03.11.2020 Aufrufe

Beispielexposé

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IMMOBILIEN. PRIVAT.

Altbauvilla am botanischen Garten.



Eckdaten

Adresse:

Johannes-Müller-Straße 25

50735 Köln

Baujahr: ca. 1924

Kernsanierung: ca. 2008

Grundstücksfläche:

ca. 331 m²

Wohnfläche: ca. 258 m²

Zimmer: 7

Bäder: 3

Etagen: 4

Energieausweis:

nicht vorhanden

(Denkmal)

Heizungsart:

Gasheizung

Kaufpreis:

Provision:

Auf Anfrage

3,57% inkl. MwSt.



Das Objekt.

Die im Jahre 1924 als englisches Offiziershaus

errichtete Stadtvilla, liegt in einer der besten

Lagen Kölns und bietet Lebensqualität

auf höchstem Niveau. Hier wird gehobener

Lebensstil mit idyllischer Lage verbunden. Vier

Etagen mit insgesamt ca. 258m² Wohnfläche

verfügen über sieben Zimmer, drei Bäder

und ein Gäste-WC. Im Zuge der aufwendigen

Sanierung des Gebäudes wurden nahezu alle

Installationen und Ausstattungen erneuert.

Bisher wurde das Erdgeschoss des Hauses

als exklusives Büro genutzt, während die

oberen Etagen ausschließlich Wohnzwecken

vorbehalten waren. Beide Bereiche lassen sich

jedoch wieder gut miteinander vereinen und

bieten mit hohen, teilweise stuckverzierten

Decken und anderen Altbaudetails, in Kombination

mit modernen Glaselementen und Bädern,

ein sowohl zeitgemäßes wie klassisches Wohnflair.

Im Erdgeschoss wurden die Räume mit

Belgischem Blaustein ausgestattet und bieten

Freiraum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.

Über eine aus dem Baujahr des Hauses

stammende Holztreppe gelangt man in die

oberen Etagen des Hauses. Eichendielenboden

und viel Licht prägen hier das Ambiente. Als

hervorragende Ergänzung zu den lichtdurchfluteten

Wohnräumen der oberen Etagen

erweist sich der an die Küche angrenzende



Sonnenbalkon im ersten Obergeschoss. Vom

großen Zimmer im Dachgeschoss lässt sich

ein außergewöhnlicher Blick über die Riehler

Aue und die alten Baumbestände des Viertels

genießen.

Diese außergewöhnliche Altbauvilla eignet sich

als großzügiges Stadthaus für die anspruchsvolle

Familie ebenso, wie für eine teilweise

berufliche Nutzung. Rechtlich ist das Gebäude

bereits in zwei Eigentumswohnungen

aufgeteilt (EG sowie OG, 2. OG, DG), was von

Vorteil für eine solche Nutzung sein kann. Der

erstklassige Zustand des gesamten Hauses

lässt eine kurzfristige Nutzung ohne nennenswerte

Investitionen zu. Gerne zeigen wir Ihnen

diese sehr schöne Immobilie persönlich.



Die Lage

Nördlich der Innenstadt im Stadtteil Riehl liegt

eine der schönsten und begehrtesten Lagen

für städtisches Wohnen in Köln. Das sogenannte

Flora-Viertel liegt zwischen Botanischem

Garten und dem Zoo und entstand

in den 20er und 30er Jahren des letzten

Jahrhunderts. Die Altbaufassaden der Stadthäuser

und -villen sind fast lückenlos

erhalten. Ruhige und malerische Straßen, alter

Baumbestand und gepflegte Gärten bilden

eine echte Oase im Herzen der Stadt. Der

zweimal wöchentlich stattfindende Wochenmarkt

sowie die Einkaufmöglichkeiten entlang

der Stammheimer Straße erreicht man zu

Fuß. Die Riehler Rheinaue liegt vor der Tür,

die Rheinseilbahn verbindet mit dem rechten

Ufer und bietet eine schöne Aussicht über

das Kölner Stadtgebiet und den Rhein.

Dank der günstigen Anbindung an den ÖPNV

sowie die nahegelegenen Anschlüsse an die

A57 und das Autobahnkreuz Köln-Ost,

sind z. B. Innenstadt und Flughafen

zügig erreichbar.

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© OpenStreetMap-Mitwirkende

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Erdgeschoss

1. Obergeschoss

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Die Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht. Diese Unterlagen bzw. die Vorlagen dieser Unterlagen wurden uns vom Auftraggeber übergeben.

Für die Richtigkeit der Angaben können wir daher keine Gewähr übernehmen. Der Balkon ist zu 50% in der Wohnfläche berücksichtigt.



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2. Obergeschoss Dachgeschoss Kellergeschoss

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N

Die Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht. Diese Unterlagen bzw. die Vorlagen dieser Unterlagen wurden uns vom Auftraggeber übergeben.

Für die Richtigkeit der Angaben können wir daher keine Gewähr übernehmen.





Allgemeine Geschäftsbedingungen

Courtagepassus

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind

Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren

Kunden:

1. Vertragsschluss: Der Maklervertrag zwischen

dem Kunden und uns kommt durch schriftliche

Vereinbarung oder in Ermangelung eines

solchen durch die Inanspruchnahme unserer

Maklertätigkeit auf der Grundlage unserer

Objektbeschreibungen, Exposees und/oder

sonstigen Unterlagen zustande. Ergibt sich

nicht aus den Umständen oder abweichenden

Individualvereinbarungen etwas anderes, hat

der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten

und verlängert sich jeweils um einen Monat,

wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag

mit einer Frist von einem Monat schriftlich

zum Monatsende kündigt. Der Vertrag endet

spätestens nach 12 vollen Kalendermonaten,

ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2. Alleinauftrag: Der Kunde ist nur mit schriftlicher

Zustimmung berechtigt, während der

Laufzeit des Maklervertrages andere Makler

mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten

betreffend das Vertragsobjekt bzw.

das Vermittlungsgesuch zu beauftragen. Unberührt

bleibt das Recht des Kunden, Eigengeschäfte

zu tätigen. Bei schuldhaftem

Verstoß gegen diese Regelung haftet der

Kunde uns gegenüber für die hierdurch entstehenden

Schäden.

3. Vertraulichkeit: Unsere Objektexposees, die

von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen

Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs-

und/oder Nachweistätigkeit sind

ausschließlich für die jeweils als Empfänger

adressierten Kunden bestimmt. Diese dürfen

nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an

Dritte weitergegeben werden. Verstößt der

Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns

gegenüber auf Schadensersatz, z.B. wenn

der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder

Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.

4. Informationspflichten: Der Kunde ist verpflichtet,

die Bemühungen des Maklers entsprechend

dem Vermittlungsauftrag zu

unterstützen, insbesondere durch Angabe

und Herausgabe aller bei ihm vorhandener,

den Verkauf unterstützender Informationen

und Unterlagen. Der Kunde unterrichtet den

Makler unverzüglich über alle maßgebenden

Umstände und Entwicklungen hinsichtlich

des Vermittlungsauftrags, insbesondere über

anderweitige Veräußerung, Vermietung sowie

Änderungen des Verkaufsobjekts.

5. Doppeltätigkeit: Wir sind berechtigt, auch für

andere Parteien des Hauptvertrags provisionspflichtig

tätig zu werden, soweit keine

Interessenkollision vorliegt. Sollte sich eine

Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Kunde

hierauf hingewiesen. Wir werden jedoch nicht

als sog. Vermittlungsmakler für beide Seiten

tätig werden. Handelt es sich bei dem Auftrag

zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch,

ist eine Doppeltätigkeit von vornherein

ausgeschlossen.

6. Provisions- / Auskunftsanspruch: Der Provisionsanspruch

entsteht und ist fällig mit

Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags.

Nach Abschluss des Hauptvertrags ist

der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu

benachrichtigen und schriftlich mitzuteilen,

wann, zu welchem Entgelt und mit welchen

Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen

wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht

dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter

einer aufschiebenden Bedingung steht

und diese noch nicht eingetreten ist.

7. Vorkenntnis: Kennt der Kunde bei Abschluss

des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit

betreffend das angebotene Vertragsobjekt

sowie die Vertragsbereitschaft des anderen

Vertragsteils des Hauptvertrags (Vorkenntnis)

oder erlangt er diese Kenntnis während

der Laufzeit des Maklervertrags, so hat er

uns dies unverzüglich schriftlich oder in

Textform mitzuteilen.

8. Haftungsbeschränkung: Unsere Vermittlungsund/oder

Nachweistätigkeit erfolgt auf der

Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern

oder anderen Auskunftsbefugten

erteilten Auskünfte und Informationen. Eine

Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit

der Angaben übernehmen wir daher

nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die

darin enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit

zu überprüfen.

9. Sonstiges: Der Kunde darf Zurückbehaltungs-

oder Aufrechnungsrechte gegenüber

unserer Provisionsforderung nur geltend

machen, wenn die Forderungen des Kunden

auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag)

beruhen oder wenn sonstige

Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig

tituliert sind.

Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem

Beauftragten kommt durch schriftliche

Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme

unserer Maklertätigkeit auf der Basis des

Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande.

Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 %

auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher

Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss

verdient und fällig. Die Höhe der

Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei

Steuersatzänderung. Brinkmann & Cie. GmbH

und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren

Zahlungsanspruch gegenüber dem

Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).

Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten

trägt der Käufer.

Hinweise

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren

ausschließlich auf Informationen, die uns von

unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir

übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit,

Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das

von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt

sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit.

Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne

unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage-

bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im

Übrigen gelten die nebenstehenden allgemeinen

Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung

zwischen Ihnen und Brinkmann & Cie. GmbH.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter

www.brinkmanncie.de



Brinkmann & Cie. GmbH

Hauptstraße 67

50996 Köln

Tel.: 0221 / 37 98 77-0

Fax: 0221 / 37 98 77-10

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