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DIE JAHRHUNDERTLÜGE-V9

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deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu

beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder

Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu

errichten.“

Bereits an den Auszügen aus der Rede von Prof. Dr. Carlo Schmid ist

zu erkennen, dass das „Grundgesetz“ keine Verfassung ist. Es ist

vielmehr ein besatzungsrechtliches Statut, welches durch den Alliierten

Kontrollrat erlassen wurde.

Weiterhin ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung des

„Grundgesetzes“ weder ein volkssouverän handeln könnendes

deutsches Volk vorhanden war, noch konnte dieses in freier

Entscheidung bestimmen. Das „Grundgesetz“ musste durch die

Besatzungsmächte genehmigt werden und diese machten auch noch

diverse Vorbehalte, die zusätzliche Einschränkungen mit sich brachten.

In diesem Genehmigungsschreiben (siehe Bildnachweis ) war zum

Beispiel der Vorbehalt Berlin betreffend enthalten. Nach diesem

Vorbehalt war Berlin also nicht als ein Land der „Bundesrepublik

Deutschland“ anzusehen. Dies wird selbst in dem BVerfG-Urteil zum

Grundlagenvertrag nicht ausreichend gewürdigt.

Da das „Grundgesetz“ dem Volk niemals für eine wirkliche plebiszitäre

Abstimmung vorgelegt wurde und noch dazu lediglich von durch die

Alliierten eingesetzten Landesregierungen bestätigt wurde, kann kaum

von einer demokratisch gewählten Verfassung die Rede sein.

Gleichzeitig mit dem „Grundgesetz“ ist das Besatzungsstatut (siehe

Bildnachweis ) in Kraft getreten, aus dem weitere Einschränkungen

der Souveränität hervorgehen.

Zugleich muss man aus heutiger Sicht erkennen, dass das

„Grundgesetz“ zu einem Ermächtigungsgesetz verkommen ist:

Nachdem die Parteien das „Grundgesetz“ mit seinen 146 Artikeln

insgesamt 138 (!) mal geändert haben, ist der Verdacht offensichtlich,

dass hier ein Ermächtigungsgesetz geschaffen werden soll. Was den

Parteien normalerweise nicht gestattet war und ihnen im Wege zu

stehen schien, haben sie leichtfertig durch Änderungen beiseite

geschafft. Fast täglich kommt es den Politikern nur zu leicht über die

Lippen: "Dann muss eben das Grundgesetz geändert werden."

Leider werden da schlimme Parallelen zur Vergangenheit sichtbar und

Bedenken ohne Skrupel über Bord geworfen, weil die jüngere

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