Flächendesinfektion AF Q - ROGG Verbandstoffe
Flächendesinfektion AF Q - ROGG Verbandstoffe
Flächendesinfektion AF Q - ROGG Verbandstoffe
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<strong>Flächendesinfektion</strong> <strong>AF</strong> Q<br />
Produkteigenschaften<br />
Aldehydfreies Desinfektionskonzentrat 0124<br />
• <strong>Flächendesinfektion</strong>smittel auf der Basis von quartären Ammoniumverbindungen<br />
• biologisch abbaubar<br />
• alkohol- und parfümfrei<br />
• gute Reinigungskraft<br />
• für Acrylglas geeignet<br />
Anwendungsbereich<br />
Gem. MPG: Desinfektion und Reinigung von alkoholempfindlichen Medizinprodukten.<br />
Gem. Biozidrichtlinie: Zur Desinfektion und Reinigung von medizinischem Inventar und Flächen aller Art. Für<br />
alkoholempfindliche Flächen wie z.B. Acrylglas geeignet.<br />
Anwendung<br />
• Lösung entsprechend der Anweisung ansetzen, kaltes Wasser benutzen<br />
• Geeignet zur Scheuer-Wisch-Desinfektion, z. B. Zwei-Eimer-Wisch-Methode<br />
Wirkungsspektrum<br />
• bakterizid,fungizid<br />
• virusinaktivierend (HBV, HCV, BVDV, HIV, Papova-, Rota- und Vaccinia-Viren)<br />
Konzentration und Einwirkzeiten<br />
• Einwirkzeit gem. DGHM/VAH-Richtlinien<br />
geprüft bei erhöhter Belastung inkl. HBV/HIV: 2,0% - 15 min., 1,0% - 1 h, 0,75% - 4 h<br />
• als alkoholfreie Schnelldesinfektion: 7,5% - 1 min., 5,0% - 5 min.<br />
• HCV/BVDV: 0,5% - 15 min., 7,5% - 1 min.<br />
• Vaccinia-Viren: 7,5% - 1 min., 1,0% - 15 min.<br />
• Papova-/Polyoma-Viren: 1.0% - 1 h; 1,5% - 30 min., 7,5% - 5 min.<br />
• Rota-Viren: 0,25% - 1 min.<br />
Kennzeichnung gem. Gefahrstoffverordnung für das Konzentrat<br />
Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt<br />
konsultieren. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Schutzbrille/Geschichtsschutz tragen. Für<br />
Kinder unzugänglich aufbewahren.<br />
Entspricht den gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit bzgl. sensibilisierender Gefahrstoffe (TRGS 540/525).<br />
Desinfektionsmittel sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.<br />
Gutachten<br />
Prof. Dr. Schubert, Hygieniker, Frankfurt/Main:<br />
Gutachten zur <strong>Flächendesinfektion</strong> gem. neuen DGHM/VAH-Richtlinien 9/2001 vom 11.12.2006.<br />
Univ.-Prof. Dr. med. Marth, Hygieniker,Graz:<br />
Gutachten zur Flächendesinf. gem. DGHM/VAH-Richtlinien vom 28.11.2006.<br />
Listung / Zulassung / Registrierung<br />
Gelistet in der aktuellen Desinfektionsmittelliste der DGHM/VAH. Entspricht der EU-Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukt.<br />
Registriert als Biozid-Produkt bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) gem. Biozidgesetz : BAuA-<br />
Reg.-Nr.: N-28658.<br />
Chemisch-Physikalische Daten<br />
Aussehen des Konzentrates: klare, farblose Flüssigkeit<br />
pH-Wert: 7,25 +/- 1,25<br />
Zusammensetzung<br />
100 g Lösung enthalten:<br />
In 100 g sind enthalten:<br />
3,35 g Didecyldimethylammoniumchlorid<br />
3,35 g Alkylbenzyldimethylammoniumchlorid<br />
3,30 g Alkyldimethylethylbenzylammoniumchlorid<br />
Lieferformen<br />
Einzelabpackung Bestellnummer PZN Stand: Januar 2008<br />
5-l-Kanister 9728 1696044<br />
BAuA-Reg.-Nr.: N-28658 Stand: Juni 2007
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG<br />
<strong>ROGG</strong> <strong>Flächendesinfektion</strong> <strong>AF</strong> Q<br />
Desinfektion und Reinigung von medizinischem Inventar und Flächen<br />
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />
Reizt die Haut.<br />
Sehr giftig für Wasserorganismen.<br />
Gefahr ernster Augenschäden.<br />
Gefahr der Schaumaspiration.<br />
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Dämpfe nicht einatmen.<br />
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.<br />
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.<br />
Behälter fest verschlossen halten.<br />
Empfohlene Schutzausrüstung:<br />
Körperschutz: Langärmelige Arbeitskleidung<br />
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz<br />
Handschutz: Schutzhandschuhe (Nitril-, Butyl-Kautschuk)<br />
Brandbekämpfung: Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Produkt selbst brennt nicht.<br />
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei der Entwicklung<br />
von Dämpfen Atemschutz verwenden. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Mit<br />
flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und in geeignetem Behälter entsorgen.<br />
Unfalltelefon:<br />
Ersthelfer:<br />
BETRIEBSANWEISUNG<br />
gem. § 14 GefStoffV<br />
VERHALTEN IM GEFAHRENFALL<br />
ERSTE HILFE<br />
Allgemeine Hinweise: Beschmutzte oder getränkte Kleidung ausziehen.<br />
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.<br />
Nach Einatmen: Betroffene Person an die frische Luft bringen und bei<br />
Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.<br />
Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.<br />
Nach Verschlucken: Keinen Brechreiz auslösen. Erstickungsgefahr<br />
durch schäumende Bestandteile. Viel Wasser zu trinken geben und Arzt<br />
verständigen.<br />
Nach Augenkontakt: Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen,<br />
auch unter den Augenlidern. Augenarzt aufsuchen.<br />
SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />
Datum: 15.08.2011<br />
Allgemeine Hinweise: Konzentrat nicht in den Ausguss entleeren. Nicht in Gewässer gelangen lassen.<br />
Restentleerte Verpackungen können über die örtliche Wiederverwertung entsorgt werden.<br />
Konzentrat-Reste und nicht reinigungsfähige Verpackungen sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 00320-0024 Rev.1.04<br />
<strong>ROGG</strong> FLÄCHENDESINFEKTION <strong>AF</strong> Q Druckdatum 15.08.2011<br />
Seite 1/8 Überarbeitet 15.08.2011<br />
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1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und des Unternehmens<br />
Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung <strong>ROGG</strong> <strong>Flächendesinfektion</strong> <strong>AF</strong> Q<br />
Verwendung des Stoffes oder der Zubereitung Desinfektion und Reinigung von medizinischem<br />
Inventar, Medizinprodukten und Flächen<br />
Bezeichnung des Unternehmens <strong>ROGG</strong> <strong>Verbandstoffe</strong> GmbH & Co. KG<br />
Postfach 1243,<br />
85379 Eching, GERMANY<br />
Tel. +49 8133 9320-0, Fax +49 8133 9320-25<br />
Auskunftgebender Bereich GBK Gefahrgutbüro GmbH<br />
Verantwortlich für das Sicherheitsdatenblatt sds@gbk-ingelheim.de<br />
Notrufnummer GBK Gefahrgutbüro GmbH, Tel. ++49(0)6132-84463<br />
________________________________________________________________________________________________________<br />
2. Mögliche Gefahren<br />
Einstufung<br />
Gefahrenbezeichnungen<br />
Xi Reizend<br />
N Umweltgefährlich<br />
R-Sätze<br />
38 Reizt die Haut.<br />
41 Gefahr ernster Augenschäden.<br />
50 Sehr giftig für Wasserorganismen.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
3. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen<br />
Chemische Charakterisierung (Zubereitung)<br />
Tensidhaltige wässrige Lösung<br />
Gefährliche Inhaltsstoffe<br />
CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung Gew.-% Einstufung<br />
68391-01-5 269-919-4 Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-<br />
C12-18-alkyldimethyl-, Chloride<br />
7173-51-5 230-525-2 Didecyldimethylammoniumchlorid<br />
< 10 C, Xn, N R22-34-50<br />
< 5 Xn, C R22-34<br />
Fettalkoholethoxylat < 5 Xn, Xi R22-41<br />
64-17-5 200-578-6 Ethanol < 2 F, R11<br />
Der volle Wortlaut der aufgeführten R-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden.<br />
Weitere Angaben<br />
Konzentration an quaternären Ammoniumverbindungen < 10%.<br />
_____________________________________________________________________________________________
Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 00320-0024 Rev.1.04<br />
<strong>ROGG</strong> FLÄCHENDESINFEKTION <strong>AF</strong> Q Druckdatum 15.08.2011<br />
Seite 2/8 Überarbeitet 15.08.2011<br />
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4. Erste-Hilfe Maßnahmen<br />
(siehe auch unter Punkt 16: Sonstige Angaben)<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.<br />
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.<br />
Erste Hilfe nach Einatmen<br />
Nach Einatmen von Dämpfen oder Zersetzungsprodukten im Unglücksfall an die frische Luft bringen.<br />
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.<br />
Erste Hilfe nach Hautkontakt<br />
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.<br />
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
Erste Hilfe nach Augenkontakt<br />
Sofort mit viel Wasser, auch unter den Augenlidern, ausspülen.<br />
Augenärztliche Behandlung.<br />
Erste Hilfe nach Verschlucken<br />
Kein Erbrechen hervorrufen. Arzt hinzuziehen. Achtung bei Erbrechen - hohe Erstickungsgefahr durch<br />
schäumende Bestandteile. Mund ausspülen. Einige Gläser Wasser zu trinken geben.<br />
Ob Brechreiz ausgelöst werden soll, soll vom Arzt entschieden werden.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />
(siehe auch unter Punkt 16: Sonstige Angaben)<br />
Geeignete Löschmittel<br />
Produkt selbst brennt nicht; Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.<br />
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel<br />
Wasservollstrahl<br />
Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase<br />
Bei Brand kann entstehen:<br />
Chlorverbindungen,<br />
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und nitrose Gase (NOx).<br />
Besondere Schutzausrüstung<br />
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.<br />
Schutzkleidung.<br />
Sonstige Hinweise<br />
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.<br />
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen<br />
Vorschriften entsorgt werden.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
(siehe auch unter Punkt 16: Sonstige Angaben)<br />
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen<br />
Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz verwenden.<br />
Für ausreichende Lüftung sorgen.<br />
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 00320-0024 Rev.1.04<br />
<strong>ROGG</strong> FLÄCHENDESINFEKTION <strong>AF</strong> Q Druckdatum 15.08.2011<br />
Seite 3/8 Überarbeitet 15.08.2011<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Umweltschutzmaßnahmen<br />
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.<br />
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme<br />
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel).<br />
Mechanisch aufnehmen und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.<br />
7. Handhabung und Lagerung<br />
(siehe auch unter Punkt 16: Sonstige Angaben)<br />
Handhabung<br />
Hinweise zum sicheren Umgang<br />
Den Behälter fest verschlossen halten.<br />
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.<br />
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.<br />
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz<br />
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich<br />
Lagerung<br />
Anforderung an Lagerräume und Behälter<br />
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.<br />
Bei Temperaturen zwischen 5°C und 40°C aufbewahren.<br />
Zusammenlagerungshinweise<br />
Unverträglich mit Oxidationsmitteln.<br />
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen<br />
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />
Lagerklasse nach VCI 12<br />
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung<br />
(siehe auch unter Punkt 16: Sonstige Angaben)<br />
Expositionsgrenzwerte<br />
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)<br />
STOFFIDENTITÄT ARBEITSPLATZGRENZWERT<br />
Bezeichnung EG-Nummer CAS-Nummer ml/m³ (ppm) mg/m³ Spitzenbegr. Faktor<br />
Ethanol 200-578-6 64-17-5 500 960 2 (II)<br />
Begrenzung und Überwachung der Exposition<br />
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz<br />
Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen.<br />
Schutz- und Hygienemaßnahmen<br />
Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen.<br />
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.<br />
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.<br />
Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.
Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 00320-0024 Rev.1.04<br />
<strong>ROGG</strong> FLÄCHENDESINFEKTION <strong>AF</strong> Q Druckdatum 15.08.2011<br />
Seite 4/8 Überarbeitet 15.08.2011<br />
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Atemschutz<br />
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät (Gasfiltertyp A) anlegen.<br />
Handschutz<br />
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien:<br />
Diese Empfehlung beruht ausschließlich auf der chemischen Verträglichkeit und dem Test nach EN 374 unter<br />
Laborbedingungen. Je nach Anwendung können sich unterschiedliche Anforderungen ergeben. Daher sind<br />
zusätzlich die Empfehlungen des Schutzhandschuhlieferanten zu berücksichtigen.<br />
Material Materialstärke des Durchbruchzeit<br />
Handschuhes (maximale Tragedauer)<br />
NR (Naturkautschuk/Naturlatex) 0.5 mm > = 8 h<br />
CR (Polychloropren) 0.5 mm > = 8 h<br />
NBR (Nitrilkautschuk/Nitrillatex) 0.35 mm > = 8 h<br />
Butyl (Butylkautschuk) 0.5 mm > = 8 h<br />
FKM (Fluorkautschuk) 0.4 mm > = 8 h<br />
PVC (Polyvinylchlorid) 0.5 mm > = 8 h<br />
Augenschutz<br />
Augenspülflasche mit reinem Wasser bereithalten.<br />
Dicht schließende Schutzbrille.<br />
Schutzbrille mit Seitenschutz.<br />
Körperschutz<br />
Langärmelige Arbeitskleidung.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
9. Physikalische und chemische Eigenschaften<br />
Allgemeine Angaben<br />
Aggregatzustand Flüssig<br />
Farbe Farblos<br />
Geruch Schwach, aromatisch<br />
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit<br />
pH-Wert (bei 20 °C) 6 – 8,5<br />
Zustandsänderungen<br />
Schmelztemperatur < - 10 °C<br />
Siedepunkt ca. 100 °C<br />
Flammpunkt n. a.<br />
Entzündlichkeit<br />
untere Explosionsgrenze n. a.<br />
Zündtemperatur n. a.<br />
Dichte ca. 0,99 g/ml<br />
Löslichkeit in Wasser mischbar<br />
Dyn. Viskosität bei 20 °C 7 - 9 mPa*s<br />
_____________________________________________________________________________________________<br />
10. Stabilität und Reaktivität<br />
(siehe auch unter Punkt 16: Sonstige Angaben)<br />
Zu vermeidende Bedingungen<br />
Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.<br />
Zu vermeidende Stoffe<br />
Starke Oxidationsmittel.
Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 00320-0024 Rev.1.04<br />
<strong>ROGG</strong> FLÄCHENDESINFEKTION <strong>AF</strong> Q Druckdatum 15.08.2011<br />
Seite 5/8 Überarbeitet 15.08.2011<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Gefährliche Zersetzungsprodukte<br />
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und nitrose Gase (NOx),<br />
Chlorverbindungen.<br />
Zusätzliche Hinweise<br />
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
11. Toxikologische Angaben<br />
(siehe auch unter Punkt 16: Sonstige Angaben)<br />
Erfahrungen aus der Praxis<br />
Einstufungsrelevante Beobachtungen<br />
Reizt die Haut.<br />
Gefahr ernster Augenschäden.<br />
Sonstige Beobachtungen<br />
Vorsicht, Gefahr der Schaumaspiration!<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
12. Umweltbezogene Angaben<br />
(siehe auch unter Punkt 16: Sonstige Angaben)<br />
Ökotoxizität<br />
Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-18-alkyldimethyl-, Chloride:<br />
LC50/Oncorhynchus mykiss/96 h = 0,93 mg/l [US-EPA]<br />
LC50/Pimephales promelas/96 h = 0,28 mg/l [US-EPA]<br />
EC50/Daphnia magna/48 h = 0,025 mg/l [EPA-FIFRA]<br />
ErC50/Selenastrum capricornutum/72 h = 0,049 [ OECD 201]<br />
EC50/Belebtschlamm/ 3 h = 7,75 mg/l [ OECD 209]<br />
LC50/Regenwürmer/14 d = 7070 mg/kg [OECD 207]<br />
Persistenz und Abbaubarkeit<br />
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen)<br />
die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über<br />
Detergentien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der<br />
Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers<br />
hin zur Verfügung gestellt.<br />
Weitere Hinweise<br />
Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen. Wassergefährdend.<br />
Sehr giftig für Wasserorganismen.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
13. Hinweise zur Entsorgung<br />
(siehe auch unter Punkt 16: Sonstige Angaben)<br />
Empfehlung<br />
Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.<br />
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden.<br />
Abfallschlüssel Produkt<br />
07 06 99 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus HZVA von<br />
Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und<br />
Körperpflegemitteln; Abfälle a. n. g.
Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 00320-0024 Rev.1.04<br />
<strong>ROGG</strong> FLÄCHENDESINFEKTION <strong>AF</strong> Q Druckdatum 15.08.2011<br />
Seite 6/8 Überarbeitet 15.08.2011<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Empfehlung für die Verpackung<br />
Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben.<br />
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung<br />
einer Wiederver wendung zugeführt werden.<br />
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
14. Angaben zum Transport<br />
Landtransport (ADR/RID)<br />
UN-Nummer 3082<br />
ADR/RID-Klasse 9<br />
Klassifizierungscode M6<br />
Warntafel<br />
Gefahr-Nummer 90<br />
Gefahrzettel 9<br />
ADR/RID-Verpackungsgruppe III<br />
Begrenzte Menge (LQ) LQ7<br />
Bezeichnung des Gutes<br />
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Quaternäre Ammoniumverbindungen,<br />
Benzyl-C12-18-alkyldimethyl-, Chloride)<br />
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport<br />
LQ 7: zusammengesetzte Verpackungen: 5 l / 30 kg (brutto); Trays: 5 l / 20 kg (brutto).<br />
Tunnelbeschränkungscode E<br />
Beförderungskategorie 3<br />
Zusätzliche Kennzeichnung mit dem Symbol "Fisch und Baum" [Unterabschnitt 5.2.1.8.3. ADR] bei<br />
Innenverpackungen und Einzelverpackungen > 5 kg bzw. > 5 L.<br />
Seeschiffstransport<br />
UN-Nummer 3082<br />
IMDG-Klasse 9<br />
Marine pollutant P<br />
Gefahrzettel 9<br />
IMDG-Verpackungsgruppe III<br />
EmS F-A, S-F<br />
Begrenzte Menge (LQ) 5 L / 30 kg<br />
Bezeichnung des Gutes<br />
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (quaternary ammonium compounds,<br />
benzyl-C12-18-alkyldimethyl, chlorides)<br />
Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport<br />
Begrenzte Mengen (Kapitel 3.4): zusammengesetzte Verpackungen: 5 l / 30 kg (brutto); Trays: 5 l / 20 kg<br />
(brutto).<br />
Zusätzliche Kennzeichnung mit dem Symbol "Fisch und Baum" [Unterabschnitt 5.2.1. IMDG-Code] bei<br />
Innenverpackungen und Einzelverpackungen > 5 kg bzw. > 5 L, Ende der Übergangsfrist 31.12.2009.<br />
Lufttransport<br />
UN/ID-Nr. 3082<br />
ICAO/IATA-Klasse 9<br />
Gefahrzettel 9<br />
ICAO-Verpackungsgruppe III<br />
Begrenzte Menge (LQ) Passenger Y 914 / 30 kg G<br />
IATA-Verpackungsanweisung - Passenger 914<br />
IATA-Maximale Menge - Passenger 450 L<br />
IATA-Verpackungsanweisung - Cargo 914<br />
IATA-Maximale Menge – Cargo 450 L
Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 00320-0024 Rev.1.04<br />
<strong>ROGG</strong> FLÄCHENDESINFEKTION <strong>AF</strong> Q Druckdatum 15.08.2011<br />
Seite 7/8 Überarbeitet 15.08.2011<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Bezeichnung des Gutes<br />
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (quaternary ammonium compounds,<br />
benzyl-C12-18-alkyldimethyl, chlorides)<br />
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport<br />
Zusätzliche Kennzeichnung mit dem Symbol "Fisch und Baum" [Unterabschnitt 7.1.6.3. IATA/DGR] bei<br />
Innenverpackungen und Einzelverpackungen > 5 kg bzw. > 5 L.<br />
Sonstige einschlägige Angaben<br />
Deutschland / Postversand: National: max. 1000 ml je Innenverpackung / max. 3000 ml je Versandstück;<br />
International: verboten.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
15. Rechtsvorschriften<br />
Kennzeichnung<br />
Hinweise zur Kennzeichnung<br />
Nach der Gefahrstoffverordnung und den EG-Richtlinien ist das Produkt wie folgt zu kennzeichnen:<br />
Gefahrenymbole<br />
Xi Reizend<br />
N Umweltgefährlich<br />
R-Sätze<br />
38 Reizt die Haut.<br />
41 Gefahr ernster Augenschäden.<br />
50 Sehr giftig für Wasserorganismen.<br />
S-Sätze<br />
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.<br />
35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />
39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.<br />
60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.<br />
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen /<br />
Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.<br />
EU-Vorschriften<br />
Angaben zur VOC-Richtlinie<br />
VOC-Gehalt 2 %<br />
Nationale Vorschriften<br />
Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§22<br />
JArbSchG); Beschränkungen für werdende und stillende Mütter<br />
beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV).<br />
Störfallverordnung Bestimmungen der Störfallverordnung beachten.<br />
Technische Anleitung Luft III 5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei<br />
m>=0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³<br />
Anteil < 15 %
Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 00320-0024 Rev.1.04<br />
<strong>ROGG</strong> FLÄCHENDESINFEKTION <strong>AF</strong> Q Druckdatum 15.08.2011<br />
Seite 8/8 Überarbeitet 15.08.2011<br />
_______________________________________________________________________________________________<br />
Wassergefährdungsklasse 2 – wassergefährdend (WGK II)<br />
Status Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
16. Sonstige Angaben<br />
Vollständiger Wortlaut der in Kapitel 2 und 3 aufgeführten R-Sätze<br />
11 Leichtentzündlich.<br />
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.<br />
34 Verursacht Verätzungen.<br />
36 Reizt die Augen.<br />
38 Reizt die Haut.<br />
41 Gefahr ernster Augenschäden.<br />
50 Sehr giftig für Wasserorganismen.<br />
67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.<br />
Weitere Angaben<br />
Die Angaben der Position 4 bis 8 und 10 bis 12 sind teilweise nicht auf den Gebrauch und die<br />
ordnungsgemäße Anwendung des Produktes bezogen (siehe Gebrauchs-/Fachinformation), sondern auf<br />
das Freiwerden größerer Mengen bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten. Die Angaben beschreiben<br />
ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes/der Produkte und stützen sich auf den heutigen<br />
Stand unserer Kenntnisse.<br />
Die Lieferspezifikation entnehmen Sie den jeweiligen Produktmerkblättern. Sie stellen keine Zusicherung von<br />
Eigenschaften des beschriebenen Produktes/der beschriebenen Produkte im Sinne der gesetzlichen<br />
Gewährleistungsvorschriften dar.<br />
(n. a. - nicht anwendbar, n. b. - nicht bestimmt)<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des<br />
Vorlieferanten entnommen.)