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Geschäftsbericht der Euram Bank 2019

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G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 1 9<br />

Unsere Vorgehensweise in <strong>der</strong> Prüfung<br />

Wir haben den Kreditvergabeprozess und den Prozess zur Überwachung von Kundenkrediten und <strong>der</strong><br />

Bildung von Wertberichtigungen erhoben. Letzteren haben wir durch Evaluierung <strong>der</strong> internen Richtlinien<br />

sowie Mitarbeiterbefragungen dahingehend untersucht, ob er geeignet ist, die Werthaltigkeit<br />

<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen zu beurteilen und gegebenenfalls eine angemessene Wertberichtigungsbildung zu<br />

gewährleisten.<br />

Wir haben weiters die Schlüsselkontrollen in diesem Bereich hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Umsetzung<br />

und in Stichproben auf ihre Wirksamkeit getestet.<br />

Wir haben auf Basis einer Stichprobe an Krediten geprüft, ob eine Ausfallsgefährdung vorliegt und<br />

ob in angemessener Höhe Kreditrisikovorsorgen gebildet wurden. Das Auswahlverfahren für die<br />

Ermittlung <strong>der</strong> Stichprobe erfolgte einerseits risikoorientiert auf Basis von Informationen wie Rating,<br />

Zinssatz und Obligogröße, an<strong>der</strong>erseits für den restlichen Bestand unter Verwendung eines zufallsorientierten<br />

Ansatzes.<br />

Bei einzelwertberichtigten Fällen haben wir die Einzelwertberichtigung nachvollzogen.<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Pauschalwertberichtigung haben wir die verwendete Methodik und die darin<br />

verwendeten Parameter dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener<br />

Höhe zu ermitteln. Darüber hinaus haben wir die Höhe <strong>der</strong> ermittelten pauschalen Wertberichtigung<br />

durch eine Kontrollrechnung nachvollzogen.<br />

Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Ermittlung von<br />

Wertberichtigungen für Kundenfor<strong>der</strong>ungen angemessen sind.<br />

Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss<br />

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,<br />

dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen<br />

Vorschriften ein möglichst getreues Bild <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie<br />

als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, <strong>der</strong> frei von<br />

wesentlichen – beabsichtigten o<strong>der</strong> unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.<br />

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