Spielplatzplanung Stadt Bern - Quartierkommission Bümpliz ...
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<strong>Spielplatzplanung</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong><br />
Bericht, Handlungsbedarf und<br />
Massnahmen<br />
Stand 07. November 2012<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong><br />
Präsidialdirektion<br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
01 Zusammenfassung 04<br />
02 Einleitung<br />
2.1. Ausgangslage und Auftrag 05<br />
2.2. Übersicht Planungsinstrumente und rechtliche Grundlagen 05<br />
2.3. Verbindlichkeit 06<br />
2.4. Planungsprozess 06<br />
2.5. Mitwirkung 07<br />
2.6. Finanzierung 07<br />
03 Ziel und Grundsätze<br />
3.1. Ziel der <strong>Spielplatzplanung</strong> 08<br />
3.2. Zielgruppen 08<br />
3.3. Grundsätze 09<br />
04 Bestandesaufnahme<br />
4.1. Vorgehen 10<br />
4.2. Fazit 10<br />
05 Inhalte der <strong>Spielplatzplanung</strong><br />
5.1. Plandarstellung 11<br />
5.2. Spielplatzkategorien 12<br />
5.2.1. Nachbarschaftsspielplätze 12<br />
5.2.2. Quartierspielplätze 13<br />
5.2.3. <strong>Stadt</strong>teilspielplätze 14<br />
5.2.4. <strong>Stadt</strong>spielplätze 15<br />
5.2.5. Abenteuerspielplätze 15<br />
5.2.6. Spielplätze auf Schularealen, Kindergärten und Freibädern 16<br />
5.3. Entwicklungsempfehlung und Handlungsbedarf 16<br />
5.4. Handlungsräume 17<br />
5.5. Potenzialräume 17<br />
5.6. Verbesserte Vernetzung 17<br />
5.7. Inhaltliche Schwerpunkte pro <strong>Stadt</strong>teil 17<br />
06 Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
6.1. Liste der Spielplätze mit Handlungsbedarf 19<br />
6.2. Liste der Handlungs- und Potenzialräume 20<br />
6.3. Generelle Massnahmen zur Entwicklung von Spielplätzen 22<br />
Anhang<br />
Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von städtischen Schulanlagen 24<br />
3
4<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
01 Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> verfügt über ein gewachsenes System von 200 öffentlich zugänglichen<br />
Spielplätzen. Die Qualitäten und Zustände dieser Anlagen sind sehr unterschiedlich,<br />
teilweise besteht grosser Sanierungsbedarf. Die <strong>Spielplatzplanung</strong><br />
hat zum Ziel, in den <strong>Bern</strong>er <strong>Stadt</strong>teilen und Quartieren eine qualitätsvolle und<br />
zielgruppengerechte Spielplatzversorgung sicherzustellen.<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> ordnet die Spielplätze nach ihrer Bedeutung für die Spielplatzversorgung,<br />
woraus sich Rückschlüsse über deren Ausstattung ergeben. Pro<br />
<strong>Stadt</strong>teil sind ein bis drei <strong>Stadt</strong>teilspielplätze, mehrere Quartierspielplätze sowie<br />
zahlreiche Nachbarschaftsspielplätze vorgesehen. Weiter soll es, insbesondere<br />
im Aareraum, <strong>Stadt</strong>spielplätze sowie Abenteuerspielplätze geben. Die <strong>Spielplatzplanung</strong><br />
definiert Entwicklungsempfehlungen für sämtliche Anlagen. Neben Erhalt<br />
und Aufwertungen ist der Neubau von vier neuen Anlagen vorgesehen.<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> besteht aus dem Plan <strong>Spielplatzplanung</strong> sowie Bericht mit<br />
Massnahmen.<br />
Mit Beschluss des Gemeinderats werden die städtischen Behörden mit der Umsetzung<br />
beauftragt. Für die Umsetzung der Massnahmen ist mit einem Horizont<br />
von 15 Jahren zu rechnen.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
02 Einleitung<br />
2.1. Ausgangslage und Auftrag<br />
Die Freiraumqualitäten sind ein wesentlicher Standortfaktor für eine <strong>Stadt</strong>. Für<br />
Familien misst sich die Freiraumqualität ganz wesentlich an der Anzahl, der Erreichbarkeit<br />
und der Qualität von Spielplätzen. Die Legislaturrichtlinien 2009 -<br />
2012 des Gemeinderates enthalten folgende Ziele:<br />
• Lebenswerte Quartiere, grüne Freiflächen und sichere <strong>Stadt</strong>räume prägen<br />
<strong>Bern</strong>s Lebensqualität<br />
• <strong>Bern</strong> ist für Familien, Kinder und Jugendliche noch attraktiver<br />
Im Jahr 2008 wurde die <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> mit dem Pestalozzi-Preis für kinderfreundliche<br />
Lebensräume ausgezeichnet. Bewertet wurden die Möglichkeiten für Kinder,<br />
aktiv am Geschehen mitzuwirken und mitzubestimmen. Nach dem Urteil der<br />
Jury werden in <strong>Bern</strong> in vorbildlicher Weise Kinder gefördert und in die <strong>Stadt</strong>planung<br />
einbezogen. Hiermit wurde folglich der Partizipationsaspekt ausgezeichnet,<br />
nicht jedoch die Qualität der Spielplätze.<br />
Was die Qualität der vorhandenen öffentlichen Spielplätze anbelangt, besteht<br />
heute grosser Sanierungsbedarf. In den letzten Jahren mussten Spielgeräte teilweise<br />
aus Sicherheitsgründen demontiert werden, die Situation verlangte nach<br />
Sofortmassnahmen. Die Dringlichkeit bewog den Gemeinderat im Sommer 2011<br />
einen Projektierungskredit für ein Spielplatzkonzept über die Spielplätze in der<br />
Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong>gärtnerei zu beschliessen, damit die dringend nötigen<br />
Investitionen zielgerichtet und in den richtigen Prioritäten ausgelöst werden<br />
können. Einen ersten Teil an Sofortmassnahmen wurden im Jahr 2012 bereits<br />
umgesetzt. Bei der Auseinandersetzung mit dem Spielplatzkonzept stellten sich<br />
grundsätzliche Fragen zur angestrebten Versorgungsdichte mit Spielplätzen, deren<br />
Vernetzung und Bedeutung innerhalb des Quartiers.<br />
Diese Themen können nur in einer Gesamtbetrachtung beantwortet werden,<br />
welche weitere Themen des Freiraums und im Besonderen auch die Schul- und<br />
Kindergartenanlagen mit einbezieht. Die <strong>Spielplatzplanung</strong> soll diese Gesamtbetrachtung<br />
leisten und damit die Massnahmen der verschiedenen städtischen<br />
Stellen aufeinander abstimmen.<br />
2.2. Übersicht Planungsinstrumente und rechtliche Grundlagen<br />
Die Spielplätze werden planerisch als Teil des Freiraums betrachtet. Grundlage<br />
für die <strong>Spielplatzplanung</strong> ist das Freiraumkonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>. Das Thema der<br />
Spielplatzversorgung wird mit der <strong>Spielplatzplanung</strong>, welche den Status einer<br />
Sachplanung hat, präzisiert und im Detail festgelegt.<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> wurde in enger Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong>gärtnerei,<br />
der Direktion für Bildung, Soziales und Sport sowie <strong>Stadt</strong>bauten <strong>Bern</strong> entwickelt<br />
und hierbei auf anstehende und laufende Arealplanungen abgestimmt. Das<br />
Spielplatzkonzept der <strong>Stadt</strong>gärtnerei dient der Projektierung, dem Bau und dem<br />
Betrieb der Spielplätze.<br />
Politische Vorgaben:<br />
• GRB 0394 vom 22. März 2006: Spielplatz Thormannstrasse; Information<br />
• GRB 0370 vom 07. März 2007: Werterhaltung bei der städtischen Grüninfrastruktur;<br />
Grundsatzentscheid zum weiteren Vorgehen, resp.<br />
• GRB 1027 vom 27. Juni 2007: Werterhaltung bei der städtischen Grüninfrastruktur:<br />
Etappierung der Sanierungsarbeiten in den Grünanlagen;<br />
5
6<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
Nachholbedarf<br />
• GRB 0842 vom 26. Mai 2010 sowie SRB 542 vom 21. Oktober 2010:<br />
Motion Edith Leibundgut (CVP): Sichere und saubere Spielplätze; Fristverlängerung,<br />
• SRB 484 vom 3. November 2011: Motion Edith Leibundgut (CVP): Sichere<br />
und saubere Spielplätze; Fristverlängerung.<br />
• GRB 1665 vom 30. November 2011: Interpellation Fraktion GB/JA!: Aula<br />
statt Spielplatz: Wie wurde die Länggassbevölkerung in das Projekt einbezogen?<br />
• GRB 1348 vom 19. August 2009 sowie SRB 533 vom 15. Oktober 2009:<br />
Postulat Edith Leibundgut (CVP): Bewegungsangebot in <strong>Bern</strong> West/<br />
Winterhalde<br />
• SRB 721 vom 09. Dezember 2010: Postulat Edith Leibundgut (CVP):<br />
Bewegungs-angebot in <strong>Bern</strong> West/Winterhalde, Fristverlängerung<br />
• GRB 0435 vom 23. März 2011 sowie SRB 201 vom 25. März 2010: Interfraktionelle<br />
Motion: Aufbruch im 6e Arrondissement von <strong>Bern</strong>: Einen<br />
Abenteuerspielplatz für den kinderreichsten <strong>Stadt</strong>teil, resp.<br />
• SRB 270 vom 09. Juni 2011: Interfraktionelle Motion: Aufbruch im 6e<br />
Arrondissement von <strong>Bern</strong>: Einen Abenteuerspielplatz für den kinderreichsten<br />
<strong>Stadt</strong>teil; Fristverlängerung Punkt 3<br />
• SRB Nr. 095 vom 17. März 2011: Der Spielplatz auf der Grossen Schanze<br />
muss aufgehoben und an einem kinderfreundlichen Ort neu eingerichtet<br />
werden; Fristverlängerung.<br />
2.3. Verbindlichkeit<br />
Mit dem Beschluss der <strong>Spielplatzplanung</strong> durch den Gemeinderat werden die<br />
städtischen Behörden beauftragt, die Planung umzusetzen.<br />
Weiter gilt zu erwähnen, dass die zweckgebundenen öffentlichen Anlagen wie<br />
Schulareale, Kindergärten oder Freibäder primäre Zweckbestimmungen und explizite<br />
Nutzungskriterien zu erfüllen haben, welche vor den Entwicklungen als<br />
öffentliche Spielplätze stehen.<br />
Für die Umsetzung der <strong>Spielplatzplanung</strong> wird mit einem Zeithorizont von 15<br />
Jahren gerechnet.<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> ist jedoch nicht eigentümerverbindlich. Zahlreiche Spielplätze,<br />
gemäss vorliegender Planung, stehen auf Eigentum Dritter. Im Rahmen<br />
der Detailplanung einzelner Anlagen ist die Klärung von Zuständigkeiten und Finanzierung<br />
mit den Eigentümern vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu achten,<br />
dass die Eigentümer nicht von allfälligen Verpflichtungen (bspw. gemäss Art.<br />
15 Baugesetz BSG 721.00) entbunden werden. Da sich alle Entwicklungsempfehlungen<br />
auf bestehende Spielplatzstandorte beziehen, ist hier nicht mit grösseren<br />
Schwierigkeiten zu rechnen.<br />
2.4. Planungsprozess<br />
Als Grundlage zur Erarbeitung der <strong>Spielplatzplanung</strong> wurden sämtliche Anlagen<br />
vor Ort in ihrem Bestand aufgenommen und bewertet. Die Resultate dieser Aufnahmen<br />
wurden im Bestandesplan zusammengefasst. Parallel dazu wurde im<br />
Projektteam, bestehend aus <strong>Stadt</strong>planungsamt, <strong>Stadt</strong>gärtnerei, <strong>Stadt</strong>bauten,<br />
Fachstelle Sozialplanung, Jugendamt und Gesundheitsdienst, die Grundsätze der<br />
<strong>Spielplatzplanung</strong> (siehe 3.3) erarbeitet.<br />
Eine Analyse des Bestands und der Vergleich mit den Grundsätzen ergab die Entwicklungsempfehlung<br />
und den Handlungsbedarf pro Anlage. Neben den räumlichen<br />
Qualitäten und den Potenzialen der Spielplätze war die Kinderdichte in den<br />
Kleinquartieren eine zentrale Komponente zur Festlegung der Entwicklungsempfehlungen.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
Für die Formulierung von Entwicklungskriterien im <strong>Stadt</strong>teil VI lag eine umfassende<br />
Spielraumanalyse vor, welche im Auftrag der Direktion für Bildung, Soziales<br />
und Sport 2012 abgeschlossen wurde.<br />
Wo aufgrund der Analyse Versorgungslücken bestehen, formuliert die Spielplatzplaung<br />
entsprechenden Interventionen. In den Listen Handlungsbedarf und<br />
Massnahmen (Kap. 06) werden sämtliche Massnahmen zur Erreichung des gewünschten<br />
Zielzustandes zusammengefasst.<br />
Nach der Mitwirkung wird die <strong>Spielplatzplanung</strong> dem Gemeinderat zur Genehmigung<br />
vorgelegt. Mit dem Beschluss erhält die <strong>Spielplatzplanung</strong> Gültigkeit.<br />
Die für die Ausführung der Massnahmen erforderlichen Kredite werden gemäss<br />
Finanzkompetenzordnung zu bewilligen sein.<br />
2.5. Mitwirkung<br />
Da die Spielplatzthematik von grossem öffentlichen Interesse ist und viele<br />
Akteure und Institutionen betrifft, wird eine angemessene Mitwirkungsphase<br />
durchgeführt:<br />
• Mitwirkungsauflage (Plan, Bericht und Listen) auf der Baustelle während<br />
2 ½ Monaten. In diesem Rahmen können Institutionen und Private<br />
Eingaben vornehmen. Fragen werden telefonisch beantwortet.<br />
• Veröffentlichung aller Unterlagen im Internet.<br />
• Vorstellen der <strong>Spielplatzplanung</strong> bei den <strong>Quartierkommission</strong>en aller<br />
<strong>Stadt</strong>teile.<br />
Die Resultate der Mitwirkung werden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst.<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> wird je nach Ergebnis der Mitwirkung angepasst.<br />
2.5.1 Mitwirkung von Kindern<br />
Die konkrete Mitwirkung von Kindern auf der Stufe <strong>Spielplatzplanung</strong> wird wegen<br />
dem hohen Abstraktionsgrad und der fehlenden Unmittelbarkeit als wenig<br />
zielführend und kindergerecht angesehen. Stellvertretend wird die Bau- und<br />
Verbesserungsgruppe des Kinderparlaments für eine Stellungnahme eingeladen<br />
und hierzu vom Kinderbüro eingeführt und begleitet. Die Partizipation ist bei der<br />
konkreten Projektierung und Umsetzung der Massnahmen wo immer möglich<br />
anzustreben.<br />
2.5.2 Mitwirkung von Jugendlichen<br />
Dem Einbezug von Jugendlichen in die Mitwirkung wird dahingegen grosse<br />
Beachtung geschenkt. Gerade weil sich Orte für Jugendliche per se schlecht<br />
planen lassen ist es zentral, die Mitwirkung zu nutzen um gemeinsam mit der<br />
Zielgruppe Bewegungs- und Handlungsräume für Jugendliche zu orten und festzulegen.<br />
Die Federführung hierfür liegt beim Jugendamt in Zusammenarbeit mit<br />
dem Trägerverein für die offene Jugendarbeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> TOJ.<br />
2.6. Finanzierung<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> löst Neuinvestitionen von geschätzten 8.5 Mio. Franken<br />
sowie ein Mehraufwand von jährlichen 0.4 Mio. Franken im Unterhaltsbudget<br />
aus. Die Finanzierung der Massnahmen ist teilweise noch offen und es gilt Prioritäten<br />
zu setzten, bezüglich Umfang und Zeitpunkt der Neuinvestitionen.<br />
7
8<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
03 Ziel und Grundsätze<br />
3.1. Ziel der <strong>Spielplatzplanung</strong><br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> stellt die flächendeckende, qualitätsvolle und zielgruppengerechte<br />
Versorgung der <strong>Bern</strong>er Bevölkerung mit einem differenzierten Angebot<br />
an Spielplätzen sicher. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der guten Erreichbarkeit<br />
bezüglich Wohnortnähe und Verkehrssicherheit.<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> bezieht dazu alle öffentlich zugänglichen Spielplätze sowie<br />
Bewegungsräume für Jugendliche der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> in die Betrachtung mit ein.<br />
Definition öffentlich zugängliche Spielplätze<br />
Als öffentlich zugängliche Spielplätze werden die 89 Spielplätze in der Zuständigkeit<br />
der <strong>Stadt</strong>gärtnerei sowie 45 Spielplätze auf Schulhausanlagen, bei Kindergärten<br />
sowie in Freibädern bezeichnet.<br />
Eine Nutzung als öffentlicher Spielplatz darf den Primäranspruch der zweckgebundenen<br />
Nutzung als Schul- und Kindergartenanlage oder als Freibad allerdings<br />
nicht in Frage stellen. 1<br />
Nicht als öffentliche Spielplätze gelten private Spielplätze, die zu Wohnsiedlungen<br />
und Kindertagesstätten gehören. Demnach gelten auch Spielplätze, die gemäss.<br />
Art. 15 Baugesetz (BSG 721.0) beim Bau von Mehrfamilienhäusern erstellt werden<br />
müssen, nicht als öffentlich zugängliche Spielplätze. Allenfalls ergeben sich<br />
Synergien zwischen öffentlich zugänglichen Spielplätzen und Spielplätzen gemäss<br />
Art. 15 Baugesetz. Hierbei sind Zuständigkeit und Finanzierung im Rahmen<br />
der Umsetzung vertraglich zu klären.<br />
Als Bewegungräume für Jugendliche werden Orte bezeichnet, an welchen die<br />
Jugendliche in Eigenregie oder mit Unterstützung der offenen Jugendarbeit oder<br />
städtischen Stellen Infrastrukturen wie Skateranlagen etc. aufstellen und nutzen<br />
können. Die <strong>Spielplatzplanung</strong> legt die Lage, die Bedeutung und die Entwicklungsempfehlung<br />
der Spielplätze fest. Die konkrete Ausstattung und Gestaltung<br />
der einzelnen Anlage wird in Projekten unter der Federführung der verantwortlichen<br />
Amtsstellen definiert.<br />
3.2. Zielgruppen<br />
Spielplätze sind wichtige Infrastrukturen innerhalb des städtischen Freiraums.<br />
Sie dienen als Erlebnis- und Erholungsort, ermöglichen Lernerfahrungen, Spiel,<br />
Spass und Begegnung. Sie sind sowohl für die Kinder wie für deren Begleitpersonen<br />
Orte von grosser Bedeutung.<br />
Die Zielgruppen der Anlagen sind in erster Linie Kinder und ihre Begleitpersonen.<br />
Aufgrund der sich stark verändernden Spiel- und Raumbedürfnisse je nach Alter<br />
und Entwicklung der Kinder macht eine Differenzierung in zwei Altersgruppen<br />
Sinn: Vorschulkinder/Kleinkinder (0-5 Jahre) und Schulkinder (6-12 Jahre).<br />
Die Jugendlichen sind als weitere Zielgruppe ebenfalls relevant. Zum einen sind<br />
Spielplätzen je nach Grösse, Lage und Ausstattung oftmals auch als Aufenthalts-<br />
und Bewegungsorte für Jugendliche beliebt.<br />
Zum anderen brauchen Jugendliche innerhalb des öffentlichen Raums „ihre“<br />
Orte an denen sie sich aufhalten können. Erfahrungsgemäss lassen sich Orte für<br />
Jugendliche kaum durch planerische Festlegungen vorgeben. Jugendliche eignen<br />
sich „ihre“ Räume an. Im Rahmen der <strong>Spielplatzplanung</strong> sollen Handlungsräume<br />
1 Siehe Anhang „Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von städtischen Schulanlagen“.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
definiert werden, in welchen die <strong>Stadt</strong> Bewegungsräume für Jugendliche unterstützen<br />
will. Hierfür ist die Mitarbeit Jugendlicher im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung<br />
zentral.<br />
3.3. Grundsätze der Spielplatzversorgung<br />
Gute Versorgungsqualität Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>:<br />
• bietet Kindern Spielplätze im Wohnumfeld an.<br />
• bietet pro <strong>Stadt</strong>teil einen <strong>Stadt</strong>- oder <strong>Stadt</strong>teilspielplatz,<br />
mehrere Quartierspielplätze sowie Nachbarschaftsspielplätze<br />
an. Dabei werden der Bewegungsradius<br />
sowie der Lebensraum (Barrieren) der Kinder<br />
berücksichtigt.<br />
• bietet Jugendlichen Begegnungs- und Aktionsräume<br />
im öffentlichen Raum an.<br />
• unterstützt dort, wo sich die Gelegenheit ergibt, den<br />
Betrieb von temporären Spielplätzen auf Brachflächen.<br />
Nutzerorienierung Die öffentlichen Spielplätze der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>:<br />
• fördern die Bewegung auf vielfältige Weise.<br />
• fördern das Naturerlebnis.<br />
• bieten sowohl für Buben wie für Mädchen attraktive<br />
Spielmöglichkeiten.<br />
• berücksichtigen die unterschiedlichen Bedürfnisse der<br />
verschiedenen Altersgruppen (Vorschulkinder/Kleinkinder<br />
1-5 Jahre; Schulkinder 6-12 Jahre).<br />
• bieten Angebote für Kinder mit einer Behinderung.<br />
• sind als Treffpunkt und Aufenthaltsort für Begleitpersonen<br />
attraktiv.<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> sorgt dafür, dass Begegnungs- und Aktionsräume<br />
für Jugendliche sowohl für Mädchen wie<br />
für Buben zur Verfügung stehen.<br />
Attraktive Erschliessung Die öffentlichen Spielplätze der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>:<br />
• sind für Kinder und deren Begleitpersonen gut zu Fuss<br />
erreichbar, Gefahrenstellen sind behoben.<br />
• sind zumindest was die <strong>Stadt</strong>- und <strong>Stadt</strong>teilspielplätze<br />
anbelangt gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar.<br />
Hohe Raumqualität Die öffentlichen Spielplätze der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>:<br />
• sind gut auffindbar.<br />
• sind so gestaltet, dass sich Kinder und Begleitpersonen<br />
wohlfühlen und hiermit auch dem subjektiven<br />
Sicherheitsempfinden entsprochen wird.<br />
9
10<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
04 Bestandesaufnahme<br />
4.1. Vorgehen<br />
Um eine einheitliche Gesamtübersicht aller Spielplätze zu erhalten, wurden Bestandesaufnahmen<br />
in allen <strong>Stadt</strong>teilen durchgeführt. Aufgenommen wurden die<br />
räumliche Lage und die Ausdehnung. Zudem wurde jeder Spielplatz aufgrund<br />
seiner heutigen Qualitäten einer der drei Kategorien <strong>Stadt</strong>teil-, Quartier- oder<br />
Nachbarschaftsspielplatz respektiv Spielplatz auf Schul- oder Kindergartenspielplatz<br />
zugewiesen. Pro Anlage wurde ein Objektblatt erstellt, welches die Situation<br />
kurz erläutert und mit Fotos dokumentiert. Die Resultate der Aufnahmen vor<br />
Ort wurden im Bestandesplan dargestellt.<br />
Als weitere Aspekte wurden aufgenommen:<br />
• Barrieren, welche die Zugänglichkeit von Spielplätzen erschweren (z.B.<br />
Strassen mit starker Trennwirkung)<br />
• Aufenthaltsorte von Jugendlichen<br />
• weitere für Kinder und Jugendliche relevante Ort<br />
• Räume, die Defizite aufweisen (z.B. unterversorgte Gebiete)<br />
• Räume, die über Potenziale verfügen (Flächenreserven für die Neuschaffung<br />
von Spielplätzen und/oder Begegnungs- und Aktionsräumen<br />
für Jugendliche)<br />
Als weitere Informationsquelle dienten Gespräche mit Fachleuten des Trägervereins<br />
für die offene Jugendarbeit TOJ, des Dachverbands für offene Arbeit mit<br />
Kindern DOK sowie weiteren Institutionen.<br />
Neben der eigentlichen Bestandesaufnahme war es auch Aufgabe der Erhebungsteams<br />
eine erste Einschätzung zu Bedarf und Potenzial der einzelnen Anlagen<br />
vorzunehmen.<br />
4.2. Fazit<br />
Die Analyse der heutigen Spielplatzsituation bringt folgende Schlussfolgerungen<br />
hervor:<br />
• Die Verteilung an Spielplätzen in den jeweiligen Kategorien ist je nach<br />
<strong>Stadt</strong>teil sehr unterschiedlich. Der Grossteil der Quartiere verfügt heute<br />
hauptsächlich über Spielplätze der Kategorie Nachbarschaftsspielplatz<br />
und Schulspielplatz, Quartierspielplätze sind eher die Ausnahme.<br />
<strong>Stadt</strong>teilspielplätze, welche den Anforderungen entsprechen stehen<br />
derzeit keine zur Verfügung.<br />
• In verschiedenen <strong>Stadt</strong>teilen bestehen grosse Versorgungslücken ohne<br />
jegliches Spielplatzangebot.<br />
• Spielplätze auf Schul- und Kindergartenarealen oder in Freibädern übernehmen<br />
in diversen Quartieren einen wichtigen Anteil an der Spielplatzversorgung.<br />
• Die Lebensräume von Kindern und Jugendlichen werden in gewissen<br />
<strong>Stadt</strong>gebieten insbesondere durch Strassenzüge massiv unterbrochen.<br />
In den <strong>Stadt</strong>teilen III-VI sind Potenzialräumen für die Neuschaffung von Spielplätzen<br />
vorhanden. In den <strong>Stadt</strong>teilen I und II konnten im Rahmen der Bestandesaufnahme<br />
keine Flächenreserven identifiziert werden. Insbesondere für den<br />
<strong>Stadt</strong>teil II braucht es dafür weitere Untersuchungen.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
05 Inhalte der <strong>Spielplatzplanung</strong><br />
5.1. Plandarstellung<br />
Die exakte Lage des Spielplatzes (kleiner Kreis) und der Versorgungsradius (abhängig<br />
von der Kategorie des Spielplatzes) sind mittels Kreisen dargestellt. Jeder<br />
Spielplatz ist mit Nummer und Name bezeichnet.<br />
Alle wesentlichen Informationen pro Spielplatz werden in einer kreisförmigen<br />
Darstellung mit vier Sektoren festgehalten:<br />
• oben links: Zuständigkeit und Eigentümer<br />
• oben rechts: Entwicklungsempfehlung<br />
• unten links: Kategorie des Spielplatzes im Ist-Zustand<br />
• unten rechts: Kategorie des Spielplatzes im Soll-Zustand<br />
Verantwortlichkeit<br />
- <strong>Stadt</strong>gärtnerei <strong>Bern</strong><br />
- Schulamt<br />
- Sportamt<br />
- Verein<br />
>> Darstellung über Farbe<br />
Eigentümer<br />
- <strong>Stadt</strong>/Liegenschaftsverwaltung<br />
- <strong>Stadt</strong>/<strong>Stadt</strong>bauten<br />
- Kanton<br />
- Andere<br />
>> Darstellung über Buchstabe<br />
Kategorie Spielplatz<br />
Ist-Zustand<br />
- Nachbarschaftsspielplatz<br />
- Quartierspielplatz<br />
- <strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />
>> Darstellung über Farbe<br />
Entwicklungsempfehlung<br />
- Spielplatz erhalten<br />
- Spielplatz aufheben<br />
- Spielplatz neu<br />
- räumliche Ausdehnung /<br />
Erweiterung<br />
>> Darstellung über Farbe und<br />
mit Pfeilen<br />
Kategorie Spielplatz<br />
Soll-Zustand<br />
- Nachbarschaftsspielplatz<br />
- Quartierspielplatz<br />
- <strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />
>> Darstellung über Farbe<br />
Spezielle Massnahmen zur Verbesserung der Vernetzung sind mittels Pfeilen dargestellt.<br />
Die Handlungsräume sind durch Schraffuren gekennzeichnet. Als Hinweis<br />
ist die Kinderdichte pro Kleinquartier in verschiedenen Abstufungen (von<br />
weiss bis rot) im Hintergrund sichtbar.<br />
VS = Volksschule<br />
KG = Kindergarten<br />
11
12<br />
¹ Abhängig von der jeweiligen<br />
räumlichen Situation<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
5.2. Spielplatzkategorien<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> ordnet die Spielplätze in sechs Kategorien. Diese unterscheiden<br />
sich nach Bedeutung und Funktion, Reichweite, Ausdehnung und Ausstattung.<br />
Nachbarschaftsspielplätze decken die Grundversorgung der Anwohnerinnen<br />
und Anwohner ab. Darüber hinaus stellen Quartier- und <strong>Stadt</strong>teilspielplätze<br />
ein attraktives übergeordnetes Angebot sicher.<br />
5.2.1 Nachbarschaftsspielplätze<br />
Nachbarschaftsspielplätze sind Spielflächen im Nahbereich bzw. für Kinder im<br />
unmittelbaren Umkreis des Spielplatzes. Sie stellen die Grundversorgung mit<br />
Spielangeboten im Wohnumfeld sicher und dienen der Erholung und der Förderung<br />
sozialer Kontakte für Kinder aber auch ihrer Begleitpersonen. Sie haben<br />
eine wichtige Ersatzfunktion für Kinder ohne Zugang zu privaten Grünflächen (z.<br />
B. Gärten, Vorgärten).<br />
Bild eines typischen Nachbarschaftsspielplatzes, Gryphenhübeli <strong>Bern</strong><br />
Anzahl / Versorgungsdichte in Abhängigkeit von Bebauungsdichte, Kinderdichte,<br />
Bewohnerdichte<br />
Versorgungsradius ca. 150 m<br />
Richtwert Flächenbedarf ¹ ca. 500 m²<br />
Nutzergruppen und vorzugsweise Vorschulkinder und ihre Begleitper<br />
Altersspektrum sonen<br />
Angaben zur Ausstattung finden sich im Spielplatzkonzept der <strong>Stadt</strong>gärtnerei.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
5.2.2 Quartierspielplätze<br />
Quartierspielplätze übernehmen die Versorgungsfunktion für Besucherinnen und<br />
Besucher innerhalb eines <strong>Stadt</strong>quartiers. Das Einzugsgebiet ist weiträumiger<br />
als beim Nachbarschaftsspielplatz. Sie haben eine wichtige soziale Funktion für<br />
Kinder und ihre Begleitpersonen, aber auch für individuelle Besucherinnen und<br />
Besucher. Sie bieten durch eine vielfältige Ausstattung die Möglichkeit, einer<br />
Vielzahl an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten nachzugehen. Angrenzende Flächen<br />
wie z.B. Spielwiesen ergänzen die Spielmöglichkeiten.<br />
Bild eines typischen Quartierspielplatzes, Rosengarten <strong>Bern</strong><br />
Anzahl / Versorgungsdichte 1 – 2 pro Quartier<br />
Versorgungsradius ca. 250 m<br />
Richtwert Flächenbedarf ¹ ca. 500 - 1500 m²<br />
Nutzergruppen und vorzugsweise Angebote für schulpflichtige Kinder,<br />
Altersspektrum daneben teilweise Angebote für weitere Nutzergruppen<br />
Angaben zur Ausstattung finden sich im Spielplatzkonzept der <strong>Stadt</strong>gärtnerei.<br />
¹ Abhängig von der jeweiligen räumlichen<br />
Situation<br />
13
14<br />
¹ Abhängig von der jeweiligen räumlichen<br />
Situation<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
5.2.3 <strong>Stadt</strong>teilspielplätze<br />
<strong>Stadt</strong>teilspielplätze sind Spielflächen mit zentraler und übergeordneter Versorgungsfunktion<br />
für Besucherinnen und Besucher aus einem weiten Umkreis, auch<br />
aus anderen <strong>Stadt</strong>teilen. Sie sind ‚Destinationen‘, die durch ihre besondere Lage,<br />
ihre spezielle und herausragende Gestaltung oder durch ein besonderes Spielangebot<br />
auffallen; sie bieten eine sehr grosse Auswahl an Aktivitäten sowie Bewegungs-<br />
und Spielmöglichkeiten. Sie besitzen eine wichtige soziale Funktion und<br />
bieten Möglichkeiten zum Aufenthalt sowohl für Kinder und ihre Begleitpersonen<br />
als auch für individuelle Besucherinnen und Besucher und bieten ein grosses<br />
Spektrum an Aktivitäten und Spielmöglichkeiten, die ganztägig / ganzjährig möglich<br />
sind.<br />
Bild eines typischen <strong>Stadt</strong>teilspielplatzes, Berlin<br />
Anzahl / Versorgungsdichte In der Regel 1 pro <strong>Stadt</strong>teil<br />
Versorgungsradius <strong>Stadt</strong>teil und darüber hinaus<br />
Richtwert Flächenbedarf ¹ > 2000m²<br />
Nutzergruppen und Angebote für alle Nutzergruppen<br />
Altersspektrum<br />
Angaben zur Ausstattung finden sich im Spielplatzkonzept der <strong>Stadt</strong>gärtnerei.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
5.2.4. <strong>Stadt</strong>spielplätze<br />
<strong>Stadt</strong>spielplätze sind Spielplätze, die aufgrund ihrer zentralen Lage im Aareraum<br />
oder an weiteren stadtbekannten oder touristisch interessanten Orten eine<br />
übergeordnete, stadtweite Versorgungsfunktion erfüllen. Ein Beispiel für einen<br />
<strong>Stadt</strong>spielplatz ist der Spielplatz beim Kleintierpark Dählhölzli.<br />
Bild eines typischen <strong>Stadt</strong>spielplatzes, Dählhölzli <strong>Bern</strong><br />
5.2.5. Abenteuerspielplätze<br />
Abenteuerspielplätze sind öffentliche Spielplätze, welche überwiegend älteren<br />
Kindern und Heranwachsenden selbst gestaltbare Erlebnisspielräume bieten<br />
und teilweise pädagogisch betreut werden. Naturnahe Erfahrungsbereiche, Materialien<br />
und Werkzeuge bieten starke Anreize für vielseitige und schöpferische<br />
Aktivitäten, Spiel und Spass, Bewegung und soziales Lernen. Eine genauere Benennung<br />
von Zuständigkeiten, Infrastrukturen und Ausstattung sowie Unterhalt,<br />
Pflege und Haftung ist im Rahmen der Massnahmen zur Entwicklung von Spielplätzen<br />
auszuarbeiten.<br />
Bild eines typischen Abenteuerspielplatzes, Schützenweg <strong>Bern</strong><br />
15
16<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
5.2.6. Spielplätze auf Schularealen, Kindergärten und Freibädern<br />
Spielplätze auf Schularealen, in Kindergärten und Freibädern ergänzen je nach<br />
Eignung das Spielplatzangebot in Quartieren, in denen die Versorgung mit Spielplätzen<br />
ungenügend ist. Aufgrund der primären Zweckbestimmung auf diesen<br />
Arealen bestehen Vorgaben bezüglich der Nutzung und planerischen Entwicklung.<br />
Eine Nutzung als öffentlicher Spielplatz oder Quartierspielplatz darf den<br />
Primäranspruch dieser zweckgebundenen und oft auch ortsgebundenen Anlagen<br />
nicht in Frage stellen. Diese Anlagen stehen der Bevölkerung offen, soweit und<br />
solange sie nicht für die Primärnutzungen gebraucht werden und die Nutzungsvorschriften<br />
eingehalten werden. Diese können je nach Anlage und Standort variieren<br />
1 .<br />
Zu beachten ist, dass es insbesondere bei Kindergartenstandorten, infolge flukturierender<br />
Kinderzahlen, zu einer temporären oder gänzlichen Aufhebung des<br />
Standorts kommen kann. Die Folge für die Spielplatzversorgung im Quartier<br />
muss in diesem Fall geprüft werden.<br />
Bild des Spielplatzes im Freibad Weyermannshaus <strong>Bern</strong><br />
5.3. Entwicklungsempfehlung und Handlungsbedarf<br />
Die <strong>Spielplatzplanung</strong> definiert für jeden bestehenden Spielplatz eine Entwicklungsempfehlung:<br />
Erhaltung (mit oder ohne räumliche Erweiterung / Ausdehnung),<br />
Entwicklung oder Aufhebung. Zudem sieht die Planung die Schaffung von<br />
vier neuen Anlagen vor. Für die Entwicklungsempfehlungen wurden folgende<br />
Faktoren berücksichtigt:<br />
• Heutiger Zustand<br />
• Lage der Anlage innerhalb des Quartiers<br />
• räumliches Entwicklungspotential der Anlage<br />
• stadträumliche Situation, geplante Entwicklung des Quartiers<br />
• Kinderdichte<br />
Die Liste der Spielplätze mit Handlungsbedarf findet sich in Kapitel 6.1.<br />
1 Siehe Anhang „Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von städtischen Schulanlagen“.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
5.4. Handlungsräume<br />
Diverse Quartiere weisen in Bezug auf Spielplätze und/oder Begegnungs- und<br />
Aktionsräume für Jugendliche Versorgungsdefizite auf.<br />
Wo möglich schlägt die <strong>Spielplatzplanung</strong> mittels Aufwertung bestehender Spielplätze<br />
oder der Neuschaffung von Spielplätzen Massnahmen vor, um Versorgungslücken<br />
zu decken. In bestimmten Quartieren bedarf es jedoch einer Folgeplanung,<br />
da sich die Suche nach geeigneten Standorten aufwändig gestaltet<br />
und sich nicht im Rahmen einer gesamtstädtischen <strong>Spielplatzplanung</strong> abhandeln<br />
lässt. Für diese Gebiete werden Handlungsräume definiert.<br />
Handlungsräume beziehen sich auch auf Gebiete, für die ein Handlungsbedarf<br />
zur Schaffung von Begegnungs- und Aktionsräumen für Jugendliche besteht.<br />
Diese Handlungsräume sollen im Rahmen der Mitwirkung gemeinsam mit Jugendlichen<br />
verifiziert und ergänzt werden.<br />
Als Handlungsräume werden Gebiete bezeichnet, die ein Versorgungsdefizit<br />
aufweisen und für die im Rahmen von quartierbezogenen Folgeplanungen neue<br />
Spielplatzstandorte oder Begegnungs- und Aktionsräume für Jugendliche gefunden<br />
werden müssen.<br />
Die Liste der Handlungsräume findet sich in Kapitel 6.2<br />
5.5. Potenzialräume<br />
Potenzialräume für Spielplätze und/oder Begegnungs- und Aktionsräume für Jugendliche<br />
beziehen sich auf <strong>Stadt</strong>entwicklungsareale: Im Rahmen von zukünftigen<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungen im Bereich Wohnungsbau oder Freiraumentwicklung<br />
sind in diesen Räumen öffentliche Spielplätze und/oder Begegnungs- und Aktionsräumen<br />
für Jugendliche zu prüfen. Hierbei ist zu prüfen, inwiefern sich Synergien<br />
ergeben mit Spielplätzen, die gemäss Art. 15 Baugesetz (BSG 720.0) beim<br />
Umbau von Mehrfamilienhäusern erstellt werden müssen.<br />
Die Liste der Potenzialräume findet sich in Kapitel 6.2.<br />
5.6. Verbesserte Vernetzung<br />
Die Zugänglichkeit einzelner Spielplätze sowie deren räumliche Vernetzung soll<br />
durch entsprechende Massnahmen verbessert werden. Hierbei geht es hauptsächlich<br />
um vereinfachte Querungsmöglichkeiten von trennenden Verkehrsachsen<br />
in den Quartieren, aber auch mittel- bis langfristig um optimierte stadträumliche<br />
Verbindungen über einzelne Quartiere hinweg. Entlang der Aare ist ein<br />
vernetztes Spielplatzsystem geplant. Die Massnahmen werden lediglich plangrafisch<br />
dargestellt, jedoch nicht weiter vertieft.<br />
5.7. Inhaltliche Schwerpunkte pro <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Stadt</strong>teiI I – Innenstadt: Die Spielplätze im <strong>Stadt</strong>teil I haben zu einem grossen<br />
Teil eine andere Funktion zu erfüllen als in den übrigen <strong>Stadt</strong>teilen. Der <strong>Stadt</strong>teil<br />
hat eine sehr geringe Kinderdichte und die Spielplätze sind teilweise an prominenten<br />
und touristisch bedeutsamen Orten in der Altstadt gelegen. Bei diesen<br />
Spielplätzen geht es weniger um die Sicherstellung einer Grundversorgung im<br />
Sinne eines Nachbarschafts- oder Quartierspielplatzes, sondern eher um eine<br />
übergeordnete Bedeutung und Nutzung durch Besucherinnen und Besucher aus<br />
dem gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet oder durch Touristinnen und Touristen. Mit dem Längmuurspielplatz<br />
verfügt der <strong>Stadt</strong>teil aber auch über einen Abenteuerspielplatz<br />
mit vielfältigem, betreutem Angebot.<br />
17
18<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
<strong>Stadt</strong>teil II - Langgasse-Felsenau: Die Länggasse verfügt generell über wenig<br />
öffentliche Grünräume wodurch den Schularealen spezielle Bedeutung als öffentliche<br />
Freiräume zukommt. Die Schulareale befinden sich alle in der hinteren<br />
Länggasse. Die <strong>Spielplatzplanung</strong> schlägt vor, dass die Spielplätze auf den Schularealen<br />
Hochfeld und Länggasse Gross zu Quartierspielplätzen aufgewertet und<br />
als solche betrieben werden. Ein <strong>Stadt</strong>teilspielplatz fehlt derzeit. Der Spielplatz<br />
Studerstein bietet hierfür gute Voraussetzungen. Eine Aufwertung des bestehenden<br />
Quartierspielplatzes zu einem <strong>Stadt</strong>teilspielplatz wird koordiniert mit<br />
der Arealentwicklung Viererfeld. In der vorderen Länggasse besteht ein grosser<br />
Handlungsbedarf für die Neuschaffung von Spielplätzen (Handlungsraum). Für<br />
die Aaregg schlägt die <strong>Spielplatzplanung</strong> die Aufwertung des Spielplatzes Aaregg<br />
II zu einem Quartierspielplatz vor.<br />
<strong>Stadt</strong>teil III - Mattenhof-Weissenbühl: Die Spielplätze im Marzilibad sowie im<br />
Gaswerkareal sollen zu <strong>Stadt</strong>spielplätzen aufgewertet werden. Bei der Talstation<br />
des Marzilibähnli wird ein Handlungsraum definiert: hier muss die Möglichkeit<br />
der Schaffung eines Spielplatzes mit den Eigentümern geklärt werden. Die<br />
Spielplätze Monbijoupark und Lory werden zu <strong>Stadt</strong>teilspielplätzen aufgewertet.<br />
Letzterer rechtfertigt sich insbesondere durch die baulichen Entwicklungen der<br />
nächsten Jahre im Raum Holligen/Warmbächli. Zu Quartierspielplätzen aufgewertet<br />
werden sollen die Spielplätze in der Umgebung des Schulareal Munziger<br />
sowie beim Steinhölzliwald. Insgesamt kann mit der vorgeschlagenen Aufwertung<br />
bestehender Spielplätze eine gute Spielplatzversorgung des <strong>Stadt</strong>teils erreicht<br />
werden.<br />
<strong>Stadt</strong>teil IV - Kirchenfeld-Schosshalde: Die Spielplätze Dählhölzli und Ka-We-De<br />
sollen gemäss <strong>Spielplatzplanung</strong> zu <strong>Stadt</strong>spielplätzen aufgewertet. Beim Helvetiaplatz<br />
ist im Rahmen der anstehenden Neugestaltung das Potenzial des Raums<br />
für Kinder und Jugendliche zu prüfen. In der Elfenau werden die bestehenden<br />
Spielplätze konsolidiert und der Spielplatz Elfenaupark zu einem <strong>Stadt</strong>spielplatz<br />
aufgewertet. Bei der Manuel-, der Bitzius- sowie bei der Französichen Schule<br />
entstehen Quartierspielplätze. Im Wyssloch wird im Rahmen der Planung <strong>Stadt</strong>teilpark<br />
ebenfalls die Spielplatzsituation konsolidiert und ein Netz von Spielmöglichkeiten<br />
geschaffen.<br />
<strong>Stadt</strong>teil V - Breitenrain-Lorraine: In der hinteren Lorraine wird der Spielplatz<br />
Nordring zu einem Quartierspielplatz innerhalb der bestehenden Spielmeile<br />
aufgewertet. Beim Spitalackerpark wird ein Quartierspielplatz geschaffen. Der<br />
Spielplatz Schützenweg nimmt als Abenteuerspielplatz die Funktion eines <strong>Stadt</strong>teilspielplatzes<br />
im Nordquartier ein. Im Wankdorf besteht ein Versorgungsdefizit<br />
betreffend Spielplätzen, hier werden Handlungsräume definiert. Bei der Johanneskirche<br />
und im Wylergut/Autobahnbrücke werden Potenziale für Begegnungsund<br />
Aktionsräume für Jugendliche geortet.<br />
<strong>Stadt</strong>teil VI – <strong>Bümpliz</strong> – Bethlehem: Der <strong>Stadt</strong>teil weist sich durch hohe Kinderdichten<br />
aus. Obwohl viele Hochhaussiedlungen im <strong>Bern</strong>er Westen über grosszügige<br />
Grünräume verfügen sind diese vielfach als Spielräume nicht attraktiv.<br />
Im Untermattquartier sowie im Raum Kleefeld bestehen klare Versorgungsdefizite.<br />
Während im Untermattquartier weiterhin nach Lösungen gesucht werden<br />
muss (Festlegung eines Handlungsraums) zeichnet sich im Raum Kleefeld ab,<br />
dass im Rahmen von Schularealplanungen Quartierspielplätze geschaffen werden<br />
können. In mehreren Quartieren sind die Schulareale wichtige öffentliche<br />
Freiräume. Die <strong>Spielplatzplanung</strong> schlägt vor, dass auf den Schularealen Kleefeld,<br />
Höhe, Schwabgut, Fellerstock und Stöckacker Quartierspielplätze errichtet<br />
und betrieben werden. <strong>Stadt</strong>teilspielplätze entstehen im Weyermannshaus Bad<br />
sowie im Brünnenpark. Ein Abenteuerspielplatz wird für den Raum Winterhale<br />
geprüft. Der <strong>Spielplatzplanung</strong> im <strong>Stadt</strong>teil VI liegt eine umfassende Spielraumanalyse<br />
zugrunde, welche im Auftrag der <strong>Stadt</strong> von DOK Impuls und der Fachstelle<br />
Spielraum erstellt wurde.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
06 Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
19
6.1 Liste der Spielplätze mit Handlungsbedarf (Beurteilungsfaktoren siehe Kap. 5.3)<br />
<strong>Stadt</strong>teil Nr. Objekt Eigentum Zuständigkeit Massnahme Bemerkungen<br />
S: <strong>Stadt</strong>bauten / E: <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, Einwohnergemeinde / K: Kanton / A: Andere<br />
1 109 Nydegghof S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Neuschaffung Nachbarschaftsspielplatz<br />
2 213 VS Länggasse S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zu Quartierspielplatz<br />
2 202 Rossfeld S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Status separater Spielplatz aufheben,<br />
neu zu SP 227 KG Rossfeld zuschlagen,<br />
da Spielgeräte neu nicht abäumen<br />
jedoch langfristig nicht mehr ersetzen<br />
2 215 VS Hochfeld S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zu Quartierspielplatz<br />
2 223 Muesmatt K <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zu Quartierspielplatz<br />
2 214 Halenbrunnen A <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zu Quartierspielplatz<br />
2 207 Aaregg 2 A <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zu Quartierspielplatz<br />
Schwerpunkt Jugendliche (Abstimmen<br />
auf laufendes Projekt Aussenraumaufwertung<br />
somit Standort Aula Länggasse)<br />
Verdichtungsabsichten von Seite Kanton<br />
vorhanden<br />
mit Burgergemeinde klären<br />
2 217 Tierpark Alt S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatzstatus Demontage Spielgeräte ist bereits<br />
erfolgt<br />
2 227 Studerstein 2 A Verein Aufwertung zu <strong>Stadt</strong>teilspielplatz ev. nach Statusänderung in Verantwortung<br />
<strong>Stadt</strong>gärtnerei; vorbehältlich<br />
Genehmigung Investitions- und Unterhaltsbudget<br />
3 313 VS Munzinger S Schulamt Aufwertung Schulareal bei ehem.<br />
Turnhalle zum Quartierspielplatz<br />
Synergie mit Jugendangebot in ehemaligem<br />
WC Häuschen<br />
3 335 KG Schönau A Schulamt Aufhebung Spielplatz Kindergarten wird aufgehoben<br />
3 316 Monbijoupark S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Quartierspielplatz zu<br />
<strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />
3 329 Gaswerkareal S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zu <strong>Stadt</strong>spielplatz<br />
3 308 Lory E <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Quartierspielplatz zu<br />
<strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />
3 332 Steinhölzli S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zu Quartierspielplatz<br />
3 320 Marzilibad S Sportamt Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zu <strong>Stadt</strong>spielplatz<br />
3 330 Holligenstrasse S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Abstufung zu Nachbarschaftsspielplatz<br />
auf Parkanlage abstimmen<br />
ÖV Anbindung zurzeit suboptimal, als<br />
Ergänzung zu Dälhölzli (Kleinkinder)<br />
Gaswerk eher für ältere Kinder, Aufwertung<br />
ist im Zusammenhang mit<br />
Planung Aareschlaufen zu sehen, ev.<br />
Themenspielplatz "Wasser"<br />
Im Zusammenhang mit Planung Statdtteilpark<br />
3 312 Müllerstrasse E <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Demontage Spielgeräte ist bereits erfolgt<br />
3 322 Könizbergwald A <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />
3 318 Marzili S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />
3 - Schenkstrasse A Tiefbauamt Rückbau, Nutzung Mittelzone Nutzung Strassenraum als Spielraum<br />
4 406 VS Bitzius S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zu Quartierspielplatz<br />
4 438 Französche Schulen S Sportamt Aufwertung Schulspielplatz zu<br />
Quartierspielplatz + Handlungsraum<br />
Jugendliche<br />
4 433 Dälhölzli S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Quartierspielplatz zu<br />
<strong>Stadt</strong>spielplatz<br />
4 426 VS Manuel S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zu Quartierspielplatz<br />
im Verbund mit 427 + 439<br />
4 436 Elfenau Park S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zu <strong>Stadt</strong>spielplatz<br />
Projekt Turnhalle im Bereich Pausenplatz<br />
beachten<br />
betrifft städtische Parzelle<br />
Aufwertung ist im Zusammenhang mit<br />
angrenzendem SGB Spielplatz (Nr. 427)<br />
zu betrachten, laufender Wettbewerb<br />
unter Federführung Stabe, Anliegen<br />
Spielplatz nach Abschluss Wettbewerb<br />
in Vorpojekt einfliessen lassen<br />
4 437 Elfenau Landschaft S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Nachbarschaftsspielplatz zugunsten vom SP 436 Elfenau Park
4 Kl. Allmend <strong>Stadt</strong>gärtnerei Neuschaffung Nachbarschafftsspielplatz<br />
4 416 Egelsee S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Ersatz durch Spielplatz im Rahmen<br />
<strong>Stadt</strong>teilpark Wyssloch SP 440<br />
4 440 Wyssloch S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Neuschaffung Quartierspielplatz im<br />
Verbund mit 415 + 417<br />
4 410 Tavelterrasse S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Nachbarschaftsspielplatz<br />
in Verbund mit SP 415 /SP 417<br />
4 404 Rosengarten A S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Demontage Spielgeräte ist bereits erfolgt<br />
5 510 VS Markus S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />
5 512 Nordring S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zum Quartierspielplatz im Verbund<br />
mit 531<br />
Statusanpassung (Bedeutung) richtig,<br />
da kürzlich saniert jedoch zurzeit keine<br />
baulichen Massnahmen angezeigt<br />
primär für Kleinkinder, in Verbund mit<br />
SP 531 Schule Steckgut<br />
5 518 Johanneskirche S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz wird neu als Handlungsraum Jugendliche<br />
eingestuft<br />
5 519 VS Breitenrain S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />
5 522 Spitalacker Park S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zum Quartierspielplatz im Verbund<br />
mit 523<br />
5 505 Wyler Anlage S Schulamt Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zum Quartierspielplatz<br />
5 501 FG Löchligut S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />
6 644 VS Kleefeld S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />
6 616 Weyermannshaus Bad S Sportamt Aufwertung Badspielplatz zum <strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />
6 631 VS Stöckacker S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />
6 652 Höhe S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zu Quartierspielplatz<br />
6 629 VS Schwabgut S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />
6 641 VS <strong>Bümpliz</strong> S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />
6 625 VS Fellerstock S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />
6 649 VS Oberbottigen Alt S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />
6 618 Brünnen B S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Quartierspielplatz zum<br />
<strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />
6 6xx Winterhale S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zum Quartierspielplatz<br />
6 602 FG Jorden S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />
6 639 Bodenweid S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />
keine räumliche Ausdehnung, Rasenspielfeld<br />
belassen<br />
Aufwertung in Verbund mit 523 KG<br />
Spitalacker I+II zu betrachten, Abklärungen<br />
mit angrenzendem Seniorendomicil<br />
notwendig<br />
Statusanpassung (Bedeutung) richtig,<br />
jedoch zurzeit keine baulichen Massnahmen<br />
angezeigt<br />
Studie Arealentwicklung in Arbeit<br />
(ev. Ersatzneubauten), Spielplatz im<br />
Rahmen Wettbewerb in Anschluss an<br />
Studie behandeln,Verbindung zu Wald<br />
prüfen<br />
diverse Planungen mit langem Planungshorizont<br />
in Arbeit (Eis, Wasser), Bedürfnis<br />
Spielplatz in Planungen einbringen,<br />
infolge langem Planungshorizont<br />
ev. kurzfristige Massnahmen prüfen.<br />
Sanierungsprojekt Stabe in Planung,<br />
Potential im Bereich bestehender<br />
Schulgarten<br />
Standortverschiebung auf Schulareal<br />
möglicher Handlungsspielraum in Kombination<br />
mit Umsetzung Sportkonzept<br />
Aufwertung im Zusammenhang mit<br />
Öffnung <strong>Stadt</strong>bach zu betrachten<br />
Ausgliederung Schulnutzung in Prüfung,<br />
Gesamtanlage von denkmalpflegerischer<br />
Bedeutung, grundsätzlich<br />
Abklärung mit Denkmalpflege/Gartendenkmalpflege<br />
- wenn Ergebniss negativ<br />
als Handlungsraum bezeichnen<br />
Wiese neben Schule bietet Potential<br />
Abenteuerspielplatz prüfen. Betreuungsoption<br />
klären<br />
6 617 Brünnen C S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Zugunsten Aufwertung SP 618 Brünnen<br />
B<br />
6 651 Feld M S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Neuschaffung Quartierspielplatz<br />
6 612c Tscharnergut C S + E <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />
zum Quartierspielplatz<br />
Abstimmen mit TIAG
6.2 Liste der Handlungs- und Potenzialräume<br />
<strong>Stadt</strong>teil Nr. Handlungs-<br />
raum<br />
Potenzial-<br />
raum<br />
Name Beschrieb<br />
2 II a x Vordere Länggasse Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />
2 II b x Unitobler Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
2 II c x Hochfeld Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
2 II d x Studerstein Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
2 II e x Reitschule Viadukt Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
2 II f x Rossfeld Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
3 III a x Weissenstein Neuschaffung Spielplätze<br />
3 III b x Steigerhubel Neuschaffung Spielplätze im Bereich Warmbächliweg<br />
3 III b x Steigerhubel Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche im Bereich VS<br />
Steigerhubel<br />
3 III c x Viadukt Ausserholligen Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
3 III d x Lory Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
3 III e x VS Brunnmatt Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
3 III f x Fischermätteli Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
3 III g x Gaswerkareal Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
3 III h x Marzilibahn / Brückenstrasse Neuschaffung Spielplätze<br />
4 IV a x Kleine Allmend / Burgfeld Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume für Jugendliche<br />
4 IV b x Springarten Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />
4 IV c x Galgenfeld / Wyssloch Neuschaffung Spielplätze<br />
4 IV d x Helvetiaplatz Neuschaffung Spielplätze<br />
4 IV e x Dalmazi Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />
4 IV f x Thunplatz / Dälhölzli Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
4 IV g x Elfenauhölzli Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />
4 IV h x Französische Schule Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />
4 IV i x Merzenacker / Robinsonweg Neuschaffung Spielplätze<br />
5 V a x Wankdorf Neuschaffung Spielplätze<br />
5 V b x VS Wankdorf Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
5 V c x Lorrainestrasse / Uferweg Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs- / Aktionsräume Jugendliche<br />
5 V d x Wylerholz / Aarehang Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
5 Ve x Wylerbad / Scheibrain Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />
5 V f x Kasernenareal Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />
5 V g x Johanneskirche Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />
6 VI a x Untermatt Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs- / Aktionsräume Jugendliche<br />
6 VI b x <strong>Bümpliz</strong> / Fellergut Neuschaffung Spielplätze<br />
6 VI c x Schwabgut Neuschaffung Spielplätze<br />
6 VI d x Brünnengut Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />
6 VI e x Winterhale / Rehhaghölzli Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche im Bereich Rehhaghölzli<br />
6 VI f x Bodenweid Neuschaffung Begegnungs- und<br />
Aktionsräume Jugendliche<br />
6 VI g x Weiermannshaus / Weierli Neuschaffung Begegnungs- und<br />
Aktionsräume Jugendliche
6.3 Generelle Massnahmen zur Entwicklung der Spielplätze<br />
Name Beschrieb Verantwortlich für<br />
Koordination<br />
Zuständigkeiten und Prozesse auf Schularealen,<br />
Aussenräume<br />
Benutzungsordnungen auf<br />
Schulhausarealen<br />
Klärung der Prozesse, Zuständigkeiten und Kommunikation<br />
bei der Projektierung und Realisierung von<br />
Aussenräume und Spielplätzen auf<br />
Schularealen (Kindergärten). Wiedereingliederung<br />
StaBe.<br />
Nutzerfreundliche Ausgestaltung der Benutzungsordnungen<br />
für Quartierspielplätze auf Schulhausarealen<br />
mit dem Ziel der Konfliktvermeidung zwischen Schulbetrieb<br />
und öffentlicher Nutzung.<br />
Mobiles Spiel / Spielräume Wohnräumliche oder andere<br />
Umstände eine sinnvolle Aufwertung der Aussenräume<br />
mit Spielangeboten verhindern, wird das aktionsmässige,<br />
mobile Beispielen der Räume gefördert.<br />
Qualitative Vorgaben für Spielplätze bei<br />
privaten Liegenschaften<br />
Aufwertung von Spielräumen bei Hochhaussiedlungen<br />
Festschreiben von qualitativen Vorgaben für die<br />
Spielplatzgestaltung bei privaten Bauvorhaben sowie<br />
verbesserte Kontrolle nach Fertigstellung.<br />
Fördern und Begleiten von Prozessen zur Aufwertung<br />
von Aussenräumen in Siedlungen mit verdichteter<br />
Bauweise.<br />
Sensibilisierungskampagne Durchführung einer Sensibilisierungskampagne zur<br />
Bedeutung von Aussenräumen für die ganzheitliche<br />
Entwicklung von Kindern.<br />
Temporäre Spielplätze Wo sich die Gelegenheit ergibt, beispielsweise auf<br />
Brachflächen, werden Quartierinitiativen in geeigneter<br />
Weise unterstützt.<br />
Abenteuerspielplätze Festlegen von Trägerschaft, Ausstattungsgrundsätzen,<br />
Sicherheits- und Haftungsfragen, Betreuung, Nutzungsbestimmungen.<br />
Beteiligte Priorität<br />
<strong>Stadt</strong>bauten, Schulamt <strong>Stadt</strong>planungsamt,<br />
<strong>Stadt</strong>gärtnerei,<br />
Sportamt<br />
<strong>Stadt</strong>bauten, Schulamt Jugendamt, <strong>Stadt</strong>gärtnerei,<br />
Sportamt<br />
Jugendamt, DOK beauftragte Institutionen,<br />
<strong>Stadt</strong>gärtnerei<br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt Amt für Gemeinden<br />
und Raumordnung,<br />
Fachstelle Spielraum<br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt Jugendamt, Fachorganisationen,<br />
Fachstelle Spielraum,<br />
Gesundheitsdienst Jugendamt, <strong>Stadt</strong>planungsamt,Fachorganisationen<br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt <strong>Stadt</strong>gärtnerei,<br />
Jugendamt, DOK<br />
Jugendamt, <strong>Stadt</strong>gärtnerei <strong>Stadt</strong>gärtnerei, DOK I<br />
I<br />
I<br />
läuft<br />
II<br />
II<br />
II<br />
II
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
24<br />
Anhang<br />
Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von städtischen Schulanlagen<br />
Volksschulverordnung (VSV) BSG 432.211.1<br />
5. Schulanlagen<br />
Art. 8 Benutzung<br />
1 Das Hausrecht über Schulanlagen wird durch die Schulkommission ausgeübt. Die Schulkommission<br />
beaufsichtigt die Schul- und Schulsportanlagen sowie deren Ausrüstung. Sie hat darauf zu achten, dass<br />
die schulische Benützung Vorrang hat.<br />
2 Die Sportanlagen und die nötigen Geräte sind auch den Kindergärten, den Tagesschulen und den Schulen<br />
der Sekundarstufe II sowie ausserhalb der Unterrichtszeit grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
Verordnung über die Benutzung der städtischen Schulanlagen ausserhalb des ordentlichen Schulbetriebes<br />
(Anlagenbenutzungsverordnung; ABV)<br />
1. Abschnitt: Bewilligung<br />
Art. 1 Bewilligungspflicht; Zuständigkeit<br />
1 Die Benutzung der städtischen Schulanlagen ausserhalb des ordendlichen Schulbetriebs bedarf der<br />
Bewilligung der Direktion für Bildung, Soziales und Sport. Vorbehalten bleibt die freie Benutzung gemäss<br />
Artikel 16.<br />
2 Zu den Schulanlagen im Sinn dieser Verordnung gehören die Schulräume und -einrichtungen wie Schulzimmer,<br />
Schulküchen, Aulen, Mehrzweckräume, Mobiliar, Geräte und Gebrauchtgegenstände, die Schulsporthallen<br />
und -anlagen, die Pausenplätze und andere frei zugängliche Flächen in diesen Anlagen.<br />
3 Für Bewilligungen zur Nutzung von Schulsporthallen (Turnhallen) und -anlagen ist das Sportamt zuständig,<br />
für die übrigen Anlageteile das Schulamt.<br />
4 Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport bestimmt, welche Anlagenteile zur Verfügung gestellt<br />
werden und wann zu welchen Zwecken sie benutzt werden dürfen.<br />
Art. 16 Freie Nutzung<br />
1 Die frei zugänglichen Aussenbereiche der Schulanlagen stehen der Öffentlichkeit täglich nach Schluss<br />
der Nutzung durch die Schule bis längstens 22 Uhr in dem durch die Direktion für Bildung, Soziales und<br />
Sport umschriebenen Rahmen unentgeltlich zur Benutzung frei. Bewilligte Nutzungen nach Artikel 1ff.<br />
haben Vorrang. Die Öffnungszeiten werden mittels Aushang in der Anlage publiziert.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong><br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt<br />
Zieglerstrasse 62<br />
Postfach 3001 <strong>Bern</strong><br />
T 031 321 70 10<br />
F 031 321 70 30<br />
E stadtplanungsamt@bern.ch<br />
www.bern.ch/stadtplanung<br />
Schutzgebühr 25 Fr.<br />
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