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Amtsblatt Ausgabe 45/2012 - Hiltpoltstein

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Städtischer Kindergarten Thuisbrunn<br />

„Kindervilla Thuisbrunn“<br />

Martinsumzug<br />

Unser diesjähriger Martinsumzug findet am Sonntag, den<br />

11.11.<strong>2012</strong> um 17 00 Uhr statt. Wir laden alle Kinder, Eltern und<br />

natürlich auch die gesamte Bevölkerung herzlich dazu ein.<br />

Wir beginnen um 17 00 Uhr mit einer kurzen Andacht und<br />

Martinsspiel auf dem Parkplatz unterhalb der Kirche (bei<br />

schlechtem Wetter in der Kirche). Das Martinsspiel wird von<br />

unseren Vorschulkindern gestaltet. Danach ziehen wir mit unseren<br />

Laternen durch das mit Lichtern festlich geschmückte Thuisbrunn<br />

bis zum Kindergarten. Dort können wir uns am Martinsfeuer bei<br />

Bratwürsten, Kinderpunsch und Glühwein wärmen. Bitte selbst<br />

Tassen für Glühwein und Punsch mitbringen!<br />

Wir möchten außerdem schon jetzt darauf hinweisen, dass wir<br />

wieder Adventskränze binden und zum Verkauf anbieten werden.<br />

Näheres wird noch bekannt gegeben.<br />

Auf Euer Kommen freuen sich der Elternbeirat und das<br />

Kindergartenteam<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Zum 93. Geburtstag Herrn Heinrich Mühling, Im Kirschgarten<br />

8, 91322 Gräfenberg, am 13.11.<strong>2012</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Einladung zur Sitzung des<br />

Marktgemeinderates <strong>Hiltpoltstein</strong><br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates findet<br />

am Montag, dem 12. November <strong>2012</strong> um 19 30 Uhr im<br />

Mehrzweckhaus <strong>Hiltpoltstein</strong> – Schulungsraum Feuerwehr statt.<br />

Tagesordnung zur Sitzung des Marktgemeinderates,<br />

öffentlicher Teil<br />

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.<strong>2012</strong><br />

2. Informationen und Bekanntgabe von Beschlüssen aus<br />

nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen der Geheimhaltungsgrund<br />

entfallen ist<br />

3. Bauantrag: Errichtung einer LKW-Unterstellhalle auf dem<br />

Grundstück Flur-Nr. 416 Gmkg. <strong>Hiltpoltstein</strong>; Antragsteller:<br />

Heck KG Holzhandel und Transporte<br />

4. Kostenvereinbarung für den Ausbau der restlichen Ortsdurchfahrt<br />

Großenohe<br />

5. Information über den Fortgang der Planungen für den Ausbau<br />

der Schloßäcker-Doline<br />

6. Kirschenversuchsanlage des Landkreises Forchheim in<br />

<strong>Hiltpoltstein</strong>; hier: Antrag auf Aufnahme in die Gebäudeliste<br />

gemäß Nr. 2.2.1 RZKKA<br />

7. Ernennung einer/s Seniorenbeauftragte/n für den Markt<br />

<strong>Hiltpoltstein</strong><br />

8. Anfragen gem. § 31 der Geschäftsordnung<br />

An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung!<br />

<strong>Hiltpoltstein</strong>, den 02.11.<strong>2012</strong><br />

Markt <strong>Hiltpoltstein</strong><br />

gez. Gisela Bauer Erste Bürgermeisterin<br />

Aufgrund des Redaktionsschlusses des <strong>Amtsblatt</strong>es können<br />

sich gegenüber der endgültigen Tagesordnung noch Änderungen<br />

ergeben. Bitte beachten Sie die amtlichen Anschlagtafeln.<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Zum 76. Geburtstag Frau Brigitte Hanske, Bergweg 2, 91355<br />

<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 09.11.<strong>2012</strong><br />

Zum 66. Geburtstag Herrn Heinrich Bock, Almos 39, 91355<br />

<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 09.11.<strong>2012</strong><br />

Zum 76. Geburtstag Herrn Ernst Ott, Alte Leithe 3, 91355<br />

<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 10.11.<strong>2012</strong><br />

Zum 72. Geburtstag Frau Kuni Seibold, Großenohe 2, 91355<br />

<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 11.11.<strong>2012</strong><br />

Zum 86. Geburtstag Herrn Andreas Fernolendt, Möchs 20, 91355<br />

<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 12.11.<strong>2012</strong><br />

Zum 70. Geburtstag Herrn Manfred Sörgel, Kemmathen 12,<br />

91355 <strong>Hiltpoltstein</strong>, am 14.11.<strong>2012</strong><br />

Zum 78. Geburtstag Frau Anna Pogan, Schoßaritz 9, 91355<br />

<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 15.11.<strong>2012</strong><br />

Ortsrecht Gemeinde Weißenohe<br />

Satzung zur Änderung der Beitrags- und<br />

Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

der Gemeinde Weißenohe<br />

3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weißenohe<br />

vom 30.10.<strong>2012</strong><br />

Die Gemeinde Weißenohe erlässt auf Grund der Art. 5, 8 und<br />

9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur<br />

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

(WAS/BGS)<br />

Art. 1<br />

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

der Gemeinde Weißenohe (WAS/BGS) vom 17.01.1997 (veröffentlicht<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> Nr. 3 der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg<br />

vom 22.01.1997) wird wie folgt geändert:<br />

Anstelle der bisherigen §§ 9a und 10 treten folgende Bestimmungen:<br />

§ 9a Grundgebühr<br />

(1) 1 Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3)<br />

der verwendeten Wasserzähler berechnet. 2 Befinden sich auf<br />

einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse,<br />

so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses<br />

der einzelnen Wasserzähler berechnet. 3 Soweit<br />

Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt,<br />

der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen<br />

zu können.<br />

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von<br />

Wasserzählern mit Dauerdurchfluss<br />

bis 4 m³/h 12,00 €/Jahr<br />

bis 10 m³/h 18,00 €/Jahr<br />

bis 16 m³/h 24,00 €/Jahr<br />

über 16 m³/h 30,00 €/Jahr.<br />

§ 10 Verbrauchsgebühr<br />

(1) 1 Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der<br />

Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.<br />

(2) 1 Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler<br />

ermittelt. 2 Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn<br />

1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder<br />

2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht<br />

ermöglicht wird, oder<br />

3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler<br />

den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.<br />

(3) Die Gebühr beträgt 1,55 € pro Kubikmeter entnommenen<br />

Wassers.<br />

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher<br />

Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,00 € pro<br />

Kubikmeter entnommenen Wassers.<br />

Art. 2<br />

Diese Satzung tritt am 01.10.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Gemeinde Weißenohe, den 30.10.<strong>2012</strong><br />

Braun, Erster Bürgermeister<br />

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses des Gemeinderates<br />

Weißenohe vom 10. Oktober <strong>2012</strong>.<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Zum 77. Geburtstag Frau Paula Opitz, Wiesenweg 10, 91367<br />

Weißenohe, am 14.11.<strong>2012</strong><br />

Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder<br />

von 6 bis 16 Jahren<br />

Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen),<br />

organisiert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder<br />

und Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen

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