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Angebot - bauer winter baumanagement gmbh

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Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 35/5 Container Ost<br />

<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />

Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />

wurden mit der Aufforderung zur <strong>Angebot</strong>sabgabe vom 14.02.2011<br />

die nachfolgend aufgeführten Vergabe- und Vertragsunterlagen übermittelt:<br />

Bezeichnung Seitenzahl Stand<br />

1 Formblatt „Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die<br />

Vollständigkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren<br />

Geltung für das <strong>Angebot</strong>“<br />

02/2011<br />

2 Aufforderung zur <strong>Angebot</strong>sabgabe 6/2010<br />

3 Formblatt „<strong>Angebot</strong>“ 6/2010<br />

4 Formblatt „Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters“ 6/2010<br />

5 Formblatt „Verpflichtungserklärung des Bieters“ 6/2010<br />

6<br />

7<br />

Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“<br />

Formblatt „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein<br />

/ unser Unternehmen eingerichtet ist“ (233)*)<br />

2<br />

6/2010<br />

VHB 2008<br />

8 Formblatt „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein<br />

/ unser Unternehmen N I C H T eingerichtet ist“ (234)*)<br />

2 VHB 2008<br />

9<br />

10<br />

11<br />

Formblatt „Personal- und Geräteliste“<br />

Formblatt „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ (2210)*)<br />

Formblatt „Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme“<br />

(2220)*)<br />

3<br />

3<br />

02/2011<br />

VHB 2008<br />

VHB 2008<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

Formblatt „Aufgliederung wichtiger Einheitspreise“ (223)*) - entfällt<br />

Bauvertragsbedingungen (BauVB)<br />

Liste „Beiliegende Unterlagen und Pläne“<br />

Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“<br />

Formblatt „Vorauszahlungsbürgschaft“<br />

Formblatt „Abschlagszahlungsbürgschaft“<br />

Formblatt „Abschlagszahlungsbürgschaft auf Bauteile und Baustoffe“<br />

Formblatt „Mängelhaftungs- und Überzahlungsbürgschaft“<br />

1 VHB 2008<br />

02/2011<br />

02/2011<br />

02/2011<br />

02/2011<br />

02/2011<br />

02/2011<br />

02/2011<br />

20<br />

21<br />

Kostenauswertung Container Ost<br />

Aufkleber 02/2011<br />

22 Mindestbedingungen für Nebenangebote<br />

Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen<br />

und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong><br />

Hiermit bestätige/n ich/wir, die oben genannten Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig in der<br />

o.g. Fassung erhalten zu haben.<br />

Ich/Wir bestätige/n weiter, dass die oben genannten Vergabe- und Vertragsunterlagen, soweit sie<br />

dem <strong>Angebot</strong>sschreiben nicht beigefügt sind (siehe Liste der Anlagen zum „<strong>Angebot</strong>sschreiben“),<br />

Bestandteil des von mir/uns eingereichten <strong>Angebot</strong>s sind und daher uneingeschränkt für mein/unser<br />

<strong>Angebot</strong> gelten.<br />

.................................................. ...................................................................<br />

Ort, Datum (Stempel und rechtsverbindliche<br />

Unterschrift)<br />

Hinweis: Wird das vorliegende Formblatt zur Bestätigung und Geltung der<br />

Vergabeunterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt mit dem <strong>Angebot</strong><br />

abgegeben, ist das <strong>Angebot</strong> nicht vollständig und kann ausgeschlossen werden.<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Formblatt Vollständigkeit/EU<br />

*) gemäß VHB Bayern Ausgabe 2008 – Stand 01.02.2011 Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 14<br />

Aufforderung<br />

zur Abgabe<br />

eines <strong>Angebot</strong>s<br />

Firma<br />

Baumaßnahme:<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik<br />

Murnau UKM 35/5 Container Ost<br />

Ausweichstandort<br />

<strong>Angebot</strong> für:<br />

Containeranlage<br />

Vergabe-Nr.:<br />

UKM 35/5-1<br />

Murnau am Staffelsee, den 14.02.2011<br />

Auftraggeber:<br />

Berufsgenossenschaftl. Verein für<br />

Heilbehandlung Murnau e.V.<br />

Loristraße 8<br />

80335 München<br />

Telefon: 08841 / 48 - 2779<br />

Telefax: 08841 / 48 - 2111<br />

Vergabeart:<br />

Offenes Verfahren<br />

Nicht Offenes Verfahren<br />

Verhandlungsverfahren<br />

Eröffnungstermin<br />

Datum: 11.03.2011<br />

Uhrzeit: 10:00 Uhr<br />

Ort: Berufsgenossenschaftliche<br />

Unfallklinik Murnau,<br />

Prof. Küntscher Str.8<br />

82418 Murnau/Staffelsee<br />

Sekr. Verwaltung<br />

Zimmer 3.017<br />

Die Bindefrist für das <strong>Angebot</strong> endet am:<br />

30.04.2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 2 von 14<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

es ist beabsichtigt, gemäß diesem Aufforderungsschreiben die in den anliegenden Vergabeunterlagen<br />

beschriebenen Leistungen zu vergeben.<br />

Grundlagen für die <strong>Angebot</strong>sbearbeitung und <strong>Angebot</strong>sabgabe sind:<br />

1. Für die Ausführungszeit gilt Ziff. 5 der Bauvertragsbedingungen (BauVB).<br />

2. Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen:<br />

Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2 der EU-weiten Bekanntmachung:<br />

a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters,<br />

aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches<br />

Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt<br />

worden ist, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 a) VOB/A;<br />

bb) dass er sich nicht in Liquidation befindet, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 b) VOB/A;<br />

cc) nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit<br />

als Bewerber in Frage stellt, vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 2 c) VOB/A; eine nachweislich begangene<br />

schwere Verfehlung einer natürlichen Person ist einem Unternehmen als Bewerber<br />

zuzurechnen, wenn die natürliche Person für den Bewerber bei der Führung der<br />

Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat.<br />

dd) die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt zu haben, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 d)<br />

VOB/A;<br />

ee) dass die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt, vgl. § 16 Abs. 1<br />

Nr. 2 e) VOB/A.<br />

Hinweis: Die vorgenannten Eigenerklärungen können mit der <strong>Angebot</strong>sabgabe im Formblatt<br />

„<strong>Angebot</strong>“ abgegeben werden, in dem dort die zutreffenden Erklärungen<br />

angekreuzt werden.<br />

Der Auftraggeber wird von den Bietern, deren <strong>Angebot</strong>e in die engere Wahl<br />

kommen, die voranstehenden Eigenerklärungen durch Vorlage der Bescheinigungen<br />

der zuständigen Stellen bestätigen lassen.<br />

b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen<br />

Geschäftsjahre, § 6 Abs. 3 Nr. 2 a) VOB/A;<br />

c) Erklärung über den Umsatz des Bieters, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen<br />

Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen<br />

Leistungen vergleichbar sind, § 6 Abs. 3 Nr. 2 a) VOB/A<br />

d) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den seit<br />

der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art<br />

und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 2 b) mit<br />

folgenden Angaben für jedes Referenzobjekt:<br />

� Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners<br />

beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 3 von 14<br />

� Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung und Angaben<br />

zur Projektgröße (BRI, BGF, Anzahl der Ebenen, Nutzungsart, erbrachte Leistungen);<br />

� Benennung der Auftragssumme;<br />

� Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung<br />

� Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern<br />

oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des<br />

Eigenleistungsanteils.<br />

e) Erklärung des Bieters über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren<br />

jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,<br />

§ 6 Abs. 3 Nr. 2 c) VOB/A<br />

Präqualifizierte Unternehmen können anstellen der vorgenannten Nachweise gem. Ziffer<br />

2. b) – e) im Formblatt „<strong>Angebot</strong>“ die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des<br />

Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen<br />

sind.<br />

2. Bestandteile des <strong>Angebot</strong>s:<br />

3.1 <strong>Angebot</strong>sbestandteile sind das vom Bieter ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene<br />

<strong>Angebot</strong>sschreiben gemäß beigefügtem Formblatt „<strong>Angebot</strong>“ sowie die im Formblatt „<strong>Angebot</strong>“<br />

auf S. 1 einleitend als „Anlagen“ genannten und angekreuzten Unterlagen.<br />

3.2 Folgende Erklärungen sind vom Bieter – neben dem Leistungsverzeichnis - ausgefüllt gemäß<br />

den beiliegenden Formblättern oder als separate Anlagen dem <strong>Angebot</strong> beizufügen:<br />

3.2.1 Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen<br />

und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong><br />

3.2.2 „Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters“ gemäß Formblatt<br />

3.2.3 „Verpflichtungserklärung des Bieters“ gemäß Formblatt<br />

3.2.4 „Bietergemeinschaftserklärung“ gemäß Formblatt<br />

3.2.5 „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein / unser Betrieb eingerichtet<br />

ist“ gemäß Formblatt (233)<br />

3.2.6 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein / unser Betrieb n i c h t<br />

eingerichtet ist“ gemäß Formblatt (234)<br />

3.2.7 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ gemäß Formblatt (2210)<br />

(wird nicht Vertragsbestandteil, nur soweit entsprechend kalkuliert wurde)<br />

3.2.8 „Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme“ gemäß Formblatt (2220)<br />

(wird nicht Vertragsbestandteil, nur soweit entsprechend kalkuliert wurde)<br />

3.2.8 „Aufgliederung wichtiger Einheitspreise“ gemäß Formblatt (223)<br />

(wird nicht Vertragsbestandteil), wenn entsprechend kalkuliert wurde<br />

3.2.9 Personal- und Geräteliste<br />

3.2.10 Kostenauswertung Container Ost<br />

3.2.11<br />

3.2.12<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 4 von 14<br />

3.3 Folgende weitere Angaben/Unterlagen sind vom Bieter zusätzlich als separate Anlagen dem<br />

<strong>Angebot</strong> beizufügen:<br />

3.3.1 Auftragsbezogenes Bauablaufkonzept nach Ziffer 9.1<br />

3.3.2 Auftragsbezogenes Konzept zur Einhaltung der Termine nach Ziffer 9.2<br />

3.3.3 Auftragsbezogenes Konzept der effizienten Wiederverwendung nach Ziffer 9.3<br />

3.3.4 Bestätigung des Bieters über die gemäß nachfolgender Ziffer 15 durchgeführte Ortsbesichtigung<br />

3.3.5<br />

4. Die Erteilung des Auftrags wird unabhängig von obiger Ziff. 3 von folgenden Nachweisen abhängig<br />

gemacht:<br />

5. An Sicherheiten werden gefordert:<br />

5.1 Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (ohne Ust, siehe<br />

Ziffer 17.1.1 BauVB).<br />

5.2 Im Falle von Vorauszahlungen:<br />

Vorauszahlungssicherheit (siehe Ziffern 16.11 und 17.1.2 BauVB).<br />

5.3 Allgemeiner Sicherheitseinbehalt i.H.v. 5 v.H. von allen Abschlagszahlungen ohne<br />

USt, der durch Bankbürgschaft abgelöst werden kann (s. Ziff. 17.1.3 BauVB).<br />

5.4 Im Falle von Abschlagszahlungen auf Bauteile oder Stoffe:<br />

Abschlagszahlungssicherheit (siehe Ziffer 17.1.4 BauVB).<br />

5.5 ��<br />

Mängelhaftungs- und Überzahlungseinbehalt in Höhe von 5 v.H. der Schlussrechnungssumme<br />

(einschl. USt), der durch Mängelhaftungs- und Überzahlungssicherheit<br />

abgelöst werden kann (siehe Ziffer 17.1.5 BauVB).<br />

6. Losaufteilung:<br />

6.1 Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.<br />

6.2 Es können <strong>Angebot</strong>e für ein Los, mehrere Lose oder die Gesamtleistung abgegeben<br />

werden.<br />

6.3 Der Auftraggeber behält sich vor, auf der Grundlage der <strong>Angebot</strong>swertung eine Vergabe<br />

der Gesamtleistung oder eine losweise Vergabe (einzelne oder mehrere Lose) vorzunehmen.<br />

Weitere Losbegrenzungen bestehen nicht<br />

6.4 Es können ausschließlich Lose nach folgender Maßgabe angeboten werden:<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 5 von 14<br />

7. Nebenangebote<br />

7.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />

7.2 Nebenangebote sind nach folgender Maßgabe zugelassen:<br />

7.2.1 Wird eine Leistung angeboten, die in technischer Hinsicht vom Leistungsverzeichnis<br />

abweicht, hat der Bieter bei der/den betreffenden Position/-en des<br />

Leistungsverzeichnisses auf eine Anlage zum <strong>Angebot</strong> hinzuweisen. In dieser<br />

ist die abweichende Leistung eindeutig zu beschreiben und die technische<br />

Gleichwertigkeit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen.<br />

7.2.2 Nebenangebote in ausschließlich technischer Hinsicht und sind auch ohne<br />

Abgabe eines Hauptangebotes zulässig. Sonstige Nebenangebote sind nur in<br />

Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig.<br />

7.2.3 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche<br />

deutlich bezeichnet und gekennzeichnet sein. Die Anzahl der Nebenangebote<br />

ist an der im <strong>Angebot</strong>sschreiben (gemäß Formblatt) bezeichneten Stelle aufzuführen.<br />

7.2.4 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und<br />

erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist,<br />

soweit möglich, beizubehalten.<br />

Alle Leistungen, die vom Nebenangebot umfasst sind, müssen nachvollziehbar<br />

und zuordenbar zu dem der Ausschreibung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis<br />

(einschl. betroffener Positionsnummern) benannt und beschrieben<br />

sein. Gleichermaßen sind zugeordnet zu den Einheitspreispositionen<br />

des der Ausschreibung zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses im<br />

Nebenangebot unter Übernahme der gleichen Positionsnummernsystematik<br />

die Einheitspreise des Nebenangebots zu bilden und anzubieten.<br />

Änderungsvorschläge müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien<br />

Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Eine prüfbare Darstellung<br />

in technischer und preislicher Hinsicht ist dem Nebenangebot beizufügen.<br />

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen<br />

Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt<br />

ist, hat er im <strong>Angebot</strong> entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit<br />

dieser Leistung zu machen.<br />

7.2.5 Unabhängig von Ziff. 7.2.4 sind Nebenangebote, soweit sie Teilleistungen<br />

(Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen,<br />

entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen<br />

aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).<br />

7.2.6 Das Nebenangebot muss – soweit nach Art der Leistung erforderlich – enthalten:<br />

- Erläuterungsbericht<br />

Der Entwurf ist nach technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen<br />

Gesichtspunkten zu begründen. Die Bauleistung und ihre Herstellung<br />

sind zu beschreiben. Wesentliche Abweichungen vom Hauptangebot<br />

sind aufzuführen.<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 6 von 14<br />

- Konstruktionspläne<br />

Die vorgeschlagene Ausführung ist zeichnerisch in Ansichten, Grundrissen,<br />

Längs- und Querschnitten und wichtigen Einzelheiten mit Maßangaben<br />

darzustellen.<br />

- Baustelleneinrichtungsplan<br />

Die wesentlichen Abweichungen vom Hauptangebot sind aufzuführen.<br />

- Bauzeitenplan<br />

Er muss in grafischer Darstellung den zeitlichen Ablauf der wesentlichen<br />

Arbeitsgänge sowie den dafür vorgesehenen Personal- und Geräteeinsatz,<br />

bezogen auf die Werktage nach Baubeginn, enthalten.<br />

- Statische Vorbemessung<br />

Sie muss prüfbar erkennen lassen, dass das Nebenangebot den Anforderungen<br />

des Hauptangebotes genügt.<br />

- Mengenermittlung<br />

Wesentlichen Abweichungen vom Hauptangebot sind aufzuführen.<br />

- Leistungsverzeichnis<br />

Es muss alle für die Herstellung des Bauwerks erforderlichen Positionen<br />

und diese in der sachlichen Reihenfolge des Hauptangebotes enthalten,<br />

so dass ein unmittelbarer Vergleich mit diesem möglich ist.<br />

Wenn als Folge des Nebenangebots einzelne Positionen des Hauptangebots<br />

ersetzt oder in anderer Weise betroffen werden, so sind diese im LV des Nebenangebotes<br />

anzugeben und in der <strong>Angebot</strong>serklärung getrennt aufzuführen.<br />

Neue, im LV des Hauptangebotes nicht vorgesehene Leistungspositionen<br />

sind jeweils am Ende eines Abschnitts im LV des Nebenangebotes unter<br />

neuer Positionsnummer anzufügen.<br />

7.3 Für gem. Ziffer 7.2 zugelassene Nebenangebote gelten zusätzlich folgende Mindestbedingungen<br />

sowie die folgenden Anforderungen für Nachweise der Gleichwertigkeit:<br />

7.3.1 Mindestbedingungen für technische Nebenangebote:<br />

Technische Nebenangebote müssen die Mindestbedingungen erfüllen, welche<br />

im Beiblatt zur vorliegenden Aufforderung zur <strong>Angebot</strong>sabgabe „Mindestbedingungen<br />

für Nebenangebote“ im Einzelnen aufgelistet sind.<br />

Die Einhaltung der Mindestbedingungen ist mit <strong>Angebot</strong>sabgabe nachzuweisen.<br />

7.3.2 Erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit<br />

Bereits mit dem <strong>Angebot</strong> sind für technische Nebenangebote die Nachweise<br />

für die Gleichwertigkeit vorzulegen.<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 7 von 14<br />

8. Wertung der <strong>Angebot</strong>e<br />

Der Auftraggeber verfährt bei der Wertung der <strong>Angebot</strong>e (Haupt- und Nebenangebote) nach<br />

§ 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A. Zuschlagskriterien sind die nachfolgend benannten Kriterien:<br />

8.1 Kriterien der Auftragsentscheidung<br />

Zuschlagskriterium Gewichtung<br />

a. Preis<br />

b. <strong>Angebot</strong>sbezogene Qualitäts- und Leistungsmerkmale,<br />

verkörpert durch folgende objektiven Bestandteile:<br />

• Auftragsbezogenes Bauablaufkonzept nach Ziffer 9.1<br />

des vorliegenden Schreibens<br />

• Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine<br />

nach Ziffer 9.2 des vorliegenden Schreibens<br />

• Auftragsbezogenes Konzept der effizienten Wiederverwendung<br />

nach Ziffer 9.3 des vorliegenden Schreibens<br />

8.2 Erläuterung der Wertung der <strong>Angebot</strong>e:<br />

Gesamt: 100%<br />

70 %<br />

30 %<br />

davon:<br />

10 %<br />

10 %<br />

10 %<br />

Der Auftraggeber wird bei der Bewertung der <strong>Angebot</strong>e eine Bewertungsmatrix mit einem<br />

Punktesystem verwenden, bei dem maximal 1.000 Punkte erreicht werden können. Die<br />

maximale Punktezahl entspricht der Gesamtgewichtung der vorgenannten Zuschlagskriterien<br />

von 100%. Die nachfolgenden Hinweise für die Bewertung der <strong>Angebot</strong>e, gelten<br />

nur für die <strong>Angebot</strong>e, die auf der 4. Stufe der <strong>Angebot</strong>sprüfung und -wertung in die eigentliche<br />

<strong>Angebot</strong>swertung gelangen.<br />

9.2.1 Hinweise für die Preisbewertung:<br />

Die Gewichtung des Gesamtangebotspreises mit 70% wird mit einer maximalen<br />

Punktezahl für die Bewertung des Gesamtangebotspreises mit 700 Punkten<br />

umgesetzt.<br />

Die maximale Punktezahl erhält das <strong>Angebot</strong> mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis<br />

nach Ziffer 4.6 des Formblattes „Preisblatt“. <strong>Angebot</strong>e, deren Gesamtangebotspreis<br />

um 50% oder mehr über dem niedrigsten Gesamtangebotspreis<br />

liegen, erhalten 0 Punkte. Die Gesamtangebotspreise, die innerhalb der<br />

vorgenannten Spanne von 50% liegen, erhalten linear entsprechend der jeweiligen<br />

Preisdifferenz zum preislich niedrigsten Gesamtangebotspreis Punkteabzüge.<br />

9.2.3 Hinweise für die Bewertung der angebotsbezogenen Qualitäts- und Leistungsmerkmale<br />

Die Bewertung der jeweiligen Unterkriterien der angebotsbezogenen Qualitäts- und<br />

Leistungsmerkmale erfolgt anhand des nachfolgenden Bewertungsschemas<br />

5 Punkte Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und<br />

uneingeschränkt<br />

4 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters<br />

zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite<br />

und Schwächen aufweisen<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 8 von 14<br />

3 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters<br />

zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe<br />

Defizite und Schwächen aufweisen<br />

2 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters<br />

zum jeweiligen Merkmal weitereichende bzw. gewichtige<br />

Defizite und Schwächen aufweisen oder: Das <strong>Angebot</strong> enthält<br />

zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige<br />

Aussagen<br />

1 Punkt Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben dies Bieters<br />

zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende<br />

Defizite und Schwächen aufweisen.<br />

0 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters<br />

zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend<br />

bzw. unzureichend sind, oder: Das <strong>Angebot</strong> enthält zum<br />

jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.<br />

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jedes Unterkriterium erfolgt durch die Verwendung<br />

eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die<br />

jeweilige maximale Punktezahl erzielt werden kann.<br />

8.2.3 Gesamtergebnis<br />

Das Gesamtergebnis der Bewertung nach der Bewertungsmatrix ergibt sich aus der<br />

Summe der für jedes Zuschlagskriterium / Unterkriterium nach den voranstehenden<br />

Hinweisen ermittelten Punktezahl. Das Gesamtergebnis legt den Rang des <strong>Angebot</strong>s<br />

fest.<br />

8.3 Weitere Vorgaben für die Bewertung<br />

8.3.1 Preisnachlässe<br />

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die<br />

• ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden<br />

und<br />

• an der im <strong>Angebot</strong>sschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.<br />

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des <strong>Angebot</strong>s und werden im Auftragsfall<br />

Vertragsinhalt.<br />

8.3.2 Die Preisangebote zu Eventualpositionen und zum LV werden mit den dort genannten<br />

Massen und Mengenangaben sowie sonstigen dort aufgeführten Leistungsanforderungen<br />

in die Wertung der <strong>Angebot</strong>e mitaufgenommen; Ziffer 1.7 BauVB bleibt unberührt.<br />

9. Konzepte des Bieters zur angebotenen Auftragsdurchführung<br />

Entsprechend Ziffer 3.3 müssen dem <strong>Angebot</strong> die vom Bieter auszuarbeitenden schriftlichen<br />

Konzepte gemäß der nachfolgenden Vorgaben beigefügt sein:<br />

9.1 Auftragsbezogenes Bauablaufkonzept<br />

Das mit dem <strong>Angebot</strong> vorzulegende schriftliche Bauablaufkonzept muss darstellen, welche<br />

organisatorischen Dispositionen der Bieter im Auftragsfall zum Bauablauf treffen wird,<br />

um die Vertragsleistungen während der gesamten Bauzeit ordnungsgemäß erbringen zu<br />

können. Die Konzeptdarstellung muss die organisatorische, geräte- sowie personalmäßige<br />

Ablaufplanung für die ausgeschriebene Vertragsleistungen beschreiben. Die Konzept-<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 9 von 14<br />

darstellung des Bieters muss zu folgenden Aspekten der Bauablaufplanung Aussagen<br />

enthalten:<br />

• Struktur der Baustellenorganisation einschließlich Overhead;<br />

• Organisation der Absicherung ausreichender personeller Besetzung der Baustelle,<br />

einschließlich Bauleitungspersonal sowie Personalreserveplanung; eine<br />

Bezugnahme auf die mit dem <strong>Angebot</strong> abzugebende „Personal- und Geräteliste“<br />

reicht nicht aus;<br />

• Organisation der Absicherung ausreichender Geräteeinsatzmöglichkeiten,<br />

einschließlich Organisation der Wartung und Instandhaltung vor Ort, Organisation<br />

von Ersatzgerät bei Geräteausfall; eine Bezugnahme auf die mit dem<br />

<strong>Angebot</strong> abzugebende „Personal- und Geräteliste“ reicht nicht aus;<br />

• Phasenweise Darstellung in Bezug auf den Bauablauf<br />

• Darstellung der organisatorischen, fachlichen und bauablaufmäßigen Einbindung<br />

der vorgesehenen Nachunternehmer;<br />

9.2 Auftragsbezogenes Konzept zur Einhaltung der Termine<br />

Das mit dem <strong>Angebot</strong> vorzulegende schriftliche auftragsbezogene Konzept zur Einhaltung<br />

der Termine hat darzustellen, wie die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen<br />

vorgegebenen Termine bezogen auf die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen<br />

eingehalten werden. Die Konzeptdarstellung des Bieters muss zu folgenden Aspekten<br />

der Termineinhaltung Aussagen enthalten:<br />

• Darstellung eines Termin-/Bauzeitenplans mit Meilensteinen<br />

• Darstellung der terminlichen Berücksichtigung der von der Ausführungsplanung<br />

des AN abhängigen bauseitigen Vorleistungen (Fundamente, Grundleitungen)<br />

• Technologiebeschreibung mit Kapazitätszusagen unter Angeben zum arbeitstäglichen<br />

Baufortschritt unter Berücksichtigung ggf. ungünstiger Witterung und<br />

von Störungen im Bauablauf (z.B. Havarien);<br />

• Organisation der Terminplanung zur Sicherstellung der Termineinhaltung, zur<br />

Berücksichtigung von Schlechtwetter-/Winterzeiten sowie zu Notwendigkeiten<br />

eines i.S.v. § 5 Abs. 1 VOB/B verstärkten Förderungspflicht;<br />

• Angaben zur Reserveplanung und zur Berücksichtigung von ggf. erforderlich<br />

werdenden Beschleunigungsmaßnahmen.<br />

9.3. Auftragsbezogenes Konzept der effizienten Wiederverwendung<br />

Es ist ein schriftliches Konzept wie der Interimsbau nach seiner Nutzung durch den<br />

Auftraggeber mit der Absicht des Verkaufs und Wiederaufbaus effizient abgebaut und<br />

wieder aufgebaut werden kann.<br />

• Detaillierte Darstellung der notwendigen Arbeitsschritte des Abbaus und des<br />

Wiederaufbaus.<br />

• Detaillierte Darstellung des notwendigen Zeitbedarfs für Abbau und Wiederaufbau<br />

einschl. Be- und Entladung der Transportfahrzeuge.<br />

• Detaillierte Darstellung des Logistikkonzeptes für Abbau und Wiederaufbau<br />

• Kostenangebot für Abbau einschl. Verladung auf Transportfahrzeuge und<br />

schlüsselfertigen Wiederaufbau ohne vom AG veranlasste Änderungen einschl.<br />

Abladen unter Berücksichtigung des Zeitpunktes über die Preisindexe des statistischen<br />

Bundesamtes bezogen auf den Zeitpunkt der <strong>Angebot</strong>slegung.<br />

10. Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.<br />

11. Die ausgeschriebenen Leistungen unterliegen im Auftragsfall dem Steuerabzugsverfahren gemäß<br />

dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe. Für den Auftragsfall<br />

wird um Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gebeten.<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 10 von 14<br />

12. Vergabekammer:<br />

Regierung von Oberbayern,<br />

Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München<br />

13. Nicht beigefügte Vergabeunterlagen<br />

a) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die<br />

Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B, Fassung 2009)<br />

b) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C)<br />

c) ………………………………………………….<br />

können zu den üblichen Bürozeiten nach Terminabsprache beim Auftraggeber eingesehen werden.<br />

14. Anfragen der Bieter<br />

Anfragen zum Ausschreibungsinhalt sind unter Verwendung folgender Kontaktdaten beim Auftraggeber<br />

einzureichen:<br />

Name: Christian Stemmer<br />

Anschrift: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau, Prof.-Küntscher-Str. 8<br />

82481 Murnau am Staffelsee<br />

Telefax: 08841 / 48 - 2111<br />

E-Mail: technik@bgu-murnau.de<br />

Die schriftlichen Anfragen müssen spätestens bis<br />

beim Auftraggeber eingehen.<br />

01.03.2011<br />

Schriftliche Anfragen der Bieter, die im Interesse der Gleichbehandlung für sämtliche Bieter Bedeutung<br />

für die <strong>Angebot</strong>sbearbeitung haben können, werden gesammelt und mit der Antwort<br />

sämtlichen Bietern gleichlautend bekannt gemacht.<br />

15. Ortsbesichtigung<br />

Ortsbesichtigung nach vorheriger Anmeldung beim Auftraggeber (siehe Seite 1) und Genehmigung.<br />

Eine Ortsbesichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist Pflicht und muss vom Bieter<br />

schriftlich bestätigt werden. Eine unterlassene Ortsbesichtigung führt zum <strong>Angebot</strong>sausschluss.<br />

Zur Durchführung der vorgenannten Ortsbesichtigung wird der Bieter<br />

zu folgendem Ortsbesichtigungstermin eingeladen:<br />

16. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen<br />

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter<br />

unverzüglich den Auftraggeber vor <strong>Angebot</strong>sabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Der Bieter<br />

hat in gleicher Weise zu verfahren, wenn sich für ihn aus der Leistungsbeschreibung und den<br />

sonstigen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen die Bauausführung nicht mit hinreichender<br />

Klarheit ergibt, er aber in seiner Kalkulation darauf abstellen will.<br />

17. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen<br />

<strong>Angebot</strong>e von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen<br />

Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 11 von 14<br />

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der<br />

Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich<br />

und rechtlich mit anderen Bietern verbunden ist.<br />

18. <strong>Angebot</strong><br />

18.1 Das <strong>Angebot</strong> ist in all seinen Bestandteilen, d.h. auch in allen Anlagen, in deutscher<br />

Sprache abzufassen.<br />

18.2 Für das <strong>Angebot</strong> sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Die<br />

Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist -<br />

ausgenommen beim Leistungsverzeichnis (vgl. nachfolgend Ziffer. 18.3) - unzulässig.<br />

18.3 Anstelle des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte<br />

Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom<br />

Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses bereits bei <strong>Angebot</strong>sabgabe<br />

ausdrücklich und schriftlich als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen müssen<br />

die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses<br />

vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten;<br />

sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit,<br />

den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie<br />

die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte,<br />

die <strong>Angebot</strong>ssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.<br />

Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis<br />

Bestandteil des <strong>Angebot</strong>s.<br />

Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein<br />

vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen, soweit mit dem <strong>Angebot</strong><br />

nur die Kurzfassung eingereicht wurde.<br />

18.4 Das <strong>Angebot</strong> besteht aus dem <strong>Angebot</strong>sschreiben und den dort benannten Anlagen<br />

sowie den unter Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 des vorliegenden Schreibens benannten Unterlagen<br />

und Erklärungen.<br />

18.5 Das <strong>Angebot</strong> muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten<br />

Erklärungen und Angaben enthalten. Unvollständige <strong>Angebot</strong>e werden ausgeschlossen,<br />

es sei denn es liegt ein Fall des § 16 Abs.1 Nr. 1 c) bzw. des § 16 Abs. 1 Nr. 3<br />

VOB/A vor. Dasselbe gilt, wenn die vom Auftraggeber gesondert verlangten Unterlagen<br />

nicht zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden.<br />

18.6 Ein Bieter, der in seinem <strong>Angebot</strong> die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen<br />

geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen<br />

verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13<br />

Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden <strong>Angebot</strong>e, bei denen der Bieter die Einheitspreise<br />

einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen<br />

umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 b)<br />

VOB/A).<br />

18.7 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen<br />

an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.<br />

18.8 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz<br />

„oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat<br />

(insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung) auch dann anzugeben,<br />

wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn<br />

er im <strong>Angebot</strong>sschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte<br />

Produkt anbietet. Enthält das <strong>Angebot</strong> weder die Produktangabe noch die Erklärung, ist<br />

das <strong>Angebot</strong> unvollständig.<br />

18.9 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation<br />

von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 12 von 14<br />

18.10 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.<br />

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer<br />

anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden<br />

Steuersatzes am Schluss des <strong>Angebot</strong>s hinzuzufügen.<br />

18.10 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem <strong>Angebot</strong> für die Anmeldung eines gewerblichen<br />

Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem <strong>Angebot</strong> darauf hinzuweisen.<br />

18.11 Wenn den Vergabeunterlagen Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der<br />

Bieter die seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem<br />

<strong>Angebot</strong> abzugeben. Soweit die Kalkulationsmethode des Bieters nicht der Aufgliederung<br />

der Formblätter entspricht, hat der Bieter seine Kalkulationsmethode in einer gesonderten<br />

Anlage zum <strong>Angebot</strong> abzugeben.<br />

18.12 Auf Verlangen hat der Bieter den Vollmachtsnachweis zu führen, falls sich die Vertretungsberechtigung<br />

der unterzeichnenden Personen nicht aus dem Handelsregister ergibt.<br />

18.13 Digitale <strong>Angebot</strong>e mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben<br />

werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich<br />

zugelassen ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte <strong>Angebot</strong>e sind nicht zugelassen.<br />

18.14 Datenträger und Datenaustausch für die <strong>Angebot</strong>sabgabe<br />

Ist den Vergabeunterlagen als Anlage ein Datenträger für die <strong>Angebot</strong>sbearbeitung beigefügt,<br />

so kann der Bieter wählen, ob er diesen zur Erstellung des <strong>Angebot</strong>s verwendet.<br />

In diesem Fall muss der Bieter die Vorgaben gem. Ziffer 15.2 des Schreibens „Aufforderung<br />

zur <strong>Angebot</strong>sabgabe“ beachten.<br />

Zusammen mit dem <strong>Angebot</strong> sind die vom Bieter erstellten Datenträger einzureichen.<br />

Für die Anwendung der Datenverarbeitung (DV) zur <strong>Angebot</strong>sabgabe gelten als weitere<br />

Bewerbungsbedingungen:<br />

Datenaustausch ist vom Auftraggeber für die Bearbeitungsphasen<br />

� <strong>Angebot</strong>sanforderung<br />

� <strong>Angebot</strong>sabgabe zugelassen.<br />

Für die Bearbeitungsphase Bauabrechnung zum erteilten Auftrag ist Datenaustausch<br />

zwingend vorgesehen.<br />

Unabhängig davon, ob der Unternehmer für die <strong>Angebot</strong>sabgabe die DV einsetzt, ist er im<br />

Auftragsfall für die Bauabwicklung zum Austausch von Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern<br />

verpflichtet.<br />

Der Datenaustausch für die <strong>Angebot</strong>sabgabe ist nach den Regelungen des Gemeinsamen<br />

Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) für den Datenaustausch „Leistungsverzeichnis“,<br />

Kennung 83, 84, 85 und 86 durchzuführen. Der Datenaustausch für die Abrechnung<br />

ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische<br />

Bauabrechnung (REB) GAEB 90 im Format DA 11 durchzuführen.<br />

Die übermittelten Daten und Datenträger (Windows kompatibel) sind zu kennzeichnen.<br />

Die Kennzeichnung muss mindestens enthalten:<br />

� den Namen des Unternehmens<br />

� die Bezeichnung der Baumaßnahme ggf. mit Losbezeichnung<br />

� die Projektnummer<br />

� die Bearbeitungsphase („<strong>Angebot</strong>“ oder „Abrechnung“)<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 13 von 14<br />

Die maschinenlesbaren Datenträger gelten in allen Datenaustauschphasen als Arbeitsmittel.<br />

Bei Abweichungen zwischen dem Inhalt des Datenträgers und der schriftlichen<br />

Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Auf inhaltliche<br />

Unterschiede gegenüber dem Datenträger hat der Unternehmer in einer Anlage<br />

zur schriftlichen Fassung hinzuweisen.<br />

Disketten als Datenträger werden sowohl vom Auftraggeber wie auch vom Bieter kostenlos<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

19. Unterlagen zum <strong>Angebot</strong><br />

Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers (auch bereits zur Vorlage mit dem <strong>Angebot</strong>) die<br />

Urkalkulation oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die<br />

Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt<br />

vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.<br />

Die Nichtvorlage führt dazu, dass das <strong>Angebot</strong> ausgeschlossen wird.<br />

20. Bietergemeinschaften<br />

20.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem <strong>Angebot</strong> die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich<br />

unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung gemäß dem in den Vergabeunterlagen<br />

vorgegebenen Formblatt „Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ abzugeben.<br />

20.2 Beim nicht offenen Verfahren werden <strong>Angebot</strong>e von Bietergemeinschaften, die sich erst<br />

nach der Aufforderung zur <strong>Angebot</strong>sabgabe gebildet haben, nicht zugelassen.<br />

21. Nachunternehmer<br />

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss<br />

er bereits mit seinem <strong>Angebot</strong> die Erklärungen über den beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern<br />

gemäß dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Formblatt “Verzeichnis der<br />

Nachunternehmer“ ausgefüllt abgeben.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, <strong>Angebot</strong>e ausschließen, die die vorgenannte Erklärung nicht,<br />

nicht vollständig oder unrichtig enthalten.<br />

22. Eignungsnachweise für andere Unternehmen<br />

Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen<br />

zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass<br />

ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen<br />

dieser Unternehmen mit dem <strong>Angebot</strong> vorzulegen.<br />

23. Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung Verpflichtungserklärung des Bieters<br />

Der Bieter hat dem <strong>Angebot</strong> die „Vertraulichkeitserklärung des Bieters“ sowie die „Verpflichtungserklärung<br />

des Bieters“ gemäß der beigefügten Formblätter (siehe Ziffer 3.2.2 und Ziffer<br />

3.2.3) rechtsverbindlich unterschrieben beizufügen. Auf Ziffer 3.4 wird verwiesen.<br />

Nach dem Inhalt der Formblätter gelten die Erklärungen für das Vergabeverfahren und im Auftragsfall<br />

auch für die Vertragsdurchführung.<br />

24. Datenträger <strong>Angebot</strong>sanforderung<br />

24.1 Den Vergabeunterlagen ist ein Datenträger mit insgesamt _____ Disketten/CD-ROM<br />

beigefügt.<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 14 von 14<br />

Der Aufbau der Datei für die <strong>Angebot</strong>sanforderung erfolgte nach der Kennung 83 der<br />

Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis des Gemeinsamen Ausschusses<br />

Elektronik im Bauwesen (GAEB), Ausgabe Juni 1990.<br />

Das Inhaltsverzeichnis der Disketten/CD-Rom liegt bei, die Disketten/CD-ROM wurden<br />

im _____________-Format beschrieben.<br />

25.2 Der Datenträger enthält die Langfassung mit Kurz- und Langtext des Leistungsverzeichnisses.<br />

25.3 Die Herstellung der Datenaustauschdatei erfolgte mit dem Umsetzprogramm des Programmsystems<br />

___________________________________<br />

26. Den vorliegenden Vergabeunterlagen ist das Formblatt „Inhaltsverzeichnis und Bestätigung<br />

über die Vollständigkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Geltung<br />

für das <strong>Angebot</strong>“ beigefügt. Der Bieter hat mit diesem Formblatt zu bestätigen, dass die<br />

darin beschriebenen und benannten Vergabeunterlagen dem Bieter vollständig vorlagen<br />

und dass die benannten und übermittelten Vergabe- und Vertragsunterlagen, die dem<br />

<strong>Angebot</strong> nicht als Anlage beigefügt sind, Bestandteil des <strong>Angebot</strong>s sind und uneingeschränkt<br />

für das <strong>Angebot</strong> gelten. Das Formblatt ist ausgefüllt mit dem <strong>Angebot</strong> vorzulegen.<br />

Wird das Formblatt „Inhaltsverzeichnis und Bestätigung über die Vollständigkeit der<br />

Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“ nicht vorgelegt,<br />

ist das <strong>Angebot</strong> unvollständig.<br />

Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, anliegendes <strong>Angebot</strong>sschreiben<br />

nebst Anlagen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag<br />

bis zum Einreichungstermin einzusenden oder abzugeben.<br />

Der Umschlag ist unter Verwendung des beigefügten Aufklebers im verschlossenen Umschlag einzureichen.<br />

Das <strong>Angebot</strong> ist ausschließlich bei nachfolgend aufgeführten Anschriften des Auftraggebers<br />

einzureichen:<br />

Das <strong>Angebot</strong> ist ausschließlich bei nachfolgend aufgeführten Anschriften des Auftraggebers einzureichen:<br />

Postanschrift: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

Prof. Küntscher-Str. 8<br />

82418 Murnau<br />

zur persönlichen Abgabe: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

Prof. Küntscher-Str. 8<br />

Zimmer: 3.017<br />

82418 Murnau<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

........<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

Dieses Schreiben trägt keine Unterschrift, da es maschinell erstellt wurde.<br />

Anlagen:<br />

gem. Formblatt „Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen<br />

und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>saufforderung/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 5<br />

<strong>Angebot</strong><br />

Name und Anschrift des Bieters<br />

An<br />

Berufsgenossenschaftlichen Verein<br />

für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />

c/o<br />

Berufsgenossenschaftliche<br />

Unfallklinik Murnau<br />

Sekretariat Verwaltung Zimmer 3.017<br />

Prof.-Küntscher-Straße 8<br />

82418 Murnau/Staffelsee<br />

Baumaßnahme:<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik<br />

Murnau UKM 35/5 Container Ost<br />

<strong>Angebot</strong> für:<br />

Containeranlage<br />

Vergabe-Nummer:<br />

UKM 35/5-1<br />

Vergabeart:<br />

Offenes Verfahren<br />

Nichtoffenes Verfahren<br />

Verhandlungsverfahren<br />

Zuschlagsfrist/<strong>Angebot</strong>sbindefrist<br />

endet am:<br />

30.04.2011<br />

�= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />

Stand:06/2010


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 2 von 5<br />

Anlagen:<br />

Formblatt „Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabe- und<br />

Vertragsunterlagen und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“<br />

Formblatt „Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters“<br />

Formblatt „Verpflichtungserklärung des Bieters“<br />

Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“<br />

Formblatt „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein / unser Unternehmen<br />

eingerichtet ist“ (233)*)<br />

Formblatt „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein / unser Unternehmen<br />

n i c h t eingerichtet ist“ (234)<br />

Formblatt „Personal- und Geräteliste“<br />

Formblatt „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ (2210)<br />

Formblatt „Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme“ (2220)<br />

Formblatt „Aufgliederung wichtiger Einheitspreise“ (223)<br />

Kostenauswertung Container Ost<br />

Datenträger<br />

�= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />

Stand:06/2010


Seite 3 von 5<br />

1. Hiermit wird die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu den jeweils eingesetzten<br />

Preisen angeboten.<br />

2. Diesem <strong>Angebot</strong> liegen zugrunde<br />

die oben in der Liste der Anlagen aufgeführten Vergabe- und Vertragsunterlagen und sowie die<br />

im beigefügten Formblatt „Inhaltsverzeichnis sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der<br />

Ausschreibungsunterlagen und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“ aufgeführten und bezeichneten<br />

Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen, soweit sie nicht gemäß der oben aufgeführten Liste<br />

der Anlagen als Anlage zu diesem <strong>Angebot</strong>sschreiben beigefügt sind. Dem <strong>Angebot</strong> liegen<br />

ebenfalls zugrunde die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von<br />

Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung und die Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Fassung 2009.<br />

3. Zu den rechtsverbindlichen Eigenerklärungen gem. Ziffer 2. des Schreibens „Aufforderung<br />

zur <strong>Angebot</strong>sabgabe“ erkläre ich/erklären wir,*)<br />

dass über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches<br />

Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels<br />

Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 a) VOB/A<br />

dass ich/wir mich/uns nicht in Liquidation befindet/befinden, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 b)<br />

VOB/A;<br />

nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen habe/haben, die meine/unsere<br />

Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 c) VOB/A; eine nachweislich<br />

begangene schwere Verfehlung einer natürlichen Person ist einem Unternehmen<br />

als Bewerber zuzurechnen, wenn die natürliche Person für den Bewerber bei der<br />

Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat.<br />

die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/haben, vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 d)<br />

VOB/A;<br />

die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorgenommen habe/haben,<br />

vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 e) VOB/A.<br />

4. Mein/Unser Betrieb ist bei der<br />

gegen Unfall versichert (bitte genaue Anschrift der Berufsgenossenschaft angeben).<br />

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben die<br />

für sie zuständigen Versicherungsträger an.<br />

5. Ich erkläre / Wir erklären,<br />

5.1 dass ich/ wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2<br />

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von<br />

mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr las 2.500 Euro belegt worden<br />

bin /sind;<br />

�= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />

*) = Zutreffendes ist vom Bieter anzukreuzen Stand:06/2010


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 4 von 5<br />

5.2 dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen<br />

Leistungen erfülle/erfüllen.<br />

6.1 Ich gehöre / Wir gehören zu<br />

Handwerk Industrie Handel<br />

Versorgungsunternehmen Sonstigen<br />

6.2 Ich bin / Wir sind bevorzugter / bevorzugte Bewerber laut beigefügtem/beigefügten<br />

Nachweis/Nachweisen.<br />

6.3 Ich bin / Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />

EWR-Staat bzw. Staat des WTO- anderer Staat:<br />

Abkommens Nationalität: ____________<br />

(bitte intern. KfZ-Kennzeichen<br />

angeben)<br />

6.4 Ich bin präqualifiziert und Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer:<br />

_______<br />

7. Zur Ausführung der Leistung erkläre ich / erklären wir:<br />

7.1 Ich werde / Wir werden nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Leistung im eigenen Betrieb und im<br />

Betrieb der Unternehmen ausführen, die ich / wir in den hierauf bezogenen Formblättern<br />

benannt habe / haben.<br />

8. Preise<br />

Mir / uns ist bekannt, dass ich / wir Leistungen, auf die mein / unser Betrieb und die im<br />

den hierauf bezogenen Formblättern benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit<br />

schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen darf / dürfen<br />

und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann / können.<br />

Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns<br />

eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:<br />

8.1 Hauptangebot keine Vergabe<br />

nach Losen<br />

Endbetrag einschl.<br />

Umsatzsteuer<br />

(ohne Nachlass)<br />

Preisnachlass ohne<br />

Bedingung auf die<br />

Abrechnungssumme<br />

Summe <strong>Angebot</strong> € %<br />

8.2 Nebenangebot zum Hauptangebot<br />

Anzahl:<br />

8.3 Der Preisnachlass des Hauptangebotes wird auch<br />

auf etwaige Nebenangebote gewährt. Ja<br />

Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im <strong>Angebot</strong>sschreiben<br />

Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis<br />

betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum <strong>Angebot</strong> zusammengefasst.<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />

*) = vom Bieter einzutragen Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 5 von 5<br />

9. Datenträger <strong>Angebot</strong>sabgabe<br />

9.1 Der den Vergabeunterlagen beigefügte Datenträger wird vom Bieter mit insgesamt<br />

____ CD-Rom zurückgegeben.<br />

Der Datenträger wurde zur <strong>Angebot</strong>sbearbeitung nicht verwendet.<br />

(in diesem Fall sind keine weiteren Angaben unter vorliegender Ziffer 4 erforderlich).<br />

Der Datenträger wurde zur <strong>Angebot</strong>sbearbeitung verwendet.<br />

9.2 Der Aufbau der Datei der <strong>Angebot</strong>sdaten erfolgte für<br />

das Hauptangebot nach der Kennung 84<br />

das/die Nebenangebot(e) nach der Kennung 85<br />

der Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis des Gemeinsamen Ausschusses<br />

Elektronik im Bauwesen (GAEB).<br />

9.3 Der Datenträger enthält<br />

die <strong>Angebot</strong>sdaten des Hauptangebotes.<br />

die Langfassung mit Kurz- und Langtext und eventuell die <strong>Angebot</strong>sdaten des<br />

Nebenangebotes.<br />

9.4 Die Herstellung der Datenaustauschdatei erfolgte mit dem<br />

Umsetzprogramm*) _____________________________ (Kurzbezeichnung und Version)<br />

des Programmsystems*) _____________________________ (Kurzbezeichnung und Version)<br />

Ein Zertifikat des Bundesverbandes Bausoftware e.V. (BVBS) über die Prüfung der Datenaustauschphase<br />

Kennung*)_________________________________<br />

liegt vor.<br />

liegt nicht vor.<br />

10. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im <strong>Angebot</strong>sschreiben<br />

meinen / unseren Ausschluss von dieser und weiteren Auftragserteilungen zur<br />

Folge haben kann.<br />

11. Die nachfolgende Unterschrift gilt für alle Teile des <strong>Angebot</strong>s.<br />

12. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit<br />

der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses<br />

als allgemeinverbindlich anerkannt.<br />

13. Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die Daten des <strong>Angebot</strong>es zur Auswertungszwecken<br />

in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden.<br />

14. An mein/unser <strong>Angebot</strong> halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist<br />

gebunden.<br />

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Bieters<br />

Wird das <strong>Angebot</strong> hier nicht unterschrieben, gilt das <strong>Angebot</strong> als nicht abgegeben.<br />

⊠= Zutreffendes ist angekreuzt <strong>Angebot</strong>/EU<br />

*) = vom Bieter einzutragen Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 2<br />

Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 35/5 Container Ost<br />

<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />

Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />

Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters<br />

Der Bieter beteiligt sich am o.g. Vergabeverfahren des Auftraggebers und gibt mit seinem <strong>Angebot</strong><br />

folgende Erklärung ab, die im Auftragsfall auch für die Vertragsdurchführung Gültigkeit hat:<br />

1. Der Bieter verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens und im<br />

Auftragsfall der Vertragsdurchführung erlangten Informationen und Unterlagen, in schriftlicher,<br />

mündlicher oder anderweitiger Form (insbesondere elektronisch) vertraulich zu behandeln und<br />

nur im Rahmen der vorliegenden Zusammenarbeit zu verwenden.<br />

2. Der Bieter verpflichtet sich, über alle im Rahmen des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall<br />

der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehenden Vorgänge, Informationen und<br />

Akteninhalte gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sie nicht unbefugten Dritten<br />

zugänglich zu machen oder sie für eigene über die Beteiligung am Vergabeverfahren oder im<br />

Auftragsfall über die Vertragsdurchführung hinausgehende Zwecke zu nutzen. Diese<br />

Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der<br />

vertraglichen Beziehungen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber denjenigen Personen, die<br />

gemäß bekannt gegebener Festlegung des Auftraggebers an der Vertragsdurchführung<br />

mitwirken oder mitgewirkt haben.<br />

3 Der Bieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der<br />

Vertragsdurchführung in seinen Besitz gelangten Unterlagen (Originale sowie Kopien in jeder<br />

Form (siehe oben Ziffer 1)) unabhängig vom jeweiligen Ort deren Aufbewahrung unter<br />

Verschluss zu halten und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen.<br />

4. Der Bieter wird in seinem Unternehmen alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen<br />

treffen, um die Einhaltung der Vorgaben aus der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung<br />

sicherzustellen. Er wird hierbei insbesondere die im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie im<br />

Auftragsfall der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter über die Verpflichtungen aus<br />

der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung informieren und die Einhaltung dieser Vorgaben<br />

kontinuierlich überwachen.<br />

5. Dem Bieter ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten aus dieser Erklärung erheblichen<br />

Schaden für den Auftraggeber verursachen kann, für welchen eine persönliche Haftung<br />

entstehen kann. Darüber hinaus ist dem Bieter die Geltung der §§ 298, 299 StGB und der §§<br />

17, 18 UWG bekannt. Der Bieter wird über § 18 UWG hinaus die dem Bieter im geschäftlichen<br />

Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännischer<br />

Informationen des Auftraggebers, auch auf Disketten und sonstigen Datenträgern, nicht zu<br />

Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte<br />

weitervergeben. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen im Rahmen des Vergabeverfahrens<br />

wie im Auftragsfall im Rahmen der Vertragsdurchführung.<br />

6. Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der<br />

Vertragsdurchführung, für die von den jeweiligen Dateneigentümern gelieferten Daten<br />

(personenbezogene Daten im Sinne des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)) die<br />

Bestimmungen des BDSG einzuhalten. Er verfährt bei der Verarbeitung der Daten nach den<br />

Weisungen des Auftraggebers, die grundsätzlich schriftlich erfolgen müssen. Er übernimmt<br />

ferner diesem Gegenüber die Verantwortung, dass die Daten und Unterlagen ausschließlich für<br />

den vom Auftraggeber vorgegebenen Zweck verwendet werden. Der Bieter verpflichtet sich,<br />

die Daten weder in irgendeiner Form zu kopieren, noch an irgendeinen Dritten weiterzugeben<br />

Vertraulichkeitserklärung/EU<br />

Stand:02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 2 von 2<br />

oder zu übertragen. Dies gilt auch sinngemäß für alle Zwischenergebnisse in allen Phasen der<br />

Verarbeitung. Nach der weisungsgemäßen Verarbeitung sind die Daten zu löschen.<br />

7. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens und im<br />

Auftragsfall der Vertragsdurchführung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten<br />

außerhalb der Räume des Auftraggebers oder auf eigenen Rechnern, alle nach dem BDSG<br />

notwendigen Sicherheitsbestimmungen (§ 9 BDSG und Anlage) zu erfüllen. Der Bieter hat<br />

seine Mitarbeiter nach § 5 BDSG auf den Datenschutz verpflichtet und entsprechend<br />

angewiesen. Diese Verpflichtung besteht für die Mitarbeiter auch über das Ende der Tätigkeit<br />

für den Auftraggeber hinaus. Der Auftraggeber kann durch eine von ihm legitimierte Person die<br />

Einhaltung der Vereinbarungen überprüfen lassen.<br />

8. Für alle Schäden, die den jeweiligen Dateneigentümern und dem Auftraggeber aus<br />

Verletzungen dieser Verpflichtungserklärung entstehen, haftet der Auftragnehmer.<br />

........................................... .........................................................<br />

(Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift<br />

des Bieters und Name in Blockschrift)<br />

Vertraulichkeitserklärung/EU<br />

Stand:02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 35/5 Container Ost<br />

<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />

Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />

Verpflichtungserklärung des Bieters<br />

Der Bieter beteiligt sich am o.g. Vergabeverfahren und gibt bereits im Vergabeverfahren mit seinem<br />

<strong>Angebot</strong> folgende Erklärung verbindlich für den Fall der Auftragserteilung nach Abschluss des<br />

Vergabeverfahrens ab:<br />

1. Auftraggeber und der Bieter verpflichten sich im Auftragsfall, alle erforderlichen Maßnahmen<br />

zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Der Bieter stellt im Auftragsfall insbesondere<br />

durch organisatorische Maßnahmen und Belehrungen seiner Mitarbeiter sicher, dass er bzw.<br />

seine Mitarbeiter in den Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber<br />

a) keine strafbaren Handlungen begehen, die unter die §§ 298, 299, 333, 334 StGB und<br />

§§ 17, 18 UWG fallen,<br />

b) Mitarbeitern des Auftraggebers keine Zuwendungen oder andere Vorteile anbieten wird<br />

bzw. solche von diesen angenommen werden,<br />

c) der Bieter oder seine Mitarbeiter keinerlei „Kickbacks“ (Schmiergeld, Bestechungsgeld)<br />

von Dritten für von ihm im Namen des Auftraggebers erteilten Aufträge oder für von<br />

ihm gegenüber dem Auftraggeber ausgesprochen Empfehlungen von Dritten erhält,<br />

d) Dritte nicht zu Handlungen gemäß Ziffer 1 a) bis c) anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten<br />

wird.<br />

2. Im Auftragsfall zahlt der Bieter bei einem Verstoß gegen eine der oben genannten<br />

Verpflichtungen dem Auftraggeber eine vom Auftraggeber nach billigem Ermessen<br />

festzulegende Vertragsstrafe, in der Höhe von maximal 5% der Auftragssumme (ohne USt).<br />

3.<br />

§ 343 BGB (Herabsetzung der Strafe durch ein Gericht) bleibt unberührt. In den Fällen der<br />

Ziffer a) bis d) ist der Auftraggeber zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages<br />

berechtigt.<br />

...................................................... ...................................................<br />

(Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift<br />

des Bieters und Name<br />

in Blockschrift)<br />

Verpflichtungserklärung/EU<br />

Stand:02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 35/5 Container Ost<br />

<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />

Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />

Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft<br />

1. Wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Bietergemeinschaft, erklären, das vorliegende<br />

<strong>Angebot</strong> gemeinschaftlich abzugeben und verpflichten uns, uns im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft<br />

zusammenzuschließen, deren Mitglieder im Auftragsfall für die Vertragserfüllung<br />

dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.<br />

2. Bevollmächtigter Vertreter, der die im nachstehenden Verzeichnis aufgeführten Mitglieder sowohl<br />

für das Vergabeverfahren wie auch im Auftragsfall für die Auftragsdurchführung gegenüber<br />

dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung<br />

für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, ist die Firma:<br />

Name (Firma) und Anschrift des Vertreters der Bietergemeinschaft<br />

Name (Firma) und Anschrift der Firmenstempel und<br />

Mitglieder der Bietergemeinschaft rechtsverbindliche Unterschriften<br />

a)<br />

b)<br />

c)<br />

d)<br />

(Auf Anforderung sind Rechtsform und die gesetzlichen Vertreter zu jedem Mitglied der Bietergemeinschaft<br />

bekannt zu geben und nachzuweisen.)<br />

Erklärung Bietergemeinschaft/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 35/5 Container Ost<br />

<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />

Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />

Personal- und Geräteliste (wird nicht Vertragsbestandteil)<br />

Auf der Baustelle werden durchschnittlich eingesetzt:<br />

1. Personal: *<br />

Polier / Schachtmeister:<br />

Werkpoliere:<br />

Bauvorarbeiter:<br />

Spezialfacharbeiter:<br />

Gehobene Baufacharbeiter:<br />

Baufacharbeiter:<br />

Fachwerker:<br />

Bauwerker:<br />

Gesamt:<br />

2. Geräte:<br />

Anzahl: Bezeichnung der zur Ausführung der angebotenen Leistung erforderlichen<br />

wesentlichen Maschinen und Geräte mit Typenangabe, die bei der Bauabwicklung<br />

besonders zu berücksichtigen sind (z.B. Großgeräte)<br />

* = Bei abweichenden Berufsbezeichnungen ist eine Korrektur erforderlich<br />

Personal-Geräteliste/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 17<br />

BAUVERTRAGSBEDINGUNGEN<br />

(BauVB) mit Anlagen<br />

1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 VOB/B)<br />

1.1 Vertragsbestandteile<br />

Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge, die auch bei Abweichungen<br />

oder Widersprüchen maßgeblich ist:<br />

1.1.1 Das vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer rechtsverbindlich unterzeichnete<br />

Auftragsschreiben des Auftraggebers,<br />

1.1.2 die der Beauftragung zugrundeliegende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,<br />

einschließlich der zugehörigen, vom<br />

Auftraggeber zur Ausführung freigegebenen Ausführungsunterlagen (Pläne,<br />

Zeichnungen, Berechnungen u.ä.),<br />

1.1.3 das mit den Vergabeunterlagen vorgegebene rechtsverbindlich unterschriebene<br />

<strong>Angebot</strong>sschreiben samt Anlagen und den im Formblatt „Inhaltsverzeichnis<br />

sowie Bestätigung über die Vollständigkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen<br />

und deren Geltung für das <strong>Angebot</strong>“ benannten, dem <strong>Angebot</strong>sschreiben<br />

jedoch nicht beigefügten Unterlagen, mit Ausnahme von ggf.<br />

dem <strong>Angebot</strong> beigefügten Formblättern zur Preisermittlung (2210, 2220 gemäß<br />

VHB Bayern Ausgabe 2008) bzw. zur Aufgliederung der Einheitspreise<br />

(223 gemäß VHB Bayern Ausgabe 2008), die nicht Vertragsbestandteil werden.<br />

1.1.4 die Bauvertragsbedingungen (BauVB) mit folgenden Anlagen:<br />

1.1.4.1 Anlage 1: Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters<br />

1.1.4.2 Anlage 2: Verpflichtungserklärung des Bieters,<br />

1.1.5 die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV),<br />

1.1.6 die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen<br />

(VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung,<br />

1.1.7 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen<br />

(VOB/B), Fassung 2009.<br />

1.1.8 Dokumentationsrichtlinien des Auftraggebers<br />

1.2 Technische Vertragsbedingungen<br />

Die in den Vergabeunterlagen angeführten Technischen Vertragsbedingungen, die<br />

nicht in der VOB/C enthalten sind, gelten als Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />

gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.<br />

1.3 Vertragsbedingungen des Auftragnehmers<br />

Vertragsbedingungen jeglicher Art des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und<br />

Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann,<br />

wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Abweichungen<br />

von den Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie zwischen<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden<br />

sind.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 2 von 17<br />

1.4 Schriftformerfordernis<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie mündliche Nebenabreden<br />

wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen aus<br />

Beweisgründen der Schriftform.<br />

1.5 Vertragsgeltung auch für Auftragserweiterungen, Ergänzungen und weitere<br />

Beauftragungen<br />

Werden dem Auftragnehmer nicht vereinbarte Leistungen nachträglich übertragen<br />

oder kommt es zu Auftragserweiterungen oder Ergänzungen, so gelten hierfür die<br />

Vertragsbestandteile und Inhalte dieses Vertrages gleichermaßen. Dies gilt auch für<br />

ggf. gewährte Nachlässe, Skonti etc.<br />

1.6 Leistungsbeschreibung<br />

1.6.1 Wenn der Auftragnehmer für sein <strong>Angebot</strong> selbstgefertigte Abschriften, Kurzfassungen<br />

oder EDV-Medien benutzt hat, ist allein der Wortlaut des vom Auftraggeber<br />

verfassten Leistungsverzeichnisses verbindlich.<br />

1.6.2 Bei Abweichungen und Widersprüchen innerhalb einzelner Bestandteile der<br />

Leistungsbeschreibung und der Ausführungsunterlagen (Ziffer 1.1.2 BauVB)<br />

ist die Entscheidung des Auftraggebers einzuholen. Der Auftragnehmer hat<br />

den Auftraggeber auf solche Abweichungen und Widersprüche – in jedem Fall<br />

vor Ausführungsbeginn - hinzuweisen.<br />

1.7 Alternativ-, Eventualpositionen<br />

Soweit im Leistungsverzeichnis Alternativpositionen – für die wahlweise Ausführung<br />

einer Leistung – oder Eventualpositionen – für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall<br />

erforderlichen Leistung –vorgesehen sind, darf der Auftragnehmer mit deren Ausführung<br />

und auch deren Vorbereitung erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Anordnung<br />

des Auftraggebers beginnen. Der Auftraggeber kann seine Entscheidung auch<br />

nach Auftragserteilung treffen. Alle Auftragnehmerrechte nach VOB/B in Bezug auf<br />

Vergütung und Termine bleiben unberührt.<br />

2. Vergütung (zu § 2 VOB/B)<br />

Preisermittlungsgrundlagen<br />

Der Auftragnehmer hat mit Auftragserteilung die Preisermittlung für die vertragliche Leistung<br />

(Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Der Auftraggeber<br />

darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen<br />

vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon<br />

rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein.<br />

Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen.<br />

Die Preisermittlung wird durch die Hinterlegung nicht zum Erklärungsinhalt des <strong>Angebot</strong>s. Die<br />

Rückgabe erfolgt auf Verlangen des Auftragnehmers nach vorbehaltsloser Annahme der<br />

Schlussrechnung.<br />

3. Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB/B)<br />

3.1 Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den<br />

Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen<br />

benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch den Auftraggeber<br />

rechtzeitig erfolgen kann.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 3 von 17<br />

3.2 Der Auftragnehmer hat spätestens drei Wochen nach Auftragserteilung auf Verlangen<br />

des Auftraggebers einen detaillierten Ablauf- und Terminplan, einen Personaleinsatzplan,<br />

ein Geräteverzeichnis und einen Baustelleneinrichtungsplan aufzustellen und in<br />

jedem Fall vor Ausführung der Leistungen vorzulegen. Der Ablauf- und Terminplan<br />

und der Baustelleneinrichtungsplan sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.<br />

Der Auftraggeber kann die Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Aufstellung und<br />

Fortschreibung von Terminplänen verlangen.<br />

4. Ausführung (zu § 4 VOB/B)<br />

4.1 Mit der Objekt-/Bauüberwachung ist beauftragt:<br />

Wird im Auftragsfall bekanntgegeben<br />

4.2 Bevollmächtigung der Objekt-/Bauübewachung<br />

4.2.1 Die Objekt-/Bauüberwachung ist bevollmächtigt, den Auftraggeber bei den Belangen<br />

der örtlichen Baudurchführung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des<br />

Bauvertrages sowie zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die über die<br />

örtliche Baudurchführung hinausgehen, sind sie nicht bevollmächtigt; sie sind insbesondere<br />

nicht bevollmächtigt, Behinderungsanzeigen nach § 6 VOB/B entgegenzunehmen,<br />

Anordnungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B über einen geschätzten Auftragswert<br />

im Einzelfall von mehr als netto € 2.000 *) zu erteilen, Abnahmen nach<br />

§ 12 VOB/B i.V.m. Ziffer 12 BauVB zu erklären oder Vorbehaltserklärungen gegen die<br />

Schlusszahlungen gemäß § 16 Abs. 3 VOB/B entgegenzunehmen. Der Auftragnehmer<br />

hat seine den Bauvertrag betreffenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen, insbesondere<br />

die Ankündigung von Zusatzvergütungsansprüchen (§ 2 Abs. 6 VOB/B),<br />

Nachtragsangebote, Behinderungs- und Bedenkenanzeigen, Abnahmeverlangen,<br />

Fristsetzungen u.ä. ausschließlich an den Auftraggeber zu richten.<br />

4.2.2 Die Objekt-/Bauüberwachung ist bevollmächtigt, den Auftraggeber bei den Belangen<br />

der örtlichen Baudurchführung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des<br />

Bauvertrages sowie zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen, die über die<br />

örtliche Baudurchführung hinausgehen, sind sie nicht bevollmächtigt; sie sind insbesondere<br />

nicht bevollmächtigt, Behinderungsanzeigen nach § 6 VOB/B entgegenzunehmen,<br />

Anordnungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B zu erteilen, Abnahmen nach<br />

§ 12 VOB/B i.V.m. Ziff. 12 BauVB zu erklären oder Vorbehaltserklärungen gegen die<br />

Schlusszahlungen gemäß § 16 Abs. 3 VOB/B entgegenzunehmen. Der Auftragnehmer<br />

hat seine den Bauvertrag betreffenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen, insbesondere<br />

die Ankündigung von Zusatzvergütungsansprüchen (§ 2 Abs. 6 VOB/B),<br />

Nachtragsangebote, Behinderungs- und Bedenkenanzeigen, Abnahmeverlangen,<br />

Fristsetzungen u.ä. ausschließlich an den Auftraggeber zu richten.<br />

4.3 Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden<br />

4.4 Bereitstellungen des Auftraggebers auf der Baustelle (zu § 4 VOB/B)<br />

Der Auftraggeber nimmt keine Bereitstellungen auf der Baustelle i.S.v. § 4<br />

Abs. 4 VOB/B vor; soweit erforderlich, hat hierfür der Auftragnehmer eigenverantwortlich<br />

und auf eigene Kosten zu sorgen.<br />

Die Vorgaben für die Bereitstellungen des Auftraggebers gem.<br />

§ 4 Abs.4 VOB/B samt dazugehöriger Kostentragungsregelungen sind der<br />

Leistungsbeschreibung zu entnehmen.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 4 von 17<br />

4.5 Verantwortlicher Bauleiter<br />

Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber schriftlich und vor Beginn der Ausführung<br />

den von ihm für die Auftragsdurchführung eingesetzten Bauleiter/Projektleiter.<br />

Der dem Auftraggeber benannte Bauleiter/Projektleiter gilt gegenüber dem Auftraggeber<br />

als bevollmächtigt, alle Erklärungen und Handlungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />

die die Baudurchführung betreffen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber<br />

einen Wechsel des verantwortlichen Bauleiters unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

4.6 Bautagesberichte<br />

Der Auftragnehmer hat – auf Verlangen des Auftraggebers - Bautagesberichte zu führen<br />

und dem Auftraggeber arbeitstäglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten,<br />

die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein<br />

können.<br />

Im einzelnen müssen mindestens enthalten sein:<br />

� täglich die Uhrzeiten von Beginn und Ende der Arbeitsschichten;<br />

� täglich die Leistung des Auftragnehmers und die Zahl der von ihm beschäftigten<br />

Poliere, Schachtmeister, Facharbeiter und Hilfsarbeiter, einschl. Namensangaben;<br />

� geleistete Stundenlohnarbeiten;<br />

� Zugang, Einsatz, und Abgang, Dauer und Ursache eines etwaigen Ausfalls von<br />

Großgeräten;<br />

� Beginn und Beendigung der einzelnen Bauarbeiten und der Bauabschnitte<br />

� Außergewöhnliche Ereignisse (Unfälle, Rutschungen, u.dgl.)<br />

4.7 Baustellenräumung<br />

Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege<br />

sind dem ursprünglich Zustand entsprechend instand zu setzen, sofern nichts<br />

anderes vereinbart ist.<br />

Kommt der Auftragnehmer einer schriftlichen Aufforderung zur (Teil-) Räumung bzw.<br />

Wiederinstandsetzung der zur Verfügung gestellten Flächen in angemessener Frist<br />

schuldhaft nicht nach, so kann der Auftraggeber im Anschluss an eine erfolglose Fristsetzung<br />

die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlassen.<br />

4.8 Werbung<br />

Werbung seitens des Auftragnehmers auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung<br />

des Auftraggebers zulässig.<br />

4.9 Nachunternehmer<br />

4.9.1 Der Auftragnehmer hat vor jeder beabsichtigten Übertragung von vertragsgegenständlichen<br />

Leistungen auf einen Nachunternehmer Art und Umfang der<br />

Leistungen, sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich<br />

Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich<br />

bekannt zu geben.<br />

Beabsichtigt der Auftragnehmer, Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb<br />

eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Abs.<br />

8 Nr. 1 Satz 2 VOB/B einzuholen.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 5 von 17<br />

4.9.2 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die<br />

fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie<br />

ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben<br />

nachkommen und nachgekommen sind, die einschlägigen arbeitsrechtlichen<br />

Bestimmungen und insbesondere das Gesetz zur Bekämpfung der<br />

Schwarzarbeit beachten sowie die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen -<br />

insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistung -<br />

auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen<br />

des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen.<br />

4.9.3 Der Auftragnehmer muß sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm<br />

übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber<br />

hat zuvor schriftlich zugestimmt; die Ziffern 4.9.1 und 4.9.2 gelten entsprechend.<br />

4.9.4 Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Angaben zur Kalkulation des Nachunternehmers<br />

entsprechend Ziffer 2 BauVB für seine Leistungen dem Auftraggeber<br />

vorzulegen. Die Vorgaben für das Öffnen, die Einsichtnahme und<br />

die Rückgabe bestimmten sich ebenfalls nach Ziffer 2 BauVB.<br />

5. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B)<br />

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Berechtigung zur Vorlage der<br />

vorgenannten Kalkulationsangaben des Nachunternehmers auf Verlangen<br />

nachzuweisen.<br />

5.1 Mit der Ausführung ist voraussichtlich zu beginnen<br />

5.1.1 am<br />

5.1.2 gemäß § 5 Abs. 2 VOB/B<br />

5.1.3 2 Kalendertage nach Beauftragung (Ausführungsplanung)<br />

5.2 Die Vertragsleistungen sind fertigzustellen<br />

5.2.1 am<br />

5.2.2 innerhalb von 14 Kalenderwochen ab Ausführungsbeginn gem. Ziffer 5.1<br />

BauVB<br />

5.2.3<br />

5.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen (zu § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B)<br />

5.3.1 Übergabe der vollständigen Ausführungsangaben für Fundamente und<br />

Grundleitungen 2 Kalenderwochen ab Ausführungsbeginn gem. Ziffer 5.1<br />

5.3.2<br />

5.4 Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen im Auftragsschreiben<br />

das Ende der Ausführungsfrist und etwaige Einzelfristen datumsmäßig auf der<br />

Grundlage der Festlegungen aus Ziffer 5.1, 5.2 und 5.3 BauVB festzulegen.<br />

5.5 Zur Vollendung der Ausführung gehören auch die Räumung der Baustelle und die Instandsetzung<br />

und Wiederherstellung der Lagerplätze und dergleichen. Soweit es mit<br />

den Erfordernissen des gesamten Bauablaufs zu vereinbaren ist, kann der Auftraggeber<br />

hiervon in terminlicher Hinsicht Ausnahmen zulassen.<br />

6. Behinderung und Unterbrechung der Leistung (zu § 6 VOB/B)<br />

Keine zusätzlichen Bauvertragsbedingungen<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 6 von 17<br />

7. Verteilung der Gefahr (zu § 7 VOB/B)<br />

Keine zusätzlichen Bauvertragsbedingungen<br />

8. Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8 VOB/B)<br />

8.1 Kündigung aus wichtigem Grund<br />

Der Auftraggeber ist über § 8 Abs. 1 – 4 VOB/B hinaus berechtigt, den Vertrag aus<br />

wichtigem Grund, auch fristlos, zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn<br />

der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung,<br />

dem Abschluß oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahestehende<br />

Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen<br />

des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt<br />

oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten<br />

Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen<br />

oder gewährt werden.<br />

In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 VOB/B entsprechend.<br />

8.2 Kündigung wegen Vermögensverfall bei Arbeitsgemeinschaften<br />

Bei Arbeitsgemeinschaften als Auftragnehmer kann der Auftraggeber den Vertrag<br />

auch dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn ein Arbeitsgemeinschafts-<br />

Gesellschafter wegen Vermögensverfall aus der Arbeitsgemeinschaft ausscheidet<br />

oder ausgeschlossen wird und hierdurch wesentliche und grundlegende Voraussetzungen<br />

zur Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Fachkunde entfallen, die für die<br />

vertragliche Durchführung des Bauauftrages erforderlich sind. Beabsichtigt der Auftraggeber<br />

eine derartige Kündigung, so wird er dem Auftragnehmer vorher Gelegenheit<br />

zur Stellungnahme geben.<br />

8.3 Wettbewerbsbeschränkungen (zu § 8 Abs. 4 VOB/B)<br />

8.3.1 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Förmlichen Auftragsvergabe nachweislich<br />

eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung<br />

darstellt, hat er 5 v.H. der Auftragssumme (ohne USt) an den Auftraggeber<br />

zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen<br />

wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits<br />

erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers,<br />

insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB/B bleiben unberührt.<br />

8.3.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige<br />

Verabredungen mit anderen Bietern über<br />

- Abgabe oder Nichtabgabe von <strong>Angebot</strong>en,<br />

- die zu fordernden Preise,<br />

- Bindungen sonstiger Entgelte,<br />

- Gewinnaufschläge,<br />

- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,<br />

- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar<br />

den Preis beeinflussen,<br />

- Einrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,<br />

- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben,<br />

sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes<br />

gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zulässig sind, sowie das Anbieten,<br />

Versprechen oder Gewähren von Vorteilen i.S.v. Ziffer 8.1 BauVB. Solchen<br />

Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen<br />

gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 7 von 17<br />

9. Kündigung durch den Auftragnehmer (zu § 9 VOB/B)<br />

Keine zusätzlichen Bauvertragsbedingungen.<br />

10. Haftung der Vertragsparteien (zu § 10 VOB/B)<br />

10.1 Haftungsumfang<br />

10.1.1 Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle und zur Sicherung<br />

seiner Arbeiten sowie seiner sonst nach diesem Vertrag vorzunehmenden<br />

Handlungen und Unterlassungen nach den gesetzlichen, behördlichen, polizeilichen<br />

Anordnungen und Vorschriften sowie nach den Unfallverhütungsvorschriften<br />

erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen<br />

oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung<br />

solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenden Schäden.<br />

§ 10 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B und § 254 BGB bleiben unberührt.<br />

10.1.2 Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider<br />

und sonstigen Baustelleneinrichtungsgegenstände des Auftragnehmers<br />

und seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des<br />

Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn<br />

sich diese Gegenstände auf seinem Grundstück befinden<br />

10.2 Mitteilung von Bauunfällen<br />

Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden<br />

sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Im übrigen wird auf die vertragsbestandteilbildenden<br />

Merkblätter über die Bauleistungsversicherung und die<br />

Schadensabwicklung verwiesen.<br />

11. Vertragsstrafe (zu § 11 VOB/B)<br />

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der verschuldeten Verspätung zu<br />

zahlen:<br />

11.1 Bei Überschreitung der vereinbarten Fertigstellungsfrist<br />

11.1.1 0,1 % für jeden Werktag der Verspätung, höchstens jedoch 5 % der<br />

Auftragssumme (ohne USt)<br />

11.1.2<br />

11.2 Bei Überschreitung von Einzelfristen (Ziffer 5.3 BauVB)<br />

11.2.1 0,1 % für jeden Werktag der Verspätung, jedoch höchstens 5 % der<br />

Auftragssumme (ohne USt)<br />

11.2.2<br />

11.3 Mehrere gemäß Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2 BauVB verwirkte Vertragsstrafen werden<br />

auf insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme (ohne USt) begrenzt.<br />

12. Abnahme (zu § 12 VOB/B)<br />

Alle fertiggestellten Leistungen bedürfen der förmlichen Abnahme.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 8 von 17<br />

13. Mängelansprüche (zu § 13 VOB/B)<br />

13.1 Es verbleibt bei § 13 Abs. 4 VOB/B.<br />

13.2 In Abweichung von § 13 Abs. 4 Abs. 1 VOB/B wird eine Verjährungsfrist von<br />

5 Jahren vereinbart. § 13 Abs. 4 Abs. 2 VOB/B bleibt unberührt.<br />

14. Abrechnung (zu § 14 VOB/B)<br />

14.1 Abrechnungs-Leistungsverzeichnis<br />

Der Auftragnehmer hat der Abrechnung die im Abrechnungs-Leistungsverzeichnis<br />

vorgegebene Reihenfolge der Posten sowie die den Posten zugeordnete Bezeichnungen<br />

unter Übernahme der jeweiligen Ordnungszahlen zugrunde zu legen.<br />

14.2 Feststellung der Leistung (Aufmaß)<br />

14.2.1 Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, so sind<br />

sie möglichst gemeinsam vorzunehmen; der Auftragnehmer hat sie rechtzeitig<br />

zu beantragen. Aufmassfehler können nachträglich berichtigt werden. Aufmassfehler<br />

sind insbesondere Abweichungen in Aufmasslisten und Abrechnungszeichnungen<br />

von der tatsächlichen Ausführung oder untereinander, Rechen-<br />

und Schreibfehler.<br />

14.2.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmassunterlagen müssen alle<br />

Maße, die zur Prüfung der Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.<br />

14.2.3 Alle Abrechnungsunterlagen - insbesondere die Nachweise - müssen so beschaffen<br />

sein, dass ein am Baugeschehen unbeteiligter Fachmann die Richtigkeit<br />

der Angaben ohne besonderen Aufwand prüfen kann. In den für die<br />

gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmassblättern müssen<br />

mindestens folgende Angaben gemacht werden:<br />

- Auftragnehmer<br />

- Auftraggeber<br />

- Auftragsnummer<br />

- Nummer des Aufmaßblattes<br />

- Bezeichnung der Bauleistung<br />

- Ordnungszahlen (OZ)<br />

- Aufmaßzusammenstellung (Auflistung der Gesamtmengen je OZ/Position<br />

und Angabe der zugehörigen Teilmengen einschließlich Nummer des<br />

Aufmaßblattes).<br />

14.2.4 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege<br />

erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.<br />

14.2.5 Für die elektronische Bauabrechnung gelten die Bestimmungen des Auftraggebers.<br />

14.3 Rechnungen<br />

14.3.1 Alle Rechnungen bzw. die dazu gehörigen Aufmassunterlagen bzw. prüfbaren<br />

Nachweise sind in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber mit folgender<br />

Anschriftenbezeichnung einzureichen:<br />

14.3.2 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder<br />

Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- oder Teilschlussrechnungen<br />

sind durchlaufend zu nummerieren und kumulativ zu erstellen.<br />

14.3.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise)<br />

aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung einzusetzen.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 9 von 17<br />

14.3.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die<br />

bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen<br />

Umsatzsteuerbeträge anzugeben.<br />

14.4 Datenaustausch für die elektronische Bauabrechnung<br />

Datenaustausch ist vom Auftraggeber für die Bearbeitungsphase der Abrechnung<br />

nicht zwingend vorgesehen.<br />

Für die Bearbeitungsphase Bauabrechnung zum erteilten Auftrag ist Datenaustausch<br />

zur Anwendung der elektronischen Bauabrechnung nach den Regelungen<br />

des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)<br />

nach folgender Maßgabe zwingend vorgeschrieben:<br />

14.4.1 Prüfbarkeit<br />

Die Abrechnung ist so aufzustellen, daß sie sowohl mit DV als auch manuell<br />

geprüft werden kann; auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen<br />

nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte<br />

auszudrücken.<br />

14.4.2 Abstimmung<br />

Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Abstimmungen<br />

zu treffen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen<br />

– über:<br />

� den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die<br />

Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)<br />

� die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden<br />

Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)<br />

� Die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im<br />

Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen<br />

Rechenprogramme)<br />

� die Datenträger /z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger<br />

und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien,<br />

die Übergabe der Datenträger).<br />

14.4.3 Leistungserfassung<br />

Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind<br />

jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben.<br />

14.4.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung<br />

Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen<br />

manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden;<br />

bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung<br />

im erforderlichen Umfang zu wiederholen.<br />

14.4.5 Fehlermitteilung<br />

Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber<br />

Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen<br />

dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach<br />

Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen<br />

Berichtigungen.<br />

Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem<br />

Auftragnehmer umgehend mitteilen.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

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14.4.6 Toleranzregelung<br />

Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels<br />

DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen<br />

festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der<br />

Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Position (OZ) eines Abrechnungsabschnittes<br />

die vom Auftragnehmer berechneten Werte.<br />

Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt<br />

der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse<br />

der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-<br />

Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht<br />

Fehler in der Leistungsberechnung beziehungsweise in der Nachrechnung<br />

festgestellt und berichtigt werden.<br />

15. Stundenlohnarbeiten (zu § 15 VOB/B)<br />

15.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart<br />

worden sind.<br />

15.2 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in<br />

zweifacher Fertigung einzureichen, soweit nichts anderen vereinbart wird. Diese müssen<br />

neben den Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden und dem dabei erforderlichen,<br />

besonderes zu vergütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, für Vorhaltung<br />

von Einrichtungen, Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, für Frachten,<br />

Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten<br />

- Nennung des Veranlassers der Stundenlohnarbeiten (Name, Fachbereich)<br />

- das Datum,<br />

- die Bezeichnung der Baustelle bzw. des Bauwerks,<br />

- die Vergabe-Nummer und Auftragsnummer,<br />

- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,<br />

- die Art der Leistung,<br />

- die Namen und Vornamen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe<br />

(in Druckbuchstaben),<br />

- die geleisteten Arbeitsstunden (ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Samstags-<br />

und Feiertagsarbeit),<br />

- die Gerätekenngrößen, bei Fahrleistungen die Fahrzeugart (z.B. Kipper) und die<br />

Nutzlast und eine Begründung für den Einsatz von Aufsichtspersonal<br />

in leserlicher Form enthalten.<br />

15.3 Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, diese sind vom Auftraggeber<br />

angeordnet oder objektiv notwendig, z.B. aufgrund gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften.<br />

15.4 Die Stundenlohnzettel müssen als solche erkennbar getrennt von Bautagesberichten<br />

eingereicht werden. Stundenlohnarbeiten in Bautagesberichten werden nicht anerkannt.<br />

15.5 Stundenlohnabrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert<br />

werden.<br />

Die Bescheinigung des Auftraggebers auf dem Stundenlohnzettel begründet keinen<br />

Vergütungsanspruch. Die Anerkennungswirkung betrifft nur Art und Umfang der erbrachten<br />

Leistung.<br />

Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten<br />

Durchschriften erhält der Auftragnehmer.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

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16. Zahlungen (zu § 16 VOB/B)<br />

16.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet.<br />

16.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Hingabe oder<br />

Absendung des Auftrages an die Geldanstalt, bei Zahlung per Verrechnungsscheck<br />

der Tag der Absendung des Schecks.<br />

16.3 Abschlagszahlungen auf Bauteile und Stoffe<br />

Für die Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B hat der Auftragnehmer<br />

ausnahmslos eine gesonderte Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit kann nach<br />

vollständigem Einbau der Gegenstände vom Auftragnehmer zurückverlangt werden.<br />

Für die Art der Sicherheit wird auf Ziffer 17.1.4 BauVB verwiesen<br />

16.4 Zahlungen an Arbeitsgemeinschaften<br />

Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber<br />

an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der<br />

Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch<br />

nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft, soweit nicht die Bevollmächtigung auf ein<br />

anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft übertragen und dies dem Auftraggeber<br />

schriftlich angezeigt wurde.<br />

16.5 Prüfvermerke<br />

Prüfvermerke des Auftraggebers oder von mit der Rechnungsprüfung beauftragten<br />

Dritten auf korrigierten Rechnungsexemplaren begründen kein die verbindliche Zahlungspflicht<br />

auslösendes Schuldanerkenntnis des Auftraggebers.<br />

16.6 Überzahlungen<br />

16.6.1 Werden nach Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt,<br />

so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die sich hieraus ergebenden<br />

Beträge an den Auftraggeber zurückzuerstatten. Fehler in diesem Sinne sind<br />

insbesondere:<br />

- Aufmassfehler, d.h., Abweichungen in Aufmasslisten und Abrechnungszeichnungen<br />

von der tatsächlichen Ausführung;<br />

- Rechenfehler, d.h., Fehler in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln<br />

der Rechnungsart (einschließlich Komma-Fehler);<br />

- Übertragungsfehler (einschließlich Seitenübertragungsfehler).<br />

16.6.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu<br />

erstatten.<br />

16.7 Preisnachlass, Skonto<br />

Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens<br />

nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung<br />

im Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem<br />

Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.<br />

16.7.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein vereinbarter<br />

Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und<br />

Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise<br />

auf der Grundlage der Preisermittlung für die <strong>Angebot</strong>s- oder Auftragssumme<br />

bezogen ist. Änderungssätze bei vereinbarten Lohngleitklauseln sowie Erstattungsbeträge<br />

bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass<br />

nicht verringert.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

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Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 12 von 17<br />

16.7.2 Ist im Vertrag nichts näher bestimmt und nur vereinbart, dass bei Zahlung innerhalb<br />

der Skontofrist Skonto eines v.H.-Satzes gewährt wird, ist der Auftraggeber<br />

berechtigt, bei jeder einzelnen Zahlung (Abschlags-/Voraus-<br />

/Teilschluss-/Schlusszahlung) das allgemein vereinbarte Skonto in Abzug zu<br />

bringen. Teilzahlungen sind skontierbar, soweit für die betreffende Zahlung<br />

Skonto abziehbar ist. Die Skontofrist(en) beginnt(beginnen) mit Eingang der<br />

zugehörigen prüfbaren Rechnung(en) beim Auftraggeber.<br />

16.8 Abtretung<br />

Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber – einschließlich des Anspruchs<br />

auf Rückgabe von Sicherheiten – können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

des Auftraggebers abgetreten werden. In der Regel wird der Auftraggeber<br />

die Zustimmung erteilen, wenn dies mit seinen Interessen vereinbar ist.<br />

§ 354 a) HGB bleibt unberührt.<br />

16.9 Feststellungen der Rechnungsprüfungsbehörden oder -instanzen<br />

Das Bauvorhaben untersteht der Prüfung durch die Rechnungsprüfungsbehörden<br />

oder - instanzen. Der Auftraggeber behält sich Rückforderungsansprüche, insbesondere<br />

aus §§ 812 ff. BGB, aufgrund von Feststellungen von Rechnungsprüfungsbehörden<br />

vor.<br />

16.10 Verjährung<br />

Vertragliche Zahlungsansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber<br />

unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.<br />

16.11 Vorauszahlung<br />

16.11.1 Für die Gewährung von Vorauszahlungen verbleibt es bei § 16 Abs. 2 Nr.<br />

1 VOB/B.<br />

16.11.2 Vorauszahlungen werden wie folgt gewährt: % der Auftragssumme<br />

(einschließlich USt) bei rechtswirksamem Zustandekommen des Auftrags.<br />

Die Vorauszahlung wird bis zur vollständigen Tilgung mit . % der jeweiligen Abschlags-zahlungssumme<br />

bei den Abschlagszahlungen verrechnet, soweit damit Leistungen<br />

abzugelten sind, für welche die Vorauszahlung gewährt worden ist.<br />

17. Sicherheitsleistung (zu § 17 VOB/B)<br />

17.1 Zu leistende Sicherheiten<br />

17.1.1 Vertragserfüllungssicherheit<br />

Als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung dieses Vertrages hat der Auftragnehmer<br />

eine Vertragserfüllungssicherheit i.H.v. 5 v.H. der Auftragssumme<br />

einschließlich USt zu stellen.<br />

Stellt der Auftragnehmer die Vertragserfüllungssicherheit in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft,<br />

so hat die Vertragserfüllungsbürgschaft den inhaltlichen<br />

Vorgaben gemäß Ziffer 17.2 BauVB zu genügen. Übergibt der Auftragnehmer<br />

diese Vertragserfüllungsbürgschaft nicht binnen 18 Werktagen nach<br />

Vertragsschluss (Zugang des Auftragsschreibens), so ist der Auftraggeber berechtigt,<br />

von jeder Zahlung an den Auftragnehmer einen Betrag von 5% (einschließlich<br />

USt) einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

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Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 13 von 17<br />

17.1.2 Vorauszahlungssicherheit<br />

Ist nach Ziffer 16.11 BauVB (§ 16 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B) eine Vorauszahlung<br />

vereinbart, so hat der Auftragnehmer zur Sicherung der Rückzahlungsansprüche<br />

des Auftraggebers eine Vorauszahlungssicherheit gemäß Ziffer 17.2<br />

BauVB in Höhe des Vorauszahlungsbetrages einschließlich USt zu stellen.<br />

17.1.3 Einbehalt bei Abschlagszahlungen<br />

Bei allen Abschlagszahlungen werden als Sicherheit für die vertragsgemäße<br />

Abrechnung 5% der Abschlagszahlungssumme einschließlich USt einbehalten.<br />

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Abschlagszahlungseinbehalt durch<br />

eine Abschlagszahlungssicherheit gemäß Ziffer 17.2 BauVB abzulösen.<br />

17.1.4 Abschlagszahlungsbürgschaft auf Bauteile und Stoffe<br />

Werden Abschlagszahlungen auf Bauteile und Stoffe gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1<br />

Satz 3 VOB/B gewährt, so hat der Auftragnehmer zur Sicherung der Ansprüche<br />

des Auftraggebers auf vertragsgemäßen Einbau oder Rückzahlung eine<br />

Abschlagszahlungssicherheit nach inhaltlicher Vorgabe gemäß Ziffer 17.2<br />

BauVB in Höhe des Abschlagszahlungsbetrages einschl. USt zu stellen.<br />

17.1.5 Mängelhaftungs- und Überzahlungssicherheit<br />

17.2 Bürgschaften<br />

Als Sicherheit für die Erfüllung jeglicher Mängelansprüche, insbesondere<br />

Selbstvornahme mit Kostenersatz, Kostenvorschuss und Minderung, einschließlich<br />

Schadenersatzansprüche sowie für die Erfüllung etwaiger Rückzahlungsansprüche<br />

aus Überzahlung einschließlich Zinsen werden 5 v.H. der<br />

Schlussrechnungssumme einschließlich USt einbehalten; solange diese nicht<br />

vorliegt, wird vorläufig die jeweils maßgebliche Abrechnungssumme einschließlich<br />

USt zugrunde gelegt.<br />

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Mängelhaftungs- und Überzahlungsseinbehalt<br />

durch eine Mängelhaftungs- und Überzahlungssicherheit nach inhaltlicher<br />

Vorgabe gemäß Ziffer 17.2 BauVB abzulösen. § 17 VOB/B bleibt<br />

unberührt.<br />

17.2.1 Leistet der Auftragnehmer Sicherheit durch Bürgschaft für<br />

- Vertragserfüllung<br />

- Abschlagszahlung<br />

- Abschlagszahlung auf Bauteile und Stoffe<br />

- Mängelhaftung und Überzahlung<br />

- Vorauszahlung<br />

sind für die jeweilige vereinbarte Bürgschaft die vom Auftraggeber in den Vergabe-<br />

und Vertragsunterlagen vorgegebenen und enthaltenen Formblätter<br />

des Auftraggebers zwingend zu verwenden. Die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen<br />

vorgegebenen und enthaltenen Formblätter des Auftraggebers<br />

sind ebenso zwingend zu verwenden, wenn sich der Auftragnehmer zur<br />

Ablösung eines Einbehalts durch Stellung einer Bürgschaft entscheidet.<br />

17.2.2 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit mit einer einzigen<br />

Urkunde zu stellen.<br />

17.2.3 Im Übrigen verbleibt es bei § 17 Abs. 3 VOB/B.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 14 von 17<br />

17.3 Rückgabe von Bürgschaftsurkunden<br />

17.3.1 Urkunden über Vorauszahlungsbürgschaften werden auf Verlangen zurückgegeben,<br />

sobald die Vorauszahlung mit erbrachten Leistungen des Auftragnehmers<br />

entsprechend den vertraglichen Festlegungen vollständig verrechnet<br />

ist.<br />

17.3.2 Urkunden über Abschlagszahlungsbürgschaften zu Abschlagszahlungen auf<br />

Bauteile und Stoffe werden auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Bauteile<br />

und Stoffe, für die die Sicherheit geleistet worden ist, vertragsgemäß eingebaut<br />

sind.<br />

17.3.3 Urkunden über Vertragserfüllungsbürgschaften werden zurückgegeben, wenn<br />

die vertraglich vereinbarte Abnahme erfolgt ist, eine Sicherheit für Mängelansprüche<br />

gestellt wurde und keine Ansprüche des Auftraggebers mehr bestehen,<br />

die nicht von der Sicherheit für Mängelansprüche gedeckt sind.<br />

Auf Verlangen des Auftragnehmers kann bei Bestehen von nicht erfüllten Ansprüchen<br />

des Auftraggebers, die nicht von einer Sicherheit für Mängelansprüche<br />

gedeckt sind, nach der Abnahme einvernehmlich eine angemessene Reduzierung<br />

der Bürgschaft erfolgen.<br />

17.3.4 Urkunden über Mängelhaftungs- und Überzahlungsbürgschaften werden auf<br />

Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche<br />

und sonstige von der Sicherheit umfassten Ansprüche abgelaufen<br />

und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.<br />

Sind bei Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche geltend gemachte<br />

Ansprüche noch nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt, einen entsprechenden<br />

Teil der Sicherheit zurückzubehalten. Auf Verlangen des Auftragnehmers<br />

kann bei Bestehen von geltend gemachten, aber noch nicht erfüllten<br />

Ansprüchen, die von der Sicherheit erfasst werden, einvernehmlich nach Ablauf<br />

der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eine angemessene Reduzierung<br />

der Bürgschaft erfolgen.<br />

17.3.5 Urkunden über Gesamtvertragserfüllungsbürgschaften werden auf Verlangen<br />

zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche und<br />

sonstige von der Sicherheit umfassten Ansprüche abgelaufen und die bis dahin<br />

erhobenen Ansprüche erfüllt sind.<br />

Sind bei Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche geltend gemachte<br />

Ansprüche noch nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt, einen entsprechenden<br />

Teil der Sicherheit zurückzubehalten. Auf Verlangen des Auftragnehmers<br />

kann bei Bestehen von geltend gemachten, aber noch nicht erfüllten<br />

Ansprüchen, die von der Sicherheit erfasst werden, einvernehmlich nach Ablauf<br />

der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eine angemessene Reduzierung<br />

der Bürgschaft erfolgen.<br />

17.4 Rückgabe von sonstigen Sicherheiten<br />

Hat der Auftragnehmer die Sicherheit durch Hinterlegung von Geld nach § 17 Abs. 5<br />

VOB/B geleistet, so wird der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen<br />

zur Rückübertragung der Sicherheit an den Auftragnehmer zu dem Zeitpunkt und<br />

unter den Bedingungen gemeinsam mit dem Auftragnehmer vornehmen, die gem. Ziffer<br />

17.3 BauVB für die Rückgabe der jeweiligen Bürgschaftsurkunde vereinbart wurden.<br />

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Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 15 von 17<br />

Sonstige Sicherheiten werden zu dem Zeitpunkt und unter den Bedingungen zurückgegeben,<br />

die gem. Ziffer 17.3 BauVB für die Rückgabe der jeweiligen Bürgschaftsurkunde<br />

vereinbart wurden.<br />

18. Streitigkeiten (zu § 18 VOB/B)<br />

18.1 Gerichtsstand<br />

Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr gilt als Gerichtsstand vereinbart.<br />

18.2 Vertragssprache/Deutsches Recht<br />

Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste<br />

Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher<br />

Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen<br />

zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

19. Bauhaftpflicht-/Bauleistungsversicherung<br />

19.1 Bauleistungsversicherung<br />

Der Auftraggeber hat keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.<br />

Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung nach folgenden Maßgaben<br />

(Ziffer 19.1.1 bis 19.1.4) abgeschlossen:<br />

19.1.1 Zum Kreis der Mitversicherten gehören alle mit der Bauausführung befassten<br />

Personen und Unternehmen.<br />

19.1.2 Der Auftragnehmer hat Bauleistungsschäden unverzüglich nach deren Entdeckung<br />

zu melden. Die Schadensmeldung hat auf dem vom Auftraggeber hierzu<br />

vorgegebenen Formblattmuster zu erfolgen, welches kostenlos bei der Objektüberwachung/Bauüberwachung<br />

(vgl. o. Ziffer 4.1 BauVB) bezogen werden<br />

kann. Der Auftragnehmer hat die vollständig ausgefüllte Schadensmeldung<br />

über die Objektüberwachung/Bauüberwachung zur Weiterleitung an den Bauwesenversicherer<br />

einzureichen. Bauleistungsschäden, die voraussichtlich<br />

€ 5.000 übersteigen, sind zusätzlich vorab telefonisch oder telegrafisch zu<br />

melden. Versicherte Verluste oder Schäden durch Diebstahl oder Feuer hat<br />

der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde zu melden und sich<br />

dies bestätigen zu lassen.<br />

19.1.3 Der Auftragnehmer hat das Schadensbild nach Möglichkeit durch Lichtbildaufnahmen<br />

festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung<br />

durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe<br />

erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung<br />

des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind.<br />

19.1.4 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber und dem Versicherer jede Nachprüfung<br />

über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten<br />

sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Auftragnehmer hat<br />

ohne besondere Aufforderung seiner Kostenaufstellung bei einer durch ihn<br />

vorgenommenen Schadensbeseitigung ordnungsgemäß prüffähige Belege<br />

beizufügen.<br />

19.1.5 Gemäß den Versicherungsbedingungen der Bauleistungsversicherung beträgt<br />

der Selbstbehalt des Auftragnehmers je Schadensfall € 5.000,--.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 16 von 17<br />

19.2 Beteiligung des Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer als Versicherter beteiligt sich an der vom Auftraggeber abgeschlossenen<br />

Bauleistungsversicherung mit der auf ihn entfallenden anteiligen Prämie<br />

in Höhe von 0,25 Prozent (zzgl. Versicherungssteuer) der gem. Schlussrechnungsprüfung<br />

durch den Auftraggeber anerkannten Brutto-Gesamtabrechnungssumme.<br />

Die vorläufige anteilige Prämie des Auftragnehmers (zzgl. Versicherungssteuer) berechnet<br />

nach der Brutto-Auftragssumme, wird bereits bei der ersten Rechnung des<br />

Auftragnehmers in Abzug gebracht. Die endgültige Abrechnung der anteiligen Prämie<br />

des Auftragnehmers wird mit der Schlussrechnung des Auftragnehmers vorgenommen.<br />

19.3 Bauhaftpflichtversicherung des Auftragnehmers<br />

20. Datenschutz<br />

19.3.1 Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Bauzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />

zur Abdeckung der Risiken der spezifischen Tätigkeit des Auftragsnehmers<br />

mit einer Mindestdeckungssumme von<br />

€ 3.000.000,--für Personen- und Sachschäden insgesamt und<br />

€ 1.000.000,--für Vermögens- und sonstigen Schäden<br />

zu führen und deren Vorhandensein dem Auftraggeber vor Vertragsschluss<br />

durch ein an den Auftraggeber gerichtetes Bestätigungsschreiben seines Versicherers<br />

nachzuweisen.<br />

Der Auftraggeber kann Zahlungen an den Auftragnehmer bis zur Vorlage entsprechender<br />

Nachweise zurückbehalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, zu<br />

Lasten des Auftragnehmers dessen etwaige rückständigen Versicherungsbeiträge<br />

direkt an die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers zu<br />

zahlen; § 16 Abs. 6 VOB/B gilt für derartige Zahlungen sinngemäß.<br />

19.3.2 Der Auftragnehmer hat Haftpflichtschäden nach Entdeckung unverzüglich seiner<br />

eigenen Betriebshaftpflichtversicherung anzuzeigen. Zusätzlich muss der<br />

Auftraggeber von jedem Schadenereignis Kenntnis halten. Deshalb ist vom<br />

Auftragnehmer eine Kopie der Schadensanzeige für die eigene Versicherungsgesellschaft<br />

unverzüglich an die örtliche Objektüberwachung / Bauüberwachung<br />

zur Weiterleitung an den Auftraggeber zu senden.<br />

19.3.3 Die Verpflichtungen aus den Ziffer 19.1.3 und 19.1.4 BauVB gelten sinngemäß.<br />

Der Auftragnehmer nimmt billigend zur Kenntnis, dass der Auftraggeber das Speichern personenbezogener<br />

Daten des Auftragnehmers im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages<br />

vornehmen wird. Er nimmt weiter billigend zur Kenntnis, dass der Auftraggeber sich<br />

das Recht der Datenübermittlung im Rahmen der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben<br />

vorbehält. Der Auftragnehmer übernimmt es, seine Mitarbeiter sowie die von ihm beauftragten<br />

Nachunternehmer mit gleicher Maßgabe entsprechend zu benachrichtigen<br />

21. Ergänzende Vertragsbedingungen<br />

nicht belegt<br />

22. Salvatorische Klausel<br />

21.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nichtig<br />

sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 17 von 17<br />

Anlagen:<br />

21.2 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame<br />

zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommen. Das gleiche<br />

gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthält.<br />

Anlage 1 – Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters<br />

Anlage 2 – Verpflichtungserklärung des Bieters<br />

⊠ = Zutreffendes ist angekreuzt BauVB/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 35/5 Container Ost<br />

<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />

Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />

Lfd.-<br />

Nr.<br />

Planbezeichnung<br />

1 Leistungsprogramm Bau<br />

2 Leistungsprogramm HSL<br />

3 Leistungsprogramm Elektro<br />

4 Leistungsprogramm EDV<br />

5 Ausstattungsliste Sanitär<br />

6 Genehmigungsplanung<br />

Grundriss Ebene1 und 2<br />

7 Genehmigungsplanung<br />

Ansichten und Schnitte<br />

8 Brandschutzplanung<br />

Grundriss Ebene1 und 2<br />

9 Baustelleneinrichtungsplan<br />

10 ATV<br />

11 Kostenauswertung Container Ost<br />

Beiliegende Unterlagen und Pläne<br />

Reg.<br />

Nr.<br />

Index Datum<br />

Beiliegende Pläne/EU<br />

Stand: 02/2011


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Die Firma<br />

(Name und Anschrift des Auftragnehmers)<br />

als Auftragnehmer hat am<br />

Vertragserfüllungsbürgschaft<br />

mit der Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />

einen VOB-Bauvertrag für<br />

VN:<br />

abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Erfüllung<br />

dieses Vertrages dem Auftraggeber eine Bürgschaft i.H.v. 5 v.H. der Auftragssumme einschließlich USt zu<br />

stellen.<br />

Dies vorausgeschickt, übernehmen wir<br />

(Name und Anschrift des Bürgen)<br />

hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur<br />

Gesamthöhe von<br />

€<br />

(in Worten: Euro<br />

an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung für die vertragsgemäße<br />

Erfüllung, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, nicht, nicht vollständig und/oder nicht<br />

rechtzeitig nachgekommen ist.<br />

Auf das Recht zur Hinterlegung, die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB sowie die Einreden der<br />

Anfechtbarkeit gem. § 770 Abs. 1 BGB und der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB wird verzichtet. Der<br />

Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB gilt nicht für den Fall, dass die<br />

Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.<br />

Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand München vereinbart.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.<br />

Die Forderungen des Auftraggebers aus dieser Bürgschaft verjähren nicht früher als die hier gesicherten<br />

Hauptforderungen des Auftraggebers aus dem oben genannten Hauptschuldverhältnis.<br />

,<br />

Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen<br />

Vertragserfüllungsbürgschaft/EU<br />

Stand: 02/2011<br />

)


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Die Firma<br />

(Name und Anschrift des Auftragnehmers)<br />

als Auftragnehmer hat am<br />

Abschlagszahlungsbürgschaft<br />

mit der Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />

einen VOB-Bauvertrag für<br />

VN:<br />

abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die vertragsgemäße<br />

Abrechnung der Leistung sowie als Sicherheit für Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers einen<br />

Bareinbehalt von 5% der Abschlagszahlungssumme einschl. USt zu gewähren, der nach Wahl des Auftragnehmers<br />

durch Bürgschaft abgelöst werden kann. Der Auftragnehmer hat sich für die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft<br />

entschieden.<br />

Dies vorausgeschickt, übernehmen wir<br />

(Name und Anschrift des Bürgen)<br />

hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur<br />

Gesamthöhe von<br />

€<br />

(in Worten: Euro<br />

an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur vertragsgemäßen Abrechnung<br />

der erhaltenen Zahlungen einschließlich Erfüllung von Rückzahlungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig<br />

und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.<br />

Auf das Recht zur Hinterlegung, die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB sowie die Einreden der Anfechtbarkeit<br />

gem. § 770 Abs. 1 BGB und der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB wird verzichtet. Der Verzicht<br />

auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB gilt nicht für den Fall, dass die Gegenforderung des<br />

Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.<br />

Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand München vereinbart.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.<br />

Die Forderungen des Auftraggebers aus dieser Bürgschaft verjähren nicht früher als die hier gesicherten Hauptforderungen<br />

des Auftraggebers aus dem oben genannten Hauptschuldverhältnis.<br />

,<br />

Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen<br />

Abschlagszahlungsbürgschaft/EU<br />

Stand: 02/2011<br />

)


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Die Firma<br />

(Name und Anschrift des Auftragnehmers)<br />

als Auftragnehmer hat am<br />

Abschlagszahlungsbürgschaft<br />

auf Bauteile und Stoffe<br />

mit der Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />

einen VOB-Bauvertrag für<br />

VN:<br />

abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für Abschlagszahlungen<br />

für auf der Baustelle angelieferte Stoffe und Bauteile oder eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile<br />

dem Auftraggeber eine Bürgschaft in Höhe des Abschlagszahlungsbetrages einschließlich USt zu stellen.<br />

Dies vorausgeschickt, übernehmen wir<br />

(Name und Anschrift des Bürgen)<br />

hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur<br />

Gesamthöhe von<br />

€<br />

(in Worten: Euro<br />

an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Einbau der Stoffe oder Bauteile,<br />

für die die Abschlagszahlung gewährt worden ist, nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachkommt,<br />

oder der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Rückzahlung von Abschlagszahlungen nicht, nicht vollständig<br />

und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.<br />

Auf das Recht zur Hinterlegung, die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB sowie die Einreden der Anfechtbarkeit<br />

gem. § 770 Abs. 1 BGB und der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB wird verzichtet. Der Verzicht<br />

auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB gilt nicht für den Fall, dass die Gegenforderung des<br />

Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.<br />

Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand München vereinbart.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.<br />

Die Forderungen des Auftraggebers aus dieser Bürgschaft verjähren nicht früher als die hier gesicherten Hauptforderungen<br />

des Auftraggebers aus dem oben genannten Hauptschuldverhältnis.<br />

,<br />

Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen<br />

Abschlagszahlungsbürgschaft/EU<br />

Stand: 02/2011<br />

)


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Die Firma<br />

(Name und Anschrift de Auftragnehmers)<br />

als Auftragnehmer hat am<br />

Mängelhaftungs- und Überzahlungsbürgschaft<br />

mit der Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />

einen VOB-Bauvertrag für<br />

VN:<br />

abgeschlossen. Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Erfüllung<br />

jeglicher Mängelansprüche, insbesondere Selbstvornahme mit Kostenersatz, Kostenvorschuss und Minderung,<br />

einschließlich Schadensersatzansprüche sowie für die Erfüllung etwaiger Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung<br />

einschließlich der Zinsen dem Auftraggeber einen Bareinbehalt in Höhe von 5 von Hundert der Schlussrechnungssumme<br />

(einschließlich USt) zu gewähren, der nach Wahl des Auftragnehmers durch Bürgschaft abgelöst<br />

werden kann. Der Auftragnehmer hat sich für die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft entschieden.<br />

Dies vorausgeschickt, übernehmen wir<br />

(Name und Anschrift des Bürgen)<br />

hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur<br />

Gesamthöhe von<br />

€<br />

(in Worten: Euro<br />

an den Auftraggeber zu zahlen, sofern der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Erfüllung jeglicher Mängelansprüche,<br />

insbesondere Selbstvornahme mit Kostenersatz, Kostenvorschuss und Minderung, einschließlich Schadensersatzansprüche<br />

sowie der Erfüllung etwaiger Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung einschließlich der<br />

Zinsen nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.<br />

Auf das Recht zur Hinterlegung, die Einrede der Vorausklage gem. § 771 BGB sowie die Einreden der Anfechtbarkeit<br />

gem. § 770 Abs. 1 BGB und der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB wird verzichtet. Der Verzicht<br />

auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB gilt nicht für den Fall, dass die Gegenforderung des<br />

Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.<br />

Im vollkaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand München vereinbart.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaft bedürfen der Schriftform.<br />

Die Forderungen des Auftraggebers aus dieser Bürgschaft verjähren nicht früher als die hier gesicherten Hauptforderungen<br />

des Auftraggebers aus dem oben genannten Hauptschuldverhältnis.<br />

,<br />

Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bürgen<br />

Mängelhaftungsbürgschaft/EU<br />

Stand: 02/2011<br />

)


Betrifft: Ausschreibung<br />

NICHT ÖFFNEN<br />

VE-Nr. UKM 35/5-1<br />

Gewerk: Containeranlage<br />

Adresse:<br />

Eröffnungstermin: Berufsgenossenschaftliche<br />

11.03.2011 10.00 Uhr Unfallklinik Murnau<br />

Zimmer 3.107<br />

Prof.-Küntscher-Str. 8<br />

................................................................. 82418 Murnau am Staffelsee<br />

.................................................................<br />

.................................................................


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Seite 1 von 1<br />

Baumaßnahme: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 35/5 Container Ost<br />

<strong>Angebot</strong> für: Containeranlage<br />

Vergabenummer: UKM 35/5-1<br />

Mindestbedingungen für Nebenangebote<br />

Eine einfache Demontage, Transport und Wiederaufbau muss gewährleistet werden.<br />

Das Raumprogramm, die Raumanordnung und die max. Außenmasse gem.<br />

Genehmigungsplanung sind einzuhalten.<br />

Die Brandschutzanforderungen sind vollumfänglich zu erfüllen.<br />

Die Containeranlage ist in Modulbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad herzustellen.<br />

Die Einzelmodule sind im Stadium weitgehender Endausbau anzuliefern und als fertige<br />

Elemente aufzustellen. Die örtlichen Arbeiten sind auf das unbedingte Mindestmass zu<br />

beschränken (Dachabdichtung, Oberputz WDVS, Ergänzung Bodenbeläge,<br />

Abhängdecken in den Fluren)<br />

Der Leistungsumfang bleibt unverändert


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />

Leistungsprogramm BAU<br />

LEISTUNGSPROGRAMM BAU<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong><br />

Leonrodstraße 68<br />

80 636 München<br />

Tel.: 089 / 15 98 97 60<br />

Fax: 089 / 15 98 97 70<br />

e-mail: info@ bwp-ing.de<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 1 von 28 14.02.11


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />

Leistungsprogramm BAU<br />

PRÄAMBEL: .........................................................................................................................<br />

100 GRUNDSTÜCK.......................................................................................................4<br />

200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN ...................................................................4<br />

210 HERRICHTEN......................................................................................................................4<br />

211 SICHERUNGSMASSNAHMEN ...........................................................................................4<br />

212 ABBRUCHMASSNAHMEN..................................................................................................5<br />

213 ALTLASTENBESEITIGUNG................................................................................................5<br />

214 HERRICHTEN DER GELÄNDEOBERFLÄCHE ..................................................................5<br />

220 ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG .......................................................................5<br />

230 NICHT - ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG .........................................................5<br />

231 ABWASSERENTSORGUNG...............................................................................................5<br />

232 WASSERVERSORGUNG....................................................................................................5<br />

235 STROMVERSORGUNG ......................................................................................................6<br />

236 TELEKOMMUNIKATION .....................................................................................................6<br />

237 VERKEHRSERSCHLIESSUNG...........................................................................................6<br />

300 BAUWERKSKONSTRUKTIONEN .........................................................................6<br />

300 A ROHBAUARBEITEN..........................................................................................6<br />

301 BAUSTELLENEINRICHTUNG.............................................................................................6<br />

302 ERDARBEITEN....................................................................................................................7<br />

303 BOHRARBEITEN.................................................................................................................7<br />

304 UNTERFANGUNGSMASSNAHMEN...................................................................................7<br />

306 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN ..............................................................................7<br />

312 MAURERARBEITEN............................................................................................................7<br />

314 STAHLBETONFERTIGTEILE..............................................................................................7<br />

315 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN............................................................................8<br />

316 ZIMMERER- UND HOLZBAUARBEITEN ............................................................................8<br />

Gebäudekonstruktion:......................................................................................................... 8<br />

Dachkonstruktion: ............................................................................................................... 8<br />

Wandkonstruktion: .............................................................................................................. 8<br />

317 STAHLBAUARBEITEN ........................................................................................................9<br />

300B AUSBAUARBEITEN ..........................................................................................9<br />

318 ABDICHTUNG GEGEN WASSER.......................................................................................9<br />

Feuchtigkeitsabdichtungen von WC´s und Duschen .......................................................... 9<br />

319 DACHABDICHTUNGSARBEITEN.....................................................................................10<br />

320 KLEMPNERARBEITEN .....................................................................................................10<br />

323 PUTZ- UND STUCKARBEITEN.........................................................................................11<br />

324 FASSADE - SCHALUNG ...................................................................................................11<br />

325 FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN..............................................................................11<br />

326 ESTRICHARBEITEN .........................................................................................................12<br />

327 SCHREINERARBEITEN - TÜREN ....................................................................................13<br />

329 AUSSENSONNENSCHUTZ ..............................................................................................14<br />

330 INNENLIEGENDER BLENDSCHUTZ UND VERDUNKELUNG........................................14<br />

331 FENSTERELEMENTE.......................................................................................................15<br />

332 METALLBAUARBEITEN FASSADE..................................................................................16<br />

333 METALLBAUARBEITEN TÜREN ......................................................................................16<br />

334 SCHLOSSERARBEITEN...................................................................................................17<br />

335 VERGLASUNGSARBEITEN..............................................................................................17<br />

336 MALER- UND TAPEZIERARBEITEN ................................................................................17<br />

337 BODENBELAGSARBEITEN..............................................................................................19<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 2 von 28 14.02.11


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />

Leistungsprogramm BAU<br />

338 NATURSTEINARBEITEN ......................................................................................................<br />

339 ABGEHÄNGTE DECKEN ..................................................................................................19<br />

340 TROCKENBAUARBEITEN - WÄNDE................................................................................20<br />

341 DOPPELBODENANLAGEN...............................................................................................22<br />

345 SCHLIESSANLAGE...........................................................................................................22<br />

346 GERÜSTARBEITEN ..........................................................................................................22<br />

360 GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN.................................................................................22<br />

370 BAUKONSTRUKTIVE EINBAUTEN ....................................................................22<br />

371 TEEKÜCHEN.....................................................................................................................22<br />

372 HANDLAUF........................................................................................................................22<br />

373 WANDSCHUTZ FLURE.....................................................................................................23<br />

374 WANDSCHUTZ BETTENZIMMER ....................................................................................23<br />

375 FESTE EINBAUMÖBEL.....................................................................................................23<br />

376 MEDIENKANAL .................................................................................................................23<br />

378 SAUBERLAUFZONEN.......................................................................................................23<br />

380 SONSTIGE MASSNAHMEN FÜR BAUKONSTRUKTIONEN..............................23<br />

387 BRANDSCHUTZVERKLEIDUNG UND BAULICHER BRANDSCHUTZ............................23<br />

388 INSTANDSETZUNG ..........................................................................................................24<br />

389 SCHLECHTWETTERBAU .................................................................................................24<br />

390 SCHUTZ VON PERSONEN UND SACHEN......................................................................24<br />

391 RECYCLING, ZWISCHENDEPONIERUNG UND ENTSORGUNG...................................24<br />

600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE................................................................24<br />

619 SONSTIGE AUSSTATTUNG.............................................................................................24<br />

700 BAUNEBENKOSTEN...........................................................................................25<br />

730 ARCHITEKTEN UND INGENIEURLEISTUNG.....................................................25<br />

731 GEBÄUDE..........................................................................................................................25<br />

732 FREIANLAGEN..................................................................................................................25<br />

735 TRAGWERKSPLANUNG...................................................................................................25<br />

736 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG..........................................................................................25<br />

740 GUTACHTEN UND BERATUNG..........................................................................26<br />

741 THERMISCHE BAUPHYSIK..............................................................................................26<br />

742 SCHALLSCHUTZ UND RAUMAKUSTIK...........................................................................26<br />

744 VERMESSUNG..................................................................................................................26<br />

747 BRANDSCHUTZNACHWEIS.............................................................................................26<br />

770 ALLGEMEINE BAUNEBENKOSTEN ..................................................................27<br />

771 PRÜFUNGEN, GENEHMIGUNGEN UND ABNAHMEN....................................................27<br />

773 BEMUSTERUNGSKOSTEN..............................................................................................27<br />

774 BETRIEBSKOSTEN WÄHREND DER BAUZEIT ..............................................................28<br />

779 SONSTIGES ......................................................................................................................28<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 3 von 28 14.02.11


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />

Leistungsprogramm BAU<br />

ALLGEMEINES:<br />

Die Containeranlage ist in Modulbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad herzu-<br />

stellen. Die Einzelmodule sind über die gesamte Gebäudetiefe von ca. 14 m und<br />

einer Breite von ca. 4 m im Stadium weitgehender Endausbau anzuliefern und als<br />

fertige Elemente aufzustellen. Die örtlichen Arbeiten sind auf das unbedingte Mindestmass<br />

zu beschränken (Dachabdichtung, Oberputz WDVS, Ergänzung Bodenbeläge,<br />

Abhängdecken in den Fluren).<br />

Eine einfache Demontage, Transport und Wiederaufbau muss gewährleistet werden.<br />

100 GRUNDSTÜCK<br />

ist hier nicht Gegenstand<br />

200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN<br />

210 HERRICHTEN<br />

211 SICHERUNGSMASSNAHMEN<br />

Alle aus den nachfolgend beschriebenen Vorgaben resultierende Sicherungsmaßnahmen,<br />

Haupt-, Neben und Zusatzleistungen, die verschiedensten Gewerke des<br />

AN betreffend, sind zu berücksichtigen und in das <strong>Angebot</strong> einzurechnen<br />

Sämtliche Sicherheits- und Absperrmaßnahmen nach den behördlichen Bestimmungen<br />

und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind<br />

beinhaltet. Die Sicherungsmaßnahmen sind während der gesamten Bauzeit bis<br />

zur Übergabe laufend selbständig zu kontrollieren und in Stand zu halten:<br />

Neben den Sicherungsmaßnahmen für das neue Gebäude und deren Baustelleneinrichtung<br />

sind hierin auch Sicherungsmaßnahmen für die umliegenden Gebäude,<br />

Erschließungsstraßen enthalten, sofern sie durch die Bautätigkeiten des AN<br />

tangiert sind bzw. Baustelleneinrichtung und Geräte Verschmutzungen und Beschädigungen<br />

verursachen oder die Gefahr besteht, dass dieser Fall eintritt. In<br />

diesem Falle sind entsprechende Schutzvorkehrungen unverzüglich auszuführen.<br />

Die Aufrechterhaltung von Fluchtwegen sowie eine gesicherte Verkehrsführung für<br />

jede Bauphase bzw. jeden Bauzustand sind zu berücksichtigen. Angrenzende<br />

Gebäude dürfen von Kränen nicht mit Lasten überfahren werden.<br />

Evtl. Umverlegekosten von Sparten leistet der AG im Vorfeld.<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 4 von 28 14.02.11


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />

Leistungsprogramm BAU<br />

Der AN ist verpflichtet, bei evtl. Grabarbeiten sich selbst über die Lage der Sparten<br />

zu überzeugen. Er hat zu prüfen, ob dadurch etwaige Kabel und Leitungen berührt<br />

sind, welche in Betrieb sind, weiterhin benötigt werden und mittels eines Provisoriums<br />

aufrechterhalten werden müssen.<br />

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kommt direkt vom AG.<br />

Den Anweisungen des SiGe- Koordinators ist kurzfristig Folge zu leisten.<br />

212 ABBRUCHMASSNAHMEN<br />

ist hier nicht Gegenstand<br />

213 ALTLASTENBESEITIGUNG<br />

ist hier nicht Gegenstand<br />

214 HERRICHTEN DER GELÄNDEOBERFLÄCHE<br />

ist hier nicht Gegenstand, jedoch folgende Hinweise<br />

Die angrenzenden Feuerwehrzufahrten sind permanent freizuhalten. Die örtliche<br />

Situation ist beiliegenden Bildern und dem beiliegenden BE-Plan zu entnehmen.<br />

Die Freiflächen werden im Zuge der Errichtung des Neubaus gemäß der Planung<br />

des Landschaftsarchitekten angepasst.<br />

220 ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG<br />

Das Gelände ist öffentlich erschlossen. Alle Erschließungsmaßnahmen im Inneren<br />

sind nicht öffentliche Erschließungsmaßnahmen.<br />

230 NICHT - ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG<br />

231 ABWASSERENTSORGUNG<br />

siehe hierzu LB - Teil des IB Gangl<br />

232 WASSERVERSORGUNG<br />

siehe hierzu LB - Teil des IB Gangl<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 5 von 28 14.02.11


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />

Leistungsprogramm BAU<br />

235 STROMVERSORGUNG<br />

Der AN hat für die entsprechenden Aussparungen für Kabeleinführungen in die<br />

Gebäude zu sorgen und nach Verlegung ordnungsgemäß zu verschließen.<br />

Für das Containergebäude kommen die Leitungen aus dem westlich liegenden<br />

Bestandsgebäude und werden bauseits über die abgehängte Decke des Verbindungsflurs<br />

in den Technikraum der Containeranlage geführt.<br />

236 TELEKOMMUNIKATION<br />

Leitungsführung siehe 235<br />

Der AN hat für die entsprechenden Aussparungen und Bohrungen bzw. Kabeldurchführungen<br />

zu sorgen sowie diese nach Verkabelung fachgerecht zu verschließen.<br />

237 VERKEHRSERSCHLIESSUNG<br />

ist hier nicht Gegenstand<br />

300 BAUWERKSKONSTRUKTIONEN<br />

300 A ROHBAUARBEITEN<br />

301 BAUSTELLENEINRICHTUNG<br />

Die Baustelleneinrichtung ist wie folgt im Leistungsumfang enthalten.<br />

Der AN erklärt die Freistellung von Ersatzansprüchen Dritter aus der Einrichtung<br />

und dem Betrieb der Baustelle.<br />

Für die Einrichtung der Baustelle ist der beiliegende BE-Plan und der laufende Klinikbetrieb<br />

zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung ist auf diese Gegebenheiten<br />

abzustimmen, die beschriebenen Kostentragungen sind einzukalkulieren.<br />

Die Versorgungseinrichtungen sind auch eventuellen bauseitigen Gewerken des<br />

AG zur Verfügung zu stellen.<br />

Ein vorhandene Baustelleneinrichtungsplan ist vom AN zu ergänzen, mit dem AG<br />

abzustimmen und von diesem genehmigen zu lassen.<br />

Dies hat spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung zu erfolgen.<br />

Einzäunung der Baustelle und der BE-Fläche durch den AN.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

Die Baustelleneinrichtung beinhaltet sämtliche, zum reibungslosen Ablauf der<br />

Baustelle erforderlichen Leistungen, Einrichtungen, Transporte, die Installation<br />

und Vorhaltung von Maschinen, Geräten, Hilfsmitteln, Mannschaftsunterkünften,<br />

Magazine, WC und Waschräume.<br />

Die Immissionsrichtwerte entsprechend den Anforderungen der Klinik und des<br />

Bundes - Immissionsschutzgesetzes sind - in der vorgenannten Rangfolge - einzuhalten.<br />

Es sind nur Baumaschinen mit Kennzeichnung durch den blauen Umweltengel<br />

einzusetzen (siehe hierzu auch die beigefügten ATV).<br />

Sämtliche gesetzliche und sicherheitsrechtliche Vorschriften, die Anweisungen der<br />

Berufsgenossenschaft sind vom AN zu erfüllen und die Kosten hierfür zu tragen.<br />

Für die Einrichtung der Baustelle und dem gesicherten Baustellenbetrieb wird vor<br />

allem auf die Einhaltung der einschlägigen UVV's hingewiesen.<br />

Der AN hat erforderliche Genehmigungen eigenverantwortlich zu beantragen und<br />

die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen.<br />

302 ERDARBEITEN<br />

nicht enthalten<br />

303 BOHRARBEITEN (GRUNDBAU)<br />

nicht enthalten<br />

304 UNTERFANGUNGSMASSNAHMEN<br />

Unterfangungsmaßnahmen von bestehenden Gebäuden sind im Rahmen dieser<br />

Maßnahme nicht vorgesehen.<br />

306 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN<br />

Entwässerungskanalarbeiten werden durch den AG auf der Grundlage der<br />

Gebäudeentwässerungspläne des AN im Rahmen der Fundamentarbeiten zwischen<br />

Planübergabe und Montagebeginn erstellt.<br />

siehe hierzu LB- Teil des IB Gangl<br />

312 MAURERARBEITEN<br />

nicht vorgesehen<br />

314 STAHLBETONFERTIGTEILE<br />

nicht vorgesehen.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

315 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN<br />

Schnittstellen:<br />

Die Fundamente auf Basis der stat. Berechnung des AN werden durch den AG<br />

erstellt. Sämtliche darauf aufbauende Leistungen, auch Dämmarbeiten und äußere<br />

Verkleidungen, erfolgen durch den AN.<br />

316 BAUKONSTRUKTION<br />

In der Leistung enthalten sind alle Maßnahmen des konstruktiven Schall-, Wärme-<br />

und Brandschutzes.<br />

Die für die Bemessung von Dämmungen erforderlichen Werte sind aus den überschlägigen<br />

Vorgaben zu ermitteln. Im Auftragsfall obliegt der ENEV Nachweis dem<br />

AN, die Werte sind danach zu überprüfen und abzugleichen.<br />

Die Wand- und Deckendurchbrüche nach Erfordernis<br />

Gebäudekonstruktion:<br />

Rahmenbauweise als vorgefertigte, demontable und wiederaufstellbare Module.<br />

Modullänge entsprechende der Gebäudebreite. Der AN hat sämtliche konstruktiven,<br />

bauphysikalischen und planerischen Anforderungen zu erfüllen. Diese sind in<br />

Bezug auf die Planung die Einhaltung der räumlichen Vorgaben und der Dimensionierungen,<br />

in Bezug auf den Brandschutz (Tragkonstruktion F-30) und die Einhaltung<br />

des beigefügten Brandschutzkonzeptes vorzufertigen.<br />

Dachkonstruktion:<br />

Das Haupttragwerk der Dächer ist mindestens feuerhemmend (F30) auszuführen.<br />

Die Dachkonstruktion hat für den Container ein begrüntes Flachdach mit 2 % Gefälle<br />

aufzunehmen.<br />

Das Haupttragwerk der Container ist mit Stahlkonstruktion geplant. Die Bemessung<br />

obliegt dem AN.<br />

Wandkonstruktion:<br />

In Abhängigkeit von der vom AN zu wählenden Bauweise weist die Außenwand<br />

Konstruktionen auf, die der AN in statischer und bauphysikalischer Hinsicht entsprechend<br />

zu berücksichtigen hat.<br />

Deshalb wird an dieser Stelle lediglich der grundsätzliche Aufbau beschrieben:<br />

Die Außenwände müssen einschl der Dämmstoffe nichtbrennbar sein.<br />

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Aufbau von innen nach außen:<br />

- Fermacell oder GK mind. 2 x 12,5 mm<br />

- Dampfsperre sd > 100 m<br />

- tragende Wandkonstruktion<br />

- Wärmedämmverbundsystem gem. getrennter Beschreibung<br />

Der U-Wert der Außenwand ist mit mindestens U ≤ 0,24 W/m2K einzuhalten.<br />

Die Außenwand ist sowohl für den <strong>winter</strong>lichen als auch den sommerlichen Wärmeschutz<br />

auszulegen.<br />

Das Brandschutzkonzept K+K ist zu berücksichtigen, die Detailausführung hinsichtlich<br />

Brandschutz mit K+K vom AN abzustimmen und freigeben zu lassen.<br />

Außenwand und Decken wie Tragkonstruktion F-30. Innenwände F-30/F-90 gem.<br />

Brandschutzkonzept.<br />

317 STAHLBAUARBEITEN<br />

Der Brandschutzgutachter fordert für die Tragkonstruktion F 30. Hierfür ist die<br />

Stahlrahmenkonstruktion und die gesamte Konstruktion entsprechend auszubilden.<br />

Für die Verkleidungen und die Dämmung sind nicht brennbare Materialien<br />

vorzusehen (siehe hierzu Gewerk Dachabdichtungsarbeiten und Metallbauarbeiten).<br />

300B AUSBAUARBEITEN<br />

318 ABDICHTUNG GEGEN WASSER<br />

Allgemein<br />

Die Abdichtungsarbeiten sind einschl. aller Leistungen wie Hochzüge, Einflanschungen,<br />

Eindichten von Bodeneinläufen, etc auszuführen.<br />

Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit<br />

nach Erfordernis<br />

Feuchtigkeitsabdichtungen von WC´s und Duschen<br />

Alle WC’s, Duschen und sonstige geflieste Räume erhalten am Boden und im<br />

Wandbereich eine Streichabdichtung. Für den Bodenbereich Beanspruchungsklasse<br />

hoch beansprucht (früher A2), für den Wandbereich gering beansprucht<br />

(früher A1). Fugen zwischen Boden und Wand sind mit in den Anstrich einzubettenden<br />

Bandagen auszuführen. Die Abdichtung ist an Türschwellen, Einläufen und<br />

durchdringenden Bauteilen fachgerecht anzuschließen.<br />

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319 DACHABDICHTUNGSARBEITEN<br />

Die Flachdächer der Gebäude – mit Ausnahme des Verbindungsganges - werden<br />

als Foliendächer o. glw. Art nach den Flachdachrichtlinien abgedichtet. Die Dicken<br />

der Wärmedämmung ergeben sich aus der Vorgabe des U-Wertes nach ENEV.<br />

Mindestens 180-300 mm.<br />

Das Dach erhält eine extensive Begrünung. Unterlage Faservlies in entsprechender<br />

Stärke und Gewicht.<br />

Windsogbereiche sind wenn erforderlich durch Betonplatten zu beschweren.<br />

Dacheinläufe erhalten Kontrollschächte und Kiesfänge.<br />

Attikaausbildung als Systembauteil des Abdichtungssystems möglich. Eindichtung<br />

aller Einläufe und Durchdringungen; Fixierungen, Abstände, Detailausbildungen<br />

etc. den einschlägigen Normen, den Flachdachrichtlinien und den Vorschriften des<br />

Herstellers entsprechend.<br />

Als Dachabdichtungen können einlagige Kunststoffabdichtungsbahnen mit einer<br />

Mindeststärke von 2 mm aus PVC mit entsprechender Vlieskaschierung zur Auflage<br />

auf Holzschalungen und zur Aufnahme von Bekiesungen bzw. Dachbegrünungen<br />

verwendet werden. Wurzel- und Rhizomfestigkeit sind zu erfüllen.<br />

Produkt- und Systemprüfung nach DIN EN 13956 und 13967.<br />

Für Einbauteile, Notüberläufe, Attikaanschlüsse, Rohrentlüfter etc. sind Systembauteile<br />

des Herstellers zu verwenden.<br />

Auf den Dächern ist ein Securanten – System zu installieren.<br />

320 KLEMPNERARBEITEN<br />

Die Dächer weisen ein Gefälle von mind. 2% auf. Attikabereiche sind über entsprechende<br />

Verblechung, das Dach entwässert in Gullis mit Anschluß Fallrohren.<br />

Diese sind in die Standrohre der bauseitigen Entwässerung einzuführen.<br />

Sämtliche ab- und anschließenden Bauteile der Dächer und der Fassaden teilweise<br />

als Schutz von Abdichtungen gegen Wasser und Dachabdichtungen, wie Attikablenden,<br />

Fassadenan- und -abschlüsse, Lochbleche, Sockelanschlüsse, Maueranschlüsse,<br />

Überhangbleche, Abtropfbleche, Einhängbleche, Regenrinnen, Rinnenfallrohre<br />

etc. sind aus mehrfach gekanteten verzinkten Stahlblechen herzustellen.<br />

Teilweise auf Trägerprofilen in den erforderlichen Stärken, unsichtbar befestigt,<br />

im Horizontalbereich rückseitig mit Antidröhnbeschichtung. Stoßverbindungen<br />

unsichtbar sofern erforderlich mit Dichtungsprofil. Unterlagen aus feuchtigkeitsunempfindlichen<br />

Holzwerkstoffen.<br />

Die wesentlichen Anschlüsse sind einer Detaillierung zu unterwerfen und vorzulegen.<br />

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323 PUTZ- UND STUCKARBEITEN<br />

Innenputzarbeiten sind nicht vorgesehen.<br />

324 FASSADE - WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM<br />

Nichtbrennbares Wärmedämmverbundsystem eines namhaften Systemherstellers.<br />

Ausführung und Detaillierung nach den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers.<br />

Dämmung gem. Nachweis ENEV 2009.<br />

Zwischenputz mit Gewebeeinlage<br />

Oberputz::<br />

Farbton nach Bemusterung und Abstimmung.<br />

325 FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN<br />

Es dürfen nur Wand- und Bodenfliesen 1. Wahl verlegt werden.<br />

Bodenfliesen aus Steinzeug, DIN EN 176, Abriebgruppe 2, Rutschhemmung<br />

R 10, Barfußbereich B. Verlegung im Dünnbettverfahren<br />

auf bewehrtem Zementestrich grau nach Bemusterung<br />

Format : 20x20 grau<br />

Wandfliesen<br />

Format 20x20 weiß<br />

Duschtassen<br />

ca. 10x10 cm<br />

Geflieste Flächen:<br />

gefliest mit Gefälle zum Ablauf R 11 kleinformatig<br />

Böden Nasszellen und WC´s<br />

Wände Nasszellen und WCs türhoch<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

Bei Verfliesung Wand- und Böden erfolgt eine sep. Sockelausbildung, der Sockelbereich<br />

ist mit ganzen Fliesen herzustellen.<br />

Die Verlegung hat im Fugenschnitt zu erfolgen<br />

Verlegung und Verfugung mit Kunstharzmörtel säurebeständig.<br />

Verfugung nach Wahl des AG, auf Farbton der Fliesen abgestimmt.<br />

Abdichtung und Hochzug siehe KGR Abdichtungsarbeiten<br />

Untergründe aus Fermacell- oder gleicwertigen Systemplattenplatten sind wasserbeständig,<br />

zementgebunden auszuführen.<br />

Fliesen an Außenecken sind mit Kantenschutzprofilen aus Metall oder Kunststoff,<br />

scharfkantig nach Wahl des Architekten einzubauen.<br />

Der im Sanitäraussattungsbereich beschriebene Spiegel ist fliesenbündig in die<br />

Wandfliesen einzulassen.<br />

Bei wechselnden Bodenbelägen sind Winkelschienen (Schlüterschienen) in Edelstahl<br />

einzubauen, bei Türen durchlaufend unter Türblattmitte.<br />

Zu Revisionszwecken notwendige Aussparungen sind mit gefliesten Revisionstürchen<br />

ohne sichtbaren Rahmen auszuführen.<br />

Alle Wandecken, Anschlüsse an Böden, Abschlüsse oben, Türzargen, Einbauten,<br />

Sanitärgegenstände, Eck- und Anschlussventile, Heizleitungen etc. sind elastoplastisch<br />

farblich passend zu versiegeln, auch dann wenn noch Überschubrosetten<br />

vorgesehen sind.<br />

Alle Aussparungen und Ausarbeitungen von Installationslöchern, Einläufen, Lichtschaltern<br />

und Steckdosen etc. sind im sichtbaren Bereich fachgerecht auf Fugenkreuz<br />

anzulegen. Boden- und Wandbeläge sind so einzuteilen, dass sich an den<br />

Rändern gleiche Breiten von geschnittenen Platten und ein harmonisches Gesamtbild<br />

ergeben. Ein Fliesenspiegel ist vorzulegen.<br />

326 UNTERBODEN<br />

Anforderung an notwendigen Flur sind zu berücksichtigen (nicht brennbar). Belastung<br />

5 kN/m2.<br />

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327 SCHREINERARBEITEN - TÜREN<br />

Türen: Nennmaß der Wandöffnung nach DIN 18100<br />

Patientenzimmer: 1,26 x 2,13 m<br />

Nassbereiche 0,885 x 2,13 m<br />

Technik , Aufenthaltsräume 1,01 x 2,13 m<br />

Nebenraumzugangstüren: 0,885 x 2,13 m<br />

Beschreibung Standardtür:<br />

Innentüren in verschiedenen Größen mit Stahlumfassungszargen verzinkt und lackiert,<br />

Zargenfalzdichtung, Türblatt einflügelig, einfach gefälzt, Stärke, Aufbau, Einlagen<br />

nach Schallschutzserfordernis, Blattkonstruktion aus Holzwerkstoffen und<br />

Vollholzprofilen, Oberfläche Schichtstoffplatten HPL mind. 0,8 mm stark, mit Einleimer<br />

aus Hartholz, PZ- Schloss mittelschwere Ausführung, Objekt-Bänder, wartungsfrei,<br />

Beschlag Alu, Drückerdurchmesser ca. 20 mm, mit durchgehendem korrosionsgeschütztem<br />

Stahlkern und wartungsfreien Gleitlagern, mit Rosetten. Bemusterung.<br />

und Freigabe erforderlich. Einsteckschloss als PZ Schloss Klasse 3, Stulp Stahl.<br />

Ausführungsvarianten als Ergänzung der Standardtürbeschreibung:<br />

Patientenzimmer: Schallschutztür nach DIN 4109 Krankenhaus, Vollholz dicht<br />

schließend<br />

Nassbereiche: Feuchtraumtür; Beanspruchungsgruppe B 3 gem. DIN 68602<br />

mit wasserbeständigem Polyurethanrahmen und Stabilisatoren<br />

Funktionsräume: Einlage als Vollholz dichtschließend<br />

Nebenräume: wie Funktionsräume<br />

Arztzimmer, Untersuchungsräume: wie Patientenzimmer<br />

Bodenabsenkdichtung mit Auflaufprofil bei Schallschutz- / Rauchschutzanforderung<br />

Stahlumfassungszarge verzinkt und grundiert, Endbehandlung durch Maler, Farbe<br />

nach Wahl des AG<br />

Türblattoberflächen:<br />

Alle Türen Ahorn oder weiß nach Wahl des AG.<br />

Technikbereiche Innentüren: T 30 Türen entsprechend Zulassung mit Obentürschließer,<br />

ansonsten wie Standardtüren<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

Sonstige Anforderungen siehe auch Planeintragung Grundrisse und Brandschutzkonzept.<br />

329 AUSSENSONNENSCHUTZ<br />

an Süd-, West- und Ostfassade ohne Flurausgangstüren<br />

Raffstoreanlagen<br />

Die Elementbreite ist entsprechend der Fenstergröße auszuführen. Pro Fenster<br />

ist jeweils eine Anlage mit Kurbel vorzusehen.<br />

Oberschiene<br />

aus stranggepresstem Aluminiumprofil min. 1,5 mm stark, Wendestange aus elektrolytisch<br />

verzinkten Vierkantrohr, wartungsfreie staubdicht gekapselte Lager mit<br />

Wenderolle und Spule, Segmentwendung<br />

Lamellen<br />

80 mm ungebördelt, aus Aluminium einbrennlackiert, sämtliche Stanzungen geöst<br />

zur Durchführung der Aufzugsbänder und zur Befestigung der Leiterkordel,<br />

Stegbänder<br />

Polyester Leiterkordel schwarz mit Doppelstegen<br />

Aufzugsbänder spezialbeschichtetes Polyesterband schwarz, witterungsbeständig,<br />

dehnungs- und schrumpfarm, bruch- und knickfest, Es wird besonderer Wert<br />

darauf gelegt, dass jeder Quersteg des Leiterbandes mit der Lamelle fest und unverschiebbar<br />

verbunden wird, damit die Lamellen innerhalb der Leiterbänder weder<br />

bei Windanfall noch durch Hineingreifen verdrehen oder verwinden können..<br />

Unterschiene<br />

stranggepresstes Aluminiumprofil eloxiert E6 / EV 1,<br />

Führung<br />

Schienengeführt mit Kunststoffkeder, Ausführung in Aluminium , Farbe nach Wahl<br />

des AG, Anbringung auf Laibungsborden der Fassade.<br />

Schutzblenden<br />

gekanteter U - Kasten aus Aluminiumblechen 1,5 mm pulverbeschichtet und einbrennlackiert,<br />

Farbe nach Wahl des AG.<br />

330 INNENLIEGENDER BLENDSCHUTZ UND VERDUNKELUNG<br />

Vorhänge:<br />

Behänge bauseits, Vorhangschienen an allen Fenstern durch AN.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

331 FENSTERELEMENTE<br />

Die Bemessung, die konstruktive Durchbildung, die zeichnerische Darstellung als<br />

Werkstattplanung in allen Einzelheiten mit Details ist im Leistungsumfang des AN<br />

beinhaltet. 3-teilig mit 2 Drehkippelementen.<br />

Die Anbindungen an die Konstruktion sind so auszuführen, dass alle Bewegungen<br />

des Baukörpers und der Fensterelemente ohne Lasteintragung in die Fensterelemente<br />

aufgenommen werden können. Sämtliche Blechverkleidungen sind in ihren<br />

Anschlüssen und Stoßfugen so auszuführen, dass Bewegungen aus Baukörperverformung<br />

und thermische Dehnungen ohne Zwang und geräuschfrei erfolgen<br />

können.<br />

Befestigungen sind in nichtrostender Ausführung herzustellen.<br />

Für die Unterbringung des Sonnenschutzes mit den entsprechenden erforderlichen<br />

Höhen und Tiefen sind Aufdoppelungsprofile notwendig.<br />

Zwischen Fenster und Außenwand ist Luftdichtigkeit herzustellen. Die Bewerkstelligung<br />

mittels zu wartender Fugenabschlüsse ist nicht zulässig. Die raumabschließende<br />

Dampfdichtigkeit ist zu gewährleisten.<br />

Alle Dichtungsebenen, müssen umlaufend und ununterbrochen angeordnet sein,<br />

die Ecken der äußeren Dichtungsprofile sind zu vulkanisieren.<br />

Kunststofffenster weiß.<br />

Oberflächen<br />

Kunststoff, Blendrahmen- , Flügelrahmen und Schlagleiste weiß<br />

Falze und Profilnuten, in die Niederschlag oder Kondenswasser eindringen kann,<br />

müssen nach außen entwässert werden. Der Wetterschenkel ist mit Aluminiumprofil<br />

abzudecken.<br />

Beschläge sind bis auf Bedienungshebel und Bänder unsichtbar anzubringen. Sie<br />

müssen form- und kraftschlüssig mit den Profilen verbunden sein.<br />

Beschlag aus Metall mit Eingriffbedienung und Fehlbedienungssperre, Fenster<br />

vierseitig verriegelbar, Getriebe verdeckt, Griff und Olive aus Aluminium weiß beschichtet.<br />

Die Fenster sind mit Zweischeibenwärmeschutzisolierverglasung auszuführen und<br />

haben insgesamt mindestens ein Ug ≤ 1,1 W/m2K zu erreichen.<br />

Schallschutzklasse 2<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

Die Profile, die Verarbeitung und der Einbau müssen den jeweils geltenden Vorschriften<br />

der RAL und des Fensterinstituts Rosenheim entsprechen.<br />

Außenfensterbänke als gekantete Fensterbleche oder als Systemfensterbänke,<br />

aus Aluminium mit Antidröhnbeschichtung. Endkappen aus Aluminium mit Dehnungsausgleich.<br />

Zusätzliche Sicherung unter der Fensterbank mittels Folienabdichtung.<br />

332 METALLBAUARBEITEN FASSADE<br />

nicht vorgesehen.<br />

333 METALLBAUARBEITEN TÜREN<br />

Türanlagen, welche einer Brandschutzauflage unterliegen, müssen einen Zulassungsbescheid<br />

haben und unterliegen dessen Bestimmungen. Eine Abschrift des<br />

Zulassungsbescheides muss auf der Baustelle vorliegen. Die Überprüfung der eingebauten<br />

Bauteile auf Konformität mit dem Zulassungsbescheid obliegt dem AN.<br />

Sofern Abweichungen vorgenommen werden sind schriftliche Einverständniserklärungen<br />

der Zulassungsbehörde einzuholen. Die Kosten hierfür trägt der AN.<br />

Für alle Türanlagen sind Werk- und Detailzeichnungen zu fertigen und dem AG<br />

bzw. dessen Vertreter zur Freigabe vorzulegen.<br />

Die Türanlagen sind im Erscheinungsbild einheitlich zu gestalten.<br />

Ausführung: Brandschutz 2-flügelig RS (Flure 1 Stück)), 1-flügelig RS (Treppenhaus<br />

2 Stück)<br />

Die Türanlagen sind jeweils ohne horizontalen Kämpfer bis zur abgehängten Decke<br />

zu führen.<br />

Sie sind aus Stahlrohrrahmenprofilen, mit EPDM Dichtungen und Trockenverglasung<br />

als Sicherheitsverglasung aus Klarglas, mit Blend- und Flügelrahmen flächenbündig,<br />

Oberfläche pulverbeschichtet, Farbe RAL 9010, herzustellen. Wandanschlüsse<br />

sind für die Aufnahme eventueller Wandtoleranzen auszubilden.<br />

Die Türen sind als Vollpaniktüren auszuführen.<br />

Die 2-flügelige Flurtüre ist mit automatischem Drehtürantrieb nach DIN 18263 mit<br />

Gleitschiene, mit Zulassung für Brandschutztüren und Sicherheitssensorleisten<br />

beidseitig sowie mit integrierten Rauchmeldern und der zugehörigen RMZ auszustatten.<br />

Die Betätigung hat über Großflächentaster zu erfolgen.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

Für die manuelle Betätigung sind Drückergarnituren entsprechend den sonstigen<br />

Türen anzubringen.<br />

Mit zum Leistungsumfang gehören die Sachkundigenprüfung, das Prüfbuch sowie<br />

eine Gefährdungsanalyse. Mit der Dokumentation über die Drehtürantriebe sind<br />

die eingestellten Einstellparameter sowie die zur Ausführung gekommene Software<br />

mit Herstellerbezeichnung als Schriftstück zu übergeben.<br />

Außentüren als Aluminiumrohrrahmentüren mit Glas U-Werte gem. Fenster.<br />

334 SCHLOSSERARBEITEN<br />

T - 30 Türen Stahlblech:<br />

T 30 Türen aus Stahlblech nach DIN 4102, , verzinkt und grundiert Zargen mit 3 -<br />

seitiger Dichtung, Konstruktionsbänder, Drückergarnituren Alu EV 1 als Drücker /<br />

Knopf Ausführung, PZ – Schloss mit Wechsel, Gleitschienenobentürschließer<br />

Normalgröße 1,01 x 2,01 m<br />

UD ≤ 1,9 W/m2K<br />

2-flügelige Flurtüren T-30 RS mit Feststellanlagen (2 Stück)<br />

Für alle Schlosserarbeiten sind Werk- und Detailzeichnungen zu fertigen und dem<br />

AG bzw. dessen Vertreter zur Freigabe vorzulegen.<br />

Außentreppe als Fluchttreppe verzinkt.<br />

Treppenanlage TH ggf. mit erf. Brandschutzanstrich siehe auch Titel Naturstein<br />

335 VERGLASUNGSARBEITEN<br />

siehe Fenster und Türen.<br />

336 MALER- UND TAPEZIERARBEITEN<br />

Bei sämtlichen Anstrichen behält sich der AG die Wahl der Farben vor. Für die<br />

Wand- und Deckenanstriche bewegen sich die Farben im Bereich weiß bis hellgetönt.<br />

Sämtliche Wände und Decken mit saugenden Untergründen sind mit Tiefgrund<br />

in einem eigenen Arbeitsgang zu behandeln. Die Anstriche haben nach DIN<br />

18363 zu erfolgen. Alle neu erstellten sichtbaren Bauteile, sofern es sich nicht um<br />

oberflächenendbehandelte Bauteile handelt erhalten eine malermäßige Oberflächenbeschichtung.<br />

Alle nicht geflieste Innenwandflächen mit Glasfasergewebe fein nach Wahl AG.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

Anstriche:<br />

Alle Wände und Decken erhalten, sofern nachfolgend nicht andersartig beschrieben<br />

einen Innendispersionsanstrich (Brillux ELF 900):<br />

• emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei<br />

• schadstoffgeprüft vom TÜV Süd<br />

• für innen<br />

• stumpfmatt<br />

• Nassabriebbeständigkeit Klasse 3<br />

• Deckvermögen Klasse 2 bei 8 m²/l<br />

• sehr weiß<br />

• sehr gut verlaufend<br />

• lange Offenzeit<br />

• leicht verarbeitbar<br />

• wasserdampfdurchlässig<br />

Sonderanstriche<br />

Wände und Decken in Nassbereichen und Küchen erhalten einen Anstich mit Latexdispersionsfarbe,<br />

seidenglänzend sowie (Brillux Sensocryl):<br />

• emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei<br />

• schadstoffgeprüft und produktionsüberwacht vom TÜV Süd<br />

• lebensmittelunbedenklich (geprüft durch LGA Bayern)<br />

• wasserverdünnbar<br />

• Nassabriebbeständigkeit Klasse 1 nach DIN EN 13300<br />

• hoch strapazierfähig<br />

• beständig gegen Desinfektionsmittel<br />

• reinigungsfähig<br />

• Deckvermögen Klasse 2 bei 7m²/l<br />

• schwer entflammbar B1 nach DIN 4102 im Systemaufbau mit CreaGlas Gewebe<br />

und Relief 3490<br />

• diffusionsfähig<br />

• sehr leicht verarbeitbar<br />

Stahlteile innen:<br />

Alle sichtbaren Stahlteile, Stahltüren und -zargen, Geländer, frei liegende Rohre,<br />

Heizkörperanbindungen etc., ausgenommen Edelstahlbauteile, fertigbeschichtete-<br />

und pulverbeschichtete Bauteile, erhalten eine Nasslackbeschichtung mit Schichtenaufbau<br />

und Mindestschichtstärke entsprechend DIN 18363 und den Produktblättern<br />

der Hersteller.<br />

Farbe nach Wahl des AG, RAL Töne<br />

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Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />

Leistungsprogramm BAU<br />

337 BODENBELAGSARBEITEN<br />

Der Untergrund muss in seiner Beschaffenheit bei der Verlegung von Bodenflächen<br />

ausreichend trocken und eben sein.<br />

Bei Belagswechsel sind oberflächenbündige Edelstahlprofile einzubringen.<br />

Die Revisionsdeckel soweit vorhanden sind ebenfalls mit dem umgebenden Bodenbelag<br />

zu applizieren.<br />

Die Sockelleisten sind belagsgleich als Hygienesockel mit Hohlkehle auszubilden<br />

Alle Fugen sind zu verschweißen.<br />

PVC-Belag Tarkett Granit Dicke 2 mm.R 9/10 nach Erfordernis. oder Linoleum<br />

nach Bemusterung.<br />

Klebung mit stuhlrollengeeignetem Reaktionsklebstoff nach Empfehlung des Herstellers.<br />

Belag und Verklebung ableitfähig in 2 Endoskopieräumen mit zugehörigem Flur.<br />

338 NATURSTEINARBEITEN<br />

Treppenstufen in Granit Naturstein in Stahlwannen mit Granit-Setzstufen.<br />

339 ABGEHÄNGTE DECKEN<br />

Es kommen in allen Räumen Gipskartondecken zur Ausführung<br />

Alle Decken Baustoffklasse A 1, nichtbrennbare Baustoffe nach DIN 4102, Teil 1<br />

als abgehangenes System, bestehend aus einer niveaugleichen Metall-<br />

Unterkonstruktion und einer Plattenlage mit 12,5 mm Stärke, gespachtelt in Qualität<br />

Q 2 und mit scheuerbeständiger Dispersionsfarbe gestrichen<br />

Die Decken sind nach den produktspezifischen Herstellerrichtlinien zu fertigen und<br />

zu montieren. Die unterschiedlichen Abhängehöhen sind aus den Plänen ersichtlich.<br />

Die lichten Raumhöhen betragen 2,50 m in den Nebenräumen und Fluren, ca.<br />

2,75 m in den anderen Bereichen.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

Alle Unterkonstruktionen sind aus korrosionsbeständigem Material als Metallunterkonstruktion<br />

mit den erforderlichen Fein-, Trag- und Aussteifungsrosten herzustellen.<br />

Es sind Systemabhängungen zu verwenden.<br />

Ausführung als einfach beplankte Gipskartondecken und als Koffer mit geschlossenen<br />

Seitenflächen.<br />

Beleuchtung siehe Leistungsbeschrieb Gewerk Elektro.<br />

Alle notwendigen Revisionsklappen, welche sich aus der Haustechnik aufgrund<br />

der notwendigen Zugänglichkeit zu Revisionszwecken ergeben sowie Aussparungen<br />

und Ausschnitte sind im Leistungsumfang enthalten. Qualitätsstandard für<br />

Revisionsklappen Knauf Alu Top.<br />

Freie Enden von Gipskartonplatten, sind grundsätzlich mit eingespachteltem Profil<br />

auszuführen.<br />

Bettenzimmer, Zimmereingangsbereiche, Arztzimmer, Aufenthaltsräume,<br />

Duschbäder und Funktionsräume:<br />

Gipskarton-Feuerschutzplatten (GFK)<br />

Flure:<br />

Gipskarton-Feuerschutzplatten (GFK), F30,<br />

Brandschutz F 30 von unten gem. Brandschutzgutachten. Sofern der AN Flurfremde<br />

Leitungen in der Flurdecke führt und diese nicht separat abkoffert, ist auch<br />

die Brandlast von oben zu bedenken und zu kalkulieren.<br />

340 TROCKENBAUARBEITEN - WÄNDE<br />

Für die Kalkulation der Trockenbauarbeiten ist von folgenden Annahmen auszugehen:<br />

Trockenbauwände aus Metallständerkonstruktion nach DIN 18182-1 / 18183 in<br />

verschiedenen Ausführungen entsprechend Planung des Arch. Büros Ludes, den<br />

Brandschutzanforderungen nach DIN 4102 und dem Brandschutzgutachten, den<br />

Schallschutzanforderungen nach DIN 4109, inkl. Beiblatt 1 + 2 sowie den technischen<br />

Daten für Gipskarton-/Fermacellständerwände.<br />

Bezüglich der Wände gelten allgemein folgende Anforderungen:<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

Flurtrennwände<br />

Flurtrennwände müssen mindestens feuerhemmend sein. Im Bereich des Verbindungsgangs<br />

aus nichtbrennbaren Baustoffen. Die Flurtrennwände erhalten Geländer<br />

und Rammschutz, dies ist zu berücksichtigen.<br />

Das im Plan dargestellt Sichtfenster in der Flurwand des Stützpunktes Ebene 1<br />

kommt nicht zur Ausführung.<br />

Zimmertrennwände<br />

Ständerwände, 150 mm, beidseitig doppelt beplankt, Hohlraumdämmung<br />

Schallschutz nach DIN 4109 Krankenhaus. Teilweise feuerhemmend gem. Brandschutzplan.<br />

Nasszellen<br />

Die Nasszellen / - bereiche sind mit umfangreichen Verstärkungen zur Aufnahme<br />

der Sanitärelemente und der Stützgriffe, etc. auszustatten.<br />

Beplankungen von Feuchträumen mit gefliesten Wänden sind mit wasserresistenten<br />

Platten „Aquapaneelplatten“ (nicht WCs) auszuführen.<br />

Die Angaben im Brandschutzgutachten sind umzusetzen.<br />

Wände, Vorsatzschalen, Schachtabschlüsse und Beplankungen durchdringende<br />

Leitungen, Kanäle und Einbauteile sind den Brandschutzanforderungen und den<br />

Schallschutzanforderungen entsprechend mit vom Hersteller und den Zulassungsbestimmungen<br />

hierfür vorgesehenen bzw. vorgeschriebenen Detaillösungen<br />

auszuführen. Dies gilt auch für Elektrodosen und deren Hinterlegung.<br />

Wände und Vorsatzschalen mit Profilen, in Teeküchen, Personal- bzw. Aufenthaltsräumen<br />

sind separat nochmals mit einer Holzwerkstoffplatte zu hinterlegen.<br />

Ferner ist für Einbauten an den GK-Wänden und Vorsatzschalen (Fernseherkonsolen,<br />

Rammschutz, Bettenzimmerkonsolen, WC-Haltegriffe etc.) vermehrt mit<br />

verstärkten Unterkonstruktionen und Unterstützungen zu kalkulieren.<br />

Im Türbereich sind generell verstärkte UA Ständer zu verwenden. Bei Stahltüren,<br />

Stahlglastüren oder Aluminiumglastüren sind verstärkte Konstruktionen aus Stahlhohlprofilen<br />

mit Kopf- und Fußplatte einzubauen. Verstärkungen in der Unterkonstruktion<br />

für Handläufe, Fernsehhalterungen, Oberschränke usw. sind vorzusehen.<br />

Vorspringende Ecken von Wänden und von Beplankungen sind mit Kantenschutz<br />

zu versehen. Ecken von Beplankungsrücksprüngen sind mit Einfassprofil zu versehen.<br />

Notwendige Revisionselemente sind in den erforderlichen Brandschutzklassen<br />

und der für die Bedienbarkeit und Prüfbarkeit der Revisionseinrichtung erforderlichen<br />

Größe einzubauen. Als Standard im sichtbaren Bereich gilt Knauf Alutop.<br />

Glastrennwand mit Türe und Sicherheitsglas Achse E-F/3-4 Ebene 1.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

341 DOPPELBODENANLAGEN<br />

Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung<br />

345 SCHLIESSANLAGE<br />

Bis zur Übergabe ist das Gebäude mit prov. Zylindern auszustatten, die nach Einbau<br />

der endgültigen Zylinder seitens der Klinik gesammelt zurück gegeben werden.<br />

346 GERÜSTARBEITEN<br />

Sind für alle Gewerke im Leistungsumfang des AN enthalten.<br />

360 GEBÄUDEREINIGUNGSARBEITEN<br />

Die Gebäude sind in gebrauchsfertigem und endgereinigtem Zustand zu übergeben.<br />

Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt eine erste Feinreinigung für die Bauabnahme<br />

durch den AN. Nach erfolgter Mängelbeseitigung und Möblierung werden die<br />

Räumlichkeiten bauseits desinfiziert.<br />

Bei Zustandsfeststellungen später nicht mehr zugänglicher Bereiche sind Zwischenreinigungen<br />

erforderlich.<br />

370 BAUKONSTRUKTIVE EINBAUTEN<br />

371 TEEKÜCHEN<br />

Vorrüstung durch AN einschl. Anschluß, Wandarmatur, Wandverstärkung usw. .<br />

Teeküche nicht im Auftrag AN enthalten.<br />

372 HANDLAUF<br />

Holzhandlauf im Flur einseitig aus Ahorn, 40 mm Durchmesser mit lichtechter und<br />

desinfektionsmittelbeständiger Klarlacklackierung und Wandhaltern.<br />

Übergänge zwischen einzelnen Segmenten gefast<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

373 WANDSCHUTZ FLURE<br />

Schutzbeplankung in Fluren, HPL-Platte, B 1 Qualität, weiß, Höhe 65 cm x 6mm<br />

Inkl. aller Ausschnitte für Lichtschalter, Steckdosen etc. Abdeckungen dieser Vorrichtungen<br />

sind versenkt zur Vorderkante Rammschutz einzubauen, d.h. die UK<br />

ist entsprechend zu dimensionieren.<br />

Abbringung direkt über Sockel.<br />

Elastoplastische Abfugungen aus Acryl.<br />

374 WANDSCHUTZ BETTENZIMMER<br />

nicht im Leistungsumfang des AN<br />

375 FESTE EINBAUMÖBEL<br />

nicht Bestandteil des Auftrages.<br />

376 MEDIENKANAL<br />

Medienschienen über den Betten mit integrierter Beleuchtung.<br />

378 SAUBERLAUFZONEN<br />

Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung<br />

380 SONSTIGE MASSNAHMEN FÜR BAUKONSTRUKTIONEN<br />

387 BRANDSCHUTZVERKLEIDUNG UND BAULICHER BRANDSCHUTZ<br />

Sind gemäß Bauauflagen im Leistungsumfang enthalten.<br />

Die Einbauten von Rohren, Leitungen, Türen, Klappen, Leuchten etc. in Bauteile,<br />

welche einer Brandschutzklassifikation unterliegen, sind entsprechend Typenprüfung<br />

und Zulassungsbescheid vorzunehmen.<br />

Brandschotts können erst nach Durchführung aller Leitungen, auch derjenigen der<br />

vom AG direkt beauftragten Firmen geschlossen werden. Die Koordination obliegt<br />

dem AN. Über den Brandschutz ist eine Bestandsplanung bei der Abnahme vorzulegen.<br />

Zuvor hat vor dem Schließen von Decken eine techn. Abnahme zu erfolgen.<br />

Handfeuerlöscher sind entsprechend den behördlichen Auflagen zu liefern und<br />

anzubringen. Angaben durch Brandschutz-SV.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

388 INSTANDSETZUNG<br />

Alle Maßnahmen zur Instandhaltung und ggf. Wiederherstellung der Nachbarbebauung<br />

werden bauseits erbracht.<br />

Notwendige Koordinationen, insbesondere für Leitungsführungen aus dem Bestand<br />

über den Flurbereich des Verbindungsgangs zum Anschlussraum obliegen<br />

jedoch dem AN.<br />

389 SCHLECHTWETTERBAU<br />

Ist nach Erfordernis im Leistungsumfang enthalten. Mit der Anerkennung der Vertragstermine<br />

verpflichtet sich der AN die Arbeiten unter allen Umständen weiter zu<br />

führen und alle Maßnahmen zu treffen, um den Fachrichtlinien und den Herstellervorschriften<br />

entsprechende Voraussetzungen für ein unbehindertes Arbeiten zu<br />

schaffen.<br />

390 SCHUTZ VON PERSONEN UND SACHEN<br />

Ist nach Erfordernis im Leistungsumfang enthalten. Siehe hierzu auch Kapitel Sicherungsmaßnahmen.<br />

391 RECYCLING, ZWISCHENDEPONIERUNG UND ENTSORGUNG<br />

Ist nach Erfordernis im Leistungsumfang enthalten. Die Entsorgung oder eventuelle<br />

Recyclingvorschriften sind entsprechend den gesetzlichen und behördlichen<br />

Auflagen zu erfüllen.<br />

600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE<br />

619 SONSTIGE AUSSTATTUNG<br />

Allgemein:<br />

Beschilderung der Fluchtwege, Feuerlösch- und Sicherheitseinrichtungen nach<br />

Vorschrift und Standard des Hauses liefern und vorschriftsgemäß anbringen ist<br />

Leistungsbestandteil des AN. Die nutzungsspezifischen Raumschilder werden<br />

durch AG gelifert und eingebaut.<br />

Alle techn. erforderlichen Allgemeinbeschriftungen sind komplett im Leistungsumfang<br />

des AN enthalten.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

700 BAUNEBENKOSTEN<br />

730 ARCHITEKTEN UND INGENIEURLEISTUNG<br />

731 GEBÄUDE<br />

Die Grundleistungen der LP 5 - 9 nach HOAI, § 33 sind vom AN aufbauend auf die<br />

abgestimmte Genehmigungsplanung des Architekturbüros Ludes Architekten Ingenieure<br />

BDA zu übernehmen. Zuarbeit für Genehmigungsplanung (Maße,<br />

Wanddicken u.ä.) durch AN sofort nach Auftragserteilung.<br />

Die Ausführungsplanung ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen, laufend<br />

mit den Architekten abzustimmen und innerhalb von 21 Kalendertagen zur<br />

Prüfung vorzulegen. Die Prüfzeit des Architekten beträgt 7 Kalendertage. Die<br />

Prüfeintragungen sind zu übernehmen und als bereinigter Plansatz dem Architekten<br />

2- fach vorzulegen. Hiervon erhält der AG 1- fach und die Objektüberwachung<br />

2- fach eine Kopie vom AN. Wandansichten sind für mindestens eine Nasszelle zu<br />

zeichnen.<br />

732 FREIANLAGEN<br />

Die Planungsleistungen für Freianlagen sind nicht enthalten<br />

735 TRAGWERKSPLANUNG<br />

Die Grundleistungen der LP 1 - 6 nach HOAI, § 49 für die Konstruktion ind vom<br />

AN zu übernehmen.<br />

Dazu gehören insbesondere das Erstellen der Ausführungsplanungen mit Anschluss-,<br />

Knoten- und Detailplänen.<br />

Die Ausführungspläne sind eigenverantwortlich innerhalb von 21 Kalendertagen<br />

nach Auftragserteilung in 4-facher Fertigung vorzulegen.<br />

Lastenpläne für die Bemessung der Fundamente sind spätestens 14 Kalendertage<br />

nach Auftragserteilung vorzulegen.<br />

736 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG<br />

Die Planung nach HOAI, § 53 ist vom AN zu übernehmen.<br />

Die Ausführungsplanung ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen, laufend<br />

mit den Fachingenieuren abzustimmen und innerhalb von 21 Kalendertagen<br />

zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfzeit der Fachingenieure beträgt 7 Kalendertage.<br />

Die Prüfeintragungen sind zu übernehmen und als bereinigter Plansatz den Fach-<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

ingenieuren 2-fach vorzulegen. Hiervon erhält der AG 1- fach und die Objektüberwachung<br />

2- fach eine Kopie vom AN.<br />

Exakte Lageangabe für die Grundleitungsanschlüsse sind 14 Kalendertage nach<br />

Auftragserteilung vorzulegen.<br />

740 GUTACHTEN UND BERATUNG<br />

741 THERMISCHE BAUPHYSIK<br />

Der Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist<br />

vom AN zu erbringen. Die daraus resultierenden Forderungen, Qualitäten und Materialstärken<br />

sind zu berücksichtigen. Der Nachweis ist mit der Ausführungsplanung<br />

an den Architekten, die Fachingenieure und die Objektüberwachung zu übergeben<br />

742 SCHALLSCHUTZ UND RAUMAKUSTIK<br />

Das Anlegen und Verschließen von Schlitzen und Aussparungen hat unter Beachtung<br />

der DIN 4108 und DIN 4109 zu erfolgen.<br />

Der Schallschutz gemäß DIN 4109 incl. Beiblatt 1 + 2, ist zu erfüllen, es sei denn<br />

es ist in einzelnen Kostengruppen eine spezielle Schallschutzangabe vorgegeben.<br />

Auf Anforderung hat der AN eine Berechnung oder Nachweise vorzulegen. (Kabelkanäle<br />

werden aus Schallschutzgründen ausgebaut).<br />

744 VERMESSUNG<br />

Dem AN werden vom AG die Gebäudeaußenkanten sowie ein Höhenfestpunkt<br />

übergeben.<br />

Die plangerechte Einmessung des Baukörpers und Außenanlagen in Flucht und<br />

Höhe mit allen Schnurgerüsten und erforderlichen Hilfsmaßnahmen auf der Basis<br />

des vom Vermessungsbüro des AG vorgegebenen Achsen und Punkte hat der AN<br />

zu erbringen.<br />

Werden Unstimmigkeiten vermutet oder entdeckt, besteht irgendeine Unsicherheit,<br />

so ist die Bauleitung schriftlich zu verständigen.<br />

747 BRANDSCHUTZNACHWEIS<br />

Der AG stellt dem AN ein Brandschutzgutachten des Büros Kersken + Kirchner zu<br />

Verfügung. Dieses ist im Zuge der Ausführungsplanung zu integrieren.<br />

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Leistungsprogramm BAU<br />

770 ALLGEMEINE BAUNEBENKOSTEN<br />

771 PRÜFUNGEN, GENEHMIGUNGEN UND ABNAHMEN<br />

Herbeiführung aller öffentlich rechtlich sowie von TÜV, Verbänden, Bezirkskaminkehrermeister,<br />

VdS, geforderten Genehmigungen, Abnahmen, Nachweise und<br />

Gutachten mit mängelfreien Prüf- und Abnahmebescheinigungen, Wahrnehmung<br />

aller Anzeigepflichten, die mit dem Bauvorhaben und seiner angestrebten Nutzung<br />

zusammenhängen sowie Kosten und Gebühren hierfür sind im Leistungsumfang<br />

enthalten<br />

Kosten für die einmalige Prüfung - d.h. ohne Änderungen durch den AN - der Gebäudestatik<br />

und der Baugenehmigung werden vom AG geleistet.<br />

Alle weiteren Gebühren, die im Zusammenhang mit der Abwicklung und Realisierung<br />

der Baumaßnahme entstehen (Erfüllung behördl. Auflagen, o.ä.), sind in die<br />

<strong>Angebot</strong>spreise einzurechnen und damit vom AN zu übernehmen.<br />

Nachweise:<br />

Für Bauprodukte die in der Bauregelliste Teil A1 aufgelistet sind ist der Übereinstimmungsnachweis<br />

vorzulegen. Für Bauprodukte der Bauregelliste A 2 sind bauaufsichtliche<br />

Prüfzeugnisse oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen vorzulegen.<br />

Darüber hinaus sind Produktdatenblätter mit den technischen Spezifikationen und<br />

den Verarbeitshinweisen für alle Produkte die keine untergeordnete Bedeutung<br />

haben vorzulegen.<br />

Sofern mehrere Produkte zu einem Gesamtsystem gehören, hat der Hersteller die<br />

Kompatibilität der einzelnen Produkte untereinander zu bestätigen.<br />

Die Nachweise sind vor Ausführung der Objektüberwachung des AG vorzulegen.<br />

Dokumentation<br />

Die entsprechenden Nachweise sind zum Abschluss des Bauvorhabens vor der<br />

Abnahme gesammelt, geordnet und strukturiert nach Vorgabe des AG in farbigen<br />

Ordnern nach Vorgabe des AG beschriftet 2 fach zu übergeben.<br />

Sämtliche vom AN oder Zulieferer gefertigte Freigabezeichnungen und Berechnungen,<br />

Pflegeanleitungen, sowie Prüfprotokolle, Übereinstimmungserklärungen<br />

und Unterlagen der Eigen- und Fremdüberwachung, sind den Ordnern 2-fach hinzuzufügen.<br />

773 BEMUSTERUNGSKOSTEN<br />

Sind im Leistungsumfang enthalten. Es sind Fabrikatsvorschläge des AN und die<br />

Produktvorgaben vorzustellen.<br />

Die Koordination der rechtzeitigen Bemusterungstermine obliegt dem AN.<br />

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<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 27 von 28 14.02.11


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35 Containeranlage ost<br />

Leistungsprogramm BAU<br />

Sämtliche Bauteile sind durch den Bauherrn oder dessen Vertreter freigeben zu<br />

lassen.<br />

774 BETRIEBSKOSTEN WÄHREND DER BAUZEIT<br />

Sind im Leistungsumfang enthalten (z.B. Gas, Telekommunikation, etc.). Wasser -<br />

und Stromverbrauch wird vom AG gestellt. Anschluß durch AN.<br />

779 SONSTIGES<br />

Kosten für Dokumentation der Baumaßnahme, Produkte, Planunterlagen usw.,<br />

sind bis zur Übergabe an den Nutzer in den Leistungsumfang einzukalkulieren.<br />

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<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> Seite 28 von 28 14.02.11


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

AUSFÜHRUNGSSPLANUNG BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE<br />

UNFALLKLINIK MURNAU<br />

UKM 35.5<br />

Sanitäre Anlagen<br />

Heizungstechnische Anlagen<br />

Raumlufttechnische Anlagen<br />

München, 31.12.2010<br />

überarb. 28.01.2011<br />

Container Ost<br />

28.01.2011 - 1 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

Standard und Schnittstellen<br />

zur Ausführungsplanung 2011 Berufsgenossenschaftliche<br />

Unfallklinik Murnau<br />

UKM 35.5 – Container Ost<br />

für die Gewerke Sanitäre Anlagen<br />

Heizungstechnische Anlagen<br />

Raumlufttechnische Anlagen<br />

Grundrißplanung und Schnitte: Ludes Architekten - Ingenieure<br />

Marsstraße 24 - 80335 München<br />

Raumlufttechnische Anlagen und MSR: Ingenieurbüro Rathgeber + Partner<br />

Offenbachstraße 47 - 81245 München<br />

Elektrotechnische Anlagen: Ingenieurbüro PRO - Elektroplan<br />

Otto-Hahn-Straße 40 - 85521 Ottobrunn<br />

EDV-Anlagen: Fa. ASCOT<br />

Herr Lehner/Herr Kathmann<br />

Die Festlegungen basieren auf dem Abstimmungsgespräch vom 29.12.2010 und 26.01.2011 in der<br />

Bauleitung Murnau:<br />

Teilnehmer: Herr Stemmer TA UKM<br />

Herr Winter bwp<br />

Herr Gangl IB Gangl<br />

28.01.2011 - 2 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

INHALT<br />

Baubeschreibung - 4 -<br />

1. Anlagenbeschreibung - 5 -<br />

1.1 Entwässerung/Erschließung - 5 -<br />

1.1.1 Schmutzwasser- und Regenwasser - 5 -<br />

1.1.2 Drainage - 5 -<br />

1.1.3 Kanalisation unter Rückstauebene - 5 -<br />

1.2 Wasserversorgung/Erschließung - 6 -<br />

1.2.1 Hausanschluß - 6 -<br />

1.2.2 Feuerlöschwasserversorgung - 6 -<br />

1.2.3 Warmwasserversorgung - 6 -<br />

1.3 Ausstattung und Hygiene - 7 -<br />

1.3.1 Waschbecken - 7 -<br />

1.3.2 WC-Anlagen - 8 -<br />

1.3.3 Duschen - 8 -<br />

1.3.4 Spülen in Teeküchen - 9 -<br />

1.3.5 Desinfektionsanlagen - 9 -<br />

1.3.6 Reinigungs- und Desinfektionsautomat - 9 -<br />

1.4 Medizinische Gasversorgung - 10 -<br />

1.5 Heizungs- und Lüftungstechnische Anlagen - 10 -<br />

1.5.1 Statische Heizung - 10 -<br />

1.5.2 Raumlufttechnik - 11 -<br />

1.6 Bestandsunterlagen - 12 -<br />

1.7 Beistellung bauseitiger Leistungen - 14 -<br />

2. Liste Objektaufstellung Sanitär - 15 -<br />

28.01.2011 - 3 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

Baubeschreibung<br />

Der Berufsgenossenschaftliche Verein für Heilbehandlung Murnau e.V. beabsichtigt auf dem<br />

Gelände der Unfallklinik Murnau einen Container Ost als Provisorium zu errichten. Die Anlage<br />

soll östlich des bestehenden Pavillons aufgestellt und über einen Gang direkt an den Pavillon<br />

angebunden werden.<br />

Folgende Funktionen sind im Container Ost integriert:<br />

UKM 35.5 Container Ost<br />

Ebene 1: Tagesklinik<br />

4 Bettenzimmer mit insgesamt 12 Betten<br />

3 Patienten-WC mit Waschbecken<br />

Unreiner Arbeitsraum/Entsorgung/Lager<br />

Arztdienstzimmer/Sekretariat<br />

Patientenaufenthalt/Personalaufenthalt/Teeküche<br />

Schmerztherapie<br />

Arztdienstzimmer/Sekretariat<br />

Untersuchung/Behandlung<br />

2 WC mit Waschbecken/Lager<br />

Endoskopie<br />

2 Untersuchung/Behandlung<br />

Lager<br />

Ebene 2: BGSW-Station<br />

11 Bettenzimmer mit insgesamt 18 Betten<br />

11 Patienten-Naßzellen mit WC/Waschbecken und Dusche<br />

2 WC mit Waschbecken/Lager/Entsorgung<br />

Arztdienstzimmer<br />

Untersuchung/Behandlung<br />

28.01.2011 - 4 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

1. Anlagenbeschreibung<br />

1.1 Entwässerung / Erschließung<br />

1.1.1 Schmutz- und Regenwasser<br />

Die Container-Anlage wird komplett im Trennverfahren nach den aktuellen Vorschriften entwässert.<br />

Ein vorhandener Schmutz- und Regenwasserkanal verläuft südlich des 1. Bauabschnitts.<br />

An diese Bestandskanäle kann die Container-Anlage angeschlossen werden.<br />

Schnittstelle für die Schmutzwasserleitungen ist Oberkante Bodenplatte/Erdreich. Die genaue<br />

Lage der Anschlußpunkte wird nach Grundleitungsplänen des Container<strong>bauer</strong>s festgelegt.<br />

Die Sammelleitungen unter dem Container werden vom AG ausgeführt und die komplette<br />

Schmutzwasserinstallation innerhalb des Containers gehören zum Lieferumfang des Container<strong>bauer</strong>s.<br />

Die Frostsicherheit der Leitungen ist zu gewährleisten.<br />

Montagematerial Sammelleitung: Kunststoff<br />

Planlieferung: Montageplan Schmutzwasser M 1:50<br />

Vermaßte Anschlußpunkte Grundleitungen<br />

Das anfallende Regenwasser des Containers wird über außenliegende Regenfallrohre nach<br />

außen entwässert und über einen Sammelkanal außen abgeführt. Notüberläufe für das Flachdach<br />

sind entsprechend der neuen DIN 1986-100 vorzusehen.<br />

Schnittstelle für die Regenwasserleitungen sind ca. 4 Regenstandrohre aus SML-Gußrohren<br />

DN 100 an den jeweiligen Ecken des Containers bis ca. 30 cm über Gelände.<br />

Planlieferung: Montageplan Regenentwässerung M 1:50<br />

Vermaßte Regenfallrohre<br />

1.1.2 Drainage<br />

Derzeit ist keine Drainage vorgesehen. Es ist geplant die Containeranlage auf Fundamente zu<br />

stellen.<br />

1.1.3 Kanalisation unter Rückstauebene<br />

Aufgrund der erdgeschoßigen Bauweise nicht erforderlich.<br />

28.01.2011 - 5 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

1.2 Wasserversorgung / Erschließung<br />

1.2.1 Hausanschluß<br />

Die Gesamtanlage der Klinik ist über ein Ringleitungssystem an das öffentliche Wasserversorgungsnetz<br />

der Gemeinde Murnau angeschlossen.<br />

Die Kaltwasseranbindung erfolgt über den Bestandsbau (Pavillon) an die Sanitärzentrale des<br />

1. Bauabschnitts in der Ebene 1 bzw. 0. Schnittstelle der Kaltwasserversorgung ist die Außenkante<br />

der Containeranlage Ost im abgehängten Deckenbereich der Ebene 1 (Flur).<br />

Rohrmaterial Trinkwasser kalt: Edelstahl Geberit Mapress 1.4401<br />

Formstücke Rohrleitungen: Edelstahl Geberit Mapress 1.4401<br />

Druckprobe: Stickstoff (kein Wasser!!!)<br />

Unterputzventile: Kemper Rotguß mit Pressanschluß<br />

Planlieferung: Montageplan Kaltwasserleitungen M 1:50<br />

Strangschema mit Dimensionen<br />

Rohrnetzberechnung<br />

1.2.2 Feuerlöschwasserversorgung<br />

Entsprechend der Festlegung im Brandschutzkonzept werden keine Löschwandhydranten mit<br />

Schlauchanschlußeinrichtungen an ein Leitungssystem „Nass“ eingebaut.<br />

Zur Feuerwehr-Brandbekämpfung von außen ist im Süden der Containeranlage ein Oberflurhydrant<br />

vorhanden.<br />

1.2.3 Warmwasserversorgung/Zirkulation<br />

Eine zentrale Warmwasserbereitung ist im Bestand 1. BA vorhanden.<br />

Die Warmwasserversorgung der Containeranlage wird mit dem Bestand verbunden und über<br />

den Verbindungsgang zur Containeranlage geführt. Schnittstelle der Warmwasser- und Zirkulationsversorgung<br />

ist die Außenkante der Containeranlage Ost im abgehängten Deckenbereich<br />

der Ebene 1 (Flur).<br />

Rohrmaterial Trinkwasser warm: Edelstahl Geberit Mapress 1.4401<br />

Formstücke Rohrleitungen: Edelstahl Geberit Mapress 1.4401<br />

Druckprobe: Stickstoff (kein Wasser!!!)<br />

Unterputzventile: Kemper Rotguß mit Pressanschluß<br />

28.01.2011 - 6 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

Warmwasserversorgung als Ringleitung mit Zirkulation vorsehen,<br />

Anbindeleitungen zu den Unterputzventilen möglichst kurz, ohne Zirkulationsleitung<br />

Planlieferung: Montageplan Warmwasserleitungen M 1:50<br />

Montageplan Zirkulation M 1:50<br />

Strangschema mit Dimensionen<br />

Rohrnetzberechnung<br />

Die Isolier- und Wärmedämmarbeiten werden nach der aktuellen ENEV ausgeführt.<br />

Warmgehende Leitungen: alukaschierte Mineralwolle komplett mit 100 %<br />

Kaltgehende Leitungen: dampfdiffusionsdichte Weichschaumisolierung<br />

komplett mit 100 %<br />

Unterputzventile: Dämmschalen Kemper<br />

Sämtliche Durchführungen durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen sind mit<br />

R90-Abschottungen auszuführen.<br />

Planlieferung: Montageplan Brandschutz<br />

Zulassungen der Brandschutz-Durchführung<br />

1.3 Ausstattung und Hygiene<br />

Planlieferung: Naßzellen- bzw. WC-Anlagen Detailplanung<br />

M 1:20 mit Wandansichten<br />

1.3.1 Waschbecken – Naßzellen Bettenzimmer<br />

Waschtische aus Porzellan 60 cm breit, weiß, ohne Überlauf, mit Hahnloch,<br />

mit Ablaufventil verchromt und eingelassener Siebplatte, mit Röhren-Sifon<br />

Bei Installation innerhalb von Trockenbauwänden werden Installationsregister eingebaut.<br />

Waschtisch-Einhand-Standbatterie als Mischer mit ausziehbarer Schlauchbrause (bei den Patienten-Naßzellen),<br />

verchromt, Vorabsperrung durch Unterputzventile,<br />

Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />

− Spiegeleinheit aus Kristallglas fliesenbündig geklebt, ca. 60 x 60 cm<br />

− Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Papierhandtuchspender<br />

− Papierkorb, Ablageschalen, Haken<br />

28.01.2011 - 7 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

1.3.2 WC-Anlagen<br />

Behinderten-Wandtiefspülklosett aus Kristallporzellan, weiß, mit Zu- und Ablaufanschlußgarnitur<br />

einschließlich Schallschutzset und Wandbefestigung an entsprechenden Installationsregistern.<br />

Klosettsitz mit Deckel aus Kunststoff, weiß, mit versenkten Scharnieren aus rostfreiem Stahl.<br />

Drückerplatte weiß für Unterputzspülkästen mit Spül/Stopp-Taste.<br />

Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />

* WC-Papierhalter, WC-Reservepapierhalter<br />

* Hygienebeutelspender<br />

* Winkelgriff als Stütz- und Haltegriff<br />

* Stützklappgriff<br />

* WC-Bürstengarnitur<br />

1.3.3 Duschen<br />

Duschbereich in bodenebener, rollstuhlfreundlicher Ausführung.<br />

Brause-Einhand-Unterputzbatterie als Mischer, verchromt mit Brauseabgang (Wandanschlußbogen)<br />

nach unten, Vorabsperrung durch Unterputzventile, Bedienungshebel aus Metall ohne<br />

Acrylkappe, mit Keramikscheiben und Heißwassersperre, Handbrause aerosolarm ohne Umstellung<br />

einschließlich Brauseschlauch und Aufhängevorrichtung zur Stangenbefestigung.<br />

Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />

* Rohrbelüfter mit Rückflußverhinderer für Anschluß Brauseschlauch<br />

* Mantelhaken mit Rosette, Durchmesser ca. 60 mm<br />

* Duschabtrennung mit Duschvorhang<br />

* Winkel-Haltestangen<br />

* Ablageschalen<br />

* Brausestange mit behindertengerechter Brausehalterung<br />

* Duschbereich in bodenebener Ausführung<br />

* Entwässerung über Bodenablauf DN 70<br />

28.01.2011 - 8 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

1.3.4 Spülen in Teeküchen<br />

Bauseits gelieferte und eingebaute Spülen wasser- und abwasserseitig mit den Anschlüssen<br />

verbinden.<br />

Ablaufgarnitur mit Raumsparsifon und Wandanschlußrosette<br />

Einhebel-Wandbatterie als Mischer, verchromt mit schwenkbarem gegossenem Auslauf, absperrbaren<br />

S-Anschlüssen und Vorabsperrung durch Unterputzventile, hygienischer und wassersparender<br />

Luftsprudler mit Kalkschutz und Bedienungshebel Medica lang in Metall ohne<br />

Acrylkappe, mit Keramikscheiben, Wasserspareinrichtung und Heißwassersperre.<br />

Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />

* Seifen- und Desinfektionsmittelspender<br />

* Papierhandtuchspender<br />

* Abfallbehälter bauseits im Unterschrank<br />

* Geschirrspülmaschinenanschlüsse im Bereich unter der Spüle mittels eines Geräteabsperrventiles<br />

mit Rohrbelüfter und Schlauchanschluß<br />

1.3.5 Desinfektionsanlagen<br />

Dezentrale Desinfektionsmittelzumischgeräte zur volumetrischen, automatischen und mengenproportionalen<br />

Dosierung von Desinfektionsmittel in das fließende Wasser. Mit DVGW-<br />

Zulassung durch Systemtrennung.<br />

Dosierung im Einstellbereich von 0,25 - 3 %, Desinfektionsmittelentnahme auf dem Liefergebinde,<br />

mit optischer Kontrollanzeige und Wassermangelsicherung, Größe 480 x 370 x 200<br />

mm.<br />

Der Einbau erfolgt im unreinen Arbeitsraum direkt über dem Ausgußbecken. Kaltwasseranschluß<br />

über Eckventil absperrbar. Das Zumischgerät wird vom AG zum Einbau übergeben.<br />

1.3.6 Desinfektions- und Reinigungsautomat Fabrikat Meiko<br />

Pflegekombination mit tiefliegendem Fäkalausguß, Reinigungs- und Desinfektionsautomat<br />

(Steckbecken). Tisch- und Schrankanlage bodenstehend mit getrenntem, dreiseitigem Sockel<br />

zur bauseitigen Verkleidung. Die Bodenbleche der Unterbauten sind als wasserdichte Wannen<br />

ausgeführt.<br />

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UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

Ausguß mit Trichterbecken und Klapprost 0,35 x 0,35 m, Ablauf DN 100, mit Front und Seitenverkleidung.<br />

Der Ausguß erhält keine Randspülung.<br />

Passende Oberschränke aus Edelstahl mit integrierten Abtropfregalen zur Aufbewahrung von<br />

Steckschüsseln und Urinflaschen.<br />

Einhand-Wandbatterien als Mischer, verchromt mit schwenkbarem, gegossenem Auslauf mit<br />

absperrbaren S-Anschlüssen bzw. Vorabsperrung durch Unterputzventile, hygienischer und<br />

wassersparender Luftsprudler mit Kalkschutz und Bedienungshebel in Metall ohne Acrylkappe,<br />

mit Keramikscheiben, Wasserspareinrichtung und Heißwassersperre.<br />

Ausstattungsgegenstände (Siehe Ausstattungsliste):<br />

* Papierkorb aus Stahldraht<br />

* Papierhandtuchspender<br />

* Seifen- und Desinfektionsmittelspender<br />

1.4 Medizinische Gasversorgung<br />

- entfällt -<br />

1.5 Heizungstechnische Anlagen<br />

1.5.1 Statische Heizung<br />

Die statische Beheizung des Gebäudes ist als Pumpenwarmwasser-Heizung vorgesehen mit<br />

zusätzlicher Wärmequelle in den Naßzellen.<br />

PWW-Heizung: Vorlauf/Rücklauf<br />

Systemtemperaturen: VL +70°C – RL +50°C<br />

Die Anbindung der Heizung erfolgt über die Heizzentrale im 1. Bauabschnitt. Schnittstelle der<br />

Heizungsversorgung ist die Außenkante der Containeranlage Ost im abgehängten Deckenbereich<br />

der Ebene 1 (Flur).<br />

Rohrmaterial Heizung: nahtloses Stahlrohr DIN 2440/2448 oder<br />

Press-Systeme<br />

Formstücke Rohrleitungen: geschweißt oder gepresst<br />

28.01.2011 - 10 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

Heizkörper: leicht reinigbare Klinik-Heizkörper<br />

z.B. Fabrikat ARBONIA Typ Arbotherm<br />

Bad-Heizkörper: z.B. Fabrikat ZEHNDER Typ Universal<br />

mit Thermostatventilen und absperrbaren<br />

Rücklaufverschraubungen<br />

Raumtemperaturen: Zimmer + 22 °C<br />

Naßzellen + 24 °C<br />

Planlieferung: Montageplan Heizung M 1:50<br />

Strangschema mit Dimensionen<br />

Rohrnetzberechnung<br />

Heizlastberechnung<br />

ENEV-Nachweis<br />

Die Isolier- und Wärmedämmarbeiten werden nach der aktuellen ENEV ausgeführt.<br />

Warmgehende Leitungen: alukaschierte Mineralwolle komplett mit 100 %<br />

Sämtliche Durchführungen durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen sind mit<br />

R90-Abschottungen ausgeführt.<br />

Planlieferung: Montageplan Brandschutz<br />

Zulassungen der Brandschutz-Durchführung<br />

1.5.2 Raumlufttechnische Anlagen<br />

Sämtliche innenliegende Räume und Räume ohne natürliche Be- und Entlüftung sind mechanisch<br />

zu lüften.<br />

Die Lüftung erfolgt durch Einzellüfter, die in der abgehängten Decke oder in den Wänden installiert<br />

werden. Diese erzeugen einen Unterdruck in den Räumen und lassen dadurch Luft<br />

aus den angrenzenden Räumen nachströmen.<br />

Die Lüfter werden durch Betätigen des Lichtschalters in Betrieb gesetzt. Zusätzlich sorgt eine<br />

zeitabhängige Intervallschaltung für eine gezielte Entlüftung. Die abgesaugte Fortluft wird pro<br />

Ablüfter über einen Deflektor über Dach ausgeblasen.<br />

Das Fortluftrohr ist vom Lüfter bis Unterkante Dach gegen Schwitzwasser zu isolieren.<br />

28.01.2011 - 11 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

Verwendete Lüfter: Lig Optimar FLAWE<br />

Dachhaube: S & T mv plus DN 100<br />

Rohrmaterial: Übergänge aus sendzimierverz. Stahlblech<br />

mit Dichtungslippen<br />

Flex-Rohr aus 2 Lagen Aluminiumfolie verrillt<br />

Isolierung: diffusionsdicht 20 mm aus geschlossenzelligem<br />

Vynilkautschuk mit 40 mm starkem A1 Dämmstoff<br />

Ummantelt<br />

Planlieferung: Montageplan M 1 : 50<br />

Angaben an Elektrofirma<br />

1.6 Bestandsunterlagen Sanitär/Heizung und Lüftung<br />

Aufbau und Inhalt der zu übergebenden Bestandsdokumentation entsprechend der BHKS -<br />

Regel 2.001 vom Oktober 2006<br />

Alle Unterlagen wie Bestandspläne, Revisions- und Wartungspläne, Bedien- und Wartungsunterlagen<br />

sind geordnet zusammen in geschlossenen Ordnern komplett in 4-facher Ausfertigung<br />

termingerecht vor der Abnahme bzw. Inbetriebnahme zu übergeben.<br />

Die Übergabe der Unterlagen ist wesentlicher Bestandteil der Anlagen und stellt eine der Abnahmevoraussetzungen<br />

dar. Bei Nicht-Vorlage der genannten Unterlagen wird die Abnahme<br />

und evtl. die Inbetriebnahme verweigert.<br />

Erstellen der Bestandsunterlagen, Detailpläne, Anlagenschemata usw. in Form von:<br />

• 4 Satz Farbplots<br />

• Funktionsbeschreibung 4-fach<br />

• alle Anlagen im Maßstab 1 : 50<br />

• Detailpläne im Maßstab 1 : 20<br />

Erstellen der Revisions- und Wartungspläne in Form von Eintragungen aller Revisionsöffnungen<br />

in Wand, Boden und Decke farbig angelegt in den Grundrissen, Detailplänen und Schemen.<br />

Die Kennzeichnung vor Ort und in den Plänen muß übereinstimmen.<br />

Alle Revisions- und Wartungsarbeiten sind anlagenbezogen detailliert zusammenzustellen, mit<br />

Angabe der Wartungs-intervalle, Art der Arbeiten, benötigtes Material mit Bezugsadressen und<br />

Telefonnummern.<br />

28.01.2011 - 12 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

Erstellen der Revisionspläne in Form von:<br />

• 4 Satz Farbplots<br />

• 4 Satz Revisions- und Wartungsbeschrieb<br />

• 4 Satz Wartungskarten<br />

• 4 Satz Inspektionskarten<br />

• alle Anlagen im Maßstab 1 : 50<br />

• Detailpläne im Maßstab 1 : 20<br />

Zusätzlich sind alle Unterlagen in digitalisierter Form abzugeben:<br />

• 2 Satz CD-ROM bzw. DVD<br />

• 2 Satz Dokumentation<br />

Bestandspläne auf CD-ROM oder DVD, im dxf/dwg-Format und als PDF-Dateien. Zur Erstellung<br />

der Bestandspläne schreibt der Auftragnehmer die Montagepläne auf den letzt gültigen<br />

aktuellen Stand der Ausführung fort. Für die Grundrisse sind die aktuellen Werkpläne der<br />

Architekten zu verwenden, entsprechend aufzubereiten und einzuarbeiten.<br />

Sämtliche Funktions-, Revisions- und Wartungsbeschreibungen, Wartungs- und Inspektionskarten,<br />

Bedien- und Wartungsanleitungen sowie Produktunterlagen, technische Berechnungen<br />

und Auslegungen sind als PDF-Dateien geordnet abzulegen.<br />

Die CD-ROM bzw. DVD, auf welchen die Bestandspläne geschoßweise abzuspeichern sind,<br />

müssen mit einer Dokumentation bezüglich des Maßstabs, der verwendeten Layer, der Linientypen,<br />

Farben und der Skalierung versehen sein.<br />

Die Datenträger sind in geeigneten Behältnissen und in geordneter Form, mit einer exakten<br />

Bezeichnung zu liefern.<br />

Ebenso ist die Dokumentation in der Anlage zu den Datenträgern in einer Mappe geordnet und<br />

mit Inhaltsverzeichnis zu versehen.<br />

Die Unterlagen und Datenträger sind in 2-facher Ausfertigung über die Fachbauleitung termingerecht<br />

vor der Abnahme einzureichen.<br />

Eingescannte Zeichnungen werden nicht akzeptiert!<br />

28.01.2011 - 13 -


UKM 35.5 Container Ost San/Hzg/RLT<br />

1.7 Beistellung bauseitiger Leistungen<br />

Der Auftraggeber beabsichtigt verschiedene Ausstattungsgegenstände aus dem Bestand wiederzuverwenden.<br />

Der Ausbau und Transport zum Container Ost erfolgt durch die haustechnische Abteilung<br />

UKM. Der Einbau und die Wiedermontage erfolgt durch den Auftragnehmer.<br />

Die Verantwortung für die Unterkonstruktionen wie Installationselemente und Wandverstärkungen<br />

bleibt beim Auftragnehmer.<br />

28.01.2011 - 14 -


440 Starkstromanlagen<br />

Allgemeines<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Die Elektrotechnik beinhaltet folgende Anlagen:<br />

Niederspannungsunterverteilungen<br />

Überspannungs- und Blitzschutzanlagen<br />

Beleuchtung<br />

Starkstrominstallationsanlagen<br />

Schwachstrom- und Fernmeldetechnik<br />

Fördertechnik<br />

Als Planungsgrundlagen wurden in der jeweils aktuellsten Fassung berücksichtig:<br />

- VDE-Bestimmungen und Richtlinien<br />

- DIN-Normen<br />

- Arbeitsstättenrichtlinien<br />

- Unfallverhütungsvorschriften<br />

- EltBauVo<br />

- VDI-Richtlinien<br />

- VDEW-Richtlinien<br />

- Bayerische Bauordnung<br />

- ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtung<br />

- VDS-Richtlinien<br />

- Fernsprechordnung (FO) und Telekommunikationsordnung (TKO) der Deutschen<br />

Bundespost<br />

- Brandschutztechnische Gutachten<br />

Starkstromanlagen<br />

Die Stromversorgung erfolgt aus der bestehenden Stromversorgung<br />

der Allgemeinen Stromversorgung (AV) und der Sicherheitsstromversorgung<br />

(SV) des 1.BA.<br />

Die Schnittstelle der Stromversorgung befindet sich in den jeweiligen Unterverteilerräumen<br />

AV und SV im Container Ost.<br />

Schnittstelle ist der jeweils entsprechende Verteiler. Das Auflegen der Versorgungskabel<br />

erfolgt bauseits, Prüfen und Inbetriebsetzung der Verteiler erfolgt<br />

durch den AN. Die Trassenführung innerhalb des gesamten Containers obliegt<br />

dem AN Container.


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

Technische Dokumentation:<br />

Arbeitskarten:<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflicht Arbeitskarten<br />

und Bestandslisten für Inspektions- und Wartungsarbeiten an technischen<br />

Anlagen und Einrichtungen zusammenzustellen.<br />

Die Unterlagen sind dem Auftraggeber in digitaler Form auf einem CD-ROM<br />

Laufwerk lesbaren Datenträger mit der Vorab-Bestandsdokumentation zu übergeben.<br />

Nachweis CE-Konformität.<br />

Die CE-Konformität nach Euro-Maschinenrichtlinien ist vom AN als Gesamtleistung<br />

für das Gebäude zu erbringen. Hierzu sind alle erforderlichen Anlagen und<br />

Anlagenteile bau- mustergeprüft einschließlich aller technischen Dokumentationen<br />

zu liefern und mit allen CE-Herstellererklärungen von Zu-/Unterlieferanten zu<br />

hinterlegen.<br />

Montage- und Werkstattplanung<br />

für die in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten technischen Anlagen, über<br />

die VOB-Leistung hinausgehend.<br />

Weiterhin sind die Anforderungen der Vorbemerkungen zu berücksichtigen. Zusätzlich<br />

zu den Vorbemerkungen gelten folgende Anforderungen:<br />

Erstellen und liefern in Abstimmung mit dem planenden Ing.-Büro, den Architekten<br />

sowie auf der Basis der durchgeführten Koordination mit allen relevanten<br />

Bau-/Ausbau- und Techniknebengewerken.<br />

Vom Auftragnehmer ist eine detaillierte Werkstatt- und Montageplanung zu<br />

erstellen und rechtzeitig vor Beginn der Fertigung zur Einsicht und Genehmigung<br />

dem Auftraggeber bzw. der technischen Bauleitung vorzulegen.<br />

Die Werkstatt- und Montageplanung muss alle Angaben enthalten, die zur Durchführung<br />

einer fachgerechten Ausführung erforderlich sind. Es müssen alle Komponenten<br />

sowie deren Dimensionierungen, Bezeichnungen, Nummerierung, Zuordnungen<br />

und Lage enthalten sein. Zusätzlich sind erforderliche Detailpläne<br />

auszuarbeiten.<br />

Vorzulegen sind:<br />

- Grundriss- und Installationspläne M 1 : 50<br />

- Übersichtsschemata<br />

- Stromlaufpläne mit Eintragung der Leitungstypen und<br />

der Leitungslängen.<br />

- Konstruktions- und Aufbaupläne<br />

- Montage- und Detailzeichnungen als Aufstellungsplan<br />

- Erdungs-, Potentialausgleichspläne


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

- Klemmen- und Belegungspläne<br />

- Kabellisten<br />

- Funktionsbeschreibungen<br />

- Bauangaben<br />

- Fabrikats- und Typenangaben der Bauteile<br />

- Sicherheitsdatenblätter aller einzusetzenden Stoffe, Verarbeitungsvorschriften<br />

etc.<br />

- Gutachten, Prüfbescheinigungen, Messprotokolle etc.<br />

- Bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse etc.<br />

- Listen für GLT, Visualisierung<br />

- Erstellung einer kompletten Kurzschlussberechnung mit Selektivitätsnachweis<br />

unter Berücksichtigung der VDE 0102. Das eingesetzte Programm muss zertifiziert<br />

sein (Nachweis).<br />

Die Festlegung der zu verwendenden Fabrikate für die Beleuchtung erfolgt nach<br />

der Bemusterung und Freigabe durch den Architekten und Bauherren.


440 Starkstromanlagen<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

442 Sicherheitsbeleuchtung<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Der Container wird mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet. Es werden hinterleuchtete<br />

Rettungszeichen in Dauerschaltung verwendet.<br />

Für die Patientenzimmer, Funktionsbereiche und Flurbereiche sind Leuchten auf<br />

die Sicherheitsstromversorgung zu legen. Anzahl der entsprechenden Leuchten<br />

sind der Beschreibung zu entnehmen.<br />

444 Niederspannungsinstallationsanlagen<br />

Unterverteilungen / Zähler<br />

Die Unterverteilungen sind wie folgt bestückt:<br />

- Hauptschalter 63 A bzw. 100 A<br />

- Phasen-Kontrollleuchten<br />

- Überspannungs-Schutzeinrichtungen<br />

- Vorsicherungen<br />

- Fehlerstromschutzschalter, wo benötigt<br />

- Sicherungsautomaten (Sechser-Gruppen je Vorsicherung)<br />

Als Überstrom-Schutzorgane zum Schutz gegen Kurzschluss und Überlast werden<br />

Leitungsschutzschalter, Typ B bis 25 A, verwendet.<br />

Die Unterverteilungen erhalten zur Abschaltung einen Hauptschalter.<br />

Alle Anschlüsse werden auf Klemmen verdrahtet.<br />

Die Zuleitungen kommen von unten, bzw. von oben, je nach Raumausstattung.<br />

Alle Ableitungen gehen nach oben weg.<br />

Normalausstattung Sicherungselement<br />

Beleuchtung 10 A / B<br />

Installation 16 A / B<br />

Besondere Geräte 16 A / C<br />

Größere Geräte 32 A / C<br />

Ausführung der Unterverteilungen als Stahlschrank ohne Türen.<br />

Farbe AV: blau<br />

Farbe SV: grün


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Die Unterverteilungen AV und SV sind mit Einbauzählern auszustatten. Diese<br />

Zählungen dienen betriebsinternen Zwecken und sind über die bestehende GLT<br />

aufzuschalten.<br />

Für Steckdosen sind Kabel NYM-J 3 x 2,5 qmm zu installieren. Leuchten sind mit<br />

NYM-J 3 x 1,5 qmm bis NYM-J 5 x 1,5 qmm zu installieren. Zu beachten hierbei<br />

ist, dass die Leuchten über Steckverbindungen einschl. Klemmdose (Länge des<br />

flexiblen Steckkabels ca. 1,5 m) für Wartungszwecke auszustatten sind. Starkstromanschlüsse<br />

400 V sind über NYM-J 4x5 qmm anzuschließen. Um eine<br />

Massierung von Zuleitungen im Flurbereich zu verhindern und somit auch die<br />

Brandlast in diesem Bereich zu minimieren sind die Patientenzimmer über Verteilerklemmkästen<br />

(Stahlblech mit verschraubten Deckeln, ca. 4 Zimmer je Verteilerklemmkasten)<br />

zu versorgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die AV-<br />

und die SV-Versorgung getrennte Verteilerklemmkästen verwendet werden. Die<br />

Zuleitungen zur Versorgung der Zimmer erfolgt über NYM-J 3x4 qmm. Für die<br />

restlichen Zimmer gilt sinngemäß dasselbe Prinzip. Die Flurbereiche werden<br />

ebenfalls über getrennte Verteilerklemmkästen (ca. 4 Stück) angebunden.<br />

Die Verteilerklemmkästen sind generell mit 3-stöckigen Reihenklemmen (geeignet<br />

zur Aufnahme von Querschnitten bis 6 qmm) auszustatten. Anschlussmöglichkeit<br />

für ca. 40 Stromkreise je Verteilerklemmkasten.<br />

Die Beleuchtungskreise für die Flurbereiche sind zusätzlich über die vorhandene<br />

GLT schaltbar. Weiterhin sind je Verteilung ca. 10 Meldungen für GLT vorzusehen.<br />

Installation Patientenzimmer (Container Ost, Ebene 2)<br />

Je Patientenzimmer werden getrennte Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen<br />

installiert. Je nach Erfordernis sind entsprechende AV und SV Stromkreise<br />

vorzusehen. Es ist eine Unterputzinstallation in Installationswänden vorzusehen.<br />

Schalterprogramm: BJ, Reflex SI, reinweiss. Die Installationen (Abstand<br />

Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich werden wie folgt ausgeführt:<br />

Putzsteckdose mit LED-Einsatz:Mitte: 0,35 m üFFB<br />

3-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />

Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Raumlicht 1-Bett-Zimmer: 2 x Langfeldleuchten (1x54W), transluzente Abdeckung,<br />

AV-Versorgung<br />

Raumlicht 2-Bett-Zimmer: 3 x Langfeldleuchten (1x54W), transluzente Abdeckung,<br />

AV-Versorgung<br />

Vorbereich 2-Bett-Zimmer: 1 x Downlight (2x26W), Transluzente Abdeckscheibe,<br />

SV-Versorgung<br />

Untersuchungslicht Bett: 1 x Leseleuchte, transluzente Abdeckung<br />

(Wandmontage, 1x 54W), SV-Versorgung<br />

Badlicht: 1 x Downlight (2x18 W), transluzente Abdeckung,<br />

SV-Versorgung<br />

1 x Spiegelleuchte, 2 x 11W, SV-Versorgung


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Anschlüsse je Bett: 1 x Steckdose AV<br />

1 x Steckdose (Zentralplatte grün) SV<br />

1 x Ruftaster Lichtruf<br />

1 x Schalter Leselicht<br />

Zimmerinstallation: 1 x Antennenanschluß Koax, h= 0,2 m UK Decke,<br />

AV-Versorgung<br />

1 x Steckdose Antenne, h= 0,2 m UK Decke<br />

1 x Steckdose Kühlschrank, AV-Versorgung<br />

Badinstallationen: 1 x Lichtschalter Tür, Mitte 1,05 üFFB<br />

2 x Steckdose Bereich Waschbecken (AV-<br />

Versorgung)<br />

Installation Patientenzimmer (Container Ost, Ebene 1)<br />

Je Patientenzimmer werden getrennte Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen<br />

installiert. Je nach Erfordernis sind entsprechende AV und SV Stromkreise<br />

vorzusehen. Es ist eine Unterputzinstallation in Installationswänden vorzusehen.<br />

Schalterprogramm: BJ, Reflex SI, reinweiss. Die Installationen (Abstand<br />

Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich werden wie folgt ausgeführt:<br />

Putzsteckdose mit LED-Einsatz:Mitte: 0,35 m üFFB<br />

3-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />

Ruf-/Abstelltaster Lichtruf: Mitte 1,40 üFFB<br />

Zimmersignalleuchte (aussen): OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Raumlicht 3-Bett-Zimmer: 3 x Langfeldleuchten (1x49W), transluzente Abdeckung,<br />

AV-Versorgung<br />

Vorbereich 3-Bett-Zimmer: 1 x Downlight (2x26W), Transluzente Abdeckscheibe,<br />

SV-Versorgung<br />

Untersuchungslicht Bett: 1 x Leseleuchte, transluzente Abdeckung<br />

(Wandmontage, 1x 54W), SV-Versorgung<br />

Anschlüsse je Bett: 1 x Steckdose AV<br />

1 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />

1 x Ruftaster Lichtruf<br />

1 x Schalter Leselicht<br />

Zimmerinstallation: 1 x Steckdose Kühlschrank, AV-Versorgung<br />

Installation Aufenthaltsraum Patienten mit Küchenbereich (Container Ost)


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Der Küchenbereich erhält eine herkömmliche Unterputzinstallation für folgende<br />

Ausstattung:<br />

Geschirrspülmaschine 1 x 230V / 16 A, AV-Versorgung<br />

Steckdosen über Arbeitsplatte 1 x Doppelsteckdosen 230 V / 16 A, AV-<br />

Versorgung<br />

Kühlschrank 1 x Steckdose 230V / 16 A, AV-Versorgung<br />

Aufenthaltsbereich:<br />

Putzsteckdose (Tür): Mitte: 0,35 m üFFB<br />

2-fach Schalterkombination (Tür): Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />

Einbaulautsprecher (Tür): OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Antennenanschluß: h= 0,2 m UK Decke<br />

Steckdose Antenne: h= 0,2 m UK Decke, AV-Versorgung<br />

Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Transluzente<br />

Abdeckung, AV-Versorgung<br />

Installation Aufenthaltsraum Personal mit Küchenbereich (Container Ost)<br />

Der Küchenbereich erhält eine herkömmliche Unterputzinstallation für folgende<br />

Ausstattung:<br />

Geschirrspülmaschine 1 x 230V / 16 A, AV-Versorgung<br />

Steckdosen über Arbeitsplatte 1 x Doppelsteckdosen 230 V / 16 A, AV-<br />

Versorgung<br />

Kühlschrank 1 Steckdose 230V / 16 A, AV-Versorgung<br />

Aufenthaltsbereich:<br />

Putzsteckdose (Tür): Mitte: 0,35 m üFFB<br />

2-fach Schalterkombination (Tür): Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />

Einbaulautsprecher (Tür): OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Antennenanschluß: h= 0,2 m UK Decke<br />

Steckdose Antenne: h= 0,2 m UK Decke, AV-Versorgung<br />

Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Transluzente<br />

Abdeckung, AV-Versorgung<br />

Arztdienstzimmer (Container Ost)<br />

Die Arztdienstzimmer sind wie folgt zu installieren.<br />

Installationen im Bereich der Fenster erfolgen über einen 2-zügigen Kunststoff-<br />

Brüstungskanal (Höhe BRK: ca. 210 mm, Tiefe BRK: ca. 80 mm, Länge gem. Anforderung<br />

Raum), die Einführung in den Brüstungskanal erfolgt über die raumtrennende<br />

Hohlraumwand. Der AN hat dafür zu sorgen, dass eine Schallübertra-


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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

gung im Bereich des BRK nicht erfolgen kann. Hierzu sind durch den AN geeignete<br />

Dämmmaßnahmen zu treffen.<br />

Die Installationen (Abstand Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich<br />

werden wie folgt ausgeführt:<br />

Putzsteckdose: Mitte: 0,35 m üFFB<br />

2-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />

Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Einbauten in Brüstungskanal/Wand:<br />

1 x Arbeitsplatz 2 x Steckdose AV<br />

2 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />

2 x Arbeitsplatz 3 x Steckdose AV<br />

3 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />

Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Parabol-<br />

Spiegelraster, AV-Versorgung<br />

Ausstattung allgemeine Bereiche (Container Ost)<br />

Flure/ Fluchtwege/Treppenhäuser<br />

Die Schaltung der Beleuchtung der Flure erfolgt über beleuchteteTaster für die<br />

AV- und SV-Beleuchtung. Die Taster für die SV-Beleuchtung sind in einer Höhe<br />

von 1,80m üFFB, die Taster der AV-Beleuchtung in einer Höhe von 1,05m üFFB<br />

anzubringen. Steckdosen in diesen Bereichen sind auf einer Höhe von 0,35 m<br />

üFFB zu installieren. Flurbereiche länger als 16 m erhalten 2 x Putz-Steckdosen.<br />

Treppenhäuser erhalten je Ebene 1 x Putzsteckdose (AV-Versorgung).<br />

Beleuchtung Flure: Downlight, 2 x 26W, Transluzente Abdeckscheibe,<br />

AV- und SV-Versorgung. Je Flurbereich sind<br />

2 x AV-Stromkreise und 2 x SV-Stromkreise vorzusehen.<br />

Leuchtenabstand ca. 1,80 m.<br />

Piktogramme werden jeweils mit gesonderten<br />

SV-Stromkreisen versorgt.<br />

Beleuchtung Treppenhaus: Wandaufbauleuchten rund, 2 x 26W, Montageort<br />

Podeste, transluzente Abdeckung. Im Treppenhaus<br />

sind 2 x AV-Stromkreise und 2 x SV-<br />

Stromkreise vorzusehen.<br />

In den Fluren sind Steckdosen für WLAN und DECT-Sender vorzusehen. Es<br />

werden hierfür ca. 12 Anschlüsse (SV-Versorgung) benötigt.<br />

Das Treppenhaus ist mit opt. Rauchmeldern (1 x RM/Podest) und Lautsprechern<br />

zu versehen.


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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Technik- und Nebenräume sind über Ausschalter vorgesehen. Die Installation der<br />

Schalter und Steckdosen erfolgt in übereinanderliegender Anordnung mit dem<br />

mittleren Schalter in einer Höhe von 1,05 m üFFB (Achsmaß). Die Beleuchtung<br />

erfolgt über Feuchtraum-Wannenleuchten (AV-Versorgung).<br />

WC-Bereiche:<br />

WC-Bereiche werden mit Downlights (2 x 18 W, transluzente Abdeckscheibe,<br />

AV-Versorgung) ausgestattet. Die Installation der Schalter und Steckdosen erfolgt<br />

in übereinanderliegender Anordnung mit einer mittleren Höhe von 1,05 m<br />

üFFB (Achsmaß).<br />

Die WC-Bereiche in E1 erhalten zusätzlich eine Lichtrufinstallation mit Ruf-<br />

/Abstelltaster, Zugtaster und aussenliegender Zimmersignalleuchte.<br />

Die Bestandsfäkalienspülanlage in E1 erhält einen Festanschluß mit SV-<br />

Versorgung.<br />

Untersuchungsräume:<br />

An den Untersuchungsliegen werden 2 Steckdosen (SV-Versorgung, Zentralplatte<br />

grün, h= 0,35 m üFFB) installiert. Die Installation im Türbereich erfolgt gemäß<br />

Vorgabe Arztdienstzimmer. Bei Untersuchungsräumen mit Arbeitsplätzen richtet<br />

sich die benötigte Installation nach der Anzahl der Arbeitsplätze (siehe Arztdienstzimmer)<br />

Die Beleuchtung der Untersuchungszimmer erfolgt über 2 x Langfeldleuchten mit<br />

Parabol-Spiegelraster (2x54W/Leuchte) bzw. 3 x . Langfeldleuchten mit Parabol-<br />

Spiegelraster (2x54W/Leuchte) bei Untersuchungsräumen mit Arbeitsplätzen.<br />

Endoskopieräume (Container Ost, E1)<br />

Je Endoskopieraum werden getrennte Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen<br />

installiert. Je nach Erfordernis sind entsprechende AV und SV Stromkreise<br />

vorzusehen. Es ist eine Unterputzinstallation in Installationswänden vorzusehen.<br />

Schalterprogramm: BJ, Reflex SI, reinweiss. Die Installationen (Abstand<br />

Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich werden wie folgt ausgeführt:<br />

Putzsteckdose: Mitte: 0,35 m üFFB<br />

3-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />

Ruf-/Abstelltaster Lichtruf: Mitte 1,40 üFFB<br />

Zimmersignalleuchte (aussen): OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge


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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Raumlicht: 3 x Langfeldleuchten (1x54W), Parabol-<br />

Spiegelraster, SV-Versorgung, dimmbar<br />

Bereich Waschbecken: 1 x Spiegelleuchte (2 x 11W), SV-Versorgung<br />

1 x Schalter Spiegellicht<br />

Wandinstallation: Brüstungskanal Fenster mit<br />

6 x Steckdose AV<br />

6 x Steckdose SV (Zentralplatte grün mit Funktions-Anzeige)<br />

6 x Doppel-Potentialausgleichsdosen<br />

Deckenampel: 20 x Steckdose SV (Zentralplatte grün mit Funktions-Anzeige),<br />

5 Stromkreise je Deckenampel<br />

10 x Doppel-Potentialausgleichsdosen<br />

Sekretariat (Container Ost, E1)<br />

Die Sekretariate sind wie folgt zu installieren.<br />

Installationen im Bereich der Fenster erfolgen über einen 2 zügigen Kunststoff-<br />

Brüstungskanal (Höhe BRK: ca. 210 mm, Tiefe BRK: ca. 80 mm, Länge gem. Anforderung<br />

Raum), die Einführung in den Brüstungskanal erfolgt über die raumtrennende<br />

Hohlraumwand. Der AN hat dafür zu sorgen, dass eine Schallübertragung<br />

im Bereich des BRK nicht erfolgen kann. Hierzu sind durch den AN geeignete<br />

Dämmmaßnahmen zu treffen.<br />

Die Installationen (Abstand Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich<br />

werden wie folgt ausgeführt:<br />

Putzsteckdose: Mitte: 0,35 m üFFB<br />

2-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />

Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Einbauten in Brüstungskanal/Wand:<br />

1 x Arbeitsplatz 2 x Steckdose AV<br />

2 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />

2 x Arbeitsplatz 3 x Steckdose AV<br />

3 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />

Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Parabol-<br />

Spiegelraster, AV-Versorgung<br />

Stützpunkt (Container Ost, E1)<br />

Der Stützpunkt ist wie folgt zu installieren.<br />

Installationen im Bereich der Fenster erfolgen über einen 2 zügigen Kunststoff-<br />

Brüstungskanal (Höhe BRK: ca. 210 mm, Tiefe BRK: ca. 80 mm, Länge gem. Anforderung<br />

Raum), die Einführung in den Brüstungskanal erfolgt über die raumtrennende<br />

Hohlraumwand. Der AN hat dafür zu sorgen, dass eine Schallübertra-


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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

gung im Bereich des BRK nicht erfolgen kann. Hierzu sind durch den AN geeignete<br />

Dämmmaßnahmen zu treffen.


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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Die Installationen (Abstand Rohbaumaß Türe – Installationen 0,15m) im Türbereich<br />

werden wie folgt ausgeführt:<br />

Putzsteckdose: Mitte: 0,35 m üFFB<br />

2-fach Schalterkombination: Mittelachse: 1,05 m üFFB<br />

Zimmersignallichtruf (aussen): OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Einbaulautsprecher: OK: bündig mit OK Türzarge<br />

Einbauten in Brüstungskanal:<br />

1 x Arbeitsplatz 2 x Steckdose AV<br />

2 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />

Wandeinbauten Stützpunkt:<br />

2 x Arbeitsplatz 3 x Steckdose AV<br />

3 x Steckdose SV (Zentralplatte grün)<br />

1 x Stationsabfrage Lichtruf<br />

Beleuchtung: 2 x Langfeldleuchten (2 x 49W), Parabol-<br />

Spiegelraster, AV-Versorgung<br />

Allgemeine Installationshinweise:<br />

Putzsteckdosen erhalten einen separaten Stromkreis. Auf einen Stromkreis werden<br />

die Putzsteckdosen für bis zu 4 Räumen aufgeschaltet.<br />

In den Patientenzimmern werden jeweils zur Versorgung der Betten ebenfalls bis<br />

zu 4 Räumen auf den jeweiligen Stromkreis aufgeschaltet. Sinngemäß gilt dies<br />

auch für die Kühlschränke und Fernseher der Patientenzimmer.<br />

Arztdienstzimmer werden in der gleichen Weise behandelt.<br />

Die Stromkreise der Steckdosen sind generell über FI-Schalter zu führen. Beleuchtungsstromkreise<br />

werden nicht über FI geführt.<br />

In den Fluren sind AV/Fernmeldetrassen (Breite 400 mm mit Trennsteg) und SV-<br />

Trassen (Breite 300 mm) zu installieren. Die Befestigung der Trassen entspricht<br />

der Deckenqualität der Abhängdecke (F30-Decke). Die entsprechenden Zulassungsbescheide<br />

sind durch den AN beizubringen. Die Installation der Trassen<br />

bezieht sich auf das gesamte vom AN zu erbringende Bauwerk, einschl. benötigter<br />

Steigtrassen. Schnittpunkt für die Trassenverlegung ist die Gebäudeaussenkante,<br />

Schnittpunkt für die benötigten Zuleitungen sind die jeweiligen Unterverteilungen<br />

oder Unterzentralen.<br />

Durchbrüche sind gem. Wandqualität auszuführen. (Siehe Brandschutzkonzept).


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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

445 Beleuchtungsanlagen (Container Ost)<br />

Bei der Beleuchtungsanlage werden die Beleuchtungsstärken und die Güteforderungen<br />

der DIN EN 12464 (mit einem Wartungsfaktor nach DIN-EN 12464-1) sowie<br />

die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/3 und 7/4 berücksichtigt. Die Leuchten,<br />

Leuchtmittel oder sonstigen Betriebsmittel wie Vorschaltgeräte werden nach wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten entsprechend aktueller, energiesparender Anlagentechnik<br />

ausgewählt. Zusätzlich sind die Beleuchtungskörper mit Steckverbindungen<br />

für Wartungszwecke auszustatten, ausgenommen hiervon sind die Rettungszeichenleuchten.<br />

Für die Beleuchtung Patientenzimmer sind für die Allgemeinbeleuchtung Langfeldleuchten<br />

und als Lese-/ Untersuchungslicht über den Bettenplätzen Evolentenleuchten<br />

(asymmetrisch) vorzusehen. Die endgültige Auswahl der Leuchten<br />

ist abhängig von der Konstruktion der Medienversorgung der Bettenplätze.<br />

Folgende Beleuchtungsstärken werden für die einzelnen Bereiche vorgesehen:<br />

- Allgemeinbeleuchtung ca. 200 Lux<br />

- Einfaches Untersuchungslicht ca. 300 Lux<br />

- Untersuchungs- und Büroräume ca. 300 - 500 Lux<br />

- Flure ca. 150 - 200 Lux<br />

- Warten und Aufenthaltsräume ca. 200 Lux<br />

- Sozialräume ca. 100 - 200 Lux<br />

- Technikräume ca. 100 - 200 Lux<br />

- Aufenthaltsräume (Container Hort) ca. 300 – 500 Lux<br />

Bei Leuchtstofflampen werden folgende Lichtfarben ausgewählt.<br />

Raumlicht<br />

- Einfaches<br />

Lichtfarbe 830-31 Warmweiß<br />

Untersuchungslicht Lichtfarbe 840-21<br />

- Untersuchungs- und<br />

Neutralweiß<br />

Büroräume Lichtfarbe 840-21 Neutralweiß<br />

- Flure Lichtfarbe 840-21 Neutralweiß<br />

- Wartebereiche Lichtfarbe 840-21 Neutralweiß<br />

- Aufenthaltsräume Lichtfarbe 830-31 Warmweiß<br />

- Sozialräume Lichtfarbe 840-21 Neutralweiß


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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

446 Blitzschutzanlagen (Container Pavillon West und Container Hort)<br />

Für die Gebäude wird eine Berechnung des nationalen Verfahrens zum Blitzschutz<br />

nach ENV 61024-1 durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden die Gebäude<br />

mit einer Blitzschutzanlage nach den gesetzlichen Vorschriften ausgerüstet.<br />

Darüber hinaus wird ein wirksamer Überspannungsschutz für die Niederspannungsnetze<br />

ausgeführt.<br />

Fundamente und Bodenplatte sind in den Blitzschutz und Potentialausgleich mit<br />

einzubeziehen. Türrahmen, Fensterrahmen, Abläufe, raumlufttechnische Anlagen<br />

(Kanäle etc),Trassen und Verteilungen sind über geeignete Potentialausgleichsschienen<br />

(montiert in abgehängten Flurbereichen und in den entsprechenden<br />

Verteilerräumen) und geeignete Verkabelung (Einzeladern gn/gb von 1<br />

x 4 qmm für Einzelanschlüsse bis 1x16 qmm für Hauptsammelanschlüsse) in den<br />

Potentialausgleich mit einzubeziehen.<br />

Die ordnungsgemäße Funktionsweise des Blitzschutz- und Potentialausgleiches<br />

ist über Messprotokolle nachzuweisen.


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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen<br />

452 Such- und Signalanlagen (Container Ost)<br />

Es wird für die Station Tagesklinik (E1) eine Lichtrufanlage (ohne Sprechmöglichkeit)<br />

für die Bettenzimmer, Behandlungs- und Funktionsräume errichtet.<br />

Die Lichtrufanlage stellt die Informationen so dar, dass die notwendigen Entscheidungen<br />

unmittelbar getroffen werden können.<br />

Die Ausführung und der Aufbau der Anlage erfolgt im wesentlichen nach den<br />

Richtlinien der DIN VDE 0834 für Rufanlagen in Krankenhäusern.<br />

Es ist das Bestandsfabrikat Ackermann Clino Opt 99 vorzusehen.<br />

Anlagen-Aufbau<br />

1. Optische Anzeigen<br />

Vor den Behandlungs-/Patientenzimmern im Flur mit dreiteiligen Zimmersignalleuchten<br />

zur Ruf- und Anwesenheitsanzeige. Die Rufe werden optisch zwischen<br />

Normal und Notruf unterschieden.<br />

Vor Dienstzimmern im Flur mit zweiteiligen Zimmersignalleuchten zur Ruf- und<br />

Anwesenheitsanzeige.<br />

Am Stationsabfrageplatz erfolgt die Anzeige der Rufarten und Anwesenheiten.<br />

Grundsätzlich werden dabei alle Ereignisse dargestellt.<br />

2. Akustische Rufsignale<br />

Die Rufe werden durch ein akustisches Signal mit einer den Rufarten entsprechenden<br />

Impulskennung, an der Stationsabfrage und in den Räumen mit betätigten<br />

Anwesenheiten, an das Pflegepersonal übermittelt.<br />

Akustisch wird zwischen Normal- und Notruf unterschieden.<br />

3. Rufnachsendung<br />

Zur Gewährleistung, dass abgesetzte Rufe bei nicht besetztem Stationsstützpunkt,<br />

auch das Pflegepersonal erreichen, werden die ausgelösten Rufe in die<br />

Zimmer der Station nachgesandt, in denen das Personal die Anwesenheit markiert<br />

hat.


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UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

4. Notruf<br />

Bei einem ausgelösten Notruf wird das anwesende Personal über die akustischen<br />

und optischen Signale der Schwesternrufanlage verständigt.<br />

Notrufe haben bei anstehenden oder später erfolgten Normalrufen in besonderer<br />

Weise Vorrang.<br />

In den Klartextanzeigen der Stationsabfrage erscheinen die Rufe. Die optische<br />

und akustische Anzeige unterscheidet sich deutlich von Normalrufen. Die Blinkfrequenz<br />

und akustische Impulsfrequenz ist schneller.<br />

Die Installation der Lichtrufanlage ist der Beschreibung zu entnehmen.<br />

454 Elektroakustische Anlagen (Container Ost)<br />

Die vorhandene Lautsprecheranlage wird im Bereich des Containers erweitert.<br />

Für das Leitungsnetz werden Kabel vom Typ J-Y (St)Y 2 x 2 x 0,8 verwendet.<br />

Gemäß Anforderung müssen die Lautsprecher in den Brandabschnitten alternierend<br />

angefahren werden. Hierbei gilt, dass bis zum jeweiligen ersten Lautsprecher<br />

einer alternierenden Linie ein Brandschutzkabel mit Funktionserhalt (E90)<br />

verlegt werden muss.<br />

Die Zuleitung von der Zentrale zu den Linien in einem Brandabschnitt kann als<br />

Sammelleitung mit E90-Zulassung ausgeführt werden. Wenn erforderlich, werden<br />

die Kabel mit Funktionserhalt verlegt.<br />

Schnittstelle ist ein Verstärker im Verteilerkasten (E30 Ausführung) im SV-<br />

Unterverteilungsraum.<br />

Fabrikat Verstärker ELA: Dynacord Mischverstärker MV 512<br />

Die Installation der elektroakustischen Anlage ist der Beschreibung zu entnehmen.


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

455 Fernseh- und Antennenanlagen / Breitbandkabel (BK-Anlage, Container<br />

Pavillon West)<br />

Die bestehende Antennenanlage wird für den Bereich der Patientenzimmer (E2)<br />

und Aufenthaltsräume Patienten des Containers erweitert. Es ist ein entsprechendes<br />

Kabelnetz mit den erforderlichen Antennenverteilern durch den AN vorzusehen.<br />

Schnittstelle ist der Antennenverteiler im AV-Raum.<br />

Die Installation der Antennenanlage ist der Beschreibung zu entnehmen. Für die<br />

Patientenzimmer in E2 ist ein zimmerweises Fernsehen vorgesehen.<br />

456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Container Ost)<br />

Die Brandmeldezentrale ist bereits vorhanden und wird entsprechend den Anforderungen<br />

erweitert (vollflächige Überwachung). Ausgänge erhalten Druckknopfmelder<br />

(Höhe: Mitte Melder 1,40 m üFFB).<br />

In den abgehängten Decken der Flure werden oberhalb und unterhalb neue automatische<br />

Melder vorgesehen.<br />

Bestandsfabrikat: Esser, IQ8Control C<br />

Die Druckknopf-Brandmelder und die automatischen Melder werden in Meldegruppen<br />

aufgeteilt, damit bei der Weitläufigkeit des Gebäudes eine schnelle Eingrenzung<br />

eines evtl. Brandbereiches möglich ist.<br />

Die grundsätzliche Gruppenaufteilung, die Anordnung der Druckknopf-<br />

Brandmelder und der automatischen Brandmelder werden in Abstimmung mit<br />

den zuständigen Behörden bzw. mit dem Brandschutzbeauftragten festgelegt.<br />

Die Aufschaltung der Melder-Linien erfolgt sinngemäß in Ringtechnik über eine<br />

neue Unterzentrale, entsprechend dem Brandmelde-System, bzw. wie in den übrigen<br />

Bereichen der Klinik festgelegt.


Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

Die Auswahl und der Einsatz der Melder richtet sich nach der DIN VDE 0833, Teil<br />

2.<br />

Für das Leitungsnetz werden Brandmeldekabel mit und ohne Funktionserhalt<br />

vom Typ<br />

JE-H (St) H ... x 2 x 0,8 mm E 30 und<br />

J-Y(ST)Y ... x 2 x 0,8 mm<br />

gemäß den Anforderungen verwendet.<br />

Die Aufstellung der Linienpläne erfolgt in Abstimmung mit der Technischen Abteilung.<br />

Schnittstelle ist die Unterzentrale im SV-Verteilerraum.


Kostenangabe Container Ost<br />

KG 440 Starkstromanlagen<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau<br />

UKM 0 ⋅ Container Ost<br />

KG 442 Sicherheitsbeleuchtung ......................................... €<br />

KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen ......................................... €<br />

KG 445 Beleuchtungsanlagen ......................................... €<br />

KG 446 Blitzschutz und Potentialausgleich ......................................... €<br />

KG 449 Allgemeines (Vorbemerkung) ......................................... €<br />

KG 440 Gesamtsumme 1 ......................................... €<br />

KG 450 Fernmeldetechnische Anlagen<br />

KG 452 Such- und Signalanlagen ......................................... €<br />

KG 454 Elektroakustische Anlagen ......................................... €<br />

KG 455 Fernseh- und Antennenanlagen ......................................... €<br />

KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen ......................................... €<br />

KG 450 Gesamtsumme 2 ......................................... €<br />

Gesamtsumme KG 440/450 (netto) ......................................... €<br />

19 % MWSt ......................................... €<br />

Gesamtsumme KG 440/450 (brutto) ......................................... €


Funktions- und<br />

Leistungsbeschreibung für UKM35/5<br />

(Container Ost)<br />

AUFTRAGGEBER: Berufsgenossenschaftlicher Verein für<br />

Heilbehandlung Murnau e. V.<br />

Herrn Kaufmann<br />

Loristr. 8, 80335 München<br />

ARCHITEKT: LUDES Architekten Ingenieure<br />

Marsstrasse 24<br />

80335 München<br />

FACHPLANUNGSBÜRO: ASCOT-EDV LEHNER<br />

Herr Kathmann<br />

Echingerstr. 13 Tel. 089 / 3206868<br />

85386 Dietersheim Fax. 089 / 3206869


Allgemeine Beschreibung<br />

Die Unfallklinik Murnau beabsichtigt im Rahmen eines Gesamtangebotes die Errichtung eines<br />

Container Ost an einen GU zu vergeben.<br />

In der nachfolgenden Funktions- und Leistungsbeschreibung wird die Daten- und Telefonverkabelung<br />

beschrieben.<br />

Die Datenverkabelung umfasst das installieren der vorgegebenen Kabel auf den dafür installierten<br />

Trassierungen, welche durch den Elektroprojektanten geplant und vorgegeben werden. Die<br />

Ausführung des Datennetzes erfolgt in KAT6 Klasse E bis zu 250 MHz. Zu installieren sind ca. 120<br />

Datenports mit Verteilerschrank (s. Anlage).<br />

Die erwartete Leistung umfasst alle Installationsarbeiten im Container Ost in 2 Ebenen von der<br />

Anschlussdose bis zum Verteiler einschließlich der Aufstellung des Verteilerkastens mit Ausstattung.<br />

Die Anbindung an den Hausbestand ist nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.<br />

Die Ausführung und das Installationsmaterial müssen dem Klinikstandard entsprechen. Die<br />

Materialbezeichnung, zum Beispiel der zu verwendenden Materialien für Kabel, Verteilerkasten und<br />

Anschlusskomponenten sind in der Materialbeschreibung aufgeführt.<br />

Technische Vorbemerkung<br />

A) Vorbemerkungen<br />

B) Allgemeine Anforderungen<br />

1) Vertragsbestandteile<br />

2) Nebenleistungen<br />

3) Abnahmeunterlagen<br />

4) Abnahme<br />

5) Abnahmegebühren<br />

6) Abrechnung<br />

7) Gewährleistung<br />

8) Termine<br />

9) Stundenlohnarbeiten<br />

10) Stoffe und Bauteile<br />

C) Technische Bedingungen für das Telekommunikationsnetzwerk und das lokale Netzwerk<br />

1) Technische Vorschriften und Richtlinien<br />

2) Umfang der Leistung<br />

3) Ausführung<br />

4) Montagehinweise<br />

5) Leitungsinstallation<br />

6) Funktionsprüfungen und Prüfung der Leitungsinstallation<br />

7) Fabrikate/Bezugsquellen<br />

8) Zertifizierung<br />

9) Bestätigung<br />

A) Vorbemerkungen<br />

Der Bieter hat sich vor Abgabe des <strong>Angebot</strong>s über alle dem <strong>Angebot</strong> zugrundeliegenden<br />

Verhältnisse, insbesondere an der Baustelle, zu unterrichten. Auf nicht ausreichende<br />

Unterrichtung kann sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber nicht berufen und<br />

daraus Nachforderungen stellen. Die Pläne können bei der Bauleitung eingesehen werden.<br />

Der Auftragnehmer hat die für die Erfüllung seiner Leistungen notwendigen Unterlagen<br />

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unmittelbar bei der Bauleitung anzufordern und die Unterlagen, soweit sie nicht von ihm selbst<br />

zu erbringen sind, entsprechend § 3, Ziff. 3, VOB, Teil B, auf etwaige Unstimmigkeiten zu<br />

prüfen.<br />

Etwaige Unklarheiten, Widersprüche oder Mängel in den Ausführungsunterlagen sind vom<br />

Auftraggeber unverzüglich klarzustellen bzw. der Bauleitung mitzuteilen. Nachforderungen<br />

wegen unklarer oder widersprüchlicher Angaben können später nicht anerkannt werden. Die<br />

Verantwortung für eine den einschlägigen Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien<br />

entsprechende Ausführung der gesamten Anlage trägt der Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Entwurf zu erweitern oder einzuschränken oder Teile aus<br />

dem Entwurf herauszunehmen.<br />

Unvollständig ausgefüllte <strong>Angebot</strong>e können von der Wertung ausgeschlossen werden.<br />

Nachforderungen wegen notwendiger Unterbrechungen der Arbeit, Provisorien, Arbeiten<br />

außerhalb der normalen Arbeitszeiten, wie z. B. am Wochenende, nachts oder an Feiertagen<br />

etc., werden nicht anerkannt.<br />

Sämtliche Risiken der Verwahrung evtl. vom Auftraggeber beigestellter Materialien bis zur<br />

Abnahme/Übergabe an den Auftraggeber trägt der Auftragnehmer.<br />

Die Einheitspreise sind Festpreise und gelten bis zum Ende des Auftrags.<br />

B) Allgemeine Anforderungen<br />

B1 Vertragsbestandteile<br />

Vertragsbestandteile sind ergänzend.<br />

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR), jeweils in<br />

neuester Fassung.<br />

B2 Nebenleistungen<br />

Weitere Nebenleistungen in Ergänzung der VOB, Teil C, Ziff. 4.1, sind:<br />

Die Beförderung sämtlicher Materialien usw. bis zur Verwendungsstelle, ohne<br />

Inanspruchnahme bauseitiger Hilfskräfte, Auf- und Abladen sowie Lieferung und Abtransport<br />

der Verpackung, bis zu den vom Auftragnehmer bereitgestellten Containern.<br />

Das Säubern aller Anlagenteile (z. B. von Verteilern sowohl innen als auch außen von<br />

Verunreinigungen, Staub, Abfällen, Schutt oder dergleichen auch anderer Unternehmer.<br />

Kabelkanäle sind besenrein zu übergeben.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den Baubesprechungen und Baubegehungen<br />

teilzunehmen bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden, ohne daß dem Auftraggeber<br />

hierfür zusätzliche Kosten entstehen.<br />

Die Erledigung sämtlicher Genehmigungsformalitäten bei den zuständigen Behörden,<br />

Versorgungsunternehmen oder dergleichen.<br />

Das Ausarbeiten und Liefern aller für Ausführung, Abrechnung, Betrieb und Wartung<br />

erforderlichen Zeichnungen, Unterlagen, Nachweise und Beschreibungen, soweit sie nicht vom<br />

Auftraggeber bereitgestellt oder in besonderen Ansätzen im Leistungsverzeichnis erfaßt sind,<br />

insbesondere von:<br />

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- Montage- und Konstruktionszeichnungen<br />

- Stromlauf-, Verdrahtungs- und Anschlußplänen<br />

- Bestandsplänen<br />

- Farb- und Beschriftungsvorschlagen, Mustern oder dergleichen<br />

- Bedienungsanleitungen, Wartungsvorschriften oder dergleichen.<br />

Beistellen der erforderlichen Meß- und Prüfgeräte sowie von Sprechfunkgeräten für die<br />

Abnahmen.<br />

Herstellen von Beschriftungen, sofern nicht in besonderem Ansatz im Leistungsverzeichnis<br />

erfaßt.<br />

Kosten für die Lagerung von beigestellten Materialien.<br />

Durchführen aller nach den einschlägigen Bestimmungen erforderlichen Messungen und<br />

Prüfungen, einschließlich Beistellen der erforderlichen Meß- und Prüfgeräte sowie Ausarbeiten<br />

und Liefern der betreffenden Protokolle.<br />

B3 Abnahmeunterlagen<br />

B3.1 Allgemeine Anforderungen<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in die zur Verfügung gestellten Pläne etwaige Änderungen in<br />

sauberer lesbarer Form einzutragen. Desweiteren sind die erforderlichen Bescheinigungen,<br />

Prüfberichte, Bedienungs- und Wartungsanweisungen in folgender Anzahl der Bauleitung bis<br />

zur Abnahme auf Vertragsmäßigkeit ohne besondere Vergütung zu übergeben:<br />

a) Angepaßte Pläne: 3fach<br />

b) Prüfberichte und Bescheinigungen: 3fach<br />

c) Bedienungs- und Wartungsanweisungen: 3fach<br />

d) Ersatzteilliste für alle Komponenten: 3fach<br />

B3.2 Auflistung der zu übergebenden Unterlagen:<br />

a) Schriftliche Bestätigung des AG, daß sein Bedienungspersonal vom AN in die Anlagen<br />

eingewiesen worden ist.<br />

b) Meß- und Prüfprotokolle über die nach VDE 0100, Teil 600, durchzuführenden<br />

Messungen und Prüfungen:<br />

- Messung des Isolationswiderstandes<br />

- Messung der Schleifimpedanz<br />

- Messung des Erdungswiderstandes<br />

Weitere Protokolle über die durchgeführten Messungen und Prüfungen nach VDE 0100, Teil<br />

600, sind vom Auftragnehmer ggf. nach Aufforderung durch die Bauleitung ebenfalls ohne<br />

besondere Vergütung zu liefern.<br />

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c) Bestandszeichnungen und -Listen<br />

B4 Abnahme<br />

Rückgabe der zur Verfügung gestellten Zeichnungen mit den evtl. durchgeführten<br />

Änderungen.<br />

Aufstellung der installierten Kabel mit Eintragung von Type, Querschnitt und Zielort aller<br />

Kabel in tabellarischer Form (Excel-Tabelle).<br />

Sämtliche Bestandspläne sind vom Auftragnehmer mit Datum, Unterschrift und dem Stempel<br />

"Bestandspläne" zu versehen und in beschrifteten Ordnern zu übergeben.<br />

Quittung des Bauherrn über die Rückgabe eventuell demontierter Materialien.<br />

Die Abnahme des Netzes erfolgt, wenn die vollständige Dokumentation vorliegt und sich bei der<br />

Prüfung der Einmeß-Dokumentation keine wesentlichen Beanstandungen ergeben haben.<br />

Im Rahmen der Abnahme führt der AG oder sein Beauftragter eine Abnahmemessung durch.<br />

Bei dieser Abnahmemessung muss ein Mitarbeiter des AN anwesend sein, der mit dem<br />

Umgang der Meßgeräte vertraut ist. Der AN muss auch dafür sorgen, dass alle beim<br />

Einmessen gesetzten Meßgeräte bei der Abnahme verfügbar sind. Es ist zu jedem in der<br />

Abnahme verwendeten Meßgerät eine Bedienungsanleitung mitzuführen.<br />

Die Abnahmemessungen erfolgen nach Prüfung der spezifizierten Dokumentation. Sie sollen<br />

dazu dienen, die dokumentierten Netzparameter zu verifizieren. Dies ist erforderlich, weil<br />

während der Einmessungen und der daran anschließenden Dokumentation die Bauleitung des<br />

AG nicht anwesend ist.<br />

Die Abnahmemessungen werden ebenfalls nach den im Abschnitt 'Einmessen' aufgeführten<br />

Regeln und mit den selben Meßgeräten durchgeführt und dokumentiert. Die stichprobenmäßige<br />

Auswahl der Strecken und Testpunkte erfolgt durch den AG oder seinen Beauftragten. Werden<br />

während der Überprüfungen Abweichungen von den spezifizierten Werten festgestellt, werden<br />

erneute Überprüfungen mit erweitertem Umfang durchgeführt.<br />

Die Kosten für die erneuten Überprüfungen gehen zu Lasten des AN.<br />

B5 Abnahmegebühren<br />

Der Auftragnehmer trägt alle sonstigen, evtl. seitens der Behörden oder anderer<br />

Abnahmestellen, z. B.<br />

- Deutsche Telekom<br />

- Verband der Sachversicherer<br />

- Sachverständiger<br />

verrechneten Abnahmegebühren und sämtliche Kosten, die durch Einholung von Prüfberichten,<br />

Gutachten, Bescheinigungen usw. entstehen. Sie sind mit den Einheitspreisen abgegolten.<br />

Müssen Abnahmeprüfungen oder sonstige Leistungen aus Gründen, die der Auftragnehmer zu<br />

vertreten hat, seitens des Bauherrn, Architekten oder der Fachingenieure wiederholt werden, so<br />

trägt der Auftragnehmer alle hierdurch entstehenden Kosten, wobei für jede Arbeitsstunde<br />

einschl. Reisezeit Euro 75,00 zzgl. MwSt. verrechnet werden. Nebenkosten (z. B. Fahrgelder,<br />

Aufwandsentschädigung oder dgl.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für<br />

den entstehenden Aufwand bei Mängelnachprüfungen oder für (z.B. aufgrund<br />

Montagepersonalwechsels) erforderliche mehrfache Einweisung des Montagepersonals.<br />

B6 Abrechnung<br />

Die Abrechnung erfolgt entsprechend VOB/Teil C § 5. Das Aufmaß ist, den Forderungen der<br />

Bauleitung entsprechend, prüffähig aufzugliedern. Die Einzel-Aufmaße sind entsprechend der<br />

Gliederung des Leistungsverzeichnisses zusammenzufassen.<br />

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Die Summen einzelner Abschlagsrechnungen müssen in ihrer Höhe mindestens 10% der<br />

Auftragssumme entsprechen.<br />

B7 Gewährleistung<br />

Die Gewährleistung für alle Anlagenteile beträgt einheitlich 5 Jahre nach dem BGB und beginnt<br />

mit dem Tage der Abnahme der mängelfreien Anlage durch den Bauherrn.<br />

B8 Termine<br />

Die Arbeiten sollen spätestens in KW XX 2010 begonnen werden. Die genauen Termine<br />

werden im Rahmen der terminlichen Feinabstimmung und Festlegung der Einzelfristen von der<br />

Bauleitung bestimmt.<br />

B9 Stundenlohnarbeiten<br />

Mit Unterzeichnung der Stundenzettel erklärt die Fachbauleitung lediglich, dass die<br />

ausgeführten Leistungen erbracht sind. Ergibt eine spätere Nachprüfung, dass diese<br />

Leistungen nicht anderweitig abzugelten oder im Auftrag enthalten sind oder durch Verschulden<br />

des AN notwendig wurden, so sind die betreffenden Stundenlohnzettel gegenstandslos.<br />

B10 Stoffe und Bauteile<br />

Der Bieter/Auftragnehmer ist verpflichtet, nur solche qualitativ hochwertigen Erzeugnisse zu<br />

liefern, die in jeder Hinsicht mindestens den gestellten Anforderungen genügen. Insbesondere<br />

muss eine schnelle Ersatzteilbeschaffung und ein stets verfügbarer Kundendienst gewährleistet<br />

sein.<br />

Als Leistungsmaßstab für einzelne vom AN zu erbringende Leistungen, zu liefernde Anlagen<br />

oder Materialien sind in der Leistungsbeschreibung, z. B. Fabrikate und Typen anzubieten.<br />

Bei dem Zusatz "oder gleichwertig" kann er solche Fabrikate und Typen anbieten, die der<br />

geforderten Leistung und Qualität entsprechen. Er bestätigt mit Abgabe des <strong>Angebot</strong>s, dass die<br />

angebotene Leistung in jeder Hinsicht gleichwertig und gleich geeignet ist. Werden nicht die im<br />

Leistungsverzeichnis angeführten Fabrikate und Typen angeboten, so hat der AN dies in<br />

seinem <strong>Angebot</strong> oder an den in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Stellen gesondert<br />

zu vermerken. Außerdem muss er auf Anforderung den Nachweis führen, dass die von ihm<br />

angebotenen Typen und Fabrikate den als Leistungsmaßstab genannten hinsichtlich Funktion,<br />

Ausrüstung, Bedienungskomfort und Qualität absolut gleichwertig und gleich geeignet sind. Die<br />

Entscheidung darüber trifft der Auftraggeber. Werden vom AG in der Leistungsbeschreibung<br />

keine Fabrikate oder Typen aufgeführt, so sind die ausgeschriebenen Qualitätsvorgaben vom<br />

AN zu berücksichtigen. Es sind nur Systemkomponenten eines Herstellers anzubieten<br />

(inclusive Patchkabel).<br />

Auf Verlangen der Bauleitung hat der Auftragnehmer kostenlos angemessene<br />

Probeausführungen herzustellen bzw. auch Muster vorzulegen, so dass dem Auftraggeber<br />

genügend Zeit zur Entscheidung verbleibt.<br />

C) Technische Bedingungen für das Telekommunikationsnetzwerk und das lokale Netzwerk<br />

C1 Technische Vorschriften und Richtlinien<br />

C1.1 Für die Anlagen sind neben den Vorschriften und Richtlinien der allgemeinen<br />

Vertragsbedingungen, insbesondere folgende Vorschriften, in der gültigen Fassung zu<br />

beachten:<br />

VDE-Richtlinien<br />

DIN-Normen<br />

Vorschriften und Richtlinien der Deutschen -Telekom für die Installation und Unterhaltung<br />

fernmeldetechnischer Anlagen<br />

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IEEE802.3<br />

IEEE802.3U<br />

IEEE802.5<br />

IEEE802.8<br />

IEEE802.9<br />

CCITT<br />

ISO/OSI-Referenzmodell Schicht 1-4<br />

DIN/ISO/IEC-Normen, insbesondere:<br />

ISO/IEC 11801<br />

CIN/EN 50098<br />

EN 50173<br />

EN 50346<br />

EN 60603-7<br />

EN 61076-3<br />

EIA/TIA-Normen, insbesondere Dokument 568 mit TSB-36 und TSB-40<br />

EN 55022 und EN 55024 hinsichtlich EMV und EMI<br />

die TELEKOM Richtlinien<br />

die Betriebs- und Behandlungsvorschriften der Gerätehersteller<br />

die Verlegevorschriften der Hersteller<br />

die feuerpolizeilichen Vorschriften<br />

die Richtlinien der Brandschutzbehörden<br />

in Ex-Zonen sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten<br />

die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik,<br />

elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

C1.2 Außer diesen in Abschnitt C1.1 genannten Vorschriften gelten alle im Leistungsverzeichnis<br />

angegebenen Bedingungen.<br />

C2 Umfang der Leistungen<br />

C2.1 Für alle gilt:<br />

Der <strong>Angebot</strong>spreis beinhaltet Lieferung, Montage, Anschluß und Inbetriebnahme einschließlich<br />

aller Nebenkosten. Bei Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden.<br />

C2.2 Die im folgenden vorgetragenen Arbeiten und Lieferungen sind nach den Ausführungsplänen,<br />

der Beschreibung im Leistungsverzeichnis und nach den Angaben der Bauleitung auszuführen.<br />

C3 Ausführung<br />

C3.1 Die gesamten Anlagen sind nach den Installationsplänen und Übersichtsplänen zu installieren.<br />

C3.2 Alle Kabel dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Kabeltrassen bzw. Kanälen verlegt werden.<br />

Der erforderliche Abstand zwischen den E-Leitungen und Schwachstromleitungen ist unbedingt<br />

einzuhalten.<br />

C4 Montagehinweise<br />

C4.1 Die Installationsleitungen und Kabel sind bei Aufputzmontagen an mechanisch gefährdeten<br />

Stellen gegen Beschädigungen ausreichend mit Schutzmaßnahmen zu versehen.<br />

C4.2 Alle Arbeiten sind so durchzuführen, dass andere bestehende Anlagenteile nicht gefährdet oder<br />

beschädigt werden. Wird von der Bauleitung in irgendeinem Fall bei der Montage eine<br />

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Nachlässigkeit bemerkt, so sind die Beanstandungen ohne Anspruch auf Entschädigung vom<br />

Unternehmer zu beseitigen oder ordnungsgemäß instand zu setzen.<br />

C4.3 Auf saubere, handwerklich und technisch einwandfreie Ausführung der Arbeiten ist besonders<br />

zu achten. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die fachgerechte und<br />

vorschriftsmäßige Lieferung der erforderlichen Materialien, für die Montagearbeiten bei der<br />

Installation und für die fachgerechte Verlegung von Kabeln.<br />

C4.4 Der Gesamtbaufortschritt darf durch die Arbeiten nicht behindert werden. Es müssen daher bei<br />

Montagebeginn die für den Einbau erforderlichen Geräte und Materialien beigestellt werden.<br />

C4.5 Es wird besonders darauf hingewiesen, dass aus bautechnischen Gründen zeitliche<br />

Unterbrechungen bei der Installation auftreten können. Genaue Absprachen über Bauzeiten<br />

sind bei der Auftragserteilung mit dem Bauherrn bzw. seinem Vertreter abzusprechen.<br />

C4.6 Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird empfohlen, die gesamte Anlage vor Beginn der<br />

Ausführungsarbeiten mit der Bauleitung durchzusprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />

genügend Montagepersonal einzusetzen, um die Arbeiten zügig und termingerecht durchführen<br />

zu können.<br />

C4.7 Anfallender Bauschutt, Materialreste und Verpackungsmaterial sind unaufgefordert von der<br />

Baustelle abzutransportieren. Kosten hierfür werden nicht erstattet.<br />

C5 Leitungsinstallation<br />

Kabelwege sind so zu wählen, dass mechanische Beeinflussungen weitgehendst vermieden<br />

werden und auch spätere Belastungen minimiert bleiben.<br />

Im Bereich von Verteilerschränken- und Übergangsstellen ist eine entsprechende Kabelreserve<br />

vorzusehen (3 Meter).<br />

Die Richtwerte für Temperaturen, Biegeradien und Zugbeanspruchungen sind einzuhalten.<br />

C5.1 Das gesamte Netz ist durch den Auftragnehmer einzumessen. Folgende Messungen sind<br />

durchzuführen und zu dokumentieren:<br />

- Zu Beginn der Installation ist im Beisein des künftigen Datennetznutzers eine Messung an<br />

einer Referenzstrecke mit einer Länge von 50 m durchzuführen zur Prüfung des NVP-Wertes.<br />

Dann ist nach Absprache mit dem zukünftigen Nutzer die Installation von 5 Kabelstrecken<br />

unterschiedlicher Länge nach Vorgabe des künftigen Nutzers durchzuführen und in seinem<br />

Beisein sofort zu messen und zu dokumentieren. Für alle symmetrischen Kategorie-6-Kabel<br />

(UTP, STP, Sternvierer) nach Einbau der Stecker: Messung mit einem Kabeltester als<br />

Durchschaltungs- und Vertauschungsprüfung, zur Bestimmung des Schleifenwiderstands, der<br />

Dämpfung, der Länge und der Kapazität. Die Messung erfolgt in einer Richtung.<br />

- Für alle symmetrischen Kategorie-6-Kabel (UTP, STP, Sternvierer) nach Einbau der Dose:<br />

Messung zur Bestimmung der Nahnebensprechdämpfung in beiden Richtungen.<br />

Sämtliche Einmeßprotokolle müssen vor der Vereinbarung des Abnahmetermins dem AG oder<br />

seinem Beauftragten in vollständiger Form vorliegen.<br />

- Frequenzschritt nach TSB-67.<br />

- Funktion zur Prüfung der Pin-Belegung einschließlich der Prüfung der Durchschaltung und<br />

Vertauschung sowie der Richtigkeit der Zusammenfassung der Adern zu Paaren, wobei diese<br />

Funktion sowohl für vier- als auch für achtadrige Kabel verfügbar sein muß.<br />

- Messung des Schleifenwiderstands gegen Gleichstrom.<br />

- Messung der Länge bis 500 m mit der Genauigkeit von 3 %.<br />

- Messung der Dämpfung im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz mit dem Dynamikbereich bis<br />

zu 50 dB und der Genauigkeit von 1,0 dB für alle Paare.<br />

- Messung der Nahnebensprechdämpfung im Frequenzbereich 100 kHz bis 250 MHz mit dem<br />

Dynamikbereich bis 70 dB und der Genauigkeit von 1,6 dB für alle Paar- kombinationen.<br />

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Folgende Prüfungen und Messungen sind in einer Richtung durchzuführen:<br />

- Pin-Belegung einschließlich der Prüfung der Durchschaltung und Vertauschung sowie der<br />

Richtigkeit der Zusammenfassung der Adern zu Paaren (Wire Map)<br />

- Schleifenwiderstand gegen Gleichstrom für alle Paare<br />

- Dämpfung für alle Paare im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz<br />

- Länge für alle Paare<br />

- Kapazität für alle Paare<br />

- Rückflußdämpfung im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz<br />

Folgende Prüfungen und Messungen sind in beiden Richtungen durchzuführen:<br />

- Nahnebensprechdämpfung für alle Paarkombinationen (sechs Kombinationen für vier Paare,<br />

eine Kombination für zwei Paare) im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz<br />

Die Meßergebnisse sind mit den Grenzwerten der Kategorie 6 nach dem Verkabe-<br />

lungsstandard von EIA/TIA ISO ClassE/STP zu vergleichen.<br />

Aus jedem Plot sollte hervorgehen:<br />

• Verdrahtungstest<br />

• Schleifenwiderstand aller Paare<br />

• Länge aller Paare<br />

• Einfügedämpfung aller Paare<br />

• Nahnebensprechdämpfung (NEXT) aller Paarkombinationen<br />

• Leistungssummierte Nahnebensprechdämpfung (PS NEXT) aller Paarkombinationen<br />

• ACR aller Paarkombinationen<br />

• Leistungssummierte ACR (PS ACR) aller Paarkombinationen<br />

• Fernnebensprechdämpfung (EL FEXT) aller Paarkombinationen<br />

• Leistungssummierte Fernnebensprechdämpfung (PS EL FEXT) aller Paarkombinationen<br />

• Rückflussdämpfung aller Paare<br />

• Laufzeit aller Paare<br />

• Laufzeitunterschiede aller Paare<br />

Weiterhin müssen im Meßprotokoll folgende Angaben enthalten sein:<br />

• Ort der Messung<br />

• Streckenbezeichnung lt. Vorgabe des Nutzers<br />

• Zeitpunkt der Messung<br />

• eingestellter NVP- Wert<br />

• Name des Messausführenden<br />

• eingestellte Norm<br />

Es werden nur fehlerfreie, den Anforderungen entsprechende Installations- bzw.<br />

Meßergebnisse akzeptiert. Meßergebnisse von Kabelstrecken, die nicht den Anforderungen<br />

entsprechen, sind ebenfalls zu speichern und nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

Das Meßgerät muß über eine gültige Kalibrierung verfügen, eine Kopie des Kalibrierscheins<br />

ist der Dokumentation beizufügen. Die Messungen sind tabellarisch und graphisch zu<br />

dokumentieren und dem Auftraggeber auf Datenträger (CD) zu übergeben. Dazu ist die vom<br />

Gerätehersteller mitgelieferte Software zu benutzen. Das Format ist mit dem Nutzer<br />

abzusprechen. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten sind im Einheitspreis mit<br />

einzukalkulieren.<br />

Konfektions- und Messarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die vom<br />

Systemhersteller dafür zertifiziert wurden. Der Nachweis über die Zertifizierung jeder mit den<br />

Konfektions- und Messarbeiten betrauten Person ist dem Auftraggeber und dem zukünftigen<br />

Nutzer vorzulegen.<br />

C5.2 Dokumentation<br />

Messprotokolle einfach auf Papier und Datenträger<br />

C6 Funktionsprüfungen und Prüfung der Leitungsinstallation<br />

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Folgende Funktionsprüfungen sind durchzuführen:<br />

C6.1 Messen der Isolationswiderstände aller Kabel und in Listen eintragen.<br />

C6.2 Überprüfung der ordnungsgemäßen Verlegung und Anschluss von Kabeln, Leitungen und<br />

Erdungen.<br />

C6.3 Messen des Ausbreitungswiderstands und Eintragen in den Erdungsplan.<br />

C6.4 Überprüfen der Verbindungen.<br />

C7 Fabrikate / Bezugsquellen<br />

Die Beschaffungsquellen für die Komponenten sind:<br />

Dätwyler System- und Netzwerk GmbH, Lilienthalstraße 17, 85399 Hallbergmoos<br />

Tel.: 0 811 / 998633-0<br />

Knürr AG, Mariakirchener Straße 38, 94424 Arnstorf<br />

Tel.: 08723 / 27-0<br />

Alle anderen Komponenten können beliebig von namhaften Lieferanten beschaffen werden.<br />

Hinweis: Es ist bei allen Komponenten ein Bezugsquellennachweis erforderlich !<br />

C8 Zertifizierung<br />

Für die Verwendung der Dätwyler-Produkte ist das Herstellerzertifikat für 15 Jahre<br />

Produktgewährleistung ( Garantienachweis ) und der Schulungsnachweis der Mitarbeiter<br />

dem <strong>Angebot</strong> beizulegen.<br />

C9 Bestätigung<br />

Es wird bestätigt, dass die von uns im Rahmen unseres Auftrags errichtete elektrische Anlage<br />

und die elektrischen Betriebsmittel unter Beachtung der elektronischen Regeln, den<br />

Bestimmungen der geltenden neuesten Unfallverhütungsvorschriften "Elektr. Anlagen und<br />

Betriebsmittel" (VBG4) sowie den VDE-Bestimmungen entsprechen. Insbesondere wurden die<br />

nach VDE 0100, Teil 600, erforderlichen Prüfungen (Besichtigung, Erproben, Messen)<br />

durchgeführt. Sämtliche Bestandszeichnungen stimmen mit der tatsächlichen Ausführung<br />

überein.<br />

Diese Bestätigung dient ausschließlich dem Zwecke, den Auftraggeber davon zu entbinden, die<br />

elektrischen Anlagen/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der<br />

Maschinen oder Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen (§ 5,<br />

Abs. 1.4 der VBG 4). Zivilrechtliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche werden durch<br />

diese Bestätigung nicht geregelt.<br />

__________________, _____________ ______________________________<br />

Ort Datum Unterschrift<br />

Seite 10 von 11


Anlagen:<br />

• Aufteilung Verteilerplan<br />

• Materialbeschreibung<br />

Seite 11 von 11


UKM 35.5 - Container Ost<br />

Objektausstattung Standard<br />

Raum Anz. Bezeichnung Fabrikat / Typ Farbe Lieferung Bemerkung<br />

Nasszelle / Patientenzimmer<br />

WC-Anlage 1 Installationsblock Beh-WC Container<br />

Nasszelle 1 Abdeckplatte mit Betätigung weiss Container<br />

Bettenzimmer 1 Wand-Tiefspül WC 70 cm Keramag Vitalis weiss Container KeraTect Glasur<br />

1 Anschlussgarnitur WC Container<br />

1 Schallschutzset WC Container<br />

1 WC-Sitz mit Deckel Pressalit Dania weiss Container<br />

1 WC-Bürstengarnitur beh. HEWI 801.20.100 blau UKM Beistellung<br />

1 Stützklappgriff 835 mm ohne PH HEWI 801.50.122 blau UKM Beistellung<br />

1 Papierrollenhalter HEWI 477.21.100 blau UKM Beistellung<br />

1 Reservepapierhalter HEWI 477.21.200 blau UKM Beistellung<br />

1 Hygienebeutelspender INGO-MAN HB 1A Alu, eloxiert UKM Beistellung<br />

1 Winkelgriff 600 / 300 HEWI 801.22.100 blau UKM Beistellung<br />

Waschtischanlage 1 Montageelement Waschtisch Container<br />

Nasszelle 1 Waschtisch 60 cm Keramag Renova weiss Container KeraTect Glasur, ohne Überlauf<br />

Bettenzimmer 1 Waschtisch-Einhand-Standbatterie mit Schlauchbrause HANSARONDA Medica verchromt Container mit langem Bügelgriff Medica<br />

1 Schaftventil mit Sieb Viega verchromt Container<br />

1 Röhren-Sifon verchromt Container<br />

1 Spiegel 60 x 60 cm Container fliesenbündig geklebt, dauerelast. Verfugung mit Spiegelsilikon<br />

1 Papierkorb/Gitterkorb CWS 300 x 360 x 180 mm weiss UKM Beistellung<br />

2 Spiegelklammer für Abfallkorb HEWI 477.01.100 blau UKM Beistellung<br />

1 Seifenspender mit langem Hebel INGO-MAN-Alu Plus/ IMP ELS Alu-elox UKM Beistellung<br />

2 Doppel-Wandhaken 40 HEWI 801.90.020 blau UKM Beistellung<br />

2 Doppel-Wandhaken 50 HEWI 520.50.2 blau UKM Beistellung<br />

2 Mantelhaken 60 HEWI 520.60.1 blau UKM Beistellung<br />

1 Papierhandtuchspender TEMCA Profix Nr. 120 419 weiss UKM Beistellung<br />

2 Eckregulierventil Eggemann Egaplus verchromt Container mit Schubrosette<br />

2 Ablageschale 250/115/35 HEWI 477.03.300 blau UKM Beistellung<br />

2 Unterputzventile DN 15 Kemper, Rotguß Container mit Dämmschale, mit Pressanschluß, und Steckschlüssel-Oberteil, Befestigungsset<br />

Duscheinrichtung 1 UP- Einbaukörper HANSA vario Container<br />

Nasszelle 1 Braubebatterie Fertgmontageset HANSA Ronda Medica verchromt Container<br />

Bettenzimmer 1 Wandanschlussbogen HANSA Hansajet verchromt Container<br />

1 Brauseschlauch 1600 mm HANSA Hansajet verchromt Container<br />

1 Handbrause HANSA Hansamedijet verchromt Container<br />

1 Brausestange HEWI 801.33.110 blau Container<br />

1 Winkelgriff 900/400/120 mm HEWI 801.22.110 Sonderbau blau UKM Beistellung<br />

2 Systemablage 400 x 152 x 8 mm Pressalit RT 430 UKM Beistellung<br />

1 Dusch-Hocker UKM Beistellung<br />

1 Duschvorhangstange 1.000 x 1.000 mm über Eck HEWI 801.34.120 blau UKM Beistellung<br />

1 Deckenstütze 600 mm HEWI 801.034.02 blau UKM Beistellung<br />

1 Duschvorhang TREVIRA CS, Breite 2250 mm x Höhe 2030 mm HEWI 801.34.01008 weiss uni UKM Beistellung<br />

Heizung 1 Handtuchwärmer einlagig 500 x 1.200 mm Zehnder Universal weiss Container mit THV. und RLV. und Entlüftungsventil<br />

31.12.2010 15


UKM 35.5 - Container Ost<br />

Objektausstattung<br />

Raum Anz. Bezeichnung Fabrikat / Typ Farbe Lieferung Bemerkung<br />

Waschtischanlage Behandlungsräume<br />

Waschtischanlage 1 Montageelement WT Container<br />

Behandlung 1 WT-Anlage 60 cm KERAMAG Renova Nr.1 weiss Container KeraTect Glasur, ohne Überlauf<br />

1 Waschtisch -Einhand-Wandbatterie HANSA Ronda Medica verchromt Container mit langem Bügelgriff Medica<br />

1 Schaftventil mit Sieb Viega verchromt Container<br />

1 Röhrengeruchverschluss DN 32 verchromt Container<br />

1 Spiegel 600 x 600 HEWI 477.01. Container fliesenbündig geklebt, dauerelast. Verfugung mit Spiegelsilikon<br />

2 Glasplattenhalter HEWI 477.03.520 blau UKM Beistellung<br />

1 Ablage 600 mm aus Kristallglas HEWI 477.03. UKM Beistellung<br />

1 Papierkorb CWS 300 x 360 x 180 mm weiss UKM Beistellung<br />

2 Spiegelklammer für Abfallkorb HEWI 477.01.100 blau UKM Beistellung<br />

2 Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit langem Hebel INGO-MAN-Alu Plus/ IMP ELS Alu-elox UKM Beistellung<br />

1 Papierhandtuchspender TEMCA Profix Nr. 120 419 weiss UKM Beistellung<br />

2 Unterputzventile DN 15 Kemper, Rotguß Container mit Dämmschale, mit Pressanschluß, und Steckschlüssel-Oberteil, Befestigungsset<br />

Aufenthalt/Teeküche<br />

Spülenanlage 1 Montageelement Spüle Container<br />

Teeküche 1 Spüle Teeküche bauseits UKM Montage UKM<br />

1 Spülen Einhand Wandbatterie HANSA Ronda Medica verchromt Container<br />

1 Spülen Fertig-Ablaufgarnitur (1 Spülbecken) Viega Kunststoff UKM Montage UKM<br />

1 Papierkorb bauseits im Unterschrank UKM Beistellung<br />

2 Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit langem Hebel INGO-MAN-Alu Plus/ IMP ELS Alu-elox UKM Beistellung<br />

1 Papierhandtuchspender TEMCA Profix Nr. 120 419 weiss UKM Beistellung<br />

1 Armaturenkombination DN 15 für Spülmaschine Eggemann Egatop 2835.2 verchromt Container mit Rohrbelüfter, Rückflußverhinderer, Schlauchanschluß<br />

Arbeiten unrein<br />

1 Pflegekombination 2.500 mm Meiko SAN 25 BW Meiko Edelstahl UKM Beistellung<br />

1 Wandschrank aus Edelstahl 1.000 mm - 2-türig Meiko Edelstahl UKM Beistellung<br />

1 Abtropf- und Lagerregal 600 mm Meiko Edelstahl UKM Beistellung<br />

1 Ausguss Einhand Wandbatterie HANSA Ronda Medica verchromt Container mit langem Bügelgriff Medica<br />

1 Spülen Einhand Wandbatterie HANSA Ronda Medica verchromt Container mit langem Bügelgriff Medica<br />

1 Eckregulierventil Eggemann Egaplus verchromt Container mit Schubrosette<br />

1 Desinfektionsmittel-Zumischgerät HENKEL DG 3 UKM Beistellung<br />

1 Papierkorb CWS 300 x 360 x 180 mm weiss UKM Beistellung<br />

2 Spiegelklammer für Abfallkorb HEWI 477.01.100 blau UKM Beistellung<br />

2 Seifen- und Desinfektionsmittelspender mit langem Hebel INGO-MAN-Alu Plus/ IMP ELS Alu-elox UKM Beistellung<br />

1 Papierhandtuchspender TEMCA Profix Nr. 120 419 weiss UKM Beistellung<br />

Hinweis: Die Angabe der Artikelnummern ist zu prüfen! Wiedersprüche sind mit der Fachbauleitung zu klären!<br />

31.12.2010 16


1.Ebene<br />

18 19 20 21 22 23 24 25 26 27<br />

21.035<br />

Lager/Geräte<br />

36.06 m²<br />

24.52 m<br />

21.032<br />

Abst.<br />

2.08 m²<br />

5.89 m<br />

21.031<br />

PK<br />

7.32 m²<br />

10.88 m<br />

21.033<br />

Dusche<br />

2.22 m²<br />

6.14 m<br />

21.058<br />

Flur<br />

29.41 m²<br />

29.86 m<br />

18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31<br />

G H<br />

2.Ebene<br />

21.040<br />

WC H<br />

4.18 m²<br />

8.20 m<br />

21.041<br />

WC D<br />

4.18 m²<br />

8.20 m<br />

21.042<br />

EV<br />

2.20 m²<br />

6.40 m<br />

21.055<br />

Arzt<br />

17.66 m²<br />

19.52 m<br />

Ausbau<br />

Dusche<br />

28<br />

29 30 31<br />

21.044<br />

21.049<br />

Lager Modl.<br />

21.048<br />

Kühlschränke<br />

6.12 m²<br />

Lager<br />

13.25 m²<br />

9.90 m<br />

Bestandslabor umziehen<br />

13.40 m²<br />

14.56 m<br />

keine weiteren Anforderungen<br />

14.64 m<br />

Neue Küchenzeile<br />

21.043<br />

Teeküche<br />

5.64 m²<br />

9.50 m<br />

Biomechanik<br />

21.054<br />

Besprechung<br />

35.77 m²<br />

24.44 m<br />

21.045<br />

Präperierraum<br />

12.00 m²<br />

14.80 m<br />

neues<br />

Waschbecken<br />

21.057<br />

Flur<br />

33.58 m²<br />

34.24 m<br />

21.046<br />

Büro 4<br />

24.30 m²<br />

19.72 m<br />

21.053<br />

Büro 3<br />

45.41 m²<br />

27.06 m<br />

21.047<br />

Labor<br />

24.30 m²<br />

19.72 m<br />

21.052<br />

Büro 2<br />

45.41 m²<br />

27.06 m<br />

21.056<br />

Flur<br />

17.69 m²<br />

17.02 m<br />

21.051<br />

Büro1<br />

27.17 m²<br />

24.44 m<br />

Kühlung?<br />

21.050<br />

Sekr.<br />

17.02 m²<br />

18.98 m<br />

1<br />

Verbindungsgang<br />

aus nichtbrennbaren<br />

Baustoffen<br />

A<br />

B<br />

C<br />

1<br />

669,25 669,97<br />

BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m<br />

BRH= 0.90 m<br />

BRH= 0.90 m<br />

BRH= 0.90 m<br />

AIF<br />

1<br />

Technik<br />

2.44 m²<br />

6.48 m<br />

F30<br />

Endo1<br />

18.20 m²<br />

19.20 m<br />

Ableitfähiger Boden<br />

Treppe<br />

22.46 m²<br />

19.20 m<br />

52.044<br />

Aufzug 3<br />

GRUNDFL. 5.54 m²<br />

UMFANG9.50<br />

m<br />

BODEN<br />

WAND<br />

DECKE<br />

LH<br />

U/B<br />

15.17 m²<br />

15.59 m<br />

Ableitfähiger Boden<br />

F30<br />

A<br />

2<br />

F30<br />

2<br />

RS<br />

Reinigungsmaschine<br />

Bestand<br />

Endo Lager<br />

7.65 m²<br />

11.06 m<br />

Warten<br />

möblierung<br />

nichtbrennbar<br />

(Holzsitzflächen zulässig)<br />

F30<br />

F30<br />

WC H<br />

2.28 m²<br />

6.05 m<br />

WC D<br />

2.32 m²<br />

6.10 m<br />

F30 F30 F30 F30<br />

3<br />

3<br />

F30<br />

VTS<br />

F30<br />

Endo2<br />

19.38 m²<br />

Ableitfähiger<br />

19.78 m<br />

Boden<br />

F30<br />

Lager Anesthesie<br />

17.28 m²<br />

16.71 m<br />

Prä.Med<br />

27.26 m²<br />

22.03 m<br />

4<br />

4<br />

F30<br />

F30<br />

F30<br />

F30<br />

Sekretariat<br />

15.15 m²<br />

15.58 m<br />

BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m<br />

F30<br />

Arzt1<br />

29.10 m²<br />

23.02 m<br />

BRH= 0.90 m<br />

5 6 7 8 9<br />

B B<br />

21 1.80 21<br />

21 3.75 5 15 3.75 15 5.55 5 15 2.05 15 2.28 15 4.06 21<br />

668,88<br />

7<br />

3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14 3.76 14<br />

14<br />

21 4.10<br />

7<br />

5 15 2.75 15 4.40 15 3.75 15 3.75 15 3.75 15 3.75 15 3.75 5<br />

21<br />

Bettz.1<br />

26.22 m²<br />

23.02 m<br />

F30<br />

BRH= 0.90 m<br />

ds<br />

Stützpunkt Aufenthalt Pat.<br />

15.15 m²<br />

15.15 m²<br />

15.58 m<br />

15.58 m<br />

ds F30 F30<br />

VTS<br />

ds<br />

F30<br />

F30 ds F30 ds F30 ds ds<br />

F30<br />

F30 ds<br />

WL<br />

60 1.01<br />

2.13<br />

Flur Schmerztherapie/Endo<br />

54.58 m²<br />

59.47 m<br />

RS<br />

Flur Tagesklinik<br />

52.19 m²<br />

49.81 m<br />

5<br />

3.43 1.01<br />

2.13 5<br />

1.22 5<br />

1.01<br />

2.13 5<br />

5.36 5<br />

1.01<br />

2.13 5<br />

3.62 1.01<br />

2.13 5<br />

2.83 1.01<br />

2.13 5<br />

40 1.01<br />

2.13 5<br />

5.05 1.01<br />

2.13 5<br />

Arztdienst<br />

15.15 m²<br />

15.58 m<br />

F30<br />

3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90<br />

4.52<br />

2.13 5<br />

2x10STG<br />

17,5/28<br />

A<br />

15 2.80 15<br />

5 15<br />

F30<br />

F30<br />

F30<br />

F30 F30<br />

3.75 5 15 3.75 15 1.51 25 1.51 15 1.18 5 15 3.00<br />

4.38 1.01<br />

2.13 5<br />

93 76<br />

2.13 5<br />

1.50 76<br />

2.13 5<br />

27 5<br />

1.01<br />

2.13 5<br />

4.13 1.01<br />

2.13<br />

3.26<br />

5<br />

1.10 1.01<br />

2.13 5<br />

4.77 5<br />

1.11 56 5<br />

Endoskopie<br />

2.00 2.04 1.01<br />

WL 2.13<br />

F30<br />

5<br />

Schmerztherapie<br />

6 5<br />

60 1.01<br />

2.13 5<br />

VTS<br />

Entsorgung<br />

5.61 m²<br />

Tagesklinik<br />

21 1.19 15 2.70 15 3.46 5 15 1.87 15 1.73 15 2.10 15 1.50 15 1.75 15 1.80 25 2.16 15 1.39 15 1.75 15 1.80 25 1.80 15 1.75 5<br />

60 1.26<br />

2.13 5<br />

40 1.01<br />

2.13 5<br />

VTS<br />

Lager Tageskl.<br />

5.21 m²<br />

9.48 m<br />

5.00 21 4.04 15 1.80 15 7.26 21<br />

Sekr.<br />

27.23 m²<br />

22.02 m<br />

Glastrennwand<br />

1.64 1.01<br />

2.13 5<br />

69 1.01<br />

668,85<br />

668,85<br />

WC D<br />

6.18 m<br />

2.32 m²<br />

F30<br />

F30<br />

1.35 35<br />

F30 F30 F30<br />

Fäkalienspüle<br />

Bestand<br />

F30<br />

Bestandsküche<br />

ds<br />

Fäkaliensp. Bestand<br />

4.08 m²<br />

8.10 m<br />

BRH= 0.90 m<br />

13.81 17.66<br />

2.13 5<br />

40 1.26<br />

2.13 5<br />

F30<br />

Bettz.2<br />

25.62 m²<br />

Bettz. 3<br />

25.62 m²<br />

BRH= 0.90 m<br />

BRH= 0.90 m<br />

Bettz.4<br />

25.66 m²<br />

5 6 7 8 9<br />

3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90<br />

I K L M N<br />

Bestandspavillion<br />

Umbau Biomechanik<br />

1<br />

1<br />

Arzt<br />

15.15 m²<br />

15.58 m<br />

BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m<br />

Arztdienst<br />

15.15 m²<br />

15.58 m<br />

52.044<br />

Aufzug 3<br />

GRUNDFL. 5.54 m²<br />

UMFANG9.50<br />

m<br />

BODEN<br />

WAND<br />

DECKE<br />

LH<br />

2<br />

Prä-Med-Arzt<br />

15.15 m²<br />

15.58 m<br />

WC H<br />

2.28 m²<br />

6.05 m<br />

WC D<br />

2.32 m²<br />

6.10 m<br />

NZ NZ<br />

4.43 m²<br />

4.41 m²<br />

8.42 m<br />

8.40 m<br />

75 76<br />

2.13 5<br />

1.58 88 5<br />

2.13 5<br />

2.56 5<br />

1.25 5<br />

2.13 5<br />

ds<br />

Aufenthalt Pers.<br />

15.15 m²<br />

15.58 m<br />

F30<br />

F30<br />

Bestandsküche<br />

3 4<br />

5 6 7 8 9<br />

B F30<br />

B<br />

3.90 7.85 3.81 2.22 4.56<br />

22.62<br />

3.75 5 15 3.75 15 5.55 5 15 2.04 15 2.30 15 4.05 14<br />

7<br />

7<br />

14<br />

7<br />

7<br />

7<br />

14<br />

14<br />

14<br />

Flur<br />

53.06 m²<br />

Flur<br />

RS<br />

45.03 m²<br />

1.19 15 2.70<br />

58.15 15 m<br />

3.46 43.61 m<br />

5 15 3.75 15 2.09 5 15 2.67<br />

1.50 15 1.50 15 2.10 15 2.10 15 1.50 15 1.50 15 2.10 15 2.10 15 1.51 21<br />

5<br />

1.01<br />

2.13 5<br />

2.89 1.01<br />

2.13 5<br />

1.68 5<br />

1.26<br />

2.13 5<br />

3.43<br />

1.26<br />

2.13 5<br />

6.40 1.26<br />

2.13 5<br />

1.59 1.01<br />

2.13 5<br />

1.84 1.26<br />

2.13 5<br />

2.29 5<br />

Putzen<br />

2.44 m²<br />

6.48 m<br />

F30<br />

F30<br />

F30 ds F30 ds F30 F30 F30 F30 F30<br />

ds<br />

ds<br />

ds ds ds<br />

Treppe<br />

22.46 m²<br />

19.20 m<br />

3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90<br />

3.75 15 3.75 15 5<br />

F30<br />

F30<br />

2x10STG<br />

17,5/28<br />

Arzt<br />

15.17 m²<br />

15.59 m<br />

A<br />

Schmerztherapie<br />

RS<br />

ds<br />

ds<br />

F30<br />

F30<br />

F30<br />

F30<br />

F30<br />

F30<br />

F30<br />

Warten<br />

möblierung<br />

nichtbrennbar<br />

(Holzsitzflächen zulässig)<br />

ds<br />

ds<br />

WL<br />

F30<br />

ds<br />

F30<br />

Aufenthalt Teeküche<br />

15.14 m²<br />

15.88 m<br />

4.52 2.00 3.41 1.01<br />

2.13 5<br />

A<br />

6.44<br />

1.10 1.01<br />

2.13 5<br />

1.01<br />

2.13 5<br />

4.32 5<br />

1.01<br />

2.13 5<br />

65 5<br />

3.25<br />

1.01<br />

2.13 5<br />

27 5<br />

37 5<br />

4.91 1.26<br />

12 5<br />

6 5<br />

1.50 76<br />

2.13 5<br />

76<br />

2.13 5<br />

2.13 5<br />

1.26<br />

2.13 5<br />

F30<br />

U/B<br />

17.28 m²<br />

16.71 m<br />

VTS<br />

Lager<br />

11.27 m²<br />

13.51 m<br />

F30<br />

F30 F30<br />

2-BZ<br />

22.19 m²<br />

22.04 m<br />

2-BZ<br />

22.18 m²<br />

22.04 m<br />

2 3 4<br />

F30<br />

F30<br />

NZ<br />

4.41 m²<br />

8.40 m<br />

8.40 m<br />

4.41 m²<br />

NZ<br />

BRH= 0.90 m BRH= 0.90 m<br />

ds<br />

2-BZ<br />

24.00 m²<br />

23.00 m<br />

31.48<br />

ds<br />

2-BZ<br />

24.00 m²<br />

23.00 m<br />

F30<br />

BRH= 0.90 m<br />

F30<br />

F30<br />

F30<br />

BRH= 0.90 m<br />

F30<br />

BRH= 0.90 m<br />

ds<br />

2-BZ<br />

24.00 m²<br />

23.00 m<br />

NZ<br />

3.96 m²<br />

8.00 m<br />

2-BZ<br />

23.95 m²<br />

22.99 m<br />

BRH= 0.90 m<br />

BRH= 0.90 m<br />

Spülmaschine<br />

Miele Univers.G7760<br />

Normalstrom<br />

KWAns.<br />

3.75 15 1.80 15 1.80 15 3.75 15 3.75 5 15 1.80 15 1.80 15 3.75 14<br />

4.04 15 1.80 15 2.10 15 5.01 14<br />

7<br />

13.82 17.66<br />

3.90 3.90 3.90<br />

3.12 5<br />

18 5<br />

1.26<br />

2.13 5<br />

3.75 5 15 3.75<br />

7<br />

14<br />

40 5<br />

1.26<br />

2.13 5<br />

2-BZ<br />

25.90 m²<br />

23.40 m<br />

NZ<br />

4.43 m²<br />

8.42 m<br />

4.87 5<br />

1 BZ<br />

16.17 m²<br />

16.79 m<br />

NZ<br />

4.41 m²<br />

8.40 m<br />

1.26<br />

2.13 5<br />

40 1.26<br />

2.13 5<br />

3.46 5<br />

WC D<br />

2.32 m²<br />

6.18 m<br />

F30<br />

76<br />

2.13 5<br />

WC H<br />

2.32 m²<br />

6.18 m<br />

Arzt<br />

15.17 m²<br />

15.59 m<br />

66 5<br />

F30<br />

F30<br />

BRH= 0.90 m<br />

BRH= 0.90 m<br />

5 6 7 8 9<br />

ds<br />

F30<br />

Ents.<br />

4.34 m²<br />

8.50 m<br />

NZ<br />

4.43 m²<br />

8.42 m<br />

NZ<br />

3.96 m²<br />

8.00 m<br />

NZ<br />

4.41 m²<br />

8.40 m<br />

F30<br />

1-BZ<br />

15.19 m²<br />

15.60 m<br />

1.26<br />

2.13 5<br />

ds<br />

4.91 1.26<br />

2.13 5<br />

ds<br />

2-BZ<br />

24.05 m²<br />

23.02 m<br />

2<br />

46<br />

12 5<br />

WL<br />

F30<br />

21<br />

AIF<br />

2x11STG<br />

18,3/28<br />

668,63<br />

4.51<br />

9.05 1.26<br />

Aussentreppe<br />

10 5<br />

WL<br />

F30<br />

7<br />

2x11STG<br />

18,3/28<br />

Fluchttreppe<br />

2.13 5<br />

4.51<br />

9.05 1.26<br />

21 6.32 15 1.29 15 2.28 15 4.06 21<br />

7.80 14.82<br />

7<br />

5.50 15 2.10 15 2.30 15 4.05 14<br />

14<br />

7<br />

7.80 14.82<br />

2.13 5<br />

3.90 3.90 3.95 3.95 2.44 4.20 14<br />

3.90 3.90 3.95 3.95 2.44 4.20<br />

A`<br />

B`<br />

C`<br />

2x11STG<br />

18,3/28<br />

D`<br />

E`<br />

F<br />

G<br />

A`<br />

B`<br />

C`<br />

D`<br />

E`<br />

F<br />

G<br />

LEGENDE :<br />

H<br />

LH<br />

BRH<br />

HKN<br />

HK<br />

B<br />

D<br />

BUM 01-08<br />

Plannummer:<br />

BAUHERR:<br />

- HÖHE<br />

- LICHTE HÖHE<br />

- BRÜSTUNGSHÖHE<br />

- HEIZKÖRPERNISCHE<br />

- HEIZKÖRPER<br />

- BODEN<br />

- DECKE<br />

Brandschutzwand UNBEW. BETON<br />

Bestand<br />

Neubau<br />

BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHER<br />

VEREIN FÜR HEILBEHANDLUNG<br />

MURNAU E.V.<br />

LORISTR. 8<br />

80335 MÜNCHEN<br />

..................................................................................<br />

DATUM, UNTERSCHRIFT BAUHERR<br />

STG<br />

UZ<br />

UKD<br />

OKFF<br />

RR<br />

W<br />

FB<br />

MAUERWERK<br />

ABBRUCH<br />

ARCHITEKT:<br />

- STEIGUNG<br />

- UNTERZUG<br />

- UNTERKANTE DECKE<br />

- OBERKANTE FERTIGFUSSBODEN<br />

- REGENROHR<br />

- WAND<br />

- FENSTERBANK<br />

BW - BRANDWAND<br />

DS - DECKENSPRUNG<br />

VK - VORDERKANTE BA - BRANDABSCHNITT<br />

4-G1/2-1<br />

OKFF Ebene 1 669,50m ÜNN =+/-0.00<br />

BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE<br />

UNFALLKLINIK MURNAU<br />

UKM35.5 CONTAINER OST<br />

Genehmigungsplanung<br />

Grundriss<br />

Ebene 1 + 2<br />

STAHLBETON<br />

NATURSTEIN<br />

Maßstab:<br />

Datum:<br />

LUDES ARCHITEKTEN ■ INGENIEURE<br />

MARSSTR. 24<br />

80335 MÜNCHEN<br />

TEL.: 089 / 9292777-0<br />

FAX: 089 / 9292777-29<br />

..................................................................................<br />

DATUM, UNTERSCHRIFT ARCHITEKT<br />

GIPSKARTONWAND<br />

M1:100<br />

19.01.2011<br />

H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2011


21<br />

Bestand Neubau<br />

Ansicht Nord<br />

-0.24<br />

669.25<br />

668.97<br />

-0.52<br />

10<br />

±0.00<br />

669.50=0,00<br />

669.25<br />

-0.29<br />

669.21<br />

3.00 50 3.00<br />

Ansicht Süd<br />

22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33<br />

8 7<br />

A B C D E F G<br />

+6.65<br />

+3.50<br />

+3.00<br />

+2.69<br />

+2.40<br />

Ansicht West<br />

1<br />

+6.79<br />

90 1.70 40 50 90 1.70<br />

Prä-Med.<br />

+6.65<br />

+3.50<br />

±0.00<br />

+2.83 =672.335<br />

5<br />

+2.52<br />

±0.00<br />

2 3 4<br />

6<br />

5<br />

4<br />

Gelände neu =<br />

Gelände Bestand<br />

669.08= -0.42<br />

5 6 7 8<br />

10<br />

3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90 3.90<br />

+6.28<br />

+2.78<br />

Prä-Med. 1 BZ NZ NZ 1 BZ 1 BZ NZ NZ 1 BZ<br />

Endoskopie Endoskopie Aufenth.Per. Sekretariat Stützpunkt<br />

Arzt Aufenth.Pat.<br />

3<br />

2<br />

+2.83 5<br />

±0.00<br />

-0.76<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

10<br />

1<br />

33<br />

+6.65<br />

+3.50<br />

+3.00<br />

±0.00<br />

-0.40<br />

32<br />

31 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21<br />

669.25<br />

-0.24 669.23<br />

5<br />

G F E D C B<br />

Ansicht Ost<br />

Schnitt b Schnitt a<br />

668.97<br />

+2.83 5<br />

6.94<br />

29 90 1.70 90 90 1.70 57<br />

668.97 -0.54<br />

+6.65<br />

+3.50<br />

+3.00<br />

±0.00<br />

-0.40<br />

A<br />

668.63=-0,87<br />

Gelände neu =<br />

Gelände Bestand<br />

A B C D E F G<br />

2.78 22 50 2.78 20<br />

3.90 3.90 3.95 3.95 2.44 4.20<br />

Arzt<br />

U/B<br />

Arzt +3.50<br />

Flur<br />

Prä-Med-Arzt<br />

Sekretariat<br />

2x10STG<br />

17,5/28<br />

+6.79<br />

+6.65<br />

+1.75<br />

±0.00<br />

Aufzug Flur Endoskopie<br />

669.25<br />

Neubau<br />

LEGENDE :<br />

H<br />

LH<br />

BRH<br />

HKN<br />

HK<br />

B<br />

D<br />

BUM 01-08<br />

Plannummer:<br />

BAUHERR:<br />

668.63<br />

Gelände neu =<br />

Gelände Bestand<br />

Gelände neu =<br />

Gelände Bestand<br />

Bestand<br />

- HÖHE<br />

- LICHTE HÖHE<br />

- BRÜSTUNGSHÖHE<br />

- HEIZKÖRPERNISCHE<br />

- HEIZKÖRPER<br />

- BODEN<br />

- DECKE<br />

Brandschutzwand UNBEW. BETON<br />

Bestand<br />

Neubau<br />

BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHER<br />

VEREIN FÜR HEILBEHANDLUNG<br />

MURNAU E.V.<br />

LORISTR. 8<br />

80335 MÜNCHEN<br />

..................................................................................<br />

DATUM, UNTERSCHRIFT BAUHERR<br />

STG<br />

UZ<br />

UKD<br />

OKFF<br />

RR<br />

W<br />

FB<br />

MAUERWERK<br />

ABBRUCH<br />

ARCHITEKT:<br />

- STEIGUNG<br />

- UNTERZUG<br />

- UNTERKANTE DECKE<br />

- OBERKANTE FERTIGFUSSBODEN<br />

- REGENROHR<br />

- WAND<br />

- FENSTERBANK<br />

BW - BRANDWAND<br />

DS - DECKENSPRUNG<br />

VK - VORDERKANTE BA - BRANDABSCHNITT<br />

4-A/S1-1<br />

OKFF Ebene 1 669,50m ÜNN =+/-0.00<br />

BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE<br />

UNFALLKLINIK MURNAU<br />

UKM35.5 CONTAINER OST<br />

Genehmigungsplanung<br />

Ansichten+Schnitte<br />

STAHLBETON<br />

NATURSTEIN<br />

Maßstab:<br />

Datum:<br />

LUDES ARCHITEKTEN ■ INGENIEURE<br />

MARSSTR. 24<br />

80335 MÜNCHEN<br />

TEL.: 089 / 9292777-0<br />

FAX: 089 / 9292777-29<br />

..................................................................................<br />

DATUM, UNTERSCHRIFT ARCHITEKT<br />

GIPSKARTONWAND<br />

M1:100<br />

19.01.2011


Bauzaun<br />

Bauzaun<br />

BE<br />

Containeranlage Ost<br />

April - Juli 2011<br />

Bauzaun<br />

Überflur<br />

Hydrant<br />

Trafostation<br />

FW - Zufahrt<br />

Bauzaun<br />

Im Ausnahmefall<br />

Zufahrt während Sperrung<br />

Bauzaun<br />

Bauzaun<br />

BE-Fläche<br />

Phase Rohbau BH<br />

Bauzaun<br />

nach Rohbau<br />

Lager + BE<br />

Ausbau / Fassade<br />

Tor WH West<br />

BE-Fläche<br />

UKM 35/1<br />

UKM 35 Tagesunterkünfte<br />

März 2011 - 2014<br />

Bauzaun<br />

Tor Süd<br />

Bauzaun<br />

Bauzaun<br />

50 m<br />

Bauzaun<br />

Bauzaun<br />

voraussichtlich gesperrt<br />

von Mai 2011 bis Juni 2011!<br />

Abwasserschacht<br />

Tor WH Ost<br />

UKM 35/1 Wirtschaftshof<br />

Hof<br />

Bauzaun<br />

Bauzaun<br />

Bauzaun<br />

Tor Ost 2<br />

Zufahrt<br />

Bauzaun<br />

Bauzaun<br />

Bauzaun<br />

BEMERKUNGEN :<br />

Bundesstraße<br />

ALLE MASSE SIND VOM UNTERNEHMER GENAU ZU PRUEFEN UND ZU VERGLEICHEN.<br />

UNSTIMMIGKEITEN SIND DER BAULEITUNG SOFORT ZU MELDEN.<br />

ES DARF NUR NACH ARCHITEKTENPLAENEN GEMAUERT WERDEN.<br />

DIE AUFLAGEN DER BAUGENEHMIGUNG SIND ZU BEACHTEN.<br />

DIESER PLAN GILT NUR IN VERBINDUNG MIT DEN PLAENEN DES STATIKERS, DER<br />

FACHINGENIEURE UND FACHFIRMEN.<br />

TUER- UND BRUESTUNGSHOEHEN SIND ROHBAURICHTMASSE UND BEZIEHEN<br />

SICH AUF OKFF.<br />

FUER ABGEHAENGTE DECKEN UND BODENBELAEGE SIND GESONDERTE VERLEGE-<br />

PLAENE ZU BEACHTEN.<br />

SAEMTLICHE WAENDE SIND BIS UK-ROHDECKE BZW. UNTERZUG HOCHZUFUEHREN.<br />

SAEMTLICHE DURCHBRUECHE IN DEN WAENDEN UND DECKEN SIND NACH DER<br />

INSTALLATION GEMAESS DEN BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN UND WANDQUALITÄTEN<br />

VON DEN ENTSPRECHENDEN GEWERKEN (ROHBAUER/TROCKENBAUER)ZU SCHLIESSEN.<br />

ALLE TRASSENFUEHRUNGEN IN DEN FLUREN SIND VON DEN INSTALLATIONSFIRMEN<br />

GEMAESS DEN BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN ABZUSCHOTTEN.<br />

DIE MONTAGE DER GIPSKARTONWAENDE ERFOLGT AUF DER ROHDECKE !<br />

Planbezeichnung Projekt-<br />

bezeichnung<br />

BE-Plan<br />

UKM 35.1<br />

Wirtschaftshof<br />

BAUHERR:<br />

BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHER<br />

VEREIN FÜR HEILBEHANDLUNG<br />

MURNAU E.V.<br />

LORISTR. 8<br />

80335 MÜNCHEN<br />

BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE<br />

UNFALLKLINIK MURNAU<br />

NEUBAU WIRTSCHAFTSHOF<br />

Datum Maßstab Verfasser Index<br />

03.01.2011<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

baumangament <strong>gmbh</strong><br />

ING.- BÜRO:<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

baumangament <strong>gmbh</strong><br />

leonrodstraße 68<br />

80636 münchen<br />

tel.: 089 / 15 98 97 60<br />

fax: 089 / 15 98 97 70


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage ost<br />

Situationsbeschreibung und ATV<br />

Die folgenden Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen:<br />

0.1<br />

0.1.1 Lage der Baustelle<br />

Das Bauvorhaben befindet sich in 82418 Murnau, auf dem Gelände der Berufsgenossenschaftlichen<br />

Unfallklinik Murnau an der Prof.-Küntscher-Straße auf dem südwestlichen Klinikgelände gemäß<br />

beiliegendem Lageplan. Die Prof.-Küntscher -Str. erreicht man aus München über die<br />

Autobahnausfahrt Murnau, aus Richtung Garmisch oder Weilheim über die Münchener Straße und<br />

Abzweigung an der südlichen Stadtein- bzw. -ausfahrt. Innerhalb des Klinikgeländes liegt die<br />

Baustelle an der südlichen Feuerwehrzufahrt.<br />

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen<br />

Die Containeranlage ist südlich der Klinikflügel mit Bettenstationen an einer asphaltierten<br />

Feuerwehrzufahrt zu errichten.<br />

In beiliegenden BE-Plan Maßnahme innerhalb des Klinikgeländes dargestellt.<br />

Die bestehenden Klinikgebäude wurden in den vergangenen 25 Jahre in Massivbauweise erstellt.<br />

Bei der Containeranlage ost handelt es sich um ein freistehendes, neu zu erstellendes Gebäude. Auf<br />

auf Einzel- oder Streifenfundamente ist eine zweistöckige Containeranlage in Modulbauweise mit<br />

hohem Vorfertigungsgrad zu errichten.<br />

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle<br />

Die Hauptanlieferung erfolgt über die Feuerwehrzufahrt entlang der Südfassade der Klinikgebäude je<br />

von der östlichen Seite über die Prof.-Küntscher-Str. Bei Grosstransporten ist ausnahmsweise eine<br />

Durchfahrt von West nach Ost oder umgekehrt möglich.<br />

Auf Fußgänger und Rollstuhlfahrer ist besonders zu achten und Rücksicht zu nehmen.<br />

0.1.5 Freizuhaltende Flächen / Räume:<br />

Die Baumaßnahme befindet sich in der Nähe des Helikoptereinflugkorridors. Die einschlägigen<br />

Vorschriften für Kranbetrieb im Bereich von Flugverkehr sind zu beachten. Sämtliche Kranarbeiten<br />

sind unter Angabe der Farbe und max. möglichen Auslegerhöhe anzumelden.<br />

Auflagen für Kranbetrieb im Zusammenhang mit Hubschrauberflugverkehr:<br />

Bei Flugbetrieb während der Bautätigkeiten und bei Baustellenstillstand ist der Ausleger in Richtung<br />

parallel zur seitlichen Differenz zu arretieren (Seilabhängung zu Betonklötzen oder gleichwertig). Der<br />

Kranführer ist mit optischen / akustischen Signalen über den geplanten Flugbetrieb zu verständigen<br />

und muss den Ausleger wie vorgenannt aus dem Flugkorridor (östlich des Baufeldes) schwenken<br />

(siehe beiliegende Skizze). Der Kran ist mit Doppelhindernisfeuern auf dem Turm, an der<br />

Auslegerspitze und am rückwärtigen Ausleger zu kennzeichnen. Gleichzeitig ist eine Tagesmarkierung<br />

mit orangefarbenen Tafeln von > 1 qm 4x am Turm und 2x am Ausleger erforderlich. Vor Aufstellung<br />

des Kranes ist eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde erforderlich (Einholung der Genehmigung<br />

durch AG). Zur Erstellung der Antragsunterlagen wird ein Datenblatt des Kranes benötigt.<br />

Autokraneinsätze sind abzustimmen, maximale Höhe und Farbe anzugeben sowie der Ausleger bei<br />

Arbeitsunterbrechung einzufahren, die Ausfahrhöhe auf die Höhe des angrenzenden<br />

Gebäudebestandes zu begrenzen (ca. 16 m).<br />

Das gesamte Baufeld und insbesondere die im Lageplan gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten sind<br />

von Material und abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. Be- und Entladetätigkeiten dürfen<br />

ausschließlich unter Anwesenheit des Fahrzeugführers erfolgen.<br />

Insbesondere dürfen außerhalb der Arbeitszeiten keine Fahrzeuge im Klinikgelände abgestellt<br />

werden.


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage ost<br />

Situationsbeschreibung und ATV<br />

In einem 5 m breiten Streifen entlang der Bestandsgebäude dürfen aus Brandschutzgründen keine<br />

brennbaren Materialien gelagert werden.<br />

0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser<br />

Ortsübliche Verbrauchskosten für die eigenen Leistungen werden vom AG getragen.<br />

Anschlussmöglichkeiten für Strom, Wasser und Abwasser stellt der Bauherr in folgender Form, Anzahl<br />

und Qualität zur Verfügung:<br />

Strom:<br />

Dem AN wird ein Bausstromverteiler innerhalb des Baufeldes bauseits zur Verfügung gestellt.<br />

Wasser:<br />

Für Los 1 sowie die Sanitäreinrichtung ist der Anschluss am Überflurhydranten an der südwestlichen<br />

Ecke des Bestandsgebäudes UKM 24 vorzusehen und Es steht auf der gegenüberliegenden Seite der<br />

Feuerwehrumfahrt steht ein Überflurhydrant zum Anschluss zur Verfügung. Vom AN ist beim<br />

Versorger (Gemeindewerke Murnau) ein Anschluss zu beantragen.<br />

Abwasser:<br />

Eine WC- und Wascheinrichtung ist vom AN zu erstellen und vorzuhalten.<br />

0.1.12 Schutzgebiete und Schutzzeiten<br />

Die Baustelle wird in einem in Betrieb befindlichen Krankenhaus betrieben.<br />

Die behördlichen Maßgaben, Richtlinien und Gesetz sind einzuhalten.<br />

Der Nutzer des Krankenhauses lässt Arbeiten von Mo. - Fr. in der Zeit von 7.00 - 19.00 Uhr zu.<br />

Darüber hinausgehende Arbeitszeiten sind rechtzeitig anzumelden und genehmigen zu lassen.<br />

Lärmintensive Arbeiten sind zu vermeiden. Lärmende Geräte sind einzuhausen ggf. mit Lüftung und<br />

Verlängerung der Abgasführung zu versehen (z. B. Kompressor, Estrichmischer u. ä.) oder durch z. B.<br />

Lieferestrich generell zu vermeiden.<br />

Evtl. unvermeidliche lärmintensive Arbeiten, welche auf benachbarte Bauteile Schall- und<br />

Vibrationseinflüsse bewirken, sind voranzumelden, mit dem Auftraggeber abzustimmen und freigeben<br />

zu lassen.<br />

Meißel- und Stemmarbeiten mit Kompressor sind auszuschließen.<br />

Der AN hat sich bereits im Vorfeld der <strong>Angebot</strong>slegung über die örtlichen Verhältnisse durch<br />

Ortsbesichtigung zu informieren.<br />

0.2. Angaben zur Ausführung<br />

0.2.1 Besondere Erschwernisse aus Klinikbetrieb<br />

Daraus resultieren Einschränkungen und Verpflichtung in Bezug auf:<br />

- den zulässigen Lärmpegel von Maschinen und Geräten; diese müssen funkentstört und<br />

schallgedämmt sein<br />

- die Ausführung Körperschall übertragender Arbeiten zu bestimmten Tageszeiten<br />

- die besondere Sorgfalt hinsichtlich Staubentwicklung- offene Fenster, offene Türen,<br />

Staubschutzwände<br />

- die Freihaltung von Fluchtwegen<br />

- die Freihaltung von Anfahrts- und Rettungswegen<br />

- die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, der Nachschau und Kontrolle nach Arbeiten mit


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung<br />

Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage ost<br />

Situationsbeschreibung und ATV<br />

offener Flamme, Trennschneidern etc.; für diese Arbeiten ist eine Anmeldung vorzulegen.<br />

- die Ausführung von Arbeiten, die besondere Vibrationen und Erschütterungen verursachen<br />

- die Benutzung von Handys im Baubereich innen (ist untersagt)<br />

- die permanente Freihaltung der Zuliefer- und Entsorgungswege der Klinik<br />

- der jederzeit störungsfrei u haltende Flugverkehr, siehe hierzu die besonderen Hinweise im Kapitel<br />

BE<br />

- die ständige Freihaltung der Zugänge zu Energieanschlüssen und Revisionsöffnungen<br />

0.2.4 Schuttentsorgung, Entsorgungseinrichtungen<br />

Die von der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde geforderte Trennung von Bauabfällen ist<br />

einzuhalten. Demontierte oder abgebrochene Bauteile oder Baustoffe gehen in das Eigentum des AN<br />

über, sofern nicht ausdrücklich in der Pos. eine davon abweichende Aussage getroffen wird. Jede<br />

Firma ist für die Entsorgung des eigenen Bauschutts und der Verpackungs-, Rest- oder<br />

Abfallmaterialien der eigenen Leistung verantwortlich.<br />

Die Bauleitung hat das Recht, Verpackungsmaterialien, solange sie eindeutig zuzuordnen sind, zu<br />

kennzeichnen. Verpackungsmaterialien dürfen nicht zwischengelagert werden.<br />

Die Baustelleneinrichtung ist von jeder Firma in Ordnung zu halten. Abfallbehälter, welche der<br />

Sammlung von Speise- und Brotzeitresten dienen, sind als geschlossene Behälter auszuführen und<br />

geschlossen zu halten.<br />

0.2.5 Verkehrssicherungspflicht<br />

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt, soweit sie dem AN übertragen werden kann, dem AN.<br />

0.2.6 Gleichzeitige Arbeiten<br />

Beiliegendem Lageplan ist die zeitgleich von Dritten zu erstellende Vorabmaßnahmen (UKM 35) und<br />

die gemeinsam genutzte Zufahrt und die BE-Fläche zu entnehmen.<br />

Dem AN wird eine BE-Fläche südlich der zu erstellenden Containeranlage) für Tagesunterkünfte und<br />

Materialcontainer zugewiesen. (Hanglage!).<br />

Es ist aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse eine just-in-time Anlieferung erforderlich.<br />

Aufgrund des hohen Koordinationsaufwandes mit dem zeitgleichen Klinikbetrieb durchgeführte<br />

Maßnahme und der Abstimmung mit dem Klinikbetrieb ist die Teilnahme an der 14-tägigen Jour fixe<br />

Besprechung durch den Firmenbauleiter des AN jeweils Mittwoch vormittags verpflichtend<br />

(vertragliche Hauptpflicht).


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage Ost<br />

KGR KOSTENAUSWERTUNG Titelkosten netto<br />

EURO gesamt<br />

100 GRUNDSTÜCK<br />

200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN<br />

300 BAUWERKSKONSTRUKTIONEN<br />

300 A Rohbauarbeiten<br />

301 Baustelleneinrichtung<br />

316/317 Baukonstruktion + Stahbauarbeiten<br />

300 B Ausbau<br />

318 Abdichtung gegen Wasser<br />

319 Dachabdichtungsarbeiten<br />

320 Klempnerarbeiten<br />

324 Wärmedämmverbundsystem<br />

325 Fliesen- und Plattenarbeiten<br />

327 Schreinerarbeiten - Türen<br />

329 Außensonnenschutz<br />

330 Innenliegender Blendschutz /Verdunkelung<br />

331 Fensterelemente<br />

333 Metallbauarbeiten Türen<br />

334 Schlosserarbeiten<br />

336 Maler- und Tapezierarbeiten<br />

337 Bodenbelagsarbeiten<br />

338 Natursteinarbeiten<br />

339 Abgehängte Decken<br />

340 Trockenbauarbeiten - Wände<br />

345 Schließanlagen<br />

346 Gerüstarbeiten<br />

360 Gebäudereinigung<br />

372 Handlauf<br />

373 Wandschutz Flure<br />

375 Feste Einbaumöbel<br />

376 Medienkanal<br />

380 Sonstige Maßnahmen für Baukonstuktion<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> 1 von 2 14.02.2011


BAUHERR: Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Murnau e.V.<br />

PROJEKT: UKM 35/5 Containeranlage Ost<br />

KGR KOSTENAUSWERTUNG Titelkosten netto<br />

EURO gesamt<br />

400 BAUWERK TECHN. ANLAGEN<br />

LV Teil IB Gangl<br />

410 1.1 Entwässerung / Erschließung<br />

1.2 Wasserversorgung / Erschließung<br />

1.3 Ausstattung / Hygiene<br />

420 1.5.1 Statische Heizung<br />

1.5.2 Raumlufttechnische Anlagen<br />

1.6 Bestandsdokumentation<br />

430 Lufttechnische Anlagen<br />

LV Teil Pro Elektroplan<br />

440 Starkstromanlagen<br />

442 Sicherheitsbeleuchtung<br />

444 Niederspannungsinstallationsanlagen<br />

445 Beleuchtungsanlagen<br />

446 Blitzschutz und Potentialausgleich<br />

448 Allgemeines<br />

450 Fernmeldetechnische Anlagen<br />

452 Such- und Signalanlagen<br />

454 Elektroakustische Anlagen<br />

455 Fernseh- und Antennenanlagen<br />

456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen<br />

457 LV Teil Ascot EDV<br />

600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE<br />

619 Sonstige Ausstattung<br />

700 BAUNEBENKOSTEN<br />

GESAMTSUMME NETTO KGR 100 - 700<br />

GESAMTSUMME BRUTTO KGR 100 - 700<br />

bwp <strong>bauer</strong> <strong>winter</strong><br />

<strong>baumanagement</strong> <strong>gmbh</strong> 2 von 2 14.02.2011

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