Protokoll zur Sitzung der Gemeindevertretung am 22.03 ... - Lensahn
Protokoll zur Sitzung der Gemeindevertretung am 22.03 ... - Lensahn
Protokoll zur Sitzung der Gemeindevertretung am 22.03 ... - Lensahn
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Gemeinde Riepsdorf<br />
Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 15/2008 – 2013 über die <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>am</strong> 22. März 2012<br />
Tagungsort:„Zum Mittelpunkt <strong>der</strong> Welt“ in Riepsdorf.<br />
Anwesend: 01. Bürgermeister Hartwig Bendfeldt<br />
02. Gemeindevertreter Burkhard Bierwind<br />
03. Gemeindevertreter Stefan Holznagel<br />
04. Gemeindevertreter Harboe Oosting<br />
05. Gemeindevertreter Knud Schöning<br />
06. Gemeindevertreter Reinhard Schulz<br />
07. Gemeindevertreter Wilfried Siewert<br />
08. Gemeindevertreterin Dagmar Will-Schmütz<br />
09. Gemeindevertreterin Birte Zeise<br />
10. Gemeindevertreterin Erika Dohm<br />
Entschuldigt fehlt Gemeindevertreter Axel Ehrich<br />
Herr Raloff als <strong>Protokoll</strong>führer<br />
Herr Mantik von den Lübecker Nachrichten<br />
40 Zuhörer<br />
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.45 Uhr<br />
Herr Bendfeldt eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und stellt die Beschlussfähigkeit<br />
fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt. Gegen die<br />
Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, sie lautet somit wie<br />
folgt:<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 14/2008 – 2013 vom 14.12.2011<br />
2. Bericht des Bürgermeisters<br />
3. Berichte <strong>der</strong> Ausschussvorsitzenden<br />
4. Bekanntgabe / Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen<br />
5. Zustimmung <strong>zur</strong> Wahl eines Ortswehrführers und eines stv.<br />
Ortswehrführers<br />
6. Übertragung von Aufgaben <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
Kommunalwahl 2013<br />
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7. Abschluss eines Wegenutzungsvertrages „Strom“<br />
8. Mulchen <strong>der</strong> Banketten - Auftragsvergabe<br />
9. 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
hier: Aufstellungs-, Entwurfs-, und Auslegungsbeschluss<br />
10. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6<br />
hier: Aufstellungs-, Entwurfs-, und Auslegungsbeschluss<br />
11. Antrag auf Repowering von Windenergieanlagen<br />
12. Bebauungsplan Nr. 7<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
13. 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 4 (Kesselberg)<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
14. 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplan Nr. 5 (Großenholz)<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
15. Umbau Feuerwehrgerätehaus Riepsdorf<br />
16. Mitteilungen und Anfragen <strong>der</strong> GemeindevertreterInnen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
17. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages<br />
18. Miet- und Pachtangelegenheiten<br />
19. Anfragen und Mitteilungen <strong>der</strong> GemeindevertreterInnen<br />
Öffentlicher Teil<br />
Bekanntgabe <strong>der</strong> im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.<br />
Einwohnerfragestunde:<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird den Besuchern die Möglichkeit<br />
gegeben Fragen zu stellen, die Einwohnerfragestunde ist auf 30<br />
Minuten begrenzt.<br />
• Ein Bürger spricht die Punkte 11-14 an, da seiner Meinung<br />
nach die Einwohnervers<strong>am</strong>mlung zum Thema Windkraft erst<br />
nach <strong>der</strong> angekündigten Einwohnervers<strong>am</strong>mlung beschlossen<br />
werden sollten- Herr Bendfeldt (BGM) erwi<strong>der</strong>t hierzu, dass<br />
zuerst die Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden sollen und<br />
anschließend eine EWV stattfinden wird.<br />
• Über welche Pläne wird beschlossen – BGM: Repowering <strong>der</strong><br />
Bestandsanlagen, 150 m, Reduzierung von 14 auf 9.<br />
• An diese Anlagen gewöhnt, Blinklichter nicht gewünscht.<br />
• Anlagen nicht sinnvoll, da keine Speichermedien vorhanden.<br />
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• Es sein zugesichert worden, dass niemals weitere o<strong>der</strong> höhere<br />
Anlagen gebaut werden – BGM: stimmt für das Gebiet östlich<br />
des Poggenpohler Weges, grundsätzliches Repowering ja,<br />
Aussage wird jedoch geprüft.<br />
• Die Belastungen durch größere Anlagen werden zunehmen.<br />
• Ist sich die <strong>Gemeindevertretung</strong> denn schon einig, dass<br />
repowert werden soll – BGM: grundsätzlich unterstützt die<br />
<strong>Gemeindevertretung</strong> ein Repowering, insbeson<strong>der</strong>e weil<br />
hierdurch die Anlagenzahl insges<strong>am</strong>t verringert wird.<br />
• Die Stromtrasse ist nicht vor 2020 fertig, die Planung sollte<br />
nicht übereilt werden.<br />
• Hat sich die <strong>Gemeindevertretung</strong> schon einmal 150m hohe<br />
Anlagen angesehen, wo hier doch Entscheidungen für<br />
Generationen gefasst werden?<br />
• Die Immobilienpreise werden fallen, neue Baugebiete<br />
unmöglich gemacht.<br />
• Auch, wenn die Landesregierung die Erzeugung von<br />
Windenergie protegiert, gibt es noch unbesiedelte Bereiche,<br />
hier ist es touristisch nachteilig – BGM: die Gemeinde ist nicht<br />
für die Ausweisung von Windenergieeignungsräumen<br />
zuständig, in Riepsdorf stehen nur ca. 20 WEA, die an<strong>der</strong>en in<br />
den Nachbargemeinden.<br />
• Alle Gemeinden sollten zus<strong>am</strong>men planen- BGM: die<br />
Gemeinde hat erkannt, dass <strong>der</strong> ges<strong>am</strong>te Raum betrachtet<br />
werden muss.<br />
• Ein Bürger weist auf die Vorteile für die Gemeinde hin, da die<br />
Windenergie ihr eine finanzielle Unabhägigkeit ermöglicht.<br />
Weiterhin wäre bei einem Verzicht nichts gewonnen, weil die<br />
Anlagen in Grömitz nach wie vor zu sehen seien.<br />
• Große Anlagen kann man in <strong>der</strong> Ostsee bauen, nicht in<br />
Riepsdorf.<br />
• Die neuen Anlagen werden weniger, dafür höher und dichter<br />
<strong>am</strong> Ort sein – BGM: dichter <strong>am</strong> Ort stimmt nicht.<br />
• Die Gemeinde soll Einfluss auf die Planungen in Grömitz<br />
nehmen.<br />
• Die Gemeinde sollte jetzt kein Repowering vornehmen,<br />
son<strong>der</strong>n warten, bis 100 m hohe Anlagen effektiver sind.<br />
• Soll das Repowering jetzt stattfinden, weil es ab 2015 weniger<br />
Einspeisevergütung geben soll?<br />
Herr Raloff weist darauf hin, dass die Gemeinde heute nur die<br />
Aufstellungbeschlüsse für die Bebauungspläne beraten wird, da<br />
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sie ein Repowering grundsätzlich für richtig hält. Über die<br />
Anlagenanzahl, -höhe und Standorte wird heute nicht beraten.<br />
Auch hat die Gemeinde mit den Betreibern noch keine<br />
städtebaulichen Verträge geschlossen.<br />
Herr Langbehn teilt mit, dass die Bankette in <strong>der</strong> Trift beschädigt<br />
sei.<br />
Ein Einwohner erkundigt sich, ob es Planungen für einen DSL<br />
Anschluss <strong>der</strong> Gemeinde gibt. Herr Bendfeldt erklärt, dass die<br />
Gemeinde keine <strong>der</strong>artigen Planungen betreibt.<br />
Eine Einwohnerin teilt mit, dass in Riepsdorf vor <strong>der</strong> Hauptstr. 2<br />
<strong>der</strong> Gehweg nach Arbeiten <strong>am</strong> Stromkabel nicht wie<strong>der</strong><br />
ordnungsgemäß hergestellt worden ist.<br />
Ein Einwohner erkundigt sich nach den geplanten<br />
Umbaumaßnahmen bei <strong>der</strong> FW Gosdorf. Herr Bendfeldt teilt mit,<br />
dass die Arbeiten hier sowohl in <strong>der</strong> ehemalige Wohnung, dem<br />
Dachgeschoss, wie auch dem Dach selbst anfallen.<br />
Herr Bendfeldt schließt die Einwohnerfragestunde und bittet die<br />
Anwesenden, sich zum Gedenken an den verstorbenen ehemaligen<br />
Gemeindevertreter und stv. Bürgermeister Erwin Jens zu erheben.<br />
Zu Punkt 1: Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 14/2008 – 2013 vom<br />
14.12.2012<br />
Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie<br />
gilt somit als genehmigt.<br />
Zu Punkt 2: Bericht des Bürgermeisters<br />
Herr Bendfeldt berichtet, dass<br />
- Herr Gallowsky neuer Schulleiter <strong>der</strong> Grundschule Grube ist.<br />
- die Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> für den Bus nach Grube nunmehr<br />
45,70 € monatlich bezahlen müssen.<br />
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- die Interessengemeinschaft Oldenburger Graben sich um den<br />
Austausch von Schil<strong>der</strong>n und die Schaffung neuer Radwege<br />
bemüht.<br />
- ein Radwegebau von Thomsdorf nach Grube grundsätzlich zu<br />
80% geför<strong>der</strong>t werden kann.<br />
- eine Än<strong>der</strong>ung des Straßenausbaubeitragsrechts stattgefunden<br />
habe.<br />
- Er vorbehaltlich <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> zwei<br />
Solarl<strong>am</strong>pen zum Stückpreis von 2.000 € bestellt habe, die<br />
L<strong>am</strong>pen sollen zu 50 % geför<strong>der</strong>t werden.<br />
- an <strong>der</strong> Kreisstraße Riepsdorf-Koselau durch die<br />
Straßenmeisterei Steine von <strong>der</strong> Bankette entfernt wurde.<br />
- Am 31.3. um 10.00 Uhr die Aktion saubere Landschaft<br />
durchgeführt wird. Herr Oosting wird die Teilnehmer bei Herrn<br />
Langbehn in <strong>der</strong> Halle mit Bratwurst versorgen.<br />
Die Anwesenden nehmen die Ausführungen zustimmend <strong>zur</strong><br />
Kenntnis.<br />
Zu Punkt 3: Berichte <strong>der</strong> Ausschussvorsitzenden<br />
Frau Zeise berichtet für den Sozialausschuss, dass <strong>der</strong> Spielplatz in<br />
Thomsdorf nicht mehr genutzt wurde. Aus Kostengründen wurde er<br />
abgebaut und die Fläche <strong>der</strong> Stiftung Naturschutz <strong>zur</strong>ückgegeben.<br />
Herr Holznagel berichtet für den Bauausschuss, dass dieses Jahr<br />
keine Begehung <strong>der</strong> Gemeindewohnungen vorgesehen ist. Die<br />
Gemeinde hat nur noch eine Wohnung in Gosdorf. Nachdem die<br />
Wohnungen in Quaal verkauft wurden, soll jetzt auch die Hohe<br />
Weide 4 veräußert werden.<br />
Herr Oosting berichtet für den Wegeausschuss, dass die<br />
Knickräumung erledigt wurde, die Pappeln in Gosdorfer Bruchweg<br />
nach Zustimmung <strong>der</strong> UNB gefällt wurden, in Koselau Bäume von<br />
den Oldenburger Werkstätten aufgeputzt wurden, die Banketten<br />
erstmalig aufgemulcht wurden und Klaus Forwick die Wege hobelt.<br />
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Zu Punkt 4: Bekanntgabe / Genehmigung von<br />
Haushaltsüberschreitungen<br />
Es liegen keine Haushaltsüberschreitungen vor.<br />
Zu Punkt 5: Zustimmung <strong>zur</strong> Wahl eines Ortswehrführers<br />
und eines stv. Ortswehrführers<br />
Herr Bendfeldt berichtet, dass Herr Ehrich als Wehführer <strong>der</strong><br />
Feuerwehr Altratjensdorf nicht wie<strong>der</strong> angetreten ist. Die Wehr hat<br />
insofern einen neuen Wehrführer und einen neuen Stellvertreter<br />
gewählt.<br />
Einstimmig beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />
a) <strong>der</strong> Wahl von Herrn Matthias Gra<strong>der</strong>t zum Ortswehrführer <strong>der</strong><br />
Freiwilligen Feuerwehr Altratjensdorf und<br />
b) <strong>der</strong> Wahl von Herrn Andreas Piening zum stellvertretenden<br />
Ortswehrführer <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Altratjensdorf<br />
zuzustimmen.<br />
Zu Punkt 6: Übertragung von Aufgaben <strong>zur</strong> Durchführung<br />
<strong>der</strong> Kommunalwahl 2013<br />
Ohne Aussprache beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig:<br />
Gem. § 13 Abs. 2 und 7 des GKWG werden für die Kommunalwahl<br />
2013 alle Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Bürgermeister<br />
<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Lensahn</strong> und alle Aufgaben des<br />
Gemeindewahlausschusses auf den vom Amtsausschuss <strong>Lensahn</strong> zu<br />
wählenden Wahlausschuss übertragen.<br />
Für den Wahlausschuss werden vorgeschlagen:<br />
1. als Mitglied: Karen von Müller<br />
2. als stellvertretendes Mitglied: Kirsten Brock<br />
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Zu Punkt 7: Abschluss eines Wegenutzungsvertrages<br />
„Strom“<br />
Herr Bendfeldt erläutert die Vorlage. Am Ende des Verfahrens<br />
waren nur noch <strong>der</strong> ZVO und E.ON als Anbieter vorhanden. Im<br />
Gegensatz zum ZVO bietet die E.ON <strong>der</strong> Gemeinde alle fünf Jahre<br />
eine einseitige Kündigungsmöglichkeit.<br />
Einstimmig beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong>:<br />
Die Gemeinde Riepsdorf entscheidet sich für die Schleswig-Holstein<br />
Netz AG als künftigen Vertragspartner für den<br />
Wegenutzungsvertrag für das örtliche Nie<strong>der</strong>spannungsnetz. Der<br />
Bürgermeister wird ermächtigt, den Wegenutzungsvertrag mit <strong>der</strong><br />
Schleswig-Holstein Netz AG für eine Laufzeit von 20 Jahren<br />
abzuschließen.<br />
Zu Punkt 8: Mulchen <strong>der</strong> Banketten - Auftragsvergabe<br />
Herr Bendfeldt teilt mit, dass die Banketten früher von den<br />
Landwirten gemulcht wurden, dies mit den heutigen Geräten aber<br />
nicht mehr möglich ist. Die Gemeinde hat daher mehrere Angebote<br />
eingeholt, ein örtlicher Lohnunternehmer sollt den Zuschlag<br />
erhalten. Einstimmig beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong> den<br />
örtlichen Lohnunternehmer mit dem Mulchen <strong>der</strong> Bankette zu<br />
beauftragen.<br />
Zu Punkt 9: 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
hier: Aufstellungs-, Entwurfs-, und<br />
Auslegungsbeschluss<br />
Herr Bendfeldt verliest die Vorlage. Der Bau einer offenen Halle für<br />
die Lagerung von Holzhackschnitzeln soll <strong>am</strong> Ortseingang von<br />
Gosdorf ermöglicht werden. Ohne weitere Aussprache beschließt die<br />
<strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig:<br />
1. Für das Gebiet (östlich des Ortseingangsbereichs Gosdorf,<br />
begrenzt durch einen Knick im Norden, das Flurstück 58/2<br />
<strong>der</strong> Flur 2, Gemarkung Gosdorf im Osten, die Landesstraße<br />
231 im Süden und einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg<br />
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im Westen wird die 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
aufgestellt.<br />
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung <strong>der</strong><br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Halle<br />
<strong>zur</strong> Lagerung von Holzhackschnitzeln und Gerätschaften.<br />
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />
2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />
3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong><br />
Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange und<br />
grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />
Büro Blanck in Eutin beauftragt werden.<br />
4. Die erfolgte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen<br />
einer Informationsveranstaltung wird gebilligt.<br />
5. Die Abwägung des Planungsbüros zu den bisher eingegangen<br />
Stellungnahmen wird gebilligt.<br />
6. Der Entwurf <strong>der</strong> 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes und<br />
die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen<br />
gebilligt.<br />
7. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3<br />
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten<br />
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von <strong>der</strong><br />
Auslegung zu benachrichtigen.<br />
Hinweis für den <strong>Protokoll</strong>führer:<br />
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/<br />
Gemeindevertreter von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu Punkt 10: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6<br />
hier: Aufstellungs-, Entwurfs-, und<br />
Auslegungsbeschluss<br />
Ohne weitere Erläuterung beschließt die Gemeinde einstimmig:<br />
1. Für das Gebiet östlich des Ortseingangsbereichs Gosdorf,<br />
begrenzt durch einen Knick im Norden, das Flurstück 58/2 <strong>der</strong><br />
Flur 2, Gemarkung Gosdorf im Osten, die Landesstraße<br />
231 im Süden und einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg<br />
im Westen wird <strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 6 aufgestellt.<br />
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Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung <strong>der</strong><br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Halle<br />
<strong>zur</strong> Lagerung von Holzhackschnitzeln und Gerätschaften.<br />
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />
2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />
3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong><br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />
grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />
Büro Blanck in Eutin beauftragt werden.<br />
4. Die erfolgte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen<br />
einer Informationsveranstaltung wird gebilligt.<br />
5. Die Abwägung des Planungsbüros zu den bisher eingegangen<br />
Stellungnahmen wird gebilligt.<br />
6. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 und die Begründung<br />
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />
7. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3<br />
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten<br />
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von <strong>der</strong><br />
Auslegung zu benachrichtigen.<br />
Hinweis für den <strong>Protokoll</strong>führer:<br />
Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende<br />
Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von <strong>der</strong> Beratung und<br />
Abstimmung ausgeschlossen<br />
Zu Punkt 11: Antrag auf Repowering von<br />
Windenergieanlagen<br />
Zu den Punkten 11 – 14 verlässt Gemeindevertreterin Will-Schmütz<br />
aus Gründen <strong>der</strong> Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Herr Bendfeldt berichtet über den Antrag von zwei<br />
Betreibergesellschaften an die Gemeinde, für ein Repowering einen<br />
Bebauungsplan aufzustellen und zwei Bebauungspläne zu än<strong>der</strong>n.<br />
Zwischenzeitlich hat noch ein Gespräch mit einer weiteren<br />
Gesellschaft stattgefunden, die ebenfalls repowern möchte.<br />
Herr Bendfeldt verliest die Vorlage und erklärt, dass die Gemeinde<br />
grundsätzlich in die notwendigen Planverfahren einsteigen möchte.<br />
Die Ausführungen werden von <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong><br />
zustimmend <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />
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Zu Punkt 12: Bebauungsplan Nr. 7<br />
hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Herr Bendfeldt verliest die Vorlage. Die <strong>Gemeindevertretung</strong><br />
beschließt daraufhin einstimmig:<br />
1. Für das Gebiet südlich des Ortsteils Koselau, nordwestlich <strong>der</strong><br />
Ortschaften Quaal und Riepsdorf, nordöstlich des Ortsteils<br />
Kabelhorst-Schwienkuhl, nördlich des Bebauungsplanes Nr. 4<br />
(Kesselberg) und des Gemeindeverbindungsweges von<br />
Kabelhorst-Schwienkuhl nach Riepsdorf-Quaal, wird ein<br />
Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele<br />
verfolgt:<br />
Ermöglichung eines Repowering von sechs 100 m hohen<br />
Windkraftanlagen durch vier 150 m hohe Windkraftanlagen<br />
und <strong>der</strong>en bauleitplanerische Absicherung.<br />
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />
2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />
3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />
grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />
Büro für Landschaftsarchitektur von Herrn Brandes in Lübeck<br />
beauftragt werden.<br />
4. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen<br />
Träger <strong>der</strong> öffentlichen Belange und die Auffor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong><br />
Äußerung auch im Hinblick auf den erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und<br />
Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll<br />
schriftlich erfolgen.<br />
5. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit mit <strong>der</strong><br />
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />
nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer<br />
Einwohnervers<strong>am</strong>mlung durchgeführt werden.<br />
Aufgrund des § 22 GO war die Gemeindevertreterin Dagmar Will-<br />
Schmütz von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie<br />
war we<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Beratung noch bei <strong>der</strong> Abstimmung zugegen.<br />
10/14
Zu Punkt 13: 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 4<br />
(Kesselberg) hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Herr Bendfeldt verliest die Vorlage. Die <strong>Gemeindevertretung</strong><br />
beschließt sodann einstimmig:<br />
1. Der Bebauungsplan Nr. 4 mit <strong>der</strong> Bezeichnung ‚Kesselberg“,<br />
für das Gebiet westlich bis südwestlich <strong>der</strong> Ortschaften Quaal<br />
und Riepsdorf sowie nordwestlich <strong>der</strong> Landesstraße L 231 und<br />
östlich <strong>der</strong> Ortschaft Schwienkuhl (Gemeinde Kabelhorst), soll<br />
wie folgt geän<strong>der</strong>t werden:<br />
Verkleinerung des Geltungsbereichs und Ermöglichung eines<br />
Repowering von 100 m hohen Windkraftanlagen durch 150 m<br />
hohe Windkraftanlagen.<br />
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />
2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />
3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />
grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />
Büro für Landschaftsarchitektur von Herrn Brandes in Lübeck<br />
beauftragt werden.<br />
4. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen<br />
Träger <strong>der</strong> öffentlichen Belange und die Auffor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong><br />
Äußerung auch im Hinblick auf den erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und<br />
Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll<br />
schriftlich erfolgen.<br />
5. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit mit <strong>der</strong><br />
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />
nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer<br />
Einwohnervers<strong>am</strong>mlung durchgeführt werden.<br />
Aufgrund des § 22 GO war die Gemeindevertreterin Dagmar Will-<br />
Schmütz von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie<br />
war we<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Beratung noch bei <strong>der</strong> Abstimmung zugegen.<br />
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Zu Punkt 14: 1. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplan Nr. 5<br />
(Großenholz) hier: Aufstellungsbeschluss<br />
Herr Bendfeldt verliest die Vorlage. Gegenüber <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> des<br />
Bauausschusses hat sich eine Än<strong>der</strong>ung dahingehend ergeben, dass<br />
die Firma Denker & Wulf nunmehr ebenfalls an die Gemeinde<br />
herangetreten ist, um die Möglichkeiten eines eigenen Repowerings<br />
in <strong>der</strong> Planung zu berücksichtigen. Insofern entfällt die ursprünglich<br />
angedachte Teilung in zwei Teilbereiche und die Anzahl <strong>der</strong> zu<br />
repowernden Anlagen.<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> beschließt einstimmig:<br />
1. Der Bebauungsplan Nr. 5 mit <strong>der</strong> Bezeichnung ‚Großenholz“<br />
für das Gebiet südwestlich <strong>der</strong> Ortschaft Gosdorf sowie<br />
südöstlich <strong>der</strong> Landesstraße L 231, nördlich <strong>der</strong> Landesstraße<br />
L 58 und westlich des Poggenpohler Weges, soll wie folgt<br />
geän<strong>der</strong>t werden:<br />
Ermöglichung des Repowering von 100 m hohen<br />
Windkraftanlagen durch 150 m hohe Windkraftanlagen.<br />
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§<br />
2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).<br />
3. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitung des Planentwurfes, <strong>der</strong> Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />
grenzüberschreitenden Unterrichtung <strong>der</strong> Gemeinden soll das<br />
Büro für Landschaftsarchitektur von Herrn Brandes in Lübeck<br />
beauftragt werden.<br />
4. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen<br />
Träger <strong>der</strong> öffentlichen Belange und die Auffor<strong>der</strong>ung <strong>zur</strong><br />
Äußerung auch im Hinblick auf den erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und<br />
Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll<br />
schriftlich erfolgen.<br />
5. Die frühzeitige Unterrichtung <strong>der</strong> Öffentlichkeit mit <strong>der</strong><br />
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />
nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer<br />
Einwohnervers<strong>am</strong>mlung durchgeführt werden.<br />
Aufgrund des § 22 GO war die Gemeindevertreterin Dagmar Will-<br />
Schmütz von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie<br />
war we<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Beratung noch bei <strong>der</strong> Abstimmung zugegen.<br />
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Zu Punkt 15: Umbau Feuerwehrgerätehaus Riepsdorf<br />
Herr Bendfeldt erläutert, dass das Architektenhonorar für die<br />
Umbaumaßnahmen <strong>der</strong> ehemaligen Wohnung, die jetzt von <strong>der</strong><br />
Feuerwehr genutzt werden soll, über 2.500 € liegt. Er benötigt<br />
daher die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong>, einen<br />
Architektenvertrag mit Herrn Michaelsen abzuschließen.<br />
Einstimmig ermächtigt die <strong>Gemeindevertretung</strong> Herrn Bendfeldt<br />
zum Abschluss des Vertrages.<br />
Zu Punkt 16: Mitteilungen und Anfragen <strong>der</strong><br />
GemeindevertreterInnen<br />
Seitens <strong>der</strong> Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter<br />
werden keine Mitteilungen gemacht o<strong>der</strong> Anfragen gestellt.<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Die Zuhörer verlassen den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Öffentlicher Teil<br />
Bekanntgabe <strong>der</strong> im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.<br />
Herr Bendfeldt bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die<br />
<strong>Sitzung</strong> um 21.45 Uhr.<br />
....................................... .....................................<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Protokoll</strong>führer<br />
<strong>Gemeindevertretung</strong><br />
gesehen: ............................... gesehen: ....................................<br />
Amtsvorsteher Büroltd.Be<strong>am</strong>ter<br />
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10 z.K.:<br />
20 z.K.:<br />
40 z.K.:<br />
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