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Schallschutz. Elektro-Installation in Schallschutzwänden. - Agro AG

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04<br />

Vorschriften und Normen.<br />

Norm SIA 181.<br />

Die Norm SIA 181:2006 <strong>Schallschutz</strong> im Hochbau wurde dem vermehrten<br />

Ruhebedürfnis der Bevölkerung, der Weiterentwicklung der<br />

<strong>in</strong>ternationalen Normung und dem Stand der Technik angepasst und<br />

vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvere<strong>in</strong> SIA per<br />

Anforderungen zum Luftschall<br />

M<strong>in</strong>destanforderungen (erhöhte Anforderungen: +3 dB)<br />

Lärmbelästigung kle<strong>in</strong> mässig Stark* Sehr stark*<br />

Raumart und<br />

Geräusch- Nutzung Lärmige Lärm-<br />

Nutzung (Quelle)* armeNut- normal: Nutzung: <strong>in</strong>tensivezung:<br />

z.B. z.B. z.B. Nutzung:<br />

Warte- Wohnraum Schulzim- z.B.<br />

raummer<br />

Werkstatt<br />

Lärmempf<strong>in</strong>dlichkeit Anforderungswerte Di (dB)*<br />

ger<strong>in</strong>g 42 47 52 57<br />

mittel 47 52 57 62<br />

hoch 52 57 62 67<br />

*) Beachte Sonderregelungen für Zugänge und spezielle Nutzungen n. Norm<br />

01.06.2006 für gültig erklärt. Am 15.01.2007 publizierte der SIA e<strong>in</strong><br />

Korrigendum der Anforderungswerte Aussenlärm. Die erhöhten<br />

www.agro.ch<br />

Anforderungen s<strong>in</strong>d nun für Doppel- und Reihene<strong>in</strong>familienhäuser<br />

und für neu errichtetes Stockwerkeigentum obligatorisch.<br />

Bei wesentlichen Umbauten gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen<br />

wie bei Neubauten. wobei die Vollzugsbehörde die Möglichkeit<br />

hat, auf Gesuch h<strong>in</strong> Erleichterung zu gewähren.<br />

Die öffentlich rechtlichen Vorgaben s<strong>in</strong>d im Schweizer Umweltgesetz<br />

(USG) allgeme<strong>in</strong> festgehalten. Die Schweizer Lärmschutzverordnung<br />

(LSV) konkretisiert diese Vorgaben. Sie fordert die E<strong>in</strong>haltung der M<strong>in</strong>destanforderung<br />

nach Norm SIA 181 – <strong>Schallschutz</strong> im Hochbau nur<br />

für lärmempf<strong>in</strong>dliche Räume. Als lärmempf<strong>in</strong>dliche Räume gelten:<br />

• Wohnräume, ausser Küchen, Sanitär- und Abstellräume<br />

• Betriebsräume mit längerem Personenaufenthalt, ausser Betriebs -<br />

räumen mit erheblichem Betriebslärm.<br />

Die Anforderungen gelten zwischen organisatorisch resp. rechtlich unabhängigen<br />

Nutzungse<strong>in</strong>heiten, wie zum Beispiel Nachbarwohnung.

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