Angebot - bauer winter baumanagement gmbh
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Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 35/5 Container Ost<br />
<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />
Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />
wurden mit der Aufforderung zur <strong>Angebot</strong>sabgabe vom 14.02.2011<br />
die nachfolgend aufgeführten Vergabe- und Vertragsunterlagen übermittelt:<br />
Bezeichnung Seitenzahl Stand<br />
1 Formblatt „Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die<br />
Vollständigkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren<br />
Geltung für das <strong>Angebot</strong>“<br />
02/2011<br />
2 Aufforderung zur <strong>Angebot</strong>sabgabe 6/2010<br />
3 Formblatt „<strong>Angebot</strong>“ 6/2010<br />
4 Formblatt „Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters“ 6/2010<br />
5 Formblatt „Verpflichtungserklärung des Bieters“ 6/2010<br />
6<br />
7<br />
Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“<br />
Formblatt „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein<br />
/ unser Unternehmen eingerichtet ist“ (233)*)<br />
2<br />
6/2010<br />
VHB 2008<br />
8 Formblatt „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein<br />
/ unser Unternehmen N I C H T eingerichtet ist“ (234)*)<br />
2 VHB 2008<br />
9<br />
10<br />
11<br />
Formblatt „Personal- und Geräteliste“<br />
Formblatt „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ (2210)*)<br />
Formblatt „Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme“<br />
(2220)*)<br />
3<br />
3<br />
02/2011<br />
VHB 2008<br />
VHB 2008<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
Formblatt „Aufgliederung wichtiger Einheitspreise“ (223)*) - entfällt<br />
Bauvertragsbedingungen (BauVB)<br />
Liste „Beiliegende Unterlagen und Pläne“<br />
Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“<br />
Formblatt „Vorauszahlungsbürgschaft“<br />
Formblatt „Abschlagszahlungsbürgschaft“<br />
Formblatt „Abschlagszahlungsbürgschaft auf Bauteile und Baustoffe“<br />
Formblatt „Mängelhaftungs- und Überzahlungsbürgschaft“<br />
1 VHB 2008<br />
02/2011<br />
02/2011<br />
02/2011<br />
02/2011<br />
02/2011<br />
02/2011<br />
02/2011<br />
20<br />
21<br />
Kostenauswertung Container Ost<br />
Aufkleber 02/2011<br />
22 Mindestbedingungen für Nebenangebote<br />
Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen<br />
und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong><br />
Hiermit bestätige/n ich/wir, die oben genannten Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig in der<br />
o.g. Fassung erhalten zu haben.<br />
Ich/Wir bestätige/n weiter, dass die oben genannten Vergabe- und Vertragsunterlagen, soweit sie<br />
dem <strong>Angebot</strong>sschreiben nicht beigefügt sind (siehe Liste der Anlagen zum „<strong>Angebot</strong>sschreiben“),<br />
Bestandteil des von mir/uns eingereichten <strong>Angebot</strong>s sind und daher uneingeschränkt für mein/unser<br />
<strong>Angebot</strong> gelten.<br />
.................................................. ...................................................................<br />
Ort, Datum (Stempel und rechtsverbindliche<br />
Unterschrift)<br />
Hinweis: Wird das vorliegende Formblatt zur Bestätigung und Geltung der<br />
Vergabeunterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt mit dem <strong>Angebot</strong><br />
abgegeben, ist das <strong>Angebot</strong> nicht vollständig und kann ausgeschlossen werden.<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Formblatt Vollständigkeit/EU<br />
*) gemäß VHB Bayern Ausgabe 2008 – Stand 01.02.2011 Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 14<br />
Aufforderung<br />
zur Abgabe<br />
eines <strong>Angebot</strong>s<br />
Firma<br />
Baumaßnahme:<br />
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik<br />
Murnau UKM 35/5 Container Ost<br />
Ausweichstandort<br />
<strong>Angebot</strong> für:<br />
Containeranlage<br />
Vergabe-Nr.:<br />
UKM 35/5-1<br />
Murnau am Staffelsee, den 14.02.2011<br />
Auftraggeber:<br />
Berufsgenossenschaftl. Verein für<br />
Heilbehandlung Murnau e.V.<br />
Loristraße 8<br />
80335 München<br />
Telefon: 08841 / 48 - 2779<br />
Telefax: 08841 / 48 - 2111<br />
Vergabeart:<br />
Offenes Verfahren<br />
Nicht Offenes Verfahren<br />
Verhandlungsverfahren<br />
Eröffnungstermin<br />
Datum: 11.03.2011<br />
Uhrzeit: 10:00 Uhr<br />
Ort: Berufsgenossenschaftliche<br />
Unfallklinik Murnau,<br />
Prof. Küntscher Str.8<br />
82418 Murnau/Staffelsee<br />
Sekr. Verwaltung<br />
Zimmer 3.017<br />
Die Bindefrist für das <strong>Angebot</strong> endet am:<br />
30.04.2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 2 von 14<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
es ist beabsichtigt, gemäß diesem Aufforderungsschreiben die in den anliegenden Vergabeunterlagen<br />
beschriebenen Leistungen zu vergeben.<br />
Grundlagen für die <strong>Angebot</strong>sbearbeitung und <strong>Angebot</strong>sabgabe sind:<br />
1. Für die Ausführungszeit gilt Ziff. 5 der Bauvertragsbedingungen (BauVB).<br />
2. Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen:<br />
Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2 der EU-weiten Bekanntmachung:<br />
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters,<br />
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches<br />
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt<br />
worden ist, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 a) VOB/A;<br />
bb) dass er sich nicht in Liquidation befindet, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 b) VOB/A;<br />
cc) nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit<br />
als Bewerber in Frage stellt, vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 2 c) VOB/A; eine nachweislich begangene<br />
schwere Verfehlung einer natürlichen Person ist einem Unternehmen als Bewerber<br />
zuzurechnen, wenn die natürliche Person für den Bewerber bei der Führung der<br />
Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat.<br />
dd) die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen<br />
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt zu haben, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 d)<br />
VOB/A;<br />
ee) dass die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt, vgl. § 16 Abs. 1<br />
Nr. 2 e) VOB/A.<br />
Hinweis: Die vorgenannten Eigenerklärungen können mit der <strong>Angebot</strong>sabgabe im Formblatt<br />
„<strong>Angebot</strong>“ abgegeben werden, in dem dort die zutreffenden Erklärungen<br />
angekreuzt werden.<br />
Der Auftraggeber wird von den Bietern, deren <strong>Angebot</strong>e in die engere Wahl<br />
kommen, die voranstehenden Eigenerklärungen durch Vorlage der Bescheinigungen<br />
der zuständigen Stellen bestätigen lassen.<br />
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen<br />
Geschäftsjahre, § 6 Abs. 3 Nr. 2 a) VOB/A;<br />
c) Erklärung über den Umsatz des Bieters, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen<br />
Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen<br />
Leistungen vergleichbar sind, § 6 Abs. 3 Nr. 2 a) VOB/A<br />
d) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den seit<br />
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art<br />
und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 2 b) mit<br />
folgenden Angaben für jedes Referenzobjekt:<br />
� Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners<br />
beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 3 von 14<br />
� Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung und Angaben<br />
zur Projektgröße (BRI, BGF, Anzahl der Ebenen, Nutzungsart, erbrachte Leistungen);<br />
� Benennung der Auftragssumme;<br />
� Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung<br />
� Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern<br />
oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des<br />
Eigenleistungsanteils.<br />
e) Erklärung des Bieters über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren<br />
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,<br />
§ 6 Abs. 3 Nr. 2 c) VOB/A<br />
Präqualifizierte Unternehmen können anstellen der vorgenannten Nachweise gem. Ziffer<br />
2. b) – e) im Formblatt „<strong>Angebot</strong>“ die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des<br />
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen<br />
sind.<br />
2. Bestandteile des <strong>Angebot</strong>s:<br />
3.1 <strong>Angebot</strong>sbestandteile sind das vom Bieter ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene<br />
<strong>Angebot</strong>sschreiben gemäß beigefügtem Formblatt „<strong>Angebot</strong>“ sowie die im Formblatt „<strong>Angebot</strong>“<br />
auf S. 1 einleitend als „Anlagen“ genannten und angekreuzten Unterlagen.<br />
3.2 Folgende Erklärungen sind vom Bieter – neben dem Leistungsverzeichnis - ausgefüllt gemäß<br />
den beiliegenden Formblättern oder als separate Anlagen dem <strong>Angebot</strong> beizufügen:<br />
3.2.1 Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen<br />
und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong><br />
3.2.2 „Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters“ gemäß Formblatt<br />
3.2.3 „Verpflichtungserklärung des Bieters“ gemäß Formblatt<br />
3.2.4 „Bietergemeinschaftserklärung“ gemäß Formblatt<br />
3.2.5 „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein / unser Betrieb eingerichtet<br />
ist“ gemäß Formblatt (233)<br />
3.2.6 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein / unser Betrieb n i c h t<br />
eingerichtet ist“ gemäß Formblatt (234)<br />
3.2.7 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ gemäß Formblatt (2210)<br />
(wird nicht Vertragsbestandteil, nur soweit entsprechend kalkuliert wurde)<br />
3.2.8 „Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme“ gemäß Formblatt (2220)<br />
(wird nicht Vertragsbestandteil, nur soweit entsprechend kalkuliert wurde)<br />
3.2.8 „Aufgliederung wichtiger Einheitspreise“ gemäß Formblatt (223)<br />
(wird nicht Vertragsbestandteil), wenn entsprechend kalkuliert wurde<br />
3.2.9 Personal- und Geräteliste<br />
3.2.10 Kostenauswertung Container Ost<br />
3.2.11<br />
3.2.12<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 4 von 14<br />
3.3 Folgende weitere Angaben/Unterlagen sind vom Bieter zusätzlich als separate Anlagen dem<br />
<strong>Angebot</strong> beizufügen:<br />
3.3.1 Auftragsbezogenes Bauablaufkonzept nach Ziffer 9.1<br />
3.3.2 Auftragsbezogenes Konzept zur Einhaltung der Termine nach Ziffer 9.2<br />
3.3.3 Auftragsbezogenes Konzept der effizienten Wiederverwendung nach Ziffer 9.3<br />
3.3.4 Bestätigung des Bieters über die gemäß nachfolgender Ziffer 15 durchgeführte Ortsbesichtigung<br />
3.3.5<br />
4. Die Erteilung des Auftrags wird unabhängig von obiger Ziff. 3 von folgenden Nachweisen abhängig<br />
gemacht:<br />
5. An Sicherheiten werden gefordert:<br />
5.1 Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (ohne Ust, siehe<br />
Ziffer 17.1.1 BauVB).<br />
5.2 Im Falle von Vorauszahlungen:<br />
Vorauszahlungssicherheit (siehe Ziffern 16.11 und 17.1.2 BauVB).<br />
5.3 Allgemeiner Sicherheitseinbehalt i.H.v. 5 v.H. von allen Abschlagszahlungen ohne<br />
USt, der durch Bankbürgschaft abgelöst werden kann (s. Ziff. 17.1.3 BauVB).<br />
5.4 Im Falle von Abschlagszahlungen auf Bauteile oder Stoffe:<br />
Abschlagszahlungssicherheit (siehe Ziffer 17.1.4 BauVB).<br />
5.5 ��<br />
Mängelhaftungs- und Überzahlungseinbehalt in Höhe von 5 v.H. der Schlussrechnungssumme<br />
(einschl. USt), der durch Mängelhaftungs- und Überzahlungssicherheit<br />
abgelöst werden kann (siehe Ziffer 17.1.5 BauVB).<br />
6. Losaufteilung:<br />
6.1 Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.<br />
6.2 Es können <strong>Angebot</strong>e für ein Los, mehrere Lose oder die Gesamtleistung abgegeben<br />
werden.<br />
6.3 Der Auftraggeber behält sich vor, auf der Grundlage der <strong>Angebot</strong>swertung eine Vergabe<br />
der Gesamtleistung oder eine losweise Vergabe (einzelne oder mehrere Lose) vorzunehmen.<br />
Weitere Losbegrenzungen bestehen nicht<br />
6.4 Es können ausschließlich Lose nach folgender Maßgabe angeboten werden:<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 5 von 14<br />
7. Nebenangebote<br />
7.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />
7.2 Nebenangebote sind nach folgender Maßgabe zugelassen:<br />
7.2.1 Wird eine Leistung angeboten, die in technischer Hinsicht vom Leistungsverzeichnis<br />
abweicht, hat der Bieter bei der/den betreffenden Position/-en des<br />
Leistungsverzeichnisses auf eine Anlage zum <strong>Angebot</strong> hinzuweisen. In dieser<br />
ist die abweichende Leistung eindeutig zu beschreiben und die technische<br />
Gleichwertigkeit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen.<br />
7.2.2 Nebenangebote in ausschließlich technischer Hinsicht und sind auch ohne<br />
Abgabe eines Hauptangebotes zulässig. Sonstige Nebenangebote sind nur in<br />
Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig.<br />
7.2.3 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche<br />
deutlich bezeichnet und gekennzeichnet sein. Die Anzahl der Nebenangebote<br />
ist an der im <strong>Angebot</strong>sschreiben (gemäß Formblatt) bezeichneten Stelle aufzuführen.<br />
7.2.4 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und<br />
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist,<br />
soweit möglich, beizubehalten.<br />
Alle Leistungen, die vom Nebenangebot umfasst sind, müssen nachvollziehbar<br />
und zuordenbar zu dem der Ausschreibung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis<br />
(einschl. betroffener Positionsnummern) benannt und beschrieben<br />
sein. Gleichermaßen sind zugeordnet zu den Einheitspreispositionen<br />
des der Ausschreibung zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses im<br />
Nebenangebot unter Übernahme der gleichen Positionsnummernsystematik<br />
die Einheitspreise des Nebenangebots zu bilden und anzubieten.<br />
Änderungsvorschläge müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien<br />
Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Eine prüfbare Darstellung<br />
in technischer und preislicher Hinsicht ist dem Nebenangebot beizufügen.<br />
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen<br />
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt<br />
ist, hat er im <strong>Angebot</strong> entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit<br />
dieser Leistung zu machen.<br />
7.2.5 Unabhängig von Ziff. 7.2.4 sind Nebenangebote, soweit sie Teilleistungen<br />
(Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen,<br />
entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen<br />
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).<br />
7.2.6 Das Nebenangebot muss – soweit nach Art der Leistung erforderlich – enthalten:<br />
- Erläuterungsbericht<br />
Der Entwurf ist nach technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen<br />
Gesichtspunkten zu begründen. Die Bauleistung und ihre Herstellung<br />
sind zu beschreiben. Wesentliche Abweichungen vom Hauptangebot<br />
sind aufzuführen.<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 6 von 14<br />
- Konstruktionspläne<br />
Die vorgeschlagene Ausführung ist zeichnerisch in Ansichten, Grundrissen,<br />
Längs- und Querschnitten und wichtigen Einzelheiten mit Maßangaben<br />
darzustellen.<br />
- Baustelleneinrichtungsplan<br />
Die wesentlichen Abweichungen vom Hauptangebot sind aufzuführen.<br />
- Bauzeitenplan<br />
Er muss in grafischer Darstellung den zeitlichen Ablauf der wesentlichen<br />
Arbeitsgänge sowie den dafür vorgesehenen Personal- und Geräteeinsatz,<br />
bezogen auf die Werktage nach Baubeginn, enthalten.<br />
- Statische Vorbemessung<br />
Sie muss prüfbar erkennen lassen, dass das Nebenangebot den Anforderungen<br />
des Hauptangebotes genügt.<br />
- Mengenermittlung<br />
Wesentlichen Abweichungen vom Hauptangebot sind aufzuführen.<br />
- Leistungsverzeichnis<br />
Es muss alle für die Herstellung des Bauwerks erforderlichen Positionen<br />
und diese in der sachlichen Reihenfolge des Hauptangebotes enthalten,<br />
so dass ein unmittelbarer Vergleich mit diesem möglich ist.<br />
Wenn als Folge des Nebenangebots einzelne Positionen des Hauptangebots<br />
ersetzt oder in anderer Weise betroffen werden, so sind diese im LV des Nebenangebotes<br />
anzugeben und in der <strong>Angebot</strong>serklärung getrennt aufzuführen.<br />
Neue, im LV des Hauptangebotes nicht vorgesehene Leistungspositionen<br />
sind jeweils am Ende eines Abschnitts im LV des Nebenangebotes unter<br />
neuer Positionsnummer anzufügen.<br />
7.3 Für gem. Ziffer 7.2 zugelassene Nebenangebote gelten zusätzlich folgende Mindestbedingungen<br />
sowie die folgenden Anforderungen für Nachweise der Gleichwertigkeit:<br />
7.3.1 Mindestbedingungen für technische Nebenangebote:<br />
Technische Nebenangebote müssen die Mindestbedingungen erfüllen, welche<br />
im Beiblatt zur vorliegenden Aufforderung zur <strong>Angebot</strong>sabgabe „Mindestbedingungen<br />
für Nebenangebote“ im Einzelnen aufgelistet sind.<br />
Die Einhaltung der Mindestbedingungen ist mit <strong>Angebot</strong>sabgabe nachzuweisen.<br />
7.3.2 Erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit<br />
Bereits mit dem <strong>Angebot</strong> sind für technische Nebenangebote die Nachweise<br />
für die Gleichwertigkeit vorzulegen.<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 7 von 14<br />
8. Wertung der <strong>Angebot</strong>e<br />
Der Auftraggeber verfährt bei der Wertung der <strong>Angebot</strong>e (Haupt- und Nebenangebote) nach<br />
§ 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A. Zuschlagskriterien sind die nachfolgend benannten Kriterien:<br />
8.1 Kriterien der Auftragsentscheidung<br />
Zuschlagskriterium Gewichtung<br />
a. Preis<br />
b. <strong>Angebot</strong>sbezogene Qualitäts- und Leistungsmerkmale,<br />
verkörpert durch folgende objektiven Bestandteile:<br />
• Auftragsbezogenes Bauablaufkonzept nach Ziffer 9.1<br />
des vorliegenden Schreibens<br />
• Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine<br />
nach Ziffer 9.2 des vorliegenden Schreibens<br />
• Auftragsbezogenes Konzept der effizienten Wiederverwendung<br />
nach Ziffer 9.3 des vorliegenden Schreibens<br />
8.2 Erläuterung der Wertung der <strong>Angebot</strong>e:<br />
Gesamt: 100%<br />
70 %<br />
30 %<br />
davon:<br />
10 %<br />
10 %<br />
10 %<br />
Der Auftraggeber wird bei der Bewertung der <strong>Angebot</strong>e eine Bewertungsmatrix mit einem<br />
Punktesystem verwenden, bei dem maximal 1.000 Punkte erreicht werden können. Die<br />
maximale Punktezahl entspricht der Gesamtgewichtung der vorgenannten Zuschlagskriterien<br />
von 100%. Die nachfolgenden Hinweise für die Bewertung der <strong>Angebot</strong>e, gelten<br />
nur für die <strong>Angebot</strong>e, die auf der 4. Stufe der <strong>Angebot</strong>sprüfung und -wertung in die eigentliche<br />
<strong>Angebot</strong>swertung gelangen.<br />
9.2.1 Hinweise für die Preisbewertung:<br />
Die Gewichtung des Gesamtangebotspreises mit 70% wird mit einer maximalen<br />
Punktezahl für die Bewertung des Gesamtangebotspreises mit 700 Punkten<br />
umgesetzt.<br />
Die maximale Punktezahl erhält das <strong>Angebot</strong> mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis<br />
nach Ziffer 4.6 des Formblattes „Preisblatt“. <strong>Angebot</strong>e, deren Gesamtangebotspreis<br />
um 50% oder mehr über dem niedrigsten Gesamtangebotspreis<br />
liegen, erhalten 0 Punkte. Die Gesamtangebotspreise, die innerhalb der<br />
vorgenannten Spanne von 50% liegen, erhalten linear entsprechend der jeweiligen<br />
Preisdifferenz zum preislich niedrigsten Gesamtangebotspreis Punkteabzüge.<br />
9.2.3 Hinweise für die Bewertung der angebotsbezogenen Qualitäts- und Leistungsmerkmale<br />
Die Bewertung der jeweiligen Unterkriterien der angebotsbezogenen Qualitäts- und<br />
Leistungsmerkmale erfolgt anhand des nachfolgenden Bewertungsschemas<br />
5 Punkte Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und<br />
uneingeschränkt<br />
4 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters<br />
zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite<br />
und Schwächen aufweisen<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 8 von 14<br />
3 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters<br />
zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe<br />
Defizite und Schwächen aufweisen<br />
2 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters<br />
zum jeweiligen Merkmal weitereichende bzw. gewichtige<br />
Defizite und Schwächen aufweisen oder: Das <strong>Angebot</strong> enthält<br />
zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige<br />
Aussagen<br />
1 Punkt Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben dies Bieters<br />
zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende<br />
Defizite und Schwächen aufweisen.<br />
0 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters<br />
zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend<br />
bzw. unzureichend sind, oder: Das <strong>Angebot</strong> enthält zum<br />
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.<br />
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jedes Unterkriterium erfolgt durch die Verwendung<br />
eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die<br />
jeweilige maximale Punktezahl erzielt werden kann.<br />
8.2.3 Gesamtergebnis<br />
Das Gesamtergebnis der Bewertung nach der Bewertungsmatrix ergibt sich aus der<br />
Summe der für jedes Zuschlagskriterium / Unterkriterium nach den voranstehenden<br />
Hinweisen ermittelten Punktezahl. Das Gesamtergebnis legt den Rang des <strong>Angebot</strong>s<br />
fest.<br />
8.3 Weitere Vorgaben für die Bewertung<br />
8.3.1 Preisnachlässe<br />
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die<br />
• ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden<br />
und<br />
• an der im <strong>Angebot</strong>sschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.<br />
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des <strong>Angebot</strong>s und werden im Auftragsfall<br />
Vertragsinhalt.<br />
8.3.2 Die Preisangebote zu Eventualpositionen und zum LV werden mit den dort genannten<br />
Massen und Mengenangaben sowie sonstigen dort aufgeführten Leistungsanforderungen<br />
in die Wertung der <strong>Angebot</strong>e mitaufgenommen; Ziffer 1.7 BauVB bleibt unberührt.<br />
9. Konzepte des Bieters zur angebotenen Auftragsdurchführung<br />
Entsprechend Ziffer 3.3 müssen dem <strong>Angebot</strong> die vom Bieter auszuarbeitenden schriftlichen<br />
Konzepte gemäß der nachfolgenden Vorgaben beigefügt sein:<br />
9.1 Auftragsbezogenes Bauablaufkonzept<br />
Das mit dem <strong>Angebot</strong> vorzulegende schriftliche Bauablaufkonzept muss darstellen, welche<br />
organisatorischen Dispositionen der Bieter im Auftragsfall zum Bauablauf treffen wird,<br />
um die Vertragsleistungen während der gesamten Bauzeit ordnungsgemäß erbringen zu<br />
können. Die Konzeptdarstellung muss die organisatorische, geräte- sowie personalmäßige<br />
Ablaufplanung für die ausgeschriebene Vertragsleistungen beschreiben. Die Konzept-<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 9 von 14<br />
darstellung des Bieters muss zu folgenden Aspekten der Bauablaufplanung Aussagen<br />
enthalten:<br />
• Struktur der Baustellenorganisation einschließlich Overhead;<br />
• Organisation der Absicherung ausreichender personeller Besetzung der Baustelle,<br />
einschließlich Bauleitungspersonal sowie Personalreserveplanung; eine<br />
Bezugnahme auf die mit dem <strong>Angebot</strong> abzugebende „Personal- und Geräteliste“<br />
reicht nicht aus;<br />
• Organisation der Absicherung ausreichender Geräteeinsatzmöglichkeiten,<br />
einschließlich Organisation der Wartung und Instandhaltung vor Ort, Organisation<br />
von Ersatzgerät bei Geräteausfall; eine Bezugnahme auf die mit dem<br />
<strong>Angebot</strong> abzugebende „Personal- und Geräteliste“ reicht nicht aus;<br />
• Phasenweise Darstellung in Bezug auf den Bauablauf<br />
• Darstellung der organisatorischen, fachlichen und bauablaufmäßigen Einbindung<br />
der vorgesehenen Nachunternehmer;<br />
9.2 Auftragsbezogenes Konzept zur Einhaltung der Termine<br />
Das mit dem <strong>Angebot</strong> vorzulegende schriftliche auftragsbezogene Konzept zur Einhaltung<br />
der Termine hat darzustellen, wie die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen<br />
vorgegebenen Termine bezogen auf die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen<br />
eingehalten werden. Die Konzeptdarstellung des Bieters muss zu folgenden Aspekten<br />
der Termineinhaltung Aussagen enthalten:<br />
• Darstellung eines Termin-/Bauzeitenplans mit Meilensteinen<br />
• Darstellung der terminlichen Berücksichtigung der von der Ausführungsplanung<br />
des AN abhängigen bauseitigen Vorleistungen (Fundamente, Grundleitungen)<br />
• Technologiebeschreibung mit Kapazitätszusagen unter Angeben zum arbeitstäglichen<br />
Baufortschritt unter Berücksichtigung ggf. ungünstiger Witterung und<br />
von Störungen im Bauablauf (z.B. Havarien);<br />
• Organisation der Terminplanung zur Sicherstellung der Termineinhaltung, zur<br />
Berücksichtigung von Schlechtwetter-/Winterzeiten sowie zu Notwendigkeiten<br />
eines i.S.v. § 5 Abs. 1 VOB/B verstärkten Förderungspflicht;<br />
• Angaben zur Reserveplanung und zur Berücksichtigung von ggf. erforderlich<br />
werdenden Beschleunigungsmaßnahmen.<br />
9.3. Auftragsbezogenes Konzept der effizienten Wiederverwendung<br />
Es ist ein schriftliches Konzept wie der Interimsbau nach seiner Nutzung durch den<br />
Auftraggeber mit der Absicht des Verkaufs und Wiederaufbaus effizient abgebaut und<br />
wieder aufgebaut werden kann.<br />
• Detaillierte Darstellung der notwendigen Arbeitsschritte des Abbaus und des<br />
Wiederaufbaus.<br />
• Detaillierte Darstellung des notwendigen Zeitbedarfs für Abbau und Wiederaufbau<br />
einschl. Be- und Entladung der Transportfahrzeuge.<br />
• Detaillierte Darstellung des Logistikkonzeptes für Abbau und Wiederaufbau<br />
• Kostenangebot für Abbau einschl. Verladung auf Transportfahrzeuge und<br />
schlüsselfertigen Wiederaufbau ohne vom AG veranlasste Änderungen einschl.<br />
Abladen unter Berücksichtigung des Zeitpunktes über die Preisindexe des statistischen<br />
Bundesamtes bezogen auf den Zeitpunkt der <strong>Angebot</strong>slegung.<br />
10. Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.<br />
11. Die ausgeschriebenen Leistungen unterliegen im Auftragsfall dem Steuerabzugsverfahren gemäß<br />
dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe. Für den Auftragsfall<br />
wird um Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gebeten.<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 10 von 14<br />
12. Vergabekammer:<br />
Regierung von Oberbayern,<br />
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München<br />
13. Nicht beigefügte Vergabeunterlagen<br />
a) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die<br />
Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B, Fassung 2009)<br />
b) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C)<br />
c) ………………………………………………….<br />
können zu den üblichen Bürozeiten nach Terminabsprache beim Auftraggeber eingesehen werden.<br />
14. Anfragen der Bieter<br />
Anfragen zum Ausschreibungsinhalt sind unter Verwendung folgender Kontaktdaten beim Auftraggeber<br />
einzureichen:<br />
Name: Christian Stemmer<br />
Anschrift: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau, Prof.-Küntscher-Str. 8<br />
82481 Murnau am Staffelsee<br />
Telefax: 08841 / 48 - 2111<br />
E-Mail: technik@bgu-murnau.de<br />
Die schriftlichen Anfragen müssen spätestens bis<br />
beim Auftraggeber eingehen.<br />
01.03.2011<br />
Schriftliche Anfragen der Bieter, die im Interesse der Gleichbehandlung für sämtliche Bieter Bedeutung<br />
für die <strong>Angebot</strong>sbearbeitung haben können, werden gesammelt und mit der Antwort<br />
sämtlichen Bietern gleichlautend bekannt gemacht.<br />
15. Ortsbesichtigung<br />
Ortsbesichtigung nach vorheriger Anmeldung beim Auftraggeber (siehe Seite 1) und Genehmigung.<br />
Eine Ortsbesichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist Pflicht und muss vom Bieter<br />
schriftlich bestätigt werden. Eine unterlassene Ortsbesichtigung führt zum <strong>Angebot</strong>sausschluss.<br />
Zur Durchführung der vorgenannten Ortsbesichtigung wird der Bieter<br />
zu folgendem Ortsbesichtigungstermin eingeladen:<br />
16. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen<br />
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter<br />
unverzüglich den Auftraggeber vor <strong>Angebot</strong>sabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Der Bieter<br />
hat in gleicher Weise zu verfahren, wenn sich für ihn aus der Leistungsbeschreibung und den<br />
sonstigen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen die Bauausführung nicht mit hinreichender<br />
Klarheit ergibt, er aber in seiner Kalkulation darauf abstellen will.<br />
17. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen<br />
<strong>Angebot</strong>e von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen<br />
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 11 von 14<br />
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der<br />
Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich<br />
und rechtlich mit anderen Bietern verbunden ist.<br />
18. <strong>Angebot</strong><br />
18.1 Das <strong>Angebot</strong> ist in all seinen Bestandteilen, d.h. auch in allen Anlagen, in deutscher<br />
Sprache abzufassen.<br />
18.2 Für das <strong>Angebot</strong> sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Die<br />
Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist -<br />
ausgenommen beim Leistungsverzeichnis (vgl. nachfolgend Ziffer. 18.3) - unzulässig.<br />
18.3 Anstelle des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte<br />
Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom<br />
Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses bereits bei <strong>Angebot</strong>sabgabe<br />
ausdrücklich und schriftlich als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen müssen<br />
die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses<br />
vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten;<br />
sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit,<br />
den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie<br />
die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte,<br />
die <strong>Angebot</strong>ssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.<br />
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis<br />
Bestandteil des <strong>Angebot</strong>s.<br />
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein<br />
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen, soweit mit dem <strong>Angebot</strong><br />
nur die Kurzfassung eingereicht wurde.<br />
18.4 Das <strong>Angebot</strong> besteht aus dem <strong>Angebot</strong>sschreiben und den dort benannten Anlagen<br />
sowie den unter Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 des vorliegenden Schreibens benannten Unterlagen<br />
und Erklärungen.<br />
18.5 Das <strong>Angebot</strong> muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten<br />
Erklärungen und Angaben enthalten. Unvollständige <strong>Angebot</strong>e werden ausgeschlossen,<br />
es sei denn es liegt ein Fall des § 16 Abs.1 Nr. 1 c) bzw. des § 16 Abs. 1 Nr. 3<br />
VOB/A vor. Dasselbe gilt, wenn die vom Auftraggeber gesondert verlangten Unterlagen<br />
nicht zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden.<br />
18.6 Ein Bieter, der in seinem <strong>Angebot</strong> die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen<br />
geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen<br />
verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13<br />
Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden <strong>Angebot</strong>e, bei denen der Bieter die Einheitspreise<br />
einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen<br />
umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 b)<br />
VOB/A).<br />
18.7 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen<br />
an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.<br />
18.8 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz<br />
„oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat<br />
(insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung) auch dann anzugeben,<br />
wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn<br />
er im <strong>Angebot</strong>sschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte<br />
Produkt anbietet. Enthält das <strong>Angebot</strong> weder die Produktangabe noch die Erklärung, ist<br />
das <strong>Angebot</strong> unvollständig.<br />
18.9 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation<br />
von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 12 von 14<br />
18.10 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.<br />
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer<br />
anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden<br />
Steuersatzes am Schluss des <strong>Angebot</strong>s hinzuzufügen.<br />
18.10 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem <strong>Angebot</strong> für die Anmeldung eines gewerblichen<br />
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem <strong>Angebot</strong> darauf hinzuweisen.<br />
18.11 Wenn den Vergabeunterlagen Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der<br />
Bieter die seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem<br />
<strong>Angebot</strong> abzugeben. Soweit die Kalkulationsmethode des Bieters nicht der Aufgliederung<br />
der Formblätter entspricht, hat der Bieter seine Kalkulationsmethode in einer gesonderten<br />
Anlage zum <strong>Angebot</strong> abzugeben.<br />
18.12 Auf Verlangen hat der Bieter den Vollmachtsnachweis zu führen, falls sich die Vertretungsberechtigung<br />
der unterzeichnenden Personen nicht aus dem Handelsregister ergibt.<br />
18.13 Digitale <strong>Angebot</strong>e mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben<br />
werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich<br />
zugelassen ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte <strong>Angebot</strong>e sind nicht zugelassen.<br />
18.14 Datenträger und Datenaustausch für die <strong>Angebot</strong>sabgabe<br />
Ist den Vergabeunterlagen als Anlage ein Datenträger für die <strong>Angebot</strong>sbearbeitung beigefügt,<br />
so kann der Bieter wählen, ob er diesen zur Erstellung des <strong>Angebot</strong>s verwendet.<br />
In diesem Fall muss der Bieter die Vorgaben gem. Ziffer 15.2 des Schreibens „Aufforderung<br />
zur <strong>Angebot</strong>sabgabe“ beachten.<br />
Zusammen mit dem <strong>Angebot</strong> sind die vom Bieter erstellten Datenträger einzureichen.<br />
Für die Anwendung der Datenverarbeitung (DV) zur <strong>Angebot</strong>sabgabe gelten als weitere<br />
Bewerbungsbedingungen:<br />
Datenaustausch ist vom Auftraggeber für die Bearbeitungsphasen<br />
� <strong>Angebot</strong>sanforderung<br />
� <strong>Angebot</strong>sabgabe zugelassen.<br />
Für die Bearbeitungsphase Bauabrechnung zum erteilten Auftrag ist Datenaustausch<br />
zwingend vorgesehen.<br />
Unabhängig davon, ob der Unternehmer für die <strong>Angebot</strong>sabgabe die DV einsetzt, ist er im<br />
Auftragsfall für die Bauabwicklung zum Austausch von Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern<br />
verpflichtet.<br />
Der Datenaustausch für die <strong>Angebot</strong>sabgabe ist nach den Regelungen des Gemeinsamen<br />
Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) für den Datenaustausch „Leistungsverzeichnis“,<br />
Kennung 83, 84, 85 und 86 durchzuführen. Der Datenaustausch für die Abrechnung<br />
ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische<br />
Bauabrechnung (REB) GAEB 90 im Format DA 11 durchzuführen.<br />
Die übermittelten Daten und Datenträger (Windows kompatibel) sind zu kennzeichnen.<br />
Die Kennzeichnung muss mindestens enthalten:<br />
� den Namen des Unternehmens<br />
� die Bezeichnung der Baumaßnahme ggf. mit Losbezeichnung<br />
� die Projektnummer<br />
� die Bearbeitungsphase („<strong>Angebot</strong>“ oder „Abrechnung“)<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 13 von 14<br />
Die maschinenlesbaren Datenträger gelten in allen Datenaustauschphasen als Arbeitsmittel.<br />
Bei Abweichungen zwischen dem Inhalt des Datenträgers und der schriftlichen<br />
Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Auf inhaltliche<br />
Unterschiede gegenüber dem Datenträger hat der Unternehmer in einer Anlage<br />
zur schriftlichen Fassung hinzuweisen.<br />
Disketten als Datenträger werden sowohl vom Auftraggeber wie auch vom Bieter kostenlos<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
19. Unterlagen zum <strong>Angebot</strong><br />
Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers (auch bereits zur Vorlage mit dem <strong>Angebot</strong>) die<br />
Urkalkulation oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die<br />
Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt<br />
vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.<br />
Die Nichtvorlage führt dazu, dass das <strong>Angebot</strong> ausgeschlossen wird.<br />
20. Bietergemeinschaften<br />
20.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem <strong>Angebot</strong> die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich<br />
unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung gemäß dem in den Vergabeunterlagen<br />
vorgegebenen Formblatt „Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ abzugeben.<br />
20.2 Beim nicht offenen Verfahren werden <strong>Angebot</strong>e von Bietergemeinschaften, die sich erst<br />
nach der Aufforderung zur <strong>Angebot</strong>sabgabe gebildet haben, nicht zugelassen.<br />
21. Nachunternehmer<br />
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss<br />
er bereits mit seinem <strong>Angebot</strong> die Erklärungen über den beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern<br />
gemäß dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Formblatt “Verzeichnis der<br />
Nachunternehmer“ ausgefüllt abgeben.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>Angebot</strong>e ausschließen, die die vorgenannte Erklärung nicht,<br />
nicht vollständig oder unrichtig enthalten.<br />
22. Eignungsnachweise für andere Unternehmen<br />
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen<br />
zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass<br />
ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen<br />
dieser Unternehmen mit dem <strong>Angebot</strong> vorzulegen.<br />
23. Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung Verpflichtungserklärung des Bieters<br />
Der Bieter hat dem <strong>Angebot</strong> die „Vertraulichkeitserklärung des Bieters“ sowie die „Verpflichtungserklärung<br />
des Bieters“ gemäß der beigefügten Formblätter (siehe Ziffer 3.2.2 und Ziffer<br />
3.2.3) rechtsverbindlich unterschrieben beizufügen. Auf Ziffer 3.4 wird verwiesen.<br />
Nach dem Inhalt der Formblätter gelten die Erklärungen für das Vergabeverfahren und im Auftragsfall<br />
auch für die Vertragsdurchführung.<br />
24. Datenträger <strong>Angebot</strong>sanforderung<br />
24.1 Den Vergabeunterlagen ist ein Datenträger mit insgesamt _____ Disketten/CD-ROM<br />
beigefügt.<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 14 von 14<br />
Der Aufbau der Datei für die <strong>Angebot</strong>sanforderung erfolgte nach der Kennung 83 der<br />
Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis des Gemeinsamen Ausschusses<br />
Elektronik im Bauwesen (GAEB), Ausgabe Juni 1990.<br />
Das Inhaltsverzeichnis der Disketten/CD-Rom liegt bei, die Disketten/CD-ROM wurden<br />
im _____________-Format beschrieben.<br />
25.2 Der Datenträger enthält die Langfassung mit Kurz- und Langtext des Leistungsverzeichnisses.<br />
25.3 Die Herstellung der Datenaustauschdatei erfolgte mit dem Umsetzprogramm des Programmsystems<br />
___________________________________<br />
26. Den vorliegenden Vergabeunterlagen ist das Formblatt „Inhaltsverzeichnis und Bestätigung<br />
über die Vollständigkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Geltung<br />
für das <strong>Angebot</strong>“ beigefügt. Der Bieter hat mit diesem Formblatt zu bestätigen, dass die<br />
darin beschriebenen und benannten Vergabeunterlagen dem Bieter vollständig vorlagen<br />
und dass die benannten und übermittelten Vergabe- und Vertragsunterlagen, die dem<br />
<strong>Angebot</strong> nicht als Anlage beigefügt sind, Bestandteil des <strong>Angebot</strong>s sind und uneingeschränkt<br />
für das <strong>Angebot</strong> gelten. Das Formblatt ist ausgefüllt mit dem <strong>Angebot</strong> vorzulegen.<br />
Wird das Formblatt „Inhaltsverzeichnis und Bestätigung über die Vollständigkeit der<br />
Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“ nicht vorgelegt,<br />
ist das <strong>Angebot</strong> unvollständig.<br />
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, anliegendes <strong>Angebot</strong>sschreiben<br />
nebst Anlagen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag<br />
bis zum Einreichungstermin einzusenden oder abzugeben.<br />
Der Umschlag ist unter Verwendung des beigefügten Aufklebers im verschlossenen Umschlag einzureichen.<br />
Das <strong>Angebot</strong> ist ausschließlich bei nachfolgend aufgeführten Anschriften des Auftraggebers<br />
einzureichen:<br />
Das <strong>Angebot</strong> ist ausschließlich bei nachfolgend aufgeführten Anschriften des Auftraggebers einzureichen:<br />
Postanschrift: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
Prof. Küntscher-Str. 8<br />
82418 Murnau<br />
zur persönlichen Abgabe: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
Prof. Küntscher-Str. 8<br />
Zimmer: 3.017<br />
82418 Murnau<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
........<br />
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
Dieses Schreiben trägt keine Unterschrift, da es maschinell erstellt wurde.<br />
Anlagen:<br />
gem. Formblatt „Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen<br />
und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 5<br />
<strong>Angebot</strong><br />
Name und Anschrift des Bieters<br />
An<br />
Berufsgenossenschaftlichen Verein<br />
für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />
c/o<br />
Berufsgenossenschaftliche<br />
Unfallklinik Murnau<br />
Sekretariat Verwaltung Zimmer 3.017<br />
Prof.-Küntscher-Straße 8<br />
82418 Murnau/Staffelsee<br />
Baumaßnahme:<br />
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik<br />
Murnau UKM 35/5 Container Ost<br />
<strong>Angebot</strong> für:<br />
Containeranlage<br />
Vergabe-Nummer:<br />
UKM 35/5-1<br />
Vergabeart:<br />
Offenes Verfahren<br />
Nichtoffenes Verfahren<br />
Verhandlungsverfahren<br />
Zuschlagsfrist/<strong>Angebot</strong>sbindefrist<br />
endet am:<br />
30.04.2011<br />
�= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />
Stand:06/2010
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 2 von 5<br />
Anlagen:<br />
Formblatt „Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabe- und<br />
Vertragsunterlagen und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“<br />
Formblatt „Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters“<br />
Formblatt „Verpflichtungserklärung des Bieters“<br />
Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“<br />
Formblatt „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein / unser Unternehmen<br />
eingerichtet ist“ (233)*)<br />
Formblatt „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein / unser Unternehmen<br />
n i c h t eingerichtet ist“ (234)<br />
Formblatt „Personal- und Geräteliste“<br />
Formblatt „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ (2210)<br />
Formblatt „Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme“ (2220)<br />
Formblatt „Aufgliederung wichtiger Einheitspreise“ (223)<br />
Kostenauswertung Container Ost<br />
Datenträger<br />
�= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />
Stand:06/2010
Seite 3 von 5<br />
1. Hiermit wird die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu den jeweils eingesetzten<br />
Preisen angeboten.<br />
2. Diesem <strong>Angebot</strong> liegen zugrunde<br />
die oben in der Liste der Anlagen aufgeführten Vergabe- und Vertragsunterlagen und sowie die<br />
im beigefügten Formblatt „Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der<br />
Ausschreibungsunterlagen und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“ aufgeführten und bezeichneten<br />
Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen, soweit sie nicht gemäß der oben aufgeführten Liste<br />
der Anlagen als Anlage zu diesem <strong>Angebot</strong>sschreiben beigefügt sind. Dem <strong>Angebot</strong> liegen<br />
ebenfalls zugrunde die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von<br />
Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung und die Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Fassung 2009.<br />
3. Zu den rechtsverbindlichen Eigenerklärungen gem. Ziffer 2. des Schreibens „Aufforderung<br />
zur <strong>Angebot</strong>sabgabe“ erkläre ich/erklären wir,*)<br />
dass über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches<br />
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels<br />
Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 a) VOB/A<br />
dass ich/wir mich/uns nicht in Liquidation befindet/befinden, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 b)<br />
VOB/A;<br />
nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen habe/haben, die meine/unsere<br />
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 c) VOB/A; eine nachweislich<br />
begangene schwere Verfehlung einer natürlichen Person ist einem Unternehmen<br />
als Bewerber zuzurechnen, wenn die natürliche Person für den Bewerber bei der<br />
Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat.<br />
die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen<br />
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/haben, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 d)<br />
VOB/A;<br />
die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorgenommen habe/haben,<br />
vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 e) VOB/A.<br />
4. Mein/Unser Betrieb ist bei der<br />
gegen Unfall versichert (bitte genaue Anschrift der Berufsgenossenschaft angeben).<br />
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben die<br />
für sie zuständigen Versicherungsträger an.<br />
5. Ich erkläre / Wir erklären,<br />
5.1 dass ich/ wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2<br />
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von<br />
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr las 2.500 Euro belegt worden<br />
bin /sind;<br />
�= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />
*) = Zutreffendes ist vom Bieter anzukreuzen Stand:06/2010
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 4 von 5<br />
5.2 dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen<br />
Leistungen erfülle/erfüllen.<br />
6.1 Ich gehöre / Wir gehören zu<br />
Handwerk Industrie Handel<br />
Versorgungsunternehmen Sonstigen<br />
6.2 Ich bin / Wir sind bevorzugter / bevorzugte Bewerber laut beigefügtem/beigefügten<br />
Nachweis/Nachweisen.<br />
6.3 Ich bin / Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />
EWR-Staat bzw. Staat des WTO- anderer Staat:<br />
Abkommens Nationalität: ____________<br />
(bitte intern. KfZ-Kennzeichen<br />
angeben)<br />
6.4 Ich bin präqualifiziert und Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer:<br />
_______<br />
7. Zur Ausführung der Leistung erkläre ich / erklären wir:<br />
7.1 Ich werde / Wir werden nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Leistung im eigenen Betrieb und im<br />
Betrieb der Unternehmen ausführen, die ich / wir in den hierauf bezogenen Formblättern<br />
benannt habe / haben.<br />
8. Preise<br />
Mir / uns ist bekannt, dass ich / wir Leistungen, auf die mein / unser Betrieb und die im<br />
den hierauf bezogenen Formblättern benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit<br />
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf / dürfen<br />
und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann / können.<br />
Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns<br />
eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:<br />
8.1 Hauptangebot keine Vergabe<br />
nach Losen<br />
Endbetrag einschl.<br />
Umsatzsteuer<br />
(ohne Nachlass)<br />
Preisnachlass ohne<br />
Bedingung auf die<br />
Abrechnungssumme<br />
Summe <strong>Angebot</strong> € %<br />
8.2 Nebenangebot zum Hauptangebot<br />
Anzahl:<br />
8.3 Der Preisnachlass des Hauptangebotes wird auch<br />
auf etwaige Nebenangebote gewährt. Ja<br />
Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im <strong>Angebot</strong>sschreiben<br />
Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis<br />
betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum <strong>Angebot</strong> zusammengefasst.<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />
*) = vom Bieter einzutragen Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 5 von 5<br />
9. Datenträger <strong>Angebot</strong>sabgabe<br />
9.1 Der den Vergabeunterlagen beigefügte Datenträger wird vom Bieter mit insgesamt<br />
____ CD-Rom zurückgegeben.<br />
Der Datenträger wurde zur <strong>Angebot</strong>sbearbeitung nicht verwendet.<br />
(in diesem Fall sind keine weiteren Angaben unter vorliegender Ziffer 4 erforderlich).<br />
Der Datenträger wurde zur <strong>Angebot</strong>sbearbeitung verwendet.<br />
9.2 Der Aufbau der Datei der <strong>Angebot</strong>sdaten erfolgte für<br />
das Hauptangebot nach der Kennung 84<br />
das/die Nebenangebot(e) nach der Kennung 85<br />
der Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis des Gemeinsamen Ausschusses<br />
Elektronik im Bauwesen (GAEB).<br />
9.3 Der Datenträger enthält<br />
die <strong>Angebot</strong>sdaten des Hauptangebotes.<br />
die Langfassung mit Kurz- und Langtext und eventuell die <strong>Angebot</strong>sdaten des<br />
Nebenangebotes.<br />
9.4 Die Herstellung der Datenaustauschdatei erfolgte mit dem<br />
Umsetzprogramm*) _____________________________ (Kurzbezeichnung und Version)<br />
des Programmsystems*) _____________________________ (Kurzbezeichnung und Version)<br />
Ein Zertifikat des Bundesverbandes Bausoftware e.V. (BVBS) über die Prüfung der Datenaustauschphase<br />
Kennung*)_________________________________<br />
liegt vor.<br />
liegt nicht vor.<br />
10. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im <strong>Angebot</strong>sschreiben<br />
meinen / unseren Ausschluss von dieser und weiteren Auftragserteilungen zur<br />
Folge haben kann.<br />
11. Die nachfolgende Unterschrift gilt für alle Teile des <strong>Angebot</strong>s.<br />
12. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit<br />
der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses<br />
als allgemeinverbindlich anerkannt.<br />
13. Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die Daten des <strong>Angebot</strong>es zur Auswertungszwecken<br />
in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden.<br />
14. An mein/unser <strong>Angebot</strong> halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist<br />
gebunden.<br />
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Bieters<br />
Wird das <strong>Angebot</strong> hier nicht unterschrieben, gilt das <strong>Angebot</strong> als nicht abgegeben.<br />
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />
*) = vom Bieter einzutragen Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 2<br />
Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 35/5 Container Ost<br />
<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />
Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />
Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters<br />
Der Bieter beteiligt sich am o.g. Vergabeverfahren des Auftraggebers und gibt mit seinem <strong>Angebot</strong><br />
folgende Erklärung ab, die im Auftragsfall auch für die Vertragsdurchführung Gültigkeit hat:<br />
1. Der Bieter verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens und im<br />
Auftragsfall der Vertragsdurchführung erlangten Informationen und Unterlagen, in schriftlicher,<br />
mündlicher oder anderweitiger Form (insbesondere elektronisch) vertraulich zu behandeln und<br />
nur im Rahmen der vorliegenden Zusammenarbeit zu verwenden.<br />
2. Der Bieter verpflichtet sich, über alle im Rahmen des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall<br />
der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehenden Vorgänge, Informationen und<br />
Akteninhalte gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sie nicht unbefugten Dritten<br />
zugänglich zu machen oder sie für eigene über die Beteiligung am Vergabeverfahren oder im<br />
Auftragsfall über die Vertragsdurchführung hinausgehende Zwecke zu nutzen. Diese<br />
Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der<br />
vertraglichen Beziehungen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber denjenigen Personen, die<br />
gemäß bekannt gegebener Festlegung des Auftraggebers an der Vertragsdurchführung<br />
mitwirken oder mitgewirkt haben.<br />
3 Der Bieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der<br />
Vertragsdurchführung in seinen Besitz gelangten Unterlagen (Originale sowie Kopien in jeder<br />
Form (siehe oben Ziffer 1)) unabhängig vom jeweiligen Ort deren Aufbewahrung unter<br />
Verschluss zu halten und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen.<br />
4. Der Bieter wird in seinem Unternehmen alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen<br />
treffen, um die Einhaltung der Vorgaben aus der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung<br />
sicherzustellen. Er wird hierbei insbesondere die im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie im<br />
Auftragsfall der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter über die Verpflichtungen aus<br />
der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung informieren und die Einhaltung dieser Vorgaben<br />
kontinuierlich überwachen.<br />
5. Dem Bieter ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten aus dieser Erklärung erheblichen<br />
Schaden für den Auftraggeber verursachen kann, für welchen eine persönliche Haftung<br />
entstehen kann. Darüber hinaus ist dem Bieter die Geltung der §§ 298, 299 StGB und der §§<br />
17, 18 UWG bekannt. Der Bieter wird über § 18 UWG hinaus die dem Bieter im geschäftlichen<br />
Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännischer<br />
Informationen des Auftraggebers, auch auf Disketten und sonstigen Datenträgern, nicht zu<br />
Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte<br />
weitervergeben. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen im Rahmen des Vergabeverfahrens<br />
wie im Auftragsfall im Rahmen der Vertragsdurchführung.<br />
6. Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der<br />
Vertragsdurchführung, für die von den jeweiligen Dateneigentümern gelieferten Daten<br />
(personenbezogene Daten im Sinne des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)) die<br />
Bestimmungen des BDSG einzuhalten. Er verfährt bei der Verarbeitung der Daten nach den<br />
Weisungen des Auftraggebers, die grundsätzlich schriftlich erfolgen müssen. Er übernimmt<br />
ferner diesem Gegenüber die Verantwortung, dass die Daten und Unterlagen ausschließlich für<br />
den vom Auftraggeber vorgegebenen Zweck verwendet werden. Der Bieter verpflichtet sich,<br />
die Daten weder in irgendeiner Form zu kopieren, noch an irgendeinen Dritten weiterzugeben<br />
Vertraulichkeitserklärung/EU<br />
Stand:02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 2 von 2<br />
oder zu übertragen. Dies gilt auch sinngemäß für alle Zwischenergebnisse in allen Phasen der<br />
Verarbeitung. Nach der weisungsgemäßen Verarbeitung sind die Daten zu löschen.<br />
7. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens und im<br />
Auftragsfall der Vertragsdurchführung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten<br />
außerhalb der Räume des Auftraggebers oder auf eigenen Rechnern, alle nach dem BDSG<br />
notwendigen Sicherheitsbestimmungen (§ 9 BDSG und Anlage) zu erfüllen. Der Bieter hat<br />
seine Mitarbeiter nach § 5 BDSG auf den Datenschutz verpflichtet und entsprechend<br />
angewiesen. Diese Verpflichtung besteht für die Mitarbeiter auch über das Ende der Tätigkeit<br />
für den Auftraggeber hinaus. Der Auftraggeber kann durch eine von ihm legitimierte Person die<br />
Einhaltung der Vereinbarungen überprüfen lassen.<br />
8. Für alle Schäden, die den jeweiligen Dateneigentümern und dem Auftraggeber aus<br />
Verletzungen dieser Verpflichtungserklärung entstehen, haftet der Auftragnehmer.<br />
........................................... .........................................................<br />
(Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift<br />
des Bieters und Name in Blockschrift)<br />
Vertraulichkeitserklärung/EU<br />
Stand:02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 35/5 Container Ost<br />
<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />
Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />
Verpflichtungserklärung des Bieters<br />
Der Bieter beteiligt sich am o.g. Vergabeverfahren und gibt bereits im Vergabeverfahren mit seinem<br />
<strong>Angebot</strong> folgende Erklärung verbindlich für den Fall der Auftragserteilung nach Abschluss des<br />
Vergabeverfahrens ab:<br />
1. Auftraggeber und der Bieter verpflichten sich im Auftragsfall, alle erforderlichen Maßnahmen<br />
zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Der Bieter stellt im Auftragsfall insbesondere<br />
durch organisatorische Maßnahmen und Belehrungen seiner Mitarbeiter sicher, dass er bzw.<br />
seine Mitarbeiter in den Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber<br />
a) keine strafbaren Handlungen begehen, die unter die §§ 298, 299, 333, 334 StGB und<br />
§§ 17, 18 UWG fallen,<br />
b) Mitarbeitern des Auftraggebers keine Zuwendungen oder andere Vorteile anbieten wird<br />
bzw. solche von diesen angenommen werden,<br />
c) der Bieter oder seine Mitarbeiter keinerlei „Kickbacks“ (Schmiergeld, Bestechungsgeld)<br />
von Dritten für von ihm im Namen des Auftraggebers erteilten Aufträge oder für von<br />
ihm gegenüber dem Auftraggeber ausgesprochen Empfehlungen von Dritten erhält,<br />
d) Dritte nicht zu Handlungen gemäß Ziffer 1 a) bis c) anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten<br />
wird.<br />
2. Im Auftragsfall zahlt der Bieter bei einem Verstoß gegen eine der oben genannten<br />
Verpflichtungen dem Auftraggeber eine vom Auftraggeber nach billigem Ermessen<br />
festzulegende Vertragsstrafe, in der Höhe von maximal 5% der Auftragssumme (ohne USt).<br />
3.<br />
§ 343 BGB (Herabsetzung der Strafe durch ein Gericht) bleibt unberührt. In den Fällen der<br />
Ziffer a) bis d) ist der Auftraggeber zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages<br />
berechtigt.<br />
...................................................... ...................................................<br />
(Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift<br />
des Bieters und Name<br />
in Blockschrift)<br />
Verpflichtungserklärung/EU<br />
Stand:02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 35/5 Container Ost<br />
<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />
Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />
Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft<br />
1. Wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Bietergemeinschaft, erklären, das vorliegende<br />
<strong>Angebot</strong> gemeinschaftlich abzugeben und verpflichten uns, uns im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft<br />
zusammenzuschließen, deren Mitglieder im Auftragsfall für die Vertragserfüllung<br />
dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.<br />
2. Bevollmächtigter Vertreter, der die im nachstehenden Verzeichnis aufgeführten Mitglieder sowohl<br />
für das Vergabeverfahren wie auch im Auftragsfall für die Auftragsdurchführung gegenüber<br />
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung<br />
für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, ist die Firma:<br />
Name (Firma) und Anschrift des Vertreters der Bietergemeinschaft<br />
Name (Firma) und Anschrift der Firmenstempel und<br />
Mitglieder der Bietergemeinschaft rechtsverbindliche Unterschriften<br />
a)<br />
b)<br />
c)<br />
d)<br />
(Auf Anforderung sind Rechtsform und die gesetzlichen Vertreter zu jedem Mitglied der Bietergemeinschaft<br />
bekannt zu geben und nachzuweisen.)<br />
Erklärung Bietergemeinschaft/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 35/5 Container Ost<br />
<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />
Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />
Personal- und Geräteliste (wird nicht Vertragsbestandteil)<br />
Auf der Baustelle werden durchschnittlich eingesetzt:<br />
1. Personal: *<br />
Polier / Schachtmeister:<br />
Werkpoliere:<br />
Bauvorarbeiter:<br />
Spezialfacharbeiter:<br />
Gehobene Baufacharbeiter:<br />
Baufacharbeiter:<br />
Fachwerker:<br />
Bauwerker:<br />
Gesamt:<br />
2. Geräte:<br />
Anzahl: Bezeichnung der zur Ausführung der angebotenen Leistung erforderlichen<br />
wesentlichen Maschinen und Geräte mit Typenangabe, die bei der Bauabwicklung<br />
besonders zu berücksichtigen sind (z.B. Großgeräte)<br />
* = Bei abweichenden Berufsbezeichnungen ist eine Korrektur erforderlich<br />
Personal-Geräteliste/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 17<br />
BAUVERTRAGSBEDINGUNGEN<br />
(BauVB) mit Anlagen<br />
1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 VOB/B)<br />
1.1 Vertragsbestandteile<br />
Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge, die auch bei Abweichungen<br />
oder Widersprüchen maßgeblich ist:<br />
1.1.1 Das vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer rechtsverbindlich unterzeichnete<br />
Auftragsschreiben des Auftraggebers,<br />
1.1.2 die der Beauftragung zugrundeliegende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,<br />
einschließlich der zugehörigen, vom<br />
Auftraggeber zur Ausführung freigegebenen Ausführungsunterlagen (Pläne,<br />
Zeichnungen, Berechnungen u.ä.),<br />
1.1.3 das mit den Vergabeunterlagen vorgegebene rechtsverbindlich unterschriebene<br />
<strong>Angebot</strong>sschreiben samt Anlagen und den im Formblatt „Inhaltsverzeichnis<br />
sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen<br />
und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“ benannten, dem <strong>Angebot</strong>sschreiben<br />
jedoch nicht beigefügten Unterlagen, mit Ausnahme von ggf.<br />
dem <strong>Angebot</strong> beigefügten Formblättern zur Preisermittlung (2210, 2220 gemäß<br />
VHB Bayern Ausgabe 2008) bzw. zur Aufgliederung der Einheitspreise<br />
(223 gemäß VHB Bayern Ausgabe 2008), die nicht Vertragsbestandteil werden.<br />
1.1.4 die Bauvertragsbedingungen (BauVB) mit folgenden Anlagen:<br />
1.1.4.1 Anlage 1: Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters<br />
1.1.4.2 Anlage 2: Verpflichtungserklärung des Bieters,<br />
1.1.5 die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV),<br />
1.1.6 die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen<br />
(VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung,<br />
1.1.7 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen<br />
(VOB/B), Fassung 2009.<br />
1.1.8 Dokumentationsrichtlinien des Auftraggebers<br />
1.2 Technische Vertragsbedingungen<br />
Die in den Vergabeunterlagen angeführten Technischen Vertragsbedingungen, die<br />
nicht in der VOB/C enthalten sind, gelten als Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />
gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.<br />
1.3 Vertragsbedingungen des Auftragnehmers<br />
Vertragsbedingungen jeglicher Art des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und<br />
Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann,<br />
wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Abweichungen<br />
von den Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie zwischen<br />
Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden<br />
sind.<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 2 von 17<br />
1.4 Schriftformerfordernis<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie mündliche Nebenabreden<br />
wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen aus<br />
Beweisgründen der Schriftform.<br />
1.5 Vertragsgeltung auch für Auftragserweiterungen, Ergänzungen und weitere<br />
Beauftragungen<br />
Werden dem Auftragnehmer nicht vereinbarte Leistungen nachträglich übertragen<br />
oder kommt es zu Auftragserweiterungen oder Ergänzungen, so gelten hierfür die<br />
Vertragsbestandteile und Inhalte dieses Vertrages gleichermaßen. Dies gilt auch für<br />
ggf. gewährte Nachlässe, Skonti etc.<br />
1.6 Leistungsbeschreibung<br />
1.6.1 Wenn der Auftragnehmer für sein <strong>Angebot</strong> selbstgefertigte Abschriften, Kurzfassungen<br />
oder EDV-Medien benutzt hat, ist allein der Wortlaut des vom Auftraggeber<br />
verfassten Leistungsverzeichnisses verbindlich.<br />
1.6.2 Bei Abweichungen und Widersprüchen innerhalb einzelner Bestandteile der<br />
Leistungsbeschreibung und der Ausführungsunterlagen (Ziffer 1.1.2 BauVB)<br />
ist die Entscheidung des Auftraggebers einzuholen. Der Auftragnehmer hat<br />
den Auftraggeber auf solche Abweichungen und Widersprüche – in jedem Fall<br />
vor Ausführungsbeginn - hinzuweisen.<br />
1.7 Alternativ-, Eventualpositionen<br />
Soweit im Leistungsverzeichnis Alternativpositionen – für die wahlweise Ausführung<br />
einer Leistung – oder Eventualpositionen – für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall<br />
erforderlichen Leistung –vorgesehen sind, darf der Auftragnehmer mit deren Ausführung<br />
und auch deren Vorbereitung erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Anordnung<br />
des Auftraggebers beginnen. Der Auftraggeber kann seine Entscheidung auch<br />
nach Auftragserteilung treffen. Alle Auftragnehmerrechte nach VOB/B in Bezug auf<br />
Vergütung und Termine bleiben unberührt.<br />
2. Vergütung (zu § 2 VOB/B)<br />
Preisermittlungsgrundlagen<br />
Der Auftragnehmer hat mit Auftragserteilung die Preisermittlung für die vertragliche Leistung<br />
(Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Der Auftraggeber<br />
darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen<br />
vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon<br />
rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein.<br />
Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen.<br />
Die Preisermittlung wird durch die Hinterlegung nicht zum Erklärungsinhalt des <strong>Angebot</strong>s. Die<br />
Rückgabe erfolgt auf Verlangen des Auftragnehmers nach vorbehaltsloser Annahme der<br />
Schlussrechnung.<br />
3. Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB/B)<br />
3.1 Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den<br />
Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen<br />
benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch den Auftraggeber<br />
rechtzeitig erfolgen kann.<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 3 von 17<br />
3.2 Der Auftragnehmer hat spätestens drei Wochen nach Auftragserteilung auf Verlangen<br />
des Auftraggebers einen detaillierten Ablauf- und Terminplan, einen Personaleinsatzplan,<br />
ein Geräteverzeichnis und einen Baustelleneinrichtungsplan aufzustellen und in<br />
jedem Fall vor Ausführung der Leistungen vorzulegen. Der Ablauf- und Terminplan<br />
und der Baustelleneinrichtungsplan sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.<br />
Der Auftraggeber kann die Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Aufstellung und<br />
Fortschreibung von Terminplänen verlangen.<br />
4. Ausführung (zu § 4 VOB/B)<br />
4.1 Mit der Objekt-/Bauüberwachung ist beauftragt:<br />
Wird im Auftragsfall bekanntgegeben<br />
4.2 Bevollmächtigung der Objekt-/Bauübewachung<br />
4.2.1 Die Objekt-/Bauüberwachung ist bevollmächtigt, den Auftraggeber bei den Belangen<br />
der örtlichen Baudurchführung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des<br />
Bauvertrages sowie zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die über die<br />
örtliche Baudurchführung hinausgehen, sind sie nicht bevollmächtigt; sie sind insbesondere<br />
nicht bevollmächtigt, Behinderungsanzeigen nach § 6 VOB/B entgegenzunehmen,<br />
Anordnungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B über einen geschätzten Auftragswert<br />
im Einzelfall von mehr als netto € 2.000 *) zu erteilen, Abnahmen nach<br />
§ 12 VOB/B i.V.m. Ziffer 12 BauVB zu erklären oder Vorbehaltserklärungen gegen die<br />
Schlusszahlungen gemäß § 16 Abs. 3 VOB/B entgegenzunehmen. Der Auftragnehmer<br />
hat seine den Bauvertrag betreffenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen, insbesondere<br />
die Ankündigung von Zusatzvergütungsansprüchen (§ 2 Abs. 6 VOB/B),<br />
Nachtragsangebote, Behinderungs- und Bedenkenanzeigen, Abnahmeverlangen,<br />
Fristsetzungen u.ä. ausschließlich an den Auftraggeber zu richten.<br />
4.2.2 Die Objekt-/Bauüberwachung ist bevollmächtigt, den Auftraggeber bei den Belangen<br />
der örtlichen Baudurchführung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des<br />
Bauvertrages sowie zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die über die<br />
örtliche Baudurchführung hinausgehen, sind sie nicht bevollmächtigt; sie sind insbesondere<br />
nicht bevollmächtigt, Behinderungsanzeigen nach § 6 VOB/B entgegenzunehmen,<br />
Anordnungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B zu erteilen, Abnahmen nach<br />
§ 12 VOB/B i.V.m. Ziff. 12 BauVB zu erklären oder Vorbehaltserklärungen gegen die<br />
Schlusszahlungen gemäß § 16 Abs. 3 VOB/B entgegenzunehmen. Der Auftragnehmer<br />
hat seine den Bauvertrag betreffenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen, insbesondere<br />
die Ankündigung von Zusatzvergütungsansprüchen (§ 2 Abs. 6 VOB/B),<br />
Nachtragsangebote, Behinderungs- und Bedenkenanzeigen, Abnahmeverlangen,<br />
Fristsetzungen u.ä. ausschließlich an den Auftraggeber zu richten.<br />
4.3 Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden<br />
4.4 Bereitstellungen des Auftraggebers auf der Baustelle (zu § 4 VOB/B)<br />
Der Auftraggeber nimmt keine Bereitstellungen auf der Baustelle i.S.v. § 4<br />
Abs. 4 VOB/B vor; soweit erforderlich, hat hierfür der Auftragnehmer eigenverantwortlich<br />
und auf eigene Kosten zu sorgen.<br />
Die Vorgaben für die Bereitstellungen des Auftraggebers gem.<br />
§ 4 Abs.4 VOB/B samt dazugehöriger Kostentragungsregelungen sind der<br />
Leistungsbeschreibung zu entnehmen.<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 4 von 17<br />
4.5 Verantwortlicher Bauleiter<br />
Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber schriftlich und vor Beginn der Ausführung<br />
den von ihm für die Auftragsdurchführung eingesetzten Bauleiter/Projektleiter.<br />
Der dem Auftraggeber benannte Bauleiter/Projektleiter gilt gegenüber dem Auftraggeber<br />
als bevollmächtigt, alle Erklärungen und Handlungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />
die die Baudurchführung betreffen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber<br />
einen Wechsel des verantwortlichen Bauleiters unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
4.6 Bautagesberichte<br />
Der Auftragnehmer hat – auf Verlangen des Auftraggebers - Bautagesberichte zu führen<br />
und dem Auftraggeber arbeitstäglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten,<br />
die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein<br />
können.<br />
Im einzelnen müssen mindestens enthalten sein:<br />
� täglich die Uhrzeiten von Beginn und Ende der Arbeitsschichten;<br />
� täglich die Leistung des Auftragnehmers und die Zahl der von ihm beschäftigten<br />
Poliere, Schachtmeister, Facharbeiter und Hilfsarbeiter, einschl. Namensangaben;<br />
� geleistete Stundenlohnarbeiten;<br />
� Zugang, Einsatz, und Abgang, Dauer und Ursache eines etwaigen Ausfalls von<br />
Großgeräten;<br />
� Beginn und Beendigung der einzelnen Bauarbeiten und der Bauabschnitte<br />
� Außergewöhnliche Ereignisse (Unfälle, Rutschungen, u.dgl.)<br />
4.7 Baustellenräumung<br />
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege<br />
sind dem ursprünglich Zustand entsprechend instand zu setzen, sofern nichts<br />
anderes vereinbart ist.<br />
Kommt der Auftragnehmer einer schriftlichen Aufforderung zur (Teil-) Räumung bzw.<br />
Wiederinstandsetzung der zur Verfügung gestellten Flächen in angemessener Frist<br />
schuldhaft nicht nach, so kann der Auftraggeber im Anschluss an eine erfolglose Fristsetzung<br />
die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlassen.<br />
4.8 Werbung<br />
Werbung seitens des Auftragnehmers auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung<br />
des Auftraggebers zulässig.<br />
4.9 Nachunternehmer<br />
4.9.1 Der Auftragnehmer hat vor jeder beabsichtigten Übertragung von vertragsgegenständlichen<br />
Leistungen auf einen Nachunternehmer Art und Umfang der<br />
Leistungen, sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich<br />
Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich<br />
bekannt zu geben.<br />
Beabsichtigt der Auftragnehmer, Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb<br />
eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Abs.<br />
8 Nr. 1 Satz 2 VOB/B einzuholen.<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 5 von 17<br />
4.9.2 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die<br />
fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie<br />
ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben<br />
nachkommen und nachgekommen sind, die einschlägigen arbeitsrechtlichen<br />
Bestimmungen und insbesondere das Gesetz zur Bekämpfung der<br />
Schwarzarbeit beachten sowie die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen -<br />
insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistung -<br />
auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen<br />
des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen.<br />
4.9.3 Der Auftragnehmer muß sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm<br />
übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber<br />
hat zuvor schriftlich zugestimmt; die Ziffern 4.9.1 und 4.9.2 gelten entsprechend.<br />
4.9.4 Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Angaben zur Kalkulation des Nachunternehmers<br />
entsprechend Ziffer 2 BauVB für seine Leistungen dem Auftraggeber<br />
vorzulegen. Die Vorgaben für das Öffnen, die Einsichtnahme und<br />
die Rückgabe bestimmten sich ebenfalls nach Ziffer 2 BauVB.<br />
5. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B)<br />
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Berechtigung zur Vorlage der<br />
vorgenannten Kalkulationsangaben des Nachunternehmers auf Verlangen<br />
nachzuweisen.<br />
5.1 Mit der Ausführung ist voraussichtlich zu beginnen<br />
5.1.1 am<br />
5.1.2 gemäß § 5 Abs. 2 VOB/B<br />
5.1.3 2 Kalendertage nach Beauftragung (Ausführungsplanung)<br />
5.2 Die Vertragsleistungen sind fertigzustellen<br />
5.2.1 am<br />
5.2.2 innerhalb von 14 Kalenderwochen ab Ausführungsbeginn gem. Ziffer 5.1<br />
BauVB<br />
5.2.3<br />
5.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen (zu § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B)<br />
5.3.1 Übergabe der vollständigen Ausführungsangaben für Fundamente und<br />
Grundleitungen 2 Kalenderwochen ab Ausführungsbeginn gem. Ziffer 5.1<br />
5.3.2<br />
5.4 Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen im Auftragsschreiben<br />
das Ende der Ausführungsfrist und etwaige Einzelfristen datumsmäßig auf der<br />
Grundlage der Festlegungen aus Ziffer 5.1, 5.2 und 5.3 BauVB festzulegen.<br />
5.5 Zur Vollendung der Ausführung gehören auch die Räumung der Baustelle und die Instandsetzung<br />
und Wiederherstellung der Lagerplätze und dergleichen. Soweit es mit<br />
den Erfordernissen des gesamten Bauablaufs zu vereinbaren ist, kann der Auftraggeber<br />
hiervon in terminlicher Hinsicht Ausnahmen zulassen.<br />
6. Behinderung und Unterbrechung der Leistung (zu § 6 VOB/B)<br />
Keine zusätzlichen Bauvertragsbedingungen<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 6 von 17<br />
7. Verteilung der Gefahr (zu § 7 VOB/B)<br />
Keine zusätzlichen Bauvertragsbedingungen<br />
8. Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8 VOB/B)<br />
8.1 Kündigung aus wichtigem Grund<br />
Der Auftraggeber ist über § 8 Abs. 1 – 4 VOB/B hinaus berechtigt, den Vertrag aus<br />
wichtigem Grund, auch fristlos, zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn<br />
der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung,<br />
dem Abschluß oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahestehende<br />
Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen<br />
des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt<br />
oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten<br />
Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen<br />
oder gewährt werden.<br />
In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 VOB/B entsprechend.<br />
8.2 Kündigung wegen Vermögensverfall bei Arbeitsgemeinschaften<br />
Bei Arbeitsgemeinschaften als Auftragnehmer kann der Auftraggeber den Vertrag<br />
auch dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn ein Arbeitsgemeinschafts-<br />
Gesellschafter wegen Vermögensverfall aus der Arbeitsgemeinschaft ausscheidet<br />
oder ausgeschlossen wird und hierdurch wesentliche und grundlegende Voraussetzungen<br />
zur Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Fachkunde entfallen, die für die<br />
vertragliche Durchführung des Bauauftrages erforderlich sind. Beabsichtigt der Auftraggeber<br />
eine derartige Kündigung, so wird er dem Auftragnehmer vorher Gelegenheit<br />
zur Stellungnahme geben.<br />
8.3 Wettbewerbsbeschränkungen (zu § 8 Abs. 4 VOB/B)<br />
8.3.1 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Förmlichen Auftragsvergabe nachweislich<br />
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung<br />
darstellt, hat er 5 v.H. der Auftragssumme (ohne USt) an den Auftraggeber<br />
zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen<br />
wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits<br />
erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers,<br />
insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB/B bleiben unberührt.<br />
8.3.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige<br />
Verabredungen mit anderen Bietern über<br />
- Abgabe oder Nichtabgabe von <strong>Angebot</strong>en,<br />
- die zu fordernden Preise,<br />
- Bindungen sonstiger Entgelte,<br />
- Gewinnaufschläge,<br />
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,<br />
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar<br />
den Preis beeinflussen,<br />
- Einrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,<br />
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben,<br />
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes<br />
gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zulässig sind, sowie das Anbieten,<br />
Versprechen oder Gewähren von Vorteilen i.S.v. Ziffer 8.1 BauVB. Solchen<br />
Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen<br />
gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 7 von 17<br />
9. Kündigung durch den Auftragnehmer (zu § 9 VOB/B)<br />
Keine zusätzlichen Bauvertragsbedingungen.<br />
10. Haftung der Vertragsparteien (zu § 10 VOB/B)<br />
10.1 Haftungsumfang<br />
10.1.1 Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle und zur Sicherung<br />
seiner Arbeiten sowie seiner sonst nach diesem Vertrag vorzunehmenden<br />
Handlungen und Unterlassungen nach den gesetzlichen, behördlichen, polizeilichen<br />
Anordnungen und Vorschriften sowie nach den Unfallverhütungsvorschriften<br />
erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen<br />
oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung<br />
solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenden Schäden.<br />
§ 10 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B und § 254 BGB bleiben unberührt.<br />
10.1.2 Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider<br />
und sonstigen Baustelleneinrichtungsgegenstände des Auftragnehmers<br />
und seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des<br />
Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn<br />
sich diese Gegenstände auf seinem Grundstück befinden<br />
10.2 Mitteilung von Bauunfällen<br />
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden<br />
sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Im übrigen wird auf die vertragsbestandteilbildenden<br />
Merkblätter über die Bauleistungsversicherung und die<br />
Schadensabwicklung verwiesen.<br />
11. Vertragsstrafe (zu § 11 VOB/B)<br />
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der verschuldeten Verspätung zu<br />
zahlen:<br />
11.1 Bei Überschreitung der vereinbarten Fertigstellungsfrist<br />
11.1.1 0,1 % für jeden Werktag der Verspätung, höchstens jedoch 5 % der<br />
Auftragssumme (ohne USt)<br />
11.1.2<br />
11.2 Bei Überschreitung von Einzelfristen (Ziffer 5.3 BauVB)<br />
11.2.1 0,1 % für jeden Werktag der Verspätung, jedoch höchstens 5 % der<br />
Auftragssumme (ohne USt)<br />
11.2.2<br />
11.3 Mehrere gemäß Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2 BauVB verwirkte Vertragsstrafen werden<br />
auf insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme (ohne USt) begrenzt.<br />
12. Abnahme (zu § 12 VOB/B)<br />
Alle fertiggestellten Leistungen bedürfen der förmlichen Abnahme.<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
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13. Mängelansprüche (zu § 13 VOB/B)<br />
13.1 Es verbleibt bei § 13 Abs. 4 VOB/B.<br />
13.2 In Abweichung von § 13 Abs. 4 Abs. 1 VOB/B wird eine Verjährungsfrist von<br />
5 Jahren vereinbart. § 13 Abs. 4 Abs. 2 VOB/B bleibt unberührt.<br />
14. Abrechnung (zu § 14 VOB/B)<br />
14.1 Abrechnungs-Leistungsverzeichnis<br />
Der Auftragnehmer hat der Abrechnung die im Abrechnungs-Leistungsverzeichnis<br />
vorgegebene Reihenfolge der Posten sowie die den Posten zugeordnete Bezeichnungen<br />
unter Übernahme der jeweiligen Ordnungszahlen zugrunde zu legen.<br />
14.2 Feststellung der Leistung (Aufmaß)<br />
14.2.1 Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, so sind<br />
sie möglichst gemeinsam vorzunehmen; der Auftragnehmer hat sie rechtzeitig<br />
zu beantragen. Aufmassfehler können nachträglich berichtigt werden. Aufmassfehler<br />
sind insbesondere Abweichungen in Aufmasslisten und Abrechnungszeichnungen<br />
von der tatsächlichen Ausführung oder untereinander, Rechen-<br />
und Schreibfehler.<br />
14.2.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmassunterlagen müssen alle<br />
Maße, die zur Prüfung der Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.<br />
14.2.3 Alle Abrechnungsunterlagen - insbesondere die Nachweise - müssen so beschaffen<br />
sein, dass ein am Baugeschehen unbeteiligter Fachmann die Richtigkeit<br />
der Angaben ohne besonderen Aufwand prüfen kann. In den für die<br />
gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmassblättern müssen<br />
mindestens folgende Angaben gemacht werden:<br />
- Auftragnehmer<br />
- Auftraggeber<br />
- Auftragsnummer<br />
- Nummer des Aufmaßblattes<br />
- Bezeichnung der Bauleistung<br />
- Ordnungszahlen (OZ)<br />
- Aufmaßzusammenstellung (Auflistung der Gesamtmengen je OZ/Position<br />
und Angabe der zugehörigen Teilmengen einschließlich Nummer des<br />
Aufmaßblattes).<br />
14.2.4 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege<br />
erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.<br />
14.2.5 Für die elektronische Bauabrechnung gelten die Bestimmungen des Auftraggebers.<br />
14.3 Rechnungen<br />
14.3.1 Alle Rechnungen bzw. die dazu gehörigen Aufmassunterlagen bzw. prüfbaren<br />
Nachweise sind in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber mit folgender<br />
Anschriftenbezeichnung einzureichen:<br />
14.3.2 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder<br />
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- oder Teilschlussrechnungen<br />
sind durchlaufend zu nummerieren und kumulativ zu erstellen.<br />
14.3.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise)<br />
aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung einzusetzen.<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
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14.3.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die<br />
bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen<br />
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.<br />
14.4 Datenaustausch für die elektronische Bauabrechnung<br />
Datenaustausch ist vom Auftraggeber für die Bearbeitungsphase der Abrechnung<br />
nicht zwingend vorgesehen.<br />
Für die Bearbeitungsphase Bauabrechnung zum erteilten Auftrag ist Datenaustausch<br />
zur Anwendung der elektronischen Bauabrechnung nach den Regelungen<br />
des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)<br />
nach folgender Maßgabe zwingend vorgeschrieben:<br />
14.4.1 Prüfbarkeit<br />
Die Abrechnung ist so aufzustellen, daß sie sowohl mit DV als auch manuell<br />
geprüft werden kann; auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen<br />
nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte<br />
auszudrücken.<br />
14.4.2 Abstimmung<br />
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Abstimmungen<br />
zu treffen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen<br />
– über:<br />
� den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die<br />
Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)<br />
� die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden<br />
Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)<br />
� Die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im<br />
Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen<br />
Rechenprogramme)<br />
� die Datenträger /z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger<br />
und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien,<br />
die Übergabe der Datenträger).<br />
14.4.3 Leistungserfassung<br />
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind<br />
jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben.<br />
14.4.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung<br />
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen<br />
manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden;<br />
bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung<br />
im erforderlichen Umfang zu wiederholen.<br />
14.4.5 Fehlermitteilung<br />
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber<br />
Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen<br />
dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach<br />
Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen<br />
Berichtigungen.<br />
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem<br />
Auftragnehmer umgehend mitteilen.<br />
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14.4.6 Toleranzregelung<br />
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels<br />
DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen<br />
festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der<br />
Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Position (OZ) eines Abrechnungsabschnittes<br />
die vom Auftragnehmer berechneten Werte.<br />
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt<br />
der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse<br />
der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-<br />
Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht<br />
Fehler in der Leistungsberechnung beziehungsweise in der Nachrechnung<br />
festgestellt und berichtigt werden.<br />
15. Stundenlohnarbeiten (zu § 15 VOB/B)<br />
15.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart<br />
worden sind.<br />
15.2 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in<br />
zweifacher Fertigung einzureichen, soweit nichts anderen vereinbart wird. Diese müssen<br />
neben den Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem dabei erforderlichen,<br />
besonderes zu vergütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, für Vorhaltung<br />
von Einrichtungen, Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, für Frachten,<br />
Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten<br />
- Nennung des Veranlassers der Stundenlohnarbeiten (Name, Fachbereich)<br />
- das Datum,<br />
- die Bezeichnung der Baustelle bzw. des Bauwerks,<br />
- die Vergabe-Nummer und Auftragsnummer,<br />
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,<br />
- die Art der Leistung,<br />
- die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe<br />
(in Druckbuchstaben),<br />
- die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags-<br />
und Feiertagsarbeit),<br />
- die Gerätekenngrößen, bei Fahrleistungen die Fahrzeugart (z.B. Kipper) und die<br />
Nutzlast und eine Begründung für den Einsatz von Aufsichtspersonal<br />
in leserlicher Form enthalten.<br />
15.3 Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom Auftraggeber<br />
angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften.<br />
15.4 Die Stundenlohnzettel müssen als solche erkennbar getrennt von Bautagesberichten<br />
eingereicht werden. Stundenlohnarbeiten in Bautagesberichten werden nicht anerkannt.<br />
15.5 Stundenlohnabrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert<br />
werden.<br />
Die Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Stundenlohnzettel begründet keinen<br />
Vergütungsanspruch. Die Anerkennungswirkung betrifft nur Art und Umfang der erbrachten<br />
Leistung.<br />
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten<br />
Durchschriften erhält der Auftragnehmer.<br />
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16. Zahlungen (zu § 16 VOB/B)<br />
16.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet.<br />
16.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Hingabe oder<br />
Absendung des Auftrages an die Geldanstalt, bei Zahlung per Verrechnungsscheck<br />
der Tag der Absendung des Schecks.<br />
16.3 Abschlagszahlungen auf Bauteile und Stoffe<br />
Für die Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B hat der Auftragnehmer<br />
ausnahmslos eine gesonderte Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit kann nach<br />
vollständigem Einbau der Gegenstände vom Auftragnehmer zurückverlangt werden.<br />
Für die Art der Sicherheit wird auf Ziffer 17.1.4 BauVB verwiesen<br />
16.4 Zahlungen an Arbeitsgemeinschaften<br />
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber<br />
an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der<br />
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch<br />
nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft, soweit nicht die Bevollmächtigung auf ein<br />
anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft übertragen und dies dem Auftraggeber<br />
schriftlich angezeigt wurde.<br />
16.5 Prüfvermerke<br />
Prüfvermerke des Auftraggebers oder von mit der Rechnungsprüfung beauftragten<br />
Dritten auf korrigierten Rechnungsexemplaren begründen kein die verbindliche Zahlungspflicht<br />
auslösendes Schuldanerkenntnis des Auftraggebers.<br />
16.6 Überzahlungen<br />
16.6.1 Werden nach Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt,<br />
so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die sich hieraus ergebenden<br />
Beträge an den Auftraggeber zurückzuerstatten. Fehler in diesem Sinne sind<br />
insbesondere:<br />
- Aufmassfehler, d.h., Abweichungen in Aufmasslisten und Abrechnungszeichnungen<br />
von der tatsächlichen Ausführung;<br />
- Rechenfehler, d.h., Fehler in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln<br />
der Rechnungsart (einschließlich Komma-Fehler);<br />
- Übertragungsfehler (einschließlich Seitenübertragungsfehler).<br />
16.6.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu<br />
erstatten.<br />
16.7 Preisnachlass, Skonto<br />
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens<br />
nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung<br />
im Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem<br />
Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.<br />
16.7.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein vereinbarter<br />
Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und<br />
Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise<br />
auf der Grundlage der Preisermittlung für die <strong>Angebot</strong>s- oder Auftragssumme<br />
bezogen ist. Änderungssätze bei vereinbarten Lohngleitklauseln sowie Erstattungsbeträge<br />
bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass<br />
nicht verringert.<br />
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16.7.2 Ist im Vertrag nichts näher bestimmt und nur vereinbart, dass bei Zahlung innerhalb<br />
der Skontofrist Skonto eines v.H.-Satzes gewährt wird, ist der Auftraggeber<br />
berechtigt, bei jeder einzelnen Zahlung (Abschlags-/Voraus-<br />
/Teilschluss-/Schlusszahlung) das allgemein vereinbarte Skonto in Abzug zu<br />
bringen. Teilzahlungen sind skontierbar, soweit für die betreffende Zahlung<br />
Skonto abziehbar ist. Die Skontofrist(en) beginnt(beginnen) mit Eingang der<br />
zugehörigen prüfbaren Rechnung(en) beim Auftraggeber.<br />
16.8 Abtretung<br />
Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber – einschließlich des Anspruchs<br />
auf Rückgabe von Sicherheiten – können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
des Auftraggebers abgetreten werden. In der Regel wird der Auftraggeber<br />
die Zustimmung erteilen, wenn dies mit seinen Interessen vereinbar ist.<br />
§ 354 a) HGB bleibt unberührt.<br />
16.9 Feststellungen der Rechnungsprüfungsbehörden oder -instanzen<br />
Das Bauvorhaben untersteht der Prüfung durch die Rechnungsprüfungsbehörden<br />
oder - instanzen. Der Auftraggeber behält sich Rückforderungsansprüche, insbesondere<br />
aus §§ 812 ff. BGB, aufgrund von Feststellungen von Rechnungsprüfungsbehörden<br />
vor.<br />
16.10 Verjährung<br />
Vertragliche Zahlungsansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber<br />
unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.<br />
16.11 Vorauszahlung<br />
16.11.1 Für die Gewährung von Vorauszahlungen verbleibt es bei § 16 Abs. 2 Nr.<br />
1 VOB/B.<br />
16.11.2 Vorauszahlungen werden wie folgt gewährt: % der Auftragssumme<br />
(einschließlich USt) bei rechtswirksamem Zustandekommen des Auftrags.<br />
Die Vorauszahlung wird bis zur vollständigen Tilgung mit . % der jeweiligen Abschlags-zahlungssumme<br />
bei den Abschlagszahlungen verrechnet, soweit damit Leistungen<br />
abzugelten sind, für welche die Vorauszahlung gewährt worden ist.<br />
17. Sicherheitsleistung (zu § 17 VOB/B)<br />
17.1 Zu leistende Sicherheiten<br />
17.1.1 Vertragserfüllungssicherheit<br />
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung dieses Vertrages hat der Auftragnehmer<br />
eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 5 v.H. der Auftragssumme<br />
einschließlich USt zu stellen.<br />
Stellt der Auftragnehmer die Vertragserfüllungssicherheit in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft,<br />
so hat die Vertragserfüllungsbürgschaft den inhaltlichen<br />
Vorgaben gemäß Ziffer 17.2 BauVB zu genügen. Übergibt der Auftragnehmer<br />
diese Vertragserfüllungsbürgschaft nicht binnen 18 Werktagen nach<br />
Vertragsschluss (Zugang des Auftragsschreibens), so ist der Auftraggeber berechtigt,<br />
von jeder Zahlung an den Auftragnehmer einen Betrag von 5% (einschließlich<br />
USt) einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.<br />
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17.1.2 Vorauszahlungssicherheit<br />
Ist nach Ziffer 16.11 BauVB (§ 16 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B) eine Vorauszahlung<br />
vereinbart, so hat der Auftragnehmer zur Sicherung der Rückzahlungsansprüche<br />
des Auftraggebers eine Vorauszahlungssicherheit gemäß Ziffer 17.2<br />
BauVB in Höhe des Vorauszahlungsbetrages einschließlich USt zu stellen.<br />
17.1.3 Einbehalt bei Abschlagszahlungen<br />
Bei allen Abschlagszahlungen werden als Sicherheit für die vertragsgemäße<br />
Abrechnung 5% der Abschlagszahlungssumme einschließlich USt einbehalten.<br />
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Abschlagszahlungseinbehalt durch<br />
eine Abschlagszahlungssicherheit gemäß Ziffer 17.2 BauVB abzulösen.<br />
17.1.4 Abschlagszahlungsbürgschaft auf Bauteile und Stoffe<br />
Werden Abschlagszahlungen auf Bauteile und Stoffe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1<br />
Satz 3 VOB/B gewährt, so hat der Auftragnehmer zur Sicherung der Ansprüche<br />
des Auftraggebers auf vertragsgemäßen Einbau oder Rückzahlung eine<br />
Abschlagszahlungssicherheit nach inhaltlicher Vorgabe gemäß Ziffer 17.2<br />
BauVB in Höhe des Abschlagszahlungsbetrages einschl. USt zu stellen.<br />
17.1.5 Mängelhaftungs- und Überzahlungssicherheit<br />
17.2 Bürgschaften<br />
Als Sicherheit für die Erfüllung jeglicher Mängelansprüche, insbesondere<br />
Selbstvornahme mit Kostenersatz, Kostenvorschuss und Minderung, einschließlich<br />
Schadenersatzansprüche sowie für die Erfüllung etwaiger Rückzahlungsansprüche<br />
aus Überzahlung einschließlich Zinsen werden 5 v.H. der<br />
Schlussrechnungssumme einschließlich USt einbehalten; solange diese nicht<br />
vorliegt, wird vorläufig die jeweils maßgebliche Abrechnungssumme einschließlich<br />
USt zugrunde gelegt.<br />
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Mängelhaftungs- und Überzahlungsseinbehalt<br />
durch eine Mängelhaftungs- und Überzahlungssicherheit nach inhaltlicher<br />
Vorgabe gemäß Ziffer 17.2 BauVB abzulösen. § 17 VOB/B bleibt<br />
unberührt.<br />
17.2.1 Leistet der Auftragnehmer Sicherheit durch Bürgschaft für<br />
- Vertragserfüllung<br />
- Abschlagszahlung<br />
- Abschlagszahlung auf Bauteile und Stoffe<br />
- Mängelhaftung und Überzahlung<br />
- Vorauszahlung<br />
sind für die jeweilige vereinbarte Bürgschaft die vom Auftraggeber in den Vergabe-<br />
und Vertragsunterlagen vorgegebenen und enthaltenen Formblätter<br />
des Auftraggebers zwingend zu verwenden. Die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen<br />
vorgegebenen und enthaltenen Formblätter des Auftraggebers<br />
sind ebenso zwingend zu verwenden, wenn sich der Auftragnehmer zur<br />
Ablösung eines Einbehalts durch Stellung einer Bürgschaft entscheidet.<br />
17.2.2 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit mit einer einzigen<br />
Urkunde zu stellen.<br />
17.2.3 Im Übrigen verbleibt es bei § 17 Abs. 3 VOB/B.<br />
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17.3 Rückgabe von Bürgschaftsurkunden<br />
17.3.1 Urkunden über Vorauszahlungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben,<br />
sobald die Vorauszahlung mit erbrachten Leistungen des Auftragnehmers<br />
entsprechend den vertraglichen Festlegungen vollständig verrechnet<br />
ist.<br />
17.3.2 Urkunden über Abschlagszahlungsbürgschaften zu Abschlagszahlungen auf<br />
Bauteile und Stoffe werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Bauteile<br />
und Stoffe, für die die Sicherheit geleistet worden ist, vertragsgemäß eingebaut<br />
sind.<br />
17.3.3 Urkunden über Vertragserfüllungsbürgschaften werden zurückgegeben, wenn<br />
die vertraglich vereinbarte Abnahme erfolgt ist, eine Sicherheit für Mängelansprüche<br />
gestellt wurde und keine Ansprüche des Auftraggebers mehr bestehen,<br />
die nicht von der Sicherheit für Mängelansprüche gedeckt sind.<br />
Auf Verlangen des Auftragnehmers kann bei Bestehen von nicht erfüllten Ansprüchen<br />
des Auftraggebers, die nicht von einer Sicherheit für Mängelansprüche<br />
gedeckt sind, nach der Abnahme einvernehmlich eine angemessene Reduzierung<br />
der Bürgschaft erfolgen.<br />
17.3.4 Urkunden über Mängelhaftungs- und Überzahlungsbürgschaften werden auf<br />
Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche<br />
und sonstige von der Sicherheit umfassten Ansprüche abgelaufen<br />
und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.<br />
Sind bei Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche geltend gemachte<br />
Ansprüche noch nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt, einen entsprechenden<br />
Teil der Sicherheit zurückzubehalten. Auf Verlangen des Auftragnehmers<br />
kann bei Bestehen von geltend gemachten, aber noch nicht erfüllten<br />
Ansprüchen, die von der Sicherheit erfasst werden, einvernehmlich nach Ablauf<br />
der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eine angemessene Reduzierung<br />
der Bürgschaft erfolgen.<br />
17.3.5 Urkunden über Gesamtvertragserfüllungsbürgschaften werden auf Verlangen<br />
zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche und<br />
sonstige von der Sicherheit umfassten Ansprüche abgelaufen und die bis dahin<br />
erhobenen Ansprüche erfüllt sind.<br />
Sind bei Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche geltend gemachte<br />
Ansprüche noch nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt, einen entsprechenden<br />
Teil der Sicherheit zurückzubehalten. Auf Verlangen des Auftragnehmers<br />
kann bei Bestehen von geltend gemachten, aber noch nicht erfüllten<br />
Ansprüchen, die von der Sicherheit erfasst werden, einvernehmlich nach Ablauf<br />
der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eine angemessene Reduzierung<br />
der Bürgschaft erfolgen.<br />
17.4 Rückgabe von sonstigen Sicherheiten<br />
Hat der Auftragnehmer die Sicherheit durch Hinterlegung von Geld nach § 17 Abs. 5<br />
VOB/B geleistet, so wird der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen<br />
zur Rückübertragung der Sicherheit an den Auftragnehmer zu dem Zeitpunkt und<br />
unter den Bedingungen gemeinsam mit dem Auftragnehmer vornehmen, die gem. Ziffer<br />
17.3 BauVB für die Rückgabe der jeweiligen Bürgschaftsurkunde vereinbart wurden.<br />
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Sonstige Sicherheiten werden zu dem Zeitpunkt und unter den Bedingungen zurückgegeben,<br />
die gem. Ziffer 17.3 BauVB für die Rückgabe der jeweiligen Bürgschaftsurkunde<br />
vereinbart wurden.<br />
18. Streitigkeiten (zu § 18 VOB/B)<br />
18.1 Gerichtsstand<br />
Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr gilt als Gerichtsstand vereinbart.<br />
18.2 Vertragssprache/Deutsches Recht<br />
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste<br />
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher<br />
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen<br />
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
19. Bauhaftpflicht-/Bauleistungsversicherung<br />
19.1 Bauleistungsversicherung<br />
Der Auftraggeber hat keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.<br />
Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung nach folgenden Maßgaben<br />
(Ziffer 19.1.1 bis 19.1.4) abgeschlossen:<br />
19.1.1 Zum Kreis der Mitversicherten gehören alle mit der Bauausführung befassten<br />
Personen und Unternehmen.<br />
19.1.2 Der Auftragnehmer hat Bauleistungsschäden unverzüglich nach deren Entdeckung<br />
zu melden. Die Schadensmeldung hat auf dem vom Auftraggeber hierzu<br />
vorgegebenen Formblattmuster zu erfolgen, welches kostenlos bei der Objektüberwachung/Bauüberwachung<br />
(vgl. o. Ziffer 4.1 BauVB) bezogen werden<br />
kann. Der Auftragnehmer hat die vollständig ausgefüllte Schadensmeldung<br />
über die Objektüberwachung/Bauüberwachung zur Weiterleitung an den Bauwesenversicherer<br />
einzureichen. Bauleistungsschäden, die voraussichtlich<br />
€ 5.000 übersteigen, sind zusätzlich vorab telefonisch oder telegrafisch zu<br />
melden. Versicherte Verluste oder Schäden durch Diebstahl oder Feuer hat<br />
der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde zu melden und sich<br />
dies bestätigen zu lassen.<br />
19.1.3 Der Auftragnehmer hat das Schadensbild nach Möglichkeit durch Lichtbildaufnahmen<br />
festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung<br />
durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe<br />
erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung<br />
des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind.<br />
19.1.4 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber und dem Versicherer jede Nachprüfung<br />
über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten<br />
sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Auftragnehmer hat<br />
ohne besondere Aufforderung seiner Kostenaufstellung bei einer durch ihn<br />
vorgenommenen Schadensbeseitigung ordnungsgemäß prüffähige Belege<br />
beizufügen.<br />
19.1.5 Gemäß den Versicherungsbedingungen der Bauleistungsversicherung beträgt<br />
der Selbstbehalt des Auftragnehmers je Schadensfall € 5.000,--.<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 16 von 17<br />
19.2 Beteiligung des Auftragnehmers<br />
Der Auftragnehmer als Versicherter beteiligt sich an der vom Auftraggeber abgeschlossenen<br />
Bauleistungsversicherung mit der auf ihn entfallenden anteiligen Prämie<br />
in Höhe von 0,25 Prozent (zzgl. Versicherungssteuer) der gem. Schlussrechnungsprüfung<br />
durch den Auftraggeber anerkannten Brutto-Gesamtabrechnungssumme.<br />
Die vorläufige anteilige Prämie des Auftragnehmers (zzgl. Versicherungssteuer) berechnet<br />
nach der Brutto-Auftragssumme, wird bereits bei der ersten Rechnung des<br />
Auftragnehmers in Abzug gebracht. Die endgültige Abrechnung der anteiligen Prämie<br />
des Auftragnehmers wird mit der Schlussrechnung des Auftragnehmers vorgenommen.<br />
19.3 Bauhaftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />
20. Datenschutz<br />
19.3.1 Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Bauzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />
zur Abdeckung der Risiken der spezifischen Tätigkeit des Auftragsnehmers<br />
mit einer Mindestdeckungssumme von<br />
€ 3.000.000,--für Personen- und Sachschäden insgesamt und<br />
€ 1.000.000,--für Vermögens- und sonstigen Schäden<br />
zu führen und deren Vorhandensein dem Auftraggeber vor Vertragsschluss<br />
durch ein an den Auftraggeber gerichtetes Bestätigungsschreiben seines Versicherers<br />
nachzuweisen.<br />
Der Auftraggeber kann Zahlungen an den Auftragnehmer bis zur Vorlage entsprechender<br />
Nachweise zurückbehalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, zu<br />
Lasten des Auftragnehmers dessen etwaige rückständigen Versicherungsbeiträge<br />
direkt an die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers zu<br />
zahlen; § 16 Abs. 6 VOB/B gilt für derartige Zahlungen sinngemäß.<br />
19.3.2 Der Auftragnehmer hat Haftpflichtschäden nach Entdeckung unverzüglich seiner<br />
eigenen Betriebshaftpflichtversicherung anzuzeigen. Zusätzlich muss der<br />
Auftraggeber von jedem Schadenereignis Kenntnis halten. Deshalb ist vom<br />
Auftragnehmer eine Kopie der Schadensanzeige für die eigene Versicherungsgesellschaft<br />
unverzüglich an die örtliche Objektüberwachung / Bauüberwachung<br />
zur Weiterleitung an den Auftraggeber zu senden.<br />
19.3.3 Die Verpflichtungen aus den Ziffer 19.1.3 und 19.1.4 BauVB gelten sinngemäß.<br />
Der Auftragnehmer nimmt billigend zur Kenntnis, dass der Auftraggeber das Speichern personenbezogener<br />
Daten des Auftragnehmers im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages<br />
vornehmen wird. Er nimmt weiter billigend zur Kenntnis, dass der Auftraggeber sich<br />
das Recht der Datenübermittlung im Rahmen der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben<br />
vorbehält. Der Auftragnehmer übernimmt es, seine Mitarbeiter sowie die von ihm beauftragten<br />
Nachunternehmer mit gleicher Maßgabe entsprechend zu benachrichtigen<br />
21. Ergänzende Vertragsbedingungen<br />
nicht belegt<br />
22. Salvatorische Klausel<br />
21.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nichtig<br />
sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 17 von 17<br />
Anlagen:<br />
21.2 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame<br />
zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommen. Das gleiche<br />
gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthält.<br />
Anlage 1 – Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters<br />
Anlage 2 – Verpflichtungserklärung des Bieters<br />
⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 35/5 Container Ost<br />
<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />
Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />
Lfd.-<br />
Nr.<br />
Planbezeichnung<br />
1 Leistungsprogramm Bau<br />
2 Leistungsprogramm HSL<br />
3 Leistungsprogramm Elektro<br />
4 Leistungsprogramm EDV<br />
5 Ausstattungsliste Sanitär<br />
6 Genehmigungsplanung<br />
Grundriss Ebene1 und 2<br />
7 Genehmigungsplanung<br />
Ansichten und Schnitte<br />
8 Brandschutzplanung<br />
Grundriss Ebene1 und 2<br />
9 Baustelleneinrichtungsplan<br />
10 ATV<br />
11 Kostenauswertung Container Ost<br />
Beiliegende Unterlagen und Pläne<br />
Reg.<br />
Nr.<br />
Index Datum<br />
Beiliegende Pläne/EU<br />
Stand: 02/2011
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Die Firma<br />
(Name und Anschrift des Auftragnehmers)<br />
als Auftragnehmer hat am<br />
Vertragserfüllungsbürgschaft<br />
mit der Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />
einen VOB-Bauvertrag für<br />
VN:<br />
abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Erfüllung<br />
dieses Vertrages dem Auftraggeber eine Bürgschaft i.H.v. 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich USt zu<br />
stellen.<br />
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir<br />
(Name und Anschrift des Bürgen)<br />
hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur<br />
Gesamthöhe von<br />
€<br />
(in Worten: Euro<br />
an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung für die vertragsgemäße<br />
Erfüllung, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, nicht, nicht vollständig und/oder nicht<br />
rechtzeitig nachgekommen ist.<br />
Auf das Recht zur Hinterlegung, die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB sowie die Einreden der<br />
Anfechtbarkeit gem. § 770 Abs. 1 BGB und der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB wird verzichtet. Der<br />
Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB gilt nicht für den Fall, dass die<br />
Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.<br />
Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand München vereinbart.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.<br />
Die Forderungen des Auftraggebers aus dieser Bürgschaft verjähren nicht früher als die hier gesicherten<br />
Hauptforderungen des Auftraggebers aus dem oben genannten Hauptschuldverhältnis.<br />
,<br />
Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen<br />
Vertragserfüllungsbürgschaft/EU<br />
Stand: 02/2011<br />
)
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Die Firma<br />
(Name und Anschrift des Auftragnehmers)<br />
als Auftragnehmer hat am<br />
Abschlagszahlungsbürgschaft<br />
mit der Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />
einen VOB-Bauvertrag für<br />
VN:<br />
abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die vertragsgemäße<br />
Abrechnung der Leistung sowie als Sicherheit für Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers einen<br />
Bareinbehalt von 5% der Abschlagszahlungssumme einschl. USt zu gewähren, der nach Wahl des Auftragnehmers<br />
durch Bürgschaft abgelöst werden kann. Der Auftragnehmer hat sich für die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft<br />
entschieden.<br />
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir<br />
(Name und Anschrift des Bürgen)<br />
hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur<br />
Gesamthöhe von<br />
€<br />
(in Worten: Euro<br />
an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur vertragsgemäßen Abrechnung<br />
der erhaltenen Zahlungen einschließlich Erfüllung von Rückzahlungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig<br />
und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.<br />
Auf das Recht zur Hinterlegung, die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB sowie die Einreden der Anfechtbarkeit<br />
gem. § 770 Abs. 1 BGB und der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB wird verzichtet. Der Verzicht<br />
auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB gilt nicht für den Fall, dass die Gegenforderung des<br />
Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.<br />
Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand München vereinbart.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.<br />
Die Forderungen des Auftraggebers aus dieser Bürgschaft verjähren nicht früher als die hier gesicherten Hauptforderungen<br />
des Auftraggebers aus dem oben genannten Hauptschuldverhältnis.<br />
,<br />
Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen<br />
Abschlagszahlungsbürgschaft/EU<br />
Stand: 02/2011<br />
)
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Die Firma<br />
(Name und Anschrift des Auftragnehmers)<br />
als Auftragnehmer hat am<br />
Abschlagszahlungsbürgschaft<br />
auf Bauteile und Stoffe<br />
mit der Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />
einen VOB-Bauvertrag für<br />
VN:<br />
abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für Abschlagszahlungen<br />
für auf der Baustelle angelieferte Stoffe und Bauteile oder eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile<br />
dem Auftraggeber eine Bürgschaft in Höhe des Abschlagszahlungsbetrages einschließlich USt zu stellen.<br />
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir<br />
(Name und Anschrift des Bürgen)<br />
hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur<br />
Gesamthöhe von<br />
€<br />
(in Worten: Euro<br />
an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Einbau der Stoffe oder Bauteile,<br />
für die die Abschlagszahlung gewährt worden ist, nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachkommt,<br />
oder der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Rückzahlung von Abschlagszahlungen nicht, nicht vollständig<br />
und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.<br />
Auf das Recht zur Hinterlegung, die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB sowie die Einreden der Anfechtbarkeit<br />
gem. § 770 Abs. 1 BGB und der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB wird verzichtet. Der Verzicht<br />
auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB gilt nicht für den Fall, dass die Gegenforderung des<br />
Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.<br />
Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand München vereinbart.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.<br />
Die Forderungen des Auftraggebers aus dieser Bürgschaft verjähren nicht früher als die hier gesicherten Hauptforderungen<br />
des Auftraggebers aus dem oben genannten Hauptschuldverhältnis.<br />
,<br />
Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen<br />
Abschlagszahlungsbürgschaft/EU<br />
Stand: 02/2011<br />
)
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Die Firma<br />
(Name und Anschrift de Auftragnehmers)<br />
als Auftragnehmer hat am<br />
Mängelhaftungs- und Überzahlungsbürgschaft<br />
mit der Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />
einen VOB-Bauvertrag für<br />
VN:<br />
abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Erfüllung<br />
jeglicher Mängelansprüche, insbesondere Selbstvornahme mit Kostenersatz, Kostenvorschuss und Minderung,<br />
einschließlich Schadensersatzansprüche sowie für die Erfüllung etwaiger Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung<br />
einschließlich der Zinsen dem Auftraggeber einen Bareinbehalt in Höhe von 5 von Hundert der Schlussrechnungssumme<br />
(einschließlich USt) zu gewähren, der nach Wahl des Auftragnehmers durch Bürgschaft abgelöst<br />
werden kann. Der Auftragnehmer hat sich für die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft entschieden.<br />
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir<br />
(Name und Anschrift des Bürgen)<br />
hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur<br />
Gesamthöhe von<br />
€<br />
(in Worten: Euro<br />
an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Erfüllung jeglicher Mängelansprüche,<br />
insbesondere Selbstvornahme mit Kostenersatz, Kostenvorschuss und Minderung, einschließlich Schadensersatzansprüche<br />
sowie der Erfüllung etwaiger Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung einschließlich der<br />
Zinsen nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.<br />
Auf das Recht zur Hinterlegung, die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB sowie die Einreden der Anfechtbarkeit<br />
gem. § 770 Abs. 1 BGB und der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB wird verzichtet. Der Verzicht<br />
auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB gilt nicht für den Fall, dass die Gegenforderung des<br />
Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.<br />
Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand München vereinbart.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.<br />
Die Forderungen des Auftraggebers aus dieser Bürgschaft verjähren nicht früher als die hier gesicherten Hauptforderungen<br />
des Auftraggebers aus dem oben genannten Hauptschuldverhältnis.<br />
,<br />
Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen<br />
Mängelhaftungsbürgschaft/EU<br />
Stand: 02/2011<br />
)
Betrifft: Ausschreibung<br />
NICHT ÖFFNEN<br />
VE-Nr. UKM 35/5-1<br />
Gewerk: Containeranlage<br />
Adresse:<br />
Eröffnungstermin: Berufsgenossenschaftliche<br />
11.03.2011 10.00 Uhr Unfallklinik Murnau<br />
Zimmer 3.107<br />
Prof.-Küntscher-Str. 8<br />
................................................................. 82418 Murnau am Staffelsee<br />
.................................................................<br />
.................................................................
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />
Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 35/5 Container Ost<br />
<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />
Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />
Mindestbedingungen für Nebenangebote<br />
Eine einfache Demontage, Transport und Wiederaufbau muss gewährleistet werden.<br />
Das Raumprogramm, die Raumanordnung und die max. Außenmasse gem.<br />
Genehmigungsplanung sind einzuhalten.<br />
Die Brandschutzanforderungen sind vollumfänglich zu erfüllen.<br />
Die Containeranlage ist in Modulbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad herzustellen.<br />
Die Einzelmodule sind im Stadium weitgehender Endausbau anzuliefern und als fertige<br />
Elemente aufzustellen. Die örtlichen Arbeiten sind auf das unbedingte Mindestmass zu<br />
beschränken (Dachabdichtung, Oberputz WDVS, Ergänzung Bodenbeläge,<br />
Abhängdecken in den Fluren)<br />
Der Leistungsumfang bleibt unverändert
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
LEISTUNGSPROGRAMM BAU<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong><br />
Leonrodstraße 68<br />
80 636 München<br />
Tel.: 089 / 15 98 97 60<br />
Fax: 089 / 15 98 97 70<br />
e-mail: info@ bwp-ing.de<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 1 von 28 14.02.11
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
PRÄAMBEL: .........................................................................................................................<br />
100 GRUNDSTÜCK.......................................................................................................4<br />
200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN ...................................................................4<br />
210 HERRICHTEN......................................................................................................................4<br />
211 SICHERUNGSMASSNAHMEN ...........................................................................................4<br />
212 ABBRUCHMASSNAHMEN..................................................................................................5<br />
213 ALTLASTENBESEITIGUNG................................................................................................5<br />
214 HERRICHTEN DER GELÄNDEOBERFLÄCHE ..................................................................5<br />
220 ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG .......................................................................5<br />
230 NICHT - ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG .........................................................5<br />
231 ABWASSERENTSORGUNG...............................................................................................5<br />
232 WASSERVERSORGUNG....................................................................................................5<br />
235 STROMVERSORGUNG ......................................................................................................6<br />
236 TELEKOMMUNIKATION .....................................................................................................6<br />
237 VERKEHRSERSCHLIESSUNG...........................................................................................6<br />
300 BAUWERKSKONSTRUKTIONEN .........................................................................6<br />
300 A ROHBAUARBEITEN..........................................................................................6<br />
301 BAUSTELLENEINRICHTUNG.............................................................................................6<br />
302 ERDARBEITEN....................................................................................................................7<br />
303 BOHRARBEITEN.................................................................................................................7<br />
304 UNTERFANGUNGSMASSNAHMEN...................................................................................7<br />
306 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN ..............................................................................7<br />
312 MAURERARBEITEN............................................................................................................7<br />
314 STAHLBETONFERTIGTEILE..............................................................................................7<br />
315 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN............................................................................8<br />
316 ZIMMERER- UND HOLZBAUARBEITEN ............................................................................8<br />
Gebäudekonstruktion:......................................................................................................... 8<br />
Dachkonstruktion: ............................................................................................................... 8<br />
Wandkonstruktion: .............................................................................................................. 8<br />
317 STAHLBAUARBEITEN ........................................................................................................9<br />
300B AUSBAUARBEITEN ..........................................................................................9<br />
318 ABDICHTUNG GEGEN WASSER.......................................................................................9<br />
Feuchtigkeitsabdichtungen von WC´s und Duschen .......................................................... 9<br />
319 DACHABDICHTUNGSARBEITEN.....................................................................................10<br />
320 KLEMPNERARBEITEN .....................................................................................................10<br />
323 PUTZ- UND STUCKARBEITEN.........................................................................................11<br />
324 FASSADE - SCHALUNG ...................................................................................................11<br />
325 FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN..............................................................................11<br />
326 ESTRICHARBEITEN .........................................................................................................12<br />
327 SCHREINERARBEITEN - TÜREN ....................................................................................13<br />
329 AUSSENSONNENSCHUTZ ..............................................................................................14<br />
330 INNENLIEGENDER BLENDSCHUTZ UND VERDUNKELUNG........................................14<br />
331 FENSTERELEMENTE.......................................................................................................15<br />
332 METALLBAUARBEITEN FASSADE..................................................................................16<br />
333 METALLBAUARBEITEN TÜREN ......................................................................................16<br />
334 SCHLOSSERARBEITEN...................................................................................................17<br />
335 VERGLASUNGSARBEITEN..............................................................................................17<br />
336 MALER- UND TAPEZIERARBEITEN ................................................................................17<br />
337 BODENBELAGSARBEITEN..............................................................................................19<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 2 von 28 14.02.11
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
338 NATURSTEINARBEITEN ......................................................................................................<br />
339 ABGEHÄNGTE DECKEN ..................................................................................................19<br />
340 TROCKENBAUARBEITEN - WÄNDE................................................................................20<br />
341 DOPPELBODENANLAGEN...............................................................................................22<br />
345 SCHLIESSANLAGE...........................................................................................................22<br />
346 GERÜSTARBEITEN ..........................................................................................................22<br />
360 GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN.................................................................................22<br />
370 BAUKONSTRUKTIVE EINBAUTEN ....................................................................22<br />
371 TEEKÜCHEN.....................................................................................................................22<br />
372 HANDLAUF........................................................................................................................22<br />
373 WANDSCHUTZ FLURE.....................................................................................................23<br />
374 WANDSCHUTZ BETTENZIMMER ....................................................................................23<br />
375 FESTE EINBAUMÖBEL.....................................................................................................23<br />
376 MEDIENKANAL .................................................................................................................23<br />
378 SAUBERLAUFZONEN.......................................................................................................23<br />
380 SONSTIGE MASSNAHMEN FÜR BAUKONSTRUKTIONEN..............................23<br />
387 BRANDSCHUTZVERKLEIDUNG UND BAULICHER BRANDSCHUTZ............................23<br />
388 INSTANDSETZUNG ..........................................................................................................24<br />
389 SCHLECHTWETTERBAU .................................................................................................24<br />
390 SCHUTZ VON PERSONEN UND SACHEN......................................................................24<br />
391 RECYCLING, ZWISCHENDEPONIERUNG UND ENTSORGUNG...................................24<br />
600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE................................................................24<br />
619 SONSTIGE AUSSTATTUNG.............................................................................................24<br />
700 BAUNEBENKOSTEN...........................................................................................25<br />
730 ARCHITEKTEN UND INGENIEURLEISTUNG.....................................................25<br />
731 GEBÄUDE..........................................................................................................................25<br />
732 FREIANLAGEN..................................................................................................................25<br />
735 TRAGWERKSPLANUNG...................................................................................................25<br />
736 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG..........................................................................................25<br />
740 GUTACHTEN UND BERATUNG..........................................................................26<br />
741 THERMISCHE BAUPHYSIK..............................................................................................26<br />
742 SCHALLSCHUTZ UND RAUMAKUSTIK...........................................................................26<br />
744 VERMESSUNG..................................................................................................................26<br />
747 BRANDSCHUTZNACHWEIS.............................................................................................26<br />
770 ALLGEMEINE BAUNEBENKOSTEN ..................................................................27<br />
771 PRÜFUNGEN, GENEHMIGUNGEN UND ABNAHMEN....................................................27<br />
773 BEMUSTERUNGSKOSTEN..............................................................................................27<br />
774 BETRIEBSKOSTEN WÄHREND DER BAUZEIT ..............................................................28<br />
779 SONSTIGES ......................................................................................................................28<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 3 von 28 14.02.11
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
ALLGEMEINES:<br />
Die Containeranlage ist in Modulbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad herzu-<br />
stellen. Die Einzelmodule sind über die gesamte Gebäudetiefe von ca. 14 m und<br />
einer Breite von ca. 4 m im Stadium weitgehender Endausbau anzuliefern und als<br />
fertige Elemente aufzustellen. Die örtlichen Arbeiten sind auf das unbedingte Mindestmass<br />
zu beschränken (Dachabdichtung, Oberputz WDVS, Ergänzung Bodenbeläge,<br />
Abhängdecken in den Fluren).<br />
Eine einfache Demontage, Transport und Wiederaufbau muss gewährleistet werden.<br />
100 GRUNDSTÜCK<br />
ist hier nicht Gegenstand<br />
200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN<br />
210 HERRICHTEN<br />
211 SICHERUNGSMASSNAHMEN<br />
Alle aus den nachfolgend beschriebenen Vorgaben resultierende Sicherungsmaßnahmen,<br />
Haupt-, Neben und Zusatzleistungen, die verschiedensten Gewerke des<br />
AN betreffend, sind zu berücksichtigen und in das <strong>Angebot</strong> einzurechnen<br />
Sämtliche Sicherheits- und Absperrmaßnahmen nach den behördlichen Bestimmungen<br />
und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind<br />
beinhaltet. Die Sicherungsmaßnahmen sind während der gesamten Bauzeit bis<br />
zur Übergabe laufend selbständig zu kontrollieren und in Stand zu halten:<br />
Neben den Sicherungsmaßnahmen für das neue Gebäude und deren Baustelleneinrichtung<br />
sind hierin auch Sicherungsmaßnahmen für die umliegenden Gebäude,<br />
Erschließungsstraßen enthalten, sofern sie durch die Bautätigkeiten des AN<br />
tangiert sind bzw. Baustelleneinrichtung und Geräte Verschmutzungen und Beschädigungen<br />
verursachen oder die Gefahr besteht, dass dieser Fall eintritt. In<br />
diesem Falle sind entsprechende Schutzvorkehrungen unverzüglich auszuführen.<br />
Die Aufrechterhaltung von Fluchtwegen sowie eine gesicherte Verkehrsführung für<br />
jede Bauphase bzw. jeden Bauzustand sind zu berücksichtigen. Angrenzende<br />
Gebäude dürfen von Kränen nicht mit Lasten überfahren werden.<br />
Evtl. Umverlegekosten von Sparten leistet der AG im Vorfeld.<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 4 von 28 14.02.11
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
Der AN ist verpflichtet, bei evtl. Grabarbeiten sich selbst über die Lage der Sparten<br />
zu überzeugen. Er hat zu prüfen, ob dadurch etwaige Kabel und Leitungen berührt<br />
sind, welche in Betrieb sind, weiterhin benötigt werden und mittels eines Provisoriums<br />
aufrechterhalten werden müssen.<br />
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kommt direkt vom AG.<br />
Den Anweisungen des SiGe- Koordinators ist kurzfristig Folge zu leisten.<br />
212 ABBRUCHMASSNAHMEN<br />
ist hier nicht Gegenstand<br />
213 ALTLASTENBESEITIGUNG<br />
ist hier nicht Gegenstand<br />
214 HERRICHTEN DER GELÄNDEOBERFLÄCHE<br />
ist hier nicht Gegenstand, jedoch folgende Hinweise<br />
Die angrenzenden Feuerwehrzufahrten sind permanent freizuhalten. Die örtliche<br />
Situation ist beiliegenden Bildern und dem beiliegenden BE-Plan zu entnehmen.<br />
Die Freiflächen werden im Zuge der Errichtung des Neubaus gemäß der Planung<br />
des Landschaftsarchitekten angepasst.<br />
220 ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG<br />
Das Gelände ist öffentlich erschlossen. Alle Erschließungsmaßnahmen im Inneren<br />
sind nicht öffentliche Erschließungsmaßnahmen.<br />
230 NICHT - ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG<br />
231 ABWASSERENTSORGUNG<br />
siehe hierzu LB - Teil des IB Gangl<br />
232 WASSERVERSORGUNG<br />
siehe hierzu LB - Teil des IB Gangl<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 5 von 28 14.02.11
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
235 STROMVERSORGUNG<br />
Der AN hat für die entsprechenden Aussparungen für Kabeleinführungen in die<br />
Gebäude zu sorgen und nach Verlegung ordnungsgemäß zu verschließen.<br />
Für das Containergebäude kommen die Leitungen aus dem westlich liegenden<br />
Bestandsgebäude und werden bauseits über die abgehängte Decke des Verbindungsflurs<br />
in den Technikraum der Containeranlage geführt.<br />
236 TELEKOMMUNIKATION<br />
Leitungsführung siehe 235<br />
Der AN hat für die entsprechenden Aussparungen und Bohrungen bzw. Kabeldurchführungen<br />
zu sorgen sowie diese nach Verkabelung fachgerecht zu verschließen.<br />
237 VERKEHRSERSCHLIESSUNG<br />
ist hier nicht Gegenstand<br />
300 BAUWERKSKONSTRUKTIONEN<br />
300 A ROHBAUARBEITEN<br />
301 BAUSTELLENEINRICHTUNG<br />
Die Baustelleneinrichtung ist wie folgt im Leistungsumfang enthalten.<br />
Der AN erklärt die Freistellung von Ersatzansprüchen Dritter aus der Einrichtung<br />
und dem Betrieb der Baustelle.<br />
Für die Einrichtung der Baustelle ist der beiliegende BE-Plan und der laufende Klinikbetrieb<br />
zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung ist auf diese Gegebenheiten<br />
abzustimmen, die beschriebenen Kostentragungen sind einzukalkulieren.<br />
Die Versorgungseinrichtungen sind auch eventuellen bauseitigen Gewerken des<br />
AG zur Verfügung zu stellen.<br />
Ein vorhandene Baustelleneinrichtungsplan ist vom AN zu ergänzen, mit dem AG<br />
abzustimmen und von diesem genehmigen zu lassen.<br />
Dies hat spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung zu erfolgen.<br />
Einzäunung der Baustelle und der BE-Fläche durch den AN.<br />
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Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet sämtliche, zum reibungslosen Ablauf der<br />
Baustelle erforderlichen Leistungen, Einrichtungen, Transporte, die Installation<br />
und Vorhaltung von Maschinen, Geräten, Hilfsmitteln, Mannschaftsunterkünften,<br />
Magazine, WC und Waschräume.<br />
Die Immissionsrichtwerte entsprechend den Anforderungen der Klinik und des<br />
Bundes - Immissionsschutzgesetzes sind - in der vorgenannten Rangfolge - einzuhalten.<br />
Es sind nur Baumaschinen mit Kennzeichnung durch den blauen Umweltengel<br />
einzusetzen (siehe hierzu auch die beigefügten ATV).<br />
Sämtliche gesetzliche und sicherheitsrechtliche Vorschriften, die Anweisungen der<br />
Berufsgenossenschaft sind vom AN zu erfüllen und die Kosten hierfür zu tragen.<br />
Für die Einrichtung der Baustelle und dem gesicherten Baustellenbetrieb wird vor<br />
allem auf die Einhaltung der einschlägigen UVV's hingewiesen.<br />
Der AN hat erforderliche Genehmigungen eigenverantwortlich zu beantragen und<br />
die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen.<br />
302 ERDARBEITEN<br />
nicht enthalten<br />
303 BOHRARBEITEN (GRUNDBAU)<br />
nicht enthalten<br />
304 UNTERFANGUNGSMASSNAHMEN<br />
Unterfangungsmaßnahmen von bestehenden Gebäuden sind im Rahmen dieser<br />
Maßnahme nicht vorgesehen.<br />
306 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN<br />
Entwässerungskanalarbeiten werden durch den AG auf der Grundlage der<br />
Gebäudeentwässerungspläne des AN im Rahmen der Fundamentarbeiten zwischen<br />
Planübergabe und Montagebeginn erstellt.<br />
siehe hierzu LB- Teil des IB Gangl<br />
312 MAURERARBEITEN<br />
nicht vorgesehen<br />
314 STAHLBETONFERTIGTEILE<br />
nicht vorgesehen.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
315 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN<br />
Schnittstellen:<br />
Die Fundamente auf Basis der stat. Berechnung des AN werden durch den AG<br />
erstellt. Sämtliche darauf aufbauende Leistungen, auch Dämmarbeiten und äußere<br />
Verkleidungen, erfolgen durch den AN.<br />
316 BAUKONSTRUKTION<br />
In der Leistung enthalten sind alle Maßnahmen des konstruktiven Schall-, Wärme-<br />
und Brandschutzes.<br />
Die für die Bemessung von Dämmungen erforderlichen Werte sind aus den überschlägigen<br />
Vorgaben zu ermitteln. Im Auftragsfall obliegt der ENEV Nachweis dem<br />
AN, die Werte sind danach zu überprüfen und abzugleichen.<br />
Die Wand- und Deckendurchbrüche nach Erfordernis<br />
Gebäudekonstruktion:<br />
Rahmenbauweise als vorgefertigte, demontable und wiederaufstellbare Module.<br />
Modullänge entsprechende der Gebäudebreite. Der AN hat sämtliche konstruktiven,<br />
bauphysikalischen und planerischen Anforderungen zu erfüllen. Diese sind in<br />
Bezug auf die Planung die Einhaltung der räumlichen Vorgaben und der Dimensionierungen,<br />
in Bezug auf den Brandschutz (Tragkonstruktion F-30) und die Einhaltung<br />
des beigefügten Brandschutzkonzeptes vorzufertigen.<br />
Dachkonstruktion:<br />
Das Haupttragwerk der Dächer ist mindestens feuerhemmend (F30) auszuführen.<br />
Die Dachkonstruktion hat für den Container ein begrüntes Flachdach mit 2 % Gefälle<br />
aufzunehmen.<br />
Das Haupttragwerk der Container ist mit Stahlkonstruktion geplant. Die Bemessung<br />
obliegt dem AN.<br />
Wandkonstruktion:<br />
In Abhängigkeit von der vom AN zu wählenden Bauweise weist die Außenwand<br />
Konstruktionen auf, die der AN in statischer und bauphysikalischer Hinsicht entsprechend<br />
zu berücksichtigen hat.<br />
Deshalb wird an dieser Stelle lediglich der grundsätzliche Aufbau beschrieben:<br />
Die Außenwände müssen einschl der Dämmstoffe nichtbrennbar sein.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
Aufbau von innen nach außen:<br />
- Fermacell oder GK mind. 2 x 12,5 mm<br />
- Dampfsperre sd > 100 m<br />
- tragende Wandkonstruktion<br />
- Wärmedämmverbundsystem gem. getrennter Beschreibung<br />
Der U-Wert der Außenwand ist mit mindestens U ≤ 0,24 W/m2K einzuhalten.<br />
Die Außenwand ist sowohl für den <strong>winter</strong>lichen als auch den sommerlichen Wärmeschutz<br />
auszulegen.<br />
Das Brandschutzkonzept K+K ist zu berücksichtigen, die Detailausführung hinsichtlich<br />
Brandschutz mit K+K vom AN abzustimmen und freigeben zu lassen.<br />
Außenwand und Decken wie Tragkonstruktion F-30. Innenwände F-30/F-90 gem.<br />
Brandschutzkonzept.<br />
317 STAHLBAUARBEITEN<br />
Der Brandschutzgutachter fordert für die Tragkonstruktion F 30. Hierfür ist die<br />
Stahlrahmenkonstruktion und die gesamte Konstruktion entsprechend auszubilden.<br />
Für die Verkleidungen und die Dämmung sind nicht brennbare Materialien<br />
vorzusehen (siehe hierzu Gewerk Dachabdichtungsarbeiten und Metallbauarbeiten).<br />
300B AUSBAUARBEITEN<br />
318 ABDICHTUNG GEGEN WASSER<br />
Allgemein<br />
Die Abdichtungsarbeiten sind einschl. aller Leistungen wie Hochzüge, Einflanschungen,<br />
Eindichten von Bodeneinläufen, etc auszuführen.<br />
Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit<br />
nach Erfordernis<br />
Feuchtigkeitsabdichtungen von WC´s und Duschen<br />
Alle WC’s, Duschen und sonstige geflieste Räume erhalten am Boden und im<br />
Wandbereich eine Streichabdichtung. Für den Bodenbereich Beanspruchungsklasse<br />
hoch beansprucht (früher A2), für den Wandbereich gering beansprucht<br />
(früher A1). Fugen zwischen Boden und Wand sind mit in den Anstrich einzubettenden<br />
Bandagen auszuführen. Die Abdichtung ist an Türschwellen, Einläufen und<br />
durchdringenden Bauteilen fachgerecht anzuschließen.<br />
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319 DACHABDICHTUNGSARBEITEN<br />
Die Flachdächer der Gebäude – mit Ausnahme des Verbindungsganges - werden<br />
als Foliendächer o. glw. Art nach den Flachdachrichtlinien abgedichtet. Die Dicken<br />
der Wärmedämmung ergeben sich aus der Vorgabe des U-Wertes nach ENEV.<br />
Mindestens 180-300 mm.<br />
Das Dach erhält eine extensive Begrünung. Unterlage Faservlies in entsprechender<br />
Stärke und Gewicht.<br />
Windsogbereiche sind wenn erforderlich durch Betonplatten zu beschweren.<br />
Dacheinläufe erhalten Kontrollschächte und Kiesfänge.<br />
Attikaausbildung als Systembauteil des Abdichtungssystems möglich. Eindichtung<br />
aller Einläufe und Durchdringungen; Fixierungen, Abstände, Detailausbildungen<br />
etc. den einschlägigen Normen, den Flachdachrichtlinien und den Vorschriften des<br />
Herstellers entsprechend.<br />
Als Dachabdichtungen können einlagige Kunststoffabdichtungsbahnen mit einer<br />
Mindeststärke von 2 mm aus PVC mit entsprechender Vlieskaschierung zur Auflage<br />
auf Holzschalungen und zur Aufnahme von Bekiesungen bzw. Dachbegrünungen<br />
verwendet werden. Wurzel- und Rhizomfestigkeit sind zu erfüllen.<br />
Produkt- und Systemprüfung nach DIN EN 13956 und 13967.<br />
Für Einbauteile, Notüberläufe, Attikaanschlüsse, Rohrentlüfter etc. sind Systembauteile<br />
des Herstellers zu verwenden.<br />
Auf den Dächern ist ein Securanten – System zu installieren.<br />
320 KLEMPNERARBEITEN<br />
Die Dächer weisen ein Gefälle von mind. 2% auf. Attikabereiche sind über entsprechende<br />
Verblechung, das Dach entwässert in Gullis mit Anschluß Fallrohren.<br />
Diese sind in die Standrohre der bauseitigen Entwässerung einzuführen.<br />
Sämtliche ab- und anschließenden Bauteile der Dächer und der Fassaden teilweise<br />
als Schutz von Abdichtungen gegen Wasser und Dachabdichtungen, wie Attikablenden,<br />
Fassadenan- und -abschlüsse, Lochbleche, Sockelanschlüsse, Maueranschlüsse,<br />
Überhangbleche, Abtropfbleche, Einhängbleche, Regenrinnen, Rinnenfallrohre<br />
etc. sind aus mehrfach gekanteten verzinkten Stahlblechen herzustellen.<br />
Teilweise auf Trägerprofilen in den erforderlichen Stärken, unsichtbar befestigt,<br />
im Horizontalbereich rückseitig mit Antidröhnbeschichtung. Stoßverbindungen<br />
unsichtbar sofern erforderlich mit Dichtungsprofil. Unterlagen aus feuchtigkeitsunempfindlichen<br />
Holzwerkstoffen.<br />
Die wesentlichen Anschlüsse sind einer Detaillierung zu unterwerfen und vorzulegen.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
323 PUTZ- UND STUCKARBEITEN<br />
Innenputzarbeiten sind nicht vorgesehen.<br />
324 FASSADE - WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM<br />
Nichtbrennbares Wärmedämmverbundsystem eines namhaften Systemherstellers.<br />
Ausführung und Detaillierung nach den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers.<br />
Dämmung gem. Nachweis ENEV 2009.<br />
Zwischenputz mit Gewebeeinlage<br />
Oberputz::<br />
Farbton nach Bemusterung und Abstimmung.<br />
325 FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN<br />
Es dürfen nur Wand- und Bodenfliesen 1. Wahl verlegt werden.<br />
Bodenfliesen aus Steinzeug, DIN EN 176, Abriebgruppe 2, Rutschhemmung<br />
R 10, Barfußbereich B. Verlegung im Dünnbettverfahren<br />
auf bewehrtem Zementestrich grau nach Bemusterung<br />
Format : 20x20 grau<br />
Wandfliesen<br />
Format 20x20 weiß<br />
Duschtassen<br />
ca. 10x10 cm<br />
Geflieste Flächen:<br />
gefliest mit Gefälle zum Ablauf R 11 kleinformatig<br />
Böden Nasszellen und WC´s<br />
Wände Nasszellen und WCs türhoch<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
Bei Verfliesung Wand- und Böden erfolgt eine sep. Sockelausbildung, der Sockelbereich<br />
ist mit ganzen Fliesen herzustellen.<br />
Die Verlegung hat im Fugenschnitt zu erfolgen<br />
Verlegung und Verfugung mit Kunstharzmörtel säurebeständig.<br />
Verfugung nach Wahl des AG, auf Farbton der Fliesen abgestimmt.<br />
Abdichtung und Hochzug siehe KGR Abdichtungsarbeiten<br />
Untergründe aus Fermacell- oder gleicwertigen Systemplattenplatten sind wasserbeständig,<br />
zementgebunden auszuführen.<br />
Fliesen an Außenecken sind mit Kantenschutzprofilen aus Metall oder Kunststoff,<br />
scharfkantig nach Wahl des Architekten einzubauen.<br />
Der im Sanitäraussattungsbereich beschriebene Spiegel ist fliesenbündig in die<br />
Wandfliesen einzulassen.<br />
Bei wechselnden Bodenbelägen sind Winkelschienen (Schlüterschienen) in Edelstahl<br />
einzubauen, bei Türen durchlaufend unter Türblattmitte.<br />
Zu Revisionszwecken notwendige Aussparungen sind mit gefliesten Revisionstürchen<br />
ohne sichtbaren Rahmen auszuführen.<br />
Alle Wandecken, Anschlüsse an Böden, Abschlüsse oben, Türzargen, Einbauten,<br />
Sanitärgegenstände, Eck- und Anschlussventile, Heizleitungen etc. sind elastoplastisch<br />
farblich passend zu versiegeln, auch dann wenn noch Überschubrosetten<br />
vorgesehen sind.<br />
Alle Aussparungen und Ausarbeitungen von Installationslöchern, Einläufen, Lichtschaltern<br />
und Steckdosen etc. sind im sichtbaren Bereich fachgerecht auf Fugenkreuz<br />
anzulegen. Boden- und Wandbeläge sind so einzuteilen, dass sich an den<br />
Rändern gleiche Breiten von geschnittenen Platten und ein harmonisches Gesamtbild<br />
ergeben. Ein Fliesenspiegel ist vorzulegen.<br />
326 UNTERBODEN<br />
Anforderung an notwendigen Flur sind zu berücksichtigen (nicht brennbar). Belastung<br />
5 kN/m2.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
327 SCHREINERARBEITEN - TÜREN<br />
Türen: Nennmaß der Wandöffnung nach DIN 18100<br />
Patientenzimmer: 1,26 x 2,13 m<br />
Nassbereiche 0,885 x 2,13 m<br />
Technik , Aufenthaltsräume 1,01 x 2,13 m<br />
Nebenraumzugangstüren: 0,885 x 2,13 m<br />
Beschreibung Standardtür:<br />
Innentüren in verschiedenen Größen mit Stahlumfassungszargen verzinkt und lackiert,<br />
Zargenfalzdichtung, Türblatt einflügelig, einfach gefälzt, Stärke, Aufbau, Einlagen<br />
nach Schallschutzserfordernis, Blattkonstruktion aus Holzwerkstoffen und<br />
Vollholzprofilen, Oberfläche Schichtstoffplatten HPL mind. 0,8 mm stark, mit Einleimer<br />
aus Hartholz, PZ- Schloss mittelschwere Ausführung, Objekt-Bänder, wartungsfrei,<br />
Beschlag Alu, Drückerdurchmesser ca. 20 mm, mit durchgehendem korrosionsgeschütztem<br />
Stahlkern und wartungsfreien Gleitlagern, mit Rosetten. Bemusterung.<br />
und Freigabe erforderlich. Einsteckschloss als PZ Schloss Klasse 3, Stulp Stahl.<br />
Ausführungsvarianten als Ergänzung der Standardtürbeschreibung:<br />
Patientenzimmer: Schallschutztür nach DIN 4109 Krankenhaus, Vollholz dicht<br />
schließend<br />
Nassbereiche: Feuchtraumtür; Beanspruchungsgruppe B 3 gem. DIN 68602<br />
mit wasserbeständigem Polyurethanrahmen und Stabilisatoren<br />
Funktionsräume: Einlage als Vollholz dichtschließend<br />
Nebenräume: wie Funktionsräume<br />
Arztzimmer, Untersuchungsräume: wie Patientenzimmer<br />
Bodenabsenkdichtung mit Auflaufprofil bei Schallschutz- / Rauchschutzanforderung<br />
Stahlumfassungszarge verzinkt und grundiert, Endbehandlung durch Maler, Farbe<br />
nach Wahl des AG<br />
Türblattoberflächen:<br />
Alle Türen Ahorn oder weiß nach Wahl des AG.<br />
Technikbereiche Innentüren: T 30 Türen entsprechend Zulassung mit Obentürschließer,<br />
ansonsten wie Standardtüren<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
Sonstige Anforderungen siehe auch Planeintragung Grundrisse und Brandschutzkonzept.<br />
329 AUSSENSONNENSCHUTZ<br />
an Süd-, West- und Ostfassade ohne Flurausgangstüren<br />
Raffstoreanlagen<br />
Die Elementbreite ist entsprechend der Fenstergröße auszuführen. Pro Fenster<br />
ist jeweils eine Anlage mit Kurbel vorzusehen.<br />
Oberschiene<br />
aus stranggepresstem Aluminiumprofil min. 1,5 mm stark, Wendestange aus elektrolytisch<br />
verzinkten Vierkantrohr, wartungsfreie staubdicht gekapselte Lager mit<br />
Wenderolle und Spule, Segmentwendung<br />
Lamellen<br />
80 mm ungebördelt, aus Aluminium einbrennlackiert, sämtliche Stanzungen geöst<br />
zur Durchführung der Aufzugsbänder und zur Befestigung der Leiterkordel,<br />
Stegbänder<br />
Polyester Leiterkordel schwarz mit Doppelstegen<br />
Aufzugsbänder spezialbeschichtetes Polyesterband schwarz, witterungsbeständig,<br />
dehnungs- und schrumpfarm, bruch- und knickfest, Es wird besonderer Wert<br />
darauf gelegt, dass jeder Quersteg des Leiterbandes mit der Lamelle fest und unverschiebbar<br />
verbunden wird, damit die Lamellen innerhalb der Leiterbänder weder<br />
bei Windanfall noch durch Hineingreifen verdrehen oder verwinden können..<br />
Unterschiene<br />
stranggepresstes Aluminiumprofil eloxiert E6 / EV 1,<br />
Führung<br />
Schienengeführt mit Kunststoffkeder, Ausführung in Aluminium , Farbe nach Wahl<br />
des AG, Anbringung auf Laibungsborden der Fassade.<br />
Schutzblenden<br />
gekanteter U - Kasten aus Aluminiumblechen 1,5 mm pulverbeschichtet und einbrennlackiert,<br />
Farbe nach Wahl des AG.<br />
330 INNENLIEGENDER BLENDSCHUTZ UND VERDUNKELUNG<br />
Vorhänge:<br />
Behänge bauseits, Vorhangschienen an allen Fenstern durch AN.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
331 FENSTERELEMENTE<br />
Die Bemessung, die konstruktive Durchbildung, die zeichnerische Darstellung als<br />
Werkstattplanung in allen Einzelheiten mit Details ist im Leistungsumfang des AN<br />
beinhaltet. 3-teilig mit 2 Drehkippelementen.<br />
Die Anbindungen an die Konstruktion sind so auszuführen, dass alle Bewegungen<br />
des Baukörpers und der Fensterelemente ohne Lasteintragung in die Fensterelemente<br />
aufgenommen werden können. Sämtliche Blechverkleidungen sind in ihren<br />
Anschlüssen und Stoßfugen so auszuführen, dass Bewegungen aus Baukörperverformung<br />
und thermische Dehnungen ohne Zwang und geräuschfrei erfolgen<br />
können.<br />
Befestigungen sind in nichtrostender Ausführung herzustellen.<br />
Für die Unterbringung des Sonnenschutzes mit den entsprechenden erforderlichen<br />
Höhen und Tiefen sind Aufdoppelungsprofile notwendig.<br />
Zwischen Fenster und Außenwand ist Luftdichtigkeit herzustellen. Die Bewerkstelligung<br />
mittels zu wartender Fugenabschlüsse ist nicht zulässig. Die raumabschließende<br />
Dampfdichtigkeit ist zu gewährleisten.<br />
Alle Dichtungsebenen, müssen umlaufend und ununterbrochen angeordnet sein,<br />
die Ecken der äußeren Dichtungsprofile sind zu vulkanisieren.<br />
Kunststofffenster weiß.<br />
Oberflächen<br />
Kunststoff, Blendrahmen- , Flügelrahmen und Schlagleiste weiß<br />
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag oder Kondenswasser eindringen kann,<br />
müssen nach außen entwässert werden. Der Wetterschenkel ist mit Aluminiumprofil<br />
abzudecken.<br />
Beschläge sind bis auf Bedienungshebel und Bänder unsichtbar anzubringen. Sie<br />
müssen form- und kraftschlüssig mit den Profilen verbunden sein.<br />
Beschlag aus Metall mit Eingriffbedienung und Fehlbedienungssperre, Fenster<br />
vierseitig verriegelbar, Getriebe verdeckt, Griff und Olive aus Aluminium weiß beschichtet.<br />
Die Fenster sind mit Zweischeibenwärmeschutzisolierverglasung auszuführen und<br />
haben insgesamt mindestens ein Ug ≤ 1,1 W/m2K zu erreichen.<br />
Schallschutzklasse 2<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
Die Profile, die Verarbeitung und der Einbau müssen den jeweils geltenden Vorschriften<br />
der RAL und des Fensterinstituts Rosenheim entsprechen.<br />
Außenfensterbänke als gekantete Fensterbleche oder als Systemfensterbänke,<br />
aus Aluminium mit Antidröhnbeschichtung. Endkappen aus Aluminium mit Dehnungsausgleich.<br />
Zusätzliche Sicherung unter der Fensterbank mittels Folienabdichtung.<br />
332 METALLBAUARBEITEN FASSADE<br />
nicht vorgesehen.<br />
333 METALLBAUARBEITEN TÜREN<br />
Türanlagen, welche einer Brandschutzauflage unterliegen, müssen einen Zulassungsbescheid<br />
haben und unterliegen dessen Bestimmungen. Eine Abschrift des<br />
Zulassungsbescheides muss auf der Baustelle vorliegen. Die Überprüfung der eingebauten<br />
Bauteile auf Konformität mit dem Zulassungsbescheid obliegt dem AN.<br />
Sofern Abweichungen vorgenommen werden sind schriftliche Einverständniserklärungen<br />
der Zulassungsbehörde einzuholen. Die Kosten hierfür trägt der AN.<br />
Für alle Türanlagen sind Werk- und Detailzeichnungen zu fertigen und dem AG<br />
bzw. dessen Vertreter zur Freigabe vorzulegen.<br />
Die Türanlagen sind im Erscheinungsbild einheitlich zu gestalten.<br />
Ausführung: Brandschutz 2-flügelig RS (Flure 1 Stück)), 1-flügelig RS (Treppenhaus<br />
2 Stück)<br />
Die Türanlagen sind jeweils ohne horizontalen Kämpfer bis zur abgehängten Decke<br />
zu führen.<br />
Sie sind aus Stahlrohrrahmenprofilen, mit EPDM Dichtungen und Trockenverglasung<br />
als Sicherheitsverglasung aus Klarglas, mit Blend- und Flügelrahmen flächenbündig,<br />
Oberfläche pulverbeschichtet, Farbe RAL 9010, herzustellen. Wandanschlüsse<br />
sind für die Aufnahme eventueller Wandtoleranzen auszubilden.<br />
Die Türen sind als Vollpaniktüren auszuführen.<br />
Die 2-flügelige Flurtüre ist mit automatischem Drehtürantrieb nach DIN 18263 mit<br />
Gleitschiene, mit Zulassung für Brandschutztüren und Sicherheitssensorleisten<br />
beidseitig sowie mit integrierten Rauchmeldern und der zugehörigen RMZ auszustatten.<br />
Die Betätigung hat über Großflächentaster zu erfolgen.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
Für die manuelle Betätigung sind Drückergarnituren entsprechend den sonstigen<br />
Türen anzubringen.<br />
Mit zum Leistungsumfang gehören die Sachkundigenprüfung, das Prüfbuch sowie<br />
eine Gefährdungsanalyse. Mit der Dokumentation über die Drehtürantriebe sind<br />
die eingestellten Einstellparameter sowie die zur Ausführung gekommene Software<br />
mit Herstellerbezeichnung als Schriftstück zu übergeben.<br />
Außentüren als Aluminiumrohrrahmentüren mit Glas U-Werte gem. Fenster.<br />
334 SCHLOSSERARBEITEN<br />
T - 30 Türen Stahlblech:<br />
T 30 Türen aus Stahlblech nach DIN 4102, , verzinkt und grundiert Zargen mit 3 -<br />
seitiger Dichtung, Konstruktionsbänder, Drückergarnituren Alu EV 1 als Drücker /<br />
Knopf Ausführung, PZ – Schloss mit Wechsel, Gleitschienenobentürschließer<br />
Normalgröße 1,01 x 2,01 m<br />
UD ≤ 1,9 W/m2K<br />
2-flügelige Flurtüren T-30 RS mit Feststellanlagen (2 Stück)<br />
Für alle Schlosserarbeiten sind Werk- und Detailzeichnungen zu fertigen und dem<br />
AG bzw. dessen Vertreter zur Freigabe vorzulegen.<br />
Außentreppe als Fluchttreppe verzinkt.<br />
Treppenanlage TH ggf. mit erf. Brandschutzanstrich siehe auch Titel Naturstein<br />
335 VERGLASUNGSARBEITEN<br />
siehe Fenster und Türen.<br />
336 MALER- UND TAPEZIERARBEITEN<br />
Bei sämtlichen Anstrichen behält sich der AG die Wahl der Farben vor. Für die<br />
Wand- und Deckenanstriche bewegen sich die Farben im Bereich weiß bis hellgetönt.<br />
Sämtliche Wände und Decken mit saugenden Untergründen sind mit Tiefgrund<br />
in einem eigenen Arbeitsgang zu behandeln. Die Anstriche haben nach DIN<br />
18363 zu erfolgen. Alle neu erstellten sichtbaren Bauteile, sofern es sich nicht um<br />
oberflächenendbehandelte Bauteile handelt erhalten eine malermäßige Oberflächenbeschichtung.<br />
Alle nicht geflieste Innenwandflächen mit Glasfasergewebe fein nach Wahl AG.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
Anstriche:<br />
Alle Wände und Decken erhalten, sofern nachfolgend nicht andersartig beschrieben<br />
einen Innendispersionsanstrich (Brillux ELF 900):<br />
• emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei<br />
• schadstoffgeprüft vom TÜV Süd<br />
• für innen<br />
• stumpfmatt<br />
• Nassabriebbeständigkeit Klasse 3<br />
• Deckvermögen Klasse 2 bei 8 m²/l<br />
• sehr weiß<br />
• sehr gut verlaufend<br />
• lange Offenzeit<br />
• leicht verarbeitbar<br />
• wasserdampfdurchlässig<br />
Sonderanstriche<br />
Wände und Decken in Nassbereichen und Küchen erhalten einen Anstich mit Latexdispersionsfarbe,<br />
seidenglänzend sowie (Brillux Sensocryl):<br />
• emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei<br />
• schadstoffgeprüft und produktionsüberwacht vom TÜV Süd<br />
• lebensmittelunbedenklich (geprüft durch LGA Bayern)<br />
• wasserverdünnbar<br />
• Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 nach DIN EN 13300<br />
• hoch strapazierfähig<br />
• beständig gegen Desinfektionsmittel<br />
• reinigungsfähig<br />
• Deckvermögen Klasse 2 bei 7m²/l<br />
• schwer entflammbar B1 nach DIN 4102 im Systemaufbau mit CreaGlas Gewebe<br />
und Relief 3490<br />
• diffusionsfähig<br />
• sehr leicht verarbeitbar<br />
Stahlteile innen:<br />
Alle sichtbaren Stahlteile, Stahltüren und -zargen, Geländer, frei liegende Rohre,<br />
Heizkörperanbindungen etc., ausgenommen Edelstahlbauteile, fertigbeschichtete-<br />
und pulverbeschichtete Bauteile, erhalten eine Nasslackbeschichtung mit Schichtenaufbau<br />
und Mindestschichtstärke entsprechend DIN 18363 und den Produktblättern<br />
der Hersteller.<br />
Farbe nach Wahl des AG, RAL Töne<br />
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BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
337 BODENBELAGSARBEITEN<br />
Der Untergrund muss in seiner Beschaffenheit bei der Verlegung von Bodenflächen<br />
ausreichend trocken und eben sein.<br />
Bei Belagswechsel sind oberflächenbündige Edelstahlprofile einzubringen.<br />
Die Revisionsdeckel soweit vorhanden sind ebenfalls mit dem umgebenden Bodenbelag<br />
zu applizieren.<br />
Die Sockelleisten sind belagsgleich als Hygienesockel mit Hohlkehle auszubilden<br />
Alle Fugen sind zu verschweißen.<br />
PVC-Belag Tarkett Granit Dicke 2 mm.R 9/10 nach Erfordernis. oder Linoleum<br />
nach Bemusterung.<br />
Klebung mit stuhlrollengeeignetem Reaktionsklebstoff nach Empfehlung des Herstellers.<br />
Belag und Verklebung ableitfähig in 2 Endoskopieräumen mit zugehörigem Flur.<br />
338 NATURSTEINARBEITEN<br />
Treppenstufen in Granit Naturstein in Stahlwannen mit Granit-Setzstufen.<br />
339 ABGEHÄNGTE DECKEN<br />
Es kommen in allen Räumen Gipskartondecken zur Ausführung<br />
Alle Decken Baustoffklasse A 1, nichtbrennbare Baustoffe nach DIN 4102, Teil 1<br />
als abgehangenes System, bestehend aus einer niveaugleichen Metall-<br />
Unterkonstruktion und einer Plattenlage mit 12,5 mm Stärke, gespachtelt in Qualität<br />
Q 2 und mit scheuerbeständiger Dispersionsfarbe gestrichen<br />
Die Decken sind nach den produktspezifischen Herstellerrichtlinien zu fertigen und<br />
zu montieren. Die unterschiedlichen Abhängehöhen sind aus den Plänen ersichtlich.<br />
Die lichten Raumhöhen betragen 2,50 m in den Nebenräumen und Fluren, ca.<br />
2,75 m in den anderen Bereichen.<br />
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Murnau e.V.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
Alle Unterkonstruktionen sind aus korrosionsbeständigem Material als Metallunterkonstruktion<br />
mit den erforderlichen Fein-, Trag- und Aussteifungsrosten herzustellen.<br />
Es sind Systemabhängungen zu verwenden.<br />
Ausführung als einfach beplankte Gipskartondecken und als Koffer mit geschlossenen<br />
Seitenflächen.<br />
Beleuchtung siehe Leistungsbeschrieb Gewerk Elektro.<br />
Alle notwendigen Revisionsklappen, welche sich aus der Haustechnik aufgrund<br />
der notwendigen Zugänglichkeit zu Revisionszwecken ergeben sowie Aussparungen<br />
und Ausschnitte sind im Leistungsumfang enthalten. Qualitätsstandard für<br />
Revisionsklappen Knauf Alu Top.<br />
Freie Enden von Gipskartonplatten, sind grundsätzlich mit eingespachteltem Profil<br />
auszuführen.<br />
Bettenzimmer, Zimmereingangsbereiche, Arztzimmer, Aufenthaltsräume,<br />
Duschbäder und Funktionsräume:<br />
Gipskarton-Feuerschutzplatten (GFK)<br />
Flure:<br />
Gipskarton-Feuerschutzplatten (GFK), F30,<br />
Brandschutz F 30 von unten gem. Brandschutzgutachten. Sofern der AN Flurfremde<br />
Leitungen in der Flurdecke führt und diese nicht separat abkoffert, ist auch<br />
die Brandlast von oben zu bedenken und zu kalkulieren.<br />
340 TROCKENBAUARBEITEN - WÄNDE<br />
Für die Kalkulation der Trockenbauarbeiten ist von folgenden Annahmen auszugehen:<br />
Trockenbauwände aus Metallständerkonstruktion nach DIN 18182-1 / 18183 in<br />
verschiedenen Ausführungen entsprechend Planung des Arch. Büros Ludes, den<br />
Brandschutzanforderungen nach DIN 4102 und dem Brandschutzgutachten, den<br />
Schallschutzanforderungen nach DIN 4109, inkl. Beiblatt 1 + 2 sowie den technischen<br />
Daten für Gipskarton-/Fermacellständerwände.<br />
Bezüglich der Wände gelten allgemein folgende Anforderungen:<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
Flurtrennwände<br />
Flurtrennwände müssen mindestens feuerhemmend sein. Im Bereich des Verbindungsgangs<br />
aus nichtbrennbaren Baustoffen. Die Flurtrennwände erhalten Geländer<br />
und Rammschutz, dies ist zu berücksichtigen.<br />
Das im Plan dargestellt Sichtfenster in der Flurwand des Stützpunktes Ebene 1<br />
kommt nicht zur Ausführung.<br />
Zimmertrennwände<br />
Ständerwände, 150 mm, beidseitig doppelt beplankt, Hohlraumdämmung<br />
Schallschutz nach DIN 4109 Krankenhaus. Teilweise feuerhemmend gem. Brandschutzplan.<br />
Nasszellen<br />
Die Nasszellen / - bereiche sind mit umfangreichen Verstärkungen zur Aufnahme<br />
der Sanitärelemente und der Stützgriffe, etc. auszustatten.<br />
Beplankungen von Feuchträumen mit gefliesten Wänden sind mit wasserresistenten<br />
Platten „Aquapaneelplatten“ (nicht WCs) auszuführen.<br />
Die Angaben im Brandschutzgutachten sind umzusetzen.<br />
Wände, Vorsatzschalen, Schachtabschlüsse und Beplankungen durchdringende<br />
Leitungen, Kanäle und Einbauteile sind den Brandschutzanforderungen und den<br />
Schallschutzanforderungen entsprechend mit vom Hersteller und den Zulassungsbestimmungen<br />
hierfür vorgesehenen bzw. vorgeschriebenen Detaillösungen<br />
auszuführen. Dies gilt auch für Elektrodosen und deren Hinterlegung.<br />
Wände und Vorsatzschalen mit Profilen, in Teeküchen, Personal- bzw. Aufenthaltsräumen<br />
sind separat nochmals mit einer Holzwerkstoffplatte zu hinterlegen.<br />
Ferner ist für Einbauten an den GK-Wänden und Vorsatzschalen (Fernseherkonsolen,<br />
Rammschutz, Bettenzimmerkonsolen, WC-Haltegriffe etc.) vermehrt mit<br />
verstärkten Unterkonstruktionen und Unterstützungen zu kalkulieren.<br />
Im Türbereich sind generell verstärkte UA Ständer zu verwenden. Bei Stahltüren,<br />
Stahlglastüren oder Aluminiumglastüren sind verstärkte Konstruktionen aus Stahlhohlprofilen<br />
mit Kopf- und Fußplatte einzubauen. Verstärkungen in der Unterkonstruktion<br />
für Handläufe, Fernsehhalterungen, Oberschränke usw. sind vorzusehen.<br />
Vorspringende Ecken von Wänden und von Beplankungen sind mit Kantenschutz<br />
zu versehen. Ecken von Beplankungsrücksprüngen sind mit Einfassprofil zu versehen.<br />
Notwendige Revisionselemente sind in den erforderlichen Brandschutzklassen<br />
und der für die Bedienbarkeit und Prüfbarkeit der Revisionseinrichtung erforderlichen<br />
Größe einzubauen. Als Standard im sichtbaren Bereich gilt Knauf Alutop.<br />
Glastrennwand mit Türe und Sicherheitsglas Achse E-F/3-4 Ebene 1.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
341 DOPPELBODENANLAGEN<br />
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung<br />
345 SCHLIESSANLAGE<br />
Bis zur Übergabe ist das Gebäude mit prov. Zylindern auszustatten, die nach Einbau<br />
der endgültigen Zylinder seitens der Klinik gesammelt zurück gegeben werden.<br />
346 GERÜSTARBEITEN<br />
Sind für alle Gewerke im Leistungsumfang des AN enthalten.<br />
360 GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN<br />
Die Gebäude sind in gebrauchsfertigem und endgereinigtem Zustand zu übergeben.<br />
Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt eine erste Feinreinigung für die Bauabnahme<br />
durch den AN. Nach erfolgter Mängelbeseitigung und Möblierung werden die<br />
Räumlichkeiten bauseits desinfiziert.<br />
Bei Zustandsfeststellungen später nicht mehr zugänglicher Bereiche sind Zwischenreinigungen<br />
erforderlich.<br />
370 BAUKONSTRUKTIVE EINBAUTEN<br />
371 TEEKÜCHEN<br />
Vorrüstung durch AN einschl. Anschluß, Wandarmatur, Wandverstärkung usw. .<br />
Teeküche nicht im Auftrag AN enthalten.<br />
372 HANDLAUF<br />
Holzhandlauf im Flur einseitig aus Ahorn, 40 mm Durchmesser mit lichtechter und<br />
desinfektionsmittelbeständiger Klarlacklackierung und Wandhaltern.<br />
Übergänge zwischen einzelnen Segmenten gefast<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
373 WANDSCHUTZ FLURE<br />
Schutzbeplankung in Fluren, HPL-Platte, B 1 Qualität, weiß, Höhe 65 cm x 6mm<br />
Inkl. aller Ausschnitte für Lichtschalter, Steckdosen etc. Abdeckungen dieser Vorrichtungen<br />
sind versenkt zur Vorderkante Rammschutz einzubauen, d.h. die UK<br />
ist entsprechend zu dimensionieren.<br />
Abbringung direkt über Sockel.<br />
Elastoplastische Abfugungen aus Acryl.<br />
374 WANDSCHUTZ BETTENZIMMER<br />
nicht im Leistungsumfang des AN<br />
375 FESTE EINBAUMÖBEL<br />
nicht Bestandteil des Auftrages.<br />
376 MEDIENKANAL<br />
Medienschienen über den Betten mit integrierter Beleuchtung.<br />
378 SAUBERLAUFZONEN<br />
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung<br />
380 SONSTIGE MASSNAHMEN FÜR BAUKONSTRUKTIONEN<br />
387 BRANDSCHUTZVERKLEIDUNG UND BAULICHER BRANDSCHUTZ<br />
Sind gemäß Bauauflagen im Leistungsumfang enthalten.<br />
Die Einbauten von Rohren, Leitungen, Türen, Klappen, Leuchten etc. in Bauteile,<br />
welche einer Brandschutzklassifikation unterliegen, sind entsprechend Typenprüfung<br />
und Zulassungsbescheid vorzunehmen.<br />
Brandschotts können erst nach Durchführung aller Leitungen, auch derjenigen der<br />
vom AG direkt beauftragten Firmen geschlossen werden. Die Koordination obliegt<br />
dem AN. Über den Brandschutz ist eine Bestandsplanung bei der Abnahme vorzulegen.<br />
Zuvor hat vor dem Schließen von Decken eine techn. Abnahme zu erfolgen.<br />
Handfeuerlöscher sind entsprechend den behördlichen Auflagen zu liefern und<br />
anzubringen. Angaben durch Brandschutz-SV.<br />
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PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
388 INSTANDSETZUNG<br />
Alle Maßnahmen zur Instandhaltung und ggf. Wiederherstellung der Nachbarbebauung<br />
werden bauseits erbracht.<br />
Notwendige Koordinationen, insbesondere für Leitungsführungen aus dem Bestand<br />
über den Flurbereich des Verbindungsgangs zum Anschlussraum obliegen<br />
jedoch dem AN.<br />
389 SCHLECHTWETTERBAU<br />
Ist nach Erfordernis im Leistungsumfang enthalten. Mit der Anerkennung der Vertragstermine<br />
verpflichtet sich der AN die Arbeiten unter allen Umständen weiter zu<br />
führen und alle Maßnahmen zu treffen, um den Fachrichtlinien und den Herstellervorschriften<br />
entsprechende Voraussetzungen für ein unbehindertes Arbeiten zu<br />
schaffen.<br />
390 SCHUTZ VON PERSONEN UND SACHEN<br />
Ist nach Erfordernis im Leistungsumfang enthalten. Siehe hierzu auch Kapitel Sicherungsmaßnahmen.<br />
391 RECYCLING, ZWISCHENDEPONIERUNG UND ENTSORGUNG<br />
Ist nach Erfordernis im Leistungsumfang enthalten. Die Entsorgung oder eventuelle<br />
Recyclingvorschriften sind entsprechend den gesetzlichen und behördlichen<br />
Auflagen zu erfüllen.<br />
600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE<br />
619 SONSTIGE AUSSTATTUNG<br />
Allgemein:<br />
Beschilderung der Fluchtwege, Feuerlösch- und Sicherheitseinrichtungen nach<br />
Vorschrift und Standard des Hauses liefern und vorschriftsgemäß anbringen ist<br />
Leistungsbestandteil des AN. Die nutzungsspezifischen Raumschilder werden<br />
durch AG gelifert und eingebaut.<br />
Alle techn. erforderlichen Allgemeinbeschriftungen sind komplett im Leistungsumfang<br />
des AN enthalten.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
700 BAUNEBENKOSTEN<br />
730 ARCHITEKTEN UND INGENIEURLEISTUNG<br />
731 GEBÄUDE<br />
Die Grundleistungen der LP 5 - 9 nach HOAI, § 33 sind vom AN aufbauend auf die<br />
abgestimmte Genehmigungsplanung des Architekturbüros Ludes Architekten Ingenieure<br />
BDA zu übernehmen. Zuarbeit für Genehmigungsplanung (Maße,<br />
Wanddicken u.ä.) durch AN sofort nach Auftragserteilung.<br />
Die Ausführungsplanung ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen, laufend<br />
mit den Architekten abzustimmen und innerhalb von 21 Kalendertagen zur<br />
Prüfung vorzulegen. Die Prüfzeit des Architekten beträgt 7 Kalendertage. Die<br />
Prüfeintragungen sind zu übernehmen und als bereinigter Plansatz dem Architekten<br />
2- fach vorzulegen. Hiervon erhält der AG 1- fach und die Objektüberwachung<br />
2- fach eine Kopie vom AN. Wandansichten sind für mindestens eine Nasszelle zu<br />
zeichnen.<br />
732 FREIANLAGEN<br />
Die Planungsleistungen für Freianlagen sind nicht enthalten<br />
735 TRAGWERKSPLANUNG<br />
Die Grundleistungen der LP 1 - 6 nach HOAI, § 49 für die Konstruktion ind vom<br />
AN zu übernehmen.<br />
Dazu gehören insbesondere das Erstellen der Ausführungsplanungen mit Anschluss-,<br />
Knoten- und Detailplänen.<br />
Die Ausführungspläne sind eigenverantwortlich innerhalb von 21 Kalendertagen<br />
nach Auftragserteilung in 4-facher Fertigung vorzulegen.<br />
Lastenpläne für die Bemessung der Fundamente sind spätestens 14 Kalendertage<br />
nach Auftragserteilung vorzulegen.<br />
736 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG<br />
Die Planung nach HOAI, § 53 ist vom AN zu übernehmen.<br />
Die Ausführungsplanung ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen, laufend<br />
mit den Fachingenieuren abzustimmen und innerhalb von 21 Kalendertagen<br />
zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfzeit der Fachingenieure beträgt 7 Kalendertage.<br />
Die Prüfeintragungen sind zu übernehmen und als bereinigter Plansatz den Fach-<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
ingenieuren 2-fach vorzulegen. Hiervon erhält der AG 1- fach und die Objektüberwachung<br />
2- fach eine Kopie vom AN.<br />
Exakte Lageangabe für die Grundleitungsanschlüsse sind 14 Kalendertage nach<br />
Auftragserteilung vorzulegen.<br />
740 GUTACHTEN UND BERATUNG<br />
741 THERMISCHE BAUPHYSIK<br />
Der Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist<br />
vom AN zu erbringen. Die daraus resultierenden Forderungen, Qualitäten und Materialstärken<br />
sind zu berücksichtigen. Der Nachweis ist mit der Ausführungsplanung<br />
an den Architekten, die Fachingenieure und die Objektüberwachung zu übergeben<br />
742 SCHALLSCHUTZ UND RAUMAKUSTIK<br />
Das Anlegen und Verschließen von Schlitzen und Aussparungen hat unter Beachtung<br />
der DIN 4108 und DIN 4109 zu erfolgen.<br />
Der Schallschutz gemäß DIN 4109 incl. Beiblatt 1 + 2, ist zu erfüllen, es sei denn<br />
es ist in einzelnen Kostengruppen eine spezielle Schallschutzangabe vorgegeben.<br />
Auf Anforderung hat der AN eine Berechnung oder Nachweise vorzulegen. (Kabelkanäle<br />
werden aus Schallschutzgründen ausgebaut).<br />
744 VERMESSUNG<br />
Dem AN werden vom AG die Gebäudeaußenkanten sowie ein Höhenfestpunkt<br />
übergeben.<br />
Die plangerechte Einmessung des Baukörpers und Außenanlagen in Flucht und<br />
Höhe mit allen Schnurgerüsten und erforderlichen Hilfsmaßnahmen auf der Basis<br />
des vom Vermessungsbüro des AG vorgegebenen Achsen und Punkte hat der AN<br />
zu erbringen.<br />
Werden Unstimmigkeiten vermutet oder entdeckt, besteht irgendeine Unsicherheit,<br />
so ist die Bauleitung schriftlich zu verständigen.<br />
747 BRANDSCHUTZNACHWEIS<br />
Der AG stellt dem AN ein Brandschutzgutachten des Büros Kersken + Kirchner zu<br />
Verfügung. Dieses ist im Zuge der Ausführungsplanung zu integrieren.<br />
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Leistungsprogramm BAU<br />
770 ALLGEMEINE BAUNEBENKOSTEN<br />
771 PRÜFUNGEN, GENEHMIGUNGEN UND ABNAHMEN<br />
Herbeiführung aller öffentlich rechtlich sowie von TÜV, Verbänden, Bezirkskaminkehrermeister,<br />
VdS, geforderten Genehmigungen, Abnahmen, Nachweise und<br />
Gutachten mit mängelfreien Prüf- und Abnahmebescheinigungen, Wahrnehmung<br />
aller Anzeigepflichten, die mit dem Bauvorhaben und seiner angestrebten Nutzung<br />
zusammenhängen sowie Kosten und Gebühren hierfür sind im Leistungsumfang<br />
enthalten<br />
Kosten für die einmalige Prüfung - d.h. ohne Änderungen durch den AN - der Gebäudestatik<br />
und der Baugenehmigung werden vom AG geleistet.<br />
Alle weiteren Gebühren, die im Zusammenhang mit der Abwicklung und Realisierung<br />
der Baumaßnahme entstehen (Erfüllung behördl. Auflagen, o.ä.), sind in die<br />
<strong>Angebot</strong>spreise einzurechnen und damit vom AN zu übernehmen.<br />
Nachweise:<br />
Für Bauprodukte die in der Bauregelliste Teil A1 aufgelistet sind ist der Übereinstimmungsnachweis<br />
vorzulegen. Für Bauprodukte der Bauregelliste A 2 sind bauaufsichtliche<br />
Prüfzeugnisse oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen vorzulegen.<br />
Darüber hinaus sind Produktdatenblätter mit den technischen Spezifikationen und<br />
den Verarbeitshinweisen für alle Produkte die keine untergeordnete Bedeutung<br />
haben vorzulegen.<br />
Sofern mehrere Produkte zu einem Gesamtsystem gehören, hat der Hersteller die<br />
Kompatibilität der einzelnen Produkte untereinander zu bestätigen.<br />
Die Nachweise sind vor Ausführung der Objektüberwachung des AG vorzulegen.<br />
Dokumentation<br />
Die entsprechenden Nachweise sind zum Abschluss des Bauvorhabens vor der<br />
Abnahme gesammelt, geordnet und strukturiert nach Vorgabe des AG in farbigen<br />
Ordnern nach Vorgabe des AG beschriftet 2 fach zu übergeben.<br />
Sämtliche vom AN oder Zulieferer gefertigte Freigabezeichnungen und Berechnungen,<br />
Pflegeanleitungen, sowie Prüfprotokolle, Übereinstimmungserklärungen<br />
und Unterlagen der Eigen- und Fremdüberwachung, sind den Ordnern 2-fach hinzuzufügen.<br />
773 BEMUSTERUNGSKOSTEN<br />
Sind im Leistungsumfang enthalten. Es sind Fabrikatsvorschläge des AN und die<br />
Produktvorgaben vorzustellen.<br />
Die Koordination der rechtzeitigen Bemusterungstermine obliegt dem AN.<br />
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<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 27 von 28 14.02.11
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />
Leistungsprogramm BAU<br />
Sämtliche Bauteile sind durch den Bauherrn oder dessen Vertreter freigeben zu<br />
lassen.<br />
774 BETRIEBSKOSTEN WÄHREND DER BAUZEIT<br />
Sind im Leistungsumfang enthalten (z.B. Gas, Telekommunikation, etc.). Wasser -<br />
und Stromverbrauch wird vom AG gestellt. Anschluß durch AN.<br />
779 SONSTIGES<br />
Kosten für Dokumentation der Baumaßnahme, Produkte, Planunterlagen usw.,<br />
sind bis zur Übergabe an den Nutzer in den Leistungsumfang einzukalkulieren.<br />
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<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 28 von 28 14.02.11
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
AUSFÜHRUNGSSPLANUNG BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE<br />
UNFALLKLINIK MURNAU<br />
UKM 35.5<br />
Sanitäre Anlagen<br />
Heizungstechnische Anlagen<br />
Raumlufttechnische Anlagen<br />
München, 31.12.2010<br />
überarb. 28.01.2011<br />
Container Ost<br />
28.01.2011 - 1 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
Standard und Schnittstellen<br />
zur Ausführungsplanung 2011 Berufsgenossenschaftliche<br />
Unfallklinik Murnau<br />
UKM 35.5 – Container Ost<br />
für die Gewerke Sanitäre Anlagen<br />
Heizungstechnische Anlagen<br />
Raumlufttechnische Anlagen<br />
Grundrißplanung und Schnitte: Ludes Architekten - Ingenieure<br />
Marsstraße 24 - 80335 München<br />
Raumlufttechnische Anlagen und MSR: Ingenieurbüro Rathgeber + Partner<br />
Offenbachstraße 47 - 81245 München<br />
Elektrotechnische Anlagen: Ingenieurbüro PRO - Elektroplan<br />
Otto-Hahn-Straße 40 - 85521 Ottobrunn<br />
EDV-Anlagen: Fa. ASCOT<br />
Herr Lehner/Herr Kathmann<br />
Die Festlegungen basieren auf dem Abstimmungsgespräch vom 29.12.2010 und 26.01.2011 in der<br />
Bauleitung Murnau:<br />
Teilnehmer: Herr Stemmer TA UKM<br />
Herr Winter bwp<br />
Herr Gangl IB Gangl<br />
28.01.2011 - 2 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
INHALT<br />
Baubeschreibung - 4 -<br />
1. Anlagenbeschreibung - 5 -<br />
1.1 Entwässerung/Erschließung - 5 -<br />
1.1.1 Schmutzwasser- und Regenwasser - 5 -<br />
1.1.2 Drainage - 5 -<br />
1.1.3 Kanalisation unter Rückstauebene - 5 -<br />
1.2 Wasserversorgung/Erschließung - 6 -<br />
1.2.1 Hausanschluß - 6 -<br />
1.2.2 Feuerlöschwasserversorgung - 6 -<br />
1.2.3 Warmwasserversorgung - 6 -<br />
1.3 Ausstattung und Hygiene - 7 -<br />
1.3.1 Waschbecken - 7 -<br />
1.3.2 WC-Anlagen - 8 -<br />
1.3.3 Duschen - 8 -<br />
1.3.4 Spülen in Teeküchen - 9 -<br />
1.3.5 Desinfektionsanlagen - 9 -<br />
1.3.6 Reinigungs- und Desinfektionsautomat - 9 -<br />
1.4 Medizinische Gasversorgung - 10 -<br />
1.5 Heizungs- und Lüftungstechnische Anlagen - 10 -<br />
1.5.1 Statische Heizung - 10 -<br />
1.5.2 Raumlufttechnik - 11 -<br />
1.6 Bestandsunterlagen - 12 -<br />
1.7 Beistellung bauseitiger Leistungen - 14 -<br />
2. Liste Objektaufstellung Sanitär - 15 -<br />
28.01.2011 - 3 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
Baubeschreibung<br />
Der Berufsgenossenschaftliche Verein für Heilbehandlung Murnau e.V. beabsichtigt auf dem<br />
Gelände der Unfallklinik Murnau einen Container Ost als Provisorium zu errichten. Die Anlage<br />
soll östlich des bestehenden Pavillons aufgestellt und über einen Gang direkt an den Pavillon<br />
angebunden werden.<br />
Folgende Funktionen sind im Container Ost integriert:<br />
UKM 35.5 Container Ost<br />
Ebene 1: Tagesklinik<br />
4 Bettenzimmer mit insgesamt 12 Betten<br />
3 Patienten-WC mit Waschbecken<br />
Unreiner Arbeitsraum/Entsorgung/Lager<br />
Arztdienstzimmer/Sekretariat<br />
Patientenaufenthalt/Personalaufenthalt/Teeküche<br />
Schmerztherapie<br />
Arztdienstzimmer/Sekretariat<br />
Untersuchung/Behandlung<br />
2 WC mit Waschbecken/Lager<br />
Endoskopie<br />
2 Untersuchung/Behandlung<br />
Lager<br />
Ebene 2: BGSW-Station<br />
11 Bettenzimmer mit insgesamt 18 Betten<br />
11 Patienten-Naßzellen mit WC/Waschbecken und Dusche<br />
2 WC mit Waschbecken/Lager/Entsorgung<br />
Arztdienstzimmer<br />
Untersuchung/Behandlung<br />
28.01.2011 - 4 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
1. Anlagenbeschreibung<br />
1.1 Entwässerung / Erschließung<br />
1.1.1 Schmutz- und Regenwasser<br />
Die Container-Anlage wird komplett im Trennverfahren nach den aktuellen Vorschriften entwässert.<br />
Ein vorhandener Schmutz- und Regenwasserkanal verläuft südlich des 1. Bauabschnitts.<br />
An diese Bestandskanäle kann die Container-Anlage angeschlossen werden.<br />
Schnittstelle für die Schmutzwasserleitungen ist Oberkante Bodenplatte/Erdreich. Die genaue<br />
Lage der Anschlußpunkte wird nach Grundleitungsplänen des Container<strong>bauer</strong>s festgelegt.<br />
Die Sammelleitungen unter dem Container werden vom AG ausgeführt und die komplette<br />
Schmutzwasserinstallation innerhalb des Containers gehören zum Lieferumfang des Container<strong>bauer</strong>s.<br />
Die Frostsicherheit der Leitungen ist zu gewährleisten.<br />
Montagematerial Sammelleitung: Kunststoff<br />
Planlieferung: Montageplan Schmutzwasser M 1:50<br />
Vermaßte Anschlußpunkte Grundleitungen<br />
Das anfallende Regenwasser des Containers wird über außenliegende Regenfallrohre nach<br />
außen entwässert und über einen Sammelkanal außen abgeführt. Notüberläufe für das Flachdach<br />
sind entsprechend der neuen DIN 1986-100 vorzusehen.<br />
Schnittstelle für die Regenwasserleitungen sind ca. 4 Regenstandrohre aus SML-Gußrohren<br />
DN 100 an den jeweiligen Ecken des Containers bis ca. 30 cm über Gelände.<br />
Planlieferung: Montageplan Regenentwässerung M 1:50<br />
Vermaßte Regenfallrohre<br />
1.1.2 Drainage<br />
Derzeit ist keine Drainage vorgesehen. Es ist geplant die Containeranlage auf Fundamente zu<br />
stellen.<br />
1.1.3 Kanalisation unter Rückstauebene<br />
Aufgrund der erdgeschoßigen Bauweise nicht erforderlich.<br />
28.01.2011 - 5 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
1.2 Wasserversorgung / Erschließung<br />
1.2.1 Hausanschluß<br />
Die Gesamtanlage der Klinik ist über ein Ringleitungssystem an das öffentliche Wasserversorgungsnetz<br />
der Gemeinde Murnau angeschlossen.<br />
Die Kaltwasseranbindung erfolgt über den Bestandsbau (Pavillon) an die Sanitärzentrale des<br />
1. Bauabschnitts in der Ebene 1 bzw. 0. Schnittstelle der Kaltwasserversorgung ist die Außenkante<br />
der Containeranlage Ost im abgehängten Deckenbereich der Ebene 1 (Flur).<br />
Rohrmaterial Trinkwasser kalt: Edelstahl Geberit Mapress 1.4401<br />
Formstücke Rohrleitungen: Edelstahl Geberit Mapress 1.4401<br />
Druckprobe: Stickstoff (kein Wasser!!!)<br />
Unterputzventile: Kemper Rotguß mit Pressanschluß<br />
Planlieferung: Montageplan Kaltwasserleitungen M 1:50<br />
Strangschema mit Dimensionen<br />
Rohrnetzberechnung<br />
1.2.2 Feuerlöschwasserversorgung<br />
Entsprechend der Festlegung im Brandschutzkonzept werden keine Löschwandhydranten mit<br />
Schlauchanschlußeinrichtungen an ein Leitungssystem „Nass“ eingebaut.<br />
Zur Feuerwehr-Brandbekämpfung von außen ist im Süden der Containeranlage ein Oberflurhydrant<br />
vorhanden.<br />
1.2.3 Warmwasserversorgung/Zirkulation<br />
Eine zentrale Warmwasserbereitung ist im Bestand 1. BA vorhanden.<br />
Die Warmwasserversorgung der Containeranlage wird mit dem Bestand verbunden und über<br />
den Verbindungsgang zur Containeranlage geführt. Schnittstelle der Warmwasser- und Zirkulationsversorgung<br />
ist die Außenkante der Containeranlage Ost im abgehängten Deckenbereich<br />
der Ebene 1 (Flur).<br />
Rohrmaterial Trinkwasser warm: Edelstahl Geberit Mapress 1.4401<br />
Formstücke Rohrleitungen: Edelstahl Geberit Mapress 1.4401<br />
Druckprobe: Stickstoff (kein Wasser!!!)<br />
Unterputzventile: Kemper Rotguß mit Pressanschluß<br />
28.01.2011 - 6 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
Warmwasserversorgung als Ringleitung mit Zirkulation vorsehen,<br />
Anbindeleitungen zu den Unterputzventilen möglichst kurz, ohne Zirkulationsleitung<br />
Planlieferung: Montageplan Warmwasserleitungen M 1:50<br />
Montageplan Zirkulation M 1:50<br />
Strangschema mit Dimensionen<br />
Rohrnetzberechnung<br />
Die Isolier- und Wärmedämmarbeiten werden nach der aktuellen ENEV ausgeführt.<br />
Warmgehende Leitungen: alukaschierte Mineralwolle komplett mit 100 %<br />
Kaltgehende Leitungen: dampfdiffusionsdichte Weichschaumisolierung<br />
komplett mit 100 %<br />
Unterputzventile: Dämmschalen Kemper<br />
Sämtliche Durchführungen durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen sind mit<br />
R90-Abschottungen auszuführen.<br />
Planlieferung: Montageplan Brandschutz<br />
Zulassungen der Brandschutz-Durchführung<br />
1.3 Ausstattung und Hygiene<br />
Planlieferung: Naßzellen- bzw. WC-Anlagen Detailplanung<br />
M 1:20 mit Wandansichten<br />
1.3.1 Waschbecken – Naßzellen Bettenzimmer<br />
Waschtische aus Porzellan 60 cm breit, weiß, ohne Überlauf, mit Hahnloch,<br />
mit Ablaufventil verchromt und eingelassener Siebplatte, mit Röhren-Sifon<br />
Bei Installation innerhalb von Trockenbauwänden werden Installationsregister eingebaut.<br />
Waschtisch-Einhand-Standbatterie als Mischer mit ausziehbarer Schlauchbrause (bei den Patienten-Naßzellen),<br />
verchromt, Vorabsperrung durch Unterputzventile,<br />
Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />
− Spiegeleinheit aus Kristallglas fliesenbündig geklebt, ca. 60 x 60 cm<br />
− Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Papierhandtuchspender<br />
− Papierkorb, Ablageschalen, Haken<br />
28.01.2011 - 7 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
1.3.2 WC-Anlagen<br />
Behinderten-Wandtiefspülklosett aus Kristallporzellan, weiß, mit Zu- und Ablaufanschlußgarnitur<br />
einschließlich Schallschutzset und Wandbefestigung an entsprechenden Installationsregistern.<br />
Klosettsitz mit Deckel aus Kunststoff, weiß, mit versenkten Scharnieren aus rostfreiem Stahl.<br />
Drückerplatte weiß für Unterputzspülkästen mit Spül/Stopp-Taste.<br />
Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />
* WC-Papierhalter, WC-Reservepapierhalter<br />
* Hygienebeutelspender<br />
* Winkelgriff als Stütz- und Haltegriff<br />
* Stützklappgriff<br />
* WC-Bürstengarnitur<br />
1.3.3 Duschen<br />
Duschbereich in bodenebener, rollstuhlfreundlicher Ausführung.<br />
Brause-Einhand-Unterputzbatterie als Mischer, verchromt mit Brauseabgang (Wandanschlußbogen)<br />
nach unten, Vorabsperrung durch Unterputzventile, Bedienungshebel aus Metall ohne<br />
Acrylkappe, mit Keramikscheiben und Heißwassersperre, Handbrause aerosolarm ohne Umstellung<br />
einschließlich Brauseschlauch und Aufhängevorrichtung zur Stangenbefestigung.<br />
Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />
* Rohrbelüfter mit Rückflußverhinderer für Anschluß Brauseschlauch<br />
* Mantelhaken mit Rosette, Durchmesser ca. 60 mm<br />
* Duschabtrennung mit Duschvorhang<br />
* Winkel-Haltestangen<br />
* Ablageschalen<br />
* Brausestange mit behindertengerechter Brausehalterung<br />
* Duschbereich in bodenebener Ausführung<br />
* Entwässerung über Bodenablauf DN 70<br />
28.01.2011 - 8 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
1.3.4 Spülen in Teeküchen<br />
Bauseits gelieferte und eingebaute Spülen wasser- und abwasserseitig mit den Anschlüssen<br />
verbinden.<br />
Ablaufgarnitur mit Raumsparsifon und Wandanschlußrosette<br />
Einhebel-Wandbatterie als Mischer, verchromt mit schwenkbarem gegossenem Auslauf, absperrbaren<br />
S-Anschlüssen und Vorabsperrung durch Unterputzventile, hygienischer und wassersparender<br />
Luftsprudler mit Kalkschutz und Bedienungshebel Medica lang in Metall ohne<br />
Acrylkappe, mit Keramikscheiben, Wasserspareinrichtung und Heißwassersperre.<br />
Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />
* Seifen- und Desinfektionsmittelspender<br />
* Papierhandtuchspender<br />
* Abfallbehälter bauseits im Unterschrank<br />
* Geschirrspülmaschinenanschlüsse im Bereich unter der Spüle mittels eines Geräteabsperrventiles<br />
mit Rohrbelüfter und Schlauchanschluß<br />
1.3.5 Desinfektionsanlagen<br />
Dezentrale Desinfektionsmittelzumischgeräte zur volumetrischen, automatischen und mengenproportionalen<br />
Dosierung von Desinfektionsmittel in das fließende Wasser. Mit DVGW-<br />
Zulassung durch Systemtrennung.<br />
Dosierung im Einstellbereich von 0,25 - 3 %, Desinfektionsmittelentnahme auf dem Liefergebinde,<br />
mit optischer Kontrollanzeige und Wassermangelsicherung, Größe 480 x 370 x 200<br />
mm.<br />
Der Einbau erfolgt im unreinen Arbeitsraum direkt über dem Ausgußbecken. Kaltwasseranschluß<br />
über Eckventil absperrbar. Das Zumischgerät wird vom AG zum Einbau übergeben.<br />
1.3.6 Desinfektions- und Reinigungsautomat Fabrikat Meiko<br />
Pflegekombination mit tiefliegendem Fäkalausguß, Reinigungs- und Desinfektionsautomat<br />
(Steckbecken). Tisch- und Schrankanlage bodenstehend mit getrenntem, dreiseitigem Sockel<br />
zur bauseitigen Verkleidung. Die Bodenbleche der Unterbauten sind als wasserdichte Wannen<br />
ausgeführt.<br />
28.01.2011 - 9 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
Ausguß mit Trichterbecken und Klapprost 0,35 x 0,35 m, Ablauf DN 100, mit Front und Seitenverkleidung.<br />
Der Ausguß erhält keine Randspülung.<br />
Passende Oberschränke aus Edelstahl mit integrierten Abtropfregalen zur Aufbewahrung von<br />
Steckschüsseln und Urinflaschen.<br />
Einhand-Wandbatterien als Mischer, verchromt mit schwenkbarem, gegossenem Auslauf mit<br />
absperrbaren S-Anschlüssen bzw. Vorabsperrung durch Unterputzventile, hygienischer und<br />
wassersparender Luftsprudler mit Kalkschutz und Bedienungshebel in Metall ohne Acrylkappe,<br />
mit Keramikscheiben, Wasserspareinrichtung und Heißwassersperre.<br />
Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />
* Papierkorb aus Stahldraht<br />
* Papierhandtuchspender<br />
* Seifen- und Desinfektionsmittelspender<br />
1.4 Medizinische Gasversorgung<br />
- entfällt -<br />
1.5 Heizungstechnische Anlagen<br />
1.5.1 Statische Heizung<br />
Die statische Beheizung des Gebäudes ist als Pumpenwarmwasser-Heizung vorgesehen mit<br />
zusätzlicher Wärmequelle in den Naßzellen.<br />
PWW-Heizung: Vorlauf/Rücklauf<br />
Systemtemperaturen: VL +70°C – RL +50°C<br />
Die Anbindung der Heizung erfolgt über die Heizzentrale im 1. Bauabschnitt. Schnittstelle der<br />
Heizungsversorgung ist die Außenkante der Containeranlage Ost im abgehängten Deckenbereich<br />
der Ebene 1 (Flur).<br />
Rohrmaterial Heizung: nahtloses Stahlrohr DIN 2440/2448 oder<br />
Press-Systeme<br />
Formstücke Rohrleitungen: geschweißt oder gepresst<br />
28.01.2011 - 10 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
Heizkörper: leicht reinigbare Klinik-Heizkörper<br />
z.B. Fabrikat ARBONIA Typ Arbotherm<br />
Bad-Heizkörper: z.B. Fabrikat ZEHNDER Typ Universal<br />
mit Thermostatventilen und absperrbaren<br />
Rücklaufverschraubungen<br />
Raumtemperaturen: Zimmer + 22 °C<br />
Naßzellen + 24 °C<br />
Planlieferung: Montageplan Heizung M 1:50<br />
Strangschema mit Dimensionen<br />
Rohrnetzberechnung<br />
Heizlastberechnung<br />
ENEV-Nachweis<br />
Die Isolier- und Wärmedämmarbeiten werden nach der aktuellen ENEV ausgeführt.<br />
Warmgehende Leitungen: alukaschierte Mineralwolle komplett mit 100 %<br />
Sämtliche Durchführungen durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen sind mit<br />
R90-Abschottungen ausgeführt.<br />
Planlieferung: Montageplan Brandschutz<br />
Zulassungen der Brandschutz-Durchführung<br />
1.5.2 Raumlufttechnische Anlagen<br />
Sämtliche innenliegende Räume und Räume ohne natürliche Be- und Entlüftung sind mechanisch<br />
zu lüften.<br />
Die Lüftung erfolgt durch Einzellüfter, die in der abgehängten Decke oder in den Wänden installiert<br />
werden. Diese erzeugen einen Unterdruck in den Räumen und lassen dadurch Luft<br />
aus den angrenzenden Räumen nachströmen.<br />
Die Lüfter werden durch Betätigen des Lichtschalters in Betrieb gesetzt. Zusätzlich sorgt eine<br />
zeitabhängige Intervallschaltung für eine gezielte Entlüftung. Die abgesaugte Fortluft wird pro<br />
Ablüfter über einen Deflektor über Dach ausgeblasen.<br />
Das Fortluftrohr ist vom Lüfter bis Unterkante Dach gegen Schwitzwasser zu isolieren.<br />
28.01.2011 - 11 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
Verwendete Lüfter: Lig Optimar FLAWE<br />
Dachhaube: S & T mv plus DN 100<br />
Rohrmaterial: Übergänge aus sendzimierverz. Stahlblech<br />
mit Dichtungslippen<br />
Flex-Rohr aus 2 Lagen Aluminiumfolie verrillt<br />
Isolierung: diffusionsdicht 20 mm aus geschlossenzelligem<br />
Vynilkautschuk mit 40 mm starkem A1 Dämmstoff<br />
Ummantelt<br />
Planlieferung: Montageplan M 1 : 50<br />
Angaben an Elektrofirma<br />
1.6 Bestandsunterlagen Sanitär/Heizung und Lüftung<br />
Aufbau und Inhalt der zu übergebenden Bestandsdokumentation entsprechend der BHKS -<br />
Regel 2.001 vom Oktober 2006<br />
Alle Unterlagen wie Bestandspläne, Revisions- und Wartungspläne, Bedien- und Wartungsunterlagen<br />
sind geordnet zusammen in geschlossenen Ordnern komplett in 4-facher Ausfertigung<br />
termingerecht vor der Abnahme bzw. Inbetriebnahme zu übergeben.<br />
Die Übergabe der Unterlagen ist wesentlicher Bestandteil der Anlagen und stellt eine der Abnahmevoraussetzungen<br />
dar. Bei Nicht-Vorlage der genannten Unterlagen wird die Abnahme<br />
und evtl. die Inbetriebnahme verweigert.<br />
Erstellen der Bestandsunterlagen, Detailpläne, Anlagenschemata usw. in Form von:<br />
• 4 Satz Farbplots<br />
• Funktionsbeschreibung 4-fach<br />
• alle Anlagen im Maßstab 1 : 50<br />
• Detailpläne im Maßstab 1 : 20<br />
Erstellen der Revisions- und Wartungspläne in Form von Eintragungen aller Revisionsöffnungen<br />
in Wand, Boden und Decke farbig angelegt in den Grundrissen, Detailplänen und Schemen.<br />
Die Kennzeichnung vor Ort und in den Plänen muß übereinstimmen.<br />
Alle Revisions- und Wartungsarbeiten sind anlagenbezogen detailliert zusammenzustellen, mit<br />
Angabe der Wartungs-intervalle, Art der Arbeiten, benötigtes Material mit Bezugsadressen und<br />
Telefonnummern.<br />
28.01.2011 - 12 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
Erstellen der Revisionspläne in Form von:<br />
• 4 Satz Farbplots<br />
• 4 Satz Revisions- und Wartungsbeschrieb<br />
• 4 Satz Wartungskarten<br />
• 4 Satz Inspektionskarten<br />
• alle Anlagen im Maßstab 1 : 50<br />
• Detailpläne im Maßstab 1 : 20<br />
Zusätzlich sind alle Unterlagen in digitalisierter Form abzugeben:<br />
• 2 Satz CD-ROM bzw. DVD<br />
• 2 Satz Dokumentation<br />
Bestandspläne auf CD-ROM oder DVD, im dxf/dwg-Format und als PDF-Dateien. Zur Erstellung<br />
der Bestandspläne schreibt der Auftragnehmer die Montagepläne auf den letzt gültigen<br />
aktuellen Stand der Ausführung fort. Für die Grundrisse sind die aktuellen Werkpläne der<br />
Architekten zu verwenden, entsprechend aufzubereiten und einzuarbeiten.<br />
Sämtliche Funktions-, Revisions- und Wartungsbeschreibungen, Wartungs- und Inspektionskarten,<br />
Bedien- und Wartungsanleitungen sowie Produktunterlagen, technische Berechnungen<br />
und Auslegungen sind als PDF-Dateien geordnet abzulegen.<br />
Die CD-ROM bzw. DVD, auf welchen die Bestandspläne geschoßweise abzuspeichern sind,<br />
müssen mit einer Dokumentation bezüglich des Maßstabs, der verwendeten Layer, der Linientypen,<br />
Farben und der Skalierung versehen sein.<br />
Die Datenträger sind in geeigneten Behältnissen und in geordneter Form, mit einer exakten<br />
Bezeichnung zu liefern.<br />
Ebenso ist die Dokumentation in der Anlage zu den Datenträgern in einer Mappe geordnet und<br />
mit Inhaltsverzeichnis zu versehen.<br />
Die Unterlagen und Datenträger sind in 2-facher Ausfertigung über die Fachbauleitung termingerecht<br />
vor der Abnahme einzureichen.<br />
Eingescannte Zeichnungen werden nicht akzeptiert!<br />
28.01.2011 - 13 -
UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />
1.7 Beistellung bauseitiger Leistungen<br />
Der Auftraggeber beabsichtigt verschiedene Ausstattungsgegenstände aus dem Bestand wiederzuverwenden.<br />
Der Ausbau und Transport zum Container Ost erfolgt durch die haustechnische Abteilung<br />
UKM. Der Einbau und die Wiedermontage erfolgt durch den Auftragnehmer.<br />
Die Verantwortung für die Unterkonstruktionen wie Installationselemente und Wandverstärkungen<br />
bleibt beim Auftragnehmer.<br />
28.01.2011 - 14 -
440 Starkstromanlagen<br />
Allgemeines<br />
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Die Elektrotechnik beinhaltet folgende Anlagen:<br />
Niederspannungsunterverteilungen<br />
Überspannungs- und Blitzschutzanlagen<br />
Beleuchtung<br />
Starkstrominstallationsanlagen<br />
Schwachstrom- und Fernmeldetechnik<br />
Fördertechnik<br />
Als Planungsgrundlagen wurden in der jeweils aktuellsten Fassung berücksichtig:<br />
- VDE-Bestimmungen und Richtlinien<br />
- DIN-Normen<br />
- Arbeitsstättenrichtlinien<br />
- Unfallverhütungsvorschriften<br />
- EltBauVo<br />
- VDI-Richtlinien<br />
- VDEW-Richtlinien<br />
- Bayerische Bauordnung<br />
- ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtung<br />
- VDS-Richtlinien<br />
- Fernsprechordnung (FO) und Telekommunikationsordnung (TKO) der Deutschen<br />
Bundespost<br />
- Brandschutztechnische Gutachten<br />
Starkstromanlagen<br />
Die Stromversorgung erfolgt aus der bestehenden Stromversorgung<br />
der Allgemeinen Stromversorgung (AV) und der Sicherheitsstromversorgung<br />
(SV) des 1.BA.<br />
Die Schnittstelle der Stromversorgung befindet sich in den jeweiligen Unterverteilerräumen<br />
AV und SV im Container Ost.<br />
Schnittstelle ist der jeweils entsprechende Verteiler. Das Auflegen der Versorgungskabel<br />
erfolgt bauseits, Prüfen und Inbetriebsetzung der Verteiler erfolgt<br />
durch den AN. Die Trassenführung innerhalb des gesamten Containers obliegt<br />
dem AN Container.
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
Technische Dokumentation:<br />
Arbeitskarten:<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflicht Arbeitskarten<br />
und Bestandslisten für Inspektions- und Wartungsarbeiten an technischen<br />
Anlagen und Einrichtungen zusammenzustellen.<br />
Die Unterlagen sind dem Auftraggeber in digitaler Form auf einem CD-ROM<br />
Laufwerk lesbaren Datenträger mit der Vorab-Bestandsdokumentation zu übergeben.<br />
Nachweis CE-Konformität.<br />
Die CE-Konformität nach Euro-Maschinenrichtlinien ist vom AN als Gesamtleistung<br />
für das Gebäude zu erbringen. Hierzu sind alle erforderlichen Anlagen und<br />
Anlagenteile bau- mustergeprüft einschließlich aller technischen Dokumentationen<br />
zu liefern und mit allen CE-Herstellererklärungen von Zu-/Unterlieferanten zu<br />
hinterlegen.<br />
Montage- und Werkstattplanung<br />
für die in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen Anlagen, über<br />
die VOB-Leistung hinausgehend.<br />
Weiterhin sind die Anforderungen der Vorbemerkungen zu berücksichtigen. Zusätzlich<br />
zu den Vorbemerkungen gelten folgende Anforderungen:<br />
Erstellen und liefern in Abstimmung mit dem planenden Ing.-Büro, den Architekten<br />
sowie auf der Basis der durchgeführten Koordination mit allen relevanten<br />
Bau-/Ausbau- und Techniknebengewerken.<br />
Vom Auftragnehmer ist eine detaillierte Werkstatt- und Montageplanung zu<br />
erstellen und rechtzeitig vor Beginn der Fertigung zur Einsicht und Genehmigung<br />
dem Auftraggeber bzw. der technischen Bauleitung vorzulegen.<br />
Die Werkstatt- und Montageplanung muss alle Angaben enthalten, die zur Durchführung<br />
einer fachgerechten Ausführung erforderlich sind. Es müssen alle Komponenten<br />
sowie deren Dimensionierungen, Bezeichnungen, Nummerierung, Zuordnungen<br />
und Lage enthalten sein. Zusätzlich sind erforderliche Detailpläne<br />
auszuarbeiten.<br />
Vorzulegen sind:<br />
- Grundriss- und Installationspläne M 1 : 50<br />
- Übersichtsschemata<br />
- Stromlaufpläne mit Eintragung der Leitungstypen und<br />
der Leitungslängen.<br />
- Konstruktions- und Aufbaupläne<br />
- Montage- und Detailzeichnungen als Aufstellungsplan<br />
- Erdungs-, Potentialausgleichspläne
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
- Klemmen- und Belegungspläne<br />
- Kabellisten<br />
- Funktionsbeschreibungen<br />
- Bauangaben<br />
- Fabrikats- und Typenangaben der Bauteile<br />
- Sicherheitsdatenblätter aller einzusetzenden Stoffe, Verarbeitungsvorschriften<br />
etc.<br />
- Gutachten, Prüfbescheinigungen, Messprotokolle etc.<br />
- Bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse etc.<br />
- Listen für GLT, Visualisierung<br />
- Erstellung einer kompletten Kurzschlussberechnung mit Selektivitätsnachweis<br />
unter Berücksichtigung der VDE 0102. Das eingesetzte Programm muss zertifiziert<br />
sein (Nachweis).<br />
Die Festlegung der zu verwendenden Fabrikate für die Beleuchtung erfolgt nach<br />
der Bemusterung und Freigabe durch den Architekten und Bauherren.
440 Starkstromanlagen<br />
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
442 Sicherheitsbeleuchtung<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Der Container wird mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet. Es werden hinterleuchtete<br />
Rettungszeichen in Dauerschaltung verwendet.<br />
Für die Patientenzimmer, Funktionsbereiche und Flurbereiche sind Leuchten auf<br />
die Sicherheitsstromversorgung zu legen. Anzahl der entsprechenden Leuchten<br />
sind der Beschreibung zu entnehmen.<br />
444 Niederspannungsinstallationsanlagen<br />
Unterverteilungen / Zähler<br />
Die Unterverteilungen sind wie folgt bestückt:<br />
- Hauptschalter 63 A bzw. 100 A<br />
- Phasen-Kontrollleuchten<br />
- Überspannungs-Schutzeinrichtungen<br />
- Vorsicherungen<br />
- Fehlerstromschutzschalter, wo benötigt<br />
- Sicherungsautomaten (Sechser-Gruppen je Vorsicherung)<br />
Als Überstrom-Schutzorgane zum Schutz gegen Kurzschluss und Überlast werden<br />
Leitungsschutzschalter, Typ B bis 25 A, verwendet.<br />
Die Unterverteilungen erhalten zur Abschaltung einen Hauptschalter.<br />
Alle Anschlüsse werden auf Klemmen verdrahtet.<br />
Die Zuleitungen kommen von unten, bzw. von oben, je nach Raumausstattung.<br />
Alle Ableitungen gehen nach oben weg.<br />
Normalausstattung Sicherungselement<br />
Beleuchtung 10 A / B<br />
Installation 16 A / B<br />
Besondere Geräte 16 A / C<br />
Größere Geräte 32 A / C<br />
Ausführung der Unterverteilungen als Stahlschrank ohne Türen.<br />
Farbe AV: blau<br />
Farbe SV: grün
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Die Unterverteilungen AV und SV sind mit Einbauzählern auszustatten. Diese<br />
Zählungen dienen betriebsinternen Zwecken und sind über die bestehende GLT<br />
aufzuschalten.<br />
Für Steckdosen sind Kabel NYM-J 3 x 2,5 qmm zu installieren. Leuchten sind mit<br />
NYM-J 3 x 1,5 qmm bis NYM-J 5 x 1,5 qmm zu installieren. Zu beachten hierbei<br />
ist, dass die Leuchten über Steckverbindungen einschl. Klemmdose (Länge des<br />
flexiblen Steckkabels ca. 1,5 m) für Wartungszwecke auszustatten sind. Starkstromanschlüsse<br />
400 V sind über NYM-J 4x5 qmm anzuschließen. Um eine<br />
Massierung von Zuleitungen im Flurbereich zu verhindern und somit auch die<br />
Brandlast in diesem Bereich zu minimieren sind die Patientenzimmer über Verteilerklemmkästen<br />
(Stahlblech mit verschraubten Deckeln, ca. 4 Zimmer je Verteilerklemmkasten)<br />
zu versorgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die AV-<br />
und die SV-Versorgung getrennte Verteilerklemmkästen verwendet werden. Die<br />
Zuleitungen zur Versorgung der Zimmer erfolgt über NYM-J 3x4 qmm. Für die<br />
restlichen Zimmer gilt sinngemäß dasselbe Prinzip. Die Flurbereiche werden<br />
ebenfalls über getrennte Verteilerklemmkästen (ca. 4 Stück) angebunden.<br />
Die Verteilerklemmkästen sind generell mit 3-stöckigen Reihenklemmen (geeignet<br />
zur Aufnahme von Querschnitten bis 6 qmm) auszustatten. Anschlussmöglichkeit<br />
für ca. 40 Stromkreise je Verteilerklemmkasten.<br />
Die Beleuchtungskreise für die Flurbereiche sind zusätzlich über die vorhandene<br />
GLT schaltbar. Weiterhin sind je Verteilung ca. 10 Meldungen für GLT vorzusehen.<br />
Installation Patientenzimmer (Container Ost, Ebene 2)<br />
Je Patientenzimmer werden getrennte Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen<br />
installiert. Je nach Erfordernis sind entsprechende AV und SV Stromkreise<br />
vorzusehen. Es ist eine Unterputzinstallation in Installationswänden vorzusehen.<br />
Schalterprogramm: BJ, Reflex SI, reinweiss. Die Installationen (Abstand<br />
Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich werden wie folgt ausgeführt:<br />
Putzsteckdose mit LED-Einsatz:Mitte: 0,35 m üFFB<br />
3-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />
Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Raumlicht 1-Bett-Zimmer: 2 x Langfeldleuchten (1x54W), transluzente Abdeckung,<br />
AV-Versorgung<br />
Raumlicht 2-Bett-Zimmer: 3 x Langfeldleuchten (1x54W), transluzente Abdeckung,<br />
AV-Versorgung<br />
Vorbereich 2-Bett-Zimmer: 1 x Downlight (2x26W), Transluzente Abdeckscheibe,<br />
SV-Versorgung<br />
Untersuchungslicht Bett: 1 x Leseleuchte, transluzente Abdeckung<br />
(Wandmontage, 1x 54W), SV-Versorgung<br />
Badlicht: 1 x Downlight (2x18 W), transluzente Abdeckung,<br />
SV-Versorgung<br />
1 x Spiegelleuchte, 2 x 11W, SV-Versorgung
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Anschlüsse je Bett: 1 x Steckdose AV<br />
1 x Steckdose (Zentralplatte grün) SV<br />
1 x Ruftaster Lichtruf<br />
1 x Schalter Leselicht<br />
Zimmerinstallation: 1 x Antennenanschluß Koax, h= 0,2 m UK Decke,<br />
AV-Versorgung<br />
1 x Steckdose Antenne, h= 0,2 m UK Decke<br />
1 x Steckdose Kühlschrank, AV-Versorgung<br />
Badinstallationen: 1 x Lichtschalter Tür, Mitte 1,05 üFFB<br />
2 x Steckdose Bereich Waschbecken (AV-<br />
Versorgung)<br />
Installation Patientenzimmer (Container Ost, Ebene 1)<br />
Je Patientenzimmer werden getrennte Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen<br />
installiert. Je nach Erfordernis sind entsprechende AV und SV Stromkreise<br />
vorzusehen. Es ist eine Unterputzinstallation in Installationswänden vorzusehen.<br />
Schalterprogramm: BJ, Reflex SI, reinweiss. Die Installationen (Abstand<br />
Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich werden wie folgt ausgeführt:<br />
Putzsteckdose mit LED-Einsatz:Mitte: 0,35 m üFFB<br />
3-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />
Ruf-/Abstelltaster Lichtruf: Mitte 1,40 üFFB<br />
Zimmersignalleuchte (aussen): OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Raumlicht 3-Bett-Zimmer: 3 x Langfeldleuchten (1x49W), transluzente Abdeckung,<br />
AV-Versorgung<br />
Vorbereich 3-Bett-Zimmer: 1 x Downlight (2x26W), Transluzente Abdeckscheibe,<br />
SV-Versorgung<br />
Untersuchungslicht Bett: 1 x Leseleuchte, transluzente Abdeckung<br />
(Wandmontage, 1x 54W), SV-Versorgung<br />
Anschlüsse je Bett: 1 x Steckdose AV<br />
1 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />
1 x Ruftaster Lichtruf<br />
1 x Schalter Leselicht<br />
Zimmerinstallation: 1 x Steckdose Kühlschrank, AV-Versorgung<br />
Installation Aufenthaltsraum Patienten mit Küchenbereich (Container Ost)
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Der Küchenbereich erhält eine herkömmliche Unterputzinstallation für folgende<br />
Ausstattung:<br />
Geschirrspülmaschine 1 x 230V / 16 A, AV-Versorgung<br />
Steckdosen über Arbeitsplatte 1 x Doppelsteckdosen 230 V / 16 A, AV-<br />
Versorgung<br />
Kühlschrank 1 x Steckdose 230V / 16 A, AV-Versorgung<br />
Aufenthaltsbereich:<br />
Putzsteckdose (Tür): Mitte: 0,35 m üFFB<br />
2-fach Schalterkombination (Tür): Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />
Einbaulautsprecher (Tür): OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Antennenanschluß: h= 0,2 m UK Decke<br />
Steckdose Antenne: h= 0,2 m UK Decke, AV-Versorgung<br />
Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Transluzente<br />
Abdeckung, AV-Versorgung<br />
Installation Aufenthaltsraum Personal mit Küchenbereich (Container Ost)<br />
Der Küchenbereich erhält eine herkömmliche Unterputzinstallation für folgende<br />
Ausstattung:<br />
Geschirrspülmaschine 1 x 230V / 16 A, AV-Versorgung<br />
Steckdosen über Arbeitsplatte 1 x Doppelsteckdosen 230 V / 16 A, AV-<br />
Versorgung<br />
Kühlschrank 1 Steckdose 230V / 16 A, AV-Versorgung<br />
Aufenthaltsbereich:<br />
Putzsteckdose (Tür): Mitte: 0,35 m üFFB<br />
2-fach Schalterkombination (Tür): Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />
Einbaulautsprecher (Tür): OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Antennenanschluß: h= 0,2 m UK Decke<br />
Steckdose Antenne: h= 0,2 m UK Decke, AV-Versorgung<br />
Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Transluzente<br />
Abdeckung, AV-Versorgung<br />
Arztdienstzimmer (Container Ost)<br />
Die Arztdienstzimmer sind wie folgt zu installieren.<br />
Installationen im Bereich der Fenster erfolgen über einen 2-zügigen Kunststoff-<br />
Brüstungskanal (Höhe BRK: ca. 210 mm, Tiefe BRK: ca. 80 mm, Länge gem. Anforderung<br />
Raum), die Einführung in den Brüstungskanal erfolgt über die raumtrennende<br />
Hohlraumwand. Der AN hat dafür zu sorgen, dass eine Schallübertra-
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
gung im Bereich des BRK nicht erfolgen kann. Hierzu sind durch den AN geeignete<br />
Dämmmaßnahmen zu treffen.<br />
Die Installationen (Abstand Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich<br />
werden wie folgt ausgeführt:<br />
Putzsteckdose: Mitte: 0,35 m üFFB<br />
2-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />
Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Einbauten in Brüstungskanal/Wand:<br />
1 x Arbeitsplatz 2 x Steckdose AV<br />
2 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />
2 x Arbeitsplatz 3 x Steckdose AV<br />
3 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />
Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Parabol-<br />
Spiegelraster, AV-Versorgung<br />
Ausstattung allgemeine Bereiche (Container Ost)<br />
Flure/ Fluchtwege/Treppenhäuser<br />
Die Schaltung der Beleuchtung der Flure erfolgt über beleuchteteTaster für die<br />
AV- und SV-Beleuchtung. Die Taster für die SV-Beleuchtung sind in einer Höhe<br />
von 1,80m üFFB, die Taster der AV-Beleuchtung in einer Höhe von 1,05m üFFB<br />
anzubringen. Steckdosen in diesen Bereichen sind auf einer Höhe von 0,35 m<br />
üFFB zu installieren. Flurbereiche länger als 16 m erhalten 2 x Putz-Steckdosen.<br />
Treppenhäuser erhalten je Ebene 1 x Putzsteckdose (AV-Versorgung).<br />
Beleuchtung Flure: Downlight, 2 x 26W, Transluzente Abdeckscheibe,<br />
AV- und SV-Versorgung. Je Flurbereich sind<br />
2 x AV-Stromkreise und 2 x SV-Stromkreise vorzusehen.<br />
Leuchtenabstand ca. 1,80 m.<br />
Piktogramme werden jeweils mit gesonderten<br />
SV-Stromkreisen versorgt.<br />
Beleuchtung Treppenhaus: Wandaufbauleuchten rund, 2 x 26W, Montageort<br />
Podeste, transluzente Abdeckung. Im Treppenhaus<br />
sind 2 x AV-Stromkreise und 2 x SV-<br />
Stromkreise vorzusehen.<br />
In den Fluren sind Steckdosen für WLAN und DECT-Sender vorzusehen. Es<br />
werden hierfür ca. 12 Anschlüsse (SV-Versorgung) benötigt.<br />
Das Treppenhaus ist mit opt. Rauchmeldern (1 x RM/Podest) und Lautsprechern<br />
zu versehen.
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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Technik- und Nebenräume sind über Ausschalter vorgesehen. Die Installation der<br />
Schalter und Steckdosen erfolgt in übereinanderliegender Anordnung mit dem<br />
mittleren Schalter in einer Höhe von 1,05 m üFFB (Achsmaß). Die Beleuchtung<br />
erfolgt über Feuchtraum-Wannenleuchten (AV-Versorgung).<br />
WC-Bereiche:<br />
WC-Bereiche werden mit Downlights (2 x 18 W, transluzente Abdeckscheibe,<br />
AV-Versorgung) ausgestattet. Die Installation der Schalter und Steckdosen erfolgt<br />
in übereinanderliegender Anordnung mit einer mittleren Höhe von 1,05 m<br />
üFFB (Achsmaß).<br />
Die WC-Bereiche in E1 erhalten zusätzlich eine Lichtrufinstallation mit Ruf-<br />
/Abstelltaster, Zugtaster und aussenliegender Zimmersignalleuchte.<br />
Die Bestandsfäkalienspülanlage in E1 erhält einen Festanschluß mit SV-<br />
Versorgung.<br />
Untersuchungsräume:<br />
An den Untersuchungsliegen werden 2 Steckdosen (SV-Versorgung, Zentralplatte<br />
grün, h= 0,35 m üFFB) installiert. Die Installation im Türbereich erfolgt gemäß<br />
Vorgabe Arztdienstzimmer. Bei Untersuchungsräumen mit Arbeitsplätzen richtet<br />
sich die benötigte Installation nach der Anzahl der Arbeitsplätze (siehe Arztdienstzimmer)<br />
Die Beleuchtung der Untersuchungszimmer erfolgt über 2 x Langfeldleuchten mit<br />
Parabol-Spiegelraster (2x54W/Leuchte) bzw. 3 x . Langfeldleuchten mit Parabol-<br />
Spiegelraster (2x54W/Leuchte) bei Untersuchungsräumen mit Arbeitsplätzen.<br />
Endoskopieräume (Container Ost, E1)<br />
Je Endoskopieraum werden getrennte Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen<br />
installiert. Je nach Erfordernis sind entsprechende AV und SV Stromkreise<br />
vorzusehen. Es ist eine Unterputzinstallation in Installationswänden vorzusehen.<br />
Schalterprogramm: BJ, Reflex SI, reinweiss. Die Installationen (Abstand<br />
Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich werden wie folgt ausgeführt:<br />
Putzsteckdose: Mitte: 0,35 m üFFB<br />
3-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />
Ruf-/Abstelltaster Lichtruf: Mitte 1,40 üFFB<br />
Zimmersignalleuchte (aussen): OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge
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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Raumlicht: 3 x Langfeldleuchten (1x54W), Parabol-<br />
Spiegelraster, SV-Versorgung, dimmbar<br />
Bereich Waschbecken: 1 x Spiegelleuchte (2 x 11W), SV-Versorgung<br />
1 x Schalter Spiegellicht<br />
Wandinstallation: Brüstungskanal Fenster mit<br />
6 x Steckdose AV<br />
6 x Steckdose SV (Zentralplatte grün mit Funktions-Anzeige)<br />
6 x Doppel-Potentialausgleichsdosen<br />
Deckenampel: 20 x Steckdose SV (Zentralplatte grün mit Funktions-Anzeige),<br />
5 Stromkreise je Deckenampel<br />
10 x Doppel-Potentialausgleichsdosen<br />
Sekretariat (Container Ost, E1)<br />
Die Sekretariate sind wie folgt zu installieren.<br />
Installationen im Bereich der Fenster erfolgen über einen 2 zügigen Kunststoff-<br />
Brüstungskanal (Höhe BRK: ca. 210 mm, Tiefe BRK: ca. 80 mm, Länge gem. Anforderung<br />
Raum), die Einführung in den Brüstungskanal erfolgt über die raumtrennende<br />
Hohlraumwand. Der AN hat dafür zu sorgen, dass eine Schallübertragung<br />
im Bereich des BRK nicht erfolgen kann. Hierzu sind durch den AN geeignete<br />
Dämmmaßnahmen zu treffen.<br />
Die Installationen (Abstand Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich<br />
werden wie folgt ausgeführt:<br />
Putzsteckdose: Mitte: 0,35 m üFFB<br />
2-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />
Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Einbauten in Brüstungskanal/Wand:<br />
1 x Arbeitsplatz 2 x Steckdose AV<br />
2 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />
2 x Arbeitsplatz 3 x Steckdose AV<br />
3 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />
Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Parabol-<br />
Spiegelraster, AV-Versorgung<br />
Stützpunkt (Container Ost, E1)<br />
Der Stützpunkt ist wie folgt zu installieren.<br />
Installationen im Bereich der Fenster erfolgen über einen 2 zügigen Kunststoff-<br />
Brüstungskanal (Höhe BRK: ca. 210 mm, Tiefe BRK: ca. 80 mm, Länge gem. Anforderung<br />
Raum), die Einführung in den Brüstungskanal erfolgt über die raumtrennende<br />
Hohlraumwand. Der AN hat dafür zu sorgen, dass eine Schallübertra-
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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
gung im Bereich des BRK nicht erfolgen kann. Hierzu sind durch den AN geeignete<br />
Dämmmaßnahmen zu treffen.
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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Die Installationen (Abstand Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich<br />
werden wie folgt ausgeführt:<br />
Putzsteckdose: Mitte: 0,35 m üFFB<br />
2-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />
Zimmersignallichtruf (aussen): OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />
Einbauten in Brüstungskanal:<br />
1 x Arbeitsplatz 2 x Steckdose AV<br />
2 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />
Wandeinbauten Stützpunkt:<br />
2 x Arbeitsplatz 3 x Steckdose AV<br />
3 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />
1 x Stationsabfrage Lichtruf<br />
Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Parabol-<br />
Spiegelraster, AV-Versorgung<br />
Allgemeine Installationshinweise:<br />
Putzsteckdosen erhalten einen separaten Stromkreis. Auf einen Stromkreis werden<br />
die Putzsteckdosen für bis zu 4 Räumen aufgeschaltet.<br />
In den Patientenzimmern werden jeweils zur Versorgung der Betten ebenfalls bis<br />
zu 4 Räumen auf den jeweiligen Stromkreis aufgeschaltet. Sinngemäß gilt dies<br />
auch für die Kühlschränke und Fernseher der Patientenzimmer.<br />
Arztdienstzimmer werden in der gleichen Weise behandelt.<br />
Die Stromkreise der Steckdosen sind generell über FI-Schalter zu führen. Beleuchtungsstromkreise<br />
werden nicht über FI geführt.<br />
In den Fluren sind AV/Fernmeldetrassen (Breite 400 mm mit Trennsteg) und SV-<br />
Trassen (Breite 300 mm) zu installieren. Die Befestigung der Trassen entspricht<br />
der Deckenqualität der Abhängdecke (F30-Decke). Die entsprechenden Zulassungsbescheide<br />
sind durch den AN beizubringen. Die Installation der Trassen<br />
bezieht sich auf das gesamte vom AN zu erbringende Bauwerk, einschl. benötigter<br />
Steigtrassen. Schnittpunkt für die Trassenverlegung ist die Gebäudeaussenkante,<br />
Schnittpunkt für die benötigten Zuleitungen sind die jeweiligen Unterverteilungen<br />
oder Unterzentralen.<br />
Durchbrüche sind gem. Wandqualität auszuführen. (Siehe Brandschutzkonzept).
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
445 Beleuchtungsanlagen (Container Ost)<br />
Bei der Beleuchtungsanlage werden die Beleuchtungsstärken und die Güteforderungen<br />
der DIN EN 12464 (mit einem Wartungsfaktor nach DIN-EN 12464-1) sowie<br />
die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/3 und 7/4 berücksichtigt. Die Leuchten,<br />
Leuchtmittel oder sonstigen Betriebsmittel wie Vorschaltgeräte werden nach wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten entsprechend aktueller, energiesparender Anlagentechnik<br />
ausgewählt. Zusätzlich sind die Beleuchtungskörper mit Steckverbindungen<br />
für Wartungszwecke auszustatten, ausgenommen hiervon sind die Rettungszeichenleuchten.<br />
Für die Beleuchtung Patientenzimmer sind für die Allgemeinbeleuchtung Langfeldleuchten<br />
und als Lese-/ Untersuchungslicht über den Bettenplätzen Evolentenleuchten<br />
(asymmetrisch) vorzusehen. Die endgültige Auswahl der Leuchten<br />
ist abhängig von der Konstruktion der Medienversorgung der Bettenplätze.<br />
Folgende Beleuchtungsstärken werden für die einzelnen Bereiche vorgesehen:<br />
- Allgemeinbeleuchtung ca. 200 Lux<br />
- Einfaches Untersuchungslicht ca. 300 Lux<br />
- Untersuchungs- und Büroräume ca. 300 - 500 Lux<br />
- Flure ca. 150 - 200 Lux<br />
- Warten und Aufenthaltsräume ca. 200 Lux<br />
- Sozialräume ca. 100 - 200 Lux<br />
- Technikräume ca. 100 - 200 Lux<br />
- Aufenthaltsräume (Container Hort) ca. 300 – 500 Lux<br />
Bei Leuchtstofflampen werden folgende Lichtfarben ausgewählt.<br />
Raumlicht<br />
- Einfaches<br />
Lichtfarbe 830-31 Warmweiß<br />
Untersuchungslicht Lichtfarbe 840-21<br />
- Untersuchungs- und<br />
Neutralweiß<br />
Büroräume Lichtfarbe 840-21 Neutralweiß<br />
- Flure Lichtfarbe 840-21 Neutralweiß<br />
- Wartebereiche Lichtfarbe 840-21 Neutralweiß<br />
- Aufenthaltsräume Lichtfarbe 830-31 Warmweiß<br />
- Sozialräume Lichtfarbe 840-21 Neutralweiß
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
446 Blitzschutzanlagen (Container Pavillon West und Container Hort)<br />
Für die Gebäude wird eine Berechnung des nationalen Verfahrens zum Blitzschutz<br />
nach ENV 61024-1 durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden die Gebäude<br />
mit einer Blitzschutzanlage nach den gesetzlichen Vorschriften ausgerüstet.<br />
Darüber hinaus wird ein wirksamer Überspannungsschutz für die Niederspannungsnetze<br />
ausgeführt.<br />
Fundamente und Bodenplatte sind in den Blitzschutz und Potentialausgleich mit<br />
einzubeziehen. Türrahmen, Fensterrahmen, Abläufe, raumlufttechnische Anlagen<br />
(Kanäle etc),Trassen und Verteilungen sind über geeignete Potentialausgleichsschienen<br />
(montiert in abgehängten Flurbereichen und in den entsprechenden<br />
Verteilerräumen) und geeignete Verkabelung (Einzeladern gn/gb von 1<br />
x 4 qmm für Einzelanschlüsse bis 1x16 qmm für Hauptsammelanschlüsse) in den<br />
Potentialausgleich mit einzubeziehen.<br />
Die ordnungsgemäße Funktionsweise des Blitzschutz- und Potentialausgleiches<br />
ist über Messprotokolle nachzuweisen.
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen<br />
452 Such- und Signalanlagen (Container Ost)<br />
Es wird für die Station Tagesklinik (E1) eine Lichtrufanlage (ohne Sprechmöglichkeit)<br />
für die Bettenzimmer, Behandlungs- und Funktionsräume errichtet.<br />
Die Lichtrufanlage stellt die Informationen so dar, dass die notwendigen Entscheidungen<br />
unmittelbar getroffen werden können.<br />
Die Ausführung und der Aufbau der Anlage erfolgt im wesentlichen nach den<br />
Richtlinien der DIN VDE 0834 für Rufanlagen in Krankenhäusern.<br />
Es ist das Bestandsfabrikat Ackermann Clino Opt 99 vorzusehen.<br />
Anlagen-Aufbau<br />
1. Optische Anzeigen<br />
Vor den Behandlungs-/Patientenzimmern im Flur mit dreiteiligen Zimmersignalleuchten<br />
zur Ruf- und Anwesenheitsanzeige. Die Rufe werden optisch zwischen<br />
Normal und Notruf unterschieden.<br />
Vor Dienstzimmern im Flur mit zweiteiligen Zimmersignalleuchten zur Ruf- und<br />
Anwesenheitsanzeige.<br />
Am Stationsabfrageplatz erfolgt die Anzeige der Rufarten und Anwesenheiten.<br />
Grundsätzlich werden dabei alle Ereignisse dargestellt.<br />
2. Akustische Rufsignale<br />
Die Rufe werden durch ein akustisches Signal mit einer den Rufarten entsprechenden<br />
Impulskennung, an der Stationsabfrage und in den Räumen mit betätigten<br />
Anwesenheiten, an das Pflegepersonal übermittelt.<br />
Akustisch wird zwischen Normal- und Notruf unterschieden.<br />
3. Rufnachsendung<br />
Zur Gewährleistung, dass abgesetzte Rufe bei nicht besetztem Stationsstützpunkt,<br />
auch das Pflegepersonal erreichen, werden die ausgelösten Rufe in die<br />
Zimmer der Station nachgesandt, in denen das Personal die Anwesenheit markiert<br />
hat.
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
4. Notruf<br />
Bei einem ausgelösten Notruf wird das anwesende Personal über die akustischen<br />
und optischen Signale der Schwesternrufanlage verständigt.<br />
Notrufe haben bei anstehenden oder später erfolgten Normalrufen in besonderer<br />
Weise Vorrang.<br />
In den Klartextanzeigen der Stationsabfrage erscheinen die Rufe. Die optische<br />
und akustische Anzeige unterscheidet sich deutlich von Normalrufen. Die Blinkfrequenz<br />
und akustische Impulsfrequenz ist schneller.<br />
Die Installation der Lichtrufanlage ist der Beschreibung zu entnehmen.<br />
454 Elektroakustische Anlagen (Container Ost)<br />
Die vorhandene Lautsprecheranlage wird im Bereich des Containers erweitert.<br />
Für das Leitungsnetz werden Kabel vom Typ J-Y (St)Y 2 x 2 x 0,8 verwendet.<br />
Gemäß Anforderung müssen die Lautsprecher in den Brandabschnitten alternierend<br />
angefahren werden. Hierbei gilt, dass bis zum jeweiligen ersten Lautsprecher<br />
einer alternierenden Linie ein Brandschutzkabel mit Funktionserhalt (E90)<br />
verlegt werden muss.<br />
Die Zuleitung von der Zentrale zu den Linien in einem Brandabschnitt kann als<br />
Sammelleitung mit E90-Zulassung ausgeführt werden. Wenn erforderlich, werden<br />
die Kabel mit Funktionserhalt verlegt.<br />
Schnittstelle ist ein Verstärker im Verteilerkasten (E30 Ausführung) im SV-<br />
Unterverteilungsraum.<br />
Fabrikat Verstärker ELA: Dynacord Mischverstärker MV 512<br />
Die Installation der elektroakustischen Anlage ist der Beschreibung zu entnehmen.
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
455 Fernseh- und Antennenanlagen / Breitbandkabel (BK-Anlage, Container<br />
Pavillon West)<br />
Die bestehende Antennenanlage wird für den Bereich der Patientenzimmer (E2)<br />
und Aufenthaltsräume Patienten des Containers erweitert. Es ist ein entsprechendes<br />
Kabelnetz mit den erforderlichen Antennenverteilern durch den AN vorzusehen.<br />
Schnittstelle ist der Antennenverteiler im AV-Raum.<br />
Die Installation der Antennenanlage ist der Beschreibung zu entnehmen. Für die<br />
Patientenzimmer in E2 ist ein zimmerweises Fernsehen vorgesehen.<br />
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Container Ost)<br />
Die Brandmeldezentrale ist bereits vorhanden und wird entsprechend den Anforderungen<br />
erweitert (vollflächige Überwachung). Ausgänge erhalten Druckknopfmelder<br />
(Höhe: Mitte Melder 1,40 m üFFB).<br />
In den abgehängten Decken der Flure werden oberhalb und unterhalb neue automatische<br />
Melder vorgesehen.<br />
Bestandsfabrikat: Esser, IQ8Control C<br />
Die Druckknopf-Brandmelder und die automatischen Melder werden in Meldegruppen<br />
aufgeteilt, damit bei der Weitläufigkeit des Gebäudes eine schnelle Eingrenzung<br />
eines evtl. Brandbereiches möglich ist.<br />
Die grundsätzliche Gruppenaufteilung, die Anordnung der Druckknopf-<br />
Brandmelder und der automatischen Brandmelder werden in Abstimmung mit<br />
den zuständigen Behörden bzw. mit dem Brandschutzbeauftragten festgelegt.<br />
Die Aufschaltung der Melder-Linien erfolgt sinngemäß in Ringtechnik über eine<br />
neue Unterzentrale, entsprechend dem Brandmelde-System, bzw. wie in den übrigen<br />
Bereichen der Klinik festgelegt.
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
Die Auswahl und der Einsatz der Melder richtet sich nach der DIN VDE 0833, Teil<br />
2.<br />
Für das Leitungsnetz werden Brandmeldekabel mit und ohne Funktionserhalt<br />
vom Typ<br />
JE-H (St) H ... x 2 x 0,8 mm E 30 und<br />
J-Y(ST)Y ... x 2 x 0,8 mm<br />
gemäß den Anforderungen verwendet.<br />
Die Aufstellung der Linienpläne erfolgt in Abstimmung mit der Technischen Abteilung.<br />
Schnittstelle ist die Unterzentrale im SV-Verteilerraum.
Kostenangabe Container Ost<br />
KG 440 Starkstromanlagen<br />
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />
UKM 0 ⋅ Container Ost<br />
KG 442 Sicherheitsbeleuchtung ......................................... €<br />
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen ......................................... €<br />
KG 445 Beleuchtungsanlagen ......................................... €<br />
KG 446 Blitzschutz und Potentialausgleich ......................................... €<br />
KG 449 Allgemeines (Vorbemerkung) ......................................... €<br />
KG 440 Gesamtsumme 1 ......................................... €<br />
KG 450 Fernmeldetechnische Anlagen<br />
KG 452 Such- und Signalanlagen ......................................... €<br />
KG 454 Elektroakustische Anlagen ......................................... €<br />
KG 455 Fernseh- und Antennenanlagen ......................................... €<br />
KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen ......................................... €<br />
KG 450 Gesamtsumme 2 ......................................... €<br />
Gesamtsumme KG 440/450 (netto) ......................................... €<br />
19 % MWSt ......................................... €<br />
Gesamtsumme KG 440/450 (brutto) ......................................... €
Funktions- und<br />
Leistungsbeschreibung für UKM35/5<br />
(Container Ost)<br />
AUFTRAGGEBER: Berufsgenossenschaftlicher Verein für<br />
Heilbehandlung Murnau e. V.<br />
Herrn Kaufmann<br />
Loristr. 8, 80335 München<br />
ARCHITEKT: LUDES Architekten Ingenieure<br />
Marsstrasse 24<br />
80335 München<br />
FACHPLANUNGSBÜRO: ASCOT-EDV LEHNER<br />
Herr Kathmann<br />
Echingerstr. 13 Tel. 089 / 3206868<br />
85386 Dietersheim Fax. 089 / 3206869
Allgemeine Beschreibung<br />
Die Unfallklinik Murnau beabsichtigt im Rahmen eines Gesamtangebotes die Errichtung eines<br />
Container Ost an einen GU zu vergeben.<br />
In der nachfolgenden Funktions- und Leistungsbeschreibung wird die Daten- und Telefonverkabelung<br />
beschrieben.<br />
Die Datenverkabelung umfasst das installieren der vorgegebenen Kabel auf den dafür installierten<br />
Trassierungen, welche durch den Elektroprojektanten geplant und vorgegeben werden. Die<br />
Ausführung des Datennetzes erfolgt in KAT6 Klasse E bis zu 250 MHz. Zu installieren sind ca. 120<br />
Datenports mit Verteilerschrank (s. Anlage).<br />
Die erwartete Leistung umfasst alle Installationsarbeiten im Container Ost in 2 Ebenen von der<br />
Anschlussdose bis zum Verteiler einschließlich der Aufstellung des Verteilerkastens mit Ausstattung.<br />
Die Anbindung an den Hausbestand ist nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.<br />
Die Ausführung und das Installationsmaterial müssen dem Klinikstandard entsprechen. Die<br />
Materialbezeichnung, zum Beispiel der zu verwendenden Materialien für Kabel, Verteilerkasten und<br />
Anschlusskomponenten sind in der Materialbeschreibung aufgeführt.<br />
Technische Vorbemerkung<br />
A) Vorbemerkungen<br />
B) Allgemeine Anforderungen<br />
1) Vertragsbestandteile<br />
2) Nebenleistungen<br />
3) Abnahmeunterlagen<br />
4) Abnahme<br />
5) Abnahmegebühren<br />
6) Abrechnung<br />
7) Gewährleistung<br />
8) Termine<br />
9) Stundenlohnarbeiten<br />
10) Stoffe und Bauteile<br />
C) Technische Bedingungen für das Telekommunikationsnetzwerk und das lokale Netzwerk<br />
1) Technische Vorschriften und Richtlinien<br />
2) Umfang der Leistung<br />
3) Ausführung<br />
4) Montagehinweise<br />
5) Leitungsinstallation<br />
6) Funktionsprüfungen und Prüfung der Leitungsinstallation<br />
7) Fabrikate/Bezugsquellen<br />
8) Zertifizierung<br />
9) Bestätigung<br />
A) Vorbemerkungen<br />
Der Bieter hat sich vor Abgabe des <strong>Angebot</strong>s über alle dem <strong>Angebot</strong> zugrundeliegenden<br />
Verhältnisse, insbesondere an der Baustelle, zu unterrichten. Auf nicht ausreichende<br />
Unterrichtung kann sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber nicht berufen und<br />
daraus Nachforderungen stellen. Die Pläne können bei der Bauleitung eingesehen werden.<br />
Der Auftragnehmer hat die für die Erfüllung seiner Leistungen notwendigen Unterlagen<br />
Seite 2 von 11
unmittelbar bei der Bauleitung anzufordern und die Unterlagen, soweit sie nicht von ihm selbst<br />
zu erbringen sind, entsprechend § 3, Ziff. 3, VOB, Teil B, auf etwaige Unstimmigkeiten zu<br />
prüfen.<br />
Etwaige Unklarheiten, Widersprüche oder Mängel in den Ausführungsunterlagen sind vom<br />
Auftraggeber unverzüglich klarzustellen bzw. der Bauleitung mitzuteilen. Nachforderungen<br />
wegen unklarer oder widersprüchlicher Angaben können später nicht anerkannt werden. Die<br />
Verantwortung für eine den einschlägigen Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien<br />
entsprechende Ausführung der gesamten Anlage trägt der Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Entwurf zu erweitern oder einzuschränken oder Teile aus<br />
dem Entwurf herauszunehmen.<br />
Unvollständig ausgefüllte <strong>Angebot</strong>e können von der Wertung ausgeschlossen werden.<br />
Nachforderungen wegen notwendiger Unterbrechungen der Arbeit, Provisorien, Arbeiten<br />
außerhalb der normalen Arbeitszeiten, wie z. B. am Wochenende, nachts oder an Feiertagen<br />
etc., werden nicht anerkannt.<br />
Sämtliche Risiken der Verwahrung evtl. vom Auftraggeber beigestellter Materialien bis zur<br />
Abnahme/Übergabe an den Auftraggeber trägt der Auftragnehmer.<br />
Die Einheitspreise sind Festpreise und gelten bis zum Ende des Auftrags.<br />
B) Allgemeine Anforderungen<br />
B1 Vertragsbestandteile<br />
Vertragsbestandteile sind ergänzend.<br />
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR), jeweils in<br />
neuester Fassung.<br />
B2 Nebenleistungen<br />
Weitere Nebenleistungen in Ergänzung der VOB, Teil C, Ziff. 4.1, sind:<br />
Die Beförderung sämtlicher Materialien usw. bis zur Verwendungsstelle, ohne<br />
Inanspruchnahme bauseitiger Hilfskräfte, Auf- und Abladen sowie Lieferung und Abtransport<br />
der Verpackung, bis zu den vom Auftragnehmer bereitgestellten Containern.<br />
Das Säubern aller Anlagenteile (z. B. von Verteilern sowohl innen als auch außen von<br />
Verunreinigungen, Staub, Abfällen, Schutt oder dergleichen auch anderer Unternehmer.<br />
Kabelkanäle sind besenrein zu übergeben.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den Baubesprechungen und Baubegehungen<br />
teilzunehmen bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden, ohne daß dem Auftraggeber<br />
hierfür zusätzliche Kosten entstehen.<br />
Die Erledigung sämtlicher Genehmigungsformalitäten bei den zuständigen Behörden,<br />
Versorgungsunternehmen oder dergleichen.<br />
Das Ausarbeiten und Liefern aller für Ausführung, Abrechnung, Betrieb und Wartung<br />
erforderlichen Zeichnungen, Unterlagen, Nachweise und Beschreibungen, soweit sie nicht vom<br />
Auftraggeber bereitgestellt oder in besonderen Ansätzen im Leistungsverzeichnis erfaßt sind,<br />
insbesondere von:<br />
Seite 3 von 11
- Montage- und Konstruktionszeichnungen<br />
- Stromlauf-, Verdrahtungs- und Anschlußplänen<br />
- Bestandsplänen<br />
- Farb- und Beschriftungsvorschlagen, Mustern oder dergleichen<br />
- Bedienungsanleitungen, Wartungsvorschriften oder dergleichen.<br />
Beistellen der erforderlichen Meß- und Prüfgeräte sowie von Sprechfunkgeräten für die<br />
Abnahmen.<br />
Herstellen von Beschriftungen, sofern nicht in besonderem Ansatz im Leistungsverzeichnis<br />
erfaßt.<br />
Kosten für die Lagerung von beigestellten Materialien.<br />
Durchführen aller nach den einschlägigen Bestimmungen erforderlichen Messungen und<br />
Prüfungen, einschließlich Beistellen der erforderlichen Meß- und Prüfgeräte sowie Ausarbeiten<br />
und Liefern der betreffenden Protokolle.<br />
B3 Abnahmeunterlagen<br />
B3.1 Allgemeine Anforderungen<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in die zur Verfügung gestellten Pläne etwaige Änderungen in<br />
sauberer lesbarer Form einzutragen. Desweiteren sind die erforderlichen Bescheinigungen,<br />
Prüfberichte, Bedienungs- und Wartungsanweisungen in folgender Anzahl der Bauleitung bis<br />
zur Abnahme auf Vertragsmäßigkeit ohne besondere Vergütung zu übergeben:<br />
a) Angepaßte Pläne: 3fach<br />
b) Prüfberichte und Bescheinigungen: 3fach<br />
c) Bedienungs- und Wartungsanweisungen: 3fach<br />
d) Ersatzteilliste für alle Komponenten: 3fach<br />
B3.2 Auflistung der zu übergebenden Unterlagen:<br />
a) Schriftliche Bestätigung des AG, daß sein Bedienungspersonal vom AN in die Anlagen<br />
eingewiesen worden ist.<br />
b) Meß- und Prüfprotokolle über die nach VDE 0100, Teil 600, durchzuführenden<br />
Messungen und Prüfungen:<br />
- Messung des Isolationswiderstandes<br />
- Messung der Schleifimpedanz<br />
- Messung des Erdungswiderstandes<br />
Weitere Protokolle über die durchgeführten Messungen und Prüfungen nach VDE 0100, Teil<br />
600, sind vom Auftragnehmer ggf. nach Aufforderung durch die Bauleitung ebenfalls ohne<br />
besondere Vergütung zu liefern.<br />
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c) Bestandszeichnungen und -Listen<br />
B4 Abnahme<br />
Rückgabe der zur Verfügung gestellten Zeichnungen mit den evtl. durchgeführten<br />
Änderungen.<br />
Aufstellung der installierten Kabel mit Eintragung von Type, Querschnitt und Zielort aller<br />
Kabel in tabellarischer Form (Excel-Tabelle).<br />
Sämtliche Bestandspläne sind vom Auftragnehmer mit Datum, Unterschrift und dem Stempel<br />
"Bestandspläne" zu versehen und in beschrifteten Ordnern zu übergeben.<br />
Quittung des Bauherrn über die Rückgabe eventuell demontierter Materialien.<br />
Die Abnahme des Netzes erfolgt, wenn die vollständige Dokumentation vorliegt und sich bei der<br />
Prüfung der Einmeß-Dokumentation keine wesentlichen Beanstandungen ergeben haben.<br />
Im Rahmen der Abnahme führt der AG oder sein Beauftragter eine Abnahmemessung durch.<br />
Bei dieser Abnahmemessung muss ein Mitarbeiter des AN anwesend sein, der mit dem<br />
Umgang der Meßgeräte vertraut ist. Der AN muss auch dafür sorgen, dass alle beim<br />
Einmessen gesetzten Meßgeräte bei der Abnahme verfügbar sind. Es ist zu jedem in der<br />
Abnahme verwendeten Meßgerät eine Bedienungsanleitung mitzuführen.<br />
Die Abnahmemessungen erfolgen nach Prüfung der spezifizierten Dokumentation. Sie sollen<br />
dazu dienen, die dokumentierten Netzparameter zu verifizieren. Dies ist erforderlich, weil<br />
während der Einmessungen und der daran anschließenden Dokumentation die Bauleitung des<br />
AG nicht anwesend ist.<br />
Die Abnahmemessungen werden ebenfalls nach den im Abschnitt 'Einmessen' aufgeführten<br />
Regeln und mit den selben Meßgeräten durchgeführt und dokumentiert. Die stichprobenmäßige<br />
Auswahl der Strecken und Testpunkte erfolgt durch den AG oder seinen Beauftragten. Werden<br />
während der Überprüfungen Abweichungen von den spezifizierten Werten festgestellt, werden<br />
erneute Überprüfungen mit erweitertem Umfang durchgeführt.<br />
Die Kosten für die erneuten Überprüfungen gehen zu Lasten des AN.<br />
B5 Abnahmegebühren<br />
Der Auftragnehmer trägt alle sonstigen, evtl. seitens der Behörden oder anderer<br />
Abnahmestellen, z. B.<br />
- Deutsche Telekom<br />
- Verband der Sachversicherer<br />
- Sachverständiger<br />
verrechneten Abnahmegebühren und sämtliche Kosten, die durch Einholung von Prüfberichten,<br />
Gutachten, Bescheinigungen usw. entstehen. Sie sind mit den Einheitspreisen abgegolten.<br />
Müssen Abnahmeprüfungen oder sonstige Leistungen aus Gründen, die der Auftragnehmer zu<br />
vertreten hat, seitens des Bauherrn, Architekten oder der Fachingenieure wiederholt werden, so<br />
trägt der Auftragnehmer alle hierdurch entstehenden Kosten, wobei für jede Arbeitsstunde<br />
einschl. Reisezeit Euro 75,00 zzgl. MwSt. verrechnet werden. Nebenkosten (z. B. Fahrgelder,<br />
Aufwandsentschädigung oder dgl.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für<br />
den entstehenden Aufwand bei Mängelnachprüfungen oder für (z.B. aufgrund<br />
Montagepersonalwechsels) erforderliche mehrfache Einweisung des Montagepersonals.<br />
B6 Abrechnung<br />
Die Abrechnung erfolgt entsprechend VOB/Teil C § 5. Das Aufmaß ist, den Forderungen der<br />
Bauleitung entsprechend, prüffähig aufzugliedern. Die Einzel-Aufmaße sind entsprechend der<br />
Gliederung des Leistungsverzeichnisses zusammenzufassen.<br />
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Die Summen einzelner Abschlagsrechnungen müssen in ihrer Höhe mindestens 10% der<br />
Auftragssumme entsprechen.<br />
B7 Gewährleistung<br />
Die Gewährleistung für alle Anlagenteile beträgt einheitlich 5 Jahre nach dem BGB und beginnt<br />
mit dem Tage der Abnahme der mängelfreien Anlage durch den Bauherrn.<br />
B8 Termine<br />
Die Arbeiten sollen spätestens in KW XX 2010 begonnen werden. Die genauen Termine<br />
werden im Rahmen der terminlichen Feinabstimmung und Festlegung der Einzelfristen von der<br />
Bauleitung bestimmt.<br />
B9 Stundenlohnarbeiten<br />
Mit Unterzeichnung der Stundenzettel erklärt die Fachbauleitung lediglich, dass die<br />
ausgeführten Leistungen erbracht sind. Ergibt eine spätere Nachprüfung, dass diese<br />
Leistungen nicht anderweitig abzugelten oder im Auftrag enthalten sind oder durch Verschulden<br />
des AN notwendig wurden, so sind die betreffenden Stundenlohnzettel gegenstandslos.<br />
B10 Stoffe und Bauteile<br />
Der Bieter/Auftragnehmer ist verpflichtet, nur solche qualitativ hochwertigen Erzeugnisse zu<br />
liefern, die in jeder Hinsicht mindestens den gestellten Anforderungen genügen. Insbesondere<br />
muss eine schnelle Ersatzteilbeschaffung und ein stets verfügbarer Kundendienst gewährleistet<br />
sein.<br />
Als Leistungsmaßstab für einzelne vom AN zu erbringende Leistungen, zu liefernde Anlagen<br />
oder Materialien sind in der Leistungsbeschreibung, z. B. Fabrikate und Typen anzubieten.<br />
Bei dem Zusatz "oder gleichwertig" kann er solche Fabrikate und Typen anbieten, die der<br />
geforderten Leistung und Qualität entsprechen. Er bestätigt mit Abgabe des <strong>Angebot</strong>s, dass die<br />
angebotene Leistung in jeder Hinsicht gleichwertig und gleich geeignet ist. Werden nicht die im<br />
Leistungsverzeichnis angeführten Fabrikate und Typen angeboten, so hat der AN dies in<br />
seinem <strong>Angebot</strong> oder an den in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Stellen gesondert<br />
zu vermerken. Außerdem muss er auf Anforderung den Nachweis führen, dass die von ihm<br />
angebotenen Typen und Fabrikate den als Leistungsmaßstab genannten hinsichtlich Funktion,<br />
Ausrüstung, Bedienungskomfort und Qualität absolut gleichwertig und gleich geeignet sind. Die<br />
Entscheidung darüber trifft der Auftraggeber. Werden vom AG in der Leistungsbeschreibung<br />
keine Fabrikate oder Typen aufgeführt, so sind die ausgeschriebenen Qualitätsvorgaben vom<br />
AN zu berücksichtigen. Es sind nur Systemkomponenten eines Herstellers anzubieten<br />
(inclusive Patchkabel).<br />
Auf Verlangen der Bauleitung hat der Auftragnehmer kostenlos angemessene<br />
Probeausführungen herzustellen bzw. auch Muster vorzulegen, so dass dem Auftraggeber<br />
genügend Zeit zur Entscheidung verbleibt.<br />
C) Technische Bedingungen für das Telekommunikationsnetzwerk und das lokale Netzwerk<br />
C1 Technische Vorschriften und Richtlinien<br />
C1.1 Für die Anlagen sind neben den Vorschriften und Richtlinien der allgemeinen<br />
Vertragsbedingungen, insbesondere folgende Vorschriften, in der gültigen Fassung zu<br />
beachten:<br />
VDE-Richtlinien<br />
DIN-Normen<br />
Vorschriften und Richtlinien der Deutschen -Telekom für die Installation und Unterhaltung<br />
fernmeldetechnischer Anlagen<br />
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IEEE802.3<br />
IEEE802.3U<br />
IEEE802.5<br />
IEEE802.8<br />
IEEE802.9<br />
CCITT<br />
ISO/OSI-Referenzmodell Schicht 1-4<br />
DIN/ISO/IEC-Normen, insbesondere:<br />
ISO/IEC 11801<br />
CIN/EN 50098<br />
EN 50173<br />
EN 50346<br />
EN 60603-7<br />
EN 61076-3<br />
EIA/TIA-Normen, insbesondere Dokument 568 mit TSB-36 und TSB-40<br />
EN 55022 und EN 55024 hinsichtlich EMV und EMI<br />
die TELEKOM Richtlinien<br />
die Betriebs- und Behandlungsvorschriften der Gerätehersteller<br />
die Verlegevorschriften der Hersteller<br />
die feuerpolizeilichen Vorschriften<br />
die Richtlinien der Brandschutzbehörden<br />
in Ex-Zonen sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten<br />
die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik,<br />
elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
C1.2 Außer diesen in Abschnitt C1.1 genannten Vorschriften gelten alle im Leistungsverzeichnis<br />
angegebenen Bedingungen.<br />
C2 Umfang der Leistungen<br />
C2.1 Für alle gilt:<br />
Der <strong>Angebot</strong>spreis beinhaltet Lieferung, Montage, Anschluß und Inbetriebnahme einschließlich<br />
aller Nebenkosten. Bei Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden.<br />
C2.2 Die im folgenden vorgetragenen Arbeiten und Lieferungen sind nach den Ausführungsplänen,<br />
der Beschreibung im Leistungsverzeichnis und nach den Angaben der Bauleitung auszuführen.<br />
C3 Ausführung<br />
C3.1 Die gesamten Anlagen sind nach den Installationsplänen und Übersichtsplänen zu installieren.<br />
C3.2 Alle Kabel dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Kabeltrassen bzw. Kanälen verlegt werden.<br />
Der erforderliche Abstand zwischen den E-Leitungen und Schwachstromleitungen ist unbedingt<br />
einzuhalten.<br />
C4 Montagehinweise<br />
C4.1 Die Installationsleitungen und Kabel sind bei Aufputzmontagen an mechanisch gefährdeten<br />
Stellen gegen Beschädigungen ausreichend mit Schutzmaßnahmen zu versehen.<br />
C4.2 Alle Arbeiten sind so durchzuführen, dass andere bestehende Anlagenteile nicht gefährdet oder<br />
beschädigt werden. Wird von der Bauleitung in irgendeinem Fall bei der Montage eine<br />
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Nachlässigkeit bemerkt, so sind die Beanstandungen ohne Anspruch auf Entschädigung vom<br />
Unternehmer zu beseitigen oder ordnungsgemäß instand zu setzen.<br />
C4.3 Auf saubere, handwerklich und technisch einwandfreie Ausführung der Arbeiten ist besonders<br />
zu achten. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die fachgerechte und<br />
vorschriftsmäßige Lieferung der erforderlichen Materialien, für die Montagearbeiten bei der<br />
Installation und für die fachgerechte Verlegung von Kabeln.<br />
C4.4 Der Gesamtbaufortschritt darf durch die Arbeiten nicht behindert werden. Es müssen daher bei<br />
Montagebeginn die für den Einbau erforderlichen Geräte und Materialien beigestellt werden.<br />
C4.5 Es wird besonders darauf hingewiesen, dass aus bautechnischen Gründen zeitliche<br />
Unterbrechungen bei der Installation auftreten können. Genaue Absprachen über Bauzeiten<br />
sind bei der Auftragserteilung mit dem Bauherrn bzw. seinem Vertreter abzusprechen.<br />
C4.6 Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird empfohlen, die gesamte Anlage vor Beginn der<br />
Ausführungsarbeiten mit der Bauleitung durchzusprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />
genügend Montagepersonal einzusetzen, um die Arbeiten zügig und termingerecht durchführen<br />
zu können.<br />
C4.7 Anfallender Bauschutt, Materialreste und Verpackungsmaterial sind unaufgefordert von der<br />
Baustelle abzutransportieren. Kosten hierfür werden nicht erstattet.<br />
C5 Leitungsinstallation<br />
Kabelwege sind so zu wählen, dass mechanische Beeinflussungen weitgehendst vermieden<br />
werden und auch spätere Belastungen minimiert bleiben.<br />
Im Bereich von Verteilerschränken- und Übergangsstellen ist eine entsprechende Kabelreserve<br />
vorzusehen (3 Meter).<br />
Die Richtwerte für Temperaturen, Biegeradien und Zugbeanspruchungen sind einzuhalten.<br />
C5.1 Das gesamte Netz ist durch den Auftragnehmer einzumessen. Folgende Messungen sind<br />
durchzuführen und zu dokumentieren:<br />
- Zu Beginn der Installation ist im Beisein des künftigen Datennetznutzers eine Messung an<br />
einer Referenzstrecke mit einer Länge von 50 m durchzuführen zur Prüfung des NVP-Wertes.<br />
Dann ist nach Absprache mit dem zukünftigen Nutzer die Installation von 5 Kabelstrecken<br />
unterschiedlicher Länge nach Vorgabe des künftigen Nutzers durchzuführen und in seinem<br />
Beisein sofort zu messen und zu dokumentieren. Für alle symmetrischen Kategorie-6-Kabel<br />
(UTP, STP, Sternvierer) nach Einbau der Stecker: Messung mit einem Kabeltester als<br />
Durchschaltungs- und Vertauschungsprüfung, zur Bestimmung des Schleifenwiderstands, der<br />
Dämpfung, der Länge und der Kapazität. Die Messung erfolgt in einer Richtung.<br />
- Für alle symmetrischen Kategorie-6-Kabel (UTP, STP, Sternvierer) nach Einbau der Dose:<br />
Messung zur Bestimmung der Nahnebensprechdämpfung in beiden Richtungen.<br />
Sämtliche Einmeßprotokolle müssen vor der Vereinbarung des Abnahmetermins dem AG oder<br />
seinem Beauftragten in vollständiger Form vorliegen.<br />
- Frequenzschritt nach TSB-67.<br />
- Funktion zur Prüfung der Pin-Belegung einschließlich der Prüfung der Durchschaltung und<br />
Vertauschung sowie der Richtigkeit der Zusammenfassung der Adern zu Paaren, wobei diese<br />
Funktion sowohl für vier- als auch für achtadrige Kabel verfügbar sein muß.<br />
- Messung des Schleifenwiderstands gegen Gleichstrom.<br />
- Messung der Länge bis 500 m mit der Genauigkeit von 3 %.<br />
- Messung der Dämpfung im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz mit dem Dynamikbereich bis<br />
zu 50 dB und der Genauigkeit von 1,0 dB für alle Paare.<br />
- Messung der Nahnebensprechdämpfung im Frequenzbereich 100 kHz bis 250 MHz mit dem<br />
Dynamikbereich bis 70 dB und der Genauigkeit von 1,6 dB für alle Paar- kombinationen.<br />
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Folgende Prüfungen und Messungen sind in einer Richtung durchzuführen:<br />
- Pin-Belegung einschließlich der Prüfung der Durchschaltung und Vertauschung sowie der<br />
Richtigkeit der Zusammenfassung der Adern zu Paaren (Wire Map)<br />
- Schleifenwiderstand gegen Gleichstrom für alle Paare<br />
- Dämpfung für alle Paare im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz<br />
- Länge für alle Paare<br />
- Kapazität für alle Paare<br />
- Rückflußdämpfung im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz<br />
Folgende Prüfungen und Messungen sind in beiden Richtungen durchzuführen:<br />
- Nahnebensprechdämpfung für alle Paarkombinationen (sechs Kombinationen für vier Paare,<br />
eine Kombination für zwei Paare) im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz<br />
Die Meßergebnisse sind mit den Grenzwerten der Kategorie 6 nach dem Verkabe-<br />
lungsstandard von EIA/TIA ISO ClassE/STP zu vergleichen.<br />
Aus jedem Plot sollte hervorgehen:<br />
• Verdrahtungstest<br />
• Schleifenwiderstand aller Paare<br />
• Länge aller Paare<br />
• Einfügedämpfung aller Paare<br />
• Nahnebensprechdämpfung (NEXT) aller Paarkombinationen<br />
• Leistungssummierte Nahnebensprechdämpfung (PS NEXT) aller Paarkombinationen<br />
• ACR aller Paarkombinationen<br />
• Leistungssummierte ACR (PS ACR) aller Paarkombinationen<br />
• Fernnebensprechdämpfung (EL FEXT) aller Paarkombinationen<br />
• Leistungssummierte Fernnebensprechdämpfung (PS EL FEXT) aller Paarkombinationen<br />
• Rückflussdämpfung aller Paare<br />
• Laufzeit aller Paare<br />
• Laufzeitunterschiede aller Paare<br />
Weiterhin müssen im Meßprotokoll folgende Angaben enthalten sein:<br />
• Ort der Messung<br />
• Streckenbezeichnung lt. Vorgabe des Nutzers<br />
• Zeitpunkt der Messung<br />
• eingestellter NVP- Wert<br />
• Name des Messausführenden<br />
• eingestellte Norm<br />
Es werden nur fehlerfreie, den Anforderungen entsprechende Installations- bzw.<br />
Meßergebnisse akzeptiert. Meßergebnisse von Kabelstrecken, die nicht den Anforderungen<br />
entsprechen, sind ebenfalls zu speichern und nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />
Das Meßgerät muß über eine gültige Kalibrierung verfügen, eine Kopie des Kalibrierscheins<br />
ist der Dokumentation beizufügen. Die Messungen sind tabellarisch und graphisch zu<br />
dokumentieren und dem Auftraggeber auf Datenträger (CD) zu übergeben. Dazu ist die vom<br />
Gerätehersteller mitgelieferte Software zu benutzen. Das Format ist mit dem Nutzer<br />
abzusprechen. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten sind im Einheitspreis mit<br />
einzukalkulieren.<br />
Konfektions- und Messarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die vom<br />
Systemhersteller dafür zertifiziert wurden. Der Nachweis über die Zertifizierung jeder mit den<br />
Konfektions- und Messarbeiten betrauten Person ist dem Auftraggeber und dem zukünftigen<br />
Nutzer vorzulegen.<br />
C5.2 Dokumentation<br />
Messprotokolle einfach auf Papier und Datenträger<br />
C6 Funktionsprüfungen und Prüfung der Leitungsinstallation<br />
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Folgende Funktionsprüfungen sind durchzuführen:<br />
C6.1 Messen der Isolationswiderstände aller Kabel und in Listen eintragen.<br />
C6.2 Überprüfung der ordnungsgemäßen Verlegung und Anschluss von Kabeln, Leitungen und<br />
Erdungen.<br />
C6.3 Messen des Ausbreitungswiderstands und Eintragen in den Erdungsplan.<br />
C6.4 Überprüfen der Verbindungen.<br />
C7 Fabrikate / Bezugsquellen<br />
Die Beschaffungsquellen für die Komponenten sind:<br />
Dätwyler System- und Netzwerk GmbH, Lilienthalstraße 17, 85399 Hallbergmoos<br />
Tel.: 0 811 / 998633-0<br />
Knürr AG, Mariakirchener Straße 38, 94424 Arnstorf<br />
Tel.: 08723 / 27-0<br />
Alle anderen Komponenten können beliebig von namhaften Lieferanten beschaffen werden.<br />
Hinweis: Es ist bei allen Komponenten ein Bezugsquellennachweis erforderlich !<br />
C8 Zertifizierung<br />
Für die Verwendung der Dätwyler-Produkte ist das Herstellerzertifikat für 15 Jahre<br />
Produktgewährleistung ( Garantienachweis ) und der Schulungsnachweis der Mitarbeiter<br />
dem <strong>Angebot</strong> beizulegen.<br />
C9 Bestätigung<br />
Es wird bestätigt, dass die von uns im Rahmen unseres Auftrags errichtete elektrische Anlage<br />
und die elektrischen Betriebsmittel unter Beachtung der elektronischen Regeln, den<br />
Bestimmungen der geltenden neuesten Unfallverhütungsvorschriften "Elektr. Anlagen und<br />
Betriebsmittel" (VBG4) sowie den VDE-Bestimmungen entsprechen. Insbesondere wurden die<br />
nach VDE 0100, Teil 600, erforderlichen Prüfungen (Besichtigung, Erproben, Messen)<br />
durchgeführt. Sämtliche Bestandszeichnungen stimmen mit der tatsächlichen Ausführung<br />
überein.<br />
Diese Bestätigung dient ausschließlich dem Zwecke, den Auftraggeber davon zu entbinden, die<br />
elektrischen Anlagen/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der<br />
Maschinen oder Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen (§ 5,<br />
Abs. 1.4 der VBG 4). Zivilrechtliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche werden durch<br />
diese Bestätigung nicht geregelt.<br />
__________________, _____________ ______________________________<br />
Ort Datum Unterschrift<br />
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Anlagen:<br />
• Aufteilung Verteilerplan<br />
• Materialbeschreibung<br />
Seite 11 von 11
UKM 35.5 - Container Ost<br />
Objektausstattung Standard<br />
Raum Anz. Bezeichnung Fabrikat / Typ Farbe Lieferung Bemerkung<br />
Nasszelle / Patientenzimmer<br />
WC-Anlage 1 Installationsblock Beh-WC Container<br />
Nasszelle 1 Abdeckplatte mit Betätigung weiss Container<br />
Bettenzimmer 1 Wand-Tiefspül WC 70 cm Keramag Vitalis weiss Container KeraTect Glasur<br />
1 Anschlussgarnitur WC Container<br />
1 Schallschutzset WC Container<br />
1 WC-Sitz mit Deckel Pressalit Dania weiss Container<br />
1 WC-Bürstengarnitur beh. HEWI 801.20.100 blau UKM Beistellung<br />
1 Stützklappgriff 835 mm ohne PH HEWI 801.50.122 blau UKM Beistellung<br />
1 Papierrollenhalter HEWI 477.21.100 blau UKM Beistellung<br />
1 Reservepapierhalter HEWI 477.21.200 blau UKM Beistellung<br />
1 Hygienebeutelspender INGO-MAN HB 1A Alu, eloxiert UKM Beistellung<br />
1 Winkelgriff 600 / 300 HEWI 801.22.100 blau UKM Beistellung<br />
Waschtischanlage 1 Montageelement Waschtisch Container<br />
Nasszelle 1 Waschtisch 60 cm Keramag Renova weiss Container KeraTect Glasur, ohne Überlauf<br />
Bettenzimmer 1 Waschtisch-Einhand-Standbatterie mit Schlauchbrause HANSARONDA Medica verchromt Container mit langem Bügelgriff Medica<br />
1 Schaftventil mit Sieb Viega verchromt Container<br />
1 Röhren-Sifon verchromt Container<br />
1 Spiegel 60 x 60 cm Container fliesenbündig geklebt, dauerelast. Verfugung mit Spiegelsilikon<br />
1 Papierkorb/Gitterkorb CWS 300 x 360 x 180 mm weiss UKM Beistellung<br />
2 Spiegelklammer für Abfallkorb HEWI 477.01.100 blau UKM Beistellung<br />
1 Seifenspender mit langem Hebel INGO-MAN-Alu Plus/ IMP ELS Alu-elox UKM Beistellung<br />
2 Doppel-Wandhaken 40 HEWI 801.90.020 blau UKM Beistellung<br />
2 Doppel-Wandhaken 50 HEWI 520.50.2 blau UKM Beistellung<br />
2 Mantelhaken 60 HEWI 520.60.1 blau UKM Beistellung<br />
1 Papierhandtuchspender TEMCA Profix Nr. 120 419 weiss UKM Beistellung<br />
2 Eckregulierventil Eggemann Egaplus verchromt Container mit Schubrosette<br />
2 Ablageschale 250/115/35 HEWI 477.03.300 blau UKM Beistellung<br />
2 Unterputzventile DN 15 Kemper, Rotguß Container mit Dämmschale, mit Pressanschluß, und Steckschlüssel-Oberteil, Befestigungsset<br />
Duscheinrichtung 1 UP- Einbaukörper HANSA vario Container<br />
Nasszelle 1 Braubebatterie Fertgmontageset HANSA Ronda Medica verchromt Container<br />
Bettenzimmer 1 Wandanschlussbogen HANSA Hansajet verchromt Container<br />
1 Brauseschlauch 1600 mm HANSA Hansajet verchromt Container<br />
1 Handbrause HANSA Hansamedijet verchromt Container<br />
1 Brausestange HEWI 801.33.110 blau Container<br />
1 Winkelgriff 900/400/120 mm HEWI 801.22.110 Sonderbau blau UKM Beistellung<br />
2 Systemablage 400 x 152 x 8 mm Pressalit RT 430 UKM Beistellung<br />
1 Dusch-Hocker UKM Beistellung<br />
1 Duschvorhangstange 1.000 x 1.000 mm über Eck HEWI 801.34.120 blau UKM Beistellung<br />
1 Deckenstütze 600 mm HEWI 801.034.02 blau UKM Beistellung<br />
1 Duschvorhang TREVIRA CS, Breite 2250 mm x Höhe 2030 mm HEWI 801.34.01008 weiss uni UKM Beistellung<br />
Heizung 1 Handtuchwärmer einlagig 500 x 1.200 mm Zehnder Universal weiss Container mit THV. und RLV. und Entlüftungsventil<br />
31.12.2010 15
UKM 35.5 - Container Ost<br />
Objektausstattung<br />
Raum Anz. Bezeichnung Fabrikat / Typ Farbe Lieferung Bemerkung<br />
Waschtischanlage Behandlungsräume<br />
Waschtischanlage 1 Montageelement WT Container<br />
Behandlung 1 WT-Anlage 60 cm KERAMAG Renova Nr.1 weiss Container KeraTect Glasur, ohne Überlauf<br />
1 Waschtisch -Einhand-Wandbatterie HANSA Ronda Medica verchromt Container mit langem Bügelgriff Medica<br />
1 Schaftventil mit Sieb Viega verchromt Container<br />
1 Röhrengeruchverschluss DN 32 verchromt Container<br />
1 Spiegel 600 x 600 HEWI 477.01. Container fliesenbündig geklebt, dauerelast. Verfugung mit Spiegelsilikon<br />
2 Glasplattenhalter HEWI 477.03.520 blau UKM Beistellung<br />
1 Ablage 600 mm aus Kristallglas HEWI 477.03. UKM Beistellung<br />
1 Papierkorb CWS 300 x 360 x 180 mm weiss UKM Beistellung<br />
2 Spiegelklammer für Abfallkorb HEWI 477.01.100 blau UKM Beistellung<br />
2 Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit langem Hebel INGO-MAN-Alu Plus/ IMP ELS Alu-elox UKM Beistellung<br />
1 Papierhandtuchspender TEMCA Profix Nr. 120 419 weiss UKM Beistellung<br />
2 Unterputzventile DN 15 Kemper, Rotguß Container mit Dämmschale, mit Pressanschluß, und Steckschlüssel-Oberteil, Befestigungsset<br />
Aufenthalt/Teeküche<br />
Spülenanlage 1 Montageelement Spüle Container<br />
Teeküche 1 Spüle Teeküche bauseits UKM Montage UKM<br />
1 Spülen Einhand Wandbatterie HANSA Ronda Medica verchromt Container<br />
1 Spülen Fertig-Ablaufgarnitur (1 Spülbecken) Viega Kunststoff UKM Montage UKM<br />
1 Papierkorb bauseits im Unterschrank UKM Beistellung<br />
2 Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit langem Hebel INGO-MAN-Alu Plus/ IMP ELS Alu-elox UKM Beistellung<br />
1 Papierhandtuchspender TEMCA Profix Nr. 120 419 weiss UKM Beistellung<br />
1 Armaturenkombination DN 15 für Spülmaschine Eggemann Egatop 2835.2 verchromt Container mit Rohrbelüfter, Rückflußverhinderer, Schlauchanschluß<br />
Arbeiten unrein<br />
1 Pflegekombination 2.500 mm Meiko SAN 25 BW Meiko Edelstahl UKM Beistellung<br />
1 Wandschrank aus Edelstahl 1.000 mm - 2-türig Meiko Edelstahl UKM Beistellung<br />
1 Abtropf- und Lagerregal 600 mm Meiko Edelstahl UKM Beistellung<br />
1 Ausguss Einhand Wandbatterie HANSA Ronda Medica verchromt Container mit langem Bügelgriff Medica<br />
1 Spülen Einhand Wandbatterie HANSA Ronda Medica verchromt Container mit langem Bügelgriff Medica<br />
1 Eckregulierventil Eggemann Egaplus verchromt Container mit Schubrosette<br />
1 Desinfektionsmittel-Zumischgerät HENKEL DG 3 UKM Beistellung<br />
1 Papierkorb CWS 300 x 360 x 180 mm weiss UKM Beistellung<br />
2 Spiegelklammer für Abfallkorb HEWI 477.01.100 blau UKM Beistellung<br />
2 Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit langem Hebel INGO-MAN-Alu Plus/ IMP ELS Alu-elox UKM Beistellung<br />
1 Papierhandtuchspender TEMCA Profix Nr. 120 419 weiss UKM Beistellung<br />
Hinweis: Die Angabe der Artikelnummern ist zu prüfen! Wiedersprüche sind mit der Fachbauleitung zu klären!<br />
31.12.2010 16
1.Ebene<br />
18 19 20 21 22 23 24 25 26 27<br />
21.035<br />
Lager/Geräte<br />
36.06 m²<br />
24.52 m<br />
21.032<br />
Abst.<br />
2.08 m²<br />
5.89 m<br />
21.031<br />
PK<br />
7.32 m²<br />
10.88 m<br />
21.033<br />
Dusche<br />
2.22 m²<br />
6.14 m<br />
21.058<br />
Flur<br />
29.41 m²<br />
29.86 m<br />
18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31<br />
G H<br />
2.Ebene<br />
21.040<br />
WC H<br />
4.18 m²<br />
8.20 m<br />
21.041<br />
WC D<br />
4.18 m²<br />
8.20 m<br />
21.042<br />
EV<br />
2.20 m²<br />
6.40 m<br />
21.055<br />
Arzt<br />
17.66 m²<br />
19.52 m<br />
Ausbau<br />
Dusche<br />
28<br />
29 30 31<br />
21.044<br />
21.049<br />
Lager Modl.<br />
21.048<br />
Kühlschränke<br />
6.12 m²<br />
Lager<br />
13.25 m²<br />
9.90 m<br />
Bestandslabor umziehen<br />
13.40 m²<br />
14.56 m<br />
keine weiteren Anforderungen<br />
14.64 m<br />
Neue Küchenzeile<br />
21.043<br />
Teeküche<br />
5.64 m²<br />
9.50 m<br />
Biomechanik<br />
21.054<br />
Besprechung<br />
35.77 m²<br />
24.44 m<br />
21.045<br />
Präperierraum<br />
12.00 m²<br />
14.80 m<br />
neues<br />
Waschbecken<br />
21.057<br />
Flur<br />
33.58 m²<br />
34.24 m<br />
21.046<br />
Büro 4<br />
24.30 m²<br />
19.72 m<br />
21.053<br />
Büro 3<br />
45.41 m²<br />
27.06 m<br />
21.047<br />
Labor<br />
24.30 m²<br />
19.72 m<br />
21.052<br />
Büro 2<br />
45.41 m²<br />
27.06 m<br />
21.056<br />
Flur<br />
17.69 m²<br />
17.02 m<br />
21.051<br />
Büro1<br />
27.17 m²<br />
24.44 m<br />
Kühlung?<br />
21.050<br />
Sekr.<br />
17.02 m²<br />
18.98 m<br />
1<br />
Verbindungsgang<br />
aus nichtbrennbaren<br />
Baustoffen<br />
A<br />
B<br />
C<br />
1<br />
669,25 669,97<br />
BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m<br />
BRH= 0.90 m<br />
BRH= 0.90 m<br />
BRH= 0.90 m<br />
AIF<br />
1<br />
Technik<br />
2.44 m²<br />
6.48 m<br />
F30<br />
Endo1<br />
18.20 m²<br />
19.20 m<br />
Ableitfähiger Boden<br />
Treppe<br />
22.46 m²<br />
19.20 m<br />
52.044<br />
Aufzug 3<br />
GRUNDFL. 5.54 m²<br />
UMFANG9.50<br />
m<br />
BODEN<br />
WAND<br />
DECKE<br />
LH<br />
U/B<br />
15.17 m²<br />
15.59 m<br />
Ableitfähiger Boden<br />
F30<br />
A<br />
2<br />
F30<br />
2<br />
RS<br />
Reinigungsmaschine<br />
Bestand<br />
Endo Lager<br />
7.65 m²<br />
11.06 m<br />
Warten<br />
möblierung<br />
nichtbrennbar<br />
(Holzsitzflächen zulässig)<br />
F30<br />
F30<br />
WC H<br />
2.28 m²<br />
6.05 m<br />
WC D<br />
2.32 m²<br />
6.10 m<br />
F30 F30 F30 F30<br />
3<br />
3<br />
F30<br />
VTS<br />
F30<br />
Endo2<br />
19.38 m²<br />
Ableitfähiger<br />
19.78 m<br />
Boden<br />
F30<br />
Lager Anesthesie<br />
17.28 m²<br />
16.71 m<br />
Prä.Med<br />
27.26 m²<br />
22.03 m<br />
4<br />
4<br />
F30<br />
F30<br />
F30<br />
F30<br />
Sekretariat<br />
15.15 m²<br />
15.58 m<br />
BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m<br />
F30<br />
Arzt1<br />
29.10 m²<br />
23.02 m<br />
BRH= 0.90 m<br />
5 6 7 8 9<br />
B B<br />
21 1.80 21<br />
21 3.75 5 15 3.75 15 5.55 5 15 2.05 15 2.28 15 4.06 21<br />
668,88<br />
7<br />
3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14<br />
14<br />
21 4.10<br />
7<br />
5 15 2.75 15 4.40 15 3.75 15 3.75 15 3.75 15 3.75 15 3.75 5<br />
21<br />
Bettz.1<br />
26.22 m²<br />
23.02 m<br />
F30<br />
BRH= 0.90 m<br />
ds<br />
Stützpunkt Aufenthalt Pat.<br />
15.15 m²<br />
15.15 m²<br />
15.58 m<br />
15.58 m<br />
ds F30 F30<br />
VTS<br />
ds<br />
F30<br />
F30 ds F30 ds F30 ds ds<br />
F30<br />
F30 ds<br />
WL<br />
60 1.01<br />
2.13<br />
Flur Schmerztherapie/Endo<br />
54.58 m²<br />
59.47 m<br />
RS<br />
Flur Tagesklinik<br />
52.19 m²<br />
49.81 m<br />
5<br />
3.43 1.01<br />
2.13 5<br />
1.22 5<br />
1.01<br />
2.13 5<br />
5.36 5<br />
1.01<br />
2.13 5<br />
3.62 1.01<br />
2.13 5<br />
2.83 1.01<br />
2.13 5<br />
40 1.01<br />
2.13 5<br />
5.05 1.01<br />
2.13 5<br />
Arztdienst<br />
15.15 m²<br />
15.58 m<br />
F30<br />
3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90<br />
4.52<br />
2.13 5<br />
2x10STG<br />
17,5/28<br />
A<br />
15 2.80 15<br />
5 15<br />
F30<br />
F30<br />
F30<br />
F30 F30<br />
3.75 5 15 3.75 15 1.51 25 1.51 15 1.18 5 15 3.00<br />
4.38 1.01<br />
2.13 5<br />
93 76<br />
2.13 5<br />
1.50 76<br />
2.13 5<br />
27 5<br />
1.01<br />
2.13 5<br />
4.13 1.01<br />
2.13<br />
3.26<br />
5<br />
1.10 1.01<br />
2.13 5<br />
4.77 5<br />
1.11 56 5<br />
Endoskopie<br />
2.00 2.04 1.01<br />
WL 2.13<br />
F30<br />
5<br />
Schmerztherapie<br />
6 5<br />
60 1.01<br />
2.13 5<br />
VTS<br />
Entsorgung<br />
5.61 m²<br />
Tagesklinik<br />
21 1.19 15 2.70 15 3.46 5 15 1.87 15 1.73 15 2.10 15 1.50 15 1.75 15 1.80 25 2.16 15 1.39 15 1.75 15 1.80 25 1.80 15 1.75 5<br />
60 1.26<br />
2.13 5<br />
40 1.01<br />
2.13 5<br />
VTS<br />
Lager Tageskl.<br />
5.21 m²<br />
9.48 m<br />
5.00 21 4.04 15 1.80 15 7.26 21<br />
Sekr.<br />
27.23 m²<br />
22.02 m<br />
Glastrennwand<br />
1.64 1.01<br />
2.13 5<br />
69 1.01<br />
668,85<br />
668,85<br />
WC D<br />
6.18 m<br />
2.32 m²<br />
F30<br />
F30<br />
1.35 35<br />
F30 F30 F30<br />
Fäkalienspüle<br />
Bestand<br />
F30<br />
Bestandsküche<br />
ds<br />
Fäkaliensp. Bestand<br />
4.08 m²<br />
8.10 m<br />
BRH= 0.90 m<br />
13.81 17.66<br />
2.13 5<br />
40 1.26<br />
2.13 5<br />
F30<br />
Bettz.2<br />
25.62 m²<br />
Bettz. 3<br />
25.62 m²<br />
BRH= 0.90 m<br />
BRH= 0.90 m<br />
Bettz.4<br />
25.66 m²<br />
5 6 7 8 9<br />
3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90<br />
I K L M N<br />
Bestandspavillion<br />
Umbau Biomechanik<br />
1<br />
1<br />
Arzt<br />
15.15 m²<br />
15.58 m<br />
BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m<br />
Arztdienst<br />
15.15 m²<br />
15.58 m<br />
52.044<br />
Aufzug 3<br />
GRUNDFL. 5.54 m²<br />
UMFANG9.50<br />
m<br />
BODEN<br />
WAND<br />
DECKE<br />
LH<br />
2<br />
Prä-Med-Arzt<br />
15.15 m²<br />
15.58 m<br />
WC H<br />
2.28 m²<br />
6.05 m<br />
WC D<br />
2.32 m²<br />
6.10 m<br />
NZ NZ<br />
4.43 m²<br />
4.41 m²<br />
8.42 m<br />
8.40 m<br />
75 76<br />
2.13 5<br />
1.58 88 5<br />
2.13 5<br />
2.56 5<br />
1.25 5<br />
2.13 5<br />
ds<br />
Aufenthalt Pers.<br />
15.15 m²<br />
15.58 m<br />
F30<br />
F30<br />
Bestandsküche<br />
3 4<br />
5 6 7 8 9<br />
B F30<br />
B<br />
3.90 7.85 3.81 2.22 4.56<br />
22.62<br />
3.75 5 15 3.75 15 5.55 5 15 2.04 15 2.30 15 4.05 14<br />
7<br />
7<br />
14<br />
7<br />
7<br />
7<br />
14<br />
14<br />
14<br />
Flur<br />
53.06 m²<br />
Flur<br />
RS<br />
45.03 m²<br />
1.19 15 2.70<br />
58.15 15 m<br />
3.46 43.61 m<br />
5 15 3.75 15 2.09 5 15 2.67<br />
1.50 15 1.50 15 2.10 15 2.10 15 1.50 15 1.50 15 2.10 15 2.10 15 1.51 21<br />
5<br />
1.01<br />
2.13 5<br />
2.89 1.01<br />
2.13 5<br />
1.68 5<br />
1.26<br />
2.13 5<br />
3.43<br />
1.26<br />
2.13 5<br />
6.40 1.26<br />
2.13 5<br />
1.59 1.01<br />
2.13 5<br />
1.84 1.26<br />
2.13 5<br />
2.29 5<br />
Putzen<br />
2.44 m²<br />
6.48 m<br />
F30<br />
F30<br />
F30 ds F30 ds F30 F30 F30 F30 F30<br />
ds<br />
ds<br />
ds ds ds<br />
Treppe<br />
22.46 m²<br />
19.20 m<br />
3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90<br />
3.75 15 3.75 15 5<br />
F30<br />
F30<br />
2x10STG<br />
17,5/28<br />
Arzt<br />
15.17 m²<br />
15.59 m<br />
A<br />
Schmerztherapie<br />
RS<br />
ds<br />
ds<br />
F30<br />
F30<br />
F30<br />
F30<br />
F30<br />
F30<br />
F30<br />
Warten<br />
möblierung<br />
nichtbrennbar<br />
(Holzsitzflächen zulässig)<br />
ds<br />
ds<br />
WL<br />
F30<br />
ds<br />
F30<br />
Aufenthalt Teeküche<br />
15.14 m²<br />
15.88 m<br />
4.52 2.00 3.41 1.01<br />
2.13 5<br />
A<br />
6.44<br />
1.10 1.01<br />
2.13 5<br />
1.01<br />
2.13 5<br />
4.32 5<br />
1.01<br />
2.13 5<br />
65 5<br />
3.25<br />
1.01<br />
2.13 5<br />
27 5<br />
37 5<br />
4.91 1.26<br />
12 5<br />
6 5<br />
1.50 76<br />
2.13 5<br />
76<br />
2.13 5<br />
2.13 5<br />
1.26<br />
2.13 5<br />
F30<br />
U/B<br />
17.28 m²<br />
16.71 m<br />
VTS<br />
Lager<br />
11.27 m²<br />
13.51 m<br />
F30<br />
F30 F30<br />
2-BZ<br />
22.19 m²<br />
22.04 m<br />
2-BZ<br />
22.18 m²<br />
22.04 m<br />
2 3 4<br />
F30<br />
F30<br />
NZ<br />
4.41 m²<br />
8.40 m<br />
8.40 m<br />
4.41 m²<br />
NZ<br />
BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m<br />
ds<br />
2-BZ<br />
24.00 m²<br />
23.00 m<br />
31.48<br />
ds<br />
2-BZ<br />
24.00 m²<br />
23.00 m<br />
F30<br />
BRH= 0.90 m<br />
F30<br />
F30<br />
F30<br />
BRH= 0.90 m<br />
F30<br />
BRH= 0.90 m<br />
ds<br />
2-BZ<br />
24.00 m²<br />
23.00 m<br />
NZ<br />
3.96 m²<br />
8.00 m<br />
2-BZ<br />
23.95 m²<br />
22.99 m<br />
BRH= 0.90 m<br />
BRH= 0.90 m<br />
Spülmaschine<br />
Miele Univers.G7760<br />
Normalstrom<br />
KWAns.<br />
3.75 15 1.80 15 1.80 15 3.75 15 3.75 5 15 1.80 15 1.80 15 3.75 14<br />
4.04 15 1.80 15 2.10 15 5.01 14<br />
7<br />
13.82 17.66<br />
3.90 3.90 3.90<br />
3.12 5<br />
18 5<br />
1.26<br />
2.13 5<br />
3.75 5 15 3.75<br />
7<br />
14<br />
40 5<br />
1.26<br />
2.13 5<br />
2-BZ<br />
25.90 m²<br />
23.40 m<br />
NZ<br />
4.43 m²<br />
8.42 m<br />
4.87 5<br />
1 BZ<br />
16.17 m²<br />
16.79 m<br />
NZ<br />
4.41 m²<br />
8.40 m<br />
1.26<br />
2.13 5<br />
40 1.26<br />
2.13 5<br />
3.46 5<br />
WC D<br />
2.32 m²<br />
6.18 m<br />
F30<br />
76<br />
2.13 5<br />
WC H<br />
2.32 m²<br />
6.18 m<br />
Arzt<br />
15.17 m²<br />
15.59 m<br />
66 5<br />
F30<br />
F30<br />
BRH= 0.90 m<br />
BRH= 0.90 m<br />
5 6 7 8 9<br />
ds<br />
F30<br />
Ents.<br />
4.34 m²<br />
8.50 m<br />
NZ<br />
4.43 m²<br />
8.42 m<br />
NZ<br />
3.96 m²<br />
8.00 m<br />
NZ<br />
4.41 m²<br />
8.40 m<br />
F30<br />
1-BZ<br />
15.19 m²<br />
15.60 m<br />
1.26<br />
2.13 5<br />
ds<br />
4.91 1.26<br />
2.13 5<br />
ds<br />
2-BZ<br />
24.05 m²<br />
23.02 m<br />
2<br />
46<br />
12 5<br />
WL<br />
F30<br />
21<br />
AIF<br />
2x11STG<br />
18,3/28<br />
668,63<br />
4.51<br />
9.05 1.26<br />
Aussentreppe<br />
10 5<br />
WL<br />
F30<br />
7<br />
2x11STG<br />
18,3/28<br />
Fluchttreppe<br />
2.13 5<br />
4.51<br />
9.05 1.26<br />
21 6.32 15 1.29 15 2.28 15 4.06 21<br />
7.80 14.82<br />
7<br />
5.50 15 2.10 15 2.30 15 4.05 14<br />
14<br />
7<br />
7.80 14.82<br />
2.13 5<br />
3.90 3.90 3.95 3.95 2.44 4.20 14<br />
3.90 3.90 3.95 3.95 2.44 4.20<br />
A`<br />
B`<br />
C`<br />
2x11STG<br />
18,3/28<br />
D`<br />
E`<br />
F<br />
G<br />
A`<br />
B`<br />
C`<br />
D`<br />
E`<br />
F<br />
G<br />
LEGENDE :<br />
H<br />
LH<br />
BRH<br />
HKN<br />
HK<br />
B<br />
D<br />
BUM 01-08<br />
Plannummer:<br />
BAUHERR:<br />
- HÖHE<br />
- LICHTE HÖHE<br />
- BRÜSTUNGSHÖHE<br />
- HEIZKÖRPERNISCHE<br />
- HEIZKÖRPER<br />
- BODEN<br />
- DECKE<br />
Brandschutzwand UNBEW. BETON<br />
Bestand<br />
Neubau<br />
BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHER<br />
VEREIN FÜR HEILBEHANDLUNG<br />
MURNAU E.V.<br />
LORISTR. 8<br />
80335 MÜNCHEN<br />
..................................................................................<br />
DATUM, UNTERSCHRIFT BAUHERR<br />
STG<br />
UZ<br />
UKD<br />
OKFF<br />
RR<br />
W<br />
FB<br />
MAUERWERK<br />
ABBRUCH<br />
ARCHITEKT:<br />
- STEIGUNG<br />
- UNTERZUG<br />
- UNTERKANTE DECKE<br />
- OBERKANTE FERTIGFUSSBODEN<br />
- REGENROHR<br />
- WAND<br />
- FENSTERBANK<br />
BW - BRANDWAND<br />
DS - DECKENSPRUNG<br />
VK - VORDERKANTE BA - BRANDABSCHNITT<br />
4-G1/2-1<br />
OKFF Ebene 1 669,50m ÜNN =+/-0.00<br />
BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE<br />
UNFALLKLINIK MURNAU<br />
UKM35.5 CONTAINER OST<br />
Genehmigungsplanung<br />
Grundriss<br />
Ebene 1 + 2<br />
STAHLBETON<br />
NATURSTEIN<br />
Maßstab:<br />
Datum:<br />
LUDES ARCHITEKTEN ■ INGENIEURE<br />
MARSSTR. 24<br />
80335 MÜNCHEN<br />
TEL.: 089 / 9292777-0<br />
FAX: 089 / 9292777-29<br />
..................................................................................<br />
DATUM, UNTERSCHRIFT ARCHITEKT<br />
GIPSKARTONWAND<br />
M1:100<br />
19.01.2011<br />
H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2011
21<br />
Bestand Neubau<br />
Ansicht Nord<br />
-0.24<br />
669.25<br />
668.97<br />
-0.52<br />
10<br />
±0.00<br />
669.50=0,00<br />
669.25<br />
-0.29<br />
669.21<br />
3.00 50 3.00<br />
Ansicht Süd<br />
22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33<br />
8 7<br />
A B C D E F G<br />
+6.65<br />
+3.50<br />
+3.00<br />
+2.69<br />
+2.40<br />
Ansicht West<br />
1<br />
+6.79<br />
90 1.70 40 50 90 1.70<br />
Prä-Med.<br />
+6.65<br />
+3.50<br />
±0.00<br />
+2.83 =672.335<br />
5<br />
+2.52<br />
±0.00<br />
2 3 4<br />
6<br />
5<br />
4<br />
Gelände neu =<br />
Gelände Bestand<br />
669.08= -0.42<br />
5 6 7 8<br />
10<br />
3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90<br />
+6.28<br />
+2.78<br />
Prä-Med. 1 BZ NZ NZ 1 BZ 1 BZ NZ NZ 1 BZ<br />
Endoskopie Endoskopie Aufenth.Per. Sekretariat Stützpunkt<br />
Arzt Aufenth.Pat.<br />
3<br />
2<br />
+2.83 5<br />
±0.00<br />
-0.76<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
10<br />
1<br />
33<br />
+6.65<br />
+3.50<br />
+3.00<br />
±0.00<br />
-0.40<br />
32<br />
31 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21<br />
669.25<br />
-0.24 669.23<br />
5<br />
G F E D C B<br />
Ansicht Ost<br />
Schnitt b Schnitt a<br />
668.97<br />
+2.83 5<br />
6.94<br />
29 90 1.70 90 90 1.70 57<br />
668.97 -0.54<br />
+6.65<br />
+3.50<br />
+3.00<br />
±0.00<br />
-0.40<br />
A<br />
668.63=-0,87<br />
Gelände neu =<br />
Gelände Bestand<br />
A B C D E F G<br />
2.78 22 50 2.78 20<br />
3.90 3.90 3.95 3.95 2.44 4.20<br />
Arzt<br />
U/B<br />
Arzt +3.50<br />
Flur<br />
Prä-Med-Arzt<br />
Sekretariat<br />
2x10STG<br />
17,5/28<br />
+6.79<br />
+6.65<br />
+1.75<br />
±0.00<br />
Aufzug Flur Endoskopie<br />
669.25<br />
Neubau<br />
LEGENDE :<br />
H<br />
LH<br />
BRH<br />
HKN<br />
HK<br />
B<br />
D<br />
BUM 01-08<br />
Plannummer:<br />
BAUHERR:<br />
668.63<br />
Gelände neu =<br />
Gelände Bestand<br />
Gelände neu =<br />
Gelände Bestand<br />
Bestand<br />
- HÖHE<br />
- LICHTE HÖHE<br />
- BRÜSTUNGSHÖHE<br />
- HEIZKÖRPERNISCHE<br />
- HEIZKÖRPER<br />
- BODEN<br />
- DECKE<br />
Brandschutzwand UNBEW. BETON<br />
Bestand<br />
Neubau<br />
BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHER<br />
VEREIN FÜR HEILBEHANDLUNG<br />
MURNAU E.V.<br />
LORISTR. 8<br />
80335 MÜNCHEN<br />
..................................................................................<br />
DATUM, UNTERSCHRIFT BAUHERR<br />
STG<br />
UZ<br />
UKD<br />
OKFF<br />
RR<br />
W<br />
FB<br />
MAUERWERK<br />
ABBRUCH<br />
ARCHITEKT:<br />
- STEIGUNG<br />
- UNTERZUG<br />
- UNTERKANTE DECKE<br />
- OBERKANTE FERTIGFUSSBODEN<br />
- REGENROHR<br />
- WAND<br />
- FENSTERBANK<br />
BW - BRANDWAND<br />
DS - DECKENSPRUNG<br />
VK - VORDERKANTE BA - BRANDABSCHNITT<br />
4-A/S1-1<br />
OKFF Ebene 1 669,50m ÜNN =+/-0.00<br />
BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE<br />
UNFALLKLINIK MURNAU<br />
UKM35.5 CONTAINER OST<br />
Genehmigungsplanung<br />
Ansichten+Schnitte<br />
STAHLBETON<br />
NATURSTEIN<br />
Maßstab:<br />
Datum:<br />
LUDES ARCHITEKTEN ■ INGENIEURE<br />
MARSSTR. 24<br />
80335 MÜNCHEN<br />
TEL.: 089 / 9292777-0<br />
FAX: 089 / 9292777-29<br />
..................................................................................<br />
DATUM, UNTERSCHRIFT ARCHITEKT<br />
GIPSKARTONWAND<br />
M1:100<br />
19.01.2011
Bauzaun<br />
Bauzaun<br />
BE<br />
Containeranlage Ost<br />
April - Juli 2011<br />
Bauzaun<br />
Überflur<br />
Hydrant<br />
Trafostation<br />
FW - Zufahrt<br />
Bauzaun<br />
Im Ausnahmefall<br />
Zufahrt während Sperrung<br />
Bauzaun<br />
Bauzaun<br />
BE-Fläche<br />
Phase Rohbau BH<br />
Bauzaun<br />
nach Rohbau<br />
Lager + BE<br />
Ausbau / Fassade<br />
Tor WH West<br />
BE-Fläche<br />
UKM 35/1<br />
UKM 35 Tagesunterkünfte<br />
März 2011 - 2014<br />
Bauzaun<br />
Tor Süd<br />
Bauzaun<br />
Bauzaun<br />
50 m<br />
Bauzaun<br />
Bauzaun<br />
voraussichtlich gesperrt<br />
von Mai 2011 bis Juni 2011!<br />
Abwasserschacht<br />
Tor WH Ost<br />
UKM 35/1 Wirtschaftshof<br />
Hof<br />
Bauzaun<br />
Bauzaun<br />
Bauzaun<br />
Tor Ost 2<br />
Zufahrt<br />
Bauzaun<br />
Bauzaun<br />
Bauzaun<br />
BEMERKUNGEN :<br />
Bundesstraße<br />
ALLE MASSE SIND VOM UNTERNEHMER GENAU ZU PRUEFEN UND ZU VERGLEICHEN.<br />
UNSTIMMIGKEITEN SIND DER BAULEITUNG SOFORT ZU MELDEN.<br />
ES DARF NUR NACH ARCHITEKTENPLAENEN GEMAUERT WERDEN.<br />
DIE AUFLAGEN DER BAUGENEHMIGUNG SIND ZU BEACHTEN.<br />
DIESER PLAN GILT NUR IN VERBINDUNG MIT DEN PLAENEN DES STATIKERS, DER<br />
FACHINGENIEURE UND FACHFIRMEN.<br />
TUER- UND BRUESTUNGSHOEHEN SIND ROHBAURICHTMASSE UND BEZIEHEN<br />
SICH AUF OKFF.<br />
FUER ABGEHAENGTE DECKEN UND BODENBELAEGE SIND GESONDERTE VERLEGE-<br />
PLAENE ZU BEACHTEN.<br />
SAEMTLICHE WAENDE SIND BIS UK-ROHDECKE BZW. UNTERZUG HOCHZUFUEHREN.<br />
SAEMTLICHE DURCHBRUECHE IN DEN WAENDEN UND DECKEN SIND NACH DER<br />
INSTALLATION GEMAESS DEN BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN UND WANDQUALITÄTEN<br />
VON DEN ENTSPRECHENDEN GEWERKEN (ROHBAUER/TROCKENBAUER)ZU SCHLIESSEN.<br />
ALLE TRASSENFUEHRUNGEN IN DEN FLUREN SIND VON DEN INSTALLATIONSFIRMEN<br />
GEMAESS DEN BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN ABZUSCHOTTEN.<br />
DIE MONTAGE DER GIPSKARTONWAENDE ERFOLGT AUF DER ROHDECKE !<br />
Planbezeichnung Projekt-<br />
bezeichnung<br />
BE-Plan<br />
UKM 35.1<br />
Wirtschaftshof<br />
BAUHERR:<br />
BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHER<br />
VEREIN FÜR HEILBEHANDLUNG<br />
MURNAU E.V.<br />
LORISTR. 8<br />
80335 MÜNCHEN<br />
BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE<br />
UNFALLKLINIK MURNAU<br />
NEUBAU WIRTSCHAFTSHOF<br />
Datum Maßstab Verfasser Index<br />
03.01.2011<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
baumangament <strong>gmbh</strong><br />
ING.- BÜRO:<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
baumangament <strong>gmbh</strong><br />
leonrodstraße 68<br />
80636 münchen<br />
tel.: 089 / 15 98 97 60<br />
fax: 089 / 15 98 97 70
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage ost<br />
Situationsbeschreibung und ATV<br />
Die folgenden Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen:<br />
0.1<br />
0.1.1 Lage der Baustelle<br />
Das Bauvorhaben befindet sich in 82418 Murnau, auf dem Gelände der Berufsgenossenschaftlichen<br />
Unfallklinik Murnau an der Prof.-Küntscher-Straße auf dem südwestlichen Klinikgelände gemäß<br />
beiliegendem Lageplan. Die Prof.-Küntscher -Str. erreicht man aus München über die<br />
Autobahnausfahrt Murnau, aus Richtung Garmisch oder Weilheim über die Münchener Straße und<br />
Abzweigung an der südlichen Stadtein- bzw. -ausfahrt. Innerhalb des Klinikgeländes liegt die<br />
Baustelle an der südlichen Feuerwehrzufahrt.<br />
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen<br />
Die Containeranlage ist südlich der Klinikflügel mit Bettenstationen an einer asphaltierten<br />
Feuerwehrzufahrt zu errichten.<br />
In beiliegenden BE-Plan Maßnahme innerhalb des Klinikgeländes dargestellt.<br />
Die bestehenden Klinikgebäude wurden in den vergangenen 25 Jahre in Massivbauweise erstellt.<br />
Bei der Containeranlage ost handelt es sich um ein freistehendes, neu zu erstellendes Gebäude. Auf<br />
auf Einzel- oder Streifenfundamente ist eine zweistöckige Containeranlage in Modulbauweise mit<br />
hohem Vorfertigungsgrad zu errichten.<br />
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle<br />
Die Hauptanlieferung erfolgt über die Feuerwehrzufahrt entlang der Südfassade der Klinikgebäude je<br />
von der östlichen Seite über die Prof.-Küntscher-Str. Bei Grosstransporten ist ausnahmsweise eine<br />
Durchfahrt von West nach Ost oder umgekehrt möglich.<br />
Auf Fußgänger und Rollstuhlfahrer ist besonders zu achten und Rücksicht zu nehmen.<br />
0.1.5 Freizuhaltende Flächen / Räume:<br />
Die Baumaßnahme befindet sich in der Nähe des Helikoptereinflugkorridors. Die einschlägigen<br />
Vorschriften für Kranbetrieb im Bereich von Flugverkehr sind zu beachten. Sämtliche Kranarbeiten<br />
sind unter Angabe der Farbe und max. möglichen Auslegerhöhe anzumelden.<br />
Auflagen für Kranbetrieb im Zusammenhang mit Hubschrauberflugverkehr:<br />
Bei Flugbetrieb während der Bautätigkeiten und bei Baustellenstillstand ist der Ausleger in Richtung<br />
parallel zur seitlichen Differenz zu arretieren (Seilabhängung zu Betonklötzen oder gleichwertig). Der<br />
Kranführer ist mit optischen / akustischen Signalen über den geplanten Flugbetrieb zu verständigen<br />
und muss den Ausleger wie vorgenannt aus dem Flugkorridor (östlich des Baufeldes) schwenken<br />
(siehe beiliegende Skizze). Der Kran ist mit Doppelhindernisfeuern auf dem Turm, an der<br />
Auslegerspitze und am rückwärtigen Ausleger zu kennzeichnen. Gleichzeitig ist eine Tagesmarkierung<br />
mit orangefarbenen Tafeln von > 1 qm 4x am Turm und 2x am Ausleger erforderlich. Vor Aufstellung<br />
des Kranes ist eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde erforderlich (Einholung der Genehmigung<br />
durch AG). Zur Erstellung der Antragsunterlagen wird ein Datenblatt des Kranes benötigt.<br />
Autokraneinsätze sind abzustimmen, maximale Höhe und Farbe anzugeben sowie der Ausleger bei<br />
Arbeitsunterbrechung einzufahren, die Ausfahrhöhe auf die Höhe des angrenzenden<br />
Gebäudebestandes zu begrenzen (ca. 16 m).<br />
Das gesamte Baufeld und insbesondere die im Lageplan gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten sind<br />
von Material und abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. Be- und Entladetätigkeiten dürfen<br />
ausschließlich unter Anwesenheit des Fahrzeugführers erfolgen.<br />
Insbesondere dürfen außerhalb der Arbeitszeiten keine Fahrzeuge im Klinikgelände abgestellt<br />
werden.
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage ost<br />
Situationsbeschreibung und ATV<br />
In einem 5 m breiten Streifen entlang der Bestandsgebäude dürfen aus Brandschutzgründen keine<br />
brennbaren Materialien gelagert werden.<br />
0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser<br />
Ortsübliche Verbrauchskosten für die eigenen Leistungen werden vom AG getragen.<br />
Anschlussmöglichkeiten für Strom, Wasser und Abwasser stellt der Bauherr in folgender Form, Anzahl<br />
und Qualität zur Verfügung:<br />
Strom:<br />
Dem AN wird ein Bausstromverteiler innerhalb des Baufeldes bauseits zur Verfügung gestellt.<br />
Wasser:<br />
Für Los 1 sowie die Sanitäreinrichtung ist der Anschluss am Überflurhydranten an der südwestlichen<br />
Ecke des Bestandsgebäudes UKM 24 vorzusehen und Es steht auf der gegenüberliegenden Seite der<br />
Feuerwehrumfahrt steht ein Überflurhydrant zum Anschluss zur Verfügung. Vom AN ist beim<br />
Versorger (Gemeindewerke Murnau) ein Anschluss zu beantragen.<br />
Abwasser:<br />
Eine WC- und Wascheinrichtung ist vom AN zu erstellen und vorzuhalten.<br />
0.1.12 Schutzgebiete und Schutzzeiten<br />
Die Baustelle wird in einem in Betrieb befindlichen Krankenhaus betrieben.<br />
Die behördlichen Maßgaben, Richtlinien und Gesetz sind einzuhalten.<br />
Der Nutzer des Krankenhauses lässt Arbeiten von Mo. - Fr. in der Zeit von 7.00 - 19.00 Uhr zu.<br />
Darüber hinausgehende Arbeitszeiten sind rechtzeitig anzumelden und genehmigen zu lassen.<br />
Lärmintensive Arbeiten sind zu vermeiden. Lärmende Geräte sind einzuhausen ggf. mit Lüftung und<br />
Verlängerung der Abgasführung zu versehen (z. B. Kompressor, Estrichmischer u. ä.) oder durch z. B.<br />
Lieferestrich generell zu vermeiden.<br />
Evtl. unvermeidliche lärmintensive Arbeiten, welche auf benachbarte Bauteile Schall- und<br />
Vibrationseinflüsse bewirken, sind voranzumelden, mit dem Auftraggeber abzustimmen und freigeben<br />
zu lassen.<br />
Meißel- und Stemmarbeiten mit Kompressor sind auszuschließen.<br />
Der AN hat sich bereits im Vorfeld der <strong>Angebot</strong>slegung über die örtlichen Verhältnisse durch<br />
Ortsbesichtigung zu informieren.<br />
0.2. Angaben zur Ausführung<br />
0.2.1 Besondere Erschwernisse aus Klinikbetrieb<br />
Daraus resultieren Einschränkungen und Verpflichtung in Bezug auf:<br />
- den zulässigen Lärmpegel von Maschinen und Geräten; diese müssen funkentstört und<br />
schallgedämmt sein<br />
- die Ausführung Körperschall übertragender Arbeiten zu bestimmten Tageszeiten<br />
- die besondere Sorgfalt hinsichtlich Staubentwicklung- offene Fenster, offene Türen,<br />
Staubschutzwände<br />
- die Freihaltung von Fluchtwegen<br />
- die Freihaltung von Anfahrts- und Rettungswegen<br />
- die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, der Nachschau und Kontrolle nach Arbeiten mit
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />
Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage ost<br />
Situationsbeschreibung und ATV<br />
offener Flamme, Trennschneidern etc.; für diese Arbeiten ist eine Anmeldung vorzulegen.<br />
- die Ausführung von Arbeiten, die besondere Vibrationen und Erschütterungen verursachen<br />
- die Benutzung von Handys im Baubereich innen (ist untersagt)<br />
- die permanente Freihaltung der Zuliefer- und Entsorgungswege der Klinik<br />
- der jederzeit störungsfrei u haltende Flugverkehr, siehe hierzu die besonderen Hinweise im Kapitel<br />
BE<br />
- die ständige Freihaltung der Zugänge zu Energieanschlüssen und Revisionsöffnungen<br />
0.2.4 Schuttentsorgung, Entsorgungseinrichtungen<br />
Die von der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde geforderte Trennung von Bauabfällen ist<br />
einzuhalten. Demontierte oder abgebrochene Bauteile oder Baustoffe gehen in das Eigentum des AN<br />
über, sofern nicht ausdrücklich in der Pos. eine davon abweichende Aussage getroffen wird. Jede<br />
Firma ist für die Entsorgung des eigenen Bauschutts und der Verpackungs-, Rest- oder<br />
Abfallmaterialien der eigenen Leistung verantwortlich.<br />
Die Bauleitung hat das Recht, Verpackungsmaterialien, solange sie eindeutig zuzuordnen sind, zu<br />
kennzeichnen. Verpackungsmaterialien dürfen nicht zwischengelagert werden.<br />
Die Baustelleneinrichtung ist von jeder Firma in Ordnung zu halten. Abfallbehälter, welche der<br />
Sammlung von Speise- und Brotzeitresten dienen, sind als geschlossene Behälter auszuführen und<br />
geschlossen zu halten.<br />
0.2.5 Verkehrssicherungspflicht<br />
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt, soweit sie dem AN übertragen werden kann, dem AN.<br />
0.2.6 Gleichzeitige Arbeiten<br />
Beiliegendem Lageplan ist die zeitgleich von Dritten zu erstellende Vorabmaßnahmen (UKM 35) und<br />
die gemeinsam genutzte Zufahrt und die BE-Fläche zu entnehmen.<br />
Dem AN wird eine BE-Fläche südlich der zu erstellenden Containeranlage) für Tagesunterkünfte und<br />
Materialcontainer zugewiesen. (Hanglage!).<br />
Es ist aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse eine just-in-time Anlieferung erforderlich.<br />
Aufgrund des hohen Koordinationsaufwandes mit dem zeitgleichen Klinikbetrieb durchgeführte<br />
Maßnahme und der Abstimmung mit dem Klinikbetrieb ist die Teilnahme an der 14-tägigen Jour fixe<br />
Besprechung durch den Firmenbauleiter des AN jeweils Mittwoch vormittags verpflichtend<br />
(vertragliche Hauptpflicht).
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage Ost<br />
KGR KOSTENAUSWERTUNG Titelkosten netto<br />
EURO gesamt<br />
100 GRUNDSTÜCK<br />
200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN<br />
300 BAUWERKSKONSTRUKTIONEN<br />
300 A Rohbauarbeiten<br />
301 Baustelleneinrichtung<br />
316/317 Baukonstruktion + Stahbauarbeiten<br />
300 B Ausbau<br />
318 Abdichtung gegen Wasser<br />
319 Dachabdichtungsarbeiten<br />
320 Klempnerarbeiten<br />
324 Wärmedämmverbundsystem<br />
325 Fliesen- und Plattenarbeiten<br />
327 Schreinerarbeiten - Türen<br />
329 Außensonnenschutz<br />
330 Innenliegender Blendschutz /Verdunkelung<br />
331 Fensterelemente<br />
333 Metallbauarbeiten Türen<br />
334 Schlosserarbeiten<br />
336 Maler- und Tapezierarbeiten<br />
337 Bodenbelagsarbeiten<br />
338 Natursteinarbeiten<br />
339 Abgehängte Decken<br />
340 Trockenbauarbeiten - Wände<br />
345 Schließanlagen<br />
346 Gerüstarbeiten<br />
360 Gebäudereinigung<br />
372 Handlauf<br />
373 Wandschutz Flure<br />
375 Feste Einbaumöbel<br />
376 Medienkanal<br />
380 Sonstige Maßnahmen für Baukonstuktion<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> 1 von 2 14.02.2011
BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />
PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage Ost<br />
KGR KOSTENAUSWERTUNG Titelkosten netto<br />
EURO gesamt<br />
400 BAUWERK TECHN. ANLAGEN<br />
LV Teil IB Gangl<br />
410 1.1 Entwässerung / Erschließung<br />
1.2 Wasserversorgung / Erschließung<br />
1.3 Ausstattung / Hygiene<br />
420 1.5.1 Statische Heizung<br />
1.5.2 Raumlufttechnische Anlagen<br />
1.6 Bestandsdokumentation<br />
430 Lufttechnische Anlagen<br />
LV Teil Pro Elektroplan<br />
440 Starkstromanlagen<br />
442 Sicherheitsbeleuchtung<br />
444 Niederspannungsinstallationsanlagen<br />
445 Beleuchtungsanlagen<br />
446 Blitzschutz und Potentialausgleich<br />
448 Allgemeines<br />
450 Fernmeldetechnische Anlagen<br />
452 Such- und Signalanlagen<br />
454 Elektroakustische Anlagen<br />
455 Fernseh- und Antennenanlagen<br />
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen<br />
457 LV Teil Ascot EDV<br />
600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE<br />
619 Sonstige Ausstattung<br />
700 BAUNEBENKOSTEN<br />
GESAMTSUMME NETTO KGR 100 - 700<br />
GESAMTSUMME BRUTTO KGR 100 - 700<br />
bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />
<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> 2 von 2 14.02.2011