Grasbrunner Nachrichten Juli 2020
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AUS DEM RATHAUS<br />
<strong>Grasbrunner</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
Sicher im Alltag<br />
Voller Service trotz Distanz<br />
Ein Rathausbesuch ist nach wie vor nur mit<br />
Termin möglich. Der Bürgerservice steht<br />
trotz dieser Einschränkung in vollem Umfang<br />
zur Verfügung. So lassen sich etliche<br />
Anliegen über das Online-Portal auf der Gemeinde-Homepage<br />
oder die Gemeinde-App<br />
„Grasbrunn“ kontaktfrei abwickeln. Für<br />
alles andere ist die Rathausinformation unter<br />
der Rufnummer 46 10 02-0 sowie unter<br />
der E-Mail-Adresse info@grasbrunn.de die<br />
richtige Anlaufstelle.<br />
Passen Sie auf sich auf!<br />
Immer noch droht die Gefahr, sich mit dem<br />
neuartigen Corona-Virus anzustecken. Gerade<br />
ältere Mitbürger*innen und Menschen mit besonderen<br />
Vorerkrankungen sollten sich<br />
schützen und Hilfs angebote annehmen,<br />
um vermeidbare Kontakte<br />
zu umgehen. Interessierte<br />
werden auf der<br />
Gemeinde-Homepage unter<br />
der Rubrik „Bürger helfen<br />
Bürgern – Hilfsbörse“<br />
fündig. Unter der Nummer<br />
0157 / 85 05 68 49 ist die<br />
Senioren beauftragte des Rathauses<br />
zu erreichen. Auch sie<br />
hilft bei der Vermittlung von Ehrenamtlichen<br />
und hält außerdem Alltagsmasken<br />
bereit.<br />
Büchereikund*innen, die einen aktiven<br />
Benutzerausweis besitzen,<br />
aber den Ausleihbetrieb<br />
zu ihrem Schutz meiden wollen,<br />
wenden sich mit ihrem<br />
Anliegen an buecherei@<br />
grasbrunn.de oder kontaktieren<br />
die Büchereimitarbeiterinnen<br />
zu den Öffnungszeiten<br />
unter Telefon<br />
089 / 45 69 96-68.<br />
Musik, Museum und<br />
Mannschaftssport<br />
Kinderkrippen und Kindergärten öffnen die<br />
Gruppen für alle Jahrgänge; Schulkinder lernen<br />
zumindest zeitweise gemeinsam mit den<br />
Klassenkameraden in der Schule – Schritt für<br />
Schritt kehrt der Alltag zurück.<br />
Auch die Gestaltung der Freizeit kann inzwischen<br />
beinah so vielfältig ausfallen<br />
wie gewohnt. Singen in Gemeinschaft<br />
oder in Chören bleibt<br />
zwar noch länger verboten,<br />
aber gemeinsames Musizieren<br />
am Instrument ist<br />
für Ensembles mit einer<br />
Gruppengröße von maximal<br />
zehn Künstlern wieder<br />
gestattet. Vorschrift bleibt<br />
das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung<br />
und das Einhalten<br />
eines Mindestabstands von<br />
zwei Metern zueinander. Holz- oder Blech -<br />
bläser, die freilich ohne Mund-Nasen-Schutz<br />
musizieren, müssen einen Abstand<br />
von mindestens drei Metern<br />
wahren.<br />
Außerdem wurde nach der<br />
Öffnung von Tierparks und<br />
Museen der Betrieb von<br />
Theatern und Kinos sukzessive<br />
ermöglicht. Maximal<br />
50 Personen dürfen eine<br />
Vorstellung besuchen; im Freien<br />
ist eine Besucherzahl von 100<br />
Personen denkbar.<br />
Nicht nur Kulturliebhaber, auch Sportbegeisterte<br />
profitieren: Der Betrieb von Freibädern<br />
wurde wieder aufgenommen – das gilt auch<br />
für den Außenbereich von Schwimmbädern,<br />
Kureinrichtungen und Hotels. Nicht überall<br />
sind spontane Besuche möglich; zudem<br />
muss die Maske mit ins Badegepäck, um<br />
beim Einlass und bei der Nutzung von WC-<br />
Anlagen für den nötigen Schutz zu sorgen.<br />
Details zu den Modalitäten vor Ort und den<br />
Erwerb von Online- und Zeitfenster-Tickets<br />
bieten die Internetseiten der Betreiber.<br />
Kontaktfreie Indoorsportarten sind ebenfalls<br />
wieder zulässig, wie etwa das Training in Fitnessstudios.<br />
Auch unter freiem Himmel darf der<br />
Trainingsbetrieb kontaktfrei nun für alle Sportarten<br />
in Gruppen von bis zu 20 Personen starten.<br />
Deshalb sind die Sport- und Fußballplätze<br />
in allen Gemeindeteilen ab sofort unter Einhaltung<br />
der Abstandsregelung frei zugänglich.<br />
Auch Indoor-Sportstätten können mit striktem<br />
Hygienekonzept und ohne Betreten der Umkleideräume<br />
und Duschen wieder öffnen.<br />
Illustration: Adobe Stock / Fiedels<br />
Wenig Verständnis in der Öffentlichkeit für Menschen, die wegen<br />
ihrer Behinderungen keine Masken tragen können!<br />
Vermehrt stoßen Menschen auf Ablehnung,<br />
wenn sie behinderungsbedingt von<br />
der Maskenpflicht befreit sind und deshalb<br />
keine Maske tragen können. Es ist daher<br />
sehr wichtig, dass die Öffentlichkeit darüber<br />
informiert wird, dass es Menschen<br />
gibt, die keine Masken tragen können und<br />
es deshalb auch nicht müssen.<br />
Menschen mit Behinderungen müssen<br />
weiterhin am öffentlichen Leben teilhaben<br />
können und dürfen nicht ausgeschlossen<br />
werden. Hier geht es nicht um eine Aushebelung<br />
der Maskenpflicht, sondern um<br />
gesundheitlich notwendige Ausnahmen!<br />
Bei der Regelung der Maskenpflicht hat die<br />
bayerische Staatsregierung ausdrücklich<br />
solche Ausnahmen formuliert, für die als<br />
Nachweis eine ärztliche Bestätigung vorgesehen<br />
ist.<br />
Diese Regelung ist jedoch vielen nicht bekannt.<br />
Menschen mit Behinderungen erleben<br />
daher immer wieder unangenehme Situationen,<br />
wie z. B. beim Friseur, im Bus,<br />
beim Arzt oder in Geschäften. Menschen<br />
mit Behinderungen ohne Maske den Zutritt<br />
etwa zu Geschäften zu verweigern, ist auch<br />
unter Hinweis auf das Hausrecht diskriminierend<br />
und grundsätzlich unangemessen,<br />
wenn sie dadurch vom öffentlichen Leben<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Deshalb unser Appell: „Begegnen Sie<br />
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung<br />
keinen Mundschutz tragen können,<br />
mit Rücksicht!“<br />
www.behindertenbeauftragter.bayern.de<br />
behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de<br />
Tagesaktuelle Infos entnehmen Sie bitte der<br />
Webseite des Bayerischen Staats ministeriums<br />
des Innern, für Sport und Inte gration (www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/)<br />
Zur Turn hallennutzung hat die Gemeinde in<br />
Abstimmung mit der Grundschule ein Hygienekonzept<br />
erarbeitet, das entsprechend der<br />
aktuellen Vorgaben laufend aktualisiert wird.<br />
(Nähere Info: www.grasbrunn.de)<br />
Das Kulturcafé bleibt geschlossen. Die Gesellschaftsspiele<br />
und der Kaffeevollautomat sind<br />
nicht zugänglich. Hier gilt es noch entsprechende<br />
Anweisungen der zuständigen<br />
Ministerien abzuwarten. Ebenso, ob den<br />
Nutzer*innen der Gemeindebücherei wieder<br />
Arbeits-, Lese- und Lern plätze angeboten<br />
werden können. Voraussetzung für Veranstaltungen<br />
in den Bürgersälen ist, dass die<br />
jeweiligen Veranstalter Corona-schutzgerechte<br />
Abläufe sicherstellen. Die Gemeinderatsund<br />
Ausschusssitzungen finden bis auf Weiteres<br />
nach wie vor im Bürgerhaus Neukeferloh<br />
statt.<br />
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