Informationen zur neuen BGV A2 - Dachverband Berliner Kinder
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Personengruppe<br />
Unternehmer<br />
<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit<br />
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN<br />
themen<br />
Berufsgenossenschaft<br />
für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege
Unternehmer
Unternehmer<br />
<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit<br />
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN<br />
themen<br />
Berufsgenossenschaft<br />
für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege
Unternehmer<br />
4<br />
Impressum<br />
<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
Stand 10/2005<br />
© 2005 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege – BGW<br />
Herausgeber<br />
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege – BGW<br />
Hauptverwaltung<br />
Pappelallee 35/37<br />
22089 Hamburg<br />
Telefon: (040) 202 07- 0<br />
Telefax: (040) 202 07- 525<br />
www.bgw-online.de<br />
Bestellnummer<br />
TP <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
Text<br />
Annedore Meyer<br />
Redaktion<br />
Markus Nimmesgern, BGW-Öffentlichkeitsarbeit<br />
Gestaltung & Satz<br />
Kunst & Partner, Hamburg<br />
Druck<br />
Koelblin-Fortuna-Druck GmbH & Co. KG, Baden-Baden<br />
Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig,<br />
biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.<br />
Impressum
Inhalt<br />
1 Flexibel und unternehmerfreundlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
2.1 Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
2.2 Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
2.3 Mittlere und große Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . 10<br />
3 Beispiele aus der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />
4 Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung – Fachberatung bei Bedarf 13<br />
5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe . . . . . . . . . . 16<br />
7 Die Fachleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
7.1 Qualifikation und Aufgaben der Betriebsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
7.2 Qualifikation und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit . . . . . . . . . 21<br />
8 Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
Anhang<br />
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Einsatzzeiten in<br />
Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
Stichwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Inhalt<br />
5
Unternehmer<br />
1 Flexibel und unternehmerfreundlich<br />
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den<br />
Unternehmen ist heute eine selbstverständliche<br />
Managementaufgabe. Der Schutz der<br />
Mitarbeiter ist jedoch nicht nur wirtschaftlich<br />
sinnvoll, er ist auch gesetzliche Verpflichtung<br />
des Unternehmers. Da ein Unternehmer nicht<br />
alle Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
allein wahrnehmen kann, schreibt<br />
das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich<br />
jedem Arbeitgeber vor, einen Betriebsarzt<br />
und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
zu verpflichten – sobald ein oder<br />
mehrere Arbeitnehmer beschäftigt werden.<br />
Die neue betriebsärztliche und<br />
sicherheitstechnische Betreuung<br />
Seit 2005 ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung neu geregelt. Die<br />
neue Unfallverhütungsvorschrift <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
ersetzt die bisher bestehenden <strong>BGV</strong> A6<br />
„Fachkräfte für Arbeitssicherheit” und<br />
<strong>BGV</strong> A7 „Betriebsärzte”. Erstmals stehen<br />
dem Unternehmer mehrere Betreuungsformen<br />
<strong>zur</strong> Auswahl. Während sich für<br />
große Unternehmen prinzipiell nichts geändert<br />
hat, profitieren von der <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
vor allem die kleinen Betriebe.<br />
Die Unfall- und Gesundheitsrisiken sind in<br />
kleinen Betrieben höher als in Großbetrieben.<br />
Der Arbeitsunfall eines Mitarbeiters oder<br />
eine Berufskrankheit kann die Existenz des<br />
Unternehmens schnell gefährden. Zur Lösung<br />
dieses Problems war die bisher praktizierte<br />
Betreuung mit fest vorgeschriebenen Einsatzzeiten<br />
für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
nicht mehr zeitgemäß. Wie<br />
die betriebliche Praxis zeigte, war sie zu unflexibel<br />
und zu wenig branchenorientiert. In<br />
dieser Broschüre stellen wir Ihnen die neue<br />
Unfallverhütungsvorschrift vor.<br />
Mehr Wahlmöglichkeiten für kleine Betriebe<br />
Jetzt bietet die BGW ihren Unternehmen<br />
neue Betreuungsformen, die sich stärker an<br />
den Bedürfnissen kleiner Unternehmen orientieren.<br />
Sie ermöglichen dem Unternehmer<br />
mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum<br />
für betriebsspezifische Lösungen.<br />
Sie stärken die Eigenverantwortung der Unternehmer<br />
und schärfen den Blick für den<br />
Arbeitsschutz im Betrieb.<br />
Mehr Effizienz für mittlere und große<br />
Betriebe<br />
Weniger Bürokratie – mehr Arbeitsschutz.<br />
Auch wenn die Regelbetreuung Pflicht für<br />
Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten<br />
bleibt, so ist mit der <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> vieles<br />
einfacher geworden. Die Berechnung der<br />
Einsatzzeiten wurde harmonisiert, Ausnahmeregelungen<br />
entfallen, die Ermittlung der<br />
Einsatzzeiten wurde praktikabler und gerechter<br />
gestaltet. Auch die Zuordnung der<br />
Unternehmen nach ihrer Tätigkeit ist durch<br />
die Einführung von 15 Branchengruppen<br />
jetzt klarer und übersichtlicher.<br />
6 1 Flexibel und unternehmerfreundlich
2 Betreuungsformen –<br />
passend für jeden Betrieb<br />
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt<br />
grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, einen<br />
Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
zu bestellen oder zu verpflichten –<br />
die so genannte betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung (BuS-Betreuung) zu<br />
regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn<br />
Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen. Vor Inkrafttreten<br />
der <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> gab es eine<br />
Betreuungsform für alle Betriebsgrößen – die<br />
Regelbetreuung. Jetzt wurden die Auflagen<br />
für Kleinbetriebe gelockert und neue flexiblere<br />
Betreuungsformen geschaffen.<br />
Wie finde ich meine Betreuungsform?<br />
Entscheidend für die Auswahl der Betreuungsform<br />
ist die Betriebsgröße, das heißt<br />
die Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen.<br />
In der folgenden Tabelle können<br />
Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen,<br />
welche Betreuungsvarianten für Ihren<br />
Betrieb in Frage kommen. Alle weiteren <strong>Informationen</strong><br />
finden Sie in den entsprechenden<br />
Kapiteln.<br />
Die Betreuung im Überblick<br />
2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb<br />
Wie berechne ich meine Betriebsgröße?<br />
Generell richtet sich die Betriebsgröße nach<br />
der Anzahl der Beschäftigten.<br />
• In Ihrem Unternehmen arbeiten nicht mehr<br />
als 10 Mitarbeiter? Dann gehören Sie zu<br />
den so genannten Kleinstbetrieben. Sie<br />
haben die Wahl zwischen drei Betreuungsformen.<br />
Lesen Sie hierzu Kapitel 2.1.<br />
• Unternehmen mit mehr als 10 und<br />
weniger als 51 Mitarbeitern gehören<br />
zu den Kleinbetrieben. Für Sie kommen<br />
zwei Betreuungsvarianten in<br />
Frage. Einen Überblick gibt Kapitel 2.2.<br />
• Unternehmen mit 51 und mehr Mitarbeitern<br />
zählen zu den mittleren beziehungsweise<br />
großen Betrieben. Für Sie gilt<br />
weiterhin die Regelbetreuung als vorgeschriebene<br />
Betreuungsform. Weitere<br />
<strong>Informationen</strong> finden Sie in Kapitel 2.3.<br />
Betriebsgröße Grundbetreuung/ Regelbetreuung Alternativbetreuung<br />
Anlassbezogene (Kap. 5) (Kap. 6)<br />
Betreuung (Kap. 4)<br />
bis zu 10 Beschäftigte<br />
mehr als 10 und<br />
Ja Ja Ja<br />
weniger als 51 Beschäftigte Nein Ja Ja<br />
51 und mehr Beschäftigte Nein Ja Nein<br />
7
Unternehmer<br />
Welche Mitarbeiter brauchen eine<br />
Betreuung?<br />
Grundsätzlich soll die Betreuung durch<br />
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder<br />
einen Betriebsarzt allen Beschäftigten<br />
zugute kommen. Neben Voll- und Teilzeitkräften<br />
gehören auch geringfügig Beschäftigte<br />
dazu wie beispielsweise Aushilfen,<br />
Zivildienstleistende, Leiharbeitnehmer,<br />
ABM-Kräfte, Ein-Euro-Jobber oder Familienangehörige.<br />
Achtung: Betriebe mit 11 bis 20 Beschäftigten<br />
Wenn Sie in Ihren Unternehmen weniger<br />
als 21 Mitarbeiter beschäftigen, darunter<br />
aber einige Teilzeitkräfte, sollten Sie mit<br />
Hilfe der Tabelle Ihre effektive Beschäftigtenanzahl<br />
ermitteln und überprüfen, ob<br />
Berechnung der Beschäftigtenzahl<br />
Nicht betreuungspflichtig sind unter anderem<br />
ehrenamtliche und freie Mitarbeiter,<br />
Heimarbeiter, Honorarkräfte, Medizinstudenten<br />
sowie der Unternehmer selbst. Eine<br />
vollständige Liste finden Sie im Internet unter<br />
www.bgw-online.de<br />
Sie nicht eventuell noch zu den Kleinstbetrieben<br />
gehören. In Betrieben dieser<br />
Größe werden Teilzeitkräfte nämlich nur<br />
anteilig berücksichtigt.<br />
Beschäftigungsdauer Faktor<br />
bis zu 20 Stunden/Woche 0,50<br />
zwischen 20 und 30 Stunden/Woche 0,75<br />
mehr als 30 Stunden/Woche 1,0 (wie Vollzeitkräfte)<br />
8 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb
Die folgenden Rechenbeispiele machen deutlich, wie die Anzahl der Teilzeitkräfte die<br />
Betriebsgröße und damit auch die Wahlmöglichkeiten der Betreuungsform beeinflussen.<br />
Unternehmen 1<br />
5 Personen mit einer regelmäßigen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden 5 x 1,00 = 5,00<br />
3 Personen mit einer regelmäßigen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden 3 x 0,75 = 2,25<br />
4 Personen mit einer regelmäßigen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden 4 x 0,50 = 2,00<br />
Anzahl der beschäftigten Personen: 12 Schwellenwert:<br />
9,25 Beschäftigte<br />
Der Schwellenwert liegt unter dem Grenzwert von 10 Beschäftigten. Unternehmen 1<br />
stehen damit alle 3 Betreuungsformen <strong>zur</strong> Auswahl: Grundbetreuung und anlassbezogene<br />
Betreuung, Regelbetreuung und Alternativbetreuung.<br />
Unternehmen 2<br />
7 Personen mit einer regelmäßigen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden 7 x 1,00 = 7,00<br />
3 Personen mit einer regelmäßigen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden 3 x 0,75 = 2,25<br />
2 Zivildienstleistende mit regelmäßigen<br />
wöchentlichen Arbeitszeiten von 15 Stunden 2 x 0,50 = 1,00<br />
Anzahl der beschäftigten Personen: 12 Schwellenwert:<br />
10,25 Beschäftigte<br />
Unternehmen 2 beschäftigt ebenfalls 12 Mitarbeiter. Da der Schwellenwert über dem<br />
Grenzwert von 10 Beschäftigten liegt, stehen dem Unternehmer nur 2 Betreuungsformen<br />
<strong>zur</strong> Auswahl: die Regelbetreuung und die Alternativbetreuung.<br />
Neu: Der BuS-Betreuungs-Assistent<br />
Ganz einfach und bequem ist die Bestimmung<br />
der Betreuungsmöglichkeiten passend<br />
<strong>zur</strong> Betriebsgröße mit dem <strong>neuen</strong><br />
2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb<br />
BuS-Betreuungs-Assistenten. Sie finden den<br />
praktischen Rechner im Internet unter<br />
www.bgw-online.de, im Kundenzentrum<br />
unter BuS-Betreuung.<br />
9
Unternehmer<br />
2.1 Betriebe mit bis zu 10<br />
Beschäftigten<br />
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?<br />
Für Kleinstunternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten<br />
stehen drei Betreuungsformen<br />
<strong>zur</strong> Auswahl. Sie unterscheiden sich hauptsächlich<br />
nach dem Grad der Eigenverantwortung.<br />
• Sie legen Wert auf eine bedarfsorientierte<br />
Betreuung? Die Grundbetreuung<br />
und anlassbezogene Betreuung erfüllen<br />
diese Ansprüche. Mehr dazu in Kapitel 4.<br />
• Sie möchten die Betreuung lieber an<br />
Fachleute delegieren? Dann bleiben<br />
Sie bei der Regelbetreuung mit festen<br />
Einsatzzeiten für Betriebsarzt und<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit. Alles<br />
über die Regelbetreuung steht in<br />
Kapitel 5.<br />
• Sie wollen den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
in Ihrem Unternehmen gern<br />
selbst in die Hand nehmen? Für Sie<br />
kann die Alternativbetreuung in Frage<br />
kommen. Vorausgesetzt, sie wird von<br />
Ihrer zuständigen Standesorganisation<br />
in Abstimmung mit der BGW angeboten.<br />
Nähere <strong>Informationen</strong> hierzu lesen Sie<br />
in Kapitel 6.<br />
2.2 Betriebe mit 11 bis 50<br />
Beschäftigten<br />
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?<br />
Sie haben die Wahl zwischen der Regelbetreuung<br />
mit festen Einsatzzeiten für Betriebsarzt<br />
und Fachkraft für Arbeitssicherheit und<br />
der <strong>neuen</strong> Alternativbetreuung.<br />
• Sie möchten den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
in Ihrem Unternehmen lieber<br />
an Fachleute delegieren. Dann sollten<br />
Sie bei der Regelbetreuung bleiben. Alle<br />
<strong>Informationen</strong> zu diesem Thema finden<br />
Sie in Kapitel 5.<br />
• Sie wünschen mehr Flexibilität und möchten<br />
stets auf dem Laufenden sein, was<br />
den Schutz Ihrer Mitarbeiter betrifft. Die<br />
Alternativbetreuung bietet diese Möglichkeiten.<br />
Mehr dazu in Kapitel 6.<br />
2.3 Mittlere und große Betriebe mit<br />
mehr als 50 Beschäftigten<br />
Die Regelbetreuung<br />
Für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten<br />
ist die Regelbetreuung seit Jahren bewährter<br />
Standard für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung. Hieran hat sichdurch<br />
die neue <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> nichts geändert.<br />
Inhalt und Umfang richten sich weiterhin<br />
nach der Branche. Die Einsatzzeiten der<br />
Berater sind in der <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> fest vorgegeben.<br />
10 2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb
Die wesentlichen Änderungen in der Regelbetreuung im Überblick:<br />
<strong>BGV</strong> A6 und <strong>BGV</strong> A7 (alt)<br />
Der Einsatz des Betriebsarztes richtete sich nach der<br />
Anzahl der Beschäftigten und konnte in Intervallen<br />
erbracht werden.<br />
Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
orientierte sich an der Betriebsgröße und der<br />
Gefährdungsstufe.<br />
Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
durfte bis zu drei Jahren angesammelt werden<br />
(Einsatzzeitenkumulierung).<br />
Die Einsatzzeit des Betriebsarztes konnte nicht<br />
kumuliert werden.<br />
2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb<br />
<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> (neu)<br />
Die Einsatzzeit des Betriebsarztes richtet sich nach<br />
der Anzahl der Beschäftigten und muss jährlich<br />
erbracht werden.<br />
Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und<br />
der Branche.<br />
Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit darf<br />
nur von Betrieben mit 11 bis 20 Beschäftigten bis zu<br />
drei Jahren angesammelt werden, sofern es mit der<br />
Gefährdungssituation zu vereinbaren ist. Sonst müssen<br />
die Einsatzzeiten jährlich geleistet werden (keine<br />
Einsatzzeitenkumulierung).<br />
Die Einsatzzeit des Betriebsarztes darf nur von Betrieben<br />
mit 11 bis 20 Beschäftigten bis zu 3 Jahren<br />
angesammelt werden, sofern es mit der Gefährdungssituation<br />
zu vereinbaren ist. Sonst müssen die Einsatzzeiten<br />
jährlich geleistet werden (keine Einsatzzeitenkumulierung).<br />
11
Unternehmer<br />
12<br />
3 Beispiele aus der Praxis<br />
Grundbetreuung und anlassbezogene<br />
Betreuung in einem Kleinstbetrieb<br />
Ein Psychotherapeut, der eine Angestellte<br />
beschäftigt, möchte sich ganz seinen Patienten<br />
widmen. Trotzdem soll der Arbeitsschutz<br />
in seiner Praxis effizient und bedarfsorientiert<br />
umgesetzt werden. Er entscheidet sich<br />
daher für die Grundbetreuung und anlassbezogene<br />
Betreuung der BGW. Er verpflichtet<br />
einen externen Betriebsarzt, der in<br />
Zukunft die Beratung und Betreuung seiner<br />
Angestellten vor Ort wahrnimmt. Was die<br />
Betriebssicherheit betrifft, arbeitet der<br />
Betriebsarzt mit einem freiberuflichen Sicherheitsingenieur<br />
zusammen. Gemeinsam unterstützen<br />
die beiden Experten den Psychotherapeut<br />
bei der Gefährdungsbeurteilung für<br />
die Praxis, die alle fünf Jahre aktualisiert<br />
werden muss. Auf dieser Basis werden zusätzliche<br />
Betreuungstermine nur bei konkreten<br />
Anlässen notwendig.<br />
Ein Jahr nach der Praxiseröffnung klagt die<br />
Mitarbeiterin wiederholt über starke Rückenschmerzen.<br />
Aus diesem besonderen Anlass<br />
vereinbart der Unternehmer eine Beratung<br />
durch den Betriebsarzt. Nach medizinischer<br />
Beratung sowie einer Arbeitsplatzbegehung<br />
wird der Bildschirm-Arbeitsplatz der Mitarbeiterin<br />
ergonomisch umgestaltet, um weiteren<br />
Beschwerden vorzubeugen.<br />
Regelbetreuung in einem Großbetrieb<br />
Der Inhaber eines Altenpflegeheimes mit 75<br />
Mitarbeitern verpflichtet im Rahmen der<br />
Regelbetreuung einen externen Arbeitsmediziner<br />
und einen Sicherheitsingenieur, die ihn<br />
in Zukunft in allen Fragen des Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzes entlasten sollen. Mit<br />
Hilfe des BuS-Betreuungs-Assistenten unter<br />
www.bgw-online.de errechnet der Unternehmer<br />
die Einsatzzeiten. Bei 75 Mitarbeitern<br />
ergeben sich 18 Stunden und 45 Minuten<br />
Einsatzzeit für den Betriebsarzt und ebenso<br />
viel für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.<br />
Alternativbetreuung in einem Kleinbetrieb<br />
Ein Friseurbetrieb mit zwölf Mitarbeitern<br />
wurde bisher im Rahmen der Regelbetreuung<br />
von einem arbeitsmedizinischen und<br />
sicherheitstechnischen Dienst betreut. Mit<br />
der <strong>neuen</strong> <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> steht dem Unternehmer<br />
jetzt eine neue Betreuungsform <strong>zur</strong> Auswahl.<br />
Da der Inhaber den Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
als Managementaufgabe sieht<br />
und in Zukunft mehr Einfluss auf die Gestatung<br />
nehmen möchte, entscheidet er sich für<br />
die Alternativbetreuung der BGW.<br />
Er nimmt persönlich an einer Fortbildungsveranstaltung<br />
seiner Innung teil. Nach der<br />
Gefährdungsbeurteilung ermittelt er den<br />
Betreuungsbedarf für den Friseursalon und<br />
entwickelt ein Gesundheitsmanagement-<br />
Konzept für seine Mitarbeiter. Gemeinsam<br />
mit den Spezialisten von der Fachkundigen<br />
Stelle (siehe Seite 18) seiner Innung organisiert<br />
der Unternehmer eine Mitarbeiterschulung<br />
zum Thema Hautschutz.<br />
3 Beispiele aus der Praxis
4 Grund- und anlassbezogene<br />
Betreuung – Fachberatung bei Bedarf<br />
Was versteht man unter Grundbetreuung<br />
und anlassbezogener Betreuung?<br />
Unternehmer, die sich für diese Betreuungsform<br />
entscheiden, müssen sich professionelle<br />
Unterstützung hinzuholen. Nach der <strong>neuen</strong><br />
<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> sind für die fachkundigen Berater<br />
keine festen Einsatzzeiten mehr vorgeschrieben.<br />
Stattdessen kann der Unternehmer den<br />
Betreuungsbedarf selbst bestimmen. Zu der<br />
Grundbetreuung gehört eine Gefährdungsbeurteilung,<br />
die mindestens alle fünf Jahre<br />
wiederholt werden muss. Dabei ist die Unterstützung<br />
vor Ort durch einen Betriebsarzt<br />
oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
zwingend vorgeschrieben. Ausreichend ist<br />
der Besuch jeweils eines Experten, allerdings<br />
muss dieser den anderen Sachverständigen<br />
in seine Arbeit einbeziehen. Wenn<br />
beispielsweise der Betriebsarzt die Betriebsbegehung<br />
durchführt, muss er bei Bedarf<br />
sicherheitstechnische Fragen mit der Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit klären.<br />
Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter<br />
über die verpflichteten Dienstleister informieren.<br />
Wer darf an dieser Betreuungsform<br />
teilnehmen?<br />
Die Grundbetreuung und anlassbezogene<br />
Betreuung steht nur Betrieben mit nicht mehr<br />
als zehn Beschäftigten <strong>zur</strong> Auswahl. Sie ist<br />
besonders geeignet für Unternehmer, die<br />
regelmäßig professionelle Hilfe in Anspruch<br />
nehmen möchten.<br />
4 Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung – Fachberatung bei Bedarf<br />
Wann ist eine sicherheitstechnische und<br />
betriebsärztliche Betreuung vorgeschrieben?<br />
Sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung im<br />
Rahmen der Grundbetreuung als auch bei<br />
anlassbezogenen Betreuungen müssen Sie<br />
sich professionelle Hilfe holen. Ein Betriebsarzt<br />
und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
sind beispielsweise bei <strong>neuen</strong> Arbeitsverfahren<br />
oder baulichen Veränderungen<br />
notwendig. Eine Auflistung weiterer Anlässe<br />
finden Sie in der <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong>.<br />
Wenn für Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben<br />
sind, dann müssen diese unabhängig<br />
von den BuS-Betreuungszeiten vorgenommen<br />
werden.<br />
Was muss ich nachweisen?<br />
Die BGW benötigt einen der folgenden<br />
Nachweise:<br />
• Nachweisbogen <strong>zur</strong> betriebsärztlichen<br />
und sicherheitstechnischen Betreuung<br />
oder<br />
• Kopie des gültigen Betreuungsvertrages<br />
mit einem Betriebsarzt und einer<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit oder<br />
• formlose Erklärung <strong>zur</strong> Durchführung<br />
der Betreuung<br />
Wenn Sie Fragen <strong>zur</strong> Grundbetreuung und<br />
anlassbezogenen Betreuung haben, rufen<br />
Sie unsere Hotline 01805 - 24 26 27<br />
(0,12 Euro pro Minute) an. Unsere Mitarbeiter<br />
helfen Ihnen gern weiter.<br />
13
Unternehmer<br />
14<br />
5 Die Regelbetreuung –<br />
alles bestens geregelt<br />
Was bedeutet Regelbetreuung?<br />
Standard-Einsatzzeiten-Berechnung<br />
Diese Betreuungsform steht allen BGW-<br />
Unternehmen offen – unabhängig von der<br />
Betriebsgröße. Wenn Sie sich für die Regelbetreuung<br />
entscheiden, verpflichten Sie vertraglich<br />
einen Betriebsarzt und eine Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit. Inhalt und Umfang<br />
der Betreuung sind abhängig vom Gefährdungspotenzial<br />
des Arbeitsplatzes. Die Einsatzzeiten<br />
der Berater sind fest vorgegeben<br />
und richten sich nach der Anzahl Ihrer<br />
Mitarbeiter. Für Unternehmen ab 51 Beschäftigte<br />
ist die Regelbetreuung Pflicht.<br />
Was bedeutet Einsatzzeit?<br />
Unter Einsatzzeit versteht man die Arbeitszeit,<br />
die Betriebsärzte und Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit mindestens <strong>zur</strong> Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben in Ihrem Betrieb benötigen.<br />
Es zählt nur die echte Betreuungszeit.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
müssen zusätzlich erbracht werden.<br />
Auch An- und Abfahrten werden nicht zu<br />
den Einsatzzeiten gerechnet. Die Mindest-<br />
Einsatzzeit der Experten richtet sich nach<br />
der Anzahl der Mitarbeiter und dem<br />
Gefährdungspotenzial Ihrer Branche. Zu<br />
welcher Kategorie Ihr Unternehmen gehört<br />
Beispiel: Altenwohnheim, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
und welche Berechnungsfaktoren für Sie<br />
maßgebend sind, steht in der Unfallverhütungsvorschrift<br />
<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> sowie im Anhang.<br />
Wie berechne ich die Einsatzzeiten für meinen<br />
Betrieb?<br />
Die erforderliche Einsatzzeit eines Betriebsarztes<br />
oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
ergibt sich generell aus der vorgegebenen<br />
jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeit multipliziert<br />
mit der Zahl der durchschnittlich bei<br />
Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei<br />
spielt es keine Rolle, ob diese teilzeit- oder<br />
vollzeitbeschäftigt sind. Entscheidend ist die<br />
Zahl der Köpfe.<br />
Für einige Branchen gelten <strong>zur</strong> Einsatzzeitberechnung<br />
der Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
besondere Regeln mit Staffelung der<br />
jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeiten nach der<br />
Betriebsgröße („additiv“ und „nicht-additiv“,<br />
siehe Infokasten Seite 15 und Anhang).<br />
Sie möchten die Einsatzzeiten für Ihren<br />
Betrieb schnell und einfach ausrechnen? Mit<br />
unserem <strong>neuen</strong> BuS-Betreuungs-Assistenten<br />
im Internet unter www.bgw-online.de gelingt<br />
Ihnen dies unkompliziert und mühelos.<br />
Anzahl der Einsatzzeit (Std/Jahr Jährliche<br />
Beschäftigten je Beschäftigtem) Gesamt-Einsatzzeit<br />
Betriebsarzt 45 0,25 45 x 0,25 =11,25 Std.<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit 45 0,25 45 x 0,25 =11,25 Std.<br />
5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt
Achtung! Einsatzzeiten-Berechnung der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
Beispiel: nicht-additive Berechnung, Institut für Präventivmedizin<br />
Anzahl der Staffelungsgrenze Einsatzzeit (Std/Jahr Jährliche<br />
Beschäftigten (Beschäftigte) je Beschäftigtem) Gesamt-Einsatzzeit<br />
Beispielfall 1 45 bis 50 0,25 45 x 0,25 = 11,25 Std.<br />
Beispielfall 2 112 über 50 0,50 112 x 0,50 = 56,00 Std.<br />
Beispiel: additive Berechnung, Krankenhaus<br />
Beispielfall 1 45 bis 50 2,00 45 x 2,00 = 90,00 Std.<br />
Gesamt: 90,00 Std.<br />
Beispielfall 2 112 bis 50 2,00 50 x 2,00 =100,00 Std.<br />
bis 100 1,50 50 x1,50 = 75,00 Std.<br />
über 100 0,75 12 x 0,75 = 9,00 Std.<br />
Gesamt: 184,00 Std.<br />
Was bedeutet Einsatzzeitenkumulierung?<br />
Betriebe mit 11 bis maximal 20 Beschäftigten<br />
können die Einsatzzeiten über einen<br />
Zeitraum von bis zu drei Jahren ansammeln,<br />
wenn es die Gefährdungssituation im Betrieb<br />
erlaubt. Betriebsarzt und Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit betreuen den Betrieb dann<br />
an einem zusammenhängenden Termin<br />
innerhalb dieses Zeitraumes.<br />
Das kann sinnvoll sein, wenn die sich ergebenden<br />
jährlichen Einsatzzeiten für eine<br />
effektive und wirtschaftliche Betreuung vor<br />
Ort zu kurz bemessen sind.<br />
Wie weise ich die Regelbetreuung nach?<br />
Die BGW benötigt einen der folgenden<br />
Nachweise:<br />
5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt<br />
• Nachweisbogen <strong>zur</strong> betriebsärztlichen<br />
und sicherheitstechnischen Betreuung<br />
oder<br />
• Kopie des gültigen Betreuungsvertrages<br />
mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit oder<br />
• formlose Erklärung <strong>zur</strong> Durchführung der<br />
Betreuung<br />
Wenn Sie Fragen <strong>zur</strong> Regelbetreuung haben,<br />
rufen Sie uns an. Die Mitarbeiter unserer<br />
Hotline 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro<br />
pro Minute) stehen Ihnen gern <strong>zur</strong><br />
Verfügung.<br />
15
Unternehmer<br />
16<br />
6 Die Alternativbetreuung –<br />
mehr Flexibilität für kleine Betriebe<br />
Was bedeutet Alternativbetreuung?<br />
Die Alternativbetreuung – auch Leitlinienkonzept,<br />
alternative BuS-Betreuung oder in<br />
der Öffentlichkeit auch „Unternehmermodell”<br />
genannt – ermöglicht dem Unternehmer<br />
in Kleinbetrieben wesentlich mehr<br />
Handlungsspielraum. Im Unterschied zu der<br />
Regelbetreuung brauchen Sie selbst keinen<br />
Betriebsarzt und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
mehr zu verpflichten, sondern<br />
schließen sich einer von den Dach- oder<br />
Standesorganisationen angebotenen Betreuung<br />
an. Diese beinhaltet auch fachliche<br />
Unterstützung bei konkreten Anlässen.<br />
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung<br />
besteht aus folgenden Elementen:<br />
• Erstbegehung des Unternehmens durch<br />
einen Arbeits- und Gesundheitsexperten<br />
der Fachkundigen Stelle (siehe Seite 18)<br />
• Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungsmaßnahmen<br />
eines von der BGW<br />
für die Branche anerkannten Seminaranbieters<br />
• Selbstständige Fortführung der Gefährdungsbeurteilung<br />
im eigenen Betrieb<br />
• Betreuung des Betriebes durch einen<br />
Betriebsarzt und eine Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit bei Bedarf und bei<br />
bestimmten Anlässen (siehe <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong>).<br />
Wer kann an der <strong>neuen</strong> Alternativbetreuung<br />
teilnehmen?<br />
Voraussetzung ist, dass Sie als Unternehmer<br />
aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden<br />
sind.<br />
Die BGW bietet die Alternativbetreuung <strong>zur</strong>zeit<br />
für Friseure, Ärzte und Apotheker an.<br />
Eine Ausweitung des Angebotes auf andere<br />
Branchen befindet sich im Aufbau. Die<br />
Umsetzung erfolgt in Kooperation mit den<br />
zuständigen Dach- oder Standesorganisationen<br />
wie Kammern, Innungen Kreishandwerkerschaften<br />
oder Berufsverbänden.<br />
Wenn Sie Interesse an einer Alternativbetreuung<br />
haben und nicht zu den oben<br />
genannten Branchen gehören, sprechen Sie<br />
mit Ihrer zuständigen Dach- oder Standesorganisation,<br />
damit wir auch für Sie eine<br />
Zusammenarbeit vereinbaren können.<br />
Was muss ich im Rahmen der<br />
Alternativbetreuung tun?<br />
Zunächst müssen Sie persönlich an einer von<br />
der BGW genehmigten Fortbildung teilnehmen.<br />
Die Qualifizierungsmaßnahme besteht<br />
aus je drei Lehreinheiten (à 45 Minuten) zu<br />
den Themen „Arbeitsmedizin” und „Sicherheitstechnik”.<br />
Dieses Seminar ist innerhalb von zwei<br />
Jahren zu absolvieren. Es ist grundsätzlich<br />
zulässig, die Kenntnisse in einem Fernlehrgang<br />
mit Präsenzphasen zu erwerben. Eine<br />
Auffrischung der Kenntnisse ist im Ein- oder<br />
Fünf-Jahres-Takt vorgesehen.<br />
6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe
Was beinhalten die Aus- und<br />
Fortbildungsmaßnahmen?<br />
Im Block „Arbeitsmedizin” erfahren Sie unter<br />
anderem alles über die Bedeutung von<br />
Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen,<br />
Arbeitsschutznormen, Belastungen und Gefährdungen<br />
am Arbeitsplatz sowie die entsprechenden<br />
Arbeitsschutzmaßnahmen, die<br />
betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes<br />
und die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.<br />
Im Block „Sicherheitstechnik” lernen Sie, wie<br />
Sie eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem<br />
Betrieb durchführen und was beim Umgang<br />
mit elektrischen Anlagen, Arbeitsmitteln und<br />
-stoffen sowie beim Brandschutz zu beachten<br />
ist.<br />
Wie finde ich das passende Seminar?<br />
Wir möchten für unsere Mitglieder möglichst<br />
branchennahe Seminare sicherstellen. Die<br />
Fortbildungsseminare finden deshalb in<br />
enger Kooperation mit den Dach- oder<br />
Standesorganisationen wie beispielsweise<br />
Kammern, Verbänden, Innungen oder Kreishandwerkerschaften<br />
statt. Diese organisieren<br />
die praktische Umsetzung der Alternativbetreuung<br />
durch die Einrichtung so genannter<br />
Fachkundiger Stellen. Um die Qualität<br />
der Seminare zu gewährleisten, werden die<br />
für die Fachkundigen Stellen tätigen<br />
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
von der BGW geschult.<br />
6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe<br />
Wo kann ich mich anmelden?<br />
Da die Alternativbetreuung <strong>zur</strong>zeit noch<br />
nicht überall und für alle Branchen angeboten<br />
wird, informieren Sie sich bitte im<br />
Internet über unsere aktuellen Angebote.<br />
Wie geht es nach der Fortbildung weiter?<br />
Sie führen die Gefährdungsbeurteilung<br />
selbst durch, legen die Schutzmaßnahmen<br />
für Ihren Betrieb fest und entscheiden auf<br />
dieser Basis, wann Sie einen Betriebsarzt<br />
oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
benötigen.<br />
Brauche ich noch einen Betriebsarzt und<br />
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?<br />
Bei konkreten Anlässen, die vom Gesetzgeber<br />
exakt vorgegeben sind, müssen Sie<br />
weiterhin auf Experten <strong>zur</strong>ückgreifen. Zum<br />
Beispiel wenn Sie neue Arbeitsverfahren einführen,<br />
die Arbeitsplätze umgestalten oder<br />
wenn in Ihrem Betrieb häufig gesundheitliche<br />
Probleme auftreten. Eine Auflistung der<br />
Anlässe finden Sie in der <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong>.<br />
Was muss ich nachweisen?<br />
Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Sie<br />
an einer von der BGW anerkannten Fortbildung<br />
<strong>zur</strong> Alternativbetreuung teilgenommen<br />
haben. Darüber hinaus brauchen Sie schriftliche<br />
Unterlagen über die in Ihrem Betrieb<br />
vorgenommene Gefährdungsbeurteilung sowie<br />
Nachweise Ihres bestellten Betriebsarztes<br />
und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.<br />
17
Unternehmer<br />
18<br />
Welche Vorteile hat die Alternativbetreuung?<br />
Bei diesem Modell steht die Eigenverantwortung<br />
des Unternehmers im Vordergrund.<br />
Alle Entscheidungen für den Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb liegen<br />
bei Ihnen – selbstverständlich immer unter<br />
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.<br />
Der besondere Vorteil der Alternativbetreuung:<br />
sie ist flexibler als die Regelbetreuung,<br />
orientiert sich stärker an den Bedürfnissen<br />
kleiner Betriebe und kann über die Dachoder<br />
Standesorganisation oft kostengünstig<br />
angeboten werden.<br />
Unabhängig davon, ob Sie Mitglied in der<br />
anbietenden Dach- oder Standesorganisation<br />
sind, steht die Alternativbetreuung<br />
allen Unternehmen <strong>zur</strong> Verfügung – sofern<br />
sich der Firmensitz im geografischen<br />
Zuständigkeitsbereich befindet und der gleichen<br />
Branche angehört.<br />
Haben Sie Fragen <strong>zur</strong> Alternativbetreuung?<br />
Die BGW hat eine Hotline eingerichtet.<br />
Unter 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro pro Minute)<br />
stehen wir Ihnen gern <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Ausführliche <strong>Informationen</strong> zum Thema<br />
alternative BuS-Betreuung finden Sie auch<br />
im Internet unter www.bgw-online.de<br />
Die Fachkundige Stelle –<br />
Ihr Ansprechpartner für den<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
Die Fachkundige Stelle ist eine Kooperation<br />
zwischen der Standesorganisation,<br />
die die Alternativbetreuung anbietet,<br />
und vertraglich verpflichteten Dienstleistern.<br />
Hierzu gehören branchenkundige<br />
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.<br />
Ihre Aufgaben im Rahmen der<br />
Alternativbetreuung sind:<br />
• Erst- und Bedarfsbegehungen der<br />
Betriebe<br />
• Durchführung der Unternehmerschulung<br />
mit BGW-anerkannten Dozenten<br />
• Beratung zu allen branchenrelevanten<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen<br />
inklusive Hotline-Service<br />
• Erstellung branchengerechter Handlungshilfen,<br />
Musteranweisungen etc.<br />
für die an der Alternativbetreuung<br />
teilnehmenden Betriebe<br />
6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe
Die drei Betreuungsformen auf einen Blick<br />
Motivation und<br />
Interessenlage<br />
Durchführungsmodalitäten<br />
Vor-Ort-Betreuung<br />
Betreuungsumfang<br />
Eigenleistung des<br />
Unternehmers<br />
Grundbetreuung Regelbetreuung Alternativbetreuung<br />
und anlassbezogene<br />
Betreuung<br />
Eigenverantwortung des<br />
Unternehmers unterstützt<br />
durch fachkundige Beratung<br />
Betreuung erfolgt durch<br />
einen Ansprechpartner für<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz,<br />
entweder Betriebsarzt<br />
oder Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit<br />
Vor-Ort-Betreuung bei Gefährdungsbeurteilungmindestens<br />
alle 5 Jahre, ansonsten<br />
bei Bedarf und bei vorgegebenen<br />
Anlässen gemäß<br />
<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
Bestimmt durch das in der<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
ermittelte individuelle<br />
Gefährdungspotenzial<br />
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung<br />
mit Experten-<br />
Unterstützung – auch delegierbar.<br />
Einbringung<br />
unternehmensspezifischer<br />
Kenntnisse in die Aktivitäten<br />
der Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten<br />
6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe<br />
Delegation an externe<br />
Arbeits- und<br />
Gesundheitsexperten<br />
Betreuung erfolgt durch<br />
externe oder eigene Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit<br />
und Betriebsärzte nach<br />
festgelegten Einsatzzeiten<br />
pro Beschäftigtem<br />
Vor-Ort-Betreuung in der<br />
Regel jährlich. Unter besonderen<br />
Bedingungen gegebenenfalls<br />
über 3 Jahre<br />
gesammelt<br />
Bestimmt durch vorgegebene<br />
Einsatzzeiten für die<br />
Branche gemäß <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung<br />
mit Experten-<br />
Unterstützung – auch delegierbar.<br />
Einbringung<br />
unternehmensspezifischer<br />
Kenntnisse in die Aktivitäten<br />
der Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten<br />
Hohe Eigenverantwortung<br />
des Unternehmers<br />
Unternehmer qualifiziert<br />
sich mit Hilfe seiner<br />
Standesorganisation und<br />
steuert den Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutz ohne<br />
feste Einsatzzeiten<br />
bedarfsgerecht selbst<br />
Vor-Ort-Betreuung durch<br />
Erstbegehung, ansonsten<br />
bei Bedarf und bei vorgegebenen<br />
Anlässen gemäß<br />
<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
Bestimmt durch die Einschätzung<br />
des geschulten<br />
Unternehmers<br />
Erwerb der Grundkenntnisse<br />
im Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutz (6-Std.-<br />
Basisseminar). Periodische<br />
Fortbildungen. Fortlaufende<br />
Eigensteuerung des<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
19
Unternehmer<br />
20<br />
7 Die Fachleute<br />
7.1 Qualifikation und Aufgaben der<br />
Betriebsärzte<br />
Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?<br />
Der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner hat<br />
die Aufgabe, Sie in allen Fragen des<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der<br />
Unfallverhütung zu unterstützen. Er hilft<br />
Ihnen bei der Organisation der Ersten Hilfe<br />
im Betrieb, ermittelt bei der Betriebsbegehung,<br />
in welchen Ausmaß die dort herrschenden<br />
Bedingungen die Gesundheit Ihrer<br />
Mitarbeiter beeinflussen. Er berät Sie und<br />
Ihre Mitarbeiter in allen Fragen der medizinischen<br />
Vorsorge. Zum Beispiel bei Gefährdungen<br />
durch Gefahrstoffe, Lärm, Infektionen,<br />
Stress oder Suchterkrankungen.<br />
Wen darf ich zum Betriebsarzt „bestellen”?<br />
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)<br />
sind nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder<br />
Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin”<br />
zugelassen. Das kann ein niedergelassener<br />
Arbeitsmediziner oder ein<br />
arbeitsmedizinischer Dienst sein. Diese<br />
Fachmediziner verfügen über die notwendigen<br />
Qualifikationen und können in der<br />
Regel eine umfangreiche Ausstattung anbieten.<br />
Bei niedergelassenen Arbeitsmedizinern<br />
ist darüber hinaus auch eine langjährige<br />
Betreuung gewährleistet.<br />
Einen Mustervertrag für die betriebsärztliche<br />
Betreuung können Sie im Internet unter<br />
www.bgw-online.de,<br />
hilfen” herunterladen.<br />
Stichwort „Arbeits-<br />
Welche Anforderungen sollte der<br />
Betriebsarzt noch erfüllen?<br />
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Betriebsarztes<br />
auf:<br />
• branchenspezifische Kenntnisse<br />
oder Erfahrungen<br />
• gute Erreichbarkeit<br />
• Bereitschaft, den Betrieb bzw.<br />
die Betriebsstätten zu begehen<br />
• regelmäßige Berichterstattung über seine<br />
Tätigkeit im Betrieb<br />
• die Ermächtigung oder Erlaubnis für<br />
die wichtigsten arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorgeuntersuchungen<br />
Tipps für die Auswahl eines Betriebsarztes<br />
können Sie unter www.bgw-online.de, Stichwort<br />
„Arbeitshilfen” herunterladen.<br />
Wo finde ich einen Betriebsarzt?<br />
Betriebsärzte in Ihrer Region finden Sie im<br />
örtlichen Telefonbuch oder über die Verbände<br />
(Adressen siehe Kapitel 8).<br />
7 Die Fachleute
7.2 Qualifikation und Aufgaben der<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit?<br />
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)<br />
soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit Sie in<br />
allen Fragen der Arbeitssicherheit und der<br />
Unfallverhütung unterstützen. Konkret bedeutet<br />
das: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
berät Sie bei der Beschaffung technischer<br />
Arbeitsmittel oder Einführung neuer Arbeitsverfahren,<br />
der Gestaltung von Arbeitsplätzen<br />
und Arbeitsabläufen. Außerdem<br />
begutachtet sie die Arbeitsplätze und Betriebsanlagen<br />
und schlägt Maßnahmen <strong>zur</strong><br />
Mängelbeseitigung vor.<br />
Wer kann diese Aufgaben übernehmen?<br />
Sie können einen eigenen Mitarbeiter <strong>zur</strong><br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterbilden<br />
lassen oder einen qualifizierten Mitarbeiter<br />
einstellen. Voraussetzung ist, dass Ihre<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit Meister, Techniker<br />
oder Ingenieur ist, eine bestimmte Zeit<br />
in dieser Funktion tätig war und an Weiterbildungsmaßnahmen<br />
u.a. bei der BGW<br />
teilgenommen hat. Bedenken Sie: Eine eigene<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich<br />
erst ab einer Einsatzzeit von 160 Stunden<br />
im Jahr.<br />
7 Die Fachleute<br />
Sie können aber auch externe Fachkräfte für<br />
die Aufgaben in Ihrem Betrieb verpflichten,<br />
zum Beispiel einen sicherheitstechnischen<br />
Dienst oder eine freiberuflich arbeitende<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit. Musterverträge<br />
finden Sie im Internet zum Herunterladen<br />
unter www.bgw-online.de.<br />
Wo finde ich eine geeignete Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit?<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder sicherheitstechnische<br />
Dienste in Ihrer Region finden<br />
Sie im örtlichen Branchenbuch oder über<br />
die Verbände (Adressen siehe Kapitel 8).<br />
21
Unternehmer<br />
22<br />
Festangestellte Fachkräfte oder externe Dienste?<br />
Die eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi)<br />
Pro<br />
• Die FASi ist jederzeit vor Ort verfügbar.<br />
• Die FASi ist im Haus bekannt und kennt<br />
selbst die Kommunikationswege.<br />
• Die FASi kennt Betriebsstruktur und<br />
Problembereiche des Unternehmens.<br />
• Das Fachwissen kann für andere<br />
Betriebe oder Tochterunternehmen<br />
genutzt werden.<br />
• Es ergeben sich Synergieeffekte, da der<br />
Mitarbeiter bereits ähnliche Aufgaben<br />
wahrnimmt.<br />
• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
sind ständig im Unternehmen präsent.<br />
• Der Unternehmer kann sensible Bereiche<br />
durch eine Vertrauensperson betreuen<br />
lassen.<br />
Externe Fachkräfte<br />
Pro<br />
• Erfahrung auch aus anderen Unternehmen.<br />
• Kalkulierbare Kosten.<br />
• Arbeitsmittel und Informationsmaterial<br />
werden gestellt.<br />
• Es muss kein Mitarbeiter freigestellt<br />
werden.<br />
• Flexibler Wechsel des Dienstanbieters<br />
möglich.<br />
• Mehr Auswahlmöglichkeiten bei<br />
Spezialisten.<br />
• Dienstleistung aus einer Hand: sicherheitstechnische<br />
Dienste übernehmen oftmals<br />
auch arbeitsmedizinischen Dienste.<br />
Contra<br />
• Die FASi muss eventuell erst ausgebildet<br />
werden.<br />
• Bei Kündigung muss ein neuer Mitarbeiter<br />
ausgebildet oder eingestellt werden.<br />
• Abgrenzungsprobleme beim Nachweis<br />
der Einsatzzeiten.<br />
• Bei kurzen Einsatzzeiten werden<br />
Erfahrungen, Informationsmaterial und<br />
technische Geräte nur selten genutzt.<br />
• Mögliche Interessenkonflikte für Führungskräfte<br />
als FASi in der Doppelrolle<br />
– Unabhängigkeit der FASi ist gefordert.<br />
Contra<br />
• Jeder Arbeitsaufwand, jede An- und<br />
Abfahrtkosten verursacht Kosten.<br />
• Externe Spezialisten sind nicht jederzeit<br />
verfügbar.<br />
• Der persönliche Kontakt zwischen<br />
Mitarbeitern und FASi fehlt.<br />
• Eventuell wechselnde Ansprechpartner.<br />
7 Die Fachleute
8 Service<br />
Ansprechpartner<br />
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische<br />
Betreuung<br />
Hauptverwaltung Hamburg<br />
Zentrale Präventionsdienste der BGW<br />
Bereich Betriebsärztliche und<br />
Sicherheitstechnische Betreuung (BuS)<br />
Telefon (040) 202 07 - 75 61<br />
Hotline 01805 - 24 26 27<br />
(0,12 Euro pro Minute)<br />
Sicherheitsfachkraftausbildung<br />
BGW-Bildungszentrum Dresden<br />
Königsbrücker Landstraße 4b<br />
01109 Dresden<br />
Telefon (0351) 457 - 28 00<br />
(0351) 457 - 28 01<br />
Fax (0351) 457 - 28 25<br />
Adressen<br />
Betriebsärzte<br />
Berufsverband selbstständiger<br />
Arbeitsmediziner und<br />
freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB)<br />
Gartenstraße 29<br />
49152 Bad Essen<br />
Telefon (0800) 101 61 87<br />
Fax (05472) 97 83 19<br />
Internet www.bsafb.de<br />
8 Service<br />
Gesellschaft <strong>zur</strong> Qualitätssicherung in<br />
der betriebsärztlichen Betreuung mbH<br />
(GQB)<br />
Friedrich-Eberle-Straße 4a<br />
76227 Karlsruhe<br />
Telefon (0721) 933 81 82<br />
Fax (0721) 933 81 88<br />
Internet www.gqb.de<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
Bundesverband freiberuflicher<br />
Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher<br />
Dienste e.V. (BFSI)<br />
Bundesgeschäftsstelle<br />
Straße am Heizhaus 1<br />
10318 Berlin<br />
Telefon (030) 50 10 72 - 40<br />
Fax (030) 50 10 72 - 10<br />
Internet www.bfsi.de/mitgliederlisten<br />
Geschäftsstelle Köln<br />
Am Justizzentrum 3<br />
50939 Köln<br />
Telefon (0221) 44 10 84<br />
Fax (0221) 42 19 12<br />
Verband deutscher<br />
Sicherheitsingenieure (VDSI)<br />
Geschäftsstelle<br />
Albert-Schweitzer-Allee 33<br />
65203 Wiesbaden<br />
Telefon (0611) 60 04 00<br />
Fax (0611) 678 07<br />
Internet www.vdsi.de<br />
23
Unternehmer<br />
24<br />
Internet<br />
www.bgw-online.de<br />
Portal der BGW mit <strong>Informationen</strong> für<br />
Kunden. Mit vielfältigen Servicemöglichkeiten<br />
wie Formulardownload, Broschürendownload<br />
und Bestellungen und Seminarbuchungen.<br />
Arbeitshilfen der BuS-Betreuung<br />
zum Download im Kundenzentrum:<br />
• Empfehlungen für die Auswahl von<br />
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
• Mustervertrag für die Betreuung eines<br />
Kleinbetriebes durch Dienstleister aus<br />
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit<br />
• BuS-Betreuungs-Assistent <strong>zur</strong> Berechnung<br />
der Einsatzzeiten<br />
www.hvbg.de<br />
Portal des Hauptverbandes der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften (HVBG). Der<br />
Hauptverband fördert die gemeinsamen<br />
Aufgaben der BGen. Hier finden Sie auch<br />
das Gefahrstoffinformationssystem (GESTIS)<br />
und die Internetpräsenz des Berufsgenossenschaftlichen<br />
Instituts für Arbeitsschutz<br />
(BIA) und des Berufsgenossenschaftlichen<br />
Instituts für Arbeitsmedizin (BGFA).<br />
www.praevention-online.de<br />
Der unabhängige Marktplatz für Arbeitsschutz,<br />
Gesundheitsschutz, Umweltschutz<br />
und Qualität. Internetportal mit zahlreichen<br />
<strong>Informationen</strong> zu allen Themen der Prävention.<br />
www.baua.de<br />
Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />
und Arbeitsmedizin<br />
Literatur<br />
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und<br />
Regeln<br />
<strong>BGV</strong> A1 – Grundlagen der Prävention<br />
<strong>BGV</strong> <strong>A2</strong> – Betriebsärzte und Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit<br />
Verzeichnisse über das Medienangebot<br />
M069 – Schriften für Sicherheit und<br />
Gesundheit<br />
M070 – Seminarangebot<br />
8 Service
Anhang<br />
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Einsatzzeiten in Betrieben<br />
mit mehr als 10 Beschäftigten<br />
Kennziffer<br />
Anhang<br />
Branche<br />
1.0 Humanmedizin<br />
1.1 Arztpraxen<br />
1.2 Notärzte<br />
1.3 Apparategemeinschaften<br />
1.4 Laboratorien und<br />
Forschungsgemeinschaften<br />
2.0 Zahnmedizin<br />
2.1 Zahnarztpraxen<br />
2.2 Kieferorthopäden<br />
2.3 Oralchirurgien<br />
3.0 Heilberufe<br />
3.1 Atemgymnasten<br />
3.2 Ergotherapeuten<br />
3.3 Hebammen<br />
3.4 Heilpraktiker<br />
3.5 Krankengymnasten<br />
3.6 Logopäden<br />
3.7 Masseure<br />
3.8 Medizinische Fußpflege<br />
3.9 Orthoptisten<br />
3.11 Psychologen<br />
3.12 Kurpacker<br />
Betriebsärztliche<br />
Einsatzzeit (Std./Jahr<br />
je Beschäftigtem)<br />
0,25<br />
0,25<br />
Sicherheitstechnische<br />
Einsatzzeit (Std./Jahr<br />
je Beschäftigtem)<br />
Nicht additiv!<br />
11 bis 49 = 0,25<br />
50 und mehr = 0,50<br />
Nicht additiv!<br />
11 bis 49 = 0,25<br />
50 und mehr = 0,50<br />
0,25 0,25<br />
25
Unternehmer<br />
26<br />
Kennziffer<br />
Branche<br />
4.0 Kliniken und medizinische<br />
Dienste<br />
4.1 Krankenhäuser<br />
4.2 Kliniken/Sanatorien<br />
4.3 Rehabilitationseinrichtungen<br />
4.4 Arbeitsmedizinische Dienste<br />
4.5 Blutspendedienste<br />
4.6 Dialysezentren<br />
4.7 Pathologie-Institute<br />
4.8 Sonstige Einrichtungen der<br />
Diagnostik, Therapie,<br />
Vorsorge; Reha<br />
4.9 Notfalldienste<br />
4.10 Vorsorgeeinrichtungen<br />
5.0 Pharmazie<br />
5.1 Apotheken<br />
5.2 Laboratorien und Forschungseinrichtungen<br />
mit pharmakologischer<br />
Ausrichtung<br />
6.0 Tiermedizin<br />
6.1 Tierarztpraxen<br />
6.2 Tierärztliche Kliniken<br />
6.3 Tierbehandler<br />
7.0 Beratung und Betreuung<br />
7.1 Beratungs- und Betreuungsstellen<br />
7.2 Selbsthilfegruppen<br />
7.3 Fahrdienste<br />
7.4 Mahlzeitdienste mit/ohne<br />
Küche<br />
7.5 Rettungsdienste<br />
7.6 Nachbarschaftshilfsdienste<br />
7.7 Psychologische Beratungsstellen<br />
7.8 Bahnhofsmissionen<br />
Betriebsärztliche<br />
Einsatzzeit (Std./Jahr<br />
je Beschäftigtem)<br />
1,20<br />
0,25<br />
0,25<br />
0,25<br />
Sicherheitstechnische<br />
Einsatzzeit (Std./Jahr<br />
je Beschäftigtem)<br />
Additiv!<br />
11 bis 50 = 2,00<br />
51 bis 100 = 1,50<br />
101 und mehr = 0,75<br />
Nicht additiv!<br />
11 bis 49 = 0,25<br />
50 und mehr = 0,50<br />
Nicht additiv!<br />
11 bis 49 = 0,25<br />
50 und mehr = 0,50<br />
Nicht additiv!<br />
11 bis 49 = 0,25<br />
50 und mehr = 0,50<br />
0,25 0,25<br />
Anhang
Anhang<br />
Kennziffer<br />
Branche<br />
8.0 Beauty und Wellness<br />
8.1 Hallen-, Freibäder,<br />
Saunabetriebe<br />
8.2 Kosmetikbetriebe<br />
8.3 Sonnenstudios<br />
8.4 Schlankheitsinstitute<br />
8.5 Solarien<br />
8.6 Tätowier- und Piercingstudios<br />
9.0 Friseurhandwerk<br />
9.1 Friseurbetriebe<br />
9.2 Haarinstitute<br />
10.0 Verwaltung<br />
10.1 Verwaltungseinrichtungen<br />
10.2 Studentenwerke<br />
10.3 Stiftungen und Vereine<br />
10.4 Sozialwerke<br />
10.5 Kammern<br />
10.6 Geschäftsstellen<br />
11.0 Pflege<br />
11.1 Altenpflege- und<br />
Altenkrankenheime<br />
11.2 Altenwohnheime und<br />
-pensionen, Seniorenwohnsitze<br />
11.3 Wohneinrichtungen,<br />
Tagesstätten, -heime und<br />
Tagespflegeheime für<br />
alte Menschen<br />
11.4 Ambulante sozialpflegerische<br />
Dienste (Gemeinde-<br />
Krankenpflegestationen,<br />
Diakoniestationen,<br />
Sozialstationen)<br />
Betriebsärztliche<br />
Einsatzzeit (Std./Jahr<br />
je Beschäftigtem)<br />
0,25<br />
0,25<br />
Sicherheitstechnische<br />
Einsatzzeit (Std./Jahr<br />
je Beschäftigtem)<br />
Nicht additiv!<br />
11 bis 49 = 0,25<br />
50 und mehr = 0,50<br />
Nicht additiv!<br />
11 bis 49 = 0,25<br />
50 und mehr = 0,50<br />
0,20 0,30<br />
0,25 0,25<br />
27
Unternehmer<br />
28<br />
Kennziffer<br />
Branche<br />
12.0 Bildung<br />
12.1 Allgemeinbildende Schulen<br />
12.2 Zahnmedizinische Fachschulen<br />
12.3 Fachschulen<br />
12.4 Aus- und Fortbildungsstätten<br />
für soziale Berufe und<br />
Hauswirtschaft<br />
12.5 Berufsförderungswerke,<br />
Berufsbildungswerke, übrige<br />
berufliche Bildungseinrichtungen<br />
für Personen in besonderen<br />
sozialen Situationen<br />
13.0 Heime und Tagesstätten<br />
13.1 Heime und Tagesstätten für<br />
Personen in besonderen<br />
sozialen Situationen<br />
13.2 Heime der Jugend- und<br />
Familienhilfe<br />
13.3 Familienbildungsstätten<br />
13.4 Tagesstätten für <strong>Kinder</strong> und<br />
Jugendliche<br />
13.5 Mutterhäuser, Schwesternschaften<br />
und Bruderschaften<br />
14.0 Werkstätten für Menschen<br />
mit Behinderungen und<br />
Gefährdete<br />
14.1 Werkstätten für Menschen<br />
mit Behinderungen<br />
14.2 Heime und Tagesstätten für<br />
Menschen mit Behinderungen<br />
14.3 Werkstätten für<br />
Gefährdetenhilfe<br />
15.0 Schädlingsbekämpfung<br />
15.1 Schädlingsbekämpfer/<br />
Desinfektoren<br />
Betriebsärztliche<br />
Einsatzzeit (Std./Jahr<br />
je Beschäftigtem)<br />
0,25<br />
1,20<br />
Sicherheitstechnische<br />
Einsatzzeit (Std./Jahr<br />
je Beschäftigtem)<br />
0,25 0,25<br />
0,25<br />
0,25<br />
Additiv!<br />
11 bis 50 = 2,00<br />
51 bis 100 = 1,50<br />
101 und mehr = 0,75<br />
0,25<br />
Additiv!<br />
11 bis 50 = 2,00<br />
51 bis 100 = 1,50<br />
101 und mehr<br />
Additiv!<br />
11 bis 50 = 2,00<br />
51 bis 100 = 1,50<br />
101 und mehr = 0,75<br />
Anhang
Stichwortregister<br />
A<br />
ABM-Kräfte 8<br />
additive Einsatzzeitenberechnung 14, 15<br />
Alternativbetreuung 16 ff.<br />
Änderungen gegenüber A6/A7 11<br />
Aushilfen 8<br />
B<br />
Beschäftigte 8<br />
Bestellung 20, 21<br />
Betreuungsanlässe 13<br />
Betreuungselemente 16<br />
Betreuungsformen 7, 9, 10, 19<br />
betreuungspflichtige Mitarbeiter 8<br />
Betriebsarzt 20<br />
Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische<br />
Betreuung (BuS-Betreuung) 6<br />
Betriebsgröße 7 ff.<br />
BuS-Betreuungs-Assistent 9, 14<br />
D<br />
Dachorganisation 16, 18<br />
E<br />
Ehrenamtliche Mitarbeiter 8<br />
Ein-Euro-Jobber 8<br />
Einsatzzeit 11, 14, 15, 25<br />
Einsatzzeitenberechnung 14, 15<br />
Einsatzzeitenkumulierung 11, 15<br />
Einsatzzeiten-Tabelle nach Branchen 25<br />
F<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) 21, 22<br />
Fachkundige Stelle 16, 17, 18<br />
Familienangehörige 8<br />
Freie Mitarbeiter 8<br />
Stichwortregister<br />
G<br />
Gefährdungsbeurteilung 16, 17<br />
Gefährdungsbeurteilung in der<br />
Grundbetreuung 13<br />
Geringfügig Beschäftigte 8<br />
Großbetrieb 7, 9, 10<br />
Grundbetreuung und anlassbezogene<br />
Betreuung 13 ff.<br />
H<br />
Heimarbeiter 8<br />
Honorarkräfte 8<br />
K<br />
Kleinbetrieb 7, 9, 10<br />
Kleinstbetrieb 7, 9, 10<br />
L<br />
Leiharbeitnehmer 8<br />
Leitlinienkonzept 16<br />
M<br />
Medizinstudenten 8<br />
Mittel- und Großbetrieb 7, 9, 10<br />
N<br />
Nachweis der Betreuung 13, 15, 17<br />
nicht-additive Einsatzzeitenberechnung<br />
14, 15<br />
P<br />
Präsenz vor Ort 13<br />
Praxisbeispiele 12<br />
Q<br />
Qualifikation 20, 21<br />
Qualifizierungsmaßnahme 16<br />
R<br />
Regelbetreuung 14 ff.<br />
S<br />
Schwellenwert 9<br />
Standesorganisationen 16, 18<br />
T<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
7, 9, 10, 13, 14, 16<br />
Teilzeitkräfte 8<br />
U<br />
Unternehmermodell 16<br />
Unternehmerseminar 16, 17<br />
V<br />
Vergleich der Betreuungsformen 19<br />
Vollzeitkräfte 8<br />
Vorsorgeuntersuchungen 13,<br />
W<br />
Wahlmöglichkeiten 6, 10<br />
Z<br />
Zivildienstleistende 8<br />
29
Unternehmer<br />
30<br />
Kontakt<br />
Grundsätzliches und Beitragsfragen<br />
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege (BGW)<br />
Hauptverwaltung<br />
Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg<br />
Telefon (040) (040) 202 202 07 07 - - 0<br />
0<br />
Telefax (040) 202 07 - 525<br />
Internet www.bgw-online.de<br />
Bereich BuS-Betreuung<br />
Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg<br />
Telefon (040) 202 07 - 75 61<br />
Hotline 01805 - 24 26 27<br />
Versicherungsfälle und Leistungen –<br />
Bezirksverwaltungen<br />
Berlin<br />
Karlsruher Straße 19/22 · 10711 Berlin<br />
Telefon (030) 896 85 - 0<br />
Telefax (030) 896 85 - 525<br />
Bochum<br />
Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum<br />
Telefon (0234) 30 78 - 0<br />
Telefax (0234) 30 78 - 525<br />
Delmenhorst<br />
Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst<br />
Telefon (04221) 913 - 0<br />
Telefax (04221) 913 - 525<br />
Dresden<br />
Gret-Palucca-Straße 1a · 01069 Dresden<br />
Telefon (0351) 86 47 - 0<br />
Telefax (0351) 86 47 - 525<br />
Hamburg<br />
Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg<br />
Telefon (040) 41 25 - 0<br />
Telefax (040) 41 25 - 525<br />
Karlsruhe<br />
Neureuter Straße 37 b · 76185 Karlsruhe<br />
Telefon (0721) 97 20 - 0<br />
Telefax (0721) 97 20 - 525<br />
Köln<br />
Bonner Straße 337 · 50968 Köln<br />
Telefon (0221) 37 72 - 0<br />
Telefax (0221) 37 72 - 525<br />
Magdeburg<br />
Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg<br />
Telefon (0391) 60 90 - 5<br />
Telefax (0391) 60 90 - 625<br />
Mainz<br />
Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz<br />
Telefon (06131) 808 - 0<br />
Telefax (06131) 808 - 525<br />
München<br />
Wallensteinplatz 3 · 80807 München<br />
Telefon (089) 350 96 - 0<br />
Telefax (089) 350 96 - 525<br />
Würzburg<br />
Röntgenring 2 · 97070 Würzburg<br />
Telefon (0931) 35 75 - 0<br />
Telefax (0931) 35 75 - 525<br />
Prävention – Bezirksstellen<br />
Berlin<br />
Karlsruher Straße 19/22 · 10711 Berlin<br />
Telefon (030) 896 85 - 208<br />
Telefax (030) 896 85 - 209<br />
Bochum<br />
Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum<br />
Telefon (0234) 30 78 - 401<br />
Telefax (0234) 30 78 - 425<br />
Delmenhorst<br />
Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst<br />
Telefon (04221) 913 - 401<br />
Telefax (04221) 913 - 509<br />
Dresden<br />
Gret-Palucca-Straße 1a · 01069 Dresden<br />
Telefon (0351) 86 47 - 402<br />
Telefax (0351) 86 47 - 424<br />
Hamburg<br />
Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg<br />
Telefon (040) 41 25 - 648<br />
Telefax (040) 41 25 - 645<br />
Hannover (Außenstelle von Magdeburg)<br />
Anderter Straße 137 · 30559 Hannover<br />
Telefon (0511) 563 59 99 - 91<br />
Telefax (0511) 563 59 99 - 99<br />
Karlsruhe<br />
Neureuter Straße 37 b · 76185 Karlsruhe<br />
Telefon (0721) 97 20 - 151<br />
Telefax (0721) 97 20 - 160<br />
Köln<br />
Bonner Straße 337 · 50968 Köln<br />
Telefon (0221) 37 72 - 440<br />
Telefax (0221) 37 72 - 445<br />
Magdeburg<br />
Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg<br />
Telefon (0391) 60 90 - 608<br />
Telefax (0391) 60 90 - 606<br />
Mainz<br />
Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz<br />
Telefon (06131) 808 - 201<br />
Telefax (06131) 808 - 202<br />
München<br />
Wallensteinplatz 3 · 80807 München<br />
Telefon (089) 350 96 - 141<br />
Telefax (089) 350 96 - 149<br />
Würzburg<br />
Röntgenring 2 · 97070 Würzburg<br />
Telefon (0931) 35 75 - 501<br />
Telefax (0931) 35 75 - 524<br />
Kontakt
Kontakt<br />
52<br />
47<br />
41<br />
54<br />
48<br />
46<br />
45<br />
44<br />
40<br />
50<br />
53<br />
66<br />
42<br />
51<br />
Köln<br />
55<br />
56<br />
26<br />
49<br />
59<br />
Bochum<br />
58<br />
Mainz<br />
57<br />
65<br />
33<br />
35<br />
27/28<br />
32<br />
61<br />
60<br />
64<br />
67 68 69<br />
77<br />
79<br />
Karlsruhe<br />
63<br />
76 75 70<br />
78<br />
25<br />
Delmenhorst<br />
72<br />
34<br />
71<br />
30<br />
74<br />
36<br />
73<br />
88<br />
24<br />
31<br />
20/22<br />
21<br />
37<br />
97<br />
Würzburg<br />
29<br />
23<br />
Hamburg<br />
Hannover<br />
99<br />
98<br />
96<br />
90/91<br />
19<br />
06<br />
07<br />
95<br />
18<br />
92<br />
93<br />
08<br />
16<br />
86<br />
85<br />
89 84<br />
München<br />
87<br />
38<br />
82<br />
39<br />
Magdeburg<br />
80/81<br />
10<br />
14<br />
83<br />
04<br />
17<br />
13<br />
09<br />
94<br />
12<br />
Berlin<br />
15<br />
03<br />
01 02<br />
Dresden<br />
Auf der obigen Karte finden Sie die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort<br />
vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort jeweils zuständig ist.<br />
Jede Region ist in viele Bezirke aufgeteilt. Die Nummern der Bezirke entsprechen den ersten<br />
beiden Ziffern der Postleitzahlen. Sie müssen also nur die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl<br />
auf der Karte heraussuchen, um zu wissen, welche Stelle der BGW für Sie zuständig ist.<br />
31
10/2005 TP <strong>BGV</strong> <strong>A2</strong><br />
Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg · www.bgw-online.de Berufsgenossenschaft<br />
für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege