EDVMC Broschüre 2019
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GRUßWORT - Prof. Dr. Matthias Dombert
Im Nachhinein wundert man sich, warum es eigentlich
bis zum Jahr 2017 gedauert hat, ehe ein Moot Court für
Verwaltungsrecht ins Leben gerufen wurde. Schließlich
ist diese Ausbildungsform einer simulierten Gerichtsverhandlung
anderen juristischen Disziplinen
schon seit Jahrzehnten vertraut, ja als verwaltungsrechtlicher
und mit Ausbildungsfragen vertieft befasster
Praktiker sieht man sich fast mit schlechtem Gewissen
der Frage gegenüber, warum man nicht selbst auf die
Idee einer solchen Wettbewerbskonzeption auf dem
Ge-biet des Verwaltungsrechts gekommen ist: Umso
größer ist die Freude über die Idee und vor allem über
das Engagement, das insbesondere ELSA Deutschland in
der Organisation, der Vorbereitung und Durchfüh-rung
des Moot Courts Verwaltungsrecht zeigt. Für denjenigen,
der sich dem Verwaltungsrecht verbunden fühlt, ist allein
dies schon Anlass genug, Organisatoren und Teilnehmer
zu unterstützen.
Die Unterstützung gilt aber auch und vor allem der
Sache. Denn mit dem Verwaltungsprozess und den im
Mittelpunkt des alljährlichen Wettbewerbs stehenden
verwaltungsrechtlichen Fragen wird das Augenmerk in
der Ausbildung auf einen Rechtsbereich gelenkt, der
vielleicht aus dem Blickwinkel der Studierenden nicht
so hip daherkommt wie Rechtsfragen internationaler
Transaktionen, telekommunikationstechnischer
Her-ausforderungen oder des staatenübergreifenden
Steuerrechts. Denn gerade Verwaltungsprozess und Verwaltungsrecht
kennzeichnen eine Konstellation, die mehr
denn je Aktualität genießt. Klammert man das Strafrecht
einmal aus, gibt es keine Verfahrensgestaltung, in der
sich (neben sozial- und steuerrechtlichen Verfahren)
Bürger und Staat so diametral gegenüberstehen wie dies
auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts der Fall ist. Im
Spannungsverhältnis zwischen behördlichen Befugnissen
und privaten Rechtsbereichen geht es um nicht mehr
und nicht weniger als die rechtstaatliche Ausgestaltung
des Freiheitsbegriffs und damit um ein Thema, dem
schon angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen,
einer immer stärker werdenden Uni-formität
und unübersehbarer gesellschaftlicher Umbrüche
überragende Bedeutung zukommt. Und schließ-lich
widmet sich der Moot Court Verwaltungsrecht mit der
Verwaltungsgerichtsbarkeit einem Bereich, der auch und
gerade beim Gesetzgeber manchmal aus dem Blick zu
geraten droht. Gerade die Verwaltungsge-richtsbarkeit
verkörpert ein Stück Rechtskultur, das für den Standort
Bundesrepublik prägend ist und um das uns andere
Staaten beneiden. Wie kein anderer Gerichtszweig
ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Lage, die
unterschiedlichen Rechts- und Freiheitsbereiche in
mehrpoligen Rechtsverhältnissen auszutarieren: Man
denke nur an die gerichtlichen Auseinandersetzungen,
in denen Nachbarn oder Umweltorganisationen
Behördenentscheidungen zu Gunsten eines
Anlagenbetreibers überprüfen lassen.
-3- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court