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Sprache prägt das Denken?

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Sprache prägt das

Denken?

„D

ie nachfolgenden Grundrechte

binden Gesetzgebung,

vollziehende Gewalt und

Rechtsprechung als

unmittelbar geltendes Recht.“, lautet es in

Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz. Und wir

lesen weiter in Artikel 2:

„(1) Jeder hat das Recht auf die freie

Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er

nicht die Rechte anderer verletzt und nicht

gegen die verfassungsmäßige Ordnung

oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat

das Recht auf Leben und körperliche

Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist

unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf

Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Man muss nicht Verfassungsrichter sein,

um aus diesen wenigen Sätzen ableiten zu

können, dass es nicht der einzelne Bürger

ist, der rechtfertigen muss, warum er sein

Grundrecht auf Freiheit haben darf,

sondern es ist der Staat, der rechtfertigen

muss, warum er in diese Freiheit

einzugreifen berechtigt sei.

Und wenn es einen Grund in dieser

Pandemie gibt, der für so eine Begründung

geeignet ist und einen Eingriff rechtfertigen

kann, dann dieser, dass das Grundrecht der

anderen auf ihr Leben und ihre

körperliche Unversehrtheit, also ihre

Gesundheit, nur durch den Eingriff in die

Freiheit derjenigen anderen, die ihn

infizieren könnten, geschützt werden kann.

Die Freiheit, die uns unser Grundgesetz

sichert, ist das unendlich große Zimmer, in

dem wir uns mit unserem Leben entfalten.

Es ist ein Eingriff in dieses Zimmer hinein,

den der Staat hier unternimmt. Es ist sein

Hineintreten dort hinein und dafür braucht

er eine Eintrittskarte. Es ist die

Eintrittskarte der Verhältnismäßigkeit, von

der ich spreche. Und diese kann man sich

nicht einmal mit einer Gültigkeit bis zum

Sankt Nimmerleinstag ausstellen und sich

dann breit und fett auf das Sofa meiner

Berufsausübung legen, sich ein Bier aus

dem Kühlschrank meiner Ersparnisse

nehmen, seine Füße auf den Tisch der

Bildung meiner Kinder legen und dann

rülpsend sagen „Da ist doch noch ein

Fleckchen neben mir frei. Was regst Du

Dich denn so sehr auf? Mach doch

Homeoffice.“. Wenn ich die Gesundheit gar

nicht mehr gefährden kann, dann ist Deine

Eintrittskarte verfallen und Du musst

ausziehen lieber Staat!

Ob es die Blindheit ist aus Überforderung,

ein Unvermögen, das sie schon immer in

sich tragen oder ihr Wille, kann ich nicht

sagen. Doch eine nicht unerheblich große

Gruppe von Spitzenpolitikern, Medien und

dem Anschein nach sogar des Ethikrats,

bedient sich einer Diktion, die unser

Denken über die Grundrechte dahin zu

verändern geeignet ist, wie es dem Wesen

unserer Grundrechte zuwider spräche.

In ihrem Interview mit der ARD unter dem

Titel „Farbe bekennen“ spricht die

Bundeskanzlerin von „besonderen

Rechten“, die man Bürgerinnen und

Bürgern, die aufgrund einer Impfung

nichtmehr infektiös wären, „geben“ würde.

„Sonderrechte“ für Geimpfte titelt

ZeitOnline am 4. Februar 2021 in einem

Artikel und die Überschrift über der

Empfehlung des Ethikrats lautet

„Besondere Regeln für Geimpfte?“.

Es ist kein „Sonderrecht“ sich in seiner

Freiheit zu entfalten Frau Bundeskanzlerin,

es ist ein Grundrecht! Es ist auch kein

„Zurückgeben“ an Grundrechten, denn

dann gestünden Sie ein, dass sie uns unsere

Grundrechte weggenommen hätten, womit

sie unser Grundgesetz aufs Tiefste

missachtet hätten.

„Sprache prägt die Grundstruktur des

Denkens“, ist das führende Argument des

Genderismus, dem sich so mancher

Spitzenpolitiker und Medienvertreter

zugeneigt sieht. So wurde beispielsweise

2013 die Straßenverkehrsordnung streng

durchforstet und aus dem „Autofahrer“

wurde der „Auto Fahrende“, aus dem

„Fußgänger“ der „zu Fuß Gehende“ und

dergleichen. Nicht zuletzt gipfelt dieser

Irrsinn sogar darin, den Bürger dafür zu

tadeln, das generische Maskulinum und

Plural „die Bürger“ zu sagen und nicht ein

schon phonetisch zerhacktes

„Bürger*Innen“ zu benutzen.


Würde mancher dieser Damen und Herren,

nur ein weinig der Mühe, die sie zum

Genderwahn beitragen dafür aufbringen,

den Wert unserer Grundrechte und die

Rechtsstaatsidee zu unterstützen, wäre

mehr für die freiheitlich demokratische

Grundordnung getan als blanker Unsinn.

Es heißt „die Eingriffe in die Grundrechte

beenden“ Frau Bundeskanzlerin, liebe

Medien und lieber Ethikrat und nicht

„zurückgeben“ oder „gewähren“. Das ist die

„Grundstruktur“ des Grundgesetzes. Aber

vielleicht wird uns Bürgern angesichts

Ihrer Diktion ein Einblick in die

„Grundstruktur“ Ihres Denkens verschafft,

nach der wohl die Geltung der Grundrechte

Ihrem Belieben unterworfen sind.

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