Verhandlungsschrift - Natternbach
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<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
Lfd. Nr. 15 / Zl. 004.1 / Jahr 2012<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Natternbach</strong> am<br />
Mittwoch, 6. Juni 2012.<br />
Tagungsort: Sitzungssaal im Marktgemeindeamt <strong>Natternbach</strong>, Vischerstraße 1<br />
Tagesordnung:<br />
01) Bericht des Bürgermeisters über die letzte Gemeinderatssitzung am 16.03.2012 im<br />
Telegrammstil<br />
02) Einführung einer schulischen Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2012/13 aufgrund<br />
des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfserhebung – Abschluss einer<br />
Trägervereinbarung mit der Oö Hilfswerk GmbH über die Durchführung der<br />
Maßnahme<br />
03) Antrag der SPÖ-Fraktion auf Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses für die<br />
Errichtung einer gemeindeübergreifenden Krabbelstube<br />
04) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 5.16 und ÖEK-Änderung Nr.2.05<br />
„Lindner/Schulstraße“ - Beschlussfassung<br />
05) Beschlussfassung einer Resolution betreffend die Beibehaltung der Möglichkeit des<br />
Vorsteuerabzuges im Bildungsbereich<br />
06) Überprüfung des Voranschlages 2012 – Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes<br />
07) Auszeichnung von verdienten Feuerwehrkameraden mit dem <strong>Natternbach</strong>er<br />
Ehrenzeichen im Rahmen des 120-jährigen Gründungsfestes der FF-<strong>Natternbach</strong><br />
am 01.07.2012<br />
08) Allfälliges<br />
A n w e s e n d e :<br />
1. Bürgermeister Josef Ruschak, Schmiedparz 14 als Vorsitzender ÖVP<br />
2. Vizebürgermeister Erwin Stichlberger, Kirchberg 1 ÖVP<br />
3. Gemeindevorstand Roland Obernhumer, Rosenweg 9 ÖVP<br />
4. Gemeindevorstand Norbert Haderer, Ed 1 ÖVP<br />
5. Gemeindevorstand Ing. Markus Scheucher, Kreuzberg 6 SPÖ<br />
6. Gemeindevorstand Markus Teuchtmann, Brunngarten 2 SPÖ
7. Gemeindevorstand Ernst Chloupek, Au bei Ed 4 FPÖ<br />
8. Gemeinderätin Silvia Steininger, Fronberg 16 ÖVP<br />
9. Gemeinderat Johann Cacha, Lichtberg 1 ÖVP<br />
10. Gemeinderat Reinhard Dornetshuber, Moosbachweg 5 ÖVP<br />
11. Gemeinderat Roland Klaffenböck, Tal 1 ÖVP<br />
12. Gemeinderätin Margarete Wimmer, Au bei Ed 5 ÖVP<br />
13. Gemeinderat Johann Kronschläger, Kapping 6 ÖVP<br />
14. Gemeinderat Ing. Daniel Humberger, Hochstraß 18 ÖVP<br />
15. Gemeinderat Hubert Razenberger, Oberhörzing 1 ÖVP<br />
16. Gemeinderat Günter Hauser-Panhölzl, Kirchenplatz 11 SPÖ<br />
17. Gemeinderat Gerhard Dornetshuber, Obertresleinsbach 7 SPÖ<br />
18. Gemeinderat Andreas Auer, Berndorf 5 SPÖ<br />
19. Gemeinderat Josef Dunzinger, Kreuzberg 26 SPÖ<br />
20. Gemeinderat Gerhard Huemer, Badstraße 19 SPÖ<br />
21. Gemeinderat Johann Jäger, Hauserstraße 22 FPÖ<br />
22. Gemeinderat Günther Zauner, Sonnenhang 22 FPÖ<br />
Ersatzmitglieder:<br />
23. Hubert Berndorfer, Dr. Obernhumerstraße 18 ÖVP<br />
24. Hannes Kalteis, Brunngarten 6 ÖVP<br />
25. Alois Kagerer, Bernrad 7 SPÖ<br />
Der Leiter des Marktgemeindeamtes: Siegfried Sageder, Vischerstraße 1<br />
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 Oö GemO 1990): ----<br />
Es fehlen:<br />
Die Gemeinderatsmitglieder Erwin Starkl (ÖVP), Tina Obernhumer (ÖVP), und Mag. Stephan<br />
Humberger (SPÖ) – alle entschuldigt, dafür die Ersatzmitglieder Hubert Berndorfer (ÖVP),<br />
Hannes Kalteis (ÖVP), und Alois Kagerer (SPÖ). Entschuldigt haben sich auch die<br />
erstgereihten Ersatzmitglieder.<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö GemO 1990): VB. Margit Moser<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 20.05 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des<br />
Gemeinderates, und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm als Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 OÖ GemO 1990) nicht<br />
enthalten ist, die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder in<br />
schriftlicher Form zeitgerecht am 30.05.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />
erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen<br />
Tag öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) die <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die Sitzung vom 16.03.2012, die bis zur heutigen Sitzung<br />
während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, noch<br />
während der Sitzung zur Einsicht aufliegt und Einwendungen gegen die<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss eingebracht werden können.<br />
Der Vorsitzende teilt noch mit:<br />
Die anwesenden Ersatzmitglieder Hubert Berndorfer (ÖVP), Hannes Kalteis (ÖVP) und Alois<br />
Kagerer (SPÖ) wurden bereits in früheren Gemeinderatssitzungen angelobt.<br />
Gemäß § 54 Abs. 3 Oö GemO 1990 werden Gemeindevorstand Roland Obernhumer (ÖVP),<br />
Gemeinderat Günter Hauser-Panhölzl (SPÖ) und Gemeindevorstand Ernst Chloupek (FPÖ)<br />
als Unterfertiger für die heutige <strong>Verhandlungsschrift</strong> namhaft gemacht.<br />
Die Gemeindeangestellte Margit Moser wird zur Schriftführerin bestellt.<br />
Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge und Beschlüsse:<br />
TOP 1: Bericht des Bürgermeisters über die letzte Gemeinderatssitzung am<br />
16.03.2012 im Telegrammstil (Ha. Zl. 14-004.1/2011).<br />
Bürgermeister Ruschak gibt einen Kurzbericht über die Erledigung der einzelnen<br />
Tagesordnungspunkte der letzten Gemeinderatssitzung vom 16.03.2012. Dieser Kurzbericht<br />
vom 06.06.2012 ist beigeschlossen und bildet einen Bestandteil dieser <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
(Beilage 1).<br />
TOP 02: Einführung einer schulischen Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2012/13<br />
aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfserhebung – Abschluss einer<br />
Trägervereinbarung mit der Oö Hilfswerk GmbH über die Durchführung der<br />
Maßnahme (Ha. Zl. 004.4.43/2012).<br />
Bericht des Bürgermeisters: Die Direktionen der Pflichtschulen müssen im Frühjahr eines<br />
jeden Jahres eine Bedarfserhebung betreffend die Notwendigkeit einer schulischen<br />
Nachmittagsbetreuung durchführen. Nach den Vorgaben des BMUKK und des Landes OÖ<br />
beträgt die Mindestzahl für die Eröffnung einer ganztägigen Schulform 15 SchülerInnen;<br />
wenn selbst bei einer schulartenübergreifenden Führung 15 Anmeldungen nicht erreicht<br />
werden, ist bereits ab 12 SchülerInnen eine Gruppe anzubieten. Die Bedarfserhebung 2012<br />
erbrachte für das kommende Schuljahr 2012/2013 folgendes Ergebnis:<br />
Volksschule <strong>Natternbach</strong>: 10 SchülerInnen<br />
Hauptschule <strong>Natternbach</strong>: 5 SchülerInnen
Demnach ist im kommenden Schuljahr eine schulartenübergreifende schulische<br />
Nachmittagsbetreuung anzubieten. Die Nachmittagsbetreuung (MO-FR von 11:30 bis 16:00<br />
Uhr) gliedert sich in einen schulischen Teil (5 Wochenstunden durch einen Lehrer) und einen<br />
Freizeitteil (restliche Zeit), für den die Gemeinde zu sorgen hat. Für den Freizeitteil beträgt<br />
der Zuschuss des Landes max. € 8.000 je nach Verfügbarkeit der Mittel, vorläufig bis zum<br />
Schuljahr 2014/15.<br />
Viele andere Gemeinden, in denen bereits eine schulische Nachmittagsbetreuung installiert<br />
ist, bedienen sich für die Durchführung des Freizeitteiles einer Zusammenarbeit mit dem<br />
Oö. Hilfswerk. Auch in den vergangenen Jahren hat es bereits Kontakt mit dem Hilfswerk<br />
gegeben, wobei aber bislang die Mindestzahlen für die Einführung einer<br />
Nachmittagsbetreuung nicht erreicht wurden.<br />
Die Gesamtkosten für den Freizeitteil betragen für das gesamte Schuljahr rd. € 21.000. Die<br />
Eltern haben für eine 5-tägige Betreuung einen monatlichen Beitrag in Höhe von € 80,- zu<br />
leisten. Der Abgang für die Gemeinde würde bei einer geförderten Mitarbeiterin rd. €<br />
6.500,- jährlich betragen. Im optimalsten Fall (geförderte Mitarbeiterin + hohe<br />
Landesförderung) könnte eine annähernde Kostenneutralität erreicht werden. Die<br />
Räumlichkeiten müssen von der Marktgemeinde miet- und betriebskostenfrei zur Verfügung<br />
gestellt werden. Eine der Hauptvoraussetzungen für die Einführung ist, dass tatsächlich mit<br />
Schulbeginn im Herbst mindestens 12 SchülerInnen schulartenübergreifend die<br />
Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen.<br />
Anschließend wird von Bürgermeister Ruschak der Bescheid des Amtes der Oö<br />
Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft vom 31. Mai 2012 über die erteilte<br />
Bewilligung zur Bestimmung der VS <strong>Natternbach</strong> als ganztägige Schule ab dem Schuljahr<br />
2012/2013 vorgetragen. Ebenfalls wird die Liste der interessierten Schüler aufgrund der<br />
durchgeführten Bedarfserhebung zur Kenntnis gebracht.<br />
Gemeinderatsmitglied Dunzinger hat sich mit diesem Thema bereits vor einigen Jahren<br />
auseinandergesetzt und erkundigt sich, ob bezüglich der Trägervereinbarung mehrere<br />
verschiedene Angebote eingeholt wurden. Grundsätzlich begrüßte er außerordentlich das<br />
Zustandekommen der außerschulischen Nachmittagsbetreuung, denn seiner Meinung nach<br />
ist das für Schüler, denen das Lernen nicht so leicht fällt, ein großer Vorteil. Anmerken<br />
möchte er auch noch, dass ihm Informationen anderer Gemeinden bzw. Schulen vorliegen,<br />
die selber das Personal hierfür stellen bzw. das Projekt selber organisieren. Es gibt auch die<br />
Möglichkeit, dass man mit ortsansässigen Vereinen kooperiert, also das Konzept spezifisch<br />
ortsbezogen gestaltet werden kann.<br />
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl freut sich ebenfalls, dass endlich eine<br />
Nachmittagsbetreuung zustande kommt, denn somit beginnt für die Kinder tatsächlich die<br />
Freizeit, sobald sie die Schule verlassen und nach Hause kommen.
Gemeindevorstand Ing. Scheucher spricht sich in Bezug auf das Budget für eine Bewerbung<br />
der Nachmittagsbetreuung aus.<br />
Er wird von Bürgermeister Ruschak darauf hingewiesen, dass dies ohnedies durch die<br />
Schule erfolgt und man froh sein muss, dass die bis jetzt bekannte Teilnehmerzahl auch<br />
aufrechterhalten werden kann. Die Höchstanzahl einer Gruppe beträgt 29 Schüler.<br />
Bei schulartenübergreifender Führung müssen im Herbst bei Schulbeginn mindestens 12<br />
SchülerInnen die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen und während des Schuljahres<br />
darf die Zahl nicht unter 10 Teilnehmer sinken informiert Gemeinderatsmitglied<br />
Kronschläger.<br />
Gemeinderatsmitglied Kronschläger und Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellen den<br />
A n t r a g,<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, unter der Voraussetzung des Erreichens der<br />
Mindestzahlen im Schuljahr 2012/13 eine schulartenübergreifende schulische<br />
Nachmittagsbetreuung im Bereich der Volksschule <strong>Natternbach</strong> einzurichten. Der<br />
Elternbeitrag für eine 5-tägige Nachmittagsbetreuung wird mit € 80,- monatlich festgelegt.<br />
Weiters soll nachstehende Vereinbarung zur Trägerschaft der Schüler-<br />
Nachmittagsbetreuung (Freizeitteil im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung) mit der Oö<br />
Hilfswerk GmbH, 4010 Linz, Dametzstraße 6 abgeschlossen werden<br />
Vereinbarung<br />
zur Trägerschaft der Schüler-Nachmittagsbetreuung (Freizeitteil im Rahmen der<br />
schulischen Tagesbetreuung) an der Volksschule in <strong>Natternbach</strong><br />
Vereinbart zwischen der Marktgemeinde <strong>Natternbach</strong>, Vischerstraße 1, 4723 <strong>Natternbach</strong> im<br />
folgenden Gemeinde genannt, einerseits und der OÖ Hilfswerk GmbH, Dametzstr. 6, 4010<br />
Linz, im folgenden OÖ Hilfswerk genannt, andererseits, jeweils vertreten durch<br />
zeichnungsberechtigten Organe wie folgt:<br />
I.<br />
Das OÖ Hilfswerk stellt das Betreuungspersonal für den Freizeitteil im Rahmen der<br />
schulischen Nachmittagsbetreuung an der Volksschule in <strong>Natternbach</strong>, Vischerstraße 4,<br />
4723 <strong>Natternbach</strong>, zur Verfügung.<br />
Dem Hilfswerk als Betreiber obliegt die gesamte Verwaltung und Organisation der<br />
Betreuungskräfte des OÖ Hilfswerks. Der Verwaltungsaufwand beträgt 10% der<br />
Personalkosten und beinhaltet unter anderem Lohnverrechnung, Kalkulationen,<br />
Abrechnungen, Betreuung der MitarbeiterInnen.
II.<br />
Das OÖ Hilfswerk wird im Einvernehmen mit der Gemeinde zur Bestreitung der Kosten zur<br />
Erhaltung der Betreuungseinrichtung Beiträge einheben und die Höhe dieser Elternbeiträge<br />
in Absprache mit der Gemeinde den jeweiligen Erfordernissen anpassen.<br />
III.<br />
Das OÖ Hilfswerk wird jährlich bis Ende November einen Jahresvoranschlag für die im<br />
Folgejahr mit dem Betrieb der Betreuungseinrichtung verbundenen Kosten<br />
(Kostenoptimierung) erstellen und der Gemeinde zur Genehmigung vorlegen. Im Rahmen<br />
dieses genehmigten Budgets steht es dem Hilfswerk frei über die Mittel zu verfügen.<br />
IV.<br />
Sollten die Elternbeiträge samt Zuschüssen sonstiger Institutionen, sowie unter<br />
Ausschöpfung und Einrechnung aller möglichen Einnahmen und Subventionen und trotz<br />
einer sparsamen Führung zur Deckung der mit dem Betrieb der<br />
Schülernachmittagsbetreuung verbundenen Kosten nicht ausreichen, wird die Gemeinde<br />
nach Prüfung der Jahresabrechnung und der sonstigen Unterlagen einen sich ergebenden<br />
Betriebsabgang der Schülernachmittagsbetreuung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage<br />
der Jahresabrechnung abdecken.<br />
Zur Prüfung dieser Jahresabrechnung (Kalenderjahr) ist die Gemeinde berechtigt, in die der<br />
Abrechnung zugrundeliegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Die Abgangsdeckung<br />
erfolgt durch die Überweisung des festgestellten Betrages auf ein vom OÖ Hilfswerk<br />
schriftlich bekanntzugebendes Konto eines Geld- oder Kreditinstitutes.<br />
Ein eventueller Überschuss wird der Gemeinde im Anschluss an die Jahresabrechnung an ein<br />
schriftlich bekannt zu gebendes Konto überwiesen bzw. nach Absprache mit der Gemeinde<br />
für das Folgejahr gutgeschrieben.<br />
Die Abgangsdeckung durch die Gemeinde umfasst den gesamten Abgang, der unter<br />
Berücksichtigung einer sorgfältigen und wirtschaftlichen Führung der Einrichtung nicht zu<br />
vermeiden ist. Für die Ermittlung des Abganges und somit der jährlichen Abgangsdeckung<br />
ist die wirtschaftliche Gebarung jeweils über einen Zeitraum eines Kalenderjahren<br />
heranzuziehen.<br />
V.<br />
Das Hilfswerk verpflichtet sich, im Bestandsobjekt eine Schülerbetreuung unter Beachtung<br />
der gesetzlichen Bestimmungen und Förderungsrichtlinien zu führen.
VI.<br />
Festgestellt wird, dass das OÖ Hilfswerk die Personalhoheit gegenüber dem<br />
DienstnehmerInnen des OÖ Hilfswerk ausübt. Das OÖ Hilfswerk ist daher in<br />
arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht Arbeitgeber für<br />
das erforderliche Fach- und Hilfspersonal des OÖ Hilfswerks.<br />
Die Reinigungsarbeiten in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten werden von der<br />
Gemeinde übernommen. Die Pflege des Gartenbereiches sowie deren Instandhaltung<br />
obliegen der Gemeinde.<br />
VII.<br />
Öffnungszeiten und Schließtage bzw. Ferienzeiten legt der Schulerhalter in Absprache mit<br />
der Schule fest.<br />
VIII.<br />
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsparteien<br />
haben das Recht, diese Vereinbarung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende<br />
des Monats mittels eingeschriebenen Briefs schriftlich zu kündigen, wenn eine<br />
wirtschaftliche Führung der Schüler-Nachmittagsbetreuung nicht mehr gewährleistet ist<br />
oder sonstige wichtige Gründe vorliegen.<br />
IX.<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der<br />
Schriftform. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von welchen jede<br />
Vertragspartei eine erhält. Die mit der Errichtung dieses Vertrages zusammenhängenden<br />
Kosten und Gebühren trägt die Gemeinde.<br />
Dieses Übereinkommen wurde vom Gemeinderat der Gemeinde in seiner Sitzung vom<br />
06.06.2012 beschlossen.<br />
B e s c h l u s s<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />
TOP 03: Antrag der SPÖ-Fraktion auf Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses<br />
für die Errichtung einer gemeindeübergreifenden Krabbelstube (Ha. Zl.439.2/2012)<br />
Bericht des Bürgermeisters: Der Antrag wurde nach den Bestimmungen des § 46 OÖ GemO<br />
1990 in die Tagesordnung aufgenommen. Der Gemeinderat soll sich entschließen, mit den
umliegenden Gemeinden (Neukirchen a.W., Waldkirchen, Eschenau und St. Agatha)<br />
Verhandlungen zur Errichtung einer gemeindeübergreifenden Krabbelstube aufzunehmen.<br />
Dafür wären ab sofort Gespräche mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden über die<br />
Umsetzung, sowie mit dem Land Oberösterreich über die Förderung der Bauinvestitionen im<br />
Ausmaß von 10/12 der Nettoinvestitionskosten aufzunehmen.<br />
Begründet wird der Antrag damit, dass die Zahl berufstätiger Eltern steigt und somit auch<br />
der Wunsch nach bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen und Öffnungszeiten, die an der<br />
Arbeitswelt orientiert sind. Gerade in unserer Region ist die Vereinbarkeit von Familie und<br />
Beruf äußerst schwierig, da die meisten ArbeitnehmerInnen zum Auspendeln gezwungen<br />
sind. Der berufliche Werdegang bzw. die Notwendigkeit einer Beschäftigung nachzugehen,<br />
ist ein zentrales Thema für Frauen und Männer und für die Zukunft unserer Gesellschaft.<br />
Eine Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Versorgung mit Krabbelstubenplätzen in<br />
Oberösterreich. Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen lag in OÖ im Vorjahr bei<br />
10,3 %, bei einem österreichweiten Durchschnitt von 17, 1%. Um nur zum Durchschnitt<br />
aufzuholen, fehlen in OÖ 2300 Krabbelstubenplätze. Weit entfernt sind wir damit auch von<br />
den EU-Zielen zur Kinderbetreuung, die für das vergangene Jahr einen Anteil von 33,3% an<br />
Betreuungsplätzen für unter Dreijährige vorsieht.<br />
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl bezieht sich auf die soeben vorgetragene<br />
Begründung zur Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes und führt weiters aus, dass leider<br />
OÖ mit der Betreuungsquote für unter Dreijährige „hinterherhängt“. Es besteht also<br />
dringender Handlungsbedarf. Auch Menschen mit kleineren Kindern sollten die Möglichkeit<br />
haben, bedarfsgerechte Kinderbetreuungsplätze in Anspruch zu nehmen. Auch gibt es vom<br />
Land Oö Bestrebungen, dass die Lücken – speziell im ländlichen Bereich – geschlossen<br />
werden. Da vermutlich in <strong>Natternbach</strong> nicht die erforderliche Anzahl der Kinder erreicht<br />
wird, ist angedacht Gemeindekooperationen durchzuführen. Dies wird auch von Landesrätin<br />
Mag. Doris Hummer befürwortet. Deswegen will die SPÖ-Fraktion die Initiative ergreifen,<br />
einen Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer gemeindeübergreifenden Krabbelstube<br />
zu schaffen.<br />
Bürgermeister Ruschak informiert, dass in der Zwischenzeit bereits Gespräche mit den<br />
Bürgermeistern der umliegenden Gemeinden stattgefunden haben. Es wurde ihm versichert,<br />
dass das Bestreben ebenfalls bei deren nächsten Gemeinderatssitzungen in die<br />
Tagesordnung aufgenommen wird. Sobald es allgemein positive Grundsatzbeschlüsse<br />
diesbezüglich gibt, werden Gespräche zu führen sein, wie vorgegangen werden soll.<br />
Vermutlich wird Neukirchen als Standort hierfür in Frage kommen, da sich dort das<br />
Platzangebot am besten eignet. Auch wird eine entsprechende Bedarfserhebung vorher<br />
durchzuführen sein. Bemerken möchte er allerdings noch, dass hier natürlich auch Kosten<br />
auf uns zukommen werden. Daher würde er in Zukunft schon bitten, dass die Beschlüsse<br />
zum Budget auch einstimmig sind, denn man kann nicht einerseits Vorschläge erbringen<br />
oder Anschaffungen machen und dann gegen das Budget stimmen.
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl fügt noch hinzu, dass dies keine Idee der SPÖ-<br />
Fraktion sondern jene der Landesrätin Mag. Hummer ist.<br />
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellt den<br />
A n t r a g,<br />
der Gemeinderat möge beschließen, grundsätzlich die Errichtung einer gemeindegreifenden<br />
Krabbelstube in Zusammenarbeit mit den umliegenden Nachbargemeinden ins Auge zu<br />
fassen. Voraussetzung dafür ist ein positives Ergebnis der mit den Bürgermeistern der<br />
Nachbargemeinden durchzuführenden Verhandlungen. Weiters ist in den beteiligten<br />
Gemeinden eine Bedarfserhebung durchzuführen, um die Größe und den Umfang einer<br />
gemeindeübergreifenden Krabbelstube zu erkunden. Nach dem Ergebnis dieser<br />
Bedarfserhebung sind die weiteren Maßnahmen hinsichtlich Standort, Größe, notwendige<br />
Investitionen, Kostenberechnungen, etc. zu ergreifen.<br />
B e s c h l u s s<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />
TOP 04: Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 5.16 und ÖEK-Änderung Nr. 2.05<br />
„Lindner/Schulstraße“ - Beschlussfassung<br />
Bericht des Bürgermeisters: Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.12.2011 wurde ein<br />
Raumordnungsverfahren, FwP-Änderung Nr. 5.16 und ÖEK-Änderung Nr. 2.05 „Lindner,<br />
Schulstraße“ im Sinne der §§ 33 und 36 des Oö Raumordnungsgesetz 1994 eingeleitet. Die<br />
FwP-Änderung Nr. 5.16 umfasst die Widmung einer Bauparzelle (Wohngebiet) für einen<br />
weichenden Erben (Martin Lindner, Kirchenplatz – Antragsteller Franz u. Margareta<br />
Lindner). Die ÖEK-Änderung Nr. 2.05 im Ausmaß von rd. 6500 m² rundet den bestehenden<br />
ÖEK-Funktionsplan für das Ortsgebiet in nordwestlicher Richtung ab.<br />
Während des Auflage- und Stellungnahmeverfahrens wurden keine grundlegenden<br />
Einwände eingebracht. Die Abteilung Straßenbau- und Verkehr stellt in ihrer Stellungnahme<br />
vom 9.5.2012, Zl. BauE-2012-Hms fest, dass die Verkehrsanschließung über einen<br />
öffentlichen Neuanschluss erfolgen kann. Bei weiteren Umwidmungen gemäß ÖEK gibt es<br />
keinen weiteren Anschluss an die L 1209 Hauser-Straße. Sollte es das Verkehrsaufkommen<br />
erfordern, sind zur Ausschaltung von Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer auf der<br />
Landesstraße vom Antragsteller der gegenständlichen Bewilligung die erforderlichen<br />
Maßnahmen, wie die Errichtung einer Linksabbiegespur vorzusehen. Im Rahmen der<br />
Flächenwidmungsplanbewilligung dürfen der Landesstraßenverwaltung keine Kosten<br />
hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen. Seitens der Abt. Raumordnung wird die<br />
FwP- und ÖEK-Änderung positiv beurteilt. Gemäß § 36 (4) Oö. ROG 1994 wurden die von<br />
der Änderung Betroffenen von der Änderung nachweislich verständigt und Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme gegeben. Es wurden keine Einwände eingebracht.
Die Änderung kann daher beschlossen und anschließend dem Amt der O.ö.<br />
Landesregierung, Abt. Raumordnung zur Genehmigung vorgelegt werden.<br />
Gemeinderatsmitglied Cacha und Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellen den<br />
A n t r a g,<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 5.16 und ÖEK-<br />
Änderung 2.05 „Lindner, Schulstraße“ im Sinne des § 36 Oö Raumordnungsgesetz 1994 zu<br />
beschließen, weil das Verfahren keine Einwände ergeben hat.<br />
B e s c h l u s s<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />
TOP 05: Beschlussfassung einer Resolution betreffend die Beibehaltung der<br />
Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für Investitionen im Bildungsbereich (Ha. Zl.<br />
028.0/2012)<br />
Bericht des Vorsitzenden: Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden vom Bund<br />
zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die teils einen massiven Eingriff in den bestehenden<br />
Finanzausgleich darstellen. Neben der Immobilienertragssteuer bei Veräußerungen von<br />
Grundstücken und Gebäuden und anderen Maßnahmen führen insbesondere die<br />
Einschränkungen im Bereich der Vorsteuer zu enormen finanziellen Mehrbelastungen für<br />
Städte und Gemeinden. Zwar konnte ein späteres Inkrafttreten des Wegfalls des<br />
Vorsteuerabzugs (1. September 2012) durchgesetzt werden, dies ändert aber nichts daran,<br />
dass diese Maßnahme bei zukünftigen Immobilienprojekten der Gemeinden mit einer 20%-<br />
igen Verteuerung einhergeht.<br />
Besonders evident wird diese Verteuerung im Bereich des Schulwesens. Gleich ob beim<br />
Ausbau der ganztägigen Schulangebote, die Überführung aller Hauptschulen in neue<br />
Mittelschulen und andere Bildungsoffensiven der letzten Jahre, als Erhalter der<br />
Pflichtschulen müssen Städte und Gemeinden zukünftig massive Investitionen in<br />
Bildungseinrichtungen tätigen. Diese Investitionen werden aber durch die Streichung des<br />
Vorsteuerabzuges in Frage gestellt.<br />
Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund fordern daher eine<br />
Lösung für Investitionen in Bildungseinrichtungen, um die Errichtung, den Ausbau und die<br />
Sanierung der Schulinfrastruktur nicht zu gefährden. Sie ersuchen daher die Gemeinden,<br />
die Bemühungen des Gemeinde- und Städtebundes mit einer Resolution des Gemeinderates<br />
an die Finanzministerin sowie das Land Oberösterreich zu unterstützen.<br />
Vizebürgermeister Stichlberger ist der Ansicht, dass ein einstimmiger Beschluss des<br />
Gemeinderates zur vorliegenden Resolution erfolgen wird, da wir natürlich aufgrund der
noch nicht abgeschlossenen Schulsanierung auch betroffen sind.<br />
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl gibt zu bedenken, dass es im Bildungsbereich wohl<br />
nicht sehr viel Sinn macht, für die Gemeinden als Schulerhalter den Führungsbereich zu<br />
verteuern und geplante Investitionen durch die Streichung des Vorsteuerabzuges nunmehr<br />
vielleicht in Frage gestellt werden. Mit vorliegender Resolution sollte Frau Finanzministerin<br />
darauf aufmerksam gemacht werden bzw. dazu gedrängt werden auf die 20%ige Vorsteuer<br />
in diesem Bereich zu verzichten.<br />
Gemeinderatsmitglied Dunzinger hat dazu eine konträre Meinung. Es wurden früher auch<br />
Schulen gebaut und zwar ohne KG´s und ohne Vorsteuerabzug. Er ist natürlich vehement<br />
dafür, dass das Bildungsbudget auch für bauliche Maßnahmen erhöht und ausgeweitet wird,<br />
jedoch ist das seiner Meinung nach auch auf andere Weise möglich. Dazu sieht er den<br />
Vorsteuerabzug nicht als geeignet an. Die baulichen Maßnahmen können an das<br />
Bildungskonzept – z. B. Ausbau von Ganztagesschulen und Vergrößerung der Lehrerbüros –<br />
gekoppelt werden. Dem Wortlaut – wie soeben vorgetragen – steht er eher skeptisch<br />
gegenüber und begründet so sein Abstimmungsverhalten.<br />
Es kommt natürlich immer auf die zur Verfügung stehenden Mittel an, bekräftigt<br />
Bürgermeister Ruschak.<br />
Gemeindevorstand Chloupek bemerkt, wenn er nicht als Österreicher denken würde,<br />
sondern als „Europäer“ müsste er seinem Vorredner zustimmen um die 20 % zuerst<br />
einzuheben um dann dementsprechend wieder abzuführen. Da dem nicht so ist, steht der<br />
Unterfertigung der Resolution nichts entgegen, sagt Chloupek.<br />
Vizebürgermeister Stichlberger und Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellen den<br />
A n t r a g,<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, an das Bundesministerium für Finanzen, an die Frau<br />
Finanzministerin Dr. Maria Fekter und an das Land Oberösterreich nachstehende Resolution<br />
abzugeben:<br />
Resolution<br />
Vorsteuerabzug für Schulen - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert<br />
werden!<br />
Die Städte und Gemeinden werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die zuständigen<br />
Materiengesetzgeber mit zahlreichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut. Das
etrifft besonders das Schulwesen, wo die Kommunen Schulerhalter der Pflichtschulen sind<br />
und 100 % der Kosten tragen.<br />
Prominent in der Präambel zum aktuellen Regierungsprogramm wird die Bedeutung der<br />
Bildung für die Zukunft des Wohlstandes unseres Landes mit dem Hinweis auf "massive<br />
Investitionen" unterstrichen. Folgerichtig sind Maßnahmen, die solche Investitionen<br />
erschweren, diametral zu den Zielen unserer Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die<br />
Offensive im Bereich der Ganztagesbetreuung sind etliche Projekte durch die 20%<br />
Verteuerung in Folge der Streichung des Vorsteuerabzugs nunmehr in Frage gestellt. Die<br />
Fristerstreckung bis September 2012 ändert ja nichts an der generellen Verteuerung.<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Natternbach</strong> fordert daher:<br />
Mit Berufung auf das Regierungsprogramm fordert der Gemeinderat der Marktgemeinde<br />
<strong>Natternbach</strong> die Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Schulen. Auch Investitionen in<br />
damit verbundene Bildungseinrichtungen wie den Bildungscampus (eine Kombination von<br />
Schule, Kindergarten, Hort, Bibliothek) sollten darin einbegriffen sein, um die Errichtung,<br />
Ausbau und Sanierung dieser wichtigen Bildungseinrichtungen nicht zu gefährden. Dies<br />
könnte durch eine zusätzliche Aufnahme einer Ausnahmeregelung im Umsatzsteuergesetz<br />
(analog wie bei GSBG-Beihilfenbezieher) erfolgen.<br />
Die Städte und Gemeinden sind im Interesse der gesamtstaatlichen Konsolidierung<br />
weiterhin zu offenen Gesprächen mit den Partnern in Bund und Ländern bereit.<br />
B e s c h l u s s<br />
Der Antrag wird mit 24 JA- Stimmen und 1 Stimmenthaltung durch Dunzinger Josef (SPÖ-<br />
Fraktion) mehrheitlich angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />
TOP 06: Überprüfung des Voranschlages für das Finanzjahr 2012 –<br />
Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes (Ha. Zl. 900.2-2012)<br />
Bericht des Vorsitzenden: Mit Schreiben vom 30.3.2012, Zl. Gem40-16-2012 hat die<br />
Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen den Prüfungsbericht über die Überprüfung des<br />
Voranschlages für das Finanzjahr 2012 übermittelt. Dieser wird anschließend von<br />
Bürgermeister Ruschak zur Kenntnis gebracht.<br />
Der Voranschlag 2012, der mittelfristige Finanzplan 2012 bis 2015 sowie die Hebesätze der<br />
Gemeindesteuern für das Jahr 2012 wurden mit den Prüfungsfeststellungen von der<br />
Aufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl beanstandet, bzw. muss erneut feststellen, dass wir<br />
uns bei der Verzinsung des Kassenkredites vergleichsweise im oberen Bereich befinden. Es<br />
ist für ihn nicht nachvollziehbar, wenn die „Öffentliche Hand“ bei der Bank Kredite<br />
aufnimmt, dass man ständig aufpassen muss, dass sich das Zinsniveau im unteren Bereich<br />
bewegt. Über Jahre konnte man bereits beobachten, dass ausgerechnet die Gemeinden, die<br />
tatsächlich auch „sichere“ Schuldner sind, sich mit diesem Problem herumschlagen müssen.<br />
Ihm wird von Bürgermeister Ruschak zugesagt, dass anhand des vorliegenden Prüfberichtes<br />
erneut diesbezüglich mit unserer Bank ein Gespräch zu führen sein wird.<br />
Gemeinderatsmitglied Dunzinger bezieht sich auf die Vorgaben wie z. B. die Abfallrücklage<br />
oder das Jahresbudget und ist der von uns vorgelegte Voranschlag natürlich dahingehend<br />
auch rechtlich in Ordnung. Für ihn hat sich in der letzten Gemeinderatssitzung nur die<br />
politische Frage gestellt - so viel zur Klarstellung - die Entnahme aus der Abfallbeseitigung<br />
betreffend. Feststeht, dass der Ankauf der neuen Mülltonnen kostenneutral war. Die Beträge<br />
wurden vorher eingehoben, jedoch erfolgte die Zahlung erst im nächsten Finanzjahr. Aus<br />
diesem Grund entstand zunächst ein Überschuss und war das tatsächliche Ergebnis erst<br />
später ersichtlich.<br />
Gemeinderatsmitglied Steininger stellt den<br />
A n t r a g,<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, die Überprüfung des Voranschlages 2012, des<br />
mittelfristigen Finanzplanes 2012 bis 2015 sowie die Festsetzung der Hebesätze der<br />
Gemeindesteuern lt. Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 30.3.2012,<br />
Zl. Gem40-16-2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
B e s c h l u s s<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />
TOP 07: Auszeichnung von verdienten Feuerwehrfunktionären mit dem<br />
<strong>Natternbach</strong>er Ehrenzeichen im Rahmen des 120-jährigen Gründungsfestes der<br />
FF-<strong>Natternbach</strong> am 1.7.2012 (Ha. Zl. 062.1/2012)<br />
Bericht des Vorsitzenden: Der Gemeinderat hat festgelegt, das neu geschaffene<br />
<strong>Natternbach</strong>er Ehrenzeichen an verdiente Funktionäre im Rahmen von passenden<br />
Veranstaltungen zu verleihen. Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Natternbach</strong> feiert am 1.7.2012 das<br />
120-jährige Gründungsfest mit Einweihung des neuen Feuerwehrhauses. Im Rahmen des<br />
Festaktes soll an nachstehenden Feuerwehrkameraden der FF <strong>Natternbach</strong> das<br />
Ehrenzeichen überreicht werden:
Kommandant HBI Richard Gumpinger<br />
KDO-Mitglied Zugskdt. 1988-1993<br />
Kommandant seit 1993 bis lfd.<br />
E-BR Friedrich Hauser<br />
Kdt FF <strong>Natternbach</strong> 1963-1973<br />
Abschitts-Kdt Abschnitt Peuerbach 1973-1993<br />
E-OBI Alois Gschwendtner<br />
KDO-Mitglied 1963-1993<br />
Kdt.Stellvertreter 1973-1993<br />
E-AW Valentin Obernhumer<br />
KDO-Mitglied Gerätewart 1973-1993<br />
E-BI Josef Zöchmann<br />
KDO-Mitglied, Zugskdt. 1973-1993<br />
E-BI Johann Hofstetter<br />
KDO-Mitglied, Zugskdt. 1993-1998<br />
Kategorie<br />
Wiesenweg 3 Gold<br />
Sonnenhang 6 Gold<br />
Hochstraß 17 Gold<br />
Waldstraße 9 Silber<br />
Rosenweg 5 Silber<br />
Bernrad 11 Bronze<br />
Diese Angelegenheit wurde in der Ausschusssitzung vorberaten und sollte in dieser Form<br />
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />
Gemeinderatsmitglied Kronschläger erläutert, dass anhand der Richtlinien auch überprüft<br />
wurde, ob die genannten Personen die Vorgaben erreichen. Die Verleihung sollte dann –<br />
wie bereits erwähnt – im Rahmen des Festaktes erfolgen.<br />
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl sagt, dass wir jedem dankbar sein müssen, der sich<br />
hier freiwillig engagiert und gar nicht im Einzelnen angeführt werden kann, was hier<br />
geleistet wird bzw. wie viel Freizeit geopfert wird.<br />
Gemeindevorstand Scheucher möchte noch wissen, ob jemand, der bereits mit Bronze<br />
ausgezeichnet wurde und nach wie vor aktiv tätig ist auch ein weiteres Ehrenzeichen<br />
erhalten kann.<br />
Er wird von Gemeinderatsmitglied Kronschläger informiert, dass bei Erreichen der Vorgaben<br />
es natürlich möglich ist, die nächst höhere Auszeichnung zu erhalten.
Gemeinderatsmitglied Kronschläger und Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellen den<br />
A n t r a g,<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, die in der vorstehenden Tabelle angeführten<br />
Kommandomitglieder der FF <strong>Natternbach</strong> im Rahmen des 120-jährigen Gründungsfestes mit<br />
dem <strong>Natternbach</strong>er Ehrenzeichen in der jeweils angeführten Kategorie auszuzeichnen.<br />
B e s c h l u s s<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />
TOP 8: Allfälliges<br />
� ÖVP-Zeitung<br />
Gemeinderatsmitglied Dunzinger spricht eine parteipolitische Angelegenheit an und zwar ein<br />
Inserat in der letzten ÖVP-Zeitung. Angaben in Parteizeitungen müssen vorher recherchiert<br />
bzw. der Wahrheit entsprechend niedergeschrieben werden. Zwar wurde kein Name<br />
genannt, jedoch sollte sich der Verfasser bewusst darüber sein, was eine Abstimmung zur<br />
Kenntnisnahme bedeutet bzw. was den Unterschied zu einer Abstimmung mit Zustimmung<br />
oder Ablehnung anlangt. Wenn der Gemeinderat einen mehrheitlichen Beschluss fasst, und<br />
er stimmt als Mandatar nicht mit, jedoch beim VFI über einen Beschluss zur Kenntnisnahme<br />
abgestimmt wird und er hier dann mitstimmt, dann ist das legitim und vollkommen richtig.<br />
Er findet, es sollte hier eine Berichtigung erfolgen.<br />
� Bankett in Fronberg<br />
Gemeinderatsmitglied Klaffenböck regt an, in Fronberg das Bankett wieder mit Mischgut<br />
aufzufüllen.<br />
� Altersheim<br />
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl teilt mit, dass jedenfalls vom Sozialhilfeverband das<br />
Projekt Altersheim in <strong>Natternbach</strong> sehr positiv eingeschätzt wird bzw. offenbar zu einer<br />
Realisierung kommt und findet, dass es an der Zeit ist sich Gedanken wegen dem<br />
Grundstück zu machen.<br />
Nach der letzten Sitzung des Sozialhilfeverbandes wurde das Thema aufgegriffen und<br />
versprochen, dass diesbezüglich demnächst ein Gespräch geführt wird, antwortet<br />
Bürgermeister Ruschak
� Angebotseröffnung Bauabschnitt 12<br />
Bürgermeister Ruschak informiert, dass es hier um die Kanalisation Traunolding, Hungberg,<br />
Knotzberg, Baumühl-Eck und Gaisbuchen 2 geht, und Bestbieter die ARGE H&F u.<br />
Glatzhofer war. Wir werden nun mit LH-Stv. Franz Hiesl als Vorsitzenden der zuständigen<br />
Abteilung Kontakt wegen dem Darlehen aufnehmen müssen.<br />
� Strasser Alois<br />
Gemeindevorstand Chloupek teilt mit, dass er in einem Medium gelesen hat, dass Herr<br />
Strasser Alois zum Landler der Woche erkoren wurde, sowie sein zweites Buch erschienen<br />
ist, und schlägt vor, ihn im Rahmen einer Feierlichkeit zur Buchpräsentation einzuladen.<br />
Dies ist bereits erfolgt, antwortet Bürgermeister Ruschak. Herr Strasser wurde auch<br />
anlässlich seiner Ernennung zum Konsulent für Kultur zum Schlusskonzert der<br />
Landesmusikschule am 20. 6. 2012 in die Mehrzweckhalle eingeladen um eine kleine Ehrung<br />
durchzuführen.<br />
Von Gemeindevorstand Ing. Scheucher wird vorgeschlagen, auch für die Gemeindebücherei<br />
von ihm ein Buch anzukaufen.<br />
� Güterwege<br />
Bürgermeister Ruschak gibt bekannt, dass das Teilstück Binder Richtung <strong>Natternbach</strong><br />
demnächst fertiggestellt wird. Leider sind auch hier die Mittel sehr begrenzt und wir hoffen,<br />
dass die Kreditsperre nicht auch in diesen Bereichen zum Tragen kommen wird. Der<br />
Wegeerhaltungsverband Hausruckviertel wurde mit dem WEV Innviertel fusioniert. Es gibt<br />
nur noch einen Geschäftsführer und zwar Herrn Roland Pichler, Bürgermeister aus<br />
Engelhartszell. Für uns ändert sich grundsätzlich nichts. Der Vorstand sowie die<br />
Generalversammlung bleiben gleich.<br />
Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl denkt doch, dass in Zukunft überhaupt europaweit<br />
wieder mehr Mittel für Infrastrukturprojekte vorhanden sein werden.<br />
� Architektenwettbewerb<br />
Der Amtsleiter der Gemeinde St. Agatha teilte Bürgermeister Ruschak mit, dass zum<br />
Zeitpunkt als das neue Gemeindeamt dort errichtet wurde, noch gar kein<br />
Architektenwettbewerb nötig war und deren Kostenrahmen sich auf € 2,8 Mio belaufen hat.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, eventuell ein paar neu errichtete Gemeindeämter<br />
gemeinsam zu besichtigen. Zu unserem Architektenwettbewerb gibt es noch folgende<br />
Mitteilung: Um ein gleiches Verhältnis des Stimmrechtes der Fach- und Sachpreisrichter zu<br />
erlangen, wurde mit Fam. Bauer intern eine Vereinbarung getroffen. Ebenfalls wurde<br />
beanstandet, dass unsere Ausschreibung nur bis zur Einreichplanung erfolgte.<br />
Gemeinderatsmitglied Auer möchte noch wissen, ob alle bereits genannten Architekten auch<br />
anbieten bzw. wie viel es uns kosten wird.
Der Sieger erhält € 5.000,00 der Zweite: € 3.000,00 der Dritte: € 2.000,00 und der Vierte:<br />
€ 1.000,00 alle anderen bekommen nichts, sagt der Bürgermeister. Diese Vorgaben<br />
erfolgen durch das Land Oö.<br />
Termin: DO 14.6.2012, 10.00 h Marktgemeindeamt <strong>Natternbach</strong> für alle Mitglieder des<br />
Bauausschusses; Einladungen werden noch per E-Mail zugestellt.<br />
Daraufhin entsteht eine kurze Diskussion, die jedoch zu keinen neuen Erkenntnissen führt,<br />
sondern das bereits Gesagte nochmals bestätigt.<br />
Der Bürgermeister lädt alle Anwesenden zum gemütlichen Beisammensein, diesmal ins Cafe<br />
Klaffenböck ein. Er bedankt sich abschließend für die Teilnahme und die rege Mitarbeit an<br />
der heutigen Sitzung.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um 21.30 h Uhr die Gemeinderatssitzung.<br />
……………………………………………………………………………………………………………………………………………….<br />
(Vorsitzender Bgm. Josef Ruschak) (Schriftführerin)<br />
……………………………………………………………………………………………………………………………………………….<br />
(Gemeinderatsmitglied ÖVP) (Gemeinderatsmitglied SPÖ) (Gemeinderatsmitglied FPÖ)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorstehende <strong>Verhandlungsschrift</strong> in der<br />
Sitzung vom 21.09.2012 keine Einwendungen erhoben wurden*, über die erhobenen<br />
Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde*.<br />
<strong>Natternbach</strong>, am 21.09.2012<br />
Der Vorsitzende:<br />
…………………………………………………<br />
Bürgermeister Josef Ruschak