Arbeitsanweisung zur Koordination und Abstimmung - InVoS
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<strong>Arbeitsanweisung</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Koordination</strong> <strong>und</strong> <strong>Abstimmung</strong><br />
Ergebnis der Teilprojekte „<strong>Abstimmung</strong>skonferenz“ <strong>und</strong> „Koordinierende Bezugsperson“ im<br />
Rahmen des Projektes „ Lebens- <strong>und</strong> Leistungsbereich Wohnen“ der Vogelsberger<br />
Lebensräume <strong>und</strong> des Behindertenwerkes Main-Kinzig.<br />
Teilnehmer/innen:<br />
Andrea Hess (Gem. Schottener Reha GmbH)<br />
Martin Möller (Behindertenwerk Vogelsberg)<br />
Helmut Lehman (Vogelsbergkreis / Geschäftsführung Hilfeplankonferenz)<br />
Edith Kaufmann (Main-Kinzig-Kreis / Sozialpsychiatrischer Dienst)<br />
Stefanie Alberding (Institutsambulanz Krankenhaus Eichhof Lauterbach)<br />
Vera Ziolkowski ( Main-Kinzig Kliniken/ Tagesklinik)<br />
Katrin Martling, Sybille Lenk-Schneider, Carla Kreiser, Michaela Brechel,<br />
Gerhard Riedl, Helge Arnold, Brigitte Japke ( Behindertenwerk Main-Kinzig)<br />
Harald Rückert (Suchthilfe Vogelsbergkreis/BW-Sucht)<br />
Anja Gutjahr (Universität Frankfurt a.M. / wissenschaftliche Begleitung Projekt)<br />
Ira Steigel, Frank Bönning, Klaus Schmidtkunz (Vogelsberger Lebensräume)<br />
Beschlossen von der Arbeitsgruppe der Fachlichen Leiter<br />
Zuletzt geändert mit Beschluss am 25.06.2008<br />
1
Das vorliegende Ergebnis bzgl. <strong>Abstimmung</strong> <strong>und</strong> <strong>Koordination</strong> wurde den Fachlichen Leitern<br />
der Sozialpsychiatrischen Einrichtungen im Vogelsbergkreis (Psychiatrievereinbarung)<br />
vorgestellt, <strong>und</strong> mit Wirkung zum 01.09.2005 für ein Jahr bis zum 31.08.2006 in den<br />
Probelauf erhoben. Nach Abschluss des Probelaufes wird der Prozess ausgewertet <strong>und</strong> ggf.<br />
modifiziert.<br />
Für die Information <strong>und</strong> Schulung der Mitarbeiterinnen tragen die jeweiligen Einrichtungen<br />
die Verantwortung. Eine Vorstellung der Projektergebnisse in den Einrichtungen ist durch die<br />
Projektteilnehmer möglich.<br />
Die beschriebenen Abläufe <strong>und</strong> Handlungsschritte sind für alle Prozessbeteiligten<br />
verbindlich. Sie haben den Charakter einer <strong>Arbeitsanweisung</strong>.<br />
Bei auftretenden Schwierigkeiten <strong>und</strong> Störungen in den beschriebenen Prozessen sind die<br />
Fachlichen Leiter zu informieren. Diese haben sich <strong>zur</strong> Klärung verpflichtet.<br />
Gr<strong>und</strong>lagen für einen <strong>Abstimmung</strong>sprozess:<br />
� Weitergabe der relevanten Planungsunterlagen an die beteiligten Helfer<br />
� Eine Vereinbarung über Instrument / Verfahren innerhalb der regionalen<br />
Versorgungsstruktur<br />
� Betriebsinterne Information über Zweck <strong>und</strong> Verbindlichkeit der integrierten<br />
Hilfeplanung<br />
� Ein einheitliches Hilfeplanungsinstrument (IBRP)<br />
� Die <strong>Abstimmung</strong> ist ein notwendiger Bestandteil jeder Hilfeplanung<br />
� Klarheit über die Funktion <strong>und</strong> Rolle des/der koordinierenden Bezugsperson (s. Anlage<br />
„Profil koordinierende Bezugsperson)<br />
� Kompetenzen <strong>und</strong> Qualifikation der koordinierenden Bezugsperson über Schulungen<br />
aufbauen <strong>und</strong> sichern (s. Anlage „Profil koordinierende Bezugsperson)<br />
Was ist unter <strong>Abstimmung</strong> zu verstehen?<br />
� Gesprächsr<strong>und</strong>e mit <strong>und</strong> ohne Klient<br />
� Rückkoppelung mit dem Klienten<br />
� Telefonkontakte mit Gesprächsnotiz<br />
� Gespräche nacheinander mit den Beteiligten<br />
Voraussetzung für ein zielorientiertes <strong>Abstimmung</strong>sprozess ist eine hohe<br />
Verbindlichkeit, die garantiert wird durch:<br />
� Vereinbarung der Träger<br />
� Klarer Auftrag an die Mitarbeiter<br />
� Definition als Qualitätsmerkmal<br />
2
1. Schritt : Auftragsklärung<br />
Erstkontakt / Klärungsphase (kann auch mehrere Kontakte beinhalten)<br />
Die erste Einrichtung, bei der der Klient um Hilfe oder Rat ersucht, stellt die vorläufige<br />
koordinierende Bezugsperson. Bei zentralisierten, einrichtungsspezifischen Aufnahmeverfahren<br />
kann dies nach interner Klärung <strong>und</strong> Zuweisung der Fall sein.<br />
Erste Handlungsschritte sind:<br />
� Bedarf klären /ermitteln<br />
� Information/Übersicht über Angebote bieten<br />
� Auftragsklärung (Wer könnte beteiligt sein? Wird mit dem Klienten besprochen <strong>und</strong><br />
ausgehandelt )<br />
� Eigene Ressourcen herausarbeiten<br />
� aktivierbare nichtpsychiatrische Hilfen erfragen<br />
� ggf. Sozialhilfeantrag mit dem Hilfesuchenden bearbeiten, um einen Anspruch geltend<br />
zu machen<br />
� Informationen über Voraussetzungen <strong>zur</strong> Leistungsgewährung<br />
(z.B.Diagnose wg. Personenkreis; Einsatz von Einkommen <strong>und</strong> Vermögen, ev. den<br />
entsprechenden Erfassungsbogen mitgeben oder bearbeiten; regionale Zuständigkeit)<br />
2. Schritt: Zielplanung <strong>und</strong> Hilfeplanentwurf:<br />
Hilfeplanentwurf (hierzu kann schon der A1 Bogen des IBRP genutzt werden, hat aber noch<br />
keinerlei Verbindlichkeit) durch die vorläufig koordinierende Bezugsperson.<br />
� Kontaktaufnahme mit den Beteiligten sowohl prospektiv als auch retrospektiv<br />
(Beteiligung der stationären Leistungserbringer)<br />
� Fachpsychiatrische Stellungnahme (Personenkreiszuordnung)<br />
3. Schritt: Phase der <strong>Abstimmung</strong>:<br />
Was muss die <strong>Abstimmung</strong> ergeben?<br />
� Terminvorschlag für HPK-Vorstellung<br />
� Hilfebedarfsfeststellung mit IBRP<br />
� Umfang <strong>und</strong> Beitrag <strong>zur</strong> Hilfeplanung aller Beteiligter werden benannt<br />
� Eventuell neue Festlegung des vorläufigen Koordinators als Prozessführer <strong>und</strong><br />
Verbindungsstelle <strong>zur</strong> HPK. Nach Abschluss der Planungsentwurfsphase kann es aus<br />
verschiedenen Gründen zu einem Zuständigkeitswechsel in der <strong>Koordination</strong> kommen<br />
(Diagnose; Klientenwunsch; Beendigung der Behandlung im stationären Bereich).<br />
Letzter Auftrag des vorläufigen Koordinators wäre die Überleitung in andere<br />
Leistungsformen bzw. an andere Bezugsperson aus dem Beteiligtenkreis.<br />
� Die <strong>Abstimmung</strong> bringt ein Ergebnis über die Art <strong>und</strong> Umfang der Leistung der<br />
jeweiligen Leistungserbringer.<br />
� Die Hilfeplanung ist abgeschlossen.<br />
� Vorstellung in der regionalen Hilfeplankonferenz (dort im Regelfall Beauftragung der<br />
koordinierenden Bezugsperson)<br />
3
4. Schritt: <strong>Abstimmung</strong> nach der HPK im laufenden Betreuungsprozess.<br />
� Die IBRP-Planung nach der HPK hat Verbindlichkeit. Alle beteiligten Leistungserbringer<br />
sollten eine Kopie des IBRP´s von der koordinierenden Bezugsperson erhalten. Damit<br />
verbindliche <strong>Abstimmung</strong>en im Prozess gelingen, müssen Informationen von den<br />
Beteiligten an die koordinierende Bezugsperson weitergeleitet werden. Die<br />
koordinierende Bezugsperson hat umgekehrt die Aufgabe Informationen an die<br />
jeweiligen Beteiligten weiter zu geben. Ein gegenseitiger Informationsfluss sollte<br />
gewährleistet sein.<br />
� <strong>Abstimmung</strong>en im Prozess sind verbindlich<br />
� Die Notwendigkeit <strong>zur</strong> <strong>Abstimmung</strong> besteht bei Krisen <strong>und</strong> verändertem Hilfebedarf<br />
� Regelmäßige <strong>Abstimmung</strong>en zwischen den Leistungserbringern sind unerlässlich <strong>und</strong><br />
sollten:<br />
- in verbindlich vereinbarten Abständen ( spätestens alle 12Monate)<br />
- bei nicht abgestimmter Entwicklung<br />
- sowie bei der Einleitung notwendiger Maßnahmen erfolgen.<br />
� Die koordinierende Bezugsperson verfolgt den gesamten Hilfeprozess <strong>und</strong> achtet auf<br />
die Einhaltung der Planungsvorgaben<br />
Externe Moderation<br />
Es hat sich gezeigt, dass in Behandlungs- <strong>und</strong> Betreuungssituationen die sehr komplex<br />
<strong>und</strong>/oder konflikthaft sind, die koordinierende Bezugsperson die Rolle der Moderation nicht<br />
mit der Neutralität ausfüllen kann, die der Situation angemessen wäre.<br />
In solchen Situationen besteht die Möglichkeit eine externe Person zum Zwecke der<br />
Moderation hinzuzuziehen. Die Entscheidung bezüglich der Notwendigkeit trifft die<br />
koordinierende Bezugsperson. Da sich die Aufgabenstellung ausschließlich auf den Bereich<br />
der Moderation erstreckt, ist eine darüber hinaus gehende Qualifikation nicht zwingend<br />
notwendig.<br />
Folgendes Vorgehen, in Verantwortung der koordinierenden Bezugsperson, ist einzuhalten:<br />
• Entscheidung bzgl. der Notwendigkeit einer externen Moderation durch die<br />
koordinierende Bezugsperson.<br />
• Vorschlag eines Moderators/einer Moderatorin.<br />
• Einholung der Zustimmung aller am <strong>Abstimmung</strong>sprozess Beteiligten <strong>zur</strong> Person des<br />
Moderators/der Moderatorin. Alle Beteiligten sind verpflichtet sich innerhalb von 14<br />
Tagen diesbezüglich zu äußern.<br />
• Bei berechtigten Einwänden einen weiteren Moderator/eine weitere Moderatorin<br />
vorschlagen.<br />
• Planung, Vorbereitung <strong>und</strong> Dokumentation der <strong>Abstimmung</strong>.<br />
• Wiederholung bei Bedarf.<br />
4
Anlage<br />
Profil<br />
einer vorläufig koordinierenden Bezugsperson bzw.<br />
einer koordinierenden Bezugsperson<br />
Die Tätigkeit einer vorläufigen koordinierenden Bezugsperson beginnt mit dem Rat- <strong>und</strong><br />
Hilfeersuchen eines Klienten bei einem unserer regionalen Kooperationspartner/-<br />
Leistungserbringer (siehe Schritt 1: Auftragsklärung im <strong>Abstimmung</strong>sprozess)<br />
Sie endet mit dem Abschluss der Ziel- <strong>und</strong> Hilfeplanung <strong>und</strong> der Vorstellung in der<br />
Hilfeplankonferenz. (s. Schritt 3: Phase der <strong>Abstimmung</strong>)<br />
Die Tätigkeit der koordinierenden Bezugsperson beginnt mit der Beauftragung durch die<br />
regionale Hilfeplankonferenz, in der Regel mit schriftlichem Bescheid. (s. Schritt 3: Phase der<br />
<strong>Abstimmung</strong> letzter Satz)<br />
Die Tätigkeit der koordinierenden Bezugsperson endet nach Abschluss des Betreuungsverhältnisses<br />
<strong>und</strong> dessen Bekanntgabe in der HPK, oder im Betreuungsprozess durch<br />
verabredete Übergabe der <strong>Koordination</strong>sfunktion.<br />
Das folgende Profil unterscheidet nicht zwischen „vorläufiger koordinierender Bezugsperson“<br />
<strong>und</strong> „koordinierender Bezugsperson“. Alle im Profil genannten Merkmale <strong>und</strong> Kriterien gelten<br />
für beide Rollen.<br />
Funktion <strong>und</strong> Rolle:<br />
� Moderator<br />
� Informant<br />
� Prozessverantwortlicher<br />
� Initiator<br />
� Optimierer<br />
Auftrag:<br />
� Überprüfung <strong>und</strong> Steuerung des Hilfeplanprozesses<br />
� Kontaktpflege zum Klienten<br />
� Klärung bei Fragen der Zuständigkeit<br />
� Neue Hilfeplanung bei nicht abgestimmten Entwicklungen initiieren<br />
� <strong>Koordination</strong> aller Hilfeleistungen<br />
� Ansprechperson für Prozessbeteiligte<br />
5
Umsetzung des Auftrages:<br />
� Information des Klienten, der Angehörigen <strong>und</strong> der beteiligten Einrichtungen<br />
� Ausdifferenzierung des Bedarfs:<br />
1. Klärung der Ausgangs- <strong>und</strong> Problemlage<br />
2. Erschließung der erforderlichen Hilfen<br />
3. nichtpsychiatrische Hilfemöglichkeiten ermitteln<br />
� <strong>Abstimmung</strong>sgespräche einberufen<br />
� Hilfeplanerstellung<br />
� Vorstellung der Hilfeplanung in der HPK<br />
� Verlaufsdokumentation<br />
1. Protokolle der <strong>Abstimmung</strong>sgespräche verfassen<br />
2. Gesprächsnotizen über wichtige Rückfragen <strong>und</strong> Einzelgespräche mit Beteiligten<br />
� Prozesskontrolle<br />
1. Teilschritte festlegen<br />
2. Zwischenbilanzen<br />
3. Terminverwaltung<br />
4. Protokolle <strong>und</strong> IBRP allen Beteiligten zukommen lassen<br />
� Fortschreibung des Hilfeplanes<br />
� Die koordinierende Bezugsperson erhält einen schriftlichen Auftrag der HPK, in der die<br />
Merkmale ihrer Funktion formuliert sind.<br />
� Halten sich Prozessbeteiligte nicht an das abgestimmte Verfahren, sind die<br />
Fachlichen Leiter <strong>zur</strong> Klärung verpflichtet.<br />
Befugnisse:<br />
� Einberufen von <strong>Abstimmung</strong>sgesprächen<br />
� Einholung von relevanten Daten/Informationen<br />
Daher ist es unverzichtbar, dass die koordinierende Bezugsperson von allen beteiligten<br />
Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten akzeptiert <strong>und</strong> unterstützt wird. Sie ist berechtigt, sich bei<br />
den Leistungserbringern über den Verlauf <strong>und</strong> die Ergebnisse zu informieren.<br />
� Verlaufskontrolle des Hilfeprozesses<br />
� Entscheidung über die Hinzuziehung von externer Moderation<br />
Kompetenzen <strong>und</strong> Qualifikationen:<br />
� Fähigkeit zu strukturiertem Arbeiten<br />
� Gesprächskompetenz<br />
� Moderationstechniken<br />
� Kenntnis der regionalen Versorgungsstruktur <strong>und</strong> der rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />
� Kenntnis des IBRP<br />
� Fähigkeit, personenzentriert zu arbeiten<br />
� Sollte dem professionellen Helfersystem angehören<br />
Der Bezug zum Klienten:<br />
Alle Konstellationen sind denkbar, sowohl dass die Koordinierende Bezugsperson in den<br />
Hilfeprozess integriert ist, als auch dass sie lediglich persönlichen Kontakt zum Klienten hält,<br />
sowie dass sich die Kontakte vorwiegend auf die Helfer beschränken.<br />
Nähe ist keine Voraussetzung für eine effektive <strong>Koordination</strong>sfunktion, ist aber wegen der<br />
spontanen Wahrnehmung von Veränderungsprozessen vorzuziehen. Zumindest der<br />
vorläufige Koordinator muss den Klienten kennen.<br />
Problem bei externer <strong>Koordination</strong> dürfte die dienstrechtliche Verantwortung sein.<br />
6
Nähe<br />
Hauptbetreuungsperson<br />
mit persönlichem Kontakt<br />
Ansprechpartner<br />
Feststellung des Zielerreichungsgrades<br />
durch subjektive Auslegung des Klienten<br />
Unmittelbare Vorteile:<br />
Komplexe Personenkenntnis<br />
Kenntnis der Klientenbedürfnisse<br />
Unmittelbare Verlaufsbeobachtung<br />
Neutralität<br />
<strong>Arbeitsanweisung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Koordination</strong> u. <strong>Abstimmung</strong> Stand 25.Juni 2008<br />
Beschlossen von der Arbeitsgruppe der Fachlichen Leiter<br />
Zuletzt geändert mit Beschluss am 25.06.2008<br />
Distanz<br />
externer Koordinator<br />
externe Steuerung<br />
Feststellung des Zielerreichungsgrades<br />
durch die Bezugsbetreuer<br />
Abstand <strong>und</strong> Überblick<br />
Größere Objektivität<br />
frei von betrieblichen Zwängen<br />
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