20.05.2021 Aufrufe

Rechtliche Grundlagen der Tierzucht

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Rechtliche</strong> <strong>Grundlagen</strong> <strong>der</strong> <strong>Tierzucht</strong><br />

EU-<strong>Tierzucht</strong>verordnung<br />

Die EU hat zum 08.06.2016 ( EU 2016/1012) eine neue EU-<strong>Tierzucht</strong>verordnung erlassen, die das<br />

<strong>Tierzucht</strong>recht innerhalb <strong>der</strong> EU einheitlich regelt. Diese Verordnung wurde zum 01.11.2018<br />

wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden auch die nationalen Gesetze in Österreich angepasst:<br />

• EU-<strong>Tierzucht</strong>verordnung<br />

• NÖ <strong>Tierzucht</strong>gesetz<br />

Dieser Verordnung unterliegen Rassetiere (Natursprung, Samen, Eizellen, Embryonen) Für die<br />

jeweilige Rasse ist hierfür die anerkannte <strong>Tierzucht</strong>organisation zuständig. Für das American<br />

Quarter Horse ist dies laut Anerkennungsbescheid die Tochterorganisation des<br />

Ursprungszuchtbuches American Quarter Horse Association, USA als Filialzuchtbuch die<br />

• Austrian Quarter Horse Association (AQHA Austria), Bahnstraße 67, 2801 Katzelsdorf<br />

• Listung <strong>der</strong> anerkannten Zuchtorganisation in Österreich, Stand 05.2021<br />

Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> ein Rassetier besitzt, muss in die jeweilige lokale <strong>Tierzucht</strong>organisation aufgenommen<br />

werden. In <strong>der</strong> praktischen Umsetzung spannt AQHA Austria durch das dem <strong>Tierzucht</strong>gesetz<br />

entsprechende Zuchtprogramm für jeden Züchter bzw. Besitzer eines American Quarter Horse‘s<br />

die gesetzliche Grundlage, ohne dem we<strong>der</strong> Zucht noch Anerkennung als Rassepferd<br />

möglich ist.<br />

Auszug <strong>der</strong> EU-<strong>Tierzucht</strong>verordnung (2016/1012) zur Erklärung wozu dieses seitens <strong>der</strong> EU<br />

erlassen wurde. Der gesamte Wortlaut definiert weit mehr Parameter:<br />

„(8) In den vergangenen 20 Jahren musste die Kommission auf zahlreiche Beschwerden von Züchtern<br />

und Akteuren, die Zuchtprogramme durchführen, wegen <strong>der</strong> unterschiedlichen Umsetzung und<br />

Auslegung von Rechtsakten <strong>der</strong> Union zum <strong>Tierzucht</strong>recht in den Mitgliedstaaten reagieren. Um eine<br />

einheitliche Anwendung des <strong>Tierzucht</strong>rechts <strong>der</strong> Union zu gewährleisten und um Behin<strong>der</strong>ungen des<br />

Handels mit Zuchttieren und <strong>der</strong>en Zuchtmaterial, bedingt durch die unterschiedliche Umsetzung dieser<br />

Richtlinien in den einzelnen Staaten, zu vermeiden, sollten die <strong>Tierzucht</strong>- und<br />

Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und <strong>der</strong>en Zuchtmaterial in <strong>der</strong> Union<br />

sowie für die Verbringung <strong>der</strong>selben in die Union in einer Verordnung festgelegt werden.“<br />

Teil dieser Verordnung sind auch sogenannte „<strong>Tierzucht</strong>bescheinigungen“ für die Verwendung,<br />

Verbringung und Lagerung<br />

… von Samen, Eizellen, Embryonen:<br />

• DVO (EU) 2017/717<br />

• geän<strong>der</strong>te Muster ab 04.07.2020 DVO (EU) 2020/602<br />

… & für den Handel zur Verbringung in die EU reinrassiger Pferde:<br />

• <strong>Tierzucht</strong>bescheinigungen für reinrassige Zuchtequiden delVO (EU) 2017/1940<br />

Die jeweilige <strong>Tierzucht</strong>bescheinigung wird für die Rasse American Quarter Horse in Österreich<br />

bei Bedarf von <strong>der</strong> zuständigen <strong>Tierzucht</strong>organisation Austrian Quarter Horse Association<br />

ausgestellt. Die Ausstellung ist lediglich im Umgang mit Samen, Eizellen, Embryonen o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Einfuhr von Rassepferden notwendig. Dies betrifft auch die Lagerung und den Einsatz auf Uni<br />

Kliniken, als auch privaten EU anerkannten Besamungsstationen.<br />

• Antrag zum Erhalt einer <strong>Tierzucht</strong>bescheinigung von AQHA Austria<br />

Die <strong>Tierzucht</strong>bescheinigungen sind für die Einfuhr von Pferden auch dahin zu verstehen, als das<br />

eingeführte Zuchtpferd durch AQHA Austria bei Vorliegen <strong>der</strong> <strong>Grundlagen</strong> anerkannt wird. Für<br />

Zuchtpferde gelten dann bei <strong>der</strong> Einfuhr erniedrigte Steuersätze, im Rahmen <strong>der</strong><br />

„Abgabenbegünstigung für Pferde als reinrassige Zuchttiere“ im Zollsystem Österreichs.


Pferdepass<br />

Seit 01.01.2016 gilt die neue Equidenpass-Verordnung <strong>der</strong> EU und ersetzte die Verordnung (EU)<br />

504/2008 (ab 2008 galt die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung von Pferdepässen<br />

aufgrund des Fleischskandals „Lasagne“). Für die Umsetzung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen wurde den<br />

Ausstellungsbehörden eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2016 eingeräumt, d. h. dass ab<br />

dem 01.07.2016 alle Equidenpässe nach <strong>der</strong> DVO (EU) 2015/262 ausgestellt werden müssen.<br />

Der Pferdepass ist kein freiwilliges Dokument, son<strong>der</strong>n gesetzliche Verpflichtung und er ist<br />

innerhalb <strong>der</strong> ersten sechs Monate ab Geburtsdatum des Pferdes vom Besitzer des Pferdes<br />

zu beantragen. Die zuständige <strong>Tierzucht</strong>organisation ist hierfür erfüllungsverpflichtet.<br />

Aufstallung, Turnier und jegliche Verbringung sind ohne Pass verboten und können von <strong>der</strong><br />

jeweiligen Bezirkshauptmannschaft mit Geldstrafen sanktioniert werden.<br />

Antragsformular Pferdepass für American Quarter Horse u.a. Westernrassen<br />

Als Information an die Antragsteller und Tierärzte: ZAP o<strong>der</strong> ÖPS Anträge waren<br />

und sind für die Westernrassepferde die falschen Unterlagen. ZAP, ÖPS und AQHA<br />

haben einen erheblichen Mehraufwand, diese Anträge zu sichten und dies im Sinne<br />

<strong>der</strong> Antragsteller aufzuklären.<br />

Der Pferdepass ist von <strong>der</strong> zuständigen Zuchtorganisation auszustellen. Das Formular ist vom<br />

Antragsteller und vom Tierarzt zu unterschreiben. <strong>Tierzucht</strong>verordnung und Equidenpass<br />

Verordnung verschmelzen hierbei, da die jeweilige Zuchtorganisation die Pässe auch als<br />

Abstammungsnachweis - unabhängig an<strong>der</strong>er Dokumente - zu erstellen hat. Die Gesetzgeber<br />

haben hierbei zwei autarke Gesetze im Ergebnis <strong>der</strong> Handhabung bewusst o<strong>der</strong> unbewusst<br />

verknüpft. Als zentraler Identifizierungspunkt zwischen Pass und Pferd dient <strong>der</strong> dem jeweiligen<br />

Pferd von einem Tierarzt einzusetzende ISO Mikro Chip zur Identifikation. Eine an<strong>der</strong>e<br />

Kennzeichnung, wie das Brennen von Pferden, ist gesetzlich verboten (Ausnahme<br />

Kulturrassen in Österreich wie Haflinger, Noriker, Öst. Warmblut). Die <strong>Tierzucht</strong>organisation ist<br />

verpflichtet, im Fall von „Brennen“ dies <strong>der</strong> Bezirkshauptmannschaft bei Erkenntnis als Verstoß <strong>der</strong><br />

Kennzeichnungsverordnung und des Tierschutzgesetzes anzuzeigen.<br />

Der Pass ist beim Pferd, bzw. dessen Einstellort aufzubewahren und auf Verlangen bei<br />

Behördenbesuchen vorzulegen. Wird das Pferd verbracht, ist <strong>der</strong> Pass mitzuführen.<br />

Funktionen des Pferdepasses:<br />

• Ein Dokument über die Identität des Pferdes.<br />

• Er dient als Nachweis über den gesundheitlichen Status des Pferdes und seines Stalles.<br />

• Der Pass und die Eigentumsurkunde dürfen nicht durch eigene Eintragungen verän<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

• Zur Vereinfachung von Kauf o<strong>der</strong> Verkauf eines Pferdes.<br />

• Informationen über Impfungen, Medikations- und Gesundheitskontrollen bzw.<br />

Laboruntersuchungen.<br />

• Der Pass entspricht europäischen Bestimmungen und ist ein Begleitdokument.<br />

• Grundlage für alle Recherchen bei Diebstahl des Pferdes.<br />

• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eigentumssicherung.<br />

• Der Zuchtpass weist Ergebnisse von Leistungsprüfungen aus und dokumentiert die<br />

Eintragungen in Zuchtbücher.<br />

• Grundlage für die Eintragung als Turnierpferd national (FN) und international (FEI).<br />

• Zur Besitzwechseleintragung im Pferdepass wird eine Kopie <strong>der</strong> Eigentumsurkunde o<strong>der</strong><br />

eine Kopie des Kaufvertrags benötigt.<br />

• Die Eigentumsurkunde, beim American Quarter Horse ist diese das „Certificate of<br />

Registration“ (CEO) des Ursprungszuchtbuches, <strong>der</strong> American Quarter Horse Association<br />

USA, wird zusammen mit dem Pferdepass dem neuen Eigentümer übergeben.<br />

AQHA Austria, Saadi, 17.05.2021

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!