COVID19 Schutz u Handlungskonzept VfL Neuhofen (Stand 24.03.2021)
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COVID-19: Schutz- und Handlungskonzept
des VfL Neuhofen für den Trainingsbetrieb
Stand: 24.03.2021
1) Ansprechpartner
1.1) Hygienebeauftragter Verein
Gunnar Graupner 0162- 947 61 38
1.2) Hygienebeauftragte der Abteilungen
Abteilung Ansprechpartner Handynummer
Aikido Uwe Weinlich 0163- 164 48 19
Fußball AH Bernd Herhaus 0171- 860 23 92
Fußball Aktive Holger Lohrer 0176- 322 603 59
Fußball Jugend Michael Bauer 0176- 649 906 53
Leichtathletik Helmut Rottmüller 0176- 543 998 46
Tischtennis Gunnar Graupner 0162- 947 61 38
Turnen Sylvia Wurmehl 0176- 401 205 70
2) Rahmenbedingungen
(angelehnt an die 18. CoBeLVO vom 20. März 2021, an die entsprechenden Hygienekonzepte des Landes RLP
sowie an die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises vom 24. März 2021)
Training im Freien ist wie folgt zulässig:
• Als kontaktfreies Training einzeln oder im Rahmen der Kontaktbeschränkungen. Das heißt,
es dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen zum Sporttreiben
treffen. Das Abstandsgebot ist einzuhalten.
• Als kontaktfreies Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und
einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots.
Training im Innenbereich ist bis mindestens 11.04.2021 untersagt.
Falls der Inzidenzwert im Rhein-Pfalz-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen
sollte, wird Training lediglich noch alleine, zu Zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand
unter Einhaltung des Abstandsgebots möglich sein.
3) allgemeine Hygienemaßnahmen
(angelehnt an die 18. CoBeLVO vom 20. März 2021 sowie an die entsprechenden Hygienekonzepte des Landes
RLP)
Die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, etwaige Allgemeinverfügungen
des Rhein-Pfalz-Kreises sowie das Hygienekonzept für den Sport im Innen- und Außenbereich sind
vollumfänglich zu beachten. Dies wird insbesondere sicher gestellt durch folgende Maßnahmen:
• Die ausgeschilderten Wegekonzepte (siehe Punkt 4) sind zu beachten.
• Hände waschen oder desinfizieren vorm Betreten der jeweiligen Sportstätte.
• Nies- und Hustetikette beachten.
• Bereits umgezogen zum Training erscheinen. Umkleiden, Gemeinschaftsräume sowie
Duschen dürfen nicht benutzt werden.
• Die Nutzung der Toilettenräume ist zulässig.
• Kontaktflächen (bspw. Türklinken) sind regelmäßig zu reinigen.
• Trainingsgeräte sind nach der Benutzung mit einem zumindest begrenzt viruziden Mittel
desinfizieren oder mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen.
• Spieler und Trainer, die Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder sämtliche
Erkältungskrankheiten haben, dürfen nicht an den Einheiten teilnehmen. Dies gilt auch,
wenn diese Symptome bei Personen aus dem gleichen Haushalt vorliegen.
• Alle Teilnehmer an den Trainingseinheiten teilen positive Tests auf das Coronavirus im
eigenen Haushalt unverzüglich mit und pausieren mindestens 14 Tage.
• Jeder Person bringt ein eigenes Getränk mit.
• Personen, die einer COVID-19 Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche
Risikoabwägung selbst treffen und werden ggf. durch zusätzliche Maßnahmen geschützt.
• Die Trainingsteilnehmer werden dokumentiert, um eine Kontaktnachverfolgung zu
ermöglichen.
• Für die Einhaltung der Regeln ist eine beauftragte Person vor Ort zuständig. Diese hat das
Recht Personen, die sich nicht an die Vorschriften halten, der Sportstätte zu verweisen.
4) Sportstätten und Wegekonzepte
Die Wegekonzepte sind in den Sportstätten entsprechend ausgeschildert.
4.1) Tennenplatz
Eingang: Tür links an der Verkaufshütte
Ausgang: Tür in der Mitte (eigentlicher Eingang)
4.2) Rasenplatz
Eingang: Eingangstür am ehemaligen Kassenhaus (rechts)
Ausgang: große Notfalltür (rechts)
5) Zuschauer
Zuschauer sind nicht zugelassen.
Ausgenommen davon sind Verwandte ersten und zweiten Grades (Eltern, Großeltern,
Geschwister) bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Es gelten das Abstandsgebot sowie die
Pflicht zur Kontakterfassung.
6) sportartspezifische Maßnahmen
Jede Abteilung erstellt ein eigenes, sportartspezifisches Konzept, welches sich an diesem Konzept
orientiert. Als Grundlage für die Erstellung können die zehn Leitplanken des DOSB sowie die
weiteren Festlegungen des DOSB und seiner Spitzenverbände herangezogen werden.
Falls die Konzepte der Verbände einschränkendere Regelungen beinhalten (bspw. da sie noch
nicht aktualisiert wurden oder sich an strengeren Vorschriften aus anderen Bundesländern
orientieren) müssen diese nicht befolgt werden. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes
Rheinland-Pfalz sowie etwaige regionale Einschränkungen
7) Wettkampf- und Spielbetrieb
Der Wettkampf- und Spielbetrieb setzt derzeit in allen Sportarten aus.
8) Sonstiges
Die 18. COBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz trat am 22. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des
11. April 2021 außer Kraft. Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises tritt am 25. März 2021
in Kraft und mit Ablauf des 11. April 2021 außer Kraft.
Folglich behält dieses Allgemeinkonzept des VfL Neuhofen in dieser Form seine Gültigkeit vsl. bis
einschließlich 11.04.2021. Falls das Land oder der Kreis zuvor Änderungen der Regelungen
beschließen sollten, wird es entsprechend aktualisiert.