Kundenmagazin 3/2020
Die GmbH in Verantwortungseigentum - eine sinvolle neue Rechtsform? Forfaitierung - Absatzbelebung in schwierigen Zeiten auf internationalen Märkten Die Familienstiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge Neues im Steuerrecht: Das ist für Ende 2020 geplant Eine neue Ära - kommt nun doch das Unternehmensstrafrecht? ,,Natürlich müssen wir viel Geld in die Hand nehmen" - Interview mit Jörg Würdemann Das LW.P HealthCare Management-Cockpit: Unser brandneues Konzept für Ihre erfolgreiche Unternehmensführung! Altenheim Expo goes digital HLB Deutschland zu Gast in Hannover 100 Tage bei LW.P - 5 Fragen an Nicola Krojanski
Die GmbH in Verantwortungseigentum - eine sinvolle neue Rechtsform?
Forfaitierung - Absatzbelebung in schwierigen Zeiten auf internationalen Märkten
Die Familienstiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge
Neues im Steuerrecht: Das ist für Ende 2020 geplant
Eine neue Ära - kommt nun doch das Unternehmensstrafrecht?
,,Natürlich müssen wir viel Geld in die Hand nehmen" - Interview mit Jörg Würdemann
Das LW.P HealthCare Management-Cockpit: Unser brandneues Konzept für Ihre erfolgreiche Unternehmensführung!
Altenheim Expo goes digital
HLB Deutschland zu Gast in Hannover
100 Tage bei LW.P - 5 Fragen an Nicola Krojanski
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Magazin<br />
03/<strong>2020</strong><br />
Den Blick nach vorne gerichtet
Recht<br />
Verantwortungseigentum<br />
02<br />
Steuern<br />
Forfaitierung<br />
04<br />
06<br />
15<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge<br />
Intern<br />
HLB zu Gast bei LW.P
EDITORIAL<br />
1<br />
EDITORIAL<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
das Jahr <strong>2020</strong> wird wohl uns allen als besonderes Jahr in Erinnerung bleiben!<br />
Sicherlich standen auch Sie vor ungeahnten Herausforderungen. Wir wissen nicht,<br />
wie 2021 wird, aber wir blicken nach vorne! In diesem Magazin haben wir wieder Themen für Sie<br />
zusammengestellt, die Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit unterstützen sollen.<br />
Los geht es auf Seite 2 mit der in letzter Zeit viel diskutierten GmbH in Verantwortungseigentum.<br />
Dr. Benjamin Lüders erklärt, was es damit auf sich hat und ob diese Rechtform wirklich sinnvoll ist.<br />
Wie können Sie gerade in schwierigen Zeiten den Absatz Ihres Unternehmens auf den<br />
internationalen Märkten beleben und sichern? Oliver Warneboldt und Frank-Oliver Schulz stellen<br />
auf den Seiten 4 und 5 die Forfaitierung als mögliches Finanzierungsinstrument vor und<br />
erläutern, was dabei alles zu beachten ist.<br />
Vor, während und nach Corona: Die Planung der Unternehmensnachfolge ist und bleibt aktuell!<br />
Dr. Otto Lüders stellt Ihnen eine steuerlich und unternehmerisch interessante<br />
Alternative der Strukturierung der Unternehmensnachfolge vor: die Familienstiftung.<br />
Mehr dazu ab Seite 6.<br />
Zum Jahreswechsel gibt es auch wieder Neues aus dem Steuerrecht!<br />
Interessante Änderungen haben Lars Kläber und Nicola Krojanski auf Seite 8 für Sie zusammengestellt.<br />
Eine Debatte wird derzeit über ein mögliches Unternehmensstrafrecht geführt.<br />
Was sich dadurch für Sie ändern könnte, weiß Betül Gencer (Seite 9).<br />
Wie immer haben wir auch einen Unternehmer interviewt. Beginnend auf Seite 10 verrät Ihnen<br />
der Werbetechniker Jörg Würdemann aus Laatzen, wieso er unbedingt Deutschlands größten<br />
3D-Drucker kaufen wollte – vor allem mitten in der Corona-Zeit!<br />
Ein Thema darf in der heutigen Zeit ebenfalls nicht fehlen: Digitalisierung! Wir haben ein neues<br />
Digitalkonzept für die Unternehmensführung in Alten- und Pflegeheimen entwickelt. Das<br />
stellt Ihnen Tim Cordes auf Seite 12 vor. Die bewährte Altenheim Expo fand in diesem Jahr<br />
erstmals online statt. Mehr dazu auf Seite 14.<br />
Immerhin eine Präsenzveranstaltung war in den letzten Monaten glücklicherweise noch möglich:<br />
So hatten wir im Oktober HLB Deutschland bei uns zu Gast in Hannover. Mehr zur Herbsttagung<br />
des Netzwerks erfahren Sie auf Seite 15.<br />
Wie ist es eigentlich, wenn man neu bei LW.P als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter startet?<br />
Das haben wir Nicola Krojanski nach 100 Tagen als Steuerberaterin bei uns gefragt.<br />
Ihre Antworten lesen Sie auf Seite 18.<br />
Wenn Sie lieber erst einmal in Weihnachtsstimmung kommen möchten, blättern Sie zunächst zur<br />
Seite 16: Jan Fischer hat für Sie eine Weihnachtsgeschichte geschrieben: „Nur ein kleines Licht“.<br />
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und bleiben Sie gesund!
2 RECHT<br />
Die GmbH in Verantwortungseigentum –<br />
eine sinnvolle neue Rechtsform?<br />
Vor einiger Zeit wurde unter anderem von der Berliner „Stiftung Verantwortungseigentum“,<br />
unterstützt von einer Gruppe von Wissenschaftlern, ein Gesetzentwurf veröffentlicht, der vorsieht,<br />
dass eine sogenannte GmbH in Verantwortungseigentum (VE GmbH) durch den Gesetzgeber<br />
geschaffen werden soll.<br />
I<br />
nsbesondere das Wort „Verantwortungseigentum“<br />
trifft einen Nerv in der Zeit von Corporate Social<br />
Responsibility, Klimawandel, Dieselskandal,<br />
Cum-Ex und vielem mehr.<br />
Die Idee der VE GmbH hat vor diesem Hintergrund<br />
große Aufmerksamkeit erhalten. Aber was sind<br />
Verantwortungseigentum und die VE GmbH eigentlich<br />
genau?<br />
Folgende Stichworte werden mit dem Konzept Verantwortungseigentum<br />
häufig in Verbindung gebracht:<br />
• langfristiger Erhalt der Selbständigkeit des Unternehmens<br />
• Einschränkung des Zugriffs der Eigentümer auf Unternehmensvermögen<br />
und Gewinne, um diese für die Unternehmensentwicklung<br />
im Sinne der Unternehmensidee zu<br />
sichern.<br />
Die langfristige Absicherung des Fortbestehens und der<br />
Weiterentwicklung der Unternehmensidee sollen durch die<br />
rechtliche Verfassung des Unternehmens verselbständigt<br />
werden, also dem Zugriff von Gesellschaftern entzogen<br />
werden.<br />
Das Konzept Verantwortungseigentum wird bereits heute<br />
durch verschiedene rechtliche Konstruktionen umgesetzt.<br />
Die bekanntesten davon sind Einzel- und Doppelstiftungsmodelle<br />
oder das Veto-Share-Modell.<br />
2. Was ist anders als bei der GmbH?<br />
1. Verantwortungseigentum als Konzept<br />
Die Idee des Verantwortungseigentums ist nicht neu.<br />
Im Kern geht es bei dem Konzept darum, die vom Unternehmer<br />
entwickelte Unternehmensidee bei Wegfall einer<br />
Unternehmerfamilie von den Entscheidern im Unternehmen<br />
abzukoppeln.<br />
Die Unternehmensidee, also der Zweck, den der Unternehmer<br />
in der Gründung seines Unternehmens sieht, könnte<br />
beispielsweise in der Herstellung besonders hochwertiger<br />
Produkte wie gesunde Lebensmittel oder nachhaltig<br />
produzierte Textilien, in der Erfüllung gesellschaftlicher<br />
Aufgaben (Klimaschutz, Dienstleistungen für Senioren<br />
usw.) bis hin zur Einrichtung besonderer innerer Organisationsstrukturen,<br />
etwa einer Gewinnbeteiligung für die<br />
Angestellten, begründet sein.<br />
Aus rechtlicher Sicht wesentlich bei der VE GmbH ist<br />
der sogenannte Asset Lock. Das Vermögen wird in der<br />
Gesellschaft „eingeschlossen“. Bei der herkömmlichen<br />
GmbH sind die Gesellschafter das höchste Organ der<br />
Gesellschaft und beschließen darüber, was die Geschäftsführer<br />
zu tun und zu lassen haben, wie die Satzung<br />
ausgestaltet und insbesondere wie der Gewinn der<br />
Gesellschaft verwendet wird.<br />
Letzterer kann im Unternehmen belassen oder an die Gesellschafter<br />
ausgeschüttet werden. Der sogenannte Asset<br />
Lock soll nach dem Willen der Entwurfsverfasser der<br />
VE GmbH dazu führen, dass die Gesellschafter künftig<br />
weder auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen können<br />
noch dass eine Gewinnausschüttung an sie erfolgt.<br />
Dies soll durch weitere Regelungen sichergestellt werden,<br />
wie beispielsweise einer Erstattungspflicht, falls die<br />
Gesellschafter gegen den Asset Lock verstoßen.<br />
LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
RECHT<br />
3<br />
als Nachteil, denn eine solche Gesellschaft, in der keine<br />
Gewinnausschüttungen erfolgten, sei für Investoren uninteressant.<br />
Generell soll es aber laut Entwurf möglich sein, eine<br />
VE GmbH fremdzufinanzieren. Es wäre also völlig<br />
unproblematisch, wenn die Gesellschaft ein Darlehen<br />
bei ihren Gesellschaftern aufnehmen würde. Genauso<br />
könnten Mietverträge mit Gesellschaftern oder andere<br />
schuldrechtliche Verhältnisse begründet werden, welche<br />
ebenfalls einen Abfluss von Mitteln der VE GmbH an die<br />
Gesellschafter bedeuteten.<br />
Eine solche Bindung des Kapitals kann zwar bisher im<br />
Gesellschaftsvertrag einer GmbH auch geregelt werden.<br />
Der Unterschied besteht allerdings darin, dass die Gesellschafter<br />
selbst mit einem einstimmigen Beschluss diesen<br />
Asset Lock nicht mehr aufheben können. Die Entwurfsverfasser<br />
streben dadurch an, nachhaltiges und verantwortungsvolles<br />
Unternehmertum zu fördern.<br />
3. Kritik<br />
Der Gesetzesentwurf stößt nicht nur auf Begeisterung,<br />
sondern auch auf heftige Kritik. Angesichts der Wortwahl<br />
„Verantwortungseigentum“ sei beispielsweise anzunehmen,<br />
dass diese besondere Gesellschaftsform tatsächlich<br />
nur für Gesellschaften zur Verfügung stehen soll,<br />
die einem bestimmten, besonders verantwortungsvollen<br />
Zweck dienen. Jedoch stünde diese Gesellschaftsform<br />
jedem Unternehmen zur Verfügung, also auch denjenigen,<br />
die Kriegsdrohnen herstellen oder die Rodung von<br />
Regenwäldern zum Zwecke haben.<br />
Kritiker hegen daher große Zweifel, ob das von den Entwurfsverfassern<br />
angestrebte Ziel überhaupt erreicht werden<br />
kann. Denn schließlich basiere die VE GmbH gerade<br />
auf der Idee, den Menschen eine Gesellschaftsform zur<br />
Verfügung zu stellen, die nicht ihre eigene Vermögensmehrung<br />
im Auge haben, sondern in der Hauptsache<br />
einen sinnstiftenden und gesellschaftlich relevanten<br />
Zweck verfolgen.<br />
Auf der anderen Seite sei die VE<br />
GmbH nach Ansicht ihrer Befürworter<br />
ein wertvolles Konstrukt,<br />
um sicherzustellen, dass ein Unternehmen,<br />
welches keine Gewinne<br />
ausschüttet, über mehrere Generationen<br />
erhalten bliebe und so die<br />
Idee der Gründer fortbestehen bzw.<br />
weiterentwickelt werden könne. Dies<br />
sehen die Kritiker wiederum eher<br />
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage, ob es tatsächlich<br />
einen gesellschaftlichen Nutzen mit sich bringt, wenn<br />
Vermögen über viele Generationen in einer Gesellschaft<br />
gebunden wird, obwohl dieses Kapital möglicherweise in<br />
30 oder 40 Jahren in anderer Form sinnvoller verwendet<br />
werden könnte. Wer sein Kapital so binden möchte, könne<br />
ebenso gut eine Stiftung gründen, die einen bestimmten<br />
Zweck hat und unter Aufsicht der Stiftungsbehörde<br />
steht.<br />
4. Fazit<br />
Noch ist offen, ob die VE GmbH wirklich kommen wird. Denn<br />
fraglich ist, ob es tatsächlich ein Bedürfnis für diese besondere<br />
Form der GmbH gibt. Bosch, Zeiss, Alnatura, Globus und Dr.<br />
Hauschka werden benannt als Beispiele von Unternehmen, die<br />
dieses Konzept mit Hilfe von Stiftungslösungen bereits umgesetzt<br />
haben.<br />
Das Bedürfnis nach einer Weiterentwicklung der bestehenden<br />
Gesellschaftsformen ist dennoch vorhanden. Impulse hierfür<br />
kommen insbesondere aus der Impact-Start-up-Szene, welche<br />
die Themen Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung nicht nur<br />
als Marketinginstrument betrachtet, sondern als Aufgabe und<br />
Mission.<br />
Dr. Benjamin Lüders<br />
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Dr. Benjamin Lüders<br />
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Fachanwalt für Handelsund<br />
Gesellschaftsrecht<br />
Telefon: +49 511 543589-19<br />
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4<br />
STEUERN<br />
Forfaitierung – Absatzbelebung in<br />
schwierigen Zeiten auf internationalen<br />
Märkten<br />
Das Beraterteam von LW.P Lüders Warneboldt unterstützt Sie in vielen betriebswirtschaftlichen,<br />
steuerlichen und rechtlichen Fragen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und starken<br />
internationalen Handelsstreitigkeiten gilt es, ganz besonders die Frage der Belebung und Sicherung<br />
des Absatzes im Fokus zu behalten.<br />
So haben wir eine Unternehmensgruppe aus Niedersachsen<br />
zuletzt bei der Implementierung einer sogenannten Forfaitierungs-Finanzierung<br />
unterstützt.<br />
Was ist Forfaitierung?<br />
Bei der Forfaitierung handelt es sich um ein seit vielen<br />
Jahren anzutreffendes Finanzierungsinstrument – nicht<br />
zu verwechseln mit Zession oder Factoring! Einfach<br />
ausgedrückt wird bei einer Forfaitierung eine Forderung<br />
an einen neuen Gläubiger verkauft.<br />
Dabei unterscheidet man zwei Formen:<br />
• Unechte Forfaitierung: Falls die Forderung ausfällt, kann der<br />
neue Gläubiger gegenüber dem Verkäufer der Forderung<br />
Schadenersatzansprüche geltend machen. Somit besteht ein<br />
Rückgriff auf den Forderungsverkäufer.<br />
• Echte Forfaitierung: Der neue Gläubiger übernimmt insbesondere<br />
das gesamte Bonitätsrisiko. Sollte der Schuldner somit<br />
nicht zahlen können, ist davon nur der Käufer der Forderung<br />
betroffen.<br />
Die echte Forfaitierung ist heute in der Praxis die vorherrschende Form. Doch wie läuft dieses Geschäft<br />
konkret ab? Das verdeutlicht folgendes Schaubild:<br />
ggf. HERMES-Ausfuhrdeckung<br />
Liefervertrag<br />
Exporteur<br />
Zahlungsziel<br />
Importeur<br />
Zahlung des<br />
Forfaitierungserlöses<br />
regressloser<br />
Forderungsverkauf<br />
ggf. Garantie<br />
Bank des<br />
Exporteurs im<br />
Inland<br />
Gutschrift des<br />
Forderungsbetrags<br />
bei Fälligkeit<br />
Bank des<br />
Importeurs im<br />
Ausland<br />
LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
STEUERN<br />
5<br />
Was sind die Vorteile der Forfaitierung?<br />
Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen<br />
Exporteure mit einem guten Produkt häufig attraktive<br />
Zahlungsbedingungen oder sogar eine Finanzierung<br />
aus einer Hand anbieten. Eine erste Alternative können<br />
Bestellerkredite von exportfinanzierenden Banken mit<br />
einer Finanzierungskreditdeckung des Bundes darstellen.<br />
Sie entlasten die Bilanz- und Kreditlinien des<br />
Exporteurs. So können Sie sich auf ihre eigentlichen<br />
Exportgeschäfte konzentrieren, während die Bank die<br />
Finanzierung zur Verfügung stellt.<br />
Alternativ – gerade bei kleineren Auftragswerten –<br />
können Exporteure ihren Auslandskunden selbst einen<br />
sogenannten Lieferantenkredit anbieten. Fraglich ist<br />
jedoch, ob bei diesen genügend Eigenmittel für eine<br />
solche Kreditvergabe vorhanden sind oder ob sie eine<br />
Refinanzierung benötigen.<br />
Genau hierbei kann die Forfaitierung helfen! Ziel der<br />
Forfaitierung kann für den Exporteur dabei sein, den z. B.<br />
hermesgedeckten Lieferantenkredit nach Möglichkeit<br />
regresslos zu verkaufen und bilanzentlastend zu refinanzieren.<br />
Die Vorteile der Forfaitierung für den Exporteur auf einen<br />
Blick:<br />
• Bilanzentlastung (das Zielgeschäft wird vollständig in ein<br />
Bargeschäft umgewandelt)<br />
• Liquiditätsverbesserung<br />
• Schonung der Kreditlinie für z. B. Investitionen, Nutzung<br />
von Skonti oder Tilgung bzw. Vermeidung von Schulden<br />
• Verkauf des wirtschaftlichen und politischen Risikos<br />
• Absicherung des Kursrisikos für den Zeitraum des<br />
Zahlungszieles bei Fremdwährungsforderungen<br />
• günstige Festzinssatzkredite<br />
• Wegfall der Debitorenbuchhaltung<br />
• einfache Abwicklung<br />
• höhere Planungssicherheit<br />
• Verbesserung der Bonität<br />
Wie gelingt die bilanzielle Entlastung?<br />
In der Praxis hängen die steuerliche und bilanzielle<br />
Einstufung im Wesentlichen von den anzuwendenden<br />
Bilanzierungsstandards und natürlich von der Bewertung,<br />
beispielsweise des Wirtschaftsprüfers, ab. Ziel ist<br />
es dabei häufig, den im Beispielfall hermesgedeckten<br />
Lieferantenkredit bilanzentlastend zu refinanzieren.<br />
Dabei spricht man dann von einem sogenannten „True<br />
Sale“ (siehe Kasten).<br />
Fazit<br />
Beim Lieferantenkredit räumt der Exporteur seinem ausländischen<br />
Kunden ein Zahlungsziel ein, ohne dass zunächst auf<br />
deutscher Seite eine Bank zwischengeschaltet sein muss. Ein<br />
Lieferantenkredit auf Hermesbasis setzt jedoch viele notwendige<br />
Aktivitäten voraus. So muss z. B. ein Liefervertrag inklusive<br />
Finanzierungsangebot formuliert werden, der sowohl die<br />
Anforderungen der Hermesdeckung berücksichtigt als auch ggf.<br />
zusätzliche Bedingungen der forfaitierenden Bank.<br />
Daher sollten Sie schon im Vorfeld solcher Verhandlungen zu<br />
einem Exportvertrag die Abstimmung mit Ihren rechtlichen und<br />
steuerlichen Beraterinnen und Beratern suchen. Wir bei LW.P<br />
Lüders Warneboldt setzen dabei im Rahmen eines Quick-<br />
Checks u. a. eine Mehr-Punkte-Liste zur Erstbeurteilung ein.<br />
Sprechen Sie uns gerne an!<br />
Oliver Warneboldt<br />
Frank-Oliver Schulz<br />
True Sale:<br />
Voraussetzung für einen sogenannten „True Sale“ und<br />
den bilanziellen Abgang der Forderung beim Exporteur ist,<br />
dass das wirtschaftliche Eigentum an der Forderung auf<br />
die Bank des Exporteurs übergeht. Grundlegende Bedingung<br />
dafür ist, dass die Bank das Forderungsausfallrisiko<br />
übernimmt. Nach herrschender Meinung muss das Bonitätsrisiko<br />
dabei überwiegend auf den Käufer übergehen.<br />
Zudem darf ein verbleibendes Restrisiko des Forderungsverkäufers<br />
nur als unwesentlich bewertet werden. Konkrete<br />
Wesentlichkeitsgrenzen können dabei nicht pauschal<br />
benannt werden. Die Prüfung und Beurteilung des Einzelfalls<br />
obliegt in der Regel dem Wirtschaftsprüfer.<br />
DAS TEAM<br />
Oliver Warneboldt<br />
Dipl.-Oec., Wirtschaftsprüfer,<br />
Steuerberater, Master of International<br />
Taxation, Fachberater für Unternehmensnachfolge<br />
(DStV e.V.)<br />
Frank-Oliver Schulz<br />
Dipl.-Oec., Steuerberater, Fachberater<br />
für Restrukturierung und Unternehmensplanung<br />
(DStV e.V.)
6 UNTERNEHMENSNACHFOLGE<br />
Die Familienstiftung als Instrument<br />
der Unternehmensnachfolge<br />
Eine Stiftung ist ein rechtlich verselbstständigtes<br />
Sondervermögen, das einem<br />
bestimmten Zweck dient und diesem<br />
Zweck durch den Willen des Stifters gewidmet<br />
wird. Ca. 90 % der in Deutschland<br />
angemeldeten Stiftungen sind als<br />
gemeinnützig anerkannt, die Familienstiftung<br />
gewinnt jedoch insbesondere im<br />
Bereich der Nachfolgeplanung mittelständischer<br />
Unternehmen immer mehr<br />
an Bedeutung.<br />
Wesen der Familienstiftung<br />
Die Familienstiftung dient dazu, langfristig<br />
Vermögen zu bündeln und so<br />
die Aufsplitterung im Laufe der Jahre<br />
und diverser Generationswechsel zu<br />
verhindern.<br />
Dies ist möglich, da eine Stiftung keine<br />
Gesellschafter hat, das Vermögen<br />
der Stiftung also niemandem „gehört“.<br />
Die von der Familienstiftung Begünstigten<br />
erhalten die Erträge aus dem<br />
Stiftungsvermögen, welches durch<br />
den Stiftungsvorstand verwaltet wird.<br />
Und weil es keine Eigentümer des Stiftungsvermögens<br />
gibt, kann es auch<br />
nicht vererbt werden. Damit besteht<br />
keine Abhängigkeit von dem Willen<br />
einzelner Gesellschafter.<br />
Stiftung als Gesellschafter<br />
Besonders interessant ist es, Gesellschaftsanteile<br />
in einer Stiftung zu<br />
bündeln. Diese Gesellschaftsanteile<br />
sind dann unwiderruflich – unabhängig<br />
davon, an welcher Form einer Gesellschaft<br />
die Stiftung beteiligt ist – dem<br />
Zugriff einzelner, insbesondere Personen<br />
mit unterschiedlichen wirtschaftlichen<br />
Interessen, entzogen. Einen<br />
Generationswechsel gibt es nicht. Der<br />
den Stiftungen aus den Gesellschaften<br />
zufließende Ertrag wird an die in der<br />
Stiftungssatzung benannten Begünstigten<br />
verteilt.<br />
Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung<br />
Wesentliche Merkmale der Stiftung<br />
sind der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen<br />
und die Stiftungsorganisation.<br />
Diese werden festgelegt<br />
in dem Stiftungsgeschäft und in der<br />
Stiftungssatzung.<br />
Stiftungszweck<br />
Bei Familienstiftungen besteht der<br />
Stiftungszweck in der Regel darin,<br />
die Familie des Stifters und möglicherweise<br />
weitere Familienstämme<br />
zu versorgen. Dabei ist es durchaus<br />
möglich und auch sinnvoll, bestimmte<br />
Vorgaben im Rahmen der Satzung<br />
zu schaffen, welche Begünstigte<br />
(„Destinatäre“) in welchem Umfang<br />
bedacht werden.<br />
Stiftungsvermögen<br />
Als Stiftungsvermögen sind sämtliche<br />
Vermögensgegenstände denkbar, die<br />
einen Wert besitzen und eine Rendite<br />
erwirtschaften. Zumeist handelt es<br />
sich um Bargeld, Wertpapiere, Firmenbeteiligungen<br />
oder Immobilien.<br />
Stiftungsorganisation<br />
Ein ganz wesentlicher Punkt ist die<br />
Stiftungsorganisation. Denn da es<br />
keinen Gesellschafter gibt, müssen zuverlässige<br />
Regelungen dafür gefunden<br />
werden, wer Vorstand sein soll und wie<br />
dieser Vorstand besetzt beziehungsweise<br />
neu besetzt wird, wenn ein Vorstand<br />
zurücktritt oder verstirbt.<br />
Der Stiftungsvorstand sollte nicht nur<br />
sachkundig sein, sondern nach Regelungen<br />
bestimmt werden, im Rahmen<br />
derer zum Beispiel die Rechtsnachfolger<br />
des Stifters berechtigt sind, den<br />
Vorstand nach einem festzulegenden<br />
Verfahren zu besetzen. Dieses verhin-<br />
LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
UNTERNEHMENSNACHFOLGE<br />
7<br />
dert Streit zwischen den Begünstigten.<br />
Häufig behält sich der Stifter bis zu<br />
seinem Tode vor, als Alleinvorstand<br />
die Stiftung zu führen. Das ist sinnvoll<br />
und nachvollziehbar und gibt, im<br />
äußersten Fall, dem Stifter sogar das<br />
Recht, die Stiftung wieder aufzulösen.<br />
Ist der Stifter verstorben, ist das Stiftungsgeschäft<br />
endgültig. Sehr häufig<br />
werden in Testamenten Regelungen<br />
getroffen, dass bei Tod des Stifters<br />
weiteres Vermögen auf die Stiftung<br />
übergeht. Die Gestaltung ist hier sehr<br />
flexibel.<br />
Die Rechtsfähigkeit erhält eine Stiftung<br />
dadurch, dass sie entsprechend<br />
durch die Landesstiftungsbehörde<br />
anerkannt wird.<br />
Auch ist es möglich, eine Familienstiftung<br />
mit einer gemeinnützigen<br />
Stiftung zu kombinieren. Man spricht<br />
dann von einem sogenannten Doppelstiftungsmodell.<br />
Steuerliche Betrachtung<br />
Die Familienstiftung ist unbeschränkt<br />
körperschaftssteuerpflichtig<br />
(§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Der Körperschaftssteuersatz<br />
beträgt 15 %.<br />
Die Stiftung gilt nicht als Gewerbebetrieb<br />
kraft Rechtsform. Sie ist nur<br />
gewerbesteuerpflichtig, wenn ein<br />
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb<br />
unterhalten wird.<br />
Bei der Beteiligung einer Stiftung<br />
an einer Gesellschaft, die wiederum<br />
gewerbesteuerpflichtig ist, sind die<br />
Erträge aus diesem Gewerbebetrieb<br />
nicht gewerbesteuerpflichtig. Andererseits<br />
erfolgt keine Anrechnung<br />
der Gewerbesteuer auf die Körperschaftssteuer.<br />
Wird Betriebsvermögen oder sonstiges<br />
Vermögen, welches nach erbschaftssteuerlichen<br />
Regelungen<br />
begünstigt ist (§§ 13 a, 13 b ErbStG),<br />
auf die Stiftung übertragen, ist diese<br />
Übertragung verschont. Das heißt,<br />
Steuern fallen nicht an. Besonders<br />
attraktiv ist eine Übertragung von<br />
Vermögen im Wert von mehr als<br />
26 Mio. Euro, da dann das Abschmelzungsmodell<br />
gemäß § 13 c ErbStG<br />
gilt. Hier sind steuergünstige Gestaltungen<br />
möglich, die gegenüber einer<br />
testamentarischen Übertragung auf<br />
die nächste Generation zu einer wesentlichen<br />
Steuerersparnis führen.<br />
Jeweils im Abstand von 30 Jahren<br />
wird Erbersatzsteuer fällig (§ 1 Nr. 4<br />
ErbStG). Dabei besteht die Möglichkeit,<br />
die Erbschaftssteuerschuld<br />
jeweils auf die Dauer von 30 Jahren<br />
zu verrenten (§ 24 ErbStG). Die im<br />
Rahmen der Verrentung anfallenden<br />
Zinsen sind als Betriebsausgaben<br />
abzugsfähig.<br />
Die ertragssteuerliche Behandlung<br />
der Einkünfte der Stiftung ist abhängig<br />
davon, woraus die Einkünfte<br />
erzielt werden. Es können Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen, Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung,<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
oder gegebenenfalls auch sonstige<br />
Einkünfte sein. Die steuerliche Deklaration<br />
erfolgt im Rahmen einer<br />
Überschussrechnung gemäß § 4<br />
Abs. 3 EStG. Eine Bilanzierung ist<br />
also nicht erforderlich.<br />
Die Begünstigten der Stiftung erhalten<br />
von dieser unentgeltliche Zuwendungen,<br />
in der Regel aus dem Ertrag.<br />
Die Versteuerung auf Seiten des<br />
Empfängers hat entweder durch die<br />
Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 9 S. 1<br />
EStG) zu erfolgen (Steuersatz: 26,375<br />
%) oder aber als sonstige Einkünfte<br />
gemäß § 22 EStG im Rahmen des<br />
Teileinkünfteverfahrens, wodurch<br />
60 % der empfangenen Zahlungen der<br />
individuellen Steuerpflicht unterworfen<br />
werden.<br />
Auflösung der Stiftung<br />
Eine Stiftung kann aufgelöst werden.<br />
Die Voraussetzungen hierfür sind in<br />
der Regel in der Satzung enthalten.<br />
Der typische Fall der Auflösung ist<br />
zum Beispiel, wenn die Stiftung an<br />
einem einzigen Unternehmen beteiligt<br />
ist und die Veräußerung dieser<br />
Beteiligung erfolgt.<br />
Fazit<br />
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass<br />
die Stiftung sowohl in steuerlicher als<br />
auch in unternehmerischer Hinsicht eine<br />
interessante Alternative im Bereich der<br />
Strukturierung der Unternehmensnachfolge<br />
darstellt.<br />
Wenn Sie planen, eine Familienstiftung<br />
zu gründen, sprechen Sie uns gerne an.<br />
Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat<br />
und Tat zur Seite!<br />
Dr. Otto Lüders<br />
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8 STEUERN<br />
Neues im Steuerrecht:<br />
Das ist für Ende <strong>2020</strong> geplant<br />
Am 2. September hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Jahressteuergesetzes <strong>2020</strong><br />
beschlossen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist noch bis Ende dieses Jahres geplant.<br />
Folgende für Sie eventuell interessante Änderungen sind vorgesehen:<br />
1. Die Investitionsabzugsbeträge für geplante Investitionen<br />
für kleine Unternehmen sollen von 40 % auf 50 %<br />
der geplanten Anschaffungskosten erhöht werden. Künftig<br />
werden zudem immaterielle Vermögenswerte in den<br />
Anwendungsbereich einbezogen.<br />
2. Ein vollständiger Werbungskostenabzug ist bei den<br />
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung derzeit nur<br />
möglich, wenn die vereinbarten Mieten mindestens 66 %<br />
der ortsüblichen Miete betragen. Diese Grenze soll<br />
aufgrund stetig steigender Mieten in den vergangenen<br />
Jahren künftig auf 50 % gesenkt werden.<br />
3. Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten<br />
aus Kapitalvermögen mit tariflich besteuerten Einkünften:<br />
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen<br />
beim Gläubiger grundsätzlich dem Abgeltungssteuertarif.<br />
Werbungskosten, z. B. in Form von Refinanzierungszinsen,<br />
kann der Schuldner allerdings mit dem individuellen<br />
Steuersatz abziehen. Diese Gestaltungsmöglichkeit soll<br />
in dieser Form künftig entfallen.<br />
4. Der steuerliche Begriff von anschaffungsnahen<br />
Herstellungskosten wird um Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen<br />
erweitert, die zwischen dem<br />
Abschluss des Kaufvertrages und dem Übergang des<br />
wirtschaftlichen Eigentums erfolgen.<br />
5. Die Grenze für Anschaffungskosten für geringwertige<br />
Vermögensgegenstände soll auf 1.000 Euro (netto)<br />
angehoben werden.<br />
6. Die jährliche Übungsleiterpauschale soll von 2.400<br />
Euro auf 3.000 Euro angehoben werden.<br />
7. Das sogenannte Mehrwertsteuer-Digitalpaket soll<br />
umgesetzt werden – insbesondere die Einführung des<br />
One-Stop-Shop (Erweiterung des bereits bestehenden<br />
Mini-One-Stop-Shop) für Importe sowie eine Nachbesserung<br />
bei den Meldepflichten in der zusammenfassenden<br />
Meldung.<br />
Welche der geplanten Gesetzesänderungen am Ende tatsächlich<br />
umsetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir informieren Sie wie<br />
gewohnt, sobald es etwas Neues dazu gibt.<br />
Lars Kläber, Nicola Krojanski<br />
LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
RECHT<br />
9<br />
Eine neue Ära – kommt nun doch das<br />
Unternehmensstrafrecht?<br />
Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres mit der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs<br />
zur Sanktionierung von unternehmensbezogenen Straftaten – kurz dem Verbandssanktionengesetz<br />
(VerSanG-E) – eine hitzige Debatte ausgelöst.<br />
Ist das die Wende hin zum Unternehmensstrafrecht?<br />
Auch wenn das Unternehmensstrafrecht damit nicht<br />
neu aus der Taufe gehoben wurde, sorgt der Entwurf für<br />
kontroverse Diskussionen. Zuletzt hat der Bundesrat im<br />
September den Gesetzesentwurf mit einer zerschmetternden<br />
Haltung abgelehnt.<br />
Was gilt bisher?<br />
Bereits aktuell ist es möglich, Unternehmen mit einem<br />
Bußgeld zu belegen – beispielsweise wegen Korruptionsdelikten.<br />
Die Ahndung steht aber grundsätzlich im<br />
Ermessen der Staatsanwaltschaften, was zur Folge hat,<br />
dass aufgrund fehlender personeller Ressourcen davon<br />
bisher kaum Gebrauch gemacht wurde. Zur Freude der<br />
in Frage kommenden Unternehmen, denn die vorgesehene<br />
Geldbuße beträgt im schlimmsten Fall 10 Mio. Euro!<br />
Was kann sich ändern?<br />
Mit dem VerSanG-E soll erreicht werden, dass die Verfolgung<br />
ohne Entscheidungsspielraum der Staatsanwaltschaften<br />
erfolgt und so den Strafverfolgungsbehörden<br />
ein verbessertes Instrument an die Hand gegeben<br />
wird, das auch multinationale Konzerne abschreckt.<br />
Hierdurch sollen die personell knapp besetzten Staatsanwaltschaften<br />
entlastet werden.<br />
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?<br />
Hält der Gesetzesentwurf unbeachtet der harschen<br />
Kritik diesmal stand, stehen Sie unabhängig von Ihrer<br />
Unternehmensgröße vor der Herausforderung, Ihre<br />
unternehmensinternen Prozesse auf den Prüfstand zu<br />
stellen.<br />
Das Gesetz soll zwei Jahre nach seiner Verkündung<br />
in Kraft treten, damit ausreichend Zeit zur Verfügung<br />
steht, gegebenenfalls innerbetriebliche Kontrollsysteme<br />
(Stichwort: Compliance) einzurichten.<br />
Unsere Empfehlung<br />
Gehen Sie auf Nummer sicher und handeln Sie rechtzeitig!<br />
Gerne beraten wir Sie bereits jetzt zu den bevorstehenden<br />
Herausforderungen und möglichen Lösungsansätzen. Nutzen<br />
Sie die eingeräumte Zeit, um sich rechtssicher aufzustellen, da<br />
andernfalls die Konsequenzen einer Sanktionierung fatal sein<br />
können.<br />
Betül Gencer<br />
Welche Sanktionen sieht das Gesetz vor?<br />
Es droht eine Verbandsgeldsanktion für Straftaten –<br />
zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung – bis zu 10 Mio.<br />
Euro. Neu hinzu kommt, dass bei einem durchschnittlichen<br />
Jahresumsatz von mehr als 100 Mio. Euro die<br />
Verbandsgeldsanktion zukünftig 10 % dieses Umsatzes<br />
betragen könnte.<br />
Gibt es eine Vielzahl an Geschädigten, kann es sogar<br />
zu einer öffentlichen Bekanntmachung in einem eigens<br />
dafür geschaffenen Register kommen. Bemerkenswert ist<br />
insbesondere, dass der Gesetzesentwurf Strafmilderung<br />
vorsieht, wenn das Unternehmen selbst verbandsinterne<br />
Untersuchungen durchführt, die einen „wesentlichen<br />
Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes“ leisten.
10<br />
INTERVIEW<br />
„Natürlich müssen wir<br />
viel Geld in die Hand nehmen“<br />
Jörg Würdemann wollte für seine Werbetechnikfirma unbedingt Deutschlands größten 3D-Drucker<br />
haben. Das Objekt der Begierde ist einzigartig in Deutschland – und gerade in schwierigen Zeiten<br />
besonders nützlich!<br />
Direkt am Eingang steht sie! Die weltgrößte<br />
Champagnerflasche der Marke<br />
Duprés, stolze 1,20 m hoch. Zwar ist<br />
sie innen hohl und besteht aus Plastik –<br />
dennoch ist sie etwas Besonderes. Denn<br />
sie stammt aus Deutschlands größtem<br />
und einzigem 3D-Drucker seiner Art, der<br />
majestätisch weiter hinten in der Halle<br />
der Firma Würdemann-Werbung in Laatzen<br />
seinen Platz gefunden hat.<br />
Würdemann-Werbung ist ein echtes<br />
Familienunternehmen. Wenn richtig viel<br />
zu tun ist, sind bei der Firma, Subunternehmer<br />
mitgezählt, zwanzig Menschen<br />
beschäftigt, in ruhigeren Zeiten vier. Jörg<br />
Würdemann ist Inhaber der Firma, seine<br />
Frau ist Geschäftsführerin und die Tochter<br />
hat gerade ihre Masterarbeit über den<br />
neuen 3D-Drucker geschrieben. Sie soll<br />
die Sparte weiter ausbauen. Aber wofür<br />
braucht man überhaupt so ein Gerät?<br />
Ein Gespräch mit Jörg Würdemann über<br />
eine große Investition, Pioniergeist und<br />
jede Menge Mut.<br />
Herr Würdemann, wie kam es zu der Entscheidung,<br />
einen derartigen 3D-Drucker<br />
anzuschaffen?<br />
Jörg Würdemann: Wir hatten den Drucker<br />
durch Zufall entdeckt. Als wir letztes<br />
Jahr aus dem Urlaub zurückkamen,<br />
entdeckte ich in einer Werbezeitung<br />
unseres Lieferanten eine Anzeige: „Erleben<br />
Sie den weltgrößten 3D-Drucker<br />
auf unserer Ausstellung!“<br />
Da habe ich zu meiner Frau gesagt:<br />
„Los, dort müssen wir hin!“ Die Begeisterung<br />
meiner Frau hielt sich allerdings<br />
– gerade so kurz nach dem Urlaub – in<br />
Grenzen. Und als sie dann noch den<br />
Preis für den Drucker hörte, 300.000<br />
bis 400.000 Euro!, zeigte sie mir einen<br />
Vogel. Damit war das Thema erst mal<br />
erledigt.<br />
Am Ende obsiegte aber doch unsere<br />
Neugier und wir fuhren nach Ulm<br />
zu der Ausstellung. Dort wurde uns<br />
schnell klar: Damit können wir Dinge<br />
bereitstellen, die andere nicht können!<br />
Die finanzielle Entscheidung war das<br />
eine, und der gesunde Menschenverstand<br />
sagte: „Das ist zu viel, das lassen<br />
wir mal lieber.“ Der andere Aspekt war,<br />
dass es diese Maschine in Deutschland<br />
nicht gibt. Wir hätten somit in unserem<br />
Werbetechnikunternehmen ein Alleinstellungsmerkmal.<br />
Denn in der Werbetechnik, unserem<br />
Hauptzweig, zählen viele Messebauer<br />
zu unseren Kunden. In der Regel fertigen<br />
wir für sie Aufsteller oder Banner,<br />
aber das ist dann meist auch schon alles.<br />
Oder die Auftragsarbeiten sind so<br />
aufwendig, dass wir für viel Geld einen<br />
Modellbauer beauftragen müssen.<br />
Und das war letztlich das entscheidende<br />
Argument: Mit dieser Maschine drucken<br />
wir die Sachen einfach selbst! Im<br />
Gegensatz zu kleineren 3D-Druckern<br />
zwar ebenfalls in Schichten, aber hohl.<br />
LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
INTERVIEW<br />
11<br />
So ein 3D-Modell auf dem Messestand<br />
sieht ja auch gleich ganz anders aus!<br />
J. W.: Genau. Ein Beispiel: Ein Hersteller<br />
für Verschlusskappen von PET-Flaschen<br />
wandte sich an uns und wollte<br />
gern eine seiner Kappen in einer Größe<br />
von 1,50 bis 2 Meter darstellen. Kein<br />
Problem! Wir druckten das Exponat in<br />
zwei Teilen aus, sodass es von innen<br />
und außen zu betrachten ist, und<br />
lackierten es. So waren das Gewinde<br />
und alles Weitere, was zu der Kappe<br />
dazugehört, wunderbar zu erkennen.<br />
Wenn wir so etwas aus anderen Baustoffen<br />
herstellen, egal ob Acryl oder<br />
Holz, hat es den großen Nachteil, dass<br />
es sehr viel Abfall gibt und die Exponate<br />
fragil oder sehr schwer sind. Für<br />
uns spielt gerade das Ökologische eine<br />
große Rolle. Mit unserem 3D-Drucker<br />
drucken wir aus einer flüssigen Masse<br />
etwas Festes, es gibt also gar keinen<br />
Abfall. Am Ende bleibt zwar ein Kunststoff,<br />
der wie jeder Kunststoff entsorgt<br />
werden muss, trotzdem ist dies umweltschonender.<br />
Die Firma ist wegen des Druckers auch an<br />
einen neuen Standort gezogen, richtig?<br />
J. W.: Das stimmt. An unserem alten<br />
Standort hätten wir eine neue Halle<br />
bauen müssen, die wurde von der<br />
Region leider nicht genehmigt. Dann<br />
bot sich dieser Standort an, das ist eine<br />
ehemalige Druckerei, die Freunden von<br />
uns gehört. Eigentlich wollten sie das<br />
Gebäude veräußern, aber nun sind wir<br />
mit dem gesamten Betrieb hier eingezogen<br />
und konnten die Maschine platzieren.<br />
Und dann kam Corona ...!<br />
Für den Messebau vermutlich keine gute<br />
Situation.<br />
J. W.: Wir hätten den Vertrag für die<br />
Maschine annullieren können. Aber<br />
ich wollte unbedingt daran festhalten.<br />
Natürlich müssen wir viel Geld in die<br />
Hand nehmen. Doch ist es in jedem Fall<br />
eine Chance und eine Innovation. Wir<br />
konnten uns etablieren und ein Konzept<br />
für einen neuen Mitarbeiterstamm<br />
entwickeln, das wir jetzt natürlich erst<br />
mal auf Eis legen mussten.<br />
Für die Maschine haben wir aber<br />
einen Operator eingestellt, der sich in<br />
der Coronazeit intensiv mit dem Gerät<br />
beschäftigen konnte. So stecken<br />
jetzt in unseren Computern beispielsweise<br />
Gamer-Grafikkarten, um die<br />
3D-Modelle berechnen zu können.<br />
Anfangs dachten wir, wir könnten<br />
aus dem laufenden Betrieb heraus<br />
lernen, mit dem Drucker umzugehen,<br />
und hätten mit ihm <strong>2020</strong> wahrscheinlich<br />
das beste Messejahr seit<br />
Bestehen der Firma gehabt. Jetzt, im<br />
Nachhinein, mussten wir feststellen,<br />
das wäre gar nicht gegangen. Durch<br />
die veränderte Situation bot sich die<br />
Gelegenheit, in kurzer Zeit Dinge<br />
herauszufinden, für die wir sonst sehr<br />
lange gebraucht hätten.<br />
Einige Aufträge gibt es aber dennoch?<br />
J. W.: Kleine Aufträge haben wir<br />
eigentlich immer. Im Verhältnis zu<br />
den Kosten konnten wir mit dem<br />
3D-Drucker mehr Umsatz generieren<br />
als mit der Werbetechnik, die<br />
komplett auf Kurzarbeit ist. Erst<br />
kürzlich war ein Designstudent da,<br />
der für seine Masterarbeit einen<br />
Prototyp für ein Krankenpflegeobjekt<br />
drucken lassen möchte, einen<br />
Schrank. Ein Kunststoffhersteller<br />
könnte das auch machen, aber das<br />
wäre weitaus teurer, weil die Gussformen<br />
extra angefertigt werden<br />
müssten.<br />
Wir sind optimistisch, bei uns ist das<br />
Glas immer halb voll. Wenn ein Kunde<br />
kommt und sagt: „ Wir haben ein<br />
Problem“, sage ich: „Wir haben kein<br />
Problem, wir kriegen das hin. Wir<br />
haben das immer hingekriegt!“.<br />
Herr Würdemann, dann wünschen wir<br />
Ihnen weiterhin viel Erfolg mit dem Drucker<br />
und bedanken uns für das Gespräch!<br />
Das Interview führte Jan Fischer.
12 DIGITAL<br />
Das LW.P HealthCare Management-Cockpit:<br />
Unser brandneues Konzept für Ihre<br />
erfolgreiche Unternehmensführung!<br />
Um sich zukünftig am Markt erfolgreich zu positionieren, konkurrenzfähig<br />
zu sein und vor allem auch langfristig zu bleiben,<br />
zwingt die Digitale Transformation Unternehmen aller Branchen,<br />
ihr Geschäftsmodell, ihre Strategie und ihre Unternehmenskultur<br />
auf den Prüfstand zu stellen.<br />
Auch die Pflegebranche ist von diesen Entwicklungen nicht<br />
ausgenommen. Mit dem LW.P HealthCare Management-Cockpit<br />
haben wir ein wirksames Instrument geschaffen, das individuell<br />
auf die speziellen Bedürfnisse von Pflegeeinrichtungen zugeschnitten<br />
ist.<br />
Lernen Sie unser neues Erfolgskonzept kennen und erfahren<br />
Sie, warum das LW.P HealthCare Management-Cockpit auch für<br />
Ihre Einrichtung äußerst hilfreich ist!<br />
Gerade Alters- und Pflegeheime sehen sich mit erheblichen<br />
Herausforderungen wie steigendem Kostendruck, neuen<br />
gesetzlichen Anforderungen sowie einer gestiegenen Komplexität<br />
bezüglich der Leistungserfassung und Leistungsabrechnung<br />
konfrontiert.<br />
Unverzichtbar: Jederzeit die wirtschaftliche Situation<br />
im Blick haben<br />
Unter diesen Gesichtspunkten müssen Alters- und Pflegeheime<br />
zu jeder Zeit die wirtschaftliche Situation überprüfen und<br />
steuern können. Dazu sind Daten wie zum Beispiel die aktuelle<br />
Auslastung und Belegungsstruktur sowie ein Überblick über<br />
die aktuelle Personalstruktur notwendig. Zudem ist eine Echtzeiterfassung<br />
über die Kostenstrukturen, das Budget sowie<br />
eine PBV-konforme Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für den Gesamtüberblick<br />
unbedingt erforderlich.<br />
Das LW.P Management-Cockpit:<br />
Höchst effektive Anpassung an Ihr<br />
Unternehmen in nur 2 Tagen<br />
Ausgehend von diesen Treibern der<br />
Digitalen Transformation haben wir mit<br />
unseren Partnern ein hochmodernes<br />
Pflege-Cockpit-Konzept entwickelt, das<br />
diese besonderen Herausforderungen der Pflegebranche<br />
berücksichtigt und umsetzt. Unser Konzept erlaubt es, die<br />
Inhalte schon nach der Teilnahme an dem 2-tägigen Workshop<br />
„Pflegeheim Cockpit für Entscheider“ zu realisieren.<br />
Das LW.P HealthCare Management-Cockpit vereint unser<br />
jahrzehntelanges Branchenwissen mit technologischem<br />
Know-how und bietet Ihnen all das, was die zeitgemäße<br />
unternehmerische Heimsteuerung heute benötigt.<br />
Im Fokus unseres HealthCare Management-Cockpit Konzeptes<br />
steht die flexible Analyse und Auswertung der Daten aus der Pflegeeinrichtung<br />
mit Microsoft Power BI. Hierbei können verschiedenste<br />
Daten aus der Pflegeeinrichtung für eine entscheidungsorientierte<br />
Aufbereitung mit unserem Cockpit verknüpft werden.<br />
Das LW.P HealthCare Management-Cockpit ermöglicht Anwenderinnen<br />
und Anwendern intuitiv, ihre aktuellen Unternehmensinformationen<br />
eigenständig aufzubereiten und analysieren<br />
zu lassen („Self-Service Controlling“), und zwar völlig automatisiert!<br />
Die wichtigsten Funktionen des Cockpits sind hierbei:<br />
• Übernahme und Zusammenführung Ihrer Daten<br />
(individualisiert auf Ihren Bedarf zugeschnitten)<br />
• Datenanalyse einhergehend mit einer Datenaufbereitung<br />
in Reports und Dashboards<br />
• Möglichkeit zur Veröffentlichung Ihrer Daten für relevante<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
• Möglichkeit zur Zusammenarbeit anhand eines einfachen<br />
„Frage-Antwort“-Systems<br />
EXPERTENKONTAKT<br />
Tim Cordes<br />
Projektleiter Unternehmensberatung<br />
Telefon: +49 511 543589-17<br />
t.cordes@lueders-warneboldt.de<br />
LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
DIGITAL<br />
13<br />
Pflege-Software<br />
LW.P HealthCare Management-Cockpit<br />
Fibu-/<br />
Gehaltsabrechnung<br />
Zeiterfassung<br />
Flexible<br />
Analyse<br />
und Auswertung<br />
der Daten –<br />
stationär und<br />
mobil<br />
…<br />
Verknüpfung und<br />
entscheidungsorientierte<br />
Aufbereitung der Daten<br />
Externe Daten<br />
Markt-/<br />
Branchendaten<br />
Unser Leistungspaket für Sie im Überblick:<br />
Bei der Konzeption und Realisierung Ihres LW.P HealthCare<br />
Management-Cockpits stehen wir mit unserem Partner fest<br />
an ihrer Seite!<br />
• Wir ermitteln Stärken und Schwächen Ihres aktuellen<br />
Berichtsprozesses und ermöglichen so potenzielle Anwendungen<br />
des Self-Service Reportings.<br />
• Wir versetzen Sie in die Lage, wertvolle Zeit und Ressourcen<br />
für die Daten- und Berichtsvorbereitung zu sparen.<br />
• Während des gesamten Projekts werden Sie von unseren<br />
erfahrenen Branchenspezialisten begleitet.<br />
Sollte unser LW.P HealthCare Management-Cockpit Ihr Interesse<br />
geweckt haben, so buchen Sie jetzt Ihren kostenfreien einstündigen<br />
Webcast, um Management Reporting kennenzulernen<br />
und den ersten Schritt zu Ihrem zukünftigen Pflege-Cockpit zu<br />
gehen.<br />
Tim Cordes
14<br />
HEALTH CARE<br />
Altenheim Expo goes digital<br />
D<br />
er<br />
Strategie-Kongress für Entscheider<br />
aus dem Bereich der Pflegewirtschaft<br />
ging in diesem Jahr neue Wege: Unter<br />
dem Motto „#NeustartPflege“ fand eine<br />
Spezialausgabe der Altenheim Expo am<br />
20. und 21. Oktober <strong>2020</strong> im Online-<br />
Kongress-Portal statt.<br />
optimal verhandeln – LW.P-Studie zur aktuellen Kostenentwicklung<br />
in der Pflege“. Ferner haben wir das neue<br />
Produkt unserer Unternehmensberatung „LW.P HealthCare-Cockpit“<br />
vorgestellt. Die Altenheim Expo Spezial <strong>2020</strong><br />
war auch mit der diesjährigen besonderen Atmosphäre<br />
erfolgreich und erhielt eine gute Resonanz.<br />
Wie gewohnt wurden in zahlreichen Vorträgen und Workshops<br />
die wichtigsten Entwicklungen in der Pflegebranche<br />
bearbeitet. Besonders der Einfluss der Corona-Krise<br />
war in den Themen deutlich spürbar. Auf dem Programm<br />
standen Strategien zur bestmöglichen wirtschaftlichen<br />
Begegnung der Pandemie. Daneben diskutierten die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer die nach wie vor drängenden<br />
Probleme Personalmangel, auskömmliche Pflegeentgelte<br />
sowie Alternativkonzepte rund um Pflegeimmobilien.<br />
Als langjähriger Partner und Aussteller unterstützten wir<br />
die Altenheim Expo in diesem Jahr mit unseren Präsentationen<br />
– insbesondere zum Thema: „Pflegesätze jetzt<br />
LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
INTERN<br />
15<br />
HLB Deutschland zu Gast in Hannover<br />
HLB ist unser internationales Netzwerk<br />
von Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs-<br />
und Unternehmensberatungsgesellschaften.<br />
Es steht für nationale<br />
und internationale Beratungskompetenz<br />
sowie für kanzleiübergreifendes Fachwissen.<br />
In diesem Verbund entstehen<br />
ständig neue Perspektiven, wenn es um<br />
besonderes Spezialwissen oder um jährlich<br />
wiederkehrende betriebswirtschaftliche<br />
Aufgaben für unsere Mandantinnen<br />
und Mandanten geht. Als Mitgliedskanzlei<br />
bei HLB Deutschland sind wir zusammen<br />
mit über 20 weiteren führenden<br />
mittelständischen Kanzleien Teil eines<br />
stetigen Verbesserungsprozesses zur<br />
Lösung dieser Aufgaben.<br />
Deshalb haben wir uns gefreut, dass<br />
die diesjährige Gesellschafterversammlung<br />
von HLB Deutschland am<br />
1. und 2. Oktober <strong>2020</strong> in Hannover<br />
stattfand und wir die Gastgeber sein<br />
durften. Im Fokus der Veranstaltung<br />
standen Berichte aus den einzelnen<br />
Kanzleien sowie die Aufnahme<br />
neuer Kanzleien in das Netzwerk.<br />
Außerdem stellten die Arbeitskreise<br />
und Fachgruppen ihre Aktivitäten<br />
und Projekte vor.<br />
Der diesjährige Fachvortrag<br />
stammte von LW.P Lüders Warneboldt:<br />
„Mittelstandsberatung in<br />
Zeiten der Krise“. In drei interdisziplinären<br />
Impulsvorträgen stellten<br />
unsere Beraterinnen und Berater<br />
den anderen Mitgliedskanzleien die<br />
praxisnahen Beratungslösungen<br />
von LW.P Lüders Warneboldt vor.<br />
Diese Tagung konnte unter<br />
strengen Corona-Sicherheitsbedingungen<br />
als Präsenzveranstaltung<br />
durchgeführt werden. Den<br />
fachlichen Informationsaustausch<br />
sowie das Netzwerken mit unseren<br />
Kolleginnen und Kollegen von HLB<br />
Deutschland haben wir deshalb besonders<br />
geschätzt.<br />
Mehr Informationen:<br />
https://lueders-warneboldt.de/ international/<br />
DATEN & FAKTEN<br />
• Mitgliedsgesellschaften: 22<br />
• Standorte: 35<br />
• Partnerinnen und Partner: 233<br />
• Berufsträgerinnen und Berufsträger<br />
sowie Mitarbeitende: 1.898
16<br />
WEIHNACHTEN<br />
Nur ein<br />
kleines<br />
Licht<br />
Eine<br />
Weihnachtsgeschichte<br />
von Jan Fischer<br />
Sie mochte die dunklen, kalten Nächte nicht.<br />
Sie konnte damit leben, dass sie kalt und dunkel waren.<br />
Aber sie verstand nicht, warum alle versuchten, das Beste<br />
daraus zu machen. Die blinkenden Lichterketten in den<br />
Fenstern. Die Kerzen. Das Lametta. Die verzweifelten Versuche,<br />
das Dunkel der kalten Jahreszeit zu vertreiben. Als<br />
sei das überhaupt möglich.<br />
Sie fröstelte, als sie durch die Innenstadt zur<br />
Haltestelle lief. Die Straßen waren leer. Zum Glück.<br />
Sie hatte keine Lust, sich durch die letzten, abendlichen<br />
Weihnachtseinkäufer zu wühlen oder sich in der<br />
überfüllten Bahn zwischen Menschen und Einkaufstüten<br />
quetschen zu müssen. Sie war wieder die<br />
Letzte im Büro gewesen. Sie mochte die Ruhe, wenn alle<br />
anderen gegangen waren. Wenn niemand an der<br />
Kaffeemaschine stand und ihre Gedanken mit lauten<br />
Gesprächen oder mit Lachen unterbrach. Wenn<br />
niemand in ihre Ecke des Großraumbüros kam, um sie<br />
etwas zu fragen, was schon in mindestens zwei<br />
E-Mails gestanden hatte. Wenn niemand sie ablenkte und<br />
sie tatsächlich etwas schaffte. Heute waren alle sogar<br />
schon am frühen Nachmittag gegangen.<br />
Es war Heiligabend. Geschenke wollten verpackt und<br />
verteilt werden, aufwändige Essen gekocht, Verwandte<br />
besucht oder angerufen. Sie hatten sich mit den<br />
üblichen Festtagswünschen verabschiedet. Sie hatte die<br />
üblichen unverbindlichen Antworten gemurmelt.<br />
Die leere Bahn zuckelte durch die Stadt.<br />
Sie blickte aus dem Fenster, sah Menschen in ihren<br />
Wohnungen, erleuchtete Weihnachtsbäume,<br />
Familien, die beim Essen oder auf Sofas zusammensaßen.<br />
Es sah gemütlich aus. Nicht, dass sie so eine Feier<br />
jemals erlebt hatte: Ihre Eltern hatten es nie geschafft,<br />
sich für so etwas zusammenzuraufen. Ihr Weihnachtsfest<br />
war immer davon geprägt gewesen, von einem<br />
Elternteil zum anderen zu fahren, von einem Großelternpaar<br />
zum nächsten. Sie hatte für jeden immer nur ein paar<br />
Stunden Zeit gehabt. Selbstverständlich war<br />
das alles nicht schlimm gewesen. Nur hatte sie<br />
irgendwann keine Lust mehr darauf gehabt, herumgereicht<br />
zu werden. Sobald sie alt genug dafür gewesen war, hatte<br />
sie die Festtage lieber allein verbracht. Es war eine<br />
Erleichterung gewesen. War es immer noch. Selbst wenn<br />
sie die erleuchteten Fenster auf ihrem Heimweg<br />
betrachtete, die Menschen darin. Für sie, da war sie sich<br />
sicher, war es besser, allein zu sein. Das alles nicht mitzumachen.<br />
Allein hieß ja schließlich nicht einsam.<br />
Ihre Wohnung war genauso, wie sie sie haben wollte.<br />
Vier Zimmer im obersten Stockwerk eines vierstöckigen<br />
Hauses in einem Viertel, das zwar nah an der<br />
Innenstadt war, in dem es aber so ruhig zuging wie in<br />
einer Kleinstadt. Sauber. Gepflegt. Minimalistisch eingerichtet.<br />
Keine Blumen, keine Dekoration außer<br />
einem Druck von van Goghs Sonnenblumen gegenüber<br />
dem Fernseher. Aber es gab ein gemütliches Sofa<br />
und eine großzügige Küche. Sie hing ihren Mantel auf,<br />
streifte die Schuhe ab, knipste das Licht im Flur an<br />
und lächelte in die Leere hinein.<br />
Sie lud nur selten Menschen ein. Eigentlich nie. Sie<br />
mochte die Vorstellung nicht, dass jemand in ihrer<br />
Wohnung Unordnung stiften könnte. Wen hätte<br />
sie auch einladen sollen? Für Freunde war nie<br />
viel Zeit geblieben. Schon in der Schule nicht. Und<br />
seitdem hatte sie ja nicht weniger zu tun gehabt. Sie ging<br />
in die Küche und schaltete den Wasserkocher ein.<br />
Während das Teewasser brodelte, suchte sie auf ihrem<br />
Handy nach einem Lieferdienst, der heute<br />
Abend geöffnet hatte. Sie hatte – natürlich – wieder keine<br />
Zeit zum Einkaufen gehabt. Thailändisch vielleicht?<br />
Sie schüttete das heiße Wasser über den Teebeutel in ihrer<br />
LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
WEIHNACHTEN<br />
17<br />
großen Teetasse. Gerade als sie den Wasserkocher wieder<br />
an seinen Platz gestellt hatte, klingelte es. Sie zuckte bei<br />
dem Geräusch kurz zusammen. Normalerweise klingelten<br />
bei ihr nur Paketboten mit Paketen für die Nachbarn. Und<br />
die Nachbarn, die Pakete abholen wollten.<br />
Ihr fiel kein Grund ein, das Paket nicht zu öffnen.<br />
Selbstverständlich, es war auf merkwürdige und irritierende<br />
Art aufgetaucht. Aber der Mann hatte<br />
anständig gewirkt. Sympathisch, auf eine großväterliche<br />
Art. Sie zog die Schleife auf, entfernte das Papier und legte<br />
es – sorgfältig gefaltet – zur Seite. Sie öffnete die<br />
weiße Schachtel, um die es gewickelt gewesen war. Darin<br />
lag, in Seidenpapier verpackt, ein hölzerner Kerzenständer.<br />
Die Halterung für die Kerze war aus glänzendem<br />
Messing, in den Ständer selbst waren viele kleine Schnitzereien<br />
eingearbeitet: Rentiere, Sterne, Glocken.<br />
Daneben lag eine weiße Kerze in das Seidenpapier gebettet.<br />
Sie starrte auf das Arrangement, unsicher, was sie<br />
davon halten sollte. Was sie damit tun sollte.<br />
Wobei das nicht stimmte. Sie wusste, was sie damit tun<br />
sollte. Sie wusste nicht, ob sie es wollte. Für was es gut<br />
sein sollte. Andererseits: Was konnte es schaden?<br />
Sie steckte die Kerze in den Ständer, stellte beides ins<br />
Fenster und zündete die Kerze an.<br />
Als sie die Tür öffnete stand vor ihr ein alter Mann,<br />
vielleicht 60 oder 70 Jahre alt. Er trug einen langen,<br />
dunklen Mantel, darunter lugte ein dreiteiliger, weinroter<br />
Anzug hervor. Außerdem hatte er einen enormen,<br />
strahlend weißen Backenbart. Sie hatte ihn nie zuvor<br />
gesehen. Andererseits erkannte sie auch die meisten<br />
Menschen nicht, die in ihrem Haus wohnten.<br />
Sie mochte die dunklen, kalten Nächte nicht. Aber immerhin<br />
gab es nun ein weiteres, kleines Licht darin.<br />
Es sah hübsch aus, fand sie. Und vielleicht machte es ja<br />
einen Unterschied.<br />
„Ich wollte nicht stören“, sagte der Mann, „Ich gehe nur<br />
herum und gebe allen ein kleines Geschenk.“<br />
Er überreichte ihr ein kleines Paket. Es war in grünes<br />
Papier verpackt und mit einer rot-goldenen Schleife<br />
verziert. „Warum?“, fragte sie und drehte es verdutzt in<br />
den Händen. „Einfach so,“ sagte er. Er lächelte.<br />
„Ich möchte gar nichts“, sagte sie.<br />
„Darum geht es ja“, antwortete er. „Frohe Weihnachten!“<br />
Er drehte sich um und zuckelte langsam die Treppe<br />
hinab. Sie sah ihm nach, bis er um die Biegung am<br />
nächsten Treppenabsatz verschwunden war, schloss die<br />
Tür und wog das Paket in den Händen. Es war sehr leicht<br />
und klapperte ein wenig, als sie es schüttelte.
18 INTERN<br />
100 Tage bei LW.P – 5 Fragen an<br />
Nicola Krojanski<br />
Nicola Krojanski ist Steuerberaterin und seit einigen Wochen bei uns an Bord. Die gebürtige<br />
Emsländerin hat an der Universität Dortmund Wirtschafts- und Sozialwissenschaften studiert.<br />
Seit zehn Jahren lebt sie in Hannover, wo sie in mittelständischen Kanzleien gearbeitet hat. Zum<br />
Kennenlernen und Einarbeiten ist sie zunächst an unserem Standort Lehrte eingesetzt. Demnächst<br />
bezieht sie ihr Büro in unseren neuen Räumen in Hannover.<br />
100 Tage bei LW.P – wie haben Sie diese erlebt?<br />
Ich war sehr angenehm überrascht von dem professionellen<br />
Onboarding-Prozess bei LW.P Lüders Warneboldt.<br />
Dieser hat mir, zusammen mit der enormen Hilfsbereitschaft<br />
der Kollegen, einen schnellen Einstieg bei LW.P ermöglicht!<br />
Es hat dazu geführt, dass ich mich bereits nach<br />
kurzer Zeit schon voll auf die Belange der Mandantinnen<br />
und Mandanten konzentrieren konnte.<br />
Was sehen Ihre nächsten 100 Tage aus?<br />
Es bleibt spannend! Neben dem oben angesprochenen<br />
Umzug in die Büroräume in Hannover darf ich immer mehr<br />
interessante Mandate und die dahinterstehenden Menschen<br />
kennenlernen. Das ist eine schöne Herausforderung und<br />
macht viel Spaß!<br />
Beschreiben Sie Ihre Arbeit bei LW.P in drei Worten.<br />
Ganzheitlich – spannend – im Team.<br />
Vom Emsland über Dortmund nach Hannover: Was gefällt Ihnen<br />
an Hannover am meisten?<br />
KONTAKT<br />
Nicola Krojanski<br />
Steuerberaterin<br />
Telefon: +49 511 543589-55<br />
n.krojanski@lueders-warneboldt.de<br />
Hannover ist eine schöne, grüne Stadt der kurzen Wege, die<br />
auch bestens mit dem Fahrrad erledigt werden können.<br />
Ihr Wunsch für die Zukunft?<br />
Ich wünsche mir, weiterhin unseren Mandantinnen und<br />
Mandanten und ihren Ideen (steuer-)beratend zur Seite<br />
stehen zu können – und vor allem: Gesundheit für alle!<br />
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute für Ihre Arbeit bei LW.P!<br />
LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
19<br />
NEU AN BORD<br />
Simon Brähler,<br />
Steuer- und Prüfungsassistent,<br />
Lüders Warneboldt Steuerberatung<br />
Sebastian Dutz,<br />
Steuer- und Prüfungsassistent,<br />
Lüders Warneboldt Steuerberatung<br />
Martin Frank,<br />
Controlling,<br />
Lüders Warneboldt Steuerberatung<br />
Sophia Katharina Schmidt,<br />
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte,<br />
Lüders Rechtsanwälte<br />
Madleen Stissel,<br />
Rechtsanwaltsfachangestellte,<br />
Lüders Rechtsanwälte<br />
Wir danken Ihnen sehr für Ihr Vertrauen, freuen uns<br />
auf ein gemeinsames 2021 und wünschen Ihnen und Ihrer Familie<br />
frohe und besinnliche Weihnachten, geruhsame Stunden<br />
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />
Uns ist es immer wichtig, auch den Menschen zur Seite zu stehen,<br />
die voll Sorge und Not sind. Daher spenden wir für die HAZ-Weihnachtshilfe<br />
und das Kinderkrankenhaus auf der Bult, anstatt gesonderte Grüße<br />
und Präsente zu versenden.<br />
Fröhliche Weihnachten und alles Gute für 2021<br />
Ihr Team von LW.P Lüders Warneboldt
20<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber:<br />
LW.P Lüders Warneboldt<br />
LÜDERS WARNEBOLDT<br />
STEUERBERATUNG<br />
LÜDERS<br />
RECHTSANWÄLTE<br />
N.TREUHAND<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG<br />
LÜDERS WARNEBOLDT<br />
UNTERNEHMENSBERATUNG<br />
Kontakt:<br />
LW.P Lüders Warneboldt<br />
Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte<br />
+49 5132 8268-0<br />
Hindenburgstraße 37, 30175 Hannover<br />
+49 511 543589-0<br />
info@lueders-warneboldt.de<br />
www.lueders-warneboldt.de<br />
Redaktion:<br />
Dr. Benjamin Lüders, Hindenburgstraße 37, 30175 Hannover<br />
Gestaltung:<br />
anneandrea. Markenschärfung & Design, www.anneandrea.de<br />
Satz:<br />
RpunktMEDIA GmbH, www.rpunkt.de<br />
Lektorat:<br />
Joachim Grutzeck, www.wortprinz.de<br />
Druck:<br />
QUBUS media, Beckstraße 10, 30457 Hannover<br />
Fotos:<br />
Fokuspokus Media, istockphoto.com<br />
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elektronische Vervielfältigung des Inhalts, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herausgeber gestattet.<br />
Erscheinungsweise: Dreimal pro Jahr<br />
Haftungsausschluss: Alle Inhalte im LW.P-Magazin wurden von Fachleuten sorgfältig erstellt und nach journalistischen Kriterien aufbereitet.<br />
Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Das LW.P-Magazin beinhaltet keine individuelle<br />
Rechts- oder Steuerberatung.<br />
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LW.P-MAGAZIN 03/<strong>2020</strong>
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