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Vierseiter_2021-04

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Aktuelles aus der Gemeinde

COVID-19

Testangebote

Es gibt im Bezirk ein sehr gutes und

umfangreiches Antigen Testangebot

(Standorte Windischgarsten,

Vorderstoder, Micheldorf, Kirchdorf,

Pettenbach, Kremsmünster, teilweise

Apotheken, teilweise Hausärzte),

welches auch verstärkt wahrgenommen

werden soll.

Anmeldung zur

Impfung

Der Impfplan des Bundes wurde

dahingehend geändert, dass prioritär

die Personengruppen der über

65-Jährigen sowie der HochrisikopatientInnen

rasch durchgeimpft

werden sollen. Dazu wurden von der

Bezirkshauptmannschaft mögliche

Impfstandorte an das Land gemeldet.

Einer dieser Impfstandorte, der

bereits vom Roten Kreuz für kommende

Impfungen vorbereitet wird,

ist die Stadthalle in Kirchdorf an der

Krems.

Personen aller Altersgruppen

können sich ab sofort über die Seite

www.ooe-impft.at

anmelden bzw. registrieren lassen,

damit hier ein reibungsloser Ablauf

der Impfungen gewährleistet werden

kann. Jeder, der eine Impfung

erhalten möchte, soll diese auch bekommen!

Die Anmeldung kann auch von Angehörigen

für zB ältere Personen

durchgeführt werden.

Bitte geben Sie diese Informationen

an Ihre Angehörigen weiter!

Vielen Dank!

Seite 4 | Schlierbacher Vierseiter

Geflügelpest

Die Geflügelpest hat Europa wieder

erreicht und tritt seit Ende Oktober

in vielen Staaten auf, zuletzt bei

Wildenten in Bayern. Diese Krankheit

ist für Geflügel hoch ansteckend

und kommt sowohl beim Hausgeflügel

als auch bei zahlreichen wildlebenden

Vogelarten vor. Durch

infiziertes Wildgeflügel kann eine

Übertragung in Hausgeflügelbestände

stattfinden.

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft

birgt diese Virusvariante

keine Gefahr für die Gesundheit der

Menschen.

Das Bundesministerium für Soziales,

Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

hat daher ein Risikogebiet

festgelegt, in welchem

bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten

sind.

Pflichten der Tierhalterinnen und

Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem

Geflügelpest – Risiko

Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser

erfolgen, zu dem Wildvögel

Zugang haben.

Grundsätzlich ist Geflügel im Stall

zu halten oder in geschlossenen

Haltungsvorrichtungen, die zumindest

oben abgedeckt sind, um einen

Eindrang von Geflügelpest bestmöglich

zu verhindern (z.B. Volieren

mit Dach oder sog. „Wintergärten“

– zum Stall anschließende, durch

Netz oder Gitter abgesicherte offene

Fronten unter einem Dach).

Für Betriebe unter 350 Stück Geflügel

gelten Ausnahmen - unter der

Voraussetzung, dass eine getrennte

Haltung von Enten und Gänsen zu

anderem Geflügel erfolgt - für Ausläufe,

wenn das sich darin befindende

Geflügel durch Netze, Dächer

oder horizontal angebrachte Gewebe

vor dem Kontakt mit Wildvögeln

geschützt wird oder zumindest Fütterung

und Tränkung im Stallinnenbereich

erfolgen. Derartige Ausläufe

sind gegen Oberflächengewässer,

an denen sich wild lebende Wasservögel

aufhalten können, ausbruchsicher

abzuzäunen.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen

einer Infektion mit dem Erreger der

Geflügelpest ist bei der zuständigen

Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen;

im Risikogebiet sind außerdem

der Abfall der Futter- und Wasseraufnahme

(von mehr als 20 %), der

Abfall der Eierproduktion (um mehr

als 5 %) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate

(höher als 3 % in einer Woche)

zu melden.

Kontakt:

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf,

Garnisonstraße 3, 4560 Kirchdorf,

Veterinärdienst:

Tel. 07582 685-65470

Außerhalb der Dienstzeiten wird

ersucht, über die Landeswarnzentrale,

Telefonnummer 130 mit der

Rufbereitschaft der Bezirkshauptmannschaft

Kirchdorf Kontakt aufzunehmen.

Sachkundekurse

für Hundehalter

Die aktuell angebotenen Kurse und

Online-Kurse werden laufend unter

den Neuigkeiten auf www.schlierbach.at

veröffentlicht.

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