pdf-Datei_Gruppenplaner
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Gruppen-Erlebnisse
2020
Natürlich. Vielfältig.
Tipps für Gruppenreisen - Reiseangebote - Erlebnisbausteine
➜
➜
Ihre Urlaubsregion
Hamburg
HEIDE-
BLÜTENTAL
➜
Uelzen
Schweimke
1
REPKER
SCHNUCKEN
HEIDE
Dedelstorf 8
6-7
WITTINGEN
Bhf.
2-4
Celle
5
RÖSSENBERG HEIDE
(OERRELER
HEIDE)
9
Bhf.
10
Vorhop
Bhf.
Schönewörde
Bhf.
Salzwedel
➜
Ummern
Bhf. 11
12
Grußendorf
14
16-19
Bhf.
Triangel
15
13
➜
Hannover
Bhf.
➜
Bhf.
20
FAHLE
HEIDE
21
GIFHORNER
HEIDE
Röttgesbüttel
Bhf.
Bhf.
Bhf.
➜
Wolfsburg,
Berlin
➜
Helmstedt
Peine
Bhf.
22
10 km
Braunschweig
➜
1. Museum im Dorf Lüben
2. Altstadt Wittingen
3. Privatbrauerei Wittingen
4. Junkerhof, Wittingen
5. Schulmuseum, Steinhorst
6. Kloster Isenhagen, Hankensbüttel
7. Otter-Zentrum, Hankensbüttel
8. Traditionsgebäude Standort Dedelstorf
9. Jagdmuseum Wulff, Oerrel
10. Haus der Landschaft, Knesebeck
11. Wassermühle Wahrenholz
2
12. Museum Burg Brome
13. ET-Zweiradmuseum, Grußendorf
14. Heimatmuseum Müden (Aller)
15. Moorbahn, Westerbeck
16. Internationales Mühlenmuseum, Gifhorn
17. Schloss Gifhorn mit Historischem Museum
18. Altstadt Gifhorn
19. EMMA – Museumswohnung im Kavalierhaus, Gifhorn
20. NABU-Artenschutzzentrum, Leiferde
21. Kinomuseum, Vollbüttel
22. Meine(r) Stube, Meine
Auf einen Blick
Regionskarte
2
Was liegt wo? Die Übersichtskarte
der Region zeigt es
Ihnen.
Reiseangebote
Unsere fertig geschnürten
Reisepakete für Ihre Gruppenreise.
6
Tipps für die
Reiseplanung
Informationen für Ihre
Gruppenreise.
11
3
Reiseberatung
Individuelle Angebotserstellung
und vieles mehr. Was
können wir für Sie tun?
Gemeinsam
auf Tour
Gruppenspaß mit unseren
Angeboten und Führungen.
4
9
Erlebnis-Bausteine
Stellen Sie sich Ihre Wunschreise
zusammen.
11
Veranstaltungen
Dorffeste, Schützenfeste und
Sommerfeste sowie kulturelle
Highlights.
Unterkünfte
für Gruppen
In diesen Unterkünften fühlt
sich Ihre Gruppe gut aufgehoben.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
für unsere Reiseangebote
12
14
Reiseberatung
Was können wir für Sie tun?
Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Aufenthalt in
der Südheide Gifhorn nach Ihren Wünschen
zu organisieren und unterstützen Sie bei
Ihrer Reiseplanung. Wir erstellen Ihr maßgeschneidertes
Reiseprogramm und finden
Ihre ideale Unterkunft. Denn wir möchten,
dass Sie sorgenfrei in Ihren Urlaub in der
Südheide starten können.
Unser
Service
• Buchung von
Reiseangeboten
• Individuelle
Gruppenreisen
• Ihr Wunsch-
Reiseprogramm
• Vermittlung von
Gästeführungen
Touristinformation Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel. 05371 937880
info@suedheide-gifhorn.de
Touristinformation Wittingen
Lange Straße 29
29378 Wittingen
Tel. 05831 9934900
urlaub@suedheide-gifhorn.de
• Buchung von Hotels
• Prospektversand
Öffnungszeiten:
Mai - Sept.: Mo. - Do. 9 -18 Uhr,
Fr. 9 - 15 Uhr, Sa. 9:30 - 13 Uhr
Okt. - April: Mo. - Do. 9 - 17 Uhr,
Fr. 9 - 15 Uhr
www.suedheide-gifhorn.de
Öffnungszeiten:
Mai - Sept.: Mo. - Do. 9 - 12:30 u. 13:30 - 17 Uhr,
Fr. 9 - 15 Uhr, Sa. 9:30 - 13 Uhr
Okt. - April: Mo. - Do. 9 - 12:30 u. 13:30 - 17 Uhr,
Fr. 9 - 15 Uhr
3
Gemeinsam auf Tour
Erstaunliche Vielfalt im Süden der Lüneburger Heide
4
Die Südheide Gifhorn ist das
südliche Tor zur Lüneburger
Heide. Die Region befindet
sich mitten in Deutschland
und ist damit für einen
Wochenendaufenthalt oder
eine Tagestour sehr gut zu
erreichen. Wolfsburg mit der
Autostadt, die Löwenstadt
Braunschweig, Celle und
Lüneburg sind unsere Nachbarn.
Natürlich kann man die Südheide
hervorragend alleine
oder zu zweit genießen –
aber gemeinsam macht es
manchmal noch viel mehr
Spaß! Denn die Südheide
ist erstaunlich vielfältig. Mit
Ihrem Verein oder Ihrer
Gruppe sind Sie in der Südheide
Gifhorn richtig gut aufgehoben.
Hier können Sie
gemeinsam Interessantes,
Lustiges und Einzigartiges
erleben.
Entdecken Sie in unserer
Urlaubsregion die abwechslungsreichen
Heide-, Moorund
Wasserlandschaften,
tolle Sehenswürdigkeiten,
historische Gebäude, interessante
Museen und vor
allem freundliche und humorvolle
Menschen.
In diesem Heft finden Sie
unsere Angebots-Highlights
für Gruppen, Reiseangebote
und Führungen. Wir erstellen
Ihnen auch gerne ein
individuelles Angebot, maßgeschneidert
für Sie und
Ihre Mitreisenden. Unser
Service ist selbstverständlich
kostenfrei.
In der Südheide Gifhorn
erwarten Sie attraktive
Gruppen-Erlebnisse. Touristische
Highlights sind
beispielsweise das Internationale
Mühlenmuseum
in Gifhorn mit seinen 14
originalgroßen Mühlen aus
der ganzen Welt und das
europaweit einzigartige
Otter-Zentrum in Hankensbüttel.
Außerdem können
Sie eine der ältesten Privatbrauereien
der Welt besichtigen
oder eine Fahrt
mit der Moorbahn in das
Große Moor unternehmen.
Die Landschaft der Region
zeichnet sich durch ihre
Vielfalt aus: lilafarbene
Heideflächen, Flüsse und
Seen, Wälder und Moore.
Aber nicht nur die Natur,
sondern auch die Kultur
ist ungemein bunt, interessant
und lebhaft. So gibt es
beispielsweise ein Kloster,
eine Burg, ein Welfenschloss,
einen Glocken-Palast
und viele Museen zu
unterschiedlichsten Themen
wie Jagd, Schule oder
Kino.
Gutes Tier-
Erlebnis Essen
Tipps
Gutes Essen ist bei Gruppenreisen
besonders
wichtig, und auch da
wissen wir zu überzeugen.
Spargel, Heidelbeeren,
Heidschnucke und natürlich
die leckeren Heidekartoffeln
kommen hier regelmäßig
auf die Teller. Und
selbstverständlich bieten
wir auch die passenden
Unterkünfte in Gruppengröße.
5
Reiseangebote
Hinweise zu unseren Reiseangeboten
Anbieter der folgenden
Reiseangebote ist die
Südheide Gifhorn GmbH,
sofern nicht anders angegeben.
Bitte beachten Sie,
dass sich bei Änderungen
der Teilnehmerzahlen bei
den Reiseangeboten gegebenenfalls
auch der Preis
ändert.
Transferfahrten zu bzw.
zwischen den einzelnen
Programmpunkten sind
nicht enthalten. Alle Reiseangebote
sind nicht in
all ihren Bestandteilen
für Menschen mit einge-
schränkter Mobilität geeignet.
Die Reiseleistungen (z. B.
Führungen) werden in
deutscher Sprache erbracht.
Hinweise zum Abschluss
einer Reiseversicherung
finden Sie in unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(AGB) für unsere
Reiseangebote im Absatz 6
(s. Seite 14). In den
Absätzen 3 und 6 finden
Sie Zahlungsmodalitäten
und Stornierungsbedingungen
(s. Seiten 14-15).
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
für unsere Reiseangebote
finden Sie in diesem Heft
auf den Seiten 14-15. Dort
finden Sie auch Regelungen
zu Stornierungen und
Mängelanzeigen. In unserem
„Formblatt zur Unterrichtung
des Reisenden
bei einer Pauschalreise der
Südheide Gifhorn GmbH
nach § 651 a BGB“ (Seite 15)
finden Sie die wichtigsten
Rechte nach der Richtlinie
(EU) 2015/ 2302 für unsere
Mehrtagesangebote.
Angebote mit
Übernachtungen
Club-
Wochenende
Das wird Ihrer Gruppe gefallen: Deftige
Speisen bei Pater Laurentius,
spannende Einsichten im Mühlenmuseum
und eine Fahrt in das
Große Moor.
Und so könnte Ihr Aufenthalt
aussehen (Vorschlag):
1. Tag: Anreise nach Gifhorn in
Eigenregie und Übernachtung in
6
Ihrer gewählten Unterkunft. Machen
Sie am frühen Abend einen
Bummel durch Gifhorn und kehren
zum Abendessen ein.
2. Tag: Der Vormittag steht zur
freien Verfügung. Am Nachmittag
stehen Moorbahnfahrt und Landcafé
auf dem Programm. Am Abend
erwartet Sie Pater Laurentius im
Schloss Gifhorn.
3. Tag: Heute besuchen Sie das
Mühlenmuseum. Im Anschluss
steht im Trachtenhaus ein Imbiss
für Sie bereit.
Leistungen:
• Zwei Übernachtungen inkl.
Frühstück im Doppelzimmer mit
Dusche/WC
• Pater Laurentius im Schloss
Gifhorn: Bewirtung durch
Pater Laurentius, Vorspeise
(hausgebackenes Klosterbrot,
Griebenschmalz, Landpastete,
Klostersenf), Hauptgang
(mariniertes Huhn, gesottenes
Fleisch, Backwurst, Sauerkraut,
Sauerrahm, Pellkartoffeln),
1 Schwarzbier und 1 Verdauungselixier
• Fahrt mit der Moorbahn in das
Große Moor bei Westerbeck
(ca. 2,5 Stunden)
• Kaffee satt und ein Stück Torte
(Auswahl vom Kuchenbuffet) im
Landcafé Neubokel
• Eintritt Int. Mühlenmuseum
• Imbiss im Mühlenmuseum:
Kartoffelsuppe mit Würstchen
Reisezeitraum:
April bis Oktober 2020 (täglich)
Preise pro Person (ab 10 Pers.):
147,50 € im Landcafé Neubokel
152,50 € im Hotel Deutsches Haus
(Dependance)
157,50 € im Hotel garni Ratsschänke
157,50 € im Gasthaus Schaper
177,50 € im Hotel Deutsches Haus
(Stammhaus)
Informationen zu den Unterkünften
s. Seiten 12/13. Weitere Unterkünfte
auf Anfrage möglich.
Zusätzlich buchbar:
Führung im Mühlenmuseum oder
Historische Stadtführung Gifhorn
(ca. 1,5 Stunden, max. 25 Pers.):
60,00 €
Gifhorner
Schlemmerwochenende
Highlights der
Südheide Gifhorn
Faszination
Mühlen und
Heide
Erholen, entspannen, abschalten
– und schlemmen! Im Schlossrestaurant
wird für Sie der „Besoffene
Ochse in Rotwein“ aufgetischt. Ein
kulturelles Highlight erwartet Sie
beim Besuch im Mühlenmuseum
mit dem selbstgebackenen Steinofenbrot.
Am Abend erwartet Sie
die typische Lüneburger-Heide-Spezialität,
ein nach alter Rezeptur zubereiteter
Heidschnuckenbraten.
Leistungen:
• Zwei Übernachtungen inklusive
Frühstück im DZ mit Dusche/WC
• „Besoffener Ochse“
(Rinderstreifen in Rotwein mariniert
und geschmort, Möhrengemüse
und Kartoffelklöße) im
Schlossrestaurant
• Eintritt in das Int. Mühlenmuseum
• Müllerteller im Mühlenmuseum
(belegte Mühlenbrotscheibe)
• Heidschnuckenbraten „Hermann
Löns“ mit Thymiansoße, Waldpilzen,
Speckbohnen, Preiselbeeren
und Kroketten, Heusüppchen
vorweg im Restaurant
Deutsches Haus
• Ein Glas Honig vom Heideimker
Reisezeitraum:
15.03. - 31.10.2020 (täglich)
Preise pro Person:
139,50 € im Landcafé Neubokel
144,50 € im Hotel Deutsches Haus
(Dependance)
149,50 € im Hotel garni Ratsschänke
149,50 € im Gasthaus Schaper
169,50 € im Hotel Deutsches Haus
(Stammhaus)
Informationen zu den Unterkünften
s. Seiten 12/13. Weitere Unterkünfte
auf Anfrage möglich.
Erleben Sie die Highlights unserer
Region. Entdecken Sie Fischotter,
Marder, Dachse und Hermeline
im Otter-Zentrum Hankensbüttel
sowie das Heidekloster Isenhagen
in Hankensbüttel. Unternehmen Sie
eine Reise durch elf Länder an nur
einem Tag im Mühlenmuseum, entdecken
Sie die Russisch-Orthodoxe
Holzkirche und das Historische
Museum im Schloss.
Leistungen:
• Drei Übernachtungen inkl.
Frühstück im Doppelzimmer mit
Dusche/WC
• Eintritte: Otter-Zentrum, Kloster
Isenhagen, Int. Mühlenmuseum,
Russisch-Orthodoxe Holzkirche,
Museum im Schloss Gifhorn
Reisezeitraum:
01.04.-15.10.2020 (täglich)
Preise pro Person:
132,00 € im Landgasthaus Krendel,
Wahrenholz
139,50 € im Gasthof Schönecke,
Wahrenholz
142,50 € im Gasthaus Pasemann,
Hankensbüttel-Emmen
177,00 € im Landhotel Heiner Meyer,
Wahrenholz
Informationen zu den Unterkünften
s. Seite 13. Weitere Unterkünfte auf
Anfrage möglich.
Erleben Sie eines der beliebtesten
Ausflugsziele in der Lüneburger
Heide!: Das Mühlenmuseum in
Gifhorn beherbergt 14 Mühlen aus
den Ländern dieser Erde. Sie übernachten
im Hotel am Bernsteinsee,
nur wenige Kilometer von Gifhorn
entfernt. Der 9,5 Hektar große
Bernsteinsee liegt in einer malerischen
Wald-, Heide- und Moorlandschaft
und verfügt über einen
großflächigen Badestrand. Diverse
Freizeitmöglichkeiten wie Wasserski,
Kartfahren und Bogenschießen
werden zusätzlich angeboten.
Leistungen:
• Zwei Übernachtungen inkl.
Halbpension im Doppel- oder
Einzelzimmer im Hotel Bernsteinsee
• Eintritt in das Int. Mühlenmuseum
• Mittagsimbiss im Mühlenmuseum:
Müllerteller (belegte Brote) oder
Kartoffelsuppe mit Würstchen
• Fahrt mit der Moorbahn in das
Große Moor (ca. 2,5 Stunden)
Reisezeitraum:
April bis Oktober 2020 (täglich)
Preise pro Person (ab 18 Personen):
ab 159,50 €
pro Person im Doppelzimmer
ab 189,50 €
pro Person im Einzelzimmer
Weitere Informationen zur Unterkunft
s. Seite 13.
Zusätzlich buchbar:
Führung im Mühlenmuseum oder
Historische Stadtführung (ca. 1,5
Stunden, max. 25 Pers.): 60,00 €
7
Tagesangebote
Gifhorn – die
Mühlenstadt
Das Int. Mühlenmuseum mit seinen
14 originalgroßen Mühlen hat Gifhorn
zur Mühlenstadt gemacht.
Verbringen Sie einen Tag in Gifhorn
und entdecken Sie die Mühlen und
die Altstadt.
Und so könnte Ihr Aufenthalt aussehen
(Vorschlag):
10:00 Uhr Stadtführung
12:00 Uhr Eintritt Mühlenmuseum
12:15 Uhr Imbiss Mühlenmuseum
13:00 Uhr Führung Mühlenmuseum
Leistungen:
• Eintritt Int. Mühlenmuseum
• Imbiss im Mühlenmuseum:
Kartoffelsuppe mit Würstchen
• Führung im Mühlenmuseum
(ca. 1,5 Stunden)
• Kleine Stadtführung (ca. 1 Stunde)
Reisezeitraum:
15.03. - 31.10.2020 (täglich)
Preis pro Person (ab 15 Personen):
23,50 €
Wittingen – die
Brauereistadt
8
Bei einer Stadtführung lernen Sie
die Stadt Wittingen kennen, bevor
Sie eine der ältesten Privatbrauereien
Deutschlands besichtigen. Sie erhalten
einen Einblick in die heutige
Bierproduktion und die Geschichte
des Bieres. Im Anschluss erwarten
Sie ein rustikaler Imbiss und eine
Bierverkostung.
Und so könnte Ihr Aufenthalt aussehen
(Vorschlag):
16:00 Uhr Stadtführung
18:00 Uhr Führung Brauerei
19:00 Uhr Imbiss und Verkostung
Leistungen:
• Fachkundige Führung mit Besichtigung
einiger Produktionsstätten
der Wittinger Brauerei (1 Stunde)
• Wittinger-Produktverkostung
mit Schlachteplatte (verschiedene
Wurstsorten), Brot und Brötchen
(1-3 Stunden)
• Stadtführung (ca. 1,5 Stunden)
Reisezeitraum:
08.01. - 29.05.2020 und
02.09. - 18.12.2020
Mittwoch, Donnerstag und Freitag
(Start Brauereiführung 18:00 Uhr)
Preis pro Person (ab 20 Personen):
27,50 €
Hankensbüttel –
Otter und Kloster
Bei diesem Gruppenausflug erwarten
Sie Natur und Kultur gleichermaßen.
Zuerst geht es in das
Otter-Zentrum in Hankensbüttel,
wo Sie einen geführten Rundgang
machen und zu Mittag essen. Im
Anschluss besichtigen Sie das Kloster
Isenhagen.
Und so könnte Ihr Aufenthalt aussehen
(Vorschlag):
10:00 Uhr Begleiteter Rundgang
durch das Otter-Zentrum
12:00 Uhr Mittagessen Otter-Zentrum
14:30 Uhr Führung Kloster Isenhagen
Leistungen:
• Eintritt Otter-Zentrum
• Begleiteter Rundgang durch das
Otter-Zentrum (ca. 2 Std.)
• Mittagessen im Otter-Zentrum-
Restaurant: wahlweise Schnitzel
mit Gemüse und Kartoffeln
ODER Hähnchenbrustfilet mit
Reis und Kräutersauce
• Führung durch das Kloster
Isenhagen inkl. Eintritt (ca. 1 Std.)
Reisezeitraum:
01.04. - 15.10.2020 (Di. – So.)
Preis pro Person (ab 15 Personen):
31,50 €
Müllermeister
und Schlossbesitzer
Sie besichtigen das Mühlenmuseum
Gifhorn und spazieren zum Schloss
Gifhorn (ca. 15 Min.). Dort erwartet
Sie Pater Laurentius im romantischen
Gewölbekeller. Der Pater
kümmert sich um Ihr leibliches
Wohl und unterhält Sie mit mittelalterlichen
Anekdoten und Speisen.
Anschließend haben Sie noch die
Möglichkeit bei einem Bummel die
Gifhorner Altstadt zu erkunden.
Leistungen:
• Eintritt Int. Mühlenmuseum
• Pater Laurentius im Schloss
Gifhorn: Bewirtung durch Pater
Laurentius, Vorspeise (hausgebackenes
Klosterbrot, Griebenschmalz,
Landpastete, Klostersenf),
Hauptgang (mariniertes
Huhn, gesottenes Fleisch, Backwurst,
Sauerkraut, Sauerrahm,
Pellkartoffeln), 1 Schwarzbier und
1 Verdauungselixier
Reisezeitraum:
15.03. - 31.10.2020 (täglich)
Preis pro Person (10 bis 180 Personen):
42,00 €
Zusätzlich buchbar:
Führung im Mühlenmuseum oder
Historische Stadtführung (ca. 1,5
Stunden, max. 25 Pers.): 60,00 €
Mit der Moorbahn
in das
Große Moor
Die Moorbahn fährt Sie mit gemütlichen
6 km/h direkt in die Moorlandschaft.
Sie erhalten interessante Informationen
über Natur und Umwelt.
Auf dem neuen Rundkurs gibt es
zwei Ausstiege, einen Bohlensteg
und eine Aussichtsplattform. Im
Anschluss hält das Landcafé (ca. 15
km entfernt, Transfer nicht inkl.) eine
große Auswahl an Torten am Kuchenbuffet
bereit.
Leistungen:
• Fahrt mit der Moorbahn in das
Große Moor bei Westerbeck
(ca. 2,5 Stunden)
• Kaffee satt und ein Stück Torte
(Auswahl vom Kuchenbuffet) im
Landcafé Neubokel
Reisezeitraum:
April bis Oktober 2020
Preis pro Person (18 bis 24 Personen):
15,00 €
25 - 48 Personen: 14,00 €
Teamchallenge im
Otter-Zentrum
Erhöhung der Firmentreue, Förderung
der Teamarbeit und Verbesserung
des Betriebsklimas – das
sind Anforderungen, die an einen
gelungenen Betriebsausflug gestellt
werden. Die Teamchallenge beginnt
mit einem begleiteten Rundgang
durch das Otter-Zentrum. Dieser
Rundgang bereitet auf den anschließenden
Meisterschafts-Parcours mit
fünf Stationen vor. Bei der Enträtselung
verschiedener Aufgaben werden
alle Sinne und der ganze Körper
angesprochen. Das Gewinnerteam
wird nach Abschluss des Parcours als
Marder-Meister gekürt und jeder im
Gewinnerteam erhält ein T-Shirt mit
Aufdruck.
Leistungen:
• Begleiteter Rundgang
(1,5 Stunden)
• Betreuung Meisterschafts-
Parcours (2 Stunden)
• Eintritt Otter-Zentrum und
T-Shirts für das Gewinnerteam
Reisezeitraum:
01.02. - 30.11.2020 (täglich)
Preis pro Person (15 bis 40 Pers.):
19,50 €
Zusätzlich buchbar:
Mittagessen oder Kaffeetrinken
gegen Aufpreis.
Erlebnis-Bausteine
Besichtigung
Wittinger Brauerei
Tafeln bei
Pater Laurentius
Schäferstündchen
in der Heide
Einzelne Produktionsstätten wie das
Sudhaus oder die Flaschenabfüllung
werden auf einem Rundgang
durch eine der ältesten deutschen
Privatbrauereien gezeigt. Anschließend
gibt es Gelegenheit, die vielfältigen
Produkte und eine rustikale
Schlachteplatte zu kosten.
Leistungen:
fachkundige Führung (ca. 1 Stunde),
Verkostung, Brot und Brötchen
mit verschiedenen Wurstsorten
(1-3 Stunden)
Preis: 20,00 € pro Person (ab 16
Jahre)
Pater Laurentius tischt in historischem
Ambiente im Gifhorner
Welfenschloss auf und erzählt in
humorvoller Weise mittelalterliche
Anekdoten.
Leistungen:
Bewirtung durch Pater Laurentius:
Vorspeise (hausgebackenes Klosterbrot,
Griebenschmalz, Landpastete,
Klostersenf), Hauptgang (mariniertes
Huhn, gesottenes Fleisch,
Backwurst, Sauerkraut, Sauerrahm,
Pellkartoffeln), 1 Schwarzbier und 1
Verdauungselixier
Preis: 29,50 € pro Person (10 - 150
Personen)
Mit dem Schäfer in der Heide unterwegs
erfahren die Teilnehmer Interessantes
über Schafe, Hütehunde,
Wölfe und die Schäferei. Nicht zuletzt
wird auch die heimische Tierund
Pflanzenwelt vorgestellt.
Leistungen:
Geführte Wanderung durch die Gifhorner
Heide, wahlweise je Gruppe:
Zuckerkuchen und Kaffee ODER
Brot vom Kanten mit Heidemettwurst
oder Schmalz, einem Pils mit
oder ohne Alkohol, alternativ einen
Heideschnaps. Dauer 2 Stunden.
Preis: 16,50 € pro Person (6 - 25
Personen)
9
Moorbahn
der Region stellt eine erfahrene
Reiseleitung vor und begleitet Sie in
Ihrem Reisebus.
Leistung:
Reiseleitung (4-8 Stunden)
Preise: ab 25,00 € pro angefangene
Stunde je Reiseleiter und Bus
Historische
Stadtführung
Gifhorn
Die Schmalspur-Moorbahn fährt
auf einem Rundkurs direkt in die
Moorlandschaft, in der noch Torf
abgebaut wird. An zwei Ausstiegspunkten
gibt es ausführliche Erklärungen.
Leistung:
Fahrt mit der Moorbahn (ca. 2,5
Stunden)
Preis: 7,00 € pro Person
(nur für Gruppen)
Stadtführung
auf dem Wasser
Mit einem erfahrenen Guide geht es
entlang der Aller und der Ise rund
um das Gifhorner Stadtgebiet.
Leistungen:
Einweisung in das Fahren mit
Kanadier und Kajak an der Kanuanlage,
Bereitstellung von Kanadier
oder Kajak, Spritzdecken, Paddel
und Rettungswesten, Raum für
Wertsachen wird zur Verfügung gestellt,
geführte 3,5 bzw. 4-stündige
Kanutour
Preis: 10,00 € pro Person
(5-10 Personen)
Busbegleitung
Die landschaftlichen Schönheiten
und kulturelle Sehenswürdigkeiten
10
Hermann Löns
und die Heide
Das Leben und Wirken des Heidedichters
Hermann Löns und die
Entstehung, Nutzung und Erhalt der
Heide sind Themen der Heidewanderung
in der Gifhorner Heide.
Leistung:
geführte Heidewanderung
(ca. 2 Stunden)
Preis: 70,00 € pro Führung
(max. 25 Personen)
Heidewanderung
durch den
Heiligen Hain
Der Wanderführer erzählt spannende
Geschichten über Hermann
Löns, die Entwicklung und Pflege
der Heide. Die prachtvolle Wachholderheide
kann man während des
ganzen Jahres genießen.
Leistung:
geführte Heidewanderung
(ca. 2 Stunden)
Preise: 50,00 € bis max. 25 Personen,
70,00 € bis max. 35 bis 40
Personen.
Auf einem geführten Rundgang
durch die historische Altstadt
Gifhorns und zum Welfenschloss
erfährt man viel über Gifhorns Geschichte
und Geschichten.
Leistung:
Stadtführung (ca. 1,5 Stunden)
Preis: 60,00 € pro Führung (max.
25 Personen)
Stadtführung
Wittingen
In Wittingen, einer Stadt mit Geschichte,
kann man noch heute
eine mittelalterliche Stadtanlage
mit Marktplatz und engen Gassen
finden.
Leistung:
Stadtführung (ca. 1 Stunde)
Preis: 4,00 € pro Person (für Gruppen
von 10 bis 25 Personen)
Weitere Sehenswürdigkeiten,
Museen, Freizeitangebote und
Führungen bieten wir gerne im
Rahmen eines individuellen Angebots
an. Informationen dazu
finden Sie in unseren Prospekten
„Ausflugsziele“ und „Führungen“
und im Internet auf
www.suedheide-gifhorn.de.
Veranstaltungen
In der Südheide Gifhorn gibt es sie noch,
die typischen Dorffeste, Schützenfeste und
Sommerfeste. Und kulturelle Highlights wie
das Kabarett-Festival „Heiße Kartoffeln“, das
Gifhorner Altstadtfest oder das „Unser Aller
Festival“ locken Tausende in die Region.
Veranstaltungs-Locations wie die Stadthalle
Gifhorn mit einem bunten Programm aus
Theater, Musik, Kabarett und Kleinkunst, die
Wittinger Stadthalle oder der Kultbahnhof
in Gifhorn sind perfekt gerüstet für unterhaltsame
Tage und Abende.
2018 ist mit dem „Unser Aller Festival“ ein
Kultur-Jahreshighlight hinzugekommen.
Über einen Zeitraum von rund zwei Wochen
werden über die gesamte Region verteilt
hochkarätige kulturelle Leckerbissen geboten.
Festivalzentrum ist das Gifhorner
Schloss, das eine großartige Veranstaltungs-Kulisse
darstellt.
Auf unserer Webseite finden Sie alle Veranstaltungen
in der Region:
www.suedheide-gifhorn.de/veranstaltungen
Event-
Geuss- Tipps
Tipps
28.-29.03.
Frühlingsmarkt im
Otter-Zentrum
Ende Mai/Anfang Juni
Unser Aller Festival
01.06.
Deutscher Mühlentag im
Int. Mühlenmuseum
Mühlenfest in Wahrenholz
18.-21.06.
Schützenfest Gifhorn
Juli/August
Lesesommer Steinhorst
21.-23.08.
Altstadtfest Gifhorn
19.09.-03.10.
Kabarett-Tage
„Heiße Kartoffeln“
21.-22.11.
Wintermarkt im
Otter-Zentrum
28.-29.11.
Schlossmarkt Gifhorn
Tipps für die Reiseplanung
Kostenlose Busparkplätze
Gifhorn
Konrad-Adenauer-Straße, Parkbucht Höhe Schlossplatz 1:
1-2 Busparkplätze, Ein- und Ausstieg für Besuche der Innenstadt,
des Schlosses und Stadtführungen
Konrad-Adenauer-Straße, Parkbucht auf dem Parkplatz
Höhe Konrad-Adenauer-Straße 29:
1-2 Busparkplätze, Ein- und Ausstieg für Besuche der Innenstadt,
des Schlosses und Stadtführungen
Internationales Mühlenmuseum, Bromer Straße 2:
6 Busparkplätze am Eingang
Hankensbüttel
Otter-Zentrum, Sudendorfallee 1:
2 Busparkplätze am Eingang
Waldbad, bei Klosterstraße: 3 Busparkplätze, ca. 5 Minuten
Fußweg zum Otter-Zentrum und zum Kloster Isenhagen
11
Wir haben den Plan für Ihren Urlaub: Mit unseren
Infobroschüren für Gruppen, Führungen
und Ausflugszielen sind Sie bestens informiert
- unsere regionalen Highlights und Angebote
übersichtlich mit allen Ansprechpartnern auf
einen Blick.
Viele Tipps zum Planen
Infobroschüren einfach über
www.suedheide-gifhorn.de oder telefonisch
unter Tel. 05371 937880 bestellen ...
... und der Urlaub kann mit Vorfreude beginnen!
So lten Sie Fragen haben oder weitere Informationen
benötigen, ein Besuch der Touristinformation
lohnt sich auf jeden Fa l. Bei uns bekommen Sie
Infos zu aktue len Veranstaltungen oder Prospekte
zu Sehenswürdigkeiten in der Südheide Gifhorn.
Gerne sind wir bei der Reservierung Ihrer Unterkunft
behilflich.
Wir bieten Ihnen:
Zimmervermittlung
Urlaub und Freizeit
Gruppenprogramme
Tagesausflüge
Kurz- und Wochenendangebote
individue le Angebotserste lung
Tagungen
Touristinformation Gifhorn
Marktplatz 1, 38518 Gifhorn
Tel. 05371 93788 0
info@suedheide-gifhorn.de
Öffnungszeiten:
Mai bis September:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr, Samstag: 9:30 bis 13:00 Uhr
Oktober bis April:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr
www.suedheide-gifhorn.de
• Urlaubsmagazin
www.ca luna-medien.de Drucklegung 2019
11. Ehemaliger
Amtssitz des
Superintendenten
Das Gebäude im Steinweg
20 wurde 1678 als
Amtssitz des Superintendenten
erbaut. Bis
1825 wurde das Amt
auch hier ausgeübt. Ab
dem Jahr 1876 war es
12. Ziegenplastik
Die Ziegenplastik kurz
vor der A lerbrücke
zeigt eine kleine Gruppe
Ziegen. Sie erinnert
an vergangene Zeiten,
in denen diese als Kuh
des kleinen Mannes
bezeichnet wurde. Auch
die ärmeren Stadtbewohner
konnten sich
eine Ziege leisten, so
dass die Population in
Gifhorn vergleichsweise
13. Stahlplastik
Sie wurde im Jahr
2000 als Geschenk des
Künstlers Prof. Dr. h. c.
Joseph C. Kalmbacher
zu dessen 75. Geburtstag
an die Stadt Gifhorn
auf der Wiese hinter
der St. Nicolai-Kirche errichtet.
Sie symbolisiert
die Entwicklung von
Stadt (kleiner Innenring)
und Landkreis Gifhorn
(großer Außenring) als
Sitz einer Kornbrennerei.
Heute ist hier ein
Augenoptiker zu finden.
stärker war als in den
umliegenden Bauerngemeinden.
Im Andenken
an diese Zeit wurde
1996 zum 800. Stadtjubiläum
die Ziegenplastik
des Bildhauers Josef
Baron enthü lt.
Kreuzpunkt der alten
Salz- (Verstrebung Nord
nach Süd) und Kornstraße
(Verstrebung Ost
nach West).
14. Schloss Gifhorn
mit Historischem
Museum
• Gruppen-Erlebnisse
• Ausflugsziele
Ein Stück aus der Fußgängerzone
heraus,
hinter dem Gebäude
der Sparkasse, erstrahlt
das 1525 erbaute
Welfenschloss aus der
Renaissancezeit, das
in den Jahren 1539
bis 1549 die Residenz
von Herzog Franz von
Braunschweig und Lüneburg
war. Heute sind
hier unter anderem ein
15. Internationales
Mühlenmuseum &
Russisch-Orthodoxe
Holzkirche
• Stadtrundgang Gifhorn
• Führungen
• Freizeitkarte
Restaurant, die Schlosskape
le und das Historische
Museum untergebracht.
Das Museum
gibt einen Einblick in
die historische Entwicklung
der Stadt und der
Region.
Öffnungszeiten Museum:
Di.-Fr. 14:00-17:00 Uhr,
Sa., So. u. Feiertage
11:00-17:00 Uhr
Etwa 20 Gehminuten
vom Schloss entfernt,
befindet sich das Mühlenmuseum.
Es beherbergt
auf 15 Hektar
14 Mühlen, Originale
und Nachbauten, aus aller
Herren Länder sowie
eine Ausste lungsha le
mit maßstabsgetreuen
Mühlenmode len aus
a ler Welt.
Die Russisch-Orthodoxe
Holzkirche auf dem
Gelände des Museums
ist eine Nachbildung.
Sie besitzt acht zum Teil
vergoldete Kuppeln. Im
Inneren der Kirche sind
Nachbildungen wertvoller
Ikonenmalereien zu
sehen.
Öffnungszeiten:
15.03.-31.10.,
täglich 10:00-18:00 Uhr
16. Glocken-Palast
und Europäische
Freiheitsglocke
Der Glocken-Palast
steht unter der Schirmherrschaft
von Michail
Gorbatschow. Er ist mit
seinen typischen goldenen
Kuppeln einem
Kloster im altrussischen
Baustil nachempfunden
und vereint das Europäische
Kunsthandwerker-Institut,
eine
Glockengießerei, eine
Nachbildung der Arche
sowie Ausste lungs- und
Versammlungsräume
unter seinem Dach. Auf
der Freifläche davor
17. Hochzeitsmühle
„Lady Devorgilla“
Die Mühle ist ein Nachbau
einer schottischen
Mühle aus Gifhorns
Partnerstadt Dumfries
und wird für Trauungen
genutzt – dann drehen
sich sogar die Mühlenflügel.
18. Findling
Der 13 Tonnen schwere,
aus Kalifeldspatgranit
bestehende Findling,
wurde bei Bauarbeiten
2014 in einer Baugrube
gefunden.
steht die Europäische
Freiheitsglocke, die an
die jahrzehntelange Teilung
Deutschlands und
Europas und den friedlichen
Fa l des Eisernen
Vorhangs erinnern so l.
Öffnungszeiten:
15.03.–31.10.:
Di., Mi, Do., Sa. und So.
11:00–16:00 Uhr
Ausflugsziele
2020
19. Gifhorner
Cardenap-Mühle
Ein Zeugnis aus den
Gründungsjahren
Gifhorns ist die Cardenap-Mühle.
Seit 1213
steht an dieser Ste le
eine Wassermühle, die
20. Wasserturm
mit Panoramacafé
Der alte Wasserturm
wurde 1910 erbaut und
beherbergt das höchstgelegene
Café der
Lüneburger Heide. Er
steht auf einer Sanddüne
und erreicht eine
Höhe von 90 Metern.
Das Café kann über
die Wendeltreppe oder
Tipp
Natürlich. Vielfältig.
Sehenwürdigkeiten - Camping
Freizeitangebote - Natur und Heide
durch den Strom der Ise
angetrieben wird.
Führungen
2020
einen verglasten Lift erreicht
werden. Bei guter
Sicht geht der Ausblick
bis zum Harz im Süden
oder bis zum Elm im
Osten.
Gehen Sie mit unseren Kulturund
Landschaftsführern auf
Entdeckungsreise. Die qualifizierten
Gästeführer zeigen Ihnen
Stadtarchitektur und Kulturdenkmale
oder regionaltypische
Naturräume wie Moore, Heideund
Flusslandschaften.
Von Mai bis September findet
jeden Freitag eine Öffentliche
Stadtführung oder eine thematische
Führung statt.
A le Infos unter
www.suedheide-gifhorn.de
Natürlich. Vielfältig.
Stadtführungen – Naturführungen
Führungen durch die Attraktionen
Stadtrundgang
Gifhorn
Natürlich. Vielfältig.
Sehenswürdigkeiten - Übersichtsplan
Gruppen-Erlebnisse
Natürlich. Vielfältig.
Tipps für Gruppenreisen - Reiseangebote - Erlebnisbausteine
2020
Urlaubsmagazin
2020
Natürlich. Vielfältig.
Gastgeber - Freizeittipps - Reiseangebote - Sehenswürdigkeiten
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Fotos:
Südheide Gifhorn GmbH
Frank Bierstedt
Unterkünfte für unsere Gruppenangebote
Hotel Deutsches Haus
Gifhorn-Zentrum
30 DZ, 14 EZ
www.deutsches-haus-gifhorn.de
12
Hotel garni Ratsschänke
Gifhorn-Zentrum
6 DZ, 4 EZ
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Unterkünfte für unsere Gruppenangebote
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Gasthof Schönecke
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www.altemuehle.bestwestern.de
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Hotel Wittinger Tor
Wittingen
14 DZ, 2 EZ
www.wittinger-tor.de
Landhaus Räderloh
Steinhorst-Räderloh
9 DZ
www.landhaus-raederloh.de
13
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Reiseangebote
Lieber Gast,
wir freuen uns, dass Sie einen Aufenthalt in der Südheide Gifhorn verbringen
möchten. Gerne reservieren wir Ihnen das Programm Ihrer Wahl und möchten
Ihnen dabei so viel Arbeit wie möglich abnehmen. Um Schwierigkeiten zu vermeiden,
bitten wir Sie, nachfolgende AGB für unsere Pauschalangebote genau
durchzulesen und einzuhalten.
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge (Gesamtheit
von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für
den Zweck derselben Reise gemäß § 651 a Abs. 2 BGB). Sie werden, soweit nach
den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen
– nachfolgend „Gast“ genannt – und der Südheide Gifhorn GmbH – nachfolgend
„SGG“ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§
651 a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB zustande kommenden
Reisevertrags. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit der Buchungserklärung/Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch,
per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast der SGG
den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage seines Angebotes
sind die Reisebeschreibung, diese AGB und alle ergänzenden Informationen
in der Buchungsgrundlage (Pauschalangebotsprospekt, Gastgeberverzeichnis,
Internet), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung der
SGG an den Gast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss erhält der Gast die Ausfertigung der Buchungsbestätigung
auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt, es sei denn der
Gast hat Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6
Absatz S. 2 EGBGB.
1.3. Der Anmelder haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Gästen, für die
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab,
wird der abweichende Inhalt in der Reisebestätigung für den Gast und die SGG
dann verbindlich, wenn bezüglich dieser Änderungen ausdrücklich ein Hinweis
erfolgt ist und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt sind und
der Gast innerhalb von zehn Tagen dieses neue Angebot ausdrücklich oder konkludent
(z. B. durch das Leisten der Anzahlung) annimmt.
1.5. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten
aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr.
9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen
wurden, nach Vertragsabschluss besteht. Es gelten die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte.
1.6. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in
den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen oder
Pauschalreiseangeboten ist die SGG lediglich Reisevermittler. In diesem Fall
haftet die SGG dem Reisenden gegenüber für grob fahrlässige oder vorsätzliche
Verletzung der Vermittlerpflichten, einschließlich der Informationspflichten
gemäß § 651 v Abs. 1 BGB i. V. m. Artikel 250, §§ 1-3 des EGBGB. Eine weitergehende
Haftung ist ausgeschlossen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung
gemäß dieser Ziffer ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, soweit
letztere mindestens auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SGG oder
ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
beruhen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 ist auch
die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die SGG haftet
insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten
Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).
2. Leistungen
2.1. Die von der SGG geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus
dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrundeliegenden
Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebotes und nach Maßgabe
sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen, Hinweise und Erläuterungen.
2.2. Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der SGG nicht
bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über
die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch
dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.
3. Zahlung
3.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert
und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag
besteht und dem Gast der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten
des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener
Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben
wurde (gilt nicht für Tagesangebote, die weniger als 24 Stunden dauern und
keine Übernachtung umfassen und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt).
3.2. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der SGG) ist
gegen Aushändigung des Sicherungsscheins (Sicherungsschein nur für Pauschalangebote,
die unter § 651 fallen, nicht für Tagesangebote, die weniger als
24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen und deren Reisepreis
500 Euro nicht übersteigt) eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises
zu zahlen.
3.3. Der Restbetrag des Reisepreises ist bis spätestens 14 Tage vor Anreisetag
per Überweisung auf das Konto der SGG zu zahlen, sofern der Sicherungsschein
(Sicherungsschein nur für Pauschalangebote, die unter § 651 fallen,
nicht für Tagesangebote, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung
umfassen und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt) übergeben
ist und das Rücktrittsrecht von der SGG gemäß Ziffer 6.8. nicht mehr
ausgeübt werden kann.
3.4. Vertragsabschlüsse innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn verpflichten
den Gast zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Der Zahlungseingang
des Reisepreises muss spätestens einen Tag vor Reisebeginn auf dem
Konto der SGG erfasst sein. Sonderregelungen, z. B. Zahlung vor Ort am Anreisetag
oder die Übergabe der Reiseunterlagen vor Ort, können nach vorheriger
14
Absprache getroffen werden.
3.5. Leistet der Gast die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrags des Reisepreises
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die
SGG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und
in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist
die SGG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und den Gast mit Rücktrittskosten zu belasten.
4. Preise
4.1. Die Preise gehen aus den Leistungsbeschreibungen hervor und gelten pro
Person, sofern nichts anderes angegeben ist. Gruppenangebote werden unter
Berücksichtigung der Teilnehmerzahl für Gruppen kalkuliert und können nur
mit der angegebenen Mindestteilnehmerzahl gebucht werden.
4.2. Vorausgesetzt wird eine An- bzw. Abreise in Eigenregie, z. B. per Bahn, PKW
oder Bus. Transferkosten vor und während des Aufenthaltes sind nicht in den
Angeboten enthalten, sofern nichts anderes angegeben ist.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die von der SGG nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung
der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
5.2. Die SGG ist verpflichtet, den Gast über Änderungen und Abweichungen unverzüglich
nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger
klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.
5.3. Der Gast ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft
einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben
berechtigt, in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die SGG eine solche Reise angeboten
hat. Der Gast hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn
der Gast gegenüber der SGG nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist
reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Gast
in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und
hervorgehobener Weise zu informieren.
5.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Gemäß § 651 m Abs. 2 BGB
hat die SGG dem Gast einen Differenzbetrag zu erstatten, wenn eine geänderte
Reise bzw. eine Ersatzreise durchgeführt wurde und diese bei gleichwertiger
Beschaffenheit der SGG geringere Kosten verursacht hat.
6. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung, Kündigung
6.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen auf
einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei der SGG.
6.2. Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Gast steht der SGG eine angemessene
Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen
zu, soweit der Rücktritt nicht von der SGG zu vertreten ist oder am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2
BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der
Kontrolle der SGG unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des
Werts der ersparten Kosten der SGG sowie abzüglich dessen, was die SGG durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter
der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem
Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des
erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:
a) bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 5 % des Reisepreises (mindestens 20,00 €)
b) vom 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
c) vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
d) vom 14. bis zum 4. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
e) vom 3. Bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
6.3. Die SGG empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.4. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf
Entschädigung überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich
niedriger als die von ihm geforderte Pauschale sei.
6.5. Die SGG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die SGG nachweist,
dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist die SGG verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie
abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung
erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Die SGG ist verpflichtet, infolge
eines Rücktritts die Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich, aber auf
jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
§ 651 e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Dem
Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer
Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer
Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.
6.6. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger
Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, kann die SGG bei Pauschalen bis
31 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 20,00 € erheben.
Spätere Umbuchungswünsche des Gastes können, sofern eine Durchführung
überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen
gemäß Ziffer 6.2. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen. Die Umbuchung bzw. Vertragsänderung ist kostenlos, wenn diese
erforderlich ist, weil wir keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche
Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Gast gegeben haben.
6.7. Die SGG kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
der Gast ungeachtet einer Abmahnung der SGG nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten
ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten der SGG beruht. Kündigt
die SGG, so behält die SGG den Anspruch auf den Reisepreis. Die SGG muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sie aus seiner anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der gutgebrachten Beträge.
6.8. Die SGG ist zum Rücktritt vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl berechtigt,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise eine Mindestteilnehmerzahl
und der Zeitpunkt, bis zu welchem dem Teilnehmer die Erklärung
spätestens zugegangen sein muss, genannt sowie in der Reisebestätigung
deutlich hervorgehoben hingewiesen wird. Ist keine Mindestteilnehmerzahl
angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 15 und ist der Zeitpunkt der
Erklärung spätestens sechs Wochen vor geplantem Reisebeginn. In jedem Fall
ist die SGG verpflichtet, den Gast unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf
den Reisepreis erhält der Gast unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von
14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, zurück.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung
die SGG bereit und in der Lage war, infolge einer nicht erfolgten Anreise,
einer Stornierung am Anreisetag, vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen nicht in Anspruch, hat der Gast keinen Anspruch auf anteilige
Rückerstattung, soweit solche Gründe, die ihm zuzurechnen sind, den Gast nicht
nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung
des Reisevertrages berechtigt hätten. Die SGG wird sich jedoch bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
8. Beschränkung der Haftung der SGG
Die vertragliche Haftung der SGG für Schäden, die nicht Körperschäden sind
und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen
Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften
bleiben von der Beschränkung unberührt.
Die SGG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich
vermittelt werden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch
unberührt. Die SGG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des
Gastes die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
durch die SGG ursächlich war.
9. Gewährleistung, Kündigung durch den Gast,
Anzeigepflicht, Beistandspflicht
9.1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Gast Abhilfe
verlangen, sofern dieses nicht unmöglich ist oder unter Berücksichtigung
des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung
mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
9.2. Der Gast ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich bei der SGG,
oder falls diese nicht zu erreichen ist, beim Leistungsträger direkt anzuzeigen
oder sich bei Nichterreichen der SGG vom Leistungsträger schriftlich bestätigen
zu lassen.
9.3. Soweit die SGG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige
nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Gast weder Minderungsansprüche
nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
9.4. Wird die Reise durch einen Reisemangel, der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten
Art, erheblich beeinträchtigt, so kann der Gast eine angemessene Frist
zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Kunde den Reisevertrag
gemäß § 651 l BGB kündigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe
von der SGG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.5. Die SGG verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB und darauf,
dass, wenn sich der Gast im Fall des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen
Gründen in Schwierigkeiten befindet, unverzüglich in angemessener Weise Beistand
zu gewährleisten ist, insbesondere durch
a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden
vor Ort und konsularische Unterstützung,
b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und
c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.
Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
und Information über Verbraucherstreitbeilegung
10.1. Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Gast gegenüber
der SGG geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler
erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war.
Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.
10.2. Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10.3. Die SGG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass die SGG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert
die SGG den Gast hierüber in geeigneter Form. Die SGG weist für alle Reiseverträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der SGG und
Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben,
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung mit der Maßgabe, dass
falls der Reisende seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2
der Rom–I-Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des
Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
11.2. Der Gast kann die SGG nur an deren Sitz verklagen. Gerichtsstand ist insofern
Gifhorn.
11.3. Für Klagen der SGG gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz der SGG maßgebend.
Bei all diesen Regelungen hat auch bei uns die Vernunft Vorfahrt. Wir sind eine
Urlaubsregion, die ihre Gäste zufriedenstellen möchte. Wir wünschen Ihnen
eine gute Reise und einen schönen Aufenthalt in der Südheide Gifhorn.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise der
Südheide Gifhorn GmbH nach § 651 A BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich
um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen
gelten. Das Unternehmen Südheide Gifhorn GmbH, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn,
Deutschland trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße
Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Südheide Gifhorn GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene
Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in
der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im
Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/ 2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise
vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung
aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer
Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro
in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen
Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person
übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten
sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und in
jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die
Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende
vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine
Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung,
wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer
der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises
erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche
Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben
die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf
eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn
der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,
beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen
Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise
nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden
angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten
(in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“),
wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen
hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadensersatz,
wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in
Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten
– des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz
des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers
nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der
Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Die Südheide Gifhorn GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der tour-
VERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden
können diese Einrichtung (tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH,
Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. +49 (0) 40 - 244 288 0, service@
tourvers.de) oder ggf. die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen
Leistungen aufgrund der Insolvenz der Südheide Gifhorn GmbH verweigert
werden.
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Gruppen-Erlebnisse
in der Südheide
Südheide Gifhorn GmbH
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Tel. 05371 937880
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