Geschäftsbericht der Euram Bank 2019
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G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 1 9<br />
Unsere Vorgehensweise in <strong>der</strong> Prüfung<br />
Wir haben den Kreditvergabeprozess und den Prozess zur Überwachung von Kundenkrediten und <strong>der</strong><br />
Bildung von Wertberichtigungen erhoben. Letzteren haben wir durch Evaluierung <strong>der</strong> internen Richtlinien<br />
sowie Mitarbeiterbefragungen dahingehend untersucht, ob er geeignet ist, die Werthaltigkeit<br />
<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen zu beurteilen und gegebenenfalls eine angemessene Wertberichtigungsbildung zu<br />
gewährleisten.<br />
Wir haben weiters die Schlüsselkontrollen in diesem Bereich hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Umsetzung<br />
und in Stichproben auf ihre Wirksamkeit getestet.<br />
Wir haben auf Basis einer Stichprobe an Krediten geprüft, ob eine Ausfallsgefährdung vorliegt und<br />
ob in angemessener Höhe Kreditrisikovorsorgen gebildet wurden. Das Auswahlverfahren für die<br />
Ermittlung <strong>der</strong> Stichprobe erfolgte einerseits risikoorientiert auf Basis von Informationen wie Rating,<br />
Zinssatz und Obligogröße, an<strong>der</strong>erseits für den restlichen Bestand unter Verwendung eines zufallsorientierten<br />
Ansatzes.<br />
Bei einzelwertberichtigten Fällen haben wir die Einzelwertberichtigung nachvollzogen.<br />
Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Pauschalwertberichtigung haben wir die verwendete Methodik und die darin<br />
verwendeten Parameter dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener<br />
Höhe zu ermitteln. Darüber hinaus haben wir die Höhe <strong>der</strong> ermittelten pauschalen Wertberichtigung<br />
durch eine Kontrollrechnung nachvollzogen.<br />
Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Ermittlung von<br />
Wertberichtigungen für Kundenfor<strong>der</strong>ungen angemessen sind.<br />
Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss<br />
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,<br />
dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen<br />
Vorschriften ein möglichst getreues Bild <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie<br />
als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, <strong>der</strong> frei von<br />
wesentlichen – beabsichtigten o<strong>der</strong> unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.<br />
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