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Einführung in die Heraldik

Seite 1

Einführung in die Heraldik

Kilian Schättin

November 2015

© by Kilian Schättin CH-8808 Pfäffikon SZ

Kilian Schättin, Churerstr. 108, CH-8808 Pfäffikon SZ, +41 55 410 19 00 / +41 79 251 01 72


Einführung in die Heraldik

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Inhaltsverzeichnis

Was ist die Heraldik ......................................... 4

Die Heraldik in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ........ 5

Familienwappen und deren Bestandteile ...................... 6

Der Schild................................................... 7

Siegel als Ursprung von Familienwappen ...................... 9

Hausmarken und Hauszeichen ............................... 11

Der Aufbau des Familienwappens ............................ 13

Allianzwappen - Ehewappen ................................. 17

Habe ich ein Familienwappen und wo finde ich es? ............ 23

Praxisbeispiel der Verifizierung eines Familienwappens ....... 24

Fantasiewappen ............................................ 29

Wie und wo finde ich (m)ein Familienwappen? ............... 31

Das private Wappenrecht in der Schweiz ..................... 32

Literaturverzeichnis ........................................ 33

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Hausmarken Siegel Familienwappen

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Was ist die Heraldik

im Brockhaus Ausgabe 1839 steht dazu:

"Heraldik oder Wappenkunde heißt die Wissenschaft von den Regeln,

nach denen Wappen (s.d.) eingerichtet sein müssen, woran sich Betrachtungen

über Geschichte, Bedeutung und Rechte der Wappen schließen.

Die Wappen und die Heraldik haben ihren Ursprung von den im Mittelalter

üblichen Turnieren, bei denen die Ritter durch die von ihnen auf den

Schilden getragenen symbolischen Zeichen, aus denen dann die Wappen

entstanden, sich auszeichneten. Der Ritter erschien beim Turnier mit geschlossenem

Helm und der Herold musste sein Wappen deuten, und

wenn er den Ritter als turnierfähig erkannte, blasen, welches man das

Ausblasen der Wappen nannte. Nach den Herolden, welche ihre Wissenschaft

geheim hielten, erhielt die Wappenkunde den Namen Heraldik und

von dem Ausblasen wurde sie im Französischen Blason genannt, welches

Wort dann auch in die englische, italienische und spanische Sprache

übergegangen ist. Die Franzosen haben die Heraldik zuerst wissenschaftlich

bearbeitet, aber dieselbe ist deutschen Ursprungs. Sie hat große

Wichtigkeit als Hilfswissenschaft der Geschichte und Genealogie. Nicht

selten führen heraldische Bemerkungen zu unerwarteten geschichtlichen

Aufschlüssen."

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Die Heraldik in der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Gemäss dem HBLS begann der hohe Adel der Schweiz um die Mitte des

14. Jh. Wappen zu führen. Das älteste bekannte, unzweideutig als heraldisch

zu bezeichnendes Dokument ist das Siegel des Herzog Welf von

1152 im Stiftsarchiv St. Gallen.

Gegen Ende des 12. Jh. begannen die Freiherren des Landes Wappen zu

führen und Anfang des 13. Jh. folgten ihnen die übrigen Adligen mit diesem

Brauch.

Eine Sammlung der Wappen der Ritterschaft und des Adels in der

Schweiz findet sich im Wappenbuch von Johann Siebmacher von 1605.

Auf diesen Wappentafeln finden sich rund 120 adlige Geschlechter aus

der Schweiz. Darunter sind einige noch blühend, wie etwa die Escher vom

Luchs, die Escher vom Glas, die von Wattenwyl, die Reinhart, die Reding,

usw. Hier das Reding-Wappen gem. Siebmacher

Anhand dieses Beispiels erkennt man den klassischen Aufbau der Familienwappen

bzw. deren Bestandteile.

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Familienwappen und deren Bestandteile

Kleinod

Wulst

Helm

Helmdecke

Schild

Das obige Wappen zeigt den klassischen Aufbau für ein adliges Geschlecht.

Obwohl diese Art Wappen für die bürgerlichen Geschlechter keine

Bedeutung hat, findet man sie noch heute als Wappenscheiben und

Tellern in manchen Wohnzimmern. Es gilt aber klar festzuhalten, dass für

die nicht adeligen Geschlechter nur der Wappenschild wesentlich ist.

Kleinod, Wulst, Helm und Helmdecke sind unnötige Zutaten und zudem

auch neueren Ursprungs. Deshalb befassen wir uns im Folgenden denn

auch nur noch mit dem Schild und seinem Inhalt. Hier ein paar heute gebräuchliche

Schildformen(aus Wikipedia).

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Der Schild

Zu beachten ist, dass die dem Betrachter zugewandte linke Seite als heraldisch

rechte und vornehmere Seite bezeichnet wird. Wird der Schild

durch regelmässige Linien die bis an den Schildrand gehen, geteilt, so

entstehen die sogenannten Heroldsbilder. Man spricht dann von einem

gespaltenen, geteilten oder gevierten Schild. Der Schild kann auch

schrägrechts oder schräglinks geteilt sein. Dabei kann er zwei- oder

dreimal gespalten sein. Je nach der Teilung spricht man dann von einem

Schildhaupt, Schildfuss, Balken oder Pfahl. Die Möglichkeiten solcher Heroldsbilder

sind vielfältig wie diese Abbildung zeigt.

QUELLE: HTTP://WWW.FIGUREN.MINIATURES.DE/HEROLDSBILDER.HTML

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Unsere Familienwappen weisen aber in der Regel sogenannte gemeine

Figuren auf, d.h. Objekte aus der Natur, Gegenstände aus dem Alltag,

aus dem Beruf oder einfach aus der Fantasie.

Pfister SZ

In Blau über goldener Bretzel

liegender, goldener

Weggen

Schuhmacher BE

in Rot schräglinks, silbernes

Schuhmachermesser

mit goldenem Griff

Walder SZ(Pfäffikon)

in Silber auf grünem

Schildfuss drei grüne Tannen,

besetzt von goldenem

Vogel

Viele Familienwappen sind aus Siegelbildern entstanden. Die Schöpfer

und Träger solcher Wappen waren amtlich tätige Personen, welche mit

ihrem Siegel amtliche Schriftstücke siegelten, d.h. beglaubigten. Hier

zwei Beispiele solcher Siegel.

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Siegel als Ursprung von Familienwappen

Siegel des Rudolf Hegner, 1660

Landschreiber und 1684-1685 LA

der March

Siegel des Peter Guntlin, LA der

March erstmals 1634-1635

Im Wappenbuch des Kantons SZ von Paul Styger sind über 20 Hegner-

Familienwappen zu finden. Beim Betrachten des unteren Bildes erkennt

man unschwer, dass die Nummer 5 aus dem obigen

Siegel hervorgegangen ist, oder umgekehrt!

Nr.5 = Wappen des Rudolf Hegner im Wappenbuch des Kantons SZ von Paul Styger

Ebenfalls im Wappenbuch von Styger finden wir die Guntlin-Wappen und

Siegel abgebildet. Auch hier erkennt man unschwer den Zusammenhang

der Wappen Nr. 1 und 5 mit dem oben abgebildeten Siegels des LA Peter

Guntlin!

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Hausmarken und Hauszeichen

Hauszeichen, Hausmarken, Hofzeichen, Holzzeichen und bei Nutztieren

Ohrenzeichen sind Eigentumszeichen. Sie wurden geritzt, eingekerbt,

eingehauen, geschnitzt, aufgemalt oder eingebrannt. Des Schreibens Unkundige

benutzten sie rechtsgültig anstelle der Unterschrift. Ihre Bedeutung

geht auch daraus hervor, dass sie z.B. in Ratshäusern in Tragbalken

eingeschnitzt wurden oder auch in Gemeindearchiven zu finden sind. Familien

ohne Wappen übernahmen bei der Erstellung eines solchen häufig

diese Zeichen. Umgekehrt benutzten aber auch Wappenführende solche

Zeichen um ihr Hab und Gut zu kennzeichnen. Das Führen solcher Hausmarken

etc. kann sich in einer Familie über mehrere Jahrhunderte erstrecken.

Hingegen ist die dann und wann zu hörende Geschichte, diese Zeichen

gingen auf das älteste germanische Runenalphabet zurück, nicht

erhärtet. Diese Mär stammt denn auch von den Nationalsozialisten zur

Bekräftigung ihres Rassenwahns.

Das untenstehende Bild zeigt die sogenannte Ehrenmahl-Tafel in der Kapelle

Vild in Sargans

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22 Hauszeichen von Sarganser Geschlechtern in der Kapelle Vild in

Sargans

(Foto Pius Rupf)

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Der Aufbau des Familienwappens

Der Schild

Ein einfarbiger Wappenschild kann schon ein vollständiges Wappen sein.

Dieses ist jedoch ungeeignet, um die vielfältigen Standesattribute und

Familienbeziehungen der Wappeninhaber auszudrücken. Sehr einfache

Wappen finden sich nur bei alten Landmannschaften und verallgemeinernden

Wappen wie den Schilden der schweizerischen Landsmannschaften;

hier am Beispiel des Standes Schwyz(Blutbanner).

Die Schildteilungen

Grundsätzlich kann der Wappenschild durch senkrechte und waagerechte

Linien in Felder aufgeteilt werden. Bei der Einteilung durch waagerechte

Linien wird das obere Drittel als Schildhaupt, das mittlere Drittel als Mittelstelle

und das untere Drittel als Schildfuss definiert. Bei der Einteilung

durch senkrechte Linien wird die (vom Betrachter aus) linke Seite als

„rechte Flanke“, die Mitte als Herzstelle und die (vom Betrachter aus)

rechte Seite als linke Flanke bezeichnet. Der Austausch von „rechts“ und

„links“ entsteht dadurch, dass die Wappen aus Sicht des Wappenträgers

beschrieben (blasoniert) werden.

Hier die Blasonierung, also die Wappenbeschreibung des allen sicher bekannten

Berner Wappens.

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Die amtliche Blasonierung lautet: In Rot ein goldener Rechtsschrägbalken,

belegt mit einem schreitenden schwarzen Bären mit roten Krallen.

Eine andere gebräuchliche Blasonierung findet sich bei Mühlemann: In

Rot ein goldener Schrägbalken, belegt mit einem rotbewehrten schwarzen

Bären mit roter Zunge.

Die Heraldische Farbgebung

Die Regel bei der heraldischen Farbgebung nennt man Tingierung. Nach

traditionellen heraldischen Regeln sollten Wappen auch hinsichtlich der

Farbgebung einfach gehalten werden. Die Gesamtheit der verwendeten

Farbtöne nennt man heraldische Tinkturen, da abweichend vom allgemeinen

Sprachgebrauch die heraldischen „Farben“ nicht Gelb und Weiß

einschließen, die nur bei der gemalten oder gedruckten Wiedergabe der

beiden „Metalle“ Gold und Silber erscheinen. Für Wappendarstellungen

wird nur ein eng begrenztes Sortiment an Farbwerten, die Tinkturen,

verwendet, die in der Blasonierung benannt werden können. Bei schwarzweißen

Darstellungen von Tinkturen werden Schraffuren verwendet.

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Die heraldische Farbregel besagt:

- Es werden reine Farben ohne Abschattierungen, Verläufe und Nuancen

verwendet.

- In einem Wappen dürfen Metalle nicht an Metalle grenzen (Silber/Gold

nicht an Gold/Silber), Farben nicht an Farben. Durch das

Gegeneinandersetzen von Metallen und Farben in einem Wappen

wird eine starke Kontrastwirkung erreicht, die das Wappen schon

aus großer Entfernung erkennbar macht. Pelzwerke können sowohl

mit Metallen als auch mit Farben gemeinsam verwandt werden.

- Alle Farben sind gleichrangig. Es gibt keine Farben, die rangmäßig

über anderen stehen.

-

- Jedes Objekt kann prinzipiell in jeder heraldischen Tinktur dargestellt

werden.

Ferner sind bei der farblichen Gestaltung eines Wappens die folgenden

Regeln zu beachten:

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- Um ein Wappen eindeutig erkennbar zu machen, sollte die Anzahl

der Farben, Felder und Figuren möglichst gering sein. Die Figuren

sollten den Schild weitgehend ausfüllen: „Weniger ist Mehr“.

- Ebenso ist die Farbregel zu beachten: „Von zwei Feldern eines

Wappens sollte jeweils eines in einer Farbe das andere in einem

Metall tingiert sein.“ Diese Regel gilt auch für das Schildfeld und eine

aufgelegte Gemeine Figur.

- Eine typische Möglichkeit der Heraldik, die Anzahl der Wappenmotive

zu erweitern, ist die Tingierung in ge-/verwechselten Farben,

d.h. der Schild ist z.B. geteilt und eine aufgelegte Gemeine Figur

oder ein weiteres Heroldsbild weist jeweils die Farbe des gegenüberliegenden

Feldes auf.

- Füllen Gemeine Figuren nicht den gesamten Schild aus, ist anzugeben,

an welcher Stelle sie sich befinden. Dazu werden Bezeichnungen

verwendet, die sich häufig an den Heroldsbildern orientieren:

Hauptstelle, Fußstelle, rechte oder linke Flanke, Herzstelle usw.

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Allianzwappen - Ehewappen

Mit Allianzwappen bezeichnet man die Darstellung zweier Wappen, deren

Träger in Abhängigkeit zueinander stehen. Es können dies Personen,

Länder, Fürsten oder Bistümer sein welche eben durch eine solche Allianz

miteinander verbunden sind. Es gibt davon zwei Formen, die Allianz in

einem gespaltenen Schild oder zwei nebeneinander gestellte Schilder.

Das höher gestellte Wappen bzw. Schild, das sogenannte Oberwappen

steht dabei immer heraldisch rechts. So steht z.B. das Wappen des Bistums

gegenüber dem der Pfarrei heraldisch rechts. Dasselbe gilt für das

Wappen des Mannes gegenüber seiner Ehefrau.

Allianzwappen Habsburg -

Kärnten

Ehewappen Dettling - Schwander

In den Haushalten der Oberschicht wurden ab etwa 1500 schmiedeeiserne

Waffeleisen verwendet. Vielfach wurden diese auf den Innenseiten mit

Familienwappen der Ehepartner geziert.

Ein solches Stück, ursprünglich aus dem Freulerpalast in Näfels stammend,

befindet sich heute im Marchmuseum in Rempen. Es zeigt die

Wappen des Kaspar Gallati *1535 in Näfels und seiner Gattin Verena Gugelberg

*um 1540 in Lachen. deren Tochter Magdalena, geb. um 1572

war mit Christof Freuler verheiratet. Aus dieser Ehe stammt auch der

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Sohn Oberst Kaspar Freuler, *um 1595, dem Erbauer des Freulerpalasts

in Näfels.

Hier ein Bild eines solchen Waffeleisens aus dem Kloster St.Gallen.

Waffeleisen aus dem Haushalt des Abtes von St. Gallen um 1550

Schmiedeeisen. Rundes Waffeleisen an langen, geschmiedeten Handgriffen.

Beidseitig fein gravierter Dekor. Wappen des Abtes Diethelm

Blarer mit Umschrift "SANCTE OMARE ORA PRO NOBIS", die Gegenseite

mit Darstellung des Hl. Gallus mit Umschrift "SANCTE GALLE

ORA PRO NOBIS". Durchmesser je 18 cm, Gesamtlänge 85,5 cm.

Diethelm Blarer von Wartensee, geboren 1503 auf Burg Wartensee,

Sohn des Obervogts von Rorschach, stand dem Kloster St. Gallen von

1530 - 1564 vor.

Familienwappen und Allianzwappen finden sich immer wieder auf Häusern,

entweder auf der Fassade oder z.B. als Steinmetzarbeit über dem

Hauseingang angebracht. Auch im Hausinnern findet man sie auf Möbeln

geschnitzt oder als kunstvoll gestaltete Kacheln auf alten Öfen. Hier ein

Beispiel aus dem Kanton Solothurn.

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Bild Archäologische Dienste Kanton Solothurn

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Nicht vergessen darf man auch die Grabsteine und Grabmäler auf den

Friedhöfen, welche vielfach mit einem Familien- oder Ehewappen verziert

sind. Allerdings fehlen dabei natürlich die Farben, welche man sich bei

Interesse leicht in einem Wappenbuch finden kann. Führende Persönlichkeiten

und Amtsträger wurden vielfach mit einer Gedenktafel (Epigraph)

geehrt, welche z.B. beim Eingang der Friedhofskapelle angebracht wurden.

Familiengrab Diethelm - Waldvogel auf dem Friedhof in Siebnen

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Epitaph am Eingang der Kirche Tuggen für Johann Huber, Landammann

und Säckelmeister

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Epitaph am Eingang der Kirche Tuggen für Johann Huber, Landammann

und Säckelmeister

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Habe ich ein Familienwappen und wo finde ich es?

Die meisten unter Euch werden mir diese Frage spontan mit "Ja natürlich"

beantworten! Beipflichten würde ich jenen, deren Familie z.B. seit

Generationen auf demselben Familiengut wohnhaft sind und wo sogar

noch Familienwappen in irgendeiner Form im/am Haus zu finden sind.

Hinterfragen würde ich die Antwort bei denen, welche zwar ein Familienwappen

im Besitz haben, aber nicht wissen, wo es seinen Ursprung hat!

Es gibt immer einen ersten Träger(Schöpfer) eines Wappens und das

Recht, es weiter zu tragen, haben nur die direkten Nachkommen dieses

Schöpfers. Dazu, wie man das überprüft und nachweist, später mehr.

Grosse Zweifel habe ich aber bei Familienwappen, wie sie etwa von

"Pseudoheraldikern" an Messen wie der Olma usw. an den Mann / die

Frau gebracht werden.

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Praxisbeispiel der Verifizierung eines Familienwappens

Dazu verwende ich "mein eigenes" Familienwappen welches ich um 1973

von meinem Vater als Schmuck für meinen neu gegründeten Hausstand

geschenkt bekam. Es ist auf einen Wandteller auf Holz gemalt und zeigt

im Wesentlichen einen roten Schild mit einer goldenen Bourbonenlilie im

Kopf und einen grünen Dreiberg im Fuss.

Mein Vater hatte damals als einfacher Arbeiter weder die Möglichkeit

noch die Kenntnisse, unser Familienwappen in den Archiven oder Wappenbücher

selber zu suchen. So beauftragte er ein Heraldikatelier im

Thurgau mit dieser Aufgabe. Ob das nun auch das richtige Wappen sei,

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hat er auch nie hinterfragt. Er war als gebürtiger Märchler einfach glück-

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lich, ein solches zu haben. Und dass sein Sohn dereinst das Ganze ein

bisschen tiefer ausleuchten würde, konnte er auch nicht ahnen.

Durch einen glücklichen Zufall konnte ich zu Beginn meiner Tätigkeit als

Familienforscher 2000 ein Exemplar des bekannten Buches von Paul Styger

mit den Familienwappen des Kantons Schwyz erstehen. Und da fand

ich sie nun auf Seite 216, die insgesamt 9 verschiedenen Wappen unserer

Familie. Alle beschrieben mit dem jeweiligen Schöpfer bzw. dem

Fundort.

Wappenbuch SZ von Paul Styger, Roto-Verlag 1936, Seite 216

Eine weitere Quelle für Märchler Familienwappen bilden die sogenannten

Bruderschaftsschilder welche einst in der Riedkapelle in Lachen standen.

Sie sind heute im Vorraum des Bezirksarchivs in Lachen zu sehen.

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Zwei Bruderschaftsschilder von Lachen im BA March

Wie man unschwer erkennen kann, wäre der Schöpfer "meines Familienwappens"

gemäss Styger und den Bruderschaftsschildern der Gregorius

Schätti +1744, d.h. ein Wappen mit rotem Schild, einer goldenen Lilie

über einem grünen Dreiberg. In meinen Vorfahren existiert aber kein

Gregorius und unser Geschlecht stammt auch nicht von Lachen, sondern

von Galgenen bzw. aus dem Wägital. Mittlerweile weiss ich natürlich

durch die systematische Erforschung meiner Vorfahren und unseres Geschlechts

ein bisschen mehr. So z.B. auch, dass meine Galgener Vorfahren

Stifter in der Jostenkapelle waren. Es gibt dort einen Jakob und einen

Jung Hans Schätti mit ihren Wappen dargestellt im Bruderklausenzyklus.

Ein Rätsel dabei bleibt, warum bei Jakob das Zett-Wappen dargestellt

ist!? In meiner ganzen Datei ist jedoch keine Person mit dem Namen Zett

zu finden! Also nehme ich mal an, dass in diesem Fall der Maler irregeleitet

wurde.

Hingegen wird dem Jung Hans Schätti ein blaues Wappen mit Bourbonenlilie

und grünem Dreiberg zur Seite gestellt mit einem Kreuz im oberen

Viertel (heraldisch)rechts!

Ich habe mich nun entschieden, diese Wappen zu verwenden. Bei Styger

ist es unter Nr. 7 beschrieben mit "Wappen des Hans Schättin von

1623...in der Jostenkapelle."

Hier noch das Foto aus dem Bruderklausenzyklus.

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Ausschnitt aus dem Bruderklausenzyklus in der Jostenkapelle

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Hier neu gezeichneten 9 Schätti Wappen nach Styger

Kolorierte Schätti-Wappen nach Styger

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Fantasiewappen

Es gibt immer wieder "Persönlichkeiten" welche aufgrund ihres öffentlichen

Amtes oder ihres Status das Gefühl haben, für sich ein spezielles

Wappen zu kreieren um sich z.B. in einer Wappenscheibe in der Kirche zu

verewigen. So bin ich bei meinen Recherchen in der Kirche Galgenen auf

ein "Schätty"-Wappen gestossen. Stifter derselben war Michael Schätti-

Büeler 1847-1928, seines Zeichens Viehhändler, Gemeindeschreiber und

Kirchenratsmitglied. Hier das von ihm gestiftete Wappen.

Wappen des Michael Schätti - Büeler in der Kirche Galgenen

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Praktisch alles an diesem Beispiel stimmt nicht, angefangen beim "Y" im

Schätti bis hin zur Vergewaltigung der heraldischen Farbregel, wonach

Silber und Gold nicht aneinander stossen dürfen. Und über Geschmack

allgemein soll man ja nicht streiten. Der weisse Adler im Wappen wurde

vermutlich aus einem Diethelm-Wappen entlehnt; s. Wappen Nr. 19 im

folgenden Bild.

Einige Diethelm-Wappen aus Styger

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Wie und wo finde ich (m)ein Familienwappen?

Wer sucht, der findet! Die ersten Nachforschungen kann jedermann

selbst besorgen. Es braucht dazu einfach Geduld, Sorgfalt und Genauigkeit.

Dank Internet ist es heute ein Leichtes auf den Seiten z.B. der

Staatsarchive nach Wappensammlungen und entsprechender Literatur zu

suchen.

Am besten ist es dabei in etwa den folgenden Weg einzuschlagen:

1) Abklären wo mein Geschlecht um 1800 seinen Wohnsitz hatte

oder das Bürgerrecht besass.

2) im den für diesen Ort zuständigen Staats- und/oder Bezirksarchiv

nach Familienwappen meines Geschlechts suchen.

3) Bei einem gefundenen Wappen prüfen, ob sich meine Abstammung

in direkter Linie lückenlos bis zum Wappen-träger zurück

verfolgen lässt. Dies erfolgt durch die Suche in den alten Kirchenbüchern

oder Familienregistern.

4) Überprüfen ob das gefundene Familienwappen den heraldischen

Regeln entspricht. Soll anhand der gefundenen Vorlage

etwa ein Wappenteller oder eine Wappenscheibe erstellt werden,

so ist der Beizug eines heraldisch versierten Wappenzeichners

bzw. -Malers gefragt.

5) Ist kein Familienwappen zu finden, so ist eine Neu-schöpfung

angesagt. Um dabei Erfolg zu haben, ist ein guter Heraldiker

gefragt. Das neu zu schaffende Wappen soll mit Vorteil vom

ganzen Geschlecht geführt werden und nicht nur von einer Einzelperson.

Die Symbole im Wappen sollen wenn möglich die

Herkunft sowie berufliche und familiäre Traditionen abbilden.

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Kilian Schättin, Churerstr. 108, CH-8808 Pfäffikon SZ, +41 55 410 19 00 / +41 79 251 01 72


Einführung in die Heraldik

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Das private Wappenrecht in der Schweiz

Das Wort "Wappen" findet sich im schweizerischen Privatrecht nirgends!

Grundsätzlich darf jeder ein Familienwappen registrieren lassen. Eine Einschränkung

wird allerdings im ZGB unter Persönlichkeitsrecht Art. 28 und

29 festgelegt, wonach bestehende Wappen nicht übernommen werden

dürfen. Weitere Informationen dazu finden sich in vereinzelten BGE welche

im Internet zu finden sind.

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Einführung in die Heraldik

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Literaturverzeichnis

Galbrith, Donald Lindsay; Neubecker, Ottfried; Jéquier, Léon; Galbreath, Donald Lindsay. (1989):

Handbuch der Heraldik.

München: Battenberg.

Gall, Peter (1988):

Hausmarken im Sarganserland und in der Wartau.

Mels: Sarganserl"andische Talgemeinschaft.

Galliker, Joseph Melchior (1989):

Schweizer Wappen und Fahnen.

Zug: Stiftung Schweizer Wappen u. Fahnen (Schriftenreihe der Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen, 2).

Meyer, Wilhelm Joseph (1945):

Über das Familienwappen. M. Verzeichnis v. schweizerischen Wappenbüchern.

Bern: Zentralstelle d. Schweiz. Ges. f. Familienforschung in Komm.

Siebmacher, Johann; Appuhn, Horst (Hg.) (1999):

[Wappenbuch von 1605] Johann Siebmachers Wappenbuch von 1605.

Sonder-Ausg. München: Orbis-Verl.

Styger, Martin; Styger, Paul (1936):

Wappenbuch des Kantons Schwyz. Opus posthumum.

Genf: Roto-Sadag A.-G.

Heim, Johannes (1975):

Kleine Geschichte der March, Band II.

Siebnen: Obersee-Verlag.

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