Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte - Bauhag
Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte - Bauhag
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<strong>Deklarationspflicht</strong> <strong>für</strong> Erstellungs-Dat: Nov. 2011 Seite 1 von 1<br />
<strong>Holz</strong> <strong>und</strong> <strong>Holz</strong>produkte<br />
Name: Thomas Köchli<br />
Pfad: G:\Daten\maka\<strong>Holz</strong>deklaration\Hilfsdateien\1146. <strong>Holz</strong>deklaration_<strong>Bauhag</strong>.doc<br />
Thema Ausführungen Verantwortlich<br />
Einführung Der B<strong>und</strong>esrat hat am 4. Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformations-<br />
gesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine <strong>Deklarationspflicht</strong> nach<br />
<strong>Holz</strong>art <strong>und</strong> <strong>Holz</strong>herkunft eingeführt wird.<br />
Umfang der<br />
<strong>Deklarationspflicht</strong><br />
Wer unterliegt der<br />
<strong>Deklarationspflicht</strong><br />
Die Verordnung ist am 1. Oktober 2010 mit Uebergangsfrist bis Ende 2012 in Kraft<br />
getreten.<br />
In einer ersten Etappe werden R<strong>und</strong>holz <strong>und</strong> <strong>Holz</strong>produkte aus Massivholz der<br />
<strong>Deklarationspflicht</strong> unterstellt.<br />
Es sind dies insbesondere Latten, Leisten, Sockelleisten, Hobelwaren aus<br />
Massivholz, Fassaden aus Massivholz, Bodenriemen aus Massivholz, Balkon- <strong>und</strong><br />
Terrassenböden aus Massivholz.<br />
Die <strong>Deklarationspflicht</strong> <strong>für</strong> <strong>Holz</strong>werkstoffe ( ein- <strong>und</strong> mehrlagige Massivholzplatten,<br />
Furniersperrholz, Stabsperrholz, Furnierschichtholz, Spanplatten, OSB <strong>und</strong><br />
<strong>Holz</strong>faserplatten ), aber auch <strong>für</strong> Halb- <strong>und</strong> Fertigfabrikate wie Mehrschichtparkett,<br />
Laminatfussböden <strong>und</strong> Türen wird erst zu einem späteren Zeitpunkt geregelt.<br />
Generell unterliegt der <strong>Deklarationspflicht</strong> nur, wer <strong>Holz</strong> oder <strong>Holz</strong>produkte direkt<br />
an den Konsumenten abgibt..<br />
Darunter fallen das holzverarbeitende Gewerbe wie Schreiner, <strong>Holz</strong>bauer,<br />
Zimmereibetriebe, Möbelgeschäfte <strong>und</strong> Grossverteiler ( Ikea, Pfister, u.s.w.) aber<br />
auch Baumärkte <strong>und</strong> Do-it.yourself ( Hornbach, Obi, Coop ).<br />
Nur diese Kreise können gestützt auf die gesetzliche Regelung kontrolliert <strong>und</strong> bei<br />
Feststellung falscher Deklaration allenfalls auch bestraft werden.<br />
Vorgelagerte Lieferanten wie der <strong>Holz</strong>handel <strong>und</strong> auch die produzierende Industrie<br />
unterstehen NICHT direkt der <strong>Deklarationspflicht</strong> <strong>und</strong> können daher weder<br />
kontrolliert noch <strong>für</strong> Falschdeklaration bestraft werden.<br />
Informationsfluss Obwohl der <strong>Holz</strong>handel nicht direkt der <strong>Deklarationspflicht</strong> unterliegt, muss er seine<br />
K<strong>und</strong>en über <strong>Holz</strong>art <strong>und</strong> Herkunft informieren <strong>und</strong> ist auf entsprechende<br />
Informationen seiner Vorlieferanten angewiesen. Ansonsten kann der<br />
<strong>Deklarationspflicht</strong>ige seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen.<br />
Pauschaldeklaration Um vor allem kleinere Betriebe vom administrativen Deklarationsaufwand zu<br />
entlasten ist auch eine Pauschaldeklaration möglich.<br />
Das heisst Betriebe können <strong>Holz</strong>art <strong>und</strong> Herkunft der verwendeten <strong>Holz</strong>produkte<br />
auf einem Geschäftspapier pauschal aufführen <strong>und</strong> dieses Papier jeweils mit<br />
Offerten <strong>und</strong> Rechnungen an den K<strong>und</strong>en senden.<br />
Praxis bei <strong>Bauhag</strong> Lagerartikel<br />
Bei <strong>Bauhag</strong> wird jeder Lagerartikel mit der entsprechenden <strong>Holz</strong>art ( bereits<br />
aufgeführt ) <strong>und</strong> der <strong>Holz</strong>herkunft ergänzt.<br />
Komm.-Artikel<br />
Die Aufführung der <strong>Holz</strong>art ist gängige Praxis.<br />
Die <strong>Holz</strong>herkunft muss jeweils beim Lieferanten abgefragt <strong>und</strong> im Artikel bei der<br />
Bezeichnung 3 aufgeführt werden.<br />
Preisliste<br />
Bei den zu deklarierenden Produkten wird die <strong>Holz</strong>herkunft in der Preisliste aufge-<br />
führt.<br />
Alle, die an<br />
Endkonsumenten R<strong>und</strong>-<br />
holz oder Massivholz ver-<br />
kaufen.<br />
Handel ( <strong>Bauhag</strong> )<br />
<strong>Bauhag</strong> / Einkauf<br />
Sachbearbeiter<br />
Sachbearbeiter