Mies Mietpartner 2021
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zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des<br />
Vermieters, dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten mitzuteilen.<br />
§ 11 Transportkosten<br />
Für die Aus- und Rücklieferung von Geräten durch den Vermieter werden dem Mieter Transportkosten gemäß der jeweils<br />
gültigen Preisliste, in Höhe der pauschalen Frachtraten für Aus- bzw. Rücklieferung von Großgeräten, ab der Vermietstation<br />
des Vermieters, berechnet.<br />
§ 12 Verlust der Mietgegenstände<br />
Die Gefahrtragung des Mieters beginnt mit der Übergabe der Mietsache und endet mit deren Rückgabe an den Vermieter.<br />
Sollte es dem Mieter – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich sein, den Mietgegenstand zurückzugeben, so ist er<br />
zum Schadenersatz verpflichtet. Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes am<br />
vereinbarten Rücklieferungsort und im Zeitpunkt der Entschädigungsleistung erforderlich ist, zzgl. der Beschaffungsnebenkosten.<br />
Zusätzlich hat der Mieter dem Vermieter den Mietausfall während der Ersatzbeschaffung in Höhe von 50 % des regulären<br />
Tagesmietpreises zu ersetzen.<br />
§ 13 Kündigung<br />
Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar.<br />
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:<br />
a) nach Vertragsabschluss dem Vermieter Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters nach<br />
bankmäßigen Gesichtspunkten mindert;<br />
b) der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß<br />
verwendet, oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt, oder Dritten überlässt;<br />
c) bei einer Untersuchung nach § 8 Abs. 2 festgestellt wird, dass der Mietgegenstand durch Vernachlässigung der dem Mieter<br />
nach § 8 Abs. 1 obliegenden Pflichten erheblich gefährdet ist, sofern der Mieter einer vorangegangenen Aufforderung des<br />
Vermieters zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachgekommen ist;<br />
d) der Mietgegenstand dem Mieter nicht rechtzeitig überlassen wird und der Vermieter auch keinen gleichwertigen Ersatz<br />
stellen kann.<br />
Macht der Vermieter von dem ihm zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch, so findet § 6 Abs. 2 entsprechende Anwendung.<br />
§ 14 Maschinenbruchversicherung/Diebstahlversicherung/Haftungsbegrenzung<br />
1. Maschinenbruchversicherung<br />
a) Mietgegenstände ohne Stundenzähler<br />
Für alle Mietgegenstände muss eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Schäden ab, die z. B.<br />
aus Brand, Blitzschlag, Überspannung, Hochwasser, Kabelbruch etc. resultieren. In diesen Fällen hat der Mieter eine Selbstbeteiligung<br />
von 10 % der Schadensumme, höchstens jedoch 1.500,00 € pro Schaden zu tragen. Die Versicherungsprämie<br />
beträgt 10 % des Mietpreises. Für Mietgegenstände mit einem Neuwert unter 1.000,00 € (Kleingeräte) gilt abweichend<br />
eine Selbstbeteiligung in Höhe von min. 50 % des Mietgeräte-Neuwertes.<br />
b) Mietgegenstände mit Stundenzähler<br />
Für alle Mietgegenstände mit Stundenzähler muss der Mieter eine Maschinenbruchversicherung abschließen. Diese deckt<br />
Schäden ab, die z. B. aus Brand, Blitzschlag, Überspannung, Hochwasser, Kabelbruch etc. resultieren. In diesen Fällen hat<br />
der Mieter eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadensumme, mindestens jedoch 1.500,00 € pro Schaden zu tragen. Die<br />
Versicherungsprämie beträgt 10 % des Mietpreises.<br />
c) Typische Verschleißteile, wie z. B. Diamant-Bohrkronen, Diamant-Trennscheiben, Schleifwalzen, Sägeblätter, Meißel, Bohrer<br />
etc., werden von der Maschinenbruchversicherung nicht erfasst. Gewaltschäden, die im Verantwortungsbereich des Mieters<br />
eintreten, wie z. B. Reifenpannen, Glasbruch, Risse von Gummiketten, werden von der Maschinenbruch versicherung<br />
ebenfalls nicht erfasst.<br />
d) Selbstbehalt je Schaden: bei Geräten bis 9,0 t, Selbstbehalt 1.500 €,<br />
bei Geräten ab 9,0 t, Selbstbehalt 2.500 €,<br />
bei Geräten ab 20,0 t, Selbstbehalt 4.000 €,<br />
2. Diebstahlversicherung<br />
Großgeräte (Bagger etc.) können auch gegen Diebstahl etc. versichert werden. In diesem Fall beträgt die Selbst-<br />
Alle Preise inklusive gesetzl. Mehrwertsteuer, zzgl. 10 % Maschinenbruchversicherung 87