Beispielexposé
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IMMOBILIEN. PRIVAT.
Altbauvilla am botanischen Garten.
Eckdaten
Adresse:
Johannes-Müller-Straße 25
50735 Köln
Baujahr: ca. 1924
Kernsanierung: ca. 2008
Grundstücksfläche:
ca. 331 m²
Wohnfläche: ca. 258 m²
Zimmer: 7
Bäder: 3
Etagen: 4
Energieausweis:
nicht vorhanden
(Denkmal)
Heizungsart:
Gasheizung
Kaufpreis:
Provision:
Auf Anfrage
3,57% inkl. MwSt.
Das Objekt.
Die im Jahre 1924 als englisches Offiziershaus
errichtete Stadtvilla, liegt in einer der besten
Lagen Kölns und bietet Lebensqualität
auf höchstem Niveau. Hier wird gehobener
Lebensstil mit idyllischer Lage verbunden. Vier
Etagen mit insgesamt ca. 258m² Wohnfläche
verfügen über sieben Zimmer, drei Bäder
und ein Gäste-WC. Im Zuge der aufwendigen
Sanierung des Gebäudes wurden nahezu alle
Installationen und Ausstattungen erneuert.
Bisher wurde das Erdgeschoss des Hauses
als exklusives Büro genutzt, während die
oberen Etagen ausschließlich Wohnzwecken
vorbehalten waren. Beide Bereiche lassen sich
jedoch wieder gut miteinander vereinen und
bieten mit hohen, teilweise stuckverzierten
Decken und anderen Altbaudetails, in Kombination
mit modernen Glaselementen und Bädern,
ein sowohl zeitgemäßes wie klassisches Wohnflair.
Im Erdgeschoss wurden die Räume mit
Belgischem Blaustein ausgestattet und bieten
Freiraum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Über eine aus dem Baujahr des Hauses
stammende Holztreppe gelangt man in die
oberen Etagen des Hauses. Eichendielenboden
und viel Licht prägen hier das Ambiente. Als
hervorragende Ergänzung zu den lichtdurchfluteten
Wohnräumen der oberen Etagen
erweist sich der an die Küche angrenzende
Sonnenbalkon im ersten Obergeschoss. Vom
großen Zimmer im Dachgeschoss lässt sich
ein außergewöhnlicher Blick über die Riehler
Aue und die alten Baumbestände des Viertels
genießen.
Diese außergewöhnliche Altbauvilla eignet sich
als großzügiges Stadthaus für die anspruchsvolle
Familie ebenso, wie für eine teilweise
berufliche Nutzung. Rechtlich ist das Gebäude
bereits in zwei Eigentumswohnungen
aufgeteilt (EG sowie OG, 2. OG, DG), was von
Vorteil für eine solche Nutzung sein kann. Der
erstklassige Zustand des gesamten Hauses
lässt eine kurzfristige Nutzung ohne nennenswerte
Investitionen zu. Gerne zeigen wir Ihnen
diese sehr schöne Immobilie persönlich.
Die Lage
Nördlich der Innenstadt im Stadtteil Riehl liegt
eine der schönsten und begehrtesten Lagen
für städtisches Wohnen in Köln. Das sogenannte
Flora-Viertel liegt zwischen Botanischem
Garten und dem Zoo und entstand
in den 20er und 30er Jahren des letzten
Jahrhunderts. Die Altbaufassaden der Stadthäuser
und -villen sind fast lückenlos
erhalten. Ruhige und malerische Straßen, alter
Baumbestand und gepflegte Gärten bilden
eine echte Oase im Herzen der Stadt. Der
zweimal wöchentlich stattfindende Wochenmarkt
sowie die Einkaufmöglichkeiten entlang
der Stammheimer Straße erreicht man zu
Fuß. Die Riehler Rheinaue liegt vor der Tür,
die Rheinseilbahn verbindet mit dem rechten
Ufer und bietet eine schöne Aussicht über
das Kölner Stadtgebiet und den Rhein.
Dank der günstigen Anbindung an den ÖPNV
sowie die nahegelegenen Anschlüsse an die
A57 und das Autobahnkreuz Köln-Ost,
sind z. B. Innenstadt und Flughafen
zügig erreichbar.
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© OpenStreetMap-Mitwirkende
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Erdgeschoss
1. Obergeschoss
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Die Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht. Diese Unterlagen bzw. die Vorlagen dieser Unterlagen wurden uns vom Auftraggeber übergeben.
Für die Richtigkeit der Angaben können wir daher keine Gewähr übernehmen. Der Balkon ist zu 50% in der Wohnfläche berücksichtigt.
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2. Obergeschoss Dachgeschoss Kellergeschoss
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Die Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht. Diese Unterlagen bzw. die Vorlagen dieser Unterlagen wurden uns vom Auftraggeber übergeben.
Für die Richtigkeit der Angaben können wir daher keine Gewähr übernehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Courtagepassus
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren
Kunden:
1. Vertragsschluss: Der Maklervertrag zwischen
dem Kunden und uns kommt durch schriftliche
Vereinbarung oder in Ermangelung eines
solchen durch die Inanspruchnahme unserer
Maklertätigkeit auf der Grundlage unserer
Objektbeschreibungen, Exposees und/oder
sonstigen Unterlagen zustande. Ergibt sich
nicht aus den Umständen oder abweichenden
Individualvereinbarungen etwas anderes, hat
der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten
und verlängert sich jeweils um einen Monat,
wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag
mit einer Frist von einem Monat schriftlich
zum Monatsende kündigt. Der Vertrag endet
spätestens nach 12 vollen Kalendermonaten,
ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Alleinauftrag: Der Kunde ist nur mit schriftlicher
Zustimmung berechtigt, während der
Laufzeit des Maklervertrages andere Makler
mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten
betreffend das Vertragsobjekt bzw.
das Vermittlungsgesuch zu beauftragen. Unberührt
bleibt das Recht des Kunden, Eigengeschäfte
zu tätigen. Bei schuldhaftem
Verstoß gegen diese Regelung haftet der
Kunde uns gegenüber für die hierdurch entstehenden
Schäden.
3. Vertraulichkeit: Unsere Objektexposees, die
von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen
Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs-
und/oder Nachweistätigkeit sind
ausschließlich für die jeweils als Empfänger
adressierten Kunden bestimmt. Diese dürfen
nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an
Dritte weitergegeben werden. Verstößt der
Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns
gegenüber auf Schadensersatz, z.B. wenn
der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder
Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.
4. Informationspflichten: Der Kunde ist verpflichtet,
die Bemühungen des Maklers entsprechend
dem Vermittlungsauftrag zu
unterstützen, insbesondere durch Angabe
und Herausgabe aller bei ihm vorhandener,
den Verkauf unterstützender Informationen
und Unterlagen. Der Kunde unterrichtet den
Makler unverzüglich über alle maßgebenden
Umstände und Entwicklungen hinsichtlich
des Vermittlungsauftrags, insbesondere über
anderweitige Veräußerung, Vermietung sowie
Änderungen des Verkaufsobjekts.
5. Doppeltätigkeit: Wir sind berechtigt, auch für
andere Parteien des Hauptvertrags provisionspflichtig
tätig zu werden, soweit keine
Interessenkollision vorliegt. Sollte sich eine
Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Kunde
hierauf hingewiesen. Wir werden jedoch nicht
als sog. Vermittlungsmakler für beide Seiten
tätig werden. Handelt es sich bei dem Auftrag
zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch,
ist eine Doppeltätigkeit von vornherein
ausgeschlossen.
6. Provisions- / Auskunftsanspruch: Der Provisionsanspruch
entsteht und ist fällig mit
Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags.
Nach Abschluss des Hauptvertrags ist
der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu
benachrichtigen und schriftlich mitzuteilen,
wann, zu welchem Entgelt und mit welchen
Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen
wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht
dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter
einer aufschiebenden Bedingung steht
und diese noch nicht eingetreten ist.
7. Vorkenntnis: Kennt der Kunde bei Abschluss
des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit
betreffend das angebotene Vertragsobjekt
sowie die Vertragsbereitschaft des anderen
Vertragsteils des Hauptvertrags (Vorkenntnis)
oder erlangt er diese Kenntnis während
der Laufzeit des Maklervertrags, so hat er
uns dies unverzüglich schriftlich oder in
Textform mitzuteilen.
8. Haftungsbeschränkung: Unsere Vermittlungsund/oder
Nachweistätigkeit erfolgt auf der
Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern
oder anderen Auskunftsbefugten
erteilten Auskünfte und Informationen. Eine
Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der Angaben übernehmen wir daher
nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die
darin enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit
zu überprüfen.
9. Sonstiges: Der Kunde darf Zurückbehaltungs-
oder Aufrechnungsrechte gegenüber
unserer Provisionsforderung nur geltend
machen, wenn die Forderungen des Kunden
auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag)
beruhen oder wenn sonstige
Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig
tituliert sind.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem
Beauftragten kommt durch schriftliche
Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme
unserer Maklertätigkeit auf der Basis des
Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande.
Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 %
auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher
Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss
verdient und fällig. Die Höhe der
Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei
Steuersatzänderung. Brinkmann & Cie. GmbH
und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren
Zahlungsanspruch gegenüber dem
Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).
Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten
trägt der Käufer.
Hinweise
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren
ausschließlich auf Informationen, die uns von
unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir
übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das
von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt
sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit.
Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne
unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage-
bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im
Übrigen gelten die nebenstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung
zwischen Ihnen und Brinkmann & Cie. GmbH.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter
www.brinkmanncie.de
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