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Informationen zur neuen BGV A2 - Dachverband Berliner Kinder

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Personengruppe<br />

Unternehmer<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit<br />

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN<br />

themen<br />

Berufsgenossenschaft<br />

für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege


Unternehmer


Unternehmer<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit<br />

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN<br />

themen<br />

Berufsgenossenschaft<br />

für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege


Unternehmer<br />

4<br />

Impressum<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

Stand 10/2005<br />

© 2005 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege – BGW<br />

Herausgeber<br />

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege – BGW<br />

Hauptverwaltung<br />

Pappelallee 35/37<br />

22089 Hamburg<br />

Telefon: (040) 202 07- 0<br />

Telefax: (040) 202 07- 525<br />

www.bgw-online.de<br />

Bestellnummer<br />

TP <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

Text<br />

Annedore Meyer<br />

Redaktion<br />

Markus Nimmesgern, BGW-Öffentlichkeitsarbeit<br />

Gestaltung & Satz<br />

Kunst & Partner, Hamburg<br />

Druck<br />

Koelblin-Fortuna-Druck GmbH & Co. KG, Baden-Baden<br />

Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig,<br />

biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.<br />

Impressum


Inhalt<br />

1 Flexibel und unternehmerfreundlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

2.1 Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

2.2 Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

2.3 Mittlere und große Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . 10<br />

3 Beispiele aus der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />

4 Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung – Fachberatung bei Bedarf 13<br />

5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe . . . . . . . . . . 16<br />

7 Die Fachleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

7.1 Qualifikation und Aufgaben der Betriebsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

7.2 Qualifikation und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit . . . . . . . . . 21<br />

8 Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

Anhang<br />

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Einsatzzeiten in<br />

Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Stichwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Inhalt<br />

5


Unternehmer<br />

1 Flexibel und unternehmerfreundlich<br />

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den<br />

Unternehmen ist heute eine selbstverständliche<br />

Managementaufgabe. Der Schutz der<br />

Mitarbeiter ist jedoch nicht nur wirtschaftlich<br />

sinnvoll, er ist auch gesetzliche Verpflichtung<br />

des Unternehmers. Da ein Unternehmer nicht<br />

alle Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

allein wahrnehmen kann, schreibt<br />

das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich<br />

jedem Arbeitgeber vor, einen Betriebsarzt<br />

und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

zu verpflichten – sobald ein oder<br />

mehrere Arbeitnehmer beschäftigt werden.<br />

Die neue betriebsärztliche und<br />

sicherheitstechnische Betreuung<br />

Seit 2005 ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung neu geregelt. Die<br />

neue Unfallverhütungsvorschrift <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

ersetzt die bisher bestehenden <strong>BGV</strong> A6<br />

„Fachkräfte für Arbeitssicherheit” und<br />

<strong>BGV</strong> A7 „Betriebsärzte”. Erstmals stehen<br />

dem Unternehmer mehrere Betreuungsformen<br />

<strong>zur</strong> Auswahl. Während sich für<br />

große Unternehmen prinzipiell nichts geändert<br />

hat, profitieren von der <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

vor allem die kleinen Betriebe.<br />

Die Unfall- und Gesundheitsrisiken sind in<br />

kleinen Betrieben höher als in Großbetrieben.<br />

Der Arbeitsunfall eines Mitarbeiters oder<br />

eine Berufskrankheit kann die Existenz des<br />

Unternehmens schnell gefährden. Zur Lösung<br />

dieses Problems war die bisher praktizierte<br />

Betreuung mit fest vorgeschriebenen Einsatzzeiten<br />

für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

nicht mehr zeitgemäß. Wie<br />

die betriebliche Praxis zeigte, war sie zu unflexibel<br />

und zu wenig branchenorientiert. In<br />

dieser Broschüre stellen wir Ihnen die neue<br />

Unfallverhütungsvorschrift vor.<br />

Mehr Wahlmöglichkeiten für kleine Betriebe<br />

Jetzt bietet die BGW ihren Unternehmen<br />

neue Betreuungsformen, die sich stärker an<br />

den Bedürfnissen kleiner Unternehmen orientieren.<br />

Sie ermöglichen dem Unternehmer<br />

mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum<br />

für betriebsspezifische Lösungen.<br />

Sie stärken die Eigenverantwortung der Unternehmer<br />

und schärfen den Blick für den<br />

Arbeitsschutz im Betrieb.<br />

Mehr Effizienz für mittlere und große<br />

Betriebe<br />

Weniger Bürokratie – mehr Arbeitsschutz.<br />

Auch wenn die Regelbetreuung Pflicht für<br />

Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten<br />

bleibt, so ist mit der <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> vieles<br />

einfacher geworden. Die Berechnung der<br />

Einsatzzeiten wurde harmonisiert, Ausnahmeregelungen<br />

entfallen, die Ermittlung der<br />

Einsatzzeiten wurde praktikabler und gerechter<br />

gestaltet. Auch die Zuordnung der<br />

Unternehmen nach ihrer Tätigkeit ist durch<br />

die Einführung von 15 Branchengruppen<br />

jetzt klarer und übersichtlicher.<br />

6 1 Flexibel und unternehmerfreundlich


2 Betreuungsformen –<br />

passend für jeden Betrieb<br />

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt<br />

grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, einen<br />

Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

zu bestellen oder zu verpflichten –<br />

die so genannte betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung (BuS-Betreuung) zu<br />

regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn<br />

Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen. Vor Inkrafttreten<br />

der <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> gab es eine<br />

Betreuungsform für alle Betriebsgrößen – die<br />

Regelbetreuung. Jetzt wurden die Auflagen<br />

für Kleinbetriebe gelockert und neue flexiblere<br />

Betreuungsformen geschaffen.<br />

Wie finde ich meine Betreuungsform?<br />

Entscheidend für die Auswahl der Betreuungsform<br />

ist die Betriebsgröße, das heißt<br />

die Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen.<br />

In der folgenden Tabelle können<br />

Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen,<br />

welche Betreuungsvarianten für Ihren<br />

Betrieb in Frage kommen. Alle weiteren <strong>Informationen</strong><br />

finden Sie in den entsprechenden<br />

Kapiteln.<br />

Die Betreuung im Überblick<br />

2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb<br />

Wie berechne ich meine Betriebsgröße?<br />

Generell richtet sich die Betriebsgröße nach<br />

der Anzahl der Beschäftigten.<br />

• In Ihrem Unternehmen arbeiten nicht mehr<br />

als 10 Mitarbeiter? Dann gehören Sie zu<br />

den so genannten Kleinstbetrieben. Sie<br />

haben die Wahl zwischen drei Betreuungsformen.<br />

Lesen Sie hierzu Kapitel 2.1.<br />

• Unternehmen mit mehr als 10 und<br />

weniger als 51 Mitarbeitern gehören<br />

zu den Kleinbetrieben. Für Sie kommen<br />

zwei Betreuungsvarianten in<br />

Frage. Einen Überblick gibt Kapitel 2.2.<br />

• Unternehmen mit 51 und mehr Mitarbeitern<br />

zählen zu den mittleren beziehungsweise<br />

großen Betrieben. Für Sie gilt<br />

weiterhin die Regelbetreuung als vorgeschriebene<br />

Betreuungsform. Weitere<br />

<strong>Informationen</strong> finden Sie in Kapitel 2.3.<br />

Betriebsgröße Grundbetreuung/ Regelbetreuung Alternativbetreuung<br />

Anlassbezogene (Kap. 5) (Kap. 6)<br />

Betreuung (Kap. 4)<br />

bis zu 10 Beschäftigte<br />

mehr als 10 und<br />

Ja Ja Ja<br />

weniger als 51 Beschäftigte Nein Ja Ja<br />

51 und mehr Beschäftigte Nein Ja Nein<br />

7


Unternehmer<br />

Welche Mitarbeiter brauchen eine<br />

Betreuung?<br />

Grundsätzlich soll die Betreuung durch<br />

eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder<br />

einen Betriebsarzt allen Beschäftigten<br />

zugute kommen. Neben Voll- und Teilzeitkräften<br />

gehören auch geringfügig Beschäftigte<br />

dazu wie beispielsweise Aushilfen,<br />

Zivildienstleistende, Leiharbeitnehmer,<br />

ABM-Kräfte, Ein-Euro-Jobber oder Familienangehörige.<br />

Achtung: Betriebe mit 11 bis 20 Beschäftigten<br />

Wenn Sie in Ihren Unternehmen weniger<br />

als 21 Mitarbeiter beschäftigen, darunter<br />

aber einige Teilzeitkräfte, sollten Sie mit<br />

Hilfe der Tabelle Ihre effektive Beschäftigtenanzahl<br />

ermitteln und überprüfen, ob<br />

Berechnung der Beschäftigtenzahl<br />

Nicht betreuungspflichtig sind unter anderem<br />

ehrenamtliche und freie Mitarbeiter,<br />

Heimarbeiter, Honorarkräfte, Medizinstudenten<br />

sowie der Unternehmer selbst. Eine<br />

vollständige Liste finden Sie im Internet unter<br />

www.bgw-online.de<br />

Sie nicht eventuell noch zu den Kleinstbetrieben<br />

gehören. In Betrieben dieser<br />

Größe werden Teilzeitkräfte nämlich nur<br />

anteilig berücksichtigt.<br />

Beschäftigungsdauer Faktor<br />

bis zu 20 Stunden/Woche 0,50<br />

zwischen 20 und 30 Stunden/Woche 0,75<br />

mehr als 30 Stunden/Woche 1,0 (wie Vollzeitkräfte)<br />

8 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb


Die folgenden Rechenbeispiele machen deutlich, wie die Anzahl der Teilzeitkräfte die<br />

Betriebsgröße und damit auch die Wahlmöglichkeiten der Betreuungsform beeinflussen.<br />

Unternehmen 1<br />

5 Personen mit einer regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden 5 x 1,00 = 5,00<br />

3 Personen mit einer regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden 3 x 0,75 = 2,25<br />

4 Personen mit einer regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden 4 x 0,50 = 2,00<br />

Anzahl der beschäftigten Personen: 12 Schwellenwert:<br />

9,25 Beschäftigte<br />

Der Schwellenwert liegt unter dem Grenzwert von 10 Beschäftigten. Unternehmen 1<br />

stehen damit alle 3 Betreuungsformen <strong>zur</strong> Auswahl: Grundbetreuung und anlassbezogene<br />

Betreuung, Regelbetreuung und Alternativbetreuung.<br />

Unternehmen 2<br />

7 Personen mit einer regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden 7 x 1,00 = 7,00<br />

3 Personen mit einer regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden 3 x 0,75 = 2,25<br />

2 Zivildienstleistende mit regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeiten von 15 Stunden 2 x 0,50 = 1,00<br />

Anzahl der beschäftigten Personen: 12 Schwellenwert:<br />

10,25 Beschäftigte<br />

Unternehmen 2 beschäftigt ebenfalls 12 Mitarbeiter. Da der Schwellenwert über dem<br />

Grenzwert von 10 Beschäftigten liegt, stehen dem Unternehmer nur 2 Betreuungsformen<br />

<strong>zur</strong> Auswahl: die Regelbetreuung und die Alternativbetreuung.<br />

Neu: Der BuS-Betreuungs-Assistent<br />

Ganz einfach und bequem ist die Bestimmung<br />

der Betreuungsmöglichkeiten passend<br />

<strong>zur</strong> Betriebsgröße mit dem <strong>neuen</strong><br />

2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb<br />

BuS-Betreuungs-Assistenten. Sie finden den<br />

praktischen Rechner im Internet unter<br />

www.bgw-online.de, im Kundenzentrum<br />

unter BuS-Betreuung.<br />

9


Unternehmer<br />

2.1 Betriebe mit bis zu 10<br />

Beschäftigten<br />

Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?<br />

Für Kleinstunternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten<br />

stehen drei Betreuungsformen<br />

<strong>zur</strong> Auswahl. Sie unterscheiden sich hauptsächlich<br />

nach dem Grad der Eigenverantwortung.<br />

• Sie legen Wert auf eine bedarfsorientierte<br />

Betreuung? Die Grundbetreuung<br />

und anlassbezogene Betreuung erfüllen<br />

diese Ansprüche. Mehr dazu in Kapitel 4.<br />

• Sie möchten die Betreuung lieber an<br />

Fachleute delegieren? Dann bleiben<br />

Sie bei der Regelbetreuung mit festen<br />

Einsatzzeiten für Betriebsarzt und<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit. Alles<br />

über die Regelbetreuung steht in<br />

Kapitel 5.<br />

• Sie wollen den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

in Ihrem Unternehmen gern<br />

selbst in die Hand nehmen? Für Sie<br />

kann die Alternativbetreuung in Frage<br />

kommen. Vorausgesetzt, sie wird von<br />

Ihrer zuständigen Standesorganisation<br />

in Abstimmung mit der BGW angeboten.<br />

Nähere <strong>Informationen</strong> hierzu lesen Sie<br />

in Kapitel 6.<br />

2.2 Betriebe mit 11 bis 50<br />

Beschäftigten<br />

Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?<br />

Sie haben die Wahl zwischen der Regelbetreuung<br />

mit festen Einsatzzeiten für Betriebsarzt<br />

und Fachkraft für Arbeitssicherheit und<br />

der <strong>neuen</strong> Alternativbetreuung.<br />

• Sie möchten den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

in Ihrem Unternehmen lieber<br />

an Fachleute delegieren. Dann sollten<br />

Sie bei der Regelbetreuung bleiben. Alle<br />

<strong>Informationen</strong> zu diesem Thema finden<br />

Sie in Kapitel 5.<br />

• Sie wünschen mehr Flexibilität und möchten<br />

stets auf dem Laufenden sein, was<br />

den Schutz Ihrer Mitarbeiter betrifft. Die<br />

Alternativbetreuung bietet diese Möglichkeiten.<br />

Mehr dazu in Kapitel 6.<br />

2.3 Mittlere und große Betriebe mit<br />

mehr als 50 Beschäftigten<br />

Die Regelbetreuung<br />

Für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten<br />

ist die Regelbetreuung seit Jahren bewährter<br />

Standard für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung. Hieran hat sichdurch<br />

die neue <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> nichts geändert.<br />

Inhalt und Umfang richten sich weiterhin<br />

nach der Branche. Die Einsatzzeiten der<br />

Berater sind in der <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> fest vorgegeben.<br />

10 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb


Die wesentlichen Änderungen in der Regelbetreuung im Überblick:<br />

<strong>BGV</strong> A6 und <strong>BGV</strong> A7 (alt)<br />

Der Einsatz des Betriebsarztes richtete sich nach der<br />

Anzahl der Beschäftigten und konnte in Intervallen<br />

erbracht werden.<br />

Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

orientierte sich an der Betriebsgröße und der<br />

Gefährdungsstufe.<br />

Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

durfte bis zu drei Jahren angesammelt werden<br />

(Einsatzzeitenkumulierung).<br />

Die Einsatzzeit des Betriebsarztes konnte nicht<br />

kumuliert werden.<br />

2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb<br />

<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> (neu)<br />

Die Einsatzzeit des Betriebsarztes richtet sich nach<br />

der Anzahl der Beschäftigten und muss jährlich<br />

erbracht werden.<br />

Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und<br />

der Branche.<br />

Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit darf<br />

nur von Betrieben mit 11 bis 20 Beschäftigten bis zu<br />

drei Jahren angesammelt werden, sofern es mit der<br />

Gefährdungssituation zu vereinbaren ist. Sonst müssen<br />

die Einsatzzeiten jährlich geleistet werden (keine<br />

Einsatzzeitenkumulierung).<br />

Die Einsatzzeit des Betriebsarztes darf nur von Betrieben<br />

mit 11 bis 20 Beschäftigten bis zu 3 Jahren<br />

angesammelt werden, sofern es mit der Gefährdungssituation<br />

zu vereinbaren ist. Sonst müssen die Einsatzzeiten<br />

jährlich geleistet werden (keine Einsatzzeitenkumulierung).<br />

11


Unternehmer<br />

12<br />

3 Beispiele aus der Praxis<br />

Grundbetreuung und anlassbezogene<br />

Betreuung in einem Kleinstbetrieb<br />

Ein Psychotherapeut, der eine Angestellte<br />

beschäftigt, möchte sich ganz seinen Patienten<br />

widmen. Trotzdem soll der Arbeitsschutz<br />

in seiner Praxis effizient und bedarfsorientiert<br />

umgesetzt werden. Er entscheidet sich<br />

daher für die Grundbetreuung und anlassbezogene<br />

Betreuung der BGW. Er verpflichtet<br />

einen externen Betriebsarzt, der in<br />

Zukunft die Beratung und Betreuung seiner<br />

Angestellten vor Ort wahrnimmt. Was die<br />

Betriebssicherheit betrifft, arbeitet der<br />

Betriebsarzt mit einem freiberuflichen Sicherheitsingenieur<br />

zusammen. Gemeinsam unterstützen<br />

die beiden Experten den Psychotherapeut<br />

bei der Gefährdungsbeurteilung für<br />

die Praxis, die alle fünf Jahre aktualisiert<br />

werden muss. Auf dieser Basis werden zusätzliche<br />

Betreuungstermine nur bei konkreten<br />

Anlässen notwendig.<br />

Ein Jahr nach der Praxiseröffnung klagt die<br />

Mitarbeiterin wiederholt über starke Rückenschmerzen.<br />

Aus diesem besonderen Anlass<br />

vereinbart der Unternehmer eine Beratung<br />

durch den Betriebsarzt. Nach medizinischer<br />

Beratung sowie einer Arbeitsplatzbegehung<br />

wird der Bildschirm-Arbeitsplatz der Mitarbeiterin<br />

ergonomisch umgestaltet, um weiteren<br />

Beschwerden vorzubeugen.<br />

Regelbetreuung in einem Großbetrieb<br />

Der Inhaber eines Altenpflegeheimes mit 75<br />

Mitarbeitern verpflichtet im Rahmen der<br />

Regelbetreuung einen externen Arbeitsmediziner<br />

und einen Sicherheitsingenieur, die ihn<br />

in Zukunft in allen Fragen des Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzes entlasten sollen. Mit<br />

Hilfe des BuS-Betreuungs-Assistenten unter<br />

www.bgw-online.de errechnet der Unternehmer<br />

die Einsatzzeiten. Bei 75 Mitarbeitern<br />

ergeben sich 18 Stunden und 45 Minuten<br />

Einsatzzeit für den Betriebsarzt und ebenso<br />

viel für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.<br />

Alternativbetreuung in einem Kleinbetrieb<br />

Ein Friseurbetrieb mit zwölf Mitarbeitern<br />

wurde bisher im Rahmen der Regelbetreuung<br />

von einem arbeitsmedizinischen und<br />

sicherheitstechnischen Dienst betreut. Mit<br />

der <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> steht dem Unternehmer<br />

jetzt eine neue Betreuungsform <strong>zur</strong> Auswahl.<br />

Da der Inhaber den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

als Managementaufgabe sieht<br />

und in Zukunft mehr Einfluss auf die Gestatung<br />

nehmen möchte, entscheidet er sich für<br />

die Alternativbetreuung der BGW.<br />

Er nimmt persönlich an einer Fortbildungsveranstaltung<br />

seiner Innung teil. Nach der<br />

Gefährdungsbeurteilung ermittelt er den<br />

Betreuungsbedarf für den Friseursalon und<br />

entwickelt ein Gesundheitsmanagement-<br />

Konzept für seine Mitarbeiter. Gemeinsam<br />

mit den Spezialisten von der Fachkundigen<br />

Stelle (siehe Seite 18) seiner Innung organisiert<br />

der Unternehmer eine Mitarbeiterschulung<br />

zum Thema Hautschutz.<br />

3 Beispiele aus der Praxis


4 Grund- und anlassbezogene<br />

Betreuung – Fachberatung bei Bedarf<br />

Was versteht man unter Grundbetreuung<br />

und anlassbezogener Betreuung?<br />

Unternehmer, die sich für diese Betreuungsform<br />

entscheiden, müssen sich professionelle<br />

Unterstützung hinzuholen. Nach der <strong>neuen</strong><br />

<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> sind für die fachkundigen Berater<br />

keine festen Einsatzzeiten mehr vorgeschrieben.<br />

Stattdessen kann der Unternehmer den<br />

Betreuungsbedarf selbst bestimmen. Zu der<br />

Grundbetreuung gehört eine Gefährdungsbeurteilung,<br />

die mindestens alle fünf Jahre<br />

wiederholt werden muss. Dabei ist die Unterstützung<br />

vor Ort durch einen Betriebsarzt<br />

oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

zwingend vorgeschrieben. Ausreichend ist<br />

der Besuch jeweils eines Experten, allerdings<br />

muss dieser den anderen Sachverständigen<br />

in seine Arbeit einbeziehen. Wenn<br />

beispielsweise der Betriebsarzt die Betriebsbegehung<br />

durchführt, muss er bei Bedarf<br />

sicherheitstechnische Fragen mit der Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit klären.<br />

Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter<br />

über die verpflichteten Dienstleister informieren.<br />

Wer darf an dieser Betreuungsform<br />

teilnehmen?<br />

Die Grundbetreuung und anlassbezogene<br />

Betreuung steht nur Betrieben mit nicht mehr<br />

als zehn Beschäftigten <strong>zur</strong> Auswahl. Sie ist<br />

besonders geeignet für Unternehmer, die<br />

regelmäßig professionelle Hilfe in Anspruch<br />

nehmen möchten.<br />

4 Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung – Fachberatung bei Bedarf<br />

Wann ist eine sicherheitstechnische und<br />

betriebsärztliche Betreuung vorgeschrieben?<br />

Sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung im<br />

Rahmen der Grundbetreuung als auch bei<br />

anlassbezogenen Betreuungen müssen Sie<br />

sich professionelle Hilfe holen. Ein Betriebsarzt<br />

und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

sind beispielsweise bei <strong>neuen</strong> Arbeitsverfahren<br />

oder baulichen Veränderungen<br />

notwendig. Eine Auflistung weiterer Anlässe<br />

finden Sie in der <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong>.<br />

Wenn für Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben<br />

sind, dann müssen diese unabhängig<br />

von den BuS-Betreuungszeiten vorgenommen<br />

werden.<br />

Was muss ich nachweisen?<br />

Die BGW benötigt einen der folgenden<br />

Nachweise:<br />

• Nachweisbogen <strong>zur</strong> betriebsärztlichen<br />

und sicherheitstechnischen Betreuung<br />

oder<br />

• Kopie des gültigen Betreuungsvertrages<br />

mit einem Betriebsarzt und einer<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit oder<br />

• formlose Erklärung <strong>zur</strong> Durchführung<br />

der Betreuung<br />

Wenn Sie Fragen <strong>zur</strong> Grundbetreuung und<br />

anlassbezogenen Betreuung haben, rufen<br />

Sie unsere Hotline 01805 - 24 26 27<br />

(0,12 Euro pro Minute) an. Unsere Mitarbeiter<br />

helfen Ihnen gern weiter.<br />

13


Unternehmer<br />

14<br />

5 Die Regelbetreuung –<br />

alles bestens geregelt<br />

Was bedeutet Regelbetreuung?<br />

Standard-Einsatzzeiten-Berechnung<br />

Diese Betreuungsform steht allen BGW-<br />

Unternehmen offen – unabhängig von der<br />

Betriebsgröße. Wenn Sie sich für die Regelbetreuung<br />

entscheiden, verpflichten Sie vertraglich<br />

einen Betriebsarzt und eine Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit. Inhalt und Umfang<br />

der Betreuung sind abhängig vom Gefährdungspotenzial<br />

des Arbeitsplatzes. Die Einsatzzeiten<br />

der Berater sind fest vorgegeben<br />

und richten sich nach der Anzahl Ihrer<br />

Mitarbeiter. Für Unternehmen ab 51 Beschäftigte<br />

ist die Regelbetreuung Pflicht.<br />

Was bedeutet Einsatzzeit?<br />

Unter Einsatzzeit versteht man die Arbeitszeit,<br />

die Betriebsärzte und Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit mindestens <strong>zur</strong> Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben in Ihrem Betrieb benötigen.<br />

Es zählt nur die echte Betreuungszeit.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

müssen zusätzlich erbracht werden.<br />

Auch An- und Abfahrten werden nicht zu<br />

den Einsatzzeiten gerechnet. Die Mindest-<br />

Einsatzzeit der Experten richtet sich nach<br />

der Anzahl der Mitarbeiter und dem<br />

Gefährdungspotenzial Ihrer Branche. Zu<br />

welcher Kategorie Ihr Unternehmen gehört<br />

Beispiel: Altenwohnheim, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

und welche Berechnungsfaktoren für Sie<br />

maßgebend sind, steht in der Unfallverhütungsvorschrift<br />

<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> sowie im Anhang.<br />

Wie berechne ich die Einsatzzeiten für meinen<br />

Betrieb?<br />

Die erforderliche Einsatzzeit eines Betriebsarztes<br />

oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

ergibt sich generell aus der vorgegebenen<br />

jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeit multipliziert<br />

mit der Zahl der durchschnittlich bei<br />

Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei<br />

spielt es keine Rolle, ob diese teilzeit- oder<br />

vollzeitbeschäftigt sind. Entscheidend ist die<br />

Zahl der Köpfe.<br />

Für einige Branchen gelten <strong>zur</strong> Einsatzzeitberechnung<br />

der Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

besondere Regeln mit Staffelung der<br />

jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeiten nach der<br />

Betriebsgröße („additiv“ und „nicht-additiv“,<br />

siehe Infokasten Seite 15 und Anhang).<br />

Sie möchten die Einsatzzeiten für Ihren<br />

Betrieb schnell und einfach ausrechnen? Mit<br />

unserem <strong>neuen</strong> BuS-Betreuungs-Assistenten<br />

im Internet unter www.bgw-online.de gelingt<br />

Ihnen dies unkompliziert und mühelos.<br />

Anzahl der Einsatzzeit (Std/Jahr Jährliche<br />

Beschäftigten je Beschäftigtem) Gesamt-Einsatzzeit<br />

Betriebsarzt 45 0,25 45 x 0,25 =11,25 Std.<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit 45 0,25 45 x 0,25 =11,25 Std.<br />

5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt


Achtung! Einsatzzeiten-Berechnung der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

Beispiel: nicht-additive Berechnung, Institut für Präventivmedizin<br />

Anzahl der Staffelungsgrenze Einsatzzeit (Std/Jahr Jährliche<br />

Beschäftigten (Beschäftigte) je Beschäftigtem) Gesamt-Einsatzzeit<br />

Beispielfall 1 45 bis 50 0,25 45 x 0,25 = 11,25 Std.<br />

Beispielfall 2 112 über 50 0,50 112 x 0,50 = 56,00 Std.<br />

Beispiel: additive Berechnung, Krankenhaus<br />

Beispielfall 1 45 bis 50 2,00 45 x 2,00 = 90,00 Std.<br />

Gesamt: 90,00 Std.<br />

Beispielfall 2 112 bis 50 2,00 50 x 2,00 =100,00 Std.<br />

bis 100 1,50 50 x1,50 = 75,00 Std.<br />

über 100 0,75 12 x 0,75 = 9,00 Std.<br />

Gesamt: 184,00 Std.<br />

Was bedeutet Einsatzzeitenkumulierung?<br />

Betriebe mit 11 bis maximal 20 Beschäftigten<br />

können die Einsatzzeiten über einen<br />

Zeitraum von bis zu drei Jahren ansammeln,<br />

wenn es die Gefährdungssituation im Betrieb<br />

erlaubt. Betriebsarzt und Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit betreuen den Betrieb dann<br />

an einem zusammenhängenden Termin<br />

innerhalb dieses Zeitraumes.<br />

Das kann sinnvoll sein, wenn die sich ergebenden<br />

jährlichen Einsatzzeiten für eine<br />

effektive und wirtschaftliche Betreuung vor<br />

Ort zu kurz bemessen sind.<br />

Wie weise ich die Regelbetreuung nach?<br />

Die BGW benötigt einen der folgenden<br />

Nachweise:<br />

5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt<br />

• Nachweisbogen <strong>zur</strong> betriebsärztlichen<br />

und sicherheitstechnischen Betreuung<br />

oder<br />

• Kopie des gültigen Betreuungsvertrages<br />

mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit oder<br />

• formlose Erklärung <strong>zur</strong> Durchführung der<br />

Betreuung<br />

Wenn Sie Fragen <strong>zur</strong> Regelbetreuung haben,<br />

rufen Sie uns an. Die Mitarbeiter unserer<br />

Hotline 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro<br />

pro Minute) stehen Ihnen gern <strong>zur</strong><br />

Verfügung.<br />

15


Unternehmer<br />

16<br />

6 Die Alternativbetreuung –<br />

mehr Flexibilität für kleine Betriebe<br />

Was bedeutet Alternativbetreuung?<br />

Die Alternativbetreuung – auch Leitlinienkonzept,<br />

alternative BuS-Betreuung oder in<br />

der Öffentlichkeit auch „Unternehmermodell”<br />

genannt – ermöglicht dem Unternehmer<br />

in Kleinbetrieben wesentlich mehr<br />

Handlungsspielraum. Im Unterschied zu der<br />

Regelbetreuung brauchen Sie selbst keinen<br />

Betriebsarzt und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

mehr zu verpflichten, sondern<br />

schließen sich einer von den Dach- oder<br />

Standesorganisationen angebotenen Betreuung<br />

an. Diese beinhaltet auch fachliche<br />

Unterstützung bei konkreten Anlässen.<br />

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung<br />

besteht aus folgenden Elementen:<br />

• Erstbegehung des Unternehmens durch<br />

einen Arbeits- und Gesundheitsexperten<br />

der Fachkundigen Stelle (siehe Seite 18)<br />

• Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungsmaßnahmen<br />

eines von der BGW<br />

für die Branche anerkannten Seminaranbieters<br />

• Selbstständige Fortführung der Gefährdungsbeurteilung<br />

im eigenen Betrieb<br />

• Betreuung des Betriebes durch einen<br />

Betriebsarzt und eine Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit bei Bedarf und bei<br />

bestimmten Anlässen (siehe <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong>).<br />

Wer kann an der <strong>neuen</strong> Alternativbetreuung<br />

teilnehmen?<br />

Voraussetzung ist, dass Sie als Unternehmer<br />

aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden<br />

sind.<br />

Die BGW bietet die Alternativbetreuung <strong>zur</strong>zeit<br />

für Friseure, Ärzte und Apotheker an.<br />

Eine Ausweitung des Angebotes auf andere<br />

Branchen befindet sich im Aufbau. Die<br />

Umsetzung erfolgt in Kooperation mit den<br />

zuständigen Dach- oder Standesorganisationen<br />

wie Kammern, Innungen Kreishandwerkerschaften<br />

oder Berufsverbänden.<br />

Wenn Sie Interesse an einer Alternativbetreuung<br />

haben und nicht zu den oben<br />

genannten Branchen gehören, sprechen Sie<br />

mit Ihrer zuständigen Dach- oder Standesorganisation,<br />

damit wir auch für Sie eine<br />

Zusammenarbeit vereinbaren können.<br />

Was muss ich im Rahmen der<br />

Alternativbetreuung tun?<br />

Zunächst müssen Sie persönlich an einer von<br />

der BGW genehmigten Fortbildung teilnehmen.<br />

Die Qualifizierungsmaßnahme besteht<br />

aus je drei Lehreinheiten (à 45 Minuten) zu<br />

den Themen „Arbeitsmedizin” und „Sicherheitstechnik”.<br />

Dieses Seminar ist innerhalb von zwei<br />

Jahren zu absolvieren. Es ist grundsätzlich<br />

zulässig, die Kenntnisse in einem Fernlehrgang<br />

mit Präsenzphasen zu erwerben. Eine<br />

Auffrischung der Kenntnisse ist im Ein- oder<br />

Fünf-Jahres-Takt vorgesehen.<br />

6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe


Was beinhalten die Aus- und<br />

Fortbildungsmaßnahmen?<br />

Im Block „Arbeitsmedizin” erfahren Sie unter<br />

anderem alles über die Bedeutung von<br />

Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen,<br />

Arbeitsschutznormen, Belastungen und Gefährdungen<br />

am Arbeitsplatz sowie die entsprechenden<br />

Arbeitsschutzmaßnahmen, die<br />

betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes<br />

und die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.<br />

Im Block „Sicherheitstechnik” lernen Sie, wie<br />

Sie eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem<br />

Betrieb durchführen und was beim Umgang<br />

mit elektrischen Anlagen, Arbeitsmitteln und<br />

-stoffen sowie beim Brandschutz zu beachten<br />

ist.<br />

Wie finde ich das passende Seminar?<br />

Wir möchten für unsere Mitglieder möglichst<br />

branchennahe Seminare sicherstellen. Die<br />

Fortbildungsseminare finden deshalb in<br />

enger Kooperation mit den Dach- oder<br />

Standesorganisationen wie beispielsweise<br />

Kammern, Verbänden, Innungen oder Kreishandwerkerschaften<br />

statt. Diese organisieren<br />

die praktische Umsetzung der Alternativbetreuung<br />

durch die Einrichtung so genannter<br />

Fachkundiger Stellen. Um die Qualität<br />

der Seminare zu gewährleisten, werden die<br />

für die Fachkundigen Stellen tätigen<br />

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

von der BGW geschult.<br />

6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe<br />

Wo kann ich mich anmelden?<br />

Da die Alternativbetreuung <strong>zur</strong>zeit noch<br />

nicht überall und für alle Branchen angeboten<br />

wird, informieren Sie sich bitte im<br />

Internet über unsere aktuellen Angebote.<br />

Wie geht es nach der Fortbildung weiter?<br />

Sie führen die Gefährdungsbeurteilung<br />

selbst durch, legen die Schutzmaßnahmen<br />

für Ihren Betrieb fest und entscheiden auf<br />

dieser Basis, wann Sie einen Betriebsarzt<br />

oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

benötigen.<br />

Brauche ich noch einen Betriebsarzt und<br />

eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?<br />

Bei konkreten Anlässen, die vom Gesetzgeber<br />

exakt vorgegeben sind, müssen Sie<br />

weiterhin auf Experten <strong>zur</strong>ückgreifen. Zum<br />

Beispiel wenn Sie neue Arbeitsverfahren einführen,<br />

die Arbeitsplätze umgestalten oder<br />

wenn in Ihrem Betrieb häufig gesundheitliche<br />

Probleme auftreten. Eine Auflistung der<br />

Anlässe finden Sie in der <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong>.<br />

Was muss ich nachweisen?<br />

Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Sie<br />

an einer von der BGW anerkannten Fortbildung<br />

<strong>zur</strong> Alternativbetreuung teilgenommen<br />

haben. Darüber hinaus brauchen Sie schriftliche<br />

Unterlagen über die in Ihrem Betrieb<br />

vorgenommene Gefährdungsbeurteilung sowie<br />

Nachweise Ihres bestellten Betriebsarztes<br />

und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.<br />

17


Unternehmer<br />

18<br />

Welche Vorteile hat die Alternativbetreuung?<br />

Bei diesem Modell steht die Eigenverantwortung<br />

des Unternehmers im Vordergrund.<br />

Alle Entscheidungen für den Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb liegen<br />

bei Ihnen – selbstverständlich immer unter<br />

Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.<br />

Der besondere Vorteil der Alternativbetreuung:<br />

sie ist flexibler als die Regelbetreuung,<br />

orientiert sich stärker an den Bedürfnissen<br />

kleiner Betriebe und kann über die Dachoder<br />

Standesorganisation oft kostengünstig<br />

angeboten werden.<br />

Unabhängig davon, ob Sie Mitglied in der<br />

anbietenden Dach- oder Standesorganisation<br />

sind, steht die Alternativbetreuung<br />

allen Unternehmen <strong>zur</strong> Verfügung – sofern<br />

sich der Firmensitz im geografischen<br />

Zuständigkeitsbereich befindet und der gleichen<br />

Branche angehört.<br />

Haben Sie Fragen <strong>zur</strong> Alternativbetreuung?<br />

Die BGW hat eine Hotline eingerichtet.<br />

Unter 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro pro Minute)<br />

stehen wir Ihnen gern <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Ausführliche <strong>Informationen</strong> zum Thema<br />

alternative BuS-Betreuung finden Sie auch<br />

im Internet unter www.bgw-online.de<br />

Die Fachkundige Stelle –<br />

Ihr Ansprechpartner für den<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

Die Fachkundige Stelle ist eine Kooperation<br />

zwischen der Standesorganisation,<br />

die die Alternativbetreuung anbietet,<br />

und vertraglich verpflichteten Dienstleistern.<br />

Hierzu gehören branchenkundige<br />

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.<br />

Ihre Aufgaben im Rahmen der<br />

Alternativbetreuung sind:<br />

• Erst- und Bedarfsbegehungen der<br />

Betriebe<br />

• Durchführung der Unternehmerschulung<br />

mit BGW-anerkannten Dozenten<br />

• Beratung zu allen branchenrelevanten<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen<br />

inklusive Hotline-Service<br />

• Erstellung branchengerechter Handlungshilfen,<br />

Musteranweisungen etc.<br />

für die an der Alternativbetreuung<br />

teilnehmenden Betriebe<br />

6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe


Die drei Betreuungsformen auf einen Blick<br />

Motivation und<br />

Interessenlage<br />

Durchführungsmodalitäten<br />

Vor-Ort-Betreuung<br />

Betreuungsumfang<br />

Eigenleistung des<br />

Unternehmers<br />

Grundbetreuung Regelbetreuung Alternativbetreuung<br />

und anlassbezogene<br />

Betreuung<br />

Eigenverantwortung des<br />

Unternehmers unterstützt<br />

durch fachkundige Beratung<br />

Betreuung erfolgt durch<br />

einen Ansprechpartner für<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz,<br />

entweder Betriebsarzt<br />

oder Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit<br />

Vor-Ort-Betreuung bei Gefährdungsbeurteilungmindestens<br />

alle 5 Jahre, ansonsten<br />

bei Bedarf und bei vorgegebenen<br />

Anlässen gemäß<br />

<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

Bestimmt durch das in der<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

ermittelte individuelle<br />

Gefährdungspotenzial<br />

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung<br />

mit Experten-<br />

Unterstützung – auch delegierbar.<br />

Einbringung<br />

unternehmensspezifischer<br />

Kenntnisse in die Aktivitäten<br />

der Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten<br />

6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe<br />

Delegation an externe<br />

Arbeits- und<br />

Gesundheitsexperten<br />

Betreuung erfolgt durch<br />

externe oder eigene Fachkräfte<br />

für Arbeitssicherheit<br />

und Betriebsärzte nach<br />

festgelegten Einsatzzeiten<br />

pro Beschäftigtem<br />

Vor-Ort-Betreuung in der<br />

Regel jährlich. Unter besonderen<br />

Bedingungen gegebenenfalls<br />

über 3 Jahre<br />

gesammelt<br />

Bestimmt durch vorgegebene<br />

Einsatzzeiten für die<br />

Branche gemäß <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung<br />

mit Experten-<br />

Unterstützung – auch delegierbar.<br />

Einbringung<br />

unternehmensspezifischer<br />

Kenntnisse in die Aktivitäten<br />

der Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten<br />

Hohe Eigenverantwortung<br />

des Unternehmers<br />

Unternehmer qualifiziert<br />

sich mit Hilfe seiner<br />

Standesorganisation und<br />

steuert den Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutz ohne<br />

feste Einsatzzeiten<br />

bedarfsgerecht selbst<br />

Vor-Ort-Betreuung durch<br />

Erstbegehung, ansonsten<br />

bei Bedarf und bei vorgegebenen<br />

Anlässen gemäß<br />

<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

Bestimmt durch die Einschätzung<br />

des geschulten<br />

Unternehmers<br />

Erwerb der Grundkenntnisse<br />

im Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutz (6-Std.-<br />

Basisseminar). Periodische<br />

Fortbildungen. Fortlaufende<br />

Eigensteuerung des<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

19


Unternehmer<br />

20<br />

7 Die Fachleute<br />

7.1 Qualifikation und Aufgaben der<br />

Betriebsärzte<br />

Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?<br />

Der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner hat<br />

die Aufgabe, Sie in allen Fragen des<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der<br />

Unfallverhütung zu unterstützen. Er hilft<br />

Ihnen bei der Organisation der Ersten Hilfe<br />

im Betrieb, ermittelt bei der Betriebsbegehung,<br />

in welchen Ausmaß die dort herrschenden<br />

Bedingungen die Gesundheit Ihrer<br />

Mitarbeiter beeinflussen. Er berät Sie und<br />

Ihre Mitarbeiter in allen Fragen der medizinischen<br />

Vorsorge. Zum Beispiel bei Gefährdungen<br />

durch Gefahrstoffe, Lärm, Infektionen,<br />

Stress oder Suchterkrankungen.<br />

Wen darf ich zum Betriebsarzt „bestellen”?<br />

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)<br />

sind nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder<br />

Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin”<br />

zugelassen. Das kann ein niedergelassener<br />

Arbeitsmediziner oder ein<br />

arbeitsmedizinischer Dienst sein. Diese<br />

Fachmediziner verfügen über die notwendigen<br />

Qualifikationen und können in der<br />

Regel eine umfangreiche Ausstattung anbieten.<br />

Bei niedergelassenen Arbeitsmedizinern<br />

ist darüber hinaus auch eine langjährige<br />

Betreuung gewährleistet.<br />

Einen Mustervertrag für die betriebsärztliche<br />

Betreuung können Sie im Internet unter<br />

www.bgw-online.de,<br />

hilfen” herunterladen.<br />

Stichwort „Arbeits-<br />

Welche Anforderungen sollte der<br />

Betriebsarzt noch erfüllen?<br />

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Betriebsarztes<br />

auf:<br />

• branchenspezifische Kenntnisse<br />

oder Erfahrungen<br />

• gute Erreichbarkeit<br />

• Bereitschaft, den Betrieb bzw.<br />

die Betriebsstätten zu begehen<br />

• regelmäßige Berichterstattung über seine<br />

Tätigkeit im Betrieb<br />

• die Ermächtigung oder Erlaubnis für<br />

die wichtigsten arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

Tipps für die Auswahl eines Betriebsarztes<br />

können Sie unter www.bgw-online.de, Stichwort<br />

„Arbeitshilfen” herunterladen.<br />

Wo finde ich einen Betriebsarzt?<br />

Betriebsärzte in Ihrer Region finden Sie im<br />

örtlichen Telefonbuch oder über die Verbände<br />

(Adressen siehe Kapitel 8).<br />

7 Die Fachleute


7.2 Qualifikation und Aufgaben der<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit?<br />

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)<br />

soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit Sie in<br />

allen Fragen der Arbeitssicherheit und der<br />

Unfallverhütung unterstützen. Konkret bedeutet<br />

das: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

berät Sie bei der Beschaffung technischer<br />

Arbeitsmittel oder Einführung neuer Arbeitsverfahren,<br />

der Gestaltung von Arbeitsplätzen<br />

und Arbeitsabläufen. Außerdem<br />

begutachtet sie die Arbeitsplätze und Betriebsanlagen<br />

und schlägt Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

Mängelbeseitigung vor.<br />

Wer kann diese Aufgaben übernehmen?<br />

Sie können einen eigenen Mitarbeiter <strong>zur</strong><br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterbilden<br />

lassen oder einen qualifizierten Mitarbeiter<br />

einstellen. Voraussetzung ist, dass Ihre<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit Meister, Techniker<br />

oder Ingenieur ist, eine bestimmte Zeit<br />

in dieser Funktion tätig war und an Weiterbildungsmaßnahmen<br />

u.a. bei der BGW<br />

teilgenommen hat. Bedenken Sie: Eine eigene<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich<br />

erst ab einer Einsatzzeit von 160 Stunden<br />

im Jahr.<br />

7 Die Fachleute<br />

Sie können aber auch externe Fachkräfte für<br />

die Aufgaben in Ihrem Betrieb verpflichten,<br />

zum Beispiel einen sicherheitstechnischen<br />

Dienst oder eine freiberuflich arbeitende<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit. Musterverträge<br />

finden Sie im Internet zum Herunterladen<br />

unter www.bgw-online.de.<br />

Wo finde ich eine geeignete Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit?<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder sicherheitstechnische<br />

Dienste in Ihrer Region finden<br />

Sie im örtlichen Branchenbuch oder über<br />

die Verbände (Adressen siehe Kapitel 8).<br />

21


Unternehmer<br />

22<br />

Festangestellte Fachkräfte oder externe Dienste?<br />

Die eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi)<br />

Pro<br />

• Die FASi ist jederzeit vor Ort verfügbar.<br />

• Die FASi ist im Haus bekannt und kennt<br />

selbst die Kommunikationswege.<br />

• Die FASi kennt Betriebsstruktur und<br />

Problembereiche des Unternehmens.<br />

• Das Fachwissen kann für andere<br />

Betriebe oder Tochterunternehmen<br />

genutzt werden.<br />

• Es ergeben sich Synergieeffekte, da der<br />

Mitarbeiter bereits ähnliche Aufgaben<br />

wahrnimmt.<br />

• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />

sind ständig im Unternehmen präsent.<br />

• Der Unternehmer kann sensible Bereiche<br />

durch eine Vertrauensperson betreuen<br />

lassen.<br />

Externe Fachkräfte<br />

Pro<br />

• Erfahrung auch aus anderen Unternehmen.<br />

• Kalkulierbare Kosten.<br />

• Arbeitsmittel und Informationsmaterial<br />

werden gestellt.<br />

• Es muss kein Mitarbeiter freigestellt<br />

werden.<br />

• Flexibler Wechsel des Dienstanbieters<br />

möglich.<br />

• Mehr Auswahlmöglichkeiten bei<br />

Spezialisten.<br />

• Dienstleistung aus einer Hand: sicherheitstechnische<br />

Dienste übernehmen oftmals<br />

auch arbeitsmedizinischen Dienste.<br />

Contra<br />

• Die FASi muss eventuell erst ausgebildet<br />

werden.<br />

• Bei Kündigung muss ein neuer Mitarbeiter<br />

ausgebildet oder eingestellt werden.<br />

• Abgrenzungsprobleme beim Nachweis<br />

der Einsatzzeiten.<br />

• Bei kurzen Einsatzzeiten werden<br />

Erfahrungen, Informationsmaterial und<br />

technische Geräte nur selten genutzt.<br />

• Mögliche Interessenkonflikte für Führungskräfte<br />

als FASi in der Doppelrolle<br />

– Unabhängigkeit der FASi ist gefordert.<br />

Contra<br />

• Jeder Arbeitsaufwand, jede An- und<br />

Abfahrtkosten verursacht Kosten.<br />

• Externe Spezialisten sind nicht jederzeit<br />

verfügbar.<br />

• Der persönliche Kontakt zwischen<br />

Mitarbeitern und FASi fehlt.<br />

• Eventuell wechselnde Ansprechpartner.<br />

7 Die Fachleute


8 Service<br />

Ansprechpartner<br />

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />

Betreuung<br />

Hauptverwaltung Hamburg<br />

Zentrale Präventionsdienste der BGW<br />

Bereich Betriebsärztliche und<br />

Sicherheitstechnische Betreuung (BuS)<br />

Telefon (040) 202 07 - 75 61<br />

Hotline 01805 - 24 26 27<br />

(0,12 Euro pro Minute)<br />

Sicherheitsfachkraftausbildung<br />

BGW-Bildungszentrum Dresden<br />

Königsbrücker Landstraße 4b<br />

01109 Dresden<br />

Telefon (0351) 457 - 28 00<br />

(0351) 457 - 28 01<br />

Fax (0351) 457 - 28 25<br />

Adressen<br />

Betriebsärzte<br />

Berufsverband selbstständiger<br />

Arbeitsmediziner und<br />

freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB)<br />

Gartenstraße 29<br />

49152 Bad Essen<br />

Telefon (0800) 101 61 87<br />

Fax (05472) 97 83 19<br />

Internet www.bsafb.de<br />

8 Service<br />

Gesellschaft <strong>zur</strong> Qualitätssicherung in<br />

der betriebsärztlichen Betreuung mbH<br />

(GQB)<br />

Friedrich-Eberle-Straße 4a<br />

76227 Karlsruhe<br />

Telefon (0721) 933 81 82<br />

Fax (0721) 933 81 88<br />

Internet www.gqb.de<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

Bundesverband freiberuflicher<br />

Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher<br />

Dienste e.V. (BFSI)<br />

Bundesgeschäftsstelle<br />

Straße am Heizhaus 1<br />

10318 Berlin<br />

Telefon (030) 50 10 72 - 40<br />

Fax (030) 50 10 72 - 10<br />

Internet www.bfsi.de/mitgliederlisten<br />

Geschäftsstelle Köln<br />

Am Justizzentrum 3<br />

50939 Köln<br />

Telefon (0221) 44 10 84<br />

Fax (0221) 42 19 12<br />

Verband deutscher<br />

Sicherheitsingenieure (VDSI)<br />

Geschäftsstelle<br />

Albert-Schweitzer-Allee 33<br />

65203 Wiesbaden<br />

Telefon (0611) 60 04 00<br />

Fax (0611) 678 07<br />

Internet www.vdsi.de<br />

23


Unternehmer<br />

24<br />

Internet<br />

www.bgw-online.de<br />

Portal der BGW mit <strong>Informationen</strong> für<br />

Kunden. Mit vielfältigen Servicemöglichkeiten<br />

wie Formulardownload, Broschürendownload<br />

und Bestellungen und Seminarbuchungen.<br />

Arbeitshilfen der BuS-Betreuung<br />

zum Download im Kundenzentrum:<br />

• Empfehlungen für die Auswahl von<br />

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

• Mustervertrag für die Betreuung eines<br />

Kleinbetriebes durch Dienstleister aus<br />

Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit<br />

• BuS-Betreuungs-Assistent <strong>zur</strong> Berechnung<br />

der Einsatzzeiten<br />

www.hvbg.de<br />

Portal des Hauptverbandes der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften (HVBG). Der<br />

Hauptverband fördert die gemeinsamen<br />

Aufgaben der BGen. Hier finden Sie auch<br />

das Gefahrstoffinformationssystem (GESTIS)<br />

und die Internetpräsenz des Berufsgenossenschaftlichen<br />

Instituts für Arbeitsschutz<br />

(BIA) und des Berufsgenossenschaftlichen<br />

Instituts für Arbeitsmedizin (BGFA).<br />

www.praevention-online.de<br />

Der unabhängige Marktplatz für Arbeitsschutz,<br />

Gesundheitsschutz, Umweltschutz<br />

und Qualität. Internetportal mit zahlreichen<br />

<strong>Informationen</strong> zu allen Themen der Prävention.<br />

www.baua.de<br />

Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin<br />

Literatur<br />

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und<br />

Regeln<br />

<strong>BGV</strong> A1 – Grundlagen der Prävention<br />

<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> – Betriebsärzte und Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit<br />

Verzeichnisse über das Medienangebot<br />

M069 – Schriften für Sicherheit und<br />

Gesundheit<br />

M070 – Seminarangebot<br />

8 Service


Anhang<br />

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Einsatzzeiten in Betrieben<br />

mit mehr als 10 Beschäftigten<br />

Kennziffer<br />

Anhang<br />

Branche<br />

1.0 Humanmedizin<br />

1.1 Arztpraxen<br />

1.2 Notärzte<br />

1.3 Apparategemeinschaften<br />

1.4 Laboratorien und<br />

Forschungsgemeinschaften<br />

2.0 Zahnmedizin<br />

2.1 Zahnarztpraxen<br />

2.2 Kieferorthopäden<br />

2.3 Oralchirurgien<br />

3.0 Heilberufe<br />

3.1 Atemgymnasten<br />

3.2 Ergotherapeuten<br />

3.3 Hebammen<br />

3.4 Heilpraktiker<br />

3.5 Krankengymnasten<br />

3.6 Logopäden<br />

3.7 Masseure<br />

3.8 Medizinische Fußpflege<br />

3.9 Orthoptisten<br />

3.11 Psychologen<br />

3.12 Kurpacker<br />

Betriebsärztliche<br />

Einsatzzeit (Std./Jahr<br />

je Beschäftigtem)<br />

0,25<br />

0,25<br />

Sicherheitstechnische<br />

Einsatzzeit (Std./Jahr<br />

je Beschäftigtem)<br />

Nicht additiv!<br />

11 bis 49 = 0,25<br />

50 und mehr = 0,50<br />

Nicht additiv!<br />

11 bis 49 = 0,25<br />

50 und mehr = 0,50<br />

0,25 0,25<br />

25


Unternehmer<br />

26<br />

Kennziffer<br />

Branche<br />

4.0 Kliniken und medizinische<br />

Dienste<br />

4.1 Krankenhäuser<br />

4.2 Kliniken/Sanatorien<br />

4.3 Rehabilitationseinrichtungen<br />

4.4 Arbeitsmedizinische Dienste<br />

4.5 Blutspendedienste<br />

4.6 Dialysezentren<br />

4.7 Pathologie-Institute<br />

4.8 Sonstige Einrichtungen der<br />

Diagnostik, Therapie,<br />

Vorsorge; Reha<br />

4.9 Notfalldienste<br />

4.10 Vorsorgeeinrichtungen<br />

5.0 Pharmazie<br />

5.1 Apotheken<br />

5.2 Laboratorien und Forschungseinrichtungen<br />

mit pharmakologischer<br />

Ausrichtung<br />

6.0 Tiermedizin<br />

6.1 Tierarztpraxen<br />

6.2 Tierärztliche Kliniken<br />

6.3 Tierbehandler<br />

7.0 Beratung und Betreuung<br />

7.1 Beratungs- und Betreuungsstellen<br />

7.2 Selbsthilfegruppen<br />

7.3 Fahrdienste<br />

7.4 Mahlzeitdienste mit/ohne<br />

Küche<br />

7.5 Rettungsdienste<br />

7.6 Nachbarschaftshilfsdienste<br />

7.7 Psychologische Beratungsstellen<br />

7.8 Bahnhofsmissionen<br />

Betriebsärztliche<br />

Einsatzzeit (Std./Jahr<br />

je Beschäftigtem)<br />

1,20<br />

0,25<br />

0,25<br />

0,25<br />

Sicherheitstechnische<br />

Einsatzzeit (Std./Jahr<br />

je Beschäftigtem)<br />

Additiv!<br />

11 bis 50 = 2,00<br />

51 bis 100 = 1,50<br />

101 und mehr = 0,75<br />

Nicht additiv!<br />

11 bis 49 = 0,25<br />

50 und mehr = 0,50<br />

Nicht additiv!<br />

11 bis 49 = 0,25<br />

50 und mehr = 0,50<br />

Nicht additiv!<br />

11 bis 49 = 0,25<br />

50 und mehr = 0,50<br />

0,25 0,25<br />

Anhang


Anhang<br />

Kennziffer<br />

Branche<br />

8.0 Beauty und Wellness<br />

8.1 Hallen-, Freibäder,<br />

Saunabetriebe<br />

8.2 Kosmetikbetriebe<br />

8.3 Sonnenstudios<br />

8.4 Schlankheitsinstitute<br />

8.5 Solarien<br />

8.6 Tätowier- und Piercingstudios<br />

9.0 Friseurhandwerk<br />

9.1 Friseurbetriebe<br />

9.2 Haarinstitute<br />

10.0 Verwaltung<br />

10.1 Verwaltungseinrichtungen<br />

10.2 Studentenwerke<br />

10.3 Stiftungen und Vereine<br />

10.4 Sozialwerke<br />

10.5 Kammern<br />

10.6 Geschäftsstellen<br />

11.0 Pflege<br />

11.1 Altenpflege- und<br />

Altenkrankenheime<br />

11.2 Altenwohnheime und<br />

-pensionen, Seniorenwohnsitze<br />

11.3 Wohneinrichtungen,<br />

Tagesstätten, -heime und<br />

Tagespflegeheime für<br />

alte Menschen<br />

11.4 Ambulante sozialpflegerische<br />

Dienste (Gemeinde-<br />

Krankenpflegestationen,<br />

Diakoniestationen,<br />

Sozialstationen)<br />

Betriebsärztliche<br />

Einsatzzeit (Std./Jahr<br />

je Beschäftigtem)<br />

0,25<br />

0,25<br />

Sicherheitstechnische<br />

Einsatzzeit (Std./Jahr<br />

je Beschäftigtem)<br />

Nicht additiv!<br />

11 bis 49 = 0,25<br />

50 und mehr = 0,50<br />

Nicht additiv!<br />

11 bis 49 = 0,25<br />

50 und mehr = 0,50<br />

0,20 0,30<br />

0,25 0,25<br />

27


Unternehmer<br />

28<br />

Kennziffer<br />

Branche<br />

12.0 Bildung<br />

12.1 Allgemeinbildende Schulen<br />

12.2 Zahnmedizinische Fachschulen<br />

12.3 Fachschulen<br />

12.4 Aus- und Fortbildungsstätten<br />

für soziale Berufe und<br />

Hauswirtschaft<br />

12.5 Berufsförderungswerke,<br />

Berufsbildungswerke, übrige<br />

berufliche Bildungseinrichtungen<br />

für Personen in besonderen<br />

sozialen Situationen<br />

13.0 Heime und Tagesstätten<br />

13.1 Heime und Tagesstätten für<br />

Personen in besonderen<br />

sozialen Situationen<br />

13.2 Heime der Jugend- und<br />

Familienhilfe<br />

13.3 Familienbildungsstätten<br />

13.4 Tagesstätten für <strong>Kinder</strong> und<br />

Jugendliche<br />

13.5 Mutterhäuser, Schwesternschaften<br />

und Bruderschaften<br />

14.0 Werkstätten für Menschen<br />

mit Behinderungen und<br />

Gefährdete<br />

14.1 Werkstätten für Menschen<br />

mit Behinderungen<br />

14.2 Heime und Tagesstätten für<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

14.3 Werkstätten für<br />

Gefährdetenhilfe<br />

15.0 Schädlingsbekämpfung<br />

15.1 Schädlingsbekämpfer/<br />

Desinfektoren<br />

Betriebsärztliche<br />

Einsatzzeit (Std./Jahr<br />

je Beschäftigtem)<br />

0,25<br />

1,20<br />

Sicherheitstechnische<br />

Einsatzzeit (Std./Jahr<br />

je Beschäftigtem)<br />

0,25 0,25<br />

0,25<br />

0,25<br />

Additiv!<br />

11 bis 50 = 2,00<br />

51 bis 100 = 1,50<br />

101 und mehr = 0,75<br />

0,25<br />

Additiv!<br />

11 bis 50 = 2,00<br />

51 bis 100 = 1,50<br />

101 und mehr<br />

Additiv!<br />

11 bis 50 = 2,00<br />

51 bis 100 = 1,50<br />

101 und mehr = 0,75<br />

Anhang


Stichwortregister<br />

A<br />

ABM-Kräfte 8<br />

additive Einsatzzeitenberechnung 14, 15<br />

Alternativbetreuung 16 ff.<br />

Änderungen gegenüber A6/A7 11<br />

Aushilfen 8<br />

B<br />

Beschäftigte 8<br />

Bestellung 20, 21<br />

Betreuungsanlässe 13<br />

Betreuungselemente 16<br />

Betreuungsformen 7, 9, 10, 19<br />

betreuungspflichtige Mitarbeiter 8<br />

Betriebsarzt 20<br />

Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische<br />

Betreuung (BuS-Betreuung) 6<br />

Betriebsgröße 7 ff.<br />

BuS-Betreuungs-Assistent 9, 14<br />

D<br />

Dachorganisation 16, 18<br />

E<br />

Ehrenamtliche Mitarbeiter 8<br />

Ein-Euro-Jobber 8<br />

Einsatzzeit 11, 14, 15, 25<br />

Einsatzzeitenberechnung 14, 15<br />

Einsatzzeitenkumulierung 11, 15<br />

Einsatzzeiten-Tabelle nach Branchen 25<br />

F<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) 21, 22<br />

Fachkundige Stelle 16, 17, 18<br />

Familienangehörige 8<br />

Freie Mitarbeiter 8<br />

Stichwortregister<br />

G<br />

Gefährdungsbeurteilung 16, 17<br />

Gefährdungsbeurteilung in der<br />

Grundbetreuung 13<br />

Geringfügig Beschäftigte 8<br />

Großbetrieb 7, 9, 10<br />

Grundbetreuung und anlassbezogene<br />

Betreuung 13 ff.<br />

H<br />

Heimarbeiter 8<br />

Honorarkräfte 8<br />

K<br />

Kleinbetrieb 7, 9, 10<br />

Kleinstbetrieb 7, 9, 10<br />

L<br />

Leiharbeitnehmer 8<br />

Leitlinienkonzept 16<br />

M<br />

Medizinstudenten 8<br />

Mittel- und Großbetrieb 7, 9, 10<br />

N<br />

Nachweis der Betreuung 13, 15, 17<br />

nicht-additive Einsatzzeitenberechnung<br />

14, 15<br />

P<br />

Präsenz vor Ort 13<br />

Praxisbeispiele 12<br />

Q<br />

Qualifikation 20, 21<br />

Qualifizierungsmaßnahme 16<br />

R<br />

Regelbetreuung 14 ff.<br />

S<br />

Schwellenwert 9<br />

Standesorganisationen 16, 18<br />

T<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

7, 9, 10, 13, 14, 16<br />

Teilzeitkräfte 8<br />

U<br />

Unternehmermodell 16<br />

Unternehmerseminar 16, 17<br />

V<br />

Vergleich der Betreuungsformen 19<br />

Vollzeitkräfte 8<br />

Vorsorgeuntersuchungen 13,<br />

W<br />

Wahlmöglichkeiten 6, 10<br />

Z<br />

Zivildienstleistende 8<br />

29


Unternehmer<br />

30<br />

Kontakt<br />

Grundsätzliches und Beitragsfragen<br />

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege (BGW)<br />

Hauptverwaltung<br />

Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg<br />

Telefon (040) (040) 202 202 07 07 - - 0<br />

0<br />

Telefax (040) 202 07 - 525<br />

Internet www.bgw-online.de<br />

Bereich BuS-Betreuung<br />

Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg<br />

Telefon (040) 202 07 - 75 61<br />

Hotline 01805 - 24 26 27<br />

Versicherungsfälle und Leistungen –<br />

Bezirksverwaltungen<br />

Berlin<br />

Karlsruher Straße 19/22 · 10711 Berlin<br />

Telefon (030) 896 85 - 0<br />

Telefax (030) 896 85 - 525<br />

Bochum<br />

Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum<br />

Telefon (0234) 30 78 - 0<br />

Telefax (0234) 30 78 - 525<br />

Delmenhorst<br />

Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst<br />

Telefon (04221) 913 - 0<br />

Telefax (04221) 913 - 525<br />

Dresden<br />

Gret-Palucca-Straße 1a · 01069 Dresden<br />

Telefon (0351) 86 47 - 0<br />

Telefax (0351) 86 47 - 525<br />

Hamburg<br />

Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg<br />

Telefon (040) 41 25 - 0<br />

Telefax (040) 41 25 - 525<br />

Karlsruhe<br />

Neureuter Straße 37 b · 76185 Karlsruhe<br />

Telefon (0721) 97 20 - 0<br />

Telefax (0721) 97 20 - 525<br />

Köln<br />

Bonner Straße 337 · 50968 Köln<br />

Telefon (0221) 37 72 - 0<br />

Telefax (0221) 37 72 - 525<br />

Magdeburg<br />

Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg<br />

Telefon (0391) 60 90 - 5<br />

Telefax (0391) 60 90 - 625<br />

Mainz<br />

Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz<br />

Telefon (06131) 808 - 0<br />

Telefax (06131) 808 - 525<br />

München<br />

Wallensteinplatz 3 · 80807 München<br />

Telefon (089) 350 96 - 0<br />

Telefax (089) 350 96 - 525<br />

Würzburg<br />

Röntgenring 2 · 97070 Würzburg<br />

Telefon (0931) 35 75 - 0<br />

Telefax (0931) 35 75 - 525<br />

Prävention – Bezirksstellen<br />

Berlin<br />

Karlsruher Straße 19/22 · 10711 Berlin<br />

Telefon (030) 896 85 - 208<br />

Telefax (030) 896 85 - 209<br />

Bochum<br />

Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum<br />

Telefon (0234) 30 78 - 401<br />

Telefax (0234) 30 78 - 425<br />

Delmenhorst<br />

Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst<br />

Telefon (04221) 913 - 401<br />

Telefax (04221) 913 - 509<br />

Dresden<br />

Gret-Palucca-Straße 1a · 01069 Dresden<br />

Telefon (0351) 86 47 - 402<br />

Telefax (0351) 86 47 - 424<br />

Hamburg<br />

Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg<br />

Telefon (040) 41 25 - 648<br />

Telefax (040) 41 25 - 645<br />

Hannover (Außenstelle von Magdeburg)<br />

Anderter Straße 137 · 30559 Hannover<br />

Telefon (0511) 563 59 99 - 91<br />

Telefax (0511) 563 59 99 - 99<br />

Karlsruhe<br />

Neureuter Straße 37 b · 76185 Karlsruhe<br />

Telefon (0721) 97 20 - 151<br />

Telefax (0721) 97 20 - 160<br />

Köln<br />

Bonner Straße 337 · 50968 Köln<br />

Telefon (0221) 37 72 - 440<br />

Telefax (0221) 37 72 - 445<br />

Magdeburg<br />

Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg<br />

Telefon (0391) 60 90 - 608<br />

Telefax (0391) 60 90 - 606<br />

Mainz<br />

Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz<br />

Telefon (06131) 808 - 201<br />

Telefax (06131) 808 - 202<br />

München<br />

Wallensteinplatz 3 · 80807 München<br />

Telefon (089) 350 96 - 141<br />

Telefax (089) 350 96 - 149<br />

Würzburg<br />

Röntgenring 2 · 97070 Würzburg<br />

Telefon (0931) 35 75 - 501<br />

Telefax (0931) 35 75 - 524<br />

Kontakt


Kontakt<br />

52<br />

47<br />

41<br />

54<br />

48<br />

46<br />

45<br />

44<br />

40<br />

50<br />

53<br />

66<br />

42<br />

51<br />

Köln<br />

55<br />

56<br />

26<br />

49<br />

59<br />

Bochum<br />

58<br />

Mainz<br />

57<br />

65<br />

33<br />

35<br />

27/28<br />

32<br />

61<br />

60<br />

64<br />

67 68 69<br />

77<br />

79<br />

Karlsruhe<br />

63<br />

76 75 70<br />

78<br />

25<br />

Delmenhorst<br />

72<br />

34<br />

71<br />

30<br />

74<br />

36<br />

73<br />

88<br />

24<br />

31<br />

20/22<br />

21<br />

37<br />

97<br />

Würzburg<br />

29<br />

23<br />

Hamburg<br />

Hannover<br />

99<br />

98<br />

96<br />

90/91<br />

19<br />

06<br />

07<br />

95<br />

18<br />

92<br />

93<br />

08<br />

16<br />

86<br />

85<br />

89 84<br />

München<br />

87<br />

38<br />

82<br />

39<br />

Magdeburg<br />

80/81<br />

10<br />

14<br />

83<br />

04<br />

17<br />

13<br />

09<br />

94<br />

12<br />

Berlin<br />

15<br />

03<br />

01 02<br />

Dresden<br />

Auf der obigen Karte finden Sie die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort<br />

vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort jeweils zuständig ist.<br />

Jede Region ist in viele Bezirke aufgeteilt. Die Nummern der Bezirke entsprechen den ersten<br />

beiden Ziffern der Postleitzahlen. Sie müssen also nur die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl<br />

auf der Karte heraussuchen, um zu wissen, welche Stelle der BGW für Sie zuständig ist.<br />

31


10/2005 TP <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />

Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg · www.bgw-online.de Berufsgenossenschaft<br />

für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege

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