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Kundenmagazin 3/2020

Die GmbH in Verantwortungseigentum - eine sinvolle neue Rechtsform? Forfaitierung - Absatzbelebung in schwierigen Zeiten auf internationalen Märkten Die Familienstiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge Neues im Steuerrecht: Das ist für Ende 2020 geplant Eine neue Ära - kommt nun doch das Unternehmensstrafrecht? ,,Natürlich müssen wir viel Geld in die Hand nehmen" - Interview mit Jörg Würdemann Das LW.P HealthCare Management-Cockpit: Unser brandneues Konzept für Ihre erfolgreiche Unternehmensführung! Altenheim Expo goes digital HLB Deutschland zu Gast in Hannover 100 Tage bei LW.P - 5 Fragen an Nicola Krojanski

Die GmbH in Verantwortungseigentum - eine sinvolle neue Rechtsform?
Forfaitierung - Absatzbelebung in schwierigen Zeiten auf internationalen Märkten
Die Familienstiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge
Neues im Steuerrecht: Das ist für Ende 2020 geplant
Eine neue Ära - kommt nun doch das Unternehmensstrafrecht?
,,Natürlich müssen wir viel Geld in die Hand nehmen" - Interview mit Jörg Würdemann
Das LW.P HealthCare Management-Cockpit: Unser brandneues Konzept für Ihre erfolgreiche Unternehmensführung!
Altenheim Expo goes digital
HLB Deutschland zu Gast in Hannover
100 Tage bei LW.P - 5 Fragen an Nicola Krojanski

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Magazin<br />

03/<strong>2020</strong><br />

Den Blick nach vorne gerichtet


Recht<br />

Verantwortungseigentum<br />

02<br />

Steuern<br />

Forfaitierung<br />

04<br />

06<br />

15<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge<br />

Intern<br />

HLB zu Gast bei LW.P


EDITORIAL<br />

1<br />

EDITORIAL<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

das Jahr <strong>2020</strong> wird wohl uns allen als besonderes Jahr in Erinnerung bleiben!<br />

Sicherlich standen auch Sie vor ungeahnten Herausforderungen. Wir wissen nicht,<br />

wie 2021 wird, aber wir blicken nach vorne! In diesem Magazin haben wir wieder Themen für Sie<br />

zusammengestellt, die Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit unterstützen sollen.<br />

Los geht es auf Seite 2 mit der in letzter Zeit viel diskutierten GmbH in Verantwortungseigentum.<br />

Dr. Benjamin Lüders erklärt, was es damit auf sich hat und ob diese Rechtform wirklich sinnvoll ist.<br />

Wie können Sie gerade in schwierigen Zeiten den Absatz Ihres Unternehmens auf den<br />

internationalen Märkten beleben und sichern? Oliver Warneboldt und Frank-Oliver Schulz stellen<br />

auf den Seiten 4 und 5 die Forfaitierung als mögliches Finanzierungsinstrument vor und<br />

erläutern, was dabei alles zu beachten ist.<br />

Vor, während und nach Corona: Die Planung der Unternehmensnachfolge ist und bleibt aktuell!<br />

Dr. Otto Lüders stellt Ihnen eine steuerlich und unternehmerisch interessante<br />

Alternative der Strukturierung der Unternehmensnachfolge vor: die Familienstiftung.<br />

Mehr dazu ab Seite 6.<br />

Zum Jahreswechsel gibt es auch wieder Neues aus dem Steuerrecht!<br />

Interessante Änderungen haben Lars Kläber und Nicola Krojanski auf Seite 8 für Sie zusammengestellt.<br />

Eine Debatte wird derzeit über ein mögliches Unternehmensstrafrecht geführt.<br />

Was sich dadurch für Sie ändern könnte, weiß Betül Gencer (Seite 9).<br />

Wie immer haben wir auch einen Unternehmer interviewt. Beginnend auf Seite 10 verrät Ihnen<br />

der Werbetechniker Jörg Würdemann aus Laatzen, wieso er unbedingt Deutschlands größten<br />

3D-Drucker kaufen wollte – vor allem mitten in der Corona-Zeit!<br />

Ein Thema darf in der heutigen Zeit ebenfalls nicht fehlen: Digitalisierung! Wir haben ein neues<br />

Digitalkonzept für die Unternehmensführung in Alten- und Pflegeheimen entwickelt. Das<br />

stellt Ihnen Tim Cordes auf Seite 12 vor. Die bewährte Altenheim Expo fand in diesem Jahr<br />

erstmals online statt. Mehr dazu auf Seite 14.<br />

Immerhin eine Präsenzveranstaltung war in den letzten Monaten glücklicherweise noch möglich:<br />

So hatten wir im Oktober HLB Deutschland bei uns zu Gast in Hannover. Mehr zur Herbsttagung<br />

des Netzwerks erfahren Sie auf Seite 15.<br />

Wie ist es eigentlich, wenn man neu bei LW.P als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter startet?<br />

Das haben wir Nicola Krojanski nach 100 Tagen als Steuerberaterin bei uns gefragt.<br />

Ihre Antworten lesen Sie auf Seite 18.<br />

Wenn Sie lieber erst einmal in Weihnachtsstimmung kommen möchten, blättern Sie zunächst zur<br />

Seite 16: Jan Fischer hat für Sie eine Weihnachtsgeschichte geschrieben: „Nur ein kleines Licht“.<br />

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und bleiben Sie gesund!


2 RECHT<br />

Die GmbH in Verantwortungseigentum –<br />

eine sinnvolle neue Rechtsform?<br />

Vor einiger Zeit wurde unter anderem von der Berliner „Stiftung Verantwortungseigentum“,<br />

unterstützt von einer Gruppe von Wissenschaftlern, ein Gesetzentwurf veröffentlicht, der vorsieht,<br />

dass eine sogenannte GmbH in Verantwortungseigentum (VE GmbH) durch den Gesetzgeber<br />

geschaffen werden soll.<br />

I<br />

nsbesondere das Wort „Verantwortungseigentum“<br />

trifft einen Nerv in der Zeit von Corporate Social<br />

Responsibility, Klimawandel, Dieselskandal,<br />

Cum-Ex und vielem mehr.<br />

Die Idee der VE GmbH hat vor diesem Hintergrund<br />

große Aufmerksamkeit erhalten. Aber was sind<br />

Verantwortungseigentum und die VE GmbH eigentlich<br />

genau?<br />

Folgende Stichworte werden mit dem Konzept Verantwortungseigentum<br />

häufig in Verbindung gebracht:<br />

• langfristiger Erhalt der Selbständigkeit des Unternehmens<br />

• Einschränkung des Zugriffs der Eigentümer auf Unternehmensvermögen<br />

und Gewinne, um diese für die Unternehmensentwicklung<br />

im Sinne der Unternehmensidee zu<br />

sichern.<br />

Die langfristige Absicherung des Fortbestehens und der<br />

Weiterentwicklung der Unternehmensidee sollen durch die<br />

rechtliche Verfassung des Unternehmens verselbständigt<br />

werden, also dem Zugriff von Gesellschaftern entzogen<br />

werden.<br />

Das Konzept Verantwortungseigentum wird bereits heute<br />

durch verschiedene rechtliche Konstruktionen umgesetzt.<br />

Die bekanntesten davon sind Einzel- und Doppelstiftungsmodelle<br />

oder das Veto-Share-Modell.<br />

2. Was ist anders als bei der GmbH?<br />

1. Verantwortungseigentum als Konzept<br />

Die Idee des Verantwortungseigentums ist nicht neu.<br />

Im Kern geht es bei dem Konzept darum, die vom Unternehmer<br />

entwickelte Unternehmensidee bei Wegfall einer<br />

Unternehmerfamilie von den Entscheidern im Unternehmen<br />

abzukoppeln.<br />

Die Unternehmensidee, also der Zweck, den der Unternehmer<br />

in der Gründung seines Unternehmens sieht, könnte<br />

beispielsweise in der Herstellung besonders hochwertiger<br />

Produkte wie gesunde Lebensmittel oder nachhaltig<br />

produzierte Textilien, in der Erfüllung gesellschaftlicher<br />

Aufgaben (Klimaschutz, Dienstleistungen für Senioren<br />

usw.) bis hin zur Einrichtung besonderer innerer Organisationsstrukturen,<br />

etwa einer Gewinnbeteiligung für die<br />

Angestellten, begründet sein.<br />

Aus rechtlicher Sicht wesentlich bei der VE GmbH ist<br />

der sogenannte Asset Lock. Das Vermögen wird in der<br />

Gesellschaft „eingeschlossen“. Bei der herkömmlichen<br />

GmbH sind die Gesellschafter das höchste Organ der<br />

Gesellschaft und beschließen darüber, was die Geschäftsführer<br />

zu tun und zu lassen haben, wie die Satzung<br />

ausgestaltet und insbesondere wie der Gewinn der<br />

Gesellschaft verwendet wird.<br />

Letzterer kann im Unternehmen belassen oder an die Gesellschafter<br />

ausgeschüttet werden. Der sogenannte Asset<br />

Lock soll nach dem Willen der Entwurfsverfasser der<br />

VE GmbH dazu führen, dass die Gesellschafter künftig<br />

weder auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen können<br />

noch dass eine Gewinnausschüttung an sie erfolgt.<br />

Dies soll durch weitere Regelungen sichergestellt werden,<br />

wie beispielsweise einer Erstattungspflicht, falls die<br />

Gesellschafter gegen den Asset Lock verstoßen.<br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


RECHT<br />

3<br />

als Nachteil, denn eine solche Gesellschaft, in der keine<br />

Gewinnausschüttungen erfolgten, sei für Investoren uninteressant.<br />

Generell soll es aber laut Entwurf möglich sein, eine<br />

VE GmbH fremdzufinanzieren. Es wäre also völlig<br />

unproblematisch, wenn die Gesellschaft ein Darlehen<br />

bei ihren Gesellschaftern aufnehmen würde. Genauso<br />

könnten Mietverträge mit Gesellschaftern oder andere<br />

schuldrechtliche Verhältnisse begründet werden, welche<br />

ebenfalls einen Abfluss von Mitteln der VE GmbH an die<br />

Gesellschafter bedeuteten.<br />

Eine solche Bindung des Kapitals kann zwar bisher im<br />

Gesellschaftsvertrag einer GmbH auch geregelt werden.<br />

Der Unterschied besteht allerdings darin, dass die Gesellschafter<br />

selbst mit einem einstimmigen Beschluss diesen<br />

Asset Lock nicht mehr aufheben können. Die Entwurfsverfasser<br />

streben dadurch an, nachhaltiges und verantwortungsvolles<br />

Unternehmertum zu fördern.<br />

3. Kritik<br />

Der Gesetzesentwurf stößt nicht nur auf Begeisterung,<br />

sondern auch auf heftige Kritik. Angesichts der Wortwahl<br />

„Verantwortungseigentum“ sei beispielsweise anzunehmen,<br />

dass diese besondere Gesellschaftsform tatsächlich<br />

nur für Gesellschaften zur Verfügung stehen soll,<br />

die einem bestimmten, besonders verantwortungsvollen<br />

Zweck dienen. Jedoch stünde diese Gesellschaftsform<br />

jedem Unternehmen zur Verfügung, also auch denjenigen,<br />

die Kriegsdrohnen herstellen oder die Rodung von<br />

Regenwäldern zum Zwecke haben.<br />

Kritiker hegen daher große Zweifel, ob das von den Entwurfsverfassern<br />

angestrebte Ziel überhaupt erreicht werden<br />

kann. Denn schließlich basiere die VE GmbH gerade<br />

auf der Idee, den Menschen eine Gesellschaftsform zur<br />

Verfügung zu stellen, die nicht ihre eigene Vermögensmehrung<br />

im Auge haben, sondern in der Hauptsache<br />

einen sinnstiftenden und gesellschaftlich relevanten<br />

Zweck verfolgen.<br />

Auf der anderen Seite sei die VE<br />

GmbH nach Ansicht ihrer Befürworter<br />

ein wertvolles Konstrukt,<br />

um sicherzustellen, dass ein Unternehmen,<br />

welches keine Gewinne<br />

ausschüttet, über mehrere Generationen<br />

erhalten bliebe und so die<br />

Idee der Gründer fortbestehen bzw.<br />

weiterentwickelt werden könne. Dies<br />

sehen die Kritiker wiederum eher<br />

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage, ob es tatsächlich<br />

einen gesellschaftlichen Nutzen mit sich bringt, wenn<br />

Vermögen über viele Generationen in einer Gesellschaft<br />

gebunden wird, obwohl dieses Kapital möglicherweise in<br />

30 oder 40 Jahren in anderer Form sinnvoller verwendet<br />

werden könnte. Wer sein Kapital so binden möchte, könne<br />

ebenso gut eine Stiftung gründen, die einen bestimmten<br />

Zweck hat und unter Aufsicht der Stiftungsbehörde<br />

steht.<br />

4. Fazit<br />

Noch ist offen, ob die VE GmbH wirklich kommen wird. Denn<br />

fraglich ist, ob es tatsächlich ein Bedürfnis für diese besondere<br />

Form der GmbH gibt. Bosch, Zeiss, Alnatura, Globus und Dr.<br />

Hauschka werden benannt als Beispiele von Unternehmen, die<br />

dieses Konzept mit Hilfe von Stiftungslösungen bereits umgesetzt<br />

haben.<br />

Das Bedürfnis nach einer Weiterentwicklung der bestehenden<br />

Gesellschaftsformen ist dennoch vorhanden. Impulse hierfür<br />

kommen insbesondere aus der Impact-Start-up-Szene, welche<br />

die Themen Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung nicht nur<br />

als Marketinginstrument betrachtet, sondern als Aufgabe und<br />

Mission.<br />

Dr. Benjamin Lüders<br />

EXPERTENKONTAKT<br />

Dr. Benjamin Lüders<br />

Rechtsanwalt und Notar,<br />

Fachanwalt für Handelsund<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Telefon: +49 511 543589-19<br />

b.lueders@lueders-warneboldt.de


4<br />

STEUERN<br />

Forfaitierung – Absatzbelebung in<br />

schwierigen Zeiten auf internationalen<br />

Märkten<br />

Das Beraterteam von LW.P Lüders Warneboldt unterstützt Sie in vielen betriebswirtschaftlichen,<br />

steuerlichen und rechtlichen Fragen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und starken<br />

internationalen Handelsstreitigkeiten gilt es, ganz besonders die Frage der Belebung und Sicherung<br />

des Absatzes im Fokus zu behalten.<br />

So haben wir eine Unternehmensgruppe aus Niedersachsen<br />

zuletzt bei der Implementierung einer sogenannten Forfaitierungs-Finanzierung<br />

unterstützt.<br />

Was ist Forfaitierung?<br />

Bei der Forfaitierung handelt es sich um ein seit vielen<br />

Jahren anzutreffendes Finanzierungsinstrument – nicht<br />

zu verwechseln mit Zession oder Factoring! Einfach<br />

ausgedrückt wird bei einer Forfaitierung eine Forderung<br />

an einen neuen Gläubiger verkauft.<br />

Dabei unterscheidet man zwei Formen:<br />

• Unechte Forfaitierung: Falls die Forderung ausfällt, kann der<br />

neue Gläubiger gegenüber dem Verkäufer der Forderung<br />

Schadenersatzansprüche geltend machen. Somit besteht ein<br />

Rückgriff auf den Forderungsverkäufer.<br />

• Echte Forfaitierung: Der neue Gläubiger übernimmt insbesondere<br />

das gesamte Bonitätsrisiko. Sollte der Schuldner somit<br />

nicht zahlen können, ist davon nur der Käufer der Forderung<br />

betroffen.<br />

Die echte Forfaitierung ist heute in der Praxis die vorherrschende Form. Doch wie läuft dieses Geschäft<br />

konkret ab? Das verdeutlicht folgendes Schaubild:<br />

ggf. HERMES-Ausfuhrdeckung<br />

Liefervertrag<br />

Exporteur<br />

Zahlungsziel<br />

Importeur<br />

Zahlung des<br />

Forfaitierungserlöses<br />

regressloser<br />

Forderungsverkauf<br />

ggf. Garantie<br />

Bank des<br />

Exporteurs im<br />

Inland<br />

Gutschrift des<br />

Forderungsbetrags<br />

bei Fälligkeit<br />

Bank des<br />

Importeurs im<br />

Ausland<br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


STEUERN<br />

5<br />

Was sind die Vorteile der Forfaitierung?<br />

Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen<br />

Exporteure mit einem guten Produkt häufig attraktive<br />

Zahlungsbedingungen oder sogar eine Finanzierung<br />

aus einer Hand anbieten. Eine erste Alternative können<br />

Bestellerkredite von exportfinanzierenden Banken mit<br />

einer Finanzierungskreditdeckung des Bundes darstellen.<br />

Sie entlasten die Bilanz- und Kreditlinien des<br />

Exporteurs. So können Sie sich auf ihre eigentlichen<br />

Exportgeschäfte konzentrieren, während die Bank die<br />

Finanzierung zur Verfügung stellt.<br />

Alternativ – gerade bei kleineren Auftragswerten –<br />

können Exporteure ihren Auslandskunden selbst einen<br />

sogenannten Lieferantenkredit anbieten. Fraglich ist<br />

jedoch, ob bei diesen genügend Eigenmittel für eine<br />

solche Kreditvergabe vorhanden sind oder ob sie eine<br />

Refinanzierung benötigen.<br />

Genau hierbei kann die Forfaitierung helfen! Ziel der<br />

Forfaitierung kann für den Exporteur dabei sein, den z. B.<br />

hermesgedeckten Lieferantenkredit nach Möglichkeit<br />

regresslos zu verkaufen und bilanzentlastend zu refinanzieren.<br />

Die Vorteile der Forfaitierung für den Exporteur auf einen<br />

Blick:<br />

• Bilanzentlastung (das Zielgeschäft wird vollständig in ein<br />

Bargeschäft umgewandelt)<br />

• Liquiditätsverbesserung<br />

• Schonung der Kreditlinie für z. B. Investitionen, Nutzung<br />

von Skonti oder Tilgung bzw. Vermeidung von Schulden<br />

• Verkauf des wirtschaftlichen und politischen Risikos<br />

• Absicherung des Kursrisikos für den Zeitraum des<br />

Zahlungszieles bei Fremdwährungsforderungen<br />

• günstige Festzinssatzkredite<br />

• Wegfall der Debitorenbuchhaltung<br />

• einfache Abwicklung<br />

• höhere Planungssicherheit<br />

• Verbesserung der Bonität<br />

Wie gelingt die bilanzielle Entlastung?<br />

In der Praxis hängen die steuerliche und bilanzielle<br />

Einstufung im Wesentlichen von den anzuwendenden<br />

Bilanzierungsstandards und natürlich von der Bewertung,<br />

beispielsweise des Wirtschaftsprüfers, ab. Ziel ist<br />

es dabei häufig, den im Beispielfall hermesgedeckten<br />

Lieferantenkredit bilanzentlastend zu refinanzieren.<br />

Dabei spricht man dann von einem sogenannten „True<br />

Sale“ (siehe Kasten).<br />

Fazit<br />

Beim Lieferantenkredit räumt der Exporteur seinem ausländischen<br />

Kunden ein Zahlungsziel ein, ohne dass zunächst auf<br />

deutscher Seite eine Bank zwischengeschaltet sein muss. Ein<br />

Lieferantenkredit auf Hermesbasis setzt jedoch viele notwendige<br />

Aktivitäten voraus. So muss z. B. ein Liefervertrag inklusive<br />

Finanzierungsangebot formuliert werden, der sowohl die<br />

Anforderungen der Hermesdeckung berücksichtigt als auch ggf.<br />

zusätzliche Bedingungen der forfaitierenden Bank.<br />

Daher sollten Sie schon im Vorfeld solcher Verhandlungen zu<br />

einem Exportvertrag die Abstimmung mit Ihren rechtlichen und<br />

steuerlichen Beraterinnen und Beratern suchen. Wir bei LW.P<br />

Lüders Warneboldt setzen dabei im Rahmen eines Quick-<br />

Checks u. a. eine Mehr-Punkte-Liste zur Erstbeurteilung ein.<br />

Sprechen Sie uns gerne an!<br />

Oliver Warneboldt<br />

Frank-Oliver Schulz<br />

True Sale:<br />

Voraussetzung für einen sogenannten „True Sale“ und<br />

den bilanziellen Abgang der Forderung beim Exporteur ist,<br />

dass das wirtschaftliche Eigentum an der Forderung auf<br />

die Bank des Exporteurs übergeht. Grundlegende Bedingung<br />

dafür ist, dass die Bank das Forderungsausfallrisiko<br />

übernimmt. Nach herrschender Meinung muss das Bonitätsrisiko<br />

dabei überwiegend auf den Käufer übergehen.<br />

Zudem darf ein verbleibendes Restrisiko des Forderungsverkäufers<br />

nur als unwesentlich bewertet werden. Konkrete<br />

Wesentlichkeitsgrenzen können dabei nicht pauschal<br />

benannt werden. Die Prüfung und Beurteilung des Einzelfalls<br />

obliegt in der Regel dem Wirtschaftsprüfer.<br />

DAS TEAM<br />

Oliver Warneboldt<br />

Dipl.-Oec., Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater, Master of International<br />

Taxation, Fachberater für Unternehmensnachfolge<br />

(DStV e.V.)<br />

Frank-Oliver Schulz<br />

Dipl.-Oec., Steuerberater, Fachberater<br />

für Restrukturierung und Unternehmensplanung<br />

(DStV e.V.)


6 UNTERNEHMENSNACHFOLGE<br />

Die Familienstiftung als Instrument<br />

der Unternehmensnachfolge<br />

Eine Stiftung ist ein rechtlich verselbstständigtes<br />

Sondervermögen, das einem<br />

bestimmten Zweck dient und diesem<br />

Zweck durch den Willen des Stifters gewidmet<br />

wird. Ca. 90 % der in Deutschland<br />

angemeldeten Stiftungen sind als<br />

gemeinnützig anerkannt, die Familienstiftung<br />

gewinnt jedoch insbesondere im<br />

Bereich der Nachfolgeplanung mittelständischer<br />

Unternehmen immer mehr<br />

an Bedeutung.<br />

Wesen der Familienstiftung<br />

Die Familienstiftung dient dazu, langfristig<br />

Vermögen zu bündeln und so<br />

die Aufsplitterung im Laufe der Jahre<br />

und diverser Generationswechsel zu<br />

verhindern.<br />

Dies ist möglich, da eine Stiftung keine<br />

Gesellschafter hat, das Vermögen<br />

der Stiftung also niemandem „gehört“.<br />

Die von der Familienstiftung Begünstigten<br />

erhalten die Erträge aus dem<br />

Stiftungsvermögen, welches durch<br />

den Stiftungsvorstand verwaltet wird.<br />

Und weil es keine Eigentümer des Stiftungsvermögens<br />

gibt, kann es auch<br />

nicht vererbt werden. Damit besteht<br />

keine Abhängigkeit von dem Willen<br />

einzelner Gesellschafter.<br />

Stiftung als Gesellschafter<br />

Besonders interessant ist es, Gesellschaftsanteile<br />

in einer Stiftung zu<br />

bündeln. Diese Gesellschaftsanteile<br />

sind dann unwiderruflich – unabhängig<br />

davon, an welcher Form einer Gesellschaft<br />

die Stiftung beteiligt ist – dem<br />

Zugriff einzelner, insbesondere Personen<br />

mit unterschiedlichen wirtschaftlichen<br />

Interessen, entzogen. Einen<br />

Generationswechsel gibt es nicht. Der<br />

den Stiftungen aus den Gesellschaften<br />

zufließende Ertrag wird an die in der<br />

Stiftungssatzung benannten Begünstigten<br />

verteilt.<br />

Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung<br />

Wesentliche Merkmale der Stiftung<br />

sind der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen<br />

und die Stiftungsorganisation.<br />

Diese werden festgelegt<br />

in dem Stiftungsgeschäft und in der<br />

Stiftungssatzung.<br />

Stiftungszweck<br />

Bei Familienstiftungen besteht der<br />

Stiftungszweck in der Regel darin,<br />

die Familie des Stifters und möglicherweise<br />

weitere Familienstämme<br />

zu versorgen. Dabei ist es durchaus<br />

möglich und auch sinnvoll, bestimmte<br />

Vorgaben im Rahmen der Satzung<br />

zu schaffen, welche Begünstigte<br />

(„Destinatäre“) in welchem Umfang<br />

bedacht werden.<br />

Stiftungsvermögen<br />

Als Stiftungsvermögen sind sämtliche<br />

Vermögensgegenstände denkbar, die<br />

einen Wert besitzen und eine Rendite<br />

erwirtschaften. Zumeist handelt es<br />

sich um Bargeld, Wertpapiere, Firmenbeteiligungen<br />

oder Immobilien.<br />

Stiftungsorganisation<br />

Ein ganz wesentlicher Punkt ist die<br />

Stiftungsorganisation. Denn da es<br />

keinen Gesellschafter gibt, müssen zuverlässige<br />

Regelungen dafür gefunden<br />

werden, wer Vorstand sein soll und wie<br />

dieser Vorstand besetzt beziehungsweise<br />

neu besetzt wird, wenn ein Vorstand<br />

zurücktritt oder verstirbt.<br />

Der Stiftungsvorstand sollte nicht nur<br />

sachkundig sein, sondern nach Regelungen<br />

bestimmt werden, im Rahmen<br />

derer zum Beispiel die Rechtsnachfolger<br />

des Stifters berechtigt sind, den<br />

Vorstand nach einem festzulegenden<br />

Verfahren zu besetzen. Dieses verhin-<br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


UNTERNEHMENSNACHFOLGE<br />

7<br />

dert Streit zwischen den Begünstigten.<br />

Häufig behält sich der Stifter bis zu<br />

seinem Tode vor, als Alleinvorstand<br />

die Stiftung zu führen. Das ist sinnvoll<br />

und nachvollziehbar und gibt, im<br />

äußersten Fall, dem Stifter sogar das<br />

Recht, die Stiftung wieder aufzulösen.<br />

Ist der Stifter verstorben, ist das Stiftungsgeschäft<br />

endgültig. Sehr häufig<br />

werden in Testamenten Regelungen<br />

getroffen, dass bei Tod des Stifters<br />

weiteres Vermögen auf die Stiftung<br />

übergeht. Die Gestaltung ist hier sehr<br />

flexibel.<br />

Die Rechtsfähigkeit erhält eine Stiftung<br />

dadurch, dass sie entsprechend<br />

durch die Landesstiftungsbehörde<br />

anerkannt wird.<br />

Auch ist es möglich, eine Familienstiftung<br />

mit einer gemeinnützigen<br />

Stiftung zu kombinieren. Man spricht<br />

dann von einem sogenannten Doppelstiftungsmodell.<br />

Steuerliche Betrachtung<br />

Die Familienstiftung ist unbeschränkt<br />

körperschaftssteuerpflichtig<br />

(§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Der Körperschaftssteuersatz<br />

beträgt 15 %.<br />

Die Stiftung gilt nicht als Gewerbebetrieb<br />

kraft Rechtsform. Sie ist nur<br />

gewerbesteuerpflichtig, wenn ein<br />

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb<br />

unterhalten wird.<br />

Bei der Beteiligung einer Stiftung<br />

an einer Gesellschaft, die wiederum<br />

gewerbesteuerpflichtig ist, sind die<br />

Erträge aus diesem Gewerbebetrieb<br />

nicht gewerbesteuerpflichtig. Andererseits<br />

erfolgt keine Anrechnung<br />

der Gewerbesteuer auf die Körperschaftssteuer.<br />

Wird Betriebsvermögen oder sonstiges<br />

Vermögen, welches nach erbschaftssteuerlichen<br />

Regelungen<br />

begünstigt ist (§§ 13 a, 13 b ErbStG),<br />

auf die Stiftung übertragen, ist diese<br />

Übertragung verschont. Das heißt,<br />

Steuern fallen nicht an. Besonders<br />

attraktiv ist eine Übertragung von<br />

Vermögen im Wert von mehr als<br />

26 Mio. Euro, da dann das Abschmelzungsmodell<br />

gemäß § 13 c ErbStG<br />

gilt. Hier sind steuergünstige Gestaltungen<br />

möglich, die gegenüber einer<br />

testamentarischen Übertragung auf<br />

die nächste Generation zu einer wesentlichen<br />

Steuerersparnis führen.<br />

Jeweils im Abstand von 30 Jahren<br />

wird Erbersatzsteuer fällig (§ 1 Nr. 4<br />

ErbStG). Dabei besteht die Möglichkeit,<br />

die Erbschaftssteuerschuld<br />

jeweils auf die Dauer von 30 Jahren<br />

zu verrenten (§ 24 ErbStG). Die im<br />

Rahmen der Verrentung anfallenden<br />

Zinsen sind als Betriebsausgaben<br />

abzugsfähig.<br />

Die ertragssteuerliche Behandlung<br />

der Einkünfte der Stiftung ist abhängig<br />

davon, woraus die Einkünfte<br />

erzielt werden. Es können Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen, Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung,<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

oder gegebenenfalls auch sonstige<br />

Einkünfte sein. Die steuerliche Deklaration<br />

erfolgt im Rahmen einer<br />

Überschussrechnung gemäß § 4<br />

Abs. 3 EStG. Eine Bilanzierung ist<br />

also nicht erforderlich.<br />

Die Begünstigten der Stiftung erhalten<br />

von dieser unentgeltliche Zuwendungen,<br />

in der Regel aus dem Ertrag.<br />

Die Versteuerung auf Seiten des<br />

Empfängers hat entweder durch die<br />

Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 9 S. 1<br />

EStG) zu erfolgen (Steuersatz: 26,375<br />

%) oder aber als sonstige Einkünfte<br />

gemäß § 22 EStG im Rahmen des<br />

Teileinkünfteverfahrens, wodurch<br />

60 % der empfangenen Zahlungen der<br />

individuellen Steuerpflicht unterworfen<br />

werden.<br />

Auflösung der Stiftung<br />

Eine Stiftung kann aufgelöst werden.<br />

Die Voraussetzungen hierfür sind in<br />

der Regel in der Satzung enthalten.<br />

Der typische Fall der Auflösung ist<br />

zum Beispiel, wenn die Stiftung an<br />

einem einzigen Unternehmen beteiligt<br />

ist und die Veräußerung dieser<br />

Beteiligung erfolgt.<br />

Fazit<br />

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass<br />

die Stiftung sowohl in steuerlicher als<br />

auch in unternehmerischer Hinsicht eine<br />

interessante Alternative im Bereich der<br />

Strukturierung der Unternehmensnachfolge<br />

darstellt.<br />

Wenn Sie planen, eine Familienstiftung<br />

zu gründen, sprechen Sie uns gerne an.<br />

Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat<br />

und Tat zur Seite!<br />

Dr. Otto Lüders<br />

EXPERTENKONTAKT<br />

Dr. Otto Lüders<br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,<br />

Fachanwalt für Handels- und<br />

Gesellschaftsrecht, Notar a. D.<br />

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8 STEUERN<br />

Neues im Steuerrecht:<br />

Das ist für Ende <strong>2020</strong> geplant<br />

Am 2. September hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Jahressteuergesetzes <strong>2020</strong><br />

beschlossen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist noch bis Ende dieses Jahres geplant.<br />

Folgende für Sie eventuell interessante Änderungen sind vorgesehen:<br />

1. Die Investitionsabzugsbeträge für geplante Investitionen<br />

für kleine Unternehmen sollen von 40 % auf 50 %<br />

der geplanten Anschaffungskosten erhöht werden. Künftig<br />

werden zudem immaterielle Vermögenswerte in den<br />

Anwendungsbereich einbezogen.<br />

2. Ein vollständiger Werbungskostenabzug ist bei den<br />

Einkünften aus Vermietung und Verpachtung derzeit nur<br />

möglich, wenn die vereinbarten Mieten mindestens 66 %<br />

der ortsüblichen Miete betragen. Diese Grenze soll<br />

aufgrund stetig steigender Mieten in den vergangenen<br />

Jahren künftig auf 50 % gesenkt werden.<br />

3. Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten<br />

aus Kapitalvermögen mit tariflich besteuerten Einkünften:<br />

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen<br />

beim Gläubiger grundsätzlich dem Abgeltungssteuertarif.<br />

Werbungskosten, z. B. in Form von Refinanzierungszinsen,<br />

kann der Schuldner allerdings mit dem individuellen<br />

Steuersatz abziehen. Diese Gestaltungsmöglichkeit soll<br />

in dieser Form künftig entfallen.<br />

4. Der steuerliche Begriff von anschaffungsnahen<br />

Herstellungskosten wird um Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen<br />

erweitert, die zwischen dem<br />

Abschluss des Kaufvertrages und dem Übergang des<br />

wirtschaftlichen Eigentums erfolgen.<br />

5. Die Grenze für Anschaffungskosten für geringwertige<br />

Vermögensgegenstände soll auf 1.000 Euro (netto)<br />

angehoben werden.<br />

6. Die jährliche Übungsleiterpauschale soll von 2.400<br />

Euro auf 3.000 Euro angehoben werden.<br />

7. Das sogenannte Mehrwertsteuer-Digitalpaket soll<br />

umgesetzt werden – insbesondere die Einführung des<br />

One-Stop-Shop (Erweiterung des bereits bestehenden<br />

Mini-One-Stop-Shop) für Importe sowie eine Nachbesserung<br />

bei den Meldepflichten in der zusammenfassenden<br />

Meldung.<br />

Welche der geplanten Gesetzesänderungen am Ende tatsächlich<br />

umsetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir informieren Sie wie<br />

gewohnt, sobald es etwas Neues dazu gibt.<br />

Lars Kläber, Nicola Krojanski<br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


RECHT<br />

9<br />

Eine neue Ära – kommt nun doch das<br />

Unternehmensstrafrecht?<br />

Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres mit der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs<br />

zur Sanktionierung von unternehmensbezogenen Straftaten – kurz dem Verbandssanktionengesetz<br />

(VerSanG-E) – eine hitzige Debatte ausgelöst.<br />

Ist das die Wende hin zum Unternehmensstrafrecht?<br />

Auch wenn das Unternehmensstrafrecht damit nicht<br />

neu aus der Taufe gehoben wurde, sorgt der Entwurf für<br />

kontroverse Diskussionen. Zuletzt hat der Bundesrat im<br />

September den Gesetzesentwurf mit einer zerschmetternden<br />

Haltung abgelehnt.<br />

Was gilt bisher?<br />

Bereits aktuell ist es möglich, Unternehmen mit einem<br />

Bußgeld zu belegen – beispielsweise wegen Korruptionsdelikten.<br />

Die Ahndung steht aber grundsätzlich im<br />

Ermessen der Staatsanwaltschaften, was zur Folge hat,<br />

dass aufgrund fehlender personeller Ressourcen davon<br />

bisher kaum Gebrauch gemacht wurde. Zur Freude der<br />

in Frage kommenden Unternehmen, denn die vorgesehene<br />

Geldbuße beträgt im schlimmsten Fall 10 Mio. Euro!<br />

Was kann sich ändern?<br />

Mit dem VerSanG-E soll erreicht werden, dass die Verfolgung<br />

ohne Entscheidungsspielraum der Staatsanwaltschaften<br />

erfolgt und so den Strafverfolgungsbehörden<br />

ein verbessertes Instrument an die Hand gegeben<br />

wird, das auch multinationale Konzerne abschreckt.<br />

Hierdurch sollen die personell knapp besetzten Staatsanwaltschaften<br />

entlastet werden.<br />

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?<br />

Hält der Gesetzesentwurf unbeachtet der harschen<br />

Kritik diesmal stand, stehen Sie unabhängig von Ihrer<br />

Unternehmensgröße vor der Herausforderung, Ihre<br />

unternehmensinternen Prozesse auf den Prüfstand zu<br />

stellen.<br />

Das Gesetz soll zwei Jahre nach seiner Verkündung<br />

in Kraft treten, damit ausreichend Zeit zur Verfügung<br />

steht, gegebenenfalls innerbetriebliche Kontrollsysteme<br />

(Stichwort: Compliance) einzurichten.<br />

Unsere Empfehlung<br />

Gehen Sie auf Nummer sicher und handeln Sie rechtzeitig!<br />

Gerne beraten wir Sie bereits jetzt zu den bevorstehenden<br />

Herausforderungen und möglichen Lösungsansätzen. Nutzen<br />

Sie die eingeräumte Zeit, um sich rechtssicher aufzustellen, da<br />

andernfalls die Konsequenzen einer Sanktionierung fatal sein<br />

können.<br />

Betül Gencer<br />

Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor?<br />

Es droht eine Verbandsgeldsanktion für Straftaten –<br />

zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung – bis zu 10 Mio.<br />

Euro. Neu hinzu kommt, dass bei einem durchschnittlichen<br />

Jahresumsatz von mehr als 100 Mio. Euro die<br />

Verbandsgeldsanktion zukünftig 10 % dieses Umsatzes<br />

betragen könnte.<br />

Gibt es eine Vielzahl an Geschädigten, kann es sogar<br />

zu einer öffentlichen Bekanntmachung in einem eigens<br />

dafür geschaffenen Register kommen. Bemerkenswert ist<br />

insbesondere, dass der Gesetzesentwurf Strafmilderung<br />

vorsieht, wenn das Unternehmen selbst verbandsinterne<br />

Untersuchungen durchführt, die einen „wesentlichen<br />

Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes“ leisten.


10<br />

INTERVIEW<br />

„Natürlich müssen wir<br />

viel Geld in die Hand nehmen“<br />

Jörg Würdemann wollte für seine Werbetechnikfirma unbedingt Deutschlands größten 3D-Drucker<br />

haben. Das Objekt der Begierde ist einzigartig in Deutschland – und gerade in schwierigen Zeiten<br />

besonders nützlich!<br />

Direkt am Eingang steht sie! Die weltgrößte<br />

Champagnerflasche der Marke<br />

Duprés, stolze 1,20 m hoch. Zwar ist<br />

sie innen hohl und besteht aus Plastik –<br />

dennoch ist sie etwas Besonderes. Denn<br />

sie stammt aus Deutschlands größtem<br />

und einzigem 3D-Drucker seiner Art, der<br />

majestätisch weiter hinten in der Halle<br />

der Firma Würdemann-Werbung in Laatzen<br />

seinen Platz gefunden hat.<br />

Würdemann-Werbung ist ein echtes<br />

Familienunternehmen. Wenn richtig viel<br />

zu tun ist, sind bei der Firma, Subunternehmer<br />

mitgezählt, zwanzig Menschen<br />

beschäftigt, in ruhigeren Zeiten vier. Jörg<br />

Würdemann ist Inhaber der Firma, seine<br />

Frau ist Geschäftsführerin und die Tochter<br />

hat gerade ihre Masterarbeit über den<br />

neuen 3D-Drucker geschrieben. Sie soll<br />

die Sparte weiter ausbauen. Aber wofür<br />

braucht man überhaupt so ein Gerät?<br />

Ein Gespräch mit Jörg Würdemann über<br />

eine große Investition, Pioniergeist und<br />

jede Menge Mut.<br />

Herr Würdemann, wie kam es zu der Entscheidung,<br />

einen derartigen 3D-Drucker<br />

anzuschaffen?<br />

Jörg Würdemann: Wir hatten den Drucker<br />

durch Zufall entdeckt. Als wir letztes<br />

Jahr aus dem Urlaub zurückkamen,<br />

entdeckte ich in einer Werbezeitung<br />

unseres Lieferanten eine Anzeige: „Erleben<br />

Sie den weltgrößten 3D-Drucker<br />

auf unserer Ausstellung!“<br />

Da habe ich zu meiner Frau gesagt:<br />

„Los, dort müssen wir hin!“ Die Begeisterung<br />

meiner Frau hielt sich allerdings<br />

– gerade so kurz nach dem Urlaub – in<br />

Grenzen. Und als sie dann noch den<br />

Preis für den Drucker hörte, 300.000<br />

bis 400.000 Euro!, zeigte sie mir einen<br />

Vogel. Damit war das Thema erst mal<br />

erledigt.<br />

Am Ende obsiegte aber doch unsere<br />

Neugier und wir fuhren nach Ulm<br />

zu der Ausstellung. Dort wurde uns<br />

schnell klar: Damit können wir Dinge<br />

bereitstellen, die andere nicht können!<br />

Die finanzielle Entscheidung war das<br />

eine, und der gesunde Menschenverstand<br />

sagte: „Das ist zu viel, das lassen<br />

wir mal lieber.“ Der andere Aspekt war,<br />

dass es diese Maschine in Deutschland<br />

nicht gibt. Wir hätten somit in unserem<br />

Werbetechnikunternehmen ein Alleinstellungsmerkmal.<br />

Denn in der Werbetechnik, unserem<br />

Hauptzweig, zählen viele Messebauer<br />

zu unseren Kunden. In der Regel fertigen<br />

wir für sie Aufsteller oder Banner,<br />

aber das ist dann meist auch schon alles.<br />

Oder die Auftragsarbeiten sind so<br />

aufwendig, dass wir für viel Geld einen<br />

Modellbauer beauftragen müssen.<br />

Und das war letztlich das entscheidende<br />

Argument: Mit dieser Maschine drucken<br />

wir die Sachen einfach selbst! Im<br />

Gegensatz zu kleineren 3D-Druckern<br />

zwar ebenfalls in Schichten, aber hohl.<br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


INTERVIEW<br />

11<br />

So ein 3D-Modell auf dem Messestand<br />

sieht ja auch gleich ganz anders aus!<br />

J. W.: Genau. Ein Beispiel: Ein Hersteller<br />

für Verschlusskappen von PET-Flaschen<br />

wandte sich an uns und wollte<br />

gern eine seiner Kappen in einer Größe<br />

von 1,50 bis 2 Meter darstellen. Kein<br />

Problem! Wir druckten das Exponat in<br />

zwei Teilen aus, sodass es von innen<br />

und außen zu betrachten ist, und<br />

lackierten es. So waren das Gewinde<br />

und alles Weitere, was zu der Kappe<br />

dazugehört, wunderbar zu erkennen.<br />

Wenn wir so etwas aus anderen Baustoffen<br />

herstellen, egal ob Acryl oder<br />

Holz, hat es den großen Nachteil, dass<br />

es sehr viel Abfall gibt und die Exponate<br />

fragil oder sehr schwer sind. Für<br />

uns spielt gerade das Ökologische eine<br />

große Rolle. Mit unserem 3D-Drucker<br />

drucken wir aus einer flüssigen Masse<br />

etwas Festes, es gibt also gar keinen<br />

Abfall. Am Ende bleibt zwar ein Kunststoff,<br />

der wie jeder Kunststoff entsorgt<br />

werden muss, trotzdem ist dies umweltschonender.<br />

Die Firma ist wegen des Druckers auch an<br />

einen neuen Standort gezogen, richtig?<br />

J. W.: Das stimmt. An unserem alten<br />

Standort hätten wir eine neue Halle<br />

bauen müssen, die wurde von der<br />

Region leider nicht genehmigt. Dann<br />

bot sich dieser Standort an, das ist eine<br />

ehemalige Druckerei, die Freunden von<br />

uns gehört. Eigentlich wollten sie das<br />

Gebäude veräußern, aber nun sind wir<br />

mit dem gesamten Betrieb hier eingezogen<br />

und konnten die Maschine platzieren.<br />

Und dann kam Corona ...!<br />

Für den Messebau vermutlich keine gute<br />

Situation.<br />

J. W.: Wir hätten den Vertrag für die<br />

Maschine annullieren können. Aber<br />

ich wollte unbedingt daran festhalten.<br />

Natürlich müssen wir viel Geld in die<br />

Hand nehmen. Doch ist es in jedem Fall<br />

eine Chance und eine Innovation. Wir<br />

konnten uns etablieren und ein Konzept<br />

für einen neuen Mitarbeiterstamm<br />

entwickeln, das wir jetzt natürlich erst<br />

mal auf Eis legen mussten.<br />

Für die Maschine haben wir aber<br />

einen Operator eingestellt, der sich in<br />

der Coronazeit intensiv mit dem Gerät<br />

beschäftigen konnte. So stecken<br />

jetzt in unseren Computern beispielsweise<br />

Gamer-Grafikkarten, um die<br />

3D-Modelle berechnen zu können.<br />

Anfangs dachten wir, wir könnten<br />

aus dem laufenden Betrieb heraus<br />

lernen, mit dem Drucker umzugehen,<br />

und hätten mit ihm <strong>2020</strong> wahrscheinlich<br />

das beste Messejahr seit<br />

Bestehen der Firma gehabt. Jetzt, im<br />

Nachhinein, mussten wir feststellen,<br />

das wäre gar nicht gegangen. Durch<br />

die veränderte Situation bot sich die<br />

Gelegenheit, in kurzer Zeit Dinge<br />

herauszufinden, für die wir sonst sehr<br />

lange gebraucht hätten.<br />

Einige Aufträge gibt es aber dennoch?<br />

J. W.: Kleine Aufträge haben wir<br />

eigentlich immer. Im Verhältnis zu<br />

den Kosten konnten wir mit dem<br />

3D-Drucker mehr Umsatz generieren<br />

als mit der Werbetechnik, die<br />

komplett auf Kurzarbeit ist. Erst<br />

kürzlich war ein Designstudent da,<br />

der für seine Masterarbeit einen<br />

Prototyp für ein Krankenpflegeobjekt<br />

drucken lassen möchte, einen<br />

Schrank. Ein Kunststoffhersteller<br />

könnte das auch machen, aber das<br />

wäre weitaus teurer, weil die Gussformen<br />

extra angefertigt werden<br />

müssten.<br />

Wir sind optimistisch, bei uns ist das<br />

Glas immer halb voll. Wenn ein Kunde<br />

kommt und sagt: „ Wir haben ein<br />

Problem“, sage ich: „Wir haben kein<br />

Problem, wir kriegen das hin. Wir<br />

haben das immer hingekriegt!“.<br />

Herr Würdemann, dann wünschen wir<br />

Ihnen weiterhin viel Erfolg mit dem Drucker<br />

und bedanken uns für das Gespräch!<br />

Das Interview führte Jan Fischer.


12 DIGITAL<br />

Das LW.P HealthCare Management-Cockpit:<br />

Unser brandneues Konzept für Ihre<br />

erfolgreiche Unternehmensführung!<br />

Um sich zukünftig am Markt erfolgreich zu positionieren, konkurrenzfähig<br />

zu sein und vor allem auch langfristig zu bleiben,<br />

zwingt die Digitale Transformation Unternehmen aller Branchen,<br />

ihr Geschäftsmodell, ihre Strategie und ihre Unternehmenskultur<br />

auf den Prüfstand zu stellen.<br />

Auch die Pflegebranche ist von diesen Entwicklungen nicht<br />

ausgenommen. Mit dem LW.P HealthCare Management-Cockpit<br />

haben wir ein wirksames Instrument geschaffen, das individuell<br />

auf die speziellen Bedürfnisse von Pflegeeinrichtungen zugeschnitten<br />

ist.<br />

Lernen Sie unser neues Erfolgskonzept kennen und erfahren<br />

Sie, warum das LW.P HealthCare Management-Cockpit auch für<br />

Ihre Einrichtung äußerst hilfreich ist!<br />

Gerade Alters- und Pflegeheime sehen sich mit erheblichen<br />

Herausforderungen wie steigendem Kostendruck, neuen<br />

gesetzlichen Anforderungen sowie einer gestiegenen Komplexität<br />

bezüglich der Leistungserfassung und Leistungsabrechnung<br />

konfrontiert.<br />

Unverzichtbar: Jederzeit die wirtschaftliche Situation<br />

im Blick haben<br />

Unter diesen Gesichtspunkten müssen Alters- und Pflegeheime<br />

zu jeder Zeit die wirtschaftliche Situation überprüfen und<br />

steuern können. Dazu sind Daten wie zum Beispiel die aktuelle<br />

Auslastung und Belegungsstruktur sowie ein Überblick über<br />

die aktuelle Personalstruktur notwendig. Zudem ist eine Echtzeiterfassung<br />

über die Kostenstrukturen, das Budget sowie<br />

eine PBV-konforme Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für den Gesamtüberblick<br />

unbedingt erforderlich.<br />

Das LW.P Management-Cockpit:<br />

Höchst effektive Anpassung an Ihr<br />

Unternehmen in nur 2 Tagen<br />

Ausgehend von diesen Treibern der<br />

Digitalen Transformation haben wir mit<br />

unseren Partnern ein hochmodernes<br />

Pflege-Cockpit-Konzept entwickelt, das<br />

diese besonderen Herausforderungen der Pflegebranche<br />

berücksichtigt und umsetzt. Unser Konzept erlaubt es, die<br />

Inhalte schon nach der Teilnahme an dem 2-tägigen Workshop<br />

„Pflegeheim Cockpit für Entscheider“ zu realisieren.<br />

Das LW.P HealthCare Management-Cockpit vereint unser<br />

jahrzehntelanges Branchenwissen mit technologischem<br />

Know-how und bietet Ihnen all das, was die zeitgemäße<br />

unternehmerische Heimsteuerung heute benötigt.<br />

Im Fokus unseres HealthCare Management-Cockpit Konzeptes<br />

steht die flexible Analyse und Auswertung der Daten aus der Pflegeeinrichtung<br />

mit Microsoft Power BI. Hierbei können verschiedenste<br />

Daten aus der Pflegeeinrichtung für eine entscheidungsorientierte<br />

Aufbereitung mit unserem Cockpit verknüpft werden.<br />

Das LW.P HealthCare Management-Cockpit ermöglicht Anwenderinnen<br />

und Anwendern intuitiv, ihre aktuellen Unternehmensinformationen<br />

eigenständig aufzubereiten und analysieren<br />

zu lassen („Self-Service Controlling“), und zwar völlig automatisiert!<br />

Die wichtigsten Funktionen des Cockpits sind hierbei:<br />

• Übernahme und Zusammenführung Ihrer Daten<br />

(individualisiert auf Ihren Bedarf zugeschnitten)<br />

• Datenanalyse einhergehend mit einer Datenaufbereitung<br />

in Reports und Dashboards<br />

• Möglichkeit zur Veröffentlichung Ihrer Daten für relevante<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

• Möglichkeit zur Zusammenarbeit anhand eines einfachen<br />

„Frage-Antwort“-Systems<br />

EXPERTENKONTAKT<br />

Tim Cordes<br />

Projektleiter Unternehmensberatung<br />

Telefon: +49 511 543589-17<br />

t.cordes@lueders-warneboldt.de<br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


DIGITAL<br />

13<br />

Pflege-Software<br />

LW.P HealthCare Management-Cockpit<br />

Fibu-/<br />

Gehaltsabrechnung<br />

Zeiterfassung<br />

Flexible<br />

Analyse<br />

und Auswertung<br />

der Daten –<br />

stationär und<br />

mobil<br />

…<br />

Verknüpfung und<br />

entscheidungsorientierte<br />

Aufbereitung der Daten<br />

Externe Daten<br />

Markt-/<br />

Branchendaten<br />

Unser Leistungspaket für Sie im Überblick:<br />

Bei der Konzeption und Realisierung Ihres LW.P HealthCare<br />

Management-Cockpits stehen wir mit unserem Partner fest<br />

an ihrer Seite!<br />

• Wir ermitteln Stärken und Schwächen Ihres aktuellen<br />

Berichtsprozesses und ermöglichen so potenzielle Anwendungen<br />

des Self-Service Reportings.<br />

• Wir versetzen Sie in die Lage, wertvolle Zeit und Ressourcen<br />

für die Daten- und Berichtsvorbereitung zu sparen.<br />

• Während des gesamten Projekts werden Sie von unseren<br />

erfahrenen Branchenspezialisten begleitet.<br />

Sollte unser LW.P HealthCare Management-Cockpit Ihr Interesse<br />

geweckt haben, so buchen Sie jetzt Ihren kostenfreien einstündigen<br />

Webcast, um Management Reporting kennenzulernen<br />

und den ersten Schritt zu Ihrem zukünftigen Pflege-Cockpit zu<br />

gehen.<br />

Tim Cordes


14<br />

HEALTH CARE<br />

Altenheim Expo goes digital<br />

D<br />

er<br />

Strategie-Kongress für Entscheider<br />

aus dem Bereich der Pflegewirtschaft<br />

ging in diesem Jahr neue Wege: Unter<br />

dem Motto „#NeustartPflege“ fand eine<br />

Spezialausgabe der Altenheim Expo am<br />

20. und 21. Oktober <strong>2020</strong> im Online-<br />

Kongress-Portal statt.<br />

optimal verhandeln – LW.P-Studie zur aktuellen Kostenentwicklung<br />

in der Pflege“. Ferner haben wir das neue<br />

Produkt unserer Unternehmensberatung „LW.P HealthCare-Cockpit“<br />

vorgestellt. Die Altenheim Expo Spezial <strong>2020</strong><br />

war auch mit der diesjährigen besonderen Atmosphäre<br />

erfolgreich und erhielt eine gute Resonanz.<br />

Wie gewohnt wurden in zahlreichen Vorträgen und Workshops<br />

die wichtigsten Entwicklungen in der Pflegebranche<br />

bearbeitet. Besonders der Einfluss der Corona-Krise<br />

war in den Themen deutlich spürbar. Auf dem Programm<br />

standen Strategien zur bestmöglichen wirtschaftlichen<br />

Begegnung der Pandemie. Daneben diskutierten die Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer die nach wie vor drängenden<br />

Probleme Personalmangel, auskömmliche Pflegeentgelte<br />

sowie Alternativkonzepte rund um Pflegeimmobilien.<br />

Als langjähriger Partner und Aussteller unterstützten wir<br />

die Altenheim Expo in diesem Jahr mit unseren Präsentationen<br />

– insbesondere zum Thema: „Pflegesätze jetzt<br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


INTERN<br />

15<br />

HLB Deutschland zu Gast in Hannover<br />

HLB ist unser internationales Netzwerk<br />

von Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs-<br />

und Unternehmensberatungsgesellschaften.<br />

Es steht für nationale<br />

und internationale Beratungskompetenz<br />

sowie für kanzleiübergreifendes Fachwissen.<br />

In diesem Verbund entstehen<br />

ständig neue Perspektiven, wenn es um<br />

besonderes Spezialwissen oder um jährlich<br />

wiederkehrende betriebswirtschaftliche<br />

Aufgaben für unsere Mandantinnen<br />

und Mandanten geht. Als Mitgliedskanzlei<br />

bei HLB Deutschland sind wir zusammen<br />

mit über 20 weiteren führenden<br />

mittelständischen Kanzleien Teil eines<br />

stetigen Verbesserungsprozesses zur<br />

Lösung dieser Aufgaben.<br />

Deshalb haben wir uns gefreut, dass<br />

die diesjährige Gesellschafterversammlung<br />

von HLB Deutschland am<br />

1. und 2. Oktober <strong>2020</strong> in Hannover<br />

stattfand und wir die Gastgeber sein<br />

durften. Im Fokus der Veranstaltung<br />

standen Berichte aus den einzelnen<br />

Kanzleien sowie die Aufnahme<br />

neuer Kanzleien in das Netzwerk.<br />

Außerdem stellten die Arbeitskreise<br />

und Fachgruppen ihre Aktivitäten<br />

und Projekte vor.<br />

Der diesjährige Fachvortrag<br />

stammte von LW.P Lüders Warneboldt:<br />

„Mittelstandsberatung in<br />

Zeiten der Krise“. In drei interdisziplinären<br />

Impulsvorträgen stellten<br />

unsere Beraterinnen und Berater<br />

den anderen Mitgliedskanzleien die<br />

praxisnahen Beratungslösungen<br />

von LW.P Lüders Warneboldt vor.<br />

Diese Tagung konnte unter<br />

strengen Corona-Sicherheitsbedingungen<br />

als Präsenzveranstaltung<br />

durchgeführt werden. Den<br />

fachlichen Informationsaustausch<br />

sowie das Netzwerken mit unseren<br />

Kolleginnen und Kollegen von HLB<br />

Deutschland haben wir deshalb besonders<br />

geschätzt.<br />

Mehr Informationen:<br />

https://lueders-warneboldt.de/ international/<br />

DATEN & FAKTEN<br />

• Mitgliedsgesellschaften: 22<br />

• Standorte: 35<br />

• Partnerinnen und Partner: 233<br />

• Berufsträgerinnen und Berufsträger<br />

sowie Mitarbeitende: 1.898


16<br />

WEIHNACHTEN<br />

Nur ein<br />

kleines<br />

Licht<br />

Eine<br />

Weihnachtsgeschichte<br />

von Jan Fischer<br />

Sie mochte die dunklen, kalten Nächte nicht.<br />

Sie konnte damit leben, dass sie kalt und dunkel waren.<br />

Aber sie verstand nicht, warum alle versuchten, das Beste<br />

daraus zu machen. Die blinkenden Lichterketten in den<br />

Fenstern. Die Kerzen. Das Lametta. Die verzweifelten Versuche,<br />

das Dunkel der kalten Jahreszeit zu vertreiben. Als<br />

sei das überhaupt möglich.<br />

Sie fröstelte, als sie durch die Innenstadt zur<br />

Haltestelle lief. Die Straßen waren leer. Zum Glück.<br />

Sie hatte keine Lust, sich durch die letzten, abendlichen<br />

Weihnachtseinkäufer zu wühlen oder sich in der<br />

überfüllten Bahn zwischen Menschen und Einkaufstüten<br />

quetschen zu müssen. Sie war wieder die<br />

Letzte im Büro gewesen. Sie mochte die Ruhe, wenn alle<br />

anderen gegangen waren. Wenn niemand an der<br />

Kaffeemaschine stand und ihre Gedanken mit lauten<br />

Gesprächen oder mit Lachen unterbrach. Wenn<br />

niemand in ihre Ecke des Großraumbüros kam, um sie<br />

etwas zu fragen, was schon in mindestens zwei<br />

E-Mails gestanden hatte. Wenn niemand sie ablenkte und<br />

sie tatsächlich etwas schaffte. Heute waren alle sogar<br />

schon am frühen Nachmittag gegangen.<br />

Es war Heiligabend. Geschenke wollten verpackt und<br />

verteilt werden, aufwändige Essen gekocht, Verwandte<br />

besucht oder angerufen. Sie hatten sich mit den<br />

üblichen Festtagswünschen verabschiedet. Sie hatte die<br />

üblichen unverbindlichen Antworten gemurmelt.<br />

Die leere Bahn zuckelte durch die Stadt.<br />

Sie blickte aus dem Fenster, sah Menschen in ihren<br />

Wohnungen, erleuchtete Weihnachtsbäume,<br />

Familien, die beim Essen oder auf Sofas zusammensaßen.<br />

Es sah gemütlich aus. Nicht, dass sie so eine Feier<br />

jemals erlebt hatte: Ihre Eltern hatten es nie geschafft,<br />

sich für so etwas zusammenzuraufen. Ihr Weihnachtsfest<br />

war immer davon geprägt gewesen, von einem<br />

Elternteil zum anderen zu fahren, von einem Großelternpaar<br />

zum nächsten. Sie hatte für jeden immer nur ein paar<br />

Stunden Zeit gehabt. Selbstverständlich war<br />

das alles nicht schlimm gewesen. Nur hatte sie<br />

irgendwann keine Lust mehr darauf gehabt, herumgereicht<br />

zu werden. Sobald sie alt genug dafür gewesen war, hatte<br />

sie die Festtage lieber allein verbracht. Es war eine<br />

Erleichterung gewesen. War es immer noch. Selbst wenn<br />

sie die erleuchteten Fenster auf ihrem Heimweg<br />

betrachtete, die Menschen darin. Für sie, da war sie sich<br />

sicher, war es besser, allein zu sein. Das alles nicht mitzumachen.<br />

Allein hieß ja schließlich nicht einsam.<br />

Ihre Wohnung war genauso, wie sie sie haben wollte.<br />

Vier Zimmer im obersten Stockwerk eines vierstöckigen<br />

Hauses in einem Viertel, das zwar nah an der<br />

Innenstadt war, in dem es aber so ruhig zuging wie in<br />

einer Kleinstadt. Sauber. Gepflegt. Minimalistisch eingerichtet.<br />

Keine Blumen, keine Dekoration außer<br />

einem Druck von van Goghs Sonnenblumen gegenüber<br />

dem Fernseher. Aber es gab ein gemütliches Sofa<br />

und eine großzügige Küche. Sie hing ihren Mantel auf,<br />

streifte die Schuhe ab, knipste das Licht im Flur an<br />

und lächelte in die Leere hinein.<br />

Sie lud nur selten Menschen ein. Eigentlich nie. Sie<br />

mochte die Vorstellung nicht, dass jemand in ihrer<br />

Wohnung Unordnung stiften könnte. Wen hätte<br />

sie auch einladen sollen? Für Freunde war nie<br />

viel Zeit geblieben. Schon in der Schule nicht. Und<br />

seitdem hatte sie ja nicht weniger zu tun gehabt. Sie ging<br />

in die Küche und schaltete den Wasserkocher ein.<br />

Während das Teewasser brodelte, suchte sie auf ihrem<br />

Handy nach einem Lieferdienst, der heute<br />

Abend geöffnet hatte. Sie hatte – natürlich – wieder keine<br />

Zeit zum Einkaufen gehabt. Thailändisch vielleicht?<br />

Sie schüttete das heiße Wasser über den Teebeutel in ihrer<br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


WEIHNACHTEN<br />

17<br />

großen Teetasse. Gerade als sie den Wasserkocher wieder<br />

an seinen Platz gestellt hatte, klingelte es. Sie zuckte bei<br />

dem Geräusch kurz zusammen. Normalerweise klingelten<br />

bei ihr nur Paketboten mit Paketen für die Nachbarn. Und<br />

die Nachbarn, die Pakete abholen wollten.<br />

Ihr fiel kein Grund ein, das Paket nicht zu öffnen.<br />

Selbstverständlich, es war auf merkwürdige und irritierende<br />

Art aufgetaucht. Aber der Mann hatte<br />

anständig gewirkt. Sympathisch, auf eine großväterliche<br />

Art. Sie zog die Schleife auf, entfernte das Papier und legte<br />

es – sorgfältig gefaltet – zur Seite. Sie öffnete die<br />

weiße Schachtel, um die es gewickelt gewesen war. Darin<br />

lag, in Seidenpapier verpackt, ein hölzerner Kerzenständer.<br />

Die Halterung für die Kerze war aus glänzendem<br />

Messing, in den Ständer selbst waren viele kleine Schnitzereien<br />

eingearbeitet: Rentiere, Sterne, Glocken.<br />

Daneben lag eine weiße Kerze in das Seidenpapier gebettet.<br />

Sie starrte auf das Arrangement, unsicher, was sie<br />

davon halten sollte. Was sie damit tun sollte.<br />

Wobei das nicht stimmte. Sie wusste, was sie damit tun<br />

sollte. Sie wusste nicht, ob sie es wollte. Für was es gut<br />

sein sollte. Andererseits: Was konnte es schaden?<br />

Sie steckte die Kerze in den Ständer, stellte beides ins<br />

Fenster und zündete die Kerze an.<br />

Als sie die Tür öffnete stand vor ihr ein alter Mann,<br />

vielleicht 60 oder 70 Jahre alt. Er trug einen langen,<br />

dunklen Mantel, darunter lugte ein dreiteiliger, weinroter<br />

Anzug hervor. Außerdem hatte er einen enormen,<br />

strahlend weißen Backenbart. Sie hatte ihn nie zuvor<br />

gesehen. Andererseits erkannte sie auch die meisten<br />

Menschen nicht, die in ihrem Haus wohnten.<br />

Sie mochte die dunklen, kalten Nächte nicht. Aber immerhin<br />

gab es nun ein weiteres, kleines Licht darin.<br />

Es sah hübsch aus, fand sie. Und vielleicht machte es ja<br />

einen Unterschied.<br />

„Ich wollte nicht stören“, sagte der Mann, „Ich gehe nur<br />

herum und gebe allen ein kleines Geschenk.“<br />

Er überreichte ihr ein kleines Paket. Es war in grünes<br />

Papier verpackt und mit einer rot-goldenen Schleife<br />

verziert. „Warum?“, fragte sie und drehte es verdutzt in<br />

den Händen. „Einfach so,“ sagte er. Er lächelte.<br />

„Ich möchte gar nichts“, sagte sie.<br />

„Darum geht es ja“, antwortete er. „Frohe Weihnachten!“<br />

Er drehte sich um und zuckelte langsam die Treppe<br />

hinab. Sie sah ihm nach, bis er um die Biegung am<br />

nächsten Treppenabsatz verschwunden war, schloss die<br />

Tür und wog das Paket in den Händen. Es war sehr leicht<br />

und klapperte ein wenig, als sie es schüttelte.


18 INTERN<br />

100 Tage bei LW.P – 5 Fragen an<br />

Nicola Krojanski<br />

Nicola Krojanski ist Steuerberaterin und seit einigen Wochen bei uns an Bord. Die gebürtige<br />

Emsländerin hat an der Universität Dortmund Wirtschafts- und Sozialwissenschaften studiert.<br />

Seit zehn Jahren lebt sie in Hannover, wo sie in mittelständischen Kanzleien gearbeitet hat. Zum<br />

Kennenlernen und Einarbeiten ist sie zunächst an unserem Standort Lehrte eingesetzt. Demnächst<br />

bezieht sie ihr Büro in unseren neuen Räumen in Hannover.<br />

100 Tage bei LW.P – wie haben Sie diese erlebt?<br />

Ich war sehr angenehm überrascht von dem professionellen<br />

Onboarding-Prozess bei LW.P Lüders Warneboldt.<br />

Dieser hat mir, zusammen mit der enormen Hilfsbereitschaft<br />

der Kollegen, einen schnellen Einstieg bei LW.P ermöglicht!<br />

Es hat dazu geführt, dass ich mich bereits nach<br />

kurzer Zeit schon voll auf die Belange der Mandantinnen<br />

und Mandanten konzentrieren konnte.<br />

Was sehen Ihre nächsten 100 Tage aus?<br />

Es bleibt spannend! Neben dem oben angesprochenen<br />

Umzug in die Büroräume in Hannover darf ich immer mehr<br />

interessante Mandate und die dahinterstehenden Menschen<br />

kennenlernen. Das ist eine schöne Herausforderung und<br />

macht viel Spaß!<br />

Beschreiben Sie Ihre Arbeit bei LW.P in drei Worten.<br />

Ganzheitlich – spannend – im Team.<br />

Vom Emsland über Dortmund nach Hannover: Was gefällt Ihnen<br />

an Hannover am meisten?<br />

KONTAKT<br />

Nicola Krojanski<br />

Steuerberaterin<br />

Telefon: +49 511 543589-55<br />

n.krojanski@lueders-warneboldt.de<br />

Hannover ist eine schöne, grüne Stadt der kurzen Wege, die<br />

auch bestens mit dem Fahrrad erledigt werden können.<br />

Ihr Wunsch für die Zukunft?<br />

Ich wünsche mir, weiterhin unseren Mandantinnen und<br />

Mandanten und ihren Ideen (steuer-)beratend zur Seite<br />

stehen zu können – und vor allem: Gesundheit für alle!<br />

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute für Ihre Arbeit bei LW.P!<br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


19<br />

NEU AN BORD<br />

Simon Brähler,<br />

Steuer- und Prüfungsassistent,<br />

Lüders Warneboldt Steuerberatung<br />

Sebastian Dutz,<br />

Steuer- und Prüfungsassistent,<br />

Lüders Warneboldt Steuerberatung<br />

Martin Frank,<br />

Controlling,<br />

Lüders Warneboldt Steuerberatung<br />

Sophia Katharina Schmidt,<br />

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte,<br />

Lüders Rechtsanwälte<br />

Madleen Stissel,<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte,<br />

Lüders Rechtsanwälte<br />

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Vertrauen, freuen uns<br />

auf ein gemeinsames 2021 und wünschen Ihnen und Ihrer Familie<br />

frohe und besinnliche Weihnachten, geruhsame Stunden<br />

und einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

Uns ist es immer wichtig, auch den Menschen zur Seite zu stehen,<br />

die voll Sorge und Not sind. Daher spenden wir für die HAZ-Weihnachtshilfe<br />

und das Kinderkrankenhaus auf der Bult, anstatt gesonderte Grüße<br />

und Präsente zu versenden.<br />

Fröhliche Weihnachten und alles Gute für 2021<br />

Ihr Team von LW.P Lüders Warneboldt


20<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber:<br />

LW.P Lüders Warneboldt<br />

LÜDERS WARNEBOLDT<br />

STEUERBERATUNG<br />

LÜDERS<br />

RECHTSANWÄLTE<br />

N.TREUHAND<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG<br />

LÜDERS WARNEBOLDT<br />

UNTERNEHMENSBERATUNG<br />

Kontakt:<br />

LW.P Lüders Warneboldt<br />

Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte<br />

+49 5132 8268-0<br />

Hindenburgstraße 37, 30175 Hannover<br />

+49 511 543589-0<br />

info@lueders-warneboldt.de<br />

www.lueders-warneboldt.de<br />

Redaktion:<br />

Dr. Benjamin Lüders, Hindenburgstraße 37, 30175 Hannover<br />

Gestaltung:<br />

anneandrea. Markenschärfung & Design, www.anneandrea.de<br />

Satz:<br />

RpunktMEDIA GmbH, www.rpunkt.de<br />

Lektorat:<br />

Joachim Grutzeck, www.wortprinz.de<br />

Druck:<br />

QUBUS media, Beckstraße 10, 30457 Hannover<br />

Fotos:<br />

Fokuspokus Media, istockphoto.com<br />

Das LW.P-Magazin ist ein Service für Mandanten, Geschäftspartner und Freunde von LW.P Lüders Warneboldt. Der Nachdruck und<br />

elektronische Vervielfältigung des Inhalts, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herausgeber gestattet.<br />

Erscheinungsweise: Dreimal pro Jahr<br />

Haftungsausschluss: Alle Inhalte im LW.P-Magazin wurden von Fachleuten sorgfältig erstellt und nach journalistischen Kriterien aufbereitet.<br />

Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Das LW.P-Magazin beinhaltet keine individuelle<br />

Rechts- oder Steuerberatung.<br />

© <strong>2020</strong><br />

LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>


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