Vierseiter_2021-04
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Aktuelles aus der Gemeinde
COVID-19
Testangebote
Es gibt im Bezirk ein sehr gutes und
umfangreiches Antigen Testangebot
(Standorte Windischgarsten,
Vorderstoder, Micheldorf, Kirchdorf,
Pettenbach, Kremsmünster, teilweise
Apotheken, teilweise Hausärzte),
welches auch verstärkt wahrgenommen
werden soll.
Anmeldung zur
Impfung
Der Impfplan des Bundes wurde
dahingehend geändert, dass prioritär
die Personengruppen der über
65-Jährigen sowie der HochrisikopatientInnen
rasch durchgeimpft
werden sollen. Dazu wurden von der
Bezirkshauptmannschaft mögliche
Impfstandorte an das Land gemeldet.
Einer dieser Impfstandorte, der
bereits vom Roten Kreuz für kommende
Impfungen vorbereitet wird,
ist die Stadthalle in Kirchdorf an der
Krems.
Personen aller Altersgruppen
können sich ab sofort über die Seite
www.ooe-impft.at
anmelden bzw. registrieren lassen,
damit hier ein reibungsloser Ablauf
der Impfungen gewährleistet werden
kann. Jeder, der eine Impfung
erhalten möchte, soll diese auch bekommen!
Die Anmeldung kann auch von Angehörigen
für zB ältere Personen
durchgeführt werden.
Bitte geben Sie diese Informationen
an Ihre Angehörigen weiter!
Vielen Dank!
Seite 4 | Schlierbacher Vierseiter
Geflügelpest
Die Geflügelpest hat Europa wieder
erreicht und tritt seit Ende Oktober
in vielen Staaten auf, zuletzt bei
Wildenten in Bayern. Diese Krankheit
ist für Geflügel hoch ansteckend
und kommt sowohl beim Hausgeflügel
als auch bei zahlreichen wildlebenden
Vogelarten vor. Durch
infiziertes Wildgeflügel kann eine
Übertragung in Hausgeflügelbestände
stattfinden.
Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft
birgt diese Virusvariante
keine Gefahr für die Gesundheit der
Menschen.
Das Bundesministerium für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
hat daher ein Risikogebiet
festgelegt, in welchem
bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten
sind.
Pflichten der Tierhalterinnen und
Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem
Geflügelpest – Risiko
Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser
erfolgen, zu dem Wildvögel
Zugang haben.
Grundsätzlich ist Geflügel im Stall
zu halten oder in geschlossenen
Haltungsvorrichtungen, die zumindest
oben abgedeckt sind, um einen
Eindrang von Geflügelpest bestmöglich
zu verhindern (z.B. Volieren
mit Dach oder sog. „Wintergärten“
– zum Stall anschließende, durch
Netz oder Gitter abgesicherte offene
Fronten unter einem Dach).
Für Betriebe unter 350 Stück Geflügel
gelten Ausnahmen - unter der
Voraussetzung, dass eine getrennte
Haltung von Enten und Gänsen zu
anderem Geflügel erfolgt - für Ausläufe,
wenn das sich darin befindende
Geflügel durch Netze, Dächer
oder horizontal angebrachte Gewebe
vor dem Kontakt mit Wildvögeln
geschützt wird oder zumindest Fütterung
und Tränkung im Stallinnenbereich
erfolgen. Derartige Ausläufe
sind gegen Oberflächengewässer,
an denen sich wild lebende Wasservögel
aufhalten können, ausbruchsicher
abzuzäunen.
Jeder Verdacht auf das Vorliegen
einer Infektion mit dem Erreger der
Geflügelpest ist bei der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen;
im Risikogebiet sind außerdem
der Abfall der Futter- und Wasseraufnahme
(von mehr als 20 %), der
Abfall der Eierproduktion (um mehr
als 5 %) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate
(höher als 3 % in einer Woche)
zu melden.
Kontakt:
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf,
Garnisonstraße 3, 4560 Kirchdorf,
Veterinärdienst:
Tel. 07582 685-65470
Außerhalb der Dienstzeiten wird
ersucht, über die Landeswarnzentrale,
Telefonnummer 130 mit der
Rufbereitschaft der Bezirkshauptmannschaft
Kirchdorf Kontakt aufzunehmen.
Sachkundekurse
für Hundehalter
Die aktuell angebotenen Kurse und
Online-Kurse werden laufend unter
den Neuigkeiten auf www.schlierbach.at
veröffentlicht.