Rechtliche Grundlagen der Tierzucht
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<strong>Rechtliche</strong> <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Tierzucht</strong><br />
EU-<strong>Tierzucht</strong>verordnung<br />
Die EU hat zum 08.06.2016 ( EU 2016/1012) eine neue EU-<strong>Tierzucht</strong>verordnung erlassen, die das<br />
<strong>Tierzucht</strong>recht innerhalb <strong>der</strong> EU einheitlich regelt. Diese Verordnung wurde zum 01.11.2018<br />
wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden auch die nationalen Gesetze in Österreich angepasst:<br />
• EU-<strong>Tierzucht</strong>verordnung<br />
• NÖ <strong>Tierzucht</strong>gesetz<br />
Dieser Verordnung unterliegen Rassetiere (Natursprung, Samen, Eizellen, Embryonen) Für die<br />
jeweilige Rasse ist hierfür die anerkannte <strong>Tierzucht</strong>organisation zuständig. Für das American<br />
Quarter Horse ist dies laut Anerkennungsbescheid die Tochterorganisation des<br />
Ursprungszuchtbuches American Quarter Horse Association, USA als Filialzuchtbuch die<br />
• Austrian Quarter Horse Association (AQHA Austria), Bahnstraße 67, 2801 Katzelsdorf<br />
• Listung <strong>der</strong> anerkannten Zuchtorganisation in Österreich, Stand 05.2021<br />
Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> ein Rassetier besitzt, muss in die jeweilige lokale <strong>Tierzucht</strong>organisation aufgenommen<br />
werden. In <strong>der</strong> praktischen Umsetzung spannt AQHA Austria durch das dem <strong>Tierzucht</strong>gesetz<br />
entsprechende Zuchtprogramm für jeden Züchter bzw. Besitzer eines American Quarter Horse‘s<br />
die gesetzliche Grundlage, ohne dem we<strong>der</strong> Zucht noch Anerkennung als Rassepferd<br />
möglich ist.<br />
Auszug <strong>der</strong> EU-<strong>Tierzucht</strong>verordnung (2016/1012) zur Erklärung wozu dieses seitens <strong>der</strong> EU<br />
erlassen wurde. Der gesamte Wortlaut definiert weit mehr Parameter:<br />
„(8) In den vergangenen 20 Jahren musste die Kommission auf zahlreiche Beschwerden von Züchtern<br />
und Akteuren, die Zuchtprogramme durchführen, wegen <strong>der</strong> unterschiedlichen Umsetzung und<br />
Auslegung von Rechtsakten <strong>der</strong> Union zum <strong>Tierzucht</strong>recht in den Mitgliedstaaten reagieren. Um eine<br />
einheitliche Anwendung des <strong>Tierzucht</strong>rechts <strong>der</strong> Union zu gewährleisten und um Behin<strong>der</strong>ungen des<br />
Handels mit Zuchttieren und <strong>der</strong>en Zuchtmaterial, bedingt durch die unterschiedliche Umsetzung dieser<br />
Richtlinien in den einzelnen Staaten, zu vermeiden, sollten die <strong>Tierzucht</strong>- und<br />
Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und <strong>der</strong>en Zuchtmaterial in <strong>der</strong> Union<br />
sowie für die Verbringung <strong>der</strong>selben in die Union in einer Verordnung festgelegt werden.“<br />
Teil dieser Verordnung sind auch sogenannte „<strong>Tierzucht</strong>bescheinigungen“ für die Verwendung,<br />
Verbringung und Lagerung<br />
… von Samen, Eizellen, Embryonen:<br />
• DVO (EU) 2017/717<br />
• geän<strong>der</strong>te Muster ab 04.07.2020 DVO (EU) 2020/602<br />
… & für den Handel zur Verbringung in die EU reinrassiger Pferde:<br />
• <strong>Tierzucht</strong>bescheinigungen für reinrassige Zuchtequiden delVO (EU) 2017/1940<br />
Die jeweilige <strong>Tierzucht</strong>bescheinigung wird für die Rasse American Quarter Horse in Österreich<br />
bei Bedarf von <strong>der</strong> zuständigen <strong>Tierzucht</strong>organisation Austrian Quarter Horse Association<br />
ausgestellt. Die Ausstellung ist lediglich im Umgang mit Samen, Eizellen, Embryonen o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Einfuhr von Rassepferden notwendig. Dies betrifft auch die Lagerung und den Einsatz auf Uni<br />
Kliniken, als auch privaten EU anerkannten Besamungsstationen.<br />
• Antrag zum Erhalt einer <strong>Tierzucht</strong>bescheinigung von AQHA Austria<br />
Die <strong>Tierzucht</strong>bescheinigungen sind für die Einfuhr von Pferden auch dahin zu verstehen, als das<br />
eingeführte Zuchtpferd durch AQHA Austria bei Vorliegen <strong>der</strong> <strong>Grundlagen</strong> anerkannt wird. Für<br />
Zuchtpferde gelten dann bei <strong>der</strong> Einfuhr erniedrigte Steuersätze, im Rahmen <strong>der</strong><br />
„Abgabenbegünstigung für Pferde als reinrassige Zuchttiere“ im Zollsystem Österreichs.
Pferdepass<br />
Seit 01.01.2016 gilt die neue Equidenpass-Verordnung <strong>der</strong> EU und ersetzte die Verordnung (EU)<br />
504/2008 (ab 2008 galt die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung von Pferdepässen<br />
aufgrund des Fleischskandals „Lasagne“). Für die Umsetzung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen wurde den<br />
Ausstellungsbehörden eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2016 eingeräumt, d. h. dass ab<br />
dem 01.07.2016 alle Equidenpässe nach <strong>der</strong> DVO (EU) 2015/262 ausgestellt werden müssen.<br />
Der Pferdepass ist kein freiwilliges Dokument, son<strong>der</strong>n gesetzliche Verpflichtung und er ist<br />
innerhalb <strong>der</strong> ersten sechs Monate ab Geburtsdatum des Pferdes vom Besitzer des Pferdes<br />
zu beantragen. Die zuständige <strong>Tierzucht</strong>organisation ist hierfür erfüllungsverpflichtet.<br />
Aufstallung, Turnier und jegliche Verbringung sind ohne Pass verboten und können von <strong>der</strong><br />
jeweiligen Bezirkshauptmannschaft mit Geldstrafen sanktioniert werden.<br />
Antragsformular Pferdepass für American Quarter Horse u.a. Westernrassen<br />
Als Information an die Antragsteller und Tierärzte: ZAP o<strong>der</strong> ÖPS Anträge waren<br />
und sind für die Westernrassepferde die falschen Unterlagen. ZAP, ÖPS und AQHA<br />
haben einen erheblichen Mehraufwand, diese Anträge zu sichten und dies im Sinne<br />
<strong>der</strong> Antragsteller aufzuklären.<br />
Der Pferdepass ist von <strong>der</strong> zuständigen Zuchtorganisation auszustellen. Das Formular ist vom<br />
Antragsteller und vom Tierarzt zu unterschreiben. <strong>Tierzucht</strong>verordnung und Equidenpass<br />
Verordnung verschmelzen hierbei, da die jeweilige Zuchtorganisation die Pässe auch als<br />
Abstammungsnachweis - unabhängig an<strong>der</strong>er Dokumente - zu erstellen hat. Die Gesetzgeber<br />
haben hierbei zwei autarke Gesetze im Ergebnis <strong>der</strong> Handhabung bewusst o<strong>der</strong> unbewusst<br />
verknüpft. Als zentraler Identifizierungspunkt zwischen Pass und Pferd dient <strong>der</strong> dem jeweiligen<br />
Pferd von einem Tierarzt einzusetzende ISO Mikro Chip zur Identifikation. Eine an<strong>der</strong>e<br />
Kennzeichnung, wie das Brennen von Pferden, ist gesetzlich verboten (Ausnahme<br />
Kulturrassen in Österreich wie Haflinger, Noriker, Öst. Warmblut). Die <strong>Tierzucht</strong>organisation ist<br />
verpflichtet, im Fall von „Brennen“ dies <strong>der</strong> Bezirkshauptmannschaft bei Erkenntnis als Verstoß <strong>der</strong><br />
Kennzeichnungsverordnung und des Tierschutzgesetzes anzuzeigen.<br />
Der Pass ist beim Pferd, bzw. dessen Einstellort aufzubewahren und auf Verlangen bei<br />
Behördenbesuchen vorzulegen. Wird das Pferd verbracht, ist <strong>der</strong> Pass mitzuführen.<br />
Funktionen des Pferdepasses:<br />
• Ein Dokument über die Identität des Pferdes.<br />
• Er dient als Nachweis über den gesundheitlichen Status des Pferdes und seines Stalles.<br />
• Der Pass und die Eigentumsurkunde dürfen nicht durch eigene Eintragungen verän<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
• Zur Vereinfachung von Kauf o<strong>der</strong> Verkauf eines Pferdes.<br />
• Informationen über Impfungen, Medikations- und Gesundheitskontrollen bzw.<br />
Laboruntersuchungen.<br />
• Der Pass entspricht europäischen Bestimmungen und ist ein Begleitdokument.<br />
• Grundlage für alle Recherchen bei Diebstahl des Pferdes.<br />
• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eigentumssicherung.<br />
• Der Zuchtpass weist Ergebnisse von Leistungsprüfungen aus und dokumentiert die<br />
Eintragungen in Zuchtbücher.<br />
• Grundlage für die Eintragung als Turnierpferd national (FN) und international (FEI).<br />
• Zur Besitzwechseleintragung im Pferdepass wird eine Kopie <strong>der</strong> Eigentumsurkunde o<strong>der</strong><br />
eine Kopie des Kaufvertrags benötigt.<br />
• Die Eigentumsurkunde, beim American Quarter Horse ist diese das „Certificate of<br />
Registration“ (CEO) des Ursprungszuchtbuches, <strong>der</strong> American Quarter Horse Association<br />
USA, wird zusammen mit dem Pferdepass dem neuen Eigentümer übergeben.<br />
AQHA Austria, Saadi, 17.05.2021