Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Prodekanat für Lehre ...
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Formular Härtefallantrag<br />
Erstellt von: <strong>Prodekanat</strong> <strong>für</strong> <strong>Lehre</strong>, A. Soulos, S. Kremkau, J. Schreiner<br />
Version 1b; 25.05.2012 Seite 1 von 3<br />
<strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Hamburg</strong>-<strong>Eppendorf</strong> Martinistraße 52 20246 <strong>Hamburg</strong><br />
Dekanat der Medizinischen Fakultät<br />
<strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Hamburg</strong>-<strong>Eppendorf</strong><br />
<strong>Prodekanat</strong> <strong>für</strong> <strong>Lehre</strong><br />
- Härtefallantrag -<br />
N55, Campus <strong>Lehre</strong><br />
Martinistr. 52<br />
20246 <strong>Hamburg</strong><br />
Antrag auf Härtefallbehandlung<br />
Name<br />
Straße und Hausnummer<br />
Matrikelnummer<br />
E-Mail Adresse<br />
Ich beantrage die Härtefallbehandlung <strong>für</strong><br />
Medizin 1 (Bitte beachten Sie die Hinweise auf S. 2)<br />
Medizinische Fakultät<br />
Prodekan <strong>für</strong> <strong>Lehre</strong><br />
Prof. Dr. Andreas H. Guse<br />
Leiter <strong>Prodekanat</strong> <strong>für</strong> <strong>Lehre</strong><br />
Dr. Olaf Kuhnigk, MME<br />
Vorname<br />
Postleitzahl und Wohnort<br />
Telefonnummer<br />
@stud.uke.uni-hamburg.de<br />
Medizin 2 Themenblock Nr. (bitte angeben) Wahlblock<br />
Praktisches Jahr (Bitte beachten Sie die Hinweise auf S. 2 und 3)<br />
Martinistraße 52<br />
20246 <strong>Hamburg</strong><br />
Telefon: (040) 7410-55941<br />
Telefax: (040) 7410-54702<br />
www.uke.uni-hamburg.de<br />
Ansprechpartner<br />
Julia Schreiner (M1)<br />
j.schreiner@uke.uni-hamburg.de<br />
Athanasios Soulos (M2)<br />
a.soulos@uke.uni-hamburg.de<br />
Susanne Kremkau (PJ)<br />
s.kremkau@uke.uni-hamburg.de<br />
Beschreibung der beantragten Härtefallbehandlung (Bereich, z.B. außerplanmäßige Wiederholung einer Klausur, bevorzugte<br />
Zuteilung des Wahlfaches, Absolvieren des PJ in Teilzeit bzw. in der Nähe des Wohnortes)<br />
Begründung des Härtefalles<br />
Die Begründung liegt in einem gesonderten<br />
Schreiben bei<br />
Ja Nein<br />
Datum und Unterschrift Student/Studentin<br />
Eine Kopie des/der Nachweise(s) über<br />
den Härtefall liegt diesem Antrag bei<br />
Ja<br />
Die Hinweise zum Härtefallantrag habe ich<br />
zur Kenntnis genommen<br />
Ja<br />
<strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Hamburg</strong>-<strong>Eppendorf</strong> Vorstandsmitglieder: Bankverbindung:<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts Prof. Dr. Guido Sauter (stellvertr. Vorsitzender) HSH Nordbank<br />
Gerichtsstand: <strong>Hamburg</strong> Dr. Alexander Kirstein Kto.-Nr.: 104 364 000<br />
Joachim Prölß BLZ: 210 500 00<br />
Prof. Dr. Dr. Uwe Koch-Gromus
Formular Härtefallantrag<br />
Erstellt von: <strong>Prodekanat</strong> <strong>für</strong> <strong>Lehre</strong>, A. Soulos, S. Kremkau<br />
Version 2; 11.05.2012 Seite 2 von 3<br />
Hinweise zum Antrag auf Härtefallbehandlung<br />
Härtefälle müssen mit vorstehendem Formular beantragt und mit entsprechenden Belegen<br />
am Dekanat nachgewiesen werden.<br />
Welche Umstände begründen eine Härtfallbehandlung?<br />
Härtefälle sind Einschränkungen mit sozialem oder medizinischem Hintergrund und sind<br />
durch entsprechende Nachweise zu belegen.<br />
Sollten sie Fragen zum Härtefallantrag haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder in<br />
den jeweiligen Sprechzeiten an:<br />
Studienabschnitt Medizin 1: Julia Schreiner (j.schreiner@uke.uni-hamburg.de)<br />
Studienabschnitt Medizin 2: Athanasios Soulos (a.soulos@uke.uni-hamburg.de)<br />
Praktisches Jahr: Susanne Kremkau (s.kremkau@uke.uni-hamburg.de)<br />
Besondere Hinweise zum Härtefallantrag im Studienabschnitt Medizin 1<br />
Die Einreichung des Härtefallantrags soll in einem persönlichen Gespräch mit<br />
Frau Schreiner außerhalb der regulären Sprechzeiten erfolgen. Dem Antrag ist ein gesondertes<br />
Schreiben beizufügen, welches folgende notwendigen Inhalte umfassen sollte:<br />
1. Übersicht über den bisherigen Studienverlauf (Semesterzahl, Aufstellung aller erworbenen<br />
Scheine, bestandener Prüfungen, weitere Leistungen)<br />
2. Aufstellung der nächstmöglichen Termine der beantragten Prüfungen und aller weiteren<br />
Klausurtermine, wenn noch nicht alle Scheine erworben werden müssen<br />
3. Darlegung des Grundes <strong>für</strong> die Fehlversuche und soweit vorhanden Nachweise in Bezug<br />
auf den Grund (z.B. Atteste, Psychologische Gutachten)<br />
4. Begründung der Bewältigung dieser Schwierigkeit und soweit vorhanden Nachweise<br />
(z.B. Psychotherapien)<br />
Besondere Hinweise zum Härtefallantrag im Praktischen Jahr<br />
Im Rahmen des PJ werden folgende Einschränkungen als Härtefall anerkannt:<br />
- die Erziehung eines Kindes<br />
- Krankheit<br />
- Schwangerschaft<br />
- Behinderungen<br />
- die Pflege eines Angehörigen<br />
Welche Vorteile bringt mir eine Härtefallbehandlung im PJ?<br />
- eine bevorzugte Zuteilung in eine Klinik zum Zeitpunkt der Genehmigung des Härtfalls,<br />
frühestens jedoch nach Freischaltung der elektronischen Anmeldung in Moodle<br />
- eine bevorzugte Einbuchung in bestimmte Wahlfachangebote zum Zeitpunkt der Genehmigung<br />
des Härtefalls, frühestens jedoch nach Freischaltung der elektronischen Anmeldung<br />
in Moodle<br />
- ein Absolvieren des PJ in Teilzeit unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Landesprüfungsamtes
Formular Härtefallantrag<br />
Erstellt von: <strong>Prodekanat</strong> <strong>für</strong> <strong>Lehre</strong>, A. Soulos, S. Kremkau<br />
Version 2; 11.05.2012 Seite 3 von 3<br />
Welche Einschränkungen bestehen im Rahmen der Härtfallbehandlung trotz Anerkennung<br />
des Härtefalls?<br />
- Härtefallbehandlungen, die auf eine bevorzugte Einbuchung in Wunschkliniken abzielen,<br />
können nur im Rahmen der kapazitären Bedingungen berücksichtigt werden. Aus diesem<br />
Grund empfehlen wir auch Studierenden mit anerkanntem Härtefall, sich vor Öffnung<br />
der elektronischen Anmeldung in der Wunschklinik zu bewerben.<br />
- Unterbrechungen des Praktischen Jahres und Teilzeitlösungen sind durch das Landesprüfungsamt<br />
<strong>für</strong> Heilberufe (LPA) genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigungsbescheid<br />
des LPA kann eine Teilzeitlösung durch die Medizinische Fakultät nicht gestattet werden.<br />
- Sind zum Zeitpunkt der Genehmigung des Härtefalls die Kapazitäten in einem Fach einer<br />
Klinik bereits erschöpft kann eine bevorzugte Einbuchung nicht erfolgen.