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Faktencheck II - Buergerinitiative Schoenborn

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Bürgerinformation

April 2020

Faktencheck

II

Editorial

Liebe Schönbornerinnen und

Schönborner,

wir danken Euch für die zahlreichen

Rückmeldungen, Nachfragen und Anregungen,

mit denen Ihr in den vergangenen

Wochen auf uns zugekommen seid.

Gerne möchten wir auch während der

Krisenzeit mit Euch im Gespräch bleiben!

Wir freuen uns auf weiteren regen

Austausch mit Euch und kommt gesund

durch die schwierige Zeit!

------------------

Geht es um den Funkmast, dann hat

Aussitzen für den Gemeinderat / Bürgermeister

anscheinend oberste Priorität.

Engstirnig, so scheint es, verfolgt man

den eingeschlagenen Weg, der den

Willen einer Vielzahl von Bürgern missachtet.

Bestes Beispiel hierfür ist das

jetzt vorliegende technische Gutachten

des TÜV Süd. Die hieraus ersichtlichen

Fehler und Unzulänglichkeiten beunruhigen.

Welchen Wert hat dieses Gutachten,

das erstellt wurde …

… OHNE persönliche Inaugenscheinnahme

des Gutachters vor Ort,

… OHNE Gespräche mit betroffenen

Bürger*innen der Gemeinde

Schönborn,

… OHNE Vorschläge für gesundheitliche

Vorsorgemaßnahmen, also:

… keine Hinweise zu Standorten

zur Immissionsminimierung (mind.

500-1.000m entfernt von Grundstücken

mit Wohnbebauung)

… keine Empfehlung zur Reduzierung

der Sendeleistung bei bestem

Empfang

… OHNE Beachtung der Versorgungssituation

durch 2G der Telekom, Vodafone,

O2 und Breitbandkabel.

Es werden lediglich die Belange der

Telekom berücksichtigt. Das ist kein

neutrales Gutachten und schon gar kein

Vorsorgegutachten!

Der Faktencheck II widmet sich im

Schwerpunkt dem Thema Gutachten.

Interessierte Bürger*innen können sich

so selbst ein Bild von der „Seriosität“

dieses TÜV-Gutachtens machen.

Ihre BI Schönborn

Gutachten macht Gemeinde Schönborn

zum Handlanger der Telekom?

Das TÜV-Süd-Gutachten ist ein öffentliches Geld verschwendendes,

unzureichendes Papier, das im Endeffekt zum Nachteil

der Gemeinde ausfällt.

• Durch den Verzicht, weitere realistische

Standorte prüfen zu lassen,

beraubt sich der Gemeinderat und

der Bürgermeister seiner kompletten

Verhandlungsposition im Rahmen

eines echten Dialogverfahrens gegenüber

der Telekom. Er verzichtet

somit darauf, seine Verantwortung

wahrzunehmen, eine Gesundheitsvorsorge

für die Bevölkerung von

Schönborn zu betreiben.

• Die ins Spiel gebrachten „Alternativstandorte“

„Flur 7“ und „Kirchturm“

sind weder korrekt betrachtet (Flur

7) noch realistisch nutzbar (Kirche).

Zur Kirche ist anzumerken, dass

die Kirchenleitungen sich seit

Jahren gegen eine Nutzung der

Kirchtürme für Mobilfunksendeanlagen

ausgesprochen haben.

• Das Gutachten, und so erweckt es

nachhaltig den Eindruck, weist den

Charakter eines „Gefälligkeitsgutachtens“

auf.

Es wird immer unbegreiflicher, wieso

sich der Gemeinderat mit dem Bürgermeister

an der Spitze de facto der Telekom

unterwirft. ... wirklich der gesamte

Gemeinderat?

Fotomontage eines Funkmastes am „Alternativstandort“ Flur 7, direkt an der L

318 platziert - von der Kreuzstraße/Friedhofparkplatz aus gesehen (Foto und

Montage BI)

„Runder Tisch Mobilfunk Aar-Einrich“

Verbandsgemeindeübergreifende Lösung im Gespräch

Der Vorschlag des VG-Bürgermeisters

Harald Gemmer, einen Runden

Tisch einzurichten, der die Mobilfunkversorgung

für die gesamte VG Aar-

Einrich optimiert, findet großes Interesse

(u.a. vorgetragen in der Sitzung

des Wirtschaftsausschusses der VG

Aar-Einrich am 10. März 2020).

Der Vorteil eines solchen Vorgehens

besteht darin, dass in abgestimmter

Form unter Berücksichtigung gesundheitlicher,

aber auch wirtschaftlicher

Interessen eine Mobilfunkversorgung

für die gesamte VG ermöglicht wird,

ohne dass sich einzelne Ortsgemeinden

unnötig zerstreiten.

Somit könnte einem Mobilfunkvorsorgekonzept

mit anschließendem

ortsgemeindeübergreifendem Dialogverfahren

der Weg bereitet werden.

Alle interessierten Bürgerinnen und

Bürger sind gespannt und freuen sich

auf einen baldigen Beginn dieses

Vorhabens.

5_Flyer_April A4_Entwurf3.indd 1 18.04.2020 11:55:19


TÜV-Gutachten täuscht Schönborner

Dreister kann man seine ihm anvertraute

Gemeinde nicht mehr täuschen.

Das jetzt vorgelegte Gutachten des

TÜV-Süd, basiert im Kern ausschließlich

auf Angaben der Telekom, geht

von falschen Annahmen aus, ist in

wesentlichen Teilbereichen unvollständig

und oberflächlich ausgearbeitet.

Es ist - leider - wie schon von

Anbeginn seitens der BI-Schönborn

befürchtet und entsprechend kritisiert,

ein reines technisches Gutachten, das

wissenschaftliche und WHO-Empfehlungen

sowie berechtigte Bürgerinteressen

ignoriert. Es gibt sinnvolle und

einfache Lösungen, die das Gutachten

jedoch nicht aufzeigt.

Somit berauben sich der Gemeinderat

und Bürgermeister selbst der guten

Verhandlungsposition im Interesse der

Gesundheitsvorsorge der Bürger.

Er beauftragt und bezahlt ein Gutachten

für die Telekom. Weshalb handelt

er so?

Die ausführlichen Kritikpunkte der

BI zum Gutachten finden Sie auf der

Homepage: www.bi-schoenborn.de.

TÜV-Gutachten ist kein Mobilfunk-Vorsorgekonzept!

• TÜV-Süd-Gutachten sucht nicht nach strahlungs-minimierenden Standorten

und ignoriert somit vorhandene weitere Standort-Alternativen.

• Aussage von Bürgermeister Roßtäuscher in der Rhein-Lahn-Zeitung

vom 4.4.2020 somit widerlegt.

TÜV-Gutachten berücksichtigt

ausschließlich die Belange

der Telekom!

• Es beruht nur auf den technischen

Angaben der Telekom und ist somit

nicht betreiberneutral erstellt worden.

• Sendeanlage soll neben Schönborn

auch umliegende Regionen

versorgen.

TÜV-Gutachten berechnet nur die Hälfte der

Sendeanlagen!

• Die vorgesehenen restlichen sechs Anlagen fehlen in

der Gutachtenberechnung.

• Es fehlen komplett die Berechnungen für den geplanten

Ausbau 5G!

• Somit ist davon auszugehen, dass auch die Grenzwerte

Österreich/Schweiz nicht eingehalten werden.

TÜV-Gutachten betrachtet Strahlenbelastung

nur in Bodennähe und vergisst die Belastung

im 1. und 2. Obergeschoss!

• In einem qualitativ hochwertigen Gutachten gehört es zum

Standard, dass auch die Strahlenbelastung bei Wohneinheiten

im 1. und 2. Obergeschoss Berücksichtigung finden.

Lediglich bei einem einzigen Haus in der Kirchstr. 10 wurde

auch eine Messung für das 1. OG vorgenommen.

TÜV-Gutachten weist bei de

Lücken auf!

• Nicht berücksichtigt wurde die ko

Vodafone und O2

• Nicht berücksichtigt wurde die Ver

Telekom

• Nicht berücksichtigt wurde die exz

von Schönborn mit schnellem Brei

desnetzagentur) – Homeoffice fun

gut!

• Unklar ist auch, auf welcher rechtlic

versorgung erfolgen soll. Der Auftra

ruht auf der Vorgabe einer Außenv

Ticker:

+++ Bereits seit Ende letzten Jahres befürwortet Prof. Lin (ehemaliges Mitglied der ICNIRP), genau wie nun auch im März

2020 der wissenschaftliche Dienst der EU-Kommission, eine Absenkung der Grenzwerte, verpflichtende Anwendung des

Vorsorgeprinzips und Stopp des weiteren Ausbaus von 5G - bevor nicht weitere Studien durchgeführt wurden.+++

+++ Jetzt ist es amtlich: Italienisches Berufungsgericht lehnt Anfang 2020 Gutachter der ICNIRP (= die international

Grenzwert-setzende Organisation, unterstützt durch BfS) als befangen und industrie-abhängig ab! +++

+++ Nachricht aus der Fachzeitschrift „WirtschaftsWoche“ vom 22. Januar 2020: Im Zusammenhang mit dem verheerenden

Dammbruch in Brasilien im Januar 2019 hat die brasilianische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den TÜV-Süd und

einige seiner Mitarbeiter erhoben.

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TÜV-Süd-Gutachten zeigt,

dass eine eigene, unabhängige

Standortauswahl nicht

erfolgte!

• Eine wie von einem neutralen Gutachter

zu erwartende selbständige,

von äußeren Beeinflussungen freie

Suche und Auswahl weiterer geeigneter

Standorte fand nicht statt.

• Eine Minimierung der Strahlenbelastung

wurde bei der Standortauswahl

nicht berücksichtigt.

• Das Gutachten schürt Befürchtungen

nach noch näheren Standorten:

Dieser ist auf Flur 7 von 250 m bis

auf 10 m zu Häusern auf der Diezer

Straße somit denkbar.

• Foto in der Rhein-Lahn-Zeitung vom

4.4.2020 ist eine Täuschung, da

sich der im Gutachten verzeichnete

Standort ca. 100 m näher an der

Wohnbebauung befindet.

• Das Gutachten verschweigt durchaus

vernünftige Lösungen auf Flur

7: Es ist eine Standort-Alternative

bis zu 680 m von Wohnbebauung

möglich!

TÜV-Gutachten zeigt massive Überschreitung der

Vorsorgewerte auf!

Je nach Straße überschreitet die Strahlenbelastung den international

empfohlenen Vorsorgewert (100 MikroWatt/qm) bei allen

Standorten:

• Standort Auberg: um das ca. 30- bis 715-fache !

• Standort Kirchturm: um das ca. 20- bis 1.910-fache !

• Standort Flur 7: um das ca. 20- bis 475-fache !

Kein Standort erfüllt die Empfehlung des EU-Parlaments!

Im gesamten TÜV-Gutachten fehlen die Ortsbereiche

„Bärbach“ und „Schauferts Hof“

• Die Betrachtung bei dem geplanten Funkmastbau die Anliegen und

Erfordernisse der beiden Ortsbereiche „Bärbach“ und „Schauferts

Hof“ mit einzubeziehen fehlen im Gutachten

eist bei der IST-Analyse große

wurde die komplette Versorgung durch

urde die Versorgung über 2G durch die

urde die exzellente 95%ige Versorgung

chnellem Breitband (s. Auswertung Bunomeoffice

funktioniert schon lange sehr

elcher rechtlichen Grundlage eine Innenoll.

Der Auftrag der Bundesregierung beeiner

Außenversorgung.

Diezer Straße

Birkenweg

Wiesengrund

Schaufertsstraße

Talstraße

Schaumburger Straße

Hahnstätter Straße

Bornweg

Waldstraße

Weiherstraße

Hauptstraße

Wiesenstraße

Hintergasse

Auweg

Kirchstraße

Zur Abbildung: Durch den alternativen Standort auf Flur 7 (blaue Fläche) verlagert

sich der 500-m-Umkreis einer besonderen Gesundheitsgefährdung vom

Westen/Mitte auf den Süden und die Mitte von Schönborn. Betroffen sind die Anwohner

der im Bild genannten Straßen. Das Vorsorgeprinzip zum Schutz der

Schönborner Bürger*innen muss auch hier Anwendung finden!

Warum werden die offensichtlich vorhandenen Möglichkeiten von alternativen, strahlungsminimierenden

Standorten nicht geprüft, wie z.B. die Installation der Sendeanlage …

● auf einem Mast der Überlandleitung nord-westlich von Schönborn, oberhalb von Bärbach

● im Staatsforst an der L 318 in Richtung Birlenbach auf dem sturm- und borkenkäfergeschädigten

Areal

● im Bereich des südlichen Teils von Flurstück 7, was eine Entfernung von ca. 680 Meter zur Wohnbebauung

ergibt.

Allein diese drei beispielhaft genannten echten Standortalternativen könnten bei reduzierter Sendeleistung

als Beitrag zur Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung gleichzeitig eine optimale Mobilfunkversorgung

garantieren.

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BfS verschweigt wichtige Erkenntnisse

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

verharmlost noch immer in einem zusammen

mit dem Gutachten veröffentlichten

Schreiben an Verbandsgemeindebürgermeister

Harald Gemmer die Gesundheitsrisiken

von Mobilfunkstrahlen. Die BI Schönborn

hat dies zum Anlass genommen, in

einem Schreiben an das Bundesamt auf

diverse Unzulänglichkeiten hinzuweisen

und bittet um die Klarstellung folgender Auffälligkeiten

und Ungereimtheiten:

• Das Schreiben des BfS argumentiert

mit seit mehr als 12 Jahren veralteten

Aussagen!

• Notwendige und versprochene Studien

zur Klärung von Gesundheitsrisiken insbesondere

bei Kindern, Schwangeren

und zur Dauerbelastung wurden seit

2008 nicht durchgeführt.

• Studien zum kommunikativen Umgang

mit „kritischen Bürgern*innen“ wurden

dagegen beauftragt.

• BfS ignoriert fehlende Schutzwirkung der

Grenzwerte vor langfristigen nicht-thermischen

Wirkungen von HF-EMF (hochfrequente

elektromagnetische Felder) und

missachtet Warnung der WHO, EU-Parlament,

weltweit renommierten Wissenschaftlern,

Ärztevereinigungen und auch

der Charité. BfS missachtet das von EU,

WHO, Bundesregierung und sich selbst

auferlegte Vorsorgegebot!

• BfS behauptet eine wissenschaftlich ausreichend

erwiesene Risikolosigkeit von

5G, obwohl 5G weder komplett entwickelt

noch Studien zur Wirkung der zukünftig

geplanten Frequenzbänder vorliegen.

• Das neue Info-Portal des BfS verschleiert

auf der Eingangsseite potenzielle Gesundheitsrisiken,

sichert sich selbst aber

mit Hinweisen auf notwendige Vorsichtsund

Schutzmaßnahmen auf den Folgeseiten

- gut versteckt - ab.

Hinweis: Das ausführliche Schreiben der

BI an das BfS ist auf unserer Homepage

hinterlegt und kann von interessierten Bürgern

eingesehen werden. www.bi-schoenborn.de

Das Schreiben des BfS an den Verbandsgemeindebürgermeister

ist auf der Seite

der Verbandsgemeinde (https://www.

vg-aar-einrich.de/ortsgemeinden/schoenborn/)

verfügbar.

Wie sich der Bürgermeister seine eigene Wahrheit konstruiert

Nicht nur, dass der Bürgermeister wie jetzt

geschehen von seiner einmal gegebenen

Zusage ein Vorsorgegutachten beauftragen

zu wollen, abrückt. Viel schlimmer ist,

dass Bürgermeister und Gemeinderat von

Schönborn sich ihre eigene Wahrheit selbst

zurechtlegen und bestehende Begriffe im

eigenen Sinne umdeuten.

Schon lange steht fest, dass im Zusammenhang

mit dem Bau von Funkmastanlagen

höchstrichterlich zugelassen ist, vor

der Entscheidung einer Baumaßnahme ein

Vorsorgegutachten von einem neutralen

Gutachter erstellen zu lassen. Auf Basis

dieses Vorsorgegutachtens kann dann im

Rahmen eines Dialogverfahrens eine zwischen

allen Beteiligten einvernehmliche

Lösung für den Bau eines Funkmastes erreicht

werden.

Dabei ist klar definiert, was ein Vorsorgegutachten

enthält und wie ein Dialogverfahren

abzulaufen hat. Genau das wird aber

durch das jetzige Vorgehen von Gemeinderat

und Bürgermeister bewusst verhindert.

Stattdessen wird unter dem Deckmantel

der gleichen Begrifflichkeiten ein Weg beschritten,

der ausschließlich die Interessen

der Telekom und den nicht nachzuvollziehenden

Wünschen der Gemeindevertreter

entspricht.

Die nachfolgende Gegenüberstellung

zeigt eindrucksvoll, was das empfohlene

Vorsorgegutachten und das anschließende

Dialogverfahren vorsieht und wie

derzeit der Bürgermeister der Gemeinde

Schönborn und sein Gemeinderat dieses

sinnvolle Instrument für die eigenen

und die Belange der Telekom umdeutet.

So wird das nicht zuletzt dem Schutz der

Bürger*innen von Schönborn dienende

Verfahren leichtfertig verspielt.

Wer die Gegenüberstellung genau betrachtet

stellt fest, dass wesentliche

Teile eines seriösen Verfahrens bewusst

nicht berücksichtigt werden, um so im

Handstreich einen Funkmaststandort

durchzusetzen, zu dem es deutlich bessere

Alternativen gibt.

Dass dieses Vorgehen zwischenzeitlich

großes Misstrauen hervorgerufen hat und

bereits über die Kreisgrenzen hinaus diskutiert

wird, ist eine Sache. Etwas anders ist

die Frage, wie lang die Gemeindevertreter

die wirklichen Beweggründe für den Bau

des geplanten Funkmastes noch verheimlichen

können.

Wesentliche Kriterien eines Vorsorgegutachtens und Dialogverfahrens

Bürgermeister / Gemeinderat

/ Telekom

Mobilfunk-

Vorsorgekonzept

Grenzwerte 26. BImSchV einhalten ja ja

Vorsorgewerte gem. Empfehlung EU-Parlament einhalten (100 Mikrowatt/Quadratmeter, Aussenversorgung) nein ja

Gesundheitsvorsorge (nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlung BfS) nein ja

Naturschutz nein ja

Ortsbild schützen nein ja

Berechnung der Strahlenbelastung durch Sendeanlagen der Telekom ja ja

Vollausbau Sendemast: Kompl. Strahlenbelastung, inkl. angekündigte Weitervermietung freier Sendeanlagen nein ja

Auswahl der Grundstücke für Mobilfunkmast

Gemeindeeigene

Grundstücke

Umfeld von Schönborn

Bewertung Notwendigkeit eines Mobilfunkmastes in Schönborn: Füllung „Weißer Fleck“ nein ja

Verhandlung mit Telekom

ja, Vorschläge der

Telekom

ja, betreiberunabhängige

Vorschläge

Betreiber-Unabhängigkeit: Verhandlung mit weiteren Betreibern (O2, Vodafone ...) nein ja

Prüfung eventuelle Störung des Empfangs von O2 und Vodafone in Schönborn nein ja

Trennung von Innen- und Außenversorgung (Einhaltung Grundrechte) nein ja

Feststellung des Standorts mit guter Mobilfunkversorgung und minimalster Gesundheitsgefährdung nein ja

Impressum - Kontakt -

BI Schönborn, Kirchberg 8, 56370 Schönborn, Tel.: 06486-1466, Mail: post@bi-schoenborn.de,

Internet: www.bi-schoenborn.de

V.i.S.d.P.: W. Schäfer, S. Remaklus, Layout: S. Schäfer

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