Amtsblatt Ausgabe 45/2012 - Hiltpoltstein
Amtsblatt Ausgabe 45/2012 - Hiltpoltstein
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Städtischer Kindergarten Thuisbrunn<br />
„Kindervilla Thuisbrunn“<br />
Martinsumzug<br />
Unser diesjähriger Martinsumzug findet am Sonntag, den<br />
11.11.<strong>2012</strong> um 17 00 Uhr statt. Wir laden alle Kinder, Eltern und<br />
natürlich auch die gesamte Bevölkerung herzlich dazu ein.<br />
Wir beginnen um 17 00 Uhr mit einer kurzen Andacht und<br />
Martinsspiel auf dem Parkplatz unterhalb der Kirche (bei<br />
schlechtem Wetter in der Kirche). Das Martinsspiel wird von<br />
unseren Vorschulkindern gestaltet. Danach ziehen wir mit unseren<br />
Laternen durch das mit Lichtern festlich geschmückte Thuisbrunn<br />
bis zum Kindergarten. Dort können wir uns am Martinsfeuer bei<br />
Bratwürsten, Kinderpunsch und Glühwein wärmen. Bitte selbst<br />
Tassen für Glühwein und Punsch mitbringen!<br />
Wir möchten außerdem schon jetzt darauf hinweisen, dass wir<br />
wieder Adventskränze binden und zum Verkauf anbieten werden.<br />
Näheres wird noch bekannt gegeben.<br />
Auf Euer Kommen freuen sich der Elternbeirat und das<br />
Kindergartenteam<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Zum 93. Geburtstag Herrn Heinrich Mühling, Im Kirschgarten<br />
8, 91322 Gräfenberg, am 13.11.<strong>2012</strong><br />
Bekanntmachung<br />
Einladung zur Sitzung des<br />
Marktgemeinderates <strong>Hiltpoltstein</strong><br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates findet<br />
am Montag, dem 12. November <strong>2012</strong> um 19 30 Uhr im<br />
Mehrzweckhaus <strong>Hiltpoltstein</strong> – Schulungsraum Feuerwehr statt.<br />
Tagesordnung zur Sitzung des Marktgemeinderates,<br />
öffentlicher Teil<br />
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.<strong>2012</strong><br />
2. Informationen und Bekanntgabe von Beschlüssen aus<br />
nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen der Geheimhaltungsgrund<br />
entfallen ist<br />
3. Bauantrag: Errichtung einer LKW-Unterstellhalle auf dem<br />
Grundstück Flur-Nr. 416 Gmkg. <strong>Hiltpoltstein</strong>; Antragsteller:<br />
Heck KG Holzhandel und Transporte<br />
4. Kostenvereinbarung für den Ausbau der restlichen Ortsdurchfahrt<br />
Großenohe<br />
5. Information über den Fortgang der Planungen für den Ausbau<br />
der Schloßäcker-Doline<br />
6. Kirschenversuchsanlage des Landkreises Forchheim in<br />
<strong>Hiltpoltstein</strong>; hier: Antrag auf Aufnahme in die Gebäudeliste<br />
gemäß Nr. 2.2.1 RZKKA<br />
7. Ernennung einer/s Seniorenbeauftragte/n für den Markt<br />
<strong>Hiltpoltstein</strong><br />
8. Anfragen gem. § 31 der Geschäftsordnung<br />
An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung!<br />
<strong>Hiltpoltstein</strong>, den 02.11.<strong>2012</strong><br />
Markt <strong>Hiltpoltstein</strong><br />
gez. Gisela Bauer Erste Bürgermeisterin<br />
Aufgrund des Redaktionsschlusses des <strong>Amtsblatt</strong>es können<br />
sich gegenüber der endgültigen Tagesordnung noch Änderungen<br />
ergeben. Bitte beachten Sie die amtlichen Anschlagtafeln.<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Zum 76. Geburtstag Frau Brigitte Hanske, Bergweg 2, 91355<br />
<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 09.11.<strong>2012</strong><br />
Zum 66. Geburtstag Herrn Heinrich Bock, Almos 39, 91355<br />
<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 09.11.<strong>2012</strong><br />
Zum 76. Geburtstag Herrn Ernst Ott, Alte Leithe 3, 91355<br />
<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 10.11.<strong>2012</strong><br />
Zum 72. Geburtstag Frau Kuni Seibold, Großenohe 2, 91355<br />
<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 11.11.<strong>2012</strong><br />
Zum 86. Geburtstag Herrn Andreas Fernolendt, Möchs 20, 91355<br />
<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 12.11.<strong>2012</strong><br />
Zum 70. Geburtstag Herrn Manfred Sörgel, Kemmathen 12,<br />
91355 <strong>Hiltpoltstein</strong>, am 14.11.<strong>2012</strong><br />
Zum 78. Geburtstag Frau Anna Pogan, Schoßaritz 9, 91355<br />
<strong>Hiltpoltstein</strong>, am 15.11.<strong>2012</strong><br />
Ortsrecht Gemeinde Weißenohe<br />
Satzung zur Änderung der Beitrags- und<br />
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
der Gemeinde Weißenohe<br />
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weißenohe<br />
vom 30.10.<strong>2012</strong><br />
Die Gemeinde Weißenohe erlässt auf Grund der Art. 5, 8 und<br />
9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
(WAS/BGS)<br />
Art. 1<br />
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
der Gemeinde Weißenohe (WAS/BGS) vom 17.01.1997 (veröffentlicht<br />
im <strong>Amtsblatt</strong> Nr. 3 der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg<br />
vom 22.01.1997) wird wie folgt geändert:<br />
Anstelle der bisherigen §§ 9a und 10 treten folgende Bestimmungen:<br />
§ 9a Grundgebühr<br />
(1) 1 Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3)<br />
der verwendeten Wasserzähler berechnet. 2 Befinden sich auf<br />
einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse,<br />
so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses<br />
der einzelnen Wasserzähler berechnet. 3 Soweit<br />
Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt,<br />
der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen<br />
zu können.<br />
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von<br />
Wasserzählern mit Dauerdurchfluss<br />
bis 4 m³/h 12,00 €/Jahr<br />
bis 10 m³/h 18,00 €/Jahr<br />
bis 16 m³/h 24,00 €/Jahr<br />
über 16 m³/h 30,00 €/Jahr.<br />
§ 10 Verbrauchsgebühr<br />
(1) 1 Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der<br />
Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.<br />
(2) 1 Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler<br />
ermittelt. 2 Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn<br />
1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder<br />
2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht<br />
ermöglicht wird, oder<br />
3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler<br />
den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.<br />
(3) Die Gebühr beträgt 1,55 € pro Kubikmeter entnommenen<br />
Wassers.<br />
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher<br />
Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,00 € pro<br />
Kubikmeter entnommenen Wassers.<br />
Art. 2<br />
Diese Satzung tritt am 01.10.<strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Gemeinde Weißenohe, den 30.10.<strong>2012</strong><br />
Braun, Erster Bürgermeister<br />
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses des Gemeinderates<br />
Weißenohe vom 10. Oktober <strong>2012</strong>.<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Zum 77. Geburtstag Frau Paula Opitz, Wiesenweg 10, 91367<br />
Weißenohe, am 14.11.<strong>2012</strong><br />
Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder<br />
von 6 bis 16 Jahren<br />
Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen),<br />
organisiert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder<br />
und Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen