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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Wahlstedt und

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OR I 2-I-1<br />

Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Beschlussfassungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Wahlstedt</strong> vom<br />

29.06.2009 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung Fahrenkrug vom 21.07.2009 wird gem. § 28 Nr.<br />

24 Gemeindeordnung (GO) <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des § 18 des Gesetzes über kommunale<br />

Zusammenarbeit (GkZ) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 121 ff des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) in <strong>der</strong><br />

zurzeit gültigen Fassung <strong>der</strong> nachfolgende öffentlich-rechtliche <strong>Vertrag</strong> geschlossen:<br />

Abschnitt I<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner<br />

Der öffentlich-rechtliche <strong>Vertrag</strong> wird geschlossen <strong>zwischen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Gemeinde Fahrenkrug, beide jeweils vertreten durch den Bürgermeister.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> unterhält am Standort <strong>Wahlstedt</strong> die Helen-Keller-Schule<br />

<strong>Wahlstedt</strong> Gr<strong>und</strong>schule – För<strong>der</strong>zentrum. Die Gr<strong>und</strong>schule entspricht den<br />

gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

(2) Die Gemeinde Fahrenkrug unterhält am Standort Fahrenkrug eine Gr<strong>und</strong>schule. Die<br />

Gr<strong>und</strong>schule erfüllt nicht die gefor<strong>der</strong>te Mindestgröße nach <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des<br />

§ 52 SchulG erlassenen Mindestgrößenverordnung.<br />

(3) Die Gemeinde Fahrenkrug überträgt die Aufgabe <strong>der</strong> Trägerschaft einer allgemein<br />

bildenden Schule auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong>. Die Trägerschaft <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />

Fahrenkrug geht somit auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> über.<br />

(4) Die Gr<strong>und</strong>schule Fahrenkrug wird mit <strong>der</strong> Helen-Keller-Schule <strong>Wahlstedt</strong><br />

organisatorisch verb<strong>und</strong>en gemäß § 60 Abs. 1 SchulG.<br />

Abschnitt II<br />

Aufgaben- <strong>und</strong> Zuständigkeitsübertragung, Organisation <strong>und</strong> Kostenausgleich<br />

§ 3<br />

Umfang <strong>der</strong> Aufgaben- <strong>und</strong> Zuständigkeitsübertragung<br />

(1) Die Gemeinde Fahrenkrug ist verpflichtet, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> als Schulträger<br />

unentgeltlich das Schulgebäude <strong>und</strong> die Schulanlagen am Standort Fahrenkrug für<br />

einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde<br />

übernimmt insoweit die örtliche Planung, Bewirtschaftung <strong>und</strong> Unterhaltung des<br />

Schulgebäudes <strong>und</strong> <strong>der</strong> dazugehörenden Außenanlagen in Fahrenkrug. Sie erfüllt<br />

weiterhin den Sachbedarf <strong>und</strong> trägt die dadurch begründeten Aufwendungen für den<br />

Standort Fahrenkrug, soweit es sich um Maßnahmen gem. § 48 Abs. 2 Nr. 2 – 4, 9<br />

<strong>und</strong> 13 SchulG handelt.


OR I - 2 - 2-I-1<br />

§ 4<br />

Organisation<br />

(1) Soweit es die Aufgaben des Schulträgers betrifft obliegt die Organisation <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>schule mit Außenstelle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong>.<br />

(2) Beiräte o<strong>der</strong> sonstige Gremien zur Schulträgerschaft werden nach dem Schlüssel <strong>der</strong><br />

Schülerzahlen im Verhältnis <strong>Wahlstedt</strong> / Fahrenkrug besetzt. Maßgebend hierfür ist<br />

<strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> letzten amtlichen Schulstatistik. Die Gemeinde Fahrenkrug erhält jedoch<br />

mind. 1 Sitz. Werden die Belange <strong>der</strong> Schulträgerschaft in <strong>der</strong> Vertretung (§§ 27 ff<br />

GO) o<strong>der</strong> den Ausschüssen (§ 45 GO) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> verhandelt, wird <strong>der</strong><br />

Gemeinde Fahrenkrug die Teilnahme mit beraten<strong>der</strong> Stimme eingeräumt. Ebenso wird<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> die Teilnahme mit beraten<strong>der</strong> Stimme in den Fahrenkruger<br />

Gremien eingeräumt, sobald Belange <strong>der</strong> Außenstelle betroffen sind.<br />

(3) Die Haushaltsanmeldungen für die Außenstelle zu dem jeweils kommenden<br />

Haushaltsjahr sind von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> bei <strong>der</strong> Gemeinde Fahrenkrug<br />

einzureichen. Die Gemeinde Fahrenkrug hat den Einreichungstermin <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wahlstedt</strong> rechtzeitig bekannt zu geben. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> ist für den Schulbereich<br />

die Teilnahme an den Haushaltssitzungen <strong>der</strong> Fahrenkruger Gremien mit beraten<strong>der</strong><br />

Stimme einzuräumen.<br />

§ 5<br />

Kostenausgleich<br />

(1) Im Gr<strong>und</strong>schulbereich (Jahrgangsstufen 1 – 4) findet ein Kostenausgleich statt. Nach<br />

Abschluss eines jeden Haushaltsjahres werden die Kosten für Verwaltungs- <strong>und</strong><br />

Hilfspersonal sowie für den Sachbedarf des Schulbetriebes, die dem<br />

Verwaltungshaushalt zuzuordnen sind, entsprechend dem Verhältnis <strong>der</strong><br />

Schülerzahlen Haupt- <strong>und</strong> Außenstelle <strong>der</strong> Gemeinde Fahrenkrug in Rechnung<br />

gestellt. Es werden die Schülerzahlen <strong>der</strong> amtlichen Schulstatistik in dem<br />

entsprechenden Haushaltsjahr zugr<strong>und</strong>egelegt. Vorauszahlungen können erhoben<br />

werden.<br />

Der Sachbedarf, <strong>der</strong> über den Kostenausgleich angeschafft wurde, ist Eigentum <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong>. Bei Auflösung/Kündigung des <strong>Vertrag</strong>es verständigen sich die<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner auf eine angemessene Aufteilung <strong>der</strong> Sachwerte bzw. erfolgt ein<br />

angemessener Wertausgleich seitens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> an die Gemeinde<br />

Fahrenkrug.<br />

(2) Zwischen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Fahrenkrug erfolgt für den Besuch<br />

<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule in <strong>der</strong> Haupt- bzw. Außenstelle keine Schulkostenbeitragserhebung.<br />

(3) Schulkostenbeiträge Dritter werden nach Haupt- <strong>und</strong> Außenstelle getrennt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wahlstedt</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Fahrenkrug zugeordnet.<br />

(4) Die Gemeinde Fahrenkrug verpflichtet sich, Haushaltsmittel zur Aufrechterhaltung des<br />

Schulbetriebes in <strong>der</strong> Außenstelle in ausreichen<strong>der</strong> Höhe zur Verfügung zu stellen.


OR I - 3 - 2-I-1<br />

Abschnitt III<br />

Inkrafttreten, Kündigung <strong>und</strong> Veröffentlichung<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten <strong>und</strong> Kündigung<br />

Dieser <strong>Vertrag</strong> tritt am 01. August 2009 in Kraft.<br />

Der <strong>Vertrag</strong> wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Dieser <strong>Vertrag</strong> kann unter den<br />

Voraussetzungen des § 127 LVwG gekündigt werden. Die Kündigung bedarf <strong>der</strong><br />

Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr zum Schuljahresende.<br />

§ 7<br />

Veröffentlichung<br />

Der <strong>Vertrag</strong> ist über die Internetdarstellung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> (www.wahlstedt.de)<br />

bekannt zu machen. Ein Hinweis auf die Bereitstellung <strong>der</strong> Bekanntmachung im Internet<br />

erfolgt in <strong>der</strong> Lokalausgabe <strong>der</strong> „Segeberger Zeitung“, <strong>der</strong> „Lübecker Nachrichten“ <strong>und</strong> im<br />

Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land „Un’s Dörper“.<br />

<strong>Wahlstedt</strong>, den 21.07.2009<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> Gemeinde Fahrenkrug<br />

gez. gez.<br />

Sven Diedrichsen Rolf Studt<br />

Bürgermeister Bürgermeister

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