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Handelsverband Sachsen warnt vor Folgen des Teil-

Lockdowns

In Folge des zweiten faktischen Lockdowns im für den Einzelhandel zweitumsatzstärksten

Monat des Jahres und des erneuten Herunterfahrens des öffentlichen

Lebens geraten zahlreiche Einzelhändler in eine existenzbedrohende

Lage. Zwar darf der Einzelhandel geöffnet bleiben, gleichzeitig finden aber

immer weniger Kunden den Weg in die Stadtzentren. Da etwa die Gastronomie,

zahlreiche Dienstleister, Kultur- und Freizeitbetriebe geschlossen sind,

fehlt es an Besuchsanlässen und Frequenz. Auch der Appell der Politik, zu

Hause zu bleiben, hat tiefgreifende Folgen für die Handelsunternehmen.

Dresden, 05.11.2020

Von den extrem rückläufigen Kundenzahlen und drastischen Umsatzeinbußen

ist insbesondere der Innenstadthandel betroffen. Prägend für diesen Standort

ist u. a. der Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen, Uhren/Schmuck, Spielwaren,

Sportartikel und Unterhaltungselektronik. Bei diesen Unternehmen, deren

eigene finanzielle Reserven nach einem beispiellosen Umsatzrückgang im Ergebnis

des ersten Lockdowns im Frühjahr längst aufgezerrt sind und die Kredite

zum Überleben aufgenommen haben, verschärft sich die bereits angespannte

Situation weiter. Zahlreiche Unternehmen können vielerorts wirtschaftlich

nicht mehr überleben und sehen sich am Rande ihrer Existenz.

„Deshalb muss die Politik ihr Nothilfeprogramm auch für den Einzelhandel öffnen.

Darüber hinaus müssen die Kriterien für die Überbrückungshilfen des

Bundes angepasst und die Hürden für die Antragsberechtigung gesenkt werden“,

so René Glaser, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen

(HVS). „Andernfalls drohen die Innenstädte mit zahlreichen Leerständen weiter

zu erodieren.“, so Glaser ergänzend.

Darüber hinaus wurden bereits zahlreiche Weihnachtsmärkte und mit ihnen bereits

genehmigte Sonntagsöffnungen abgesagt. Für dieses Jahr hat der HVS

daher - auch vor dem Hintergrund des Gesundheits- und Infektionsschutzes -

angeregt, dass Verkaufsstellen im Advent auch ohne Anlässe auf Basis der

Corona-Schutz-Verordnung ausnahmsweise sonntags im Zeitraum zwischen

12.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen dürfen. Mit einer solchen Maßnahme soll nicht

der Sonntagsschutz in Frage gestellt werden. Mit einer etwaigen Regelung ließe

sich jedoch dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gerecht

werden. Überdies könnte der nicht zuletzt auch auf Grund der von der Schließung

im Frühjahr und der anhaltend schwierigen Situation sehr von der

Corona-Pandemie betroffene Non-Food-Einzelhandel so Impulse setzen und

zumindest ein wenig Umsatz durch gelegentliche Sonntagsöffnungen aufholen.

Rene Glaser: „Was wir nun brauchen, ist eine Unterstützung des Einzelhandels

und nicht, wie vom Sächsischen Landtag am heutigen Tag zum Thema > Reduzierung

der Öffnungszeiten am Silvestertag < beschlossen, eine weitere

Reglementierung des Einzelhandels.“

info

Alle Kundinnen und Kunden möchten wir darauf hinweisen, dass das Einkaufen

im sächsischen Einzelhandel weiterhin sicher möglich ist und der Handel

gerade jetzt auf Kundenzuspruch angewiesen ist. Die Hygiene- und Abstandsmaßnahmen

haben sich seit Beginn des ersten Lockdowns bewährt und

wurden beständig weiterentwickelt. Halten Sie dem Einzelhandel die Treue und

kaufen Sie Ihre Weihnachtsgeschenke vielleicht in diesem Jahr schon früher

ein!

Handelsverband Sachsen e.V.

Der Handelsverband Sachsen ist die Spitzenorganisation und die unternehmenspolitische

Interessenvertretung des sächsischen Einzelhandels. Insgesamt erwirtschaften in Sachsen

über 13.000 Einzelhandelsunternehmen mit über 110.000 sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigten einen Umsatz von ca. 23 Mrd. Euro jährlich.

Handelsverband Sachsen

Könneritzstraße 3

01067 Dresden

HGF René Glaser

Telefon 0351 / 86 70 612

Telefax 0351 / 86 70 630

hvs-land@handel-sachsen.de

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