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1. Schulbrief 2012/2013 - Lion-Feuchtwanger-Gymnasium - Referat ...

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Städtisches <strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

Freiligrathstr. 71, 80807 München<br />

Tel. 089/350301-0 Fax 089/350301-40<br />

<strong>1.</strong> <strong>Schulbrief</strong> <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,<br />

Landeshauptstadt<br />

München<br />

<strong>Referat</strong> für<br />

Bildung und<br />

Sport<br />

München, September <strong>2012</strong><br />

wie jedes Jahr erhalten Sie bzw. ihr unseren ersten umfangreichen <strong>Schulbrief</strong>. Nur haben wir diesmal<br />

das Verfahren geändert und bitten, den Brief auf unserer Homepage aufzurufen. Wir wollen Papier einsparen,<br />

die Druckkosten und den Zeitaufwand herabsetzen und letztendlich damit auch die Umwelt<br />

schonen. Wer will, erhält auf Wunsch aber weiterhin eine gedruckte Fassung von der Schule. Wir bitten<br />

Sie bzw. euch um Verständnis für diese Maßnahme.<br />

Wie immer enthält der <strong>Schulbrief</strong> zahlreiche wichtige Informationen zum Schulalltag und hausinterne<br />

Regelungen, die Ihnen bekannt sein sollten. Es ist sicher nicht alles für jeden interessant, aber ich bitte<br />

Sie trotzdem, dieses Schreiben gründlich zu studieren. So manche Unstimmigkeit bzw. manches Missverständnis<br />

kommt damit vielleicht gar nicht auf.<br />

„Digitale Demenz“ – mit dieser Diagnose beschreibt der Hirnforscher Manfred Spitzer in seinem neu<br />

erschienenen Buch „Digitale Demenz. Wie wir uns und unsere Kinder um den Verstand bringen.“ die<br />

Folgen von exzessiver Computernutzung. Diese führe nicht nur bei Kindern zu Kontrollverlust, sozialem<br />

Abstieg und Depressionen. In provokanter Form behauptet er, dass die Menschheit durch übermäßigen<br />

Gebrauch des Computers verlerne zu denken, nichts mehr wisse, sondern nur noch „google“, das<br />

Hirn werde nicht mehr gefordert und verkümmere, die Gesellschaft verblöde. Er greift auch die Schulen<br />

an, in denen zunehmend die Schiefertafeln durch digitale Tafeln ersetzt werden. Die Kinder werden<br />

schon in der Schule auf den Computer eingeschworen – wichtige Formen des Hirntrainings wie z. B.<br />

Auswendiglernen und Sprachkompetenz werden nicht mehr ausreichend geschult. Er will natürlich mit<br />

diesen Thesen provozieren, das treibt ja auch die Verkaufszahlen seines Buches hoch. Er kommt mir<br />

aber ein wenig vor wie die Bedenkenträger, die 1835 bei den ersten Probefahrten der Lokomotive Adler<br />

zwischen Nürnberg und Fürth vor den Gefahren des Geschwindigkeitsrausches warnten und das bei einer<br />

Geschwindigkeit von etwa 40 km/h. Jede neue Kulturtechnik verändert die Gesellschaft. Mobilität<br />

ist für uns heute eine Selbstverständlichkeit und nur noch wenige Menschen stellen die Geschwindigkeit,<br />

mit der wir uns fortbewegen, in Frage. Fortschritt lässt sich nicht aufhalten. Der Computer erleichtert<br />

uns in vielen Dingen das Leben und vieles, wie z.B. die Steuerung der U-Bahnen in München, wäre<br />

ohne Computer nicht denkbar. So gehört es auch zu den Aufgaben einer zeitgemäßen Schule, den Umgang<br />

mit Computern zu vermitteln. Selbstverständlich gilt es dabei, den negativen Auswüchsen einer<br />

exzessiven Nutzung des Computers entgegenzuwirken. Wenn Kommunikation nur noch mit dem Computer<br />

stattfindet und nicht mehr mit Menschen, wenn der Computer zur Sucht wird und krank macht,<br />

dann ist etwas schief gelaufen. Hier müssen die Schule und die Eltern frühzeitig wachsam sein und<br />

Grenzen setzen. Und das können wir auch. Schließlich gibt es auf unseren Straßen, dort wo es sinnvoll<br />

ist, auch Geschwindigkeitsbegrenzungen.<br />

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern ein erfolgreiches Schuljahr, den Eltern Freude an ihren<br />

Kindern und allen Lehrerinnen und Lehrern ein hohes Maß an Zufriedenheit in ihrer pädagogischen Arbeit.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

W. Fladerer<br />

Schulleiter<br />

1


Inhalt:<br />

<strong>1.</strong> Personalia 3<br />

2. Wechsel in Fachbetreuungen, Funktionen und Ämtern 3<br />

3. Sprechstundenverzeichnis der Lehrkräfte 3<br />

4. Schulberatung am LFG 3<br />

5. Schulberatung außerhalb des LFG 5<br />

6. Schulärztliche Sprechstunden an Schultagen 6<br />

7. Wichtige Termine in den ersten Monaten 7<br />

8. Religiöse Feiertage jüdischer und muslimischer Schülerinnen und Schüler 8<br />

9. Ferienordnung im Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> 8<br />

10. Aufsicht bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall in den Jahrgangsstufen 5 – 8 9<br />

1<strong>1.</strong> Telefonnummern der Erziehungsberechtigten 9<br />

12. Anhang 2 zur Hausordnung 9<br />

13. Detailregelungen am LFG 9<br />

14. Zahl der Schulaufgaben (SA), Kurzarbeiten (KA) und Leistungstests (LT) 9<br />

in den Jahrgangsstufen 5 – 10 9<br />

15. Studierzeit<br />

16. Beurlaubungen 10<br />

17. Entschuldigungen bei Erkrankungen der Schülerinnen und Schüler 10<br />

18. Unterrichts- und Pausenzeiten 11<br />

19. Zu-Spät-Kommen am LFG 11<br />

20. Nachtermine bei Schulaufgaben 12<br />

2<strong>1.</strong> Mobiltelefone und digitale Speichermedien 12<br />

22. Rauchverbot 12<br />

23. Behandlung von Schulbüchern und sonstigem schulischem Eigentum 12<br />

24. Kosten für Unterrichtsmaterialien 13<br />

25. Materialgeld Kunst 13<br />

26. Mittagsversorgung 13<br />

27. Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 14<br />

28. ADHS und seine medikamentöse Behandlung 14<br />

29. Klassenelternsprecher/innen 14<br />

30. Schüler-Schließfächer 14<br />

3<strong>1.</strong> Jobben während des Schuljahrs 14<br />

32. LFG-Bibliothek sucht ... 14<br />

33. Umweltschutz 15<br />

34. Theaterabonnement 15<br />

35. Anschaffung von Atlanten und Formelsammlungen 16<br />

36. Intensivierungsstunden und Förderkurse für Schülerinnen und Schüler 16<br />

der 9. und 10. Klassen<br />

37. Selbstbehauptungskurse der Mädchenbeauftragten 17<br />

38. Schulsanitätsdienst 17<br />

39. Sexualkunde in der 5. Klasse 18<br />

40. Öffnungszeiten des Sekretariats für Schülerinnen und Schüler 18<br />

4<strong>1.</strong> Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) 18<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1: Grundsätze der Beaufsichtigung<br />

Anlage 2: Hausaufgabenkonzept<br />

Anlage 3: Festlegungen zu Leistungsnachweisen<br />

Anlage 4: Kostenaufstellung Unterrichtsmaterialien<br />

Anlage 5: Zahl der Schulaufgaben und Kurzarbeiten in den Klassen 5 – 10<br />

Anlage 6: Anhang 2 zur Hausordnung<br />

Anlage 7: Unterrichts- und Pausenzeiten<br />

Anlage 8: Sprechstundenliste<br />

2


<strong>1.</strong> Personalia<br />

In diesem Schuljahr kamen folgende Kolleginnen und Kollegen neu an die Schule (in alphabetischer<br />

Reihenfolge):<br />

Frau Franziska Behling Biologie/Chemie<br />

Herr Oliver Kuberczyk Mathematik/Physik<br />

Herr Lukas Langer Mathematik/Sport männlich<br />

Frau Anika Radefahrt Mathematik/Chemie<br />

Frau Heike Renken Deutsch/Englisch<br />

Frau Melanie Schmid Deutsch/Englisch<br />

Frau Carina Wandinger Biologie/Chemie<br />

Herr Martin Whittaker Deutsch/Französisch<br />

Aus der Elternzeit kehrt an die Schule zurück:<br />

Frau Stephanie Brunner Deutsch/Englisch<br />

Wir wünschen den Kolleginnen und Kollegen eine erfolgreiche und erfüllende Tätigkeit.<br />

2. Wechsel in Fachbetreuungen, Funktionen und Ämtern<br />

Zu Beginn des Schuljahrs sind folgende Fachbetreuungen bzw. Funktionen und Ämter neu besetzt worden:<br />

Herr Alparslan Bayramli Systembetreuung, Datenschutz<br />

Frau Christina Dangl Mädchenbeauftragte<br />

Frau Heike Hultsch Oberstufenkoordination<br />

Als Verbindungslehrkräfte für das laufende Schuljahr wurden Frau Lelic und Herr Brunner gewählt.<br />

3. Sprechstundenverzeichnis der Lehrkräfte<br />

Auf der Homepage (www.lfg.musin.de) finden Sie das aktuelle Sprechstundenverzeichnis der Lehrkräfte.<br />

Diesem Schreiben ist es als Anlage 8 beigefügt. Es empfiehlt sich grundsätzlich, sich zu den Sprech -<br />

stunden anzumelden und am Tag der Sprechstunde im Sekretariat morgens ab 8.00 Uhr telefonisch anzufragen,<br />

ob die Sprechstunde stattfindet. Besonders während der Abiturprüfungen kann es aus organisatorischen<br />

Gründen zum Ausfall von Sprechstunden kommen.<br />

Zusätzlich zu den Elternsprechstunden habe ich für die Schulleitung eine Schülersprechstunde eingerichtet:<br />

Donnerstag, 14.00 – 15.00 Uhr (nach Vereinbarung)<br />

4. Schulberatung am LFG<br />

Neben der Schulleitung und den Fachlehrkräften stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung<br />

(Sprechstunden, soweit nicht angegeben, siehe allgemeines Sprechstundenverzeichnis):<br />

Beratungslehrkräfte:<br />

Frau Hagenbusch<br />

Sprechstunden: Montag, 9.50 – 10.35 Uhr<br />

Freitag, 9.50 – 10.35 Uhr<br />

und nach telefonischer Vereinbarung (089/350301-0)<br />

Zimmer: E 06<br />

• Schullaufbahnberatung<br />

• Beratung bei pädagogisch-psychologischen Problemen<br />

3


Frau Schmaus<br />

Sprechstunden: Freitag, 1<strong>1.</strong>35 – 12.20 Uhr<br />

und nach telefonischer Vereinbarung (089/350301-19)<br />

Zimmer: 106<br />

• Schullaufbahnberatung<br />

• Beratung bei pädagogisch-psychologischen Problemen<br />

• Berufsberatung<br />

- Verbindung zum Arbeitsamt<br />

- Berufseignungstests<br />

Die Schule arbeitet eng mit der Arbeitsagentur zusammen. Termine zur Berufsberatung können über<br />

Fr. Schmaus vermittelt werden oder selbstständig mit der für das LFG zuständigen Ansprechpartnerin<br />

Fr. Späth (E-Mail: Brigitte.Spaeth@arbeitsagentur.de, Tel. 089/51546697) vereinbart werden.<br />

Die Schule bekommt zahlreiche Ausschreibungen für Ausbildungsplätze oder Studieninformationen zugesendet.<br />

Um die Schülerinnen und Schüler auf dem aktuellen Stand zu halten, hängen Listen mit Kurzinformationen<br />

im Schaukasten der Beratungslehrkräfte aus (neben dem Sekretariat). Bitte informieren<br />

Sie sich dort auch über weitere Termine und aktuelle Veranstaltungen (z.B. Einschreibung FOS/ BOS;<br />

Termine Quali, Tage der offenen Tür der Universitäten etc.).<br />

Weiterführende Informationen zu den Veranstaltungen können Sie direkt bei Frau Schmaus einholen.<br />

Schulpsychologe Herr Cuta<br />

Sprechstunden: Dienstag, 10.35 – 1<strong>1.</strong>25 Uhr (Lehrersprechstunde)<br />

Mittwoch, 09.50 – 10.35 Uhr (Beratungssprechstunde)<br />

Mittwoch, 10.35 - 1<strong>1.</strong>20 Uhr (Telefonsprechstunde 350301-16)<br />

Zimmer: 106<br />

Auch außerhalb der genannten Zeiten können Sie eine Nachricht für<br />

Herrn Cuta auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Grundsätzlich können<br />

auch Termine am Nachmittag vereinbart werden.<br />

Schulpsychologin Frau Müller-Hindelang<br />

Sprechstunden: Donnerstag, 09.50 – 10.35 Uhr (Lehrersprechstunde in E 01)<br />

Donnerstag, 10.35 - 1<strong>1.</strong>20 Uhr (Beratungssprechstunde)<br />

Freitag, 09.50 – 10.35 Uhr (Telefonsprechstunde 350301-16)<br />

Zimmer: 106<br />

Auch außerhalb der genannten Zeiten können Sie eine Nachricht für<br />

Frau Müller-Hindelang auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Grundsätzlich<br />

können auch Termine am Nachmittag vereinbart werden.<br />

Arbeitsfelder der Schulpsychologin und des Schulpsychologen:<br />

Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bei<br />

• Lern- und Leistungsschwierigkeiten<br />

• Verhaltensauffälligkeiten<br />

• Ängsten<br />

• sozialen Konflikten<br />

Pädagogische Betreuung Unterstufe Frau Splittgerber<br />

• Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Klassenleitungen und Fachlehrkräften bei klassenübergreifenden<br />

pädagogischen Fragen und besonderen Problemfällen<br />

• Zusammenarbeit mit Eltern / Elternbeirat in pädagogischen Fragen<br />

• Betreuung der Tutorinnen und Tutoren<br />

4


Pädagogische Betreuung Mittelstufe Herr Menath<br />

• Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern im schulischen Leistungsbereich<br />

• Verbesserung der Schüler-/Schüler- bzw. Lehrkraft-/Schüler-Interaktion<br />

• Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium in pädagogischen Belangen<br />

und bei Problemfällen<br />

• Organisation von Diskussionsabenden zu Erziehungsfragen (Arbeitskreis Erziehung)<br />

Oberstufenkoordination: Herr Thalheim (Q 12), Frau Hultsch und Frau Spornberger (10. Klassen<br />

und Q 11)<br />

• pädagogischer Beratungsauftrag für die Oberstufe<br />

• Verbesserung der Schüler-/Schüler- bzw. Lehrkraft-/Schüler-Interaktion<br />

• Lern- und Organisationshilfe für Oberstufenschülerinnen und -schüler (insb. für Abitur, Seminararbeiten,<br />

persönliche, individuelle Betreuung)<br />

Verbindungslehrkräfte für Unter-, Mittel- und Oberstufe: Frau Lelic und Herr Brunner<br />

• Vermittlung bei konkreten Problemen (Schüler-/Schüler- oder Schüler-/Lehrkraft-Konflikte)<br />

• Dialog mit betroffenen Lehrkräften: Konfliktlösung möglichst ohne Einschaltung der Schulleitung<br />

und unter Einhaltung der Schweigepflicht<br />

• Betreuung SMV<br />

Suchtprävention Frau Zimmer<br />

• Ansprechpartnerin bei Suchtfragen und –problemen<br />

• Organisation von Informationsveranstaltungen<br />

Mädchenbeauftragte Frau Dangl<br />

• Mädchenförderung<br />

• Information über Ernährungskrankheiten (Magersucht, Bulimie)<br />

• Ansprechpartnerin für Schülerinnen in Fällen von Diskriminierung und Gewalt/sexueller Gewalt<br />

• Impulse zur Studien- und Berufswahl jenseits traditioneller Berufsbilder<br />

Jungenbeauftragter Herr Kutschenreuter<br />

• Ansprechpartner bei geschlechtsspezifischen Konflikten unter Schülern und zwischen Schülerinnen<br />

und Schülern<br />

• Gewaltprävention<br />

• Bewusstmachen von geschlechtsspezifischen Rollenverhalten, Verbesserung der Kommunika-<br />

tionsfähigkeit bei Jungen<br />

5. Schulberatung außerhalb des LFG<br />

Die Aufgaben der zentralen Beratungs- und Informationsstelle (u.a. Information der Öffentlichkeit in<br />

Fragen der Schullaufbahn und der Bildungsberatung sowie Einzelberatung in allen schwierigen Fällen<br />

der Schullaufbahnberatung) nimmt im Bereich der Stadt München die Staatliche Schulberaterin wahr:<br />

Frau Dr. Helga Ulbricht<br />

Pündterplatz 5<br />

80803 München<br />

Telefon: 38 38 49 50<br />

5


Der Ministerialbeauftragte für Oberbayern-Ost, Herr Rühl und seine Mitarbeiter, Staatliches Maria-Theresia-<strong>Gymnasium</strong>,<br />

Reger-Platz 1, Telefon 81888200, stehen jeden Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr in<br />

einer Sprechstunde zur Verfügung.<br />

Eine weitere Möglichkeit stellt die Ökumenische Bildungsberatungsstelle dar:<br />

Pädagogisch-psychologische Informations- und Beratungsstelle für Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen,<br />

Karlstr. 54, 80333 München, Tel. 55171340, Fax 55171341, E-Mail: info@pib-muenchen.de<br />

Beratungsstellen des <strong>Referat</strong>s für Gesundheit und Umwelt<br />

Im Beratungshaus „Paul Heyse 20“ finden Sie folgende Beratungsdienste:<br />

Alkohol- und Medikamentenberatung, Montag bis Freitag, 09.00 – 12.00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung<br />

Sozialpsychiatrischer Dienst, Montag bis Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag, 13.30<br />

bis 15.30 Uhr<br />

Drogenberatung, Montag bis Donnerstag, 09.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr; offene<br />

Sprechstunde: Dienstag bis Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr<br />

Die LH München bietet folgende Beratungsstellen an:<br />

Bildungsberatung des Pädagogischen Instituts<br />

Schul-, Berufs- und Weiterbildungsberatung der LH München, Schwanthalerstr. 40, 80336 München<br />

Tel. 233-83300 / Fax 233-83311<br />

E-Mail: bildungsberatung@muenchen.de<br />

Internet: www.muenchen.de/bildungsberatung<br />

Beim Zentralen Schulpsychologischen Dienst, Ledererstr. 19, 80331 München, Telefon 233–32110<br />

(Fax 233-32111) stehen mehrere Schulpsychologen zur Verfügung und beraten bei Lernstörungen und<br />

auffallenden Leistungsschwankungen. Zu erreichen ist der Schulpsychologische Dienst Montag bis<br />

Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr, E-Mail: schulpsychologie@muenchen.de<br />

Bildungsberatung International<br />

Die Bildungsberatung International als muttersprachliche Schulberatung befindet sich im IBZ (Internationales<br />

Beratungszentrum): Goethestr. 53, 80336 München, Tel. 233-26875 (Fax: 233-25125),<br />

E-Mail: schulberatung-international@muenchen.de<br />

6. Schulärztliche Sprechstunden an Schultagen<br />

Sprechstunden in den Ferien finden nur nach Vereinbarung statt.<br />

Fragen an die Schulärztin können auch per E-Mail gestellt werden: schulaerztin.rgu@muenchen.de<br />

Aktuelle Informationen finden Sie unter www.muenchen.de/schulaerztin<br />

Grundsätzlich ist eine telefonische Anmeldung notwendig: Tel. 089/233-47924<br />

Sprechstunden:<br />

Montag - Donnerstag,<br />

13.30 – 15.00 Uhr<br />

Sondertermine vormittags<br />

Bayerstr. 28a, 80335 München, Anmeldung 2. Stock Zimmer 2090,<br />

Fax 233-47931<br />

Bei Untersuchungen durch die Schulärztin bitten wir Folgendes zu beachten:<br />

6


• Die Schülerin / Der Schüler muss persönlich erscheinen.<br />

• Es muss ein ärztliches Attest mit Diagnose und Befund vorgelegt werden, das nicht älter als<br />

sechs Wochen sein darf. Rückwirkend können Krankheitszeiten nicht bestätigt werden.<br />

• Ein Attest wegen Erkrankung an einem Prüfungstag kann nur am selben Tag ausgestellt werden.<br />

Die Schülerin/Der Schüler muss mit einem aktuellen ärztlichen Attest vom behandelnden Arzt<br />

kommen (telefonische Anmeldung erforderlich: 233-47 924).<br />

• Schriftliche Attestanforderung der Schule (falls nicht schon von der Schule gefaxt)<br />

7. Wichtige Termine in den ersten Monaten<br />

Ab Montag, 17.09.12 Beginn des Wahlunterrichts, der Studierzeit, der Kreativaktivitäten,<br />

der Intensivierung 9./10. Klassen und der<br />

pädagogischen Mittagsbetreuung (außer 5. Klassen)<br />

Montag, 17.09. – Freitag, Studienfahrten Q 12<br />

2<strong>1.</strong>09.12<br />

Donnerstag, 20.09.12 Stadtteilverein Infoabend für Eltern der 5. und 6. Klas-<br />

sen (Hanselmannstr. 33)<br />

19.00 Uhr<br />

Montag, 24.09.12 Beginn der regelmäßigen Sprechstunden<br />

Montag, 24.09.12 Beginn der Studierzeit und der Kreativaktivitäten (5.<br />

Klassen)<br />

Dienstag, 25.09.12 Bayerischer Deutsch-Test 6. Klasse<br />

Bayerischer Englisch-Test 10. Klasse<br />

Donnerstag, 27.09.12 Bayerischer Mathematik-Test 10. Klasse<br />

Bayerischer Deutsch-Test 8. Klasse<br />

Bayerischer Englisch-Test 6. Klasse<br />

Montag, 0<strong>1.</strong>10.12 Infoabend Chancenwerk (Aula) 18.45 Uhr<br />

5. Klassen<br />

19.30 Uhr<br />

Dienstag, 02.10.12<br />

(Ersatztermin:<br />

09.10.12)<br />

Dienstag,<br />

Montag, 08.10. – Samstag,<br />

Sponsorenlauf<br />

<strong>1.</strong>– 3. Stunde 5./6. Klasse<br />

4. – 6. Stunde 7./8. Klasse<br />

Austausch mit Polen: polnische Schüler/innen am LFG<br />

6. Klassen<br />

13.10.12<br />

Mittwoch, 10.10.12 Personalveranstaltung (Unterricht endet um 12.20 Uhr,<br />

kein Mittagessen)<br />

Donnerstag, 1<strong>1.</strong>10.12 <strong>1.</strong> Klassenelternabend 7. Klassen im Klassenzimmer,<br />

ab 20.00 Uhr Vortrag in der Aula<br />

19.00 Uhr<br />

Donnerstag, 1<strong>1.</strong>10.12 <strong>1.</strong> Klassenelternabend 8./9. Klassen in der Aula,<br />

ab 20.00 Uhr Fortsetzung im Klassenzimmer<br />

19.00 Uhr<br />

Montag, 15.10.12 <strong>1.</strong> Klassenelternabend für die Jahrgangsstufe 6 19.00 Uhr<br />

Mittwoch, 17.10.12 <strong>1.</strong> Wandertag (Unterricht entfällt, kein Mittagessen)<br />

Freitag, 19.10.12 „Lange Nacht der Piraten“<br />

Dienstag, 23.10.12 <strong>1.</strong> Klassenelternabend 5. Klassen 19.00 Uhr<br />

Dienstag, 06.1<strong>1.</strong>12 Info für Eltern (5. – 7. Kl.) und Lehrkräfte „Neue Medi- 19.00 –<br />

en“ in der Aula<br />

20.30 Uhr<br />

Donnerstag, 08.1<strong>1.</strong>12 <strong>1.</strong> Fachsitzungstag (Nachmittagsunterricht entfällt, kein<br />

Mittagessen)<br />

Montag, 12.1<strong>1.</strong>12 2. Fachsitzungstag (Nachmittagsunterricht entfällt, kein<br />

Mittagessen)<br />

Dienstag, 20.1<strong>1.</strong>12 <strong>1.</strong> Allgemeiner Elternsprechtag<br />

17.00 –<br />

(Nachmittagsunterricht entfällt, kein Mittagessen) 20.00 Uhr<br />

Mittwoch, 2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>12 Buß- und Bettag (unterrichtsfrei)<br />

Mittwoch, 28.1<strong>1.</strong>12 Schullaufbahninfo für die Schüler/innen der 10. Klassen 8.00 Uhr<br />

Mittwoch, 28.1<strong>1.</strong>12 Schullaufbahninformation 10. Klassen (Mensa) 19.00 Uhr<br />

Klassenelternabend 10. Klassen (Klassenzimmer) 20.00 Uhr<br />

Montag, 03.12. – Schullandheim Pöcking 5c<br />

7


Freitag, 07.12.12<br />

Dienstag, 04.12.12 AK Erziehungsfragen (Herr Menath) 19.00 Uhr<br />

Montag, 10.12. –<br />

Freitag, 14.12.12<br />

Schullandheim Seeheim Klasse 5a und 5d<br />

Montag, 17.12.12 Lehrerkonferenz (Nachmittagsunterricht entfällt, kein<br />

Mittagessen)<br />

Montag, 17.12. –<br />

Freitag, 2<strong>1.</strong>12.12<br />

Schullandheim Seeheim Klasse 5b und 5e<br />

Montag, 07.0<strong>1.</strong>13 – Freitag, Skilager 7. Klasse (Klassenzuteilung noch nicht erfolgt)<br />

1<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>13<br />

Freitag, 22.02.13 Ausgabe der Zwischenzeugnisse<br />

Donnerstag, 28.02.13 Veratest Mathematik (8. Klasse)<br />

Montag, 18.03.13 – Freitag, Skilager 7. Klasse (Klassenzuteilung noch nicht erfolgt)<br />

22.03.13<br />

Zu den Klassenelternabenden und Sonderveranstaltungen erhalten Sie noch gesonderte Einladungen.<br />

8. Religiöse Feiertage jüdischer und muslimischer Schülerinnen und Schüler<br />

Jüdische Schülerinnen und Schüler können an folgenden jüdischen Feiertagen im Schuljahr <strong>2012</strong>/13<br />

Unterrichtsbefreiung beantragen:<br />

Rosch ha Schana (17.09./18.09.12), Jom Kippur (26.09.12), Sukkot (0<strong>1.</strong>/02.10.12 und 08./09.10.12),<br />

Schawuoth (15./16.05.13)<br />

Muslimische Schülerinnen und Schüler können an den Festtagen Ramazan Bayramι und Kurban Baramι<br />

für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Veranstaltungen<br />

befreit werden.<br />

Die ersten beiden Tage des Ramazan Bayramι fielen in diesem Schuljahr in die Sommerferien. Die beiden<br />

Tage des Kurban Bayramι liegen am Donnerstag, 25.10., und Freitag, 26.10.12.<br />

Sollten Sie Ihre Kinder für diese Feiertage befreien wollen, bittet die Schule um rechtzeitigen Antrag<br />

auf Beurlaubung (mindestens eine Woche vorher!). Eine Befreiung über die genannten Tage hinaus ist<br />

schulrechtlich nicht zulässig.<br />

9. Ferienordnung im Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

erster Ferientag letzter Ferientag<br />

Herbstferien 29.10.12 03.1<strong>1.</strong>12<br />

Buß- und Bettag 2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>12<br />

Weihnachtsferien 24.12.12 05.0<strong>1.</strong>13<br />

Frühjahrsferien 1<strong>1.</strong>02.13 15.02.13<br />

Osterferien 25.03.13 05.04.13<br />

<strong>1.</strong> Mai 0<strong>1.</strong>05.13<br />

Christi Himmelfahrt 09.05.13<br />

Pfingstferien 2<strong>1.</strong>05.13 3<strong>1.</strong>05.13<br />

Sommerferien 3<strong>1.</strong>07.13 1<strong>1.</strong>09.13<br />

Bitte beachten Sie diese Termine bei Ihren Urlaubsplanungen genau. Anträge auf Befreiung vom Unterricht<br />

wegen günstiger Flugtermine o.Ä. werden grundsätzlich nicht genehmigt.<br />

Auch am Ende des letzten Schuljahres wurden trotz der klaren Ankündigung im <strong>1.</strong> Elternbrief zahlreiche<br />

Anträge auf vorzeitige Befreiung vom Unterricht an die Schulleitung herangetragen. Die Schulleitung<br />

prüfte diese Anträge sehr genau und wandte den oben genannten Grundsatz restriktiv an. Dies hat<br />

zu einigen unangenehmen Auseinandersetzungen mit verständnislosen Eltern geführt. Nichtsdestotrotz<br />

werden wir weiterhin die gesetzliche Vorgabe konsequent anwenden. Des Weiteren weisen wir darauf<br />

hin, dass die bayerische Polizei vor Ferienbeginn auf Flughäfen Kontrollen durchführt und die Eltern<br />

8


von schulpflichtigen Kindern, die eigenmächtig die Ferien vorzeitig beginnen oder verlängert haben,<br />

mit erheblichen Geldbußen belegt.<br />

10. Aufsicht bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall in den Klassen 5 – 8<br />

Bei Unterrichtsausfällen in Randstunden am Ende des Unterrichts, die nicht einen Tag im Voraus bekannt<br />

waren, ist die Schule während der ausgefallenen Stunden zur Aufsicht verpflichtet, es sei denn,<br />

die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind nach Hause gehen darf. Wir bitten Sie daher,<br />

die entsprechende Erklärung auf der Kurzinfo über den <strong>Schulbrief</strong> auszufüllen, welche Regelung Sie<br />

wünschen. Die genaue Durchführung der Aufsicht wird den Kindern noch bekannt gegeben. Diese Regelung<br />

bedeutet nicht, dass Randstunden grundsätzlich ausfallen. Fehlende Lehrkräfte werden auch weiterhin,<br />

soweit möglich, vertreten.<br />

1<strong>1.</strong> Telefonnummern der Erziehungsberechtigten<br />

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder während der Unterrichtszeit erkranken und nach Hause geschickt<br />

werden müssen. In einem solchen Fall ist die Schule verpflichtet, bei Schülerinnen und Schülern<br />

der Jahrgangsstufen 5 – 8 die Erziehungsberechtigten zu informieren. Da in vielen Familien beide Eltern<br />

berufstätig sind und oft niemand zu Hause anzutreffen ist, müssen wir Sie bitten, uns wenn möglich außer<br />

Ihrer Privatnummer möglichst mehrere weitere Telefonnummern anzugeben, damit wir jemanden<br />

im Krankheitsfalle erreichen können, der sich um Ihr Kind kümmern kann. Ansonsten ist die Schule<br />

gezwungen, den Notarzt oder einen Krankenwagen zu rufen, da wir ein erkranktes Kind nicht<br />

über einen längeren Zeitraum in der Schule behalten dürfen. Eine Erstversorgung erfolgt wie bisher<br />

durch unseren bewährten Schulsanitätsdienst.<br />

Und nun noch eine Bitte in eigener Sache: Teilen Sie uns Änderungen Ihrer Adresse oder Telefonnummer<br />

umgehend mit, damit wir Sie jederzeit erreichen können.<br />

12. Anhang 2 zur Hausordnung<br />

Der Anhang 2 zur Hausordnung regelt den Gebrauch von Notebooks, Netbooks und Tablet-PCs im Unterricht<br />

der Oberstufe. Dieser Anhang ist als Anlage 6 diesem Schreiben beigefügt. Elternbeirat, Schulforum<br />

und Lehrerkonferenz haben dieser Regelung zugestimmt.<br />

13. Detailregelungen am LFG<br />

In den beigefügten Anlagen 1 - 3 möchten wir Sie über die wesentlichen Detailregelungen am LFG informieren:<br />

Anlage 1: Grundsätze zur Beaufsichtigung<br />

Anlage 2: Hausaufgabenkonzept<br />

Anlage 3: Leistungserhebungen<br />

Lesen Sie bitte diese Anlagen genau durch und besprechen Sie die Konsequenzen mit Ihren Kindern so<br />

wie es auch die Klassenleitungen machen werden, damit keine Missverständnisse entstehen.<br />

14. Zahl der Schulaufgaben (SA), Kurzarbeiten (KA) und Leistungsstufentests (LT) in den<br />

Jahrgangsstufen 5 – 10<br />

In der Anlage 4 finden Sie zur besseren Übersicht eine Aufstellung der zu schreibenden Schulaufgaben,<br />

Kurzarbeiten und Leistungsstufentests.<br />

Die Schulaufgaben- und Kurzarbeitstermine können Sie ab dem 27.09.12 für das erste Halbjahr bei Ihren<br />

Kindern erfragen.<br />

15. Studierzeit<br />

9


Die Studierzeit ist in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 ein zusätzliches pädagogisches Angebot der Schule,<br />

zu dem sich die Kinder für ein Schuljahr verbindlich anmelden konnten. In der 6. Jahrgangsstufe<br />

ist die Studierzeit grundsätzlich verpflichtend.<br />

Die Schüler/innen sollen in dieser Stunde mit Unterstützung einer Fachlehrkraft einen großen Teil ihrer<br />

schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben möglichst selbstständig, konzentriert und ruhig erledigen.<br />

Sollten sich Kinder diesbezüglich wiederholt nicht an die Anweisungen der Lehrkräfte halten und auch<br />

Maßnahmen wie Zusatzaufgaben, Nacharbeit, Elternkontakt zu keiner Verhaltensänderung führen, behalten<br />

wir uns für die Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 vor, Ihr Kind für einen bestimmten Zeitraum von der<br />

Studierzeit auszuschließen.<br />

16. Beurlaubungen<br />

Anträge auf Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern (auch von einzelnen Unterrichtsstunden)<br />

sind grundsätzlich schriftlich von den Erziehungsberechtigten zu stellen. Sie sind so rechtzeitig, d.h. in<br />

der Regel eine Woche vorher, im Direktorat bei Fr. Peters, Zi. E 08 einzureichen, dass u. U. erforderliche<br />

Rückfragen bei der Entscheidung berücksichtigt werden können.<br />

Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern kann nur aufgrund wichtiger persönlicher Gründe erfolgen.<br />

Als wichtige persönliche Gründe gelten insbesondere Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle in der<br />

Familie, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Arzttermine/Behördengänge.<br />

Die Schule weist aber entschieden darauf hin, dass Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten<br />

nicht als wichtiger persönlicher Grund in diesem Sinne gelten.<br />

17. Entschuldigungen bei Erkrankungen der Schülerinnen und Schüler<br />

17.1 generell<br />

Die Schule ist unverzüglich bei Erkrankung einer Schülerin oder eines Schülers noch am selben Tag telefonisch<br />

oder per Fax zu informieren. Bei Wiedererscheinen in der Schule bzw. innerhalb von zwei<br />

Tagen nach Erkrankung ist durch einen Erziehungsberechtigten eine schriftliche Mitteilung vorzulegen.<br />

Ärztliche Bescheinigungen oder Atteste allein reichen nicht aus (der Arzt ist kein Erziehungsberechtigter!).<br />

Aus Sicherheitsgründen muss in den Klassen 5 mit 8 die Krankmeldung morgens vor Unterrichtsbeginn<br />

die Schule erreichen.<br />

Bei Nichtbefolgung dieser Regelung wird die Abwesenheit des Schülers/der Schülerin als unentschuldigtes<br />

Fernbleiben vom Unterricht gewertet mit allen damit verbundenen Konsequenzen:<br />

z.B. Ordnungsmaßnahmen, Benotung von angekündigten Leistungsnachweisen mit der Note 6.<br />

Ab der 10. Klasse können angekündigte Leistungserhebungen (Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Präsentationen<br />

und <strong>Referat</strong>e) nur noch mit einer ärztlichen Bescheinigung entschuldigt werden. Sollte diese<br />

nicht innerhalb von zehn Tagen vorliegen, gilt das Versäumnis mit allen Konsequenzen als unentschuldigt.<br />

Schülerinnen und Schüler kommen häufig nur zu Schulaufgaben oder lassen sich nach Schulaufgaben<br />

mit der Begründung, sie seien krank, befreien. Die Schule duldet dies nicht, da es eine unlautere Vorteilsnahme<br />

gegenüber den Mitschülern darstellt. Hierzu stellt die Schulleitung fest: Entweder ist man<br />

krank, dann kann man eine Schulaufgabe nicht schreiben, oder man ist gesund, dann kann man auch<br />

dem Unterricht folgen. Da es sich in den seltensten Fällen um Spontanerkrankungen handelt, werden<br />

Befreiungsanträge nach Schulaufgaben grundsätzlich erst nach Rückruf zuhause genehmigt. Sollte eine<br />

Schülerin oder ein Schüler mit der Entschuldigung, sie oder er sei krank, erst zu einer Schulaufgabe in<br />

einer späteren Stunde kommen, verlangt die Schule eine ärztliche Bestätigung der Erkrankung und<br />

Genesung. Sollte diese nicht vorgelegt werden können, werden die Schülerinnen und Schüler aus Fürsorgepflicht<br />

nach Hause geschickt.<br />

17.2 Qualifizierungsphase<br />

Die Schülerinnen und Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an<br />

weiteren schulischen Veranstaltungen verpflichtet.<br />

10


Bei Erkrankung ist die Schule unmittelbar, d.h. noch am selben Tag, zu benachrichtigen (§ 37 GSO).<br />

Falls die Krankmeldung telefonisch erfolgt, ist eine schriftliche Entschuldigung über die Dauer der Erkrankung<br />

innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit ist<br />

auch bei volljährigen Schülern/innen eine Befreiung nötig, die man wie bisher im Sekretariat abholt und<br />

von der Lehrkraft der nächsten Unterrichtsstunde abzeichnen lässt.<br />

Bei einer vorhersehbaren Abwesenheit (z.B. Hochzeit, Beerdigung) ist rechtzeitig eine Beurlaubung bei<br />

Frau Peters zu beantragen.<br />

Häufiges Zu-Spät-Kommen kann Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Unabhängig von der Volljährigkeit<br />

hat jede/r Schüler/in die Pflicht, pünktlich im Unterricht zu erscheinen. Bei Fehlverhalten kann<br />

eine 0. Stunde oder nachmittägliche Nacharbeit angeordnet werden.<br />

Versäumnisse von angesagten Lernzielkontrollen (Klausuren, Kurzarbeiten, <strong>Referat</strong>en u.Ä.) müssen mit<br />

ärztlicher Bescheinigung entschuldigt werden, ansonsten wird die Note 6 bzw. 0 Punkte erteilt (§ 58 (4)<br />

GSO). Die ärztliche Bescheinigung ist innerhalb von zehn Tagen vorzulegen. Ist infolge häufiger Abwesenheit<br />

eine mündliche Leistungserhebung nur unzureichend möglich, kann die Kursleitung eine Ersatzprüfung<br />

ansetzen (§ 59 (3-4) GSO). Diese Prüfung kann sich in jedem Fach einmal im Halbjahr über<br />

den gesamten bis dahin behandelten Stoff erstrecken.<br />

Pro Halbjahr werden Entschuldigungen durch die Schülerinnen und Schüler bei bis zu vier Krankheitsfällen<br />

(soweit sie im Einzelfall zehn Tage nicht überschreiten) ohne ärztliches Attest akzeptiert. Es<br />

spielt dabei keine Rolle, wie lange die einzelne Erkrankung dauert. Bei Überschreiten der Vorgabe erteilt<br />

die Kollegstufenbetreuung nach Rücksprache mit der Schülerin bzw. dem Schüler Attestpflicht.<br />

Grundsätzlich gelten für Atteste folgende Regelungen:<br />

Ein Attest muss eindeutig adressiert sein und seinen Zweck nennen, d.h. eine Auskunft über eine generelle<br />

oder eingeschränkte Schul- bzw. Prüfungsfähigkeit geben. Eine Offenlegung einer Erkrankung hat<br />

in einem Schulattest nicht zu erfolgen. Atteste sollen i.d.R. nicht auf eine vor der Inanspruchnahme des<br />

Arztes liegende Zeit ausgestellt sein. Eine Rückdatierung ist nur ausnahmsweise und längstens nur bis<br />

zu zwei Tage zulässig. Bei Abiturprüfungen können nur Atteste, die am Prüfungstag selbst ausgestellt<br />

sind und die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen, anerkannt werden. Die Schule hat die Aufgabe, Atteste<br />

auf ihre Plausibilität zu prüfen ((z.B. sind Atteste eines Arztes aus Nürnberg nicht zu akzeptieren, es sei<br />

denn der Erkrankte macht besondere Gründe wie z.B. den Besuch bei einem Spezialisten geltend oder<br />

es ist zu prüfen, ob der Arzt den Patienten überhaupt gesehen hat).<br />

Grundsätzlich stellt jede nicht bzw. nicht hinreichend entschuldigte Absenz einen Verstoß gegen die<br />

Schulordnung dar; die Schule ist gehalten, mit den ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen (z.B. Verweis<br />

o.Ä.) auf einen ordnungsgemäßen Unterrichtsbesuch hinzuwirken. Bei anhaltender Nichtbeachtung<br />

der Anwesenheitspflicht muss mit Androhung der Entlassung bzw. Entlassung (unter Einschaltung des<br />

Disziplinarausschusses) gerechnet werden.<br />

18. Unterrichts- und Pausenzeiten<br />

Die Mittagspause wurde bis 13.30 Uhr verlängert, so dass auch Schülerinnen und Schüler der höheren<br />

Klassen eine angemessene Pause haben. Damit verschiebt sich der Beginn der 7. Stunde und aller nachfolgenden<br />

Stunden um 15 Minuten. Die genauen Zeiten sind der Anlage 7 zu entnehmen.<br />

19. Zu-Spät-Kommen am LFG<br />

Bei einem Zu-Spät-Kommen benötigt die Schülerin/der Schüler der Klassen 5 bis 10 eine Entschuldigung<br />

der Eltern. Schülerinnen und Schüler, die häufig (mehr als zwei Mal in einem Zeitraum von sechs<br />

Wochen) zu spät kommen, werden von der pädagogischen Betreuerin der Unterstufe, Frau Splittgerber,<br />

bzw. in der Mittelstufe von den Klassenleitungen schriftlich zu einer Nacharbeit „eingeladen“.<br />

11


20. Nachtermine bei Schulaufgaben<br />

Nachtermine in den Klassen 10 mit 12 werden nur gewährt, wenn mit der fristgerechten Entschuldigung<br />

eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Nachträglich ausgestellte ärztliche Bescheinigungen sind nicht<br />

gültig.<br />

Generell gilt für alle Schülerinnen und Schüler: Nachtermine werden von den Fachlehrkräften in der<br />

Regel außerhalb der Unterrichtszeit angesetzt. Dies kann auch ein Freitagnachmittag oder ein Samstag<br />

sein.<br />

2<strong>1.</strong> Mobiltelefone und digitale Speichermedien<br />

Im Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 56 Abs. 5 ist im Zusammenhang<br />

mit den Rechten und Pflichten der Schülerinnen und Schüler geregelt, dass auf dem gesamten Schulgelände<br />

Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien ausgeschaltet sein müssen, sofern sie<br />

nicht Unterrichtszwecken dienen. Diese Geräte dürfen nur in dringenden Fällen mit der Erlaubnis einer<br />

Lehrkraft im Schulbereich benutzt werden.<br />

Wir beobachten zunehmend, dass Schülerinnen und Schüler mit Playstations o.Ä. ihre Pausen verbringen.<br />

Auch diese fallen unter oben genanntes Gesetz und dürfen in der Schule – auch in Pausen – nicht<br />

benützt werden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kinder keine solchen Gegenstände mit in die Schule<br />

nehmen. Sie erleichtern uns damit wesentlich die pädagogische Arbeit.<br />

Auf der Grundlage des genannten Artikels haben Lehrkräfte die rechtliche Möglichkeit, bei Zuwiderhandlung<br />

ein Handy oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einzubehalten. Sollte<br />

der begründete Verdacht bestehen, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos, pornographische oder andere<br />

menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder angeschaut werden, ist die Schule verpflichtet,<br />

die Polizei zu verständigen.<br />

Im letzten Schuljahr sind vermehrt Fälle des Unterschleifs aufgetreten, bei denen internetfähige Mobiltelefone<br />

verwendet wurden. Sollte während einer Prüfung bei einer Schülerin/einem Schüler ein derartiges<br />

Gerät sichergestellt werden, wird dies mit allen Konsequenzen als Unterschleif gem. § 58 (2) GSO<br />

bewertet.<br />

22. Rauchverbot<br />

In der Schule gilt ein absolutes Rauchverbot. Nun ist auch in Zwischenstunden, in denen die Schülerinnen<br />

und Schüler der Oberstufe das Schulgelände verlassen dürfen, und am Schulweg das Rauchen für<br />

Minderjährige untersagt. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf diese neue Gesetzeslage hin. Mit dem Verbot<br />

allein wird das Problem nicht zu lösen sein, dass wieder zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler<br />

rauchen und diese immer jünger werden. Rauchprävention kann nur dann wirken, wenn das Elternhaus<br />

die Schule unterstützt. Seien Sie Ihren Kindern ein Vorbild, sprechen Sie mit ihnen über die Gefahren<br />

des Rauchens und machen Sie ihnen den Rücken stark, auf das Rauchen zu verzichten.<br />

23. Behandlung von Schulbüchern und sonstigem schulischem Eigentum<br />

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 bestätigen bei der Bücherausgabe durch ihre Unterschrift<br />

den Erhalt ihrer Schulbücher. Sie verpflichten sich damit, diese Bücher am Schuljahresende wieder<br />

ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Bücher sind in jedem Fall einzubinden. Das erhöht den Gebrauchswert<br />

eines Buchs erheblich und schützt vor manchen Beschädigungen.<br />

Jede Schülerin und jeder Schüler muss seinen bzw. ihren Namen so in das gestempelte Feld eintragen,<br />

dass er oder sie eindeutig als Besitzer des Buches ermittelt werden kann. Nach einem Verlust wieder<br />

aufgefundene Bücher können so zugeordnet werden und es ist nachprüfbar, ob ein Buch tatsächlich abgegeben<br />

worden ist oder nicht.<br />

Bücher, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden, sind vor der Ausgabe auf ihren Erhaltungszustand<br />

geprüft worden. Sollte dennoch ein beschädigtes Buch ausgegeben worden sein, bitten Sie die<br />

12


Fachlehrkraft, den Schaden im Buch zu bestätigen. Für Bücher, die am Ende des Schuljahres über das<br />

normale Maß hinaus abgenützt sind oder verloren wurden, muss je nach Grad der Beschädigung entweder<br />

durch ein neues / gebrauchtes gut erhaltenes Buch oder durch einen im Einzelfall festzustellenden<br />

Geldbetrag Ersatz geleistet werden.<br />

Aus gegebenem Anlass weist die Schule ausdrücklich darauf hin, dass mit der Ausgabe der Schulbücher<br />

die Verantwortung für die Bücher an die Schülerinnen und Schüler übergeht. Dies gilt auch für den Fall,<br />

dass Bücher in der Schule, z.B. im Klassenzimmer, aufbewahrt werden.<br />

Die Schule bemüht sich, das Haus und die Einrichtung in einem ordentlichen und ansehnlichen Zustand<br />

zu erhalten. Mit Bestürzung beobachten wir, dass Gedankenlosigkeit und Vandalismus immer weiter<br />

um sich greifen. Weisen Sie bitte Ihre Kinder darauf hin, mit schulischem Mobiliar und Eigentum pfleglich<br />

umzugehen. Es ist nicht tragbar und auch nicht einsichtig, dass Klassenzimmer, die in einem extrem<br />

verschmutzten Zustand hinterlassen werden, von den Reinigungsfirmen für viel Geld gesäubert<br />

werden. Hier ist besonders das Verschmieren der Fußböden, Tische und Stühle sowie das Zurücklassen<br />

von Müll zu nennen. In der Schule wird der Papiermüll vom Restmüll sorgfältig getrennt, damit können<br />

wir erhebliche Kosten einsparen. Wir weisen bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hin, dass<br />

laut Hausordnung das Kauen von Kaugummi verboten ist. Die Schule wird bei groben Verunreinigungen<br />

die Kinder auffordern, die betroffenen Räume nach Unterrichtsende zu reinigen. Ich hoffe, dass<br />

Sie, auch aus pädagogischen Gründen, für diese Maßnahme Verständnis haben. Für mutwillig verursachte<br />

Schäden werden wir die Verursacher zur Rechenschaft ziehen.<br />

24. Kosten für Unterrichtsmaterialien<br />

Pflichtgemäß informiert Sie die Schule über die voraussichtlichen Kosten, die von Ihnen im Laufe des<br />

Schuljahrs für Unterrichtsmittel zu tragen sind (Anlage 4).<br />

25. Materialgeld Kunst<br />

Die Fachschaft Kunst wird das Materialgeld zu Beginn des Schuljahrs klassenweise einsammeln. Die<br />

Beträge für die einzelnen Jahrgangsstufen sind wie folgt:<br />

5. – 7. Klasse 3 €<br />

8. – 10. Klasse 2 €<br />

26. Mittagsversorgung<br />

Grundsätzlich können sich alle Schülerinnen und Schüler bei der Mittagsversorgung anmelden. Anmeldeformulare<br />

gibt es im Sekretariat.<br />

Das Mittagessen wird von Lehrkräften beaufsichtigt. Diese halten die Kinder an, gesittet und anständig<br />

zu essen. Sie können aber nicht überall sein. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Kinder<br />

sich bei Tisch zu benehmen wissen, nach dem Essen ihr Geschirr wieder zurückräumen und ihren Platz<br />

sauber verlassen. Das Zusammenleben in der Schule verlangt, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Bitte<br />

weisen Sie Ihre Kinder darauf noch einmal ausdrücklich hin.<br />

Freiwilliger Mittagessenzuschuss der LHM für Schulkinder in „sonstiger Notlage“<br />

Nach der früheren Förderung Mittagessen erhielten auch solche Kinder die Förderung, die sich in einer<br />

„sonstigen“ Notlage befanden. Diese Kinder werden aber vom Bildungs- und Teilhabepaket nicht berücksichtigt.<br />

Der Stadtrat der LHM München hat entschieden, hier einen freiwilligen Zuschuss zu leisten.<br />

Als Kinder in „sonstiger Notlage“ gelten diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte<br />

in einem den übrigen Fördergründen (SGB II-/SGB XII-/Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Bezug)<br />

vergleichbaren finanziellen Engpass sich befinden. Auf die Festlegung einer starren Einkommensgrenze<br />

wird dabei bewusst verzichtet. Die Gründe für die finanzielle Bedürftigkeit können vielschichtig sein,<br />

z.B. durch Verschuldung oder infolge des kürzlichen Todes des Haupternährers der Familie, Alleinerziehung<br />

usw. Antragsformulare sind im Sekretariat erhältlich. Die Eltern haben nachvollziehbare Gründe<br />

für die finanzielle Bedürftigkeit anzugeben und nachzuweisen.<br />

13


27. Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge<br />

Der Elternintegrationskurs ist ein Angebot für Mütter und Väter, die Deutsch lernen wollen und mehr<br />

über Erziehung, Bildung und Ausbildung ihrer Kinder erfahren möchten. Er besteht aus einem Sprachkurs<br />

mit 900 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden. Während des<br />

Kurses wird bei Bedarf eine Kinderbetreuung angeboten.<br />

Für weitere Auskünfte und Informationen wenden Sie sich an das<br />

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />

Bürgerservice<br />

90343 Nürnberg<br />

Telefon: 0911-9436390<br />

E-Mail: info.buerger@bamf.bund.de<br />

Internet: www.bamf.de/elternintegrationskurs<br />

28. ADHS und seine medikamentöse Behandlung<br />

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 12.02.12 erschien ein sehr interessanter Artikel<br />

zum Thema Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom-Diagnose mit oder ohne Hyperaktivitätsstörung (ADHS<br />

oder ADS). Wer sich für diesen Artikel interessiert, kann ihn über die Homepage der Kommunalen Unfallversicherung<br />

( www.dguv.pluspunkt.de ) unter dem Titel „Wo die wilden Kerle wohnten“ aufrufen.<br />

29. Klassenelternsprecher/innen<br />

Im Rahmen der Elternvertretung können auch am <strong>Gymnasium</strong> auf Antrag des Elternbeirats Klassenelternsprecher/innen<br />

gewählt werden (BayEUG Art. 64). Der Elternbeirat am LFG und die Schulleitung<br />

unterstützen dies unbedingt, um somit einen möglichst engen Kontakt zu den Klassen und einen direkten<br />

Ansprechpartner zu haben sowie eine möglichst breite Elternschaft an der Elternvertretung zu beteiligen.<br />

Die Klassenelternsprecher werden auf den Klassenelternversammlungen im <strong>1.</strong> Schulhalbjahr für<br />

die Dauer eines Jahres gewählt. Der Elternbeirat und die Schulleitung bitten Sie, sich an der Wahl aktiv<br />

als Wähler und passiv als Kandidat zu beteiligen.<br />

30. Schüler-Schließfächer<br />

Es stehen ausreichend Schließfachschränke zur Verfügung. Anträge für ein Schließfach sowie Tausch-<br />

Formulare sind im Sekretariat erhältlich. Da die Schule in die Organisation und Verwaltung der Schließfachschränke<br />

nicht eingebunden ist, bitten wir Sie, Anfragen ausschließlich an die Leasing-Firma<br />

„Astra“ zu stellen.<br />

3<strong>1.</strong> Jobben während des Schuljahres<br />

Für den Fall, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn während des Schuljahres jobbt, bitten wir Sie dafür Sorge zu<br />

tragen, dass der schulische Erfolg nicht beeinträchtigt wird. Sollten sich schulische Veranstaltungen und<br />

außerschulische Arbeit überschneiden (Unterrichtsgänge, Schulfahrten o.Ä.), haben die schulischen<br />

Verpflichtungen grundsätzlich Vorrang.<br />

Besonders möchte ich auf das Verbot der Kinderarbeit hinweisen. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

ist die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten. Genauere<br />

Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre „Jugendarbeitsschutzgesetz“ des Bayerischen<br />

Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.<br />

32. Lieben Sie Bücher? Haben Sie Zeit? - LFG-Bibliothek sucht ehrenamtliche<br />

Mitarbeiter/innen als Bibliothekshelfer<br />

Wenn das auf Sie zutrifft, dann finden Sie die beste Gelegenheit für eine ehrenamtliche Mitarbeit in unserer<br />

renovierten Schulbibliothek (140 qm mit 17.000 Bänden und Medien).<br />

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In der Schulbibliothek fallen täglich viele Arbeiten an, für die immer hilfreiche Hände gebraucht werden<br />

(Bücher einbinden, Bücher sortieren, Regale ordnen, leichtere Sortier- und Reinigungsarbeiten etc.).<br />

Wir suchen dringend Aufsichtspersonen für die Schülerinnen und Schüler, insbesondere für Donnerstag<br />

und Freitag, denn die Bibliothek ist ein ruhiger Ort, an den sich manche Schülerinnen und Schüler gerne<br />

zurückziehen, um sich auszuruhen und zu schmökern, und wir möchten diesen möglichst lange zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Für unseren Leseratten-Club suchen wir ehrenamtliche Vorleser und Vorleserinnen, die einmal pro Woche<br />

in die Schule kommen und den Kindern aus den neuen 5. Klassen ca. eine halbe Stunde vorlesen.<br />

Näheres zum Leseratten-Club erfahren Sie auch bei der Bibliotheksleiterin Frau Margit Kollmar.<br />

Für alle diese Tätigkeiten brauchen Sie keinerlei Vorkenntnisse. Sie werden von unserer Bibliothekarin<br />

eingearbeitet. Wenn Sie selbst Interesse haben oder vielleicht jemanden im Familien- und Bekanntenkreis<br />

kennen, gerne auch Pensionäre, die sich noch engagieren möchten, dann melden Sie sich.<br />

Bitte rufen Sie Frau Kollmar unter der Tel. 350301-24, Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr an.<br />

33. Umweltschutz<br />

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Sie darauf hinzuweisen, dass in der Schule die Möglichkeit besteht,<br />

Batterien (Sammelbehälter im Haupteingang) einer sinnvollen Verwendung zuzuführen.<br />

Seit Schuljahresbeginn leistet das LFG einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz und ist offizielle<br />

Sammelstelle für leere Druckerpatronen und Tonerkartuschen. Druckerpatronen/Tonerkartuschen dürfen<br />

nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen in den Wertstoffhöfen zur Entsorgung abgegeben<br />

werden. Um Ihnen diesen umständlichen Weg zu ersparen, steht im Haupteingang des LFG eine<br />

Sammelbox bereit.<br />

Bitte geben Sie Ihren Kindern Ihre leeren Druckerkartuschen von zu Hause oder aus Ihrer Arbeit mit!<br />

Dadurch tragen Sie nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern helfen unter anderem auch dem LFG, das<br />

für das Sammeln pro Tinten-/Tonerbehälter einen Geldbetrag von der Recyclingorganisation „Sammel<br />

Mit“ erhält.<br />

Für Ihre sammelkräftige Unterstützung dankt schon im Voraus der Umweltbeauftragte des LFG, Herr<br />

Brunner.<br />

34. Theaterabonnement<br />

Auch im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 gibt es wieder das Theaterabonnement des Theaterjugendrings der Stadt<br />

München. Alle interessierten Schüler/innen der Jahrgangsstufen 8 mit 12 sind eingeladen, dieses Angebot<br />

wahrzunehmen.<br />

Was wird geboten?<br />

Theater – preisgünstig wie sonst nie.<br />

Wie schon in den letzten Schuljahren soll es auch dieses Mal wieder die zwei bewährten Abonnements<br />

geben:<br />

<strong>1.</strong>) Das Theaterabonnement<br />

Hier gibt es im Laufe des Schuljahres 8 bis 10 Theatervorstellungen in verschiedenen Theatern und an<br />

verschiedenen Wochentagen. Im Zeitraum November <strong>2012</strong> bis Juli <strong>2013</strong> wird ein abwechslungsreiches<br />

Programm geboten.<br />

2.) Das Musical- und Tanzabonnement<br />

Dieses Abonnement bietet 6 bis 8 Vorstellungen aus dem Bereich Musical und Tanz (Klassik bis Modern,<br />

Tanztheater etc.).<br />

Erstmalig gibt es ein Angebot für fremdsprachiges Theater (englisch und französisch)!<br />

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Welche Vorstellungen in dieser Spielzeit zu sehen sein werden, steht jetzt noch nicht fest, wird aber jeweils<br />

rechtzeitig per Aushang im Schaukasten beim Vertretungsplan bekannt gegeben. Wenn neue Karten<br />

eingetroffen sind, erfolgt eine Meldung im Ticker, die Karten müssen dann bei Frau Müller abgeholt<br />

werden.<br />

Die meisten Theaterkarten sind gleichzeitig auch MVV-Fahrscheine. Am Schuljahresende wird abgerechnet,<br />

Restbeträge bleiben im „Topf“ für das nächste Schuljahr. Quittungen für das Finanzamt werden<br />

bei Bedarf mit den Karten für die ersten Vorstellungen ausgehändigt.<br />

Was kostet das Theaterabo?<br />

Für das ganze Schuljahr muss ein Betrag von 100,- Euro pro Abo vorab einbezahlt werden, damit sind<br />

alle Vorstellungen abgedeckt.<br />

Wie wird man Theaterabonnent?<br />

Bei Frau Müller gibt es Anmeldeblätter, die unterschrieben und mit dem Betrag von 100,- Euro bei ihr<br />

abgegeben werden müssen.<br />

Anmeldeschluss ist Montag, <strong>1.</strong>10.<strong>2012</strong><br />

Es ist schön zu sehen, dass doch eine Reihe von Schülerinnen und Schülern unserer Schule von diesem<br />

wirklich sehr günstigen Angebot der Stadt München Gebrauch machen. Dennoch könnten es noch viel<br />

mehr sein…<br />

35. Anschaffung von Atlanten und Formelsammlungen<br />

Unter bestimmten Umständen können Eltern von der Pflicht befreit sein, die Atlanten für den Geographieunterricht<br />

und Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht zu beschaffen. Eine<br />

Befreiung ist möglich bei Bezug von Kindergeld oder vergleichbaren Leistungen für drei oder mehr<br />

Kinder ab dem dritten Kind und beginnt mit dem jüngsten der drei Kinder. Anträge sind unter Nachweis<br />

der entsprechenden Belege bei der Schulleitung einzureichen. Die Antragsformulare sind im Sekretariat<br />

erhältlich.<br />

36. Intensivierungsstunden und Förderkurse in den 9. und 10. Klassen<br />

Das im letzten Schuljahr erprobte System der Intensivierungsstunden in den 9. und 10. Klassen hat sich<br />

leider nicht bewährt. Es hat sich gezeigt, dass nur wenige Schülerinnen und Schüler das Angebot sinnvoll<br />

genutzt haben. Trotz erheblichen Förderbedarfs bei einer großen Anzahl von Schülerinnen und<br />

Schülern gingen sie kaum in die Sprechstunden. Da mit den Intensivierungsstunden erhebliche Geldmittel<br />

verbunden sind, ist es notwendig, eine effizientere Nutzung zu finden. Wie auch an den staatlichen<br />

Schulen angedacht, wird in diesem Jahr ein Teil der Intensivierungsstunden den Kernfächern in der 9.<br />

und 10. Klasse fest für alle Schülerinnen und Schüler zugeordnet. Damit können der Stoffdruck etwas<br />

entzerrt und mehr Übungsphasen eingebaut werden.<br />

9. Klasse: jeweils eine zusätzliche Stunde in Englisch und in der zweiten Fremdsprache (F/L)<br />

10. Klasse: jeweils eine zusätzliche Stunde in Deutsch, Englisch und Mathematik<br />

Im Sprechstundensystem werden für die 9. Klassen Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie, für die 10.<br />

Klassen Physik, Chemie und Latein angeboten.<br />

Zur Erinnerung sei hier noch einmal das Sprechstundensystem kurz dargestellt:<br />

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Die Stunden sind fest im Stundenplan verankert (nachmittags, außerhalb der Unterrichtsstunden der 9. /<br />

10. Klassen, voraussichtlich 8./9. Stunde). In diesen Stunden stehen die Lehrkräfte für Fachfragen von<br />

Schülerinnen und Schülern (u.U. aus beiden Jahrgängen) zur Verfügung. Die jeweilige Sprechstunde<br />

kann von allen Schülerinnen und Schülern aus den 9. und 10. Klassen besucht werden. Es empfiehlt<br />

sich, sich zur Sprechstunde anzumelden, damit Wartezeiten verringert werden können und die Lehrkräfte<br />

sich auf die Fragestellung vorbereiten können. Die Schülerinnen und Schüler bringen das notwendige<br />

Material mit. Die Fachlehrkräfte weisen unter dem Schuljahr wiederholt auf die Möglichkeit der<br />

Sprechstunde hin (individuelle Empfehlung).<br />

Im Rahmen der Intensivierungsstunden für die 10. Klassen bietet das LFG darüber hinaus noch einen<br />

Förderkurs an, der sich an Schülerinnen und Schüler richtet, die über den Schulstoff hinaus ihre Kenntnisse<br />

in Französisch vertiefen wollen.<br />

Pluskurs Französisch (Frau Müller)<br />

Schülerinnen und Schüler, die sich als besonders gut, interessiert und fleißig erweisen, können an einem<br />

„Pluskurs Französisch“ teilnehmen. Dieser einstündige Kurs wird von Frau Müller geleitet, findet am<br />

Dienstag in der 9. Stunde statt und wird ansonsten wie ein normales Wahlfach behandelt.<br />

Inhaltlich wird in dem Kurs mit Materialien gearbeitet, die den Schülern zwar meist Spaß machen, aber<br />

im normalen Unterricht oft aus Stoff- oder Zeitgründen oder weil schwächere Schüler überfordert wären,<br />

in den Hintergrund treten müssen. Dies wären beispielsweise freies kreatives Schreiben und Sprechen,<br />

Chansons oder authentische Hörtexte und Filme.<br />

Viele dieser Inhalte basieren auf DELF-Materialien. DELF steht für „Diplôme d’Etudes en Langue<br />

Française“ und ist ein international anerkanntes Sprachdiplom. Bei Interesse können die Schülerinnen<br />

und Schüler des Pluskurses (und auch alle anderen Schüler der 10. und 1<strong>1.</strong> Jahrgangsstufe) an der im<br />

Frühjahr <strong>2013</strong> stattfindenden DELF-Prüfung teilnehmen und sich so ihr Sprachniveau B1 offiziell anerkennen<br />

lassen. Der Pluskurs bereitet – etwa ab Januar – gezielt auf diese DELF-Prüfung vor.<br />

Eine gesonderte Information und Anmeldung zur DELF-Prüfung erfolgt im November.<br />

37. Selbstbehauptungskurse der Mädchenbeauftragten<br />

Aufgabe der Mädchenbeauftragten ist es vor allem bei Schwierigkeiten, die Mädchen oder Frauen betreffen,<br />

Hilfestellung zu geben und diejenigen zu unterstützen, die sich als Mädchen oder Frau in bestimmten<br />

schulischen oder außerschulischen Situationen benachteiligt fühlen. Außerdem soll sie Informationen<br />

über außerschulische Projekte für Mädchen und junge Frauen sowie über die Arbeit und Angebote<br />

verschiedener Hilfsorganisationen übermitteln. In einem Schaukasten in der Aula findet ihr daher<br />

Angebote und wichtige Telefonnummern/Kontakt-Adressen von Hilfsorganisationen, außerdem aktuelle<br />

Flyer im Infoständer vor dem Raum E05.<br />

Ab diesem Schuljahr gibt es eine neue Mädchenbeauftragte am LFG. Christina Dangl unterrichtet katholische<br />

Religion und Sport und ist Mutter von drei Töchtern. Sicherlich wird sie sich selbst noch an<br />

euch wenden und von eventuellen Neuerungen und ihren Ideen berichten.<br />

Auch wenn Frau Heiß das Amt der Mädchenbeauftragten abgibt, so leitet sie doch weiterhin die eintägigen<br />

Selbstbehauptungskurse für die Schülerinnen der Jahrgangsstufe 8, in denen Mädchen sich schützen<br />

bzw. wehren lernen und auch Raum und Zeit bekommen, sich einmal ohne Jungs und ganz unter sich<br />

über frauenspezifische Themen auszutauschen. Sie freut sich schon darauf und wünscht außerdem Frau<br />

Dangl viel Spaß bei ihrer neuen Aufgabe.<br />

38. Schulsanitätsdienst<br />

Der Schulsanitätsdienst ist ein wichtiger Bestandteil unseres Schullebens. Teilnehmende Schülerinnen<br />

und Schüler lernen grundlegende Kenntnisse der <strong>1.</strong> Hilfe, übernehmen Verantwortung und leisten ein<br />

Ehrenamt, was zum einen der Gemeinschaft sehr nützt und zum anderen bei späteren Bewerbungen positiv<br />

zu Buche schlagen kann.<br />

Beim Landeswettkampf 2010 der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. für Schulsanitätsdienste haben unsere<br />

Schülerinnen und Schüler bei der Altersgruppe A (über 16) einen hervorragenden 2. Platz und bei der<br />

17


Altersgruppe B (unter 16) einen hervorragenden <strong>1.</strong> Platz belegt. Ich darf an dieser Stelle den teilnehmenden<br />

Schülerinnen und Schülern im Namen der Schule für die positive Vertretung der Schule recht<br />

herzlich danken. Wir können uns beruhigt bei euch in guten Händen fühlen.<br />

Da nach diesem Schuljahr eine Reihe von Schülerinnen und Schülern nach dem Abitur aus dem Sanitätsdienst<br />

ausscheiden wird, suchen wir dringend Nachwuchs. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse<br />

können sich beim Sanitätsdienst bewerben. Die Ausbildung ist sicher zeitaufwendig und anstrengend,<br />

sie nützt aber jedem persönlich und der Schulgemeinschaft.<br />

39. Sexualkunde in der 5. Klasse<br />

Am Dienstag, 13.1<strong>1.</strong>12, wird der Fachbetreuer Biologie, Herr Stratil, im Rahmen des <strong>1.</strong> Allgemeinen<br />

Elternsprechtages (20.00 Uhr, Aula) eine Information über den Sexualkundeunterricht für die Eltern der<br />

5. Klassen durchführen.<br />

40. Öffnungszeiten des Sekretariats für Schülerinnen und Schüler<br />

Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Sekretariat für Schülerinnen und Schüler nur<br />

in den Pausen geöffnet ist.<br />

4<strong>1.</strong> Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) für Drittstaatsangehörige<br />

Der herkömmliche Aufenthaltstitel, die Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz<br />

in Papierform werden seit dem 0<strong>1.</strong>09.2011 durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im<br />

Kreditkartenformat abgelöst. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Verlängerung der<br />

einzelnen Aufenthaltstitel selbst ändern sich nicht. Auch behalten die bisher erteilten Aufenthaltstitel bis<br />

zu ihrem Ablauf die Gültigkeit.<br />

Die Einführung des eAT hat eine gestiegene Mitwirkungspflicht der Betroffenen zur Folge. So müssen<br />

künftig aufgrund der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten von jedem Antragsteller ab 6<br />

Jahren zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist ab dem 0<strong>1.</strong>09.11 in allen Fällen der Beantragung<br />

eines Aufenthaltstitels zwingend eine persönliche Vorsprache aller Antragsteller ab 6 Jahren erforderlich.<br />

Sollten Sie für Ihre Kinder entsprechende eAT beantragen müssen, haben Sie in der Regel Ihre Kinder<br />

rechtzeitig vom Unterricht zu befreien. Lange Wartezeiten lassen sich vermeiden, in dem Sie sich telefonisch<br />

bei der Ausländerbehörde München einen Termin vormerken lassen.<br />

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Städtisches <strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

Freiligrathstr. 71, 80807 München<br />

Tel. 089/350301-0 Fax 089/350301-40<br />

Grundsätze der Beaufsichtigung gemäß § 38 GSO<br />

Grundsätzliches:<br />

Landeshauptstadt<br />

München<br />

<strong>Referat</strong> für<br />

Bildung und<br />

Sport<br />

Anlage 1<br />

§ 38<br />

Beaufsichtigung<br />

1Für Schülerinnen und Schüler, die sich aus unterrichtlichen Gründen oder im<br />

Zusammenhang mit sonstigen Schulveranstaltungen in der Schulanlage aufhalten, hat<br />

die Schule für eine angemessene Beaufsichtigung zu sorgen. 2Der Umfang der<br />

Aufsichtspflicht richtet sich nach der geistigen und charakterlichen Reife der zu<br />

beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler. 3Schülerinnen und Schülern kann<br />

gestattet werden, während der unterrichtsfreien Zeit die Schulanlage zu verlassen.<br />

4Die Grundsätze stimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter mit dem Schulforum ab.<br />

• Im Sinne einer präventiven Aufsichtsführung sind die Schülerinnen und Schüler jährlich<br />

durch die Klassenleitungen auf die wesentlichen Gebote und Verbote an der Schule hinzuweisen.<br />

• Alle Lehrkräfte haben während ihrer Anwesenheit auf dem Schulgelände eine aktive<br />

Aufsichtsführung zu leisten, d.h. die Gebote und Verbote sind zu kontrollieren und Verstöße<br />

zu ahnden.<br />

• Die Lehrkräfte haben eine kontinuierlich empfundene Aufsichtsführung zu gewährleisten,<br />

d.h. die Schülerinnen und Schüler müssen sich ununterbrochen beaufsichtigt fühlen<br />

und haben jederzeit mit einer Kontrolle zu rechnen.<br />

Spezielles:<br />

• Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen während der Unterrichtszeit<br />

und in den Vormittagspausen das Schulgelände nicht verlassen, es sei denn, es findet<br />

der Unterricht außerhalb des Schulgeländes statt.<br />

• Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 – 12 dürfen während unterrichtsfreier<br />

Zeiten das Schulgelände verlassen. Außerhalb des Schulgeländes findet keine Beaufsichtigung<br />

dieser Schülerinnen und Schüler statt.<br />

• Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 7 dürfen während der Mittagspause das<br />

Schulgelände nicht verlassen.<br />

• Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 - 10 dürfen während der Mittagspause das<br />

Schulgelände verlassen. Für Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen kann auf Antrag<br />

der Eltern der Ausgang untersagt werden.<br />

13.09.12/FLA<br />

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Städtisches <strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

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Tel. 089/350301-0 Fax 089/350301-40<br />

Hausaufgabenkonzept des LFG auf der Grundlage von § 52 GSO<br />

Hausaufgaben sind Bestandteil der schulischen Arbeit und die Erledigung der Hausaufgaben gehört zu<br />

den schulischen Pflichten aller Schülerinnen und Schüler.<br />

Es gibt schriftliche und mündliche Hausaufgaben. In allen Unterrichtsfächern können solche in angemessener<br />

Art und Weise gestellt werden.<br />

Landeshauptstadt<br />

München<br />

<strong>Referat</strong> für<br />

Bildung und<br />

Sport<br />

Anlage 2<br />

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 führen ein geeignetes Hausaufgabenheft. Sie sind verpflichtet,<br />

die Hausaufgaben für den Tag in das Heft einzutragen, für den sie zu erledigen sind.<br />

Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, entsprechend der Reife der Kinder die Erledigung der<br />

Hausaufgaben zu kontrollieren. Darunter ist nicht die inhaltliche Überprüfung der Hausaufgaben zu verstehen,<br />

sondern die Kontrolle von Form und Vollständigkeit.<br />

Die Hausaufgaben werden von den Lehrkräften zumindest in Stichproben auf den Inhalt hin überprüft.<br />

Sollten Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben nicht oder nur unzureichend erledigen, informieren die<br />

Lehrkräfte in angemessener Weise zeitnah die Erziehungsberechtigten.<br />

Eine gute sinnvolle Hausaufgabe dient der Einübung des Lehrstoffs und fördert die Eigentätigkeit der<br />

Schülerinnen und Schüler.<br />

Die Lehrkräfte berücksichtigen bei der Stellung der Hausaufgaben die zeitliche Belastung der Schülerinnen<br />

und Schüler. Der Zeitaufwand für Hausaufgaben sollte für Schülerinnen und Schüler mit durchschnittlichem<br />

Leistungsvermögen in der 5. und 6. Klasse 60 bis 90 Minuten, in der Mittel- und Oberstufe<br />

90 bis 120 Minuten pro Tag betragen. Hinzu kommen zusätzliche Vorbereitungszeiten für Schulaufgaben<br />

bzw. für das Wiederholen und Vertiefen von bereits Gelerntem.<br />

Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben frei zu halten. Ferien dienen der Erholung der<br />

Schülerinnen und Schüler. Deshalb werden auch keine Hausaufgaben über die Ferien gestellt. Das<br />

schließt aber nicht aus, dass die Schülerinnen und Schüler einen angemessenen Teil der Ferien für die<br />

Vor- und Nachbereitung der Lerninhalte nutzen. Die Lehrkräfte können Anregungen dafür geben, eine<br />

Verpflichtung ergibt sich daraus nicht.<br />

Die Klassenleitung koordiniert auf der Grundlage der Klassenstundenpläne zu Beginn des Schuljahrs<br />

und nach Stundenplanänderungen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts<br />

die Hausaufgaben mit den Lehrkräften der Klasse. Unter Koordination ist insbesondere eine Absprache<br />

mit den Lehrkräften der Klasse über die zeitliche Belastung zu verstehen.<br />

Dieses allgemeine Konzept wird ergänzt durch die Vereinbarungen der Pädagogischen Projekte 5, 6, 7<br />

und 8, welche die Arbeitsweise in den Studierzeiten regeln.<br />

gez. FLA/28.06.07<br />

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Städtisches <strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

Freiligrathstr. 71, 80807 München<br />

Tel. 089/350301-0 Fax 089/350301-40<br />

Landeshauptstadt<br />

München<br />

<strong>Referat</strong> für<br />

Bildung und<br />

Sport<br />

Anlage 3<br />

GSO §§ 53 - 60: grundsätzliche Festlegungen zu den Leistungsnachweisen<br />

(überarbeitet nach Beschlüssen der 5. Lehrerkonferenz<br />

11/12 und den Vorschlägen der Fachschaften 11/12)<br />

Die o.g. Paragraphen regeln im Wesentlichen die Leistungsnachweise. Soweit die GSO der Schule<br />

einen Ermessensspielraum gestattet, wird im Folgenden dieser für das <strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

durch Beschluss der Lehrerkonferenz und Anhörung des Schulforums verbindlich geregelt. Alle Festlegungen<br />

und Erläuterungen der Schule werden im Folgenden kursiv gedruckt.<br />

§ 53<br />

Leistungsnachweise<br />

Im <strong>1.</strong> Elternbrief des neuen Schuljahrs werden die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten<br />

über die Festlegungen informiert.<br />

Am LFG gibt es keine prüfungsfreien Zeiten.<br />

§ 54<br />

Große Leistungsnachweise<br />

Am LFG werden Englisch und Französisch als moderne Fremdsprachen unterrichtet:<br />

Englisch: Substitution einer Schulaufgabe durch den Bayerischen Leistungstest Englisch und einem<br />

schulinternen Leistungstest in der Jahrgangsstufe 6. Die beiden Leistungserhebungen werden in der<br />

Summe wie eine Schulaufgabe gewertet.<br />

Englisch: Substitution einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung in den Jahrgangsstufen 7 und<br />

10.<br />

Französisch: Substitution einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung in Jahrgangsstufe 8 (F2)<br />

und 9 (F3).<br />

Im Fach Latein wird eine Schulaufgabe in der 9.Klasse durch zwei gleichwertige Leistungsnachweise substituiert.<br />

Im Fach Deutsch wird eine Aufsatz-Schulaufgabe in der 5., 6. und 7.Klasse durch einen Test aus formalsprachlichen<br />

und Sprachverständnisanteilen ersetzt (Modus-Maßnahme Nr. 19).<br />

Die Fachschaften schlagen bis zum 3<strong>1.</strong>05. des vorausgehenden Schuljahrs vor, in welchen Fächern<br />

und in welchen Jahrgangsstufen Schulaufgaben durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt<br />

werden und in welcher Gewichtung sie in die Notengebung eingehen. Die Regelung muss aus Gerechtigkeitsgründen<br />

für den gesamten Jahrgang derselben Ausbildungsrichtung gelten. § 53 (2) Satz 1<br />

ist zu beachten.<br />

§ 55<br />

Kleine Leistungsnachweise<br />

Die Mindestanzahl der kleinen Leistungsnachweise pro Halbjahr soll in ein- und zweistündigen Fächern<br />

zwei, in drei- und mehrstündigen Fächern drei sein. Darunter soll pro Halbjahr ein mündlicher Leistungsnachweis<br />

sein.<br />

Die Profilstunden in Physik und Chemie werden auf die Fachstundenzahl angerechnet, es muss eine<br />

entsprechende Anzahl kleiner Leistungsnachweise erhoben werden.<br />

Pro Schuljahr muss mindestens ein kleiner Leistungsnachweis schriftlich erhoben werden. Ausgenommen<br />

davon sind Sport in allen Jahrgangsstufen und Musik in den Klassen 5 und 6.<br />

21


Ab der 8. Jahrgangsstufe können an Tagen mit Schulaufgaben Stegreifaufgaben geschrieben werden.<br />

Im Fach Deutsch wird in der 6. Jahrgangsstufe und im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 auch in der 8. Klasse der Bayerische<br />

Leistungstest als kleiner Leistungsnachweis gewertet.<br />

Im Fach Sport werden in den Klassen 11 und 12 des achtjährigen <strong>Gymnasium</strong>s in den gewählten Disziplinen<br />

pro Halbjahr ein theoretischer Leistungstest optional mündlich oder schriftlich abgehalten, der mit<br />

einem Fünftel in die Gesamtnote eingeht.<br />

Die Fachschaften schlagen bis zum 3<strong>1.</strong>05. des vorausgehenden Schuljahrs vor, in welchen Fächern<br />

und in welchen Jahrgangsstufen wie viele Kurzarbeiten geschrieben werden und in welcher Gewichtung<br />

sie in die Notengebung eingehen. Die Regelung muss aus Gerechtigkeitsgründen für den gesamten<br />

Jahrgang gelten. § 53 (2) Satz 1 ist zu beachten.<br />

Wird eine Stegreifaufgabe über den Unterrichtsstoff von zwei Stunden geschrieben, so haben Schülerinnen<br />

und Schüler, die die erste der beiden Stunden versäumt haben, mitzuschreiben. Die Lehrkraft kann dies bei<br />

der Bewertung berücksichtigen. Haben Schülerinnen und Schüler die zweite Stunde versäumt, müssen sie<br />

nicht mitschreiben.<br />

§ 56<br />

Seminararbeit<br />

§ 57<br />

Korrektur, Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme<br />

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler wiederholt schriftliche Leistungsnachweise nicht fristgerecht, d.h. innerhalb<br />

einer Woche, zurückgeben, werden die Arbeiten nicht mehr herausgegeben und die Erziehungsberechtigten<br />

in geeigneter Form informiert.<br />

(1)<br />

§ 58<br />

Bewertung der Leistungen<br />

Die äußere Form geht angemessen in die Bewertung ein. Sollte dies zu einer Notenänderung führen, hat die<br />

Lehrkraft dies auf der Arbeit zu vermerken.<br />

Die Korrekturpflicht besteht in allen Fächern. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel<br />

sind angemessen zu bewerten.<br />

(1)<br />

§ 59<br />

Nachholung von Leistungsnachweisen<br />

Ergänzung zu Satz 1: Ab der 10. Klasse sind angekündigte Leistungsnachweise grundsätzlich mit ärztlichem<br />

Attest zu entschuldigen.<br />

Ergänzungen zu Satz 2: Am LFG wird dies verpflichtend für alle Fächer festgelegt.<br />

(2)<br />

Die kleinen Leistungsnachweise sind gleichmäßig über das Jahr zu verteilen. Sollte dies aufgrund der<br />

Versäumnisse der Schülerin oder des Schülers nicht möglich sein, ist § 59 (2) Satz 2 anzuwenden. Alle<br />

Schülerinnen und Schüler haben annähernd die gleiche Anzahl an kleinen Leistungsnachweisen zu erbringen<br />

(siehe auch § 53 (2)).<br />

(4)<br />

Bei Versäumnis einer Ersatzprüfung wegen Erkrankung muss grundsätzlich die Erkrankung durch ein schulärztliches<br />

Attest nachgewiesen werden.<br />

§ 60<br />

22


(1)<br />

Bildung der Jahresfortgangsnote in den<br />

Jahrgangsstufen 5 bis 10<br />

Die Lehrkräfte haben vor Beginn einer Prüfung den Schülerinnen und Schülern die Gewichtung mitzuteilen.<br />

Im Fach Französisch (F2) wird die Jahresfortgangsnote in der 6., 7., 9. und in der 10. Klasse aus einer<br />

Gesamtnote für die kleinen und einer Gesamtnote für die großen Leistungsnachweise im Verhältnis 1:1<br />

gebildet (Modus-Maßnahme Nr. 23).<br />

Im Fach Französisch (F 3) wird die Jahresfortgangsnote in der 8. Klasse aus einer Gesamtnote für die<br />

kleinen und einer Gesamtnote für die großen Leistungsnachweise im Verhältnis 1:1 gebildet (Modus-<br />

Maßnahme Nr. 23).<br />

Im Fach Französisch wird die Jahresfortgangsnote in der 8.Klasse (F2) und in der 9. Klasse (F3) wegen<br />

der mündlichen Schulaufgaben aus einer Gesamtnote für die kleinen und einer Gesamtnote für die<br />

großen Leistungsnachweise im Verhältnis 2:1 gebildet.<br />

12.07.12/FLA<br />

23


Anlage 4:<br />

Städtisches <strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

Freiligrathstr. 71, 80807 München<br />

Tel. 089/350301-0 Fax 089/350301-40<br />

Übrige Unterrichtsmittel, deren Kosten von den Eltern zu tragen sind<br />

Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

Landeshauptstadt<br />

München<br />

<strong>Referat</strong> für<br />

Bildung und<br />

Sport<br />

Hierunter fallen insbesondere Kosten für Lektüre, Workbook, Atlas (5. Jgst.), Flöte (5. Jgst.), Taschenrechner<br />

(7. Jgst), Formelsammlung, Schulwörterbuch, Lexika und Kopien. Die Angaben sind Schätzungen<br />

und können geringfügig unter- bzw. überschritten werden.<br />

Fach<br />

Jahrgangsstufe<br />

/ €<br />

5 6 7 8 9 10 11 12<br />

nach oben offen<br />

Deutsch 25 25 25 25 25 30<br />

Englisch 15 25 15 15 15 15 40 30<br />

Französisch 12 12 12 20 10 15 30<br />

Latein 10 10 10 10 30 10<br />

Mathematik 10 20 10 25<br />

Physik 5 5 5 10<br />

Natur und Technik 5 20 5<br />

Geographie 35 20<br />

Wirtschaft/Recht 10<br />

Geschichte 10<br />

Sozialkunde 5 5 5<br />

Ethik 8 8 8 8 8 8 15<br />

Kunst 25 20 20 10 10 10 15 20<br />

Musik 15<br />

Skill 15<br />

Kopien 10 10 10 12 12 12 14 14<br />

Gesamt: 163 160 115 122 105 125 134 129<br />

24


Anlage 5:<br />

Städtisches <strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

Freiligrathstr. 71, 80807 München<br />

Tel. 089/350301-0 Fax 089/350301-40<br />

Landeshauptstadt<br />

München<br />

<strong>Referat</strong> für<br />

Bildung und<br />

Sport<br />

Aufstellung der großen Leistungsnachweise bzw. deren Substitution in den Jahrgangsstufen<br />

5 – 10<br />

Schuljahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

Fächer<br />

5 6 7 8 9 10<br />

Deutsch 3 SA/ 3 SA/ 3 SA/ 4 SA 4 SA 3 SA<br />

1 LT* 1 LT* 1 LT*<br />

Englisch 4 SA 3 SA/ 1 LT/ 1 2 SA/ 1 mdl. 3 SA 3 SA 2 SA / 1 mdl.<br />

hausinterner<br />

Test***<br />

Prüfg.<br />

Prüfg.<br />

Latein - 4 SA 4 SA 4 SA 2 SA/<br />

2 KA<br />

3 SA<br />

Französisch (2. Fs) - 4 SA 4 SA 3 SA/ 1<br />

mdl. Prüfg.<br />

3 SA 3 SA<br />

Französisch (3. Fs) - - - 4 SA 3 SA/ 1<br />

mdl. Prüfg.<br />

4 SA<br />

Mathematik (NTG) 4 SA 4 SA 4 SA 3 SA 4 SA 3 SA<br />

Mathematik (SG) 4 SA 4 SA 4 SA 3 SA 4 SA 3 SA<br />

Geographie<br />

(SG/NTG)<br />

- - - - - 2 KA<br />

Physik (NTG) - - - 2 SA 2 SA 2 SA<br />

Physik (SG) - - - 2 SA 2 SA 2 SA<br />

Chemie (SG) - - - - 2 KA 2 KA<br />

Chemie (NTG) - - - 2 SA 2 SA 2 SA<br />

Sozialkunde - - - - - -<br />

Geschichte - - - - - -<br />

* Modus 21, Nr. 19: Eine Aufsatz-Schulaufgabe wird durch den Test aus formalsprachlichen und Sprachverständnisanteilen<br />

ersetzt.<br />

SA = Schulaufgabe, angekündigte Arbeit über den Stoff von mehreren Wochen<br />

KA = Kurzarbeit, angekündigte Arbeit über den Stoff von mehreren Stunden<br />

LT = Leistungsstufentest<br />

Anlage 6:<br />

25


Städtisches <strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

Freiligrathstr. 71, 80807 München<br />

Tel. 089/350301-0 Fax 089/350301-40<br />

Anhang 2 zur Hausordnung:<br />

Bedingungen zur Nutzung von Notebooks, Netbooks und Tablet-PC's<br />

am <strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

Jede Kursleiterin bzw. jeder Kursleiter entscheidet eigenständig, ob sie/er die Verwendung<br />

von digitalen Medien im Rahmen des Anhangs 2 zur Hausordnung den Schülerinnen und<br />

Schülern der Q-Phase gestattet.<br />

Landeshauptstadt<br />

München<br />

<strong>Referat</strong> für<br />

Bildung und<br />

Sport<br />

Die Nutzung der Computer* ist freiwillig. Es ist nicht erforderlich, dass jede Schülerin bzw. jeder<br />

Schüler eines Kurses einen Computer nutzt. Auch bei Nutzung eines digitalen Mediums<br />

zur Erstellung einer Mitschrift muss jederzeit eine alternative Möglichkeit mitzuschreiben bereit<br />

gehalten werden.<br />

Die Schule zahlt weder einen Zuschuss noch stellt sie Computer außerhalb der Computerräume<br />

bereit.<br />

Allgemeines<br />

<strong>1.</strong> Während der Schulzeit und auf dem Schulgelände dürfen keine Dateien untereinander getauscht<br />

werden.<br />

2. Der Computer darf auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts nicht benutzt und<br />

muss ausgeschaltet werden.<br />

Nutzung im Unterricht<br />

<strong>1.</strong> Auf der Festplatte des Computers dürfen sich keine Dateien mit illegalem, jugendgefährdendem,<br />

beleidigendem, diskriminierendem oder rassistischem Inhalt befinden.<br />

2. Der Computer ist nur für unterrichtsrelevante Inhalte und zur Mitschrift bestimmt.<br />

3. Es wird keine Fremdbeschäftigung an den Computern geduldet.<br />

4. Auf dem Schulgelände ist der Ton auszuschalten.<br />

5. Von der Schule wird kein Internetzugang bereitgestellt, ebenso wenig darf ein anderer Internetzugang<br />

genutzt werden.<br />

6. Der Computer darf weder über das Netzteil betrieben noch in der Schule aufgeladen werden.<br />

7. Der Computer ist, während er nicht zur Mitschrift benötigt wird, unaufgefordert zu schließen.<br />

8. Bei Leistungserhebungen darf der Computer nicht genutzt werden.<br />

Haftung<br />

Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, Diebstahl und Schäden am Gerät.<br />

Widerrechtliche Nutzung<br />

26


Bei Zuwiderhandlung gegen die oben festgelegten Regeln darf das Gerät für eine bestimmte<br />

Zeit nicht mehr in der Schule genutzt werden.<br />

<strong>1.</strong> Verstoß – Sperre für zwei Wochen<br />

2. Verstoß – Sperre für den Rest der Schulzeit<br />

gez. W. Fladerer<br />

Schulleiter<br />

* Der Begriff „Computer“ wird als Überbegriff für Notebooks, Netbooks und Tablet-PCs verwendet.<br />

Anlage 7:<br />

Datum: 6.9.12<br />

Telefon 350301-0<br />

Telefax 350301-40<br />

Neue Unterrichts- und Pausenzeiten ab dem Schuljahr 12/13<br />

8.00 - 8.45 <strong>1.</strong> Stunde<br />

<strong>Referat</strong> für<br />

Bildung und Sport<br />

Städtisches<br />

<strong>Lion</strong>-<strong>Feuchtwanger</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

OStD Wolfgang Fladerer<br />

27


gez. Fladerer<br />

8.45 - 9.30 2. Stunde<br />

9.30 - 9.50 Pause<br />

9.50 -10.35 3. Stunde<br />

10.35 -1<strong>1.</strong>20 4. Stunde<br />

1<strong>1.</strong>20 -1<strong>1.</strong>35 Pause<br />

1<strong>1.</strong>35 -12.20 5. Stunde<br />

12.20 -13.05 6. Stunde /<br />

12.20 – 13.15 Mittagspause 6. Klassen<br />

12.20 – 13.30 Mittagspause 7. und 8. Klassen<br />

13.05 – 13.30 Mittagspause allgemein<br />

13.05 – 14.15 Mittagspause 5. Klassen<br />

13.30 – 14.15 7. Stunde<br />

14.15 – 15.00 8. Stunde<br />

15.00 – 15.45 9. Stunde<br />

15.45 – 16.30 10. Stunde<br />

16.30 – 17.15 1<strong>1.</strong> Stunde<br />

28

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