antrag auf

Kurzarbeit für die Chauffeure.

Wir haben am 14. März Kurzarbeit für sämtliche Chauffeure eingereicht.

Ende letzter Woche haben wir von der Arbeitslosenkasse einen Zwischenbericht erhalten,

dass unser Antrag auf Kurzarbeit für die Chauffeure teilweise bewilligt werde. Es ist jedoch

noch unklar, was genau von der Arbeitslosenkasse « nicht bewilligt » wurde. Wir warten

jetzt auf eine Präzisierung der Arbeitslosenkasse, wie sich die Kurzarbeit berechnet.

Pensionierte Chauffeure : Gemäss dem Merkblatt der Arbeitslosenkasse (Stand 20. März

2020) profitieren jedoch die pensionierten Chauffeure nicht von dieser Kurzarbeit. Grund

ist, da die Pensionäre nicht in die Arbeitslosenkasse einzahlen.


Sachlage

Ü-65 jährige Arbeitnehmer, arbeiten nach erhalten der Staatsapange nicht als Spass an

der Freude, Sie arbeiten nicht um im Luxus zu Leben.

Die ü-65 arbeiten weiter um nicht am Existenzminimum leben zu müssen. Zudem

bezahlen ü-65 weiterhin für ein überholtes System, weiterhin AHV und Steuern ( eine

Finanztransaktionssteuer, im Promille - Bereich könnte Abhilfe schaffen) !

Wenn nun durch eine Pandemie, die Tätigkeit nicht mehr fortgeführt werden kann,

zB. bei Taxi - oder LimoDriver die den Abstand zu Kunden in der Regel nicht einhalten

können und durch das Ausbleiben der Kundschaft der Lohn auf Null absinkt, kann dies

über Kurz oder Lang einen Ü - 65 Arbeitnehmer in die Altersarmut stürzen.

Beispiel eines Berufstätigen Ehepaars, das fixe monatliche Ausgaben von 4000.00 hat

(Krankenversicherung, Wohnung, Garage, Swisscom, TCS, EWZ, Hausratversicherung,

EWZ, Autoversicherung, Radio TV, STVA, sowie Steuern), bekommt eine Rente von

3 200.00 und eine allfällige Ergänzungsleistung von ca. 1 500.00.

Bleiben um zu vegetieren 700.00……

Antrag

Ü - 65 Arbeitnehmer seien ohne wenn und aber, gemäss KS CE 1020, der Anspruch auf

Entschädigung zu gewähren.

Mit freundlichen Grüssen

Ü - 65 Arbeitnehmer

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!