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Im Interview<br />
°CHRISTOPHER HUBER<br />
Christopher Huber, stammt aus der Region,<br />
kennt die Rittal Arena bereits aus Zeiten<br />
bevor der <strong>RSV</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong> hier heimisch<br />
wurde und hofft auf die Durchführbarkeit<br />
der Paralympics in Tokio. Was die Nummer<br />
neun des <strong>RSV</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong> zur aktuellen Situation<br />
zu sagen hat und wie Chris die Wahrscheinlichkeit<br />
von Paralympischen Spielen<br />
in diesem Jahr in Japan einschätzt, hat er<br />
in dieser Ausgabe und in offenen Worten<br />
der DEFENSE-Redaktion verraten.<br />
Spielerpate:<br />
Foto: Oliver Vogler/Leica Akademie<br />
Fortsetzung auf Seite 9 <br />
Der „Facebook-Fall“<br />
Ein Mediengestalter im Bereich Digital und Print hatte zwei Auszubildende. Einer der beiden Auszubildenden<br />
war aktiv auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken unterwegs. In seinem Profil befand<br />
sich unter anderen die Rubrik „Arbeitgeber“ mit dem Hinweis, dass er bei einem „Menschenschinder &<br />
Ausbeuter beschäftigt sei und er als Leibeigener für Mindestlohn schaffen muss“. Als sein Chef von diesem<br />
beleidigenden Inhalt Kenntnis erlangte, sprach er sofort die fristlose Kündigung aus. Damit war der Auszubildende<br />
nicht einverstanden und zog vor das Arbeitsgericht, mit dem Argument, dass seine Äußerungen<br />
doch übertrieben und als Scherz gemeint waren. In beiden Instanzen hat aber das Gericht den Scherz<br />
nicht verstanden. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt, da das Gericht klar der Auffassung war, dass<br />
der Kläger damit rechnen musste, dass solche Äußerungen Konsequenzen haben und diese über seinen<br />
Facebook Account auch einer Vielzahl von verschiedenen Personen zugänglich waren. Beleidigungen in<br />
diesem Ausmaß stellen eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass auch eine vorherige Abmahnung, die<br />
im konkreten Einzelfall immer zu prüfen ist, hier nicht erforderlich war. Mitteilungen in sozialen Netzwerken<br />
sollten daher wohl überlegt sein…<br />
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