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RSV-Lahn-Dill defense #8 Saison 2020/2021

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Im Interview<br />

°CHRISTOPHER HUBER<br />

Christopher Huber, stammt aus der Region,<br />

kennt die Rittal Arena bereits aus Zeiten<br />

bevor der <strong>RSV</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong> hier heimisch<br />

wurde und hofft auf die Durchführbarkeit<br />

der Paralympics in Tokio. Was die Nummer<br />

neun des <strong>RSV</strong> <strong>Lahn</strong>-<strong>Dill</strong> zur aktuellen Situation<br />

zu sagen hat und wie Chris die Wahrscheinlichkeit<br />

von Paralympischen Spielen<br />

in diesem Jahr in Japan einschätzt, hat er<br />

in dieser Ausgabe und in offenen Worten<br />

der DEFENSE-Redaktion verraten.<br />

Spielerpate:<br />

Foto: Oliver Vogler/Leica Akademie<br />

Fortsetzung auf Seite 9 <br />

Der „Facebook-Fall“<br />

Ein Mediengestalter im Bereich Digital und Print hatte zwei Auszubildende. Einer der beiden Auszubildenden<br />

war aktiv auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken unterwegs. In seinem Profil befand<br />

sich unter anderen die Rubrik „Arbeitgeber“ mit dem Hinweis, dass er bei einem „Menschenschinder &<br />

Ausbeuter beschäftigt sei und er als Leibeigener für Mindestlohn schaffen muss“. Als sein Chef von diesem<br />

beleidigenden Inhalt Kenntnis erlangte, sprach er sofort die fristlose Kündigung aus. Damit war der Auszubildende<br />

nicht einverstanden und zog vor das Arbeitsgericht, mit dem Argument, dass seine Äußerungen<br />

doch übertrieben und als Scherz gemeint waren. In beiden Instanzen hat aber das Gericht den Scherz<br />

nicht verstanden. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt, da das Gericht klar der Auffassung war, dass<br />

der Kläger damit rechnen musste, dass solche Äußerungen Konsequenzen haben und diese über seinen<br />

Facebook Account auch einer Vielzahl von verschiedenen Personen zugänglich waren. Beleidigungen in<br />

diesem Ausmaß stellen eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass auch eine vorherige Abmahnung, die<br />

im konkreten Einzelfall immer zu prüfen ist, hier nicht erforderlich war. Mitteilungen in sozialen Netzwerken<br />

sollten daher wohl überlegt sein…<br />

Greizer Straße 1 · D-35396 Gießen<br />

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