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SiBe-Report - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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» RECHT & REHA<br />

SERIE: Fragen und Antworten zur <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Zu Fragen des gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>sschutzes<br />

bei betriebssportlichen<br />

Betätigungen haben wir bereits vor<br />

rund zehn Jahren im Rahmen der Reihe<br />

„Aktuelles Stichwort zur gesetzlichen<br />

UV“ (UV aktuell 04/95, S. 20) Stellung<br />

genommen.<br />

An den rechtlichen Vorgaben zur Beurteilung<br />

des Versicherungsschutzes hat sich<br />

insoweit auch durch die Einordnung des<br />

Rechts der gesetzlichen UV als SGB VII in<br />

das Sozialgesetzbuch nichts geändert.<br />

Diese Vorgaben lassen sich weiterhin nicht<br />

unmittelbar aus dem Gesetz ablesen,<br />

sondern erschließen sich aus der ständig<br />

fortentwickelten sozialgerichtlichen Rechtsprechung.<br />

Beispielhaft wird auf das in<br />

dieser Ausgabe von UV aktuell besprochene<br />

Urteil des Bundessozialgerichts (BSG)<br />

vom 5.10.1995 Bezug genommen.<br />

Die nachstehend erörterten Fragen aus<br />

dem Kreis unserer Mitglieder zeigen, dass<br />

die Anwendung der BSG-Kriterien zum<br />

Betriebssport auf den Einzelfall nicht immer<br />

einfach ist.<br />

18<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sschutz<br />

beim Betriebssport ?<br />

Aerobic ja – Schafkopf nein!<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> aktuell 3/2005<br />

?<br />

Frage: „In unserer Gemeindehalle<br />

fi ndet für unsere Mitarbeiter in der<br />

Verwaltung und im Bauhof immer montags<br />

von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr Dienstsport<br />

statt. Die Teilnahme ist freiwillig.<br />

Der Dienstsport steht auch den aktiven<br />

Feuerwehrmitgliedern sowie den Mitgliedern<br />

unseres Gemeinderats offen. Sind<br />

die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an<br />

dem Dienstsport über den Bayerischen<br />

Gemeindeunfallversicherungsverband<br />

versichert?“<br />

!<br />

Antwort: „Hinsichtlich der Beurteilung<br />

des <strong>Unfallversicherung</strong>sschutzes<br />

im Rahmen der beschriebenen<br />

sportlichen Betätigung muss zwischen<br />

den verschiedenen von Ihnen genannten<br />

Personengruppen differenziert werden. Bei<br />

den Beschäftigten (Verwaltung, Bauhof)<br />

Ihrer Gemeinde müssen zur Bejahung des<br />

wesentlichen inneren Zusammenhangs<br />

zwischen der eigentlich unfallversicherten<br />

Tätigkeit (Arbeitsleistung) und dem<br />

Betriebssport folgende von der sozialgerichtlichen<br />

Rechtsprechung entwickelten<br />

Kriterien erfüllt sein:<br />

k Die sportliche Betätigung dient dem Ausgleich<br />

für die körperliche, geistige oder<br />

nervliche Belastung durch die Betriebstätigkeit;<br />

k die Übungen fi nden mit einer gewissen<br />

Regelmäßigkeit statt;<br />

k der Teilnehmerkreis beschränkt sich im<br />

Wesentlichen auf die Beschäftigten des<br />

veranstaltenden Unternehmens;

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