– 19 -Neben den schon erwähnten therapeutischen Möglichkeiten, bei besorgniserregendenAusprägungen, sollten wir über die uns, durch die Evolution, zur Verfügunggestellten Möglichkeiten nachdenken und versuchen, sie in unserem Alltag zu nutzenund einzusetzen.Selbstverständlich sollten wir bei wesentlichen Entscheidungen, die wir nun einmalvon Zeit zu Zeit zu treffen haben, auf ein wissentlich zugängliches Archiv in unseremGehirn zurückgreifen, das aus angeeignetem Wissen und wissenschaftlich gefiltertenFakten besteht.Das Problem ist jedoch, dass Entscheidungen, und die sind nun einmal naturgemäßerst in der Zukunft wirksam, bis zu ihrer Auswirkung Fakten ausgeliefert seinwerden, die zum Zeitpunkt des Entschlusses noch gar nicht einbezogen werdenkonnten, da sie nicht bekannt waren. Eine Handlungsentscheidung ist also immerfußend auf augenblicklich gültigen und bekannten Faktoren, also Zukunftsinvestitionauf Basis einer Wahrsagung. Es muss also nicht zwangsläufig so kommen, wie esgedacht wurde. Da uns aber, rein real wissenschaftlich, keine anderen als dieempirischen Methoden zur Verfügung stehen, müssen wir sie akzeptieren, schon ausdem Grunde, dass wir bei beweisbaren Fehlentscheidungen zumindest eineRechtfertigung ins Spiel bringen können, die uns dann juristisch aus der Klemmehelfen kann.Sollten wir aber, bei einer Fehleinschätzung, auf unser Bauchgefühl, auf unsereIntuition hinweisen, als Grundlage unserer Entscheidung, so kann uns das beigerichtlichen Verhandlungen nicht vor Verantwortung und eventueller Strafeschützen.Rein rechtlich stehen also wissenschaftlich belegbare Fakten zur Verfügung, diejedoch nur zu einem einzigen Zeitpunkt, in einem einzigen Augenblick, Gültigkeithatten, nämlich in der Sekunde der Entscheidung. Dem gegenüber steht die Intuition,die allerdings in unserem real wissenschaftlich geprägten Weltbild, zur Beurteilungnicht zugelassen ist. Es stehen sich also gegenüber die meistens durch Intuition insLeben gerufenen Rahmenbedingungen, untermauert durch zu der Zeit gültigenKenntnisse, die dann durch entsprechende Politiker Gesetze genannt werden.Und nun die Gegenseite, also der einzelne Mensch, der jetzt auf dieser Grundlage zurHandlung gezwungen ist. Und hier, also auf dieser Ebene, wird nun derveranlassende Politiker auch wieder zum folgsamen Menschen. Der Eine, der nichtbelangt werden kann für die Theorie zur Schaffung eines Gesetzes, der Andere dernun in der Praxis der Anwendung zur Rechenschaft also zur Verantwortung gezogenwerden kann.Fazit: Wäre die Intuition eine objektive Handlungsgrundlage, könnten allewissenschaftlich untermauerten Gutachten, Gremien, Ausschüsse etc. at acta gelegtwerden, da sie, von Natur aus, auf Zeit gesehen unrichtig sein können.
- 20 -Da aber weder die eine noch die andere Möglichkeit der Beurteilung von Handlungenals non plus ultra anzusehen ist, müssen wir uns halt mit dem Dilemme eines Statusquo zufrieden geben.Das sowohl das eine als auch mal die andere Richtung bei der Rechtssprechung zumZuge kommt, zeigen z.B. Urteilszusätze wie: Strafmildernd wirkte, oder: Zumdamaligem Zeitpunkt konnte der Beklagte nicht davon ausgehen, oder: Wir könnendem Beklagten nicht unterstellen, oder: Die gute Absicht des Beklagten warerkennbar usw.Was machen wir also mit derlei Erkenntnissen?Halten wir uns an Aussagen gestandener Persönlichkeiten.Man flieht nicht,weil man Angst hat,sondern man hat Angst,weil man flieht.( William James )Der Mut, die Entschlossenheit,uns von keinerSache überwinden zu lassen,so furchterregendsie auch sein mag, ermöglicht uns,jeder Angst zu widerstehen.( Martin Luther King )