Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Wahlstedt und
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Wahlstedt und
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OR I 2-I-1<br />
Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Beschlussfassungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Wahlstedt</strong> vom<br />
29.06.2009 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung Fahrenkrug vom 21.07.2009 wird gem. § 28 Nr.<br />
24 Gemeindeordnung (GO) <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des § 18 des Gesetzes über kommunale<br />
Zusammenarbeit (GkZ) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 121 ff des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) in <strong>der</strong><br />
zurzeit gültigen Fassung <strong>der</strong> nachfolgende öffentlich-rechtliche <strong>Vertrag</strong> geschlossen:<br />
Abschnitt I<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
<strong>Vertrag</strong>spartner<br />
Der öffentlich-rechtliche <strong>Vertrag</strong> wird geschlossen <strong>zwischen</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Gemeinde Fahrenkrug, beide jeweils vertreten durch den Bürgermeister.<br />
§ 2<br />
Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> unterhält am Standort <strong>Wahlstedt</strong> die Helen-Keller-Schule<br />
<strong>Wahlstedt</strong> Gr<strong>und</strong>schule – För<strong>der</strong>zentrum. Die Gr<strong>und</strong>schule entspricht den<br />
gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
(2) Die Gemeinde Fahrenkrug unterhält am Standort Fahrenkrug eine Gr<strong>und</strong>schule. Die<br />
Gr<strong>und</strong>schule erfüllt nicht die gefor<strong>der</strong>te Mindestgröße nach <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des<br />
§ 52 SchulG erlassenen Mindestgrößenverordnung.<br />
(3) Die Gemeinde Fahrenkrug überträgt die Aufgabe <strong>der</strong> Trägerschaft einer allgemein<br />
bildenden Schule auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong>. Die Trägerschaft <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />
Fahrenkrug geht somit auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> über.<br />
(4) Die Gr<strong>und</strong>schule Fahrenkrug wird mit <strong>der</strong> Helen-Keller-Schule <strong>Wahlstedt</strong><br />
organisatorisch verb<strong>und</strong>en gemäß § 60 Abs. 1 SchulG.<br />
Abschnitt II<br />
Aufgaben- <strong>und</strong> Zuständigkeitsübertragung, Organisation <strong>und</strong> Kostenausgleich<br />
§ 3<br />
Umfang <strong>der</strong> Aufgaben- <strong>und</strong> Zuständigkeitsübertragung<br />
(1) Die Gemeinde Fahrenkrug ist verpflichtet, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> als Schulträger<br />
unentgeltlich das Schulgebäude <strong>und</strong> die Schulanlagen am Standort Fahrenkrug für<br />
einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde<br />
übernimmt insoweit die örtliche Planung, Bewirtschaftung <strong>und</strong> Unterhaltung des<br />
Schulgebäudes <strong>und</strong> <strong>der</strong> dazugehörenden Außenanlagen in Fahrenkrug. Sie erfüllt<br />
weiterhin den Sachbedarf <strong>und</strong> trägt die dadurch begründeten Aufwendungen für den<br />
Standort Fahrenkrug, soweit es sich um Maßnahmen gem. § 48 Abs. 2 Nr. 2 – 4, 9<br />
<strong>und</strong> 13 SchulG handelt.
OR I - 2 - 2-I-1<br />
§ 4<br />
Organisation<br />
(1) Soweit es die Aufgaben des Schulträgers betrifft obliegt die Organisation <strong>der</strong><br />
Gr<strong>und</strong>schule mit Außenstelle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong>.<br />
(2) Beiräte o<strong>der</strong> sonstige Gremien zur Schulträgerschaft werden nach dem Schlüssel <strong>der</strong><br />
Schülerzahlen im Verhältnis <strong>Wahlstedt</strong> / Fahrenkrug besetzt. Maßgebend hierfür ist<br />
<strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> letzten amtlichen Schulstatistik. Die Gemeinde Fahrenkrug erhält jedoch<br />
mind. 1 Sitz. Werden die Belange <strong>der</strong> Schulträgerschaft in <strong>der</strong> Vertretung (§§ 27 ff<br />
GO) o<strong>der</strong> den Ausschüssen (§ 45 GO) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> verhandelt, wird <strong>der</strong><br />
Gemeinde Fahrenkrug die Teilnahme mit beraten<strong>der</strong> Stimme eingeräumt. Ebenso wird<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> die Teilnahme mit beraten<strong>der</strong> Stimme in den Fahrenkruger<br />
Gremien eingeräumt, sobald Belange <strong>der</strong> Außenstelle betroffen sind.<br />
(3) Die Haushaltsanmeldungen für die Außenstelle zu dem jeweils kommenden<br />
Haushaltsjahr sind von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> bei <strong>der</strong> Gemeinde Fahrenkrug<br />
einzureichen. Die Gemeinde Fahrenkrug hat den Einreichungstermin <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wahlstedt</strong> rechtzeitig bekannt zu geben. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> ist für den Schulbereich<br />
die Teilnahme an den Haushaltssitzungen <strong>der</strong> Fahrenkruger Gremien mit beraten<strong>der</strong><br />
Stimme einzuräumen.<br />
§ 5<br />
Kostenausgleich<br />
(1) Im Gr<strong>und</strong>schulbereich (Jahrgangsstufen 1 – 4) findet ein Kostenausgleich statt. Nach<br />
Abschluss eines jeden Haushaltsjahres werden die Kosten für Verwaltungs- <strong>und</strong><br />
Hilfspersonal sowie für den Sachbedarf des Schulbetriebes, die dem<br />
Verwaltungshaushalt zuzuordnen sind, entsprechend dem Verhältnis <strong>der</strong><br />
Schülerzahlen Haupt- <strong>und</strong> Außenstelle <strong>der</strong> Gemeinde Fahrenkrug in Rechnung<br />
gestellt. Es werden die Schülerzahlen <strong>der</strong> amtlichen Schulstatistik in dem<br />
entsprechenden Haushaltsjahr zugr<strong>und</strong>egelegt. Vorauszahlungen können erhoben<br />
werden.<br />
Der Sachbedarf, <strong>der</strong> über den Kostenausgleich angeschafft wurde, ist Eigentum <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong>. Bei Auflösung/Kündigung des <strong>Vertrag</strong>es verständigen sich die<br />
<strong>Vertrag</strong>spartner auf eine angemessene Aufteilung <strong>der</strong> Sachwerte bzw. erfolgt ein<br />
angemessener Wertausgleich seitens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> an die Gemeinde<br />
Fahrenkrug.<br />
(2) Zwischen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Fahrenkrug erfolgt für den Besuch<br />
<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule in <strong>der</strong> Haupt- bzw. Außenstelle keine Schulkostenbeitragserhebung.<br />
(3) Schulkostenbeiträge Dritter werden nach Haupt- <strong>und</strong> Außenstelle getrennt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wahlstedt</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Fahrenkrug zugeordnet.<br />
(4) Die Gemeinde Fahrenkrug verpflichtet sich, Haushaltsmittel zur Aufrechterhaltung des<br />
Schulbetriebes in <strong>der</strong> Außenstelle in ausreichen<strong>der</strong> Höhe zur Verfügung zu stellen.
OR I - 3 - 2-I-1<br />
Abschnitt III<br />
Inkrafttreten, Kündigung <strong>und</strong> Veröffentlichung<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten <strong>und</strong> Kündigung<br />
Dieser <strong>Vertrag</strong> tritt am 01. August 2009 in Kraft.<br />
Der <strong>Vertrag</strong> wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Dieser <strong>Vertrag</strong> kann unter den<br />
Voraussetzungen des § 127 LVwG gekündigt werden. Die Kündigung bedarf <strong>der</strong><br />
Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr zum Schuljahresende.<br />
§ 7<br />
Veröffentlichung<br />
Der <strong>Vertrag</strong> ist über die Internetdarstellung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> (www.wahlstedt.de)<br />
bekannt zu machen. Ein Hinweis auf die Bereitstellung <strong>der</strong> Bekanntmachung im Internet<br />
erfolgt in <strong>der</strong> Lokalausgabe <strong>der</strong> „Segeberger Zeitung“, <strong>der</strong> „Lübecker Nachrichten“ <strong>und</strong> im<br />
Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land „Un’s Dörper“.<br />
<strong>Wahlstedt</strong>, den 21.07.2009<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wahlstedt</strong> Gemeinde Fahrenkrug<br />
gez. gez.<br />
Sven Diedrichsen Rolf Studt<br />
Bürgermeister Bürgermeister