MedienInfo HVS 05.11.2020.1doc
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Handelsverband Sachsen warnt vor Folgen des Teil-
Lockdowns
In Folge des zweiten faktischen Lockdowns im für den Einzelhandel zweitumsatzstärksten
Monat des Jahres und des erneuten Herunterfahrens des öffentlichen
Lebens geraten zahlreiche Einzelhändler in eine existenzbedrohende
Lage. Zwar darf der Einzelhandel geöffnet bleiben, gleichzeitig finden aber
immer weniger Kunden den Weg in die Stadtzentren. Da etwa die Gastronomie,
zahlreiche Dienstleister, Kultur- und Freizeitbetriebe geschlossen sind,
fehlt es an Besuchsanlässen und Frequenz. Auch der Appell der Politik, zu
Hause zu bleiben, hat tiefgreifende Folgen für die Handelsunternehmen.
Dresden, 05.11.2020
Von den extrem rückläufigen Kundenzahlen und drastischen Umsatzeinbußen
ist insbesondere der Innenstadthandel betroffen. Prägend für diesen Standort
ist u. a. der Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen, Uhren/Schmuck, Spielwaren,
Sportartikel und Unterhaltungselektronik. Bei diesen Unternehmen, deren
eigene finanzielle Reserven nach einem beispiellosen Umsatzrückgang im Ergebnis
des ersten Lockdowns im Frühjahr längst aufgezerrt sind und die Kredite
zum Überleben aufgenommen haben, verschärft sich die bereits angespannte
Situation weiter. Zahlreiche Unternehmen können vielerorts wirtschaftlich
nicht mehr überleben und sehen sich am Rande ihrer Existenz.
„Deshalb muss die Politik ihr Nothilfeprogramm auch für den Einzelhandel öffnen.
Darüber hinaus müssen die Kriterien für die Überbrückungshilfen des
Bundes angepasst und die Hürden für die Antragsberechtigung gesenkt werden“,
so René Glaser, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen
(HVS). „Andernfalls drohen die Innenstädte mit zahlreichen Leerständen weiter
zu erodieren.“, so Glaser ergänzend.
Darüber hinaus wurden bereits zahlreiche Weihnachtsmärkte und mit ihnen bereits
genehmigte Sonntagsöffnungen abgesagt. Für dieses Jahr hat der HVS
daher - auch vor dem Hintergrund des Gesundheits- und Infektionsschutzes -
angeregt, dass Verkaufsstellen im Advent auch ohne Anlässe auf Basis der
Corona-Schutz-Verordnung ausnahmsweise sonntags im Zeitraum zwischen
12.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen dürfen. Mit einer solchen Maßnahme soll nicht
der Sonntagsschutz in Frage gestellt werden. Mit einer etwaigen Regelung ließe
sich jedoch dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gerecht
werden. Überdies könnte der nicht zuletzt auch auf Grund der von der Schließung
im Frühjahr und der anhaltend schwierigen Situation sehr von der
Corona-Pandemie betroffene Non-Food-Einzelhandel so Impulse setzen und
zumindest ein wenig Umsatz durch gelegentliche Sonntagsöffnungen aufholen.
Rene Glaser: „Was wir nun brauchen, ist eine Unterstützung des Einzelhandels
und nicht, wie vom Sächsischen Landtag am heutigen Tag zum Thema > Reduzierung
der Öffnungszeiten am Silvestertag < beschlossen, eine weitere
Reglementierung des Einzelhandels.“
info
Alle Kundinnen und Kunden möchten wir darauf hinweisen, dass das Einkaufen
im sächsischen Einzelhandel weiterhin sicher möglich ist und der Handel
gerade jetzt auf Kundenzuspruch angewiesen ist. Die Hygiene- und Abstandsmaßnahmen
haben sich seit Beginn des ersten Lockdowns bewährt und
wurden beständig weiterentwickelt. Halten Sie dem Einzelhandel die Treue und
kaufen Sie Ihre Weihnachtsgeschenke vielleicht in diesem Jahr schon früher
ein!
Handelsverband Sachsen e.V.
Der Handelsverband Sachsen ist die Spitzenorganisation und die unternehmenspolitische
Interessenvertretung des sächsischen Einzelhandels. Insgesamt erwirtschaften in Sachsen
über 13.000 Einzelhandelsunternehmen mit über 110.000 sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten einen Umsatz von ca. 23 Mrd. Euro jährlich.
Handelsverband Sachsen
Könneritzstraße 3
01067 Dresden
HGF René Glaser
Telefon 0351 / 86 70 612
Telefax 0351 / 86 70 630
hvs-land@handel-sachsen.de