Sprache prägt das Denken?
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Sprache prägt das
Denken?
„D
ie nachfolgenden Grundrechte
binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.“, lautet es in
Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz. Und wir
lesen weiter in Artikel 2:
„(1) Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er
nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat
das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Man muss nicht Verfassungsrichter sein,
um aus diesen wenigen Sätzen ableiten zu
können, dass es nicht der einzelne Bürger
ist, der rechtfertigen muss, warum er sein
Grundrecht auf Freiheit haben darf,
sondern es ist der Staat, der rechtfertigen
muss, warum er in diese Freiheit
einzugreifen berechtigt sei.
Und wenn es einen Grund in dieser
Pandemie gibt, der für so eine Begründung
geeignet ist und einen Eingriff rechtfertigen
kann, dann dieser, dass das Grundrecht der
anderen auf ihr Leben und ihre
körperliche Unversehrtheit, also ihre
Gesundheit, nur durch den Eingriff in die
Freiheit derjenigen anderen, die ihn
infizieren könnten, geschützt werden kann.
Die Freiheit, die uns unser Grundgesetz
sichert, ist das unendlich große Zimmer, in
dem wir uns mit unserem Leben entfalten.
Es ist ein Eingriff in dieses Zimmer hinein,
den der Staat hier unternimmt. Es ist sein
Hineintreten dort hinein und dafür braucht
er eine Eintrittskarte. Es ist die
Eintrittskarte der Verhältnismäßigkeit, von
der ich spreche. Und diese kann man sich
nicht einmal mit einer Gültigkeit bis zum
Sankt Nimmerleinstag ausstellen und sich
dann breit und fett auf das Sofa meiner
Berufsausübung legen, sich ein Bier aus
dem Kühlschrank meiner Ersparnisse
nehmen, seine Füße auf den Tisch der
Bildung meiner Kinder legen und dann
rülpsend sagen „Da ist doch noch ein
Fleckchen neben mir frei. Was regst Du
Dich denn so sehr auf? Mach doch
Homeoffice.“. Wenn ich die Gesundheit gar
nicht mehr gefährden kann, dann ist Deine
Eintrittskarte verfallen und Du musst
ausziehen lieber Staat!
Ob es die Blindheit ist aus Überforderung,
ein Unvermögen, das sie schon immer in
sich tragen oder ihr Wille, kann ich nicht
sagen. Doch eine nicht unerheblich große
Gruppe von Spitzenpolitikern, Medien und
dem Anschein nach sogar des Ethikrats,
bedient sich einer Diktion, die unser
Denken über die Grundrechte dahin zu
verändern geeignet ist, wie es dem Wesen
unserer Grundrechte zuwider spräche.
In ihrem Interview mit der ARD unter dem
Titel „Farbe bekennen“ spricht die
Bundeskanzlerin von „besonderen
Rechten“, die man Bürgerinnen und
Bürgern, die aufgrund einer Impfung
nichtmehr infektiös wären, „geben“ würde.
„Sonderrechte“ für Geimpfte titelt
ZeitOnline am 4. Februar 2021 in einem
Artikel und die Überschrift über der
Empfehlung des Ethikrats lautet
„Besondere Regeln für Geimpfte?“.
Es ist kein „Sonderrecht“ sich in seiner
Freiheit zu entfalten Frau Bundeskanzlerin,
es ist ein Grundrecht! Es ist auch kein
„Zurückgeben“ an Grundrechten, denn
dann gestünden Sie ein, dass sie uns unsere
Grundrechte weggenommen hätten, womit
sie unser Grundgesetz aufs Tiefste
missachtet hätten.
„Sprache prägt die Grundstruktur des
Denkens“, ist das führende Argument des
Genderismus, dem sich so mancher
Spitzenpolitiker und Medienvertreter
zugeneigt sieht. So wurde beispielsweise
2013 die Straßenverkehrsordnung streng
durchforstet und aus dem „Autofahrer“
wurde der „Auto Fahrende“, aus dem
„Fußgänger“ der „zu Fuß Gehende“ und
dergleichen. Nicht zuletzt gipfelt dieser
Irrsinn sogar darin, den Bürger dafür zu
tadeln, das generische Maskulinum und
Plural „die Bürger“ zu sagen und nicht ein
schon phonetisch zerhacktes
„Bürger*Innen“ zu benutzen.
Würde mancher dieser Damen und Herren,
nur ein weinig der Mühe, die sie zum
Genderwahn beitragen dafür aufbringen,
den Wert unserer Grundrechte und die
Rechtsstaatsidee zu unterstützen, wäre
mehr für die freiheitlich demokratische
Grundordnung getan als blanker Unsinn.
Es heißt „die Eingriffe in die Grundrechte
beenden“ Frau Bundeskanzlerin, liebe
Medien und lieber Ethikrat und nicht
„zurückgeben“ oder „gewähren“. Das ist die
„Grundstruktur“ des Grundgesetzes. Aber
vielleicht wird uns Bürgern angesichts
Ihrer Diktion ein Einblick in die
„Grundstruktur“ Ihres Denkens verschafft,
nach der wohl die Geltung der Grundrechte
Ihrem Belieben unterworfen sind.