24.07.2020 Aufrufe

Alpine Gastgeber Salzburg - Katalog 2020-2021

Mehr als 450 Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter in 19 Regionen im SalzburgerLand.

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PRIVATVERMIETERVERBAND SALZBURG

Allgemeine Informationen

URLAUB GANZ PRIVAT!

Sie planen Ihren Urlaub? Wir hoffen, dass dieses Verzeichnis der Privatvermieter

Ihnen die Entscheidung, in welcher Region Sie Ihren Urlaub

verbringen möchten, erleichtert. Gepflegte, freund liche Gastlichkeit finden

Sie in allen Regionen Salzburgs. Egal ob Frühjahr, Sommer, Herbst oder

Winter. Privatquartiere gibt es zu Preisen, die besonders auch Familien

entgegenkommen. Zudem bieten Edelweißvermieter die Garantie, dass

Sie auch im Urlaub nicht auf gewohnten Komfort verzichten müssen. Nicht

zuletzt ist die Devise: „Sie kommen als Tourist, bleiben als Gast und gehen

als Freund“ dafür verantwortlich, dass Jahr für Jahr rund 1/5 der Gäste bei

Privatvermietern Urlaub machen. Mitgliedsbetriebe unseres Verbandes

werden einer sorgfältigen Qualitätskontrolle unterzogen, denn Ziel ist es,

dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Zur Orientierung in der Vielfalt des Angebotes

dienen die Gütezeichen, die vom Privatvermieterverband Salzburg

verliehen werden. Dabei unterscheiden wir zwischen 2-, 3-, 3s, 4 und 5

Edelweißbetrieben, die die vorgegebenen Mindestkriterien an Qualität und

Komfort erfüllen müssen.

Wir freuen uns auf Sie!

ÖSTERREICHISCHES REGLEMENT

FÜR BEHERBERGUNGSBETRIEBE

YOUR OWN PRIVATE HOLIDAY!

You are planning your holidays? We hope that this list of highly graded

private accommodation will help you decide more easily in which region

you would like to spend your holidays. You will find warm hospitality in all

regions of the Province of Salzburg. No matter whether in spring, summer,

autumn or winter. You can find private accommodation in price categories

which are especially convenient for families. In addition, the „Edelweiss“

private room landlords offer the guarantee that you will not have to do

without any of your usual comforts during your holidays. Not least thanks

to our slogan „You come as a tourist, you stay as a guest and you leave as

a friend“ every year one fifth of all guests spend their holidays in private

accommodation. The member establishments of our Association are

carefully checked for quality, because we want you to truly enjoy your stay

with us. Seals of quality avarded by the Salzburger Association of Privat-

Room and Holiday-Flat Landlords serve as an orientation in the great

variety of lodgings offered. We distinguish between 2, 3, 3s, 4 und

5-edelweiss establishments that must meet the predetermined minimum

criteria of quality and comfort. We are looking forward seeing you!

Stornobedingungen. Rücktritt vom Vertrag und vorzeitige Abreise:

4

Die ÖHVB sehen einige Fristen vor, die für eine kostenlose Annullierung

bzw. für Rücktrittsmöglichkeiten mit Stornogebühr von Relevanz sind:

1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des

Gastes kann der Vertrag spesenfrei aufgelöst werden.

2. Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der

Vertrag von beiden Vertragspartnern einseitig aufgelöst werden, wobei in

diesem Fall jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für

3 Tage zu leisten ist.

3. Erscheint der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und

ist auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, kann der Beherberger

vom Vertrag zurücktreten. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der

Gast eine Anzahlung geleistet hat. In diesem Fall bleiben die Räume bis

spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

4. Der Gast hat auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der von Beherberger

bereitgestellten Leistungen das Entgelt zu zahlen. Es trifft den

Unternehmer jedoch die Obliegenheit, sich um anderweitige Vermietung zu

kümmern. Von dem vom Gast zu leistenden Entgelt wird ein Betrag in Abzug

gebracht, den sich der Beherberger infolge der Nichtinanspruchnahme

erspart hat. Die ÖHVB sehen folgende Prozentsätze hinsichtlich der Einsparungen

vor: 20% des Zimmerpreises sowie 30% des Verpflegungspreises.

Diese sind vom vereinbarten Entgelt in Abzug zu bringen.

5. Auch für den Fall einer vorzeitigen Abreise des Gastes sehen die ÖHVB

vor, dass der volle vereinbarte Preis verlangt werden kann. Auch hier besteht

jedoch die Obliegenheit des Beherbergungsunternehmens, sich um eine

anderweitige Vermietung der nicht mehr benützten Räume zu bemühen.

Es sind hier ebenfalls die Einsparungen, die der Unternehmer durch die

Nichtbenützung erlangt, in Abzug zu bringen, wobei von den oben genannten

Prozentsätzen auszugehen ist.

INFORMATIONEN

ZUM WANDERN, RADFAHREN, SKIFAHREN

und vieles mehr finden Sie auf den

Webseiten der jeweiligen Tourismusverbände, sowie

auf der Seite der SalzburgerLand Tourismus GmbH:

www.salzburgerland.com

Prospekte, Rad-, Wanderkarten u.v.m.:

www.salzburgerland.com/de/shop

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