23.12.2012 Aufrufe

Einstellungsantrag SHK`s - der Verwaltung - Ruhr-Universität Bochum

Einstellungsantrag SHK`s - der Verwaltung - Ruhr-Universität Bochum

Einstellungsantrag SHK`s - der Verwaltung - Ruhr-Universität Bochum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Antragsteller:<br />

Fakultät:<br />

Lehrstuhl:<br />

Instituts-Ordnungs-Nr:<br />

Gebäude/Etage/Raum:<br />

An den R e k t o r <strong>der</strong><br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />

- Dezernat 3 - UV –<br />

d. d. Dekanin/Dekan <strong>der</strong> Fakultät für<br />

1. Vor- und Zuname (Geburtsname):<br />

<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />

R U H R – U N I V E R S I T Ä T B O C H U M<br />

A N T R A G<br />

<strong>Bochum</strong>,<br />

Telefon:<br />

auf Einstellung einer studentischen Hilfskraft<br />

2. a) Beginn <strong>der</strong> Hochschulausbildung am:<br />

b) Zahl <strong>der</strong> bisher zurückgelegten Studiensemester:<br />

c) Frau/Herr ist als ordentliche(r) Student(in) immatrikuliert.<br />

Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung muss beigefügt werden!<br />

3. Bereits an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> als studentische Hilfskraft beschäftigt gewesen nein<br />

vom bis<br />

4. a) vorgesehener Einstellungstermin:<br />

b) Beschäftigungsende:<br />

( nicht länger als 1 Jahr)<br />

c) Gesamtstundenzahl:<br />

5. Die Beschäftigung soll von bis erfolgen mit Stunden wöchentlich.<br />

Finanzierung<br />

a) von bis aus<br />

Kapitel Titel Ordnungsnummer<br />

Budgetkennziffer<br />

b) von bis aus<br />

Kapitel Titel Ordnungsnummer<br />

Budgetkennziffer<br />

_______________________________________________________________________________________


6. Dem Antrag liegen bei:<br />

a) Fragebogen des LBV zu persönlichen Angaben (LBV (A) 26) – 2-fach (bitte Bankverbindung angeben)<br />

b) Erhebungsbogen Arbeitssicherheit<br />

c) Statuserklärung SHK - 2-fach<br />

d) Lohnsteuerkarte<br />

e) Immatrikulationsbescheinigung – 2-fach<br />

f) Neu-EU-Bürger/Nicht-EU-Bürger: gültige Freizügigkeitsbescheinigung bzw. Aufenthaltsgenehmigung<br />

(ggf. Arbeitserlaubnis)<br />

g) Mitgliedsbescheinigung <strong>der</strong> Krankenkasse<br />

7. Grund für die Befristung:<br />

§ 2 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG (Die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Hilfskräften, die als Studierende<br />

an einer Hochschule eingeschrieben sind und nicht über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />

verfügen, (studentische Hilfskräfte) ist bis zur Dauer von sechs Jahren zulässig.<br />

8. Aufgabenbereich:<br />

9. Beachtung <strong>der</strong> Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG):<br />

<strong>Bochum</strong>,<br />

<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />

Die Quote ist erfüllt Die Quote ist nicht erfüllt<br />

Die Stelle ist hochschulintern ausgeschrieben worden<br />

Die Stelle ist nicht ausgeschrieben worden, weil<br />

Besetzungsdauer unter 6 Monaten<br />

Drittmittelfinanzierte Person, wenn <strong>der</strong> Zuwendungsgeber die Mittel für bestimmte Personen zuwendet.<br />

Vertragsverlängerung<br />

(Bewerber[in])<br />

Mit m einer Unterschrift bestätige ich, dass ich m it dem Inhalt<br />

des Antrages, insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Begründung für die Befristung<br />

und di e D auer <strong>der</strong> B efristung einverstanden bi n. F erner<br />

erkläre ich, dass mit dem Antragsteller keine weiteren Vereinbarungen<br />

get roffen w orden s ind. I ch bi n dar über unterrichtet,<br />

dass über den Antrag ausschließlich durch den Rektor <strong>der</strong><br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> B ochum r echtsverbindlich ent schieden w ird<br />

und das s r echtsverbindliche Erklärungen hi nsichtlich m eines<br />

Arbeitsverhältnisses nur schriftlich durch das D ezernat f ür<br />

Personalangelegenheiten abgegeben werden dür fen. Mir ist<br />

bekannt, dass ich erst nach Unterzeichnung des Dienstvertrages<br />

Arbeitsleistungen erbringen darf.<br />

<strong>Bochum</strong>,<br />

(Antragsteller[in])<br />

Mit m einer U nterschrift v ersichere ich gleichzeitig, das s nur<br />

die geschil<strong>der</strong>ten Tätigkeiten ausgeübt werden sollen und die<br />

vorgesehenen Ziele und Tätigkeiten nach meiner Voraussicht<br />

innerhalb <strong>der</strong> v orgesehenen B efristungsdauer, i nsbeson<strong>der</strong>e<br />

im Hinblick auf die v orgesehene A rbeitszeit v ertragsgemäß<br />

abgeschlossen werden können. Mir ist bekannt, dass ich<br />

Arbeitsleistungen erst nach Unterzeichnung des Dienstvertrages<br />

annehmen darf.


Der Rektor<br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong>, D-44780 <strong>Bochum</strong><br />

Betr.:<br />

Sehr geehrte/r<br />

<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />

Bestellung zur Studentischen Hilfskraft<br />

auf Ihren Antrag vom übersende ich den Dienstvertrag von<br />

Die Zahlung erfolgt aus folgenden Quellen:<br />

a) von bis aus<br />

Kapitel Titel Ordnungsnummer<br />

b) von bis aus<br />

Budgetkennziffer<br />

Kapitel Titel Ordnungsnummer<br />

Budgetkennziffer<br />

Um evtl. Ansprüche nach Beendigung des Dienstverhältnisses auszuschließen, weise ich beson<strong>der</strong>s<br />

darauf hin, dass nach Ablauf <strong>der</strong> Beschäftigung keine Arbeitsleistungen mehr angenommen<br />

werden dürfen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Der Rektor<br />

Dezernat 3 – Personalangelegenheiten<br />

<strong>Universität</strong>sstr. 150, D-44801 <strong>Bochum</strong><br />

Abteilung Hilfskräfte<br />

Buchstabe A – G: Herr Fernholz; (Tel: 28422)<br />

Buchstabe H – N: Herr Kedziora; (Tel: 27640)<br />

Buchstabe O – P: Frau Scherzek (Tel.: 22391)<br />

Buchstabe Q – S: Frau Lange (Tel.: 27399)<br />

Buchstabe T – V: Frau Reitz (Tel.: 25305)<br />

Buchstabe W – Z: Frau Herbst (Tel.: 26759)<br />

Intranet: http://www.uv.rub.de/dezernat3<br />

Datum:<br />

Az.: 119/34


Zwischen dem Rektor <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />

und<br />

geboren am in<br />

wird folgen<strong>der</strong> Dienstvertrag geschlossen:<br />

<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />

Dienstvertrag<br />

§ 1<br />

(1) Frau/Herr<br />

wird entsprechend den Richtlinien für die B eschäftigung und V ergütung von Hilfkräften an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong><br />

<strong>Bochum</strong> für die Zeit vom bis als studentische Hilfskraft im Studienfach<br />

eingestellt.<br />

(2) Die studentische Hilfskraft wird während <strong>der</strong> Vertragsdauer mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von<br />

Stunden wöchentlich beschäftigt.<br />

§ 2<br />

(1) Die Dienstobliegenheiten <strong>der</strong> studentischen Hilfskraft werden im Einzelnen von den Hochschullehrerinnen und<br />

Hochschullehrern, Personen mit selbstständigen Lehraufgaben o<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern<br />

bestimmt, dem sie zugeordnet ist.<br />

(2) Die studentische Hilfskraft verpflichtet sich, die Dienstobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen und das Grundgesetz<br />

für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze zu wahren. Mit <strong>der</strong> Unterzeichnung des Dienstvertrages erklärt<br />

sie ausdrücklich, dass sie die Gesetze <strong>der</strong> freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />

bejaht und die Verfassung des Staates nicht angreift.<br />

§ 3<br />

(1) Für die Dauer <strong>der</strong> Beschäftigung wird eine Pauschalvergütung nach den „Richtlinien <strong>der</strong> Tarifgemeinschaft deutscher<br />

Län<strong>der</strong> über die Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung<br />

bzw. <strong>der</strong> wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne a bgeschlossene H ochschulbildung ( studentische H ilfskraft)“<br />

gezahlt. Zur Zeit beträgt die Vergütung je Stunde <strong>der</strong> durchschnittlichen wöchentlichen Beschäftigungszeit 9,17 €.<br />

Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus <strong>der</strong> Multiplikation des Stundensatzes mit <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Stunden<br />

durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit (§ 1 Abs. 2) und dem Faktor 4,348.<br />

(2) Bei ei ner d urch U nfall o <strong>der</strong> K rankheit v erursachten A rbeitsunfähigkeit w ird d ie V ergütung b is z um E nde d er 6.<br />

Woche und, wenn das Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Beginns <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit bereits länger als 2 Jahre<br />

besteht, bis zum Ende <strong>der</strong> 9. Woche <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit, jedoch nicht über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus,<br />

weitergezahlt. Das gilt nicht, wenn sich die studentische Hilfskraft die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich, groß fahrlässig<br />

o<strong>der</strong> bei einer nicht genehmigten Nebentätigkeit zugezogen hat.


<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />

§ 4<br />

(1) Außerdem gelten die für die Landesbeamten jeweils geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht, die Annahme<br />

von Belohnungen und Geschenken, die Schadenshaftpflicht, die Gewährung von Reisekostenvergütung und die<br />

Einsicht in die Personalakten entsprechend. Urlaub wird nach den gesetzlichen Vorschriften gewährt.<br />

(2) Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden nicht gewährt.<br />

(3) Bei studentischen Hilfskräften wird die Reisekostenvergütung auf den Fahrkostenersatz für die niedrigste Wagenklasse<br />

eines regelmäßig verkehrenden Beför<strong>der</strong>ungsmittels beschränkt.<br />

§ 5<br />

Die Pauschalvergütung für die Tätigkeit als studentische Hilfskraft ist Einkommen im Sinne des Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetztes<br />

(BAFöG). Empfänger von Leistungen na ch dem B AFöG s ind ve rpflichtet, die ihnen aufgrund ihres<br />

Dienstvertrages zustehende Vergütung dem Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag<br />

auf Ausbildungsför<strong>der</strong>ung gestellt wurde und eine Entscheidung noch nicht ergangen ist (§ 52 BAFöG). Die studentische<br />

Hilfskraft ist damit einverstanden, dass das zuständige Studentenwerk über das Beschäftigungsverhältnis, dessen<br />

Dauer und die Höhe <strong>der</strong> Vergütung unterrichtet wird.<br />

(1) Das Dienstverhältnis ist befristet nach § 2 Abs. 1 Satz. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz -WissZeitVG-.<br />

§ 6<br />

(2) Das Dienstverhältnis endet mit dem Ablauf <strong>der</strong> in § 1 angegebenen Beschäftigungszeit, ohne dass es einer beson<strong>der</strong>en<br />

Kündigung bedarf. Es kann zu einem früheren Zeitpunkt mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats<br />

gekündigt werden. Die Möglichkeit, das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist nach<br />

§ 626 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Die Vertragsschließenden sind sich einig, dass eine Verletzung <strong>der</strong> in § 2<br />

Abs. 2 Satz 2 übernommenen Verpflichtung ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung ist.<br />

An<strong>der</strong>e Dienstverträge behalten ihre Gültigkeit.<br />

<strong>Bochum</strong>, den<br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />

Der Rektor<br />

Im Auftrag<br />

______________________ ___________________________<br />

Personalabteilung <strong>der</strong> RUB Studentische Hilfskraft<br />

§ 7


Zwischen dem Rektor <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />

und<br />

geboren am in<br />

wird folgen<strong>der</strong> Dienstvertrag geschlossen:<br />

<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_16 07 08_Budgetkennziffer01.02.2010<br />

Dienstvertrag<br />

§ 1<br />

(1) Frau/Herr<br />

wird entsprechend den Richtlinien für die B eschäftigung und Vergütung vo n H ilfkräften a n d er <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong><br />

<strong>Bochum</strong> für die Zeit vom bis als studentische Hilfskraft im Studienfach<br />

eingestellt.<br />

(2) Die studentische Hilfskraft wird während <strong>der</strong> Vertragsdauer mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit v on<br />

Stunden wöchentlich beschäftigt.<br />

§ 2<br />

(1) Die Dienstobliegenheiten <strong>der</strong> studentischen Hilfskraft werden im Einzelnen von den Hochschullehrerinnen und<br />

Hochschullehrern, Personen mit selbstständigen Lehraufgaben o<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern<br />

bestimmt, dem sie zugeordnet ist.<br />

(2) Die studentische Hilfskraft verpflichtet sich, die Dienstobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen und das Grundgesetz<br />

für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze zu wahren. Mit <strong>der</strong> Unterzeichnung des Dienstvertrages erklärt<br />

sie ausdrücklich, dass sie die Gesetze <strong>der</strong> freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />

bejaht und die Verfassung des Staates nicht angreift.<br />

§ 3<br />

(1) Für die Dauer <strong>der</strong> Beschäftigung wird eine Pauschalvergütung nach den „Richtlinien <strong>der</strong> Tarifgemeinschaft deutscher<br />

Län<strong>der</strong> über die Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung<br />

bzw. <strong>der</strong> wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne a bgeschlossene H ochschulbildung ( studentische H ilfskraft)“<br />

gezahlt. Zur Zeit beträgt die Vergütung je Stunde <strong>der</strong> durchschnittlichen wöchentlichen Beschäftigungszeit 9,17 €.<br />

Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus <strong>der</strong> Multiplikation des Stundensatzes mit <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Stunden<br />

durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit (§ 1 Abs. 2) und dem Faktor 4,348.<br />

(2) Bei ei ner d urch Unfall o <strong>der</strong> K rankheit ve rursachten A rbeitsunfähigkeit w ird d ie V ergütung b is z um E nde d er 6.<br />

Woche und, wenn das Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Beginns <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit bereits länger als 2 Jahre<br />

besteht, bis zum Ende <strong>der</strong> 9. Woche <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit, jedoch nicht über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus,<br />

weitergezahlt. Das gilt nicht, wenn sich die studentische Hilfskraft die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich, groß fahrlässig<br />

o<strong>der</strong> bei einer nicht genehmigten Nebentätigkeit zugezogen hat.


<strong>Einstellungsantrag</strong>_SHK_01.02.2010<br />

§ 4<br />

(1) Außerdem gelten die für die Landesbeamten jeweils geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht, die Annahme<br />

von Belohnungen und Geschenken, die Schadenshaftpflicht, die Gewährung von Reisekostenvergütung und die<br />

Einsicht in die Personalakten entsprechend. Urlaub wird nach den gesetzlichen Vorschriften gewährt.<br />

(2) Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden nicht gewährt.<br />

(3) Bei studentischen Hilfskräften wird die Reisekostenvergütung auf den Fahrkostenersatz für die niedrigste Wagenklasse<br />

eines regelmäßig verkehrenden Beför<strong>der</strong>ungsmittels beschränkt.<br />

§ 5<br />

Die Pauschalvergütung für die Tätigkeit als studentische Hilfskraft ist Einkommen im Sinne des Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetztes<br />

(BAFöG). Empfänger von Leistungen n ach dem BAFöG sind verpflichtet, die ihnen aufgrund ihres<br />

Dienstvertrages zustehende Vergütung dem Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag<br />

auf Ausbildungsför<strong>der</strong>ung gestellt wurde und eine Entscheidung noch nicht ergangen ist (§ 52 B AFöG). Die studentische<br />

Hilfskraft ist damit einverstanden, dass das zuständige Studentenwerk über das Beschäftigungsverhältnis, dessen<br />

Dauer und die Höhe <strong>der</strong> Vergütung unterrichtet wird.<br />

(1) Das Dienstverhältnis ist befristet nach § 2 Abs. 1 Satz. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz -WissZeitVG-.<br />

§ 6<br />

(2) Das Dienstverhältnis endet mit dem Ablauf <strong>der</strong> in § 1 angegebenen Beschäftigungszeit, ohne dass es einer beson<strong>der</strong>en<br />

Kündigung bedarf. Es kann zu einem früheren Zeitpunkt mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats<br />

gekündigt werden. Die Möglichkeit, das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist nach<br />

§ 626 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Die Vertragsschließenden sind sich einig, dass eine Verletzung <strong>der</strong> in § 2<br />

Abs. 2 Satz 2 übernommenen Verpflichtung ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung ist.<br />

An<strong>der</strong>e Dienstverträge behalten ihre Gültigkeit.<br />

<strong>Bochum</strong>, den<br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />

Der Rektor<br />

Im Auftrag<br />

______________________ ___________________________<br />

Personalabteilung <strong>der</strong> RUB Studentische Hilfskraft<br />

§ 7


RUBCARD FÜR BEDIENSTETE<br />

Parallel zur Einführung des neuen Corporate-Designs <strong>der</strong><br />

RUB wurden 2010 Dienst- und Studierendenausweise<br />

überarbeitet und werden seither unter <strong>der</strong> Bezeichnung<br />

„RUBCard“ angeboten. Die RUBCard dient als Ausweis für<br />

sämtliche Statusgruppen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Uni. Für Bedienstete<br />

stehen die Versionen mit und ohne Chip zur Auswahl.<br />

Erstere dient ausschließlich als Dienstausweis, letztere<br />

ermöglicht zudem den Zugang zu vielen elektronischen<br />

Funktionen und Dienstleistungen auf dem Campus, zu Hause und unterwegs.<br />

Bei <strong>der</strong> Einführung einer Chipkarte für Bedienstete wurde auf gute Erfahrungen mit <strong>der</strong><br />

Studierendenchipkarte zurückgegriffen. Die Chipkarte hat mittlerweile eine große Akzeptanz bei<br />

den Beschäftigten gefunden. Die RUBCard mit Chip umfasst Funktionalitäten, welche<br />

ausschlaggebend für ihre Einführung waren. So ermöglicht sie, eine Authentifizierung und<br />

digitale Signatur bei sicherheitskritischen Anwendungen durchzuführen. Die RUBCARD mit<br />

Chip bietet beson<strong>der</strong>s im Bereich des technischen Datenschutzes hervorragende<br />

Voraussetzungen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Benutzername-Passwort-Verfahren bietet<br />

sie einen geeigneten Schutz beim Zugang zu sicherheitskritisch eingestuften IT-Systemen. Dieser<br />

ist nämlich nur über Besitz (RUBCard) und Wissen (PIN) möglich, Passwörter hingegen können<br />

leicht ausgespäht und missbraucht werden. In Zusammenarbeit mit dem IT-Ausschuss wurde die<br />

Dienstvereinbarung zur Einführung <strong>der</strong> Bedienstetenchipkarte erarbeitet. Dabei konnte auf<br />

Erfahrungen im Bereich des Studierendenausweises zurückgegriffen werden.<br />

Neben <strong>der</strong> Chipkarte können Bedienstete auch eine RUBCard ohne Chip beantragen. Diese dient<br />

lediglich als Dienstausweis und ermöglicht die Benutzung <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>sbibliothek. Sie ist vor<br />

allem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeignet, die keinen Zugang zu VSPL benötigen.<br />

Bei <strong>der</strong> Einstellung erhalten Bedienstete automatisch ein Antragsformular auf Ausstellung einer<br />

RUBCard. Personen, die schon länger an <strong>der</strong> RUB beschäftigt sind, finden die Unterlagen auch<br />

online. Die Ausgabe <strong>der</strong> Karte erfolgt auf freiwilliger Basis, nur auf Antrag und unter Einwilligung<br />

des/<strong>der</strong> Beschäftigten. Für Personen, die an <strong>der</strong> RUB lehren, aber nicht (mehr) beschäftigt sind,<br />

gibt es auch die Möglichkeit, eine RUBCard zu beantragen. Mit dieser Chipkarte ist es auch für<br />

Nicht-Beschäftigte möglich, den Zugang zu VSPL-Campus zu erhalten. Zur Beantragung ist eine<br />

Bescheinigung des Dekanats o<strong>der</strong> des Prüfungsamtes notwendig.<br />

Wofür kann ich die RUBCard nutzen / welche Vorteile habe ich? (* nur Chipkartenversion)<br />

� Dienstausweis <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> (z. B. zum Betreten <strong>der</strong> Gebäude)<br />

� Zugang zu VSPL-Diensten*<br />

� Zugang zu den elektronischen Diensten <strong>der</strong> RUB (loginID)<br />

� Reservierung einer Email-Anschrift im Rechenzentrum (vorname.name@rub.de)<br />

� Nutzung <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>sbibliothek<br />

Ansprechpartnerin:<br />

� Nutzung <strong>der</strong> elektronischen Signatur*<br />

Frau Liane Wolny<br />

Infopoint im <strong>Verwaltung</strong>sgebäude<br />

Tel.: 25443 – UV/0 -26


Antrag auf Erstellung einer RUBCard für Bedienstete<br />

Registrierungsstelle (RA) <strong>der</strong><br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />

Dezernat für Personalangelegenheiten (Dez. 3)<br />

UV 0 / 26<br />

44780 <strong>Bochum</strong><br />

Anrede:<br />

Titel (optional):<br />

Nachname:<br />

Vorname:<br />

2. Vorname (optional):<br />

Geburtsdatum:<br />

LoginID (optional):<br />

E-Mail Adresse (optional)<br />

(nur E-Mail Adressen, die auf ruhr-uni-bochum.de bzw. rub.de enden sind zugelassen)<br />

ONLINE-ANTRAG<br />

www.rub.de/rubcard<br />

(Lichtbild)<br />

Ich beantrage die Erstellung einer<br />

RUBCard mit Chip*: (Zur Authentifizierung und Signierung bei sicherheitskritischen IT-Systemen und als<br />

Dienstausweis)<br />

RUBCard ohne Chip: (Dient ausschließlich als Dienstausweis)<br />

Informationen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> RUBCard können entwe<strong>der</strong> per Post o<strong>der</strong> per E-Mail zugesandt werden.<br />

Ich wünsche, über meine persönliche RUB E-Mail-Adresse informiert zu werden.<br />

Ich wünsche, über meine folgende Dienstanschrift informiert zu werden:<br />

Institut:<br />

Gebäude:<br />

Straße:<br />

Etage:<br />

Raum:<br />

Telefon (intern):<br />

o<strong>der</strong><br />

PLZ Ort:<br />

Telefon:<br />

*Mit <strong>der</strong> Speicherung <strong>der</strong> oben genannten personenbezogenen Daten in Form von Zertifikaten in <strong>der</strong> Public Key<br />

Infrastructure (PKI) des Zertifizierungsdienstanbieters bin ich einverstanden. Die <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> kann einen externen<br />

Zertifizierungsdienstanbieter beauftragen (<strong>der</strong>zeit DFN-Verein). Die Aufgaben <strong>der</strong> Ausgabe und <strong>Verwaltung</strong> von<br />

Zertifikaten obliegen diesem Dienstanbieter in rechtlich eigener Zuständigkeit. Der Zertifizierungsdienstanbieter ist die<br />

verantwortliche Stelle für diese Aufgaben. Die erstellten Zertifikate werden bis ein Jahr nach Ablauf des<br />

Austellerzertifikats aufbewahrt. Darüber hinaus bin ich mich mit <strong>der</strong> Speicherung <strong>der</strong> Zertifikatsverwaltungsdaten zu<br />

<strong>Verwaltung</strong>s- und Sperrzwecken in <strong>der</strong> Kundendatenbank <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> einverstanden.<br />

Mir wird zugesichert, dass oben genannte personenbezogene Daten nur zu Zulassungs- und/o<strong>der</strong> Benachrichtigungszwecken<br />

benutzt und spätestens 3 Monate nach meinem Ausscheiden gelöscht werden.<br />

Mein Lichtbild wird digitalisiert, nur zum Zweck <strong>der</strong> Ausweis-Erstellung genutzt und anschließend gelöscht. Es muss<br />

spätestens bei <strong>der</strong> Abholung <strong>der</strong> RUBCard vorliegen und wird nach Aushändigung wie<strong>der</strong> zurückgegeben.<br />

*Mir ist bekannt, dass die Ausgabe und die Nutzung dieser RUBCard gemäß § 29a DSG-NW freiwillig ist und mit<br />

meinem Einverständnis erfolgt. Die RUBCard ist nicht übertragbar, ein Verlust <strong>der</strong> Karte ist unverzüglich bei <strong>der</strong><br />

Ausgabestelle zu melden.<br />

_____________________ ________________________________________________<br />

Datum Unterschrift

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!