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Berufsgenossenschaften und Auswirkungen auf die ...

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<strong>Auswirkungen</strong> <strong>und</strong> Fragen zur Lohnabrechnung ab 01. Januar 2009 <strong>und</strong> den Jahres-<br />

Beitragsnachweisen ab 2008<br />

Was ist bei den Meldungen über <strong>die</strong> DEÜV zu beachten?<br />

Die Erweiterung aller Entgeltmeldungen um Daten zur Berufsgenossenschaft (Datenbaustein DBUV) ersetzt<br />

vorerst nicht den Entgeltnachweis an <strong>die</strong> Berufsgenossenschaft. Der “DBUV“ wird ab 01. Januar 2009 an<br />

den Meldesatz gehängt. Er kann gemeldet werden in Entgeltmeldungen ab 2008, <strong>die</strong> ab dem 01. Januar<br />

2009 erstellt werden, er muss gemeldet werden für Meldezeiträume ab 01. Januar 2009.<br />

Ein fehlender DBUV ab 2009 führt zur Abweisung des kompletten DEÜV-Datensatzes. Damit ist eine<br />

maschinelle Lohnabrechnung ab Januar 2009 grds. nur noch möglich, wenn eine Berufsgenossenschaft in<br />

den Lohnstammdaten hinterlegt / geschlüsselt ist! Unser EDV-System überwacht ständig das<br />

Vorhandensein sämtlicher Lohnstammdaten <strong>und</strong> Lohnschlüsselungen, lassen Sie uns bitte umgehend alle<br />

relevanten Stamm- <strong>und</strong> Schlüsseldaten zukommen.<br />

Was ist <strong>die</strong> Betriebsnummer (BBNR-UV)?<br />

Dies ist <strong>die</strong> von der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit vergebene Nummer Ihrer Berufsgenossenschaft. Diese<br />

Nummer finden Sie im jeweiligen Internet<strong>auf</strong>tritt. Auch <strong>die</strong> letzten Schreiben Ihrer Berufsgenossenschaft<br />

können bereits <strong>die</strong>se Nummer tragen. In vielen Internet<strong>auf</strong>tritten finden Sie darüber hinaus weitere<br />

Informationen zum Meldeverfahren mit Beispielen.<br />

Ist Ihr Unternehmen noch nicht bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet / registriert, so können Sie <strong>die</strong><br />

voraussichtlich zuständige Berufsgenossenschaft selbst finden oder sich an uns wenden. Für <strong>die</strong> Zuordnung<br />

eines Gewerbes / einer Berufsgruppe orientieren Sie sich dabei bitte am Namen der Berufsgenossenschaft,<br />

der erste Anhaltspunkte für <strong>die</strong> Branchenzuständigkeit liefert. Auf den verlinkten Seiten der<br />

<strong>Berufsgenossenschaften</strong> erhalten Sie dann nähere Hinweise für deren Zuständigkeiten im Einzelnen (Folgen<br />

Sie bitte dort den Links „Zuständigkeit“, „Mitgliedschaft“ oder sehen Sie in „Gefahrtarifen“ nach).<br />

Einige Träger bieten zudem <strong>die</strong> Möglichkeit, sich online über ein Formular anzumelden. Auch können Sie<br />

per E-Mail <strong>die</strong> Nachricht senden, dass Sie ein Unternehmen eröffnet haben bzw. sich registrieren müssen.<br />

Die Berufsgenossenschaft wird sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzten. Sollten<br />

Sie sich bei der falschen Berufsgenossenschaft anmelden (z.B. ein Chemieunternehmen bei der<br />

Steinbruchs-Berufsgenossenschaft), so werden Ihnen <strong>und</strong> den bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmern<br />

daraus keine Nachteile entstehen. Die <strong>Berufsgenossenschaften</strong> leiten <strong>die</strong> Anmeldungen der Unternehmen,<br />

für <strong>die</strong> sie nicht zuständig sind, an <strong>die</strong> richtige Berufsgenossenschaft weiter. Diese wird sich dann mit<br />

Ihnen in Verbindung setzten. Versicherungsschutz für Ihre Arbeitnehmer besteht <strong>auf</strong> jeden Fall vom ersten<br />

Tag der Arbeits<strong>auf</strong>nahme – unabhängig von der Anmeldung.<br />

Wo finde ich <strong>die</strong> Mitgliedsnummer (MTNR)?<br />

Dies ist <strong>die</strong> von Ihrer Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen vergebene Nummer. Sie wird je nach<br />

Unfallversicherungsträger auch als K<strong>und</strong>ennummer oder Aktenzeichen bezeichnet (siehe letztjähriger<br />

Veranlagungsbescheid). Sofern Ihnen <strong>die</strong>se Nummer noch nicht bekannt ist oder geändert wurde, erfragen<br />

Sie <strong>die</strong>se bitte dort per E-Mail oder erteilen Sie uns eine Vollmacht, <strong>die</strong>s zu tun.<br />

Was ist im Datensatz „Betriebsnummer“ mit „Gefahrtarifstelle“ (BBNR+GTS) einzutragen?<br />

Dies ist im Regelfall <strong>die</strong> Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft. Angehängt wird dann noch <strong>die</strong><br />

Gefahrtarifstelle. Sind Ihrem Unternehmen mehrere Gefahrtarifstellen zugeordnet (ersichtlich aus dem<br />

letztjährigen Veranlagungsbescheid), sind für jeden Arbeitnehmer nur <strong>die</strong> für ihn zutreffenden<br />

Bankverbindung:<br />

Gefahrtarifstellen anzugeben.<br />

Sparkasse am Niederrhein<br />

BLZ 354 500 00<br />

„Unfallversicherungspflichtiges Entgelt“ (UV-Entgelt)<br />

Kto-Nr. 142 190 2063<br />

Verfahren Sie bitte wie beim Lohnnachweis. Bitte beachten Sie, dass auch steuerfreie Sonn-, Nacht- <strong>und</strong><br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Feiertagszuschläge eingerechnet werden müssen. Im Unterschied zum Lohnnachweis sind <strong>die</strong> Entgelte pro<br />

Homberger Str. 72 b<br />

Beschäftigten für <strong>die</strong> jeweilige Tarifstelle anzugeben <strong>und</strong> nicht mehr – wie gewohnt – pauschal 47441 für Moers alle<br />

Beschäftigten.<br />

HRB 8392 Kleve<br />

<strong>Berufsgenossenschaften</strong> <strong>und</strong> Lohnabrechnung ab 2009 [Stand 23.01.2009]<br />

Geschäftsführer:<br />

StB Hans Jürgen Stolz<br />

USt-IdNr.: DE 251143130

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