Einstellungsantrag SHK`s - der Verwaltung - Ruhr-Universität Bochum
Einstellungsantrag SHK`s - der Verwaltung - Ruhr-Universität Bochum
Einstellungsantrag SHK`s - der Verwaltung - Ruhr-Universität Bochum
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Antragsteller:<br />
Fakultät:<br />
Lehrstuhl:<br />
Instituts-Ordnungs-Nr:<br />
Gebäude/Etage/Raum:<br />
An den R e k t o r <strong>der</strong><br />
<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />
- Dezernat 3 - UV –<br />
d. d. Dekanin/Dekan <strong>der</strong> Fakultät für<br />
1. Vor- und Zuname (Geburtsname):<br />
<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />
R U H R – U N I V E R S I T Ä T B O C H U M<br />
A N T R A G<br />
<strong>Bochum</strong>,<br />
Telefon:<br />
auf Einstellung einer studentischen Hilfskraft<br />
2. a) Beginn <strong>der</strong> Hochschulausbildung am:<br />
b) Zahl <strong>der</strong> bisher zurückgelegten Studiensemester:<br />
c) Frau/Herr ist als ordentliche(r) Student(in) immatrikuliert.<br />
Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung muss beigefügt werden!<br />
3. Bereits an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> als studentische Hilfskraft beschäftigt gewesen nein<br />
vom bis<br />
4. a) vorgesehener Einstellungstermin:<br />
b) Beschäftigungsende:<br />
( nicht länger als 1 Jahr)<br />
c) Gesamtstundenzahl:<br />
5. Die Beschäftigung soll von bis erfolgen mit Stunden wöchentlich.<br />
Finanzierung<br />
a) von bis aus<br />
Kapitel Titel Ordnungsnummer<br />
Budgetkennziffer<br />
b) von bis aus<br />
Kapitel Titel Ordnungsnummer<br />
Budgetkennziffer<br />
_______________________________________________________________________________________
6. Dem Antrag liegen bei:<br />
a) Fragebogen des LBV zu persönlichen Angaben (LBV (A) 26) – 2-fach (bitte Bankverbindung angeben)<br />
b) Erhebungsbogen Arbeitssicherheit<br />
c) Statuserklärung SHK - 2-fach<br />
d) Lohnsteuerkarte<br />
e) Immatrikulationsbescheinigung – 2-fach<br />
f) Neu-EU-Bürger/Nicht-EU-Bürger: gültige Freizügigkeitsbescheinigung bzw. Aufenthaltsgenehmigung<br />
(ggf. Arbeitserlaubnis)<br />
g) Mitgliedsbescheinigung <strong>der</strong> Krankenkasse<br />
7. Grund für die Befristung:<br />
§ 2 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG (Die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Hilfskräften, die als Studierende<br />
an einer Hochschule eingeschrieben sind und nicht über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />
verfügen, (studentische Hilfskräfte) ist bis zur Dauer von sechs Jahren zulässig.<br />
8. Aufgabenbereich:<br />
9. Beachtung <strong>der</strong> Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG):<br />
<strong>Bochum</strong>,<br />
<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />
Die Quote ist erfüllt Die Quote ist nicht erfüllt<br />
Die Stelle ist hochschulintern ausgeschrieben worden<br />
Die Stelle ist nicht ausgeschrieben worden, weil<br />
Besetzungsdauer unter 6 Monaten<br />
Drittmittelfinanzierte Person, wenn <strong>der</strong> Zuwendungsgeber die Mittel für bestimmte Personen zuwendet.<br />
Vertragsverlängerung<br />
(Bewerber[in])<br />
Mit m einer Unterschrift bestätige ich, dass ich m it dem Inhalt<br />
des Antrages, insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Begründung für die Befristung<br />
und di e D auer <strong>der</strong> B efristung einverstanden bi n. F erner<br />
erkläre ich, dass mit dem Antragsteller keine weiteren Vereinbarungen<br />
get roffen w orden s ind. I ch bi n dar über unterrichtet,<br />
dass über den Antrag ausschließlich durch den Rektor <strong>der</strong><br />
<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> B ochum r echtsverbindlich ent schieden w ird<br />
und das s r echtsverbindliche Erklärungen hi nsichtlich m eines<br />
Arbeitsverhältnisses nur schriftlich durch das D ezernat f ür<br />
Personalangelegenheiten abgegeben werden dür fen. Mir ist<br />
bekannt, dass ich erst nach Unterzeichnung des Dienstvertrages<br />
Arbeitsleistungen erbringen darf.<br />
<strong>Bochum</strong>,<br />
(Antragsteller[in])<br />
Mit m einer U nterschrift v ersichere ich gleichzeitig, das s nur<br />
die geschil<strong>der</strong>ten Tätigkeiten ausgeübt werden sollen und die<br />
vorgesehenen Ziele und Tätigkeiten nach meiner Voraussicht<br />
innerhalb <strong>der</strong> v orgesehenen B efristungsdauer, i nsbeson<strong>der</strong>e<br />
im Hinblick auf die v orgesehene A rbeitszeit v ertragsgemäß<br />
abgeschlossen werden können. Mir ist bekannt, dass ich<br />
Arbeitsleistungen erst nach Unterzeichnung des Dienstvertrages<br />
annehmen darf.
Der Rektor<br />
<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong>, D-44780 <strong>Bochum</strong><br />
Betr.:<br />
Sehr geehrte/r<br />
<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />
Bestellung zur Studentischen Hilfskraft<br />
auf Ihren Antrag vom übersende ich den Dienstvertrag von<br />
Die Zahlung erfolgt aus folgenden Quellen:<br />
a) von bis aus<br />
Kapitel Titel Ordnungsnummer<br />
b) von bis aus<br />
Budgetkennziffer<br />
Kapitel Titel Ordnungsnummer<br />
Budgetkennziffer<br />
Um evtl. Ansprüche nach Beendigung des Dienstverhältnisses auszuschließen, weise ich beson<strong>der</strong>s<br />
darauf hin, dass nach Ablauf <strong>der</strong> Beschäftigung keine Arbeitsleistungen mehr angenommen<br />
werden dürfen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Der Rektor<br />
Dezernat 3 – Personalangelegenheiten<br />
<strong>Universität</strong>sstr. 150, D-44801 <strong>Bochum</strong><br />
Abteilung Hilfskräfte<br />
Buchstabe A – G: Herr Fernholz; (Tel: 28422)<br />
Buchstabe H – N: Herr Kedziora; (Tel: 27640)<br />
Buchstabe O – P: Frau Scherzek (Tel.: 22391)<br />
Buchstabe Q – S: Frau Lange (Tel.: 27399)<br />
Buchstabe T – V: Frau Reitz (Tel.: 25305)<br />
Buchstabe W – Z: Frau Herbst (Tel.: 26759)<br />
Intranet: http://www.uv.rub.de/dezernat3<br />
Datum:<br />
Az.: 119/34
Zwischen dem Rektor <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />
und<br />
geboren am in<br />
wird folgen<strong>der</strong> Dienstvertrag geschlossen:<br />
<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />
Dienstvertrag<br />
§ 1<br />
(1) Frau/Herr<br />
wird entsprechend den Richtlinien für die B eschäftigung und V ergütung von Hilfkräften an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong><br />
<strong>Bochum</strong> für die Zeit vom bis als studentische Hilfskraft im Studienfach<br />
eingestellt.<br />
(2) Die studentische Hilfskraft wird während <strong>der</strong> Vertragsdauer mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von<br />
Stunden wöchentlich beschäftigt.<br />
§ 2<br />
(1) Die Dienstobliegenheiten <strong>der</strong> studentischen Hilfskraft werden im Einzelnen von den Hochschullehrerinnen und<br />
Hochschullehrern, Personen mit selbstständigen Lehraufgaben o<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern<br />
bestimmt, dem sie zugeordnet ist.<br />
(2) Die studentische Hilfskraft verpflichtet sich, die Dienstobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen und das Grundgesetz<br />
für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze zu wahren. Mit <strong>der</strong> Unterzeichnung des Dienstvertrages erklärt<br />
sie ausdrücklich, dass sie die Gesetze <strong>der</strong> freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />
bejaht und die Verfassung des Staates nicht angreift.<br />
§ 3<br />
(1) Für die Dauer <strong>der</strong> Beschäftigung wird eine Pauschalvergütung nach den „Richtlinien <strong>der</strong> Tarifgemeinschaft deutscher<br />
Län<strong>der</strong> über die Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung<br />
bzw. <strong>der</strong> wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne a bgeschlossene H ochschulbildung ( studentische H ilfskraft)“<br />
gezahlt. Zur Zeit beträgt die Vergütung je Stunde <strong>der</strong> durchschnittlichen wöchentlichen Beschäftigungszeit 9,17 €.<br />
Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus <strong>der</strong> Multiplikation des Stundensatzes mit <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Stunden<br />
durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit (§ 1 Abs. 2) und dem Faktor 4,348.<br />
(2) Bei ei ner d urch U nfall o <strong>der</strong> K rankheit v erursachten A rbeitsunfähigkeit w ird d ie V ergütung b is z um E nde d er 6.<br />
Woche und, wenn das Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Beginns <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit bereits länger als 2 Jahre<br />
besteht, bis zum Ende <strong>der</strong> 9. Woche <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit, jedoch nicht über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus,<br />
weitergezahlt. Das gilt nicht, wenn sich die studentische Hilfskraft die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich, groß fahrlässig<br />
o<strong>der</strong> bei einer nicht genehmigten Nebentätigkeit zugezogen hat.
<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />
§ 4<br />
(1) Außerdem gelten die für die Landesbeamten jeweils geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht, die Annahme<br />
von Belohnungen und Geschenken, die Schadenshaftpflicht, die Gewährung von Reisekostenvergütung und die<br />
Einsicht in die Personalakten entsprechend. Urlaub wird nach den gesetzlichen Vorschriften gewährt.<br />
(2) Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden nicht gewährt.<br />
(3) Bei studentischen Hilfskräften wird die Reisekostenvergütung auf den Fahrkostenersatz für die niedrigste Wagenklasse<br />
eines regelmäßig verkehrenden Beför<strong>der</strong>ungsmittels beschränkt.<br />
§ 5<br />
Die Pauschalvergütung für die Tätigkeit als studentische Hilfskraft ist Einkommen im Sinne des Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetztes<br />
(BAFöG). Empfänger von Leistungen na ch dem B AFöG s ind ve rpflichtet, die ihnen aufgrund ihres<br />
Dienstvertrages zustehende Vergütung dem Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag<br />
auf Ausbildungsför<strong>der</strong>ung gestellt wurde und eine Entscheidung noch nicht ergangen ist (§ 52 BAFöG). Die studentische<br />
Hilfskraft ist damit einverstanden, dass das zuständige Studentenwerk über das Beschäftigungsverhältnis, dessen<br />
Dauer und die Höhe <strong>der</strong> Vergütung unterrichtet wird.<br />
(1) Das Dienstverhältnis ist befristet nach § 2 Abs. 1 Satz. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz -WissZeitVG-.<br />
§ 6<br />
(2) Das Dienstverhältnis endet mit dem Ablauf <strong>der</strong> in § 1 angegebenen Beschäftigungszeit, ohne dass es einer beson<strong>der</strong>en<br />
Kündigung bedarf. Es kann zu einem früheren Zeitpunkt mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats<br />
gekündigt werden. Die Möglichkeit, das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist nach<br />
§ 626 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Die Vertragsschließenden sind sich einig, dass eine Verletzung <strong>der</strong> in § 2<br />
Abs. 2 Satz 2 übernommenen Verpflichtung ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung ist.<br />
An<strong>der</strong>e Dienstverträge behalten ihre Gültigkeit.<br />
<strong>Bochum</strong>, den<br />
<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />
Der Rektor<br />
Im Auftrag<br />
______________________ ___________________________<br />
Personalabteilung <strong>der</strong> RUB Studentische Hilfskraft<br />
§ 7
Zwischen dem Rektor <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />
und<br />
geboren am in<br />
wird folgen<strong>der</strong> Dienstvertrag geschlossen:<br />
<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_16 07 08_Budgetkennziffer01.02.2010<br />
Dienstvertrag<br />
§ 1<br />
(1) Frau/Herr<br />
wird entsprechend den Richtlinien für die B eschäftigung und Vergütung vo n H ilfkräften a n d er <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong><br />
<strong>Bochum</strong> für die Zeit vom bis als studentische Hilfskraft im Studienfach<br />
eingestellt.<br />
(2) Die studentische Hilfskraft wird während <strong>der</strong> Vertragsdauer mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit v on<br />
Stunden wöchentlich beschäftigt.<br />
§ 2<br />
(1) Die Dienstobliegenheiten <strong>der</strong> studentischen Hilfskraft werden im Einzelnen von den Hochschullehrerinnen und<br />
Hochschullehrern, Personen mit selbstständigen Lehraufgaben o<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern<br />
bestimmt, dem sie zugeordnet ist.<br />
(2) Die studentische Hilfskraft verpflichtet sich, die Dienstobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen und das Grundgesetz<br />
für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze zu wahren. Mit <strong>der</strong> Unterzeichnung des Dienstvertrages erklärt<br />
sie ausdrücklich, dass sie die Gesetze <strong>der</strong> freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />
bejaht und die Verfassung des Staates nicht angreift.<br />
§ 3<br />
(1) Für die Dauer <strong>der</strong> Beschäftigung wird eine Pauschalvergütung nach den „Richtlinien <strong>der</strong> Tarifgemeinschaft deutscher<br />
Län<strong>der</strong> über die Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung<br />
bzw. <strong>der</strong> wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne a bgeschlossene H ochschulbildung ( studentische H ilfskraft)“<br />
gezahlt. Zur Zeit beträgt die Vergütung je Stunde <strong>der</strong> durchschnittlichen wöchentlichen Beschäftigungszeit 9,17 €.<br />
Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus <strong>der</strong> Multiplikation des Stundensatzes mit <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Stunden<br />
durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit (§ 1 Abs. 2) und dem Faktor 4,348.<br />
(2) Bei ei ner d urch Unfall o <strong>der</strong> K rankheit ve rursachten A rbeitsunfähigkeit w ird d ie V ergütung b is z um E nde d er 6.<br />
Woche und, wenn das Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Beginns <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit bereits länger als 2 Jahre<br />
besteht, bis zum Ende <strong>der</strong> 9. Woche <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit, jedoch nicht über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus,<br />
weitergezahlt. Das gilt nicht, wenn sich die studentische Hilfskraft die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich, groß fahrlässig<br />
o<strong>der</strong> bei einer nicht genehmigten Nebentätigkeit zugezogen hat.
<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />
§ 4<br />
(1) Außerdem gelten die für die Landesbeamten jeweils geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht, die Annahme<br />
von Belohnungen und Geschenken, die Schadenshaftpflicht, die Gewährung von Reisekostenvergütung und die<br />
Einsicht in die Personalakten entsprechend. Urlaub wird nach den gesetzlichen Vorschriften gewährt.<br />
(2) Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden nicht gewährt.<br />
(3) Bei studentischen Hilfskräften wird die Reisekostenvergütung auf den Fahrkostenersatz für die niedrigste Wagenklasse<br />
eines regelmäßig verkehrenden Beför<strong>der</strong>ungsmittels beschränkt.<br />
§ 5<br />
Die Pauschalvergütung für die Tätigkeit als studentische Hilfskraft ist Einkommen im Sinne des Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetztes<br />
(BAFöG). Empfänger von Leistungen n ach dem BAFöG sind verpflichtet, die ihnen aufgrund ihres<br />
Dienstvertrages zustehende Vergütung dem Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag<br />
auf Ausbildungsför<strong>der</strong>ung gestellt wurde und eine Entscheidung noch nicht ergangen ist (§ 52 B AFöG). Die studentische<br />
Hilfskraft ist damit einverstanden, dass das zuständige Studentenwerk über das Beschäftigungsverhältnis, dessen<br />
Dauer und die Höhe <strong>der</strong> Vergütung unterrichtet wird.<br />
(1) Das Dienstverhältnis ist befristet nach § 2 Abs. 1 Satz. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz -WissZeitVG-.<br />
§ 6<br />
(2) Das Dienstverhältnis endet mit dem Ablauf <strong>der</strong> in § 1 angegebenen Beschäftigungszeit, ohne dass es einer beson<strong>der</strong>en<br />
Kündigung bedarf. Es kann zu einem früheren Zeitpunkt mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats<br />
gekündigt werden. Die Möglichkeit, das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist nach<br />
§ 626 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Die Vertragsschließenden sind sich einig, dass eine Verletzung <strong>der</strong> in § 2<br />
Abs. 2 Satz 2 übernommenen Verpflichtung ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung ist.<br />
An<strong>der</strong>e Dienstverträge behalten ihre Gültigkeit.<br />
<strong>Bochum</strong>, den<br />
<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />
Der Rektor<br />
Im Auftrag<br />
______________________ ___________________________<br />
Personalabteilung <strong>der</strong> RUB Studentische Hilfskraft<br />
§ 7
RUBCARD FÜR BEDIENSTETE<br />
Parallel zur Einführung des neuen Corporate-Designs <strong>der</strong><br />
RUB wurden 2010 Dienst- und Studierendenausweise<br />
überarbeitet und werden seither unter <strong>der</strong> Bezeichnung<br />
„RUBCard“ angeboten. Die RUBCard dient als Ausweis für<br />
sämtliche Statusgruppen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Uni. Für Bedienstete<br />
stehen die Versionen mit und ohne Chip zur Auswahl.<br />
Erstere dient ausschließlich als Dienstausweis, letztere<br />
ermöglicht zudem den Zugang zu vielen elektronischen<br />
Funktionen und Dienstleistungen auf dem Campus, zu Hause und unterwegs.<br />
Bei <strong>der</strong> Einführung einer Chipkarte für Bedienstete wurde auf gute Erfahrungen mit <strong>der</strong><br />
Studierendenchipkarte zurückgegriffen. Die Chipkarte hat mittlerweile eine große Akzeptanz bei<br />
den Beschäftigten gefunden. Die RUBCard mit Chip umfasst Funktionalitäten, welche<br />
ausschlaggebend für ihre Einführung waren. So ermöglicht sie, eine Authentifizierung und<br />
digitale Signatur bei sicherheitskritischen Anwendungen durchzuführen. Die RUBCARD mit<br />
Chip bietet beson<strong>der</strong>s im Bereich des technischen Datenschutzes hervorragende<br />
Voraussetzungen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Benutzername-Passwort-Verfahren bietet<br />
sie einen geeigneten Schutz beim Zugang zu sicherheitskritisch eingestuften IT-Systemen. Dieser<br />
ist nämlich nur über Besitz (RUBCard) und Wissen (PIN) möglich, Passwörter hingegen können<br />
leicht ausgespäht und missbraucht werden. In Zusammenarbeit mit dem IT-Ausschuss wurde die<br />
Dienstvereinbarung zur Einführung <strong>der</strong> Bedienstetenchipkarte erarbeitet. Dabei konnte auf<br />
Erfahrungen im Bereich des Studierendenausweises zurückgegriffen werden.<br />
Neben <strong>der</strong> Chipkarte können Bedienstete auch eine RUBCard ohne Chip beantragen. Diese dient<br />
lediglich als Dienstausweis und ermöglicht die Benutzung <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>sbibliothek. Sie ist vor<br />
allem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeignet, die keinen Zugang zu VSPL benötigen.<br />
Bei <strong>der</strong> Einstellung erhalten Bedienstete automatisch ein Antragsformular auf Ausstellung einer<br />
RUBCard. Personen, die schon länger an <strong>der</strong> RUB beschäftigt sind, finden die Unterlagen auch<br />
online. Die Ausgabe <strong>der</strong> Karte erfolgt auf freiwilliger Basis, nur auf Antrag und unter Einwilligung<br />
des/<strong>der</strong> Beschäftigten. Für Personen, die an <strong>der</strong> RUB lehren, aber nicht (mehr) beschäftigt sind,<br />
gibt es auch die Möglichkeit, eine RUBCard zu beantragen. Mit dieser Chipkarte ist es auch für<br />
Nicht-Beschäftigte möglich, den Zugang zu VSPL-Campus zu erhalten. Zur Beantragung ist eine<br />
Bescheinigung des Dekanats o<strong>der</strong> des Prüfungsamtes notwendig.<br />
Wofür kann ich die RUBCard nutzen / welche Vorteile habe ich? (* nur Chipkartenversion)<br />
� Dienstausweis <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> (z. B. zum Betreten <strong>der</strong> Gebäude)<br />
� Zugang zu VSPL-Diensten*<br />
� Zugang zu den elektronischen Diensten <strong>der</strong> RUB (loginID)<br />
� Reservierung einer Email-Anschrift im Rechenzentrum (vorname.name@rub.de)<br />
� Nutzung <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>sbibliothek<br />
Ansprechpartnerin:<br />
� Nutzung <strong>der</strong> elektronischen Signatur*<br />
Frau Liane Wolny<br />
Infopoint im <strong>Verwaltung</strong>sgebäude<br />
Tel.: 25443 – UV/0 -26
Antrag auf Erstellung einer RUBCard für Bedienstete<br />
Registrierungsstelle (RA) <strong>der</strong><br />
<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />
Dezernat für Personalangelegenheiten (Dez. 3)<br />
UV 0 / 26<br />
44780 <strong>Bochum</strong><br />
Anrede:<br />
Titel (optional):<br />
Nachname:<br />
Vorname:<br />
2. Vorname (optional):<br />
Geburtsdatum:<br />
LoginID (optional):<br />
E-Mail Adresse (optional)<br />
(nur E-Mail Adressen, die auf ruhr-uni-bochum.de bzw. rub.de enden sind zugelassen)<br />
ONLINE-ANTRAG<br />
www.rub.de/rubcard<br />
(Lichtbild)<br />
Ich beantrage die Erstellung einer<br />
RUBCard mit Chip*: (Zur Authentifizierung und Signierung bei sicherheitskritischen IT-Systemen und als<br />
Dienstausweis)<br />
RUBCard ohne Chip: (Dient ausschließlich als Dienstausweis)<br />
Informationen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> RUBCard können entwe<strong>der</strong> per Post o<strong>der</strong> per E-Mail zugesandt werden.<br />
Ich wünsche, über meine persönliche RUB E-Mail-Adresse informiert zu werden.<br />
Ich wünsche, über meine folgende Dienstanschrift informiert zu werden:<br />
Institut:<br />
Gebäude:<br />
Straße:<br />
Etage:<br />
Raum:<br />
Telefon (intern):<br />
o<strong>der</strong><br />
PLZ Ort:<br />
Telefon:<br />
*Mit <strong>der</strong> Speicherung <strong>der</strong> oben genannten personenbezogenen Daten in Form von Zertifikaten in <strong>der</strong> Public Key<br />
Infrastructure (PKI) des Zertifizierungsdienstanbieters bin ich einverstanden. Die <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> kann einen externen<br />
Zertifizierungsdienstanbieter beauftragen (<strong>der</strong>zeit DFN-Verein). Die Aufgaben <strong>der</strong> Ausgabe und <strong>Verwaltung</strong> von<br />
Zertifikaten obliegen diesem Dienstanbieter in rechtlich eigener Zuständigkeit. Der Zertifizierungsdienstanbieter ist die<br />
verantwortliche Stelle für diese Aufgaben. Die erstellten Zertifikate werden bis ein Jahr nach Ablauf des<br />
Austellerzertifikats aufbewahrt. Darüber hinaus bin ich mich mit <strong>der</strong> Speicherung <strong>der</strong> Zertifikatsverwaltungsdaten zu<br />
<strong>Verwaltung</strong>s- und Sperrzwecken in <strong>der</strong> Kundendatenbank <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> einverstanden.<br />
Mir wird zugesichert, dass oben genannte personenbezogene Daten nur zu Zulassungs- und/o<strong>der</strong> Benachrichtigungszwecken<br />
benutzt und spätestens 3 Monate nach meinem Ausscheiden gelöscht werden.<br />
Mein Lichtbild wird digitalisiert, nur zum Zweck <strong>der</strong> Ausweis-Erstellung genutzt und anschließend gelöscht. Es muss<br />
spätestens bei <strong>der</strong> Abholung <strong>der</strong> RUBCard vorliegen und wird nach Aushändigung wie<strong>der</strong> zurückgegeben.<br />
*Mir ist bekannt, dass die Ausgabe und die Nutzung dieser RUBCard gemäß § 29a DSG-NW freiwillig ist und mit<br />
meinem Einverständnis erfolgt. Die RUBCard ist nicht übertragbar, ein Verlust <strong>der</strong> Karte ist unverzüglich bei <strong>der</strong><br />
Ausgabestelle zu melden.<br />
_____________________ ________________________________________________<br />
Datum Unterschrift