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Durch welche Behörde erfolgt die<br />

Überbeglaubigung:<br />

� Mehrstufiger Beglaubigungsweg<br />

erforderlich<br />

� Die Endbeglaubigung der Urkunden erfolgt<br />

durch das Außenministerium<br />

� Nähere Auskünfte erteilt das Standesamt<br />

Holeczek 2012

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