Allgemeine Geschäftsbedingungen - VELOFrankfurt
Allgemeine Geschäftsbedingungen - VELOFrankfurt
Allgemeine Geschäftsbedingungen - VELOFrankfurt
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<strong>Allgemeine</strong> Informationen<br />
<strong>VELOFrankfurt</strong><br />
Serviceheft 2012
Ansprechpartner<br />
Anschrift des Veranstalters:<br />
Velokonzept Saade GmbH<br />
Claudiusstr. 7<br />
10557 Berlin<br />
Deutschland<br />
www.velokonzept.de<br />
Kontakte:<br />
Mobiliar<br />
MMS Mietmöbel Service GmbH<br />
Frau Filiz Tuncer<br />
Tel.: 069 94 21 98 26<br />
E-Mail: ftuncer@mms-miet.de<br />
Rückwände<br />
Jugendladen Bornheim<br />
Stefan Mohr<br />
Tel.: 0179 6683 135<br />
E-Mail: info@jugendladen-bornheim.de<br />
Veranstaltungstechnik<br />
Light Solution Eventtechnik<br />
Nico Rocznik<br />
Tel.: 0175 4081780<br />
E-Mail: info@ls-eventtechnik.de<br />
Ausstellerservice<br />
Frau Kerstin Jennes<br />
Tel.: 030 3116514-15<br />
E-Mail: jennes@velokonzept.de
<strong>Allgemeine</strong> Informationen<br />
Bei der Naxoshalle in Frankfurt handelt es sich um eine historische Industriehalle. Wegen des<br />
einmaligen Flairs haben schon Firmen wie AUDI oder die Zeitschrift Brigitte die Halle für<br />
Präsentationen und Modenschauen genutzt. Damit gehen gewisse bauliche Eigenheiten und<br />
Einschränkungen, wie kleine Säulen und feste Einbauten einher und auch eine Hallen-Heizung ist<br />
nicht vorhanden. Für unser neues „Festival für Fahrrad und urbane Mobilität in der Rhein-Main-<br />
Region“ halten wir gerade dieses Flair weitab vom klassischen Messe-Ambiente für außerordentlich<br />
passend. In diesem Sinne bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass wir nicht in allen Bereichen<br />
klassischen Messestandard bieten werden.
<strong>Allgemeine</strong> Informationen<br />
Wichtige Termine:<br />
Öffnungszeiten<br />
Besucher: 12. Mai 2012, 10–18 (/22) Uhr<br />
13. Mai 2012, 10 – 18 Uhr<br />
Aussteller: 12. Mai 2012, 9–22 Uhr<br />
13. Mai 2012, 9–24 Uhr<br />
Aufbau<br />
Freitag: 11. Mai 2012, 8–20 Uhr<br />
Abbau<br />
Sonntag: 13. Mai 2012, 18–24 Uhr<br />
Montag: 14. Mai 2012, 8–12 Uhr<br />
Darüber hinaus gehende Auf- und Abbautätigkeit ist in Einzelfällen und nach vorhergehender<br />
Genehmigung möglich.<br />
Ablauf Aufbau<br />
Um einen reibungslosen Ablauf des Aufbaus sicherzustellen, wollen wir einen Aufbauplan mit<br />
Anlieferzeiten erstellen.<br />
Teilen Sie uns bitte mit, wann Sie voraussichtlich anliefern werden! Wir werden Ihnen dann Ihre<br />
jeweilige Anlieferzeit vorab bestätigen. Bitte halten Sie die vereinbarten Anlieferzeiten ein!
Informationen von A bis Z<br />
Abfallentsorgung<br />
Für die Beseitigung aller anfallenden Abfälle, sowohl während der Veranstaltung als auch beim Auf-<br />
und Abbau, ist der Aussteller verantwortlich. Die Entsorgung ist vom Aussteller bzw. von dessen<br />
Beauftragten in den bereit gestellten Abfallcontainer selbst vorzunehmen.<br />
Abhängungen von Hallendecken<br />
Das Abhängen von Standaufbauten, Beleuchtungskörpern, Standdecken o. ä. von den Hallendecken ist<br />
dem Aussteller selbst nicht gestattet. An allen messeseitig vorhandenen, abgehängten Decken, wie z. B.<br />
Rasterdecken, sind Abhängungen jeglicher Art aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Decken und<br />
Wände dürfen für Standbefestigungen nicht genutzt werden, das gilt auch für Abspannungen um<br />
Standaufbauten gegen Umfallen zu sichern. Anlehnen von Standbaumaterial an die Außenwände und<br />
Türen ist untersagt.<br />
Anlieferung von Waren<br />
Anlieferung von Waren ist nur während der Aufbauzeiten möglich. Bitte terminieren Sie die Lieferung<br />
entsprechend.<br />
Lieferadresse:<br />
Naxoshalle<br />
Waldschmidtstraße 19<br />
60316 Frankfurt am Main<br />
Ausstellerausweise<br />
Das Betreten der Veranstaltungs- und Ausstellungsbereiche ist nur mit Ausweis gestattet. Aussteller<br />
erhalten gemäß der Größe Ihrer Ausstellungsfläche eine festgelegte Anzahl an Ausstellerausweisen<br />
kostenfrei:<br />
• 2 Ausweise für Stände bis inkl. 10 m² Gesamtfläche<br />
• 3 Ausweise für Stände bis inkl. 20 m² Gesamtfläche<br />
• 5 Ausweise für Stände bis inkl. 50 m² Gesamtfläche<br />
Die Austellerausweise werden für Sie am Aufbautag von 12:00 bis 18:00 Uhr am Messecounter<br />
bereitgehalten. Zusätzliche Ausstellerausweise können für 10€/Stück zzgl. MwSt in bar vor<br />
Ort am Messecounter erworben werden.<br />
Be- und Entladen<br />
Das Gelände bietet nur Platz für kurzzeitiges Be- und Entladen. Es besteht nicht die Möglichkeit, die<br />
Hallen zu befahren. Teilen Sie uns bitte mit, wann Sie voraussichtlich anliefern werden. Wir werden<br />
Ihnen dann Ihre jeweilige Anlieferzeit vorab bestätigen. Bitte halten Sie die vereinbarten<br />
Anlieferzeiten ein!<br />
Informationen zum Abstellen der Fahrzeuge während der Messe finden Sie unter Punkt � Parken.
Informationen von A bis Z<br />
Bewachung<br />
Der Veranstalter lässt die Messehalle und das Außengelände tagsüber und auch nachts von einer<br />
Wachschutzfirma bewachen. Dennoch kann der Veranstalter keine Verantwortung für Messestände<br />
und Ausstellungsgüter übernehmen. Den Ausstellern wird empfohlen, eine Bewachung des<br />
Messestandes zu veranlassen. Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gerne Kontakte zu geeigneten<br />
Firmen.<br />
Brandschutz – Feuerschutz<br />
Baustoffe und Bauteile für den Standbau müssen schwer entflammbar oder nicht brennbar sein.<br />
Datenschutzhinweis<br />
Ihre Daten werden zum Zweck der Leistungserbringung vom Veranstalter gemäß den Bestimmungen<br />
der Datenschutzgesetze gespeichert und verarbeitet. Zu diesem Zweck werden die Daten<br />
erforderlichenfalls an Service-Partner übermittelt.<br />
Diebstahlverhütung<br />
1. Aufbauzeit<br />
Lassen Sie Ihren Ausstellungsstand nach Anlieferung Ihrer Ausstellungsgegenstände nicht mehr<br />
unbeaufsichtigt und sichern Sie alle handlichen und wertvollen Ausstellungsgüter.<br />
2. Öffnungszeiten<br />
Besetzen Sie Ihren Ausstellungsstand bereits vor der Einlasszeit für Besucher. Lassen Sie Ihren Stand<br />
auch während der Pausenzeiten nicht unbesetzt bzw. unbeaufsichtigt und verschließen Sie Ihre<br />
persönlichen Dinge. Diebstahlgefährdete Exponate sollten speziell gesichert werden. Es wird<br />
empfohlen, am Abend den gesamten Stand mit einem Abschlussvorhang vor Einsichtnahme zu<br />
schützen.<br />
Am Samstagabend findet in der Naxoshalle von 18-22 Uhr Kultur rund ums Rad mit Lesungen und<br />
Musik statt. Organisiert wird der Abend vom Radkulturmagazin fahrstil. Die Aussteller sind herzlich<br />
zur Veranstaltung eingeladen. Die Messestände können nach Bedarf bereits vor 22 Uhr geschlossen<br />
werden. Wir werden zwei Personen Wachpersonal einsetzen und mit Flatterband eine Abtrennung<br />
vornehmen. Wir bitten Sie aber, wertvolle, leicht zu stehlende Produkte sicher an- bzw. wegzuschließen.<br />
3. Abbauzeiten<br />
Die meisten Diebstähle ereignen sich in den ersten 3 - 4 Stunden des Abbaus. Lassen Sie daher Ihren<br />
Stand in dieser Zeit nichtunbeaufsichtigt und verlassen Sie den Stand erst, wenn die<br />
Ausstellungsgegenstände sichergestellt, verladen oder der Spedition übergeben worden sind.<br />
Wenn Sie den Abbau Ihres Standes nicht unmittelbar nach Ende der Ausstellung durchführen können,<br />
wird empfohlen, bis zum Beginn des Abbaus eine Standbewachung zu bestellen.<br />
Diebstahlmeldung: Jeder eventuelle Diebstahl sollte zur Anzeige gebracht werden. Melden Sie daher<br />
jeden Diebstahl unverzüglich bei der Ausstellungsleitung. Dort erfahren Sie auch, an welche<br />
Polizeidienststelle Sie sich wegen Erstattung einer Anzeige wenden müssen.
Informationen von A bis Z<br />
Fußbodenbeschaffenheit<br />
In der Naxoshalle liegt Industrieparkett. Andere Bodenbeläge wie etwa Teppich oder Matten sind<br />
daher i.d.R. nicht nötig. Im Boden dürfen keine Verankerungen erfolgen. Das Einbringen von<br />
Bohrlöchern für Dübel ist verboten, das gilt auch für andere Befestigungsarten z.B. Schrauben und<br />
Nägel. Der Standinhaber haftet für festgestellte Schäden.<br />
Gastronomische Leistungen<br />
Die gastronomische Versorgung auf dem Messegelände erfolgt exklusiv durch einen Bio-Caterer. Es<br />
werden auch am Aufbautag Essen und Getränke angeboten.<br />
Bio-Caterer:<br />
Michas Essen und Trinken<br />
Sömmerringstraße 1<br />
60322 Frankfurt am Main<br />
Telefon: 069 55 44 44<br />
Telefax: 069 596 19 87<br />
Hotelreservierung<br />
Die Firma Velokonzept hat ein Zimmerkontingent zu Sonderpreisen zwischen 86 und 116 € im privat<br />
geführten Business Hotel Villa Orange (Hebelstraße 1, 60318 Frankfurt/Main, Telefon +49 69<br />
405840, www.villa-orange.de, contact@villa-orange.de) vereinbart. Stichwort: <strong>VELOFrankfurt</strong> .<br />
Weitere Informationen zur Hotelauswahl erteilt Ihnen gerne die Touristen- Information<br />
Frankfurt/Main (Tel. +49 69 21238800, info@infofrankfurt.de)<br />
Internet<br />
Internetzugang ist per Surfstick möglich. Bei Bedarf stellt Velokonzept ein Laptop mit WLAN-Zugang<br />
zur Verfügung.<br />
Öffentliche Parkmöglichkeiten<br />
Für Fahrer von PKW besteht die Möglichkeit, im Parkhaus Mousonturm in direkter Nähe zur<br />
Naxoshalle zu parken:<br />
Anschrift:<br />
Waldschmidtstraße 6<br />
60316 Frankfurt am Main<br />
Öffnungszeiten:<br />
Durchgehend<br />
Einfahrtshöhe:<br />
2,10 m<br />
Gebühren (inkl. MwSt.) :<br />
pro angefangene Stunde: 1,00 €,<br />
maximale Nachtgebühr von 19:00 bis 07:00 Uhr: 3,00 €<br />
bei 24 Std 15 €
Informationen von A bis Z<br />
LKW-Fahrern empfehlen wir, ihr Fahrzeug an der Straße am Ostpark abzustellen bzw. die offiziellen<br />
Großparkflächen an der Eissporthalle, in der Gutleutstraße oder in der Straße Am Rebstock zu nutzen.<br />
Reinigung<br />
Die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge wird von der Messeleitung veranlasst. Für die<br />
Reinigung der Messestände sind die Aussteller selbst verantwortlich.<br />
Sanitäter<br />
Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist ein Sanitätsteam vor Ort.<br />
Standbau- und Exponatesicherheit<br />
Für die Standsicherheit aller Bauten und Exponate ist der Aussteller verantwortlich und ggf.<br />
nachweispflichtig. Bauseitig vorhandene Bauteile wie Dächer, Decken, Träger, Stützen, Rohrleitungen<br />
o.ä. dürfen durch Standbauteile und Exponate nicht belastet werden; auch leichte Werbeträger,<br />
Fahnen, Standbeleuchtung usw. dürfen an diesen Bauteilen nicht befestigt werden.<br />
Standbau, Standgestaltung<br />
Trennwände zur Standbegrenzung sind nicht im m²-Preis für die Ausstellungsfläche enthalten. Jeder<br />
Aussteller ist für die Konstruktion, den Aufbau und Betrieb des Messestandes sowie die Einhaltung der<br />
Vorschriften eigenverantwortlich. Mehrgeschossige Standbauweise ist grundsätzlich<br />
genehmigungspflichtig. Die Stabilisierung gegen Nachbarstände bzw. vorhandene Bausubstanz ist<br />
nicht gestattet. Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein.<br />
Bei Reihen-, Eck- und Kopfständen ist eine Überbauung zum Standnachbarn hin nicht erlaubt.<br />
Standfläche<br />
Die gemietete Standfläche wird durch den Veranstalter eingemessen; die Eckpunkte werden markiert.<br />
Den Ausstellern wird empfohlen, die gemietete Standfläche, unabhängig von der Standbestätigung<br />
durch den Veranstalter, vor Beginn des Aufbaus auszumessen und die baulichen Gegebenheiten<br />
festzustellen, da der Veranstalter für die Richtigkeit von Maßen und sonstigen Angaben keine Gewähr<br />
übernimmt.<br />
VDE - EU-Niederspannungsrichtlinie<br />
Sämtliche elektrischen Geräte müssen den VDE-Bestimmungen bzw. der EU-<br />
Niederspannungsrichtlinie entsprechen und überein in der EU anerkanntes Sicherheitszeichen<br />
verfügen.<br />
Versicherung<br />
Der Aussteller trägt das gesamte Risiko für seinen Messestand und die Ausstattung und haftet für<br />
jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Wir empfehlen den Abschluss<br />
einer Haftpflichtversicherung! Bitte prüfen Sie die Möglichkeit, eigene Versicherungen abzuschließen.<br />
Bei Interesse nennen wir Ihnen auch einen geeigneten Servicepartner.
Informationen von A bis Z<br />
Verkehrsregelungen<br />
Das Parken von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe der Hallen und vor Ein- und Ausgängen ist<br />
während der Messe nicht gestattet. An den Auf- und Abbautagen dürfen Fahrzeuge nur zum Be- und<br />
Entladen an den vorgenannten Stellen halten – siehe Punkte � Be- und Entladen , � Anlieferung<br />
von Waren und � Öffentliche Parkmöglichkeiten<br />
Werbung innerhalb der Ausstellung<br />
Für Werbezwecke der Aussteller steht der durch die Standwände begrenzte Raum zur Verfügung.<br />
Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen. Jegliche Werbung und die<br />
Verteilung von Werbematerial außerhalb der Messestände sind nicht gestattet. Einzige Ausnahme<br />
bildet der Bauzaun im Außengelände hinter der Naxoshalle. Hier dürfen kostenfrei Banner und<br />
Plakate angebracht werden.<br />
Sollten Sie hier Informationen vermissen, dann melden Sie sich gerne unter:<br />
info@velofrankfurt.com<br />
+49 30 3116514-0<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
Ulrike Saade und Team
Informationen von A bis Z<br />
Sie haben die Möglichkeit, sich und Ihre Produkte im Rahmenprogramm zu präsentieren. Wenn Sie<br />
hieran Interesse haben, schicken Sie uns bitte eine Mail an info@velofrankfurt.com oder ein Fax an<br />
+49 30 3116514-69.<br />
Wir zeigen folgende Marken und Produkte:<br />
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Wir präsentieren folgende Marktneuheiten und Highlights:<br />
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Wer ist unser Ansprechpartner auf der Messe?<br />
Vorname, Name<br />
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Mobilnummer:<br />
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Lageplan Naxoshalle
Anfahrtsbeschreibung<br />
Öffentliche Verkehrsmittel<br />
Fahren Sie mit der U4 bis Merianplatz, mit der U6, U7 bis Zoo oder mit der Straßenbahn, Linie 14, bis<br />
Haltestelle Waldschmidtstraße.<br />
www.rmv.de<br />
Fahrrad<br />
Für eine bequeme Anfahrt mit dem Fahrrad finden sie in Kürze Routenempfehlungen auf der Website<br />
des Radfahrbüros Frankfurt:<br />
www.radfahren-ffm.de<br />
Auto<br />
Parken können Sie im Parkhaus Waldschmidtstraße (Mousonturm).<br />
Für Fahrer von PKW besteht die Möglichkeit, im Parkhaus Mousonturm in direkter Nähe zur<br />
Naxoshalle zu parken:<br />
Anschrift:<br />
Waldschmidtstraße 6<br />
60316 Frankfurt am Main<br />
Öffnungszeiten:<br />
Durchgehend<br />
Gebühren (inkl. MwSt.) :<br />
pro angefangene Stunde: 1,00 €<br />
maximale Nachtgebühr<br />
von 19:00 bis 07:00 Uhr: 3,00 €<br />
für 24 Std.: 15 €<br />
LKW-Fahrern empfehlen wir, ihr Fahrzeug an der Straße am Ostpark abzustellen bzw. die offiziellen<br />
Großparkflächen an der Eissporthalle, in der Gutleutstraße oder in der Straße Am Rebstock zu nutzen.
Standskizze<br />
Bitte skizzieren Sie grob den Aufbau Ihres Messestandes!
Meddienkooopera<br />
ation<br />
Zur Bewwerbung<br />
der VVELOFrankf<br />
furt haben wiir<br />
unter ande erem Medien nkooperationnen<br />
mit der<br />
Frankfurrter<br />
<strong>Allgemeine</strong>n<br />
Zeitung g (Rhein Maiin<br />
Ausgabe) und u der Fran nkfurter Runndschau<br />
abgeschllossen.<br />
Am 99.<br />
Mai 2012 erscheinen e beeide<br />
Beilagen n mit einer Auflage A von ru rund 82.500 (FAZ)<br />
und rundd<br />
74.500 Exeemplaren<br />
(Fr rankfurter RRundschau).<br />
Details D können<br />
Sie den nnachfolgenden<br />
Datenbläättern<br />
entnehhmen.<br />
Unter rstützen auchh<br />
Sie die Vera anstaltungsw werbung mit einer eigene en<br />
Anzeige! ! Machen Siee<br />
auf sich selb bst und auf IIhren<br />
Messea auftritt aufmerksam!<br />
Bitte wennden<br />
Sie sichh<br />
bei Fragen direkt an diee<br />
Frankfurter<br />
<strong>Allgemeine</strong> e Zeitung odeer<br />
die Frankf furter<br />
Rundschhau/Anzeigenn:<br />
FAZ<br />
Andreas Aulbach<br />
Medienbberater/Anzeeigen<br />
Handelsvertretung<br />
füür<br />
RheinMai inMedia<br />
Tel.: +499<br />
(069) 7501-4186<br />
Fax: +499<br />
(069) 7501-4197<br />
E-Mail: aaulbach-hanndelsvertretung@rheinmaainmedia.de<br />
Frankfuurter<br />
Runddschau<br />
Nina Kolller<br />
Freie Meediaberatungg<br />
Tourismus & Gesundheeit<br />
Frankfurrter<br />
Rundschhau<br />
Telefon: 069 / 21 99 - 31 41<br />
Fax: 0699<br />
/ 21 99 - 255<br />
31 41<br />
Mobil: 0 175 - 249 311<br />
80<br />
E-Mail: nn.koller@fr<br />
online.de
Erscheinungstermin<br />
Anzeigen- und<br />
Druckunterlagenschluss<br />
Belegungseinheit<br />
Verkaufte Auflage<br />
Millimeterpreis<br />
Druckunterlagen<br />
Format / Satzspiegel<br />
Spaltenbreiten<br />
Rasterweite / Papier<br />
Datenübermittlung<br />
Ansprechpartner<br />
Das<br />
Verbreitungsgebiet<br />
1 = IVW-Auflagenliste 1/2011<br />
Es gelten die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
gemäß RheinMainMedia-<br />
Preisliste Nr. 16, gültig vom 01.01.2012 an.<br />
Radfahren<br />
09. Mai 2012<br />
03. Mai 2012<br />
F.A.Z. Rhein-Main-Zeitung<br />
82.436 Exemplare 1<br />
s/w oder farbig<br />
nordisches Zeitungsformat – 371 mm breit x 528 mm hoch (1/1-Seite)<br />
Spalten Breite Spalten Breite<br />
1-spaltig 45 mm 5-spaltig 230 mm<br />
2-spaltig 91 mm 6-spaltig 277 mm<br />
3-spaltig 137 mm 7-spaltig 324 mm<br />
4-spaltig 183 mm 8-spaltig 371 mm<br />
48 l/cm / 45 g/m²<br />
Andreas Aulbach<br />
Handelsvertretung für RheinMainMedia<br />
Tel.: (069) 7501-4186<br />
Fax: (069) 7501-4197<br />
E-Mail: aulbach-handelsvertretung@rheinmainmedia.de<br />
Zeitungsanzeigengesellschaft<br />
RheinMainMedia mbH<br />
Frankenallee 71–81<br />
60327 Frankfurt a. M.<br />
Tel. (069) 7501-4000<br />
www.rheinmainmedia.de<br />
4,10 Euro (+MwSt.)<br />
Manuskript mit Logo/Aufsichtsvorlage, Dias; digitale Vorlagen<br />
per E-Mail, CD-ROM bevorzugt als PDF (PDF/X3, PDF 1.3), EPS<br />
E-Mail: rmm-anzeigen@rheinmainmedia.de<br />
(max. Dateigröße = 10 MB)<br />
Anzeigenupload: Über www.rheinmainmedia.de<br />
oder direkt über https://anzeigenupload.rheinmainmedia.de<br />
Amtsgericht Frankfurt<br />
HRB 43634<br />
Steuer-Nr. 047 249 60013<br />
Ust.-Ident-Nr. DE 188708287<br />
Geschäftsführer:<br />
Andreas Formen, Jörg Mattutat
�<br />
�<br />
�<br />
�
Testfahrten<br />
Haftungsausschluss Outdoor- Teststrecke<br />
Hiermit bestätige ich<br />
Firma: _____________________________<br />
Name: _____________________________<br />
dass mir die Nutzungsbedingungen für die Outdoor- Teststrecke bekannt sind und akzeptiere diese.<br />
Der Parcours wird auf eigene Gefahr benutzt, und ich lasse die Besucher nur auf den Parcours, wenn<br />
diese einen Haftungsausschluss unterschrieben haben und somit ein Armband, das vom<br />
Servicepersonal vergeben wurde, getragen wird.<br />
_____________________ _____________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift
Besondere <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
Teilnahmebedingungen<br />
Den besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> liegen die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> der<br />
Velokonzept Saade GmbH zugrunde. Soweit in diesen besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> anderweitige<br />
Festlegungen getroffen werden, gelten die hier folgenden Bestimmungen.<br />
Veranstalter<br />
Velokonzept Saade GmbH<br />
Claudiusstraße 7<br />
10557 Berlin<br />
Telefon: +49 30 3116514-0<br />
Telefax: +49 30 3116514-69<br />
E-Mail: info@velokonzept.de<br />
www.velokonzept.de<br />
Veranstaltungsort<br />
Naxoshalle<br />
Wittelsbacherallee 29<br />
60316 Frankfurt/Main<br />
Veranstaltungstermin<br />
12. bis 13. Mai 2012<br />
Öffnungszeiten<br />
Besucher: 12. Mai 2012, 10–18 (/22) Uhr<br />
13. Mai 2012, 10–18 Uhr<br />
Aussteller: 12. Mai 2012, 9–22 Uhr<br />
13. Mai 2012, 9–24 Uhr<br />
Aufbau<br />
Freitag: 11. Mai 2012, 8–20 Uhr<br />
Abbau<br />
Sonntag: 13. Mai 2012, 18–24 Uhr<br />
Montag: 14. Mai 2012, 8-12 Uhr<br />
Anmeldeschluss<br />
13. April 2012<br />
Nomenklatur<br />
Fahrräder, Spezialräder, Fahrradteile, Zubehör, Bekleidung, E-Mobilität, Fitness, Gesundheit,<br />
Wellness, Nachhaltigkeit, Verbände, Dienstleistungen, Institutionen, Medien.
Besondere <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
Zulassung<br />
Zur Ausstellung können nur Firmen, Verbände und Institutionen zugelassen werden, die der<br />
Nomenklatur der Veranstaltung entsprechen. Über die Zulassung zur<br />
Veranstaltung und die Platzierung entscheidet die Velokonzept Saade GmbH nach ihrem Ermessen.<br />
Die Aufnahme zusätzlicher Unternehmen in den angemieteten Stand ist nur als registrierter<br />
Mitaussteller möglich. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Anmeldung von<br />
Mitausstellern ist kostenfrei. Pro Aussteller/Mitaussteller ist ein Marketingbeitrag von 125 Euro zzgl.<br />
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.<br />
Anmeldung<br />
Bitte benutzen Sie zur Anmeldung die von der Velokonzept Saade GmbH zur Verfügung gestellten<br />
Formulare. Besondere Platzierungswünsche als Bedingung für eine Beteiligung können nicht<br />
anerkannt werden. Ebenso werden Anmeldungen unter Vorbehalt nicht berücksichtigt. Mit Abgabe<br />
der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die allgemeinen und besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> der<br />
Velokonzept Saade GmbH an.<br />
Standflächenmiete<br />
Gemäß der Beschreibung auf der Anmeldung. Frühbucher erhalten bis 15.11.2010 einen Rabatt von<br />
5%. Zusätzlich zur Standflächenmiete werden obligatorisch 10 Euro/m² (maximal 300 Euro) zzgl.<br />
MwSt. für individuelle professionelle Standbeleuchtung und einen Stromanschluss (2Kw inkl.<br />
Verbrauch) berechnet. Andere als die zur Verfügung gestellten Lichter dürfen, solange nicht mit der<br />
Velokonzept Saade GmbH vereinbart, nicht angeschlossen werden.<br />
Standbau/Mobiliar<br />
Die in der Zulassung genannte Art des Standes ist verbindlich. Für Bestellungen von Mobiliar wenden<br />
Sie sich bitte an MMS Mietmöbel Service GmbH, für die Bestellung individuell gestalteter Rückwände<br />
wenden Sie sich bitte an Stefan Mohr, Jugendladen Bornheim. Die Rechnungsstellung für diese<br />
Bestellungen erfolgt über die entsprechenden Ansprechpartner.<br />
Mobiliar:<br />
MMS Mietmöbel Service GmbH<br />
Frau Filiz Tuncer<br />
Tel.: 0 69 94 21 98 26<br />
E-Mail: ftuncer@mms-miet.de<br />
Rückwände:<br />
Jugendladen Bornheim<br />
Stefan Mohr<br />
Tel.: 0179 6683 135<br />
E-Mail: info@jugendladen-bornheim.de<br />
Bestellfrist Rückwände regulär bis 18.04.2012
Besondere <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
Richtlinien<br />
Die vorgegebenen Standgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Eine Überschreitung der<br />
vorgeschriebenen Aufbauhöhe von 2500 mm und der Werbebauhöhe von 3500 mm (gemessen vom<br />
Fußboden bis zur oberen Begrenzung) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der<br />
Velokonzept Saade GmbH zulässig. Alle beim Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer<br />
entflammbar sein.<br />
Die Standfläche ist im ursprünglichen Zustand spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus<br />
durch die Velokonzept Saade GmbH festgesetzten Termin zurückzugeben. Auf den Standbau oder den<br />
Hallenboden aufgebrachtes Material sowie Teppichklebeband und Klebstoffreste sind einwandfrei<br />
ohne Beschädigung des Untergrundes zu beseitigen. Andernfalls ist die Velokonzept Saade GmbH<br />
berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche<br />
auf Schadenersatz bleiben vorbehalten. Der Aussteller haftet darüber hinaus für Beschädigungen des<br />
Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials.<br />
Ausstellerausweise<br />
Die Ausstellerausweise sind gültig für die Zeit vom ersten bis zum letzten Veranstaltungstag und<br />
bieten Zugang zur gesamten Veranstaltung. Ausstellerausweise berechtigen auch während der Auf-<br />
und Abbauzeiten zum Betreten des Geländes der Naxoshalle. Eingesetzte Hilfskräfte beim Auf- und<br />
Abbau sind anzumelden.<br />
Die Zahl der kostenfreien Ausstellerausweise ergibt sich aus den angemeldeten Quadratmetern.<br />
Zusätzliche Ausstellerausweise können kostenpflichtig zum Preis von 10,00 Euro/Stück zzgl. der<br />
gesetzlichen Mehrwertsteuer angefordert werden.<br />
Stand April 2012
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
I. <strong>Allgemeine</strong>s<br />
1. Anmeldung<br />
2. Zulassung<br />
3. Platzierung<br />
4. Mitaussteller<br />
5. Verkaufsregelungen<br />
6. Zahlungsbedingungen<br />
7. Vertragsauflösung<br />
8. Höhere Gewalt<br />
9. Haftung/Versicherung<br />
10. Ausstellerausweise<br />
11. Werbung/Unterhaltung/Aufzeichnungen<br />
II. Messestände<br />
1. Standbaubestimmungen<br />
2. Standbaugenehmigung<br />
3. <strong>Allgemeine</strong> Vorschriften<br />
III. Sonstige Leistungen<br />
1. Sicherheitsservice<br />
2. Reinigung/Entsorgung<br />
3. Versorgungsanschlüsse<br />
4. Schlussbestimmungen<br />
5. Erfüllungsort/Gerichtsstand<br />
I. <strong>Allgemeine</strong>s<br />
1. Anmeldung<br />
Die Anmeldung erfolgt unter Anerkennung der allgemeinen und besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
auf beiliegendem Vordruck, der ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an die Velokonzept<br />
Saade GmbH zu schicken ist. Der Aussteller haftet für Fehler beim Ausfüllen der Formulare.<br />
Mit der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Angaben für Zwecke<br />
der Messebearbeitung gespeichert, ausgewertet und im Zusammenhang hiermit ggf. auch an Dritte<br />
weitergegeben werden. Er verpflichtet sich auch zur Beteiligung an Besucher- und<br />
Auswertungsprogrammen und erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine<br />
Beteiligung über Medien verbreitet werden.<br />
2. Zulassung<br />
Der Vertrag kommt mit der Annahme der rechtsverbindlich und vollständig ausgefüllten<br />
Standanmeldung des Ausstellers durch die Velokonzept Saade GmbH zustande. Dokumentiert wird<br />
der Abschluss durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung durch die Velokonzept Saade GmbH. Ein<br />
Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Velokonzept Saade GmbH kann aus sachlich<br />
gerechtfertigten Gründen einzelne Aussteller bzw. Mitaussteller von der Teilnahme an der<br />
Veranstaltung ausschließen.
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
3. Platzierung<br />
Die Platzierung wird unter Berücksichtigung des Themas sowie der zur Verfügung stehenden<br />
Räumlichkeiten durch die Velokonzept Saade GmbH vorgenommen. Ein Tausch der zugeteilten<br />
Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des<br />
Standes an Dritte sind ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt.<br />
Die Velokonzept Saade GmbH darf von der vom Aussteller gewünschten Größe, Form und Lage des<br />
zugeteilten Platzes abweichen. Dadurch werden weder Ersatzansprüche des Ausstellers noch ein Recht<br />
zum Rücktritt begründet. Der Aussteller muss akzeptieren, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die<br />
Lage der übrigen Stände gegenüber der ursprünglichen Planung verändert haben kann.<br />
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
4. Mitaussteller<br />
Mitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers mit eigenem Personal und Material ausstellt. Die<br />
Teilnahme von Mitausstellern ist nur zulässig, wenn diese vorab angemeldet wird. Wollen mehrere<br />
Aussteller gemeinsam einen Platz mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen<br />
bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein die<br />
Verhandlungen seitens der Velokonzept Saade GmbH erfolgen. Der Bevollmächtigte haftet für ein<br />
Verschulden seiner Vollmachtgeber wie auch für eigenes Verschulden.<br />
5. Verkaufsregelungen<br />
Der Direktverkauf von Ausstellungsgütern ist von der Velokonzept Saade GmbH zugelassen. Der<br />
Verkauf von Produkten, die dem Charakter der Messe widersprechen, ist nicht erlaubt. Es dürfen nur<br />
neuwertige Ausstellungsgüter ausgestellt werden, die zu dem Branchenangebot der Messe gehören.<br />
Darüber hinaus sind die Vorschriften der Preisauszeichnungsverordnung zu beachten.<br />
Die Velokonzept Saade GmbH kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in der<br />
Standanmeldung nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährdend erweisen oder auch<br />
mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt<br />
die Velokonzept Saade GmbH die Veranstaltungsgüter auf Kosten des Ausstellers. Urheberrechtliche<br />
und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicher zu stellen.<br />
6. Zahlungsbedingungen<br />
Für die Standmiete ist bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung in Höhe von 25% der<br />
voraussichtlichen Flächenmiete fällig; die Zahlung der Restsumme ist 14 Tage nach Zulassung und<br />
Rechnungsstellung unter Angabe der Kunden-, Rechnungs- und Standnummer bei der Velokonzept<br />
Saade GmbH zu bezahlen. Bei verzögerter Anmeldung spätestens mit Messebeginn. Die<br />
termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für den Bezug der gemieteten Standfläche.<br />
Rechnungsstellung über sämtliche Nebenkosten erfolgt unverzüglich nach Schluss der Veranstaltung.<br />
Die Rechnungen sind sofort fällig. Beanstandungen der Rechnung können nur berücksichtigt werden,<br />
wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der Velokonzept<br />
Saade GmbH erfolgen. Verändert sich die Standmiete, so erfolgt Erstattung bzw. Nachberechnung.<br />
Die Abtretung von Forderungen gegenüber der Velokonzept Saade GmbH ist ausgeschlossen. Die<br />
Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten<br />
Gegenforderungen zulässig.
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
Zur Sicherung der Forderungen behält sich die Velokonzept Saade GmbH vor, das<br />
Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu<br />
verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet die Velokonzept Saade GmbH nur im Falle von<br />
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
7. Vertragsauflösung<br />
Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt<br />
oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt.<br />
Eine Reduzierung der Zahlungsverpflichtung kann nur erfolgen, wenn die Velokonzept Saade GmbH<br />
die Standfläche weitervermieten kann. Bei vollständiger Vermietung der verfügbaren<br />
Ausstellungsfläche behält die Velokonzept Saade GmbH gegen den Erstmieter einen Anspruch auf<br />
Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der ursprünglich vereinbarten Standflächenmiete nebst<br />
Nebenkosten. Im Zweifelsfall hat der Aussteller der Velokonzept Saade GmbH nachzuweisen, dass die<br />
Velokonzept Saade GmbH eine mögliche Vermietung unterlassen hat. Erlöse aus einer Neuvermietung<br />
sind nicht zu berücksichtigen, sofern noch nicht belegte Mietflächen vorhanden sind.<br />
Die Velokonzept Saade GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Aussteller seine ihm aufgrund<br />
dieses Vertrages obliegenden Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt hat und der Stand nicht<br />
rechtzeitig vor Eröffnung der Veranstaltung erkennbar belegt ist. Ferner kann die Velokonzept Saade<br />
GmbH von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Standzuteilung aufgrund falscher Voraussetzungen<br />
oder Angaben erfolgte bzw. die Voraussetzungen zur Stand-Zulassung nicht mehr bestehen. Die<br />
Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der Standmiete entsprechend Punkt 6 sowie zur Bezahlung<br />
aller durch seine Anmeldung veranlassten Leistungen bleibt in diesen Fällen bestehen. Die<br />
Velokonzept Saade GmbH behält sich vor eine Veranstaltung mangels Ausstellerinteresse abzusagen.<br />
Die bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Aussteller haben kein Anrecht auf Schadensersatz für den<br />
Veranstaltungsausfall. Die bereits geleisteten Anzahlungen seitens des Ausstellers werden<br />
zurückgezahlt.<br />
8. Höhere Gewalt<br />
Ist die Velokonzept Saade GmbH aufgrund von höherer Gewalt genötigt die Veranstaltung zu kürzen,<br />
zu verschieben oder abzusagen, so erhält der Aussteller hieraus weder Rücktritts- noch<br />
Kündigungsrechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche. Wenn die<br />
Veranstaltung aus wichtigem Grund zeitlich oder räumlich verlegt werden muss, gilt die Anmeldung<br />
des Ausstellers auch für den neuen Termin und zu den neuen Bedingungen, falls der entsprechenden<br />
Mitteilung der Velokonzept Saade GmbH nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich<br />
widersprochen wird.<br />
9. Haftung/Versicherung<br />
Die Velokonzept Saade GmbH haftet für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die sie zu<br />
vertreten hat und die nachweislich während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände<br />
entstandenen sind, bis maximal zur Höhe der Standflächenrechnung des Ausstellers. Für Schäden, die<br />
von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden/werden, übernimmt die Velokonzept Saade
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
GmbH keine Haftung. Insbesondere haftet die Velokonzept Saade GmbH nicht für Schäden, Diebstahl<br />
oder sonstigen Untergang an/von Ausstellungsgut oder Standausrüstung.<br />
Der Aussteller haftet für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern<br />
oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Die Haftung umfasst insbesondere auch<br />
Beschädigungen der Räumlichkeiten und der Umgebung.<br />
10. Ausstellerausweise<br />
Für die Durchführungszeit der Messe erhalten die Aussteller kostenlos die in den besonderen<br />
<strong>Geschäftsbedingungen</strong> festgelegte Anzahl der Ausstellerausweise. Zusätzlich geforderte Ausweise sind<br />
kostenpflichtig. Das Betreten der Messeobjekte ist nur mit den von der Velokonzept Saade GmbH<br />
herausgegebenen, nicht übertragbaren Ausstellerausweisen gestattet.<br />
11. Werbung/Unterhaltung/Aufzeichnungen<br />
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des<br />
Ausstellers und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse erlaubt. Das<br />
Herumtragen oder -fahren von Werbeträgern auf dem Veranstaltungsgelände sowie das Verteilen von<br />
Drucksachen und Kostproben außerhalb des gemieteten Messestandes ist nicht gestattet. Dies gilt<br />
auch für das Ansprechen und Befragen von Besuchern außerhalb des eigenen Standes.<br />
Musik- und Lichtdarbietungen jeder Art sowie der Betrieb von Lautsprecheranlagen bedürfen der<br />
ausdrücklichen Genehmigung durch die Velokonzept Saade GmbH und sind vor Veranstaltungsbeginn<br />
anzumelden. Diese Genehmigung kann ebenso wie eine Genehmigung zur Vorführung von Maschinen,<br />
akustischen Geräten oder Lichtbildgeräten im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten<br />
Veranstaltungsbetriebes eingeschränkt oder widerrufen werden.<br />
Bei Wiedergabe vervielfältigter Musik ist es Sache des Ausstellers, die entsprechenden<br />
Aufführungsgenehmigungen einzuholen und die Gebühren hierfür zu tragen.<br />
Die Velokonzept Saade GmbH ist berechtigt, über Messestände und Ausstellungsgüter der Aussteller<br />
in Wort und Bild zu berichten und die Aufnahmen für die Veranstaltungswerbung zu verwenden. Das<br />
gewerbliche Fotografieren, Filmen und Zeichnen innerhalb des Veranstaltungsgeländes bedarf der<br />
schriftlichen Genehmigung durch die Velokonzept Saade GmbH.<br />
II. Messestände<br />
1. Standbaubestimmungen<br />
Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponaten sowie Werbeträger sind so zu<br />
erreichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht<br />
gefährdet werden. Für die statische Sicherheit der Stände ist der Aussteller verantwortlich und ggf.<br />
nachweispflichtig.<br />
Soweit in den besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> nicht anders vermerkt, ist die Gestaltung des Standes<br />
ist unter Einhaltung aller Vertragsbedingungen Sache des Ausstellers.
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
Der Abtransport von Messegut sowie der Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung sind<br />
unzulässig. Die Velokonzept Saade GmbH ist berechtigt, bei Verstößen dem Aussteller eine<br />
Konventionalstrafe in Höhe von € 3.000,00 in Rechnung zu stellen.<br />
Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbau-Endtermin noch auf den Ständen befinden, werden auf<br />
Kosten des Ausstellers abtransportiert und auf Lager genommen.<br />
Im Übrigen gelten die technischen Richtlinien des Hallenbetreibers und die Regelungen innerhalb der<br />
besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong>.<br />
2. Standbaugenehmigung<br />
Ausgehend davon, dass alle gängigen technischen Richtlinien und die besonderen<br />
<strong>Geschäftsbedingungen</strong> eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen,<br />
soweit sie eine Grundfläche von nicht mehr als 100m² haben und nicht höher als 3,00m sind, nicht<br />
erforderlich, eine Zeichnung zur Genehmigung einzureichen. Bei allen von der Norm abweichenden<br />
Standbauten (Siehe Punkt 1 und besondere <strong>Geschäftsbedingungen</strong>) ist eine Genehmigung der<br />
Velokonzept Saade GmbH einzuholen.<br />
Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes, die nicht nach (Teil I, Punkt 3) ausgeschlossen<br />
sind, müssen vor Beginn des eigenen Aufbaus der Velokonzept Saade GmbH schriftlich mitgeteilt<br />
werden.<br />
3. <strong>Allgemeine</strong> Vorschriften<br />
Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände der Hausordnung des<br />
Hallenbetreibers und der Velokonzept Saade GmbH. Den Anordnungen der Vertreter des<br />
Hallenbetreibers und der Velokonzept Saade GmbH ist Folge zu leisten. Die in den besonderen<br />
<strong>Geschäftsbedingungen</strong> festgelegten Auf- und Abbautermine sind präzise einzuhalten. Der Aussteller<br />
ist verpflichtet seinen Stand während der gesamten Messelaufzeit innerhalb der festgelegten<br />
Öffnungszeit personell zu besetzten.<br />
Die Lieferfahrzeuge müssen nach zügiger Entladung aus dem Anfahrtsbereich entfernt werden.<br />
Während der Öffnungszeiten ist jeglicher Verkehr auf dem Ausstellungsgelände verboten. Die<br />
Feuerlöschgeräte, Notausgänge und Hinweisschilder müssen direkt erreichbar bzw. deutlich sichtbar<br />
sein. Die Gänge sind als Rettungswege immer frei zu halten. Während der Veranstaltung dürfen nur<br />
Fahrzeuge das Messegelände befahren, die über eine Einfahrtsgenehmigung bzw. einen Parkschein<br />
verfügen.<br />
Das Entladen von Fahrzeugen während der Veranstaltung muss rechtzeitig vor Beginn der täglichen<br />
Öffnungszeit abgeschlossen werden. Die Fahrzeuge müssen das Gelände nach dem Entladen sofort<br />
wieder verlassen. Binnen einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher müssen<br />
Aussteller und Begleitpersonen die Hallen verlassen und das Gelände von Fahrzeugen geräumt haben.<br />
Im Übrigen gelten die Bedingungen des Hallenbetreibers.
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
III. Sonstige Leistungen<br />
1. Sicherheitsservice<br />
Die allgemeine Bewachung des Geländes geschieht durch Beauftragte der Velokonzept Saade GmbH<br />
ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes<br />
ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn<br />
und nach Beendigung der Veranstaltung. Mitarbeiter des ausstellenden Unternehmens dürfen sich<br />
nachts nicht am Stand aufhalten.<br />
2. Reinigung/Entsorgung<br />
Die Velokonzept Saade GmbH hat sich dem vorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet. Bei Einsatz<br />
getrennter Abfallentsorgungssysteme hat sich der Aussteller daran zu beteiligen. Die Velokonzept<br />
Saade GmbH sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Für die tägliche<br />
Reinigung des Messestandes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Reinigungsarbeiten müssen<br />
bis zur täglichen Öffnung der Halle abgeschlossen sein.<br />
3. Versorgungsanschlüsse<br />
Versorgungsanschlüsse sind auf den entsprechenden Vordrucken zu bestellen. Die Installationen bis<br />
zum Standanschluss werden ausschließlich von den von der Velokonzept Saade GmbH bzw. vom<br />
Hallenbetreiber zugelassenen Firmen ausgeführt.<br />
Bei eigenem Standbau können Installationen innerhalb des Standes auch von Fachfirmen ausgeführt<br />
werden. Im Schadenfall haftet der Aussteller für die durch die Installation verursachten Schäden.<br />
Verbrauchskosten, Kosten für Installationen und sonstige Dienstleistungen werden gesondert<br />
berechnet, soweit dies in den Besonderen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> nicht anders geregelt ist. Aufträge<br />
sind den entsprechenden Formblättern der Ausstellerunterlagen zu entnehmen. Anschlüsse und<br />
Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als<br />
zulässig, können auf Kosten des Ausstellers von der Velokonzept Saade GmbH bzw. vom<br />
Hallenbetreiber entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Für alle Schäden, die im Zusammenhang<br />
mit der Benutzung nicht gemeldeter oder nicht auf Veranlassung durch die Velokonzept Saade GmbH<br />
ausgeführter Anschlüsse entstehen, haftet der Aussteller.<br />
Eine Haftung durch die Velokonzept Saade GmbH für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen<br />
bei der Stromversorgung ist ausgeschlossen.<br />
4. Schlussbestimmungen<br />
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit<br />
zu erlangen, von der Velokonzept Saade GmbH schriftlich bestätigt werden. Behördliche<br />
Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die<br />
GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und<br />
sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das<br />
Gerätesicherheitsgesetz.<br />
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages<br />
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte sich eine Bestimmung dieser
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
Teilnahmebedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, bleibt dadurch die Gültigkeit der<br />
Bestimmung im Übrigen unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine dem Regelungszweck<br />
entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen.<br />
5. Erfüllungsort/ Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort ist Berlin. Das gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine<br />
juristische Person öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.<br />
Stand: April 2012