Auktionskatalog - Hofauktion Borgmann 2020
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN<br />
Mit der Nutzung unseres Auktionsangebotes erklären Sie sich mit diesen Bedingungen<br />
einverstanden, darum empfehlen wir Ihnen, diese vorher<br />
einzusehen.<br />
1. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine frei zugängliche öffentliche<br />
Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB und § 474 Abs. 1 Satz 2<br />
BGB, bei der die Pferde als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden.<br />
Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff BGB) finden keine<br />
Anwendung.<br />
Soweit sich aus der derzeitigen, pandemiebedingten Situation Einschränkungen<br />
ergeben können, werden diese durch die Möglichkeit, an der Auktion durch<br />
Nutzung des Internets teilzunehmen, kompensiert.<br />
Veranstalter der Versteigerung am 15.08.<strong>2020</strong> ist der Auktionator Volker Raulf<br />
im Auftrag von Stephan <strong>Borgmann</strong>, Dorfbauerschaft 19, 48346 Ostbevern.<br />
2. Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt für Teilnehmer<br />
und Besucher auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.<br />
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich<br />
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.<br />
Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung<br />
der Versteigerung nach diesen Bedingungen. Im Übrigen ist Haftung des Veranstalters<br />
wie seinen Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden für Verrichtungsgehilfen<br />
trifft.<br />
3. Dieser Haftungsausschluss gemäß Ziffer 2 gilt nicht: bei vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig verursachtem Schaden; bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des<br />
Versteigerers und des Anbieters / Verkäufers; insoweit ist die Haftung begrenzt<br />
auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden;<br />
im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
des Käufers und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<br />
4. Die zum Verkauf kommenden Pferde werden an der Hand, freilaufend<br />
oder unter dem Sattel vorgestellt. Die Angaben bezüglich der Abstammung<br />
und des Ausbildungsstandes der zum Kauf gelangenden Pferde wurden nach<br />
bestem Wissen und Gewissen erstellt. Zu allen Pferden liegen Equidenpass<br />
und Eigentumsurkunde vor, sodass jedes Pferd eindeutig identifiziert werden<br />
konnte. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen, so dass für eine<br />
Kaufentscheidung nur die Vorstellung des Pferdes im Versteigerungsring garantiert<br />
werden kann (Augenschein). Für Rechts- und Sachmängel haftet insbesondere<br />
der Versteigerer nicht. Die Pferde werden wie besehen versteigert<br />
unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die angebotenen Pferde sind tierärztlich<br />
untersucht. Die Unterlagen dafür können jederzeit eingesehen werden.<br />
Es ist explizit keine über die durch in Augenscheinnahme erkennbare, hinausgehende<br />
Beschaffenheit vereinbart. Für die Möglichkeit, das angebotene Pferd<br />
in Augenschein zu nehmen, wird nicht gehaftet.<br />
Die Teilnahme über das Internet („Live-Bidding“) und die Nutzung der dafür<br />
von MennrathS bereit gestellten Systeme ist beschränkt auf den derzeit aktuellen<br />
Stand der technischen Ausrüstung. MennrathS behält sich vor, entsprechende<br />
Änderungen zu implementieren. Die Teilnehmer akzeptieren, dass technische<br />
Störungen auftreten können. Auktionshaus und Auktionator haften nicht<br />
für Störungen der Online-Verbindung, ebenso nicht für die Kompatibilität der<br />
verwendeten Hard- und Software. Einlieferer und Bieter haben keine Ansprüche<br />
gegen MennrathS und seinen Auktionator, wenn ein Gebot bzw. Zuschlag<br />
nicht bzw. nicht rechtzeitig zustande kommt. Im Übrigen gelten diese Auktionsbedingungen<br />
uneingeschränkt für den Onlinebietenden. Darüberhinausgehende<br />
Erklärungen zur Registrierung und zum Ablauf sind im Anhang als „Versteigerungsbedingungen<br />
zum Online Bieten“ formuliert und Bestandteil dieser<br />
Versteigerungsbedingungen.<br />
6. Vom Käufer ist für das Pferd der Zuschlagspreis inklusive der jeweiligen<br />
Mehrwertsteuer zu zahlen, der sich um die Auktionsgebühr von 6 % zuzüglich<br />
der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhöht. Der Käufer hat unverzüglich nach<br />
dem Zuschlag im Auktionsbüro den Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr in barem<br />
Geld in Euro (€) oder per EC-Karte zu zahlen. Bei ausländischen EC-Karten<br />
wird eine Gebühr in Höhe von 1,1% zusätzlich berechnet. Bei Zahlung mit Kreditkarte<br />
wird ein Aufschlag in Höhe von 3,5 % (inkl. gesetzliche Umsatzsteuer)<br />
auf den Endbetrag berechnet. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf<br />
Zahlung per Scheck.<br />
Abrechnungsbeispiel:<br />
Zuschlag (inkl. MwSt) 1.000,00 €<br />
Auktionsgebühr 6% 60,00 €<br />
16% MwSt. auf Auktionsgebühr 9,60 €<br />
Abrechnungspreis 1.069,60 €<br />
Der Einlieferer, Stephan <strong>Borgmann</strong>, ist pauschalierender Landwirt und verkauft<br />
seine Pferde inklusive 10,7 %. Aus diesem Grund können Auslandskunden die<br />
in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer dieser Pferde, die im Zuschlagpreis enthalten<br />
ist und selbstverständlich gesondert ausgewiesen wird, nicht erstattet<br />
werden, da diese Mehrwertsteuer vom Aussteller nicht an die Finanzbehörde<br />
abzuführen ist. Für die Auktionsgebühr kann die Mehrwertsteuerbefreiung nach<br />
Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen.<br />
Bei Käufern aus EU-Staaten können Zuschläge auf die Auktionsgebühr nur<br />
dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer<br />
vorliegt, sowie die Gelangensbestätigung dem Veranstalter spätestens 10<br />
Tage nach Beendigung der Versteigerung vorliegt.<br />
Die Identität des Käufers ist durch ein geeignetes Dokument (z. B. Personalausweis)<br />
nachzuweisen. Kommt der Ersteigerer dieser Pflicht nicht innerhalb von<br />
30 Minuten nach dem Zuschlag nach, ist der Veranstalter berechtigt, das Pferd<br />
innerhalb der Auktion erneut zur Versteigerung aufrufen zu lassen. Der erste<br />
Käufer haftet dem Veranstalter für die Verweigerung der Kaufvertragserfüllung.<br />
9. Der Käufer hat das Pferd in Augenschein genommen. Das Pferd wird in<br />
dem Zustand veräußert, wie es besichtigt wurde. Eventuelle Größenangaben<br />
stets für eigene Rechnung und können sich nicht darauf berufen, im Auftrag<br />
Dritter gehandelt zu haben.<br />
sind Ca.-Werte. Eine Differenz zur tatsächlichen Größe ist möglich. Darüber hinaus<br />
ist keine Beschaffenheit vereinbart. Der Ersteigerer hat deshalb anhand<br />
der Angaben im <strong>Auktionskatalog</strong> (insb. Abstammung, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum)<br />
und der weiteren Merkmale des Versteigerungsgutes, die er durch<br />
Besichtigung selbst feststellen kann, abzuwägen und zu entscheiden, ob er<br />
durch den Kauf des Versteigerungsgutes die mögliche Chance zur Teilnahme an<br />
Pferdesportveranstaltungen oder der Zucht nutzen möchte. Sache des Ersteigerers<br />
ist es, vor dem Zuschlag das Pferd selbst oder durch einen Tierarzt oder<br />
13. Durch die Abgabe eines Gebotes oder der Erteilung eines schriftlichen<br />
Kaufangebotes erkennt der Bietende die vorstehenden Bedingungen an. Bei<br />
Rechtsunwirksamkeit eines Teils der Bestimmungen bleiben die übrigen in<br />
Kraft. Die Parteien ersetzen vielmehr bereits heute die unwirksame oder undurchführbare<br />
Bestimmung durch eine solche, die wirksam und / oder durchführbar<br />
ist und der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt<br />
und dem Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht.<br />
anderen Sachverständigen seines Vertrauens auf alle wesentlichen Merkmale<br />
und Beschaffenheiten zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.<br />
14. Der Veranstalter ist berechtigt, aus begründetem Anlass das Datum der<br />
Auktion zu ändern, den Zeitpunkt für den Beginn der Auktion zu verschieben,<br />
Eine darüber hinaus gehende vertragliche Haftung übernimmt der Verkäufer<br />
nicht.<br />
für die Auktion einen anderen Ort zu bestimmen, eine Unterbrechung der Auktion<br />
anzuordnen, die Auktion ohne vollständige Durchführung abzubrechen<br />
oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, einzelne Personen in begründeten Fällen<br />
10. Die zu versteigernden Pferde sind nicht zur Schlachtung vorgesehen.<br />
Der Käufer verpflichtet sich, die erworbenen Pferde artgerecht zu halten und<br />
pferdegerecht nach ethischen Grundsätzen zu behandeln und insbesondere bei<br />
Bedarf diesem Tier rechtzeitig tierärztliche Hilfe zukommen zu lassen.<br />
von der Teilnahme an der Auktion, deren Besuch sowie vom Betreten des<br />
Auktionsgeländes auszuschließen, Bieteverbot für einzelne Personen anzuordnen,<br />
alle sonst im Interesse der Auktion und deren Durchführung notwendigen<br />
oder zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen. Für etwaige Streitigkeiten ist<br />
der Sitz des Versteigerers als Gerichtsstand vereinbart.<br />
11. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages<br />
auf den Käufer über. Ansprüche irgendwelcher Art rechtfertigen nicht Mönchengladbach, den 06.Juli <strong>2020</strong><br />
die Einbehaltung des Kaufpreises.<br />
Volker Raulf<br />
12. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das Bieten für andere übernehmen,<br />
bieten und kaufen dem Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber<br />
(von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator<br />
für landwirtschaftliche Güter und Pferde)<br />
Volker Rauf, Dipl.-Ing. agr.<br />
von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter, Spezialgebiet: Pferde & von der LWK Nordrhein-<br />
Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht und -haltung, Reit-, Fahr- und Turniersport<br />
Büroanschrift Mennrath 100 41179 Mönchengladbach<br />
5. Die Gebote erfolgen in Euro, entsprechend den Hinweisen des Auktionators.<br />
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des<br />
Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Haben mehrere Personen<br />
gleichzeitig das Höchstgebot abgegeben, entscheidet – wie in allen anderen<br />
Streitfragen – der Auktionator. Diese Entscheidung ist bindend.<br />
Darüber hinaus bietet MennrathS bei dieser Auktion Interessenten die Möglichkeit,<br />
über das Internet in Echtzeit, zusätzlich zur Saalauktion zu bieten.<br />
7. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geht die Gefahr jeglichen<br />
Schadens und zufälligen Untergangs bereits mit dem Zuschlag auf den<br />
Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, nach der Unterzeichnung des Kaufzettels,<br />
das Pferd unverzüglich zu übernehmen.<br />
8. Der Verkäufer übereignet dem Käufer das Pferd und erklärt, dass Rechte<br />
Dritter am Pferd nicht bekannt sind. Die Abstammungspapiere der Pferde werden<br />
bei Zahlung des Kaufpreises übergeben.<br />
Tel. 02161 580585 Fax 02161 584452 Mail info@mennraths.de<br />
www.mennraths.de<br />
St.-Nr. 121/5317/4233 GewSt.-Nr. 121/5317/5972 USt.-IdNr. DE 11998040