Schallschutz. Elektro-Installation in Schallschutzwänden. - Agro AG
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04<br />
Vorschriften und Normen.<br />
Norm SIA 181.<br />
Die Norm SIA 181:2006 <strong>Schallschutz</strong> im Hochbau wurde dem vermehrten<br />
Ruhebedürfnis der Bevölkerung, der Weiterentwicklung der<br />
<strong>in</strong>ternationalen Normung und dem Stand der Technik angepasst und<br />
vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvere<strong>in</strong> SIA per<br />
Anforderungen zum Luftschall<br />
M<strong>in</strong>destanforderungen (erhöhte Anforderungen: +3 dB)<br />
Lärmbelästigung kle<strong>in</strong> mässig Stark* Sehr stark*<br />
Raumart und<br />
Geräusch- Nutzung Lärmige Lärm-<br />
Nutzung (Quelle)* armeNut- normal: Nutzung: <strong>in</strong>tensivezung:<br />
z.B. z.B. z.B. Nutzung:<br />
Warte- Wohnraum Schulzim- z.B.<br />
raummer<br />
Werkstatt<br />
Lärmempf<strong>in</strong>dlichkeit Anforderungswerte Di (dB)*<br />
ger<strong>in</strong>g 42 47 52 57<br />
mittel 47 52 57 62<br />
hoch 52 57 62 67<br />
*) Beachte Sonderregelungen für Zugänge und spezielle Nutzungen n. Norm<br />
01.06.2006 für gültig erklärt. Am 15.01.2007 publizierte der SIA e<strong>in</strong><br />
Korrigendum der Anforderungswerte Aussenlärm. Die erhöhten<br />
www.agro.ch<br />
Anforderungen s<strong>in</strong>d nun für Doppel- und Reihene<strong>in</strong>familienhäuser<br />
und für neu errichtetes Stockwerkeigentum obligatorisch.<br />
Bei wesentlichen Umbauten gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen<br />
wie bei Neubauten. wobei die Vollzugsbehörde die Möglichkeit<br />
hat, auf Gesuch h<strong>in</strong> Erleichterung zu gewähren.<br />
Die öffentlich rechtlichen Vorgaben s<strong>in</strong>d im Schweizer Umweltgesetz<br />
(USG) allgeme<strong>in</strong> festgehalten. Die Schweizer Lärmschutzverordnung<br />
(LSV) konkretisiert diese Vorgaben. Sie fordert die E<strong>in</strong>haltung der M<strong>in</strong>destanforderung<br />
nach Norm SIA 181 – <strong>Schallschutz</strong> im Hochbau nur<br />
für lärmempf<strong>in</strong>dliche Räume. Als lärmempf<strong>in</strong>dliche Räume gelten:<br />
• Wohnräume, ausser Küchen, Sanitär- und Abstellräume<br />
• Betriebsräume mit längerem Personenaufenthalt, ausser Betriebs -<br />
räumen mit erheblichem Betriebslärm.<br />
Die Anforderungen gelten zwischen organisatorisch resp. rechtlich unabhängigen<br />
Nutzungse<strong>in</strong>heiten, wie zum Beispiel Nachbarwohnung.