19.07.2020 Aufrufe

Auktionskatalog - Hofauktion Borgmann 2020

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN<br />

Mit der Nutzung unseres Auktionsangebotes erklären Sie sich mit diesen Bedingungen<br />

einverstanden, darum empfehlen wir Ihnen, diese vorher<br />

einzusehen.<br />

1. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine frei zugängliche öffentliche<br />

Versteigerung im Sinne des § 383 Abs. 3 BGB und § 474 Abs. 1 Satz 2<br />

BGB, bei der die Pferde als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden.<br />

Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff BGB) finden keine<br />

Anwendung.<br />

Soweit sich aus der derzeitigen, pandemiebedingten Situation Einschränkungen<br />

ergeben können, werden diese durch die Möglichkeit, an der Auktion durch<br />

Nutzung des Internets teilzunehmen, kompensiert.<br />

Veranstalter der Versteigerung am 15.08.<strong>2020</strong> ist der Auktionator Volker Raulf<br />

im Auftrag von Stephan <strong>Borgmann</strong>, Dorfbauerschaft 19, 48346 Ostbevern.<br />

2. Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt für Teilnehmer<br />

und Besucher auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.<br />

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich<br />

aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.<br />

Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung<br />

der Versteigerung nach diesen Bedingungen. Im Übrigen ist Haftung des Veranstalters<br />

wie seinen Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden für Verrichtungsgehilfen<br />

trifft.<br />

3. Dieser Haftungsausschluss gemäß Ziffer 2 gilt nicht: bei vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig verursachtem Schaden; bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des<br />

Versteigerers und des Anbieters / Verkäufers; insoweit ist die Haftung begrenzt<br />

auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden;<br />

im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

des Käufers und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<br />

4. Die zum Verkauf kommenden Pferde werden an der Hand, freilaufend<br />

oder unter dem Sattel vorgestellt. Die Angaben bezüglich der Abstammung<br />

und des Ausbildungsstandes der zum Kauf gelangenden Pferde wurden nach<br />

bestem Wissen und Gewissen erstellt. Zu allen Pferden liegen Equidenpass<br />

und Eigentumsurkunde vor, sodass jedes Pferd eindeutig identifiziert werden<br />

konnte. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen, so dass für eine<br />

Kaufentscheidung nur die Vorstellung des Pferdes im Versteigerungsring garantiert<br />

werden kann (Augenschein). Für Rechts- und Sachmängel haftet insbesondere<br />

der Versteigerer nicht. Die Pferde werden wie besehen versteigert<br />

unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die angebotenen Pferde sind tierärztlich<br />

untersucht. Die Unterlagen dafür können jederzeit eingesehen werden.<br />

Es ist explizit keine über die durch in Augenscheinnahme erkennbare, hinausgehende<br />

Beschaffenheit vereinbart. Für die Möglichkeit, das angebotene Pferd<br />

in Augenschein zu nehmen, wird nicht gehaftet.<br />

Die Teilnahme über das Internet („Live-Bidding“) und die Nutzung der dafür<br />

von MennrathS bereit gestellten Systeme ist beschränkt auf den derzeit aktuellen<br />

Stand der technischen Ausrüstung. MennrathS behält sich vor, entsprechende<br />

Änderungen zu implementieren. Die Teilnehmer akzeptieren, dass technische<br />

Störungen auftreten können. Auktionshaus und Auktionator haften nicht<br />

für Störungen der Online-Verbindung, ebenso nicht für die Kompatibilität der<br />

verwendeten Hard- und Software. Einlieferer und Bieter haben keine Ansprüche<br />

gegen MennrathS und seinen Auktionator, wenn ein Gebot bzw. Zuschlag<br />

nicht bzw. nicht rechtzeitig zustande kommt. Im Übrigen gelten diese Auktionsbedingungen<br />

uneingeschränkt für den Onlinebietenden. Darüberhinausgehende<br />

Erklärungen zur Registrierung und zum Ablauf sind im Anhang als „Versteigerungsbedingungen<br />

zum Online Bieten“ formuliert und Bestandteil dieser<br />

Versteigerungsbedingungen.<br />

6. Vom Käufer ist für das Pferd der Zuschlagspreis inklusive der jeweiligen<br />

Mehrwertsteuer zu zahlen, der sich um die Auktionsgebühr von 6 % zuzüglich<br />

der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhöht. Der Käufer hat unverzüglich nach<br />

dem Zuschlag im Auktionsbüro den Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr in barem<br />

Geld in Euro (€) oder per EC-Karte zu zahlen. Bei ausländischen EC-Karten<br />

wird eine Gebühr in Höhe von 1,1% zusätzlich berechnet. Bei Zahlung mit Kreditkarte<br />

wird ein Aufschlag in Höhe von 3,5 % (inkl. gesetzliche Umsatzsteuer)<br />

auf den Endbetrag berechnet. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf<br />

Zahlung per Scheck.<br />

Abrechnungsbeispiel:<br />

Zuschlag (inkl. MwSt) 1.000,00 €<br />

Auktionsgebühr 6% 60,00 €<br />

16% MwSt. auf Auktionsgebühr 9,60 €<br />

Abrechnungspreis 1.069,60 €<br />

Der Einlieferer, Stephan <strong>Borgmann</strong>, ist pauschalierender Landwirt und verkauft<br />

seine Pferde inklusive 10,7 %. Aus diesem Grund können Auslandskunden die<br />

in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer dieser Pferde, die im Zuschlagpreis enthalten<br />

ist und selbstverständlich gesondert ausgewiesen wird, nicht erstattet<br />

werden, da diese Mehrwertsteuer vom Aussteller nicht an die Finanzbehörde<br />

abzuführen ist. Für die Auktionsgebühr kann die Mehrwertsteuerbefreiung nach<br />

Vorlage der notwendigen Unterlagen erfolgen.<br />

Bei Käufern aus EU-Staaten können Zuschläge auf die Auktionsgebühr nur<br />

dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer<br />

vorliegt, sowie die Gelangensbestätigung dem Veranstalter spätestens 10<br />

Tage nach Beendigung der Versteigerung vorliegt.<br />

Die Identität des Käufers ist durch ein geeignetes Dokument (z. B. Personalausweis)<br />

nachzuweisen. Kommt der Ersteigerer dieser Pflicht nicht innerhalb von<br />

30 Minuten nach dem Zuschlag nach, ist der Veranstalter berechtigt, das Pferd<br />

innerhalb der Auktion erneut zur Versteigerung aufrufen zu lassen. Der erste<br />

Käufer haftet dem Veranstalter für die Verweigerung der Kaufvertragserfüllung.<br />

9. Der Käufer hat das Pferd in Augenschein genommen. Das Pferd wird in<br />

dem Zustand veräußert, wie es besichtigt wurde. Eventuelle Größenangaben<br />

stets für eigene Rechnung und können sich nicht darauf berufen, im Auftrag<br />

Dritter gehandelt zu haben.<br />

sind Ca.-Werte. Eine Differenz zur tatsächlichen Größe ist möglich. Darüber hinaus<br />

ist keine Beschaffenheit vereinbart. Der Ersteigerer hat deshalb anhand<br />

der Angaben im <strong>Auktionskatalog</strong> (insb. Abstammung, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum)<br />

und der weiteren Merkmale des Versteigerungsgutes, die er durch<br />

Besichtigung selbst feststellen kann, abzuwägen und zu entscheiden, ob er<br />

durch den Kauf des Versteigerungsgutes die mögliche Chance zur Teilnahme an<br />

Pferdesportveranstaltungen oder der Zucht nutzen möchte. Sache des Ersteigerers<br />

ist es, vor dem Zuschlag das Pferd selbst oder durch einen Tierarzt oder<br />

13. Durch die Abgabe eines Gebotes oder der Erteilung eines schriftlichen<br />

Kaufangebotes erkennt der Bietende die vorstehenden Bedingungen an. Bei<br />

Rechtsunwirksamkeit eines Teils der Bestimmungen bleiben die übrigen in<br />

Kraft. Die Parteien ersetzen vielmehr bereits heute die unwirksame oder undurchführbare<br />

Bestimmung durch eine solche, die wirksam und / oder durchführbar<br />

ist und der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt<br />

und dem Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht.<br />

anderen Sachverständigen seines Vertrauens auf alle wesentlichen Merkmale<br />

und Beschaffenheiten zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.<br />

14. Der Veranstalter ist berechtigt, aus begründetem Anlass das Datum der<br />

Auktion zu ändern, den Zeitpunkt für den Beginn der Auktion zu verschieben,<br />

Eine darüber hinaus gehende vertragliche Haftung übernimmt der Verkäufer<br />

nicht.<br />

für die Auktion einen anderen Ort zu bestimmen, eine Unterbrechung der Auktion<br />

anzuordnen, die Auktion ohne vollständige Durchführung abzubrechen<br />

oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, einzelne Personen in begründeten Fällen<br />

10. Die zu versteigernden Pferde sind nicht zur Schlachtung vorgesehen.<br />

Der Käufer verpflichtet sich, die erworbenen Pferde artgerecht zu halten und<br />

pferdegerecht nach ethischen Grundsätzen zu behandeln und insbesondere bei<br />

Bedarf diesem Tier rechtzeitig tierärztliche Hilfe zukommen zu lassen.<br />

von der Teilnahme an der Auktion, deren Besuch sowie vom Betreten des<br />

Auktionsgeländes auszuschließen, Bieteverbot für einzelne Personen anzuordnen,<br />

alle sonst im Interesse der Auktion und deren Durchführung notwendigen<br />

oder zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen. Für etwaige Streitigkeiten ist<br />

der Sitz des Versteigerers als Gerichtsstand vereinbart.<br />

11. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages<br />

auf den Käufer über. Ansprüche irgendwelcher Art rechtfertigen nicht Mönchengladbach, den 06.Juli <strong>2020</strong><br />

die Einbehaltung des Kaufpreises.<br />

Volker Raulf<br />

12. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das Bieten für andere übernehmen,<br />

bieten und kaufen dem Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber<br />

(von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator<br />

für landwirtschaftliche Güter und Pferde)<br />

Volker Rauf, Dipl.-Ing. agr.<br />

von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter, Spezialgebiet: Pferde & von der LWK Nordrhein-<br />

Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht und -haltung, Reit-, Fahr- und Turniersport<br />

Büroanschrift Mennrath 100 41179 Mönchengladbach<br />

5. Die Gebote erfolgen in Euro, entsprechend den Hinweisen des Auktionators.<br />

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des<br />

Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Haben mehrere Personen<br />

gleichzeitig das Höchstgebot abgegeben, entscheidet – wie in allen anderen<br />

Streitfragen – der Auktionator. Diese Entscheidung ist bindend.<br />

Darüber hinaus bietet MennrathS bei dieser Auktion Interessenten die Möglichkeit,<br />

über das Internet in Echtzeit, zusätzlich zur Saalauktion zu bieten.<br />

7. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geht die Gefahr jeglichen<br />

Schadens und zufälligen Untergangs bereits mit dem Zuschlag auf den<br />

Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, nach der Unterzeichnung des Kaufzettels,<br />

das Pferd unverzüglich zu übernehmen.<br />

8. Der Verkäufer übereignet dem Käufer das Pferd und erklärt, dass Rechte<br />

Dritter am Pferd nicht bekannt sind. Die Abstammungspapiere der Pferde werden<br />

bei Zahlung des Kaufpreises übergeben.<br />

Tel. 02161 580585 Fax 02161 584452 Mail info@mennraths.de<br />

www.mennraths.de<br />

St.-Nr. 121/5317/4233 GewSt.-Nr. 121/5317/5972 USt.-IdNr. DE 11998040

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