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Arbeitsanweisung zur Koordination und Abstimmung - InVoS

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<strong>Arbeitsanweisung</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Koordination</strong> <strong>und</strong> <strong>Abstimmung</strong><br />

Ergebnis der Teilprojekte „<strong>Abstimmung</strong>skonferenz“ <strong>und</strong> „Koordinierende Bezugsperson“ im<br />

Rahmen des Projektes „ Lebens- <strong>und</strong> Leistungsbereich Wohnen“ der Vogelsberger<br />

Lebensräume <strong>und</strong> des Behindertenwerkes Main-Kinzig.<br />

Teilnehmer/innen:<br />

Andrea Hess (Gem. Schottener Reha GmbH)<br />

Martin Möller (Behindertenwerk Vogelsberg)<br />

Helmut Lehman (Vogelsbergkreis / Geschäftsführung Hilfeplankonferenz)<br />

Edith Kaufmann (Main-Kinzig-Kreis / Sozialpsychiatrischer Dienst)<br />

Stefanie Alberding (Institutsambulanz Krankenhaus Eichhof Lauterbach)<br />

Vera Ziolkowski ( Main-Kinzig Kliniken/ Tagesklinik)<br />

Katrin Martling, Sybille Lenk-Schneider, Carla Kreiser, Michaela Brechel,<br />

Gerhard Riedl, Helge Arnold, Brigitte Japke ( Behindertenwerk Main-Kinzig)<br />

Harald Rückert (Suchthilfe Vogelsbergkreis/BW-Sucht)<br />

Anja Gutjahr (Universität Frankfurt a.M. / wissenschaftliche Begleitung Projekt)<br />

Ira Steigel, Frank Bönning, Klaus Schmidtkunz (Vogelsberger Lebensräume)<br />

Beschlossen von der Arbeitsgruppe der Fachlichen Leiter<br />

Zuletzt geändert mit Beschluss am 25.06.2008<br />

1


Das vorliegende Ergebnis bzgl. <strong>Abstimmung</strong> <strong>und</strong> <strong>Koordination</strong> wurde den Fachlichen Leitern<br />

der Sozialpsychiatrischen Einrichtungen im Vogelsbergkreis (Psychiatrievereinbarung)<br />

vorgestellt, <strong>und</strong> mit Wirkung zum 01.09.2005 für ein Jahr bis zum 31.08.2006 in den<br />

Probelauf erhoben. Nach Abschluss des Probelaufes wird der Prozess ausgewertet <strong>und</strong> ggf.<br />

modifiziert.<br />

Für die Information <strong>und</strong> Schulung der Mitarbeiterinnen tragen die jeweiligen Einrichtungen<br />

die Verantwortung. Eine Vorstellung der Projektergebnisse in den Einrichtungen ist durch die<br />

Projektteilnehmer möglich.<br />

Die beschriebenen Abläufe <strong>und</strong> Handlungsschritte sind für alle Prozessbeteiligten<br />

verbindlich. Sie haben den Charakter einer <strong>Arbeitsanweisung</strong>.<br />

Bei auftretenden Schwierigkeiten <strong>und</strong> Störungen in den beschriebenen Prozessen sind die<br />

Fachlichen Leiter zu informieren. Diese haben sich <strong>zur</strong> Klärung verpflichtet.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für einen <strong>Abstimmung</strong>sprozess:<br />

� Weitergabe der relevanten Planungsunterlagen an die beteiligten Helfer<br />

� Eine Vereinbarung über Instrument / Verfahren innerhalb der regionalen<br />

Versorgungsstruktur<br />

� Betriebsinterne Information über Zweck <strong>und</strong> Verbindlichkeit der integrierten<br />

Hilfeplanung<br />

� Ein einheitliches Hilfeplanungsinstrument (IBRP)<br />

� Die <strong>Abstimmung</strong> ist ein notwendiger Bestandteil jeder Hilfeplanung<br />

� Klarheit über die Funktion <strong>und</strong> Rolle des/der koordinierenden Bezugsperson (s. Anlage<br />

„Profil koordinierende Bezugsperson)<br />

� Kompetenzen <strong>und</strong> Qualifikation der koordinierenden Bezugsperson über Schulungen<br />

aufbauen <strong>und</strong> sichern (s. Anlage „Profil koordinierende Bezugsperson)<br />

Was ist unter <strong>Abstimmung</strong> zu verstehen?<br />

� Gesprächsr<strong>und</strong>e mit <strong>und</strong> ohne Klient<br />

� Rückkoppelung mit dem Klienten<br />

� Telefonkontakte mit Gesprächsnotiz<br />

� Gespräche nacheinander mit den Beteiligten<br />

Voraussetzung für ein zielorientiertes <strong>Abstimmung</strong>sprozess ist eine hohe<br />

Verbindlichkeit, die garantiert wird durch:<br />

� Vereinbarung der Träger<br />

� Klarer Auftrag an die Mitarbeiter<br />

� Definition als Qualitätsmerkmal<br />

2


1. Schritt : Auftragsklärung<br />

Erstkontakt / Klärungsphase (kann auch mehrere Kontakte beinhalten)<br />

Die erste Einrichtung, bei der der Klient um Hilfe oder Rat ersucht, stellt die vorläufige<br />

koordinierende Bezugsperson. Bei zentralisierten, einrichtungsspezifischen Aufnahmeverfahren<br />

kann dies nach interner Klärung <strong>und</strong> Zuweisung der Fall sein.<br />

Erste Handlungsschritte sind:<br />

� Bedarf klären /ermitteln<br />

� Information/Übersicht über Angebote bieten<br />

� Auftragsklärung (Wer könnte beteiligt sein? Wird mit dem Klienten besprochen <strong>und</strong><br />

ausgehandelt )<br />

� Eigene Ressourcen herausarbeiten<br />

� aktivierbare nichtpsychiatrische Hilfen erfragen<br />

� ggf. Sozialhilfeantrag mit dem Hilfesuchenden bearbeiten, um einen Anspruch geltend<br />

zu machen<br />

� Informationen über Voraussetzungen <strong>zur</strong> Leistungsgewährung<br />

(z.B.Diagnose wg. Personenkreis; Einsatz von Einkommen <strong>und</strong> Vermögen, ev. den<br />

entsprechenden Erfassungsbogen mitgeben oder bearbeiten; regionale Zuständigkeit)<br />

2. Schritt: Zielplanung <strong>und</strong> Hilfeplanentwurf:<br />

Hilfeplanentwurf (hierzu kann schon der A1 Bogen des IBRP genutzt werden, hat aber noch<br />

keinerlei Verbindlichkeit) durch die vorläufig koordinierende Bezugsperson.<br />

� Kontaktaufnahme mit den Beteiligten sowohl prospektiv als auch retrospektiv<br />

(Beteiligung der stationären Leistungserbringer)<br />

� Fachpsychiatrische Stellungnahme (Personenkreiszuordnung)<br />

3. Schritt: Phase der <strong>Abstimmung</strong>:<br />

Was muss die <strong>Abstimmung</strong> ergeben?<br />

� Terminvorschlag für HPK-Vorstellung<br />

� Hilfebedarfsfeststellung mit IBRP<br />

� Umfang <strong>und</strong> Beitrag <strong>zur</strong> Hilfeplanung aller Beteiligter werden benannt<br />

� Eventuell neue Festlegung des vorläufigen Koordinators als Prozessführer <strong>und</strong><br />

Verbindungsstelle <strong>zur</strong> HPK. Nach Abschluss der Planungsentwurfsphase kann es aus<br />

verschiedenen Gründen zu einem Zuständigkeitswechsel in der <strong>Koordination</strong> kommen<br />

(Diagnose; Klientenwunsch; Beendigung der Behandlung im stationären Bereich).<br />

Letzter Auftrag des vorläufigen Koordinators wäre die Überleitung in andere<br />

Leistungsformen bzw. an andere Bezugsperson aus dem Beteiligtenkreis.<br />

� Die <strong>Abstimmung</strong> bringt ein Ergebnis über die Art <strong>und</strong> Umfang der Leistung der<br />

jeweiligen Leistungserbringer.<br />

� Die Hilfeplanung ist abgeschlossen.<br />

� Vorstellung in der regionalen Hilfeplankonferenz (dort im Regelfall Beauftragung der<br />

koordinierenden Bezugsperson)<br />

3


4. Schritt: <strong>Abstimmung</strong> nach der HPK im laufenden Betreuungsprozess.<br />

� Die IBRP-Planung nach der HPK hat Verbindlichkeit. Alle beteiligten Leistungserbringer<br />

sollten eine Kopie des IBRP´s von der koordinierenden Bezugsperson erhalten. Damit<br />

verbindliche <strong>Abstimmung</strong>en im Prozess gelingen, müssen Informationen von den<br />

Beteiligten an die koordinierende Bezugsperson weitergeleitet werden. Die<br />

koordinierende Bezugsperson hat umgekehrt die Aufgabe Informationen an die<br />

jeweiligen Beteiligten weiter zu geben. Ein gegenseitiger Informationsfluss sollte<br />

gewährleistet sein.<br />

� <strong>Abstimmung</strong>en im Prozess sind verbindlich<br />

� Die Notwendigkeit <strong>zur</strong> <strong>Abstimmung</strong> besteht bei Krisen <strong>und</strong> verändertem Hilfebedarf<br />

� Regelmäßige <strong>Abstimmung</strong>en zwischen den Leistungserbringern sind unerlässlich <strong>und</strong><br />

sollten:<br />

- in verbindlich vereinbarten Abständen ( spätestens alle 12Monate)<br />

- bei nicht abgestimmter Entwicklung<br />

- sowie bei der Einleitung notwendiger Maßnahmen erfolgen.<br />

� Die koordinierende Bezugsperson verfolgt den gesamten Hilfeprozess <strong>und</strong> achtet auf<br />

die Einhaltung der Planungsvorgaben<br />

Externe Moderation<br />

Es hat sich gezeigt, dass in Behandlungs- <strong>und</strong> Betreuungssituationen die sehr komplex<br />

<strong>und</strong>/oder konflikthaft sind, die koordinierende Bezugsperson die Rolle der Moderation nicht<br />

mit der Neutralität ausfüllen kann, die der Situation angemessen wäre.<br />

In solchen Situationen besteht die Möglichkeit eine externe Person zum Zwecke der<br />

Moderation hinzuzuziehen. Die Entscheidung bezüglich der Notwendigkeit trifft die<br />

koordinierende Bezugsperson. Da sich die Aufgabenstellung ausschließlich auf den Bereich<br />

der Moderation erstreckt, ist eine darüber hinaus gehende Qualifikation nicht zwingend<br />

notwendig.<br />

Folgendes Vorgehen, in Verantwortung der koordinierenden Bezugsperson, ist einzuhalten:<br />

• Entscheidung bzgl. der Notwendigkeit einer externen Moderation durch die<br />

koordinierende Bezugsperson.<br />

• Vorschlag eines Moderators/einer Moderatorin.<br />

• Einholung der Zustimmung aller am <strong>Abstimmung</strong>sprozess Beteiligten <strong>zur</strong> Person des<br />

Moderators/der Moderatorin. Alle Beteiligten sind verpflichtet sich innerhalb von 14<br />

Tagen diesbezüglich zu äußern.<br />

• Bei berechtigten Einwänden einen weiteren Moderator/eine weitere Moderatorin<br />

vorschlagen.<br />

• Planung, Vorbereitung <strong>und</strong> Dokumentation der <strong>Abstimmung</strong>.<br />

• Wiederholung bei Bedarf.<br />

4


Anlage<br />

Profil<br />

einer vorläufig koordinierenden Bezugsperson bzw.<br />

einer koordinierenden Bezugsperson<br />

Die Tätigkeit einer vorläufigen koordinierenden Bezugsperson beginnt mit dem Rat- <strong>und</strong><br />

Hilfeersuchen eines Klienten bei einem unserer regionalen Kooperationspartner/-<br />

Leistungserbringer (siehe Schritt 1: Auftragsklärung im <strong>Abstimmung</strong>sprozess)<br />

Sie endet mit dem Abschluss der Ziel- <strong>und</strong> Hilfeplanung <strong>und</strong> der Vorstellung in der<br />

Hilfeplankonferenz. (s. Schritt 3: Phase der <strong>Abstimmung</strong>)<br />

Die Tätigkeit der koordinierenden Bezugsperson beginnt mit der Beauftragung durch die<br />

regionale Hilfeplankonferenz, in der Regel mit schriftlichem Bescheid. (s. Schritt 3: Phase der<br />

<strong>Abstimmung</strong> letzter Satz)<br />

Die Tätigkeit der koordinierenden Bezugsperson endet nach Abschluss des Betreuungsverhältnisses<br />

<strong>und</strong> dessen Bekanntgabe in der HPK, oder im Betreuungsprozess durch<br />

verabredete Übergabe der <strong>Koordination</strong>sfunktion.<br />

Das folgende Profil unterscheidet nicht zwischen „vorläufiger koordinierender Bezugsperson“<br />

<strong>und</strong> „koordinierender Bezugsperson“. Alle im Profil genannten Merkmale <strong>und</strong> Kriterien gelten<br />

für beide Rollen.<br />

Funktion <strong>und</strong> Rolle:<br />

� Moderator<br />

� Informant<br />

� Prozessverantwortlicher<br />

� Initiator<br />

� Optimierer<br />

Auftrag:<br />

� Überprüfung <strong>und</strong> Steuerung des Hilfeplanprozesses<br />

� Kontaktpflege zum Klienten<br />

� Klärung bei Fragen der Zuständigkeit<br />

� Neue Hilfeplanung bei nicht abgestimmten Entwicklungen initiieren<br />

� <strong>Koordination</strong> aller Hilfeleistungen<br />

� Ansprechperson für Prozessbeteiligte<br />

5


Umsetzung des Auftrages:<br />

� Information des Klienten, der Angehörigen <strong>und</strong> der beteiligten Einrichtungen<br />

� Ausdifferenzierung des Bedarfs:<br />

1. Klärung der Ausgangs- <strong>und</strong> Problemlage<br />

2. Erschließung der erforderlichen Hilfen<br />

3. nichtpsychiatrische Hilfemöglichkeiten ermitteln<br />

� <strong>Abstimmung</strong>sgespräche einberufen<br />

� Hilfeplanerstellung<br />

� Vorstellung der Hilfeplanung in der HPK<br />

� Verlaufsdokumentation<br />

1. Protokolle der <strong>Abstimmung</strong>sgespräche verfassen<br />

2. Gesprächsnotizen über wichtige Rückfragen <strong>und</strong> Einzelgespräche mit Beteiligten<br />

� Prozesskontrolle<br />

1. Teilschritte festlegen<br />

2. Zwischenbilanzen<br />

3. Terminverwaltung<br />

4. Protokolle <strong>und</strong> IBRP allen Beteiligten zukommen lassen<br />

� Fortschreibung des Hilfeplanes<br />

� Die koordinierende Bezugsperson erhält einen schriftlichen Auftrag der HPK, in der die<br />

Merkmale ihrer Funktion formuliert sind.<br />

� Halten sich Prozessbeteiligte nicht an das abgestimmte Verfahren, sind die<br />

Fachlichen Leiter <strong>zur</strong> Klärung verpflichtet.<br />

Befugnisse:<br />

� Einberufen von <strong>Abstimmung</strong>sgesprächen<br />

� Einholung von relevanten Daten/Informationen<br />

Daher ist es unverzichtbar, dass die koordinierende Bezugsperson von allen beteiligten<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten akzeptiert <strong>und</strong> unterstützt wird. Sie ist berechtigt, sich bei<br />

den Leistungserbringern über den Verlauf <strong>und</strong> die Ergebnisse zu informieren.<br />

� Verlaufskontrolle des Hilfeprozesses<br />

� Entscheidung über die Hinzuziehung von externer Moderation<br />

Kompetenzen <strong>und</strong> Qualifikationen:<br />

� Fähigkeit zu strukturiertem Arbeiten<br />

� Gesprächskompetenz<br />

� Moderationstechniken<br />

� Kenntnis der regionalen Versorgungsstruktur <strong>und</strong> der rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

� Kenntnis des IBRP<br />

� Fähigkeit, personenzentriert zu arbeiten<br />

� Sollte dem professionellen Helfersystem angehören<br />

Der Bezug zum Klienten:<br />

Alle Konstellationen sind denkbar, sowohl dass die Koordinierende Bezugsperson in den<br />

Hilfeprozess integriert ist, als auch dass sie lediglich persönlichen Kontakt zum Klienten hält,<br />

sowie dass sich die Kontakte vorwiegend auf die Helfer beschränken.<br />

Nähe ist keine Voraussetzung für eine effektive <strong>Koordination</strong>sfunktion, ist aber wegen der<br />

spontanen Wahrnehmung von Veränderungsprozessen vorzuziehen. Zumindest der<br />

vorläufige Koordinator muss den Klienten kennen.<br />

Problem bei externer <strong>Koordination</strong> dürfte die dienstrechtliche Verantwortung sein.<br />

6


Nähe<br />

Hauptbetreuungsperson<br />

mit persönlichem Kontakt<br />

Ansprechpartner<br />

Feststellung des Zielerreichungsgrades<br />

durch subjektive Auslegung des Klienten<br />

Unmittelbare Vorteile:<br />

Komplexe Personenkenntnis<br />

Kenntnis der Klientenbedürfnisse<br />

Unmittelbare Verlaufsbeobachtung<br />

Neutralität<br />

<strong>Arbeitsanweisung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Koordination</strong> u. <strong>Abstimmung</strong> Stand 25.Juni 2008<br />

Beschlossen von der Arbeitsgruppe der Fachlichen Leiter<br />

Zuletzt geändert mit Beschluss am 25.06.2008<br />

Distanz<br />

externer Koordinator<br />

externe Steuerung<br />

Feststellung des Zielerreichungsgrades<br />

durch die Bezugsbetreuer<br />

Abstand <strong>und</strong> Überblick<br />

Größere Objektivität<br />

frei von betrieblichen Zwängen<br />

7

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