Alpine Gastgeber Salzburg - Katalog 2020-2021
Mehr als 450 Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter in 19 Regionen im SalzburgerLand.
Mehr als 450 Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter in 19 Regionen im SalzburgerLand.
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PRIVATVERMIETERVERBAND SALZBURG
Allgemeine Informationen
URLAUB GANZ PRIVAT!
Sie planen Ihren Urlaub? Wir hoffen, dass dieses Verzeichnis der Privatvermieter
Ihnen die Entscheidung, in welcher Region Sie Ihren Urlaub
verbringen möchten, erleichtert. Gepflegte, freund liche Gastlichkeit finden
Sie in allen Regionen Salzburgs. Egal ob Frühjahr, Sommer, Herbst oder
Winter. Privatquartiere gibt es zu Preisen, die besonders auch Familien
entgegenkommen. Zudem bieten Edelweißvermieter die Garantie, dass
Sie auch im Urlaub nicht auf gewohnten Komfort verzichten müssen. Nicht
zuletzt ist die Devise: „Sie kommen als Tourist, bleiben als Gast und gehen
als Freund“ dafür verantwortlich, dass Jahr für Jahr rund 1/5 der Gäste bei
Privatvermietern Urlaub machen. Mitgliedsbetriebe unseres Verbandes
werden einer sorgfältigen Qualitätskontrolle unterzogen, denn Ziel ist es,
dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Zur Orientierung in der Vielfalt des Angebotes
dienen die Gütezeichen, die vom Privatvermieterverband Salzburg
verliehen werden. Dabei unterscheiden wir zwischen 2-, 3-, 3s, 4 und 5
Edelweißbetrieben, die die vorgegebenen Mindestkriterien an Qualität und
Komfort erfüllen müssen.
Wir freuen uns auf Sie!
ÖSTERREICHISCHES REGLEMENT
FÜR BEHERBERGUNGSBETRIEBE
YOUR OWN PRIVATE HOLIDAY!
You are planning your holidays? We hope that this list of highly graded
private accommodation will help you decide more easily in which region
you would like to spend your holidays. You will find warm hospitality in all
regions of the Province of Salzburg. No matter whether in spring, summer,
autumn or winter. You can find private accommodation in price categories
which are especially convenient for families. In addition, the „Edelweiss“
private room landlords offer the guarantee that you will not have to do
without any of your usual comforts during your holidays. Not least thanks
to our slogan „You come as a tourist, you stay as a guest and you leave as
a friend“ every year one fifth of all guests spend their holidays in private
accommodation. The member establishments of our Association are
carefully checked for quality, because we want you to truly enjoy your stay
with us. Seals of quality avarded by the Salzburger Association of Privat-
Room and Holiday-Flat Landlords serve as an orientation in the great
variety of lodgings offered. We distinguish between 2, 3, 3s, 4 und
5-edelweiss establishments that must meet the predetermined minimum
criteria of quality and comfort. We are looking forward seeing you!
Stornobedingungen. Rücktritt vom Vertrag und vorzeitige Abreise:
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Die ÖHVB sehen einige Fristen vor, die für eine kostenlose Annullierung
bzw. für Rücktrittsmöglichkeiten mit Stornogebühr von Relevanz sind:
1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des
Gastes kann der Vertrag spesenfrei aufgelöst werden.
2. Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der
Vertrag von beiden Vertragspartnern einseitig aufgelöst werden, wobei in
diesem Fall jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für
3 Tage zu leisten ist.
3. Erscheint der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und
ist auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, kann der Beherberger
vom Vertrag zurücktreten. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der
Gast eine Anzahlung geleistet hat. In diesem Fall bleiben die Räume bis
spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
4. Der Gast hat auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der von Beherberger
bereitgestellten Leistungen das Entgelt zu zahlen. Es trifft den
Unternehmer jedoch die Obliegenheit, sich um anderweitige Vermietung zu
kümmern. Von dem vom Gast zu leistenden Entgelt wird ein Betrag in Abzug
gebracht, den sich der Beherberger infolge der Nichtinanspruchnahme
erspart hat. Die ÖHVB sehen folgende Prozentsätze hinsichtlich der Einsparungen
vor: 20% des Zimmerpreises sowie 30% des Verpflegungspreises.
Diese sind vom vereinbarten Entgelt in Abzug zu bringen.
5. Auch für den Fall einer vorzeitigen Abreise des Gastes sehen die ÖHVB
vor, dass der volle vereinbarte Preis verlangt werden kann. Auch hier besteht
jedoch die Obliegenheit des Beherbergungsunternehmens, sich um eine
anderweitige Vermietung der nicht mehr benützten Räume zu bemühen.
Es sind hier ebenfalls die Einsparungen, die der Unternehmer durch die
Nichtbenützung erlangt, in Abzug zu bringen, wobei von den oben genannten
Prozentsätzen auszugehen ist.
INFORMATIONEN
ZUM WANDERN, RADFAHREN, SKIFAHREN
und vieles mehr finden Sie auf den
Webseiten der jeweiligen Tourismusverbände, sowie
auf der Seite der SalzburgerLand Tourismus GmbH:
www.salzburgerland.com
Prospekte, Rad-, Wanderkarten u.v.m.:
www.salzburgerland.com/de/shop
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