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Protokoll zur Sitzung der Gemeindevertretung am 22.03 ... - Lensahn

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Gemeinde Riepsdorf<br />

Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 15/2008 – 2013 über die <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>am</strong> 22. März 2012<br />

Tagungsort:„Zum Mittelpunkt <strong>der</strong> Welt“ in Riepsdorf.<br />

Anwesend: 01. Bürgermeister Hartwig Bendfeldt<br />

02. Gemeindevertreter Burkhard Bierwind<br />

03. Gemeindevertreter Stefan Holznagel<br />

04. Gemeindevertreter Harboe Oosting<br />

05. Gemeindevertreter Knud Schöning<br />

06. Gemeindevertreter Reinhard Schulz<br />

07. Gemeindevertreter Wilfried Siewert<br />

08. Gemeindevertreterin Dagmar Will-Schmütz<br />

09. Gemeindevertreterin Birte Zeise<br />

10. Gemeindevertreterin Erika Dohm<br />

Entschuldigt fehlt Gemeindevertreter Axel Ehrich<br />

Herr Raloff als <strong>Protokoll</strong>führer<br />

Herr Mantik von den Lübecker Nachrichten<br />

40 Zuhörer<br />

Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.45 Uhr<br />

Herr Bendfeldt eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und stellt die Beschlussfähigkeit<br />

fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt. Gegen die<br />

Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, sie lautet somit wie<br />

folgt:<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 14/2008 – 2013 vom 14.12.2011<br />

2. Bericht des Bürgermeisters<br />

3. Berichte <strong>der</strong> Ausschussvorsitzenden<br />

4. Bekanntgabe / Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen<br />

5. Zustimmung <strong>zur</strong> Wahl eines Ortswehrführers und eines stv.<br />

Ortswehrführers<br />

6. Übertragung von Aufgaben <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Kommunalwahl 2013<br />

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7. Abschluss eines Wegenutzungsvertrages „Strom“<br />

8. Mulchen <strong>der</strong> Banketten - Auftragsvergabe<br />

9. 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

hier: Aufstellungs-, Entwurfs-, und Auslegungsbeschluss<br />

10. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6<br />

hier: Aufstellungs-, Entwurfs-, und Auslegungsbeschluss<br />

11. Antrag auf Repowering von Windenergieanlagen<br />

12. Bebauungsplan Nr. 7<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

13. 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 4 (Kesselberg)<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

14. 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplan Nr. 5 (Großenholz)<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

15. Umbau Feuerwehrgerätehaus Riepsdorf<br />

16. Mitteilungen und Anfragen <strong>der</strong> GemeindevertreterInnen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

17. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages<br />

18. Miet- und Pachtangelegenheiten<br />

19. Anfragen und Mitteilungen <strong>der</strong> GemeindevertreterInnen<br />

Öffentlicher Teil<br />

Bekanntgabe <strong>der</strong> im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.<br />

Einwohnerfragestunde:<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird den Besuchern die Möglichkeit<br />

gegeben Fragen zu stellen, die Einwohnerfragestunde ist auf 30<br />

Minuten begrenzt.<br />

• Ein Bürger spricht die Punkte 11-14 an, da seiner Meinung<br />

nach die Einwohnervers<strong>am</strong>mlung zum Thema Windkraft erst<br />

nach <strong>der</strong> angekündigten Einwohnervers<strong>am</strong>mlung beschlossen<br />

werden sollten- Herr Bendfeldt (BGM) erwi<strong>der</strong>t hierzu, dass<br />

zuerst die Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden sollen und<br />

anschließend eine EWV stattfinden wird.<br />

• Über welche Pläne wird beschlossen – BGM: Repowering <strong>der</strong><br />

Bestandsanlagen, 150 m, Reduzierung von 14 auf 9.<br />

• An diese Anlagen gewöhnt, Blinklichter nicht gewünscht.<br />

• Anlagen nicht sinnvoll, da keine Speichermedien vorhanden.<br />

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• Es sein zugesichert worden, dass niemals weitere o<strong>der</strong> höhere<br />

Anlagen gebaut werden – BGM: stimmt für das Gebiet östlich<br />

des Poggenpohler Weges, grundsätzliches Repowering ja,<br />

Aussage wird jedoch geprüft.<br />

• Die Belastungen durch größere Anlagen werden zunehmen.<br />

• Ist sich die <strong>Gemeindevertretung</strong> denn schon einig, dass<br />

repowert werden soll – BGM: grundsätzlich unterstützt die<br />

<strong>Gemeindevertretung</strong> ein Repowering, insbeson<strong>der</strong>e weil<br />

hierdurch die Anlagenzahl insges<strong>am</strong>t verringert wird.<br />

• Die Stromtrasse ist nicht vor 2020 fertig, die Planung sollte<br />

nicht übereilt werden.<br />

• Hat sich die <strong>Gemeindevertretung</strong> schon einmal 150m hohe<br />

Anlagen angesehen, wo hier doch Entscheidungen für<br />

Generationen gefasst werden?<br />

• Die Immobilienpreise werden fallen, neue Baugebiete<br />

unmöglich gemacht.<br />

• Auch, wenn die Landesregierung die Erzeugung von<br />

Windenergie protegiert, gibt es noch unbesiedelte Bereiche,<br />

hier ist es touristisch nachteilig – BGM: die Gemeinde ist nicht<br />

für die Ausweisung von Windenergieeignungsräumen<br />

zuständig, in Riepsdorf stehen nur ca. 20 WEA, die an<strong>der</strong>en in<br />

den Nachbargemeinden.<br />

• Alle Gemeinden sollten zus<strong>am</strong>men planen- BGM: die<br />

Gemeinde hat erkannt, dass <strong>der</strong> ges<strong>am</strong>te Raum betrachtet<br />

werden muss.<br />

• Ein Bürger weist auf die Vorteile für die Gemeinde hin, da die<br />

Windenergie ihr eine finanzielle Unabhägigkeit ermöglicht.<br />

Weiterhin wäre bei einem Verzicht nichts gewonnen, weil die<br />

Anlagen in Grömitz nach wie vor zu sehen seien.<br />

• Große Anlagen kann man in <strong>der</strong> Ostsee bauen, nicht in<br />

Riepsdorf.<br />

• Die neuen Anlagen werden weniger, dafür höher und dichter<br />

<strong>am</strong> Ort sein – BGM: dichter <strong>am</strong> Ort stimmt nicht.<br />

• Die Gemeinde soll Einfluss auf die Planungen in Grömitz<br />

nehmen.<br />

• Die Gemeinde sollte jetzt kein Repowering vornehmen,<br />

son<strong>der</strong>n warten, bis 100 m hohe Anlagen effektiver sind.<br />

• Soll das Repowering jetzt stattfinden, weil es ab 2015 weniger<br />

Einspeisevergütung geben soll?<br />

Herr Raloff weist darauf hin, dass die Gemeinde heute nur die<br />

Aufstellungbeschlüsse für die Bebauungspläne beraten wird, da<br />

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sie ein Repowering grundsätzlich für richtig hält. Über die<br />

Anlagenanzahl, -höhe und Standorte wird heute nicht beraten.<br />

Auch hat die Gemeinde mit den Betreibern noch keine<br />

städtebaulichen Verträge geschlossen.<br />

Herr Langbehn teilt mit, dass die Bankette in <strong>der</strong> Trift beschädigt<br />

sei.<br />

Ein Einwohner erkundigt sich, ob es Planungen für einen DSL<br />

Anschluss <strong>der</strong> Gemeinde gibt. Herr Bendfeldt erklärt, dass die<br />

Gemeinde keine <strong>der</strong>artigen Planungen betreibt.<br />

Eine Einwohnerin teilt mit, dass in Riepsdorf vor <strong>der</strong> Hauptstr. 2<br />

<strong>der</strong> Gehweg nach Arbeiten <strong>am</strong> Stromkabel nicht wie<strong>der</strong><br />

ordnungsgemäß hergestellt worden ist.<br />

Ein Einwohner erkundigt sich nach den geplanten<br />

Umbaumaßnahmen bei <strong>der</strong> FW Gosdorf. Herr Bendfeldt teilt mit,<br />

dass die Arbeiten hier sowohl in <strong>der</strong> ehemalige Wohnung, dem<br />

Dachgeschoss, wie auch dem Dach selbst anfallen.<br />

Herr Bendfeldt schließt die Einwohnerfragestunde und bittet die<br />

Anwesenden, sich zum Gedenken an den verstorbenen ehemaligen<br />

Gemeindevertreter und stv. Bürgermeister Erwin Jens zu erheben.<br />

Zu Punkt 1: Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 14/2008 – 2013 vom<br />

14.12.2012<br />

Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie<br />

gilt somit als genehmigt.<br />

Zu Punkt 2: Bericht des Bürgermeisters<br />

Herr Bendfeldt berichtet, dass<br />

- Herr Gallowsky neuer Schulleiter <strong>der</strong> Grundschule Grube ist.<br />

- die Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> für den Bus nach Grube nunmehr<br />

45,70 € monatlich bezahlen müssen.<br />

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- die Interessengemeinschaft Oldenburger Graben sich um den<br />

Austausch von Schil<strong>der</strong>n und die Schaffung neuer Radwege<br />

bemüht.<br />

- ein Radwegebau von Thomsdorf nach Grube grundsätzlich zu<br />

80% geför<strong>der</strong>t werden kann.<br />

- eine Än<strong>der</strong>ung des Straßenausbaubeitragsrechts stattgefunden<br />

habe.<br />

- Er vorbehaltlich <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> zwei<br />

Solarl<strong>am</strong>pen zum Stückpreis von 2.000 € bestellt habe, die<br />

L<strong>am</strong>pen sollen zu 50 % geför<strong>der</strong>t werden.<br />

- an <strong>der</strong> Kreisstraße Riepsdorf-Koselau durch die<br />

Straßenmeisterei Steine von <strong>der</strong> Bankette entfernt wurde.<br />

- Am 31.3. um 10.00 Uhr die Aktion saubere Landschaft<br />

durchgeführt wird. Herr Oosting wird die Teilnehmer bei Herrn<br />

Langbehn in <strong>der</strong> Halle mit Bratwurst versorgen.<br />

Die Anwesenden nehmen die Ausführungen zustimmend <strong>zur</strong><br />

Kenntnis.<br />

Zu Punkt 3: Berichte <strong>der</strong> Ausschussvorsitzenden<br />

Frau Zeise berichtet für den Sozialausschuss, dass <strong>der</strong> Spielplatz in<br />

Thomsdorf nicht mehr genutzt wurde. Aus Kostengründen wurde er<br />

abgebaut und die Fläche <strong>der</strong> Stiftung Naturschutz <strong>zur</strong>ückgegeben.<br />

Herr Holznagel berichtet für den Bauausschuss, dass dieses Jahr<br />

keine Begehung <strong>der</strong> Gemeindewohnungen vorgesehen ist. Die<br />

Gemeinde hat nur noch eine Wohnung in Gosdorf. Nachdem die<br />

Wohnungen in Quaal verkauft wurden, soll jetzt auch die Hohe<br />

Weide 4 veräußert werden.<br />

Herr Oosting berichtet für den Wegeausschuss, dass die<br />

Knickräumung erledigt wurde, die Pappeln in Gosdorfer Bruchweg<br />

nach Zustimmung <strong>der</strong> UNB gefällt wurden, in Koselau Bäume von<br />

den Oldenburger Werkstätten aufgeputzt wurden, die Banketten<br />

erstmalig aufgemulcht wurden und Klaus Forwick die Wege hobelt.<br />

5/14


Zu Punkt 4: Bekanntgabe / Genehmigung von<br />

Haushaltsüberschreitungen<br />

Es liegen keine Haushaltsüberschreitungen vor.<br />

Zu Punkt 5: Zustimmung <strong>zur</strong> Wahl eines Ortswehrführers<br />

und eines stv. Ortswehrführers<br />

Herr Bendfeldt berichtet, dass Herr Ehrich als Wehführer <strong>der</strong><br />

Feuerwehr Altratjensdorf nicht wie<strong>der</strong> angetreten ist. Die Wehr hat<br />

insofern einen neuen Wehrführer und einen neuen Stellvertreter<br />

gewählt.<br />

Einstimmig beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />

a) <strong>der</strong> Wahl von Herrn Matthias Gra<strong>der</strong>t zum Ortswehrführer <strong>der</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehr Altratjensdorf und<br />

b) <strong>der</strong> Wahl von Herrn Andreas Piening zum stellvertretenden<br />

Ortswehrführer <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Altratjensdorf<br />

zuzustimmen.<br />

Zu Punkt 6: Übertragung von Aufgaben <strong>zur</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> Kommunalwahl 2013<br />

Ohne Aussprache beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig:<br />

Gem. § 13 Abs. 2 und 7 des GKWG werden für die Kommunalwahl<br />

2013 alle Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Bürgermeister<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Lensahn</strong> und alle Aufgaben des<br />

Gemeindewahlausschusses auf den vom Amtsausschuss <strong>Lensahn</strong> zu<br />

wählenden Wahlausschuss übertragen.<br />

Für den Wahlausschuss werden vorgeschlagen:<br />

1. als Mitglied: Karen von Müller<br />

2. als stellvertretendes Mitglied: Kirsten Brock<br />

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Zu Punkt 7: Abschluss eines Wegenutzungsvertrages<br />

„Strom“<br />

Herr Bendfeldt erläutert die Vorlage. Am Ende des Verfahrens<br />

waren nur noch <strong>der</strong> ZVO und E.ON als Anbieter vorhanden. Im<br />

Gegensatz zum ZVO bietet die E.ON <strong>der</strong> Gemeinde alle fünf Jahre<br />

eine einseitige Kündigungsmöglichkeit.<br />

Einstimmig beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />

Die Gemeinde Riepsdorf entscheidet sich für die Schleswig-Holstein<br />

Netz AG als künftigen Vertragspartner für den<br />

Wegenutzungsvertrag für das örtliche Nie<strong>der</strong>spannungsnetz. Der<br />

Bürgermeister wird ermächtigt, den Wegenutzungsvertrag mit <strong>der</strong><br />

Schleswig-Holstein Netz AG für eine Laufzeit von 20 Jahren<br />

abzuschließen.<br />

Zu Punkt 8: Mulchen <strong>der</strong> Banketten - Auftragsvergabe<br />

Herr Bendfeldt teilt mit, dass die Banketten früher von den<br />

Landwirten gemulcht wurden, dies mit den heutigen Geräten aber<br />

nicht mehr möglich ist. Die Gemeinde hat daher mehrere Angebote<br />

eingeholt, ein örtlicher Lohnunternehmer sollt den Zuschlag<br />

erhalten. Einstimmig beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong> den<br />

örtlichen Lohnunternehmer mit dem Mulchen <strong>der</strong> Bankette zu<br />

beauftragen.<br />

Zu Punkt 9: 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

hier: Aufstellungs-, Entwurfs-, und<br />

Auslegungsbeschluss<br />

Herr Bendfeldt verliest die Vorlage. Der Bau einer offenen Halle für<br />

die Lagerung von Holzhackschnitzeln soll <strong>am</strong> Ortseingang von<br />

Gosdorf ermöglicht werden. Ohne weitere Aussprache beschließt die<br />

<strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig:<br />

1. Für das Gebiet (östlich des Ortseingangsbereichs Gosdorf,<br />

begrenzt durch einen Knick im Norden, das Flurstück 58/2<br />

<strong>der</strong> Flur 2, Gemarkung Gosdorf im Osten, die Landesstraße<br />

231 im Süden und einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg<br />

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im Westen wird die 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

aufgestellt.<br />

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung <strong>der</strong><br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Halle<br />

<strong>zur</strong> Lagerung von Holzhackschnitzeln und Gerätschaften.<br />

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />

2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />

3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong><br />

Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange und<br />

grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />

Büro Blanck in Eutin beauftragt werden.<br />

4. Die erfolgte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen<br />

einer Informationsveranstaltung wird gebilligt.<br />

5. Die Abwägung des Planungsbüros zu den bisher eingegangen<br />

Stellungnahmen wird gebilligt.<br />

6. Der Entwurf <strong>der</strong> 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes und<br />

die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen<br />

gebilligt.<br />

7. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3<br />

Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten<br />

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von <strong>der</strong><br />

Auslegung zu benachrichtigen.<br />

Hinweis für den <strong>Protokoll</strong>führer:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/<br />

Gemeindevertreter von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu Punkt 10: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6<br />

hier: Aufstellungs-, Entwurfs-, und<br />

Auslegungsbeschluss<br />

Ohne weitere Erläuterung beschließt die Gemeinde einstimmig:<br />

1. Für das Gebiet östlich des Ortseingangsbereichs Gosdorf,<br />

begrenzt durch einen Knick im Norden, das Flurstück 58/2 <strong>der</strong><br />

Flur 2, Gemarkung Gosdorf im Osten, die Landesstraße<br />

231 im Süden und einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg<br />

im Westen wird <strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 6 aufgestellt.<br />

8/14


Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung <strong>der</strong><br />

planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Halle<br />

<strong>zur</strong> Lagerung von Holzhackschnitzeln und Gerätschaften.<br />

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />

2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />

3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong><br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />

grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />

Büro Blanck in Eutin beauftragt werden.<br />

4. Die erfolgte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen<br />

einer Informationsveranstaltung wird gebilligt.<br />

5. Die Abwägung des Planungsbüros zu den bisher eingegangen<br />

Stellungnahmen wird gebilligt.<br />

6. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 und die Begründung<br />

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />

7. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3<br />

Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten<br />

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von <strong>der</strong><br />

Auslegung zu benachrichtigen.<br />

Hinweis für den <strong>Protokoll</strong>führer:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende<br />

Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von <strong>der</strong> Beratung und<br />

Abstimmung ausgeschlossen<br />

Zu Punkt 11: Antrag auf Repowering von<br />

Windenergieanlagen<br />

Zu den Punkten 11 – 14 verlässt Gemeindevertreterin Will-Schmütz<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Herr Bendfeldt berichtet über den Antrag von zwei<br />

Betreibergesellschaften an die Gemeinde, für ein Repowering einen<br />

Bebauungsplan aufzustellen und zwei Bebauungspläne zu än<strong>der</strong>n.<br />

Zwischenzeitlich hat noch ein Gespräch mit einer weiteren<br />

Gesellschaft stattgefunden, die ebenfalls repowern möchte.<br />

Herr Bendfeldt verliest die Vorlage und erklärt, dass die Gemeinde<br />

grundsätzlich in die notwendigen Planverfahren einsteigen möchte.<br />

Die Ausführungen werden von <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong><br />

zustimmend <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

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Zu Punkt 12: Bebauungsplan Nr. 7<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

Herr Bendfeldt verliest die Vorlage. Die <strong>Gemeindevertretung</strong><br />

beschließt daraufhin einstimmig:<br />

1. Für das Gebiet südlich des Ortsteils Koselau, nordwestlich <strong>der</strong><br />

Ortschaften Quaal und Riepsdorf, nordöstlich des Ortsteils<br />

Kabelhorst-Schwienkuhl, nördlich des Bebauungsplanes Nr. 4<br />

(Kesselberg) und des Gemeindeverbindungsweges von<br />

Kabelhorst-Schwienkuhl nach Riepsdorf-Quaal, wird ein<br />

Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele<br />

verfolgt:<br />

Ermöglichung eines Repowering von sechs 100 m hohen<br />

Windkraftanlagen durch vier 150 m hohe Windkraftanlagen<br />

und <strong>der</strong>en bauleitplanerische Absicherung.<br />

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />

2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />

3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />

grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />

Büro für Landschaftsarchitektur von Herrn Brandes in Lübeck<br />

beauftragt werden.<br />

4. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen<br />

Träger <strong>der</strong> öffentlichen Belange und die Auffor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong><br />

Äußerung auch im Hinblick auf den erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und<br />

Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll<br />

schriftlich erfolgen.<br />

5. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit mit <strong>der</strong><br />

Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />

nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer<br />

Einwohnervers<strong>am</strong>mlung durchgeführt werden.<br />

Aufgrund des § 22 GO war die Gemeindevertreterin Dagmar Will-<br />

Schmütz von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie<br />

war we<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Beratung noch bei <strong>der</strong> Abstimmung zugegen.<br />

10/14


Zu Punkt 13: 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 4<br />

(Kesselberg) hier: Aufstellungsbeschluss<br />

Herr Bendfeldt verliest die Vorlage. Die <strong>Gemeindevertretung</strong><br />

beschließt sodann einstimmig:<br />

1. Der Bebauungsplan Nr. 4 mit <strong>der</strong> Bezeichnung ‚Kesselberg“,<br />

für das Gebiet westlich bis südwestlich <strong>der</strong> Ortschaften Quaal<br />

und Riepsdorf sowie nordwestlich <strong>der</strong> Landesstraße L 231 und<br />

östlich <strong>der</strong> Ortschaft Schwienkuhl (Gemeinde Kabelhorst), soll<br />

wie folgt geän<strong>der</strong>t werden:<br />

Verkleinerung des Geltungsbereichs und Ermöglichung eines<br />

Repowering von 100 m hohen Windkraftanlagen durch 150 m<br />

hohe Windkraftanlagen.<br />

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />

2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />

3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />

grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />

Büro für Landschaftsarchitektur von Herrn Brandes in Lübeck<br />

beauftragt werden.<br />

4. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen<br />

Träger <strong>der</strong> öffentlichen Belange und die Auffor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong><br />

Äußerung auch im Hinblick auf den erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und<br />

Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll<br />

schriftlich erfolgen.<br />

5. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit mit <strong>der</strong><br />

Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />

nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer<br />

Einwohnervers<strong>am</strong>mlung durchgeführt werden.<br />

Aufgrund des § 22 GO war die Gemeindevertreterin Dagmar Will-<br />

Schmütz von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie<br />

war we<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Beratung noch bei <strong>der</strong> Abstimmung zugegen.<br />

11/14


Zu Punkt 14: 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplan Nr. 5<br />

(Großenholz) hier: Aufstellungsbeschluss<br />

Herr Bendfeldt verliest die Vorlage. Gegenüber <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> des<br />

Bauausschusses hat sich eine Än<strong>der</strong>ung dahingehend ergeben, dass<br />

die Firma Denker & Wulf nunmehr ebenfalls an die Gemeinde<br />

herangetreten ist, um die Möglichkeiten eines eigenen Repowerings<br />

in <strong>der</strong> Planung zu berücksichtigen. Insofern entfällt die ursprünglich<br />

angedachte Teilung in zwei Teilbereiche und die Anzahl <strong>der</strong> zu<br />

repowernden Anlagen.<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> beschließt einstimmig:<br />

1. Der Bebauungsplan Nr. 5 mit <strong>der</strong> Bezeichnung ‚Großenholz“<br />

für das Gebiet südwestlich <strong>der</strong> Ortschaft Gosdorf sowie<br />

südöstlich <strong>der</strong> Landesstraße L 231, nördlich <strong>der</strong> Landesstraße<br />

L 58 und westlich des Poggenpohler Weges, soll wie folgt<br />

geän<strong>der</strong>t werden:<br />

Ermöglichung des Repowering von 100 m hohen<br />

Windkraftanlagen durch 150 m hohe Windkraftanlagen.<br />

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />

2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />

3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />

grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />

Büro für Landschaftsarchitektur von Herrn Brandes in Lübeck<br />

beauftragt werden.<br />

4. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen<br />

Träger <strong>der</strong> öffentlichen Belange und die Auffor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong><br />

Äußerung auch im Hinblick auf den erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und<br />

Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll<br />

schriftlich erfolgen.<br />

5. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit mit <strong>der</strong><br />

Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />

nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer<br />

Einwohnervers<strong>am</strong>mlung durchgeführt werden.<br />

Aufgrund des § 22 GO war die Gemeindevertreterin Dagmar Will-<br />

Schmütz von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie<br />

war we<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Beratung noch bei <strong>der</strong> Abstimmung zugegen.<br />

12/14


Zu Punkt 15: Umbau Feuerwehrgerätehaus Riepsdorf<br />

Herr Bendfeldt erläutert, dass das Architektenhonorar für die<br />

Umbaumaßnahmen <strong>der</strong> ehemaligen Wohnung, die jetzt von <strong>der</strong><br />

Feuerwehr genutzt werden soll, über 2.500 € liegt. Er benötigt<br />

daher die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>, einen<br />

Architektenvertrag mit Herrn Michaelsen abzuschließen.<br />

Einstimmig ermächtigt die <strong>Gemeindevertretung</strong> Herrn Bendfeldt<br />

zum Abschluss des Vertrages.<br />

Zu Punkt 16: Mitteilungen und Anfragen <strong>der</strong><br />

GemeindevertreterInnen<br />

Seitens <strong>der</strong> Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter<br />

werden keine Mitteilungen gemacht o<strong>der</strong> Anfragen gestellt.<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Die Zuhörer verlassen den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Öffentlicher Teil<br />

Bekanntgabe <strong>der</strong> im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.<br />

Herr Bendfeldt bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die<br />

<strong>Sitzung</strong> um 21.45 Uhr.<br />

....................................... .....................................<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Protokoll</strong>führer<br />

<strong>Gemeindevertretung</strong><br />

gesehen: ............................... gesehen: ....................................<br />

Amtsvorsteher Büroltd.Be<strong>am</strong>ter<br />

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