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Grasbrunner Nachrichten Juli 2020

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AUS DEM RATHAUS<br />

<strong>Grasbrunner</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

Sicher im Alltag<br />

Voller Service trotz Distanz<br />

Ein Rathausbesuch ist nach wie vor nur mit<br />

Termin möglich. Der Bürgerservice steht<br />

trotz dieser Einschränkung in vollem Umfang<br />

zur Verfügung. So lassen sich etliche<br />

Anliegen über das Online-Portal auf der Gemeinde-Homepage<br />

oder die Gemeinde-App<br />

„Grasbrunn“ kontaktfrei abwickeln. Für<br />

alles andere ist die Rathausinformation unter<br />

der Rufnummer 46 10 02-0 sowie unter<br />

der E-Mail-Adresse info@grasbrunn.de die<br />

richtige Anlaufstelle.<br />

Passen Sie auf sich auf!<br />

Immer noch droht die Gefahr, sich mit dem<br />

neuartigen Corona-Virus anzustecken. Gerade<br />

ältere Mitbürger*innen und Menschen mit besonderen<br />

Vorerkrankungen sollten sich<br />

schützen und Hilfs angebote annehmen,<br />

um vermeidbare Kontakte<br />

zu umgehen. Interessierte<br />

werden auf der<br />

Gemeinde-Homepage unter<br />

der Rubrik „Bürger helfen<br />

Bürgern – Hilfsbörse“<br />

fündig. Unter der Nummer<br />

0157 / 85 05 68 49 ist die<br />

Senioren beauftragte des Rathauses<br />

zu erreichen. Auch sie<br />

hilft bei der Vermittlung von Ehrenamtlichen<br />

und hält außerdem Alltagsmasken<br />

bereit.<br />

Büchereikund*innen, die einen aktiven<br />

Benutzerausweis besitzen,<br />

aber den Ausleihbetrieb<br />

zu ihrem Schutz meiden wollen,<br />

wenden sich mit ihrem<br />

Anliegen an buecherei@<br />

grasbrunn.de oder kontaktieren<br />

die Büchereimitarbeiterinnen<br />

zu den Öffnungszeiten<br />

unter Telefon<br />

089 / 45 69 96-68.<br />

Musik, Museum und<br />

Mannschaftssport<br />

Kinderkrippen und Kindergärten öffnen die<br />

Gruppen für alle Jahrgänge; Schulkinder lernen<br />

zumindest zeitweise gemeinsam mit den<br />

Klassenkameraden in der Schule – Schritt für<br />

Schritt kehrt der Alltag zurück.<br />

Auch die Gestaltung der Freizeit kann inzwischen<br />

beinah so vielfältig ausfallen<br />

wie gewohnt. Singen in Gemeinschaft<br />

oder in Chören bleibt<br />

zwar noch länger verboten,<br />

aber gemeinsames Musizieren<br />

am Instrument ist<br />

für Ensembles mit einer<br />

Gruppengröße von maximal<br />

zehn Künstlern wieder<br />

gestattet. Vorschrift bleibt<br />

das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung<br />

und das Einhalten<br />

eines Mindestabstands von<br />

zwei Metern zueinander. Holz- oder Blech -<br />

bläser, die freilich ohne Mund-Nasen-Schutz<br />

musizieren, müssen einen Abstand<br />

von mindestens drei Metern<br />

wahren.<br />

Außerdem wurde nach der<br />

Öffnung von Tierparks und<br />

Museen der Betrieb von<br />

Theatern und Kinos sukzessive<br />

ermöglicht. Maximal<br />

50 Personen dürfen eine<br />

Vorstellung besuchen; im Freien<br />

ist eine Besucherzahl von 100<br />

Personen denkbar.<br />

Nicht nur Kulturliebhaber, auch Sportbegeisterte<br />

profitieren: Der Betrieb von Freibädern<br />

wurde wieder aufgenommen – das gilt auch<br />

für den Außenbereich von Schwimmbädern,<br />

Kureinrichtungen und Hotels. Nicht überall<br />

sind spontane Besuche möglich; zudem<br />

muss die Maske mit ins Badegepäck, um<br />

beim Einlass und bei der Nutzung von WC-<br />

Anlagen für den nötigen Schutz zu sorgen.<br />

Details zu den Modalitäten vor Ort und den<br />

Erwerb von Online- und Zeitfenster-Tickets<br />

bieten die Internetseiten der Betreiber.<br />

Kontaktfreie Indoorsportarten sind ebenfalls<br />

wieder zulässig, wie etwa das Training in Fitnessstudios.<br />

Auch unter freiem Himmel darf der<br />

Trainingsbetrieb kontaktfrei nun für alle Sportarten<br />

in Gruppen von bis zu 20 Personen starten.<br />

Deshalb sind die Sport- und Fußballplätze<br />

in allen Gemeindeteilen ab sofort unter Einhaltung<br />

der Abstandsregelung frei zugänglich.<br />

Auch Indoor-Sportstätten können mit striktem<br />

Hygienekonzept und ohne Betreten der Umkleideräume<br />

und Duschen wieder öffnen.<br />

Illustration: Adobe Stock / Fiedels<br />

Wenig Verständnis in der Öffentlichkeit für Menschen, die wegen<br />

ihrer Behinderungen keine Masken tragen können!<br />

Vermehrt stoßen Menschen auf Ablehnung,<br />

wenn sie behinderungsbedingt von<br />

der Maskenpflicht befreit sind und deshalb<br />

keine Maske tragen können. Es ist daher<br />

sehr wichtig, dass die Öffentlichkeit darüber<br />

informiert wird, dass es Menschen<br />

gibt, die keine Masken tragen können und<br />

es deshalb auch nicht müssen.<br />

Menschen mit Behinderungen müssen<br />

weiterhin am öffentlichen Leben teilhaben<br />

können und dürfen nicht ausgeschlossen<br />

werden. Hier geht es nicht um eine Aushebelung<br />

der Maskenpflicht, sondern um<br />

gesundheitlich notwendige Ausnahmen!<br />

Bei der Regelung der Maskenpflicht hat die<br />

bayerische Staatsregierung ausdrücklich<br />

solche Ausnahmen formuliert, für die als<br />

Nachweis eine ärztliche Bestätigung vorgesehen<br />

ist.<br />

Diese Regelung ist jedoch vielen nicht bekannt.<br />

Menschen mit Behinderungen erleben<br />

daher immer wieder unangenehme Situationen,<br />

wie z. B. beim Friseur, im Bus,<br />

beim Arzt oder in Geschäften. Menschen<br />

mit Behinderungen ohne Maske den Zutritt<br />

etwa zu Geschäften zu verweigern, ist auch<br />

unter Hinweis auf das Hausrecht diskriminierend<br />

und grundsätzlich unangemessen,<br />

wenn sie dadurch vom öffentlichen Leben<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Deshalb unser Appell: „Begegnen Sie<br />

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung<br />

keinen Mundschutz tragen können,<br />

mit Rücksicht!“<br />

www.behindertenbeauftragter.bayern.de<br />

behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de<br />

Tagesaktuelle Infos entnehmen Sie bitte der<br />

Webseite des Bayerischen Staats ministeriums<br />

des Innern, für Sport und Inte gration (www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/)<br />

Zur Turn hallennutzung hat die Gemeinde in<br />

Abstimmung mit der Grundschule ein Hygienekonzept<br />

erarbeitet, das entsprechend der<br />

aktuellen Vorgaben laufend aktualisiert wird.<br />

(Nähere Info: www.grasbrunn.de)<br />

Das Kulturcafé bleibt geschlossen. Die Gesellschaftsspiele<br />

und der Kaffeevollautomat sind<br />

nicht zugänglich. Hier gilt es noch entsprechende<br />

Anweisungen der zuständigen<br />

Ministerien abzuwarten. Ebenso, ob den<br />

Nutzer*innen der Gemeindebücherei wieder<br />

Arbeits-, Lese- und Lern plätze angeboten<br />

werden können. Voraussetzung für Veranstaltungen<br />

in den Bürgersälen ist, dass die<br />

jeweiligen Veranstalter Corona-schutzgerechte<br />

Abläufe sicherstellen. Die Gemeinderatsund<br />

Ausschusssitzungen finden bis auf Weiteres<br />

nach wie vor im Bürgerhaus Neukeferloh<br />

statt.<br />

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