03.08.2020 Aufrufe

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Gruppen-Erlebnisse

2020

Natürlich. Vielfältig.

Tipps für Gruppenreisen - Reiseangebote - Erlebnisbausteine


Ihre Urlaubsregion

Hamburg

HEIDE-

BLÜTENTAL

Uelzen

Schweimke

1

REPKER

SCHNUCKEN

HEIDE

Dedelstorf 8

6-7

WITTINGEN

Bhf.

2-4

Celle

5

RÖSSENBERG HEIDE

(OERRELER

HEIDE)

9

Bhf.

10

Vorhop

Bhf.

Schönewörde

Bhf.

Salzwedel

Ummern

Bhf. 11

12

Grußendorf

14

16-19

Bhf.

Triangel

15

13

Hannover

Bhf.

Bhf.

20

FAHLE

HEIDE

21

GIFHORNER

HEIDE

Röttgesbüttel

Bhf.

Bhf.

Bhf.

Wolfsburg,

Berlin

Helmstedt

Peine

Bhf.

22

10 km

Braunschweig

1. Museum im Dorf Lüben

2. Altstadt Wittingen

3. Privatbrauerei Wittingen

4. Junkerhof, Wittingen

5. Schulmuseum, Steinhorst

6. Kloster Isenhagen, Hankensbüttel

7. Otter-Zentrum, Hankensbüttel

8. Traditionsgebäude Standort Dedelstorf

9. Jagdmuseum Wulff, Oerrel

10. Haus der Landschaft, Knesebeck

11. Wassermühle Wahrenholz

2

12. Museum Burg Brome

13. ET-Zweiradmuseum, Grußendorf

14. Heimatmuseum Müden (Aller)

15. Moorbahn, Westerbeck

16. Internationales Mühlenmuseum, Gifhorn

17. Schloss Gifhorn mit Historischem Museum

18. Altstadt Gifhorn

19. EMMA – Museumswohnung im Kavalierhaus, Gifhorn

20. NABU-Artenschutzzentrum, Leiferde

21. Kinomuseum, Vollbüttel

22. Meine(r) Stube, Meine


Auf einen Blick

Regionskarte

2

Was liegt wo? Die Übersichtskarte

der Region zeigt es

Ihnen.

Reiseangebote

Unsere fertig geschnürten

Reisepakete für Ihre Gruppenreise.

6

Tipps für die

Reiseplanung

Informationen für Ihre

Gruppenreise.

11

3

Reiseberatung

Individuelle Angebotserstellung

und vieles mehr. Was

können wir für Sie tun?

Gemeinsam

auf Tour

Gruppenspaß mit unseren

Angeboten und Führungen.

4

9

Erlebnis-Bausteine

Stellen Sie sich Ihre Wunschreise

zusammen.

11

Veranstaltungen

Dorffeste, Schützenfeste und

Sommerfeste sowie kulturelle

Highlights.

Unterkünfte

für Gruppen

In diesen Unterkünften fühlt

sich Ihre Gruppe gut aufgehoben.

Allgemeine

Geschäftsbedingungen

(AGB)

für unsere Reiseangebote

12

14

Reiseberatung

Was können wir für Sie tun?

Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Aufenthalt in

der Südheide Gifhorn nach Ihren Wünschen

zu organisieren und unterstützen Sie bei

Ihrer Reiseplanung. Wir erstellen Ihr maßgeschneidertes

Reiseprogramm und finden

Ihre ideale Unterkunft. Denn wir möchten,

dass Sie sorgenfrei in Ihren Urlaub in der

Südheide starten können.

Unser

Service

• Buchung von

Reiseangeboten

• Individuelle

Gruppenreisen

• Ihr Wunsch-

Reiseprogramm

• Vermittlung von

Gästeführungen

Touristinformation Gifhorn

Marktplatz 1

38518 Gifhorn

Tel. 05371 937880

info@suedheide-gifhorn.de

Touristinformation Wittingen

Lange Straße 29

29378 Wittingen

Tel. 05831 9934900

urlaub@suedheide-gifhorn.de

• Buchung von Hotels

• Prospektversand

Öffnungszeiten:

Mai - Sept.: Mo. - Do. 9 -18 Uhr,

Fr. 9 - 15 Uhr, Sa. 9:30 - 13 Uhr

Okt. - April: Mo. - Do. 9 - 17 Uhr,

Fr. 9 - 15 Uhr

www.suedheide-gifhorn.de

Öffnungszeiten:

Mai - Sept.: Mo. - Do. 9 - 12:30 u. 13:30 - 17 Uhr,

Fr. 9 - 15 Uhr, Sa. 9:30 - 13 Uhr

Okt. - April: Mo. - Do. 9 - 12:30 u. 13:30 - 17 Uhr,

Fr. 9 - 15 Uhr

3


Gemeinsam auf Tour

Erstaunliche Vielfalt im Süden der Lüneburger Heide

4

Die Südheide Gifhorn ist das

südliche Tor zur Lüneburger

Heide. Die Region befindet

sich mitten in Deutschland

und ist damit für einen

Wochenendaufenthalt oder

eine Tagestour sehr gut zu

erreichen. Wolfsburg mit der

Autostadt, die Löwenstadt

Braunschweig, Celle und

Lüneburg sind unsere Nachbarn.

Natürlich kann man die Südheide

hervorragend alleine

oder zu zweit genießen –

aber gemeinsam macht es

manchmal noch viel mehr

Spaß! Denn die Südheide

ist erstaunlich vielfältig. Mit

Ihrem Verein oder Ihrer

Gruppe sind Sie in der Südheide

Gifhorn richtig gut aufgehoben.

Hier können Sie

gemeinsam Interessantes,

Lustiges und Einzigartiges

erleben.

Entdecken Sie in unserer

Urlaubsregion die abwechslungsreichen

Heide-, Moorund

Wasserlandschaften,

tolle Sehenswürdigkeiten,

historische Gebäude, interessante

Museen und vor

allem freundliche und humorvolle

Menschen.

In diesem Heft finden Sie

unsere Angebots-Highlights

für Gruppen, Reiseangebote

und Führungen. Wir erstellen

Ihnen auch gerne ein

individuelles Angebot, maßgeschneidert

für Sie und

Ihre Mitreisenden. Unser

Service ist selbstverständlich

kostenfrei.


In der Südheide Gifhorn

erwarten Sie attraktive

Gruppen-Erlebnisse. Touristische

Highlights sind

beispielsweise das Internationale

Mühlenmuseum

in Gifhorn mit seinen 14

originalgroßen Mühlen aus

der ganzen Welt und das

europaweit einzigartige

Otter-Zentrum in Hankensbüttel.

Außerdem können

Sie eine der ältesten Privatbrauereien

der Welt besichtigen

oder eine Fahrt

mit der Moorbahn in das

Große Moor unternehmen.

Die Landschaft der Region

zeichnet sich durch ihre

Vielfalt aus: lilafarbene

Heideflächen, Flüsse und

Seen, Wälder und Moore.

Aber nicht nur die Natur,

sondern auch die Kultur

ist ungemein bunt, interessant

und lebhaft. So gibt es

beispielsweise ein Kloster,

eine Burg, ein Welfenschloss,

einen Glocken-Palast

und viele Museen zu

unterschiedlichsten Themen

wie Jagd, Schule oder

Kino.

Gutes Tier-

Erlebnis Essen

Tipps

Gutes Essen ist bei Gruppenreisen

besonders

wichtig, und auch da

wissen wir zu überzeugen.

Spargel, Heidelbeeren,

Heidschnucke und natürlich

die leckeren Heidekartoffeln

kommen hier regelmäßig

auf die Teller. Und

selbstverständlich bieten

wir auch die passenden

Unterkünfte in Gruppengröße.

5


Reiseangebote

Hinweise zu unseren Reiseangeboten

Anbieter der folgenden

Reiseangebote ist die

Südheide Gifhorn GmbH,

sofern nicht anders angegeben.

Bitte beachten Sie,

dass sich bei Änderungen

der Teilnehmerzahlen bei

den Reiseangeboten gegebenenfalls

auch der Preis

ändert.

Transferfahrten zu bzw.

zwischen den einzelnen

Programmpunkten sind

nicht enthalten. Alle Reiseangebote

sind nicht in

all ihren Bestandteilen

für Menschen mit einge-

schränkter Mobilität geeignet.

Die Reiseleistungen (z. B.

Führungen) werden in

deutscher Sprache erbracht.

Hinweise zum Abschluss

einer Reiseversicherung

finden Sie in unseren Allgemeinen

Geschäftsbedingungen

(AGB) für unsere

Reiseangebote im Absatz 6

(s. Seite 14). In den

Absätzen 3 und 6 finden

Sie Zahlungsmodalitäten

und Stornierungsbedingungen

(s. Seiten 14-15).

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(AGB)

für unsere Reiseangebote

finden Sie in diesem Heft

auf den Seiten 14-15. Dort

finden Sie auch Regelungen

zu Stornierungen und

Mängelanzeigen. In unserem

„Formblatt zur Unterrichtung

des Reisenden

bei einer Pauschalreise der

Südheide Gifhorn GmbH

nach § 651 a BGB“ (Seite 15)

finden Sie die wichtigsten

Rechte nach der Richtlinie

(EU) 2015/ 2302 für unsere

Mehrtagesangebote.

Angebote mit

Übernachtungen

Club-

Wochenende

Das wird Ihrer Gruppe gefallen: Deftige

Speisen bei Pater Laurentius,

spannende Einsichten im Mühlenmuseum

und eine Fahrt in das

Große Moor.

Und so könnte Ihr Aufenthalt

aussehen (Vorschlag):

1. Tag: Anreise nach Gifhorn in

Eigenregie und Übernachtung in

6

Ihrer gewählten Unterkunft. Machen

Sie am frühen Abend einen

Bummel durch Gifhorn und kehren

zum Abendessen ein.

2. Tag: Der Vormittag steht zur

freien Verfügung. Am Nachmittag

stehen Moorbahnfahrt und Landcafé

auf dem Programm. Am Abend

erwartet Sie Pater Laurentius im

Schloss Gifhorn.

3. Tag: Heute besuchen Sie das

Mühlenmuseum. Im Anschluss

steht im Trachtenhaus ein Imbiss

für Sie bereit.

Leistungen:

• Zwei Übernachtungen inkl.

Frühstück im Doppelzimmer mit

Dusche/WC

• Pater Laurentius im Schloss

Gifhorn: Bewirtung durch

Pater Laurentius, Vorspeise

(hausgebackenes Klosterbrot,

Griebenschmalz, Landpastete,

Klostersenf), Hauptgang

(mariniertes Huhn, gesottenes

Fleisch, Backwurst, Sauerkraut,

Sauerrahm, Pellkartoffeln),

1 Schwarzbier und 1 Verdauungselixier

• Fahrt mit der Moorbahn in das

Große Moor bei Westerbeck

(ca. 2,5 Stunden)

• Kaffee satt und ein Stück Torte

(Auswahl vom Kuchenbuffet) im

Landcafé Neubokel

• Eintritt Int. Mühlenmuseum

• Imbiss im Mühlenmuseum:

Kartoffelsuppe mit Würstchen

Reisezeitraum:

April bis Oktober 2020 (täglich)

Preise pro Person (ab 10 Pers.):

147,50 € im Landcafé Neubokel

152,50 € im Hotel Deutsches Haus

(Dependance)

157,50 € im Hotel garni Ratsschänke

157,50 € im Gasthaus Schaper

177,50 € im Hotel Deutsches Haus

(Stammhaus)

Informationen zu den Unterkünften

s. Seiten 12/13. Weitere Unterkünfte

auf Anfrage möglich.

Zusätzlich buchbar:

Führung im Mühlenmuseum oder

Historische Stadtführung Gifhorn

(ca. 1,5 Stunden, max. 25 Pers.):

60,00 €


Gifhorner

Schlemmerwochenende

Highlights der

Südheide Gifhorn

Faszination

Mühlen und

Heide

Erholen, entspannen, abschalten

– und schlemmen! Im Schlossrestaurant

wird für Sie der „Besoffene

Ochse in Rotwein“ aufgetischt. Ein

kulturelles Highlight erwartet Sie

beim Besuch im Mühlenmuseum

mit dem selbstgebackenen Steinofenbrot.

Am Abend erwartet Sie

die typische Lüneburger-Heide-Spezialität,

ein nach alter Rezeptur zubereiteter

Heidschnuckenbraten.

Leistungen:

• Zwei Übernachtungen inklusive

Frühstück im DZ mit Dusche/WC

• „Besoffener Ochse“

(Rinderstreifen in Rotwein mariniert

und geschmort, Möhrengemüse

und Kartoffelklöße) im

Schlossrestaurant

• Eintritt in das Int. Mühlenmuseum

• Müllerteller im Mühlenmuseum

(belegte Mühlenbrotscheibe)

• Heidschnuckenbraten „Hermann

Löns“ mit Thymiansoße, Waldpilzen,

Speckbohnen, Preiselbeeren

und Kroketten, Heusüppchen

vorweg im Restaurant

Deutsches Haus

• Ein Glas Honig vom Heideimker

Reisezeitraum:

15.03. - 31.10.2020 (täglich)

Preise pro Person:

139,50 € im Landcafé Neubokel

144,50 € im Hotel Deutsches Haus

(Dependance)

149,50 € im Hotel garni Ratsschänke

149,50 € im Gasthaus Schaper

169,50 € im Hotel Deutsches Haus

(Stammhaus)

Informationen zu den Unterkünften

s. Seiten 12/13. Weitere Unterkünfte

auf Anfrage möglich.

Erleben Sie die Highlights unserer

Region. Entdecken Sie Fischotter,

Marder, Dachse und Hermeline

im Otter-Zentrum Hankensbüttel

sowie das Heidekloster Isenhagen

in Hankensbüttel. Unternehmen Sie

eine Reise durch elf Länder an nur

einem Tag im Mühlenmuseum, entdecken

Sie die Russisch-Orthodoxe

Holzkirche und das Historische

Museum im Schloss.

Leistungen:

• Drei Übernachtungen inkl.

Frühstück im Doppelzimmer mit

Dusche/WC

• Eintritte: Otter-Zentrum, Kloster

Isenhagen, Int. Mühlenmuseum,

Russisch-Orthodoxe Holzkirche,

Museum im Schloss Gifhorn

Reisezeitraum:

01.04.-15.10.2020 (täglich)

Preise pro Person:

132,00 € im Landgasthaus Krendel,

Wahrenholz

139,50 € im Gasthof Schönecke,

Wahrenholz

142,50 € im Gasthaus Pasemann,

Hankensbüttel-Emmen

177,00 € im Landhotel Heiner Meyer,

Wahrenholz

Informationen zu den Unterkünften

s. Seite 13. Weitere Unterkünfte auf

Anfrage möglich.

Erleben Sie eines der beliebtesten

Ausflugsziele in der Lüneburger

Heide!: Das Mühlenmuseum in

Gifhorn beherbergt 14 Mühlen aus

den Ländern dieser Erde. Sie übernachten

im Hotel am Bernsteinsee,

nur wenige Kilometer von Gifhorn

entfernt. Der 9,5 Hektar große

Bernsteinsee liegt in einer malerischen

Wald-, Heide- und Moorlandschaft

und verfügt über einen

großflächigen Badestrand. Diverse

Freizeitmöglichkeiten wie Wasserski,

Kartfahren und Bogenschießen

werden zusätzlich angeboten.

Leistungen:

• Zwei Übernachtungen inkl.

Halbpension im Doppel- oder

Einzelzimmer im Hotel Bernsteinsee

• Eintritt in das Int. Mühlenmuseum

• Mittagsimbiss im Mühlenmuseum:

Müllerteller (belegte Brote) oder

Kartoffelsuppe mit Würstchen

• Fahrt mit der Moorbahn in das

Große Moor (ca. 2,5 Stunden)

Reisezeitraum:

April bis Oktober 2020 (täglich)

Preise pro Person (ab 18 Personen):

ab 159,50 €

pro Person im Doppelzimmer

ab 189,50 €

pro Person im Einzelzimmer

Weitere Informationen zur Unterkunft

s. Seite 13.

Zusätzlich buchbar:

Führung im Mühlenmuseum oder

Historische Stadtführung (ca. 1,5

Stunden, max. 25 Pers.): 60,00 €

7


Tagesangebote

Gifhorn – die

Mühlenstadt

Das Int. Mühlenmuseum mit seinen

14 originalgroßen Mühlen hat Gifhorn

zur Mühlenstadt gemacht.

Verbringen Sie einen Tag in Gifhorn

und entdecken Sie die Mühlen und

die Altstadt.

Und so könnte Ihr Aufenthalt aussehen

(Vorschlag):

10:00 Uhr Stadtführung

12:00 Uhr Eintritt Mühlenmuseum

12:15 Uhr Imbiss Mühlenmuseum

13:00 Uhr Führung Mühlenmuseum

Leistungen:

• Eintritt Int. Mühlenmuseum

• Imbiss im Mühlenmuseum:

Kartoffelsuppe mit Würstchen

• Führung im Mühlenmuseum

(ca. 1,5 Stunden)

• Kleine Stadtführung (ca. 1 Stunde)

Reisezeitraum:

15.03. - 31.10.2020 (täglich)

Preis pro Person (ab 15 Personen):

23,50 €

Wittingen – die

Brauereistadt

8

Bei einer Stadtführung lernen Sie

die Stadt Wittingen kennen, bevor

Sie eine der ältesten Privatbrauereien

Deutschlands besichtigen. Sie erhalten

einen Einblick in die heutige

Bierproduktion und die Geschichte

des Bieres. Im Anschluss erwarten

Sie ein rustikaler Imbiss und eine

Bierverkostung.

Und so könnte Ihr Aufenthalt aussehen

(Vorschlag):

16:00 Uhr Stadtführung

18:00 Uhr Führung Brauerei

19:00 Uhr Imbiss und Verkostung

Leistungen:

• Fachkundige Führung mit Besichtigung

einiger Produktionsstätten

der Wittinger Brauerei (1 Stunde)

• Wittinger-Produktverkostung

mit Schlachteplatte (verschiedene

Wurstsorten), Brot und Brötchen

(1-3 Stunden)

• Stadtführung (ca. 1,5 Stunden)

Reisezeitraum:

08.01. - 29.05.2020 und

02.09. - 18.12.2020

Mittwoch, Donnerstag und Freitag

(Start Brauereiführung 18:00 Uhr)

Preis pro Person (ab 20 Personen):

27,50 €

Hankensbüttel –

Otter und Kloster

Bei diesem Gruppenausflug erwarten

Sie Natur und Kultur gleichermaßen.

Zuerst geht es in das

Otter-Zentrum in Hankensbüttel,

wo Sie einen geführten Rundgang

machen und zu Mittag essen. Im

Anschluss besichtigen Sie das Kloster

Isenhagen.

Und so könnte Ihr Aufenthalt aussehen

(Vorschlag):

10:00 Uhr Begleiteter Rundgang

durch das Otter-Zentrum

12:00 Uhr Mittagessen Otter-Zentrum

14:30 Uhr Führung Kloster Isenhagen

Leistungen:

• Eintritt Otter-Zentrum

• Begleiteter Rundgang durch das

Otter-Zentrum (ca. 2 Std.)

• Mittagessen im Otter-Zentrum-

Restaurant: wahlweise Schnitzel

mit Gemüse und Kartoffeln

ODER Hähnchenbrustfilet mit

Reis und Kräutersauce

• Führung durch das Kloster

Isenhagen inkl. Eintritt (ca. 1 Std.)

Reisezeitraum:

01.04. - 15.10.2020 (Di. – So.)

Preis pro Person (ab 15 Personen):

31,50 €

Müllermeister

und Schlossbesitzer

Sie besichtigen das Mühlenmuseum

Gifhorn und spazieren zum Schloss

Gifhorn (ca. 15 Min.). Dort erwartet

Sie Pater Laurentius im romantischen

Gewölbekeller. Der Pater

kümmert sich um Ihr leibliches

Wohl und unterhält Sie mit mittelalterlichen

Anekdoten und Speisen.

Anschließend haben Sie noch die

Möglichkeit bei einem Bummel die

Gifhorner Altstadt zu erkunden.

Leistungen:

• Eintritt Int. Mühlenmuseum

• Pater Laurentius im Schloss

Gifhorn: Bewirtung durch Pater

Laurentius, Vorspeise (hausgebackenes

Klosterbrot, Griebenschmalz,

Landpastete, Klostersenf),

Hauptgang (mariniertes

Huhn, gesottenes Fleisch, Backwurst,

Sauerkraut, Sauerrahm,

Pellkartoffeln), 1 Schwarzbier und

1 Verdauungselixier

Reisezeitraum:

15.03. - 31.10.2020 (täglich)

Preis pro Person (10 bis 180 Personen):

42,00 €

Zusätzlich buchbar:

Führung im Mühlenmuseum oder

Historische Stadtführung (ca. 1,5

Stunden, max. 25 Pers.): 60,00 €


Mit der Moorbahn

in das

Große Moor

Die Moorbahn fährt Sie mit gemütlichen

6 km/h direkt in die Moorlandschaft.

Sie erhalten interessante Informationen

über Natur und Umwelt.

Auf dem neuen Rundkurs gibt es

zwei Ausstiege, einen Bohlensteg

und eine Aussichtsplattform. Im

Anschluss hält das Landcafé (ca. 15

km entfernt, Transfer nicht inkl.) eine

große Auswahl an Torten am Kuchenbuffet

bereit.

Leistungen:

• Fahrt mit der Moorbahn in das

Große Moor bei Westerbeck

(ca. 2,5 Stunden)

• Kaffee satt und ein Stück Torte

(Auswahl vom Kuchenbuffet) im

Landcafé Neubokel

Reisezeitraum:

April bis Oktober 2020

Preis pro Person (18 bis 24 Personen):

15,00 €

25 - 48 Personen: 14,00 €

Teamchallenge im

Otter-Zentrum

Erhöhung der Firmentreue, Förderung

der Teamarbeit und Verbesserung

des Betriebsklimas – das

sind Anforderungen, die an einen

gelungenen Betriebsausflug gestellt

werden. Die Teamchallenge beginnt

mit einem begleiteten Rundgang

durch das Otter-Zentrum. Dieser

Rundgang bereitet auf den anschließenden

Meisterschafts-Parcours mit

fünf Stationen vor. Bei der Enträtselung

verschiedener Aufgaben werden

alle Sinne und der ganze Körper

angesprochen. Das Gewinnerteam

wird nach Abschluss des Parcours als

Marder-Meister gekürt und jeder im

Gewinnerteam erhält ein T-Shirt mit

Aufdruck.

Leistungen:

• Begleiteter Rundgang

(1,5 Stunden)

• Betreuung Meisterschafts-

Parcours (2 Stunden)

• Eintritt Otter-Zentrum und

T-Shirts für das Gewinnerteam

Reisezeitraum:

01.02. - 30.11.2020 (täglich)

Preis pro Person (15 bis 40 Pers.):

19,50 €

Zusätzlich buchbar:

Mittagessen oder Kaffeetrinken

gegen Aufpreis.

Erlebnis-Bausteine

Besichtigung

Wittinger Brauerei

Tafeln bei

Pater Laurentius

Schäferstündchen

in der Heide

Einzelne Produktionsstätten wie das

Sudhaus oder die Flaschenabfüllung

werden auf einem Rundgang

durch eine der ältesten deutschen

Privatbrauereien gezeigt. Anschließend

gibt es Gelegenheit, die vielfältigen

Produkte und eine rustikale

Schlachteplatte zu kosten.

Leistungen:

fachkundige Führung (ca. 1 Stunde),

Verkostung, Brot und Brötchen

mit verschiedenen Wurstsorten

(1-3 Stunden)

Preis: 20,00 € pro Person (ab 16

Jahre)

Pater Laurentius tischt in historischem

Ambiente im Gifhorner

Welfenschloss auf und erzählt in

humorvoller Weise mittelalterliche

Anekdoten.

Leistungen:

Bewirtung durch Pater Laurentius:

Vorspeise (hausgebackenes Klosterbrot,

Griebenschmalz, Landpastete,

Klostersenf), Hauptgang (mariniertes

Huhn, gesottenes Fleisch,

Backwurst, Sauerkraut, Sauerrahm,

Pellkartoffeln), 1 Schwarzbier und 1

Verdauungselixier

Preis: 29,50 € pro Person (10 - 150

Personen)

Mit dem Schäfer in der Heide unterwegs

erfahren die Teilnehmer Interessantes

über Schafe, Hütehunde,

Wölfe und die Schäferei. Nicht zuletzt

wird auch die heimische Tierund

Pflanzenwelt vorgestellt.

Leistungen:

Geführte Wanderung durch die Gifhorner

Heide, wahlweise je Gruppe:

Zuckerkuchen und Kaffee ODER

Brot vom Kanten mit Heidemettwurst

oder Schmalz, einem Pils mit

oder ohne Alkohol, alternativ einen

Heideschnaps. Dauer 2 Stunden.

Preis: 16,50 € pro Person (6 - 25

Personen)

9


Moorbahn

der Region stellt eine erfahrene

Reiseleitung vor und begleitet Sie in

Ihrem Reisebus.

Leistung:

Reiseleitung (4-8 Stunden)

Preise: ab 25,00 € pro angefangene

Stunde je Reiseleiter und Bus

Historische

Stadtführung

Gifhorn

Die Schmalspur-Moorbahn fährt

auf einem Rundkurs direkt in die

Moorlandschaft, in der noch Torf

abgebaut wird. An zwei Ausstiegspunkten

gibt es ausführliche Erklärungen.

Leistung:

Fahrt mit der Moorbahn (ca. 2,5

Stunden)

Preis: 7,00 € pro Person

(nur für Gruppen)

Stadtführung

auf dem Wasser

Mit einem erfahrenen Guide geht es

entlang der Aller und der Ise rund

um das Gifhorner Stadtgebiet.

Leistungen:

Einweisung in das Fahren mit

Kanadier und Kajak an der Kanuanlage,

Bereitstellung von Kanadier

oder Kajak, Spritzdecken, Paddel

und Rettungswesten, Raum für

Wertsachen wird zur Verfügung gestellt,

geführte 3,5 bzw. 4-stündige

Kanutour

Preis: 10,00 € pro Person

(5-10 Personen)

Busbegleitung

Die landschaftlichen Schönheiten

und kulturelle Sehenswürdigkeiten

10

Hermann Löns

und die Heide

Das Leben und Wirken des Heidedichters

Hermann Löns und die

Entstehung, Nutzung und Erhalt der

Heide sind Themen der Heidewanderung

in der Gifhorner Heide.

Leistung:

geführte Heidewanderung

(ca. 2 Stunden)

Preis: 70,00 € pro Führung

(max. 25 Personen)

Heidewanderung

durch den

Heiligen Hain

Der Wanderführer erzählt spannende

Geschichten über Hermann

Löns, die Entwicklung und Pflege

der Heide. Die prachtvolle Wachholderheide

kann man während des

ganzen Jahres genießen.

Leistung:

geführte Heidewanderung

(ca. 2 Stunden)

Preise: 50,00 € bis max. 25 Personen,

70,00 € bis max. 35 bis 40

Personen.

Auf einem geführten Rundgang

durch die historische Altstadt

Gifhorns und zum Welfenschloss

erfährt man viel über Gifhorns Geschichte

und Geschichten.

Leistung:

Stadtführung (ca. 1,5 Stunden)

Preis: 60,00 € pro Führung (max.

25 Personen)

Stadtführung

Wittingen

In Wittingen, einer Stadt mit Geschichte,

kann man noch heute

eine mittelalterliche Stadtanlage

mit Marktplatz und engen Gassen

finden.

Leistung:

Stadtführung (ca. 1 Stunde)

Preis: 4,00 € pro Person (für Gruppen

von 10 bis 25 Personen)

Weitere Sehenswürdigkeiten,

Museen, Freizeitangebote und

Führungen bieten wir gerne im

Rahmen eines individuellen Angebots

an. Informationen dazu

finden Sie in unseren Prospekten

„Ausflugsziele“ und „Führungen“

und im Internet auf

www.suedheide-gifhorn.de.


Veranstaltungen

In der Südheide Gifhorn gibt es sie noch,

die typischen Dorffeste, Schützenfeste und

Sommerfeste. Und kulturelle Highlights wie

das Kabarett-Festival „Heiße Kartoffeln“, das

Gifhorner Altstadtfest oder das „Unser Aller

Festival“ locken Tausende in die Region.

Veranstaltungs-Locations wie die Stadthalle

Gifhorn mit einem bunten Programm aus

Theater, Musik, Kabarett und Kleinkunst, die

Wittinger Stadthalle oder der Kultbahnhof

in Gifhorn sind perfekt gerüstet für unterhaltsame

Tage und Abende.

2018 ist mit dem „Unser Aller Festival“ ein

Kultur-Jahreshighlight hinzugekommen.

Über einen Zeitraum von rund zwei Wochen

werden über die gesamte Region verteilt

hochkarätige kulturelle Leckerbissen geboten.

Festivalzentrum ist das Gifhorner

Schloss, das eine großartige Veranstaltungs-Kulisse

darstellt.

Auf unserer Webseite finden Sie alle Veranstaltungen

in der Region:

www.suedheide-gifhorn.de/veranstaltungen

Event-

Geuss- Tipps

Tipps

28.-29.03.

Frühlingsmarkt im

Otter-Zentrum

Ende Mai/Anfang Juni

Unser Aller Festival

01.06.

Deutscher Mühlentag im

Int. Mühlenmuseum

Mühlenfest in Wahrenholz

18.-21.06.

Schützenfest Gifhorn

Juli/August

Lesesommer Steinhorst

21.-23.08.

Altstadtfest Gifhorn

19.09.-03.10.

Kabarett-Tage

„Heiße Kartoffeln“

21.-22.11.

Wintermarkt im

Otter-Zentrum

28.-29.11.

Schlossmarkt Gifhorn

Tipps für die Reiseplanung

Kostenlose Busparkplätze

Gifhorn

Konrad-Adenauer-Straße, Parkbucht Höhe Schlossplatz 1:

1-2 Busparkplätze, Ein- und Ausstieg für Besuche der Innenstadt,

des Schlosses und Stadtführungen

Konrad-Adenauer-Straße, Parkbucht auf dem Parkplatz

Höhe Konrad-Adenauer-Straße 29:

1-2 Busparkplätze, Ein- und Ausstieg für Besuche der Innenstadt,

des Schlosses und Stadtführungen

Internationales Mühlenmuseum, Bromer Straße 2:

6 Busparkplätze am Eingang

Hankensbüttel

Otter-Zentrum, Sudendorfallee 1:

2 Busparkplätze am Eingang

Waldbad, bei Klosterstraße: 3 Busparkplätze, ca. 5 Minuten

Fußweg zum Otter-Zentrum und zum Kloster Isenhagen

11


Wir haben den Plan für Ihren Urlaub: Mit unseren

Infobroschüren für Gruppen, Führungen

und Ausflugszielen sind Sie bestens informiert

- unsere regionalen Highlights und Angebote

übersichtlich mit allen Ansprechpartnern auf

einen Blick.

Viele Tipps zum Planen

Infobroschüren einfach über

www.suedheide-gifhorn.de oder telefonisch

unter Tel. 05371 937880 bestellen ...

... und der Urlaub kann mit Vorfreude beginnen!

So lten Sie Fragen haben oder weitere Informationen

benötigen, ein Besuch der Touristinformation

lohnt sich auf jeden Fa l. Bei uns bekommen Sie

Infos zu aktue len Veranstaltungen oder Prospekte

zu Sehenswürdigkeiten in der Südheide Gifhorn.

Gerne sind wir bei der Reservierung Ihrer Unterkunft

behilflich.

Wir bieten Ihnen:

Zimmervermittlung

Urlaub und Freizeit

Gruppenprogramme

Tagesausflüge

Kurz- und Wochenendangebote

individue le Angebotserste lung

Tagungen

Touristinformation Gifhorn

Marktplatz 1, 38518 Gifhorn

Tel. 05371 93788 0

info@suedheide-gifhorn.de

Öffnungszeiten:

Mai bis September:

Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr, Samstag: 9:30 bis 13:00 Uhr

Oktober bis April:

Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 17:00 Uhr

Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr

www.suedheide-gifhorn.de

• Urlaubsmagazin

www.ca luna-medien.de Drucklegung 2019

11. Ehemaliger

Amtssitz des

Superintendenten

Das Gebäude im Steinweg

20 wurde 1678 als

Amtssitz des Superintendenten

erbaut. Bis

1825 wurde das Amt

auch hier ausgeübt. Ab

dem Jahr 1876 war es

12. Ziegenplastik

Die Ziegenplastik kurz

vor der A lerbrücke

zeigt eine kleine Gruppe

Ziegen. Sie erinnert

an vergangene Zeiten,

in denen diese als Kuh

des kleinen Mannes

bezeichnet wurde. Auch

die ärmeren Stadtbewohner

konnten sich

eine Ziege leisten, so

dass die Population in

Gifhorn vergleichsweise

13. Stahlplastik

Sie wurde im Jahr

2000 als Geschenk des

Künstlers Prof. Dr. h. c.

Joseph C. Kalmbacher

zu dessen 75. Geburtstag

an die Stadt Gifhorn

auf der Wiese hinter

der St. Nicolai-Kirche errichtet.

Sie symbolisiert

die Entwicklung von

Stadt (kleiner Innenring)

und Landkreis Gifhorn

(großer Außenring) als

Sitz einer Kornbrennerei.

Heute ist hier ein

Augenoptiker zu finden.

stärker war als in den

umliegenden Bauerngemeinden.

Im Andenken

an diese Zeit wurde

1996 zum 800. Stadtjubiläum

die Ziegenplastik

des Bildhauers Josef

Baron enthü lt.

Kreuzpunkt der alten

Salz- (Verstrebung Nord

nach Süd) und Kornstraße

(Verstrebung Ost

nach West).

14. Schloss Gifhorn

mit Historischem

Museum

• Gruppen-Erlebnisse

• Ausflugsziele

Ein Stück aus der Fußgängerzone

heraus,

hinter dem Gebäude

der Sparkasse, erstrahlt

das 1525 erbaute

Welfenschloss aus der

Renaissancezeit, das

in den Jahren 1539

bis 1549 die Residenz

von Herzog Franz von

Braunschweig und Lüneburg

war. Heute sind

hier unter anderem ein

15. Internationales

Mühlenmuseum &

Russisch-Orthodoxe

Holzkirche

• Stadtrundgang Gifhorn

• Führungen

• Freizeitkarte

Restaurant, die Schlosskape

le und das Historische

Museum untergebracht.

Das Museum

gibt einen Einblick in

die historische Entwicklung

der Stadt und der

Region.

Öffnungszeiten Museum:

Di.-Fr. 14:00-17:00 Uhr,

Sa., So. u. Feiertage

11:00-17:00 Uhr

Etwa 20 Gehminuten

vom Schloss entfernt,

befindet sich das Mühlenmuseum.

Es beherbergt

auf 15 Hektar

14 Mühlen, Originale

und Nachbauten, aus aller

Herren Länder sowie

eine Ausste lungsha le

mit maßstabsgetreuen

Mühlenmode len aus

a ler Welt.

Die Russisch-Orthodoxe

Holzkirche auf dem

Gelände des Museums

ist eine Nachbildung.

Sie besitzt acht zum Teil

vergoldete Kuppeln. Im

Inneren der Kirche sind

Nachbildungen wertvoller

Ikonenmalereien zu

sehen.

Öffnungszeiten:

15.03.-31.10.,

täglich 10:00-18:00 Uhr

16. Glocken-Palast

und Europäische

Freiheitsglocke

Der Glocken-Palast

steht unter der Schirmherrschaft

von Michail

Gorbatschow. Er ist mit

seinen typischen goldenen

Kuppeln einem

Kloster im altrussischen

Baustil nachempfunden

und vereint das Europäische

Kunsthandwerker-Institut,

eine

Glockengießerei, eine

Nachbildung der Arche

sowie Ausste lungs- und

Versammlungsräume

unter seinem Dach. Auf

der Freifläche davor

17. Hochzeitsmühle

„Lady Devorgilla“

Die Mühle ist ein Nachbau

einer schottischen

Mühle aus Gifhorns

Partnerstadt Dumfries

und wird für Trauungen

genutzt – dann drehen

sich sogar die Mühlenflügel.

18. Findling

Der 13 Tonnen schwere,

aus Kalifeldspatgranit

bestehende Findling,

wurde bei Bauarbeiten

2014 in einer Baugrube

gefunden.

steht die Europäische

Freiheitsglocke, die an

die jahrzehntelange Teilung

Deutschlands und

Europas und den friedlichen

Fa l des Eisernen

Vorhangs erinnern so l.

Öffnungszeiten:

15.03.–31.10.:

Di., Mi, Do., Sa. und So.

11:00–16:00 Uhr

Ausflugsziele

2020

19. Gifhorner

Cardenap-Mühle

Ein Zeugnis aus den

Gründungsjahren

Gifhorns ist die Cardenap-Mühle.

Seit 1213

steht an dieser Ste le

eine Wassermühle, die

20. Wasserturm

mit Panoramacafé

Der alte Wasserturm

wurde 1910 erbaut und

beherbergt das höchstgelegene

Café der

Lüneburger Heide. Er

steht auf einer Sanddüne

und erreicht eine

Höhe von 90 Metern.

Das Café kann über

die Wendeltreppe oder

Tipp

Natürlich. Vielfältig.

Sehenwürdigkeiten - Camping

Freizeitangebote - Natur und Heide

durch den Strom der Ise

angetrieben wird.

Führungen

2020

einen verglasten Lift erreicht

werden. Bei guter

Sicht geht der Ausblick

bis zum Harz im Süden

oder bis zum Elm im

Osten.

Gehen Sie mit unseren Kulturund

Landschaftsführern auf

Entdeckungsreise. Die qualifizierten

Gästeführer zeigen Ihnen

Stadtarchitektur und Kulturdenkmale

oder regionaltypische

Naturräume wie Moore, Heideund

Flusslandschaften.

Von Mai bis September findet

jeden Freitag eine Öffentliche

Stadtführung oder eine thematische

Führung statt.

A le Infos unter

www.suedheide-gifhorn.de

Natürlich. Vielfältig.

Stadtführungen – Naturführungen

Führungen durch die Attraktionen

Stadtrundgang

Gifhorn

Natürlich. Vielfältig.

Sehenswürdigkeiten - Übersichtsplan

Gruppen-Erlebnisse

Natürlich. Vielfältig.

Tipps für Gruppenreisen - Reiseangebote - Erlebnisbausteine

2020

Urlaubsmagazin

2020

Natürlich. Vielfältig.

Gastgeber - Freizeittipps - Reiseangebote - Sehenswürdigkeiten

Impressum

Alle Rechte vorbehalten. Nachdrucke sowie Benutzung von

Ausschnitten sind vorbehaltlos verboten.

Vom Verlag entworfene Anzeigen sind geschmacksmusterrechtlich

geschützt. Für etwaige redaktionelle oder technische

Irrtümer übernehmen Herausgeber und Verlag keine Haftung.

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:

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Tel. 05371 937880

info@suedheide-gifhorn.de

Konzeption und Design:

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Layout, Anzeigen und Gesamtherstellung:

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Tel. 0581 97440, Fax 0581 974420

info@verlag-jens-buettler.de

www.verlag-jens-buettler.de

Fotos:

Südheide Gifhorn GmbH

Frank Bierstedt

Unterkünfte für unsere Gruppenangebote

Hotel Deutsches Haus

Gifhorn-Zentrum

30 DZ, 14 EZ

www.deutsches-haus-gifhorn.de

12

Hotel garni Ratsschänke

Gifhorn-Zentrum

6 DZ, 4 EZ

www.ratsschaenke.de

Gasthaus Schaper

Gifhorn-Gamsen

13 DZ, 6 EZ

www.gasthaus-schaper.com


Unterkünfte für unsere Gruppenangebote

Landcafé Neubokel

Gifhorn-Neubokel

5 DZ

Gasthaus Pasemann

Hankensbüttel-Emmen

9 Zweibettzimmer

www.gasthaus-pasemann.de

Pension Landhaus Ingrid

Müden (Aller)-Gerstenbüttel

5 DZ

www.landhausingrid.de

Landhotel Heiner Meyer ***

Wahrenholz

19 DZ, 4 EZ

www.landhotel-meyer.de

Landgasthaus Krendel

Wahrenholz

4 DZ, 5 EZ

www.krendel.de

Gasthof Schönecke

Wahrenholz

6 DZ, 2 EZ, 2 Dreibettzimmer

Hotel Bernsteinsee ***

Sassenburg-Stüde

41 DZ, 3 EZ

www.bernsteinsee-hotel.de

laVital Sport- & Wellness-Hotel ****

Wesendorf

26 DZ, 4 EZ

www.lavital.de

Best Western Premier Hotel

alte mühle****S Weyhausen

72 DZ, 8 EZ, 5 Suiten

www.altemuehle.bestwestern.de

Bennett´s Restaurant und Hotel

Wittingen

10 DZ, 12 EZ, 3 Suiten

www.hotel-bennetts.de

Hotel Wittinger Tor

Wittingen

14 DZ, 2 EZ

www.wittinger-tor.de

Landhaus Räderloh

Steinhorst-Räderloh

9 DZ

www.landhaus-raederloh.de

13


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Reiseangebote

Lieber Gast,

wir freuen uns, dass Sie einen Aufenthalt in der Südheide Gifhorn verbringen

möchten. Gerne reservieren wir Ihnen das Programm Ihrer Wahl und möchten

Ihnen dabei so viel Arbeit wie möglich abnehmen. Um Schwierigkeiten zu vermeiden,

bitten wir Sie, nachfolgende AGB für unsere Pauschalangebote genau

durchzulesen und einzuhalten.

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge (Gesamtheit

von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für

den Zweck derselben Reise gemäß § 651 a Abs. 2 BGB). Sie werden, soweit nach

den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen

– nachfolgend „Gast“ genannt – und der Südheide Gifhorn GmbH – nachfolgend

„SGG“ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§

651 a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB zustande kommenden

Reisevertrags. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen

Vorschriften und füllen diese aus.

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1. Mit der Buchungserklärung/Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch,

per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast der SGG

den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage seines Angebotes

sind die Reisebeschreibung, diese AGB und alle ergänzenden Informationen

in der Buchungsgrundlage (Pauschalangebotsprospekt, Gastgeberverzeichnis,

Internet), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

1.2. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung der

SGG an den Gast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich

nach Vertragsschluss erhält der Gast die Ausfertigung der Buchungsbestätigung

auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt, es sei denn der

Gast hat Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6

Absatz S. 2 EGBGB.

1.3. Der Anmelder haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Gästen, für die

er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er diese Verpflichtung

durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab,

wird der abweichende Inhalt in der Reisebestätigung für den Gast und die SGG

dann verbindlich, wenn bezüglich dieser Änderungen ausdrücklich ein Hinweis

erfolgt ist und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt sind und

der Gast innerhalb von zehn Tagen dieses neue Angebot ausdrücklich oder konkludent

(z. B. durch das Leisten der Anzahlung) annimmt.

1.5. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten

aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr.

9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen

wurden, nach Vertragsabschluss besteht. Es gelten die gesetzlichen

Rücktritts- und Kündigungsrechte.

1.6. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in

den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen oder

Pauschalreiseangeboten ist die SGG lediglich Reisevermittler. In diesem Fall

haftet die SGG dem Reisenden gegenüber für grob fahrlässige oder vorsätzliche

Verletzung der Vermittlerpflichten, einschließlich der Informationspflichten

gemäß § 651 v Abs. 1 BGB i. V. m. Artikel 250, §§ 1-3 des EGBGB. Eine weitergehende

Haftung ist ausgeschlossen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung

gemäß dieser Ziffer ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, soweit

letztere mindestens auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SGG oder

ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen

beruhen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 ist auch

die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die SGG haftet

insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten

Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).

2. Leistungen

2.1. Die von der SGG geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus

dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrundeliegenden

Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebotes und nach Maßgabe

sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen, Hinweise und Erläuterungen.

2.2. Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der SGG nicht

bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über

die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch

dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.

3. Zahlung

3.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert

und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag

besteht und dem Gast der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten

des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener

Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben

wurde (gilt nicht für Tagesangebote, die weniger als 24 Stunden dauern und

keine Übernachtung umfassen und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt).

3.2. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der SGG) ist

gegen Aushändigung des Sicherungsscheins (Sicherungsschein nur für Pauschalangebote,

die unter § 651 fallen, nicht für Tagesangebote, die weniger als

24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen und deren Reisepreis

500 Euro nicht übersteigt) eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises

zu zahlen.

3.3. Der Restbetrag des Reisepreises ist bis spätestens 14 Tage vor Anreisetag

per Überweisung auf das Konto der SGG zu zahlen, sofern der Sicherungsschein

(Sicherungsschein nur für Pauschalangebote, die unter § 651 fallen,

nicht für Tagesangebote, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung

umfassen und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt) übergeben

ist und das Rücktrittsrecht von der SGG gemäß Ziffer 6.8. nicht mehr

ausgeübt werden kann.

3.4. Vertragsabschlüsse innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn verpflichten

den Gast zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Der Zahlungseingang

des Reisepreises muss spätestens einen Tag vor Reisebeginn auf dem

Konto der SGG erfasst sein. Sonderregelungen, z. B. Zahlung vor Ort am Anreisetag

oder die Übergabe der Reiseunterlagen vor Ort, können nach vorheriger

14

Absprache getroffen werden.

3.5. Leistet der Gast die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrags des Reisepreises

nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die

SGG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und

in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches

oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist

die SGG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten

und den Gast mit Rücktrittskosten zu belasten.

4. Preise

4.1. Die Preise gehen aus den Leistungsbeschreibungen hervor und gelten pro

Person, sofern nichts anderes angegeben ist. Gruppenangebote werden unter

Berücksichtigung der Teilnehmerzahl für Gruppen kalkuliert und können nur

mit der angegebenen Mindestteilnehmerzahl gebucht werden.

4.2. Vorausgesetzt wird eine An- bzw. Abreise in Eigenregie, z. B. per Bahn, PKW

oder Bus. Transferkosten vor und während des Aufenthaltes sind nicht in den

Angeboten enthalten, sofern nichts anderes angegeben ist.

5. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen

von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss

notwendig werden und die von der SGG nicht wider Treu und Glauben

herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen

oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung

der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht

beeinträchtigen.

5.2. Die SGG ist verpflichtet, den Gast über Änderungen und Abweichungen unverzüglich

nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger

klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.

5.3. Der Gast ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft

einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben

berechtigt, in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen

oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an

einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die SGG eine solche Reise angeboten

hat. Der Gast hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn

der Gast gegenüber der SGG nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist

reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Gast

in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und

hervorgehobener Weise zu informieren.

5.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten

Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Gemäß § 651 m Abs. 2 BGB

hat die SGG dem Gast einen Differenzbetrag zu erstatten, wenn eine geänderte

Reise bzw. eine Ersatzreise durchgeführt wurde und diese bei gleichwertiger

Beschaffenheit der SGG geringere Kosten verursacht hat.

6. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung, Kündigung

6.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen auf

einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung

bei der SGG.

6.2. Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Gast steht der SGG eine angemessene

Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen

zu, soweit der Rücktritt nicht von der SGG zu vertreten ist oder am Bestimmungsort

oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände

auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen

an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2

BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der

Kontrolle der SGG unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden

lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des

Werts der ersparten Kosten der SGG sowie abzüglich dessen, was die SGG durch

anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter

der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem

Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des

erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung

in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:

a) bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 5 % des Reisepreises (mindestens 20,00 €)

b) vom 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises

c) vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises

d) vom 14. bis zum 4. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises

e) vom 3. Bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

6.3. Die SGG empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6.4. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf

Entschädigung überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich

niedriger als die von ihm geforderte Pauschale sei.

6.5. Die SGG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,

individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die SGG nachweist,

dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale

entstanden sind. In diesem Fall ist die SGG verpflichtet, die geforderte

Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie

abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung

erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Die SGG ist verpflichtet, infolge

eines Rücktritts die Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich, aber auf

jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

§ 651 e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Dem

Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer

Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer

Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.

6.6. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich

des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger

Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, kann die SGG bei Pauschalen bis

31 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 20,00 € erheben.

Spätere Umbuchungswünsche des Gastes können, sofern eine Durchführung


überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen

gemäß Ziffer 6.2. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt

werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten

verursachen. Die Umbuchung bzw. Vertragsänderung ist kostenlos, wenn diese

erforderlich ist, weil wir keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche

Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Gast gegeben haben.

6.7. Die SGG kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

der Gast ungeachtet einer Abmahnung der SGG nachhaltig stört oder wenn er

sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des

Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten

ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten der SGG beruht. Kündigt

die SGG, so behält die SGG den Anspruch auf den Reisepreis. Die SGG muss

sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile

anrechnen lassen, die sie aus seiner anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch

genommenen Leistung erlangt, einschließlich der gutgebrachten Beträge.

6.8. Die SGG ist zum Rücktritt vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen

oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl berechtigt,

wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise eine Mindestteilnehmerzahl

und der Zeitpunkt, bis zu welchem dem Teilnehmer die Erklärung

spätestens zugegangen sein muss, genannt sowie in der Reisebestätigung

deutlich hervorgehoben hingewiesen wird. Ist keine Mindestteilnehmerzahl

angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 15 und ist der Zeitpunkt der

Erklärung spätestens sechs Wochen vor geplantem Reisebeginn. In jedem Fall

ist die SGG verpflichtet, den Gast unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung

für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die

Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf

den Reisepreis erhält der Gast unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von

14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, zurück.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung

die SGG bereit und in der Lage war, infolge einer nicht erfolgten Anreise,

einer Stornierung am Anreisetag, vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden

Gründen nicht in Anspruch, hat der Gast keinen Anspruch auf anteilige

Rückerstattung, soweit solche Gründe, die ihm zuzurechnen sind, den Gast nicht

nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung

des Reisevertrages berechtigt hätten. Die SGG wird sich jedoch bei den

Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese

Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Beschränkung der Haftung der SGG

Die vertragliche Haftung der SGG für Schäden, die nicht Körperschäden sind

und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis

beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen

Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften

bleiben von der Beschränkung unberührt.

Die SGG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im

Zusammenhang mit Leistungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich

vermittelt werden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch

unberührt. Die SGG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des

Gastes die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten

durch die SGG ursächlich war.

9. Gewährleistung, Kündigung durch den Gast,

Anzeigepflicht, Beistandspflicht

9.1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Gast Abhilfe

verlangen, sofern dieses nicht unmöglich ist oder unter Berücksichtigung

des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung

mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

9.2. Der Gast ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich bei der SGG,

oder falls diese nicht zu erreichen ist, beim Leistungsträger direkt anzuzeigen

oder sich bei Nichterreichen der SGG vom Leistungsträger schriftlich bestätigen

zu lassen.

9.3. Soweit die SGG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige

nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Gast weder Minderungsansprüche

nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.

9.4. Wird die Reise durch einen Reisemangel, der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten

Art, erheblich beeinträchtigt, so kann der Gast eine angemessene Frist

zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Kunde den Reisevertrag

gemäß § 651 l BGB kündigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe

von der SGG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.5. Die SGG verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB und darauf,

dass, wenn sich der Gast im Fall des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen

Gründen in Schwierigkeiten befindet, unverzüglich in angemessener Weise Beistand

zu gewährleisten ist, insbesondere durch

a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden

vor Ort und konsularische Unterstützung,

b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und

c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.

Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung

und Information über Verbraucherstreitbeilegung

10.1. Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Gast gegenüber

der SGG geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler

erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war.

Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

10.2. Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist

beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3. Die SGG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung

darauf hin, dass die SGG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung

teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser

Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert

die SGG den Gast hierüber in geeigneter Form. Die SGG weist für alle Reiseverträge,

die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische

Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der SGG und

Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben,

findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung mit der Maßgabe, dass

falls der Reisende seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2

der Rom–I-Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des

Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.

11.2. Der Gast kann die SGG nur an deren Sitz verklagen. Gerichtsstand ist insofern

Gifhorn.

11.3. Für Klagen der SGG gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend,

es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen

des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt

ist. In diesen Fällen ist der Sitz der SGG maßgebend.

Bei all diesen Regelungen hat auch bei uns die Vernunft Vorfahrt. Wir sind eine

Urlaubsregion, die ihre Gäste zufriedenstellen möchte. Wir wünschen Ihnen

eine gute Reise und einen schönen Aufenthalt in der Südheide Gifhorn.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise der

Südheide Gifhorn GmbH nach § 651 A BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich

um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen

gelten. Das Unternehmen Südheide Gifhorn GmbH, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn,

Deutschland trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße

Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die Südheide Gifhorn GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene

Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in

der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im

Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/ 2302

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise

vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung

aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer

Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro

in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen

Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person

übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten

sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und in

jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die

Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende

vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine

Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung,

wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag

zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer

der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises

erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche

Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben

die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf

eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn

der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,

beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme

bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen

Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag

zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise

nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden

angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.

Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten

(in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“),

wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche

Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen

hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadensersatz,

wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in

Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten

– des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz

des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers

nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der

Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Die Südheide Gifhorn GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der tour-

VERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden

können diese Einrichtung (tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH,

Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. +49 (0) 40 - 244 288 0, service@

tourvers.de) oder ggf. die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen

Leistungen aufgrund der Insolvenz der Südheide Gifhorn GmbH verweigert

werden.

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Gruppen-Erlebnisse

in der Südheide

Südheide Gifhorn GmbH

Marktplatz 1 I 38518 Gifhorn

Tel. 05371 937880

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