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Spielplatzplanung Stadt Bern - Quartierkommission Bümpliz ...

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<strong>Spielplatzplanung</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong><br />

Bericht, Handlungsbedarf und<br />

Massnahmen<br />

Stand 07. November 2012<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong><br />

Präsidialdirektion<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

01 Zusammenfassung 04<br />

02 Einleitung<br />

2.1. Ausgangslage und Auftrag 05<br />

2.2. Übersicht Planungsinstrumente und rechtliche Grundlagen 05<br />

2.3. Verbindlichkeit 06<br />

2.4. Planungsprozess 06<br />

2.5. Mitwirkung 07<br />

2.6. Finanzierung 07<br />

03 Ziel und Grundsätze<br />

3.1. Ziel der <strong>Spielplatzplanung</strong> 08<br />

3.2. Zielgruppen 08<br />

3.3. Grundsätze 09<br />

04 Bestandesaufnahme<br />

4.1. Vorgehen 10<br />

4.2. Fazit 10<br />

05 Inhalte der <strong>Spielplatzplanung</strong><br />

5.1. Plandarstellung 11<br />

5.2. Spielplatzkategorien 12<br />

5.2.1. Nachbarschaftsspielplätze 12<br />

5.2.2. Quartierspielplätze 13<br />

5.2.3. <strong>Stadt</strong>teilspielplätze 14<br />

5.2.4. <strong>Stadt</strong>spielplätze 15<br />

5.2.5. Abenteuerspielplätze 15<br />

5.2.6. Spielplätze auf Schularealen, Kindergärten und Freibädern 16<br />

5.3. Entwicklungsempfehlung und Handlungsbedarf 16<br />

5.4. Handlungsräume 17<br />

5.5. Potenzialräume 17<br />

5.6. Verbesserte Vernetzung 17<br />

5.7. Inhaltliche Schwerpunkte pro <strong>Stadt</strong>teil 17<br />

06 Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

6.1. Liste der Spielplätze mit Handlungsbedarf 19<br />

6.2. Liste der Handlungs- und Potenzialräume 20<br />

6.3. Generelle Massnahmen zur Entwicklung von Spielplätzen 22<br />

Anhang<br />

Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von städtischen Schulanlagen 24<br />

3


4<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

01 Zusammenfassung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> verfügt über ein gewachsenes System von 200 öffentlich zugänglichen<br />

Spielplätzen. Die Qualitäten und Zustände dieser Anlagen sind sehr unterschiedlich,<br />

teilweise besteht grosser Sanierungsbedarf. Die <strong>Spielplatzplanung</strong><br />

hat zum Ziel, in den <strong>Bern</strong>er <strong>Stadt</strong>teilen und Quartieren eine qualitätsvolle und<br />

zielgruppengerechte Spielplatzversorgung sicherzustellen.<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> ordnet die Spielplätze nach ihrer Bedeutung für die Spielplatzversorgung,<br />

woraus sich Rückschlüsse über deren Ausstattung ergeben. Pro<br />

<strong>Stadt</strong>teil sind ein bis drei <strong>Stadt</strong>teilspielplätze, mehrere Quartierspielplätze sowie<br />

zahlreiche Nachbarschaftsspielplätze vorgesehen. Weiter soll es, insbesondere<br />

im Aareraum, <strong>Stadt</strong>spielplätze sowie Abenteuerspielplätze geben. Die <strong>Spielplatzplanung</strong><br />

definiert Entwicklungsempfehlungen für sämtliche Anlagen. Neben Erhalt<br />

und Aufwertungen ist der Neubau von vier neuen Anlagen vorgesehen.<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> besteht aus dem Plan <strong>Spielplatzplanung</strong> sowie Bericht mit<br />

Massnahmen.<br />

Mit Beschluss des Gemeinderats werden die städtischen Behörden mit der Umsetzung<br />

beauftragt. Für die Umsetzung der Massnahmen ist mit einem Horizont<br />

von 15 Jahren zu rechnen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

02 Einleitung<br />

2.1. Ausgangslage und Auftrag<br />

Die Freiraumqualitäten sind ein wesentlicher Standortfaktor für eine <strong>Stadt</strong>. Für<br />

Familien misst sich die Freiraumqualität ganz wesentlich an der Anzahl, der Erreichbarkeit<br />

und der Qualität von Spielplätzen. Die Legislaturrichtlinien 2009 -<br />

2012 des Gemeinderates enthalten folgende Ziele:<br />

• Lebenswerte Quartiere, grüne Freiflächen und sichere <strong>Stadt</strong>räume prägen<br />

<strong>Bern</strong>s Lebensqualität<br />

• <strong>Bern</strong> ist für Familien, Kinder und Jugendliche noch attraktiver<br />

Im Jahr 2008 wurde die <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> mit dem Pestalozzi-Preis für kinderfreundliche<br />

Lebensräume ausgezeichnet. Bewertet wurden die Möglichkeiten für Kinder,<br />

aktiv am Geschehen mitzuwirken und mitzubestimmen. Nach dem Urteil der<br />

Jury werden in <strong>Bern</strong> in vorbildlicher Weise Kinder gefördert und in die <strong>Stadt</strong>planung<br />

einbezogen. Hiermit wurde folglich der Partizipationsaspekt ausgezeichnet,<br />

nicht jedoch die Qualität der Spielplätze.<br />

Was die Qualität der vorhandenen öffentlichen Spielplätze anbelangt, besteht<br />

heute grosser Sanierungsbedarf. In den letzten Jahren mussten Spielgeräte teilweise<br />

aus Sicherheitsgründen demontiert werden, die Situation verlangte nach<br />

Sofortmassnahmen. Die Dringlichkeit bewog den Gemeinderat im Sommer 2011<br />

einen Projektierungskredit für ein Spielplatzkonzept über die Spielplätze in der<br />

Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong>gärtnerei zu beschliessen, damit die dringend nötigen<br />

Investitionen zielgerichtet und in den richtigen Prioritäten ausgelöst werden<br />

können. Einen ersten Teil an Sofortmassnahmen wurden im Jahr 2012 bereits<br />

umgesetzt. Bei der Auseinandersetzung mit dem Spielplatzkonzept stellten sich<br />

grundsätzliche Fragen zur angestrebten Versorgungsdichte mit Spielplätzen, deren<br />

Vernetzung und Bedeutung innerhalb des Quartiers.<br />

Diese Themen können nur in einer Gesamtbetrachtung beantwortet werden,<br />

welche weitere Themen des Freiraums und im Besonderen auch die Schul- und<br />

Kindergartenanlagen mit einbezieht. Die <strong>Spielplatzplanung</strong> soll diese Gesamtbetrachtung<br />

leisten und damit die Massnahmen der verschiedenen städtischen<br />

Stellen aufeinander abstimmen.<br />

2.2. Übersicht Planungsinstrumente und rechtliche Grundlagen<br />

Die Spielplätze werden planerisch als Teil des Freiraums betrachtet. Grundlage<br />

für die <strong>Spielplatzplanung</strong> ist das Freiraumkonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>. Das Thema der<br />

Spielplatzversorgung wird mit der <strong>Spielplatzplanung</strong>, welche den Status einer<br />

Sachplanung hat, präzisiert und im Detail festgelegt.<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> wurde in enger Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong>gärtnerei,<br />

der Direktion für Bildung, Soziales und Sport sowie <strong>Stadt</strong>bauten <strong>Bern</strong> entwickelt<br />

und hierbei auf anstehende und laufende Arealplanungen abgestimmt. Das<br />

Spielplatzkonzept der <strong>Stadt</strong>gärtnerei dient der Projektierung, dem Bau und dem<br />

Betrieb der Spielplätze.<br />

Politische Vorgaben:<br />

• GRB 0394 vom 22. März 2006: Spielplatz Thormannstrasse; Information<br />

• GRB 0370 vom 07. März 2007: Werterhaltung bei der städtischen Grüninfrastruktur;<br />

Grundsatzentscheid zum weiteren Vorgehen, resp.<br />

• GRB 1027 vom 27. Juni 2007: Werterhaltung bei der städtischen Grüninfrastruktur:<br />

Etappierung der Sanierungsarbeiten in den Grünanlagen;<br />

5


6<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

Nachholbedarf<br />

• GRB 0842 vom 26. Mai 2010 sowie SRB 542 vom 21. Oktober 2010:<br />

Motion Edith Leibundgut (CVP): Sichere und saubere Spielplätze; Fristverlängerung,<br />

• SRB 484 vom 3. November 2011: Motion Edith Leibundgut (CVP): Sichere<br />

und saubere Spielplätze; Fristverlängerung.<br />

• GRB 1665 vom 30. November 2011: Interpellation Fraktion GB/JA!: Aula<br />

statt Spielplatz: Wie wurde die Länggassbevölkerung in das Projekt einbezogen?<br />

• GRB 1348 vom 19. August 2009 sowie SRB 533 vom 15. Oktober 2009:<br />

Postulat Edith Leibundgut (CVP): Bewegungsangebot in <strong>Bern</strong> West/<br />

Winterhalde<br />

• SRB 721 vom 09. Dezember 2010: Postulat Edith Leibundgut (CVP):<br />

Bewegungs-angebot in <strong>Bern</strong> West/Winterhalde, Fristverlängerung<br />

• GRB 0435 vom 23. März 2011 sowie SRB 201 vom 25. März 2010: Interfraktionelle<br />

Motion: Aufbruch im 6e Arrondissement von <strong>Bern</strong>: Einen<br />

Abenteuerspielplatz für den kinderreichsten <strong>Stadt</strong>teil, resp.<br />

• SRB 270 vom 09. Juni 2011: Interfraktionelle Motion: Aufbruch im 6e<br />

Arrondissement von <strong>Bern</strong>: Einen Abenteuerspielplatz für den kinderreichsten<br />

<strong>Stadt</strong>teil; Fristverlängerung Punkt 3<br />

• SRB Nr. 095 vom 17. März 2011: Der Spielplatz auf der Grossen Schanze<br />

muss aufgehoben und an einem kinderfreundlichen Ort neu eingerichtet<br />

werden; Fristverlängerung.<br />

2.3. Verbindlichkeit<br />

Mit dem Beschluss der <strong>Spielplatzplanung</strong> durch den Gemeinderat werden die<br />

städtischen Behörden beauftragt, die Planung umzusetzen.<br />

Weiter gilt zu erwähnen, dass die zweckgebundenen öffentlichen Anlagen wie<br />

Schulareale, Kindergärten oder Freibäder primäre Zweckbestimmungen und explizite<br />

Nutzungskriterien zu erfüllen haben, welche vor den Entwicklungen als<br />

öffentliche Spielplätze stehen.<br />

Für die Umsetzung der <strong>Spielplatzplanung</strong> wird mit einem Zeithorizont von 15<br />

Jahren gerechnet.<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> ist jedoch nicht eigentümerverbindlich. Zahlreiche Spielplätze,<br />

gemäss vorliegender Planung, stehen auf Eigentum Dritter. Im Rahmen<br />

der Detailplanung einzelner Anlagen ist die Klärung von Zuständigkeiten und Finanzierung<br />

mit den Eigentümern vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu achten,<br />

dass die Eigentümer nicht von allfälligen Verpflichtungen (bspw. gemäss Art.<br />

15 Baugesetz BSG 721.00) entbunden werden. Da sich alle Entwicklungsempfehlungen<br />

auf bestehende Spielplatzstandorte beziehen, ist hier nicht mit grösseren<br />

Schwierigkeiten zu rechnen.<br />

2.4. Planungsprozess<br />

Als Grundlage zur Erarbeitung der <strong>Spielplatzplanung</strong> wurden sämtliche Anlagen<br />

vor Ort in ihrem Bestand aufgenommen und bewertet. Die Resultate dieser Aufnahmen<br />

wurden im Bestandesplan zusammengefasst. Parallel dazu wurde im<br />

Projektteam, bestehend aus <strong>Stadt</strong>planungsamt, <strong>Stadt</strong>gärtnerei, <strong>Stadt</strong>bauten,<br />

Fachstelle Sozialplanung, Jugendamt und Gesundheitsdienst, die Grundsätze der<br />

<strong>Spielplatzplanung</strong> (siehe 3.3) erarbeitet.<br />

Eine Analyse des Bestands und der Vergleich mit den Grundsätzen ergab die Entwicklungsempfehlung<br />

und den Handlungsbedarf pro Anlage. Neben den räumlichen<br />

Qualitäten und den Potenzialen der Spielplätze war die Kinderdichte in den<br />

Kleinquartieren eine zentrale Komponente zur Festlegung der Entwicklungsempfehlungen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

Für die Formulierung von Entwicklungskriterien im <strong>Stadt</strong>teil VI lag eine umfassende<br />

Spielraumanalyse vor, welche im Auftrag der Direktion für Bildung, Soziales<br />

und Sport 2012 abgeschlossen wurde.<br />

Wo aufgrund der Analyse Versorgungslücken bestehen, formuliert die Spielplatzplaung<br />

entsprechenden Interventionen. In den Listen Handlungsbedarf und<br />

Massnahmen (Kap. 06) werden sämtliche Massnahmen zur Erreichung des gewünschten<br />

Zielzustandes zusammengefasst.<br />

Nach der Mitwirkung wird die <strong>Spielplatzplanung</strong> dem Gemeinderat zur Genehmigung<br />

vorgelegt. Mit dem Beschluss erhält die <strong>Spielplatzplanung</strong> Gültigkeit.<br />

Die für die Ausführung der Massnahmen erforderlichen Kredite werden gemäss<br />

Finanzkompetenzordnung zu bewilligen sein.<br />

2.5. Mitwirkung<br />

Da die Spielplatzthematik von grossem öffentlichen Interesse ist und viele<br />

Akteure und Institutionen betrifft, wird eine angemessene Mitwirkungsphase<br />

durchgeführt:<br />

• Mitwirkungsauflage (Plan, Bericht und Listen) auf der Baustelle während<br />

2 ½ Monaten. In diesem Rahmen können Institutionen und Private<br />

Eingaben vornehmen. Fragen werden telefonisch beantwortet.<br />

• Veröffentlichung aller Unterlagen im Internet.<br />

• Vorstellen der <strong>Spielplatzplanung</strong> bei den <strong>Quartierkommission</strong>en aller<br />

<strong>Stadt</strong>teile.<br />

Die Resultate der Mitwirkung werden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst.<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> wird je nach Ergebnis der Mitwirkung angepasst.<br />

2.5.1 Mitwirkung von Kindern<br />

Die konkrete Mitwirkung von Kindern auf der Stufe <strong>Spielplatzplanung</strong> wird wegen<br />

dem hohen Abstraktionsgrad und der fehlenden Unmittelbarkeit als wenig<br />

zielführend und kindergerecht angesehen. Stellvertretend wird die Bau- und<br />

Verbesserungsgruppe des Kinderparlaments für eine Stellungnahme eingeladen<br />

und hierzu vom Kinderbüro eingeführt und begleitet. Die Partizipation ist bei der<br />

konkreten Projektierung und Umsetzung der Massnahmen wo immer möglich<br />

anzustreben.<br />

2.5.2 Mitwirkung von Jugendlichen<br />

Dem Einbezug von Jugendlichen in die Mitwirkung wird dahingegen grosse<br />

Beachtung geschenkt. Gerade weil sich Orte für Jugendliche per se schlecht<br />

planen lassen ist es zentral, die Mitwirkung zu nutzen um gemeinsam mit der<br />

Zielgruppe Bewegungs- und Handlungsräume für Jugendliche zu orten und festzulegen.<br />

Die Federführung hierfür liegt beim Jugendamt in Zusammenarbeit mit<br />

dem Trägerverein für die offene Jugendarbeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> TOJ.<br />

2.6. Finanzierung<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> löst Neuinvestitionen von geschätzten 8.5 Mio. Franken<br />

sowie ein Mehraufwand von jährlichen 0.4 Mio. Franken im Unterhaltsbudget<br />

aus. Die Finanzierung der Massnahmen ist teilweise noch offen und es gilt Prioritäten<br />

zu setzten, bezüglich Umfang und Zeitpunkt der Neuinvestitionen.<br />

7


8<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

03 Ziel und Grundsätze<br />

3.1. Ziel der <strong>Spielplatzplanung</strong><br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> stellt die flächendeckende, qualitätsvolle und zielgruppengerechte<br />

Versorgung der <strong>Bern</strong>er Bevölkerung mit einem differenzierten Angebot<br />

an Spielplätzen sicher. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der guten Erreichbarkeit<br />

bezüglich Wohnortnähe und Verkehrssicherheit.<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> bezieht dazu alle öffentlich zugänglichen Spielplätze sowie<br />

Bewegungsräume für Jugendliche der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> in die Betrachtung mit ein.<br />

Definition öffentlich zugängliche Spielplätze<br />

Als öffentlich zugängliche Spielplätze werden die 89 Spielplätze in der Zuständigkeit<br />

der <strong>Stadt</strong>gärtnerei sowie 45 Spielplätze auf Schulhausanlagen, bei Kindergärten<br />

sowie in Freibädern bezeichnet.<br />

Eine Nutzung als öffentlicher Spielplatz darf den Primäranspruch der zweckgebundenen<br />

Nutzung als Schul- und Kindergartenanlage oder als Freibad allerdings<br />

nicht in Frage stellen. 1<br />

Nicht als öffentliche Spielplätze gelten private Spielplätze, die zu Wohnsiedlungen<br />

und Kindertagesstätten gehören. Demnach gelten auch Spielplätze, die gemäss.<br />

Art. 15 Baugesetz (BSG 721.0) beim Bau von Mehrfamilienhäusern erstellt werden<br />

müssen, nicht als öffentlich zugängliche Spielplätze. Allenfalls ergeben sich<br />

Synergien zwischen öffentlich zugänglichen Spielplätzen und Spielplätzen gemäss<br />

Art. 15 Baugesetz. Hierbei sind Zuständigkeit und Finanzierung im Rahmen<br />

der Umsetzung vertraglich zu klären.<br />

Als Bewegungräume für Jugendliche werden Orte bezeichnet, an welchen die<br />

Jugendliche in Eigenregie oder mit Unterstützung der offenen Jugendarbeit oder<br />

städtischen Stellen Infrastrukturen wie Skateranlagen etc. aufstellen und nutzen<br />

können. Die <strong>Spielplatzplanung</strong> legt die Lage, die Bedeutung und die Entwicklungsempfehlung<br />

der Spielplätze fest. Die konkrete Ausstattung und Gestaltung<br />

der einzelnen Anlage wird in Projekten unter der Federführung der verantwortlichen<br />

Amtsstellen definiert.<br />

3.2. Zielgruppen<br />

Spielplätze sind wichtige Infrastrukturen innerhalb des städtischen Freiraums.<br />

Sie dienen als Erlebnis- und Erholungsort, ermöglichen Lernerfahrungen, Spiel,<br />

Spass und Begegnung. Sie sind sowohl für die Kinder wie für deren Begleitpersonen<br />

Orte von grosser Bedeutung.<br />

Die Zielgruppen der Anlagen sind in erster Linie Kinder und ihre Begleitpersonen.<br />

Aufgrund der sich stark verändernden Spiel- und Raumbedürfnisse je nach Alter<br />

und Entwicklung der Kinder macht eine Differenzierung in zwei Altersgruppen<br />

Sinn: Vorschulkinder/Kleinkinder (0-5 Jahre) und Schulkinder (6-12 Jahre).<br />

Die Jugendlichen sind als weitere Zielgruppe ebenfalls relevant. Zum einen sind<br />

Spielplätzen je nach Grösse, Lage und Ausstattung oftmals auch als Aufenthalts-<br />

und Bewegungsorte für Jugendliche beliebt.<br />

Zum anderen brauchen Jugendliche innerhalb des öffentlichen Raums „ihre“<br />

Orte an denen sie sich aufhalten können. Erfahrungsgemäss lassen sich Orte für<br />

Jugendliche kaum durch planerische Festlegungen vorgeben. Jugendliche eignen<br />

sich „ihre“ Räume an. Im Rahmen der <strong>Spielplatzplanung</strong> sollen Handlungsräume<br />

1 Siehe Anhang „Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von städtischen Schulanlagen“.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

definiert werden, in welchen die <strong>Stadt</strong> Bewegungsräume für Jugendliche unterstützen<br />

will. Hierfür ist die Mitarbeit Jugendlicher im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung<br />

zentral.<br />

3.3. Grundsätze der Spielplatzversorgung<br />

Gute Versorgungsqualität Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>:<br />

• bietet Kindern Spielplätze im Wohnumfeld an.<br />

• bietet pro <strong>Stadt</strong>teil einen <strong>Stadt</strong>- oder <strong>Stadt</strong>teilspielplatz,<br />

mehrere Quartierspielplätze sowie Nachbarschaftsspielplätze<br />

an. Dabei werden der Bewegungsradius<br />

sowie der Lebensraum (Barrieren) der Kinder<br />

berücksichtigt.<br />

• bietet Jugendlichen Begegnungs- und Aktionsräume<br />

im öffentlichen Raum an.<br />

• unterstützt dort, wo sich die Gelegenheit ergibt, den<br />

Betrieb von temporären Spielplätzen auf Brachflächen.<br />

Nutzerorienierung Die öffentlichen Spielplätze der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>:<br />

• fördern die Bewegung auf vielfältige Weise.<br />

• fördern das Naturerlebnis.<br />

• bieten sowohl für Buben wie für Mädchen attraktive<br />

Spielmöglichkeiten.<br />

• berücksichtigen die unterschiedlichen Bedürfnisse der<br />

verschiedenen Altersgruppen (Vorschulkinder/Kleinkinder<br />

1-5 Jahre; Schulkinder 6-12 Jahre).<br />

• bieten Angebote für Kinder mit einer Behinderung.<br />

• sind als Treffpunkt und Aufenthaltsort für Begleitpersonen<br />

attraktiv.<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> sorgt dafür, dass Begegnungs- und Aktionsräume<br />

für Jugendliche sowohl für Mädchen wie<br />

für Buben zur Verfügung stehen.<br />

Attraktive Erschliessung Die öffentlichen Spielplätze der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>:<br />

• sind für Kinder und deren Begleitpersonen gut zu Fuss<br />

erreichbar, Gefahrenstellen sind behoben.<br />

• sind zumindest was die <strong>Stadt</strong>- und <strong>Stadt</strong>teilspielplätze<br />

anbelangt gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar.<br />

Hohe Raumqualität Die öffentlichen Spielplätze der <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>:<br />

• sind gut auffindbar.<br />

• sind so gestaltet, dass sich Kinder und Begleitpersonen<br />

wohlfühlen und hiermit auch dem subjektiven<br />

Sicherheitsempfinden entsprochen wird.<br />

9


10<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

04 Bestandesaufnahme<br />

4.1. Vorgehen<br />

Um eine einheitliche Gesamtübersicht aller Spielplätze zu erhalten, wurden Bestandesaufnahmen<br />

in allen <strong>Stadt</strong>teilen durchgeführt. Aufgenommen wurden die<br />

räumliche Lage und die Ausdehnung. Zudem wurde jeder Spielplatz aufgrund<br />

seiner heutigen Qualitäten einer der drei Kategorien <strong>Stadt</strong>teil-, Quartier- oder<br />

Nachbarschaftsspielplatz respektiv Spielplatz auf Schul- oder Kindergartenspielplatz<br />

zugewiesen. Pro Anlage wurde ein Objektblatt erstellt, welches die Situation<br />

kurz erläutert und mit Fotos dokumentiert. Die Resultate der Aufnahmen vor<br />

Ort wurden im Bestandesplan dargestellt.<br />

Als weitere Aspekte wurden aufgenommen:<br />

• Barrieren, welche die Zugänglichkeit von Spielplätzen erschweren (z.B.<br />

Strassen mit starker Trennwirkung)<br />

• Aufenthaltsorte von Jugendlichen<br />

• weitere für Kinder und Jugendliche relevante Ort<br />

• Räume, die Defizite aufweisen (z.B. unterversorgte Gebiete)<br />

• Räume, die über Potenziale verfügen (Flächenreserven für die Neuschaffung<br />

von Spielplätzen und/oder Begegnungs- und Aktionsräumen<br />

für Jugendliche)<br />

Als weitere Informationsquelle dienten Gespräche mit Fachleuten des Trägervereins<br />

für die offene Jugendarbeit TOJ, des Dachverbands für offene Arbeit mit<br />

Kindern DOK sowie weiteren Institutionen.<br />

Neben der eigentlichen Bestandesaufnahme war es auch Aufgabe der Erhebungsteams<br />

eine erste Einschätzung zu Bedarf und Potenzial der einzelnen Anlagen<br />

vorzunehmen.<br />

4.2. Fazit<br />

Die Analyse der heutigen Spielplatzsituation bringt folgende Schlussfolgerungen<br />

hervor:<br />

• Die Verteilung an Spielplätzen in den jeweiligen Kategorien ist je nach<br />

<strong>Stadt</strong>teil sehr unterschiedlich. Der Grossteil der Quartiere verfügt heute<br />

hauptsächlich über Spielplätze der Kategorie Nachbarschaftsspielplatz<br />

und Schulspielplatz, Quartierspielplätze sind eher die Ausnahme.<br />

<strong>Stadt</strong>teilspielplätze, welche den Anforderungen entsprechen stehen<br />

derzeit keine zur Verfügung.<br />

• In verschiedenen <strong>Stadt</strong>teilen bestehen grosse Versorgungslücken ohne<br />

jegliches Spielplatzangebot.<br />

• Spielplätze auf Schul- und Kindergartenarealen oder in Freibädern übernehmen<br />

in diversen Quartieren einen wichtigen Anteil an der Spielplatzversorgung.<br />

• Die Lebensräume von Kindern und Jugendlichen werden in gewissen<br />

<strong>Stadt</strong>gebieten insbesondere durch Strassenzüge massiv unterbrochen.<br />

In den <strong>Stadt</strong>teilen III-VI sind Potenzialräumen für die Neuschaffung von Spielplätzen<br />

vorhanden. In den <strong>Stadt</strong>teilen I und II konnten im Rahmen der Bestandesaufnahme<br />

keine Flächenreserven identifiziert werden. Insbesondere für den<br />

<strong>Stadt</strong>teil II braucht es dafür weitere Untersuchungen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

05 Inhalte der <strong>Spielplatzplanung</strong><br />

5.1. Plandarstellung<br />

Die exakte Lage des Spielplatzes (kleiner Kreis) und der Versorgungsradius (abhängig<br />

von der Kategorie des Spielplatzes) sind mittels Kreisen dargestellt. Jeder<br />

Spielplatz ist mit Nummer und Name bezeichnet.<br />

Alle wesentlichen Informationen pro Spielplatz werden in einer kreisförmigen<br />

Darstellung mit vier Sektoren festgehalten:<br />

• oben links: Zuständigkeit und Eigentümer<br />

• oben rechts: Entwicklungsempfehlung<br />

• unten links: Kategorie des Spielplatzes im Ist-Zustand<br />

• unten rechts: Kategorie des Spielplatzes im Soll-Zustand<br />

Verantwortlichkeit<br />

- <strong>Stadt</strong>gärtnerei <strong>Bern</strong><br />

- Schulamt<br />

- Sportamt<br />

- Verein<br />

>> Darstellung über Farbe<br />

Eigentümer<br />

- <strong>Stadt</strong>/Liegenschaftsverwaltung<br />

- <strong>Stadt</strong>/<strong>Stadt</strong>bauten<br />

- Kanton<br />

- Andere<br />

>> Darstellung über Buchstabe<br />

Kategorie Spielplatz<br />

Ist-Zustand<br />

- Nachbarschaftsspielplatz<br />

- Quartierspielplatz<br />

- <strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />

>> Darstellung über Farbe<br />

Entwicklungsempfehlung<br />

- Spielplatz erhalten<br />

- Spielplatz aufheben<br />

- Spielplatz neu<br />

- räumliche Ausdehnung /<br />

Erweiterung<br />

>> Darstellung über Farbe und<br />

mit Pfeilen<br />

Kategorie Spielplatz<br />

Soll-Zustand<br />

- Nachbarschaftsspielplatz<br />

- Quartierspielplatz<br />

- <strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />

>> Darstellung über Farbe<br />

Spezielle Massnahmen zur Verbesserung der Vernetzung sind mittels Pfeilen dargestellt.<br />

Die Handlungsräume sind durch Schraffuren gekennzeichnet. Als Hinweis<br />

ist die Kinderdichte pro Kleinquartier in verschiedenen Abstufungen (von<br />

weiss bis rot) im Hintergrund sichtbar.<br />

VS = Volksschule<br />

KG = Kindergarten<br />

11


12<br />

¹ Abhängig von der jeweiligen<br />

räumlichen Situation<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

5.2. Spielplatzkategorien<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> ordnet die Spielplätze in sechs Kategorien. Diese unterscheiden<br />

sich nach Bedeutung und Funktion, Reichweite, Ausdehnung und Ausstattung.<br />

Nachbarschaftsspielplätze decken die Grundversorgung der Anwohnerinnen<br />

und Anwohner ab. Darüber hinaus stellen Quartier- und <strong>Stadt</strong>teilspielplätze<br />

ein attraktives übergeordnetes Angebot sicher.<br />

5.2.1 Nachbarschaftsspielplätze<br />

Nachbarschaftsspielplätze sind Spielflächen im Nahbereich bzw. für Kinder im<br />

unmittelbaren Umkreis des Spielplatzes. Sie stellen die Grundversorgung mit<br />

Spielangeboten im Wohnumfeld sicher und dienen der Erholung und der Förderung<br />

sozialer Kontakte für Kinder aber auch ihrer Begleitpersonen. Sie haben<br />

eine wichtige Ersatzfunktion für Kinder ohne Zugang zu privaten Grünflächen (z.<br />

B. Gärten, Vorgärten).<br />

Bild eines typischen Nachbarschaftsspielplatzes, Gryphenhübeli <strong>Bern</strong><br />

Anzahl / Versorgungsdichte in Abhängigkeit von Bebauungsdichte, Kinderdichte,<br />

Bewohnerdichte<br />

Versorgungsradius ca. 150 m<br />

Richtwert Flächenbedarf ¹ ca. 500 m²<br />

Nutzergruppen und vorzugsweise Vorschulkinder und ihre Begleitper<br />

Altersspektrum sonen<br />

Angaben zur Ausstattung finden sich im Spielplatzkonzept der <strong>Stadt</strong>gärtnerei.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

5.2.2 Quartierspielplätze<br />

Quartierspielplätze übernehmen die Versorgungsfunktion für Besucherinnen und<br />

Besucher innerhalb eines <strong>Stadt</strong>quartiers. Das Einzugsgebiet ist weiträumiger<br />

als beim Nachbarschaftsspielplatz. Sie haben eine wichtige soziale Funktion für<br />

Kinder und ihre Begleitpersonen, aber auch für individuelle Besucherinnen und<br />

Besucher. Sie bieten durch eine vielfältige Ausstattung die Möglichkeit, einer<br />

Vielzahl an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten nachzugehen. Angrenzende Flächen<br />

wie z.B. Spielwiesen ergänzen die Spielmöglichkeiten.<br />

Bild eines typischen Quartierspielplatzes, Rosengarten <strong>Bern</strong><br />

Anzahl / Versorgungsdichte 1 – 2 pro Quartier<br />

Versorgungsradius ca. 250 m<br />

Richtwert Flächenbedarf ¹ ca. 500 - 1500 m²<br />

Nutzergruppen und vorzugsweise Angebote für schulpflichtige Kinder,<br />

Altersspektrum daneben teilweise Angebote für weitere Nutzergruppen<br />

Angaben zur Ausstattung finden sich im Spielplatzkonzept der <strong>Stadt</strong>gärtnerei.<br />

¹ Abhängig von der jeweiligen räumlichen<br />

Situation<br />

13


14<br />

¹ Abhängig von der jeweiligen räumlichen<br />

Situation<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

5.2.3 <strong>Stadt</strong>teilspielplätze<br />

<strong>Stadt</strong>teilspielplätze sind Spielflächen mit zentraler und übergeordneter Versorgungsfunktion<br />

für Besucherinnen und Besucher aus einem weiten Umkreis, auch<br />

aus anderen <strong>Stadt</strong>teilen. Sie sind ‚Destinationen‘, die durch ihre besondere Lage,<br />

ihre spezielle und herausragende Gestaltung oder durch ein besonderes Spielangebot<br />

auffallen; sie bieten eine sehr grosse Auswahl an Aktivitäten sowie Bewegungs-<br />

und Spielmöglichkeiten. Sie besitzen eine wichtige soziale Funktion und<br />

bieten Möglichkeiten zum Aufenthalt sowohl für Kinder und ihre Begleitpersonen<br />

als auch für individuelle Besucherinnen und Besucher und bieten ein grosses<br />

Spektrum an Aktivitäten und Spielmöglichkeiten, die ganztägig / ganzjährig möglich<br />

sind.<br />

Bild eines typischen <strong>Stadt</strong>teilspielplatzes, Berlin<br />

Anzahl / Versorgungsdichte In der Regel 1 pro <strong>Stadt</strong>teil<br />

Versorgungsradius <strong>Stadt</strong>teil und darüber hinaus<br />

Richtwert Flächenbedarf ¹ > 2000m²<br />

Nutzergruppen und Angebote für alle Nutzergruppen<br />

Altersspektrum<br />

Angaben zur Ausstattung finden sich im Spielplatzkonzept der <strong>Stadt</strong>gärtnerei.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

5.2.4. <strong>Stadt</strong>spielplätze<br />

<strong>Stadt</strong>spielplätze sind Spielplätze, die aufgrund ihrer zentralen Lage im Aareraum<br />

oder an weiteren stadtbekannten oder touristisch interessanten Orten eine<br />

übergeordnete, stadtweite Versorgungsfunktion erfüllen. Ein Beispiel für einen<br />

<strong>Stadt</strong>spielplatz ist der Spielplatz beim Kleintierpark Dählhölzli.<br />

Bild eines typischen <strong>Stadt</strong>spielplatzes, Dählhölzli <strong>Bern</strong><br />

5.2.5. Abenteuerspielplätze<br />

Abenteuerspielplätze sind öffentliche Spielplätze, welche überwiegend älteren<br />

Kindern und Heranwachsenden selbst gestaltbare Erlebnisspielräume bieten<br />

und teilweise pädagogisch betreut werden. Naturnahe Erfahrungsbereiche, Materialien<br />

und Werkzeuge bieten starke Anreize für vielseitige und schöpferische<br />

Aktivitäten, Spiel und Spass, Bewegung und soziales Lernen. Eine genauere Benennung<br />

von Zuständigkeiten, Infrastrukturen und Ausstattung sowie Unterhalt,<br />

Pflege und Haftung ist im Rahmen der Massnahmen zur Entwicklung von Spielplätzen<br />

auszuarbeiten.<br />

Bild eines typischen Abenteuerspielplatzes, Schützenweg <strong>Bern</strong><br />

15


16<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

5.2.6. Spielplätze auf Schularealen, Kindergärten und Freibädern<br />

Spielplätze auf Schularealen, in Kindergärten und Freibädern ergänzen je nach<br />

Eignung das Spielplatzangebot in Quartieren, in denen die Versorgung mit Spielplätzen<br />

ungenügend ist. Aufgrund der primären Zweckbestimmung auf diesen<br />

Arealen bestehen Vorgaben bezüglich der Nutzung und planerischen Entwicklung.<br />

Eine Nutzung als öffentlicher Spielplatz oder Quartierspielplatz darf den<br />

Primäranspruch dieser zweckgebundenen und oft auch ortsgebundenen Anlagen<br />

nicht in Frage stellen. Diese Anlagen stehen der Bevölkerung offen, soweit und<br />

solange sie nicht für die Primärnutzungen gebraucht werden und die Nutzungsvorschriften<br />

eingehalten werden. Diese können je nach Anlage und Standort variieren<br />

1 .<br />

Zu beachten ist, dass es insbesondere bei Kindergartenstandorten, infolge flukturierender<br />

Kinderzahlen, zu einer temporären oder gänzlichen Aufhebung des<br />

Standorts kommen kann. Die Folge für die Spielplatzversorgung im Quartier<br />

muss in diesem Fall geprüft werden.<br />

Bild des Spielplatzes im Freibad Weyermannshaus <strong>Bern</strong><br />

5.3. Entwicklungsempfehlung und Handlungsbedarf<br />

Die <strong>Spielplatzplanung</strong> definiert für jeden bestehenden Spielplatz eine Entwicklungsempfehlung:<br />

Erhaltung (mit oder ohne räumliche Erweiterung / Ausdehnung),<br />

Entwicklung oder Aufhebung. Zudem sieht die Planung die Schaffung von<br />

vier neuen Anlagen vor. Für die Entwicklungsempfehlungen wurden folgende<br />

Faktoren berücksichtigt:<br />

• Heutiger Zustand<br />

• Lage der Anlage innerhalb des Quartiers<br />

• räumliches Entwicklungspotential der Anlage<br />

• stadträumliche Situation, geplante Entwicklung des Quartiers<br />

• Kinderdichte<br />

Die Liste der Spielplätze mit Handlungsbedarf findet sich in Kapitel 6.1.<br />

1 Siehe Anhang „Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von städtischen Schulanlagen“.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

5.4. Handlungsräume<br />

Diverse Quartiere weisen in Bezug auf Spielplätze und/oder Begegnungs- und<br />

Aktionsräume für Jugendliche Versorgungsdefizite auf.<br />

Wo möglich schlägt die <strong>Spielplatzplanung</strong> mittels Aufwertung bestehender Spielplätze<br />

oder der Neuschaffung von Spielplätzen Massnahmen vor, um Versorgungslücken<br />

zu decken. In bestimmten Quartieren bedarf es jedoch einer Folgeplanung,<br />

da sich die Suche nach geeigneten Standorten aufwändig gestaltet<br />

und sich nicht im Rahmen einer gesamtstädtischen <strong>Spielplatzplanung</strong> abhandeln<br />

lässt. Für diese Gebiete werden Handlungsräume definiert.<br />

Handlungsräume beziehen sich auch auf Gebiete, für die ein Handlungsbedarf<br />

zur Schaffung von Begegnungs- und Aktionsräumen für Jugendliche besteht.<br />

Diese Handlungsräume sollen im Rahmen der Mitwirkung gemeinsam mit Jugendlichen<br />

verifiziert und ergänzt werden.<br />

Als Handlungsräume werden Gebiete bezeichnet, die ein Versorgungsdefizit<br />

aufweisen und für die im Rahmen von quartierbezogenen Folgeplanungen neue<br />

Spielplatzstandorte oder Begegnungs- und Aktionsräume für Jugendliche gefunden<br />

werden müssen.<br />

Die Liste der Handlungsräume findet sich in Kapitel 6.2<br />

5.5. Potenzialräume<br />

Potenzialräume für Spielplätze und/oder Begegnungs- und Aktionsräume für Jugendliche<br />

beziehen sich auf <strong>Stadt</strong>entwicklungsareale: Im Rahmen von zukünftigen<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungen im Bereich Wohnungsbau oder Freiraumentwicklung<br />

sind in diesen Räumen öffentliche Spielplätze und/oder Begegnungs- und Aktionsräumen<br />

für Jugendliche zu prüfen. Hierbei ist zu prüfen, inwiefern sich Synergien<br />

ergeben mit Spielplätzen, die gemäss Art. 15 Baugesetz (BSG 720.0) beim<br />

Umbau von Mehrfamilienhäusern erstellt werden müssen.<br />

Die Liste der Potenzialräume findet sich in Kapitel 6.2.<br />

5.6. Verbesserte Vernetzung<br />

Die Zugänglichkeit einzelner Spielplätze sowie deren räumliche Vernetzung soll<br />

durch entsprechende Massnahmen verbessert werden. Hierbei geht es hauptsächlich<br />

um vereinfachte Querungsmöglichkeiten von trennenden Verkehrsachsen<br />

in den Quartieren, aber auch mittel- bis langfristig um optimierte stadträumliche<br />

Verbindungen über einzelne Quartiere hinweg. Entlang der Aare ist ein<br />

vernetztes Spielplatzsystem geplant. Die Massnahmen werden lediglich plangrafisch<br />

dargestellt, jedoch nicht weiter vertieft.<br />

5.7. Inhaltliche Schwerpunkte pro <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Stadt</strong>teiI I – Innenstadt: Die Spielplätze im <strong>Stadt</strong>teil I haben zu einem grossen<br />

Teil eine andere Funktion zu erfüllen als in den übrigen <strong>Stadt</strong>teilen. Der <strong>Stadt</strong>teil<br />

hat eine sehr geringe Kinderdichte und die Spielplätze sind teilweise an prominenten<br />

und touristisch bedeutsamen Orten in der Altstadt gelegen. Bei diesen<br />

Spielplätzen geht es weniger um die Sicherstellung einer Grundversorgung im<br />

Sinne eines Nachbarschafts- oder Quartierspielplatzes, sondern eher um eine<br />

übergeordnete Bedeutung und Nutzung durch Besucherinnen und Besucher aus<br />

dem gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet oder durch Touristinnen und Touristen. Mit dem Längmuurspielplatz<br />

verfügt der <strong>Stadt</strong>teil aber auch über einen Abenteuerspielplatz<br />

mit vielfältigem, betreutem Angebot.<br />

17


18<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

<strong>Stadt</strong>teil II - Langgasse-Felsenau: Die Länggasse verfügt generell über wenig<br />

öffentliche Grünräume wodurch den Schularealen spezielle Bedeutung als öffentliche<br />

Freiräume zukommt. Die Schulareale befinden sich alle in der hinteren<br />

Länggasse. Die <strong>Spielplatzplanung</strong> schlägt vor, dass die Spielplätze auf den Schularealen<br />

Hochfeld und Länggasse Gross zu Quartierspielplätzen aufgewertet und<br />

als solche betrieben werden. Ein <strong>Stadt</strong>teilspielplatz fehlt derzeit. Der Spielplatz<br />

Studerstein bietet hierfür gute Voraussetzungen. Eine Aufwertung des bestehenden<br />

Quartierspielplatzes zu einem <strong>Stadt</strong>teilspielplatz wird koordiniert mit<br />

der Arealentwicklung Viererfeld. In der vorderen Länggasse besteht ein grosser<br />

Handlungsbedarf für die Neuschaffung von Spielplätzen (Handlungsraum). Für<br />

die Aaregg schlägt die <strong>Spielplatzplanung</strong> die Aufwertung des Spielplatzes Aaregg<br />

II zu einem Quartierspielplatz vor.<br />

<strong>Stadt</strong>teil III - Mattenhof-Weissenbühl: Die Spielplätze im Marzilibad sowie im<br />

Gaswerkareal sollen zu <strong>Stadt</strong>spielplätzen aufgewertet werden. Bei der Talstation<br />

des Marzilibähnli wird ein Handlungsraum definiert: hier muss die Möglichkeit<br />

der Schaffung eines Spielplatzes mit den Eigentümern geklärt werden. Die<br />

Spielplätze Monbijoupark und Lory werden zu <strong>Stadt</strong>teilspielplätzen aufgewertet.<br />

Letzterer rechtfertigt sich insbesondere durch die baulichen Entwicklungen der<br />

nächsten Jahre im Raum Holligen/Warmbächli. Zu Quartierspielplätzen aufgewertet<br />

werden sollen die Spielplätze in der Umgebung des Schulareal Munziger<br />

sowie beim Steinhölzliwald. Insgesamt kann mit der vorgeschlagenen Aufwertung<br />

bestehender Spielplätze eine gute Spielplatzversorgung des <strong>Stadt</strong>teils erreicht<br />

werden.<br />

<strong>Stadt</strong>teil IV - Kirchenfeld-Schosshalde: Die Spielplätze Dählhölzli und Ka-We-De<br />

sollen gemäss <strong>Spielplatzplanung</strong> zu <strong>Stadt</strong>spielplätzen aufgewertet. Beim Helvetiaplatz<br />

ist im Rahmen der anstehenden Neugestaltung das Potenzial des Raums<br />

für Kinder und Jugendliche zu prüfen. In der Elfenau werden die bestehenden<br />

Spielplätze konsolidiert und der Spielplatz Elfenaupark zu einem <strong>Stadt</strong>spielplatz<br />

aufgewertet. Bei der Manuel-, der Bitzius- sowie bei der Französichen Schule<br />

entstehen Quartierspielplätze. Im Wyssloch wird im Rahmen der Planung <strong>Stadt</strong>teilpark<br />

ebenfalls die Spielplatzsituation konsolidiert und ein Netz von Spielmöglichkeiten<br />

geschaffen.<br />

<strong>Stadt</strong>teil V - Breitenrain-Lorraine: In der hinteren Lorraine wird der Spielplatz<br />

Nordring zu einem Quartierspielplatz innerhalb der bestehenden Spielmeile<br />

aufgewertet. Beim Spitalackerpark wird ein Quartierspielplatz geschaffen. Der<br />

Spielplatz Schützenweg nimmt als Abenteuerspielplatz die Funktion eines <strong>Stadt</strong>teilspielplatzes<br />

im Nordquartier ein. Im Wankdorf besteht ein Versorgungsdefizit<br />

betreffend Spielplätzen, hier werden Handlungsräume definiert. Bei der Johanneskirche<br />

und im Wylergut/Autobahnbrücke werden Potenziale für Begegnungsund<br />

Aktionsräume für Jugendliche geortet.<br />

<strong>Stadt</strong>teil VI – <strong>Bümpliz</strong> – Bethlehem: Der <strong>Stadt</strong>teil weist sich durch hohe Kinderdichten<br />

aus. Obwohl viele Hochhaussiedlungen im <strong>Bern</strong>er Westen über grosszügige<br />

Grünräume verfügen sind diese vielfach als Spielräume nicht attraktiv.<br />

Im Untermattquartier sowie im Raum Kleefeld bestehen klare Versorgungsdefizite.<br />

Während im Untermattquartier weiterhin nach Lösungen gesucht werden<br />

muss (Festlegung eines Handlungsraums) zeichnet sich im Raum Kleefeld ab,<br />

dass im Rahmen von Schularealplanungen Quartierspielplätze geschaffen werden<br />

können. In mehreren Quartieren sind die Schulareale wichtige öffentliche<br />

Freiräume. Die <strong>Spielplatzplanung</strong> schlägt vor, dass auf den Schularealen Kleefeld,<br />

Höhe, Schwabgut, Fellerstock und Stöckacker Quartierspielplätze errichtet<br />

und betrieben werden. <strong>Stadt</strong>teilspielplätze entstehen im Weyermannshaus Bad<br />

sowie im Brünnenpark. Ein Abenteuerspielplatz wird für den Raum Winterhale<br />

geprüft. Der <strong>Spielplatzplanung</strong> im <strong>Stadt</strong>teil VI liegt eine umfassende Spielraumanalyse<br />

zugrunde, welche im Auftrag der <strong>Stadt</strong> von DOK Impuls und der Fachstelle<br />

Spielraum erstellt wurde.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

06 Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

19


6.1 Liste der Spielplätze mit Handlungsbedarf (Beurteilungsfaktoren siehe Kap. 5.3)<br />

<strong>Stadt</strong>teil Nr. Objekt Eigentum Zuständigkeit Massnahme Bemerkungen<br />

S: <strong>Stadt</strong>bauten / E: <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, Einwohnergemeinde / K: Kanton / A: Andere<br />

1 109 Nydegghof S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Neuschaffung Nachbarschaftsspielplatz<br />

2 213 VS Länggasse S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zu Quartierspielplatz<br />

2 202 Rossfeld S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Status separater Spielplatz aufheben,<br />

neu zu SP 227 KG Rossfeld zuschlagen,<br />

da Spielgeräte neu nicht abäumen<br />

jedoch langfristig nicht mehr ersetzen<br />

2 215 VS Hochfeld S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zu Quartierspielplatz<br />

2 223 Muesmatt K <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zu Quartierspielplatz<br />

2 214 Halenbrunnen A <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zu Quartierspielplatz<br />

2 207 Aaregg 2 A <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zu Quartierspielplatz<br />

Schwerpunkt Jugendliche (Abstimmen<br />

auf laufendes Projekt Aussenraumaufwertung<br />

somit Standort Aula Länggasse)<br />

Verdichtungsabsichten von Seite Kanton<br />

vorhanden<br />

mit Burgergemeinde klären<br />

2 217 Tierpark Alt S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatzstatus Demontage Spielgeräte ist bereits<br />

erfolgt<br />

2 227 Studerstein 2 A Verein Aufwertung zu <strong>Stadt</strong>teilspielplatz ev. nach Statusänderung in Verantwortung<br />

<strong>Stadt</strong>gärtnerei; vorbehältlich<br />

Genehmigung Investitions- und Unterhaltsbudget<br />

3 313 VS Munzinger S Schulamt Aufwertung Schulareal bei ehem.<br />

Turnhalle zum Quartierspielplatz<br />

Synergie mit Jugendangebot in ehemaligem<br />

WC Häuschen<br />

3 335 KG Schönau A Schulamt Aufhebung Spielplatz Kindergarten wird aufgehoben<br />

3 316 Monbijoupark S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Quartierspielplatz zu<br />

<strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />

3 329 Gaswerkareal S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zu <strong>Stadt</strong>spielplatz<br />

3 308 Lory E <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Quartierspielplatz zu<br />

<strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />

3 332 Steinhölzli S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zu Quartierspielplatz<br />

3 320 Marzilibad S Sportamt Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zu <strong>Stadt</strong>spielplatz<br />

3 330 Holligenstrasse S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Abstufung zu Nachbarschaftsspielplatz<br />

auf Parkanlage abstimmen<br />

ÖV Anbindung zurzeit suboptimal, als<br />

Ergänzung zu Dälhölzli (Kleinkinder)<br />

Gaswerk eher für ältere Kinder, Aufwertung<br />

ist im Zusammenhang mit<br />

Planung Aareschlaufen zu sehen, ev.<br />

Themenspielplatz "Wasser"<br />

Im Zusammenhang mit Planung Statdtteilpark<br />

3 312 Müllerstrasse E <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Demontage Spielgeräte ist bereits erfolgt<br />

3 322 Könizbergwald A <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />

3 318 Marzili S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />

3 - Schenkstrasse A Tiefbauamt Rückbau, Nutzung Mittelzone Nutzung Strassenraum als Spielraum<br />

4 406 VS Bitzius S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zu Quartierspielplatz<br />

4 438 Französche Schulen S Sportamt Aufwertung Schulspielplatz zu<br />

Quartierspielplatz + Handlungsraum<br />

Jugendliche<br />

4 433 Dälhölzli S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Quartierspielplatz zu<br />

<strong>Stadt</strong>spielplatz<br />

4 426 VS Manuel S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zu Quartierspielplatz<br />

im Verbund mit 427 + 439<br />

4 436 Elfenau Park S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zu <strong>Stadt</strong>spielplatz<br />

Projekt Turnhalle im Bereich Pausenplatz<br />

beachten<br />

betrifft städtische Parzelle<br />

Aufwertung ist im Zusammenhang mit<br />

angrenzendem SGB Spielplatz (Nr. 427)<br />

zu betrachten, laufender Wettbewerb<br />

unter Federführung Stabe, Anliegen<br />

Spielplatz nach Abschluss Wettbewerb<br />

in Vorpojekt einfliessen lassen<br />

4 437 Elfenau Landschaft S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Nachbarschaftsspielplatz zugunsten vom SP 436 Elfenau Park


4 Kl. Allmend <strong>Stadt</strong>gärtnerei Neuschaffung Nachbarschafftsspielplatz<br />

4 416 Egelsee S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Ersatz durch Spielplatz im Rahmen<br />

<strong>Stadt</strong>teilpark Wyssloch SP 440<br />

4 440 Wyssloch S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Neuschaffung Quartierspielplatz im<br />

Verbund mit 415 + 417<br />

4 410 Tavelterrasse S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Nachbarschaftsspielplatz<br />

in Verbund mit SP 415 /SP 417<br />

4 404 Rosengarten A S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Demontage Spielgeräte ist bereits erfolgt<br />

5 510 VS Markus S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />

5 512 Nordring S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zum Quartierspielplatz im Verbund<br />

mit 531<br />

Statusanpassung (Bedeutung) richtig,<br />

da kürzlich saniert jedoch zurzeit keine<br />

baulichen Massnahmen angezeigt<br />

primär für Kleinkinder, in Verbund mit<br />

SP 531 Schule Steckgut<br />

5 518 Johanneskirche S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz wird neu als Handlungsraum Jugendliche<br />

eingestuft<br />

5 519 VS Breitenrain S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />

5 522 Spitalacker Park S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zum Quartierspielplatz im Verbund<br />

mit 523<br />

5 505 Wyler Anlage S Schulamt Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zum Quartierspielplatz<br />

5 501 FG Löchligut S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />

6 644 VS Kleefeld S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />

6 616 Weyermannshaus Bad S Sportamt Aufwertung Badspielplatz zum <strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />

6 631 VS Stöckacker S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />

6 652 Höhe S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zu Quartierspielplatz<br />

6 629 VS Schwabgut S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />

6 641 VS <strong>Bümpliz</strong> S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />

6 625 VS Fellerstock S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />

6 649 VS Oberbottigen Alt S Schulamt Aufwertung Schulspielplatz zum Quartierspielplatz<br />

6 618 Brünnen B S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Quartierspielplatz zum<br />

<strong>Stadt</strong>teilspielplatz<br />

6 6xx Winterhale S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zum Quartierspielplatz<br />

6 602 FG Jorden S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />

6 639 Bodenweid S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz<br />

keine räumliche Ausdehnung, Rasenspielfeld<br />

belassen<br />

Aufwertung in Verbund mit 523 KG<br />

Spitalacker I+II zu betrachten, Abklärungen<br />

mit angrenzendem Seniorendomicil<br />

notwendig<br />

Statusanpassung (Bedeutung) richtig,<br />

jedoch zurzeit keine baulichen Massnahmen<br />

angezeigt<br />

Studie Arealentwicklung in Arbeit<br />

(ev. Ersatzneubauten), Spielplatz im<br />

Rahmen Wettbewerb in Anschluss an<br />

Studie behandeln,Verbindung zu Wald<br />

prüfen<br />

diverse Planungen mit langem Planungshorizont<br />

in Arbeit (Eis, Wasser), Bedürfnis<br />

Spielplatz in Planungen einbringen,<br />

infolge langem Planungshorizont<br />

ev. kurzfristige Massnahmen prüfen.<br />

Sanierungsprojekt Stabe in Planung,<br />

Potential im Bereich bestehender<br />

Schulgarten<br />

Standortverschiebung auf Schulareal<br />

möglicher Handlungsspielraum in Kombination<br />

mit Umsetzung Sportkonzept<br />

Aufwertung im Zusammenhang mit<br />

Öffnung <strong>Stadt</strong>bach zu betrachten<br />

Ausgliederung Schulnutzung in Prüfung,<br />

Gesamtanlage von denkmalpflegerischer<br />

Bedeutung, grundsätzlich<br />

Abklärung mit Denkmalpflege/Gartendenkmalpflege<br />

- wenn Ergebniss negativ<br />

als Handlungsraum bezeichnen<br />

Wiese neben Schule bietet Potential<br />

Abenteuerspielplatz prüfen. Betreuungsoption<br />

klären<br />

6 617 Brünnen C S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufhebung Spielplatz Zugunsten Aufwertung SP 618 Brünnen<br />

B<br />

6 651 Feld M S <strong>Stadt</strong>gärtnerei Neuschaffung Quartierspielplatz<br />

6 612c Tscharnergut C S + E <strong>Stadt</strong>gärtnerei Aufwertung Nachbarschaftsspielplatz<br />

zum Quartierspielplatz<br />

Abstimmen mit TIAG


6.2 Liste der Handlungs- und Potenzialräume<br />

<strong>Stadt</strong>teil Nr. Handlungs-<br />

raum<br />

Potenzial-<br />

raum<br />

Name Beschrieb<br />

2 II a x Vordere Länggasse Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />

2 II b x Unitobler Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

2 II c x Hochfeld Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

2 II d x Studerstein Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

2 II e x Reitschule Viadukt Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

2 II f x Rossfeld Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

3 III a x Weissenstein Neuschaffung Spielplätze<br />

3 III b x Steigerhubel Neuschaffung Spielplätze im Bereich Warmbächliweg<br />

3 III b x Steigerhubel Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche im Bereich VS<br />

Steigerhubel<br />

3 III c x Viadukt Ausserholligen Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

3 III d x Lory Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

3 III e x VS Brunnmatt Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

3 III f x Fischermätteli Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

3 III g x Gaswerkareal Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

3 III h x Marzilibahn / Brückenstrasse Neuschaffung Spielplätze<br />

4 IV a x Kleine Allmend / Burgfeld Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume für Jugendliche<br />

4 IV b x Springarten Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />

4 IV c x Galgenfeld / Wyssloch Neuschaffung Spielplätze<br />

4 IV d x Helvetiaplatz Neuschaffung Spielplätze<br />

4 IV e x Dalmazi Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />

4 IV f x Thunplatz / Dälhölzli Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

4 IV g x Elfenauhölzli Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />

4 IV h x Französische Schule Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />

4 IV i x Merzenacker / Robinsonweg Neuschaffung Spielplätze<br />

5 V a x Wankdorf Neuschaffung Spielplätze<br />

5 V b x VS Wankdorf Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

5 V c x Lorrainestrasse / Uferweg Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs- / Aktionsräume Jugendliche<br />

5 V d x Wylerholz / Aarehang Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

5 Ve x Wylerbad / Scheibrain Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche<br />

5 V f x Kasernenareal Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />

5 V g x Johanneskirche Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />

6 VI a x Untermatt Neuschaffung Spielplätze und Begegnungs- / Aktionsräume Jugendliche<br />

6 VI b x <strong>Bümpliz</strong> / Fellergut Neuschaffung Spielplätze<br />

6 VI c x Schwabgut Neuschaffung Spielplätze<br />

6 VI d x Brünnengut Begegnungs-/ Aktionsräume Jugendliche<br />

6 VI e x Winterhale / Rehhaghölzli Neuschaffung Begegnungs- und Aktionsräume Jugendliche im Bereich Rehhaghölzli<br />

6 VI f x Bodenweid Neuschaffung Begegnungs- und<br />

Aktionsräume Jugendliche<br />

6 VI g x Weiermannshaus / Weierli Neuschaffung Begegnungs- und<br />

Aktionsräume Jugendliche


6.3 Generelle Massnahmen zur Entwicklung der Spielplätze<br />

Name Beschrieb Verantwortlich für<br />

Koordination<br />

Zuständigkeiten und Prozesse auf Schularealen,<br />

Aussenräume<br />

Benutzungsordnungen auf<br />

Schulhausarealen<br />

Klärung der Prozesse, Zuständigkeiten und Kommunikation<br />

bei der Projektierung und Realisierung von<br />

Aussenräume und Spielplätzen auf<br />

Schularealen (Kindergärten). Wiedereingliederung<br />

StaBe.<br />

Nutzerfreundliche Ausgestaltung der Benutzungsordnungen<br />

für Quartierspielplätze auf Schulhausarealen<br />

mit dem Ziel der Konfliktvermeidung zwischen Schulbetrieb<br />

und öffentlicher Nutzung.<br />

Mobiles Spiel / Spielräume Wohnräumliche oder andere<br />

Umstände eine sinnvolle Aufwertung der Aussenräume<br />

mit Spielangeboten verhindern, wird das aktionsmässige,<br />

mobile Beispielen der Räume gefördert.<br />

Qualitative Vorgaben für Spielplätze bei<br />

privaten Liegenschaften<br />

Aufwertung von Spielräumen bei Hochhaussiedlungen<br />

Festschreiben von qualitativen Vorgaben für die<br />

Spielplatzgestaltung bei privaten Bauvorhaben sowie<br />

verbesserte Kontrolle nach Fertigstellung.<br />

Fördern und Begleiten von Prozessen zur Aufwertung<br />

von Aussenräumen in Siedlungen mit verdichteter<br />

Bauweise.<br />

Sensibilisierungskampagne Durchführung einer Sensibilisierungskampagne zur<br />

Bedeutung von Aussenräumen für die ganzheitliche<br />

Entwicklung von Kindern.<br />

Temporäre Spielplätze Wo sich die Gelegenheit ergibt, beispielsweise auf<br />

Brachflächen, werden Quartierinitiativen in geeigneter<br />

Weise unterstützt.<br />

Abenteuerspielplätze Festlegen von Trägerschaft, Ausstattungsgrundsätzen,<br />

Sicherheits- und Haftungsfragen, Betreuung, Nutzungsbestimmungen.<br />

Beteiligte Priorität<br />

<strong>Stadt</strong>bauten, Schulamt <strong>Stadt</strong>planungsamt,<br />

<strong>Stadt</strong>gärtnerei,<br />

Sportamt<br />

<strong>Stadt</strong>bauten, Schulamt Jugendamt, <strong>Stadt</strong>gärtnerei,<br />

Sportamt<br />

Jugendamt, DOK beauftragte Institutionen,<br />

<strong>Stadt</strong>gärtnerei<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt Amt für Gemeinden<br />

und Raumordnung,<br />

Fachstelle Spielraum<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt Jugendamt, Fachorganisationen,<br />

Fachstelle Spielraum,<br />

Gesundheitsdienst Jugendamt, <strong>Stadt</strong>planungsamt,Fachorganisationen<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt <strong>Stadt</strong>gärtnerei,<br />

Jugendamt, DOK<br />

Jugendamt, <strong>Stadt</strong>gärtnerei <strong>Stadt</strong>gärtnerei, DOK I<br />

I<br />

I<br />

läuft<br />

II<br />

II<br />

II<br />

II


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

24<br />

Anhang<br />

Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von städtischen Schulanlagen<br />

Volksschulverordnung (VSV) BSG 432.211.1<br />

5. Schulanlagen<br />

Art. 8 Benutzung<br />

1 Das Hausrecht über Schulanlagen wird durch die Schulkommission ausgeübt. Die Schulkommission<br />

beaufsichtigt die Schul- und Schulsportanlagen sowie deren Ausrüstung. Sie hat darauf zu achten, dass<br />

die schulische Benützung Vorrang hat.<br />

2 Die Sportanlagen und die nötigen Geräte sind auch den Kindergärten, den Tagesschulen und den Schulen<br />

der Sekundarstufe II sowie ausserhalb der Unterrichtszeit grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Verordnung über die Benutzung der städtischen Schulanlagen ausserhalb des ordentlichen Schulbetriebes<br />

(Anlagenbenutzungsverordnung; ABV)<br />

1. Abschnitt: Bewilligung<br />

Art. 1 Bewilligungspflicht; Zuständigkeit<br />

1 Die Benutzung der städtischen Schulanlagen ausserhalb des ordendlichen Schulbetriebs bedarf der<br />

Bewilligung der Direktion für Bildung, Soziales und Sport. Vorbehalten bleibt die freie Benutzung gemäss<br />

Artikel 16.<br />

2 Zu den Schulanlagen im Sinn dieser Verordnung gehören die Schulräume und -einrichtungen wie Schulzimmer,<br />

Schulküchen, Aulen, Mehrzweckräume, Mobiliar, Geräte und Gebrauchtgegenstände, die Schulsporthallen<br />

und -anlagen, die Pausenplätze und andere frei zugängliche Flächen in diesen Anlagen.<br />

3 Für Bewilligungen zur Nutzung von Schulsporthallen (Turnhallen) und -anlagen ist das Sportamt zuständig,<br />

für die übrigen Anlageteile das Schulamt.<br />

4 Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport bestimmt, welche Anlagenteile zur Verfügung gestellt<br />

werden und wann zu welchen Zwecken sie benutzt werden dürfen.<br />

Art. 16 Freie Nutzung<br />

1 Die frei zugänglichen Aussenbereiche der Schulanlagen stehen der Öffentlichkeit täglich nach Schluss<br />

der Nutzung durch die Schule bis längstens 22 Uhr in dem durch die Direktion für Bildung, Soziales und<br />

Sport umschriebenen Rahmen unentgeltlich zur Benutzung frei. Bewilligte Nutzungen nach Artikel 1ff.<br />

haben Vorrang. Die Öffnungszeiten werden mittels Aushang in der Anlage publiziert.


<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong>, <strong>Spielplatzplanung</strong> - Bericht, Handlungsbedarf und Massnahmen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong><br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt<br />

Zieglerstrasse 62<br />

Postfach 3001 <strong>Bern</strong><br />

T 031 321 70 10<br />

F 031 321 70 30<br />

E stadtplanungsamt@bern.ch<br />

www.bern.ch/stadtplanung<br />

Schutzgebühr 25 Fr.<br />

25

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