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Anzeiger 31-20

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AZA 3860 Meiringen, 26. Jahrgang Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020

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info@paulidruck.ch / www.paulidruck.ch

Annahmeschluss siehe Impressum

Anzeiger Oberhasli

Wöchentliches amtliches Pub li ka tions organ der Oberhasli-Ge mein den:

Oberhasli

Guttannen

Hasliberg

Innertkirchen

Meiringen

Schattenhalb

Verlag, Druck und Expedition: PAULI AG, Druck & Verlag, Kirch gasse 1, 3860 Meiringen, 033 971 32 71

Tipps für einen sicheren 1. August

Jedes Jahr führen das unsachgemässe oder unvorsichtige Abfeuern von Feuerwerk oder

ausser Kontrolle geratene Feuer zu Schäden und Unfällen. Damit auch der diesjährige

Nationalfeiertag zu einem schönen Erlebnis wird, hier ein paar Empfehlungen.

Sicherer Umgang mit Feuerwerk: 10 Tipps

1. Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären.

Lesen Sie die Gebrauchsanweisung (bevor es draussen dunkel wird) und befolgen Sie sie.

2. Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen und vor Kinderhänden geschützten Ort.

3. Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit.

4. Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden,

Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer

Nähe von Menschen ist verboten.

5. Schliessen Sie an bekannten Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.

6. Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern.

Während des Festes helfen Verbote erfahrungsgemäss wenig. Besser ist eine altersgerechte Instruktion

über den richtigen Umgang mit Feuerwerk und eine Beaufsichtigung während dem Abbrennen.

7. Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach fünf Minuten nähern.

Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche sind gefährlich.

8. Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern.

Der Raketenstab darf nicht in die Erde eingesteckt werden.

9. Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind gefährlich.

10. Rauchen Sie nie in der Nähe von einem Feuerwerk.

Sicherheitstipps zur Vermeidung von Bränden durch 1. August-Feuer:

– Möglichst kurzfristiges Aufschichten des Erstaugustfeuers, damit das Feuer nicht von Dritten

für die Müllentsorgung missbraucht wird.

– Als Brennstoff erlaubt ist trockenes, naturbelassenes Holz, getrocknetes Schwemmholz aus Gewässern,

naturbelassene Holzabschnitte aus Sägereien sowie trockenes Holz aus dem Wald.

– Feuerverbote unbedingt einhalten.

– Das Feuer immer im Auge behalten.

– Kein Entzünden des Feuers bei starken oder böigen Winden.

– Wer nicht garantieren kann, das Feuer danach vollständig löschen zu können, sollte darauf verzichten.

– Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig gelöscht ist. Gemeinden Oberhasli


BESTATTUNGSDIENST

ROLAND ERNST

033 951 02 55

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Anzeiger Oberhasli

Notfalldienste

Ärztlicher Notfalldienst

Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes

im Gebiet Meiringen/Hasliberg.

0900 57 67 47 (CHF 3.23/Min.) Die

Notfall nummer 144 bleibt unverändert.

Beratungstelefon

für Angehörige von psychisch kranken

Menschen 079 309 65 55 Kostenloses

Angebot der Psychiatrischen

Dienste der Spitäler fmi AG

Apotheken-Notfalldienst

Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17

Auto-Pannen- und Un fall dienst

Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716

Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft

(AUL) Telefon 079 200 00 44

Montag - Samstag von 8h – 20h

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Bestattungsdienst

Roland und Beatrice Santschi

Tel. 033 971 68 75 / 079 603 75 53

Christina Santschi

Tel. 033 971 32 50 / 079 310 35 94

Impressum

Verlag, Druck und Expedition:

Verlag Anzeiger Oberhasli, PAULI AG,

Druck & Verlag, Kirchgasse 1, Postfach 592,

3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71

Publikationen / Inserate:

Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Bestätigung

erhalten haben (für nicht erschienene Publikationen

oder Inserate können wir keine Haftung

übernehmen).

Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,

(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in alle

Haushaltungen (mit Steuersitz im Oberhasli)

zugestellt.

Auflage: 4'220 Exemplare

Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche

Inserate: spätestens Dienstag,11.00 Uhr

(Ausnahmen vor Feiertagen)

Farbige Inserate bis Montag, 11.00 Uhr

(Ausnahmen vor Feiertagen)

Titelseite (150 x 150 mm) frühzeitig reservieren

Seitengrösse: 6spaltig (B: 150 x H: 220 mm)

Inseratepreis lokal: einspaltige Millimeterzeile

70 Rappen (Inserenten mit Steuersitz im Oberhasli)

Inseratepreis national: einspaltige Millimeterzeile

80 Rappen (übrige Schweiz)

Inseratepreise für Anschlagbrett: Zuschlag 20 %

Gut zum Druck: CHF 20.– (3 Tage vorher)

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Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Bäuertgemeinde Guttannen,

vertreten durch Alex Schläppi,

Steinen 211, 3864 Guttannen

Projektverfasserin:

Gisler Architektur und Bauplanungen

AG, Sandstrasse 2,

3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Neubau Milchraum und Sanierung

Zugang und Treppe zum Wohnraum.

Standort:

Aegerstein 113, Parzelle Nr. 49,

Landwirtschaftszone, Koordinaten:

2’663’882 / 1’168’259

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich üB

Ausnahmen:

Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist:

24. August 2020

Auflagestelle:

Gemeinde Guttannen, Plätzli 186,

3864 Guttannen

Es wird auf die Gesuchsakten und

auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,

3800 Interlaken einzureichen. Bei

Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten

und weitgehend identischen

Einsprachen ist anzugeben, wer befugt

ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten (Art.

35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht

werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden

wäre (Art. 35d BauG).

Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Guttannen

Ordentliche Versammlung

der Einwohnergemeinde

Guttannen, Montag,

24. August 2020, 20.00 Uhr

im Hotel Bären, Guttannen

Traktanden

1. Jahresrechnung 2019

a) Genehmigung der Jahresrechnung

2019

b) Kenntnisnahme der

gebundenen Nachkredite

c) Kenntnisnahme der übrigen

Nachkredite

2. Finanzwesen

Kauf der KWO-Wohnhäuser

Wirzen, Geb-Nr. 136/137,

138/139, 143/144, Rägenhostett

166/167 und Betriebsgebäude

Adler, Geb-Nr. 261;

Genehmigung Kredit

3. Verschiedenes

Gemäss dem Beschluss des Bundesrates

ist die Durchführung der

Gemeindeversammlung, unter Einhaltung

der erforderlichen Schutzmassnahmen,

möglich. Das

Schutzkonzept wird in der Botschaft

kommuniziert. Zu Traktandum

Nr. 2 wird anfangs August eine

Informationsveranstaltung stattfinden.

Die Einladung folgt mittels

Flyer. Die Unterlagen zu den Traktanden

1 – 2 liegen 30 Tage vor der

Versammlung öffentlich auf und

können auf der Gemeindeschreiberei

während den Öffnungszeiten

eingesehen werden. Beschwerden

gegen Versammlungsbeschlüsse

sind schriftlich und begründet innert

30 Tagen nach der Versammlung

beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,

3800 Interlaken, einzureichen (Art.

63ff VRPG). Die Verletzung von

Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften

ist sofort zu beanstanden

(Art. 49a GG, Rügepflicht).


Anzeiger Oberhasli

Das Protokoll dieser Versammlung

liegt vom 31. August bis 30. September

2020 auf der Gemeindeschreiberei

öffentlich auf und kann

während den Schalteröffnungszeiten

eingesehen werden. Gegen die

Abfassung des Protokolls kann

während der Auflagefrist beim Gemeinderat

schriftlich und begründet

Einsprache erhoben werden (Art.

66, Abs. 2, OgR).

Guttannen, 20. Juli 2020

Der Gemeinderat

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Gesuchsteller:

Irene und Basil Mörikofer,

Seienberg 3, 3046 Wahlendorf

Projektverfasser:

Basil Mörikofer, Seienberg 3,

3046 Wahlendorf

Bauvorhaben:

Wärmetechnische Sanierung Ferienhaus;

Um- und Ausbau des Studios

im Untergeschoss; Erstellen Aussentreppe.

Standort:

Twing 365b, Parzelle Nr. 892, Koordinaten

2´657´926 / ´177´416,

Wohn- und Gewerbezone WG 2

Schutzzone:

Gewässerschutzzone A

Ausnahmen:

Bauten und Anlagen am Gewässer

(Art. 48 WBG)

Auflagestelle:

Gemeindeverwaltung Hasliberg,

6085 Hasliberg Goldern

Einsprachestelle:

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

3800 Interlaken

Auflage- und Einsprachefrist:

bis 31. August 2020

Es wird auf die Gesuchsakten und die

aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb

der Auflage- und Einsprachefrist

einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

und vervielfältigten oder weitgehend

identischen Einsprachen ist

anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu

vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Gemeinde: Hasliberg

Standort: 6083 Hasliberg Hohfluh

Plangenehmigungsverfahren

für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

für:

S-0174675.1

Transformatorenstation CVJM

– Ersatzneubau Trafostation auf

Parzelle 375 der Gemeinde

Hasliberg

Koordinaten: 2625468/1177352

L-0227565.2

24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen

CVJM und

Laueli 89j

– Einführung in die neue TS

CVJM

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat

hat die BKW Energie

AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez, im

Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz

2, 3013 Bern, die oben erwähnten

Plangenehmigungsgesuche

eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom

30. Juli 2020 bis zum 15. September

2020 in der Gemeindeverwaltung

Hasliberg, Urseni 331c, 6085 Hasliberg

Goldern, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann

nach den Artikeln 42-

44 des Enteignungsgesetzes (EntG;

SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes

(SR

Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020

172.021) oder des EntG Partei ist,

kann während der Auflagefrist beim

Eidgenössischen Starkstrominspektorat,

Planvorlagen, Luppmenstrasse

1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben.

Wer keine Einsprache erhebt,

ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch

sämtliche enteignungsrechtlichen

Einwände sowie Begehren um Entschädigung

oder Sachleistung geltend

zu machen. Nachträgliche

Einsprachen und Begehren nach

den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls

beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat

einzureichen.

Ist aufgrund der geltenden COVID-

19-Massnahmen die Einsichtnahme

in die Unterlagen vor Ort für Sie

nur eingeschränkt oder gar nicht

möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen

Starkstrominspektorat

(Tel. 058 595 18 50,

planvorlagen@esti.ch).

Eidgenössisches

Starkstrominspektorat

Planvorlagen

Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf

Bäuertgemeinde

Reuti-Weissenfluh

Ordentliche Versammlung

Mittwoch 19. August 2020 um

20.15 Uhr im Hotel Reuti

(Jägerstübli)

Traktanden:

1. Rechnungsablage

2. Genehmigung des revidierten

Organisations- und Verwaltungsreglements

3. Verschiedenes

Das revidierte Reglement liegt 14

Tage vor und 14 Tage nach der Gemeindeversammlung

beim Bäuertschreiber

Kuster Heinz, Furi 513a

zur Einsicht öffentlich auf.

Der Vorstand


Anzeiger Oberhasli

Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Kraftwerke Oberhasli AG, Grimselstrasse

19, 3862 Innertkirchen

Projektverfasser:

dito Gesuchsteller

Bauvorhaben:

Bodenverbesserung von Weidefläche

mit getrocknetem Schwemmsand aus

dem Zwischenlager Leimboden (Ursprüngliche

Herkunft: Ausgleichsbecken

Leimboden 2014)

Standort:

Alp Gental, Pfäffrigen

Parzellen Nr.

1456

Koordinaten:

2`660`150 / 1`178`050

Nutzungszone:

LWZ - Landwirtschaftszone

Ausnahmen:

Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

(Art. 24 RPG)

Schutzzone:

Gewässerschutzzone A

Auflage- und Einsprachefrist:

bis 31. August 2020

Auflage- und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung Innertkirchen

Grimselstrasse 1, 3862 Innertkirchen

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und

begründet innerhalb der Auflageund

Einsprachefrist einzureichen,

ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innert der

Einsprachefrist angemeldet werden,

verwirken. Bei Kollektiveinsprachen

und vervielfältigten oder weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu

vertreten (Art. 35b BauG).

3862 Innertkirchen, 28. Juli 2020

Bauverwaltung Innertkirchen

Schwellenkorporation

Innertkirchen

Ordentliche Versammlung

Dienstag, 10. September 2020 um

20:00 Uhr im Grimseltor,

1. Obergeschoss

Traktanden

1. Protokoll der ordentlichen Versammlung

vom 10. Dezember

2019

2. Jahresrechnung 2019

3. Ansatz Schwellentelle 2020

4. Orientierung Räumung

Dotierstrecke

5. Verschiedenes

Die Unterlagen zum Traktandum 1

sind im Internet unter

www.schwellenkorporation-innertkirchen

/ Protokolle Versammlungen

publiziert

Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Mimmo Meyer Immobilien GmbH,

Allmendstrasse 33, 3860 Meiringen

Projektverfasserin:

Gisler Architektur und Bauplanung

AG, Sandstrasse 2, 3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Abbruch Gebäude auf den Parzellen

Nrn. 999 und 1802; Neubau Mehrfamilienhaus

mit 8 Wohnungen und

integrierter Autoeinstellhalle.

Standort:

Steinsägestrasse 3, Meiringen, Parzellen

Nrn. 1802 und 999, Mischzone

2, Koordinaten: 2’657’575 /

1’175'175.

Schutzzonen:

Gewässerschutzbereich Au und

ISOS Ortsbild von nationaler Bedeutung

Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020

Auflage- und Einsprachefrist::

24. August 2020

Auflagestelle:

Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,

Postfach 532, 3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und

auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken

einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und

weitgehend identischen Einsprachen

ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu

vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen

und Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt

veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl

der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden

wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Beer-Holz AG, Balmstrasse 51,

3860 Meiringen

Projektverfasser:

Fritz Moor, Planungsbüro,

3857 Unterbach

Standort:

Meiringen, Balmsäge 51,

Parzelle Nr. 294

Nutzungszone:

Arbeitszone 1

Bauvorhaben:

Überdachung Holzlager (12.25m x

18.25m) mit Photovoltaikanlage

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A

Schutzobjekt:

Nein

Ausnahmen:

Keine


Anzeiger Oberhasli

Einsprachefrist:

Montag, 24.08.2020

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,

Rudenz 14, 3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die

aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb

der Auflagefrist einzureichen.

Meiringen, 16.07.2020

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Martin Rieder, Brünigstrasse 72,

3860 Meiringen

Projektverfasserin:

Gisler Architektur und Bauplanung

AG, Sandstrasse 2, 3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Neubau landwirtschaftliches Betriebsgebäude,

Montage PV-Anlage

Standort:

Brünigstrasse 72d, Parzelle Nr.

1456, Koordinaten 2´656´020 /

1´176´200, Landwirtschaftszone

Schutzzone:

Gewässerschutzzone A

Auflagestelle:

Gemeindeverwaltung Meiringen,

Rudenz 14, Postfach 532,

3860 Meiringen

Einsprachestelle:

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

3800 Interlaken

Auflage- und Einsprachefrist:

bis 24. August 2020

Es wird auf die Gesuchsakten und die

aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb

der Auflage- und Einsprachefrist

einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

und vervielfältigten oder weitgehend

identischen Einsprachen ist

anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu

vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Streich Kilian, Brünigstrasse 56,

3860 Meiringen

Projektverfasser:

Ruch Architekten AG, Kirchgasse

1, 3860 Meiringen

Standort:

Meiringen, Zeughausstrasse 7,

Parzelle Nr. 98

Nutzungszone:

Wohnzone 2

Bauvorhaben:

Energetische Sanierung der Gebäudehülle,

vergrössern der Fenster, Einbau

von zwei Dachflächenfenster,

Anbau einer Terasse sowie Neubau

einer Garage mit Abstellraum.

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A

Schutzobjekt:

Keine

Ausnahmen:

Keine

Einsprachefrist:

Montag, 24. August 2020

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,

Rudenz 14, 3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die

aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb

der Auflagefrist auf der Bauverwaltung

Meiringen einzureichen.

Meiringen, 15.07.2020

Bauverwaltung Meiringen

Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020

Einwohnergemeinde Meiringen

Verkehrsmassnahmen /

Sperrung Lengenacherstrasse

/ Lengenacherweg

Infolge Grabarbeiten für die Werkleitungsanschlüsse

Lengenacherstrasse

und Lengenacherweg ist

vom

03.08.2020 bis ca. 14.08.2020 im

Bereich Lengenacherstrasse 29 /

31 die Durchfahrt gesperrt. Der

Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

03.08.2020 bis ca. Ende September

2020 ist ebenfalls der Lengenacherweg

komplett gesperrt.

Es ist kein Durchgang für Fussgänger

sowie Velofahrer möglich.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Alpen Energie /

Einwohnergemeinde Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 10. August 2020, 20.00 Uhr,

in der Aula Kapellen Meiringen

Traktanden

1. Jahresrechnung 2019

a. Orientierung / Gesamtüberblick

b. Jahresrechnung 2019;

Genehmigung

2. Abschluss Verpflichtungskredit

Anpassungen und Ausgestaltungen

Casinoplatz - Kenntnisnahme

3. Genehmigung einer zusätzlichen

unbefristeten 100%-Stelle für die

Abteilung Infrastruktur

4. Betreuungsgutscheinsystem

5. Diverse Informationen

6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1

– 5 liegen vom 10. Juli bis 10. August

2020 in der Gemeindeschreiberei zur

Einsichtnahme öffentlich auf. Informationen

zu den Traktanden finden

Sie auch in der Gemeindezeitung


Anzeiger Oberhasli

„aufwind“ sowie auf unserer Website

www.meiringen.ch.

Die Versammlung ist öffentlich.

Stimmberechtigt sind alle in kantonalen

Abstimmungen stimmberechtigten

Frauen und Männer, sofern sie

mindestens seit 3 Monaten in der Gemeinde

Meiringen Wohnsitz und das

18. Altersjahr erreicht haben.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse

sind innert 30 Tagen nach

der Versammlung schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,

3800 Interlaken einzureichen (Art.

63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz,

VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits-

und Verfahrensvorschriften

ist an der Versammlung sofort zu beanstanden

(Art. 49a Gemeindegesetz;

Rügepflicht).

Das Protokoll dieser Versammlung

liegt spätestens zehn Arbeitstage

nach der Versammlung während

dreissig Tagen bei der Gemeindeschreiberei

Meiringen öffentlich auf

und ist auf www.meiringen.ch einsehbar.

Während der Auflage kann

schriftlich und begründet Einsprache

beim Gemeinderat erhoben werden.

Wir bitten die Bevölkerung frühzeitig

zu erscheinen, da die Teilnehmer

wegen den Coronaschutzmassnahmen

erfasst werden müssen.

Besten Dank.

Gemeinderat Meiringen

Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Baupublikation

Bauherrschaft:

Bäuertkorporation Geissholz,

p.Adr. Walter Maurer, Geissholz

146a, 3860 Schattenhalb

Projektverfasser:

Hasliplan GmbH, Mühle 310D,

6085 Hasliberg Goldern

Bauvorhaben:

Neubau Schweinestall

Standort:

Chrüterenläger 358a, Parzelle Nr.

63, Koordinaten 2'654'282 /

1'172'078, Landwirtschaftszone

Schutzzonen:

– Gewässerschutzbereich A

– Jagdbanngebiet

Ausnahmen:

– Bauvorhaben ausserhalb der

Bauzone (Art. 24 RPG)

– Baute im Naturschutzgebiet

(Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis:

24. August 2020

Auflagestelle:

Gemeinde Schattenhalb, Willigen,

3860 Schattenhalb

Es wird auf die Gesuchsakten und auf

die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet beim

Regierungsstatthalteramt Interlaken-

Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken

einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb der Auflage-

und Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4

BauG). Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG). Verfügungen und

Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,

wenn die Postzustellung wegen

der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art.

35d BauG).

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Baupublikation

Bauherrschaft:

Hotel Rosenlaui AG, Christine

Kehrli, Rosenlaui, 3860 Rosenlaui

Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020

Bauvorhaben:

Aufstellen Brennholzunterstand bei

Hotel Rosenlaui

Standort:

Rosenlaui 387, Parzelle Nr. 596, Koordinaten

2'654'654 / 1'170'097, Landwirtschaftszone

Schutzzone:

– Gewässerschutzbereich Au

– Jagdbanngebiet

Schutzobjekt:

schützenswertes K-Objekt

Ausnahme:

– Bauvorhaben ausserhalb der

Bauzone (Art. 24 RPG)

– Baute in Waldnähe (Art. 25

KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist:

24. August 2020

Auflagestelle:

Gemeinde Schattenhalb, Willigen,

3860 Schattenhalb

Es wird auf die Gesuchsakten und auf

die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet beim

Regierungsstatthalteramt Interlaken-

Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken

einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb der Auflage-

und Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4

BauG). Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG). Verfügungen und

Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,

wenn die Postzustellung wegen

der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art.

35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden

Erleichterungen im Sinne von Art. 16

Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli


Anzeiger Oberhasli

Oberhasli

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6,

Brienzwiler - Schattenhalb

Gemeinde: Meiringen / Schattenhalb

Realisierung Wildwarnanlage (WWA

Mäderen)

Teilstrecke:

Mäderen (Koord. von 2'650'264

/1'177'380 bis 2'657'352 / 1'174'795)

Dauer:

Tiefbauarbeiten inkl. Kabelzug: KW

33 bis KW 41

Montage Signale: KW 45 bis KW 46

Ausnahmen:

Keine

Verkehrsführung:

Teilweise lokaler Einspurverkehr auf

Sicht über ca. 50 Meter

Einschränkungen:

Lokale einspurige Verkehrsführung,

Verkehrsregelung von Hand

Grund der Massnahme:

Bau von neuen LED-Signalisationen

an 8 Standorten inkl. Strom-Zuleitungen

am Strassenrand.

Rechtliche Hinweise:

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz

vom 4. Juni 2008 (SG, BSG

732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung

vom 29. Oktober 2008 (SV,

BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse

die Verkehrsabwicklung

erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis

für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

3003 Bern, 27. Juli 2020

Armasuisse

Kirchenanzeiger

31. Juli – 06. August 2020

Evangelisch-reformierte

Kirch ge mein den

Meiringen

Montag, 14.00 Uhr: Spielnachmittag

im Clubraum KGH. – Mittwoch,

15.00 - 17.00 Uhr: Pfarrerin im

Schatten, Gespräche am Friedhof,

nur bei schönem Wetter. 16.30 Uhr:

Führungen Michaelskirche, Ausgrabungen

und Turm.

Hasliberg

Montag, 12.30 Uhr: Mändigs-Träff,

gemeinsames Mittagessen im Hotel

Steingletscher. Treffpunkt 12.30 Uhr

im Hotel. Vor dem Mittagessen Wanderung

zum Gletschersee. Treffpunkt

11.00 Uhr am Parkplatz vor

dem Hotel. Abfahrt ab Hasliberg

10.00 Uhr. Abfahrt zum Mittagessen

11.30 Uhr. Anmeldung bis 31. Juli

bei Ivana Fucik Tel: 033 971 26 79.

Möchten Sie Gottesdienste zu

Hause hören? Alle Audio Andachten

zum Nachhören sind neu unter

www.refkgm.ch AGENDA Zuhören

aufgeschaltet - weitere Gottesdienste

im Radio BeO und SRF2.

Innertkirchen

Sonntag: Gottesdienst in Gadmen

(siehe dort), kein Gottesdienst in Innertkirchen.

Dienstag, 12.00 Uhr: Mittagstisch

für Seniorinnen und Senioren im

Restaurant Urweider.

Telefon-Dienst: Beat Abegglen,

033 971 39 49

(Pfarramt Innertkirchen).

Guttannen

Kein Gottesdienst in Guttannen.

Telefon-Dienst: Beat Abegglen,

033 971 39 49

(Pfarramt Innertkirchen).

Gadmen

Sonntag, 10 Uhr (!) Schwarzenbrunnen-Gadmen,

Freiluft-Gottesdienst

und Taufe, mit Pfrin. Marianne Nyfeler

und Iris Jaggi und Alexandra Meyer

am Örgeli. Anschliessend Gelegenheit

zum Bräteln. Die Kirchgemeinde offeriert

Süssgetränke. Schwarzenbrunnen:

in Obermad beim Camping

geradeaus per Auto oder zu Fuss in 15

Min. ab Postauto-Haltestelle Obermad

(Meiringen ab 8.50 Uhr, Innertkirchen

ab 9.02 Uhr, Obermad an 9.24 Uhr).

Bei Regen 10 Uhr in der Kirche. Für

Infos: Annemarie Huber: 079 484 03

13. Alle sind herzlich eingeladen (!

statt 11 Uhr).

Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020

Vom 3. – 7.8. bin ich in den Ferien,

Eure Pfrin. Marianne Nyfeler.

Telefon-Dienst: Beat Abegglen,

033 971 39 49

(Pfarramt Innertkirchen).

Römisch-katholische

Kirchgemeinden

Meiringen

Samstag, 1. August, 17.15 Rosenkranzgebet,

18.00 Eucharistiefeier

Sonntag, 2. August, 11.00 Eucharistiefeier,

Freitag, 7. August, 09.00

kein Gottesdienst

Brienz

Sonntag, 2. August, 09.30 Eucharistiefeier,

Donnerstag, 6. August

09.00 kein Gottesdienst

Hasliberg Hohfluh

Sonntag, 2. August

09.30 Eucharistiefeier

Kollekte: 1./2. August

Jugendhilfe Don-Bosco Werke

Nichtamtlicher Teil

Freikirchen

Christliches Begegnungs -

zentrum (CBZ)

Freitag, 31. Juli, 19.30 Uhr: Gentlemen’s

Talk

Sonntag, 02. August, 09.00 Uhr:

Brunch, Anschliessend Zeugnis-

Gottesdienst

Kino

31. Juli – 07. August 2020

Freitag, 31. Juli 2020, 20:00

Sous la peau (Robin Harsch)

Dokfilm, F/d, ab 10/12 J

Samstag, 01. August 2020

Das Kino ist geschlossen

Sonntag, 02. August 2020, 19:00

Edelweiss Revolution (Frédéric

Baillif) Komödie, D, ab 12/16 J

Montag, 03. August 2020, 20:00


1. August – Älplerbuffet mit Musik

inklusive Abendeintritt in die Aareschlucht ab 18:30 Uhr.

Erwachsene CHF 42.00, Kinder bis 12 Jahre CHF 20.00.

Wir freuen uns auf euch! Jetzt einen Tisch reservieren: 033 971 32 14

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Anzeiger Oberhasli

Sous la peau (Robin Harsch) Dokfilm,

F/d, ab 10/12 J

Mittwoch, 05. August 2020, 14:00

Pinocchio (Matteo Garrone)

Familienfilm, D, ab 8/10 J

Donnerstag, 06. August 2020,

20:00 The Bra (Veit Helmer)

(Film ist ohne Dialog)

Komödie, Orig/d, ab 16 J

Freitag, 07. August 2020, 20:00

The Bra (Veit Helmer)

(Film ist ohne Dialog)

Komödie, Orig/d, ab 16 J

Veranstaltungen

Göttanner Märt

Am 8. August und am 5. September

2020 von 09:00 – 16:00 Uhr ist auf

dem Platz vor dem Gemeindehaus

und neu im Pfarrgarten wieder ein

Märt Tag.

Infolge der Situation Covid-19 wird

es ein anderer Märt sein. Trotz Abstand

halten und Hygienemassnahmen

finden alle Interessierte ein

breites Sortiment vor.

Ob gebacken oder gebraten, genäht

oder geleimt, getrocknet oder geräuchert.

Von Papierwaren, über genähte

Kleidung, Stickwaren, Teppiche, gefaltete

Bücher, Lederwaren, Kristalle,

selbstgemachtes aus der Küche und

vom Hof, die grosse vielfältige Auswahl

ist immer wieder faszinierend.

Auch gegen Hunger und Durst ist

gesorgt. Wer zwischen durch mal

eine Pause braucht, kann sich ein

Fläschli-Getränk oder und z.B.

einen Chäsbrätel oder Bratwurst

gegen den Hunger und Gluscht an

einem der Märtstände kaufen.

Der Märt ist neben dem „chrämerlen“

auch ein beliebter Begegnungsort

für Einheimische und

Auswärtige geworden. Auch wer

nichts kaufen möchte, kommt an

diesen Ort, um zu diskutieren und

zum „dorfen“. In diesem Jahr aber

mit Abstand.

Die Märtleute laden alle ganz herzlich

ein, vorbeizukommen, zu

schauen, konsumieren, geniessen

und einen schönen Tag in unserem

Bergdorf zu verbringen.

Der Märt findet nur bei trockner

Witterung statt.

Aktuelle Info über dir Durchführung

(Wetter & Covid-19):

www.goettannermaert.ch

Ein Besuch lohnt sich immer!

Wir freuen uns auf Sie!

D’Märtliit vun Göttannen

Prüfungserfolge

Kaspar Wyss

Zimmermann EFZ

Lieber Kaspar

Wir gratulieren dir ganz herzlich zur

erfolgreichen Abschlussprüfung als

Zimmermann EFZ und wünschen

dir für deinen weiteren Lebensweg

alles Gute.

Deine Eltern und Geschwister

Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020

Sibylle Kunz und Sandra Kunz,

Brünigen

Sozialpädagogin HF und

Holzbildhauerin EFZ

Wir gratulieren Euch ganz herzlich

zu den erfolgreichen Abschlussprüfungen.

Wir sind stolz auf Euch und wünschen

für die Zukunft nur das

Beste.

Eure Familie

Mütter- und Väterberatung

im Haslital

Kostenlose Beratung für Eltern und Bezugspersonen

von Kindern ab Geburt

bis 5 Jahre.

Unter 031 552 16 16 beraten wir sie von

Montag bis Freitag bis am Abend.

Weitere Informationen sowie Termine für

Einzelberatungen, Gruppenberatungen

und Babymassage in Ihrer Nähe finden

sie auf www.mvb-be.ch

Ihre Druckerei im Haslital



Hebe deine Augen auf zu den Bergen,

von welchen dir Hilfe kommt.

Traurig, aber mit vielen schönen Erinnerungen müssen wir von unserem

lieben Bruder, Schwager, Onkel, Grossonkel, Götti, Cousin und Freund

Daniel Willi

Transportunternehmer

29. Mai 1952 – 26. Juli 2020

Abschied nehmen.

Auf einer schönen Bergwanderung hat

sein Herz plötzlich aufgehört zu schlagen.

Dani wir alle danken dir für alles, was du

für uns getan hast. Du wirst immer in unseren

Herzen weiterleben. Wir werden dich nie vergessen.

In stiller Trauer:

Andreas Willi und Helene Willi

Marie-Luise Ming-Willi

Ines und Stefan Wehren-Ming mit Lisa

Kathrin Ming und Alex Huber

Simon und Ursi Willi-Otth

Monika Willi

Christian Willi

Simon und Silvia Willi-Imfeld mit Kilian und Ronny

Infolge Corona, findet die Trauerfeier und Urnenbeisetzung im engsten

Familienkreis statt.

Herzlichen Dank an alle, die Dani im Leben Gutes erwiesen haben.

Anstelle von Blumen gedenke man dem Förderverein SPITEX Hasliberg,

(Vermerk Daniel Willi), IBAN: CH44 0852 1001 8936 9212 7

Traueradresse: Marie-Luise Ming-Willi, Mühle 315 B, 6085 Hasliberg Goldern

Gilt als Leidzirkular


Hasliberg Hohfluh,

Unser Herz will dich halten.

26. Juli 2020 Unsere Liebe dich umfangen.

Unser Verstand muss dich gehen lassen.

Denn deine Kraft war zu Ende und deine Erlösung Gnade.

Traurig nehmen wir Abschied von meinem geliebten Gatten, unserem herzensguten

Vater, Schwiegervater und Grossvater

Sepp Blatter-von Bergen

6. Januar 1943 bis 26. Juli 2020

Er durfte heute nach langer schwerer Krankheit im Kreis seiner geliebten Familie friedlich

einschlafen.

In stiller Trauer:

Vreni Blatter-von Bergen

David und Eva Blatter mit Silvan und Isabel

Heinz und Beatrice Blatter-Balmer mit Marc und Nora

Ursula und Markus Haselbeck-Blatter mit Luca und Lara

Verwandte, Freunde und Bekannte

Sie sind herzlich eingeladen zur Urnenbeisetzung und zum Trauergottesdienst am Montag,

3. August 2020 um 10:30 in Meiringen. Treffpunkt vor der Kirche.

Traueradresse: Vreni Blatter-von Bergen, Obererli 100 B, 6083 Hasliberg Hohfluh

Anstelle von Blumen gedenke man dem Förderverein SPITEX Hasliberg, PC 30-26305-2

(Vermerk: Sepp Blatter-von Bergen)


Herzliche Gratulation

Die Ghelma AG Spezialtiefbau gratuliert ganz herzlich zum Ausbildungsabschluss:

«Aussergewöhnliche

Aufträge in einem

innovativen und

motivierenden

Umfeld umsetzen.»

Marc Einfeldt Zweitausbildung als Grundbauer EFZ mit Auszeichnung

Matthias Reber EMBA Business Engineering

Kathrin Kunz MAS Digital Marketing and Communication Management

Herzlichen Dank für euren grossartigen Einsatz und eure zuverlässige Arbeit.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit euch.

v. l. n. r.: Marc Einfeldt, Matthias Reber, Kathrin Kunz, Christian Ghelma

www.gstb.ch

Unser Geschäft bleibt vom 24. August bis am

14. September 2020 geschlossen. Inserate

und amtliche Publikationen für den Anzeiger

Oberhasli werden per Mail oder in unserem

Briefkasten beim Büro entgegen genommen.

Für Todesanzeigen und Drucksachen sind wir

per Mail oder Telefon gerne für Sie da.

Pauli AG Druck & Verlag | Kirchgasse 1 | 3860 Meiringen | 033 971 32 71 | info@paulidruck.ch


Zu vermieten ab 1. November

oder nach Vereinbarung im oberen

Dorfzentrum von Meiringen,

trotzdem ruhig gelegen: sehr

schöne, zeitgemäss möblierte, NR

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mit Galerie

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Monat inkl. NK

– in neuzeitlicher Liegenschaft

– mit Lift

– Kelleranteil

033 971 14 00 oder

079 311 21 24

Mittwoch, 5. August

Sommerwanderung

Treffpunkt Bahnhof

Meiringen, 13.15 Uhr

Wir fahren mit dem Postauto bis

Schwendiwald und wandern gemütlich

auf dem Kulturweg nach

Geissholz, wo uns ein

feines Zvieri erwartet.

Rückfahrt 16.27 ab Geissholz

Dorf.

Servicemitarbeiterin

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selbständige Person.

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oder nach Vereinbarung.

Gute Deutschkenntnisse.

Bewerbungen an:

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Willigen, 3860 Schattenhalb

033 971 10 44, www.hoteltourist.ch

info@hoteltourist.ch

FoK - Ferientage für

Senioren

Mi. 12. August, 11.00-16.00

Uhr im Kirchgemeindehaus –

Ferientag mit Apéro, Mittagessen

und Vortrag über eine Reise

von Usbekistan nach Georgien.

Kosten Fr. 20.-. Anmeldung bis

5. August an Liselotte Raess,

033 971 11 65

Mi. 26. August, Ausflug in die

Gadmer Dolomiten mit Mittagessen

in der Gadmer Lodge.

Kosten Fr. 45.- inkl.

Mittagessen (ohne Getränke).

Treffpunkt: Meiringen Postautostation,

11.00 Uhr.

Infos und Anmeldung bis

19. August an Liselotte Raess,

033 971 11 65

Energieberatung

Kaspar Winterberger

Postfach 696, 3860 Meiringen

Tel. 033 971 84 45

www.dieenergieberatung.ch

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Unsere Öffnungszeiten

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