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Allgemeine Geschäftsbedingungen - VELOFrankfurt

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<strong>Allgemeine</strong> Informationen<br />

<strong>VELOFrankfurt</strong><br />

Serviceheft 2012


Ansprechpartner<br />

Anschrift des Veranstalters:<br />

Velokonzept Saade GmbH<br />

Claudiusstr. 7<br />

10557 Berlin<br />

Deutschland<br />

www.velokonzept.de<br />

Kontakte:<br />

Mobiliar<br />

MMS Mietmöbel Service GmbH<br />

Frau Filiz Tuncer<br />

Tel.: 069 94 21 98 26<br />

E-Mail: ftuncer@mms-miet.de<br />

Rückwände<br />

Jugendladen Bornheim<br />

Stefan Mohr<br />

Tel.: 0179 6683 135<br />

E-Mail: info@jugendladen-bornheim.de<br />

Veranstaltungstechnik<br />

Light Solution Eventtechnik<br />

Nico Rocznik<br />

Tel.: 0175 4081780<br />

E-Mail: info@ls-eventtechnik.de<br />

Ausstellerservice<br />

Frau Kerstin Jennes<br />

Tel.: 030 3116514-15<br />

E-Mail: jennes@velokonzept.de


<strong>Allgemeine</strong> Informationen<br />

Bei der Naxoshalle in Frankfurt handelt es sich um eine historische Industriehalle. Wegen des<br />

einmaligen Flairs haben schon Firmen wie AUDI oder die Zeitschrift Brigitte die Halle für<br />

Präsentationen und Modenschauen genutzt. Damit gehen gewisse bauliche Eigenheiten und<br />

Einschränkungen, wie kleine Säulen und feste Einbauten einher und auch eine Hallen-Heizung ist<br />

nicht vorhanden. Für unser neues „Festival für Fahrrad und urbane Mobilität in der Rhein-Main-<br />

Region“ halten wir gerade dieses Flair weitab vom klassischen Messe-Ambiente für außerordentlich<br />

passend. In diesem Sinne bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass wir nicht in allen Bereichen<br />

klassischen Messestandard bieten werden.


<strong>Allgemeine</strong> Informationen<br />

Wichtige Termine:<br />

Öffnungszeiten<br />

Besucher: 12. Mai 2012, 10–18 (/22) Uhr<br />

13. Mai 2012, 10 – 18 Uhr<br />

Aussteller: 12. Mai 2012, 9–22 Uhr<br />

13. Mai 2012, 9–24 Uhr<br />

Aufbau<br />

Freitag: 11. Mai 2012, 8–20 Uhr<br />

Abbau<br />

Sonntag: 13. Mai 2012, 18–24 Uhr<br />

Montag: 14. Mai 2012, 8–12 Uhr<br />

Darüber hinaus gehende Auf- und Abbautätigkeit ist in Einzelfällen und nach vorhergehender<br />

Genehmigung möglich.<br />

Ablauf Aufbau<br />

Um einen reibungslosen Ablauf des Aufbaus sicherzustellen, wollen wir einen Aufbauplan mit<br />

Anlieferzeiten erstellen.<br />

Teilen Sie uns bitte mit, wann Sie voraussichtlich anliefern werden! Wir werden Ihnen dann Ihre<br />

jeweilige Anlieferzeit vorab bestätigen. Bitte halten Sie die vereinbarten Anlieferzeiten ein!


Informationen von A bis Z<br />

Abfallentsorgung<br />

Für die Beseitigung aller anfallenden Abfälle, sowohl während der Veranstaltung als auch beim Auf-<br />

und Abbau, ist der Aussteller verantwortlich. Die Entsorgung ist vom Aussteller bzw. von dessen<br />

Beauftragten in den bereit gestellten Abfallcontainer selbst vorzunehmen.<br />

Abhängungen von Hallendecken<br />

Das Abhängen von Standaufbauten, Beleuchtungskörpern, Standdecken o. ä. von den Hallendecken ist<br />

dem Aussteller selbst nicht gestattet. An allen messeseitig vorhandenen, abgehängten Decken, wie z. B.<br />

Rasterdecken, sind Abhängungen jeglicher Art aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Decken und<br />

Wände dürfen für Standbefestigungen nicht genutzt werden, das gilt auch für Abspannungen um<br />

Standaufbauten gegen Umfallen zu sichern. Anlehnen von Standbaumaterial an die Außenwände und<br />

Türen ist untersagt.<br />

Anlieferung von Waren<br />

Anlieferung von Waren ist nur während der Aufbauzeiten möglich. Bitte terminieren Sie die Lieferung<br />

entsprechend.<br />

Lieferadresse:<br />

Naxoshalle<br />

Waldschmidtstraße 19<br />

60316 Frankfurt am Main<br />

Ausstellerausweise<br />

Das Betreten der Veranstaltungs- und Ausstellungsbereiche ist nur mit Ausweis gestattet. Aussteller<br />

erhalten gemäß der Größe Ihrer Ausstellungsfläche eine festgelegte Anzahl an Ausstellerausweisen<br />

kostenfrei:<br />

• 2 Ausweise für Stände bis inkl. 10 m² Gesamtfläche<br />

• 3 Ausweise für Stände bis inkl. 20 m² Gesamtfläche<br />

• 5 Ausweise für Stände bis inkl. 50 m² Gesamtfläche<br />

Die Austellerausweise werden für Sie am Aufbautag von 12:00 bis 18:00 Uhr am Messecounter<br />

bereitgehalten. Zusätzliche Ausstellerausweise können für 10€/Stück zzgl. MwSt in bar vor<br />

Ort am Messecounter erworben werden.<br />

Be- und Entladen<br />

Das Gelände bietet nur Platz für kurzzeitiges Be- und Entladen. Es besteht nicht die Möglichkeit, die<br />

Hallen zu befahren. Teilen Sie uns bitte mit, wann Sie voraussichtlich anliefern werden. Wir werden<br />

Ihnen dann Ihre jeweilige Anlieferzeit vorab bestätigen. Bitte halten Sie die vereinbarten<br />

Anlieferzeiten ein!<br />

Informationen zum Abstellen der Fahrzeuge während der Messe finden Sie unter Punkt � Parken.


Informationen von A bis Z<br />

Bewachung<br />

Der Veranstalter lässt die Messehalle und das Außengelände tagsüber und auch nachts von einer<br />

Wachschutzfirma bewachen. Dennoch kann der Veranstalter keine Verantwortung für Messestände<br />

und Ausstellungsgüter übernehmen. Den Ausstellern wird empfohlen, eine Bewachung des<br />

Messestandes zu veranlassen. Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gerne Kontakte zu geeigneten<br />

Firmen.<br />

Brandschutz – Feuerschutz<br />

Baustoffe und Bauteile für den Standbau müssen schwer entflammbar oder nicht brennbar sein.<br />

Datenschutzhinweis<br />

Ihre Daten werden zum Zweck der Leistungserbringung vom Veranstalter gemäß den Bestimmungen<br />

der Datenschutzgesetze gespeichert und verarbeitet. Zu diesem Zweck werden die Daten<br />

erforderlichenfalls an Service-Partner übermittelt.<br />

Diebstahlverhütung<br />

1. Aufbauzeit<br />

Lassen Sie Ihren Ausstellungsstand nach Anlieferung Ihrer Ausstellungsgegenstände nicht mehr<br />

unbeaufsichtigt und sichern Sie alle handlichen und wertvollen Ausstellungsgüter.<br />

2. Öffnungszeiten<br />

Besetzen Sie Ihren Ausstellungsstand bereits vor der Einlasszeit für Besucher. Lassen Sie Ihren Stand<br />

auch während der Pausenzeiten nicht unbesetzt bzw. unbeaufsichtigt und verschließen Sie Ihre<br />

persönlichen Dinge. Diebstahlgefährdete Exponate sollten speziell gesichert werden. Es wird<br />

empfohlen, am Abend den gesamten Stand mit einem Abschlussvorhang vor Einsichtnahme zu<br />

schützen.<br />

Am Samstagabend findet in der Naxoshalle von 18-22 Uhr Kultur rund ums Rad mit Lesungen und<br />

Musik statt. Organisiert wird der Abend vom Radkulturmagazin fahrstil. Die Aussteller sind herzlich<br />

zur Veranstaltung eingeladen. Die Messestände können nach Bedarf bereits vor 22 Uhr geschlossen<br />

werden. Wir werden zwei Personen Wachpersonal einsetzen und mit Flatterband eine Abtrennung<br />

vornehmen. Wir bitten Sie aber, wertvolle, leicht zu stehlende Produkte sicher an- bzw. wegzuschließen.<br />

3. Abbauzeiten<br />

Die meisten Diebstähle ereignen sich in den ersten 3 - 4 Stunden des Abbaus. Lassen Sie daher Ihren<br />

Stand in dieser Zeit nichtunbeaufsichtigt und verlassen Sie den Stand erst, wenn die<br />

Ausstellungsgegenstände sichergestellt, verladen oder der Spedition übergeben worden sind.<br />

Wenn Sie den Abbau Ihres Standes nicht unmittelbar nach Ende der Ausstellung durchführen können,<br />

wird empfohlen, bis zum Beginn des Abbaus eine Standbewachung zu bestellen.<br />

Diebstahlmeldung: Jeder eventuelle Diebstahl sollte zur Anzeige gebracht werden. Melden Sie daher<br />

jeden Diebstahl unverzüglich bei der Ausstellungsleitung. Dort erfahren Sie auch, an welche<br />

Polizeidienststelle Sie sich wegen Erstattung einer Anzeige wenden müssen.


Informationen von A bis Z<br />

Fußbodenbeschaffenheit<br />

In der Naxoshalle liegt Industrieparkett. Andere Bodenbeläge wie etwa Teppich oder Matten sind<br />

daher i.d.R. nicht nötig. Im Boden dürfen keine Verankerungen erfolgen. Das Einbringen von<br />

Bohrlöchern für Dübel ist verboten, das gilt auch für andere Befestigungsarten z.B. Schrauben und<br />

Nägel. Der Standinhaber haftet für festgestellte Schäden.<br />

Gastronomische Leistungen<br />

Die gastronomische Versorgung auf dem Messegelände erfolgt exklusiv durch einen Bio-Caterer. Es<br />

werden auch am Aufbautag Essen und Getränke angeboten.<br />

Bio-Caterer:<br />

Michas Essen und Trinken<br />

Sömmerringstraße 1<br />

60322 Frankfurt am Main<br />

Telefon: 069 55 44 44<br />

Telefax: 069 596 19 87<br />

Hotelreservierung<br />

Die Firma Velokonzept hat ein Zimmerkontingent zu Sonderpreisen zwischen 86 und 116 € im privat<br />

geführten Business Hotel Villa Orange (Hebelstraße 1, 60318 Frankfurt/Main, Telefon +49 69<br />

405840, www.villa-orange.de, contact@villa-orange.de) vereinbart. Stichwort: <strong>VELOFrankfurt</strong> .<br />

Weitere Informationen zur Hotelauswahl erteilt Ihnen gerne die Touristen- Information<br />

Frankfurt/Main (Tel. +49 69 21238800, info@infofrankfurt.de)<br />

Internet<br />

Internetzugang ist per Surfstick möglich. Bei Bedarf stellt Velokonzept ein Laptop mit WLAN-Zugang<br />

zur Verfügung.<br />

Öffentliche Parkmöglichkeiten<br />

Für Fahrer von PKW besteht die Möglichkeit, im Parkhaus Mousonturm in direkter Nähe zur<br />

Naxoshalle zu parken:<br />

Anschrift:<br />

Waldschmidtstraße 6<br />

60316 Frankfurt am Main<br />

Öffnungszeiten:<br />

Durchgehend<br />

Einfahrtshöhe:<br />

2,10 m<br />

Gebühren (inkl. MwSt.) :<br />

pro angefangene Stunde: 1,00 €,<br />

maximale Nachtgebühr von 19:00 bis 07:00 Uhr: 3,00 €<br />

bei 24 Std 15 €


Informationen von A bis Z<br />

LKW-Fahrern empfehlen wir, ihr Fahrzeug an der Straße am Ostpark abzustellen bzw. die offiziellen<br />

Großparkflächen an der Eissporthalle, in der Gutleutstraße oder in der Straße Am Rebstock zu nutzen.<br />

Reinigung<br />

Die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge wird von der Messeleitung veranlasst. Für die<br />

Reinigung der Messestände sind die Aussteller selbst verantwortlich.<br />

Sanitäter<br />

Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist ein Sanitätsteam vor Ort.<br />

Standbau- und Exponatesicherheit<br />

Für die Standsicherheit aller Bauten und Exponate ist der Aussteller verantwortlich und ggf.<br />

nachweispflichtig. Bauseitig vorhandene Bauteile wie Dächer, Decken, Träger, Stützen, Rohrleitungen<br />

o.ä. dürfen durch Standbauteile und Exponate nicht belastet werden; auch leichte Werbeträger,<br />

Fahnen, Standbeleuchtung usw. dürfen an diesen Bauteilen nicht befestigt werden.<br />

Standbau, Standgestaltung<br />

Trennwände zur Standbegrenzung sind nicht im m²-Preis für die Ausstellungsfläche enthalten. Jeder<br />

Aussteller ist für die Konstruktion, den Aufbau und Betrieb des Messestandes sowie die Einhaltung der<br />

Vorschriften eigenverantwortlich. Mehrgeschossige Standbauweise ist grundsätzlich<br />

genehmigungspflichtig. Die Stabilisierung gegen Nachbarstände bzw. vorhandene Bausubstanz ist<br />

nicht gestattet. Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein.<br />

Bei Reihen-, Eck- und Kopfständen ist eine Überbauung zum Standnachbarn hin nicht erlaubt.<br />

Standfläche<br />

Die gemietete Standfläche wird durch den Veranstalter eingemessen; die Eckpunkte werden markiert.<br />

Den Ausstellern wird empfohlen, die gemietete Standfläche, unabhängig von der Standbestätigung<br />

durch den Veranstalter, vor Beginn des Aufbaus auszumessen und die baulichen Gegebenheiten<br />

festzustellen, da der Veranstalter für die Richtigkeit von Maßen und sonstigen Angaben keine Gewähr<br />

übernimmt.<br />

VDE - EU-Niederspannungsrichtlinie<br />

Sämtliche elektrischen Geräte müssen den VDE-Bestimmungen bzw. der EU-<br />

Niederspannungsrichtlinie entsprechen und überein in der EU anerkanntes Sicherheitszeichen<br />

verfügen.<br />

Versicherung<br />

Der Aussteller trägt das gesamte Risiko für seinen Messestand und die Ausstattung und haftet für<br />

jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Wir empfehlen den Abschluss<br />

einer Haftpflichtversicherung! Bitte prüfen Sie die Möglichkeit, eigene Versicherungen abzuschließen.<br />

Bei Interesse nennen wir Ihnen auch einen geeigneten Servicepartner.


Informationen von A bis Z<br />

Verkehrsregelungen<br />

Das Parken von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe der Hallen und vor Ein- und Ausgängen ist<br />

während der Messe nicht gestattet. An den Auf- und Abbautagen dürfen Fahrzeuge nur zum Be- und<br />

Entladen an den vorgenannten Stellen halten – siehe Punkte � Be- und Entladen , � Anlieferung<br />

von Waren und � Öffentliche Parkmöglichkeiten<br />

Werbung innerhalb der Ausstellung<br />

Für Werbezwecke der Aussteller steht der durch die Standwände begrenzte Raum zur Verfügung.<br />

Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen. Jegliche Werbung und die<br />

Verteilung von Werbematerial außerhalb der Messestände sind nicht gestattet. Einzige Ausnahme<br />

bildet der Bauzaun im Außengelände hinter der Naxoshalle. Hier dürfen kostenfrei Banner und<br />

Plakate angebracht werden.<br />

Sollten Sie hier Informationen vermissen, dann melden Sie sich gerne unter:<br />

info@velofrankfurt.com<br />

+49 30 3116514-0<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Ulrike Saade und Team


Informationen von A bis Z<br />

Sie haben die Möglichkeit, sich und Ihre Produkte im Rahmenprogramm zu präsentieren. Wenn Sie<br />

hieran Interesse haben, schicken Sie uns bitte eine Mail an info@velofrankfurt.com oder ein Fax an<br />

+49 30 3116514-69.<br />

Wir zeigen folgende Marken und Produkte:<br />

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Wir präsentieren folgende Marktneuheiten und Highlights:<br />

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Wer ist unser Ansprechpartner auf der Messe?<br />

Vorname, Name<br />

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Mobilnummer:<br />

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Lageplan Naxoshalle


Anfahrtsbeschreibung<br />

Öffentliche Verkehrsmittel<br />

Fahren Sie mit der U4 bis Merianplatz, mit der U6, U7 bis Zoo oder mit der Straßenbahn, Linie 14, bis<br />

Haltestelle Waldschmidtstraße.<br />

www.rmv.de<br />

Fahrrad<br />

Für eine bequeme Anfahrt mit dem Fahrrad finden sie in Kürze Routenempfehlungen auf der Website<br />

des Radfahrbüros Frankfurt:<br />

www.radfahren-ffm.de<br />

Auto<br />

Parken können Sie im Parkhaus Waldschmidtstraße (Mousonturm).<br />

Für Fahrer von PKW besteht die Möglichkeit, im Parkhaus Mousonturm in direkter Nähe zur<br />

Naxoshalle zu parken:<br />

Anschrift:<br />

Waldschmidtstraße 6<br />

60316 Frankfurt am Main<br />

Öffnungszeiten:<br />

Durchgehend<br />

Gebühren (inkl. MwSt.) :<br />

pro angefangene Stunde: 1,00 €<br />

maximale Nachtgebühr<br />

von 19:00 bis 07:00 Uhr: 3,00 €<br />

für 24 Std.: 15 €<br />

LKW-Fahrern empfehlen wir, ihr Fahrzeug an der Straße am Ostpark abzustellen bzw. die offiziellen<br />

Großparkflächen an der Eissporthalle, in der Gutleutstraße oder in der Straße Am Rebstock zu nutzen.


Standskizze<br />

Bitte skizzieren Sie grob den Aufbau Ihres Messestandes!


Meddienkooopera<br />

ation<br />

Zur Bewwerbung<br />

der VVELOFrankf<br />

furt haben wiir<br />

unter ande erem Medien nkooperationnen<br />

mit der<br />

Frankfurrter<br />

<strong>Allgemeine</strong>n<br />

Zeitung g (Rhein Maiin<br />

Ausgabe) und u der Fran nkfurter Runndschau<br />

abgeschllossen.<br />

Am 99.<br />

Mai 2012 erscheinen e beeide<br />

Beilagen n mit einer Auflage A von ru rund 82.500 (FAZ)<br />

und rundd<br />

74.500 Exeemplaren<br />

(Fr rankfurter RRundschau).<br />

Details D können<br />

Sie den nnachfolgenden<br />

Datenbläättern<br />

entnehhmen.<br />

Unter rstützen auchh<br />

Sie die Vera anstaltungsw werbung mit einer eigene en<br />

Anzeige! ! Machen Siee<br />

auf sich selb bst und auf IIhren<br />

Messea auftritt aufmerksam!<br />

Bitte wennden<br />

Sie sichh<br />

bei Fragen direkt an diee<br />

Frankfurter<br />

<strong>Allgemeine</strong> e Zeitung odeer<br />

die Frankf furter<br />

Rundschhau/Anzeigenn:<br />

FAZ<br />

Andreas Aulbach<br />

Medienbberater/Anzeeigen<br />

Handelsvertretung<br />

füür<br />

RheinMai inMedia<br />

Tel.: +499<br />

(069) 7501-4186<br />

Fax: +499<br />

(069) 7501-4197<br />

E-Mail: aaulbach-hanndelsvertretung@rheinmaainmedia.de<br />

Frankfuurter<br />

Runddschau<br />

Nina Kolller<br />

Freie Meediaberatungg<br />

Tourismus & Gesundheeit<br />

Frankfurrter<br />

Rundschhau<br />

Telefon: 069 / 21 99 - 31 41<br />

Fax: 0699<br />

/ 21 99 - 255<br />

31 41<br />

Mobil: 0 175 - 249 311<br />

80<br />

E-Mail: nn.koller@fr<br />

online.de


Erscheinungstermin<br />

Anzeigen- und<br />

Druckunterlagenschluss<br />

Belegungseinheit<br />

Verkaufte Auflage<br />

Millimeterpreis<br />

Druckunterlagen<br />

Format / Satzspiegel<br />

Spaltenbreiten<br />

Rasterweite / Papier<br />

Datenübermittlung<br />

Ansprechpartner<br />

Das<br />

Verbreitungsgebiet<br />

1 = IVW-Auflagenliste 1/2011<br />

Es gelten die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

gemäß RheinMainMedia-<br />

Preisliste Nr. 16, gültig vom 01.01.2012 an.<br />

Radfahren<br />

09. Mai 2012<br />

03. Mai 2012<br />

F.A.Z. Rhein-Main-Zeitung<br />

82.436 Exemplare 1<br />

s/w oder farbig<br />

nordisches Zeitungsformat – 371 mm breit x 528 mm hoch (1/1-Seite)<br />

Spalten Breite Spalten Breite<br />

1-spaltig 45 mm 5-spaltig 230 mm<br />

2-spaltig 91 mm 6-spaltig 277 mm<br />

3-spaltig 137 mm 7-spaltig 324 mm<br />

4-spaltig 183 mm 8-spaltig 371 mm<br />

48 l/cm / 45 g/m²<br />

Andreas Aulbach<br />

Handelsvertretung für RheinMainMedia<br />

Tel.: (069) 7501-4186<br />

Fax: (069) 7501-4197<br />

E-Mail: aulbach-handelsvertretung@rheinmainmedia.de<br />

Zeitungsanzeigengesellschaft<br />

RheinMainMedia mbH<br />

Frankenallee 71–81<br />

60327 Frankfurt a. M.<br />

Tel. (069) 7501-4000<br />

www.rheinmainmedia.de<br />

4,10 Euro (+MwSt.)<br />

Manuskript mit Logo/Aufsichtsvorlage, Dias; digitale Vorlagen<br />

per E-Mail, CD-ROM bevorzugt als PDF (PDF/X3, PDF 1.3), EPS<br />

E-Mail: rmm-anzeigen@rheinmainmedia.de<br />

(max. Dateigröße = 10 MB)<br />

Anzeigenupload: Über www.rheinmainmedia.de<br />

oder direkt über https://anzeigenupload.rheinmainmedia.de<br />

Amtsgericht Frankfurt<br />

HRB 43634<br />

Steuer-Nr. 047 249 60013<br />

Ust.-Ident-Nr. DE 188708287<br />

Geschäftsführer:<br />

Andreas Formen, Jörg Mattutat


�<br />

�<br />

�<br />


Testfahrten<br />

Haftungsausschluss Outdoor- Teststrecke<br />

Hiermit bestätige ich<br />

Firma: _____________________________<br />

Name: _____________________________<br />

dass mir die Nutzungsbedingungen für die Outdoor- Teststrecke bekannt sind und akzeptiere diese.<br />

Der Parcours wird auf eigene Gefahr benutzt, und ich lasse die Besucher nur auf den Parcours, wenn<br />

diese einen Haftungsausschluss unterschrieben haben und somit ein Armband, das vom<br />

Servicepersonal vergeben wurde, getragen wird.<br />

_____________________ _____________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift


Besondere <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

Teilnahmebedingungen<br />

Den besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> liegen die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> der<br />

Velokonzept Saade GmbH zugrunde. Soweit in diesen besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> anderweitige<br />

Festlegungen getroffen werden, gelten die hier folgenden Bestimmungen.<br />

Veranstalter<br />

Velokonzept Saade GmbH<br />

Claudiusstraße 7<br />

10557 Berlin<br />

Telefon: +49 30 3116514-0<br />

Telefax: +49 30 3116514-69<br />

E-Mail: info@velokonzept.de<br />

www.velokonzept.de<br />

Veranstaltungsort<br />

Naxoshalle<br />

Wittelsbacherallee 29<br />

60316 Frankfurt/Main<br />

Veranstaltungstermin<br />

12. bis 13. Mai 2012<br />

Öffnungszeiten<br />

Besucher: 12. Mai 2012, 10–18 (/22) Uhr<br />

13. Mai 2012, 10–18 Uhr<br />

Aussteller: 12. Mai 2012, 9–22 Uhr<br />

13. Mai 2012, 9–24 Uhr<br />

Aufbau<br />

Freitag: 11. Mai 2012, 8–20 Uhr<br />

Abbau<br />

Sonntag: 13. Mai 2012, 18–24 Uhr<br />

Montag: 14. Mai 2012, 8-12 Uhr<br />

Anmeldeschluss<br />

13. April 2012<br />

Nomenklatur<br />

Fahrräder, Spezialräder, Fahrradteile, Zubehör, Bekleidung, E-Mobilität, Fitness, Gesundheit,<br />

Wellness, Nachhaltigkeit, Verbände, Dienstleistungen, Institutionen, Medien.


Besondere <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

Zulassung<br />

Zur Ausstellung können nur Firmen, Verbände und Institutionen zugelassen werden, die der<br />

Nomenklatur der Veranstaltung entsprechen. Über die Zulassung zur<br />

Veranstaltung und die Platzierung entscheidet die Velokonzept Saade GmbH nach ihrem Ermessen.<br />

Die Aufnahme zusätzlicher Unternehmen in den angemieteten Stand ist nur als registrierter<br />

Mitaussteller möglich. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Anmeldung von<br />

Mitausstellern ist kostenfrei. Pro Aussteller/Mitaussteller ist ein Marketingbeitrag von 125 Euro zzgl.<br />

der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.<br />

Anmeldung<br />

Bitte benutzen Sie zur Anmeldung die von der Velokonzept Saade GmbH zur Verfügung gestellten<br />

Formulare. Besondere Platzierungswünsche als Bedingung für eine Beteiligung können nicht<br />

anerkannt werden. Ebenso werden Anmeldungen unter Vorbehalt nicht berücksichtigt. Mit Abgabe<br />

der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die allgemeinen und besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> der<br />

Velokonzept Saade GmbH an.<br />

Standflächenmiete<br />

Gemäß der Beschreibung auf der Anmeldung. Frühbucher erhalten bis 15.11.2010 einen Rabatt von<br />

5%. Zusätzlich zur Standflächenmiete werden obligatorisch 10 Euro/m² (maximal 300 Euro) zzgl.<br />

MwSt. für individuelle professionelle Standbeleuchtung und einen Stromanschluss (2Kw inkl.<br />

Verbrauch) berechnet. Andere als die zur Verfügung gestellten Lichter dürfen, solange nicht mit der<br />

Velokonzept Saade GmbH vereinbart, nicht angeschlossen werden.<br />

Standbau/Mobiliar<br />

Die in der Zulassung genannte Art des Standes ist verbindlich. Für Bestellungen von Mobiliar wenden<br />

Sie sich bitte an MMS Mietmöbel Service GmbH, für die Bestellung individuell gestalteter Rückwände<br />

wenden Sie sich bitte an Stefan Mohr, Jugendladen Bornheim. Die Rechnungsstellung für diese<br />

Bestellungen erfolgt über die entsprechenden Ansprechpartner.<br />

Mobiliar:<br />

MMS Mietmöbel Service GmbH<br />

Frau Filiz Tuncer<br />

Tel.: 0 69 94 21 98 26<br />

E-Mail: ftuncer@mms-miet.de<br />

Rückwände:<br />

Jugendladen Bornheim<br />

Stefan Mohr<br />

Tel.: 0179 6683 135<br />

E-Mail: info@jugendladen-bornheim.de<br />

Bestellfrist Rückwände regulär bis 18.04.2012


Besondere <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

Richtlinien<br />

Die vorgegebenen Standgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Eine Überschreitung der<br />

vorgeschriebenen Aufbauhöhe von 2500 mm und der Werbebauhöhe von 3500 mm (gemessen vom<br />

Fußboden bis zur oberen Begrenzung) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der<br />

Velokonzept Saade GmbH zulässig. Alle beim Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer<br />

entflammbar sein.<br />

Die Standfläche ist im ursprünglichen Zustand spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus<br />

durch die Velokonzept Saade GmbH festgesetzten Termin zurückzugeben. Auf den Standbau oder den<br />

Hallenboden aufgebrachtes Material sowie Teppichklebeband und Klebstoffreste sind einwandfrei<br />

ohne Beschädigung des Untergrundes zu beseitigen. Andernfalls ist die Velokonzept Saade GmbH<br />

berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche<br />

auf Schadenersatz bleiben vorbehalten. Der Aussteller haftet darüber hinaus für Beschädigungen des<br />

Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials.<br />

Ausstellerausweise<br />

Die Ausstellerausweise sind gültig für die Zeit vom ersten bis zum letzten Veranstaltungstag und<br />

bieten Zugang zur gesamten Veranstaltung. Ausstellerausweise berechtigen auch während der Auf-<br />

und Abbauzeiten zum Betreten des Geländes der Naxoshalle. Eingesetzte Hilfskräfte beim Auf- und<br />

Abbau sind anzumelden.<br />

Die Zahl der kostenfreien Ausstellerausweise ergibt sich aus den angemeldeten Quadratmetern.<br />

Zusätzliche Ausstellerausweise können kostenpflichtig zum Preis von 10,00 Euro/Stück zzgl. der<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer angefordert werden.<br />

Stand April 2012


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

I. <strong>Allgemeine</strong>s<br />

1. Anmeldung<br />

2. Zulassung<br />

3. Platzierung<br />

4. Mitaussteller<br />

5. Verkaufsregelungen<br />

6. Zahlungsbedingungen<br />

7. Vertragsauflösung<br />

8. Höhere Gewalt<br />

9. Haftung/Versicherung<br />

10. Ausstellerausweise<br />

11. Werbung/Unterhaltung/Aufzeichnungen<br />

II. Messestände<br />

1. Standbaubestimmungen<br />

2. Standbaugenehmigung<br />

3. <strong>Allgemeine</strong> Vorschriften<br />

III. Sonstige Leistungen<br />

1. Sicherheitsservice<br />

2. Reinigung/Entsorgung<br />

3. Versorgungsanschlüsse<br />

4. Schlussbestimmungen<br />

5. Erfüllungsort/Gerichtsstand<br />

I. <strong>Allgemeine</strong>s<br />

1. Anmeldung<br />

Die Anmeldung erfolgt unter Anerkennung der allgemeinen und besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

auf beiliegendem Vordruck, der ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an die Velokonzept<br />

Saade GmbH zu schicken ist. Der Aussteller haftet für Fehler beim Ausfüllen der Formulare.<br />

Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Angaben für Zwecke<br />

der Messebearbeitung gespeichert, ausgewertet und im Zusammenhang hiermit ggf. auch an Dritte<br />

weitergegeben werden. Er verpflichtet sich auch zur Beteiligung an Besucher- und<br />

Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine<br />

Beteiligung über Medien verbreitet werden.<br />

2. Zulassung<br />

Der Vertrag kommt mit der Annahme der rechtsverbindlich und vollständig ausgefüllten<br />

Standanmeldung des Ausstellers durch die Velokonzept Saade GmbH zustande. Dokumentiert wird<br />

der Abschluss durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung durch die Velokonzept Saade GmbH. Ein<br />

Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Velokonzept Saade GmbH kann aus sachlich<br />

gerechtfertigten Gründen einzelne Aussteller bzw. Mitaussteller von der Teilnahme an der<br />

Veranstaltung ausschließen.


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

3. Platzierung<br />

Die Platzierung wird unter Berücksichtigung des Themas sowie der zur Verfügung stehenden<br />

Räumlichkeiten durch die Velokonzept Saade GmbH vorgenommen. Ein Tausch der zugeteilten<br />

Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des<br />

Standes an Dritte sind ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt.<br />

Die Velokonzept Saade GmbH darf von der vom Aussteller gewünschten Größe, Form und Lage des<br />

zugeteilten Platzes abweichen. Dadurch werden weder Ersatzansprüche des Ausstellers noch ein Recht<br />

zum Rücktritt begründet. Der Aussteller muss akzeptieren, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die<br />

Lage der übrigen Stände gegenüber der ursprünglichen Planung verändert haben kann.<br />

Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

4. Mitaussteller<br />

Mitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers mit eigenem Personal und Material ausstellt. Die<br />

Teilnahme von Mitausstellern ist nur zulässig, wenn diese vorab angemeldet wird. Wollen mehrere<br />

Aussteller gemeinsam einen Platz mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen<br />

bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein die<br />

Verhandlungen seitens der Velokonzept Saade GmbH erfolgen. Der Bevollmächtigte haftet für ein<br />

Verschulden seiner Vollmachtgeber wie auch für eigenes Verschulden.<br />

5. Verkaufsregelungen<br />

Der Direktverkauf von Ausstellungsgütern ist von der Velokonzept Saade GmbH zugelassen. Der<br />

Verkauf von Produkten, die dem Charakter der Messe widersprechen, ist nicht erlaubt. Es dürfen nur<br />

neuwertige Ausstellungsgüter ausgestellt werden, die zu dem Branchenangebot der Messe gehören.<br />

Darüber hinaus sind die Vorschriften der Preisauszeichnungsverordnung zu beachten.<br />

Die Velokonzept Saade GmbH kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in der<br />

Standanmeldung nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährdend erweisen oder auch<br />

mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt<br />

die Velokonzept Saade GmbH die Veranstaltungsgüter auf Kosten des Ausstellers. Urheberrechtliche<br />

und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicher zu stellen.<br />

6. Zahlungsbedingungen<br />

Für die Standmiete ist bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung in Höhe von 25% der<br />

voraussichtlichen Flächenmiete fällig; die Zahlung der Restsumme ist 14 Tage nach Zulassung und<br />

Rechnungsstellung unter Angabe der Kunden-, Rechnungs- und Standnummer bei der Velokonzept<br />

Saade GmbH zu bezahlen. Bei verzögerter Anmeldung spätestens mit Messebeginn. Die<br />

termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für den Bezug der gemieteten Standfläche.<br />

Rechnungsstellung über sämtliche Nebenkosten erfolgt unverzüglich nach Schluss der Veranstaltung.<br />

Die Rechnungen sind sofort fällig. Beanstandungen der Rechnung können nur berücksichtigt werden,<br />

wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der Velokonzept<br />

Saade GmbH erfolgen. Verändert sich die Standmiete, so erfolgt Erstattung bzw. Nachberechnung.<br />

Die Abtretung von Forderungen gegenüber der Velokonzept Saade GmbH ist ausgeschlossen. Die<br />

Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten<br />

Gegenforderungen zulässig.


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

Zur Sicherung der Forderungen behält sich die Velokonzept Saade GmbH vor, das<br />

Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu<br />

verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet die Velokonzept Saade GmbH nur im Falle von<br />

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

7. Vertragsauflösung<br />

Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt<br />

oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt.<br />

Eine Reduzierung der Zahlungsverpflichtung kann nur erfolgen, wenn die Velokonzept Saade GmbH<br />

die Standfläche weitervermieten kann. Bei vollständiger Vermietung der verfügbaren<br />

Ausstellungsfläche behält die Velokonzept Saade GmbH gegen den Erstmieter einen Anspruch auf<br />

Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der ursprünglich vereinbarten Standflächenmiete nebst<br />

Nebenkosten. Im Zweifelsfall hat der Aussteller der Velokonzept Saade GmbH nachzuweisen, dass die<br />

Velokonzept Saade GmbH eine mögliche Vermietung unterlassen hat. Erlöse aus einer Neuvermietung<br />

sind nicht zu berücksichtigen, sofern noch nicht belegte Mietflächen vorhanden sind.<br />

Die Velokonzept Saade GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Aussteller seine ihm aufgrund<br />

dieses Vertrages obliegenden Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt hat und der Stand nicht<br />

rechtzeitig vor Eröffnung der Veranstaltung erkennbar belegt ist. Ferner kann die Velokonzept Saade<br />

GmbH von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Standzuteilung aufgrund falscher Voraussetzungen<br />

oder Angaben erfolgte bzw. die Voraussetzungen zur Stand-Zulassung nicht mehr bestehen. Die<br />

Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der Standmiete entsprechend Punkt 6 sowie zur Bezahlung<br />

aller durch seine Anmeldung veranlassten Leistungen bleibt in diesen Fällen bestehen. Die<br />

Velokonzept Saade GmbH behält sich vor eine Veranstaltung mangels Ausstellerinteresse abzusagen.<br />

Die bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Aussteller haben kein Anrecht auf Schadensersatz für den<br />

Veranstaltungsausfall. Die bereits geleisteten Anzahlungen seitens des Ausstellers werden<br />

zurückgezahlt.<br />

8. Höhere Gewalt<br />

Ist die Velokonzept Saade GmbH aufgrund von höherer Gewalt genötigt die Veranstaltung zu kürzen,<br />

zu verschieben oder abzusagen, so erhält der Aussteller hieraus weder Rücktritts- noch<br />

Kündigungsrechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche. Wenn die<br />

Veranstaltung aus wichtigem Grund zeitlich oder räumlich verlegt werden muss, gilt die Anmeldung<br />

des Ausstellers auch für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen, falls der entsprechenden<br />

Mitteilung der Velokonzept Saade GmbH nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich<br />

widersprochen wird.<br />

9. Haftung/Versicherung<br />

Die Velokonzept Saade GmbH haftet für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die sie zu<br />

vertreten hat und die nachweislich während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände<br />

entstandenen sind, bis maximal zur Höhe der Standflächenrechnung des Ausstellers. Für Schäden, die<br />

von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden/werden, übernimmt die Velokonzept Saade


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

GmbH keine Haftung. Insbesondere haftet die Velokonzept Saade GmbH nicht für Schäden, Diebstahl<br />

oder sonstigen Untergang an/von Ausstellungsgut oder Standausrüstung.<br />

Der Aussteller haftet für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern<br />

oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Die Haftung umfasst insbesondere auch<br />

Beschädigungen der Räumlichkeiten und der Umgebung.<br />

10. Ausstellerausweise<br />

Für die Durchführungszeit der Messe erhalten die Aussteller kostenlos die in den besonderen<br />

<strong>Geschäftsbedingungen</strong> festgelegte Anzahl der Ausstellerausweise. Zusätzlich geforderte Ausweise sind<br />

kostenpflichtig. Das Betreten der Messeobjekte ist nur mit den von der Velokonzept Saade GmbH<br />

herausgegebenen, nicht übertragbaren Ausstellerausweisen gestattet.<br />

11. Werbung/Unterhaltung/Aufzeichnungen<br />

Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des<br />

Ausstellers und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse erlaubt. Das<br />

Herumtragen oder -fahren von Werbeträgern auf dem Veranstaltungsgelände sowie das Verteilen von<br />

Drucksachen und Kostproben außerhalb des gemieteten Messestandes ist nicht gestattet. Dies gilt<br />

auch für das Ansprechen und Befragen von Besuchern außerhalb des eigenen Standes.<br />

Musik- und Lichtdarbietungen jeder Art sowie der Betrieb von Lautsprecheranlagen bedürfen der<br />

ausdrücklichen Genehmigung durch die Velokonzept Saade GmbH und sind vor Veranstaltungsbeginn<br />

anzumelden. Diese Genehmigung kann ebenso wie eine Genehmigung zur Vorführung von Maschinen,<br />

akustischen Geräten oder Lichtbildgeräten im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten<br />

Veranstaltungsbetriebes eingeschränkt oder widerrufen werden.<br />

Bei Wiedergabe vervielfältigter Musik ist es Sache des Ausstellers, die entsprechenden<br />

Aufführungsgenehmigungen einzuholen und die Gebühren hierfür zu tragen.<br />

Die Velokonzept Saade GmbH ist berechtigt, über Messestände und Ausstellungsgüter der Aussteller<br />

in Wort und Bild zu berichten und die Aufnahmen für die Veranstaltungswerbung zu verwenden. Das<br />

gewerbliche Fotografieren, Filmen und Zeichnen innerhalb des Veranstaltungsgeländes bedarf der<br />

schriftlichen Genehmigung durch die Velokonzept Saade GmbH.<br />

II. Messestände<br />

1. Standbaubestimmungen<br />

Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponaten sowie Werbeträger sind so zu<br />

erreichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht<br />

gefährdet werden. Für die statische Sicherheit der Stände ist der Aussteller verantwortlich und ggf.<br />

nachweispflichtig.<br />

Soweit in den besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> nicht anders vermerkt, ist die Gestaltung des Standes<br />

ist unter Einhaltung aller Vertragsbedingungen Sache des Ausstellers.


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

Der Abtransport von Messegut sowie der Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung sind<br />

unzulässig. Die Velokonzept Saade GmbH ist berechtigt, bei Verstößen dem Aussteller eine<br />

Konventionalstrafe in Höhe von € 3.000,00 in Rechnung zu stellen.<br />

Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbau-Endtermin noch auf den Ständen befinden, werden auf<br />

Kosten des Ausstellers abtransportiert und auf Lager genommen.<br />

Im Übrigen gelten die technischen Richtlinien des Hallenbetreibers und die Regelungen innerhalb der<br />

besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong>.<br />

2. Standbaugenehmigung<br />

Ausgehend davon, dass alle gängigen technischen Richtlinien und die besonderen<br />

<strong>Geschäftsbedingungen</strong> eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen,<br />

soweit sie eine Grundfläche von nicht mehr als 100m² haben und nicht höher als 3,00m sind, nicht<br />

erforderlich, eine Zeichnung zur Genehmigung einzureichen. Bei allen von der Norm abweichenden<br />

Standbauten (Siehe Punkt 1 und besondere <strong>Geschäftsbedingungen</strong>) ist eine Genehmigung der<br />

Velokonzept Saade GmbH einzuholen.<br />

Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes, die nicht nach (Teil I, Punkt 3) ausgeschlossen<br />

sind, müssen vor Beginn des eigenen Aufbaus der Velokonzept Saade GmbH schriftlich mitgeteilt<br />

werden.<br />

3. <strong>Allgemeine</strong> Vorschriften<br />

Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände der Hausordnung des<br />

Hallenbetreibers und der Velokonzept Saade GmbH. Den Anordnungen der Vertreter des<br />

Hallenbetreibers und der Velokonzept Saade GmbH ist Folge zu leisten. Die in den besonderen<br />

<strong>Geschäftsbedingungen</strong> festgelegten Auf- und Abbautermine sind präzise einzuhalten. Der Aussteller<br />

ist verpflichtet seinen Stand während der gesamten Messelaufzeit innerhalb der festgelegten<br />

Öffnungszeit personell zu besetzten.<br />

Die Lieferfahrzeuge müssen nach zügiger Entladung aus dem Anfahrtsbereich entfernt werden.<br />

Während der Öffnungszeiten ist jeglicher Verkehr auf dem Ausstellungsgelände verboten. Die<br />

Feuerlöschgeräte, Notausgänge und Hinweisschilder müssen direkt erreichbar bzw. deutlich sichtbar<br />

sein. Die Gänge sind als Rettungswege immer frei zu halten. Während der Veranstaltung dürfen nur<br />

Fahrzeuge das Messegelände befahren, die über eine Einfahrtsgenehmigung bzw. einen Parkschein<br />

verfügen.<br />

Das Entladen von Fahrzeugen während der Veranstaltung muss rechtzeitig vor Beginn der täglichen<br />

Öffnungszeit abgeschlossen werden. Die Fahrzeuge müssen das Gelände nach dem Entladen sofort<br />

wieder verlassen. Binnen einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher müssen<br />

Aussteller und Begleitpersonen die Hallen verlassen und das Gelände von Fahrzeugen geräumt haben.<br />

Im Übrigen gelten die Bedingungen des Hallenbetreibers.


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

III. Sonstige Leistungen<br />

1. Sicherheitsservice<br />

Die allgemeine Bewachung des Geländes geschieht durch Beauftragte der Velokonzept Saade GmbH<br />

ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes<br />

ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn<br />

und nach Beendigung der Veranstaltung. Mitarbeiter des ausstellenden Unternehmens dürfen sich<br />

nachts nicht am Stand aufhalten.<br />

2. Reinigung/Entsorgung<br />

Die Velokonzept Saade GmbH hat sich dem vorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet. Bei Einsatz<br />

getrennter Abfallentsorgungssysteme hat sich der Aussteller daran zu beteiligen. Die Velokonzept<br />

Saade GmbH sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Für die tägliche<br />

Reinigung des Messestandes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Reinigungsarbeiten müssen<br />

bis zur täglichen Öffnung der Halle abgeschlossen sein.<br />

3. Versorgungsanschlüsse<br />

Versorgungsanschlüsse sind auf den entsprechenden Vordrucken zu bestellen. Die Installationen bis<br />

zum Standanschluss werden ausschließlich von den von der Velokonzept Saade GmbH bzw. vom<br />

Hallenbetreiber zugelassenen Firmen ausgeführt.<br />

Bei eigenem Standbau können Installationen innerhalb des Standes auch von Fachfirmen ausgeführt<br />

werden. Im Schadenfall haftet der Aussteller für die durch die Installation verursachten Schäden.<br />

Verbrauchskosten, Kosten für Installationen und sonstige Dienstleistungen werden gesondert<br />

berechnet, soweit dies in den Besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> nicht anders geregelt ist. Aufträge<br />

sind den entsprechenden Formblättern der Ausstellerunterlagen zu entnehmen. Anschlüsse und<br />

Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als<br />

zulässig, können auf Kosten des Ausstellers von der Velokonzept Saade GmbH bzw. vom<br />

Hallenbetreiber entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Für alle Schäden, die im Zusammenhang<br />

mit der Benutzung nicht gemeldeter oder nicht auf Veranlassung durch die Velokonzept Saade GmbH<br />

ausgeführter Anschlüsse entstehen, haftet der Aussteller.<br />

Eine Haftung durch die Velokonzept Saade GmbH für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen<br />

bei der Stromversorgung ist ausgeschlossen.<br />

4. Schlussbestimmungen<br />

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit<br />

zu erlangen, von der Velokonzept Saade GmbH schriftlich bestätigt werden. Behördliche<br />

Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die<br />

GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und<br />

sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das<br />

Gerätesicherheitsgesetz.<br />

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages<br />

unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte sich eine Bestimmung dieser


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

Teilnahmebedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, bleibt dadurch die Gültigkeit der<br />

Bestimmung im Übrigen unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine dem Regelungszweck<br />

entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen.<br />

5. Erfüllungsort/ Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort ist Berlin. Das gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine<br />

juristische Person öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.<br />

Stand: April 2012

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