Corona Einbussen bei ü-65 Arbeitnehmer
Bitte mit Ü - 65 Arbeitnehmer Teilen und die Datei per Mail oder Postalisch ans Bundeshaus senden. Wer die Datei in einem Format haben möchte, bitte ein an primo@imhof.biz schreiben. Bleibt Virenfrei Grüsse Primo
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Corona Einbussen bei ü-65 Arbeitnehmer
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Kreisschreiben -siehe Auszug unten- ist allem Anschein nach, nicht bei allen
Amtsstellen angekommen zu sein und ist ein Verstoss gegen die COVID-19-Verordnug
Erwerbsausfall!
Auf Anfragen wurde wie folgt geantwortet:
Primo W. Imhof
Sehr geehrter Herr Bundesrat Parmelin
Habe Ihre neusten Massnahmen zur Kenntnis genommen, leider fehlt in Ihren Auflistung,
eine Lösungen für ü-65 Jährige Stundenlöhner, die mit der Rente nicht auskommen und
somit weiterhin Berufstätig sind.
Durch das plötzliche Ausbleiben der künftigen Lohnzahlungen, werden sich
unwiderstehliche Finanzprobleme einstellen.
Würde mich freuen, betreffend der arbeitenden Rentner zu erfahren, welche
Möglichkeiten der Bund in Betracht zieht.
Als ü-65 sind Sie AHV-Bezüger. Wenn die AHV nicht reicht, dann haben Sie Anspruch auf
Ergänzungsleistungen. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton.
Freundliche Grüsse / Meilleures salutations
Evelyn Kobelt
Pressesprecherin / Porte-parole
Stv. Informationschefin / Suppléante du chef de l’information
Primo W. Imhof
Sehr geehrte Damen oder Herren
Entsprechend der Weisung meines Arbeitgebers sende ich Ihnen das
Formular_Corona_Erwerbsersatz_web, sowie die Lohnabrechnungen der letzen 3
Monaten.
Wir haben nun die Unterlagen erhalten. Gemäss der Anmeldung sind Sie bei der Firma
Traverse Limousine Services als Arbeitnehmer angestellt. Sie sind weder
selbstständigerwerbend noch stellen Sie den Antrag auf Kinderbetreuung oder sind in
Quarantäne. Somit sind wir nicht zuständig für Sie. Ihr Arbeitgeber kann Sie gegeben falls
über die kantonale Arbeitslosenkasse für Kurzarbeit anmelden.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Gina Heusser
Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgebe
Traverse Limousine Service LDT
Das Treuhandbüro H&P Beratungen hat die Sachlage bezüglich Kurzarbeit und
Lohnfortzahlung für Mitarbeiter über 65 Jahre abgeklärt.
Leider habe ich keinen positiven Bescheid bekommen.
Ich habe soeben die Rückmeldung von der Rechtsauskunft des VZH, Herrn Strittmatter
erhalten:
Die jetzige Situation geht unter »höhere Gewalt» und aus diesem Grund muss die Firma
keine Lohnfortzahlung leisten!
Für die Mitarbeiter, die über 65 Jahre alt sind, kann keine Kurzarbeit angemeldet werden,
da für sie keine wirtschaftliche Not besteht,
weil bei Ihnen ein Renteneinkommen vorhanden ist.
Sollte jedoch ein Mitarbeiter versuchen die Lohnfortzahlung einzuklagen, wäre die Chance
sehr gering auf Erfolg.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.
Freundliche Grüsse
Jolanda Parolini
ELITE Rent-a-Car Zurich
Wir möchten Euch gerne auf dem Laufenden halten betreffend unserem Antrag auf
Kurzarbeit für die Chauffeure.
Wir haben am 14. März Kurzarbeit für sämtliche Chauffeure eingereicht.
Ende letzter Woche haben wir von der Arbeitslosenkasse einen Zwischenbericht erhalten,
dass unser Antrag auf Kurzarbeit für die Chauffeure teilweise bewilligt werde. Es ist jedoch
noch unklar, was genau von der Arbeitslosenkasse « nicht bewilligt » wurde. Wir warten
jetzt auf eine Präzisierung der Arbeitslosenkasse, wie sich die Kurzarbeit berechnet.
Pensionierte Chauffeure : Gemäss dem Merkblatt der Arbeitslosenkasse (Stand 20. März
2020) profitieren jedoch die pensionierten Chauffeure nicht von dieser Kurzarbeit. Grund
ist, da die Pensionäre nicht in die Arbeitslosenkasse einzahlen.
Sachlage
Ü-65 jährige Arbeitnehmer, arbeiten nach erhalten der Staatsapange nicht als Spass an
der Freude, Sie arbeiten nicht um im Luxus zu Leben.
Die ü-65 arbeiten weiter um nicht am Existenzminimum leben zu müssen. Zudem
bezahlen ü-65 weiterhin für ein überholtes System, weiterhin AHV und Steuern ( eine
Finanztransaktionssteuer, im Promille - Bereich könnte Abhilfe schaffen) !
Wenn nun durch eine Pandemie, die Tätigkeit nicht mehr fortgeführt werden kann,
zB. bei Taxi - oder LimoDriver die den Abstand zu Kunden in der Regel nicht einhalten
können und durch das Ausbleiben der Kundschaft der Lohn auf Null absinkt, kann dies
über Kurz oder Lang einen Ü - 65 Arbeitnehmer in die Altersarmut stürzen.
Beispiel eines Berufstätigen Ehepaars, das fixe monatliche Ausgaben von 4000.00 hat
(Krankenversicherung, Wohnung, Garage, Swisscom, TCS, EWZ, Hausratversicherung,
EWZ, Autoversicherung, Radio TV, STVA, sowie Steuern), bekommt eine Rente von
3 200.00 und eine allfällige Ergänzungsleistung von ca. 1 500.00.
Bleiben um zu vegetieren 700.00……
Antrag
Ü - 65 Arbeitnehmer seien ohne wenn und aber, gemäss KS CE 1020, der Anspruch auf
Entschädigung zu gewähren.
Mit freundlichen Grüssen
Ü - 65 Arbeitnehmer