Präsidium - SPD Grafschaft Bentheim
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Für letztere besteht im Übrigen meistens der gesetzliche Anspruch auf<br />
Bildungsurlaub, den die <strong>SPD</strong> in Niedersachsen trotz großer Widerstände<br />
durchgesetzt hat.<br />
Auf Kreisverbandsebene sind die vom Kreisvorstand und Kreisfraktion<br />
oder von den Abgeordneten durchgeführten Veranstaltungen mit<br />
Politiker/innen der Bundes- oder Landesregierung zu brennenden politischen<br />
Veränderungen z. B. Schulreform, Landwirtschaft, Gesundheitsreform,<br />
Arbeitsmarkt u. ä. zugleich Bildungsangebote. Das Gleiche gilt für die auf<br />
örtlicher oder regionaler Ebene stattfindenden Diskussionsveranstaltungen<br />
der Arbeitskreise, der Arbeitsgemeinschaften oder Ortsvereine mit<br />
Fachleuten zu verschiedenen Themen. Sie alle bieten Informationen und die<br />
Möglichkeit zum Nachfragen und Diskutieren.<br />
Ein eigenes Bildungsangebot auf Kreisverbandsebene ist zurzeit im Aufbau.<br />
Insbesondere sollen kommunalpolitische Mandatsträger die Möglichkeit<br />
erhalten, sich regelmäßig weiterzubilden.<br />
Nicht zu vergessen sind die Kulturangebote, an denen sich die <strong>SPD</strong> über<br />
Ortsvereine oder Arbeitsgemeinschaften wie ASF und Jusos beteiligt, z.B.<br />
Fest der Kulturen, Internationaler Frauentag, Friedenswochen usw. Die enge<br />
Zusammenarbeit mit ausländischen Gruppen bietet zudem Einblick in vielfältige<br />
Kulturen und Integrationsnotwendigkeiten, die über eine Vielzahl von<br />
Veranstaltungsangeboten thematisiert werden.<br />
5. Regularien<br />
Was muss ich tun, um Mitglied zuwerden?<br />
Wer Mitglied der <strong>SPD</strong> werden möchte, füllt die Beitrittserklärung (siehe<br />
Anhang) beim zuständigen Ortsverein (siehe Kapitel Adressen, Kontakte),<br />
über das Internet (www.spd.de, Abschnitt “Mitglied werden“), in der <strong>SPD</strong>-<br />
Kreisgeschäftsstelle (Meppen, Markt 8,Telefon 05931/98220) oder im <strong>SPD</strong><br />
Bürgerbüro (48527 Nordhorn, Stadtring 38,Telefon 0 59 21 / 12 66 6) aus. Das<br />
Parteibuch wird i. d. R. durch den/die Ortsvereinsvorsitzende/n überreicht.<br />
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