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Verhandlungsschrift - Natternbach

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<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

Lfd. Nr. 15 / Zl. 004.1 / Jahr 2012<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Natternbach</strong> am<br />

Mittwoch, 6. Juni 2012.<br />

Tagungsort: Sitzungssaal im Marktgemeindeamt <strong>Natternbach</strong>, Vischerstraße 1<br />

Tagesordnung:<br />

01) Bericht des Bürgermeisters über die letzte Gemeinderatssitzung am 16.03.2012 im<br />

Telegrammstil<br />

02) Einführung einer schulischen Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2012/13 aufgrund<br />

des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfserhebung – Abschluss einer<br />

Trägervereinbarung mit der Oö Hilfswerk GmbH über die Durchführung der<br />

Maßnahme<br />

03) Antrag der SPÖ-Fraktion auf Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses für die<br />

Errichtung einer gemeindeübergreifenden Krabbelstube<br />

04) Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 5.16 und ÖEK-Änderung Nr.2.05<br />

„Lindner/Schulstraße“ - Beschlussfassung<br />

05) Beschlussfassung einer Resolution betreffend die Beibehaltung der Möglichkeit des<br />

Vorsteuerabzuges im Bildungsbereich<br />

06) Überprüfung des Voranschlages 2012 – Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes<br />

07) Auszeichnung von verdienten Feuerwehrkameraden mit dem <strong>Natternbach</strong>er<br />

Ehrenzeichen im Rahmen des 120-jährigen Gründungsfestes der FF-<strong>Natternbach</strong><br />

am 01.07.2012<br />

08) Allfälliges<br />

A n w e s e n d e :<br />

1. Bürgermeister Josef Ruschak, Schmiedparz 14 als Vorsitzender ÖVP<br />

2. Vizebürgermeister Erwin Stichlberger, Kirchberg 1 ÖVP<br />

3. Gemeindevorstand Roland Obernhumer, Rosenweg 9 ÖVP<br />

4. Gemeindevorstand Norbert Haderer, Ed 1 ÖVP<br />

5. Gemeindevorstand Ing. Markus Scheucher, Kreuzberg 6 SPÖ<br />

6. Gemeindevorstand Markus Teuchtmann, Brunngarten 2 SPÖ


7. Gemeindevorstand Ernst Chloupek, Au bei Ed 4 FPÖ<br />

8. Gemeinderätin Silvia Steininger, Fronberg 16 ÖVP<br />

9. Gemeinderat Johann Cacha, Lichtberg 1 ÖVP<br />

10. Gemeinderat Reinhard Dornetshuber, Moosbachweg 5 ÖVP<br />

11. Gemeinderat Roland Klaffenböck, Tal 1 ÖVP<br />

12. Gemeinderätin Margarete Wimmer, Au bei Ed 5 ÖVP<br />

13. Gemeinderat Johann Kronschläger, Kapping 6 ÖVP<br />

14. Gemeinderat Ing. Daniel Humberger, Hochstraß 18 ÖVP<br />

15. Gemeinderat Hubert Razenberger, Oberhörzing 1 ÖVP<br />

16. Gemeinderat Günter Hauser-Panhölzl, Kirchenplatz 11 SPÖ<br />

17. Gemeinderat Gerhard Dornetshuber, Obertresleinsbach 7 SPÖ<br />

18. Gemeinderat Andreas Auer, Berndorf 5 SPÖ<br />

19. Gemeinderat Josef Dunzinger, Kreuzberg 26 SPÖ<br />

20. Gemeinderat Gerhard Huemer, Badstraße 19 SPÖ<br />

21. Gemeinderat Johann Jäger, Hauserstraße 22 FPÖ<br />

22. Gemeinderat Günther Zauner, Sonnenhang 22 FPÖ<br />

Ersatzmitglieder:<br />

23. Hubert Berndorfer, Dr. Obernhumerstraße 18 ÖVP<br />

24. Hannes Kalteis, Brunngarten 6 ÖVP<br />

25. Alois Kagerer, Bernrad 7 SPÖ<br />

Der Leiter des Marktgemeindeamtes: Siegfried Sageder, Vischerstraße 1<br />

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 Oö GemO 1990): ----<br />

Es fehlen:<br />

Die Gemeinderatsmitglieder Erwin Starkl (ÖVP), Tina Obernhumer (ÖVP), und Mag. Stephan<br />

Humberger (SPÖ) – alle entschuldigt, dafür die Ersatzmitglieder Hubert Berndorfer (ÖVP),<br />

Hannes Kalteis (ÖVP), und Alois Kagerer (SPÖ). Entschuldigt haben sich auch die<br />

erstgereihten Ersatzmitglieder.<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö GemO 1990): VB. Margit Moser<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 20.05 Uhr die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des<br />

Gemeinderates, und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm als Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 OÖ GemO 1990) nicht<br />

enthalten ist, die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder in<br />

schriftlicher Form zeitgerecht am 30.05.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung<br />

erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen<br />

Tag öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;


d) die <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die Sitzung vom 16.03.2012, die bis zur heutigen Sitzung<br />

während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, noch<br />

während der Sitzung zur Einsicht aufliegt und Einwendungen gegen die<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss eingebracht werden können.<br />

Der Vorsitzende teilt noch mit:<br />

Die anwesenden Ersatzmitglieder Hubert Berndorfer (ÖVP), Hannes Kalteis (ÖVP) und Alois<br />

Kagerer (SPÖ) wurden bereits in früheren Gemeinderatssitzungen angelobt.<br />

Gemäß § 54 Abs. 3 Oö GemO 1990 werden Gemeindevorstand Roland Obernhumer (ÖVP),<br />

Gemeinderat Günter Hauser-Panhölzl (SPÖ) und Gemeindevorstand Ernst Chloupek (FPÖ)<br />

als Unterfertiger für die heutige <strong>Verhandlungsschrift</strong> namhaft gemacht.<br />

Die Gemeindeangestellte Margit Moser wird zur Schriftführerin bestellt.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge und Beschlüsse:<br />

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters über die letzte Gemeinderatssitzung am<br />

16.03.2012 im Telegrammstil (Ha. Zl. 14-004.1/2011).<br />

Bürgermeister Ruschak gibt einen Kurzbericht über die Erledigung der einzelnen<br />

Tagesordnungspunkte der letzten Gemeinderatssitzung vom 16.03.2012. Dieser Kurzbericht<br />

vom 06.06.2012 ist beigeschlossen und bildet einen Bestandteil dieser <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

(Beilage 1).<br />

TOP 02: Einführung einer schulischen Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2012/13<br />

aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Bedarfserhebung – Abschluss einer<br />

Trägervereinbarung mit der Oö Hilfswerk GmbH über die Durchführung der<br />

Maßnahme (Ha. Zl. 004.4.43/2012).<br />

Bericht des Bürgermeisters: Die Direktionen der Pflichtschulen müssen im Frühjahr eines<br />

jeden Jahres eine Bedarfserhebung betreffend die Notwendigkeit einer schulischen<br />

Nachmittagsbetreuung durchführen. Nach den Vorgaben des BMUKK und des Landes OÖ<br />

beträgt die Mindestzahl für die Eröffnung einer ganztägigen Schulform 15 SchülerInnen;<br />

wenn selbst bei einer schulartenübergreifenden Führung 15 Anmeldungen nicht erreicht<br />

werden, ist bereits ab 12 SchülerInnen eine Gruppe anzubieten. Die Bedarfserhebung 2012<br />

erbrachte für das kommende Schuljahr 2012/2013 folgendes Ergebnis:<br />

Volksschule <strong>Natternbach</strong>: 10 SchülerInnen<br />

Hauptschule <strong>Natternbach</strong>: 5 SchülerInnen


Demnach ist im kommenden Schuljahr eine schulartenübergreifende schulische<br />

Nachmittagsbetreuung anzubieten. Die Nachmittagsbetreuung (MO-FR von 11:30 bis 16:00<br />

Uhr) gliedert sich in einen schulischen Teil (5 Wochenstunden durch einen Lehrer) und einen<br />

Freizeitteil (restliche Zeit), für den die Gemeinde zu sorgen hat. Für den Freizeitteil beträgt<br />

der Zuschuss des Landes max. € 8.000 je nach Verfügbarkeit der Mittel, vorläufig bis zum<br />

Schuljahr 2014/15.<br />

Viele andere Gemeinden, in denen bereits eine schulische Nachmittagsbetreuung installiert<br />

ist, bedienen sich für die Durchführung des Freizeitteiles einer Zusammenarbeit mit dem<br />

Oö. Hilfswerk. Auch in den vergangenen Jahren hat es bereits Kontakt mit dem Hilfswerk<br />

gegeben, wobei aber bislang die Mindestzahlen für die Einführung einer<br />

Nachmittagsbetreuung nicht erreicht wurden.<br />

Die Gesamtkosten für den Freizeitteil betragen für das gesamte Schuljahr rd. € 21.000. Die<br />

Eltern haben für eine 5-tägige Betreuung einen monatlichen Beitrag in Höhe von € 80,- zu<br />

leisten. Der Abgang für die Gemeinde würde bei einer geförderten Mitarbeiterin rd. €<br />

6.500,- jährlich betragen. Im optimalsten Fall (geförderte Mitarbeiterin + hohe<br />

Landesförderung) könnte eine annähernde Kostenneutralität erreicht werden. Die<br />

Räumlichkeiten müssen von der Marktgemeinde miet- und betriebskostenfrei zur Verfügung<br />

gestellt werden. Eine der Hauptvoraussetzungen für die Einführung ist, dass tatsächlich mit<br />

Schulbeginn im Herbst mindestens 12 SchülerInnen schulartenübergreifend die<br />

Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen.<br />

Anschließend wird von Bürgermeister Ruschak der Bescheid des Amtes der Oö<br />

Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft vom 31. Mai 2012 über die erteilte<br />

Bewilligung zur Bestimmung der VS <strong>Natternbach</strong> als ganztägige Schule ab dem Schuljahr<br />

2012/2013 vorgetragen. Ebenfalls wird die Liste der interessierten Schüler aufgrund der<br />

durchgeführten Bedarfserhebung zur Kenntnis gebracht.<br />

Gemeinderatsmitglied Dunzinger hat sich mit diesem Thema bereits vor einigen Jahren<br />

auseinandergesetzt und erkundigt sich, ob bezüglich der Trägervereinbarung mehrere<br />

verschiedene Angebote eingeholt wurden. Grundsätzlich begrüßte er außerordentlich das<br />

Zustandekommen der außerschulischen Nachmittagsbetreuung, denn seiner Meinung nach<br />

ist das für Schüler, denen das Lernen nicht so leicht fällt, ein großer Vorteil. Anmerken<br />

möchte er auch noch, dass ihm Informationen anderer Gemeinden bzw. Schulen vorliegen,<br />

die selber das Personal hierfür stellen bzw. das Projekt selber organisieren. Es gibt auch die<br />

Möglichkeit, dass man mit ortsansässigen Vereinen kooperiert, also das Konzept spezifisch<br />

ortsbezogen gestaltet werden kann.<br />

Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl freut sich ebenfalls, dass endlich eine<br />

Nachmittagsbetreuung zustande kommt, denn somit beginnt für die Kinder tatsächlich die<br />

Freizeit, sobald sie die Schule verlassen und nach Hause kommen.


Gemeindevorstand Ing. Scheucher spricht sich in Bezug auf das Budget für eine Bewerbung<br />

der Nachmittagsbetreuung aus.<br />

Er wird von Bürgermeister Ruschak darauf hingewiesen, dass dies ohnedies durch die<br />

Schule erfolgt und man froh sein muss, dass die bis jetzt bekannte Teilnehmerzahl auch<br />

aufrechterhalten werden kann. Die Höchstanzahl einer Gruppe beträgt 29 Schüler.<br />

Bei schulartenübergreifender Führung müssen im Herbst bei Schulbeginn mindestens 12<br />

SchülerInnen die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen und während des Schuljahres<br />

darf die Zahl nicht unter 10 Teilnehmer sinken informiert Gemeinderatsmitglied<br />

Kronschläger.<br />

Gemeinderatsmitglied Kronschläger und Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellen den<br />

A n t r a g,<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, unter der Voraussetzung des Erreichens der<br />

Mindestzahlen im Schuljahr 2012/13 eine schulartenübergreifende schulische<br />

Nachmittagsbetreuung im Bereich der Volksschule <strong>Natternbach</strong> einzurichten. Der<br />

Elternbeitrag für eine 5-tägige Nachmittagsbetreuung wird mit € 80,- monatlich festgelegt.<br />

Weiters soll nachstehende Vereinbarung zur Trägerschaft der Schüler-<br />

Nachmittagsbetreuung (Freizeitteil im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung) mit der Oö<br />

Hilfswerk GmbH, 4010 Linz, Dametzstraße 6 abgeschlossen werden<br />

Vereinbarung<br />

zur Trägerschaft der Schüler-Nachmittagsbetreuung (Freizeitteil im Rahmen der<br />

schulischen Tagesbetreuung) an der Volksschule in <strong>Natternbach</strong><br />

Vereinbart zwischen der Marktgemeinde <strong>Natternbach</strong>, Vischerstraße 1, 4723 <strong>Natternbach</strong> im<br />

folgenden Gemeinde genannt, einerseits und der OÖ Hilfswerk GmbH, Dametzstr. 6, 4010<br />

Linz, im folgenden OÖ Hilfswerk genannt, andererseits, jeweils vertreten durch<br />

zeichnungsberechtigten Organe wie folgt:<br />

I.<br />

Das OÖ Hilfswerk stellt das Betreuungspersonal für den Freizeitteil im Rahmen der<br />

schulischen Nachmittagsbetreuung an der Volksschule in <strong>Natternbach</strong>, Vischerstraße 4,<br />

4723 <strong>Natternbach</strong>, zur Verfügung.<br />

Dem Hilfswerk als Betreiber obliegt die gesamte Verwaltung und Organisation der<br />

Betreuungskräfte des OÖ Hilfswerks. Der Verwaltungsaufwand beträgt 10% der<br />

Personalkosten und beinhaltet unter anderem Lohnverrechnung, Kalkulationen,<br />

Abrechnungen, Betreuung der MitarbeiterInnen.


II.<br />

Das OÖ Hilfswerk wird im Einvernehmen mit der Gemeinde zur Bestreitung der Kosten zur<br />

Erhaltung der Betreuungseinrichtung Beiträge einheben und die Höhe dieser Elternbeiträge<br />

in Absprache mit der Gemeinde den jeweiligen Erfordernissen anpassen.<br />

III.<br />

Das OÖ Hilfswerk wird jährlich bis Ende November einen Jahresvoranschlag für die im<br />

Folgejahr mit dem Betrieb der Betreuungseinrichtung verbundenen Kosten<br />

(Kostenoptimierung) erstellen und der Gemeinde zur Genehmigung vorlegen. Im Rahmen<br />

dieses genehmigten Budgets steht es dem Hilfswerk frei über die Mittel zu verfügen.<br />

IV.<br />

Sollten die Elternbeiträge samt Zuschüssen sonstiger Institutionen, sowie unter<br />

Ausschöpfung und Einrechnung aller möglichen Einnahmen und Subventionen und trotz<br />

einer sparsamen Führung zur Deckung der mit dem Betrieb der<br />

Schülernachmittagsbetreuung verbundenen Kosten nicht ausreichen, wird die Gemeinde<br />

nach Prüfung der Jahresabrechnung und der sonstigen Unterlagen einen sich ergebenden<br />

Betriebsabgang der Schülernachmittagsbetreuung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage<br />

der Jahresabrechnung abdecken.<br />

Zur Prüfung dieser Jahresabrechnung (Kalenderjahr) ist die Gemeinde berechtigt, in die der<br />

Abrechnung zugrundeliegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Die Abgangsdeckung<br />

erfolgt durch die Überweisung des festgestellten Betrages auf ein vom OÖ Hilfswerk<br />

schriftlich bekanntzugebendes Konto eines Geld- oder Kreditinstitutes.<br />

Ein eventueller Überschuss wird der Gemeinde im Anschluss an die Jahresabrechnung an ein<br />

schriftlich bekannt zu gebendes Konto überwiesen bzw. nach Absprache mit der Gemeinde<br />

für das Folgejahr gutgeschrieben.<br />

Die Abgangsdeckung durch die Gemeinde umfasst den gesamten Abgang, der unter<br />

Berücksichtigung einer sorgfältigen und wirtschaftlichen Führung der Einrichtung nicht zu<br />

vermeiden ist. Für die Ermittlung des Abganges und somit der jährlichen Abgangsdeckung<br />

ist die wirtschaftliche Gebarung jeweils über einen Zeitraum eines Kalenderjahren<br />

heranzuziehen.<br />

V.<br />

Das Hilfswerk verpflichtet sich, im Bestandsobjekt eine Schülerbetreuung unter Beachtung<br />

der gesetzlichen Bestimmungen und Förderungsrichtlinien zu führen.


VI.<br />

Festgestellt wird, dass das OÖ Hilfswerk die Personalhoheit gegenüber dem<br />

DienstnehmerInnen des OÖ Hilfswerk ausübt. Das OÖ Hilfswerk ist daher in<br />

arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht Arbeitgeber für<br />

das erforderliche Fach- und Hilfspersonal des OÖ Hilfswerks.<br />

Die Reinigungsarbeiten in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten werden von der<br />

Gemeinde übernommen. Die Pflege des Gartenbereiches sowie deren Instandhaltung<br />

obliegen der Gemeinde.<br />

VII.<br />

Öffnungszeiten und Schließtage bzw. Ferienzeiten legt der Schulerhalter in Absprache mit<br />

der Schule fest.<br />

VIII.<br />

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsparteien<br />

haben das Recht, diese Vereinbarung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende<br />

des Monats mittels eingeschriebenen Briefs schriftlich zu kündigen, wenn eine<br />

wirtschaftliche Führung der Schüler-Nachmittagsbetreuung nicht mehr gewährleistet ist<br />

oder sonstige wichtige Gründe vorliegen.<br />

IX.<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der<br />

Schriftform. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von welchen jede<br />

Vertragspartei eine erhält. Die mit der Errichtung dieses Vertrages zusammenhängenden<br />

Kosten und Gebühren trägt die Gemeinde.<br />

Dieses Übereinkommen wurde vom Gemeinderat der Gemeinde in seiner Sitzung vom<br />

06.06.2012 beschlossen.<br />

B e s c h l u s s<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />

TOP 03: Antrag der SPÖ-Fraktion auf Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses<br />

für die Errichtung einer gemeindeübergreifenden Krabbelstube (Ha. Zl.439.2/2012)<br />

Bericht des Bürgermeisters: Der Antrag wurde nach den Bestimmungen des § 46 OÖ GemO<br />

1990 in die Tagesordnung aufgenommen. Der Gemeinderat soll sich entschließen, mit den


umliegenden Gemeinden (Neukirchen a.W., Waldkirchen, Eschenau und St. Agatha)<br />

Verhandlungen zur Errichtung einer gemeindeübergreifenden Krabbelstube aufzunehmen.<br />

Dafür wären ab sofort Gespräche mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden über die<br />

Umsetzung, sowie mit dem Land Oberösterreich über die Förderung der Bauinvestitionen im<br />

Ausmaß von 10/12 der Nettoinvestitionskosten aufzunehmen.<br />

Begründet wird der Antrag damit, dass die Zahl berufstätiger Eltern steigt und somit auch<br />

der Wunsch nach bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen und Öffnungszeiten, die an der<br />

Arbeitswelt orientiert sind. Gerade in unserer Region ist die Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf äußerst schwierig, da die meisten ArbeitnehmerInnen zum Auspendeln gezwungen<br />

sind. Der berufliche Werdegang bzw. die Notwendigkeit einer Beschäftigung nachzugehen,<br />

ist ein zentrales Thema für Frauen und Männer und für die Zukunft unserer Gesellschaft.<br />

Eine Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Versorgung mit Krabbelstubenplätzen in<br />

Oberösterreich. Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen lag in OÖ im Vorjahr bei<br />

10,3 %, bei einem österreichweiten Durchschnitt von 17, 1%. Um nur zum Durchschnitt<br />

aufzuholen, fehlen in OÖ 2300 Krabbelstubenplätze. Weit entfernt sind wir damit auch von<br />

den EU-Zielen zur Kinderbetreuung, die für das vergangene Jahr einen Anteil von 33,3% an<br />

Betreuungsplätzen für unter Dreijährige vorsieht.<br />

Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl bezieht sich auf die soeben vorgetragene<br />

Begründung zur Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes und führt weiters aus, dass leider<br />

OÖ mit der Betreuungsquote für unter Dreijährige „hinterherhängt“. Es besteht also<br />

dringender Handlungsbedarf. Auch Menschen mit kleineren Kindern sollten die Möglichkeit<br />

haben, bedarfsgerechte Kinderbetreuungsplätze in Anspruch zu nehmen. Auch gibt es vom<br />

Land Oö Bestrebungen, dass die Lücken – speziell im ländlichen Bereich – geschlossen<br />

werden. Da vermutlich in <strong>Natternbach</strong> nicht die erforderliche Anzahl der Kinder erreicht<br />

wird, ist angedacht Gemeindekooperationen durchzuführen. Dies wird auch von Landesrätin<br />

Mag. Doris Hummer befürwortet. Deswegen will die SPÖ-Fraktion die Initiative ergreifen,<br />

einen Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer gemeindeübergreifenden Krabbelstube<br />

zu schaffen.<br />

Bürgermeister Ruschak informiert, dass in der Zwischenzeit bereits Gespräche mit den<br />

Bürgermeistern der umliegenden Gemeinden stattgefunden haben. Es wurde ihm versichert,<br />

dass das Bestreben ebenfalls bei deren nächsten Gemeinderatssitzungen in die<br />

Tagesordnung aufgenommen wird. Sobald es allgemein positive Grundsatzbeschlüsse<br />

diesbezüglich gibt, werden Gespräche zu führen sein, wie vorgegangen werden soll.<br />

Vermutlich wird Neukirchen als Standort hierfür in Frage kommen, da sich dort das<br />

Platzangebot am besten eignet. Auch wird eine entsprechende Bedarfserhebung vorher<br />

durchzuführen sein. Bemerken möchte er allerdings noch, dass hier natürlich auch Kosten<br />

auf uns zukommen werden. Daher würde er in Zukunft schon bitten, dass die Beschlüsse<br />

zum Budget auch einstimmig sind, denn man kann nicht einerseits Vorschläge erbringen<br />

oder Anschaffungen machen und dann gegen das Budget stimmen.


Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl fügt noch hinzu, dass dies keine Idee der SPÖ-<br />

Fraktion sondern jene der Landesrätin Mag. Hummer ist.<br />

Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellt den<br />

A n t r a g,<br />

der Gemeinderat möge beschließen, grundsätzlich die Errichtung einer gemeindegreifenden<br />

Krabbelstube in Zusammenarbeit mit den umliegenden Nachbargemeinden ins Auge zu<br />

fassen. Voraussetzung dafür ist ein positives Ergebnis der mit den Bürgermeistern der<br />

Nachbargemeinden durchzuführenden Verhandlungen. Weiters ist in den beteiligten<br />

Gemeinden eine Bedarfserhebung durchzuführen, um die Größe und den Umfang einer<br />

gemeindeübergreifenden Krabbelstube zu erkunden. Nach dem Ergebnis dieser<br />

Bedarfserhebung sind die weiteren Maßnahmen hinsichtlich Standort, Größe, notwendige<br />

Investitionen, Kostenberechnungen, etc. zu ergreifen.<br />

B e s c h l u s s<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />

TOP 04: Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 5.16 und ÖEK-Änderung Nr. 2.05<br />

„Lindner/Schulstraße“ - Beschlussfassung<br />

Bericht des Bürgermeisters: Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.12.2011 wurde ein<br />

Raumordnungsverfahren, FwP-Änderung Nr. 5.16 und ÖEK-Änderung Nr. 2.05 „Lindner,<br />

Schulstraße“ im Sinne der §§ 33 und 36 des Oö Raumordnungsgesetz 1994 eingeleitet. Die<br />

FwP-Änderung Nr. 5.16 umfasst die Widmung einer Bauparzelle (Wohngebiet) für einen<br />

weichenden Erben (Martin Lindner, Kirchenplatz – Antragsteller Franz u. Margareta<br />

Lindner). Die ÖEK-Änderung Nr. 2.05 im Ausmaß von rd. 6500 m² rundet den bestehenden<br />

ÖEK-Funktionsplan für das Ortsgebiet in nordwestlicher Richtung ab.<br />

Während des Auflage- und Stellungnahmeverfahrens wurden keine grundlegenden<br />

Einwände eingebracht. Die Abteilung Straßenbau- und Verkehr stellt in ihrer Stellungnahme<br />

vom 9.5.2012, Zl. BauE-2012-Hms fest, dass die Verkehrsanschließung über einen<br />

öffentlichen Neuanschluss erfolgen kann. Bei weiteren Umwidmungen gemäß ÖEK gibt es<br />

keinen weiteren Anschluss an die L 1209 Hauser-Straße. Sollte es das Verkehrsaufkommen<br />

erfordern, sind zur Ausschaltung von Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer auf der<br />

Landesstraße vom Antragsteller der gegenständlichen Bewilligung die erforderlichen<br />

Maßnahmen, wie die Errichtung einer Linksabbiegespur vorzusehen. Im Rahmen der<br />

Flächenwidmungsplanbewilligung dürfen der Landesstraßenverwaltung keine Kosten<br />

hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen. Seitens der Abt. Raumordnung wird die<br />

FwP- und ÖEK-Änderung positiv beurteilt. Gemäß § 36 (4) Oö. ROG 1994 wurden die von<br />

der Änderung Betroffenen von der Änderung nachweislich verständigt und Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme gegeben. Es wurden keine Einwände eingebracht.


Die Änderung kann daher beschlossen und anschließend dem Amt der O.ö.<br />

Landesregierung, Abt. Raumordnung zur Genehmigung vorgelegt werden.<br />

Gemeinderatsmitglied Cacha und Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellen den<br />

A n t r a g,<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 5.16 und ÖEK-<br />

Änderung 2.05 „Lindner, Schulstraße“ im Sinne des § 36 Oö Raumordnungsgesetz 1994 zu<br />

beschließen, weil das Verfahren keine Einwände ergeben hat.<br />

B e s c h l u s s<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />

TOP 05: Beschlussfassung einer Resolution betreffend die Beibehaltung der<br />

Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für Investitionen im Bildungsbereich (Ha. Zl.<br />

028.0/2012)<br />

Bericht des Vorsitzenden: Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden vom Bund<br />

zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die teils einen massiven Eingriff in den bestehenden<br />

Finanzausgleich darstellen. Neben der Immobilienertragssteuer bei Veräußerungen von<br />

Grundstücken und Gebäuden und anderen Maßnahmen führen insbesondere die<br />

Einschränkungen im Bereich der Vorsteuer zu enormen finanziellen Mehrbelastungen für<br />

Städte und Gemeinden. Zwar konnte ein späteres Inkrafttreten des Wegfalls des<br />

Vorsteuerabzugs (1. September 2012) durchgesetzt werden, dies ändert aber nichts daran,<br />

dass diese Maßnahme bei zukünftigen Immobilienprojekten der Gemeinden mit einer 20%-<br />

igen Verteuerung einhergeht.<br />

Besonders evident wird diese Verteuerung im Bereich des Schulwesens. Gleich ob beim<br />

Ausbau der ganztägigen Schulangebote, die Überführung aller Hauptschulen in neue<br />

Mittelschulen und andere Bildungsoffensiven der letzten Jahre, als Erhalter der<br />

Pflichtschulen müssen Städte und Gemeinden zukünftig massive Investitionen in<br />

Bildungseinrichtungen tätigen. Diese Investitionen werden aber durch die Streichung des<br />

Vorsteuerabzuges in Frage gestellt.<br />

Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund fordern daher eine<br />

Lösung für Investitionen in Bildungseinrichtungen, um die Errichtung, den Ausbau und die<br />

Sanierung der Schulinfrastruktur nicht zu gefährden. Sie ersuchen daher die Gemeinden,<br />

die Bemühungen des Gemeinde- und Städtebundes mit einer Resolution des Gemeinderates<br />

an die Finanzministerin sowie das Land Oberösterreich zu unterstützen.<br />

Vizebürgermeister Stichlberger ist der Ansicht, dass ein einstimmiger Beschluss des<br />

Gemeinderates zur vorliegenden Resolution erfolgen wird, da wir natürlich aufgrund der


noch nicht abgeschlossenen Schulsanierung auch betroffen sind.<br />

Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl gibt zu bedenken, dass es im Bildungsbereich wohl<br />

nicht sehr viel Sinn macht, für die Gemeinden als Schulerhalter den Führungsbereich zu<br />

verteuern und geplante Investitionen durch die Streichung des Vorsteuerabzuges nunmehr<br />

vielleicht in Frage gestellt werden. Mit vorliegender Resolution sollte Frau Finanzministerin<br />

darauf aufmerksam gemacht werden bzw. dazu gedrängt werden auf die 20%ige Vorsteuer<br />

in diesem Bereich zu verzichten.<br />

Gemeinderatsmitglied Dunzinger hat dazu eine konträre Meinung. Es wurden früher auch<br />

Schulen gebaut und zwar ohne KG´s und ohne Vorsteuerabzug. Er ist natürlich vehement<br />

dafür, dass das Bildungsbudget auch für bauliche Maßnahmen erhöht und ausgeweitet wird,<br />

jedoch ist das seiner Meinung nach auch auf andere Weise möglich. Dazu sieht er den<br />

Vorsteuerabzug nicht als geeignet an. Die baulichen Maßnahmen können an das<br />

Bildungskonzept – z. B. Ausbau von Ganztagesschulen und Vergrößerung der Lehrerbüros –<br />

gekoppelt werden. Dem Wortlaut – wie soeben vorgetragen – steht er eher skeptisch<br />

gegenüber und begründet so sein Abstimmungsverhalten.<br />

Es kommt natürlich immer auf die zur Verfügung stehenden Mittel an, bekräftigt<br />

Bürgermeister Ruschak.<br />

Gemeindevorstand Chloupek bemerkt, wenn er nicht als Österreicher denken würde,<br />

sondern als „Europäer“ müsste er seinem Vorredner zustimmen um die 20 % zuerst<br />

einzuheben um dann dementsprechend wieder abzuführen. Da dem nicht so ist, steht der<br />

Unterfertigung der Resolution nichts entgegen, sagt Chloupek.<br />

Vizebürgermeister Stichlberger und Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellen den<br />

A n t r a g,<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, an das Bundesministerium für Finanzen, an die Frau<br />

Finanzministerin Dr. Maria Fekter und an das Land Oberösterreich nachstehende Resolution<br />

abzugeben:<br />

Resolution<br />

Vorsteuerabzug für Schulen - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert<br />

werden!<br />

Die Städte und Gemeinden werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die zuständigen<br />

Materiengesetzgeber mit zahlreichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut. Das


etrifft besonders das Schulwesen, wo die Kommunen Schulerhalter der Pflichtschulen sind<br />

und 100 % der Kosten tragen.<br />

Prominent in der Präambel zum aktuellen Regierungsprogramm wird die Bedeutung der<br />

Bildung für die Zukunft des Wohlstandes unseres Landes mit dem Hinweis auf "massive<br />

Investitionen" unterstrichen. Folgerichtig sind Maßnahmen, die solche Investitionen<br />

erschweren, diametral zu den Zielen unserer Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die<br />

Offensive im Bereich der Ganztagesbetreuung sind etliche Projekte durch die 20%<br />

Verteuerung in Folge der Streichung des Vorsteuerabzugs nunmehr in Frage gestellt. Die<br />

Fristerstreckung bis September 2012 ändert ja nichts an der generellen Verteuerung.<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Natternbach</strong> fordert daher:<br />

Mit Berufung auf das Regierungsprogramm fordert der Gemeinderat der Marktgemeinde<br />

<strong>Natternbach</strong> die Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Schulen. Auch Investitionen in<br />

damit verbundene Bildungseinrichtungen wie den Bildungscampus (eine Kombination von<br />

Schule, Kindergarten, Hort, Bibliothek) sollten darin einbegriffen sein, um die Errichtung,<br />

Ausbau und Sanierung dieser wichtigen Bildungseinrichtungen nicht zu gefährden. Dies<br />

könnte durch eine zusätzliche Aufnahme einer Ausnahmeregelung im Umsatzsteuergesetz<br />

(analog wie bei GSBG-Beihilfenbezieher) erfolgen.<br />

Die Städte und Gemeinden sind im Interesse der gesamtstaatlichen Konsolidierung<br />

weiterhin zu offenen Gesprächen mit den Partnern in Bund und Ländern bereit.<br />

B e s c h l u s s<br />

Der Antrag wird mit 24 JA- Stimmen und 1 Stimmenthaltung durch Dunzinger Josef (SPÖ-<br />

Fraktion) mehrheitlich angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />

TOP 06: Überprüfung des Voranschlages für das Finanzjahr 2012 –<br />

Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes (Ha. Zl. 900.2-2012)<br />

Bericht des Vorsitzenden: Mit Schreiben vom 30.3.2012, Zl. Gem40-16-2012 hat die<br />

Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen den Prüfungsbericht über die Überprüfung des<br />

Voranschlages für das Finanzjahr 2012 übermittelt. Dieser wird anschließend von<br />

Bürgermeister Ruschak zur Kenntnis gebracht.<br />

Der Voranschlag 2012, der mittelfristige Finanzplan 2012 bis 2015 sowie die Hebesätze der<br />

Gemeindesteuern für das Jahr 2012 wurden mit den Prüfungsfeststellungen von der<br />

Aufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.


Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl beanstandet, bzw. muss erneut feststellen, dass wir<br />

uns bei der Verzinsung des Kassenkredites vergleichsweise im oberen Bereich befinden. Es<br />

ist für ihn nicht nachvollziehbar, wenn die „Öffentliche Hand“ bei der Bank Kredite<br />

aufnimmt, dass man ständig aufpassen muss, dass sich das Zinsniveau im unteren Bereich<br />

bewegt. Über Jahre konnte man bereits beobachten, dass ausgerechnet die Gemeinden, die<br />

tatsächlich auch „sichere“ Schuldner sind, sich mit diesem Problem herumschlagen müssen.<br />

Ihm wird von Bürgermeister Ruschak zugesagt, dass anhand des vorliegenden Prüfberichtes<br />

erneut diesbezüglich mit unserer Bank ein Gespräch zu führen sein wird.<br />

Gemeinderatsmitglied Dunzinger bezieht sich auf die Vorgaben wie z. B. die Abfallrücklage<br />

oder das Jahresbudget und ist der von uns vorgelegte Voranschlag natürlich dahingehend<br />

auch rechtlich in Ordnung. Für ihn hat sich in der letzten Gemeinderatssitzung nur die<br />

politische Frage gestellt - so viel zur Klarstellung - die Entnahme aus der Abfallbeseitigung<br />

betreffend. Feststeht, dass der Ankauf der neuen Mülltonnen kostenneutral war. Die Beträge<br />

wurden vorher eingehoben, jedoch erfolgte die Zahlung erst im nächsten Finanzjahr. Aus<br />

diesem Grund entstand zunächst ein Überschuss und war das tatsächliche Ergebnis erst<br />

später ersichtlich.<br />

Gemeinderatsmitglied Steininger stellt den<br />

A n t r a g,<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, die Überprüfung des Voranschlages 2012, des<br />

mittelfristigen Finanzplanes 2012 bis 2015 sowie die Festsetzung der Hebesätze der<br />

Gemeindesteuern lt. Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 30.3.2012,<br />

Zl. Gem40-16-2012 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

B e s c h l u s s<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />

TOP 07: Auszeichnung von verdienten Feuerwehrfunktionären mit dem<br />

<strong>Natternbach</strong>er Ehrenzeichen im Rahmen des 120-jährigen Gründungsfestes der<br />

FF-<strong>Natternbach</strong> am 1.7.2012 (Ha. Zl. 062.1/2012)<br />

Bericht des Vorsitzenden: Der Gemeinderat hat festgelegt, das neu geschaffene<br />

<strong>Natternbach</strong>er Ehrenzeichen an verdiente Funktionäre im Rahmen von passenden<br />

Veranstaltungen zu verleihen. Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Natternbach</strong> feiert am 1.7.2012 das<br />

120-jährige Gründungsfest mit Einweihung des neuen Feuerwehrhauses. Im Rahmen des<br />

Festaktes soll an nachstehenden Feuerwehrkameraden der FF <strong>Natternbach</strong> das<br />

Ehrenzeichen überreicht werden:


Kommandant HBI Richard Gumpinger<br />

KDO-Mitglied Zugskdt. 1988-1993<br />

Kommandant seit 1993 bis lfd.<br />

E-BR Friedrich Hauser<br />

Kdt FF <strong>Natternbach</strong> 1963-1973<br />

Abschitts-Kdt Abschnitt Peuerbach 1973-1993<br />

E-OBI Alois Gschwendtner<br />

KDO-Mitglied 1963-1993<br />

Kdt.Stellvertreter 1973-1993<br />

E-AW Valentin Obernhumer<br />

KDO-Mitglied Gerätewart 1973-1993<br />

E-BI Josef Zöchmann<br />

KDO-Mitglied, Zugskdt. 1973-1993<br />

E-BI Johann Hofstetter<br />

KDO-Mitglied, Zugskdt. 1993-1998<br />

Kategorie<br />

Wiesenweg 3 Gold<br />

Sonnenhang 6 Gold<br />

Hochstraß 17 Gold<br />

Waldstraße 9 Silber<br />

Rosenweg 5 Silber<br />

Bernrad 11 Bronze<br />

Diese Angelegenheit wurde in der Ausschusssitzung vorberaten und sollte in dieser Form<br />

dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />

Gemeinderatsmitglied Kronschläger erläutert, dass anhand der Richtlinien auch überprüft<br />

wurde, ob die genannten Personen die Vorgaben erreichen. Die Verleihung sollte dann –<br />

wie bereits erwähnt – im Rahmen des Festaktes erfolgen.<br />

Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl sagt, dass wir jedem dankbar sein müssen, der sich<br />

hier freiwillig engagiert und gar nicht im Einzelnen angeführt werden kann, was hier<br />

geleistet wird bzw. wie viel Freizeit geopfert wird.<br />

Gemeindevorstand Scheucher möchte noch wissen, ob jemand, der bereits mit Bronze<br />

ausgezeichnet wurde und nach wie vor aktiv tätig ist auch ein weiteres Ehrenzeichen<br />

erhalten kann.<br />

Er wird von Gemeinderatsmitglied Kronschläger informiert, dass bei Erreichen der Vorgaben<br />

es natürlich möglich ist, die nächst höhere Auszeichnung zu erhalten.


Gemeinderatsmitglied Kronschläger und Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl stellen den<br />

A n t r a g,<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, die in der vorstehenden Tabelle angeführten<br />

Kommandomitglieder der FF <strong>Natternbach</strong> im Rahmen des 120-jährigen Gründungsfestes mit<br />

dem <strong>Natternbach</strong>er Ehrenzeichen in der jeweils angeführten Kategorie auszuzeichnen.<br />

B e s c h l u s s<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.<br />

TOP 8: Allfälliges<br />

� ÖVP-Zeitung<br />

Gemeinderatsmitglied Dunzinger spricht eine parteipolitische Angelegenheit an und zwar ein<br />

Inserat in der letzten ÖVP-Zeitung. Angaben in Parteizeitungen müssen vorher recherchiert<br />

bzw. der Wahrheit entsprechend niedergeschrieben werden. Zwar wurde kein Name<br />

genannt, jedoch sollte sich der Verfasser bewusst darüber sein, was eine Abstimmung zur<br />

Kenntnisnahme bedeutet bzw. was den Unterschied zu einer Abstimmung mit Zustimmung<br />

oder Ablehnung anlangt. Wenn der Gemeinderat einen mehrheitlichen Beschluss fasst, und<br />

er stimmt als Mandatar nicht mit, jedoch beim VFI über einen Beschluss zur Kenntnisnahme<br />

abgestimmt wird und er hier dann mitstimmt, dann ist das legitim und vollkommen richtig.<br />

Er findet, es sollte hier eine Berichtigung erfolgen.<br />

� Bankett in Fronberg<br />

Gemeinderatsmitglied Klaffenböck regt an, in Fronberg das Bankett wieder mit Mischgut<br />

aufzufüllen.<br />

� Altersheim<br />

Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl teilt mit, dass jedenfalls vom Sozialhilfeverband das<br />

Projekt Altersheim in <strong>Natternbach</strong> sehr positiv eingeschätzt wird bzw. offenbar zu einer<br />

Realisierung kommt und findet, dass es an der Zeit ist sich Gedanken wegen dem<br />

Grundstück zu machen.<br />

Nach der letzten Sitzung des Sozialhilfeverbandes wurde das Thema aufgegriffen und<br />

versprochen, dass diesbezüglich demnächst ein Gespräch geführt wird, antwortet<br />

Bürgermeister Ruschak


� Angebotseröffnung Bauabschnitt 12<br />

Bürgermeister Ruschak informiert, dass es hier um die Kanalisation Traunolding, Hungberg,<br />

Knotzberg, Baumühl-Eck und Gaisbuchen 2 geht, und Bestbieter die ARGE H&F u.<br />

Glatzhofer war. Wir werden nun mit LH-Stv. Franz Hiesl als Vorsitzenden der zuständigen<br />

Abteilung Kontakt wegen dem Darlehen aufnehmen müssen.<br />

� Strasser Alois<br />

Gemeindevorstand Chloupek teilt mit, dass er in einem Medium gelesen hat, dass Herr<br />

Strasser Alois zum Landler der Woche erkoren wurde, sowie sein zweites Buch erschienen<br />

ist, und schlägt vor, ihn im Rahmen einer Feierlichkeit zur Buchpräsentation einzuladen.<br />

Dies ist bereits erfolgt, antwortet Bürgermeister Ruschak. Herr Strasser wurde auch<br />

anlässlich seiner Ernennung zum Konsulent für Kultur zum Schlusskonzert der<br />

Landesmusikschule am 20. 6. 2012 in die Mehrzweckhalle eingeladen um eine kleine Ehrung<br />

durchzuführen.<br />

Von Gemeindevorstand Ing. Scheucher wird vorgeschlagen, auch für die Gemeindebücherei<br />

von ihm ein Buch anzukaufen.<br />

� Güterwege<br />

Bürgermeister Ruschak gibt bekannt, dass das Teilstück Binder Richtung <strong>Natternbach</strong><br />

demnächst fertiggestellt wird. Leider sind auch hier die Mittel sehr begrenzt und wir hoffen,<br />

dass die Kreditsperre nicht auch in diesen Bereichen zum Tragen kommen wird. Der<br />

Wegeerhaltungsverband Hausruckviertel wurde mit dem WEV Innviertel fusioniert. Es gibt<br />

nur noch einen Geschäftsführer und zwar Herrn Roland Pichler, Bürgermeister aus<br />

Engelhartszell. Für uns ändert sich grundsätzlich nichts. Der Vorstand sowie die<br />

Generalversammlung bleiben gleich.<br />

Gemeinderatsmitglied Hauser-Panhölzl denkt doch, dass in Zukunft überhaupt europaweit<br />

wieder mehr Mittel für Infrastrukturprojekte vorhanden sein werden.<br />

� Architektenwettbewerb<br />

Der Amtsleiter der Gemeinde St. Agatha teilte Bürgermeister Ruschak mit, dass zum<br />

Zeitpunkt als das neue Gemeindeamt dort errichtet wurde, noch gar kein<br />

Architektenwettbewerb nötig war und deren Kostenrahmen sich auf € 2,8 Mio belaufen hat.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, eventuell ein paar neu errichtete Gemeindeämter<br />

gemeinsam zu besichtigen. Zu unserem Architektenwettbewerb gibt es noch folgende<br />

Mitteilung: Um ein gleiches Verhältnis des Stimmrechtes der Fach- und Sachpreisrichter zu<br />

erlangen, wurde mit Fam. Bauer intern eine Vereinbarung getroffen. Ebenfalls wurde<br />

beanstandet, dass unsere Ausschreibung nur bis zur Einreichplanung erfolgte.<br />

Gemeinderatsmitglied Auer möchte noch wissen, ob alle bereits genannten Architekten auch<br />

anbieten bzw. wie viel es uns kosten wird.


Der Sieger erhält € 5.000,00 der Zweite: € 3.000,00 der Dritte: € 2.000,00 und der Vierte:<br />

€ 1.000,00 alle anderen bekommen nichts, sagt der Bürgermeister. Diese Vorgaben<br />

erfolgen durch das Land Oö.<br />

Termin: DO 14.6.2012, 10.00 h Marktgemeindeamt <strong>Natternbach</strong> für alle Mitglieder des<br />

Bauausschusses; Einladungen werden noch per E-Mail zugestellt.<br />

Daraufhin entsteht eine kurze Diskussion, die jedoch zu keinen neuen Erkenntnissen führt,<br />

sondern das bereits Gesagte nochmals bestätigt.<br />

Der Bürgermeister lädt alle Anwesenden zum gemütlichen Beisammensein, diesmal ins Cafe<br />

Klaffenböck ein. Er bedankt sich abschließend für die Teilnahme und die rege Mitarbeit an<br />

der heutigen Sitzung.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um 21.30 h Uhr die Gemeinderatssitzung.<br />

……………………………………………………………………………………………………………………………………………….<br />

(Vorsitzender Bgm. Josef Ruschak) (Schriftführerin)<br />

……………………………………………………………………………………………………………………………………………….<br />

(Gemeinderatsmitglied ÖVP) (Gemeinderatsmitglied SPÖ) (Gemeinderatsmitglied FPÖ)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorstehende <strong>Verhandlungsschrift</strong> in der<br />

Sitzung vom 21.09.2012 keine Einwendungen erhoben wurden*, über die erhobenen<br />

Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde*.<br />

<strong>Natternbach</strong>, am 21.09.2012<br />

Der Vorsitzende:<br />

…………………………………………………<br />

Bürgermeister Josef Ruschak

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