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GR Protokoll vom 27.01.2011

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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

aufgenommen in der 9. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwanenstadt am<br />

27. Jänner 2011 im Sitzungssaal des Rathauses.<br />

Beginn: 18.00 Uhr<br />

sind folgende Damen und Herren:<br />

A n w e s e n d<br />

Bürgermeister Konsulent Karl Staudinger als Vorsitzender<br />

Vbgm. Gerhard Igelsböck und Vbgm. Ing. Mag. Franz Hochreiner,<br />

Stadträte Dr. Rudolf Franzmayr, Ernst Schiermayr,<br />

Ursula Emrich und Karl Vesely<br />

Gemeinderäte Elke Marschallinger, Mag. Markus Fischer,<br />

Ing. Christian Schierl, Wolfgang Neuhuber, Veronika Lang,<br />

Helmut Dutzler, Alois Hüttner, Mag. Doris Staudinger,<br />

Martin Emrich, Simone Wachsmann (ab 18:39 Uhr),<br />

Dominik Oberhumer, Regina Pötscher, Hildegard Rauscher,<br />

Günther Pramendorfer<br />

Entschuldigt abwesend: <strong>GR</strong> Michael Dutzler<br />

<strong>GR</strong> Walter Pfeiffer<br />

<strong>GR</strong> Elfriede Hacker<br />

<strong>GR</strong> Mag. Eduard Kudernatsch<br />

Ersatzmitglieder: Matthias Jenner für verh. <strong>GR</strong> Michael Dutzler<br />

Alfred Binder für verh. <strong>GR</strong> Walter Pfeiffer<br />

Ernst Steiner für verh. <strong>GR</strong> Elfriede Hacker<br />

Karl Heinz Müller für verh. <strong>GR</strong> Mag. Eduard Kudernatsch<br />

Stadtamtsleiter Albert Berger<br />

Schriftführerin: Brigitte Huprich<br />

Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Gemeinderatsmitglieder und die Zuhörer, eröffnet die<br />

Sitzung und stellt fest, dass der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 OÖ<br />

GemO 1990) enthalten ist und der Gemeinderat von ihm unter Bekanntgabe der Tagesordnung ordnungsgemäß<br />

und zeitgerecht einberufen wurde. Die Sitzung war überdies öffentlich kundgemacht.<br />

Die Kundmachung hierüberliegt vor. Weiters stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat mit<br />

vorläufig 20 Mitgliedern (<strong>GR</strong> Simone Wachsmann kommt später) und 4 Ersatzmitgliedern zwar<br />

noch nicht vollzählig, aber beschlussfähig versammelt ist.<br />

Außerdem teilt der Vorsitzende mit, dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates<br />

<strong>vom</strong> 9. Dezember 2010 während der heutigen Sitzung zur Einsicht aufliegt. Diese Verhandlungsschrift<br />

gilt als genehmigt, wenn bis zum Schluss der heutigen Sitzung gegen die Abfassung<br />

derselben kein Einwand erhoben wird.


2<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

01. Voranschlag und Dienstpostenplan 2011<br />

BE: Bgm Konsulent Karl Staudinger<br />

02. Mittelfristiger Finanzplan 2011 bis 2014<br />

BE: Bgm Konsulent Karl Staudinger<br />

03. Finanzierungsplan für die Erweiterung und Generalsanierung der Hauptschule II und der<br />

Polytechnischen Schule (Passivhaus-Schule) – endgültiger Kostenrahmen<br />

BE: Bgm Konsulent Karl Staudinger<br />

04. Vergabe der Fischereirechte der Stadtgemeinde Schwanenstadt<br />

BE: Bgm Konsulent Karl Staudinger<br />

05. Vergabe des Erlebnisbad-Buffets<br />

BE: Bgm Konsulent Karl Staudinger<br />

06. Baubewilligung für einen Neu- und Zubau beim bestehenden Betriebsgebäude der Firma<br />

Hütthaler KG auf den Grundstücken Nr. 165, 166/1, 166/2, 167/1 und 168, jeweils KG<br />

Schwanenstadt; neuerliche Entscheidung aufgrund des Ersatzbescheides der Aufsichtsbehörde<br />

<strong>vom</strong> 27.07.2010<br />

BE: <strong>GR</strong> Mag. Markus Fischer<br />

07. Berufungen gegen die Erteilung der Baubewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses<br />

auf dem Grundstück Nr. 385/6, EZ 83, GB Schwanenstadt (Eigentümer Christiana<br />

und Johann Kaiserlehner)<br />

BE: <strong>GR</strong> Mag. Eduard Kudernatsch<br />

08. Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderungsplan 4.2 (Berger Badleithenweg)<br />

BE: Bgm. Kons. Karl Staudinger<br />

09. Bebauungsplan Nr. 10 „Südtiroler Straße“; Aufhebung<br />

BE: <strong>GR</strong> Mag. Markus Fischer<br />

10. Bebauungsplan Nr. 28 „Park- und Agersiedlung“; Änderungsplan 28.1 (Schachinger);<br />

Kenntnisnahme des Planentwurfes<br />

BE: <strong>GR</strong> Mag. Markus Fischer<br />

11. Verordnung betreffend die Widmung der Straßen zur Aufschließung des Siedlungsgebietes<br />

„Hinterfeld“ als öffentliches Gut und Festlegung der Straßenkategorie; Neufassung<br />

BE: <strong>GR</strong> Alois Hüttner<br />

12. Gewährung einer Subvention an den Radclub Schwanenstadt für die Radsportveranstaltungen<br />

2011<br />

BE: Bgm Konsulent Karl Staudinger<br />

13. Resolution betreffend den Austritt Österreichs aus EURATOM und die Gründung einer<br />

europäischen Gemeinschaft für Alternativenergien<br />

BE: StR Karl Vesely<br />

14. Allfälliges<br />

Vor Eingang auf die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass Punkt 7. - Berufungen<br />

gegen die Erteilung der Baubewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses<br />

auf dem Grundstück Nr. 385/6, EZ 83, GB Schwanenstadt (Eigentümer<br />

Christiana und Johann Kaiserlehner) von der heutigen Tagesordnung abgesetzt<br />

wird, weil der notwendige Bescheidentwurf und einige Stellungnahmen noch nicht eingelangt<br />

sind.


Voranschlag und Dienstpostenplan 2011<br />

Sachbearbeiterin: GB Birgit Michalke<br />

Der Vorsitzende führt aus:<br />

3<br />

1. P u n k t<br />

Der Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2011 lag in der Zeit <strong>vom</strong> 05.01.2011 bis<br />

20.01.2011 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Erinnerungen von Gemeindebürgern wurden<br />

nicht eingebracht. Der Voranschlag für das Finanzjahr 2011 sieht im ordentlichen Haushalt<br />

Einnahmen in Höhe von € 10,253.100,00 und Ausgaben in Höhe von € 10,546.600,00 vor und<br />

weist somit einen Abgang in Höhe von € 293.500,00 auf. Die Budgetierung, welche auf der<br />

Basis des Nachtragsvoranschlages für das Jahr 2010 erfolgte, konnte trotz Einhaltung der<br />

Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit nicht ausgeglichen vorgenommen<br />

werden. Haushaltsbelastende Änderungen bei den Budgetansätzen wurden nur im<br />

unbedingt und absolut erforderlichen Ausmaß vorgenommen.<br />

Im außerordentlichen Haushalt für das Finanzjahr 2011 werden insgesamt 20 Vorhaben geführt.<br />

Auf der Einnahmenseite sind € 4,391.000,00 und auf der Ausgabenseite € 4,861.600,00<br />

veranschlagt. Somit schließt der außerordentliche Haushalt mit einem Fehlbetrag von €<br />

470.600,00 ab.<br />

Die Voranschlagsbeträge für die Schulen, das Seniorenheim und die einzelnen Abteilungen der<br />

Gemeindeverwaltung wurden gemeinsam mit den zuständigen Abteilungsleitern und den<br />

Schuldirektoren erstellt. Mit den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wurde der Voranschlagsentwurf<br />

vor seiner Fertigstellung in einer Voranschlagsklausur abgehandelt.<br />

Bezüglich die Erläuterungen zu den Voranschlagsansätzen im ordentlichen und im außerordentlichen<br />

Haushalt, sowie dem Stand der Entwicklung der Haushaltswirtschaft wird auf den<br />

beiliegenden Vorbericht zum Voranschlag hingewiesen.<br />

Der Dienstpostenplan weist zum 01.12.2010 folgende Planstellen auf:<br />

1 Planstelle in Verwendungsgruppe B, Dienstklasse II-VII (GD 9)<br />

1 Planstelle in Verwendungsgruppe B, Dienstklasse II-VI N2-Laufbahn (GD 13)<br />

1 Planstelle in Verwendungsgruppe B, Dienstklasse II-VI N1-Laufbahn (GD 13)<br />

1 Planstelle in Verwendungsgruppe B, Dienstklasse II-VI (GD 14)<br />

2 Planstellen in Verwendungsgruppe C, Dienstklasse I-V (GD 16)<br />

1 Planstelle in Verwendungsgruppe C, Dienstklasse I-IV N2-Laufbahn (GD 17)<br />

2 Planstellen in Verwendungsgruppe C, Dienstklasse I-IV (GD 18)<br />

Planstellen Vertragsbedienstete Entlohnungsschema I 60 (derzeit 6 Planstellen unbesetzt)<br />

Planstellen Vertragsbedienstete Entlohnungsschema II 45 (derzeit 2 Planstellen unbesetzt)<br />

Der Finanz- und Vertragswesenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.01.2011 mit dem<br />

vorliegenden Voranschlag und dem Dienstpostenplan 2011 befasst, jedoch keinen Beschluss<br />

gefasst. Seitens des Stadtamtes ergehen daher folgende Anträge:


Antrag:<br />

4<br />

01. Der Gemeinderat möge den im Entwurf vorliegenden ordentlichen Voranschlag für das<br />

Finanzjahr 2011 mit Einnahmen von € 10,253.100,00 und Ausgaben von € 10,546.600,00<br />

(Abgang € 293.500,00) und den im Entwurf vorliegenden außerordentlichen Voranschlag<br />

für das Finanzjahr 2011 mit Einnahmen von € 4,391.000,00 und Ausgaben von<br />

€ 4,861.600,00 (Abgang € 470.600,00) beschließen.<br />

02. Der Gemeinderat möge beschließen, den Dienstpostenplan in der vorliegenden Form zu<br />

genehmigen.<br />

03. Der Gemeinderat möge beschließen, dass Schwanenstädter Veranstaltern bei Lustbarkeitsabgabeabrechnungen<br />

50 %, Veranstaltern aus den angrenzenden Gemeinden 25 % als Subvention<br />

vergütet werden. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen werden generell 100 % der<br />

errechneten Lustbarkeitsabgabe als Subvention nachgesehen.<br />

04. Der Gemeinderat möge beschließen, die Subvention für den ÖTB-TV Schwanenstadt 1870<br />

mit € 2.900,00 und für die Österreichische Turn- und Sportunion Schwanenstadt mit<br />

€ 12.000,00, sowie den Sportclub Schwanenstadt 08 mit € 14.800,00 festzusetzen. Darüber<br />

hinaus wird der <strong>vom</strong> Sportclub Schwanenstadt 08 benötigte Strom von der Stadtgemeinde<br />

Schwanenstadt direkt mit der Sport- und Freizeitanlagen GmbH abgerechnet. Die übrigen<br />

Vereinssubventionen mögen wie in der vorliegenden Liste angeführt gewährt werden.<br />

05. Der Gemeinderat möge beschließen, den Betriebsverlust der öffentlichen Erlebnissauna<br />

und der Kunsteisbahn, der der Stadtgemeinde Schwanenstadt durch die Vorlage des jährlichen<br />

Jahresabschlusses nachzuweisen ist, bis zur maximalen Höhe von € 25.000,00 (das ist<br />

die Gesamtsumme aus dem Betrieb der Kunsteisbahn und der Erlebnissauna) auszugleichen.<br />

Sollte sich aufgrund verschiedener Umstände (witterungsbedingte Umsatzeinbußen,<br />

Investitionen oder größere Reparaturen, etc.) ein höherer Abgang ergeben so ist über die<br />

Abdeckung dieses Abganges in der auf die Feststellung des Betriebsergebnisses folgenden<br />

Sitzung des Gemeinderates zu beraten und zu beschließen.<br />

06. Der Gemeinderat möge beschließen, den Betriebsverlust der Ballsporthalle aus dem Geschäftsjahr<br />

2010 in der der Stadtgemeinde Schwanenstadt durch die Vorlage der Jahresrechnung<br />

nachgewiesenen Höhe, nach Prüfung derselben durch den Prüfungsausschuss,<br />

auszugleichen.<br />

Wortmeldungen:<br />

StR Karl Vesely: Wir sind nun bereits das zweite Jahr Abgangsgemeinde. Bei Betrachtung des<br />

Annuitätendienstes muss festgestellt werden, dass dieser unseren Handlungsspielraum in Zukunft<br />

noch weiter einengen wird. Heuer zahlen wir letztmalig für Feuerwehr und Bauhof, im<br />

nächsten Jahr beginnen wir mit den Zahlungen für HS II und PTS. € 100.000,-- haben wir für<br />

Feuerwehr und Bauhof bisher bezahlt, heuer ist die Rate etwas geringer. Für die HS II werden<br />

wir dann € 180.000,-- zahlen. Was auffällt, ist: Immer, wenn eine Verpflichtung wegfällt, wie<br />

zB Pfadfinder- und ÖTB-Heim, kommt sofort was Neues nach, wie zB EDV-Anlage, Spielplatz<br />

Gmundner Straße, Schwimmbad-Rutsche, Sanierung des Pfarrsaals. So kann man sich<br />

natürlich nichts ersparen sondern hängt aufs Neue wieder jahrelang an einer Ratentilgung.<br />

Als Nächstes sind dann die Schulprojekte an der Reihe: Darlehensaufnahme für die Volksschulen<br />

400.000,--; HS I 2 Mio, wobei wir alle wissen, dass 2 Mio nicht ausreichen werden und wir<br />

eher 3 Mio benötigen werden. Zum Glück fällt die Stadtplatzgestaltung mit € 80.000,-- weg.


5<br />

Die Tendenz ist steigend. Im MFB sieht man, dass wir bis 2014 Abgangsgemeinde sein werden,<br />

auch 2015 wird sich das Bild nicht wesentlich ändern. Da wir aber keine typische Abgangsgemeinde<br />

sind und <strong>vom</strong> Land keine Zuschüsse für unsere Abgänge erhalten werden,<br />

müssen wir unsere Darlehen auch selber zurückzahlen. Daher stellt sich die Frage: Welchen<br />

Handlungsspielraum haben wir noch und wie setzen wir die vorhandenen knappen Mittel zielgerecht<br />

ein, um nicht nur zu verwalten und instand zu halten sondern um auch in Zukunft noch<br />

Akzente setzen zu können? Zum Beispiel würden die Jugendlichen einen Fußballplatz brauchen,<br />

aber das kostet natürlich Geld. Warum werden im Budget immer noch € 30.000,-- für den<br />

Sicherheitsdienst angesetzt, wenn wir 2009 nur € 17.000,-- gebraucht haben? Mit dieser Differenz<br />

könnte zB so ein Fußballplatz finanziert werden. Wenn wir für unsere Sparkassenanteile<br />

eine Dividende von 70.000,-- erhalten, sind das in 30 Jahren 2,1 Mio Euro. In diesen 30 Jahren<br />

werden wir aber weitaus mehr an Zinsen zahlen, als wir durch die Dividende einnehmen. Es<br />

geht um unsere Zukunft. Und es wird nötig sein, betreffend unsere finanzielle Situation ein<br />

ausführliches Gespräch zu führen.<br />

Bgm. Kons. Karl Staudinger: Das ist ganz richtig, die Annuitätendienste kommen dazu. Die<br />

Schwimmbadrutsche und der Kinderspielplatz Gmundner Straße wurden 2009 fertig gestellt,<br />

die Wasserversorgung musste in Auftrag gegeben werden. Wir wissen, dass wir zu unserem<br />

Abgang von € 293.000,-- einen Rest aus dem Jahr 2010 übernehmen werden, der derzeit noch<br />

nicht feststeht, sich aber sicherlich in einer Größenordnung von € 300.000,-- bewegen wird.<br />

Dh, wir werden Ende des Jahres 2011, wenn sich keine Verbesserung ergibt, wahrscheinlich<br />

einen Abgang von etwa € 550.000,-- bis 600.000,-- haben. Es wurde wirklich sparsamst kalkuliert.<br />

Natürlich können wir auch noch die Vereinssubventionen auf null stellen, ebenso alle<br />

Kultur- und Sporteinrichtungen und wir sperren alle Anlagen zu. Ob Schwanenstadt dann noch<br />

lebenswert ist? Ich glaube jedenfalls, dass wir das der Schwanenstädter Bevölkerung nicht zumuten<br />

können. Wir müssen gemeinsam versuchen, langsam wieder auf die Füße zu kommen.<br />

Wir dürfen auch die Einnahmenseite nicht aus den Augen verlieren. Wie sich gezeigt hat, sind<br />

die SHV-Anteile nicht mehr im bisherigen Umfang gestiegen sondern sogar etwas weniger<br />

geworden, der Krankenanstaltenbeitrag, den wir überhaupt nicht beeinflussen können, wird<br />

natürlich immer höher. Es muss auch versucht werden, die Pflegekosten etwas mehr in den<br />

Griff zu bekommen. Der Lohnanteil beträgt ein Prozent der gesamten Erhöhung. Alle anderen<br />

Positionen wurden maximal in der Höhe des Nachtragsvoranschlages aufgenommen. Jetzt<br />

kommen allerdings immer noch neue Sachen dazu. Die Option auf unechte Steuerbefreiung bei<br />

der Sportanlage verursacht eine Rückzahlung von € 30.000,-- an bereits konsumierter Vorsteuer.<br />

Wir müssen uns wirklich überlegen, wie es in Zukunft weitergehen soll, denn in den nächsten<br />

Jahren werden wir uns nicht aus dieser Schuldenfalle befreien können, wenn nicht eine einnahmenseitige<br />

Verbesserung erfolgt und die Ausgabenseite nicht langsam wieder in den Griff<br />

zu bekommen ist. Betreffend Sparkassenanteile dürfen wir nicht übersehen, dass wir innerhalb<br />

von 15 Jahren den Wert unseres Paketes verdoppelt haben. 3,5 Mio Euro haben wir angelegt<br />

und jetzt beträgt der Wert 6,8 Mio Euro. Irgendwann werden wir auch diesen Schritt in irgendeiner<br />

Form angehen müssen, aber derzeit wollen wir uns diese Anlage noch erhalten. Wenn wir<br />

übereinkommen, den Sicherheitsdienst nicht mehr in Anspruch zu nehmen, dann würden wir<br />

uns € 30.000,-- ersparen. Aber wenn es dafür sofort eine andere Verwendung gibt, dann ersparen<br />

wir uns natürlich nichts. Wer Fußball spielen will, soll zum Fußballverein gehen. Wir können<br />

nicht für jeden Privaten, der nicht zu einem Verein gehen will, einen eigenen Platz errichten.<br />

StR Karl Vesely: Ich möchte nur klarstellen, dass ich in meiner Wortmeldung nicht <strong>vom</strong> Zusperren<br />

geredet habe sondern lediglich davon, dass wir darüber nachdenken sollen, wie wir<br />

unsere knappen Gelder einsetzen, dabei aber noch Akzente für die Gemeinde setzen können.


6<br />

Vbgm. Gerhard Igelsböck: Dieses Minus tut jedem weh. Wir haben uns bei der Finanzklausur<br />

dafür entschieden, so gut wie möglich weiterzuschreiben. Die begonnenen Projekte müssen<br />

weitergeführt werden, gewachsene Strukturen können nicht einfach abgeschnitten werden. Ich<br />

bin sehr froh darüber, dass wir die Subventionen für unsere Vereine nicht kürzen müssen. Was<br />

uns besonders trifft, sind die ständig ansteigenden Kosten im Sozial-, Krankenanstalten- und<br />

Pflegebereich. Betreffend die Gestaltung des Budgets 2012 schlage ich vor, uns bereits vor der<br />

Erstellung des Nachtragsvoranschlages etwa im 3. Quartal 2011 und in Kenntnis der bis dahin<br />

ersichtlichen Zahlen gemeinsam darüber Gedanken zu machen. Da wir bei der Erstellung dieses<br />

Budgets dabei waren, werden wir ihm natürlich auch unsere Zustimmung geben.<br />

Vbgm. Ing. Mag. Franz Hochreiner: Ich glaube, dass uns allen hier der Ernst der Situation natürlich<br />

bewusst ist. Ein permanentes Controlling ist notwendig, was ohnehin sehr pflichtbewusst<br />

gemacht wird. Man darf auch nicht übersehen, dass in den letzten Jahren auch etwas geschaffen<br />

wurde. Wir freuen uns alle über die neue Schule, auch wenn wir wissen, dass sie nicht<br />

von vielen Schwanenstädtern besucht wird. Im Sinne der Jugend ist hier aber schon etwas Gutes<br />

geschaffen worden und wir haben auch einen Nutzen davon. Die Sparkassenanteile sind ein<br />

Polster, der uns vielleicht ein bisschen ruhiger schlafen lässt, und im Vergleich zu anderen Gemeinden<br />

haben wir diese Anlage noch als Sicherheit. Es ist sicher das ehrliche Bemühen von<br />

allen gegeben, das Budget schrittweise in Ordnung zu bringen und es muss auch Hilfe von<br />

übergeordneter Stelle kommen im Hinblick auf die großen Zahlungen wie Sozialhilfeverbandsumlage<br />

und Krankenanstaltenbeitrag. Permanentes Arbeiten, ständige Kontrolle zum<br />

Wohle der Gemeinschaft und aller Bewohner von Schwanenstadt ist notwendig. Die ÖVP-<br />

Fraktion wird dem Budget natürlich ihre Zustimmung erteilen.<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, die einzelnen Anträge in einem abzustimmen. Der Gemeinderat<br />

ist damit einverstanden.<br />

Beschluss:<br />

Die Anträge 01 bis 06 des Vorsitzenden werden durch Erheben der Hand mit 24 Stimmen einstimmig<br />

(<strong>GR</strong> Simone Wachsmann ist noch nicht anwesend) angenommen.<br />

Mittelfristiger Finanzplan 2011 bis 2014<br />

Sachbearbeiterin: GB Birgit Michalke<br />

Der Vorsitzende führt aus:<br />

2. P u n k t<br />

Gemäß § 16 OÖ Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung – OÖ. Gem HKRO,<br />

LGBl. Nr.: 69/2002 idgF, sind die Gemeinden verpflichtet, gemeinsam mit dem Voranschlag<br />

einen mittelfristigen Finanzplan für einen Zeitraum von vier Finanzjahren zu erstellen und dem<br />

Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der mittelfristige Finanzplan besteht aus dem<br />

mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan sowie dem mittelfristigen Investitionsplan. Der<br />

mittelfristige Einnahmen- und Ausgabenplan enthält alle voraussichtlichen voranschlagswirksamen<br />

Einnahmen und Ausgaben für jedes Finanzjahr der Planperiode. Der mittelfristige Investitionsplan<br />

enthält die Einnahmen und Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene<br />

Investitionsförderungen für jedes Finanzjahr der Planperiode.


7<br />

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschriften wurde ein mittelfristiger Finanzplan für die Jahre<br />

2011 bis 2014 erstellt, in dem die in dieser Planperiode zu erwartende und derzeit absehbare<br />

Einnahmen- und Ausgabenentwicklung berücksichtigt wurde. Alle personalaufwandsbezogenen<br />

Beträge wurden auf Basis der Ansätze des Finanzjahres 2011 mit einem jährlichen Anpassungsfaktor<br />

von 1 % erhöht. Die Postengruppen 4, 6 und zum Großteil auch die Postengruppe 7<br />

wurden ebenfalls um jährlich 1 % erhöht. Einzelne Voranschlagsansätze, deren Veränderung in<br />

der Planperiode absehbar war, wurden mit der zu erwartenden Höhe in den mittelfristigen Finanzplan<br />

aufgenommen. Die übrigen Voranschlagsansätze, mit Ausnahme des Annuitätendienstes,<br />

der mit den Ansätzen aus den Finanzierungsplänen veranschlagt wurde, werden in den<br />

Jahren 2012 bis 2014 unverändert fortgeschrieben. Die sich daraus ergebenden Jahreseinnahmen<br />

und Jahresausgaben stellen die Basis für die Voranschlagserstellungen der kommenden<br />

Jahre dar und sind in weiterer Folge der jeweiligen tatsächlichen Einnahmen- und Ausgabenentwicklungen<br />

anzupassen.<br />

Aufgrund dieser Entwicklung stellen sich die Maastricht-Ergebnisse für die von der Planperiode<br />

2011 bis 2014 umfassten Finanzjahre (siehe Seite 173) wie folgt dar:<br />

Finanzjahr 2011 - € 4.133.200,00<br />

Finanzjahr 2012 - € 539.700,00<br />

Finanzjahr 2013 - € 1.070.400,00<br />

Finanzjahr 2014 + € 506.500,00<br />

Der vorliegende mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2014 zeigt, dass im ordentlichen<br />

Haushalt auch in den nächsten Jahren Abgänge zu erwarten sind (2012 € 310.300,00;<br />

2013 € 271.700,00; und 2014 € 207.400,00).<br />

Diese Abgänge ergeben sich trotz der guten Prognosedaten für die einnahmenseitig veranschlagten<br />

Ertragsanteile und sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass aus derzeitiger<br />

Sicht die Transferzahlungen an den Sozialhilfeverband und das Land Oberösterreich für die<br />

Krankenanstalten auch in Zukunft noch wesentlich ansteigen.<br />

Des Weiteren wird der Annuitätendienst für die zur Abwicklung von außerordentlichen Vorhaben<br />

aufgenommenen und aufzunehmenden Darlehen das Budget des ordentlichen Haushaltes<br />

nicht nur in den nächsten Finanzjahren, sondern langfristig deutlich belasten.<br />

Das ausgewiesene Maastricht-Defizit in den Jahren 2011 bis 2014 wird sehr wesentlich durch<br />

veranschlagte Darlehensaufnahmen bei folgenden Vorhaben beeinflusst:<br />

Generalsanierung HS II und PTS € 4.100.000,00 (2011)<br />

Generalsanierung Seniorenheim € 1.450.000,00 (2012)<br />

Sanierung Rathaus € 330.000,00 (2013)<br />

Die Darlehenstilgung für die Generalsanierung der Hauptschule II und der Polytechnischen<br />

Schule (Passivhausschule) soll erst im Jahr 2012 beginnen, da Mitte bzw. Ende 2011 die Leasingfinanzierungen<br />

für den Feuerwehrhaus- und Bauhofneubau enden und dann diese Mittel für<br />

allgemeine Zwecke des Budgets zur Verfügung stehen.<br />

Die Wasser- und Kanalbenützungsgebühren wurden gemäß den Bestimmungen des Erlasses des<br />

Amtes der OÖ Landesregierung IKD(Gem)-511001/312-2010-Pra/Kai <strong>vom</strong> 15.11.2010 und un-


8<br />

ter Beachtung der Bestimmungen des § 15 Abs. 3 Zif. 4 FAG 2008 um 20 Cent über den Mindestgebühren<br />

des Landes Oberösterreich festgelegt. In den weiteren Jahren wurde eine angemessene<br />

prozentuelle Erhöhung vorgenommen. Alle übrigen Gebühren wurden laut Voranschlagserlass<br />

des Amtes der OÖ Landesregierung bzw. aufgrund der vorgenommenen Kalkulationen entsprechend<br />

angepasst.<br />

Trotz äußerst sparsamer Ausgabenbudgetierung beläuft sich der im Voranschlag 2011 im ordentlichen<br />

Haushalt ausgewiesene Abgang auf € 293.500,00. Aufgrund der ausgewiesenen und<br />

zu erwartenden Abgänge im ordentlichen Haushalt in den Jahren 2012 bis 2014 wird auch in den<br />

kommenden Jahren eine äußerst restriktive Ausgabenbudgetierung erforderlich sein.<br />

Außerordentliche Vorhaben können nur dann in Angriff genommen werden, wenn die aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigungen vorliegen und entsprechenden Landesförderungen gewährt werden.<br />

Der nun auf der Basis des Voranschlages 2011 erstellte mittelfristige Finanzplan für die<br />

Finanzjahre 2011 bis 2014 ist bei der Erstellung des neuen Voranschlages jährlich den tatsächlichen<br />

Summen anzupassen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge den im Entwurf vorliegenden mittelfristigen Finanzplan für den Zeitraum<br />

von 2011 bis 2014 vollinhaltlich beschließen.<br />

Wortmeldungen: keine<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand mit 24 Stimmen einstimmig (<strong>GR</strong><br />

Simone Wachsmann ist noch nicht anwesend) angenommen.<br />

<strong>GR</strong> Simone Wachsmann kommt um 18.39 Uhr.<br />

3. P u n k t<br />

Finanzierungsplan für die Erweiterung und Generalsanierung der Hauptschule II und der<br />

Polytechnischen Schule (Passivhaus-Schule) – endgültiger Kostenrahmen<br />

Sachbearbeiterin: GB Birgit Michalke<br />

Der Vorsitzende führt aus:<br />

Mit Erlass des Amtes der OÖ Landesregierung, GZ: IKD(Gem)-311405/446-2010-Sal, <strong>vom</strong><br />

22.11.2010, wurde ein Finanzierungsvorschlag betreffend die Generalsanierung und Erweiterung<br />

der Hauptschule II und der Polytechnischen Schule mit einem endgültig anerkannten Kostenrahmen<br />

von € 10,367.424,00 übermittelt.<br />

Seitens des Amtes der OÖ Landesregierung wird die Stadtgemeinde Schwanenstadt angehalten,<br />

die Kostenerhöhung vorerst mittels Darlehen zu finanzieren. Über eine etwaige Gewährung von<br />

weiteren Schulbauförderungsmitteln (Landeszuschüsse und Bedarfszuweisungsmittel) für die<br />

Kostenerhöhung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Gleichzeitig wird darauf hinge-


9<br />

wiesen, dass aus der gegenständlichen Erledigung keinerlei Ansprüche auf die Gewährung von<br />

Schulbauförderungsmitteln – weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch in einer bestimmten<br />

Höhe – abgeleitet werden können.<br />

Unter der Voraussetzung, dass der Gemeinderat den angeführten Finanzierungsplan beschließt,<br />

wird seitens des Amtes der OÖ Landesregierung gleichzeitig die Genehmigung gemäß § 86 OÖ<br />

GemO 1990 erteilt. Eine auszugswiese <strong>Protokoll</strong>abschrift über die entsprechende Gemeinderatssitzung<br />

ist vorzulegen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der seitens des Amtes der OÖ Landesregierung genehmigte<br />

Finanzierungsplan die inzwischen angefallenen Zwischenfinanzierungskosten nicht beinhaltet.<br />

In weiterer Folge wird dem Gemeinderat der vorliegende Finanzierungsvorschlag des Amtes der<br />

o.ö. Landesregierung <strong>vom</strong> 22.11.2010, GZ: IKD(Gem)-311405/446-2010-Sal vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

Der Finanz- und Vertragswesenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.01.2011 mit dieser<br />

Angelegenheit befasst, jedoch keinen Beschluss gefasst. Es ergeht daher seitens des Stadtamtes<br />

folgender Antrag:<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge den mit Erlass des Amtes der OÖ Landesregierung, Zl.: IKD(Gem)-<br />

311405/446-2010-Sal <strong>vom</strong> 22.11.2010, übermittelten Finanzierungsplan betreffend die Generalsanierung<br />

und Erweiterung der Hauptschule II und der Polytechnischen Schule mit der Abänderung<br />

beschließen, dass die im Jahr 2011 vorgesehene zusätzliche Darlehensaufnahme in Höhe<br />

von € 1,374.824 im Finanzierungsplan noch nicht definitiv fixiert wird, weshalb ein Abgang in<br />

selber Höhe ausgewiesen wird. Der gegenständliche Betrag soll bis zum Zeitpunkt der endgültigen<br />

Entscheidung über die Ausfinanzierung der Mehrkosten im Wege der Aufnahme eines Zwischenkredites<br />

vorfinanziert werden. Die gegenständliche Zwischenfinanzierung ist im Nachtragsvoranschlag<br />

2011 in einem separaten außerordentlichen Vorhaben der Postenklasse 900<br />

darzustellen.<br />

Wortmeldungen:<br />

Vbgm. Gerhard Igelsböck: Der ursprüngliche Anteil von rund 23 % war für uns in Ordnung. Die<br />

Schule ist dann teurer geworden, wir kamen aufgrund der Gegebenheiten von knappen 8 Mio<br />

Euro auf 10,3 Mio. Auch das war noch in Ordnung. Was nicht passt, ist, dass wir anstelle des<br />

ursprünglichen Betrages von 2,3 Mio Euro nun inklusive der Zinsen und der Anforderungen des<br />

Landes ein Darlehen von 4,3 Mio Euro aufnehmen müssten. Im Brief des Amtes der OÖ Landesregierung<br />

heißt es ua: „Wir weisen darauf hin, dass aus der gegenständlichen Erledigung keinerlei<br />

Ansprüche auf die Gewährung von Schulbauförderungsmitteln – weder zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt noch in einer bestimmten Höhe – abgeleitet werden können.“ Das heißt, wenn wir das<br />

heute beschließen, haben wir keinerlei Garantie, dass wir irgendwann noch irgendetwas bekommen.<br />

Wir weigern uns daher, das mitzubeschließen. Das Land soll seine Versprechungen einhalten.<br />

Bei der Eröffnung sind auch alle in der ersten Reihe gestanden und haben gejubelt. Und jetzt<br />

entscheidet der zuständige Beamte, dass wir die zugesagte Förderung nicht bekommen, weil er<br />

uns nicht gnädig gestimmt ist. So kann man mit uns nicht umgehen. Wir haben uns auch an unsere<br />

Versprechungen gehalten: Wir haben die Schule gebaut, obwohl lediglich 10 % der dortigen<br />

Schüler Schwanenstädter sind. Wir verlangen eine schriftliche Zusage des Landes, dass wir die<br />

bereits zugesagten Mittel auch erhalten. Über die Zinsen kann man dann diskutieren, obwohl


10<br />

diese richtigerweise von vornherein dazugerechnet werden müssten. Wir werden uns dagegen<br />

wehren. Und wir werden unsere Zustimmung nicht erteilen.<br />

StR Dr. Rudolf Franzmayr: Es handelt sich hier um eine Kostenüberschreitung von 25 %, das ist<br />

nicht in Ordnung. Die Gemeinde ist immer viel zu schnell mit allem einverstanden. Ist das überhaupt<br />

überprüft worden? Muss das wirklich alles die Gemeinde tragen? Wie ist es dazu gekommen?<br />

Wir können so etwas nicht immer hinnehmen. Das Land soll seine Versprechungen halten.<br />

Wir sind daher auch dagegen und werden unsere Zustimmung nicht erteilen.<br />

Bgm. Kons. Karl Staudinger: Beim seinerzeit genehmigten Finanzierungsplan über 7,8 Mio Euro<br />

ist man von einer normalen Sanierung in herkömmlicher Bauweise ausgegangen. Für die Sanierung<br />

in Passivhausstandard sind dann etwa 1,5 Mio Euro dazugekommen. Dann hat sich herausgestellt,<br />

dass nicht nur kleinere Reparaturen an den Estrichen nötig waren sondern in jedem Fall<br />

– ob Passivhaussanierung oder herkömmliche – der gesamte Estrich – also 2.600 m² - entfernt<br />

werden musste, was nirgends veranschlagt war. Ein Statiker wurde uns zugewiesen, der feststellte,<br />

dass die Schule nicht mehr betreten werden dürfe, bevor die statischen Maßnahmen nicht erledigt<br />

seien. Dies bedeutete zehn Tage Bauzeitverzögerung. Es mussten mehr als € 100.000,-- in<br />

statische Maßnahmen investiert werden. Auch die Herstellung der Außenanlagen und die Sanierung<br />

des Turnsaals, wofür nachträglich € 300.000,-- genehmigt wurden, waren ursprünglich<br />

nicht geplant. Wenn man das alles zusammenzählt, sind wir schon bei mehr als 2 Mio Euro.<br />

Dadurch ist die erhöhte Bausumme entstanden. Darüber hinaus hat es bis zur endgültigen Fertigstellung<br />

eine Indexanpassung von fast 30 % gegeben. Wenn wir den Finanzierungsplan nicht<br />

beschließen, dann bekommen wir auch die darin enthaltenen BZ-Mittel von € 200.000,-- nicht,<br />

welche dann zusätzlich zwischenfinanziert werden müssten. Den Landeszuschuss haben wir ja<br />

bereits erhalten. Insgesamt haben wir für 2010 € 400.000,-- als kleines Trostpflaster bereits zugesagt<br />

gehabt, € 200.000,-- haben wir 2010 aus Schulbaumitteln des Landes erhalten, weitere<br />

€ 200.000,-- wurden uns aus BZ-Mitteln zugesichert, die wir aber erst erhalten, wenn wir den<br />

beschlossenen Finanzierungsplan mit dem <strong>Protokoll</strong>auszug einsenden. Wenn wir das nicht tun,<br />

spart sich das Land 200.000,-- Euro. Im heutigen Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Landes<br />

habe ich meiner Sorge, dass, wenn wir diese Summe jetzt anerkennen, uns dann die Zwischenfinanzierungszinsen<br />

von € 400.000,-- nicht mehr anerkannt werden, Ausdruck verliehen. Der<br />

Sachbearbeiter meinte dazu, er könne mir diese Sorge nehmen, da dies sicher nicht der letzte<br />

Finanzierungsplan sei, den wir beschließen und es werde sicherlich noch einmal über alles Mögliche<br />

neu zu verhandeln sein. In diesem Finanzierungsplan wurde jedenfalls die Schlussrechnungssumme<br />

bereits akzeptiert. Die 400.000,-- Euro Zwischenfinanzierungszinsen sind nicht<br />

enthalten, diesbezüglich wird man versuchen müssen, neu zu verhandeln. Betreffend die unbedeckten<br />

Kosten von € 1,374.000,-- hat man uns bereits mündlich und schriftlich mitgeteilt, dass<br />

diesbezüglich in einer neuerlichen Verhandlung innerhalb eines nächsten Schulbaugesprächs zu<br />

entscheiden sein wird. Aber keiner kann im Vorhinein sagen, in welcher Höhe sich eventuelle<br />

Zuschüsse bewegen und in welchen Abschnitten sie ausbezahlt werden. Wenn wir das aber nicht<br />

anerkennen, ist natürlich alles in Schwebe, ist unsere gesamte Abrechnung nicht anerkannt. Wir<br />

können dann auch das Darlehen über rund 2,4 Mio Euro nicht aufnehmen, weil wir dann keine<br />

§ 86-Genehmigung dafür haben. Wenn wir den vorliegenden Finanzierungsplan jetzt beschließen,<br />

können wir zumindest einmal diese € 2,392.000,-- entsprechend dem schon früher genehmigten<br />

Finanzierungsplan aufnehmen.<br />

Wir können unsere Bedenken im Hinblick auf die Bauzinsen in der Zwischenfinanzierungsphase<br />

und die Gültigkeit des für das Gesamtprojekt genehmigten Zinssatzes auch für den neuen Rahmen<br />

allerdings in unseren Antrag hineinschreiben.<br />

AL Albert Berger: Dass die Gemeindevertretung nicht damit einverstanden ist, dass der Betrag<br />

von € 10,387.000,-- jetzt endgültig damit klargelegt ist, wird dadurch zum Ausdruck gebracht,


11<br />

dass wir in dem Finanzierungsplan die Bedeckung der Mehrkosten im Wege eines zusätzlichen<br />

Darlehens von € 1,374.824,-- gar nicht beschließen. Das steht im Finanzierungsplan ohnehin<br />

ganz anders drin. In unserem Antrag heißt es, dass diese Darlehensaufnahme in Höhe von<br />

€ 1,374.824,-- im Finanzierungsplan noch nicht definitiv fixiert wird, weshalb ein Abgang in<br />

selber Höhe ausgewiesen wird. Der gegenständliche Betrag soll bis zum Zeitpunkt der endgültigen<br />

Entscheidung über die Ausfinanzierung der Mehrkosten im Wege der Aufnahme eines Zwischenkredites<br />

vorfinanziert werden. Die gegenständliche Zwischenfinanzierung ist im Nachtragsvoranschlag<br />

2011 in einem separaten außerordentlichen Vorhaben des Unterabschnitts 900<br />

darzustellen.<br />

Dann kann man noch den Zusatz ergänzen, dass auch über die derzeit nicht anerkannten Zwischenfinanzierungskosten<br />

in Höhe von € 400.000,-- noch zu verhandeln ist, da die Gemeindevertretung<br />

auf dem Standpunkt steht, dass es sich auch dabei um Baukosten handelt.<br />

Den Finanzierungsplan nicht zu beschließen, bedeutet aber nicht, dass wir deswegen beim Land<br />

schneller vorwärts kämen. Schließlich sind wir es, die etwas <strong>vom</strong> Land wollen.<br />

Vbgm. Gerhard Igelsböck: Wir haben bereits einen Finanzierungsplan beschlossen. Wenn nun<br />

ein Beamter alles umstößt, müssen wir das noch lange nicht so machen.<br />

AL Albert Berger: Beim seinerzeitigen <strong>vom</strong> Gemeinderat beschlossenen Finanzierungsplan handelt<br />

es sich um unseren Vorschlag gegenüber dem Land, das Land bringt uns jetzt seinen Vorschlag,<br />

mit dem wir aber gemäß dem vorliegenden Antrag nicht einverstanden sind.<br />

Bgm. Kons. Karl Staudinger: Bei dieser Darlehensaufnahme von € 1,374.000,-- zur Zwischenfinanzierung<br />

für die Schule handelt es sich um eine buchhalterische Maßnahme. Damit ist das<br />

Vorhaben keinesfalls ausfinanziert, sondern wir haben dann eine offene Position.<br />

Die Zwischenfinanzierungkosten von rund € 400.000,-- sind noch gar nicht bewilligt, dafür können<br />

wir noch kein Darlehen aufnehmen. Wir können erst einmal den Betrag von € 2,392.000,--<br />

im außerordentlichen Vorhaben Hauptschule aufnehmen, im zweiten außerordentlichen Vorhaben<br />

können wir den Zwischenkredit aufnehmen. Erst dann können wir um die Genehmigung<br />

ansuchen, als dritten Schritt einen Kredit für die Zwischenfinanzierungskosten von € 400.000,--<br />

aufnehmen zu dürfen.<br />

StR Dr. Rudolf Franzmayr: Laut AL Berger genehmigen wir ohnehin das, was das Land uns<br />

vorgibt, nicht. Wozu genehmigen wir es dann?<br />

AL Albert Berger: Die Argumentation soll in diese Richtung nachvollziehbar sein, dass der Gemeinderat<br />

sehr wohl gewillt ist, sich den Ansichten des Landes bis zu einem gewissen Grad anzuschließen,<br />

damit die § 86-Genehmigung erteilt wird. Weil ja diese Genehmigung und damit<br />

auch die Genehmigung zur Aufnahme der Darlehen nur dann als erteilt gilt, wenn der Finanzierungsplan<br />

beschlossen ist. Das steht auf jedem Erlass hinten drauf. Wenn wir das nicht beschließen,<br />

haben wir auch keine Genehmigung für die Gesamtkosten und auch nicht für Darlehensauf-<br />

nahmen. Dass die Angelegenheit nicht endgültig abgeklärt ist, hat das Land selbst schriftlich<br />

festgestellt. Das haben wir auch im Finanzierungsplan so dargestellt, da wir diese zusätzlichen<br />

Kosten von € 1,374.000,-- gar nicht zur Bedeckung mit einem endgültigen Darlehen in den Finanzierungsplan<br />

hineinnehmen, sondern als Abgang ausweisen und vorübergehend mit einem<br />

Zwischenkredit finanzieren. Die Stadtgemeinde hat solche Zwischenkredite bis dato noch nicht<br />

gebraucht, weil man immer mit inneren Darlehen aus Rücklagen zwischenfinanziert hat. Da es<br />

keine Rücklagen mehr gibt, müssen wir auf das neue Mittel der Zwischenkredite zurückgreifen:<br />

eine ganz normale Darlehensaufnahme, um Landesmittel, die erst in folgenden Jahren kommen,<br />

über diesen Zeitraum bis zum Einlangen zwischenfinanzieren zu können. Das muss auch in einem<br />

außerordentlichen Vorhaben des Unterabschnitts 900 dargestellt werden. Da gibt es im


12<br />

Rechnungsabschluss beim eigentlichen Vorhaben den Abgang in Höhe von € 1,374.000,--, beim<br />

Vorhaben Zwischenkredit gibt es den Überschuss. Wenn die Mittel einlangen, werden beim<br />

Vorhaben selbst die Bedarfszuweisung und der Landeszuschuss vereinnahmt. Dadurch verringert<br />

sich der Abgang möglicherweise bis auf null. Beim Zwischenfinanzierungsvorhaben wird die<br />

außerordentliche Darlehenstilgung verbucht, damit ist dort der Überschuss auf null. So ist das<br />

dargestellt und auch dem Land gegenüber zum Ausdruck gebracht. Das Land muss uns diese<br />

Argumentation ohnehin erst genehmigen. Herr Salomon kann sich vorstellen, dass man das akzeptiert.<br />

Wenn wir den Finanzierungsplan gar nicht beschließen, dann haben wir gar nichts.<br />

Bgm. Kons. Karl Staudinger: Einem Telefonat am heutigen Tag mit Herrn Salomon war zu entnehmen:<br />

Zur Zeit können seitens des Landes keinerlei Aussagen betreffend Fördermittel gemacht<br />

werden, weil auch das Land kein Geld hat. Aber wir können davon ausgehen, dass wir für<br />

diese offenen Ausgaben mit Sicherheit noch einen Zuschuss erhalten werden. Darum werden wir<br />

kämpfen müssen. Wir müssen auch der Neuen Heimat irgendwann einmal Geld geben, da wir<br />

dort Zinsen zuzüglich Umsatzsteuer bezahlen.<br />

StR Karl Vesely: Es gehört klar hineingeschrieben, dass das Land, wenn es die Zusage gemacht<br />

hat, das Projekt mit 79 % zu fördern, nicht plötzlich die bereits zugesagten Zuschüsse wieder<br />

stoppen kann. Das ist ja für uns als Gemeinde nicht kalkulierbar. Wir gehen damit von einem<br />

bestimmten Eigenmittelanteil aus und plötzlich stehen wir vor einer Summe, die uns in anderen<br />

Bereichen wesentlich einschränkt, weil wir dadurch einen hohen Annuitätendienst zu leisten haben.<br />

Wie sollen Gemeinden ihre Budgets planen, wenn sie dann urplötzlich <strong>vom</strong> Land vor ganz<br />

andere Tatsachen gestellt werden?<br />

Bgm. Kons. Karl Staudinger: Tatsache ist, dass die Hauptschule II von 230 Schülern besucht<br />

wird, davon sind 25 Schwanenstädter Schüler. In der PTS sind es 95 Schüler, davon 14 Schüler<br />

aus Schwanenstadt. So kann es ja wohl nicht sein, dass wir uns bis über beide Ohren verschulden,<br />

damit 30 Kinder aus Schwanenstadt in die HS II bzw. PTS gehen können. Die Sanierung<br />

der Schule, in die unsere Schwanenstädter Kinder gehen, wird verschoben bis zum Sanktnimmerleinstag<br />

und die Schule fällt uns schon fast auf den Kopf. Aber wo kein Geld ist, kann man<br />

halt auch nichts bauen. Daher würde ich schon sehr stark für die <strong>vom</strong> Amtsleiter vorgetragene<br />

Variante mit den erwähnten Ergänzungen plädieren, damit wir zumindest diese jetzt vorliegende<br />

Bausumme zur Kenntnis nehmen, dann das Darlehen über € 2,392.000,-- aufnehmen und die<br />

ungedeckten Kosten bei der Hauptschule als außerordentliches Vorhaben mittels Darlehensaufnahme<br />

zwischenfinanzieren.<br />

Vbgm. Gerhard Igelsböck: Am 27.4.2010 erhielten wie die schriftliche Zusage von Landesrat<br />

Josef Stockinger betreffend die Kostenerhöhung auf rund 10,4 Mio. „Eine Ausfinanzierung kann<br />

nur im Rahmen des nächsten Schulbaugesprächs beschlossen werden, wobei du aus heutiger<br />

Sicht <strong>vom</strong> selben Förderprozentsatzschlüssel ausgehen kannst.“ Der Beamte schreibt dann im<br />

Nachhinein: „Wir weisen darauf hin, dass aus der gegenständlichen Erledigung keinerlei Ansprüche<br />

auf die Gewährung von Schulbauförderungsmittel, weder zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />

noch in einer bestimmten Höhe, abgeleitet werden können.“ Das geht nicht.<br />

StR Dr. Rudolf Franzmayr: Wir sind sozusagen der Willkür des Herrn Salomon ausgeliefert.<br />

Wozu beschließen wir dann überhaupt etwas?<br />

AL Albert Berger: Das hat mit Herrn Salomon gar nichts zu tun. Dieser kann mit Sicherheit in<br />

dieser Größenordnung keine Zahlungsmittel verteilen. Das macht der Referent. Und in diesem<br />

Fall nicht nur der Gemeindereferent, sondern es sind Schulbaugespräche nötig zwischen dem<br />

Gemeindereferenten und dem Bildungsreferenten. Herr Salomon schreibt nur nieder, was dort


13<br />

bei den Regierungsgesprächen herauskommt. Und den Satz, dass alles nur dann gilt, wenn die<br />

finanzielle Situation gesichert ist usw., kenne ich, seit ich solche Schreiben sehe, weil sich das<br />

Land nicht festnageln lässt.<br />

Vbgm. Ing. Mag. Franz Hochreiner: Es geht im Grunde um diese Mehrkosten und um die Verzinsung.<br />

Und wir sind letztendlich immer Bittsteller. Wir haben zwar einen Finanzierungsplan<br />

beschlossen, der aber <strong>vom</strong> Land so nicht akzeptiert wird. Ich bin überzeugt, dass es keinen Sinn<br />

hat, dagegen zu sein und alles abzulehnen, sondern wir müssen zum Ausdruck bringen, was uns<br />

wichtig ist. Und etwas zum Ausdruck bringen können wir als Kollegialorgan, indem wir einen<br />

Beschluss fassen, womöglich einheitlich.<br />

Es folgt eine weitere eingehende Diskussion, im Zuge derer der Antrag folgendermaßen ergänzt<br />

wird:<br />

Ergänzter Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge den mit Erlass des Amtes der OÖ Landesregierung, Zl.: IKD(Gem)-<br />

311405/446-2010-Sal <strong>vom</strong> 22.11.2010, übermittelten Finanzierungsplan betreffend die Generalsanierung<br />

und Erweiterung der Hauptschule II und der Polytechnischen Schule mit der Abänderung<br />

beschließen, dass die im Jahr 2011 vorgesehene zusätzliche Darlehensaufnahme in Höhe<br />

von € 1,374.824 im Finanzierungsplan noch nicht definitiv fixiert wird, weshalb ein Abgang in<br />

selber Höhe ausgewiesen wird. Der gegenständliche Betrag soll bis zum Zeitpunkt der endgültigen<br />

Entscheidung über die Ausfinanzierung der Mehrkosten im Wege der Aufnahme eines Zwischenkredites<br />

vorfinanziert werden. Die gegenständliche Zwischenfinanzierung ist im Nachtragsvoranschlag<br />

2011 in einem separaten außerordentlichen Vorhaben der Postenklasse 900<br />

darzustellen.<br />

Die gesamte Gemeindevertretung bringt mit diesem Beschluss die Forderung zum Ausdruck,<br />

dass auch bei der Ausfinanzierung der anerkannten Gesamtkosten der gleiche Förderungsprozentsatzschlüssel<br />

zur Anwendung zu gelangen hat, wie er ursprünglich genehmigt und von LR<br />

Stockinger aufgrund der Vorsprache des Bürgermeisters <strong>vom</strong> 27.4.2010 mit Schreiben LRSto-<br />

085555/103-2010-ZA/SP <strong>vom</strong> 27.4.2010 auch ergänzend schriftlich zugesagt wurde.<br />

Außerdem wird gefordert, dass auch die Zwischenfinanzierungkosten von rund € 400.000,-- als<br />

Baukosten anerkannt werden.<br />

Vbgm. Gerhard Igelsböck: Wir werden dem ergänzten Antrag nun doch zustimmen. Wir wollen<br />

dem Beschluss auch entsprechendes Gewicht geben und ich hoffe daher auf einen einstimmigen<br />

Beschluss. Zwar habe ich immer noch Bauchweh, weil ich ihnen einfach nicht traue. Man hat<br />

uns in ein Projekt hineingeschickt, mit Zusagen, die jetzt, wo es um`s Zahlen geht, nicht eingehalten<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.


14<br />

4. P u n k t<br />

Vergabe der Fischereirechte der Stadtgemeinde Schwanenstadt<br />

Sachbearbeiterin: GB Andrea Schöffauer<br />

Vbgm. Gerhard Igelsböck erklärt seine Befangenheit und nimmt an der Beratung und Abstimmung<br />

nicht teil.<br />

Der Vorsitzende führt aus:<br />

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses <strong>vom</strong> 29.04.2005 wurden die Fischereirechte der<br />

Stadtgemeinde Schwanenstadt für die Dauer <strong>vom</strong> 1.5.2005 bis 30.4.2011 wie folgt verpachtet:<br />

a) im Schwanbach<br />

von der Bundesstraßenbrücke in der Salzburger Straße bis zur Gefällestufe nächst der<br />

evangelischen Kirche (300 m lang)<br />

Siegfried Hager, Krankenhausstraße 3, 4690 Schwanenstadt<br />

und von der Gefällestufe nächst der evangelischen Kirche bis zur Einmündung in die<br />

Brunnlaah (Lahn) (1.070 m lang)<br />

Josef Vogl, 4690 Rüstorf 136<br />

b) in der Brunnlaah (Lahn)<br />

von der Brücke der Bozener Straße (Kreuzung Bozener Straße – Eglsee) bis zur Gemeindegrenze<br />

Schlatt<br />

Rupert Neubacher, Parkstraße 23, 4690 Schwanenstadt (Herr Neubacher hat den Pachtvertrag<br />

vorzeitig beendet, was mit Schreiben <strong>vom</strong> 18.10.2010 zur Kenntnis genommen wurde).<br />

c) im Stadtteich<br />

Erwin Steinkogler, Mitterhoferstraße 1, 4690 Schwanenstadt<br />

Mit Kundmachung <strong>vom</strong> 26.11.2010 wurde die Verpachtung der Fischereirechte der Stadtgemeinde<br />

Schwanenstadt für die oben angeführten Bäche bzw. für den Stadtteich mit Wirkung<br />

<strong>vom</strong> 1.5.2011 befristet auf die Dauer von sechs Jahren ausgeschrieben. Abgabefrist für Angebote<br />

war bis zum 20.12.2010. Folgende Angebote sind eingelangt:<br />

a) im Schwanbach<br />

von der Bundesstraßenbrücke in der Salzburger Straße bis zur Gefällestufe nächst der<br />

evangelischen Kirche (300 m lang)<br />

Siegfried Hager, Krankenausstraße 3, Angebot € 100,--/Jahr (bisheriger Pächter)


15<br />

und von der Gefällestufe nächst der evangelischen Kirche bis zur Einmündung in die<br />

Brunnlaah (Lahn) (1.070 m lang)<br />

Pächtergemeinschaft Halsegger und Igelsböck, Gmundner Straße 20, Angebot € 300,--<br />

/Jahr. Dieses Angebot wurde auf € 350,-- erhöht (Gesamtbetrag zum Zeitpunkt der Verpachtung<br />

während der laufenden Pachtperiode)<br />

b) in der Brunnlaah (Lahn)<br />

von der Brücke der Bozener Straße (Kreuzung Bozener Straße – Eglsee) bis zur Gemeindegrenze<br />

Schlatt<br />

Pächtergemeinschaft Halsegger und Igelsböck, Gmundner Straße 20, im Angebot Schwanbach<br />

enthalten<br />

c) im Stadtteich<br />

Erwin Steinkogler, Mitterhoferstraße 1/3 Angebot € 500,--/Jahr (bisheriger Pächter)<br />

Der Finanz- und Vertragswesenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 4.1.2011 mit dieser<br />

Angelegenheit befasst, jedoch keinen Beschluss betreffend die Vergabe der Fischereirechte<br />

gefasst, da eine Beratung in den Fraktionen erfolgen soll.<br />

In weiterer Folge werden dem Gemeinderat die im Entwurf vorliegenden Fischereipachtverträge<br />

mit Herrn Siegfried Hager, der Pächtergemeinschaft Halsegger und Igelsböck sowie mit<br />

Herrn Erwin Steinkogler vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

Da in der Sitzung des Finanz- und Vertragswesenausschusses keine Beschlussfassung erfolgt<br />

ist, ergeht seitens des Stadtamtes folgender<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die im Entwurf vorliegenden Fischereipachtverträge vollinhaltlich<br />

beschließen.<br />

Wortmeldungen: keine<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand mit 24 Stimmen einstimmig (Vbgm.<br />

Gerhard Igelsböck stimmt nicht mit) angenommen.<br />

Vergabe des Erlebnisbad-Buffets<br />

Sachbearbeiterin: GB Andrea Schöffauer<br />

Der Vorsitzende führt aus:<br />

5. P u n k t<br />

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses <strong>vom</strong> 17.2.2006 wurde das Buffet im Erlebnisbad der<br />

Stadtgemeinde Schwanenstadt während den Badesaisonen 2006 bis 2010 an die Pension


16<br />

„Zum Bäckerbrunnen“, vertreten durch Franz Eitzinger, Badgasse 6, 4800 Attnang-Puchheim,<br />

verpachtet. Mit Kundmachung <strong>vom</strong> 30.11.2010 wurde die Verpachtung des Buffets ab der<br />

Badesaison 2011 bis zum Ende der Badesaison 2015 ausgeschrieben. Angebotsende war der<br />

20.12.2010. Die Ausschreibung umfasste folgende Bedingungen:<br />

1. Die Betriebszeiten des Buffets sind an die Öffnungszeiten des Erlebnisbades gebunden.<br />

Während der Öffnungszeiten des Erlebnisbades besteht unabhängig von der Gästezahl die<br />

Pflicht, das Buffet offen zu halten.<br />

2. Das Mindestgebot für den Pachtschilling hat € 2.400,-- zuzüglich Umsatzsteuer pro Badesaison<br />

zu betragen.<br />

3. Der vereinbarte Netto-Pachtschilling erhöht bzw. reduziert sich in jenem prozentuellen<br />

Ausmaß als sich die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern pro Badesaison ändern, wobei als<br />

Basis für die Berechnung der Jahresdurchschnitt der Einnahmen aus Eintrittsgeldern aus<br />

den Badesaisonen 2006 bis 2010, d.s. € 23.239,--, herangezogen wird. Eine sich daraus allenfalls<br />

ergebende Reduzierung des Pachtschillings erfolgt nur bis zu einem Netto-Pachtschilling<br />

von € 2.000,--.<br />

4. Zum Pachtschilling werden die anfallenden Betriebs- und Versicherungskosten hinzugerechnet<br />

bzw. über eigene Zähler abgerechnet.<br />

5. Der/Die Pächter/in muss über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen.<br />

6. Aufgrund bestehender Lieferverträge besteht die Verpflichtung zur Ausschank von Stiegl-<br />

Bier und zum Bezug von alkoholfreien Getränken bei der Rudolf Wagner KG, Gmunden.<br />

7. Dem Angebot ist eine Preisliste über die 30 wichtigsten Getränke- und Speisenpreise anzuschließen.<br />

Die Stadtgemeinde Schwanenstadt behält sich ein Mitspracherecht bei der Gestaltung<br />

der Verkaufspreise vor.<br />

Während der Angebotsfrist wurde <strong>vom</strong> Hotel „Zum Bäckerbrunnen“, Badgasse 6, 4800 Attnang-Puchheim,<br />

ein Angebot mit einem Pachtangebot von € 2.680,-- abgegeben.<br />

Außerhalb der Angebotsfrist ist am 23.12.2010 noch von der Firma Goricia Hüthmair, Handelsagentur,<br />

Dietlsiedlung 37, 4844 Regau, eine Bewerbung für die Pachtung des Buffets eingelangt,<br />

wobei Frau Hüthmair über die Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe verfügt. Das<br />

Schreiben hat jedoch kein Pachtangebot enthalten. Bei einer telefonischen Rückfrage am<br />

3.1.2011 hat Frau Hüthmair mitgeteilt, dass sie ihre Bewerbung zurückzieht, da eine Pachtung<br />

für sie aus finanzieller Sicht nicht interessant ist.<br />

Es liegt daher nur das Pachtangebot des Hotels „Zum Bäckerbrunnen“ vor. Von der örtlichen<br />

Gastronomie, die mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.11.2010 direkt zur Angebotslegung eingeladen wurde,<br />

wurden keine Angebote abgegeben. Auf das Inserat in den Vöcklabrucker Tips sind ebenfalls<br />

keine weiteren Angebote eingelangt.<br />

Da es während der Führung des Buffets durch die Pension „Zum Bäckerbrunnen“ insbesondere<br />

laut Angaben des Bademeisters nicht immer eine zufriedenstellende Leistung gegeben hat,<br />

das Hotel „Zum Bäckerbrunnen“ aber der einzige Anbieter ist und eine neuerliche Ausschreibung<br />

der Verpachtung des Buffets kaum Aussicht auf Erfolg haben würde, könnte bei einer<br />

allfälligen Vergabe des Buffets an die Pension „Zum Bäckerbrunnen“ überlegt werden, ob die<br />

Verpachtung nicht auf die Dauer von fünf Badesaisonen, so wie dies in der Ausschreibung<br />

enthalten war, sondern auf einen kürzeren Zeitraum erfolgen sollte.<br />

Der Finanz- und Vertragswesenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 4.1.2011 mit dieser<br />

Angelegenheit befasst und dem Gemeinderat die Vergabe der Verpachtung an das Hotel<br />

„Zum Bäckerbrunnen“ empfohlen, wobei Herr Eitzinger zu fragen war, ob er auch mit einer


17<br />

Vertragsdauer von drei Jahren einverstanden wäre. Herr Eitzinger hat am 5.1.2011 erklärt,<br />

dass er mit einer Pachtvertragsdauer von drei Jahren einverstanden ist. Nach dem bisherigen<br />

Pachtvertrag wurde ein neuer Pachtvertrag ausgearbeitet.<br />

In weiterer Folge wird dem Gemeinderat der im Entwurf vorliegende Pachtvertrag vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis gebracht.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge den im Entwurf vorliegenden Pachtvertrag vollinhaltlich beschließen.<br />

Wortmeldungen: keine<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

6. P u n k t<br />

Baubewilligung für einen Neu- und Zubau beim bestehenden Betriebsgebäude der Firma<br />

Hütthaler KG auf den Grundstücken Nr. 165, 166/1, 166/2, 167/1 und 168, jeweils KG<br />

Schwanenstadt; neuerliche Entscheidung aufgrund des Ersatzbescheides der Aufsichtsbehörde<br />

<strong>vom</strong> 27.07.2010<br />

Sachbearbeiter: GB Reinhold Schiemer<br />

Der Vorsitzende erklärt seine Befangenheit als Baubehörde erster Instanz und übergibt den Vorsitz<br />

an Vbgm. Ing. Mag. Franz Hochreiner.<br />

Der Berichterstatter <strong>GR</strong> Mag. Markus Fischer führt aus:<br />

Mit Bescheid der Direktion Inneres und Kommunales des Amtes der Oö. Landesregierung<br />

<strong>vom</strong> 29. Juli 2010, GZ: IKD(BauR)-01390/135-2010-Um/Vi, wurde der Baubewilligungsbescheid<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwanenstadt <strong>vom</strong> 28.6.2007 für einen Neu-<br />

und Zubau beim bestehenden Betriebsgebäude der Firma Hütthaler KG auf den Grundstücken<br />

Nr. 165, 166/1, 166/2, 167/1 und 168, jeweils KG Schwanenstadt aufgehoben. Die Aufhebung<br />

ist mit der Aufhebung der Flächenwidmungsplanänderung 3.8 und des Bebauungsplanes Nr.<br />

29 durch den Verwaltungsgerichtshof begründet.<br />

Am 24.6.2010 hat der Gemeinderat den Flächenwidmungsplan Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept<br />

Nr. 2 beschlossen. Beide Pläne sind rechtskräftig. Hinsichtlich des aufgehobenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 29 wurde <strong>vom</strong> Gemeinderat einerseits in seiner Sitzung am<br />

30.9.2010 für den Bereich Linzer Straße Nordwest das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 31<br />

eröffnet und in der Sitzung am 4.11.2010 ein Neuplanungsgebiet für den Bereich des künftigen<br />

Bebauungsplanes Nr. 31 verordnet. Die Verordnung des Neuplanungsgebietes ist ebenfalls<br />

rechtskräftig.<br />

Somit sind die Basiserfordernisse für die neuerliche Entscheidung aufgrund des Ersatzbescheides<br />

der Aufsichtsbehörde <strong>vom</strong> 29.07.2010 gegeben. Im Verfahren zur Erledigung der


18<br />

gegenständlichen Angelegenheit wurde den Einspruchswerbern Gelegenheit zur Abgabe einer<br />

Stellungnahme eingeräumt. Folgende Stellungnahmen sind fristgerecht eingelangt:<br />

Dr. Daniel Bräunlich Rechtsanwalt GmbH, Mozartplatz 4, 5020 Salzburg, für Gerda Breitenthaler<br />

<strong>vom</strong> 28.12.2010 und<br />

Dr. Georg Lehner, Südtiroler Straße 12 a, 4600 Wels für Eleonore und Ferdinand Höflich<br />

<strong>vom</strong> 13.1.2011.<br />

Beide Stellungnahmen liegen dem gegenständlichen Akt im Original bei und werden dem<br />

Gemeinderat sodann vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

Zur Bescheiderstellung wurde um Rechtsbeistand des Oberösterreichischen Gemeindebundes<br />

ersucht. Von der dort zuständigen Juristin wurde der dem gegenständlichen Akt beiliegende<br />

Bescheidentwurf ausgearbeitet, der dem Gemeinderat in weiterer Folge vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis gebracht wird. Der Bescheidentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil der Verhandlungsschrift<br />

über die heutige Sitzung des Gemeinderates.<br />

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.1.2011 die Angelegenheit beraten und sich<br />

einstimmig dahingehend geäußert, dass <strong>vom</strong> Gemeinderat auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen<br />

die Baubewilligung für das im Bericht angeführte Vorhaben zu beschließen und das<br />

Projekt somit zu genehmigen ist.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge den im Entwurf vorliegenden Bescheid vollinhaltlich beschließen.<br />

Wortmeldungen: keine<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Berichterstatters wird durch Erheben der Hand mit 24 Stimmen einstimmig<br />

(Bgm. Kons. Karl Staudinger stimmt nicht mit) angenommen.<br />

Vbgm. Ing. Mag. Franz Hochreiner übergibt den Vorsitz wieder an Bgm. Kons. Karl Staudinger.<br />

7. P u n k t<br />

Berufungen gegen die Erteilung der Baubewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses<br />

auf dem Grundstück Nr. 385/6, EZ 83, GB Schwanenstadt (Eigentümer Christiana<br />

und Johann Kaiserlehner)<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.


19<br />

8. P u n k t<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderungsplan 4.2 (Berger Badleithenweg)<br />

Sachbearbeiter: GB Reinhold Schiemer<br />

<strong>GR</strong> Mag. Markus Fischer als Stellvertreter des verhinderten Berichterstatters <strong>GR</strong> Michael Dutzler<br />

erklärt seine Befangenheit als Ersteller des gegenständlichen Flächenwidmungsplanes und<br />

übergibt die Berichterstattung an den Vorsitzenden.<br />

Der Vorsitzende führt aus:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.9.2010 haben die Ehegatten Ing. Günter und Siegrid Berger, Badleithenweg<br />

8 um den Verkauf und die Umwidmung eines Grundstückteiles aus dem Areal des<br />

Sparkassenparks angesucht.<br />

In der Sitzung des Gemeinderates am 30.9.2010 wurden der Grundverkauf und die Einleitung<br />

des Verfahrens zur Flächenwidmungsplanänderung beschlossen.<br />

Im Verfahren sind Stellungnahmen der Energie AG, der OÖ. Ferngas AG und des Amtes der<br />

oö. Landesregierung – Abteilung örtl. Raumplanung sowie <strong>vom</strong> Regionsbeauftragten für Natur-<br />

und Landschaftsschutz eingelangt. Alle Stellungnahmen sind positiv.<br />

Der Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.1.2011 einstimmig beschlossen,<br />

dem Gemeinderat zu empfehlen, den Flächenwidmungsplan Nr. 14; Änderungsplan 4.2 (Berger<br />

Badleithenweg) in der vorliegenden Form zu beschließen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge den vorliegenden Flächenwidmungsplan Nr. 14; Änderungsplan 4.2<br />

(Berger Badleithenweg) beschließen.<br />

Wortmeldungen: keine<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand mit 24 Stimmen einstimmig (<strong>GR</strong><br />

Mag. Markus Fischer stimmt nicht mit) angenommen.<br />

9. P u n k t<br />

Bebauungsplan Nr. 10 „Südtiroler Straße“; Aufhebung<br />

Sachbearbeiter: GB Reinhold Schiemer<br />

Der Berichterstatter <strong>GR</strong> Mag. Markus Fischer führt aus:<br />

Die Ehegatten Dr. Michaela und Mag. Karl Schönbichler-Meßner, 4040 Linz, Hagenstraße 26,<br />

sind Eigentümer des Grundstückes Nr. 439/11 an der Südtiroler Straße und beabsichtigen, dort


20<br />

ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten. Es handelt sich um das Grundstück zwischen<br />

dem geschotterten Parkplatz an der Kaufinger Straße und der Liegenschaft Dr. Krenmayr.<br />

Mit Antrag <strong>vom</strong> 4.10.2010 ersuchen die Ehegatten Schönbichler-Meßner um Aufhebung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 10 „Südtiroler Straße“, weil aufgrund dieses Bebauungsplanes zwingende<br />

Dachformen vorgegeben sind und der Neubau in der geplanten Form daher nicht möglich wäre.<br />

Der Gemeinderat hat die gegenständliche Angelegenheit bereits in der Sitzung am 4. November<br />

2010 beraten und einstimmig beschlossen das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />

10 „Südtiroler Straße“ einzuleiten. Aus der Diskussion ging hervor, dass sich der Raumplanungsausschuss<br />

in seiner nächsten Sitzung mit der Art der Änderung befassen soll.<br />

In der Sitzung am 30.11.2010 hat der Raumplanungsausschuss einstimmig beschlossen, das Verfahren<br />

in Richtung Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 weiter zu führen. Eine Aufhebung<br />

mit gleichzeitiger Neuschaffung eines Bebauungsplanes für ein größeres Gebiet wird aus Kostengründen<br />

und mit der Begründung, dass Bebauungspläne für derartige Siedlungen nicht mehr<br />

zeitgemäß sind, abgelehnt.<br />

Die Befürchtungen, dass aufgrund der Bauordnung in diesem Gebiet dann mehrgeschossige Bauten<br />

möglich werden, können damit entkräftet werden, dass aufgrund der Grundstücksgrößen derartige<br />

Bauten keinen Platz finden.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 21.12.2010 wurden alle Betroffenen informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme<br />

bis 14.1.2011 eingeladen. Stellungnahmen bzw. Einwendungen der Betroffenen sind<br />

jedoch nicht eingelangt.<br />

Der Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 18.1.2011 noch einmal darüber beraten<br />

und neuerlich einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die ersatzlose Aufhebung des Bebauungsplanes<br />

zu empfehlen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, den Bebauungsplan Nr. 10 „Südtiroler Straße“ ersatzlos<br />

aufzuheben.<br />

Wortmeldungen: keine<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Berichterstatters wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

10. P u n k t<br />

Bebauungsplan Nr. 28 „Park- und Agersiedlung“; Änderungsplan 28.1 (Schachinger+<br />

Marschallinger); Kenntnisnahme des Planentwurfes<br />

Sachbearbeiter: GB Reinhold Schiemer<br />

<strong>GR</strong> Elke Marschallinger erklärt ihre Befangenheit.<br />

Der Berichterstatter <strong>GR</strong> Mag. Markus Fischer führt aus:


21<br />

Herr Walter Schachinger, Schwanenstadt, Parkstraße 5, hat um Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 28 „Park- u. Agersiedlung“ ersucht. Er plant einen nordseitigen Wohnhauszubau,<br />

welcher aufgrund der engbemessenen Baufluchtlinien nicht möglich ist.<br />

In der Sitzung des Raumplanungsausschusses <strong>vom</strong> 18.1.2011 ist aufgefallen, dass das unmittelbare<br />

Nachbargrundstück Nr. 849/34 von Frau Elke Marschallinger, Parkstraße 4, eine ebenso<br />

beengte Baufluchtlinie aufweist, daher wurde angedacht, auch diese auszuweiten. Frau<br />

Marschallinger hat einen Zubau im Einreichstadium und es hat sich herausgestellt, dass die<br />

Baufluchtlinie ebenfalls erweitert werden muss.<br />

Interessensabwägung:<br />

Die Baufluchtlinie auf den Grundstücken Nr. 849/33 und 849/34 ist im Verhältnis zur Grundstücksgröße<br />

relativ klein bemessen und soll um 6,0 m nach Norden ausgedehnt werden.<br />

Es besteht kein öffentliches Interesse, aber aufgrund der Grundstücksgröße können<br />

Wohnauserweiterung ermöglicht werden.<br />

Der Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.1.2011 darüber beraten und einstimmig<br />

beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, den vorliegenden Planentwurf zur<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 28 „Park- und<br />

Agersiedlung“, Änderungsplan Nr. 28.1 gemäß § 33 (2) Oö. ROG zur Kenntnis nehmen.<br />

Wortmeldungen: keine<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Berichterstatters wird durch Erheben der Hand mit 24 Stimmen einstimmig (<strong>GR</strong><br />

Elke Marschallinger stimmt nicht mit) angenommen.<br />

11. P u n k t<br />

Verordnung betreffend die Widmung der Straßen zur Aufschließung des Siedlungsgebietes<br />

„Hinterfeld“ als öffentliches Gut und Festlegung der Straßenkategorie; Neufassung<br />

Sachbearbeiter: GB Andrea Schöffauer<br />

Der Berichterstatter <strong>GR</strong> Alois Hüttner führt aus:<br />

Mit Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwanenstadt <strong>vom</strong> 25.6.2009 wurden<br />

die Aufschließungsstraßen im Siedlungsgebiet „Hinterfeld“ als öffentliches Gut gewidmet<br />

und in die Straßenkategorie Gemeindestraße eingereiht. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten<br />

neuen Parzellierung in Teilbereichen des Siedlungsgebietes „Hinterfeld“ ist nun beabsichtigt,<br />

die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwanenstadt <strong>vom</strong><br />

25.6.2009 vollinhaltlich aufzuheben und die Widmung und Einreihung neu zu verordnen.


22<br />

Gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. wurde daher der Planentwurf 1 <strong>vom</strong><br />

7.6.2010 in der Fassung der Ergänzung <strong>vom</strong> 15.6.2010 des Vermessungsbüros Dipl.Ing. Herbert<br />

Ahrer, Vöcklabruck, GZ 18833, <strong>vom</strong> 15.6.2010 durch vier Wochen, das war <strong>vom</strong><br />

29.11.2010 bis 27.12.2010 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Einwendungen wurden nicht<br />

erhoben.<br />

Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.1.2011 mit dieser Angelegenheit befasst<br />

und dem Gemeinderat einstimmig die Beschlussfassung der im Entwurf vorliegenden<br />

Verordnung betreffend die Widmung der Aufschließungsstraßen des Siedlungsgebietes „Hinterfeld“<br />

als öffentliches Gut, die Festlegung der Straßenkategorie „Gemeindestraße“ und die<br />

Aufhebung der Verordnung <strong>vom</strong> 25.6.2009 empfohlen.<br />

In weiterer Folge wird dem Gemeinderat die im Entwurf vorliegende Verordnung vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis gebracht.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge die im Entwurf vorliegende Verordnung vollinhaltlich beschließen.<br />

Wortmeldungen: keine<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Berichterstatters wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

12. P u n k t<br />

Gewährung einer Subvention an den Radclub Schwanenstadt für die Radsportveranstaltungen<br />

2011<br />

Sachbearbeiter: GB Franz Gattinger<br />

Der Vorsitzende führt aus:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.11.2010 hat der Radclub Schwanenstadt mitgeteilt, dass für 09. April 2011<br />

mit Start und Ziel bei der Hauptschule II, Mühlfeldstraße, ein 12 km langes internationales Radeinzelzeitfahren<br />

(RoadBIKE-Opening) und <strong>vom</strong> 18. bis 19. Juni 2011 mit Start und Ziel am Stadtplatz<br />

die X-treme-Masters in Form eines Bergzeitfahrens (Schwanenstadt – Wolfsegg) sowie am<br />

19. Juni 2011 ein 12-Stunden/6-Stunden-Radmarathon (Streckenführung wie 2010 mit Einbeziehung<br />

des Stadtplatzes) vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang wird um Budgetierung und<br />

Berücksichtigung einer Sportsubvention in Höhe von € 5.000,-- ersucht. Gleichzeitig wird im<br />

Hinblick auf den erhöhten Sicherheitsaufwand durch Einbeziehung des Zentrums von Schwanenstadt<br />

um Unterstützung bei den Absicherungskosten gebeten.<br />

Im Hinblick darauf, dass die erste Veranstaltung bereits am 09. April 2011 stattfindet und der<br />

Radclub Schwanenstadt rechtzeitig wissen sollte, mit welcher finanziellen Unterstützung er rechnen<br />

kann, und weil die erste Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses in diesem Jahr erst für<br />

17.03.2011 vorgesehen ist, möge der Gemeinderat heute ohne vorhergehende Beratung im Sport-


23<br />

und Freizeitausschuss einen Beschluss fassen. Im Voranschlag 2011 sind € 4.000,-- für diesen<br />

Zweck vorgesehen.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, dem Radclub Schwanenstadt für die Radsportveranstaltungen<br />

im Jahre 2011 eine einmalige Subvention in Höhe von € 4.000,-- zu gewähren.<br />

Wortmeldungen:<br />

<strong>GR</strong> Helmut Dutzler: Als Obmann des Sport- und Freizeitausschusses ersuche ich, derartige Angelegenheiten<br />

künftig nicht mehr ohne vorherige Behandlung durch den Ausschuss auf die Tagesordnung<br />

des Gemeinderates zu setzen.<br />

Bgm. Kons. Karl Staudinger: Die Subvention gemäß dem Amtsvorschlag wurde auf € 4.000,--<br />

gekürzt. Darin ist alles enthalten – Bargeld wie Leistung.<br />

StR Karl Vesely: Wie viel Geld erhält der Radclub dann in bar ausbezahlt, wenn die Leistungen<br />

auch enthalten sind? Oder erhält er die ganzen € 4.000,-- Euro in bar?<br />

Bgm. Kons. Karl Staudinger: Der Radclub ersucht um Subvention und um Unterstützung bei den<br />

Absicherungskosten. Und die finanzielle Unterstützung bei den Absicherungskosten ist in den<br />

4.000,-- Euro bereits enthalten. Das müssen sie selbst bezahlen.<br />

StR Karl Vesely: Der Betrag von € 4.000,-- erscheint uns als überhöht. Walter Mayrhuber setzt<br />

sich zweifellos super ein und organisiert sehr viel. Aber wir sind Abgangsgemeinde! Warum<br />

sollen wir immer alles finanzieren oder subventionieren? Es finden in der Umgebung so viele<br />

Radrennen statt. Dann muss er eben um ein Rennen weniger machen, noch dazu, wo er ohnehin<br />

kaum genügend Starter zusammenbekommt und so ein Rennen keineswegs eine gewinnbringende<br />

Veranstaltung darstellt. So viele Zuschauer lockt so ein Radrennen auch nicht an. Wir stellen<br />

daher den<br />

Gegenantrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, dem Radclub Schwanenstadt für die Radsportveranstaltungen<br />

im Jahre 2011 eine einmalige Subvention in Höhe von € 3.000,-- zu gewähren.<br />

Der Vorsitzende lässt nun über den Gegenantrag abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gegenantrag der PUM-Fraktion wird durch Erheben der Hand mit 3 Stimmen für den Antrag<br />

(PUM), 18 Gegenstimmen (ÖVP, SPÖ) und 4 Stimmenthaltungen (FPÖ) mehrheitlich abgelehnt.<br />

Nun lässt der Vorsitzende über den Hauptantrag abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Vorsitzenden wird durch Erheben der Hand mit 22 Stimmen für den Antrag<br />

(ÖVP, SPÖ, FPÖ) und 3 Gegenstimmen (PUM) mehrheitlich angenommen.


24<br />

13. P u n k t<br />

Resolution betreffend den Austritt Österreichs aus EURATOM und die Gründung einer<br />

europäischen Gemeinschaft für Alternativenergien<br />

Sachbearbeiterin: GB Andrea Schöffauer<br />

Der Berichterstatter StR Karl Vesely führt aus:<br />

Bezugnehmend auf § 46Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. hat StR. Karl Vesely mit<br />

E-Mail <strong>vom</strong> 12.1.2011 einen Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Resolution an<br />

die österreichische Bundesregierung: Austritt Österreichs aus EURATOM und Gründung einer<br />

europäischen Gemeinschaft für Alternativenergien“ auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung<br />

mit folgendem Text gestellt:<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung<br />

beschließen:<br />

Resolutionsantrag<br />

Der Gemeinderat von Schwanenstadt fordert die Bundesregierung auf, mit den europäischen<br />

Vertragspartnern Verhandlungen über einen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag<br />

aufzunehmen. Die österreichischen Zahlungen, die derzeit der Europäischen Atomgemeinschaft<br />

zufließen, sollen künftig zweckgebunden verwendet werden, und zwar<br />

• entweder in der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der alternativen Energieformen<br />

in Österreich oder<br />

• in einer zu gründenden Europäischen Gemeinschaft für die Weiterentwicklung von Alternativenergien.<br />

Begründung<br />

Dass die Österreicherinnen und Österreicher, die sich 1978 per Volksabstimmung mehrheitlich<br />

gegen die Nutzung der Kernenergie ausgesprochen haben, durch die EURATOM-Mitgliedschaft<br />

Österreichs die Forschung auf dem Nukleargebiet, die Versorgung mit radioaktivem Material<br />

und insbesondere den Neubau bzw. die Instandhaltung von Kernkraftwerken (auch an den heimischen<br />

Grenzen) mitfinanzieren müssen, ist nicht zu akzeptieren. Es verwundert nicht, dass sich<br />

Umfragen zufolge 78 Prozent der ÖsterreicherInnen für einen EURATOM-Austritt aussprechen.<br />

Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahre 1957 bewirkt, dass jährlich 40 Mio. Euro (Quelle 2004)<br />

aus Österreich in die Atomenergie fließen. Die Atomenergie wäre nicht wettbewerbsfähig, wenn<br />

es Fördermittel nicht gäbe. Atomkraftwerke überschwemmen nach wie vor den Markt mit billigem<br />

Strom, der unter anderem als Pumpstrom für Speicherkraftwerke verwendet wird. Das Risiko<br />

allerdings trägt die Öffentlichkeit, da Atomkraftwerke nicht versichert sind und auch für die<br />

Entsorgung des radioaktiven Abfalls europaweit noch immer keine Lösung zur Verfügung steht.<br />

Das führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten erneuerbarer Energiequellen.<br />

Das europäische Parlament hat nach wie vor keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung<br />

von Atomkraftwerken durch die EURATOM-Milliardenkredite.


25<br />

Atomenergie und alle damit verbundenen ungelösten Probleme im gesamten Produktionszyklus<br />

sind kein taugliches Mittel für eine rasche und nachhaltige europäische Klimaschutzpolitik. Diese<br />

ist jedoch unumgänglich. Daher ist es längst überfällig, alle finanziellen Mittel aus der Förderung<br />

der Atomenergie abzuziehen und 1:1 der Entwicklung von Technologien zur Energiegewinnung<br />

aus erneuerbaren Quellen zuzuführen.<br />

Die rechtliche Machbarkeit eines Ausstiegs aus EURATOM steht außer Zweifel und ist im - seit<br />

1. Dezember 2009 geltenden Vertrag von Lissabon – ausdrücklich geregelt. Dazu die aktuelle<br />

Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger (Völkerrechtler an der Universität Salzburg):<br />

"Das <strong>Protokoll</strong> 2 des Lissabon-Vertrags zur Änderung des Vertrags zur Gründung der<br />

Europäischen Atomgemeinschaft - EURATOM hält fest, dass das allgemeine Austrittsverfahren<br />

des Artikel 49a EUV (Vertrag über die Europäische Union) des Lissabon-Vertrags auf den EU-<br />

RATOM-Vertrag erstreckt worden ist. Damit besteht ein vertraglich festgelegtes Prozedere für<br />

den Austritt Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag." Die Mitgliedschaft Österreichs<br />

bei der Europäischen Union wird durch den Ausstieg aus EURATOM nicht berührt.<br />

Die Bundesregierung ist daher gefordert, entsprechend dem mehrheitlichen Wunsch der Bevölkerung<br />

in einem ersten Schritt im Verhandlungswege einen Ausstieg Österreichs aus dem EU-<br />

RATOM-Vertrag zu erreichen. Jene frei werdenden Gelder, die aus den österreichischen EU-<br />

Mitgliedsbeiträgen aliquot an EURATOM fließen, sollen zweckgebunden für die heimische Forschung<br />

und Entwicklung von alternativen Energieformen verwendet werden.<br />

In einem weiteren Schritt könnten diese Mittel in eine neu zu gründende Europäische Gemeinschaft,<br />

die europaweit die Weiterentwicklung auf dem Gebiet der ökologischen und nachhaltigen<br />

Energien vorantreibt und die nationalen Ökoenergieprogramme vernetzt, eingebracht werden.<br />

Damit würden Gelder, die aus Österreich und anderen Atomenergie ablehnenden Mitgliedsländern<br />

stammen und bisher der Atomindustrie zugutekamen, in die Forschung und Entwicklung<br />

erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmaßnahmen verwendet werden können.<br />

Den Versuchen der Atomlobby, die Atomenergie als CO2-freundliche Klimaalternative zu positionieren,<br />

müssen die atomkraftfreien Länder wie Österreich ein markantes Signal entgegen setzen.<br />

Denn die europäische Energiezukunft kann nicht in der Nutzung der riskanten Atomkraft<br />

liegen, sondern in der Forcierung nachhaltiger, alternativer Energieformen.<br />

Wortmeldungen:<br />

Bgm. Kons. Karl Staudinger: Es läuft bereits ein Volksbegehren für den Ausstieg aus EU-<br />

RATOM. Derzeit haben von 2.350 Gemeinden in Österreich 177 eine derartige Resolution beschlossen.<br />

Ich stelle wieder einmal fest, dass dies keine Hausaufgabe von Schwanenstadt ist. Wir<br />

können alle das Volksbegehren unterschreiben, das hat sicher mehr Sinn als als 178. Gemeinde<br />

diese Resolution zu beschließen, die an irgendeiner Stelle landet, wo sie letztendlich im Papierkorb<br />

abgelegt wird. Auch ich werde das Volksbegehren unterschreiben, aber diese Resolution<br />

unterschreibe ich nicht.<br />

Vbgm. Gerhard Igelsböck: Ich werde das Volksbegehren auch unterschreiben.<br />

Ohne Fördermittel gibt es keine Alternativenergie. Die kostet uns derzeit mehr als alles andere.<br />

Je größer man baut, umso mehr Förderung erhält man. Das sehe ich nicht ganz ein.<br />

Zwar wird mit EURATOM nicht allein Forschung für Energie sondern auch anderweitige Forschung<br />

betrieben, aber ich finde trotzdem, dass wir uns 40 Mio Euro ersparen könnten.


26<br />

Zu StR Vesely: Da du offensichtlich gerne Resolutionen machst, die zum Bund oder höher gehen,<br />

schlage ich vor: Bewirb dich als Nationalrat oder Europa-Abgeordneter, dann müssen uns<br />

wir hier nicht mit Resolutionen aufhalten.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag des Berichterstatters wird durch Erheben der Hand mit 3 Stimmen für den Antrag<br />

(PUM) und 22 Gegenstimmen (ÖVP, SPÖ, FPÖ) mehrheitlich abgelehnt.<br />

Allfälliges<br />

a) Berichte des Bürgermeisters:<br />

01. SPÖ-Fraktionsobmann; Neubestellung:<br />

Aufgrund des Verzichtes auf das Gemeinderatsmandat durch Herrn Franz Schwarz mit Ablauf<br />

des 31.12.2010 wurde von der SPÖ-Fraktion mit Schreiben <strong>vom</strong> 27.12.2010 bekannt gegeben,<br />

dass Herr <strong>GR</strong> Alois Hüttner zum Fraktionsobmann und Vbgm. Gerhard Igelsböck zum Fraktion-<br />

Obmann-Stellvertreter der SPÖ-Gemeinderatsfraktion bestellt wurde.<br />

02. Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H.; Genehmigung der Bilanz 2009:<br />

Die von der Achleitner & Partner SteuerberatungsgmbH, Hatschekstraße 19-23, 4840 Vöcklabruck,<br />

erstellte Bilanz der Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H, Vor der Au (Freizeitpark<br />

2-3), 4690 Schwanenstadt, für das Jahr 2009, wird in der Generalversammlung der<br />

Sport- und Freizeitanlagen Gesellschaft m.b.H. noch angenommen und beschlossen und damit<br />

die Entlastung für die Geschäftsführung erteilt. Die Bilanz 2009 wird in der Wiener Zeitung veröffentlicht<br />

und ist damit öffentlich einsehbar.<br />

03. Resolution zur Verbesserung der LKW-Mautflüchtlings-Verordnung<br />

Im Zusammenhang mit der <strong>vom</strong> Gemeinderat in seiner Sitzung am 4.11.2010 beschlossenen<br />

Resolution zur Verbesserung der LKW-Mautflüchtlings-Verordnung hat LR Dr. Hermann Kepplinger<br />

mit Schreiben <strong>vom</strong> 19.1.2011 mitgeteilt, dass von den Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen<br />

und Vöcklabruck Erhebungen betreffend die LKW-Verkehrsbelastung auf der B 135 und<br />

eine allfällige Verlagerung des LKW-Schwerverkehrs durchgeführt wurden. Die Bezirkshauptmannschaft<br />

Grieskirchen hat LR. Dr. Kepplinger zusammenfassend mitgeteilt, dass ein weiterreichendes<br />

Fahrverbot für LKW auf der B 135 mangels Ausweichrouten nicht denkbar ist. Es<br />

wurde darauf hingewiesen, dass im Bereich Grieskirchen und Gaspoltshofen größere Firmen<br />

etabliert sind, zu denen in- und ausländische Frächter ihre Transporte durchführen müssen. Die<br />

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat ausgeführt, dass es nur schwer möglich ist, eine Verlagerung<br />

des LKW-Verkehrs zu erreichen. Die Fahrtroute über die Autobahnen würde einen weiten<br />

Umweg darstellen, der nicht akzeptiert wird. Andere Ausweichmöglichkeiten, die für den<br />

überörtlichen Verkehr geeignet wären, stehen in diesem Bereich nicht zur Verfügung. Von LR<br />

Dr. Kepplinger wurde abschließend mitgeteilt, dass die Route über die Autobahnen A 8 und A 1<br />

etwa doppelt so lang wie über die B 135 ist. Es wird daher keine Möglichkeit gesehen, eine Verlagerung<br />

des LKW-Verkehrs zu erreichen.


04. WVA Schwanenstadt:<br />

27<br />

Das <strong>vom</strong> Ziviltechnikerbüro DI Hitzfelder & DI Pillichshammer erstellte Projekt „Anspeisleitungen<br />

Brunnen Winkl und Entleerungsschacht Staig zum Hochbehälter Philippsberg“ sowie das<br />

<strong>vom</strong> Stadtbauamt erstellte Projekt „Sanierung und Erweiterung Hochbehälter Philippsberg“ sind<br />

beim Amt der OÖ Landesregierung eingereicht. Die wasserrechtliche Verhandlung über diese<br />

Vorhaben wird im April 2011 stattfinden.<br />

05. Stadtsaal:<br />

Die notwendigsten Instandsetzungsarbeiten im Bereich des Stadtsaales sind abgeschlossen. Im<br />

Frühjahr werden noch kleine Ergänzungsarbeiten an der Fassade vorgenommen. Seit<br />

01. Jänner 2011 liegt die Verwaltung dieser Räumlichkeiten bei der Stadtgemeinde.<br />

06. Stadtratssitzung <strong>vom</strong> 3.2.2011; Entfall:<br />

Laut gültigem Sitzungsplan ist für 3.2.2011 eine Stadtratssitzung geplant. Da derzeit nur zwei<br />

Tagesordnungspunkte anstehen, für deren Behandlung der Stadtrat zuständig ist und hinsichtlich<br />

dieser Angelegenheiten keine absolute Dringlichkeit zur Erledigung gegeben ist, wird von der<br />

Einberufung der Stadtratssitzung <strong>vom</strong> 3.2.2011 Abstand genommen.<br />

b) Anfragen<br />

01. Resolution zur Verbesserung der LKW-Mautflüchtlings-Verordnung; Mitteilung von<br />

LR Dr. Kepplinger<br />

StR Karl Vesely: Letztendlich ist herausgekommen, dass LR Dr. Kepplinger nicht willens<br />

ist, die Mautflüchtlingsverordnung zu reparieren. Dass es nicht geht, stimmt nicht, siehe<br />

Innviertel, dort hat man die Bundesstraße für LKW über 3,5 t gesperrt. Es wird geplant,<br />

die B 145 im Salzkammergut dicht zu machen. Nicht nur die Oberösterreicher überlegen<br />

das, sondern auch die Salzburger und die Steirer wollen, dass das innere Salzkammergut<br />

<strong>vom</strong> Transitverkehr befreit wird. Daher ginge es mit politischem Willen auch auf der B 135 zwischen<br />

Meggenhofen und Steyrermühl. Hier ist Hartnäckigkeit gefragt. Wir sollten nicht gleich<br />

aufgeben.<br />

Es haben übrigens alle Gemeinden entlang dieser Strecke diese Resolution beschlossen.<br />

Vbgm. Gerhard Igelsböck: Und diese Gemeinden haben alle die gleiche Antwort wie wir erhalten,<br />

weil die Wirtschaft nachweisen kann, dass der Anteil der Mautflüchtlinge so gering ist,<br />

wodurch die Überwachung zu teuer käme.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Vorsitzende für die rege Mitarbeit, lädt<br />

alle zur Verabschiedung von Pfarrer Mag. Gilbert Schandera am kommenden Sonntag nach der<br />

9.30 Uhr-Messe in den Stadtsaal ein und schließt die Sitzung um 21.09 Uhr.<br />

Schriftführerin: der Bürgermeister<br />

als Vorsitzender:

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