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Holbein-Gymnasium

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<strong>Holbein</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

Sprachl. und naturw.-technol. <strong>Gymnasium</strong><br />

Hallstraße 10, 86150 Augsburg<br />

Tel. (0821) 324-1611 u. -1612 Fax 324-1606<br />

E-Mail (Verwaltung): holbein.stadt@augsburg.de<br />

Merkblatt<br />

Aufnahme von Schülern in die 5. Jahrgangsstufe<br />

März 2012<br />

1.<br />

Ohne Probeunterricht werden Schüler der 4. Jahrgangsstufe, deren Übertrittszeugnis<br />

den Vermerk „für den Besuch eines <strong>Gymnasium</strong>s geeignet“ trägt,<br />

aufgenommen.<br />

2.<br />

Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die kein solches Zeugnis vorlegen<br />

können, müssen sich am<br />

21., 22. und 23. Mai 2012<br />

einem Probeunterricht in Deutsch und Mathematik unterziehen.<br />

3.<br />

Für Schüler, die die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule besuchen, findet der<br />

Probeunterricht, sofern der Familienname mit den Buchstaben A - L beginnt, am<br />

<strong>Gymnasium</strong> bei St. Anna, sofern der Familienname mit den Buchstaben M - Z<br />

beginnt, am <strong>Holbein</strong>-<strong>Gymnasium</strong> statt.<br />

Der Probeunterricht für Schüler aus der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter<br />

Schulen wird am <strong>Gymnasium</strong> Maria Ward Augsburg durchgeführt.<br />

Der Probeunterricht beginnt am Montag, 21. Mai 2012 um 08.30 Uhr. Die<br />

Schüler finden sich um 08.00 Uhr in dem jeweiligen <strong>Gymnasium</strong> ein.<br />

Er dauert 3 Tage. Über das Ergebnis geht den Erziehungsberechtigten<br />

eine schriftliche Mitteilung zu.<br />

Schreibzeug ist zum Probeunterricht mitzubringen.<br />

4.<br />

Schüler, die wegen Erkrankung am Probeunterricht nicht teilnehmen, können an<br />

einem Probeunterricht im September teilnehmen, wenn umgehend ein amtsärztliches<br />

Attest vorgelegt wird. Schüler, die nachträglich eine gesundheitliche Beeinträchtigung<br />

ihrer Leistungsfähigkeit geltend machen, können, falls sie nicht bestehen, erst in<br />

einem Jahr den Probeunterricht wiederholen.


2<br />

5.<br />

Sollte bei einem Schüler eine Legasthenie oder eine Lese- und Rechtschreibschwäche<br />

vorliegen, ist dies bei der Einschreibung (ggf. auch zu den Unterlagen des<br />

Probeunterrichts!) anzugeben.<br />

6.<br />

Für den Fall eines Nichtbestehens des Probeunterrichts werden die Erziehungsberechtigten<br />

gebeten, sich rechtzeitig über einen eventuellen Übertritt an die<br />

Realschule zu informieren und ggf. bereits bei der Einschreibung den Namen der<br />

Realschule, deren Besuch erwogen wird, anzugeben.<br />

7.<br />

Das Schuljahr 2012/2013 beginnt für die Schüler der 5. Jahrgangsstufe<br />

Die Schüler versammeln sich in der Aula des Neubaus (ehemalige Mauthalle),<br />

Hallstraße 5 (gegenüber dem Hauptgebäude).<br />

8.<br />

Bitte füllen Sie den bei der Anmeldung ausgegebenen Erfassungsbogen für die<br />

Kostenfreiheit des Schulweges gleich aus und geben Sie ihn mit den<br />

Anmeldeunterlagen ab.<br />

Die Schüler erhalten nach Genehmigung durch die Landratsämter und das<br />

Schulverwaltungsamt einen Fahrberechtigungsausweis. Die Fahrberechtigungsausweise<br />

werden gegen Unterschrift voraussichtlich ab 13. September 2012 auf<br />

Zimmer 29 (Neue Bibliothek Erdgeschoss) zu den nachstehend aufgeführten<br />

Zeiten ausgegeben.<br />

Ausgabezeiten für Fahrberechtigungsausweise:<br />

Donnerstag, 13. September 2012<br />

von 08.00 bis 14.00 Uhr<br />

Alle „Fahrschüler“ der Stadt Augsburg (z. B. aus Göggingen, Haunstetten, Inningen<br />

etc.) werden gebeten, ihre Fahrkarten vor Schulbeginn abzuholen. Der 1. Schultag ist<br />

hauptsächlich den Schülern der Landkreise vorbehalten.<br />

gez. Schuhknecht<br />

Oberstudiendirektor<br />

am Donnerstag, dem 13. September 2012,<br />

ab 8.00 Uhr<br />

(genaue Zeit und Ort werden im Juli 2012<br />

noch schriftlich bekannt gegeben)

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