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Reiseprogramm 2021

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2021

Tagesfahrten &

Reiseprogramm


Liebe Reisegäste,

die Coronakrise hat uns im Frühjahr 2020 hart getroffen und wird wohl die Reisebranche noch länger

beschäftigen. Reisen im eigenen Land und im nahen Europa sind mehr und mehr gefragt, die

globale Situation zur Bekämpfung des Virus bleibt weiter ungewiss.

Wir haben die Zeit intensiv genutzt, um Ihnen noch mehr Reiseangebote zu unterbreiten, mehr

Vielfalt in die Tagesfahrten zu bringen und auch Familien für Busreisen zu gewinnen. Erstmals bieten

wir Ihnen im Katalog 2021 familienfreundliche Angebote an, die für Kinder und Jugendliche mit

deren Familien ausgewählt wurden. Es wird wieder Zeit, die Welt live und gemeinsam zu erobern

und die digitalen Medien für einen Tag auszuschalten.

Verpassen Sie nicht unsere kulinarischen Highlights, wie ein Abend in der Kochschule, ein Besuch

bei Niederegger oder die Fahrt zum Spargelessen.

Für alle Küstenfans empfehlen wir die Reise zum Ostseefjord Schlei und die Wochenendtour nach

Bremerhaven. Oder wie wäre es mit einer Tagesfahrt auf die Insel Sylt? Kühlungsborn, Hiddensee,

die Hallig Hooge oder auch der Küstentörn mit der TT -Line sprechen sowohl Nord- als auch Ostseefans

an.

Sollte Sie das Fernweh packen, finden Sie vielleicht in Paris, an der Adria, in Brüssel oder auf den

Masuren ein Ziel, welches Sie gerne bereisen möchten.

Neben vielen Neuheiten in unserem Repertoire dürfen natürlich die „Klassiker“ wie die Polenfahrten,

die Musicaltouren oder der Hamburger Fischmarkt nicht fehlen.

Wir freuen uns, dass Sie unseren Katalog 2021 in den Händen halten und hoffen auf ein erlebnisreiches

Reisejahr.

Bleiben Sie gesund,

Ihr Thomas Krohn und das Team von Krohn Busreisen

2


a.krohn@krohnbusreisen.com

buchhaltung@krohnbusreisen.com

info@krohnbusreisen.com

steinkamp@krohnbusreisen.com

info@krohnbusreisen.com

thomas.krohn@t-online.de • 0171 411 666 8

weber@krohnbusreisen.com

Unser Team

… ist für Sie da!

Montag - Freitag

9:00 Uhr - 16.00 Uhr

Fon: 03881 75 65 101

Mail:

Web:

Büro:

info@krohnbusreisen.com

www.krohnbusreisen.com

Jahnstr. 5, Grevesmühlen

Thomas Krohn

Inhaber

Adriana Krohn

Personalleitung

Reiseplanung

Christian Krohn

Leitung

Linienverkehr

Giola Zürner

Empfang

Disposition

Lisa Schulz

Empfang

Disposition

Juliane Weber

Marketing

Reiseplanung

Jennifer Tandler

Buchhaltung

Petra Frömming

Buchhaltung

Florian Steinkamp

Reiseverkehr

Rainer Freytag

Reiseverkehr

Wolfgang Pleines

Reiseverkehr

Rolf Stracke

Reiseverkehr

Linienverkehr

Maik Ungewiss

Reiseverkehr

Linienverkehr

Guido Klingbiel

Linienverkehr

David Böttcher

Linienverkehr

Frank Pätzold

Ergänzungsfahrer

Reiseverkehr

3


Tagesfahrten ‘21

2. Auflage

Tagesfahrten

Termin Reiseziel

Seite

01.01. Warnemünder Turmleuchten 6

02.01. Startklar - Fest der guten Vorsätze 7

09.01. Kochschule - Lübeck 7

15.01. Thriller live - Show über King of Pop 8

22.01. Max Raabe & Palast Orchester 8

23.01. Bremen Tattoo - Int. Marschmusik 9

06.02. Miniaturwunderland Hamburg 9

09.02. SEA LIFE - Unterwasserwelten 10

13.02. Schlachtefest - Dorf Mecklenburg 10

18.02. Easyjump - Trampolinhalle Schwerin 11

25.02. Grünkohlessen satt - Hof SaBö 11

27.02. Musical Tour Hamburg 12

06.03. Polen Einkaufstour 12

20.03. Universum Bremen 13

20.03. Roland Kaiser - Live in Concert 13

25.03. Schloss Wiligrad mit Kaffee & Kuchen 14

27.03. Schlagernacht Hamburg 14

30.03. Wildpark MV Güstrow 15

07.04. Phantechnikum - Wismar 15

10.04. Polen Einkaufstour 12

17.04. Tierpark Hagenbeck - Hamburgs Original 16

25.04. Fischmarkt Hamburg 16

27.04. NDR Landesfunkhaus Schwerin 17

02.05. Frühjahrsmarkt - Gut Basthorst 17

04.05. Hof und Café - Medewege 18

08.05. Polen Einkaufstour 12

27.05. Vielanker Brauerei mit Spargelessen 18

Tagesfahrten

Termin Reiseziel

Seite

14.07. Himbeerernte am Ratzeburger See 22

31.07. Störtebeker Festspiele in Ralswiek 23

07.08. HanseSail - Rostock ohne Programm 23

10.08. Miniland MV - inkl. Kaffeegedeck 24

28.08. Polen Einkaufstour 12

04.09. Serengeti Park - Hodenhagen 24

05.09. Fischmarkt Hamburg 16

10.09. Hamburg Cruise Days 25

11.09. Baumwipfelpfad - Rügen 25

12.09. Herbstmarkt - Gut Basthorst 26

15.09. Hof Denissen - Wöbbelin 26

18.09. Hallig Hooge - Tagestour 27

25.09. Polen Einkaufstour 12

10.10. Karls Erdbeerhof - Rövershagen 27

14.10. Niederegger - Lübeck 28

23.10. Polen Einkaufstour 12

06.11. Musical Tour Hamburg 12

13.11. Polen Einkaufstour 12

20.11. Ohnsorg-Theater Hamburg 28

04.12. Polen Einkaufstour 12

04.12. Hamburger Weihnachtsmarkt 29

04.12. Weihnachtszauber - Landgestüt Redefin 29

11.12. Weihnachtliches Kopenhagen 30

12.12. Weihnachtsmarkt - Gut Basthorst 30

18.12. Weihnachtsmarkt - Bremen 31

19.12. Weihnachtsmarkt - Rostock 31

29.05. Wasserlichtspiele Planten un Blomen 19

29.05. Küstentörn mit TT-Line Rostock - Travemünde 19

05.06. Hiddensee - Tagestour über Stralsund 20

05.06. Polen Einkaufstour 12

11.06. Kühlungsborn mit Molli 20

12.06. Kopenhagen - Tagestour 21

26.06. Sylt - Tagestour mit Inselrundfahrt 21

10.07. Winnetou - Karl May Festspiele 22

Rund um die Reise

Seite

Zustiege / Haltestellen 49

Busplatzreservierung 49

Reiseversicherungen 49

Allgemeine Geschäftsbedingungen

50

4


Reiseprogramm ‘21

2. Auflage

Reisen

Termin Reiseziel Seite

10.02. - 14.02. 5 Tage Paris zum Valentinstag 32

05.03. - 07.03. Berlin mit Friedrichsstadtpalast 33

19.03. - 21.03. 3 Tage in der Hafenstadt Stettin 34

27.03. - 01.04. Adria pur - Slowenien, Italien, Kroatien in 6 Tagen 35

22.04. - 25.04. Brüssel und Antwerpen - Im Herzen Europas 36

25.04. - 28.04. Tulpenblüte Holland - Farbenpracht & Grachtenfahrt 37

30.04. - 03.05. Walpurgisnacht - 4 Tage Hexenzauber im Harz 38

01.06. - 05.06. Leckereien am Ostseefjord Schlei 39

11.06. - 13.06. ZDF Fernsehgarten mit Frankfurt 40

18.06. - 20.06. Erfurt mit BUGA und Krämerbrückenfest 41

10.08. - 15.08. 6 Tage zauberhafte Masuren 42

18.08. - 22.08. Schweden mit Partnerstadt Laxå 43

20.08. - 22.08. ZDF Fernsehgarten mit Frankfurt 40

15.10. - 17.10. Bremerhaven – die Perle an der Wesermündung 44

10.12. - 12.12. Weihnachtsmarkt der Wünsche - Erfurt / Weimar 45

03.12. - 05.12. Ootmarsum – Advent in Holland 46

30.12. - 02.01. Silvester in Prag—Jahreswechsel in Tschechien 47

5


6

Turmleuchten

Warnemünde


Startklar

Das Fest der guten Vorsätze

Kochschule

Lübeck

7


Thriller live

Die Show über den King of Pop

Max Raabe

& Palast Orchester

8


Bremen Tattoo

Internationale Marschmusikshow

Miniaturwunderland

in Hamburg

9


SEA LIFE

Unterwasserwelten

Schlachtefest

Dorf Mecklenburg

10


easyjump

Trampolinhalle Schwerin

Grünkohlessen

Hof SaBö

11


Musical Tour

Hamburg

Polen

Einkaufstour

12


Universum

Bremen

Roland Kaiser

Schwerin

13


Schloss Wiligrad

mit Kaffee und Kuchen

Schlagernacht

Hamburg

14


Wildpark MV

Güstrow

Phantechnikum

Wismar

15


Tierpark Hagenbeck

Hamburgs tierisches Original!

Fischmarkt

Hamburg

16


NDR Landesfunkhaus

Schwerin

Frühjahrsmarkt

Gut Basthorst

17


Hof und Café

Medewege

Vielanker Brauerei

mit Spargelessen und Führung

18


Wasserlichtspiele

Planten un Blomen

Küstentörn

mit TT-Line Rostock - Travemünde

19


Hiddensee

Tagestour über Stralsund

Kühlungsborn

mit Molli

20


Kopenhagen

Dänemarks Metropole

Sylt

Tagestour mit Inselrundfahrt

21


Winnetou

Karl May Festspiele Bad Segeberg

Himbeerernte

am Ratzeburger See

22


Störtebeker

Festspiele in Ralswiek auf Rügen

HanseSail

Rostock

23


Miniland MV

inkl. Kaffeegedeck

Serengeti Park

Hodenhagen

24


Hamburg Cruise Days

Blue Night

Baumwipfelpfad

Rügen

25


Herbstmarkt

Gut Basthorst

Hof Denissen

Wöbbelin

26


Hallig Hooge

Tagestour

Karls Erdbeerhof

Rövershagen

27


Niederegger

Lübeck

Ohnsorg Theater

Plattdeutsch für Jedermann

28


Weihnachtsmarkt

Hamburg

Weihnachtsmarkt

Landgestüt Redefin

29


Kopenhagen

im Weihnachtsglanz

Weihnachtsmarkt

Gut Basthorst

30


Weihnachtsmarkt

Bremen

Weihnachtsmarkt

Rostock

Koffer

packen

...und los!

31


32

Paris

5 Tage in der Stadt der Liebe


Berlin

mit Friedrichsstadtpalast

33


34

3 Tage in Stettin

Ein Erlebniswochenende in Polen


Adria pur

Slowenien, Italien, Kroatien in 6 Tagen

35


36

Brüssel und Antwerpen

4 Tage im Herzen Europas


Tulpenblüte in Holland

4 Tage Farbenpracht

37


38

Walpurgisnacht

4 Tage Hexenzauber im Harz


Ostseefjord Schlei

Rundfahrt und Leckereien

39


40

ZDF-Fernsehgarten

mit Frankfurt


Erfurt mit BUGA

und Krämerbrückenfest

41


42

Zauberhafte Masuren

6 Tage in Polens Norden


Schweden

mit Partnerstadt Laxå

43


44

Bremerhaven

die Perle an der Wesermündung


Weihnachtsmarkt der Wünsche

Erfurt und Weimar

45


46

Ootmarsum

Advent in Holland


Silvester in Prag

Jahreswechsel in Tschechien

47


Rund um die Reise

Gemeinsam mit dem Bus die Welt entdecken

Man sagt, beim Reisen lernt man Land und Leute kennen—im Bus beginnt

das bereits nach Abfahrt. Ob bei einer Tagesfahrt in der näheren Umgebung

oder einer Rundreise durch Deutschland, Europa und noch weiter, erleben

Sie atemberaubende Landschaften, Kultur und auch Entspannung. Bei unseren

Busfahrten sind schon so einige Freundschaften entstanden und gemeinsame

Reisepläne geschmiedet worden. Natürlich können Sie es sich auch einfach für

sich gemütlich machen, den Blick aus dem Fenster genießen und in den gemütlichen

Reisesitz versinken bis der Bus das Ziel erreicht hat.

Gruppen- und Vereinsreisen

Unser Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt. Planen Sie Ausflüge, Betriebsfeste

oder Reisen mit Ihrer Gruppe, mit ihrem Verein oder Ihren Freunden? Suchen

Sie einen geeigneten Bus für einen Transfer? Dann sind Sie bei uns in guten

Händen. Wir übernehmen auf Wunsch die Planung und Abwicklung Ihrer gesamten

Reise. Sie haben nur einen Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis

zur Abrechnung.

Unsere Reisebus-Flotte

Reisen mit Ambiente. Für jeden Anlass der richtige Bus. Unsere Flotte umfasst

drei Reisebusse mit je 48 Sitzplätzen, ausgestattet mit Entertainment-

System, WC und einer Bordküche, um Sie während der Fahrt mit heißen Getränken

und Snacks versorgen zu können. Für kleinere Gruppen unter 20 Personen

stehen Ihnen zwei komfortable Kleinbusse bereit. Bleiben Sie während der

gesamten Fahrt vernetzt und nutzen den kostenlosen Internetzugang des buseigenen

W-LAN-Systems. Wir freuen uns jetzt schon, Sie bald an Bord unserer

Flotte begrüßen zu dürfen!

48


Rund um die Reise

Haltestellen und Parkmöglichkeit

Wir halten für unsere Kunden nahe unseres Betriebshofes kostenfreie Parkplätze

bereit. Sie können an mehreren Haltestellen zusteigen. Grevesmühlen ist immer

fest geplant, weitere auf Anfrage und passend für die jeweilige Fahrt und Gruppe.

Grevesmühlen

Betriebshof

Busbahnhof

Am Lustgarten

Am Wasserturm

Wismar

Busbahnhof

Wendorf

Dassow

Penny-Markt

Zentrum

Schönberg

Am Markt

Lübeck

„Am Retteich“

Busplatzreservierung

Möchten Sie einen ganz bestimmten Platz im Bus? Ganz nach dem Motto „wer

zuerst kommt, mahlt zuerst“ berechnen wir keinen Aufschlag für Busplatzreservierungen,

sondern gehen vom Buchungszeitpunkt aus. Am Ende versuchen wir

natürlich jedem Wunsch nachzukommen, was in der Ausführung leider nicht immer

funktioniert.

Reiseversicherungen

Gerne schließen wir bei einem örtlichen Ansprechpartner Reiseversicherungen

für Sie ab wie z.B.:

Reiserücktrittsversicherung

Reiseabbruchversicherung

Der Preis richtet sich nach Personenzahl und Reisedauer.

49


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Krohn Busreisen Jahnstr. 5 Grevesmühlen

im folgenden Veranstalter oder Reiseveranstalter genannt.

Abschluss des Reisevertrages

1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung)

einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss

oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der

Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziffer 1.1.

gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich elektronisch

bestätigt.

1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden.

Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor

Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.

1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche

Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. geschlossen werden.

1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter

10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.

2. Vermittelte Leistungen

Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt

bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler.

Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden,

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine

zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der

Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten

Leistungen selbst (vq]. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise

angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente, wie z. B. Pass und Visum (einschließlich

der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.)

durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich

zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).

3.2. Nach Erfüllung der Informationspflichtgemäß Ziffer 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die

Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen

etc. verpflichtet hat.

3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so

ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein

gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 9. (Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen

4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines

zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine

Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € nicht übersteigt.

4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen.

4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen - bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach

Ziffer 13. allerdings frühestens zwei Wochen - vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen

Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein),

zu zahlen.

4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des

gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise

erforderlich und/oder vorgesehen.

4.5. Abweichungen zu Gunsten der Reisenden werden bei Gruppenreisen in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

5. Leistungen

5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich

Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter

vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor

Reiseanmeldung hierüber informiert.

5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen

Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung

und der Reisebestätigung.

6. Preisänderungen

6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises

verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten,

der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die

betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende

Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und

Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach

Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund

zu erklären.

6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende

kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen,

wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot

anzubieten.

6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber

geltend zu machen.

7. Leistungsänderungen

7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss

notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind

aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der

gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach

Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.

7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten

oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter

in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz)

unberührt.

8. Ersatzreisende

Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen

Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen

entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der

Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten

entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 €.

9. Rücktritt des Kunden - Nichtantritt der Reise

9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal

folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn

zu zahlen:

Busreisen:

Bis zum 48. Tag vor Reisebeginn: kostenlose Stornierung

Vom 47. - 30. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Gesamtreisepreises

Vom 29. - 7. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtreisepreises

Vom 6. - 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise:

80 % des Gesamtreisepreises

Abweichungen zu diesen Entschädigungen werden bei Gruppenreisen in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Bei

Bahnreisen, Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug), See- und Flusskreuzfahrten, Mietwagen und Wohn-Mobile

gelten die Reisebedingungen des Veranstalters.

9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der

Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden

oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

9.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 9.1. bis 9.3. entsprechend angewandt

10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter

bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15 €

verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres

Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist.

11. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B.

Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie

erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn

völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen

entgegenstehen.

12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten

12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter

stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.

Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem

Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung

der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende

ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

13. Mindestteilnehmerzahl

13.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte

Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen,

so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.

13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nicht

erreichten Teilnehmerzahl. spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zu- gehen lassen.

13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der

Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem

gegenüber geltend zu machen.

13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte

Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

14. Kündigung infolge höherer Gewalt

14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare

Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.

14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.

14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit

umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.

15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden

15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe des Mangels, Beseitigung oder gleichwertige

Ersatzleistung verlangen.

15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt

anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und

Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem

Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.

15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem

Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe

(vgl. Ziffer 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine

Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe

erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters.

15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt

ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung

ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein

besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus

wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu

erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen

(kein Interesse des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.

15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu

sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.

15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung

verlangen, es sei denn, der Mangelberuht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

16. Haftungsbeschränkung

16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen

Reisepreis beschränkt,

16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines

Leistungsträgers verantwortlich ist.

16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf

diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten

Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem

Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.000 €. Übersteigt der

dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

17. Ausschlussfrist und Verjährung

17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB ausgenommen Körperschäden -

hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem

Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.

17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer

17.1. - ausgenommen Körperschäden verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen

Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch

den Reisenden. Bei grobem "eigenem" Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche

in drei Jahren.

18. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der

Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Grevesmühlen verklagen. Alle Angaben im Katalog

entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt

vor- behalten.

Geschäftsführerender Inhaber Thomas Krohn

Veranstalter:

Krohn Busreisen

Inh.: Thomas Krohn

Jahnstr. 5

23936 Grevesmühlen

Tel.: +49(0)38817565101

Fax.. +49(0)38817565102

Mobil.: 0171 411 6668

www.krohnbusreisen.com

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Unterrichtung des Reisenden

bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB

Anlage 11 [1] (zu Artikel 250 § 2 Absatz 1)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Krohn Busreisen trägt die volle Verantwortung

für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Krohn Busreisen über die

gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur

Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.2

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor

Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag

inbegriffenen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie

sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb

einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise

darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich

vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises

übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung

vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. – Die Reisenden

können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der

wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche

Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung

und unter Umständen auf eine Entschädigung. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise

ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende

Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn

der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn

der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden

angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag

zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht

werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es

versäumt, Abhilfe zu schaffen. – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen

nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten

befindet. – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen

zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein

und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Krohn Busreisen hat eine

Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.3 Die Reisenden können diese Einrichtung unter Mittlerer Pfad

24, 70499 Stuttgart, +49 (0)611 5330 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Krohn Busreisen verweigert werden.4

(„Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzungrichtlinie-eu2015-2302.de”.

)

2 [Amtl. Anm.:] Besteht gemäß § 651r Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Insolvenzsicherung,

weil der Reiseveranstalter vor Beendigung der Pauschalreise keine Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis annimmt und der Vertrag

keine Rückbeförderung des Reisenden umfasst, entfallen diese Sätze. 3 [Amtl. Anm.:] Besteht gemäß § 651r Absatz 1 des Bürgerlichen

Gesetzbuchs keine Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Insolvenzsicherung, weil der Reiseveranstalter vor Beendigung der Pauschalreise

keine Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis annimmt und der Vertrag keine Rückbeförderung des Reisenden umfasst, entfallen diese

Sätze. 4 [Amtl. Anm.:] Besteht gemäß § 651r Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Insolvenzsicherung,

weil der Reiseveranstalter vor Beendigung der Pauschalreise keine Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis annimmt und

der Vertrag keine Rückbeförderung des Reisenden umfasst, entfallen diese Sätze.

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Wir sind für Sie da!

Montag – Freitag:

09:00 Uhr—16:00 Uhr

Kontakt:

Krohn Busreisen

Jahnstraße 5

23936 Grevesmühlen

Tel.: 03881-75 65 101

Mobil: 0171 411 666 8

E-Mail: info@krohnbusreisen.com

www.krohnbusreisen.com

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand des Kataloges ist August 2020. Änderungen sind vorbehalten.

Alle angebotenen Preise gelten ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen.

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