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Faktencheck II - Buergerinitiative Schoenborn
Faktencheck II - Buergerinitiative Schoenborn
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Bürgerinformation
April 2020
Faktencheck
II
Editorial
Liebe Schönbornerinnen und
Schönborner,
wir danken Euch für die zahlreichen
Rückmeldungen, Nachfragen und Anregungen,
mit denen Ihr in den vergangenen
Wochen auf uns zugekommen seid.
Gerne möchten wir auch während der
Krisenzeit mit Euch im Gespräch bleiben!
Wir freuen uns auf weiteren regen
Austausch mit Euch und kommt gesund
durch die schwierige Zeit!
------------------
Geht es um den Funkmast, dann hat
Aussitzen für den Gemeinderat / Bürgermeister
anscheinend oberste Priorität.
Engstirnig, so scheint es, verfolgt man
den eingeschlagenen Weg, der den
Willen einer Vielzahl von Bürgern missachtet.
Bestes Beispiel hierfür ist das
jetzt vorliegende technische Gutachten
des TÜV Süd. Die hieraus ersichtlichen
Fehler und Unzulänglichkeiten beunruhigen.
Welchen Wert hat dieses Gutachten,
das erstellt wurde …
… OHNE persönliche Inaugenscheinnahme
des Gutachters vor Ort,
… OHNE Gespräche mit betroffenen
Bürger*innen der Gemeinde
Schönborn,
… OHNE Vorschläge für gesundheitliche
Vorsorgemaßnahmen, also:
… keine Hinweise zu Standorten
zur Immissionsminimierung (mind.
500-1.000m entfernt von Grundstücken
mit Wohnbebauung)
… keine Empfehlung zur Reduzierung
der Sendeleistung bei bestem
Empfang
… OHNE Beachtung der Versorgungssituation
durch 2G der Telekom, Vodafone,
O2 und Breitbandkabel.
Es werden lediglich die Belange der
Telekom berücksichtigt. Das ist kein
neutrales Gutachten und schon gar kein
Vorsorgegutachten!
Der Faktencheck II widmet sich im
Schwerpunkt dem Thema Gutachten.
Interessierte Bürger*innen können sich
so selbst ein Bild von der „Seriosität“
dieses TÜV-Gutachtens machen.
Ihre BI Schönborn
Gutachten macht Gemeinde Schönborn
zum Handlanger der Telekom?
Das TÜV-Süd-Gutachten ist ein öffentliches Geld verschwendendes,
unzureichendes Papier, das im Endeffekt zum Nachteil
der Gemeinde ausfällt.
• Durch den Verzicht, weitere realistische
Standorte prüfen zu lassen,
beraubt sich der Gemeinderat und
der Bürgermeister seiner kompletten
Verhandlungsposition im Rahmen
eines echten Dialogverfahrens gegenüber
der Telekom. Er verzichtet
somit darauf, seine Verantwortung
wahrzunehmen, eine Gesundheitsvorsorge
für die Bevölkerung von
Schönborn zu betreiben.
• Die ins Spiel gebrachten „Alternativstandorte“
„Flur 7“ und „Kirchturm“
sind weder korrekt betrachtet (Flur
7) noch realistisch nutzbar (Kirche).
Zur Kirche ist anzumerken, dass
die Kirchenleitungen sich seit
Jahren gegen eine Nutzung der
Kirchtürme für Mobilfunksendeanlagen
ausgesprochen haben.
• Das Gutachten, und so erweckt es
nachhaltig den Eindruck, weist den
Charakter eines „Gefälligkeitsgutachtens“
auf.
Es wird immer unbegreiflicher, wieso
sich der Gemeinderat mit dem Bürgermeister
an der Spitze de facto der Telekom
unterwirft. ... wirklich der gesamte
Gemeinderat?
Fotomontage eines Funkmastes am „Alternativstandort“ Flur 7, direkt an der L
318 platziert - von der Kreuzstraße/Friedhofparkplatz aus gesehen (Foto und
Montage BI)
„Runder Tisch Mobilfunk Aar-Einrich“
Verbandsgemeindeübergreifende Lösung im Gespräch
Der Vorschlag des VG-Bürgermeisters
Harald Gemmer, einen Runden
Tisch einzurichten, der die Mobilfunkversorgung
für die gesamte VG Aar-
Einrich optimiert, findet großes Interesse
(u.a. vorgetragen in der Sitzung
des Wirtschaftsausschusses der VG
Aar-Einrich am 10. März 2020).
Der Vorteil eines solchen Vorgehens
besteht darin, dass in abgestimmter
Form unter Berücksichtigung gesundheitlicher,
aber auch wirtschaftlicher
Interessen eine Mobilfunkversorgung
für die gesamte VG ermöglicht wird,
ohne dass sich einzelne Ortsgemeinden
unnötig zerstreiten.
Somit könnte einem Mobilfunkvorsorgekonzept
mit anschließendem
ortsgemeindeübergreifendem Dialogverfahren
der Weg bereitet werden.
Alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger sind gespannt und freuen sich
auf einen baldigen Beginn dieses
Vorhabens.
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TÜV-Gutachten täuscht Schönborner
Dreister kann man seine ihm anvertraute
Gemeinde nicht mehr täuschen.
Das jetzt vorgelegte Gutachten des
TÜV-Süd, basiert im Kern ausschließlich
auf Angaben der Telekom, geht
von falschen Annahmen aus, ist in
wesentlichen Teilbereichen unvollständig
und oberflächlich ausgearbeitet.
Es ist - leider - wie schon von
Anbeginn seitens der BI-Schönborn
befürchtet und entsprechend kritisiert,
ein reines technisches Gutachten, das
wissenschaftliche und WHO-Empfehlungen
sowie berechtigte Bürgerinteressen
ignoriert. Es gibt sinnvolle und
einfache Lösungen, die das Gutachten
jedoch nicht aufzeigt.
Somit berauben sich der Gemeinderat
und Bürgermeister selbst der guten
Verhandlungsposition im Interesse der
Gesundheitsvorsorge der Bürger.
Er beauftragt und bezahlt ein Gutachten
für die Telekom. Weshalb handelt
er so?
Die ausführlichen Kritikpunkte der
BI zum Gutachten finden Sie auf der
Homepage: www.bi-schoenborn.de.
TÜV-Gutachten ist kein Mobilfunk-Vorsorgekonzept!
• TÜV-Süd-Gutachten sucht nicht nach strahlungs-minimierenden Standorten
und ignoriert somit vorhandene weitere Standort-Alternativen.
• Aussage von Bürgermeister Roßtäuscher in der Rhein-Lahn-Zeitung
vom 4.4.2020 somit widerlegt.
TÜV-Gutachten berücksichtigt
ausschließlich die Belange
der Telekom!
• Es beruht nur auf den technischen
Angaben der Telekom und ist somit
nicht betreiberneutral erstellt worden.
• Sendeanlage soll neben Schönborn
auch umliegende Regionen
versorgen.
TÜV-Gutachten berechnet nur die Hälfte der
Sendeanlagen!
• Die vorgesehenen restlichen sechs Anlagen fehlen in
der Gutachtenberechnung.
• Es fehlen komplett die Berechnungen für den geplanten
Ausbau 5G!
• Somit ist davon auszugehen, dass auch die Grenzwerte
Österreich/Schweiz nicht eingehalten werden.
TÜV-Gutachten betrachtet Strahlenbelastung
nur in Bodennähe und vergisst die Belastung
im 1. und 2. Obergeschoss!
• In einem qualitativ hochwertigen Gutachten gehört es zum
Standard, dass auch die Strahlenbelastung bei Wohneinheiten
im 1. und 2. Obergeschoss Berücksichtigung finden.
Lediglich bei einem einzigen Haus in der Kirchstr. 10 wurde
auch eine Messung für das 1. OG vorgenommen.
TÜV-Gutachten weist bei de
Lücken auf!
• Nicht berücksichtigt wurde die ko
Vodafone und O2
• Nicht berücksichtigt wurde die Ver
Telekom
• Nicht berücksichtigt wurde die exz
von Schönborn mit schnellem Brei
desnetzagentur) – Homeoffice fun
gut!
• Unklar ist auch, auf welcher rechtlic
versorgung erfolgen soll. Der Auftra
ruht auf der Vorgabe einer Außenv
Ticker:
+++ Bereits seit Ende letzten Jahres befürwortet Prof. Lin (ehemaliges Mitglied der ICNIRP), genau wie nun auch im März
2020 der wissenschaftliche Dienst der EU-Kommission, eine Absenkung der Grenzwerte, verpflichtende Anwendung des
Vorsorgeprinzips und Stopp des weiteren Ausbaus von 5G - bevor nicht weitere Studien durchgeführt wurden.+++
+++ Jetzt ist es amtlich: Italienisches Berufungsgericht lehnt Anfang 2020 Gutachter der ICNIRP (= die international
Grenzwert-setzende Organisation, unterstützt durch BfS) als befangen und industrie-abhängig ab! +++
+++ Nachricht aus der Fachzeitschrift „WirtschaftsWoche“ vom 22. Januar 2020: Im Zusammenhang mit dem verheerenden
Dammbruch in Brasilien im Januar 2019 hat die brasilianische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den TÜV-Süd und
einige seiner Mitarbeiter erhoben.
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TÜV-Süd-Gutachten zeigt,
dass eine eigene, unabhängige
Standortauswahl nicht
erfolgte!
• Eine wie von einem neutralen Gutachter
zu erwartende selbständige,
von äußeren Beeinflussungen freie
Suche und Auswahl weiterer geeigneter
Standorte fand nicht statt.
• Eine Minimierung der Strahlenbelastung
wurde bei der Standortauswahl
nicht berücksichtigt.
• Das Gutachten schürt Befürchtungen
nach noch näheren Standorten:
Dieser ist auf Flur 7 von 250 m bis
auf 10 m zu Häusern auf der Diezer
Straße somit denkbar.
• Foto in der Rhein-Lahn-Zeitung vom
4.4.2020 ist eine Täuschung, da
sich der im Gutachten verzeichnete
Standort ca. 100 m näher an der
Wohnbebauung befindet.
• Das Gutachten verschweigt durchaus
vernünftige Lösungen auf Flur
7: Es ist eine Standort-Alternative
bis zu 680 m von Wohnbebauung
möglich!
TÜV-Gutachten zeigt massive Überschreitung der
Vorsorgewerte auf!
Je nach Straße überschreitet die Strahlenbelastung den international
empfohlenen Vorsorgewert (100 MikroWatt/qm) bei allen
Standorten:
• Standort Auberg: um das ca. 30- bis 715-fache !
• Standort Kirchturm: um das ca. 20- bis 1.910-fache !
• Standort Flur 7: um das ca. 20- bis 475-fache !
Kein Standort erfüllt die Empfehlung des EU-Parlaments!
Im gesamten TÜV-Gutachten fehlen die Ortsbereiche
„Bärbach“ und „Schauferts Hof“
• Die Betrachtung bei dem geplanten Funkmastbau die Anliegen und
Erfordernisse der beiden Ortsbereiche „Bärbach“ und „Schauferts
Hof“ mit einzubeziehen fehlen im Gutachten
eist bei der IST-Analyse große
wurde die komplette Versorgung durch
urde die Versorgung über 2G durch die
urde die exzellente 95%ige Versorgung
chnellem Breitband (s. Auswertung Bunomeoffice
funktioniert schon lange sehr
elcher rechtlichen Grundlage eine Innenoll.
Der Auftrag der Bundesregierung beeiner
Außenversorgung.
Diezer Straße
Birkenweg
Wiesengrund
Schaufertsstraße
Talstraße
Schaumburger Straße
Hahnstätter Straße
Bornweg
Waldstraße
Weiherstraße
Hauptstraße
Wiesenstraße
Hintergasse
Auweg
Kirchstraße
Zur Abbildung: Durch den alternativen Standort auf Flur 7 (blaue Fläche) verlagert
sich der 500-m-Umkreis einer besonderen Gesundheitsgefährdung vom
Westen/Mitte auf den Süden und die Mitte von Schönborn. Betroffen sind die Anwohner
der im Bild genannten Straßen. Das Vorsorgeprinzip zum Schutz der
Schönborner Bürger*innen muss auch hier Anwendung finden!
Warum werden die offensichtlich vorhandenen Möglichkeiten von alternativen, strahlungsminimierenden
Standorten nicht geprüft, wie z.B. die Installation der Sendeanlage …
● auf einem Mast der Überlandleitung nord-westlich von Schönborn, oberhalb von Bärbach
● im Staatsforst an der L 318 in Richtung Birlenbach auf dem sturm- und borkenkäfergeschädigten
Areal
● im Bereich des südlichen Teils von Flurstück 7, was eine Entfernung von ca. 680 Meter zur Wohnbebauung
ergibt.
Allein diese drei beispielhaft genannten echten Standortalternativen könnten bei reduzierter Sendeleistung
als Beitrag zur Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung gleichzeitig eine optimale Mobilfunkversorgung
garantieren.
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BfS verschweigt wichtige Erkenntnisse
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
verharmlost noch immer in einem zusammen
mit dem Gutachten veröffentlichten
Schreiben an Verbandsgemeindebürgermeister
Harald Gemmer die Gesundheitsrisiken
von Mobilfunkstrahlen. Die BI Schönborn
hat dies zum Anlass genommen, in
einem Schreiben an das Bundesamt auf
diverse Unzulänglichkeiten hinzuweisen
und bittet um die Klarstellung folgender Auffälligkeiten
und Ungereimtheiten:
• Das Schreiben des BfS argumentiert
mit seit mehr als 12 Jahren veralteten
Aussagen!
• Notwendige und versprochene Studien
zur Klärung von Gesundheitsrisiken insbesondere
bei Kindern, Schwangeren
und zur Dauerbelastung wurden seit
2008 nicht durchgeführt.
• Studien zum kommunikativen Umgang
mit „kritischen Bürgern*innen“ wurden
dagegen beauftragt.
• BfS ignoriert fehlende Schutzwirkung der
Grenzwerte vor langfristigen nicht-thermischen
Wirkungen von HF-EMF (hochfrequente
elektromagnetische Felder) und
missachtet Warnung der WHO, EU-Parlament,
weltweit renommierten Wissenschaftlern,
Ärztevereinigungen und auch
der Charité. BfS missachtet das von EU,
WHO, Bundesregierung und sich selbst
auferlegte Vorsorgegebot!
• BfS behauptet eine wissenschaftlich ausreichend
erwiesene Risikolosigkeit von
5G, obwohl 5G weder komplett entwickelt
noch Studien zur Wirkung der zukünftig
geplanten Frequenzbänder vorliegen.
• Das neue Info-Portal des BfS verschleiert
auf der Eingangsseite potenzielle Gesundheitsrisiken,
sichert sich selbst aber
mit Hinweisen auf notwendige Vorsichtsund
Schutzmaßnahmen auf den Folgeseiten
- gut versteckt - ab.
Hinweis: Das ausführliche Schreiben der
BI an das BfS ist auf unserer Homepage
hinterlegt und kann von interessierten Bürgern
eingesehen werden. www.bi-schoenborn.de
Das Schreiben des BfS an den Verbandsgemeindebürgermeister
ist auf der Seite
der Verbandsgemeinde (https://www.
vg-aar-einrich.de/ortsgemeinden/schoenborn/)
verfügbar.
Wie sich der Bürgermeister seine eigene Wahrheit konstruiert
Nicht nur, dass der Bürgermeister wie jetzt
geschehen von seiner einmal gegebenen
Zusage ein Vorsorgegutachten beauftragen
zu wollen, abrückt. Viel schlimmer ist,
dass Bürgermeister und Gemeinderat von
Schönborn sich ihre eigene Wahrheit selbst
zurechtlegen und bestehende Begriffe im
eigenen Sinne umdeuten.
Schon lange steht fest, dass im Zusammenhang
mit dem Bau von Funkmastanlagen
höchstrichterlich zugelassen ist, vor
der Entscheidung einer Baumaßnahme ein
Vorsorgegutachten von einem neutralen
Gutachter erstellen zu lassen. Auf Basis
dieses Vorsorgegutachtens kann dann im
Rahmen eines Dialogverfahrens eine zwischen
allen Beteiligten einvernehmliche
Lösung für den Bau eines Funkmastes erreicht
werden.
Dabei ist klar definiert, was ein Vorsorgegutachten
enthält und wie ein Dialogverfahren
abzulaufen hat. Genau das wird aber
durch das jetzige Vorgehen von Gemeinderat
und Bürgermeister bewusst verhindert.
Stattdessen wird unter dem Deckmantel
der gleichen Begrifflichkeiten ein Weg beschritten,
der ausschließlich die Interessen
der Telekom und den nicht nachzuvollziehenden
Wünschen der Gemeindevertreter
entspricht.
Die nachfolgende Gegenüberstellung
zeigt eindrucksvoll, was das empfohlene
Vorsorgegutachten und das anschließende
Dialogverfahren vorsieht und wie
derzeit der Bürgermeister der Gemeinde
Schönborn und sein Gemeinderat dieses
sinnvolle Instrument für die eigenen
und die Belange der Telekom umdeutet.
So wird das nicht zuletzt dem Schutz der
Bürger*innen von Schönborn dienende
Verfahren leichtfertig verspielt.
Wer die Gegenüberstellung genau betrachtet
stellt fest, dass wesentliche
Teile eines seriösen Verfahrens bewusst
nicht berücksichtigt werden, um so im
Handstreich einen Funkmaststandort
durchzusetzen, zu dem es deutlich bessere
Alternativen gibt.
Dass dieses Vorgehen zwischenzeitlich
großes Misstrauen hervorgerufen hat und
bereits über die Kreisgrenzen hinaus diskutiert
wird, ist eine Sache. Etwas anders ist
die Frage, wie lang die Gemeindevertreter
die wirklichen Beweggründe für den Bau
des geplanten Funkmastes noch verheimlichen
können.
Wesentliche Kriterien eines Vorsorgegutachtens und Dialogverfahrens
Bürgermeister / Gemeinderat
/ Telekom
Mobilfunk-
Vorsorgekonzept
Grenzwerte 26. BImSchV einhalten ja ja
Vorsorgewerte gem. Empfehlung EU-Parlament einhalten (100 Mikrowatt/Quadratmeter, Aussenversorgung) nein ja
Gesundheitsvorsorge (nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlung BfS) nein ja
Naturschutz nein ja
Ortsbild schützen nein ja
Berechnung der Strahlenbelastung durch Sendeanlagen der Telekom ja ja
Vollausbau Sendemast: Kompl. Strahlenbelastung, inkl. angekündigte Weitervermietung freier Sendeanlagen nein ja
Auswahl der Grundstücke für Mobilfunkmast
Gemeindeeigene
Grundstücke
Umfeld von Schönborn
Bewertung Notwendigkeit eines Mobilfunkmastes in Schönborn: Füllung „Weißer Fleck“ nein ja
Verhandlung mit Telekom
ja, Vorschläge der
Telekom
ja, betreiberunabhängige
Vorschläge
Betreiber-Unabhängigkeit: Verhandlung mit weiteren Betreibern (O2, Vodafone ...) nein ja
Prüfung eventuelle Störung des Empfangs von O2 und Vodafone in Schönborn nein ja
Trennung von Innen- und Außenversorgung (Einhaltung Grundrechte) nein ja
Feststellung des Standorts mit guter Mobilfunkversorgung und minimalster Gesundheitsgefährdung nein ja
Impressum - Kontakt -
BI Schönborn, Kirchberg 8, 56370 Schönborn, Tel.: 06486-1466, Mail: post@bi-schoenborn.de,
Internet: www.bi-schoenborn.de
V.i.S.d.P.: W. Schäfer, S. Remaklus, Layout: S. Schäfer
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